Aktuelle Entwicklungen in der bAV - Marco Herrmann - BVV
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Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Agenda
Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV
Demografische Trends
Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV
Europäische Einflüsse
Allgemeines
Rechtsprechung
Grünbuch/Weißbuch der Europäischen Kommission
Solvency II und Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie (PF-RL)
Aktuelles national
10. VAG-Novelle
Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag
Fazit und Ausblick
Im Dialog 2012 2Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV
Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung 2009
Gesamtsumme: 468,2 Mrd. €
Pensionsfonds
Unterstützungskassen 19,2 Mrd. €
36,8 Mrd. € Direktzusagen
249,2 Mrd. €
Direktversicherungen
51,5 Mrd. €
Pensionskassen
111,5 Mrd. €
Quelle: Recherchen J. Schwind, basierend auf Veröffentlichungen von BaFin/GDV/PSVaG
Im Dialog 2012 3Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV
Gestaltungsmöglichkeiten der bAV – Ein Blick über die Grenzen
Laissez- Informationspflicht Freiwillige Betei- Automatische Ein- Streng geregeltes
faire ligung Arbeitgeber bindung mit Wahl- Pflichtmodell
recht zum Ausstieg (Obligatorium)
Anspruch auf Schriftliches Arbeitgeber- Pflichtteilnahme
Entgeltum- Verzichts- zuschuss ein mit Wahlmög-
wandlung erfordernis Steuerabzugsbetrag? lichkeiten
Quelle: Arteaga/ZURICH/Handelsblatt Jahrestagung/bAV 2012
Im Dialog 2012 4Aktuelle Entwicklungen in der bAV Demografische Trends Erwerbstätigenquote in Deutschland Quelle: Mikrozensus/BMAS Fortschrittsreport Februar 2012 Im Dialog 2012 5
Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Demografische Trends
Vier Szenarien zur Lebensarbeitszeit (EU)
Lebensarbeitszeit 20 bis 59 20 bis 63 20 bis 66 20 bis 69
Fazit: Der Quotient Rentner/Erwerbstätige bleibt nur dann annähernd konstant, wenn
das Renteneintrittsalter bis 2060 auf 69 Jahre angehoben wird
Im Dialog 2012 6Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Demografische Trends
Tatsächliches Renteneintrittsalter in Europa (2001 und 2008)
Prozent
70 67 68 67 67
65 65 65 65 65 65 Regelrenten-
60 alter 2020
60
50
40
30
20 2008
10 2001
0
Im Dialog 2012 7Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV
Alterseinkommen aus den drei Säulen im internationalen Vergleich
Einkommenszusammensetzungen von Zwei-Personen-Rentnerhaushalten
Land Gesetzliche Betriebliche Private
Altersversorgung Altersversorgung Altersvorsorge
Deutschland 85 % 5% 10 %
Niederlande 50 % 40 % 10 %
Schweiz 42 % 32 % 26 %
Großbritannien 65 % 25 % 10 %
USA 45 % 13 % 42 %*
Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH * davon 25 % Erwerbseinkommen
Im Dialog 2012 8Aktuelle Entwicklungen in der bAV Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV Kapitaldeckung – Pension system characteristics Im Dialog 2012 9
Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Allgemeines
Grünbuch „Angemessene, Angleichung der Pensions-
nachhaltige und sichere und Rentensysteme auf
europäische Pensions- und europäischer Ebene
Rentensysteme“, Juli 2010
Weißbuch „Insolvenz- Neue europäische
sicherungssysteme im Aufsichtsstruktur
Versicherungsbereich“,
Juli 2010
Rahmenrichtlinie
und Umsetzung:
Weißbuch „Eine Agenda Solvency II,
für angemessene, sichere Omnibus I + II
und nachhaltige
Pensionen und Renten“,
Februar 2012
Entscheidungen des
EuGH, zuletzt „Unisex“
Im Dialog 2012 10Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Allgemeines
Neue europäische Aufsichtsstruktur
European System of Financial Supervision (ESFS)
Europäischer Ausschuss
Sektorale europäische Aufsichtsbehörden (ESAs)
für Systemrisiken (ESRB)
Definition, Sammlung, Analyse
EBA EIOPA ESMA relevanter Informationen
Nationale Versiche- Identifikation, Priorisierung
Nationale Nationale
rungs- und Pensions- von Risiken
Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht
fondsaufsicht
Warnungen und Empfehlungen
für Abhilfemaßnahmen
- Überwachung und Einhaltung von Normen - EU gesamt
- Empfehlungen an nationale Aufsichtsbehörden - Mitgliedsstaaten
- Festlegung technischer Standards - ESAs
- Eingriffe gegenüber nationalen Instituten - Kommission
- Nationale Aufsicht
Im Dialog 2012 11Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Rechtsprechung
Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats)
Richtlinie 2004/113/EG*
Art. 5 Abs. 1
Grundsätzliches Verbot der Berücksichtigung des Geschlechts bei der Berechnung
von Prämien und Leistungen von Versicherungsverträgen, die nach dem 21.12.2007
abgeschlossen wurden
Art. 5 Abs. 2
Ausnahmeklausel für Mitgliedsstaaten, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts
ein für die Risikobewertung zu bestimmender Faktor ist
Entscheidung
Gemäß EuGH widerspricht dies der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung
der Geschlechter, die Ausnahme ist daher mit Wirkung ab 21.12.2012 ungültig
* Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13.12.2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen
beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
Im Dialog 2012 12Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Rechtsprechung
Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats)
Gilt die Entscheidung überhaupt für die betriebliche Altersversorgung?
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22.12.2011
„Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2006/54/EG können für Frauen und Männer
unterschiedliche Leistungsniveaus festgelegt werden, wenn dies aus versicherungsmathematischen
Gründen gerechtfertigt ist. Nach Ansicht der Kommission hat das „Test-Achats“-Urteil keine
Auswirkungen auf diese Bestimmung, die sich auf einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich den
der betrieblichen Altersversorgung, bezieht und der sich auch von der Formulierung her stark von
Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2004/113/EG unterscheidet. Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe h
der Richtlinie 2006/54/EG gilt die Festlegung unterschiedlicher Leistungsniveaus für Frauen und
Männer nicht als Ungleichbehandlung, wenn dies aus versicherungsmathematischen Gründen
gerechtfertigt ist.“
Herrschende Meinung in der Literatur
Wenn die Ausnahmeregelung des Art. 5 Absatz 2 der Gender-Richtlinie nach
Auffassung des EuGH europarechtswidrig ist, dann sei auch die Ausnahmeregelung
des Art. 9 Abs. 1 h, j der Lohngleichheits-Richtlinie europarechtswidrig
EuGH rügt Verstoß gegen höherrangiges Recht, daher Geltung für bAV
wahrscheinlich
Im Dialog 2012 13Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Rechtsprechung
Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats)
Wirkung nur für Neuverträge oder auch für den Bestand?
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22.12.2011
„Die Übergangszeit ist im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 1 verankerten Ziel der Richtlinie
auszulegen, wo es heißt, dass die Unisex-Regel ausschließlich für neue Verträge gilt, die nach
Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 21. Dezember 2007 geschlossen werden. […]
Das Urteil bedeutet, dass für neue Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 geschlossen
werden, die Unisex-Regel ohne jede Ausnahme gilt und Artikel 5 Absatz 2 mit diesem Tag ungültig
wird.“
Meinungen bezogen auf die bAV in der Literatur
Entscheidung gilt nur für Neuverträge, die nach dem 21.12.2012 geschlossen werden
(u. a. Höfer, BetrAV 2011, 587; Looschelders, VersR 2011, 421; Rolfs/Binz, VersR
2011, 714 Ulbrich, DB 2011, 2775) Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit
Entscheidung gilt bereits für Altverträge (allerdings nur für jenen Leistungsanteil, der
aus der Vertragszeit nach dem 21.12.2012 resultiert) (BetrAV 5/2011, 441; BetrAV
1/2012, 7) arbeitsrechtlicher Teil des AGG sowie BAG 11.12.2007 – 3 AZR 249/06
Im Dialog 2012 14Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Grünbuch der Europäischen Kommission
Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- u. Rentensysteme
Prämissen
Mitgliedsstaaten sind verantwortlich für die jeweils eigenen Pensionssysteme
Es gibt kein „one-size-fits-all“-Pensionssystem
Themenkreise
Allgemeine Angemessenheit und Tragfähigkeit der Rentensysteme
Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Crossborderaktivitäten und Portabilität
Aufsicht, Risikoteilung
Solvenzregime, Insolvenzrisiko
Verbraucherinformation
Im Dialog 2012 15Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Weißbuch der Europäischen Kommission
Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten
Allgemein
Anpassung von Renten- und Pensionssystemen
Kopplung zwischen Lebenserwartung und Renteneintrittsalter: Anhebung des Ruhestandsalters
Anreize verstärken, um länger erwerbstätig zu bleiben, und Maßnahmen einleiten, die älteren
Arbeitskräften den längeren Verbleib am Arbeitsmarkt ermöglichen
Konkret (Auszug)
Legislativvorschlag der Kommission in 2012 zur Überprüfung der Pensionsfonds-Richtlinie:
Herstellung einheitlicher Rahmenbedingungen mit Solvency II
Initiativen der Kommission in 2012 zur Gewährleistung von Schutz im Insolvenzfall
Vorschlag einer Initiative seitens der Kommission in 2013 hinsichtlich freiwilliger
Verhaltenskodizes für Verbraucherinformationen und Verbraucherschutz
Kommission arbeitet Leitfaden für betriebliche Vorsorgesysteme aus
Wiederaufnahme der Arbeiten an einer Richtlinie zur Übertragbarkeit von Renten und
Pensionen in 2012 (grenzüberschreitende Portabilität)
Im Dialog 2012 16Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL Im Dialog 2012 17
Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL
Grundstruktur Solvency II
Gruppenaufsicht Gruppen werden als ökonomische Einheit anerkannt
Aufsicht auf konsolidierter Basis (Diversifikationseffekte, Gruppenrisiken, …)
Qualitative Anforderungen Transparenz- und
Quantitative Anforderungen
und Aufsicht Veröffentlichungsvorschriften
1. Harmonisierte Berechnung versiche- 1. Gestärkte Governance, interne 1. Harmonisierte aufsichtliche
rungstechnischer Rückstellungen Kontrolle, Risikomanagement und Berichterstattung
2. Für Kapitalanlagen gilt Grundsatz unternehmenseigene Risiko- und 2. Veröffentlichung des Berichts über
kaufmännischer Vorsicht statt Solvenzprüfung (ORSA – Own Risk and Solvabilität und Finanzlage
quantitativer Beschränkung Solvency Assessment)
(Marktdisziplin durch Transparenz)
3. Zwei Anforderungen an die 2. Gestärkte aufsichtliche Überprüfung,
Kapitalanlage: harmonisierte Aufsichtsstandards
- Solvenzkapitalanforderungen und -praktiken
(SCR – Solvency Capital Requirement)
- Mindestkapitalanforderungen
(MCR – Minimum Capital Requirement)
Im Dialog 2012 18Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL
Zeitplan Solvency II
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Annahme der Implementierung der Solvency-II-Richtlinie
Solvency-II-Richtlinie durch Mitgliedsstaaten
durch Europ. Rat
und Parlament Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie in nationales Recht: 31.10.2012
Annahme der Implementierung
Omnibus-II-Richtlinie der Omnibus-II-
durch Europ. Rat und Richtlinie durch 01.01.2013 01.01.2014
Europ. Parlament Mitgliedsstaaten Inkrafttreten Verpflichtende
Annahme Durchfüh- (mit Übergangs- Anwendung
Einarbeitung Durchführungsmaßnahmen rungsmaßnahmen regelungen)
durch Kommission durch Europ. Rat und
Europ. Parlament
Einarbeitung technischer Standards
durch EIOPA
Im Dialog 2012 19Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL
Zeitplan für die Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie
30.03.2011:
Call for Advice (Konsultations-
ersuchen) der EU-Kommission 15.02.2012: 2./ 3. Quartal 2012:
an EIOPA Bereitstellung des Fragen der EU-Kommission
Vorauss. 2014:
- Auswirkungen von Solvency II „final advice“ zum an EIOPA bzgl. einer Folge-
02.01.2012: Implementierung
auf EbAV sind darzustellen Call for Advice von auswirkungsstudie, welche
Solvency II
- Arbeitsgruppen mit Vertretern Ende der Konsultationsphase EIOPA an die die EbAV-I-Richtlinie ergänzen
nationaler Behörden zum 2. Antwortentwurf EU-Kommission soll („Impact Assessment“) Vorauss. 2015:
Anwendung
Solvency II
???:
2011 2012 Implementierung
EbAV-II-Richtlinie
???:
Anwendung
08.07.2011: 25.10.2011: 01.03.2012: Vor Ende 2012: EbAV-II-Richtlinie
1. Antwortentwurf der 2. Antwortentwurf der Öffentliche Anhörung Richtlinienvorschlag
EIOPA auf Call for Advice EIOPA auf Call for Advice zur geplanten Änderung der EU-Kommission
der EbAV-I-Richtlinie
Im Dialog 2012 20Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelles national – 10. VAG Novelle
Teil 3 Teil 2
Betriebliche Altersversorgung Vorschriften für Erstversicherung
und Rückversicherung
Kapitel 1 Kapitel 2
Pensionskassen ( 219 – 221) Finanzielle Ausstattung
(Umsetzung Solvency II)
Kapitel 2
Pensionsfonds ( 222 – 226) Kapitel 5
Kleine Versicherungs-
Kapitel 3
unternehmen und
Grenzüberschreitende
Sterbekassen
Tätigkeit …
i. W. Anwendung der Vorschriften für kleine VUs
Solvency II spezifische Vorschriften gelten nicht (bis auf „unternehmerische Vorsicht“ als Anlagegrundsatz)
Im Dialog 2012 21Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelles national – Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich
Verzinsung des Ausgleichsbetrages bei externer Teilung zwischen Eheende und
Rechtskraft mit dem Rechnungszins der auszugleichenden Versorgung
(BGH, Beschluss vom 07.09.2011 – XII ZB 546/10)
Benennung der Versorgungsregelung – Fassung und Datum – im Tenor erforderlich
(BGH, Beschluss vom 26.01.2011 − XII ZB 504/10)
Teilung trotz Geringfügigkeit von Anrechten, wenn …
… bei interner Teilung kein nennenswerter Verwaltungsaufwand für
Versorgungsträger (BGH, Beschluss vom 30.11.2011 − XII ZB 344/10)
… bei externer Teilung der Versorgungsträger ohnehin eine Kontoumbuchung
vornehmen muss (BGH, Beschluss vom 30.11.2011 − XII ZB 79/11)
Kompensationszuschlag in Höhe 9 % höherer Altersrente angemessen
(BGH, Beschluss vom 26.01.2011 − XII ZB 504/10, Rn. 20)
In Kürze Veröffentlichung einer Entscheidung des BGH zur Berücksichtigung der
Wertentwicklung bei fondsbasierten Versorgungen erwartet – Berücksichtigung der
negativen Wertentwicklung nach Eheende (+); positive Wertentwicklung (-)
Im Dialog 2012 22Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelles national – Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich
Nachfragen der Gerichte/Rechtsanwälte
Kompensationsbetrag/Risikoausgleich für ausgleichsberechtigte Person (Art, Höhe)
Berücksichtigung Wertentwicklung (zwischen Eheende und Rechtskraft)
Geringfügigkeit von Anrechten
Beschlusstenor
Formale Fehler: falscher Ausgleichstarif, Versorgungsträger nicht korrekt benannt
Offene Fragen
Wertentwicklung zwischen Ehezeitende und Rechtskraft für die interne Teilung?
Interne Teilung bei Rentnern (Berücksichtigung des Kapitalverzehrs durch zwischen-
zeitliche Rentenzahlungen?)
Im Dialog 2012 23Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelles national – Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.09.2010 (1 BvR 1660/08)
Einmalige Kapitalleistung aus privat fortgeführter Direktversicherung ist hinsichtlich der
Kranken- und Pflegeversicherung wie private Lebensversicherung zu behandeln
Gesetzlich pflichtversicherte Rentner müssen für den privaten Anteil keine Beiträge für
KVdR zahlen
Kriterien für die Abgrenzung beitragsfreier von beitragspflichtigen Leistungen bei der
Direktversicherung:
Ausscheiden des AN aus dem Arbeitsverhältnis
Einrücken des AN in die Versicherungsnehmerstellung nach Ausscheiden
(LSG Baden-Württemberg – Beschluss vom 01.03.2011, L 11 KR 2421/09 – fordert
dafür eine eigene neue Vertragsnummer beim Versorgungsträger)
Das dem BVerfG-Beschluss zugrunde liegende Verfahren vor dem Bundessozialgericht
(B 12 KR 20/10 R) wurde am 12.01.2011 durch Vergleich beendet
Entscheidungen des BSG zu Direktversicherungen: Abgrenzung allein nach institutio-
nellem Rahmen (Beschluss vom 30.03.2011, B 12 KR 24/09 R und B 12 KR 16/10 R)
Im Dialog 2012 24Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – Krankenversicherung der Rentner (KVdR) GKV-Spitzenverband und Krankenkassen wenden den BVerfG-Beschluss bisher nur auf Direktversicherungen und nicht auf andere Durchführungswege an Kernfrage: Umfang des institutionellen Rahmens der betrieblichen Altersversorgung außerhalb der Direktversicherung, z. B. Pensionskasse, vor dem Hintergrund der freiwilligen Weiterversicherung Ergebnis: bisher offen, das heißt volle Beitragspflicht für Pensionskassenversorgungen bleibt vorerst bestehen – bestätigt durch das (nicht veröffentlichte) Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 31.08.2011 (Rs. 2011/419, Umfang der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen) Im Dialog 2012 25
Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelles national – Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag
Insolvenzsicherung und Entwicklung des PSVaG-Beitragssatzes
Beitragssatz 2011: 3,4 ‰ (1,9 ‰ + 1,5 ‰) 14,2
Durchschnittlicher Beitragssatz: 3,2 ‰ (der letzen 5 Jahre: 4,9 ‰)
Niedrigster Beitragssatz: 0,3 ‰ (1990)
Höchster Beitragssatz vor 2009: 6,9 ‰ (1982; Insolvenz AEG)
Verteilung des Beitragsvolumens 2009 bis 2013 ( 10 Abs. 2 S. 5 BetrAVG)
6,9
4,9
4,5 4,4
2009: 8,2 (14,2 – 6)
3,7 3,6 3,4 3,4
3,1 3,1 3,0
2,6 2,8 2,7 2,8
2010: 1,9 +1,5
2011: 1,9 +1,5
2,6 2,5
2,3 2,1
1,9 1,9 2,0 1,8 1,8
1,5 1,4 1,4
1,1 1,1 1,2
0,7 0,9 0,9 0,8
0,6
0,3
1975 1982 1990
Im Dialog 2012 26Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Aktuelles national – Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag
Seit 35 Jahren im Grundsatz unverändertes Beitragssystem
Beiträge sind „solidarisch“, also unabhängig vom aktuellen Insolvenzrisiko des AG
Nicht zuletzt der „Beitragssprung“ durch die Verwerfungen des Jahres 2009 führte zu
Überlegungen, dem Beitrag eine individuelle Risikokomponente hinzuzufügen
Gutachten von Heubeck zur Reform der Beitragsstruktur (25.10.2011)
Einteilung in Risikoklassen als Differenzierung nach qualitativer Sicherheit (rechtlich)
Je nach Durchführungsweg und konkreter Ausgestaltung
Quantitative Sicherheitskomponenten (wirtschaftlich)
Einbeziehung von vorhandenem Vermögen, soweit sowohl Wert als auch Maß des
Verlustrisikos zweifelsfrei feststellbar und eindeutige Zuordnung zur bAV-Sicherung
möglich ist
Dadurch Ermittlung einer risikoorientierten Netto-BBG als Differenz von
Verpflichtungsumfang abzüglich Vermögenswert
Bemessungsgrundlage nicht pauschal reduzieren, sondern umverteilen
Im Dialog 2012 27Aktuelle Entwicklungen in der bAV
Fazit und Ausblick
Angesichts der demografischen Entwicklung und des erforderlichen Rückbaus der
gesetzlichen Alterssicherungssysteme besteht unbedingter Bedarf an zusätzlicher
kapitalgedeckter Altersversorgung
bAV kommt bei der Absicherung der AN eine wichtige sozialpolitische Rolle zu
Europa nimmt in zunehmendem Maß Einfluss auf die Rahmenbedingungen und die
Durchführung der bAV in den Mitgliedsstaaten
Der länderübergreifende Erfahrungs- und Informationsaustausch ist zu begrüßen
Der Versuch einer Vereinheitlichung des Regelwerks ist für die bAV nicht förderlich
Entscheidend ist eine Akzeptanz der bAV bei AN und AG als sinnvolles und effizientes
System der Alterssicherung
Aufgrund der Dynamik in Rechtsprechung und Gesetzgebung ist für das
Gesamtverständnis der Materie ein gesicherter Rechtsrahmen maßgeblich
Im Dialog 2012 28Aktuelle Entwicklungen in der bAV Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Im Dialog 2012 29
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