ROLLSTUHLGERECHTE LADEPLÄTZE - 150MERKBLATT - HINDERNISFREIE ARCHITEKTUR
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150 Merkblatt Rollstuhlgerechte Ladeplätze >> Dimensionierung, Anordnung und Ausstattung Ausgangslage und Entwicklung Vorgaben und Ziele Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg Werden Ladeplätze öffentlich zugänglich angeboten, auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert, müssen sie ohne Benachteiligung auch für Menschen die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen mit Behinderung benutzbar sein. Dies erhöht gleich- befindet sich im Aufbau. Sie muss für Personen mit zeitig die Nutzungsqualität für Alle. Bei Parkieranlagen Rollstuhl gleichwertig verfügbar und zugänglich sein, am Arbeitsplatz und im Wohnungsbau gilt der Grund- um Diskriminierung zu vermeiden. Dazu muss die satz der Anpassbarkeit. Dimensionierung der Ladeplätze mit der betrieblichen Einrichtung abgestimmt werden. Fehlende Standards Für die Dimensionierung und Ausstattung rollstuhl- für Ladeanschlüsse an Fahrzeugen und Einschränkun- gerechter Ladeplätze sind die Grundanforderungen gen der Bewegungsflächen durch die Kabel erhöhen der Normen SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und die Komplexität dieser Aufgabe. SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sinnge- mäss anzuwenden. Insbesondere zu beachten sind die Dieses Merkblatt unterstützt Planende und Betreiber Anforderungen an Durchfahrbreiten, an Manövrierflä- bei der Wahl eines geeigneten Konzepts zur Planung chen bei Parkfeldern und vor Bedienelementen, sowie und Umsetzung der Hindernisfreiheit. Auch vermittelt an die Anordnung und Höhe von Bedienelementen. es den Bewilligungsbehörden wichtige Grundlagen zur Die Anwendung dieser Anforderungen wird in diesem Beurteilung von Baugesuchen. Merkblatt dargelegt. www.hindernisfreie-architektur.ch | Telefon 044 299 97 97 Juni 2021
>> Konzept zur Realisierung rollstuhlgerechter Ladeinfrastruktur Angebot an rollstuhlgerechten Ladeplätzen Bauliche Voraussetzungen Ein chancengleiches Angebot bedeutet, dass – solange Rollstuhlgerechte Ladeplätze sind stufen- und schwel- freie Plätze vorhanden sind – ein für Rollstuhlfahrende lenlos. Der Ladeplatz weist Bewegungsflächen auf, geeigneter Ladeplatz verfügbar ist. Bei voller Auslas- um die Anschlüsse am Fahrzeug und am Ladegerät tung darf die Wartezeit auf einen freien rollstuhlge- zu erreichen. Ladegeräte und Stecker sind im Sitzen rechten Platz nicht bedeutend länger sein als auf einen bedienbar. Die spezifischen Anforderungen werden anderen Ladeplatz. Um diese Bedingungen zu erfüllen, auf den Seiten 3 und 4 gezeigt. Die darauffolgenden ist ein geeignetes Konzept anzuwenden. Seiten zeigen konzeptionelle Lösungen für rollstuhlge- rechte Ladeplätze. Für die Nachrüstung bestehender Ein diskriminierungsfreies Angebot kann gewährleis- Parkieranlagen, bei welchen die notwendigen Flächen tet werden, wenn nach dem Prinzip des «Design for für rollstuhlgerechte Ladeplätze nicht verfügbar sind, all» alle Ladeplätze mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Für werden Optionen mit eingeschränkter Nutzungsquali- Anlagen mit nur wenigen Ladeplätzen, ist dies die ein- tät dargelegt. zige praktikable Lösung. Werden aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund der Platzverhältnisse nur ein Planung und Ausführung Teil der Ladeplätze rollstuhlgerecht ausgeführt (spe- Die nachfolgenden Tabellen helfen bei der Wahl eines zifische Rollstuhl-Ladeplätze), muss mittels Signali- geeigneten Konzepts zur Realisierung der Rollstuhlge- sation und/oder betrieblichen Massnahmen (Zuwei- rechtigkeit. Bei Anlagen, welche Ladeplätze für schnel- sung der Ladeplätze) sichergestellt werden, dass diese les Laden und Parkieren mit Laden kombinieren, müs- Plätze bei Bedarf auch wirklich verfügbar sind. sen für beide Optionen rollstuhlgerechte Ladeplätze angeboten werden. Öffentlich zugängliche Ladeplätze mit langer Ladedauer (Parkieren mit Laden) Rollstuhlgerechte Lösung R1 alle Ladeplätze sind rollstuhlgerecht dimensioniert und ausgestattet «Design for all» S1 pro angebrochene 25 Ladeplätze ist mind. einer für Rollstuhlfahrende dimen- Spezifischer Rollstuhl-Ladeplatz sioniert, ausgestattet, mit dem Rollstuhlsignet gekennzeichnet und darf nur von Berechtigten (Behinderten-Parkkarte) benutzt werden Öffentlich zugängliche Ladeplätze mit kurzer Ladedauer (E-Tankstellen) R1 alle Ladeplätze sind rollstuhlgerecht dimensioniert und ausgestattet Rollstuhlgerechte Lösung «Design for all» R2 Tankstellenanordnung ohne definierte Flächen, rollstuhlgerecht dimensioniert und ausgestattet S1 pro angebrochene 25 Ladeplätze ist mind. einer für Rollstuhlfahrende dimen- Spezifischer Rollstuhl-Ladeplatz sioniert, ausgestattet, mit dem Rollstuhlsignet gekennzeichnet und darf nur von Berechtigten (Behinderten-Parkkarte) benutzt werden Z1 pro angebrochene 25 Ladefelder ist mind. eines für Rollstuhlfahrende dimen- Spezifischer Rollstuhl-Ladeplatz in sioniert, ausgestattet und wird im System für Berechtigte freigehalten2 Anlagen mit Platz-Zuweisung1 Z2 pro angebrochene 25 Ladefelder werden zwei zu einem rollstuhlgerechten Feld zusammengefasst und wird im System für Berechtigte freigehalten2 Ladeplätze in Wohnbauten und Bauten mit Arbeitsplätzen (nicht öffentlich zugänglich) P1 Bei allen rollstuhlgerechten Parkplätzen ist die Anpassung mit Lademöglich- Anpassbarkeit keiten bei Bedarf sichergestellt 1 Die Anmeldung zur Nutzung eines Ladeplatzes (z.B. über eine App) ist für Alle verbindlich. Die Zuweisung des Ladeplatzes und die Freigabe des Ladevorgangs werden betrieblich gesteuert. 2 Die Zuweisung rollstuhlgerechter Ladeplätze an nicht berechtigte Personen erfolgt erst, wenn alle anderen Plätze bereits besetzt sind. Die Anmeldung für einen Rollstuhl-Ladeplatz muss auf allen verknüpften Reservationssystemen ohne zusätz- lichen Aufwand möglich sein. Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021 2
>> Bewegungsflächen bei Ladegerät und Fahrzeug 1.40 1.40 70 70 Bewegungsflächen 70 70 Für die Bedienung der Ladegeräte und der unter- schiedlichen Anschlüsse an den Fahrzeugen sowie zum Ein- und Aussteigen müssen sowohl beim Lade- 70 70 1.40 gerät als auch rund ums Fahrzeug entsprechende Bewegungsflächen vorhanden sein. Die Bedienung der Kabelsteckverbindungen erfordert viel Kraft, so dass eine optimale Positionierung des Rollstuhls und damit Abb.1 Ladegerät mit Bedienung an einer Front eine ausreichende Grösse der Bewegungsflächen für die Handhabung erforderlich ist. Mit einer deutlichen Kennzeichnung der Bewegungsflächen (z.B. mit Mar- 70 kierungsfarbe, als Sperrfläche) wird die Sicherheit beim Manövrieren rund um das Fahrzeug erhöht. 1.40 70 1.40 Dimensionen Bewegungsflächen >> Breite der Bewegungsfläche rund um das Ladefeld mind. 1.40 m Abb.2 Kabelhalterung und Bedienung übereck angeordnet >> Wendefläche für eine Drehung um 180° mind. 1.40 m x 1.70 m 1.40 1.40 Bewegungsflächen >> beidseitig der Bedienelemente freie Flächen von mind. 0.70 m Breite und 1.40 m Tiefe, um den 70 70 Zugang zum Ladegerät und zum Anschluss am Fahrzeug sowohl von links als auch von rechts zu 70 70 ermöglichen >> keine Pfosten (z.B. Rammschutz) innerhalb der Bewegungsflächen anordnen Abb.3 Doppel-Ladegerät mit gegenüberliegender >> Die Dimension der Ladefelder ergibt sich aus der Bedienung Norm VSS 40 291 «Anordnung und Geometrie der 70 70 1.40 Parkierungsanlagen» 1.40 Fahrzeugseitige Kriterien Die Position des Ladeanschlusses am Fahrzeug variiert je nach Hersteller. Damit bei einem rollstuhlgerechten B 70 70 Ladefeld der entsprechende Anschlusspunkt am Fahr- A C zeug erreicht werden kann, sind Bewegungsflächen 70 1.40 70 1.40 bei allen üblichen Anschlusspunkten (A, B und C) zu gewährleisten. >> A Anschlusspunkte an der linken Seite vorne mind. 3.50 oder hinten erfordern eine Bewegungsfläche auf der Fahrerseite, welche auch zum Ein- und 1.40 A C 1.40 Aussteigen benötigt wird. >> B Anschlusspunkte vorne in der Mitte erfordern eine Bewegungsfläche vor dem Fahrzeug. Abb.4 Bewegungsflächen rund ums Ladefeld Rückwärts parkieren ist in der Regel nicht geeignet, da dies den Zugang zum Kofferraum erschwert oder verunmöglicht Sollte sich induktives Laden zum Standard entwickeln, und >> C Anschlusspunkte an der rechten Seite vorne in Zukunft an den meisten Standorten angeboten werden, und hinten erfordern Bewegungsflächen könnten längerfristig die Anforderungen an die Bewe- beidseitig des Fahrzeugs, damit das Ein- und gungsflächen auf jene eines Rollstuhparkfeldes reduziert werden. Lösungen für die70 Nachrüstung 70 der Fahrzeuge sind 1.40 Aussteigen und das Anschliessen der Kabel schon heute verfügbar. gewährleistet ist max. 1.10 Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021 3
>> Zugang, Ausstattung, Ladegeräte und Bedienung Seite 3 Bewegungsflächen Ebenheit und Befahrbarkeit der Ladefelder Witterungsschutz >> Ladefelder sind in der Ebene anzuordnen, Gemäss der Norm «SIA 500 hindernisfreie Bauten» 1.40 1.40 Entwässerungsgefälle maximal 2% sind rollstuhlgerechte Parkfelder „...vorzugsweise wit- >> Der Zugang zum Ladefeld erfolgt stufen- und terungsgeschützt“ zu erstellen. Dies gilt sinngemäss B absatzlos; im Strassenraum sind Trottoirs gemäss auch für Ladestationen, da das Ein- und Aussteigen B 7070 7070 SN 640 075 abzusenken sowie die Bedienung der Geräte für Rollstuhlfahrende A C A C >> zu schmale Durchgänge müssen vermieden oder viel Zeit erfordert. beseitigt werden >> Bodenbeläge müssen die Anforderungen der Norm Bedienung und Bedienhöhe SIA 500 in Bezug auf Befahrbarkeit, Begehbarkeit >> Kabelhalterungen und Bedienelemente sind auf 1.40 und Gleitsicherheit erfüllen mind. einer Höhe von 0.80 - 1.10 m übermind. 3.50 dem3.50 Boden anzuordnen, die maximale Bedienhöhe von Rammschutz B 1.10 m darf auch mit einem Gerätesockel 1.40 A nichtC 1.40 1.40 A C 1.40 70 Pfosten als Rammschutz bei LadegerätenA sind immer C überschritten werden ein Hindernis. Sie beeinträchtigen die Bewegungsflä- >> Schriftgrösse, Helligkeitskontrast und Beleuchtung 70 chen und den Zugang zum Ladegerät, zudem können sind nach SIA 500 auszuführen die Ladekabel an den Pfosten hängen bleiben. Nach >> Durch Neigen der Bedienelemente um rund 15° Möglichkeit ist auf Pfosten zu verzichten. Radstopper zur Vertikalen wird die Bedienung für die Nutzung auf dem Ladefeld sind besser geeignet und mind. zu bevor- 3.50 im Stehen und auch im Sitzen optimiert zugen. Sowohl Radstopper als auch allfällige Pfosten >> von der Gerätefront bzw. der Bewegungsfläche dürfen die Bewegungsflächen gemäss Seite A 2 nicht C zurückversetzte Bedienelemente, z.B. Zahlterminal 1.40 1.40 einschränken. in einer Nische, sind zu vermeiden (zulässig nach Norm SIA 500: max. 0.25 m) Ladegeräte max. 1.10 max. 1.10 Die Wahl des Ladegeräts ist abhängig vom Einsatzort und der gewünschten Leistung. Nachfolgend werden Seite 4 die gebräuchlichsten Modelle kurz erläutert: Ladesäule Induktive Lademöglichkeit im Boden, mobile Ladestation auf >> freistehend, Grösse variabel Rollen >> gut geeignet für alle Ladeplätze im Aussenbereich Wallbox max. 1.10 >> platzsparende Wandmontage >> gut geeignet für bestehende Parkhäuser, sowie für individuelle Anpassungen Deckenladegerät (Winde oder Schwenkarm) max. 1.10 >> platzsparende Lösung max. 1.10 >> gut geeignet für individuelle Anpassungen Mobile Ladegeräte >> flexibel einsetzbar für mehrere Ladefelder Ladegerät als Wallbox, Ladekabel an der Decke mit Winde >> zum Beispiel als Ladestation bei Hotel-Parkieran- oder Schwenkarm lagen Induktives Laden >> interessant insbesondere max. für 1.10Menschen mit Behin- max. 1.10 derung, da kein Hantieren mit Kabeln und Steckern notwendig >> entsprechende Technik auch am Fahrzeug erforder- lich (Nachrüstung möglich) Maximale Bedienhöhe 1.10 m, unabhängig von der Art des Ladegeräts Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021 4
Rollstuhlgerechter Ladeplatz >> Konzeption der Ladeplätze 1.40 Rollstuhlgerechter Ladeplatz Bewegungsflächen rund ums Fahrzeug B B B Diese rollstuhlgerechte Anordnung ist die bevorzugte 1.40 Lösung für E-Tankstellen und für Parkieranlagen mit A C A C A C Lademöglichkeit. Bei Anwendung auf alle Ladeplätze einer Anlage erfüllt sie die Anforderungen an die B B B Chancengleichheit für Alle (R1). Sie ist auch geeignet A C A C A C für spezifische Rollstuhl-Ladeplätze (S1, Z1) und ist die ideale Lösung für die Nachrüstung bestehender Park- felder (S1, P1) sofern die Bewegungsflächen zur Verfü- 1.40 gung gestellt werden können. A C A C A C >> Bewegungsflächen vor den Bedienelementen des 1.40 Ladegeräts mind. 1.40 m tief A C A C A C >> Bewegungsflächen seitlich des Ladefeldes mind. 1.40 m breit >> Ladegerät mit Bewegungsfläche kann innerhalb Abb.5 Rollstuhlgerechte Anordnung senkrecht zur Fahrbahn des mit Pfeilen gekennzeichneten Bereichs mit Bewegungsflächen rund ums Fahrzeug positioniert werden >> Doppel-Ladegeräte für zwei Ladefelder im Bereich der grau angedeuteten Positionen möglich Nutzungsqualität 1.4 >> Die Kennzeichnung der Bewegungsflächen rund 0 ums Fahrzeug stellt sicher, dass genügend Platz zum Ein- und Aussteigen und für die Bedienung B B B C C C 1.4 der unterschiedlichen Fahrzeuganschlüsse 0 vorhanden ist A A A B B B C C C A A A C C C A 0 A A 1.4 C C A 1 .40 A A Abb.6 Rollstuhlgerechte schräge Anordnung mit Bewegungsflächen rund ums Fahrzeug Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021 5
Priorisierter Ladeplatz >> Konzeption der Ladeplätze Rollstuhl-Ladeplatz aus zwei Ladefeldern Ladeplatz mit Rollstuhl eingeschränkt nutzbar Können nicht alle Ladeplätze einer Anlage rollstuhlge- BIn bestehenden Anlagen B ist es nicht immer möglich, B 1.40 1.40 recht dimensioniert werden, besteht die Möglichkeit, A die CManövrierflächen vor dem FahrzeugA zur Verfü- C A C zwei Standard-Ladeplätze zu einem rollstuhlgerechten gung zu stellen (z.B. in Parkgaragen). Bei der hier dar- Ladeplatz zusammenzufügen (Z2). Bei dieser Lösung gestellten Lösung sind für Rollstuhlfahrende nicht alle erfolgt zwingend eine Anmeldung (z.B. über eine App) Anschlusspunkte am Fahrzeug erreichbar. Sie ist daher und Zuweisung zu einem bestimmten Ladeplatz. So nur bedingt geeignet, d.h. nur für bestehende Anla- wird beim Betrieb sichergestellt, dass die rollstuhlge- gen, wo ein rollstuhlgerechter Ladeplatz mit Bewe- rechten Ladeplätze für Berechtigte freigehalten wer- gungsflächen rund um das Fahrzeug nicht erstellt wer- den, also nur andere Personen freigegeben werden, A denCkann (S1, Z1). A C A C wenn alle anderen bereits belegt sind. Um lange War- tezeiten zu verhindern, eignet sich diese Variante nur >> Bewegungsflächen beidseitig jedes Ladefelds für kurzzeitiges Laden bei E-Tankstellen. mind. 1.40 m breit und deutlich gekennzeichnet zum Beispiel mit Markierungsfarbe >> Breite des Rollstuhl-Ladefelds mind. 5.00 m >> Position des Ladegeräts mittig der (2 einzelne Ladefelder mit je 2.50 m) Bewegungsfläche am vorderen Ende z.B. als >> Zwei Ladegeräte mit 0.70 m Abstand zum Wallbox. Grössere Ladegeräte oder solche mit Priorisierter Ladeplatz seitlichen Rand des Ladefelds Bedienelementen an zwei oder Seitemehr 6 Seiten >> Doppelgeräte mittig angeordnet sind möglich, Ladeplatz mit seitlichen Bewegungsfläche erfordern zusätzliche Bewegungsflächen sofern die Bewegungsfläche zwischen Gerät und >> Doppel-Ladegeräte bei jeder zweiten Ladefeld von 1.40 m Tiefe gewährleistet ist Bewegungsfläche möglich B B B B B B 1.40 1.40 1.40 1.40 A C A C A C A C A C A C A C A C A C A C A C A C Abb.7 Rollstuhl-Ladeplatz aus zwei einzelnen Ladefeldern, Abb.8 Bedingt rollstuhlgerechte Lösung mit seitlichen betriebliche Zuweisung der Plätze erforderlich Bewegungsflächen Nutzungsqualität Nutzungsqualität >> ausreichende Bewegungsflächen beidseitig des >> die Kennzeichnung der Bewegungsflächen Ladeplatz mit seitlichen Bewegungsflächen Fahrzeugs zum Ein- und Aussteigen und für die beidseitig des Fahrzeugs stellt Seitesicher, 6 dass Bedienung der Fahrzeuganschlüsse A & C genügend Platz zum Ein- und Aussteigen und für >> Die Person mit Rollstuhl positioniert ihr Fahrzeug die Bedienung der Fahrzeuganschlüsse A & C so, dass die Bewegungsflächen optimal auf ihre vorhanden ist Bedürfnisse abgestimmt sind >> je nach Fahrzeuglänge ist der Anschlusspunkt B >> Anschlusspunkt B je nach Länge des Fahrzeugs und nur mit Rückwärtsparkieren und entsprechender verfügbarer Bewegungsfläche vor dem Ladefeld Kabellänge erreichbar, wobei der Zugang zum nur eingeschränkt B 1.40 nutzbar; Bevtl. muss zum LadenB Kofferraum dann nicht möglich ist 1.40 rückwärts oder schräg parkiert werden A C A C A C Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021 6 A C A C A C
>> Konzeption der Ladeplätze Nachrüstung bestehender Rollstuhlparkfelder Rollstuhlgerechter Ladeplatz längs zur Fahrbahn Werden bestehende Rollstuhlparkfelder von 3.50 m Geeignet sowohl für E-Tankstellen als auch für Parkie- Breite mit Ladegeräten nachgerüstet, sind je nach ren mit Laden im öffentlichen Raum (R1, S1, S2, Z1) bei Position und Art des Ladegeräts nicht alle Anschluss- neuen und bei bestehenden Anlagen. Die Anschluss- punkte erreichbar. Für öffentlich zugängliche Anlagen punkte C werden vom Trottoir aus bedient, die übri- (S2) sind sie daher nur bedingt geeignet. Für die indivi- gen Anschlüsse von der Fahrbahn her. duelle Anpassung zu Hause oder am Arbeitsplatz (P1) wird die optimale Lösung für die betroffene Person >> Ladefeldlänge für die Nutzung mit Rollstuhl mind. ausgewählt. Der Einsatz induktiver Ladeoptionen ver- 8.00 m (gemäss Norm VSS 40 291) bessert die Nutzungsqualität. >> Ladefeld auf Fahrbahnniveau ohne Absatz zur Längsanordnung Fahrbahn (keine Trottoirparkierung) Mögliche Positionen des Ladegeräts und daraus resul- >> die Bewegungsfläche von 1.40 m Breite neben tierende Einschränkungen: dem Fahrzeug ist bei stark frequentierten Strassen >> Pos. I (Wandmontage): Anschlüsse A erreichbar, ausserhalb der Fahrspur zu gewährleisten Anschluss B bei kurzen Fahrzeugen erreichbar, >> Bedienhöhe des Ladegeräts max. 1.10 m ab Anschlüsse C nicht erreichbar Fahrbahnniveau B >> Pos. I (Ladesäule): nur wenn das Gerät >> Zugang zum Trottoir Amittels Trottoirabsenkung C die Bewegungsfläche gemäss S.3 vor dem mit niedrigem Randabschluss oder punktuellen Anschluss A (vorne) nicht einschränkt Auffahrtsrampen nach SN 640 075 >> Pos. II (an Wand oder Säule): Anschlüsse A >> Neigung der Trottoirabsenkung so gering wie erreichbar, Anschluss B mit Rückwärtsparkieren möglich (möglichst ebene Bewegungsfläche) erreichbar, Anschlüsse C nicht erreichbar >> Doppel-Ladesäule bei jedem zweiten Feld möglich >> Pos III (Deckenmontage): Anschlüsse A >> Ladesäulen mit dem weissen StockSeiteertastbar, 7 Nachrüstung bestehender Rollstuhlplätze erreichbar, Anschluss B mit Rückwärtsparkieren keine auskragenden AElementeCder Ladegeräte auf erreichbar, Anschlüsse C bedingt erreichbar, der Trottoirseite wenn leicht schräg parkiert werden kann Pos. I Pos. I 1.40 B 1.40 1.40 A C 3 cm B A C 1.40 8.00 A C Pos. II Pos. III 1.40 A C Abb.9 Nachrüstung bestehender Rollstuhlparkfelder mit Lademöglichkeit Nutzungsqualität >> geeignet als Anpassung für eine bestimmte Person, weniger geeignet bei wechselnden Nutzenden 3 cm >> in öffentlich zugänglichen Anlagen nur bedingt geeignet, da nur eingeschränkt nutzbar Abb.10 Parkfeld-Anordnung längsB zur Fahrbahn, Zugang zum Trottoir mittels punktueller Auffahrtsrampe A C Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021 7 3.50 3.50 3.50
>> Konzeption der Ladeplätze Tankstellenanordnung Fahrgasse Ladezone Ladezone Fahrgasse E-Tankstellen (R2) können analog herkömmlicher Treibstoff-Tankstellen ohne definierte Ladefelder und Bewegungsflächen erstellt werden. Es ist auch denkbar, dass zukünftig einzelne Treibstoff-Zapfsäu- B len durch Ladegeräte ersetzt werden, ohne dass die A C Anordnung geändert werden muss, sofern die Zu- und Wegfahrt durch ladende Fahrzeuge nicht verhindert 8.00 wird. A C 3.50 3.50 >> Breite der Ladezonen mind. 3.50 m 70 >> alle Bedienelemente und Kabel sind auf einer Höhe von max. 1.10 m über Boden Tankstellenanordnung 70 und vorzugsweise an der Front zur Ladezone B A C angeordnet >> ein Rammschutz, z.B. ein Sockel, darf seitlich der Abb.11 Tankstellenanordnung hintereinander Ladesäule angebracht werden, sofern sie an dieser Seite keine Bedienelemente aufweist A C >> bei Anordnung der Ladegeräte hintereinander B beträgt der Abstand zwischen zwei Ladesäulen A C mind. 8 m, um bei jeder Halteposition die Bewegungsflächen beim Ladegerät sowie bei den 3.50 3.50 möglichen Anschlusspunkten am Fahrzeug zu A C gewährleisten 70 >> Die Fahrgasse ist so zu dimensionieren, dass 70 ein Fahrzeug vorbeifahren kann, ohne die B Bewegungsfläche der ladenden Fahrzeuge A C einzuschränken Nutzungsqualität A C >> Alle potentiellen Anschlüsse am Fahrzeug sind gut erreichbar Abb.12 Tankstellenanordnung nebeneinander >> genügend Bewegungsflächen ums Fahrzeug und beim Ladegerät vorhanden >> in der Regel witterungsgeschützt B A C 8.00 A C 3.50 3.50 Normen > SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» 70 > SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» > VSS 40 291 «Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen» 70 B Weitere Informationen und Planungshilfen, sowie Adressen der kantonalen Beratungsstellen: A C www.hindernisfreie-architektur.ch A C Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021 8
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