Reiseziel Deutschland / Nationalität Schweiz Einreisebestimmungen - Cruise & Ferry ...

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Reiseziel Deutschland / Nationalität Schweiz
Einreisebestimmungen
Coronavirus
  Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen
  einreisen:
  https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/co
  faqs.html;jsessionid=F29754B314549B0DD42E8978619A3C1F.1_cid295#doc13738352bodyT
  . Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder
  Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland können die nachfolgenden
  Bestimmungen abweichen. Bitte beachten Sie, dass in Deutschland aktuell ein
  Einreise- und Beförderungsverbot für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten besteht.
  Die Einstufung der Virusvarianten-Gebiete des Robert-Koch-Instituts finden Sie unter
  folgendem Link:
  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit
Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Erleichterungen für geimpfte oder genesene Reisende:
Genesene Personen, deren Krankheit mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt und die
dies durch einen Testbescheid nachweisen können, können die häusliche Quarantäne vorzeitig beenden, wenn
ein Genesenennachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de
übermittelt wird.

Geimpfte Personen, die vollständig mit einem anerkannten Impfstoff geimpft sind und seit der letzten
erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, können die häusliche Quarantäne vorzeitig
beenden, wenn ein Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter
https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem
Hochinzidenzgebiet oder einfachen Risikogebiet. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung

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                           Datenstand vom: 23.06.2021 17:58 für Kunden von: Cruise & Ferry Center AG, Caspar Wolf-Weg 5, 5630 Muri
beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Die
Nachweise gilt es in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter
oder digitaler Form vorzuweisen. Weitere Informationen zu Impfstoffen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19.

Ab dem 25.06.2021 sind weitere Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen aus Drittstaaten in Planung.
Diese sollen wieder nach Deutschland einreisen dürfen, wenn ihr Abreiseland nicht dem
Gegenseitigkeitsvorbehalt unterliegt (aktuell: China) und es nicht in die Kategorie der Virusvariantengebiete
fällt. Geimpfte Personen aus Drittstaaten müssen einen Impfnachweis vorlegen, der die folgenden
Voraussetzungen erfüllt:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-
grenzkontrollen/IV-reisebeschraenkungen-im-aussereuropaeischen-luft-und-seeverkehr-einreisen-aus-
drittstaat/was-gilt-fuer-vollstaendig-geimpfte-
personen.html;jsessionid=F29754B314549B0DD42E8978619A3C1F.1_cid295.

Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bei Reisen in die/aus den
Risikogebieten innerhalb des Landes kann es zu Restriktionen kommen.

Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Nur Reisende, die sich
innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen müssen sich für 10 Tage
häuslich isolieren. Eine Aufstellung der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Frühestens nach 5
Tagen können Reisende die Quarantäne beenden, in dem sie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der
Test muss in einem EU-Staat oder einem Staat mit vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt worden
sein. Die Regelungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer Deutschlands sind abweichend, sodass
sich Reisende über geltende Bestimmungen bei dem Bundesland informieren sollten, in das sie reisen. Weitere
Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-
einreise/2371468.
Nach einem Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet
werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter
https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung
beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Nach
Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen

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                           Datenstand vom: 23.06.2021 17:58 für Kunden von: Cruise & Ferry Center AG, Caspar Wolf-Weg 5, 5630 Muri
werden. Nach Aufenthalten in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige
Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Alle Einreisenden müssen ein negatives COVID-
Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen davon sind Personen unter
sechs Jahren. Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies gilt für alle Reisenden aus
Risikogebieten. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in Deutschland durchgeführt werden. Es
muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie
unter folgendem Link: http://www.einreiseanmeldung.de/. Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in
einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Ankunft in dem Formular anmelden und einen
Anmeldungsnachweis bei Einreise mit sich führen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende
Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder
Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden,
müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Der Flughafentransit ist auch für Reisende aus
Virusvarianten-Gebieten weiterhin möglich, sofern diese den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. In
der Regel unterliegen Transitreisende keiner Quarantänepflicht. Es kann auf Bundeslandebene aber zu
abweichenden Bestimmungen kommen.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
   Lockdown: teilweise
   Ausgangssperre: nein
   Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
   Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet
   Bars: teilweise geöffnet
   Clubs: geschlossen
   Geschäfte: teilweise geöffnet
   Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet

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                              Datenstand vom: 23.06.2021 17:58 für Kunden von: Cruise & Ferry Center AG, Caspar Wolf-Weg 5, 5630 Muri
Kinos/Theater: teilweise geöffnet
   Strände: teilweise geöffnet
   Gotteshäuser: teilweise geöffnet
   Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
   Taxis: verfügbar
   Maskenpflicht: ja - in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants und Bars, teilweise
   auch im Freien
   Mindestabstand: 1.50 Meter
   Regionale Abweichungen möglich
   App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über
ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird
empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und
Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der
Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen,
dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur

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                          Datenstand vom: 23.06.2021 17:58 für Kunden von: Cruise & Ferry Center AG, Caspar Wolf-Weg 5, 5630 Muri
Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente.
In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
   Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
   Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der
globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen
und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

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                          Datenstand vom: 23.06.2021 17:58 für Kunden von: Cruise & Ferry Center AG, Caspar Wolf-Weg 5, 5630 Muri
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit
verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet
werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles
Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der
Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die
unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand
des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa-
und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle
auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier
aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

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