KL STIPENDIEN Richtlinie - KL STIPENDIEN Richtlinie

Die Seite wird erstellt Hortensia-Sibylle Engelmann
 
WEITER LESEN
Richtlinie
   KL STIPENDIEN

   Richtlinie
KL STIPENDIEN

                   1
Richtlinie
                                                           KL STIPENDIEN

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines / Zielsetzung / Fördervarianten ...................................................................................... 3

1. KL Sozialstipendium ....................................................................................................................... 4

2. KL Leistungsstipendium .................................................................................................................. 5

4. Schlussbestimmungen / Kontakt .................................................................................................... 6

                                                                                                                                              2
Richtlinie
                                     KL STIPENDIEN

                            Einreichzeiträume:
KL Sozialstipendium         1. November 2018 bis 31. Jänner 2019
KL Leistungsstipendium      1. bis 30. November 2018

ALLGEMEINES

Die KL Stipendien bestehen aus 2 unterschiedlichen Stipendien, deren Förderkriterien
nachstehend angeführt sind.
Diese Förderkriterien gelten jeweils für die oben angeführten Einreichzeiträume.
Die Vergabe der Fördergelder für die KL Stipendien erfolgt durch die NÖ Forschungs- und
Bildungsges.m.b.H. (NFB) im Auftrag des Landes Niederösterreich.

ZIELSETZUNG

Förderung von ordentlichen Studierenden des Bachelorstudiums Health Sciences und des
Masterstudiums Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für
Gesundheitswissenschaften (KL).

Wer wird gefördert?

KL Sozialstipendium

   Ordentliche Studierende an der KL, die den Nachweis der sozialen Förderbarkeit
    erbringen können.

KL Leistungsstipendium

   Ordentliche Studierende an der KL, die eine herausragende Studienleistung
    nachweisen können.

Förderhöhen
Die Förderhöhen sind in der jeweiligen Beschreibung des Stipendiums ersichtlich.

Die     KL   Stipendien   werden   grundsätzlich nur für  den Zeitraum   der
jeweiligen Mindeststudiendauer vergeben (Ausnahmen bilden Beurlaubungen oder
sonstige begründete Unterbrechungen).

Wie kann eine Förderung in Anspruch genommen werden?

Die Beantragung erfolgt nach einmaliger Registrierung ausschließlich über ein Online-
Einreich-System auf www.klstipendien.at.

                                                                                        3
Richtlinie
                                      KL STIPENDIEN

                              1. KL Sozialstipendium

Fördervoraussetzungen

   Nachweis der sozialen Förderbarkeit (dieser erfolgt entweder anhand eines positiven
    Studienbeihilfenbescheids oder es erfolgt die Berechnung der sozialen Förderbarkeit
    manuell analog zu den Berechnungskriterien der Studienbeihilfenbehörde). Mithilfe des
    Stipendienrechners auf www.stipendienrechner.at lässt sich ein eventuell gegebener
    Anspruch auf Studienbeihilfe selbst berechnen.
   eine aktuelle Wohnsitzmeldung in Niederösterreich zum Zeitpunkt der Erst-
    Antragstellung

Wann sollen Anträge eingereicht werden?

Die Antragsstellung muss zu den auf der Homepage angeführten Einreichperioden
erfolgen. Beim KL Sozialstipendium gibt es grundsätzlich 2 Einreichperioden im Jahr
(jeweils eine für das Winter- und eine für das Sommersemester). Die genauen Zeiträume
der Einreichperioden sind auf der Homepage www.klstipendien.at ersichtlich.

Förderhöhen

50 % der Semesterstudiengebühr

bei Vorlage eines positiven Studienbeihilfenbescheids bzw. eines positiven
Bescheids über ein SelbsterhalterInnen-Stipendium, welche für das jeweils beantragte
Semester Gültigkeit aufweisen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

   Eine aktuelle Meldebestätigung, die die durchgehende Haupt- oder
    Nebenwohnsitzmeldung in Niederösterreich seit dem Zeitpunkt der Erst-
    Antragstellung bestätigt. Die Meldebestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als
    14 Tage sein!
   Positiver Studienbeihilfenbescheid
   Studienbestätigung / Studienblatt
   Aktueller Studienerfolgsnachweis (Ausnahme: im 1 Semester ist noch kein
    Erfolgsnachweis erforderlich)
   Aktuelle Inskriptionsbestätigung

25 % der Semesterstudiengebühr

bei Vorlage eines negativen Studienbeihilfenbescheids aus formalen Gründen,
welcher für das jeweils beantragte Semester Gültigkeit aufweist. Formale Gründe können
sein: Überschreitung der Altersgrenze, Studienwechsel, ein bereits abgeschlossenes
Studium.
                                                                                             4
Richtlinie
                                      KL STIPENDIEN

Welche Unterlagen sind erforderlich?

   Eine aktuelle Meldebestätigung, die die durchgehende Haupt- oder
    Nebenwohnsitzmeldung in Niederösterreich seit dem Zeitpunkt der Erst-
    Antragstellung bestätigt. Die Meldebestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als
    14 Tage sein!
   Studienbestätigung / Studienblatt
   Aktueller Studienerfolgsnachweis (Ausnahme: im 1. Semester ist noch kein
    Erfolgsnachweis erforderlich)
   Aktuelle Inskriptionsbestätigung
   Unterschriebener und mit Datum versehener eingescannter Screenshot (alle Seiten!)
    des positiven Berechnungsergebnisses des Stipendienrechners
    (www.stipendienrechner.at)
   Alle für die Errechnung des aktuellen Familieneinkommens erforderlichen
    Einkommenssteuerbescheide und Arbeitnehmerveranlagungen
   Nachweis der formalen Studienbeihilfen-Ablehnungsgründe (z.B. Studien-
    Abschlussurkunde, negativer Studienbeihilfenbescheid, altes Studienbuchblatt bei
    Studienwechsel etc…)

25 % der Semesterstudiengebühr für „SelbsterhalterInnen“

bei bereits abgeschlossenem Studium und Vorliegen eines negativen
Studienbeihilfenbescheids. Hier ist ein Nachweis von mindestens 48 Monaten
„Selbsterhalt“ über der Geringfügigkeitsgrenze zwischen Studienabschluss und
Studienbeginn an der Karl Landsteiner Privatuniversität mittels
Sozialversicherungsdatenauszug oder Nachweis des Erhalts eines
Selbsterhalterstipendiums im Erststudium zu erbringen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

   Eine aktuelle Meldebestätigung, die die durchgehende Haupt- oder
    Nebenwohnsitzmeldung in Niederösterreich seit dem Zeitpunkt der Erst-
    Antragstellung bestätigt. Die Meldebestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als
    14 Tage sein!
   Studienbestätigung / Studienblatt
   Aktueller Studienerfolgsnachweis (Ausnahme: im 1. Semester ist noch kein
    Erfolgsnachweis erforderlich)
   Aktuelle Inskriptionsbestätigung
   Nachweis über positiv abgeschlossenes Erststudium
   Nachweis von 48 Monaten „Selbsterhalt“ zwischen Studienabschluss und Neubeginn
    des Studiums an der Karl Landsteiner Privatuniversität mittels
    Sozialversicherungsdatenauszug inklusive Zeiträume und Beitragshöhe (Einkommen
    über der Geringfügigkeitsgrenze)

                                                                                             5
Richtlinie
                                    KL STIPENDIEN

    Bei verheirateten AntragstellerInnen muss die soziale Förderwürdigkeit mittels
    nachstehen Dokumente nachgewiesen werden:
   Unterschriebener und mit Datum versehener eingescannter Screenshot (alle Seiten!)
    des positiven Berechnungsergebnisses des Stipendienrechners
    (www.stipendienrechner.at)
   Alle für die Errechnung des aktuellen Familieneinkommens erforderlichen
    Einkommenssteuerbescheide und Arbeitnehmerveranlagungen

                          2. KL Leistungsstipendium

Fördervoraussetzung

   Nachweis      einer  herausragenden    Studienleistung   in  der   Form     eines
    Leistungsbeurteilungsdokuments, welches von der Karl Landsteiner Privatuniversität
    ausgestellt wird. Die Leistungsbeurteilung erfolgt einzig und alleine durch die
    Universität. Pro Studienjahrgang kann an max. 15 % der Studierenden in diesem
    Jahrgang ein Leistungsstipendium vergeben werden.

Wann sollen Anträge eingereicht werden?

Die Antragsstellung muss zu der auf der Homepage angeführten Einreichperiode
erfolgen. Beim KL Leistungsstipendium gibt es grundsätzlich 1 Einreichperiode im Jahr
(immer im Wintersemester). Den genauen Zeitraum der Einreichperiode finden Sie auf der
Homepage www.klstipendien.at.

Förderhöhen

   50% der im betreffenden Studienjahr geleisteten Jahresstudiengebühren abzüglich des
    für das jeweilige Studienjahr erhaltenen Sozialstipendiums.
   Die Vergabe von KL Sozialstipendium und KL Leistungsstipendium schließen einander
    nicht aus: Pro Studienjahr können bis zu zwei KL Sozialstipendien und ein KL
    Leistungsstipendium vergeben werden. Die Gesamt-Fördersumme pro Studienjahr
    beträgt jedoch maximal 50% der geleisteten Jahresstudiengebühren.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

   Aktuelle Inskriptionsbestätigung
   Studienerfolgsnachweis über das vorangegangene Studienjahr
   Leistungsbeurteilungsdokument
   Studienbestätigung / Studienblatt
                                                                                        6
Richtlinie
                                     KL STIPENDIEN

Schlussbestimmungen

Die Vergabe der Förderung erfolgt auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
 NÖ Kulturförderungsgesetz 1996
 Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996
Diese rechtlichen Grundlagen können im Internet eingesehen werden:

http://www.noel.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur/Formulare-Logo-
Rechtsgrundlagen/foerderrichtlinien_voraussetzungen.html

Ein im Grund und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf Gewährung einer
Förderung besteht durch diese Richtlinien nicht.

Die NFB behält sich vor, die Förderung ganz oder teilweise zurückzuverlangen, sofern
 diese aufgrund unrichtiger Angaben vergeben wurde;
 diese ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet wurde;
 allfällige Bedingungen der Förderung nicht eingehalten wurden;
 das Land Niederösterreich in anderer Weise irregeführt wurde.
Gerichtsstand in allen aus der Gewährung einer Förderung entstehenden Streitigkeiten ist
das Landesgericht St. Pölten. Diese Richtlinie tritt am 01.11.2018 in Kraft.

Kontakt:

NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB)
Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 27570-26
E-Mail: klstipendien@nfb.at

                                                                                       7
Sie können auch lesen