Rheydter Hockey Club - MIT BREITENSPORT ZUM TEAMSPORT ZUM SPITZENSPORT - Ein neuer Hockeyverein stellt sich vor.
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Rheydter Hockey Club Ein neuer Hockeyverein stellt sich vor. Womens Champions Trophy 2010 China v Germany (12) - Lizenziert unter CC BY 2.0 über Wikimedia Commons MIT BREITENSPORT ZUM TEAMSPORT ZUM SPITZENSPORT.
DER BREITENSPORTVEREIN Ê Ein Verein für die Jugend Hockey ist eine attraktive, soziale Mannschaftssportart insbesondere auch für Jugendliche und Kinder. Der Rheydter Hockey Club ist aus dem Wunsch entstanden, den Hockeysport für jugendliche Hockeyspieler und -spielerinnen bezahlbar und schulkompatibel zu ermög- lichen. Vereinsziele sind die gleichberechtigte Förderung von sozialen Kompetenzen wie auch der sportlichen Betätigung in Breitensport und Leistungssport. Unser Kompass ist die Ausbildung von Jugendlichen zu Teamspielern, die im Mannschaftssport einen Ausgleich zu Schule und Studium finden. Und die Spaß an ihrem Verein haben. Mitgliederbeteiligung ✖ Die Unterstützung durch seine Mitglieder ist der Lebensnerv eines jeden Vereins. Um- gekehrt tut ein Verein gut daran, seine Mitglieder in Entscheidungen einzubeziehen. Wir meinen damit nicht Twitter, Doodle oder Facebook - wir meinen Mitbestimmung in Form von Stimmrechten. Alle Mitglieder des Rheydter HC haben ein gleichwertiges Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Eltern können die Interessen ihrer minderjährigen Kinder vertreten, oder den Jugendlichen gestatten, ihr Stimmrecht selbst auszuüben. Wir möchten den Verein gemeinsam mit unseren Mitgliedern und einer aktiven Elternschaft leben. Wir wünschen uns die Unterstützung der Elternschaft und achten Zeit, Engagement und Unterstützung unserer Helfer. Transparenz ± Wir wollen eine moderne, offene und finanziell transparente Vereinsführung mit der Mitgliederversammlung als uneingeschränktem Souverän des Vereins. Wir legen jährlich einen verständlichen Rechenschaftsbericht und eine vorausschauende Finanzplanung vor. Wir betreiben ausschließlich Hockeysport und können unsere Finanzen einfach, effizient und fokussiert einsetzen.
MIT TEAMPLAYERN Sportliche Leitung Die sportliche und pädagogische Betreuung des Vereins zielt auf die Ausbildung unserer Spieler und Spielerinnen zu echten Teamplayern. Mehrjährige Erfahrung im Aufbau junger, erfolgreicher Hockeymannschaften in verschiedenen Spielstärken ist die Basis für unser Training. Wir unterstützen unsere Trainer dabei, neben Technik und Taktik auch Sports- und Mannschafts- geist zu fördern und Teamprozesse zu erkennen und zu lenken. Trainingskonzept Unser Trainingskonzept setzt beim Teamgedanken an. Wir nutzen das Know-How unserer Trainer, um aus individuellen Spielern eine Mannschaft zu formen. Über den Hockeysport kann man bei uns erlernen, wie man sich im Team ergänzt, motiviert und hilft - und besser ist als der Gegner. Dazu kommen Technik, Geschick und Taktik, die erst in einem Team besonders wertvoll werden. Breitensport Wir sehen die Ausrichtung auf einen erfolgreichen Breitensport als unser zentrales Ziel aus dem wir gute Teams aller Spielstärken entwickeln möchten. IN STARKEN STRUKTUREN Sitz im Nordpark In der Hockeyhauptstadt Mönchengladbach ist unser Zuhause unmittelbar neben dem Deutschen Hockeybund (DHB) im Warsteiner Hockeypark. Wir nutzen zwei moderne Kunstrasenplätze für Training und Spielbetrieb. Eines der schönsten Hockeystadien in Deutschland steht uns für Meister- schaftsspiele zur Verfügung. Der Hockeypark verfügt über Mannschaftskabinen, eine Sportsbar und ein Sportinternat: Ideale Voraussetzungen, um Schule, Sport und Geselligkeit gut miteinander zu verbinden. Mitgliedschaft im Westdeutschen Hockeyverband Wir streben die direkte Mitgliedschaft im Westdeutschen Hockeyverband an und melden unsere Mannschaften zu den Meisterschaften in den unterschiedlichen Ligen. Wir nutzen aber auch die Unterstützungsangebote und das Know-How unseres Dachverbands und des Landessportbunds.
Rheydter Hockey Club Vereinssatzung §1 Name, Sitz §4 Beendigung der Mitgliedschaft §9 Mitgliederversammlung Der Verein führt den Namen „Rheydter Ho- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritts- Die Mitgliederversammlung ist das oberste ckey Club“ und hat seinen Sitz in Mönchengla- erklärung oder Ausschluss. Der Austritt kann Organ des Vereins. Sie tritt mindestens einmal dbach. Der Verein soll in das Vereinsregister nur zum 31. Dezember eines Jahres durch jährlich zusammen und wählt aus den Reihen eingetragen werden. Nach der Eintragung eine schriftliche Erklärung an den Vorstand der Mitglieder turnusgemäß in getrennten führt er den Zusatz „e.V.“. erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Austrittser- Wahlgängen klärung auch von dem gesetzlichen Vertreter · die/den Vorsitzende/n §2 Zweck zu unterschreiben. · die/den 2. Vorsitzende/n Der Verein verfolgt ausschließlich und unmit- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausge- · den/die Schatzmeister/in telbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des schlossen werden, wenn sein Verhalten in · einen/eine Kassenprüfer/in. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der grober Weise gegen die Interessen des Ver- Abgabenordnung. Eine außerordentliche Mitgliederversamm- eins verstößt. Über einen Ausschluss ent- lung ist auf Verlangen des Vorstandes oder Der Satzungszweck der Körperschaft ist die scheidet der Vorstand. Gegen den Aus- eines Drittels der stimmberechtigten Mitglie- Pflege und Förderung des Hockeysports, schließungsbeschluss des Vorstands steht der einzuberufen. die Förderung der Jugend sowie dem Mitglied das Recht zur Berufung an die die Unterstützung sozialer Integration. Der Mitgliederversammlung zu. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen Satzungszweck wird verwirklicht ins- erfolgt per Email sowie durch Veröffentlichung Eine Vergütung von Beiträgen erfolgt nicht. auf der Homepage des Vereins im Internet besondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.. §5 Beiträge und sonstige Pflichten durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Über Art, Fälligkeiten und Höhe der Beiträge Wochen unter Bekanntgabe der Tagesord- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in nung. erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. sowie über sonstige Pflichten beschließt die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig Mittel des Vereins dürfen nur für die sat- von der Zahl der erschienenen Mitglieder zungsmäßigen Zwecke verwendet werden. §6 Geschäftsjahr beschlussfähig. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. aus Mitteln der Körperschaft. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das den §7 Organe und Einrichtungen Beitrag für das vergangene Jahr voll entrichtet Es darf keine Person durch Ausgaben, die hat. Die gesetzlichen Vertreter eines minder- dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der jährigen Mitglieds können sich gegenseitig durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen schriftlich zur Ausübung des Stimmrechts begünstigt werden. Mitgliederversammlung können weitere bevollmächtigen. organisatorische Einrichtungen, zum Beispiel Die Tätigkeit in den Vereinsorganen ist ehren- Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse eine Spielervertretung und Ausschüsse mit amtlich. Der Verein ist berechtigt, zur Durch- mit einfacher Mehrheit, jedoch Beschlüsse zur besonderen Aufgaben geschaffen werden. führung seiner Bestrebungen hauptamtlich Änderung der Satzung mit einer Mehrheit von und nebenamtlich beschäftigte Kräfte einzu- Der Verein gibt sich eine Jugendordnung, die die Eigenverwaltung der Jugendabteilung zwei Drittel der anwesenden stimmberechtig- stellen. ten Mitglieder. Stimmenthaltungen gelten als sowie die Anerkennung der Jugendordnung §3 Mitgliedschaft des LSB vorsieht. nicht abgegebene Stimmen. Mitglied des Vereins kann jede natürliche §10 Niederschrift §8 Vorstand Person werden, und zwar nach ihrer Wahl Über die Mitgliederversammlung ist eine vom aktives oder förderndes (passives) Mitglied. Bei Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzendem und dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und Minderjährigen ist der Antrag vom gesetzli- von einem von der Mitgliederversammlung chen Vertreter zu stellen. Dieser muss in dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. gewählten Protokollführer zu unterzeichnen- Aufnahmeantrag zugleich erklären, dass er de Niederschrift aufzunehmen. neben dem Minderjährigen für die Zahlung der Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamt- Mitgliedsbeiträge haftet. lich. Er soll sich eine Geschäftsordnung geben. §11 Auflösung Voraussetzung für den Erwerb der Mitglied- Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt Die Auflösung kann nur in einer besonderen, schaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. drei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied zu diesem Zweck mit einer Frist von 1 Monat vorzeitig aus, kann bei der nächsten Mitglie- einzuberufenden außerordentlichen Mitglie- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. derversammlung für die verbleibende Amts- derversammlung mit einer Mehrheit von drei Die Aufnahme in den Verein ist dem Bewer- zeit ein Nachfolger gewählt werden. Bis zur Viertel der anwesenden stimmberechtigten ber unter Beifügung einer Vereinssatzung Neuwahl bleiben diese jedoch kommissarisch Mitgliedern beschlossen werden.. Bei Auflö- schriftlich zu bestätigen. Die Aufnahme wird im Amt. sung oder Aufhebung des Vereins oder bei erst mit Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Jahresbeitrages wirksam. Die Der Vorstand wird ermächtigt, die zur Eintra- Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Ablehnung des Aufnahmeantrages bedarf gung in das Vereinsregister und zur Erlan- Vereinsvermögen an den gemeinnützigen keiner Begründung. gung der Gemeinnützigkeit eventuell erforder- Verein K!DS IN MG e.V. in Mönchengladbach, lichen Satzungsänderungen zu beschließen. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Mönchengladbach, 16.01.2015
Rheydter Hockey Club Mitgliedsbeiträge 2015 Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2015 Altersstufe Monatlich Jährlich Kindergarten- und Grundschulkinder 12 Euro 144 Euro Jugendliche (bis 18 Jahre) 17 Euro 204 Euro Volljährige 22 Euro 264 Euro Familienbeitrag 50 Euro 600 Euro Passive Mitgliedschaft 50 Euro Elternhockey je Familie 14,50 Euro 174 Euro Einmalige Aufnahmegebühr 45 Euro Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und werden im ersten Quartal per SEPA Einzugsermächtigung eingezo- gen. Gebühren für vom Verein nicht zu vertretende Rücklastschriften werden dem Mitglied weiterberechnet. Bei Eintritt nach dem 1. Juli eines Jahres wird für das Eintrittsjahr der halbe Beitrag berechnet. Preisliste Ausrüstung (Stand 1.1.2015) Ausrüstung Preise RHC Heimtrikot 48 Euro RHC Heimshort / Rock 38 Euro RHC Heimstutzen 12 Euro RHC Auswärtstrikot Wird gestellt RHC Auswärtsshort / Rock Wird gestellt RHC Auswärtsstutzen Wird gestellt RHC Trainingsanzug 60 Euro RHC Hockeytasche 48 Euro RHC Trinkflasche 18 Euro Zahnschutz Basic 8 Euro Zahnschutz Individual 65 Euro
Rheydter Hockey Club Am Hockeypark 1 41179 Mönchengladbach E-Mail: rheydter.hc@gmail.com www.rheydter-hc.de Tel. 02166 / 99 99 22 22 Fax. 02166 / 99 99 22 99 Über uns. Wir sind ein neuer Verein, der den Hockeysport liebt. Der Sport ist uns wichtig und um unsere Sportler dreht sich hier alles. Wer wie wir für Hockey brennt, ist herzlich willkommen. Als Spieler, Betreuer, Eltern, Unterstützer oder einfach als Fan. Wir nehmen zur Feldsaison 2015 den Spielbetrieb auf. Wir freuen uns auf Dich! Mehr Informationen und einen Mitgliedsantrag findest Du unter www.rheydter-hc.de
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