Nachtrag vom 24.08.2021 - Nachtrag vom 07.09.2021 - Aachener Dart eV

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Aachener Dart e.V.

                              Nachtrag vom 07.09.2021
Die vorliegende Satzung ist von einem aktuellen Rechtspfleger des Amtsgerichts Aachen begutachtet und im
„Großen und Ganzen“ für eintragungsfähig befunden worden (Zitat). Mannschaften werden mittlerweile als
BGB-Gesellschaften oder nicht eingetragene Vereine eingestuft und insoweit auch als rechtsfähig angesehen.
Damit können sie auch Mitglied eines Vereins werden.

Nicht beantwortet bleibt in diesem Zusammenhang leider noch die Definition von Verantwortlichkeiten
innerhalb einer Mannschaft, z.B. wenn Mitgliedsbeiträge eingefordert werden müssen. Falls keine Beiträge
erhoben werden, stellt dies natürlich kein Problem dar, ansonsten könnte man vielleicht in der gesonderten
Finanz/Beitragsordnung entsprechende Passagen formulieren und die Satzung in der vorliegenden Form
belassen.

                              Nachtrag vom 24.08.2021
Nach erster Begutachtung eines Justitiars ergeben sich, aller Voraussicht nach, Probleme bei einer
Mitgliedschaft einer „Mannschaft“. Eine „Mannschaft“ ist keine selbständige, rechtsfähige Einheit und kann
somit kein ordentliches Mitglied eines Vereins sein. Ein Mitglied muss entweder eine natürliche oder eine
juristische Person sein. Somit müssen wir vermutlich entscheiden, ob wir als Mitglieder „normale“ Personen
(also alle Dartinteressierten) oder Organisationen (also zB. eingetragene Vereine) oder Beides zulassen.
Bei Mitgliedschaft von natürlichen Personen (und Festhalten an einer Mannschaftsgebühr für die Ligen),
stellt sich die Frage, wie man eine Mitgliedschaft schmackhaft machen kann (außer dem Zugestehen eines
Stimmrechts auf Mitgliederversammlungen).
Für die Mitgliedschaft von Vereinen (und damit auch der angedachten Umstrukturierung zu einer Art
Verband) stellt sich die Frage, ob sich in absehbarer Zeit überhaupt genügend Mitglieder (=Vereine) finden
lassen.

Wenn die Mitgliedschaft von „Mannschaften“ nicht möglich ist, ergeben sich folgende Änderungen:
§7   Erwerb der Mitgliedschaft
1.   Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Antrag zur
     Aufnahme als Mitglied ist schriftlich beim Vorstand zu stellen, über den Aufnahmeantrag entscheidet der
     Vorstand.
§8   Beendigung der Mitgliedschaft
1.   Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person
2.   Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten
     Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum
     Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
§11 Mitgliederversammlung
3.   Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage
     einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
Aachener Dart e.V.

                       Erläuterungen
      Umstrukturierung des Vereins / Neufassung Satzung
Grundsätzliches:
Damit der Verein in seinen Entscheidungen möglichst flexibel bleibt, wurde die Satzung verschlankt und nur
das Nötigste verankert. Zusätzliche Bestimmungen können in Ordnungen (Geschäftsordnung, Spielordnung,
Beitragsordnung, usw.) untergebracht werden, die dann zB. auf den Mitgliederversammlungen angepasst
werden können. (Korrekturen/Erweiterungen der Satzung bedürfen einer notariellen Beglaubigung).
Spezielle Ordnungen müssen auch nicht zwingend in der Satzung erwähnt werden. Vorlage für die neue
Satzung war eine Mustersatzung des Landes NRW, Vorteil ist hier, dass ein Jurist/Notar sofort erkennt, dass
man sich hier einer offiziellen Vorlage bedient hat.

Mitgliedschaft:
Entscheidende Änderung in der neuen Satzung ist die Umstrukturierung des Vereins. Zukünftig sollen
ausschließlich (Steeldart-)Mannschaften Mitglieder sein, der Aachener Dart Verein wäre dann eine Art
übergeordneter Verband (ohne aber seinen Namen ändern zu müssen). Schwierig ist in diesem
Zusammenhang die Definition der Mitgliedschaft und das zugehörige Stimmrecht auf
Mitgliederversammlungen. Die Aufnahme eines Mitglieds wird klassisch über einen Mitgliedsantrag
abgewickelt, auch ein Mitgliedsausweis wird ausgestellt. Auf den Mitgliederversammlungen sind zwei
Delegierte jeder Mannschaft stimmberechtigt (also variable Vertretungen, in der Regel aber vermutlich
Teamcaptains und deren Stellvertreter, möglich sind aber auch Gastwirte und Betreuer der Mannschaften).
Diese Delegierten müssen vor einer Versammlung benannt werden, damit auf einer Sitzung nur berechtigte
Personen ein Stimmrecht ausüben können.

Vorstand:
Der Vorstand wiederum besteht aus natürlichen Personen, die von den Delegierten und allen
Vorstandsmitgliedern gewählt werden. Vorstandsmitglieder sind demzufolge formal keine Vereinsmitglieder
und prinzipiell kann jeder in den Vorstand gewählt werden. In unserem Konstrukt stellt dies also ein Art
Präsidium dar. Vorstandsmitglieder haben auf Versammlungen ein Stimmrecht. Da das aktuelle Interesse am
Dartsport in Aachen überschaubar ist, empfiehlt sich die Reduzierung des (Haupt-)vorstands auf das
Notwendigste:
1. u. 2. Vorsitzenden und Schatzmeister.
Zwei zusätzliche Vorstandsämter (Ligaobmann und Schriftführer) können als „erweiterter Vorstand“ optional
besetzt werden, die dann auch ein Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen erhalten. Es ist darauf zu
achten, dass möglichst eine ungerade Anzahl von Ämtern vorhanden ist. Änderungen am erweiterten
Vorstand müssen nicht notariell beglaubigt werden (im Gegensatz zu Änderungen beim Hauptvorstand)

Beiträge:
Wenn wir die Mitgliedschaft beitragsfrei definieren, wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Die
laufenden Kosten (Kontoführung, Webseite, Verbrauchsmaterial, usw.) können wie gehabt über Liga-
Startgebühren gedeckt werden. Der Aachener Dart Verein organisiert hauptsächlich die beiden Ligen
(Sommer- und Winterliga). Wenn man als Mannschaft an diesen Ligen teilnehmen möchte, muss die
Mannschaft nicht zwingend Mitglied im Verein sein. Der Vorteil einer Mitgliedschaft besteht in der
Hauptsache aus dem Stimmrecht auf der jährlichen Versammlung, auf der die Ausrichtung des Vereins und
die Organisation der Ligen festgelegt wird. Falls ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird, können die zugehörigen
Bestimmungen in einer Beitragsordnung ausgelagert werden.
Aachener Dart e.V.

                                                                          Satzung
Inhalt
§7    Erwerb der Mitgliedschaft ............................................................................................................... 1
§8    Beendigung der Mitgliedschaft........................................................................................................ 1
§11   Mitgliederversammlung................................................................................................................... 1
§1    Name und Sitz .................................................................................................................................. 4
§2    Geschäftsjahr ................................................................................................................................... 4
§3    Zweck ............................................................................................................................................... 4
§4    Selbstlose Tätigkeit .......................................................................................................................... 4
§5    Mittelverwendung ........................................................................................................................... 4
§6    Verbot von Begünstigungen ............................................................................................................ 4
§7    Erwerb der Mitgliedschaft ............................................................................................................... 4
§8    Beendigung der Mitgliedschaft........................................................................................................ 4
§9    Beiträge ............................................................................................................................................ 4
§10   Organe des Vereins .......................................................................................................................... 5
§11   Mitgliederversammlung................................................................................................................... 5
§12   Vorstand........................................................................................................................................... 5
§13   Kassenprüfung ................................................................................................................................. 5
§14   Auflösung des Vereins ..................................................................................................................... 6

Allgemeine Bemerkung
Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Satzungstext durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsbezeichnungen
in der männlichen Form gefasst. Soweit die männliche Form gewählt wird, werden damit sowohl weibliche als
auch männliche Funktions- und Amtsträger angesprochen.
Aachener Dart e.V.
§1 Name und Sitz
4. Der Verein führt den Namen 'Aachener Dart Verein' und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verein bekennt sich
   zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung, ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen unter VR
   2708 eingetragen und trägt den Zusatz „e.V.“
§2 Geschäftsjahr
1.   Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3 Zweck
2.   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
     "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
3.   Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung des Dart-Sports.
4.   Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Dartveranstaltungen,
     Dartturnieren und eines ganzjährigen Liga- und Pokalbetriebs.
§4 Selbstlose Tätigkeit
1.   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§5 Mittelverwendung
1.   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
     keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§6 Verbot von Begünstigungen
1.   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
     unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§7 Erwerb der Mitgliedschaft
1.   Vereinsmitglied kann jede Steeldart-Mannschaft werden. Der Antrag zur Aufnahme als Mitglied ist
     schriftlich beim Vorstand zu stellen, über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
2.   Der Vorstand ist berechtigt einen Aufnahmeantrag unbegründet abzulehnen. Gegen einen eventuell
     ablehnenden Bescheid kann auf der nächsten Mitgliederversammlung Einspruch erhoben werden. Dann
     entscheidet die Mitgliederversammlung.
§8 Beendigung der Mitgliedschaft
1.   Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn sich die Mannschaft in einem Geschäftsjahr nicht zum
     Spielbetrieb meldet.
2.   Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung eines vertretungsberechtigten Mitglieds der Mannschaft
     gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit
     einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
3.   Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die
     Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Über den Ausschluss
     entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die
     Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die
     Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.
§9 Beiträge
1.   Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
oder
§9   Beiträge
1.   Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die
     Beitragsordnung.
2.   Bei Austritt oder Ausschluss erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Aachener Dart e.V.
§10     Organe des Vereins
1.    Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§11     Mitgliederversammlung
1.    Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die
      Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,
      Wahl der Kassenprüfern/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die
      Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und
      Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung
      oder nach dem Gesetz ergeben.
2.    Im ersten Quartal jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
3.    Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn
      mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
4.    Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat per E-Mail
      unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem folgenden Tag des E-Mail-Versands.
      Zusätzlich wird die Versammlung noch auf der Webseite und in der Facebook-Gruppe des Vereins
      bekanntgegeben.
5.    Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten
      Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung be-kanntzumachen.
6.    Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht
      bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten
      Mitgliederversammlung beschlossen werden.
7.    Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
8.    Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
9.    Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
10.   Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind, neben den Mitgliedern des Gesamtvorstands, zwei
      Delegierte jeden Mitglieds. Jedes Mitglied muss dem Vorstand spätestens eine Woche vor
      Versammlungsbeginn eine Liste möglicher Delegierte schriftlich zusenden. Vorstandsmitglieder können
      keine Delegierte sein.
11.   Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
12.   Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der
      Stimmberechtigten beschlossen werden.
13.   Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
14.   Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter
      und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§12     Vorstand
1.    Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB (Hauptvorstand) besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem
      Kassierer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
      gemeinsam.
2.    Der Hauptvorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine
      Wiederwahl ist zulässig.
3.    Der Hauptvorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
4.    Der erweiterte Vorstand besteht aus Ligaobmann und Schriftführer.
5.    Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine
      Wiederwahl ist zulässig. Falls kein Kandidat zur Wahl antritt, bleibt der jeweilige Posten unbesetzt.
6.    Hauptvorstand und erweiterter Vorstand bilden den Gesamtvorstand des Vereins.
§13     Kassenprüfung
1.    Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr einen Kassenprüfer. Dieser darf nicht
      Mitglied des Vorstands sein. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Aachener Dart e.V.
§14 Auflösung des Vereins
1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
     des Vereins an "Stiftung Menschenrechte - Förderstiftung Amnesty International", die es unmittelbar und
     ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Aachen, den
Aachener Dart e.V.

                                           Beitragsordnung
                                       (gemäß §9 Abs. 1 der Vereinssatzung)

                                    (entfällt bei beitragsfreier Mitgliedschaft)

§1    Grundsatz
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
   Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins
   geändert werden.
§2    Beschlüsse
1. Die Höhe der einzelnen Beiträge und Gebühren wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und
   gilt solange, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Beschluss fasst.
§3    Beiträge
1.   Aufnahmegebühr
2.   Beitrag jährlich / halbjährig / …, jeweilige Fälligkeit
3.   Ermäßigte Beiträge / Staffelungen
4.   Maßnahmen bei Verzug / Mahngebühren
5.   Erstattung bei Austritt
6.   …
§4    Vereinskonto
1. Aachener Dart e.V., IBAN DE50 3905 0000 0000 0126 82, BIC AACSDE33, Stadtsparkasse Aachen
2. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
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