Aktuelle Entwicklungen in der bAV - Marco Herrmann - BVV
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Aktuelle Entwicklungen in der bAV Agenda Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV Demografische Trends Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV Europäische Einflüsse Allgemeines Rechtsprechung Grünbuch/Weißbuch der Europäischen Kommission Solvency II und Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie (PF-RL) Aktuelles national 10. VAG-Novelle Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag Fazit und Ausblick Im Dialog 2012 2
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung 2009 Gesamtsumme: 468,2 Mrd. € Pensionsfonds Unterstützungskassen 19,2 Mrd. € 36,8 Mrd. € Direktzusagen 249,2 Mrd. € Direktversicherungen 51,5 Mrd. € Pensionskassen 111,5 Mrd. € Quelle: Recherchen J. Schwind, basierend auf Veröffentlichungen von BaFin/GDV/PSVaG Im Dialog 2012 3
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelle Rahmenbedingungen der bAV Gestaltungsmöglichkeiten der bAV – Ein Blick über die Grenzen Laissez- Informationspflicht Freiwillige Betei- Automatische Ein- Streng geregeltes faire ligung Arbeitgeber bindung mit Wahl- Pflichtmodell recht zum Ausstieg (Obligatorium) Anspruch auf Schriftliches Arbeitgeber- Pflichtteilnahme Entgeltum- Verzichts- zuschuss ein mit Wahlmög- wandlung erfordernis Steuerabzugsbetrag? lichkeiten Quelle: Arteaga/ZURICH/Handelsblatt Jahrestagung/bAV 2012 Im Dialog 2012 4
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Demografische Trends Erwerbstätigenquote in Deutschland Quelle: Mikrozensus/BMAS Fortschrittsreport Februar 2012 Im Dialog 2012 5
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Demografische Trends Vier Szenarien zur Lebensarbeitszeit (EU) Lebensarbeitszeit 20 bis 59 20 bis 63 20 bis 66 20 bis 69 Fazit: Der Quotient Rentner/Erwerbstätige bleibt nur dann annähernd konstant, wenn das Renteneintrittsalter bis 2060 auf 69 Jahre angehoben wird Im Dialog 2012 6
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Demografische Trends Tatsächliches Renteneintrittsalter in Europa (2001 und 2008) Prozent 70 67 68 67 67 65 65 65 65 65 65 Regelrenten- 60 alter 2020 60 50 40 30 20 2008 10 2001 0 Im Dialog 2012 7
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV Alterseinkommen aus den drei Säulen im internationalen Vergleich Einkommenszusammensetzungen von Zwei-Personen-Rentnerhaushalten Land Gesetzliche Betriebliche Private Altersversorgung Altersversorgung Altersvorsorge Deutschland 85 % 5% 10 % Niederlande 50 % 40 % 10 % Schweiz 42 % 32 % 26 % Großbritannien 65 % 25 % 10 % USA 45 % 13 % 42 %* Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH * davon 25 % Erwerbseinkommen Im Dialog 2012 8
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Allgemeine Entwicklungen auf dem Markt der bAV Kapitaldeckung – Pension system characteristics Im Dialog 2012 9
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Allgemeines Grünbuch „Angemessene, Angleichung der Pensions- nachhaltige und sichere und Rentensysteme auf europäische Pensions- und europäischer Ebene Rentensysteme“, Juli 2010 Weißbuch „Insolvenz- Neue europäische sicherungssysteme im Aufsichtsstruktur Versicherungsbereich“, Juli 2010 Rahmenrichtlinie und Umsetzung: Weißbuch „Eine Agenda Solvency II, für angemessene, sichere Omnibus I + II und nachhaltige Pensionen und Renten“, Februar 2012 Entscheidungen des EuGH, zuletzt „Unisex“ Im Dialog 2012 10
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Allgemeines Neue europäische Aufsichtsstruktur European System of Financial Supervision (ESFS) Europäischer Ausschuss Sektorale europäische Aufsichtsbehörden (ESAs) für Systemrisiken (ESRB) Definition, Sammlung, Analyse EBA EIOPA ESMA relevanter Informationen Nationale Versiche- Identifikation, Priorisierung Nationale Nationale rungs- und Pensions- von Risiken Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht fondsaufsicht Warnungen und Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen - Überwachung und Einhaltung von Normen - EU gesamt - Empfehlungen an nationale Aufsichtsbehörden - Mitgliedsstaaten - Festlegung technischer Standards - ESAs - Eingriffe gegenüber nationalen Instituten - Kommission - Nationale Aufsicht Im Dialog 2012 11
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Rechtsprechung Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats) Richtlinie 2004/113/EG* Art. 5 Abs. 1 Grundsätzliches Verbot der Berücksichtigung des Geschlechts bei der Berechnung von Prämien und Leistungen von Versicherungsverträgen, die nach dem 21.12.2007 abgeschlossen wurden Art. 5 Abs. 2 Ausnahmeklausel für Mitgliedsstaaten, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts ein für die Risikobewertung zu bestimmender Faktor ist Entscheidung Gemäß EuGH widerspricht dies der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung der Geschlechter, die Ausnahme ist daher mit Wirkung ab 21.12.2012 ungültig * Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13.12.2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen Im Dialog 2012 12
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Rechtsprechung Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats) Gilt die Entscheidung überhaupt für die betriebliche Altersversorgung? Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22.12.2011 „Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2006/54/EG können für Frauen und Männer unterschiedliche Leistungsniveaus festgelegt werden, wenn dies aus versicherungsmathematischen Gründen gerechtfertigt ist. Nach Ansicht der Kommission hat das „Test-Achats“-Urteil keine Auswirkungen auf diese Bestimmung, die sich auf einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich den der betrieblichen Altersversorgung, bezieht und der sich auch von der Formulierung her stark von Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2004/113/EG unterscheidet. Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2006/54/EG gilt die Festlegung unterschiedlicher Leistungsniveaus für Frauen und Männer nicht als Ungleichbehandlung, wenn dies aus versicherungsmathematischen Gründen gerechtfertigt ist.“ Herrschende Meinung in der Literatur Wenn die Ausnahmeregelung des Art. 5 Absatz 2 der Gender-Richtlinie nach Auffassung des EuGH europarechtswidrig ist, dann sei auch die Ausnahmeregelung des Art. 9 Abs. 1 h, j der Lohngleichheits-Richtlinie europarechtswidrig EuGH rügt Verstoß gegen höherrangiges Recht, daher Geltung für bAV wahrscheinlich Im Dialog 2012 13
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Rechtsprechung Unisex-Entscheidung des EuGH vom 01.03.2011 C-236/09 (Test-Achats) Wirkung nur für Neuverträge oder auch für den Bestand? Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22.12.2011 „Die Übergangszeit ist im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 1 verankerten Ziel der Richtlinie auszulegen, wo es heißt, dass die Unisex-Regel ausschließlich für neue Verträge gilt, die nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 21. Dezember 2007 geschlossen werden. […] Das Urteil bedeutet, dass für neue Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden, die Unisex-Regel ohne jede Ausnahme gilt und Artikel 5 Absatz 2 mit diesem Tag ungültig wird.“ Meinungen bezogen auf die bAV in der Literatur Entscheidung gilt nur für Neuverträge, die nach dem 21.12.2012 geschlossen werden (u. a. Höfer, BetrAV 2011, 587; Looschelders, VersR 2011, 421; Rolfs/Binz, VersR 2011, 714 Ulbrich, DB 2011, 2775) Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit Entscheidung gilt bereits für Altverträge (allerdings nur für jenen Leistungsanteil, der aus der Vertragszeit nach dem 21.12.2012 resultiert) (BetrAV 5/2011, 441; BetrAV 1/2012, 7) arbeitsrechtlicher Teil des AGG sowie BAG 11.12.2007 – 3 AZR 249/06 Im Dialog 2012 14
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Grünbuch der Europäischen Kommission Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- u. Rentensysteme Prämissen Mitgliedsstaaten sind verantwortlich für die jeweils eigenen Pensionssysteme Es gibt kein „one-size-fits-all“-Pensionssystem Themenkreise Allgemeine Angemessenheit und Tragfähigkeit der Rentensysteme Verlängerung der Lebensarbeitszeit Crossborderaktivitäten und Portabilität Aufsicht, Risikoteilung Solvenzregime, Insolvenzrisiko Verbraucherinformation Im Dialog 2012 15
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Weißbuch der Europäischen Kommission Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten Allgemein Anpassung von Renten- und Pensionssystemen Kopplung zwischen Lebenserwartung und Renteneintrittsalter: Anhebung des Ruhestandsalters Anreize verstärken, um länger erwerbstätig zu bleiben, und Maßnahmen einleiten, die älteren Arbeitskräften den längeren Verbleib am Arbeitsmarkt ermöglichen Konkret (Auszug) Legislativvorschlag der Kommission in 2012 zur Überprüfung der Pensionsfonds-Richtlinie: Herstellung einheitlicher Rahmenbedingungen mit Solvency II Initiativen der Kommission in 2012 zur Gewährleistung von Schutz im Insolvenzfall Vorschlag einer Initiative seitens der Kommission in 2013 hinsichtlich freiwilliger Verhaltenskodizes für Verbraucherinformationen und Verbraucherschutz Kommission arbeitet Leitfaden für betriebliche Vorsorgesysteme aus Wiederaufnahme der Arbeiten an einer Richtlinie zur Übertragbarkeit von Renten und Pensionen in 2012 (grenzüberschreitende Portabilität) Im Dialog 2012 16
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL Im Dialog 2012 17
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL Grundstruktur Solvency II Gruppenaufsicht Gruppen werden als ökonomische Einheit anerkannt Aufsicht auf konsolidierter Basis (Diversifikationseffekte, Gruppenrisiken, …) Qualitative Anforderungen Transparenz- und Quantitative Anforderungen und Aufsicht Veröffentlichungsvorschriften 1. Harmonisierte Berechnung versiche- 1. Gestärkte Governance, interne 1. Harmonisierte aufsichtliche rungstechnischer Rückstellungen Kontrolle, Risikomanagement und Berichterstattung 2. Für Kapitalanlagen gilt Grundsatz unternehmenseigene Risiko- und 2. Veröffentlichung des Berichts über kaufmännischer Vorsicht statt Solvenzprüfung (ORSA – Own Risk and Solvabilität und Finanzlage quantitativer Beschränkung Solvency Assessment) (Marktdisziplin durch Transparenz) 3. Zwei Anforderungen an die 2. Gestärkte aufsichtliche Überprüfung, Kapitalanlage: harmonisierte Aufsichtsstandards - Solvenzkapitalanforderungen und -praktiken (SCR – Solvency Capital Requirement) - Mindestkapitalanforderungen (MCR – Minimum Capital Requirement) Im Dialog 2012 18
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL Zeitplan Solvency II 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Annahme der Implementierung der Solvency-II-Richtlinie Solvency-II-Richtlinie durch Mitgliedsstaaten durch Europ. Rat und Parlament Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie in nationales Recht: 31.10.2012 Annahme der Implementierung Omnibus-II-Richtlinie der Omnibus-II- durch Europ. Rat und Richtlinie durch 01.01.2013 01.01.2014 Europ. Parlament Mitgliedsstaaten Inkrafttreten Verpflichtende Annahme Durchfüh- (mit Übergangs- Anwendung Einarbeitung Durchführungsmaßnahmen rungsmaßnahmen regelungen) durch Kommission durch Europ. Rat und Europ. Parlament Einarbeitung technischer Standards durch EIOPA Im Dialog 2012 19
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Europäische Einflüsse – Solvency II und Überarbeitung der PF-RL Zeitplan für die Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie 30.03.2011: Call for Advice (Konsultations- ersuchen) der EU-Kommission 15.02.2012: 2./ 3. Quartal 2012: an EIOPA Bereitstellung des Fragen der EU-Kommission Vorauss. 2014: - Auswirkungen von Solvency II „final advice“ zum an EIOPA bzgl. einer Folge- 02.01.2012: Implementierung auf EbAV sind darzustellen Call for Advice von auswirkungsstudie, welche Solvency II - Arbeitsgruppen mit Vertretern Ende der Konsultationsphase EIOPA an die die EbAV-I-Richtlinie ergänzen nationaler Behörden zum 2. Antwortentwurf EU-Kommission soll („Impact Assessment“) Vorauss. 2015: Anwendung Solvency II ???: 2011 2012 Implementierung EbAV-II-Richtlinie ???: Anwendung 08.07.2011: 25.10.2011: 01.03.2012: Vor Ende 2012: EbAV-II-Richtlinie 1. Antwortentwurf der 2. Antwortentwurf der Öffentliche Anhörung Richtlinienvorschlag EIOPA auf Call for Advice EIOPA auf Call for Advice zur geplanten Änderung der EU-Kommission der EbAV-I-Richtlinie Im Dialog 2012 20
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – 10. VAG Novelle Teil 3 Teil 2 Betriebliche Altersversorgung Vorschriften für Erstversicherung und Rückversicherung Kapitel 1 Kapitel 2 Pensionskassen ( 219 – 221) Finanzielle Ausstattung (Umsetzung Solvency II) Kapitel 2 Pensionsfonds ( 222 – 226) Kapitel 5 Kleine Versicherungs- Kapitel 3 unternehmen und Grenzüberschreitende Sterbekassen Tätigkeit … i. W. Anwendung der Vorschriften für kleine VUs Solvency II spezifische Vorschriften gelten nicht (bis auf „unternehmerische Vorsicht“ als Anlagegrundsatz) Im Dialog 2012 21
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich Verzinsung des Ausgleichsbetrages bei externer Teilung zwischen Eheende und Rechtskraft mit dem Rechnungszins der auszugleichenden Versorgung (BGH, Beschluss vom 07.09.2011 – XII ZB 546/10) Benennung der Versorgungsregelung – Fassung und Datum – im Tenor erforderlich (BGH, Beschluss vom 26.01.2011 − XII ZB 504/10) Teilung trotz Geringfügigkeit von Anrechten, wenn … … bei interner Teilung kein nennenswerter Verwaltungsaufwand für Versorgungsträger (BGH, Beschluss vom 30.11.2011 − XII ZB 344/10) … bei externer Teilung der Versorgungsträger ohnehin eine Kontoumbuchung vornehmen muss (BGH, Beschluss vom 30.11.2011 − XII ZB 79/11) Kompensationszuschlag in Höhe 9 % höherer Altersrente angemessen (BGH, Beschluss vom 26.01.2011 − XII ZB 504/10, Rn. 20) In Kürze Veröffentlichung einer Entscheidung des BGH zur Berücksichtigung der Wertentwicklung bei fondsbasierten Versorgungen erwartet – Berücksichtigung der negativen Wertentwicklung nach Eheende (+); positive Wertentwicklung (-) Im Dialog 2012 22
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – Praxiserfahrungen Versorgungsausgleich Nachfragen der Gerichte/Rechtsanwälte Kompensationsbetrag/Risikoausgleich für ausgleichsberechtigte Person (Art, Höhe) Berücksichtigung Wertentwicklung (zwischen Eheende und Rechtskraft) Geringfügigkeit von Anrechten Beschlusstenor Formale Fehler: falscher Ausgleichstarif, Versorgungsträger nicht korrekt benannt Offene Fragen Wertentwicklung zwischen Ehezeitende und Rechtskraft für die interne Teilung? Interne Teilung bei Rentnern (Berücksichtigung des Kapitalverzehrs durch zwischen- zeitliche Rentenzahlungen?) Im Dialog 2012 23
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.09.2010 (1 BvR 1660/08) Einmalige Kapitalleistung aus privat fortgeführter Direktversicherung ist hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung wie private Lebensversicherung zu behandeln Gesetzlich pflichtversicherte Rentner müssen für den privaten Anteil keine Beiträge für KVdR zahlen Kriterien für die Abgrenzung beitragsfreier von beitragspflichtigen Leistungen bei der Direktversicherung: Ausscheiden des AN aus dem Arbeitsverhältnis Einrücken des AN in die Versicherungsnehmerstellung nach Ausscheiden (LSG Baden-Württemberg – Beschluss vom 01.03.2011, L 11 KR 2421/09 – fordert dafür eine eigene neue Vertragsnummer beim Versorgungsträger) Das dem BVerfG-Beschluss zugrunde liegende Verfahren vor dem Bundessozialgericht (B 12 KR 20/10 R) wurde am 12.01.2011 durch Vergleich beendet Entscheidungen des BSG zu Direktversicherungen: Abgrenzung allein nach institutio- nellem Rahmen (Beschluss vom 30.03.2011, B 12 KR 24/09 R und B 12 KR 16/10 R) Im Dialog 2012 24
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – Krankenversicherung der Rentner (KVdR) GKV-Spitzenverband und Krankenkassen wenden den BVerfG-Beschluss bisher nur auf Direktversicherungen und nicht auf andere Durchführungswege an Kernfrage: Umfang des institutionellen Rahmens der betrieblichen Altersversorgung außerhalb der Direktversicherung, z. B. Pensionskasse, vor dem Hintergrund der freiwilligen Weiterversicherung Ergebnis: bisher offen, das heißt volle Beitragspflicht für Pensionskassenversorgungen bleibt vorerst bestehen – bestätigt durch das (nicht veröffentlichte) Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 31.08.2011 (Rs. 2011/419, Umfang der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen) Im Dialog 2012 25
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag Insolvenzsicherung und Entwicklung des PSVaG-Beitragssatzes Beitragssatz 2011: 3,4 ‰ (1,9 ‰ + 1,5 ‰) 14,2 Durchschnittlicher Beitragssatz: 3,2 ‰ (der letzen 5 Jahre: 4,9 ‰) Niedrigster Beitragssatz: 0,3 ‰ (1990) Höchster Beitragssatz vor 2009: 6,9 ‰ (1982; Insolvenz AEG) Verteilung des Beitragsvolumens 2009 bis 2013 ( 10 Abs. 2 S. 5 BetrAVG) 6,9 4,9 4,5 4,4 2009: 8,2 (14,2 – 6) 3,7 3,6 3,4 3,4 3,1 3,1 3,0 2,6 2,8 2,7 2,8 2010: 1,9 +1,5 2011: 1,9 +1,5 2,6 2,5 2,3 2,1 1,9 1,9 2,0 1,8 1,8 1,5 1,4 1,4 1,1 1,1 1,2 0,7 0,9 0,9 0,8 0,6 0,3 1975 1982 1990 Im Dialog 2012 26
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Aktuelles national – Konzept risikoorientierter PSVaG-Beitrag Seit 35 Jahren im Grundsatz unverändertes Beitragssystem Beiträge sind „solidarisch“, also unabhängig vom aktuellen Insolvenzrisiko des AG Nicht zuletzt der „Beitragssprung“ durch die Verwerfungen des Jahres 2009 führte zu Überlegungen, dem Beitrag eine individuelle Risikokomponente hinzuzufügen Gutachten von Heubeck zur Reform der Beitragsstruktur (25.10.2011) Einteilung in Risikoklassen als Differenzierung nach qualitativer Sicherheit (rechtlich) Je nach Durchführungsweg und konkreter Ausgestaltung Quantitative Sicherheitskomponenten (wirtschaftlich) Einbeziehung von vorhandenem Vermögen, soweit sowohl Wert als auch Maß des Verlustrisikos zweifelsfrei feststellbar und eindeutige Zuordnung zur bAV-Sicherung möglich ist Dadurch Ermittlung einer risikoorientierten Netto-BBG als Differenz von Verpflichtungsumfang abzüglich Vermögenswert Bemessungsgrundlage nicht pauschal reduzieren, sondern umverteilen Im Dialog 2012 27
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Fazit und Ausblick Angesichts der demografischen Entwicklung und des erforderlichen Rückbaus der gesetzlichen Alterssicherungssysteme besteht unbedingter Bedarf an zusätzlicher kapitalgedeckter Altersversorgung bAV kommt bei der Absicherung der AN eine wichtige sozialpolitische Rolle zu Europa nimmt in zunehmendem Maß Einfluss auf die Rahmenbedingungen und die Durchführung der bAV in den Mitgliedsstaaten Der länderübergreifende Erfahrungs- und Informationsaustausch ist zu begrüßen Der Versuch einer Vereinheitlichung des Regelwerks ist für die bAV nicht förderlich Entscheidend ist eine Akzeptanz der bAV bei AN und AG als sinnvolles und effizientes System der Alterssicherung Aufgrund der Dynamik in Rechtsprechung und Gesetzgebung ist für das Gesamtverständnis der Materie ein gesicherter Rechtsrahmen maßgeblich Im Dialog 2012 28
Aktuelle Entwicklungen in der bAV Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Im Dialog 2012 29
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