Aktuelle Entwicklungen in der bAV - Marco Herrmann - BVV

 
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Aktuelle Entwicklungen in der bAV

                      Marco Herrmann
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Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Agenda
 Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV
 Demografische Trends
 Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV
 Europäische Einflüsse
       Allgemeines
       Rechtsprechung
       Grünbuch/Weißbuch der Europäischen Kommission
       Solvency II und Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie (PF-RL)
 Aktuelles national
       10. VAG-Novelle
       Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich
       Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
       Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag
 Fazit und Ausblick

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Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV
Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung 2009

                                                  Gesamtsumme: 468,2 Mrd. €

                                                                             Pensionsfonds
                           Unterstützungskassen                              19,2 Mrd. €
                           36,8 Mrd. €                                                                 Direktzusagen
                                                                                                       249,2 Mrd. €
    Direktversicherungen
    51,5 Mrd. €

    Pensionskassen
    111,5 Mrd. €

Quelle: Recherchen J. Schwind, basierend auf Veröffentlichungen von BaFin/GDV/PSVaG

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Aktuelle Entwicklungen in der bAV

 Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV
 Gestaltungsmöglichkeiten der bAV – Ein Blick über die Grenzen

Laissez-            Informationspflicht                Freiwillige Betei-      Automatische Ein-          Streng geregeltes
    faire                                           ligung Arbeitgeber         bindung mit Wahl-               Pflichtmodell
                                                                              recht zum Ausstieg              (Obligatorium)

            Anspruch auf                    Schriftliches               Arbeitgeber-          Pflichtteilnahme
              Entgeltum-                      Verzichts-               zuschuss ein             mit Wahlmög-
               wandlung                      erfordernis        Steuerabzugsbetrag?                   lichkeiten

 Quelle: Arteaga/ZURICH/Handelsblatt Jahrestagung/bAV 2012

 Im Dialog 2012                                                                                                          4
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Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Demografische Trends
Erwerbstätigenquote in Deutschland

Quelle: Mikrozensus/BMAS Fortschrittsreport Februar 2012

Im Dialog 2012                                                                    5
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Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Demografische Trends
Vier Szenarien zur Lebensarbeitszeit (EU)
Lebensarbeitszeit   20 bis 59   20 bis 63   20 bis 66     20 bis 69

Fazit: Der Quotient Rentner/Erwerbstätige bleibt nur dann annähernd konstant, wenn
       das Renteneintrittsalter bis 2060 auf 69 Jahre angehoben wird

Im Dialog 2012                                                                       6
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Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Demografische Trends
Tatsächliches Renteneintrittsalter in Europa (2001 und 2008)
Prozent

70                67        68              67                  67
             65                  65   65          65    65               65   Regelrenten-
                       60                                                     alter 2020
60

50

40

30

20                                                                                   2008

10                                                                                   2001
  0

Im Dialog 2012                                                                  7
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV
Alterseinkommen aus den drei Säulen im internationalen Vergleich
Einkommenszusammensetzungen von Zwei-Personen-Rentnerhaushalten

  Land                                         Gesetzliche        Betriebliche            Private
                                            Altersversorgung   Altersversorgung       Altersvorsorge
  Deutschland                                          85 %          5%                       10 %
  Niederlande                                          50 %         40 %                      10 %
  Schweiz                                              42 %         32 %                      26 %
  Großbritannien                                       65 %         25 %                      10 %
  USA                                                  45 %         13 %                     42 %*
  Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH                                 * davon 25 % Erwerbseinkommen

Im Dialog 2012                                                                                          8
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV
Kapitaldeckung – Pension system characteristics

Im Dialog 2012                                                           9
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Allgemeines

 Grünbuch „Angemessene,               Angleichung der Pensions-
  nachhaltige und sichere               und Rentensysteme auf
  europäische Pensions- und             europäischer Ebene
  Rentensysteme“, Juli 2010

 Weißbuch „Insolvenz-                          Neue europäische
  sicherungssysteme im                           Aufsichtsstruktur
  Versicherungsbereich“,
  Juli 2010

                                               Rahmenrichtlinie
                                                und Umsetzung:
 Weißbuch „Eine Agenda                         Solvency II,
  für angemessene, sichere                      Omnibus I + II
  und nachhaltige
  Pensionen und Renten“,
  Februar 2012
                                       Entscheidungen des
                                        EuGH, zuletzt „Unisex“

Im Dialog 2012                                              10
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Allgemeines
Neue europäische Aufsichtsstruktur

       European System of Financial Supervision (ESFS)
                                                                             Europäischer Ausschuss
      Sektorale europäische Aufsichtsbehörden (ESAs)
                                                                             für Systemrisiken (ESRB)
                                                                                Definition, Sammlung, Analyse
            EBA                    EIOPA                     ESMA                 relevanter Informationen

                              Nationale Versiche-                                Identifikation, Priorisierung
       Nationale                                           Nationale
                             rungs- und Pensions-                                         von Risiken
     Bankenaufsicht                                     Wertpapieraufsicht
                                 fondsaufsicht
                                                                               Warnungen und Empfehlungen
                                                                                  für Abhilfemaßnahmen

                  - Überwachung und Einhaltung von Normen                    - EU gesamt
                  - Empfehlungen an nationale Aufsichtsbehörden              - Mitgliedsstaaten
                  - Festlegung technischer Standards                         - ESAs
                  - Eingriffe gegenüber nationalen Instituten                - Kommission
                                                                             - Nationale Aufsicht

Im Dialog 2012                                                                                         11
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Rechtsprechung
Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats)
Richtlinie 2004/113/EG*
 Art. 5 Abs. 1
        Grundsätzliches Verbot der Berücksichtigung des Geschlechts bei der Berechnung
         von Prämien und Leistungen von Versicherungsverträgen, die nach dem 21.12.2007
         abgeschlossen wurden
 Art. 5 Abs. 2
        Ausnahmeklausel für Mitgliedsstaaten, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts
         ein für die Risikobewertung zu bestimmender Faktor ist
 Entscheidung
        Gemäß EuGH widerspricht dies der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung
         der Geschlechter, die Ausnahme ist daher mit Wirkung ab 21.12.2012 ungültig

 * Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13.12.2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen
   beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

Im Dialog 2012                                                                                                                      12
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Rechtsprechung
Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats)
Gilt die Entscheidung überhaupt für die betriebliche Altersversorgung?
 Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22.12.2011
    „Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2006/54/EG können für Frauen und Männer
    unterschiedliche Leistungsniveaus festgelegt werden, wenn dies aus versicherungsmathematischen
    Gründen gerechtfertigt ist. Nach Ansicht der Kommission hat das „Test-Achats“-Urteil keine
    Auswirkungen auf diese Bestimmung, die sich auf einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich den
    der betrieblichen Altersversorgung, bezieht und der sich auch von der Formulierung her stark von
    Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2004/113/EG unterscheidet. Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe h
    der Richtlinie 2006/54/EG gilt die Festlegung unterschiedlicher Leistungsniveaus für Frauen und
    Männer nicht als Ungleichbehandlung, wenn dies aus versicherungsmathematischen Gründen
    gerechtfertigt ist.“
 Herrschende Meinung in der Literatur
        Wenn die Ausnahmeregelung des Art. 5 Absatz 2 der Gender-Richtlinie nach
         Auffassung des EuGH europarechtswidrig ist, dann sei auch die Ausnahmeregelung
         des Art. 9 Abs. 1 h, j der Lohngleichheits-Richtlinie europarechtswidrig
        EuGH rügt Verstoß gegen höherrangiges Recht, daher Geltung für bAV
         wahrscheinlich
Im Dialog 2012                                                                               13
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Rechtsprechung
Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats)
Wirkung nur für Neuverträge oder auch für den Bestand?
 Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22.12.2011
    „Die Übergangszeit ist im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 1 verankerten Ziel der Richtlinie
    auszulegen, wo es heißt, dass die Unisex-Regel ausschließlich für neue Verträge gilt, die nach
    Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 21. Dezember 2007 geschlossen werden. […]
    Das Urteil bedeutet, dass für neue Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 geschlossen
    werden, die Unisex-Regel ohne jede Ausnahme gilt und Artikel 5 Absatz 2 mit diesem Tag ungültig
    wird.“
 Meinungen bezogen auf die bAV in der Literatur
        Entscheidung gilt nur für Neuverträge, die nach dem 21.12.2012 geschlossen werden
         (u. a. Höfer, BetrAV 2011, 587; Looschelders, VersR 2011, 421; Rolfs/Binz, VersR
         2011, 714 Ulbrich, DB 2011, 2775)  Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit
        Entscheidung gilt bereits für Altverträge (allerdings nur für jenen Leistungsanteil, der
         aus der Vertragszeit nach dem 21.12.2012 resultiert) (BetrAV 5/2011, 441; BetrAV
         1/2012, 7)  arbeitsrechtlicher Teil des AGG sowie BAG 11.12.2007 – 3 AZR 249/06

Im Dialog 2012                                                                                14
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Grünbuch der Europäischen Kommission
Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- u. Rentensysteme
 Prämissen
       Mitgliedsstaaten sind verantwortlich für die jeweils eigenen Pensionssysteme
       Es gibt kein „one-size-fits-all“-Pensionssystem
 Themenkreise
       Allgemeine Angemessenheit und Tragfähigkeit der Rentensysteme
       Verlängerung der Lebensarbeitszeit
       Crossborderaktivitäten und Portabilität
       Aufsicht, Risikoteilung
       Solvenzregime, Insolvenzrisiko
       Verbraucherinformation

Im Dialog 2012                                                                           15
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Weißbuch der Europäischen Kommission
Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten
 Allgemein
       Anpassung von Renten- und Pensionssystemen
       Kopplung zwischen Lebenserwartung und Renteneintrittsalter: Anhebung des Ruhestandsalters
       Anreize verstärken, um länger erwerbstätig zu bleiben, und Maßnahmen einleiten, die älteren
        Arbeitskräften den längeren Verbleib am Arbeitsmarkt ermöglichen
 Konkret (Auszug)
       Legislativvorschlag der Kommission in 2012 zur Überprüfung der Pensionsfonds-Richtlinie:
        Herstellung einheitlicher Rahmenbedingungen mit Solvency II
       Initiativen der Kommission in 2012 zur Gewährleistung von Schutz im Insolvenzfall
       Vorschlag einer Initiative seitens der Kommission in 2013 hinsichtlich freiwilliger
        Verhaltenskodizes für Verbraucherinformationen und Verbraucherschutz
       Kommission arbeitet Leitfaden für betriebliche Vorsorgesysteme aus
       Wiederaufnahme der Arbeiten an einer Richtlinie zur Übertragbarkeit von Renten und
        Pensionen in 2012 (grenzüberschreitende Portabilität)
Im Dialog 2012                                                                                      16
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL

Im Dialog 2012                                                      17
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL
Grundstruktur Solvency II
Gruppenaufsicht  Gruppen werden als ökonomische Einheit anerkannt
                 Aufsicht auf konsolidierter Basis (Diversifikationseffekte, Gruppenrisiken, …)

                                              Qualitative Anforderungen                   Transparenz- und
  Quantitative Anforderungen
                                                     und Aufsicht                   Veröffentlichungsvorschriften

1. Harmonisierte Berechnung versiche-      1. Gestärkte Governance, interne         1. Harmonisierte aufsichtliche
   rungstechnischer Rückstellungen            Kontrolle, Risikomanagement und          Berichterstattung
2. Für Kapitalanlagen gilt Grundsatz          unternehmenseigene Risiko- und        2. Veröffentlichung des Berichts über
   kaufmännischer Vorsicht statt              Solvenzprüfung (ORSA – Own Risk and      Solvabilität und Finanzlage
   quantitativer Beschränkung                 Solvency Assessment)
                                                                                       (Marktdisziplin durch Transparenz)
3. Zwei Anforderungen an die              2. Gestärkte aufsichtliche Überprüfung,
   Kapitalanlage:                            harmonisierte Aufsichtsstandards
   - Solvenzkapitalanforderungen             und -praktiken
     (SCR – Solvency Capital Requirement)
   - Mindestkapitalanforderungen
     (MCR – Minimum Capital Requirement)

Im Dialog 2012                                                                                                   18
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL
Zeitplan Solvency II

         2009                   2010                     2011                    2012                 2013                2014

   Annahme der                     Implementierung der Solvency-II-Richtlinie
Solvency-II-Richtlinie                       durch Mitgliedsstaaten
 durch Europ. Rat
   und Parlament       Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie in nationales Recht: 31.10.2012

                                                    Annahme der            Implementierung
                                                Omnibus-II-Richtlinie       der Omnibus-II-
                                                durch Europ. Rat und        Richtlinie durch    01.01.2013         01.01.2014
                                                  Europ. Parlament         Mitgliedsstaaten     Inkrafttreten      Verpflichtende
                                                                          Annahme Durchfüh-     (mit Übergangs-    Anwendung
                          Einarbeitung Durchführungsmaßnahmen              rungsmaßnahmen       regelungen)
                                     durch Kommission                    durch Europ. Rat und
                                                                            Europ. Parlament

                                                     Einarbeitung technischer Standards
                                                                durch EIOPA

Im Dialog 2012                                                                                                               19
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL
Zeitplan für die Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie

30.03.2011:
Call for Advice (Konsultations-
ersuchen) der EU-Kommission                                        15.02.2012:              2./ 3. Quartal 2012:
an EIOPA                                                           Bereitstellung des       Fragen der EU-Kommission
                                                                                                                             Vorauss. 2014:
- Auswirkungen von Solvency II                                     „final advice“ zum       an EIOPA bzgl. einer Folge-
                                     02.01.2012:                                                                             Implementierung
  auf EbAV sind darzustellen                                       Call for Advice von      auswirkungsstudie, welche
                                                                                                                             Solvency II
- Arbeitsgruppen mit Vertretern      Ende der Konsultationsphase   EIOPA an die             die EbAV-I-Richtlinie ergänzen
  nationaler Behörden                zum 2. Antwortentwurf         EU-Kommission            soll („Impact Assessment“)       Vorauss. 2015:
                                                                                                                             Anwendung
                                                                                                                             Solvency II
                                                                                                                             ???:
                              2011                                                       2012                                Implementierung
                                                                                                                             EbAV-II-Richtlinie
                                                                                                                             ???:
                                                                                                                             Anwendung
        08.07.2011:                    25.10.2011:                 01.03.2012:                    Vor Ende 2012:             EbAV-II-Richtlinie
        1. Antwortentwurf der          2. Antwortentwurf der       Öffentliche Anhörung           Richtlinienvorschlag
        EIOPA auf Call for Advice      EIOPA auf Call for Advice   zur geplanten Änderung         der EU-Kommission
                                                                   der EbAV-I-Richtlinie

Im Dialog 2012                                                                                                                  20
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelles national – 10. VAG Novelle

  Teil 3                                                     Teil 2
  Betriebliche Altersversorgung                              Vorschriften für Erstversicherung
                                                             und Rückversicherung
   Kapitel 1                                                 Kapitel 2
    Pensionskassen (           219 – 221)                      Finanzielle Ausstattung
                                                               (Umsetzung Solvency II)
   Kapitel 2
    Pensionsfonds (          222 – 226)                       Kapitel 5
                                                               Kleine Versicherungs-
   Kapitel 3
                                                               unternehmen und
    Grenzüberschreitende
                                                               Sterbekassen
    Tätigkeit …

                                  i. W. Anwendung der Vorschriften für kleine VUs

   Solvency II spezifische Vorschriften gelten nicht (bis auf „unternehmerische Vorsicht“ als Anlagegrundsatz)

Im Dialog 2012                                                                                            21
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelles national – Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich
 Verzinsung des Ausgleichsbetrages bei externer Teilung zwischen Eheende und
  Rechtskraft mit dem Rechnungszins der auszugleichenden Versorgung
  (BGH, Beschluss vom 07.09.2011 – XII ZB 546/10)
 Benennung der Versorgungsregelung – Fassung und Datum – im Tenor erforderlich
  (BGH, Beschluss vom 26.01.2011 − XII ZB 504/10)
 Teilung trotz Geringfügigkeit von Anrechten, wenn …
        … bei interner Teilung kein nennenswerter Verwaltungsaufwand für
         Versorgungsträger (BGH, Beschluss vom 30.11.2011 − XII ZB 344/10)
        … bei externer Teilung der Versorgungsträger ohnehin eine Kontoumbuchung
         vornehmen muss (BGH, Beschluss vom 30.11.2011 − XII ZB 79/11)
 Kompensationszuschlag in Höhe 9 % höherer Altersrente angemessen
  (BGH, Beschluss vom 26.01.2011 − XII ZB 504/10, Rn. 20)
 In Kürze Veröffentlichung einer Entscheidung des BGH zur Berücksichtigung der
  Wertentwicklung bei fondsbasierten Versorgungen erwartet – Berücksichtigung der
  negativen Wertentwicklung nach Eheende (+); positive Wertentwicklung (-)

Im Dialog 2012                                                                        22
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelles national – Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich
 Nachfragen der Gerichte/Rechtsanwälte
        Kompensationsbetrag/Risikoausgleich für ausgleichsberechtigte Person (Art, Höhe)
        Berücksichtigung Wertentwicklung (zwischen Eheende und Rechtskraft)
        Geringfügigkeit von Anrechten
 Beschlusstenor
        Formale Fehler: falscher Ausgleichstarif, Versorgungsträger nicht korrekt benannt
 Offene Fragen
        Wertentwicklung zwischen Ehezeitende und Rechtskraft für die interne Teilung?
        Interne Teilung bei Rentnern (Berücksichtigung des Kapitalverzehrs durch zwischen-
         zeitliche Rentenzahlungen?)

Im Dialog 2012                                                                            23
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelles national – Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.09.2010 (1 BvR 1660/08)
 Einmalige Kapitalleistung aus privat fortgeführter Direktversicherung ist hinsichtlich der
  Kranken- und Pflegeversicherung wie private Lebensversicherung zu behandeln
 Gesetzlich pflichtversicherte Rentner müssen für den privaten Anteil keine Beiträge für
  KVdR zahlen
 Kriterien für die Abgrenzung beitragsfreier von beitragspflichtigen Leistungen bei der
  Direktversicherung:
       Ausscheiden des AN aus dem Arbeitsverhältnis
       Einrücken des AN in die Versicherungsnehmerstellung nach Ausscheiden
        (LSG Baden-Württemberg – Beschluss vom 01.03.2011, L 11 KR 2421/09 – fordert
        dafür eine eigene neue Vertragsnummer beim Versorgungsträger)
 Das dem BVerfG-Beschluss zugrunde liegende Verfahren vor dem Bundessozialgericht
  (B 12 KR 20/10 R) wurde am 12.01.2011 durch Vergleich beendet
 Entscheidungen des BSG zu Direktversicherungen: Abgrenzung allein nach institutio-
  nellem Rahmen (Beschluss vom 30.03.2011, B 12 KR 24/09 R und B 12 KR 16/10 R)

Im Dialog 2012                                                                          24
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelles national – Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
 GKV-Spitzenverband und Krankenkassen wenden den BVerfG-Beschluss bisher nur auf
  Direktversicherungen und nicht auf andere Durchführungswege an
 Kernfrage: Umfang des institutionellen Rahmens der betrieblichen Altersversorgung
  außerhalb der Direktversicherung, z. B. Pensionskasse, vor dem Hintergrund der
  freiwilligen Weiterversicherung
 Ergebnis: bisher offen, das heißt volle Beitragspflicht für Pensionskassenversorgungen
  bleibt vorerst bestehen – bestätigt durch das (nicht veröffentlichte) Rundschreiben des
  GKV-Spitzenverbandes vom 31.08.2011 (Rs. 2011/419, Umfang der Beitragspflicht von
  Versorgungsbezügen)

Im Dialog 2012                                                                        25
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelles national – Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag
Insolvenzsicherung und Entwicklung des PSVaG-Beitragssatzes
 Beitragssatz 2011: 3,4 ‰ (1,9 ‰ + 1,5 ‰)                                                                                                                                                         14,2

 Durchschnittlicher Beitragssatz: 3,2 ‰ (der letzen 5 Jahre: 4,9 ‰)
 Niedrigster Beitragssatz: 0,3 ‰ (1990)
 Höchster Beitragssatz vor 2009: 6,9 ‰ (1982; Insolvenz AEG)
 Verteilung des Beitragsvolumens 2009 bis 2013 ( 10 Abs. 2 S. 5 BetrAVG)
                                           6,9

                                                                                                                                                                             4,9
                                                                                                                                                             4,5 4,4

                                                                                                                                                                                                   2009: 8,2 (14,2 – 6)
                                                 3,7                                                                                                                   3,6                                3,4 3,4
                                                                                                           3,1                                                                     3,1 3,0
                                                                                                                       2,6 2,8 2,7         2,8

                                                                                                                                                                                                   2010: 1,9 +1,5
                                                                                                                                                                                                   2011: 1,9 +1,5
                                                       2,6                                                                                             2,5
                                                                                                                 2,3                             2,1
         1,9 1,9                     2,0                                 1,8                                                                                                                 1,8
   1,5                         1,4                           1,4
                         1,1                                       1,1                                                               1,2
                   0,7                                                         0,9               0,9 0,8
                                                                                     0,6
                                                                                           0,3

  1975                                     1982                                            1990

Im Dialog 2012                                                                                                                                                                                            26
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Aktuelles national – Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag
 Seit 35 Jahren im Grundsatz unverändertes Beitragssystem
   Beiträge sind „solidarisch“, also unabhängig vom aktuellen Insolvenzrisiko des AG
   Nicht zuletzt der „Beitragssprung“ durch die Verwerfungen des Jahres 2009 führte zu
    Überlegungen, dem Beitrag eine individuelle Risikokomponente hinzuzufügen
 Gutachten von Heubeck zur Reform der Beitragsstruktur (25.10.2011)
   Einteilung in Risikoklassen als Differenzierung nach qualitativer Sicherheit (rechtlich)
     Je nach Durchführungsweg und konkreter Ausgestaltung
   Quantitative Sicherheitskomponenten (wirtschaftlich)
     Einbeziehung von vorhandenem Vermögen, soweit sowohl Wert als auch Maß des
       Verlustrisikos zweifelsfrei feststellbar und eindeutige Zuordnung zur bAV-Sicherung
       möglich ist
     Dadurch Ermittlung einer risikoorientierten Netto-BBG als Differenz von
       Verpflichtungsumfang abzüglich Vermögenswert
   Bemessungsgrundlage nicht pauschal reduzieren, sondern umverteilen

Im Dialog 2012                                                                         27
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Fazit und Ausblick
 Angesichts der demografischen Entwicklung und des erforderlichen Rückbaus der
  gesetzlichen Alterssicherungssysteme besteht unbedingter Bedarf an zusätzlicher
  kapitalgedeckter Altersversorgung
 bAV kommt bei der Absicherung der AN eine wichtige sozialpolitische Rolle zu
 Europa nimmt in zunehmendem Maß Einfluss auf die Rahmenbedingungen und die
  Durchführung der bAV in den Mitgliedsstaaten
       Der länderübergreifende Erfahrungs- und Informationsaustausch ist zu begrüßen
       Der Versuch einer Vereinheitlichung des Regelwerks ist für die bAV nicht förderlich
 Entscheidend ist eine Akzeptanz der bAV bei AN und AG als sinnvolles und effizientes
  System der Alterssicherung
 Aufgrund der Dynamik in Rechtsprechung und Gesetzgebung ist für das
  Gesamtverständnis der Materie ein gesicherter Rechtsrahmen maßgeblich

Im Dialog 2012                                                                            28
Aktuelle Entwicklungen in der bAV

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Im Dialog 2012                                               29
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