Rheydter Hockey Club - MIT BREITENSPORT ZUM TEAMSPORT ZUM SPITZENSPORT - Ein neuer Hockeyverein stellt sich vor.

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Rheydter Hockey Club - MIT BREITENSPORT ZUM TEAMSPORT ZUM SPITZENSPORT - Ein neuer Hockeyverein stellt sich vor.
Rheydter Hockey Club
          Ein neuer Hockeyverein stellt sich vor.

                                Womens Champions Trophy 2010 China v Germany (12) - Lizenziert unter CC BY 2.0 über Wikimedia Commons

MIT BREITENSPORT ZUM TEAMSPORT ZUM SPITZENSPORT.
Rheydter Hockey Club - MIT BREITENSPORT ZUM TEAMSPORT ZUM SPITZENSPORT - Ein neuer Hockeyverein stellt sich vor.
DER BREITENSPORTVEREIN
Ê
    Ein Verein für die Jugend
    Hockey ist eine attraktive, soziale Mannschaftssportart insbesondere auch für Jugendliche
    und Kinder. Der Rheydter Hockey Club ist aus dem Wunsch entstanden, den Hockeysport
    für jugendliche Hockeyspieler und -spielerinnen bezahlbar und schulkompatibel zu ermög-
    lichen. Vereinsziele sind die gleichberechtigte Förderung von sozialen Kompetenzen wie
    auch der sportlichen Betätigung in Breitensport und Leistungssport. Unser Kompass ist die
    Ausbildung von Jugendlichen zu Teamspielern, die im Mannschaftssport einen Ausgleich zu
    Schule und Studium finden. Und die Spaß an ihrem Verein haben.

    Mitgliederbeteiligung

✖   Die Unterstützung durch seine Mitglieder ist der Lebensnerv eines jeden Vereins. Um-
    gekehrt tut ein Verein gut daran, seine Mitglieder in Entscheidungen einzubeziehen. Wir
    meinen damit nicht Twitter, Doodle oder Facebook - wir meinen Mitbestimmung in Form
    von Stimmrechten. Alle Mitglieder des Rheydter HC haben ein gleichwertiges Stimmrecht
    auf der Mitgliederversammlung. Eltern können die Interessen ihrer minderjährigen Kinder
    vertreten, oder den Jugendlichen gestatten, ihr Stimmrecht selbst auszuüben.

    Wir möchten den Verein gemeinsam mit unseren Mitgliedern und einer aktiven Elternschaft
    leben. Wir wünschen uns die Unterstützung der Elternschaft und achten Zeit, Engagement
    und Unterstützung unserer Helfer.

    Transparenz

±   Wir wollen eine moderne, offene und finanziell transparente Vereinsführung mit der
    Mitgliederversammlung als uneingeschränktem Souverän des Vereins. Wir legen jährlich
    einen verständlichen Rechenschaftsbericht und eine vorausschauende Finanzplanung vor.

    Wir betreiben ausschließlich Hockeysport und können unsere Finanzen einfach, effizient
    und fokussiert einsetzen.
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MIT TEAMPLAYERN
Sportliche Leitung
Die sportliche und pädagogische Betreuung des Vereins zielt auf die Ausbildung unserer Spieler und
Spielerinnen zu echten Teamplayern. Mehrjährige Erfahrung im Aufbau junger, erfolgreicher
Hockeymannschaften in verschiedenen Spielstärken ist die Basis für unser Training.
Wir unterstützen unsere Trainer dabei, neben Technik und Taktik auch Sports- und Mannschafts-
geist zu fördern und Teamprozesse zu erkennen und zu lenken.

Trainingskonzept
Unser Trainingskonzept setzt beim Teamgedanken an. Wir nutzen das Know-How unserer Trainer,
um aus individuellen Spielern eine Mannschaft zu formen. Über den Hockeysport kann man
bei uns erlernen, wie man sich im Team ergänzt, motiviert und hilft - und besser ist als der Gegner.
Dazu kommen Technik, Geschick und Taktik, die erst in einem Team besonders wertvoll werden.

Breitensport
Wir sehen die Ausrichtung auf einen erfolgreichen Breitensport als unser zentrales Ziel aus dem wir
gute Teams aller Spielstärken entwickeln möchten.

IN STARKEN STRUKTUREN
Sitz im Nordpark
In der Hockeyhauptstadt Mönchengladbach ist unser Zuhause unmittelbar neben dem Deutschen
Hockeybund (DHB) im Warsteiner Hockeypark. Wir nutzen zwei moderne Kunstrasenplätze für
Training und Spielbetrieb. Eines der schönsten Hockeystadien in Deutschland steht uns für Meister-
schaftsspiele zur Verfügung. Der Hockeypark verfügt über Mannschaftskabinen, eine Sportsbar und
ein Sportinternat: Ideale Voraussetzungen, um Schule, Sport und Geselligkeit gut miteinander zu
verbinden.

Mitgliedschaft im Westdeutschen Hockeyverband
Wir streben die direkte Mitgliedschaft im Westdeutschen Hockeyverband an und melden unsere
Mannschaften zu den Meisterschaften in den unterschiedlichen Ligen. Wir nutzen aber auch die
Unterstützungsangebote und das Know-How unseres Dachverbands und des Landessportbunds.
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Rheydter Hockey Club
                                                             Vereinssatzung

§1 Name, Sitz                                          §4 Beendigung der Mitgliedschaft                    §9 Mitgliederversammlung
Der Verein führt den Namen „Rheydter Ho-               Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritts-      Die Mitgliederversammlung ist das oberste
ckey Club“ und hat seinen Sitz in Mönchengla-          erklärung oder Ausschluss. Der Austritt kann        Organ des Vereins. Sie tritt mindestens einmal
dbach. Der Verein soll in das Vereinsregister          nur zum 31. Dezember eines Jahres durch             jährlich zusammen und wählt aus den Reihen
eingetragen werden. Nach der Eintragung                eine schriftliche Erklärung an den Vorstand         der Mitglieder turnusgemäß in getrennten
führt er den Zusatz „e.V.“.                            erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Austrittser-   Wahlgängen
                                                       klärung auch von dem gesetzlichen Vertreter         · die/den Vorsitzende/n
§2 Zweck                                               zu unterschreiben.                                  · die/den 2. Vorsitzende/n
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmit-          Ein Mitglied kann aus dem Verein ausge-             · den/die Schatzmeister/in
telbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des               schlossen werden, wenn sein Verhalten in            · einen/eine Kassenprüfer/in.
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der              grober Weise gegen die Interessen des Ver-
Abgabenordnung.                                                                                            Eine außerordentliche Mitgliederversamm-
                                                       eins verstößt. Über einen Ausschluss ent-           lung ist auf Verlangen des Vorstandes oder
Der Satzungszweck der Körperschaft ist die             scheidet der Vorstand. Gegen den Aus-               eines Drittels der stimmberechtigten Mitglie-
Pflege und Förderung des Hockeysports,                 schließungsbeschluss des Vorstands steht            der einzuberufen.
die Förderung        der       Jugend        sowie     dem Mitglied das Recht zur Berufung an die
die Unterstützung sozialer Integration. Der            Mitgliederversammlung zu.                           Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen
Satzungszweck wird verwirklicht ins-                                                                       erfolgt per Email sowie durch Veröffentlichung
                                                       Eine Vergütung von Beiträgen erfolgt nicht.         auf der Homepage des Vereins im Internet
besondere durch die Förderung sportlicher
Übungen und Leistungen..                               §5 Beiträge und sonstige Pflichten                  durch den Vorstand mit einer Frist von zwei
                                                       Über Art, Fälligkeiten und Höhe der Beiträge        Wochen unter Bekanntgabe der Tagesord-
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in                                                       nung.
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.              sowie über sonstige Pflichten beschließt die
                                                       Mitgliederversammlung.                              Die Mitgliederversammlung ist unabhängig
Mittel des Vereins dürfen nur für die sat-                                                                 von der Zahl der erschienenen Mitglieder
zungsmäßigen Zwecke verwendet werden.                  §6 Geschäftsjahr                                    beschlussfähig.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen              Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
aus Mitteln der Körperschaft.                                                                              Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das den
                                                       §7 Organe und Einrichtungen                         Beitrag für das vergangene Jahr voll entrichtet
Es darf keine Person durch Ausgaben, die                                                                   hat. Die gesetzlichen Vertreter eines minder-
dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder            Organe des Vereins sind der Vorstand und die
                                                       Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der            jährigen Mitglieds können sich gegenseitig
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen                                                                   schriftlich zur Ausübung des Stimmrechts
begünstigt werden.                                     Mitgliederversammlung können weitere
                                                                                                           bevollmächtigen.
                                                       organisatorische Einrichtungen, zum Beispiel
Die Tätigkeit in den Vereinsorganen ist ehren-                                                             Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse
                                                       eine Spielervertretung und Ausschüsse mit
amtlich. Der Verein ist berechtigt, zur Durch-                                                             mit einfacher Mehrheit, jedoch Beschlüsse zur
                                                       besonderen Aufgaben geschaffen werden.
führung seiner Bestrebungen hauptamtlich                                                                   Änderung der Satzung mit einer Mehrheit von
und nebenamtlich beschäftigte Kräfte einzu-            Der Verein gibt sich eine Jugendordnung, die
                                                       die Eigenverwaltung der Jugendabteilung             zwei Drittel der anwesenden stimmberechtig-
stellen.                                                                                                   ten Mitglieder. Stimmenthaltungen gelten als
                                                       sowie die Anerkennung der Jugendordnung
§3 Mitgliedschaft                                      des LSB vorsieht.                                   nicht abgegebene Stimmen.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche                                                                  §10 Niederschrift
                                                       §8 Vorstand
Person werden, und zwar nach ihrer Wahl                                                                    Über die Mitgliederversammlung ist eine vom
aktives oder förderndes (passives) Mitglied. Bei       Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden,
                                                       dem zweiten Vorsitzendem und dem                    Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und
Minderjährigen ist der Antrag vom gesetzli-                                                                von einem von der Mitgliederversammlung
chen Vertreter zu stellen. Dieser muss in dem          Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei
                                                       Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.            gewählten Protokollführer zu unterzeichnen-
Aufnahmeantrag zugleich erklären, dass er                                                                  de Niederschrift aufzunehmen.
neben dem Minderjährigen für die Zahlung der           Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamt-
Mitgliedsbeiträge haftet.                              lich. Er soll sich eine Geschäftsordnung geben.     §11 Auflösung
Voraussetzung für den Erwerb der Mitglied-             Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt        Die Auflösung kann nur in einer besonderen,
schaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag.           drei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied          zu diesem Zweck mit einer Frist von 1 Monat
                                                       vorzeitig aus, kann bei der nächsten Mitglie-       einzuberufenden außerordentlichen Mitglie-
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
                                                       derversammlung für die verbleibende Amts-           derversammlung mit einer Mehrheit von drei
Die Aufnahme in den Verein ist dem Bewer-
                                                       zeit ein Nachfolger gewählt werden. Bis zur         Viertel der anwesenden stimmberechtigten
ber unter Beifügung einer Vereinssatzung
                                                       Neuwahl bleiben diese jedoch kommissarisch          Mitgliedern beschlossen werden.. Bei Auflö-
schriftlich zu bestätigen. Die Aufnahme wird
                                                       im Amt.                                             sung oder Aufhebung des Vereins oder bei
erst mit Zahlung der Aufnahmegebühr und
des ersten Jahresbeitrages wirksam. Die                Der Vorstand wird ermächtigt, die zur Eintra-       Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Ablehnung des Aufnahmeantrages bedarf                  gung in das Vereinsregister und zur Erlan-          Vereinsvermögen an den gemeinnützigen
keiner Begründung.                                     gung der Gemeinnützigkeit eventuell erforder-       Verein K!DS IN MG e.V. in Mönchengladbach,
                                                       lichen Satzungsänderungen zu beschließen.           der es unmittelbar und ausschließlich für
                                                                                                           gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

                                                                                                           Mönchengladbach, 16.01.2015
Rheydter Hockey Club
                                    Mitgliedsbeiträge 2015

Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2015
Altersstufe                                                                  Monatlich              Jährlich

Kindergarten- und Grundschulkinder                                            12 Euro              144 Euro

Jugendliche (bis 18 Jahre)                                                    17 Euro              204 Euro

Volljährige                                                                   22 Euro              264 Euro

Familienbeitrag                                                               50 Euro              600 Euro

Passive Mitgliedschaft                                                                               50 Euro

Elternhockey je Familie                                                     14,50 Euro             174 Euro

Einmalige Aufnahmegebühr                                                                             45 Euro

Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und werden im ersten Quartal per SEPA Einzugsermächtigung eingezo-
gen. Gebühren für vom Verein nicht zu vertretende Rücklastschriften werden dem Mitglied weiterberechnet. Bei
Eintritt nach dem 1. Juli eines Jahres wird für das Eintrittsjahr der halbe Beitrag berechnet.

Preisliste Ausrüstung (Stand 1.1.2015)
Ausrüstung                                                        Preise

RHC Heimtrikot                                                    48 Euro

RHC Heimshort / Rock                                              38 Euro

RHC Heimstutzen                                                   12 Euro

RHC Auswärtstrikot                                                Wird gestellt

RHC Auswärtsshort / Rock                                          Wird gestellt

RHC Auswärtsstutzen                                               Wird gestellt

RHC Trainingsanzug                                                60 Euro

RHC Hockeytasche                                                  48 Euro

RHC Trinkflasche                                                  18 Euro

Zahnschutz Basic                                                  8 Euro

Zahnschutz Individual                                             65 Euro
Rheydter Hockey Club
Am Hockeypark 1
41179 Mönchengladbach

E-Mail: rheydter.hc@gmail.com
www.rheydter-hc.de

Tel. 02166 / 99 99 22 22
Fax. 02166 / 99 99 22 99

Über uns.
Wir sind ein neuer Verein, der den Hockeysport liebt. Der Sport ist uns wichtig
und um unsere Sportler dreht sich hier alles. Wer wie wir für Hockey brennt,
ist herzlich willkommen. Als Spieler, Betreuer, Eltern, Unterstützer oder einfach
als Fan. Wir nehmen zur Feldsaison 2015 den Spielbetrieb auf.

Wir freuen uns auf Dich!
Mehr Informationen und einen Mitgliedsantrag findest
Du unter www.rheydter-hc.de
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