Infobrief Februar 2021 - Landkreis Waldshut
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Infobrief Februar 2021 Sehr geehrte Mitglieder und Fachbeiräte, sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Infobriefes möchten wir Ihnen einen Überblick über die geleistete Arbeit des LEV im Kalenderjahr 2020 geben und eine Auswahl geplanter Maßnahmen 2021 vorstellen. Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich für die konstruktive und gute Zusammenar- beit. Mit freundlichen Grüßen aus Waldshut Ihr Dr. Martin Kistler, Vorsitzender und das Geschäftsstellenteam des LEV Hansjörg Stoll, Andrea Jahn, Mareike Matt, Mechthild Studinger Landschaftserhaltungsver- Telefon 07751 86 5711 Dr. Martin Kistler (Vorsitzender) SPK Hochrhein band Telefax 07751 86 5799 Helmut Kaiser (stellv. Vorsitzender) IBAN: DE 20 6845 2290 0077 0592 36 Landkreis Waldshut e.V. LEV.Stoll@landkreis-waldshut.de Alexander Schönemann SWIFT-BIC: SKHRDE6W Gartenstr. 7 (EG) St.-Nr.: 20001/65461 (stellv. Vorsitzender) 79761 Waldshut-Tiengen
Infobrief Februar 2021 Inhaltsübersicht 1. Rückblick 2020 1.1 Corona Pandemie 1.2 Personalangelegenheiten 1.3 Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) 1.4 Minister Untersteller zu Gast in Menzenschwand 1.5 Initiative für heimische Landwirtschaft 1.6 Schulung Offenlandbewirtschaftung & Naturschutz 1.7 Biotopverbund 1.8 Thema Wolf 2. Ausblick 2021 Anlage – Bildergalerie Seite 2
Infobrief Februar 2021 1. Rückblick 2020 1.1 Corona Pandemie Die Corona-Pandemie hatte bisher keine negativen Auswirkungen auf unsere Arbeit. Be- sprechungen mit unseren Vertragsnehmern bzw. Auftragsnehmern konnten fast immer wahrgenommen werden – dabei haben wir darauf geachtet, dass die Besprechungstermine in der Regel im Freien abgehalten und die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten wurden. 1.2 Personalangelegenheiten Im Juli 2020 ist Frau Andrea Jahn aus der Elternzeit zur Geschäftsstelle des LEV in Teilzeit zurückgekehrt. Im Mai 2020 wechselte Frau Mareike Matt von der Stelle „Elternzeitvertretung“ zur neuen Stelle der Biotopverbundmanagerin (s.a. Abschnitt 1.7). Insgesamt verfügt die LEV Geschäftsstelle momentan über 2,8 Personalstellen, welche auf vier Mitarbeiter verteilt sind. 1.3 Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Die erfolgreiche Umsetzung der LPR des Landes Baden-Württemberg war auch im Kalen- derjahr 2020 der Hauptarbeitsschwerpunkt des LEV. Es wurden über 970.000 € Fördermittel, in enger Abstimmung und guter Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde und dem Landwirtschaftsamt, für den Landkreis erarbeitet. Dabei entfallen über 840.000 € auf den Bereich des Vertragsnaturschutzes (LPR Teil A). Der Anteil des Arten- und Biotopschutzes (LPR Teil B) betrug über 130.000 €. Abb. 1: Entwicklung des Fördervolumens im Bereich der LPR seit 2013 Seite 3
Infobrief Februar 2021 1.4 Minister Untersteller zu Gast in Menzenschwand Ende Juni 2020 war Umweltminister Untersteller zu Gast in Menzenschwand, um sich über die Verwendung von Mitteln des „Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt“ zu informieren. Unter anderem begutachtete der Minister eine erfolgreiche Enthurstungsmaßnahme auf dem Weidfeldkomplex „Schwarzberg“ in Menzenschwand. Für die vom LEV initiierte Pflegemaßnahme wurden im Vorfeld Sondermittel aus diesem Programm beantragt und über den Arten- Biotopschutz (LPR Teil B) abgerechnet. 1.5 Initiative für heimische Landwirtschaft Die Leistungen der heimischen Landwirtschaft als Erzeuger hochwertiger regionaler Lebensmittel sowie Landschaftspfleger und Partner des Naturschutzes (vor allem im Bereich des Ver- tragsnaturschutzes bzw. des Grünlandprogramms des Landkreises) und Wegbereiter für den Tourismus durch Erhaltung offener und strukturreicher Land- schaften sollen jährlich anhand von Praxisbeispielen einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen eines Pressetermins dargestellt, veranschaulicht und somit auch gewürdigt werden. Die „Initiative für heimische Landwirtschaft“ soll auch dazu genutzt werden, um bei unseren Bürgern und Verbrauchern Werbung für unsere regional-heimischen Lebensmittel zu ma- chen, sowie beim Einkauf im Einzelhandel auf regionale Produktlinien zu achten (z.B. heimi- sches Bio-Weiderindfleisch). Anfang Juni 2020 trafen wir uns, zusammen mit unserem Vorsitzenden Landrat Dr. Kistler, auf dem Milchviehbetrieb der Familie Bündert in Bonndorf-Wittlekofen. Auch die Presse war in diesem Jahr wieder sehr gut vertreten durch die Badische Zeitung, die Badische Bauernzeitung und das SWR (Radio). Neben einer Hofführung durch die Familie Bündert stand auch eine Exkursion zu einer grö- ßeren Vertragsnaturschutzfläche des Betriebes auf dem Programm. Anhand der Vertragsflä- che, die ein Lebensraummosaik aus Kalkmagerrasen, artenreicher Heuwiese und Feldge- hölzen darstellt, konnte die immense Bedeutung dieser Biotope bezüglich der Biodiversität aufgezeigt werden. Auch bestätigte Herr Bündert, dass der Aufwuchs dieser extensiv geführ- ten Flächen in den landwirtschaftlichen Betriebs- bzw. Futterkreislauf integriert werden kann – zum Nutzen des Naturschutzes und der Landwirtschaft. Seite 4
Infobrief Februar 2021 1.6 Schulung Offenlandbewirtschaftung & Naturschutz Der ursprünglich geplante öffentliche FFH-Infonachmittag musste aufgrund der Corona- Pandemie abgesagt werden. In Absprache mit unserem Landwirtschaftsamt wurde als Alter- native, in enger Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde, eine Veranstaltung nur für die landwirtschaftliche Fachschulklasse angeboten und durchgeführt. So trafen wir uns Mitte Mai zu einem gemeinsamen Grünlandnachmittag mit dem Schwer- punktthema „Offenlandbewirtschaftung & Naturschutz“. Nach Aufteilung der Fachschüler in kleinere Gruppen wurden an verschiedenen Stationen folgende Themen behandelt und besprochen: FFH-Richtlinie: Rechtliche Grundlagen Fördermöglichkeiten von FFH-Grünland und geschützten Biotopen Biotopkartierung 2018/2019 im Landkreis Waldshut Wie findet man seine FFH-Mähwiesen im FIONA-GIS Vorstellung der Kartiermethodik bezüglich FFH-Mähwiesen Artenbestimmung: Übungen mit der App „Flora Incognita“ (als „freiwillige Hausaufga- be“ mussten die Fachschüler im Vorfeld die kostenlose App-Anwendung auf ihr Smartphone installieren) Abb. 2: Die App-Anwendung „Flora Incognita“ kam sehr gut bei den Fachschülern an Seite 5
Infobrief Februar 2021 1.7 Biotopverbund Durch das Volksbegehren „Rettet die Biene“ hat auch das Thema Biotopverbund, und vor allem die Wichtigkeit eines funktionalen Biotopverbunds, an Gewicht in der Landespolitik gewonnen. Gefordert wurde ein wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende- ckende planerische Sicherung. Bereits Ende 2019 wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bekannt gegeben, dass die Landschaftserhaltungsverbände für diese Aufgabe personell verstärkt werden sollen. Zum 01.05.2020 konnte Frau Matt die Stelle an- treten. Die Aufgaben der Biotopverbundmanager/-innen des Landes sollen hauptsächlich in der Be- ratung der Kommunen, Begleitung des laufenden Projektes und Dokumentation liegen. Mit der Änderung des am 31.07.2020 in Kraft getretenen §22 NatSchG sind Kommunen da- zu verpflichtet, die Belange des Biotopverbunds in ihren Planungen zu berücksichtigen. Dafür sollen sie entweder einen funktionalen Biotopverbundplan erstellen lassen oder ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne anpassen. Das Ziel, welches sich das Land Baden-Württemberg gesetzt hat, ist bis 2023 10% Offen- land der Landesfläche und bis 2030 15% Offenland der Landesfläche zu einem Netz räum- lich und funktional verbundener Biotope auszubauen. Ein nach einheitlich vorgegebenen Kriterien erstellter Biotopverbundplan soll die Basis eines erfolgreichen Ausbaus des landesweiten funktionalen Biotopverbunds sein. Grundlage für die Planerstellung ist der aktualisierte Fachplan Landesweiter Biotopverbund (Aktualisie- rung voraussichtlich 1. Quartal 2021). Die Erstellung des Biotopverbundplans können sich die Kommunen durch die LPR bis zu 90% fördern lassen. Biotopverbundpläne liefern einen Katalog konkreter Maßnahmenflä- chen. Fördermöglichkeiten der Maßnahmenumsetzung sind für Gemeinden die LPR (För- dermöglichkeit 70%) und/oder das Ökokonto. Weiterhin können natürlich auch Landwirtinnen und Landwirte an der LPR teilnehmen und so einen Beitrag zum Biotopverbund leisten (För- dermöglichkeit 100%). Aus einem geförderten Biotopverbundplan entsteht ein Projektgebiet und dadurch eine Förderkulisse, so können auch Maßnahmen außerhalb von Schutzgebie- ten durch die LPR gefördert werden. Zu dem gesetzten Ziel des Landes 15% Offenland der Landesfläche zu einem Netz räumlich und funktional verbundener Biotope auszubauen, zählen nicht nur Flächen, die in der Zu- kunft neu gewonnen werden, sondern auch bereits gesicherte Flächen. Wie groß der aktuel- le Anteil im Landkreis Waldshut ist, kann zurzeit leider nicht genau bestimmt werden, da der aktualisierte Fachplan Biotopverbund noch nicht vorliegt. Zu den bereits in Vorjahren gesicherten Flächen konnten in 2020 folgende, für den Bio- topverbund relevante Maßnahmen, umgesetzt werden: Umsetzung Biotopverbund Jestetten-Lottstetten-Dettighofen-Klettgau - Gemeinde Jestetten, Gemarkung Jestetten; Heckenpflege: Abschnittsweiser Rück- schnitt zur Entwicklung von Niederheckenbereichen - Gemeinde Jestetten, Gemarkung Altenburg („Keltenwall“): Erhaltungspflege des Magerrasens aus der Südostseite des Keltenwalls. Erstpflege/Revitalisierung von Bracheflächen (FFH-Mähwiesen u.a.) im Höllbachtal (FFH Oberer Hotzenwald) in enger Abstimmung mit der Flurbereinigung (Mark Müller) Seite 6
Infobrief Februar 2021 - Gemeinde Görwihl, Gemarkung Strittmatt; Erstpflege von Bracheflächen entlang des Höllbachs (Mulchung, Mulchung/Mahd mit abräumen, Entfernung von Gehölzen). Extensivierung und Entwicklung von Flächen im Pufferbereich der Wutachschlucht (FFH Wutachschlucht, direkt angrenzend an das NSG), ca. 8 ha - Gemeinde Wutach, Gemarkung Ewattingen; Schafbeweidung und Mahd, Bespre- chungen und Vorbegehungen im Sommer 2020, Vertragsentwurf im Herbst 2020 fer- tiggestellt. Eine erste Besprechung mit einer interessierten Gemeinde zum Thema „Umsetzung Bio- topverbund“ wurde im September 2020, zusammen mit der Naturschutzbehörde, durchge- führt. Weitere konkrete Schritte und Planungen mussten aber zunächst wieder vertagt wer- den, da das Musterleistungsverzeichnis (mit konkreten Fördervorgaben etc.) aus Stuttgart zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Im November erhielten wir dann vom Umweltministerium die fehlenden Unterlagen und Informationen. 1.8 Thema Wolf Anfang März 2020 organisierte der LEV eine öffentliche Info-Veranstaltung bzw. ein Info- Abend zum Thema Wolf. Die Veranstaltung im Kurhaus Bernau fand großen Anklang. Moderiert wurde der Abend durch Roland Schöttle, Geschäftsführer Naturpark Südschwarz- wald. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Alexander Schönemann hielt die Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württemberg zunächst zwei Fachvorträge. Einen „Fachvortrag zum Wolf“ von Dr. Micha Herdtfelder und ein Referat zum Thema „Mög- lichkeiten und Grenzen des Herdenschutzes“ von Laura Huber-Eustachi. Anschließend fand eine Podiumsdiskussion, unter Einbeziehung der zahlreichen Besucher, mit folgenden Teilnehmern statt: - Dr. Martin Kistler, Landrat u. Vorsitzender LEV Landkreis Waldshut e.V. - Alexander Schönemann, Bürgermeister Gemeinde Bernau - Laura Huber-Eustachi und Dr. Herdtfelder, beide FVA - Markus Kaiser, Landwirt und Vorsitzender EZG Schwarzwald Bio-Weiderind - Clemens Speicher, Land- u. Forstwirt, Kreisverbandsvorsitzender des BLHV - Dr. Bernhard Kallup, Kreisjägermeister Badische Jäger Kreisverein Waldshut e.V. Insgesamt war es eine gelungene Informations- und Diskussionsveranstaltung bei der, trotz schwierigem Thema, stets sachlich diskutiert worden ist. Mit Schreiben des Umweltministeriums vom 31.07.2020 kam es zur Anpassung des „Fördergebietes Wolfsprävention“, nachdem sich ein Wolfsrüde (GW1129m) im Südschwarzwald dauerhaft angesiedelt hat. Seither gehört der gesamte Landkreis Waldshut, mit Ausnahme der Gemeinden Hohentengen, Dettighofen, Jestetten und Lottstetten, zur Förderkulisse. Das Thema Wolf wird uns in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten noch sehr beschäftigen. Seite 7
Infobrief Februar 2021 2. Ausblick 2021 Mitgliederversammlung Die nächste Mitgliederversammlung ist für den kommenden Frühsommer 2021 geplant, so- fern die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Corona-Pandemie dies zulassen. Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes arbeiten wir mit Hochdruck an der Fertigstellung des großen Folgevertragswerkes. Wir sind zuversichtlich, dass die fristgerechte Fertigstellung wieder gelingen wird. Biotopverbund Am 27.01.2021 sind unsere Kommunen vom LEV durch ein ausführliches Infoschreiben über den Biotopverbund und die Fördermöglichkeiten des Projektes informiert worden. Zusätzlich wurde das Musterleistungsverzeichnis mitgesandt. Wir erwarten in den nächsten Wochen die ersten Beratungsgespräche mit interessierten Kommunen. Im Laufe des Jahres wird Frau Matt an verschiedenen Fortbildungen und Vernetzungstreffen zum Thema Biotopverbund teilnehmen. In welchem Rahmen dies stattfinden wird, kann zum aktuellen Pandemiegeschehen leider nicht abgeschätzt werden. Am 28.02.2021 wird der erste Tätigkeitsbericht beim Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 56, und der LUBW eingereicht. Thema Wolf Auf Grundlage der LPR (z.B. LPR Teil D5 „Investitionen zum Herdenschutz“) können För- dergelder für Maßnahmen zum Herdenschutz von Tierhaltern beantragt werden. Unter Ein- haltung bestimmter Vorgaben und Fristen ist so die Anschaffung von technischen Mitteln zur wolfsabweisenden Sicherung von Weiden und Offenställen in der Schaf- und Ziegenhaltung, in der landwirtschaftlichen Gehegehaltung von Schalenwild, sowie von Schutzmaßnahmen von Kälbern und Fohlen förderfähig. Der LEV unterstützt die Naturschutzbehörde bei der Beratung der Tierhalter. Landschaftspflegetag Der nächste Landschaftspflegetag ist geplant für Samstag, den 25.09.2021. Er soll in Bernau stattfinden. Seite 8
Infobrief Februar 2021 Bildergalerie Abb. 3: Grünwidderchen auf Bach-Kratzdistel Abb. 4: FFH-Mähwiese (Bettmaringen) (Tiefenhäusern) Abb. 5: Schwere Maschinen im Einsatz bei En- Abb. 6: Minister Untersteller zu Besuch in Menzen- thurstungsmaßnahmen (Bernau) schwand Abb. 7: Gemeinsame Kartierübung mit der Fach- Abb. 8: Das Hauptmenü der App Flora Incognita schulklasse Landwirtschaft (Unteralpfen) Seite 9
Infobrief Februar 2021 Abb. 9: Initiative für heimische Landwirtschaft Abb. 10: Podiumsdiskussion Thema Wolf (Bernau) (Wittlekofen) Abb. 11: Biotopverbundfläche vor Erstmaßnahme… Abb. 12: … und nach der Enthurstung (Strittmatt) Abb. 13: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Abb. 14: Exkursion mit Vorstandschaft und Fach- (Birkendorf) beirat (Bettmaringen) Hinweis: Alle im Infobrief verwendeten Fotos sind vom LEV. Seite 10
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