ROLLSTUHLGERECHTE LADEPLÄTZE - 150MERKBLATT - HINDERNISFREIE ARCHITEKTUR

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150
Merkblatt

Rollstuhlgerechte Ladeplätze
>> Dimensionierung, Anordnung und Ausstattung

Ausgangslage und Entwicklung                                Vorgaben und Ziele
Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg      Werden Ladeplätze öffentlich zugänglich angeboten,
auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert,       müssen sie ohne Benachteiligung auch für Menschen
die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen           mit Behinderung benutzbar sein. Dies erhöht gleich-
befindet sich im Aufbau. Sie muss für Personen mit          zeitig die Nutzungsqualität für Alle. Bei Parkieranlagen
Rollstuhl gleichwertig verfügbar und zugänglich sein,       am Arbeitsplatz und im Wohnungsbau gilt der Grund-
um Diskriminierung zu vermeiden. Dazu muss die              satz der Anpassbarkeit.
Dimensionierung der Ladeplätze mit der betrieblichen
Einrichtung abgestimmt werden. Fehlende Standards           Für die Dimensionierung und Ausstattung rollstuhl-
für Ladeanschlüsse an Fahrzeugen und Einschränkun-          gerechter Ladeplätze sind die Grundanforderungen
gen der Bewegungsflächen durch die Kabel erhöhen            der Normen SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und
die Komplexität dieser Aufgabe.                             SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sinnge-
                                                            mäss anzuwenden. Insbesondere zu beachten sind die
Dieses Merkblatt unterstützt Planende und Betreiber         Anforderungen an Durchfahrbreiten, an Manövrierflä-
bei der Wahl eines geeigneten Konzepts zur Planung          chen bei Parkfeldern und vor Bedienelementen, sowie
und Umsetzung der Hindernisfreiheit. Auch vermittelt        an die Anordnung und Höhe von Bedienelementen.
es den Bewilligungsbehörden wichtige Grundlagen zur         Die Anwendung dieser Anforderungen wird in diesem
Beurteilung von Baugesuchen.                                Merkblatt dargelegt.

www.hindernisfreie-architektur.ch | Telefon 044 299 97 97                                                  Juni 2021
>> Konzept zur Realisierung rollstuhlgerechter Ladeinfrastruktur

Angebot an rollstuhlgerechten Ladeplätzen                          Bauliche Voraussetzungen
Ein chancengleiches Angebot bedeutet, dass – solange               Rollstuhlgerechte Ladeplätze sind stufen- und schwel-
freie Plätze vorhanden sind – ein für Rollstuhlfahrende            lenlos. Der Ladeplatz weist Bewegungsflächen auf,
geeigneter Ladeplatz verfügbar ist. Bei voller Auslas-             um die Anschlüsse am Fahrzeug und am Ladegerät
tung darf die Wartezeit auf einen freien rollstuhlge-              zu erreichen. Ladegeräte und Stecker sind im Sitzen
rechten Platz nicht bedeutend länger sein als auf einen            bedienbar. Die spezifischen Anforderungen werden
anderen Ladeplatz. Um diese Bedingungen zu erfüllen,               auf den Seiten 3 und 4 gezeigt. Die darauffolgenden
ist ein geeignetes Konzept anzuwenden.                             Seiten zeigen konzeptionelle Lösungen für rollstuhlge-
                                                                   rechte Ladeplätze. Für die Nachrüstung bestehender
Ein diskriminierungsfreies Angebot kann gewährleis-                Parkieranlagen, bei welchen die notwendigen Flächen
tet werden, wenn nach dem Prinzip des «Design for                  für rollstuhlgerechte Ladeplätze nicht verfügbar sind,
all» alle Ladeplätze mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Für           werden Optionen mit eingeschränkter Nutzungsquali-
Anlagen mit nur wenigen Ladeplätzen, ist dies die ein-             tät dargelegt.
zige praktikable Lösung. Werden aus wirtschaftlichen
Gründen oder aufgrund der Platzverhältnisse nur ein                Planung und Ausführung
Teil der Ladeplätze rollstuhlgerecht ausgeführt (spe-              Die nachfolgenden Tabellen helfen bei der Wahl eines
zifische Rollstuhl-Ladeplätze), muss mittels Signali-              geeigneten Konzepts zur Realisierung der Rollstuhlge-
sation und/oder betrieblichen Massnahmen (Zuwei-                   rechtigkeit. Bei Anlagen, welche Ladeplätze für schnel-
sung der Ladeplätze) sichergestellt werden, dass diese             les Laden und Parkieren mit Laden kombinieren, müs-
Plätze bei Bedarf auch wirklich verfügbar sind.                    sen für beide Optionen rollstuhlgerechte Ladeplätze
                                                                   angeboten werden.

    Öffentlich zugängliche Ladeplätze mit langer Ladedauer (Parkieren mit Laden)
    Rollstuhlgerechte Lösung              R1   alle Ladeplätze sind rollstuhlgerecht dimensioniert und ausgestattet
    «Design for all»
                                          S1   pro angebrochene 25 Ladeplätze ist mind. einer für Rollstuhlfahrende dimen-
    Spezifischer Rollstuhl-Ladeplatz           sioniert, ausgestattet, mit dem Rollstuhlsignet gekennzeichnet und darf nur
                                               von Berechtigten (Behinderten-Parkkarte) benutzt werden

    Öffentlich zugängliche Ladeplätze mit kurzer Ladedauer (E-Tankstellen)
                                          R1   alle Ladeplätze sind rollstuhlgerecht dimensioniert und ausgestattet
    Rollstuhlgerechte Lösung
    «Design for all»                      R2   Tankstellenanordnung ohne definierte Flächen, rollstuhlgerecht dimensioniert
                                               und ausgestattet
                                          S1   pro angebrochene 25 Ladeplätze ist mind. einer für Rollstuhlfahrende dimen-
    Spezifischer Rollstuhl-Ladeplatz           sioniert, ausgestattet, mit dem Rollstuhlsignet gekennzeichnet und darf nur
                                               von Berechtigten (Behinderten-Parkkarte) benutzt werden
                                          Z1   pro angebrochene 25 Ladefelder ist mind. eines für Rollstuhlfahrende dimen-
    Spezifischer Rollstuhl-Ladeplatz in        sioniert, ausgestattet und wird im System für Berechtigte freigehalten2
    Anlagen mit Platz-Zuweisung1          Z2   pro angebrochene 25 Ladefelder werden zwei zu einem rollstuhlgerechten
                                               Feld zusammengefasst und wird im System für Berechtigte freigehalten2

    Ladeplätze in Wohnbauten und Bauten mit Arbeitsplätzen (nicht öffentlich zugänglich)
                                          P1   Bei allen rollstuhlgerechten Parkplätzen ist die Anpassung mit Lademöglich-
    Anpassbarkeit
                                               keiten bei Bedarf sichergestellt

1     Die Anmeldung zur Nutzung eines Ladeplatzes (z.B. über eine App) ist für Alle verbindlich. Die Zuweisung des Ladeplatzes
      und die Freigabe des Ladevorgangs werden betrieblich gesteuert.
2     Die Zuweisung rollstuhlgerechter Ladeplätze an nicht berechtigte Personen erfolgt erst, wenn alle anderen Plätze bereits
      besetzt sind. Die Anmeldung für einen Rollstuhl-Ladeplatz muss auf allen verknüpften Reservationssystemen ohne zusätz-
      lichen Aufwand möglich sein.

Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021                                               2
>> Bewegungsflächen bei Ladegerät und Fahrzeug                                               1.40                          1.40

                                                                                             70

                                                                                                                      70
Bewegungsflächen

                                                                                                                      70
                                                                                             70
Für die Bedienung der Ladegeräte und der unter-
schiedlichen Anschlüsse an den Fahrzeugen sowie
zum Ein- und Aussteigen müssen sowohl beim Lade-                                                        70            70

                                                                                            1.40
gerät als auch rund ums Fahrzeug entsprechende
Bewegungsflächen vorhanden sein. Die Bedienung der
Kabelsteckverbindungen erfordert viel Kraft, so dass
eine optimale Positionierung des Rollstuhls und damit            Abb.1   Ladegerät mit Bedienung an einer Front
eine ausreichende Grösse der Bewegungsflächen für
die Handhabung erforderlich ist. Mit einer deutlichen
Kennzeichnung der Bewegungsflächen (z.B. mit Mar-

                                                                                                                 70
kierungsfarbe, als Sperrfläche) wird die Sicherheit
beim Manövrieren rund um das Fahrzeug erhöht.                                                                     1.40
                                                                                                   70

                                                                                     1.40
Dimensionen Bewegungsflächen
>> Breite der Bewegungsfläche rund um das Ladefeld
   mind. 1.40 m                                                  Abb.2   Kabelhalterung und Bedienung übereck angeordnet
>> Wendefläche für eine Drehung um 180° mind.
   1.40 m x 1.70 m                                                                          1.40                       1.40

                                              Bewegungsflächen
>> beidseitig der Bedienelemente freie Flächen von
   mind. 0.70 m Breite und 1.40 m Tiefe, um den

                                                                                            70

                                                                                                                      70
   Zugang zum Ladegerät und zum Anschluss am
   Fahrzeug sowohl von links als auch von rechts zu

                                                                                                                      70
                                                                                            70
   ermöglichen
>> keine Pfosten (z.B. Rammschutz) innerhalb der
   Bewegungsflächen anordnen                                     Abb.3   Doppel-Ladegerät mit gegenüberliegender
>> Die Dimension der Ladefelder ergibt sich aus der                      Bedienung
   Norm VSS 40 291 «Anordnung und Geometrie der                                                    70            70
                                                                                      1.40

   Parkierungsanlagen»
                                                                                              1.40

Fahrzeugseitige Kriterien
Die Position des Ladeanschlusses am Fahrzeug variiert
je nach Hersteller. Damit bei einem rollstuhlgerechten                                                       B
                                                                                                                 70
                                                                                 70

Ladefeld der entsprechende Anschlusspunkt am Fahr-
                                                                                                A                 C
zeug erreicht werden kann, sind Bewegungsflächen                                               70
                                                                                                                 1.40
                                                                                    70
                                                                                 1.40

bei allen üblichen Anschlusspunkten (A, B und C) zu
gewährleisten.

>> A Anschlusspunkte an der linken Seite vorne                                              mind. 3.50
     oder hinten erfordern eine Bewegungsfläche
     auf der Fahrerseite, welche auch zum Ein- und
                                                                                  1.40             A              C           1.40
     Aussteigen benötigt wird.
>> B Anschlusspunkte vorne in der Mitte erfordern
     eine Bewegungsfläche vor dem Fahrzeug.                      Abb.4   Bewegungsflächen rund ums Ladefeld
     Rückwärts parkieren ist in der Regel nicht
     geeignet, da dies den Zugang zum Kofferraum
     erschwert oder verunmöglicht                                 Sollte sich induktives Laden zum Standard entwickeln, und
>> C Anschlusspunkte an der rechten Seite vorne                   in Zukunft an den meisten Standorten angeboten werden,
     und hinten erfordern Bewegungsflächen                        könnten längerfristig die Anforderungen an die Bewe-
     beidseitig des Fahrzeugs, damit das Ein- und                 gungsflächen auf jene eines Rollstuhparkfeldes reduziert
                                                                  werden. Lösungen für die70 Nachrüstung
                                                                                                 70      der Fahrzeuge sind
                                                                                     1.40

     Aussteigen und das Anschliessen der Kabel
                                                                  schon heute verfügbar.
     gewährleistet ist

                                                                     max. 1.10
Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021                                                   3
>> Zugang, Ausstattung, Ladegeräte und Bedienung                                                                          Seite 3

   Bewegungsflächen
Ebenheit und Befahrbarkeit der Ladefelder                        Witterungsschutz
>> Ladefelder sind in der Ebene anzuordnen,                      Gemäss der Norm «SIA 500 hindernisfreie Bauten»

                                                                                                                   1.40
                                                                                                                 1.40
   Entwässerungsgefälle maximal 2%                               sind rollstuhlgerechte Parkfelder „...vorzugsweise wit-
>> Der Zugang zum Ladefeld erfolgt stufen- und                   terungsgeschützt“ zu erstellen. Dies gilt sinngemäss
                                                                                                               B
   absatzlos; im Strassenraum sind Trottoirs gemäss              auch für Ladestationen, da das Ein- und Aussteigen
                                                                                                              B

                                                                                                     7070 7070
   SN 640 075 abzusenken                                         sowie die Bedienung der Geräte für Rollstuhlfahrende
                                                                                                           A       C
                                                                                                          A        C
>> zu schmale Durchgänge müssen vermieden oder                   viel Zeit erfordert.
   beseitigt werden
>> Bodenbeläge müssen die Anforderungen der Norm                 Bedienung und Bedienhöhe
   SIA 500 in Bezug auf Befahrbarkeit, Begehbarkeit              >> Kabelhalterungen und Bedienelemente sind auf

                                            1.40
   und Gleitsicherheit erfüllen                                                                         mind.
                                                                    einer Höhe von 0.80 - 1.10 m übermind.    3.50
                                                                                                         dem3.50
                                                                                                               Boden
                                                                    anzuordnen, die maximale Bedienhöhe von
Rammschutz                                       B                  1.10 m darf auch mit einem Gerätesockel
                                                                                                   1.40    A      nichtC 1.40
                                                                                                  1.40     A          C  1.40
                                    70

Pfosten als Rammschutz bei LadegerätenA sind immer   C
                                                                    überschritten werden
ein Hindernis. Sie beeinträchtigen die Bewegungsflä-             >> Schriftgrösse, Helligkeitskontrast und Beleuchtung
                                    70

chen und den Zugang zum Ladegerät, zudem können                     sind nach SIA 500 auszuführen
die Ladekabel an den Pfosten hängen bleiben. Nach                >> Durch Neigen der Bedienelemente um rund 15°
Möglichkeit ist auf Pfosten zu verzichten. Radstopper               zur Vertikalen wird die Bedienung für die Nutzung
auf dem Ladefeld sind besser geeignet    und
                                       mind.    zu bevor-
                                             3.50                   im Stehen und auch im Sitzen optimiert
zugen. Sowohl Radstopper als auch allfällige Pfosten             >> von der Gerätefront bzw. der Bewegungsfläche
dürfen die Bewegungsflächen gemäss Seite  A
                                                  2 nicht
                                                     C
                                                                    zurückversetzte Bedienelemente, z.B. Zahlterminal
                                  1.40                        1.40
einschränken.                                                       in einer Nische, sind zu vermeiden (zulässig nach
                                                                    Norm SIA 500: max. 0.25 m)

   Ladegeräte
                                                                                         max. 1.10
                                                                                         max. 1.10
   Die Wahl des Ladegeräts ist abhängig vom Einsatzort
   und der gewünschten Leistung. Nachfolgend werden                                                                       Seite 4
   die gebräuchlichsten Modelle kurz erläutert:

   Ladesäule
                                                                 Induktive Lademöglichkeit im Boden, mobile Ladestation auf
   >> freistehend, Grösse variabel
                                                                 Rollen
   >> gut geeignet für alle Ladeplätze im Aussenbereich

   Wallbox
                          max. 1.10
   >> platzsparende Wandmontage
   >> gut geeignet für bestehende Parkhäuser, sowie für
      individuelle Anpassungen

   Deckenladegerät (Winde oder Schwenkarm)                                                max. 1.10
   >> platzsparende Lösung                                                                max. 1.10
   >> gut geeignet für individuelle Anpassungen

   Mobile Ladegeräte
   >> flexibel einsetzbar für mehrere Ladefelder                 Ladegerät als Wallbox, Ladekabel an der Decke mit Winde
   >> zum Beispiel als Ladestation bei Hotel-Parkieran-          oder Schwenkarm
      lagen

   Induktives Laden
   >> interessant insbesondere
                           max. für
                                1.10Menschen mit Behin-                                    max. 1.10
      derung, da kein Hantieren mit Kabeln und Steckern
      notwendig
   >> entsprechende Technik auch am Fahrzeug erforder-
      lich (Nachrüstung möglich)
                                                                 Maximale Bedienhöhe 1.10 m,
                                                                 unabhängig von der Art des Ladegeräts

Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021                                             4
Rollstuhlgerechter Ladeplatz
>> Konzeption der Ladeplätze

                                                                                                          1.40
Rollstuhlgerechter Ladeplatz
Bewegungsflächen rund ums Fahrzeug
                                                               B                                      B                                      B
Diese rollstuhlgerechte Anordnung ist die bevorzugte

                                                                                                                      1.40
Lösung für E-Tankstellen und für Parkieranlagen mit    A               C                    A                     C                      A               C
Lademöglichkeit. Bei Anwendung auf alle Ladeplätze
einer Anlage erfüllt sie die Anforderungen an die                          B                                        B                                    B
Chancengleichheit für Alle (R1). Sie ist auch geeignet
                                                                   A               C                      A                  C                   A                   C
für spezifische Rollstuhl-Ladeplätze (S1, Z1) und ist die
ideale Lösung für die Nachrüstung bestehender Park-
felder (S1, P1) sofern die Bewegungsflächen zur Verfü-                             1.40
gung gestellt werden können.                           A               C                    A                     C                      A               C

>> Bewegungsflächen vor den Bedienelementen des                                            1.40
   Ladegeräts mind. 1.40 m tief                                    A               C                      A                  C                   A                   C
>> Bewegungsflächen seitlich des Ladefeldes mind.
   1.40 m breit
>> Ladegerät mit Bewegungsfläche kann innerhalb                    Abb.5       Rollstuhlgerechte Anordnung senkrecht zur Fahrbahn
   des mit Pfeilen gekennzeichneten Bereichs                                   mit Bewegungsflächen rund ums Fahrzeug
   positioniert werden
>> Doppel-Ladegeräte für zwei Ladefelder im Bereich
   der grau angedeuteten Positionen möglich

Nutzungsqualität
                                                                                                1.4

>> Die Kennzeichnung der Bewegungsflächen rund
                                                                                                  0

   ums Fahrzeug stellt sicher, dass genügend Platz
   zum Ein- und Aussteigen und für die Bedienung           B                                          B                                              B
                                                                   C                                              C                                              C
                                                                                                              1.4

   der unterschiedlichen Fahrzeuganschlüsse
                                                                                                               0

   vorhanden ist                                   A                                              A                                              A
                                                                   B                                              B                                              B
                                                                               C                                             C                                           C

                                                               A                                              A                                              A
                                                                                       C                                             C                                           C

                                                                       A                                  0             A                                            A
                                                                                                      1.4

                                                                                             C                                               C

                                                                                   A
                                                                                                    1               .40          A                                           A
                                                                   Abb.6       Rollstuhlgerechte schräge Anordnung mit
                                                                               Bewegungsflächen rund ums Fahrzeug

Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021                                                                                   5
Priorisierter Ladeplatz

       >> Konzeption der Ladeplätze

       Rollstuhl-Ladeplatz aus zwei Ladefeldern                                 Ladeplatz mit Rollstuhl eingeschränkt nutzbar
       Können nicht alle Ladeplätze einer Anlage rollstuhlge-                  BIn bestehenden   Anlagen B ist es nicht immer möglich,
                                                                                                                                B
                                                                                           1.40

                                                                                                                        1.40
       recht dimensioniert werden, besteht die Möglichkeit, A
                                                                                die CManövrierflächen vor dem FahrzeugA zur Verfü-   C
                                                                                                   A         C
       zwei Standard-Ladeplätze zu einem rollstuhlgerechten                     gung zu stellen (z.B. in Parkgaragen). Bei der hier dar-
       Ladeplatz zusammenzufügen (Z2). Bei dieser Lösung                        gestellten Lösung sind für Rollstuhlfahrende nicht alle
       erfolgt zwingend eine Anmeldung (z.B. über eine App)                     Anschlusspunkte am Fahrzeug erreichbar. Sie ist daher
       und Zuweisung zu einem bestimmten Ladeplatz. So                          nur bedingt geeignet, d.h. nur für bestehende Anla-
       wird beim Betrieb sichergestellt, dass die rollstuhlge-                  gen, wo ein rollstuhlgerechter Ladeplatz mit Bewe-
       rechten Ladeplätze für Berechtigte freigehalten wer-                     gungsflächen rund um das Fahrzeug nicht erstellt wer-
       den, also nur andere Personen freigegeben werden,    A                   denCkann (S1, Z1). A         C             A         C
       wenn alle anderen bereits belegt sind. Um lange War-
       tezeiten zu verhindern, eignet sich diese Variante nur                   >> Bewegungsflächen beidseitig jedes Ladefelds
       für kurzzeitiges Laden bei E-Tankstellen.                                   mind. 1.40 m breit und deutlich gekennzeichnet
                                                                                   zum Beispiel mit Markierungsfarbe
       >> Breite des Rollstuhl-Ladefelds mind. 5.00 m 		                        >> Position des Ladegeräts mittig der
          (2 einzelne Ladefelder mit je 2.50 m)                                    Bewegungsfläche am vorderen Ende z.B. als
       >> Zwei Ladegeräte mit 0.70 m Abstand zum                                   Wallbox. Grössere Ladegeräte oder solche mit
Priorisierter Ladeplatz
          seitlichen Rand des Ladefelds                                            Bedienelementen an zwei oder
                                                                                                              Seitemehr
                                                                                                                    6 Seiten
       >> Doppelgeräte mittig angeordnet sind möglich,            Ladeplatz mit seitlichen Bewegungsfläche
                                                                                   erfordern zusätzliche Bewegungsflächen
          sofern die Bewegungsfläche zwischen Gerät und                         >> Doppel-Ladegeräte bei jeder zweiten
          Ladefeld von 1.40 m Tiefe gewährleistet ist                              Bewegungsfläche möglich

          B                             B                                 B          B                         B                           B
                         1.40                                                                   1.40
                                                    1.40

                                                                                                                               1.40
   A           C                A           C                     A           C A          C             A          C                 A        C

   A           C                A           C                     A           C A          C             A          C                 A        C

       Abb.7   Rollstuhl-Ladeplatz aus zwei einzelnen Ladefeldern,              Abb.8    Bedingt rollstuhlgerechte Lösung mit seitlichen
               betriebliche Zuweisung der Plätze erforderlich                            Bewegungsflächen

       Nutzungsqualität                                                         Nutzungsqualität
       >> ausreichende Bewegungsflächen beidseitig des                          >> die Kennzeichnung der Bewegungsflächen
Ladeplatz mit seitlichen Bewegungsflächen
          Fahrzeugs zum Ein- und Aussteigen und für die                            beidseitig des Fahrzeugs stellt
                                                                                                             Seitesicher,
                                                                                                                    6     dass
          Bedienung der Fahrzeuganschlüsse A & C                                   genügend Platz zum Ein- und Aussteigen und für
       >> Die Person mit Rollstuhl positioniert ihr Fahrzeug                       die Bedienung der Fahrzeuganschlüsse A & C
          so, dass die Bewegungsflächen optimal auf ihre                           vorhanden ist
          Bedürfnisse abgestimmt sind                                           >> je nach Fahrzeuglänge ist der Anschlusspunkt B
       >> Anschlusspunkt B je nach Länge des Fahrzeugs und                         nur mit Rückwärtsparkieren und entsprechender
          verfügbarer Bewegungsfläche vor dem Ladefeld                             Kabellänge erreichbar, wobei der Zugang zum
          nur eingeschränkt
               B
                         1.40
                              nutzbar; Bevtl. muss zum LadenB                      Kofferraum dann nicht möglich ist
                                                           1.40

          rückwärts oder schräg parkiert werden
          A          C              A           C                     A        C

       Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021                                                      6

          A          C              A           C                     A        C
>> Konzeption der Ladeplätze

 Nachrüstung bestehender Rollstuhlparkfelder                      Rollstuhlgerechter Ladeplatz längs zur Fahrbahn
 Werden bestehende Rollstuhlparkfelder von 3.50 m                 Geeignet sowohl für E-Tankstellen als auch für Parkie-
 Breite mit Ladegeräten nachgerüstet, sind je nach                ren mit Laden im öffentlichen Raum (R1, S1, S2, Z1) bei
 Position und Art des Ladegeräts nicht alle Anschluss-            neuen und bei bestehenden Anlagen. Die Anschluss-
 punkte erreichbar. Für öffentlich zugängliche Anlagen            punkte C werden vom Trottoir aus bedient, die übri-
 (S2) sind sie daher nur bedingt geeignet. Für die indivi-        gen Anschlüsse von der Fahrbahn her.
 duelle Anpassung zu Hause oder am Arbeitsplatz (P1)
 wird die optimale Lösung für die betroffene Person               >> Ladefeldlänge für die Nutzung mit Rollstuhl mind.
 ausgewählt. Der Einsatz induktiver Ladeoptionen ver-                8.00 m (gemäss Norm VSS 40 291)
 bessert die Nutzungsqualität.                                    >> Ladefeld auf Fahrbahnniveau ohne Absatz zur
                                                         Längsanordnung
                                                                     Fahrbahn (keine Trottoirparkierung)
 Mögliche Positionen des Ladegeräts und daraus resul-             >> die Bewegungsfläche von 1.40 m Breite neben
 tierende Einschränkungen:                                           dem Fahrzeug ist bei stark frequentierten Strassen
     >> Pos. I (Wandmontage): Anschlüsse A erreichbar,               ausserhalb der Fahrspur zu gewährleisten
        Anschluss B bei kurzen Fahrzeugen erreichbar,             >> Bedienhöhe des Ladegeräts max. 1.10 m ab
        Anschlüsse C nicht erreichbar                                Fahrbahnniveau           B

     >> Pos. I (Ladesäule): nur wenn das Gerät                    >> Zugang zum Trottoir Amittels Trottoirabsenkung
                                                                                                    C
        die Bewegungsfläche gemäss S.3 vor dem                       mit niedrigem Randabschluss oder punktuellen
        Anschluss A (vorne) nicht einschränkt                        Auffahrtsrampen nach SN 640 075
     >> Pos. II (an Wand oder Säule): Anschlüsse A                >> Neigung der Trottoirabsenkung so gering wie
        erreichbar, Anschluss B mit Rückwärtsparkieren               möglich (möglichst ebene Bewegungsfläche)
        erreichbar, Anschlüsse C nicht erreichbar                 >> Doppel-Ladesäule bei jedem zweiten Feld möglich
     >> Pos III (Deckenmontage): Anschlüsse A                     >> Ladesäulen mit dem weissen StockSeiteertastbar,
                                                                                                           7
Nachrüstung bestehender Rollstuhlplätze
        erreichbar, Anschluss B mit Rückwärtsparkieren               keine auskragenden AElementeCder Ladegeräte auf
        erreichbar, Anschlüsse C bedingt erreichbar,                 der Trottoirseite
        wenn leicht schräg parkiert werden kann

            Pos. I                  Pos. I                                            1.40

                           B
                                     1.40

              1.40
                     A          C                                                                    3 cm

                                                                                                 B

                                                                                             A         C    1.40
                                                                                                                   8.00

                     A          C

    Pos. II
                                             Pos. III
     1.40
                                                                                             A         C

 Abb.9      Nachrüstung bestehender Rollstuhlparkfelder mit
            Lademöglichkeit

 Nutzungsqualität
 >> geeignet als Anpassung für eine bestimmte Person,
    weniger geeignet bei wechselnden Nutzenden                                                       3 cm
 >> in öffentlich zugänglichen Anlagen nur bedingt
    geeignet, da nur eingeschränkt nutzbar                        Abb.10 Parkfeld-Anordnung längsB zur Fahrbahn, Zugang zum
                                                                         Trottoir mittels punktueller Auffahrtsrampe
                                                                                             A         C

 Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021                                       7
                         3.50                     3.50                3.50
>> Konzeption der Ladeplätze

Tankstellenanordnung
                                                                    Fahrgasse        Ladezone              Ladezone          Fahrgasse
E-Tankstellen (R2) können analog herkömmlicher
Treibstoff-Tankstellen ohne definierte Ladefelder
und Bewegungsflächen erstellt werden. Es ist auch
denkbar, dass zukünftig einzelne Treibstoff-Zapfsäu-                                                                 B
len durch Ladegeräte ersetzt werden, ohne dass die                                                              A        C

Anordnung geändert werden muss, sofern die Zu- und
Wegfahrt durch ladende Fahrzeuge nicht verhindert

                                                                                         8.00
wird.                                                                                                           A        C

                                                                                       3.50                     3.50
>> Breite der Ladezonen mind. 3.50 m

                                                                                                           70
>> alle Bedienelemente und Kabel sind auf
   einer Höhe von max. 1.10 m über Boden    Tankstellenanordnung

                                                                                                           70
   und vorzugsweise an der Front zur Ladezone                                                 B
                                                                                        A          C
   angeordnet
>> ein Rammschutz, z.B. ein Sockel, darf seitlich der            Abb.11 Tankstellenanordnung hintereinander
   Ladesäule angebracht werden, sofern sie an dieser
   Seite keine Bedienelemente aufweist                                                  A          C

>> bei Anordnung der Ladegeräte hintereinander                                                    B
   beträgt der Abstand zwischen zwei Ladesäulen                                              A         C

   mind. 8 m, um bei jeder Halteposition die
   Bewegungsflächen beim Ladegerät sowie bei den
                                                                                        3.50                3.50
   möglichen Anschlusspunkten am Fahrzeug zu                                                 A         C
   gewährleisten

                                                                                                                             70
>> Die Fahrgasse ist so zu dimensionieren, dass

                                                                                                                             70
   ein Fahrzeug vorbeifahren kann, ohne die                                                                      B
   Bewegungsfläche der ladenden Fahrzeuge                                                                   A        C

   einzuschränken

Nutzungsqualität                                                                                            A        C
>> Alle potentiellen Anschlüsse am Fahrzeug sind gut
   erreichbar                                                    Abb.12 Tankstellenanordnung nebeneinander
>> genügend Bewegungsflächen ums Fahrzeug und
   beim Ladegerät vorhanden
>> in der Regel witterungsgeschützt

                                                                                                                     B
                                                                                                                 A       C
                                                                                            8.00

                                                                                                                 A       C

                                                                                       3.50                     3.50
 Normen
 > SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»
                                                                                                           70

 > SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»
 > VSS 40 291 «Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen»
                                                                                                           70

                                                                                              B
 Weitere Informationen und Planungshilfen, sowie Adressen der kantonalen Beratungsstellen:
                                                                                    A    C
 www.hindernisfreie-architektur.ch

                                                                                         A         C
Merkblatt 150 | Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle | Juni 2021                                                       8
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