Rheinfallschiessen 2018 Standschützen Neuhausen - Standschützen Neuhausen

 
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Rheinfallschiessen 2018 Standschützen Neuhausen - Standschützen Neuhausen
8. Rheinfallschiessen 2018
        Standschützen Neuhausen
                 Schiessplatz Langriet
              8 Scheiben Sius Ascor 8800

      Samstag, 2. Juni 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag, 16. Juni 09.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr
      Sonntag, 17. Juni 09.00 – 12.00 Uhr

           www.standschuetzen.ch
Rheinfallschiessen 2018 Standschützen Neuhausen - Standschützen Neuhausen
Schiessstand Langriet Neuhausen
Rheinfallschiessen 2018 Standschützen Neuhausen - Standschützen Neuhausen
Willkommen in Neuhausen am Rheinfall
zum Rheinfallschiessen 2018
Geschätzte Schützinnen und Schützen, liebe Jungschützinnen
und Jungschützen.

Im Namen der Standschützen Neuhausen laden wir hiermit alle
Schützinnen und Schützen von nah und fern ein am 8.
Rheinfallschiessen in Neuhausen teilzunehmen.

Wir freuen uns das Rheinfallschiessen schon zum 8. Mal
durchzuführen und hoffen auch im Jahr 2018 auf euren Besuch.

Wir Standschützen sind bemüht einen fairen Wettkampf zu
gewährleisten und wünschen allen Schützeninnen und Schützen
einen schönen Aufenthalt am 8. Rheinfallschiessen und „Guet
Schuss“ im Schiessstand Langriet Neuhausen.

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Rheinfallschiessen
Rheinfallschiessen 2018 Standschützen Neuhausen - Standschützen Neuhausen
Schiessplan                                    Gewehr 300 m

Schiessplatz:        Neuhausen Langriet
                     8 elektronische Scheiben Sius Ascor 8800
Schiesstage          Samstag 2. Juni 2018     08.00-12.00 Uhr
Schiesszeiten        Samstag 16. Juni 2018    09.00-12.00 Uhr
                                              13.30-16.00 Uhr
                     Sonntag    17. Juni 2018 09.00-12.00 Uhr

Standblattausgabe:   Jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn
                     bis resp. 30 Minuten vor Schiessende

 Allgemeine Bestimmungen                         Gewehr 300m
Vorschriften         Der Anlass basiert auf den den Regeln für das
                     Sportliche Schiessen (RSpS/1.10.4020d) und den
                     sieben Teilreglementen des SSV, sowie sämtlichen
                     Vorschriften, Reglementen, Weisungen,
                     Ausführungsbestimmungen (AFB) und
                     Hilfsmittelverzeichnissen von SSV,VBS,SAT, USS
                     und demSHKSV.
                     Diese Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht
                     explizit aufgeführten Positionen und stehen in der
                     Schiessanlage zur Verfügung. Diese sind vom
                     Organisator jederzeit        anzuwenden.
Alterskategorien     Junioren (U17)                     2002 - 2008
                     Junioren, (U21)                    1998 - 2001
                     Elite, (E) Senioren (S)            1959 - 1997
                     Veteranen (V)                      1949 - 1958
                     Seniorveteranen (SV)               1948 und älter
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Teilnameberechtigung   Es können nur lizenzierte Vereinsmitglieder
                       teilnehmen. Jedes Wettkampfprogramm darf von
                       demselben Teilnehmenden nur einmal geschossen
                       werden.
                       Lizenzierte Einzelschützen, deren Verein nicht am
                       Vereinswettkampf teilnimmt, sind ebenfalls
                       zugelassen.
                       Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem
                       Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst
                       trotzdem an diesem Anlass sind, ist nur möglich,
                       wenn der Stammverein am Vereinswettkampf nicht
                       teilnimmt. Nimmt der Stammverein teil, so wird der
                       Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das
                       Resultat zählt aber nicht für den Vereinswettkampf
                       beider Vereine.

Munition               Es darf nur die vom Organisator abgegebene
                       Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben
                       dessen Eigentum.
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Sportgerätkontrolle   Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen
                      in und
                      aus der Schiessanlage zu bringen; eine
                      Eingangskontrolle
                      überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss
                      RSpS Teil TRG Art.4. Nach dem Schiessen haben
                      die Teilnehmenden eine Entladekontrolle
                      durchzuführen.

Warnerdienst          Den Warnerdienst stellt der Veranstalter sicher.

Absenden              Es findet kein Absenden statt.
                      Die Ranglisten des Anlasses können auf der Website
                      (www.standschuetzen.ch) und des SHKSV (www.sh-
                      schiessen.ch), eingesehen werden.
Haftung               Der Organisator übernimmt keine Haftung für
                      Sportgeräte und Gegenstände.

Versicherung          Alle Teilnehmer sind nach den Bestimmungen der
                      USS versichert. Die Versicherten verzichten
                      gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.
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Beschwerderecht          Allfällige Proteste und Beschwerden diesen Anlass
                         betreffend werden vom Organisator sofort behandelt
                         und erledigt.
                         Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die Disziplinar-
                         kommission des SSV (Reg.-Nr. 1.31.00 vom 19.April
                         2013).

Anmeldungen              Mit beiliegendem Formular bis 25. Mai 2018 an
                         Walter Fischer
                         Unterdorf 25
                         8222 Beringen
                         Tel. 052 685 22 20 oder
                         E-Mail: walter.fischer@standschuetzen.ch oder
                         www.standschuetzen.ch

Rangeure                 Keine

Neuhausen, im Dezember 2017

Standschützen Neuhausen                       Standschützen Neuhausen
Walter Fischer, Präsident                     Skraban Ladislav,
                                              Schützenmeister
sig. Walter Fischer                           sig. Skraban Ladislav

Schiessplan genehmigt:            Schaffhauser Kantonalschützenverband
                                  Schaffhausen, im Dezember 2017
                                  Hans Baumann, Chef Gewehr
                                  sig. Hans Baumann

Besenbeiz Platz für 100 Personen Seewadel 1 8447 Dachsen
Hochzeit, Taufe, Geburtstage usw,   Tel 052 659 63 51
www.weinbauspahn.ch                 Nat. 079 636 48 13
Vereinswettkampf                        Gewehr 300m
Sportgeräte             Kat. A Sport:     Standardgewehre und
                                          Freigewehre
                        Kat. D Ordonnanz: Sturmgewehr 57-03
                        Kat. E Ordonnanz: Karabiner, Sturmgewehre 90 und
                                          Sturmgewehre 57-02
Scheibe                 Scheibe A10
Wettkampfprogramm       3 Schuss Probe
                        6 Schuss Einzel
                        4 Schuss Serie, ohne Zeitbeschränkung, am Schluss
                        gezeigt
Stellungen              Standardgewehr und Karabiner liegend frei
                        Freigewehr nicht liegend
                        Sturmgewehre ab Zweibeinstütze.
                        Veteranen und Seniorveteranen dürfen mit dem
                        Karabiner liegend aufgelegt oder mit dem Freigewehr
                        liegend frei schiessen
Teilnahmekosten Verein Keine
Teilnahmekosten Einzel CHF 23.00 für E/S, V, SV CHF 17.00 für Junioren
                       (CHF 14.50 / 8.50 Kontrollgeld, CHF 1.50 Gebühren,
                       CHF 6.50 Munition und Abgaben, CHF 0.50
                       Nachwuchs Förderbeitrag)

Auszeichnungen          Kranzabzeichen mit Rheinfallsujet oder
                        Naturalgabe Wein oder
                        Kranzkarte SHKSV, Wert CHF 10.00

                                                        E/S   V/U 21 SV/U17
                        Standardgewehre, Freigewehre 89          87    86
                        Stgw 57-03                     86        84    83
                        Karabiner, Stgw 90, Stgw 57-02 82        80    79

                        Während dem Anlass nicht bezogene Einzelaus-
                        zeichnungen verfallen zu Gunsten des Organisators.

Vereinsauszeichnungen Keine

Kategorien-Einteilung   Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV
festgelegten
                        Kategorie (Stand bei Beginn des Anlasses). Die
                        Vereins-konkurrenz wird in 4 Kategorien mit einer
                        Rangliste ausgetragen.

Pflichtresultate        Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen
                        Kategorien 50% der Anzahl der geschossenen
                        Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im
                        Minimum zählen jedoch die Anzahl der
Mindestpflichtresultate der entsprechenden
                         Kategorie. Bruchteile fallen weg.

Mindest-Pflichtresultate Kat. 1: 12   Kat. 2: 10   Kat.3: 8    Kat.4: 6

Berechnung des           Zur Ermittlung des Vereinsresultates werden die
Vereinsresultates        besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt,
                         unabhängig davon, mit welchem Sportgerät sie erzielt
                         wurden. Zum Total der Pflichtresultate werden 2%
                         der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt. Die
                         Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate.
                         Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen
                         abgerundet. Bei Gleichheit entscheidet die grössere
                         Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren
                         Einzelresultate. Alle Vereine, welche die Mindest-
                         pflichtresultate für die Berechnung des
                         Vereinsresultates erreichen, werden rangiert.

Bestimmungen             Die Standschützen Neuhausen konkurrieren im
                         Vereinswettkampf ausser Konkurrenz.

      Blumengeschäft – Gärtnerei
     Dekorationen und Trauerbinderei

     Unterhalt von Anlagen, Friedhofbepflanzungen

     Hansruedi Spörndli
     Schleitheimerstrasse 32                Telefon 052 685 12 34
     8222 Beringen                          Telefax 052 685 02 88
Rheinfallstich               (fakultativ)      Gewehr 300m

Auszahlungsstich
Sportgeräte            Kat. A Sport:     Standardgewehre und
                                         Freigewehre
                       Kat. D Ordonnanz: Sturmgewehr 57-03
                       Kat. E Ordonnanz: Karabiner, Sturmgewehre 90 und
                                         Sturmgewehre 57-02
Scheibe                Scheibe A100

Schiessprogramm        4 Schuss Einzelfeuer

Stellungen             Standardgewehr und Karabiner liegend frei
                       Freigewehr nicht liegend
                       Sturmgewehre ab Zweibeinstütze.
                       Veteranen und Seniorveteranen dürfen mit dem
                       Karabiner liegend aufgelegt oder mit dem Freigewehr
                       liegend frei schiessen

Einzelstartgeld        CHF 10.00 für E/S, V, SV CHF 8.00 für Junioren
                       (CHF 8.00 / 6.00 Doppelgeld, CHF 2.00 Munition und
                       Abgaben)
Sofortige
Barauszahlung     Punkte            Kat A         Kat D       Kat E

                  400 - 391       Fr. 40.00    Fr. 60.00      Fr. 70.00
                  390 - 381       Fr. 25.00    Fr. 40.00      Fr. 50.00
                  380 - 371       Fr. 15.00    Fr. 30.00      Fr. 40.00
                  370 - 361       Fr. 10.00    Fr. 20.00      Fr. 30.00
                  360 - 351       Fr. 8.00     Fr. 15.00      Fr. 20.00
                  350 - 341       Fr. 3.00     Fr. 10.00      Fr. 15.00
                  340 - 331                    Fr. 6.00       Fr. 10.00
                  330 - 321                    Fr. 3.00       Fr. 8.00
                  320 - 311                                   Fr. 4.00

Nachzahlungen          Erreicht die sofortige Barauszahlung nicht 60% des
                       Doppelgeldes, wird der gesamte Differenzbetrag als
                       Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe
                       nachbezahlt.

Bestimmungen           Die Barauszahlungen müssen während der Dauer
                       des Festes bezogen werden, sonst verfallen sie zu
                       Gunsten des Organisators.
Ein Dankeschön
den Inserenten für ihre Unterstützung.

SIUS AG Effretikon
Steinemann Personaltransporte &
Kurierdienste Schaffhausen
Knecht Optik Schaffhausen
Clientis - BS Bank Schaffhausen
Backhaus Gravuren Neuhausen
Tamagni Getränke AG Neuhausen
Blumengeschäft – Gärtnerei Spörndli
Beringen
Kunz Druck AG Löhningen
Schaffhauser Kantonalbank Schaffhausen
Spahn Weine Dachsen
Restaurant Neue Welt Neuhausen

                              Standschützen
                              Neuhausen

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