KL STIPENDIEN Richtlinie - KL STIPENDIEN Richtlinie
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Richtlinie KL STIPENDIEN Richtlinie KL STIPENDIEN 1
Richtlinie KL STIPENDIEN Inhaltsverzeichnis Allgemeines / Zielsetzung / Fördervarianten ...................................................................................... 3 1. KL Sozialstipendium ....................................................................................................................... 4 2. KL Leistungsstipendium .................................................................................................................. 5 4. Schlussbestimmungen / Kontakt .................................................................................................... 6 2
Richtlinie KL STIPENDIEN Einreichzeiträume: KL Sozialstipendium 1. November 2018 bis 31. Jänner 2019 KL Leistungsstipendium 1. bis 30. November 2018 ALLGEMEINES Die KL Stipendien bestehen aus 2 unterschiedlichen Stipendien, deren Förderkriterien nachstehend angeführt sind. Diese Förderkriterien gelten jeweils für die oben angeführten Einreichzeiträume. Die Vergabe der Fördergelder für die KL Stipendien erfolgt durch die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) im Auftrag des Landes Niederösterreich. ZIELSETZUNG Förderung von ordentlichen Studierenden des Bachelorstudiums Health Sciences und des Masterstudiums Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL). Wer wird gefördert? KL Sozialstipendium Ordentliche Studierende an der KL, die den Nachweis der sozialen Förderbarkeit erbringen können. KL Leistungsstipendium Ordentliche Studierende an der KL, die eine herausragende Studienleistung nachweisen können. Förderhöhen Die Förderhöhen sind in der jeweiligen Beschreibung des Stipendiums ersichtlich. Die KL Stipendien werden grundsätzlich nur für den Zeitraum der jeweiligen Mindeststudiendauer vergeben (Ausnahmen bilden Beurlaubungen oder sonstige begründete Unterbrechungen). Wie kann eine Förderung in Anspruch genommen werden? Die Beantragung erfolgt nach einmaliger Registrierung ausschließlich über ein Online- Einreich-System auf www.klstipendien.at. 3
Richtlinie KL STIPENDIEN 1. KL Sozialstipendium Fördervoraussetzungen Nachweis der sozialen Förderbarkeit (dieser erfolgt entweder anhand eines positiven Studienbeihilfenbescheids oder es erfolgt die Berechnung der sozialen Förderbarkeit manuell analog zu den Berechnungskriterien der Studienbeihilfenbehörde). Mithilfe des Stipendienrechners auf www.stipendienrechner.at lässt sich ein eventuell gegebener Anspruch auf Studienbeihilfe selbst berechnen. eine aktuelle Wohnsitzmeldung in Niederösterreich zum Zeitpunkt der Erst- Antragstellung Wann sollen Anträge eingereicht werden? Die Antragsstellung muss zu den auf der Homepage angeführten Einreichperioden erfolgen. Beim KL Sozialstipendium gibt es grundsätzlich 2 Einreichperioden im Jahr (jeweils eine für das Winter- und eine für das Sommersemester). Die genauen Zeiträume der Einreichperioden sind auf der Homepage www.klstipendien.at ersichtlich. Förderhöhen 50 % der Semesterstudiengebühr bei Vorlage eines positiven Studienbeihilfenbescheids bzw. eines positiven Bescheids über ein SelbsterhalterInnen-Stipendium, welche für das jeweils beantragte Semester Gültigkeit aufweisen. Welche Unterlagen sind erforderlich? Eine aktuelle Meldebestätigung, die die durchgehende Haupt- oder Nebenwohnsitzmeldung in Niederösterreich seit dem Zeitpunkt der Erst- Antragstellung bestätigt. Die Meldebestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als 14 Tage sein! Positiver Studienbeihilfenbescheid Studienbestätigung / Studienblatt Aktueller Studienerfolgsnachweis (Ausnahme: im 1 Semester ist noch kein Erfolgsnachweis erforderlich) Aktuelle Inskriptionsbestätigung 25 % der Semesterstudiengebühr bei Vorlage eines negativen Studienbeihilfenbescheids aus formalen Gründen, welcher für das jeweils beantragte Semester Gültigkeit aufweist. Formale Gründe können sein: Überschreitung der Altersgrenze, Studienwechsel, ein bereits abgeschlossenes Studium. 4
Richtlinie KL STIPENDIEN Welche Unterlagen sind erforderlich? Eine aktuelle Meldebestätigung, die die durchgehende Haupt- oder Nebenwohnsitzmeldung in Niederösterreich seit dem Zeitpunkt der Erst- Antragstellung bestätigt. Die Meldebestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als 14 Tage sein! Studienbestätigung / Studienblatt Aktueller Studienerfolgsnachweis (Ausnahme: im 1. Semester ist noch kein Erfolgsnachweis erforderlich) Aktuelle Inskriptionsbestätigung Unterschriebener und mit Datum versehener eingescannter Screenshot (alle Seiten!) des positiven Berechnungsergebnisses des Stipendienrechners (www.stipendienrechner.at) Alle für die Errechnung des aktuellen Familieneinkommens erforderlichen Einkommenssteuerbescheide und Arbeitnehmerveranlagungen Nachweis der formalen Studienbeihilfen-Ablehnungsgründe (z.B. Studien- Abschlussurkunde, negativer Studienbeihilfenbescheid, altes Studienbuchblatt bei Studienwechsel etc…) 25 % der Semesterstudiengebühr für „SelbsterhalterInnen“ bei bereits abgeschlossenem Studium und Vorliegen eines negativen Studienbeihilfenbescheids. Hier ist ein Nachweis von mindestens 48 Monaten „Selbsterhalt“ über der Geringfügigkeitsgrenze zwischen Studienabschluss und Studienbeginn an der Karl Landsteiner Privatuniversität mittels Sozialversicherungsdatenauszug oder Nachweis des Erhalts eines Selbsterhalterstipendiums im Erststudium zu erbringen. Welche Unterlagen sind erforderlich? Eine aktuelle Meldebestätigung, die die durchgehende Haupt- oder Nebenwohnsitzmeldung in Niederösterreich seit dem Zeitpunkt der Erst- Antragstellung bestätigt. Die Meldebestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als 14 Tage sein! Studienbestätigung / Studienblatt Aktueller Studienerfolgsnachweis (Ausnahme: im 1. Semester ist noch kein Erfolgsnachweis erforderlich) Aktuelle Inskriptionsbestätigung Nachweis über positiv abgeschlossenes Erststudium Nachweis von 48 Monaten „Selbsterhalt“ zwischen Studienabschluss und Neubeginn des Studiums an der Karl Landsteiner Privatuniversität mittels Sozialversicherungsdatenauszug inklusive Zeiträume und Beitragshöhe (Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze) 5
Richtlinie KL STIPENDIEN Bei verheirateten AntragstellerInnen muss die soziale Förderwürdigkeit mittels nachstehen Dokumente nachgewiesen werden: Unterschriebener und mit Datum versehener eingescannter Screenshot (alle Seiten!) des positiven Berechnungsergebnisses des Stipendienrechners (www.stipendienrechner.at) Alle für die Errechnung des aktuellen Familieneinkommens erforderlichen Einkommenssteuerbescheide und Arbeitnehmerveranlagungen 2. KL Leistungsstipendium Fördervoraussetzung Nachweis einer herausragenden Studienleistung in der Form eines Leistungsbeurteilungsdokuments, welches von der Karl Landsteiner Privatuniversität ausgestellt wird. Die Leistungsbeurteilung erfolgt einzig und alleine durch die Universität. Pro Studienjahrgang kann an max. 15 % der Studierenden in diesem Jahrgang ein Leistungsstipendium vergeben werden. Wann sollen Anträge eingereicht werden? Die Antragsstellung muss zu der auf der Homepage angeführten Einreichperiode erfolgen. Beim KL Leistungsstipendium gibt es grundsätzlich 1 Einreichperiode im Jahr (immer im Wintersemester). Den genauen Zeitraum der Einreichperiode finden Sie auf der Homepage www.klstipendien.at. Förderhöhen 50% der im betreffenden Studienjahr geleisteten Jahresstudiengebühren abzüglich des für das jeweilige Studienjahr erhaltenen Sozialstipendiums. Die Vergabe von KL Sozialstipendium und KL Leistungsstipendium schließen einander nicht aus: Pro Studienjahr können bis zu zwei KL Sozialstipendien und ein KL Leistungsstipendium vergeben werden. Die Gesamt-Fördersumme pro Studienjahr beträgt jedoch maximal 50% der geleisteten Jahresstudiengebühren. Welche Unterlagen sind erforderlich? Aktuelle Inskriptionsbestätigung Studienerfolgsnachweis über das vorangegangene Studienjahr Leistungsbeurteilungsdokument Studienbestätigung / Studienblatt 6
Richtlinie KL STIPENDIEN Schlussbestimmungen Die Vergabe der Förderung erfolgt auf folgenden rechtlichen Grundlagen: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 Diese rechtlichen Grundlagen können im Internet eingesehen werden: http://www.noel.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur/Formulare-Logo- Rechtsgrundlagen/foerderrichtlinien_voraussetzungen.html Ein im Grund und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht durch diese Richtlinien nicht. Die NFB behält sich vor, die Förderung ganz oder teilweise zurückzuverlangen, sofern diese aufgrund unrichtiger Angaben vergeben wurde; diese ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet wurde; allfällige Bedingungen der Förderung nicht eingehalten wurden; das Land Niederösterreich in anderer Weise irregeführt wurde. Gerichtsstand in allen aus der Gewährung einer Förderung entstehenden Streitigkeiten ist das Landesgericht St. Pölten. Diese Richtlinie tritt am 01.11.2018 in Kraft. Kontakt: NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) Hypogasse 1, 1. OG 3100 St. Pölten Tel.: +43 2742 27570-26 E-Mail: klstipendien@nfb.at 7
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