Infobrief Februar 2021 - Landkreis Waldshut

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Infobrief Februar 2021 - Landkreis Waldshut
Infobrief Februar 2021

Sehr geehrte Mitglieder und Fachbeiräte,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Infobriefes möchten wir Ihnen einen Überblick über die geleistete Arbeit des
LEV im Kalenderjahr 2020 geben und eine Auswahl geplanter Maßnahmen 2021 vorstellen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich für die konstruktive und gute Zusammenar-
beit.

Mit freundlichen Grüßen aus Waldshut

Ihr Dr. Martin Kistler, Vorsitzender

und das Geschäftsstellenteam des LEV
Hansjörg Stoll, Andrea Jahn, Mareike Matt, Mechthild Studinger

Landschaftserhaltungsver-   Telefon 07751 86 5711             Dr. Martin Kistler (Vorsitzender)      SPK Hochrhein
band                        Telefax 07751 86 5799             Helmut Kaiser (stellv. Vorsitzender)   IBAN: DE 20 6845 2290 0077 0592 36
Landkreis Waldshut e.V.     LEV.Stoll@landkreis-waldshut.de   Alexander Schönemann                   SWIFT-BIC: SKHRDE6W
Gartenstr. 7 (EG)           St.-Nr.: 20001/65461              (stellv. Vorsitzender)
79761 Waldshut-Tiengen
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Inhaltsübersicht

  1. Rückblick 2020

      1.1     Corona Pandemie

      1.2     Personalangelegenheiten

      1.3     Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

      1.4     Minister Untersteller zu Gast in Menzenschwand

      1.5     Initiative für heimische Landwirtschaft

      1.6     Schulung Offenlandbewirtschaftung & Naturschutz

      1.7     Biotopverbund

      1.8     Thema Wolf

  2. Ausblick 2021

   Anlage – Bildergalerie

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1. Rückblick 2020

1.1 Corona Pandemie

Die Corona-Pandemie hatte bisher keine negativen Auswirkungen auf unsere Arbeit. Be-
sprechungen mit unseren Vertragsnehmern bzw. Auftragsnehmern konnten fast immer
wahrgenommen werden – dabei haben wir darauf geachtet, dass die Besprechungstermine
in der Regel im Freien abgehalten und die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten
wurden.

1.2 Personalangelegenheiten

Im Juli 2020 ist Frau Andrea Jahn aus der Elternzeit zur Geschäftsstelle des LEV in Teilzeit
zurückgekehrt.
Im Mai 2020 wechselte Frau Mareike Matt von der Stelle „Elternzeitvertretung“ zur neuen
Stelle der Biotopverbundmanagerin (s.a. Abschnitt 1.7).
Insgesamt verfügt die LEV Geschäftsstelle momentan über 2,8 Personalstellen, welche auf
vier Mitarbeiter verteilt sind.

1.3 Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Die erfolgreiche Umsetzung der LPR des Landes Baden-Württemberg war auch im Kalen-
derjahr 2020 der Hauptarbeitsschwerpunkt des LEV. Es wurden über 970.000 € Fördermittel,
in enger Abstimmung und guter Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde und dem
Landwirtschaftsamt, für den Landkreis erarbeitet.
Dabei entfallen über 840.000 € auf den Bereich des Vertragsnaturschutzes (LPR Teil A). Der
Anteil des Arten- und Biotopschutzes (LPR Teil B) betrug über 130.000 €.

 Abb. 1: Entwicklung des Fördervolumens im Bereich der LPR seit 2013

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1.4 Minister Untersteller zu Gast in Menzenschwand

Ende Juni 2020 war Umweltminister Untersteller zu Gast in Menzenschwand, um sich über
die Verwendung von Mitteln des „Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt“ zu
informieren.
Unter anderem begutachtete der Minister eine erfolgreiche Enthurstungsmaßnahme auf dem
Weidfeldkomplex „Schwarzberg“ in Menzenschwand.
Für die vom LEV initiierte Pflegemaßnahme wurden im Vorfeld Sondermittel aus diesem
Programm beantragt und über den Arten- Biotopschutz (LPR Teil B) abgerechnet.

1.5 Initiative für heimische Landwirtschaft

Die Leistungen der heimischen Landwirtschaft als
    Erzeuger hochwertiger regionaler Lebensmittel sowie
    Landschaftspfleger und Partner des Naturschutzes (vor allem im Bereich des Ver-
       tragsnaturschutzes bzw. des Grünlandprogramms des Landkreises) und
    Wegbereiter für den Tourismus durch Erhaltung offener und strukturreicher Land-
       schaften
sollen jährlich anhand von Praxisbeispielen einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen eines
Pressetermins dargestellt, veranschaulicht und somit auch gewürdigt werden.
Die „Initiative für heimische Landwirtschaft“ soll auch dazu genutzt werden, um bei unseren
Bürgern und Verbrauchern Werbung für unsere regional-heimischen Lebensmittel zu ma-
chen, sowie beim Einkauf im Einzelhandel auf regionale Produktlinien zu achten (z.B. heimi-
sches Bio-Weiderindfleisch).

Anfang Juni 2020 trafen wir uns, zusammen mit unserem Vorsitzenden Landrat Dr. Kistler,
auf dem Milchviehbetrieb der Familie Bündert in Bonndorf-Wittlekofen.
Auch die Presse war in diesem Jahr wieder sehr gut vertreten durch die Badische Zeitung,
die Badische Bauernzeitung und das SWR (Radio).

Neben einer Hofführung durch die Familie Bündert stand auch eine Exkursion zu einer grö-
ßeren Vertragsnaturschutzfläche des Betriebes auf dem Programm. Anhand der Vertragsflä-
che, die ein Lebensraummosaik aus Kalkmagerrasen, artenreicher Heuwiese und Feldge-
hölzen darstellt, konnte die immense Bedeutung dieser Biotope bezüglich der Biodiversität
aufgezeigt werden. Auch bestätigte Herr Bündert, dass der Aufwuchs dieser extensiv geführ-
ten Flächen in den landwirtschaftlichen Betriebs- bzw. Futterkreislauf integriert werden kann
– zum Nutzen des Naturschutzes und der Landwirtschaft.

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1.6 Schulung Offenlandbewirtschaftung & Naturschutz

Der ursprünglich geplante öffentliche FFH-Infonachmittag musste aufgrund der Corona-
Pandemie abgesagt werden. In Absprache mit unserem Landwirtschaftsamt wurde als Alter-
native, in enger Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde, eine Veranstaltung nur für die
landwirtschaftliche Fachschulklasse angeboten und durchgeführt.
So trafen wir uns Mitte Mai zu einem gemeinsamen Grünlandnachmittag mit dem Schwer-
punktthema „Offenlandbewirtschaftung & Naturschutz“.
Nach Aufteilung der Fachschüler in kleinere Gruppen wurden an verschiedenen Stationen
folgende Themen behandelt und besprochen:

      FFH-Richtlinie: Rechtliche Grundlagen
      Fördermöglichkeiten von FFH-Grünland und geschützten Biotopen
      Biotopkartierung 2018/2019 im Landkreis Waldshut
      Wie findet man seine FFH-Mähwiesen im FIONA-GIS
      Vorstellung der Kartiermethodik bezüglich FFH-Mähwiesen
      Artenbestimmung: Übungen mit der App „Flora Incognita“ (als „freiwillige Hausaufga-
       be“ mussten die Fachschüler im Vorfeld die kostenlose App-Anwendung auf ihr
       Smartphone installieren)

Abb. 2: Die App-Anwendung „Flora Incognita“ kam sehr gut bei den Fachschülern an

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1.7 Biotopverbund

Durch das Volksbegehren „Rettet die Biene“ hat auch das Thema Biotopverbund, und vor
allem die Wichtigkeit eines funktionalen Biotopverbunds, an Gewicht in der Landespolitik
gewonnen. Gefordert wurde ein wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende-
ckende planerische Sicherung. Bereits Ende 2019 wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima
und Energiewirtschaft bekannt gegeben, dass die Landschaftserhaltungsverbände für diese
Aufgabe personell verstärkt werden sollen. Zum 01.05.2020 konnte Frau Matt die Stelle an-
treten.
Die Aufgaben der Biotopverbundmanager/-innen des Landes sollen hauptsächlich in der Be-
ratung der Kommunen, Begleitung des laufenden Projektes und Dokumentation liegen.

Mit der Änderung des am 31.07.2020 in Kraft getretenen §22 NatSchG sind Kommunen da-
zu verpflichtet, die Belange des Biotopverbunds in ihren Planungen zu berücksichtigen.
Dafür sollen sie entweder einen funktionalen Biotopverbundplan erstellen lassen oder ihre
Landschafts- oder Grünordnungspläne anpassen.
Das Ziel, welches sich das Land Baden-Württemberg gesetzt hat, ist bis 2023 10% Offen-
land der Landesfläche und bis 2030 15% Offenland der Landesfläche zu einem Netz räum-
lich und funktional verbundener Biotope auszubauen.
Ein nach einheitlich vorgegebenen Kriterien erstellter Biotopverbundplan soll die Basis eines
erfolgreichen Ausbaus des landesweiten funktionalen Biotopverbunds sein. Grundlage
für die Planerstellung ist der aktualisierte Fachplan Landesweiter Biotopverbund (Aktualisie-
rung voraussichtlich 1. Quartal 2021).

Die Erstellung des Biotopverbundplans können sich die Kommunen durch die LPR bis zu
90% fördern lassen. Biotopverbundpläne liefern einen Katalog konkreter Maßnahmenflä-
chen. Fördermöglichkeiten der Maßnahmenumsetzung sind für Gemeinden die LPR (För-
dermöglichkeit 70%) und/oder das Ökokonto. Weiterhin können natürlich auch Landwirtinnen
und Landwirte an der LPR teilnehmen und so einen Beitrag zum Biotopverbund leisten (För-
dermöglichkeit 100%). Aus einem geförderten Biotopverbundplan entsteht ein Projektgebiet
und dadurch eine Förderkulisse, so können auch Maßnahmen außerhalb von Schutzgebie-
ten durch die LPR gefördert werden.

Zu dem gesetzten Ziel des Landes 15% Offenland der Landesfläche zu einem Netz räumlich
und funktional verbundener Biotope auszubauen, zählen nicht nur Flächen, die in der Zu-
kunft neu gewonnen werden, sondern auch bereits gesicherte Flächen. Wie groß der aktuel-
le Anteil im Landkreis Waldshut ist, kann zurzeit leider nicht genau bestimmt werden, da der
aktualisierte Fachplan Biotopverbund noch nicht vorliegt.

Zu den bereits in Vorjahren gesicherten Flächen konnten in 2020 folgende, für den Bio-
topverbund relevante Maßnahmen, umgesetzt werden:
       Umsetzung Biotopverbund Jestetten-Lottstetten-Dettighofen-Klettgau
       - Gemeinde Jestetten, Gemarkung Jestetten; Heckenpflege: Abschnittsweiser Rück-
       schnitt zur Entwicklung von Niederheckenbereichen
       - Gemeinde Jestetten, Gemarkung Altenburg („Keltenwall“): Erhaltungspflege des
       Magerrasens aus der Südostseite des Keltenwalls.

       Erstpflege/Revitalisierung von Bracheflächen (FFH-Mähwiesen u.a.) im Höllbachtal
       (FFH Oberer Hotzenwald) in enger Abstimmung mit der Flurbereinigung (Mark Müller)

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       - Gemeinde Görwihl, Gemarkung Strittmatt; Erstpflege von Bracheflächen entlang
       des Höllbachs (Mulchung, Mulchung/Mahd mit abräumen, Entfernung von Gehölzen).

       Extensivierung und Entwicklung von Flächen im Pufferbereich der Wutachschlucht
       (FFH Wutachschlucht, direkt angrenzend an das NSG), ca. 8 ha
       - Gemeinde Wutach, Gemarkung Ewattingen; Schafbeweidung und Mahd, Bespre-
       chungen und Vorbegehungen im Sommer 2020, Vertragsentwurf im Herbst 2020 fer-
       tiggestellt.

Eine erste Besprechung mit einer interessierten Gemeinde zum Thema „Umsetzung Bio-
topverbund“ wurde im September 2020, zusammen mit der Naturschutzbehörde, durchge-
führt. Weitere konkrete Schritte und Planungen mussten aber zunächst wieder vertagt wer-
den, da das Musterleistungsverzeichnis (mit konkreten Fördervorgaben etc.) aus Stuttgart zu
diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Im November erhielten wir dann vom Umweltministerium
die fehlenden Unterlagen und Informationen.

1.8 Thema Wolf

Anfang März 2020 organisierte der LEV eine öffentliche Info-Veranstaltung bzw. ein Info-
Abend zum Thema Wolf. Die Veranstaltung im Kurhaus Bernau fand großen Anklang.
Moderiert wurde der Abend durch Roland Schöttle, Geschäftsführer Naturpark Südschwarz-
wald.
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Alexander Schönemann hielt die Versuchs- und
Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württemberg zunächst zwei Fachvorträge.
Einen „Fachvortrag zum Wolf“ von Dr. Micha Herdtfelder und ein Referat zum Thema „Mög-
lichkeiten und Grenzen des Herdenschutzes“ von Laura Huber-Eustachi.
Anschließend fand eine Podiumsdiskussion, unter Einbeziehung der zahlreichen Besucher,
mit folgenden Teilnehmern statt:

   -   Dr. Martin Kistler, Landrat u. Vorsitzender LEV Landkreis Waldshut e.V.
   -   Alexander Schönemann, Bürgermeister Gemeinde Bernau
   -   Laura Huber-Eustachi und Dr. Herdtfelder, beide FVA
   -   Markus Kaiser, Landwirt und Vorsitzender EZG Schwarzwald Bio-Weiderind
   -   Clemens Speicher, Land- u. Forstwirt, Kreisverbandsvorsitzender des BLHV
   -   Dr. Bernhard Kallup, Kreisjägermeister Badische Jäger Kreisverein Waldshut e.V.

Insgesamt war es eine gelungene Informations- und Diskussionsveranstaltung bei der, trotz
schwierigem Thema, stets sachlich diskutiert worden ist.

Mit Schreiben des Umweltministeriums vom 31.07.2020 kam es zur Anpassung des
„Fördergebietes Wolfsprävention“, nachdem sich ein Wolfsrüde (GW1129m) im
Südschwarzwald dauerhaft angesiedelt hat. Seither gehört der gesamte Landkreis
Waldshut, mit Ausnahme der Gemeinden Hohentengen, Dettighofen, Jestetten und
Lottstetten, zur Förderkulisse.

Das Thema Wolf wird uns in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten noch sehr beschäftigen.

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2. Ausblick 2021

Mitgliederversammlung

Die nächste Mitgliederversammlung ist für den kommenden Frühsommer 2021 geplant, so-
fern die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Corona-Pandemie dies zulassen.

Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Im Bereich des Vertragsnaturschutzes arbeiten wir mit Hochdruck an der Fertigstellung des
großen Folgevertragswerkes. Wir sind zuversichtlich, dass die fristgerechte Fertigstellung
wieder gelingen wird.

Biotopverbund

Am 27.01.2021 sind unsere Kommunen vom LEV durch ein ausführliches Infoschreiben über
den Biotopverbund und die Fördermöglichkeiten des Projektes informiert worden. Zusätzlich
wurde das Musterleistungsverzeichnis mitgesandt. Wir erwarten in den nächsten Wochen die
ersten Beratungsgespräche mit interessierten Kommunen.
Im Laufe des Jahres wird Frau Matt an verschiedenen Fortbildungen und Vernetzungstreffen
zum Thema Biotopverbund teilnehmen. In welchem Rahmen dies stattfinden wird, kann zum
aktuellen Pandemiegeschehen leider nicht abgeschätzt werden.

Am 28.02.2021 wird der erste Tätigkeitsbericht beim Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 56,
und der LUBW eingereicht.

Thema Wolf

Auf Grundlage der LPR (z.B. LPR Teil D5 „Investitionen zum Herdenschutz“) können För-
dergelder für Maßnahmen zum Herdenschutz von Tierhaltern beantragt werden. Unter Ein-
haltung bestimmter Vorgaben und Fristen ist so die Anschaffung von technischen Mitteln zur
wolfsabweisenden Sicherung von Weiden und Offenställen in der Schaf- und Ziegenhaltung,
in der landwirtschaftlichen Gehegehaltung von Schalenwild, sowie von Schutzmaßnahmen
von Kälbern und Fohlen förderfähig.
Der LEV unterstützt die Naturschutzbehörde bei der Beratung der Tierhalter.

Landschaftspflegetag

Der nächste Landschaftspflegetag ist geplant für Samstag, den 25.09.2021.
Er soll in Bernau stattfinden.

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Bildergalerie

  Abb. 3: Grünwidderchen auf Bach-Kratzdistel     Abb. 4: FFH-Mähwiese (Bettmaringen)
  (Tiefenhäusern)

  Abb. 5: Schwere Maschinen im Einsatz bei En-    Abb. 6: Minister Untersteller zu Besuch in Menzen-
  thurstungsmaßnahmen (Bernau)                    schwand

  Abb. 7: Gemeinsame Kartierübung mit der Fach-   Abb. 8: Das Hauptmenü der App Flora Incognita
  schulklasse Landwirtschaft (Unteralpfen)

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 Abb. 9: Initiative für heimische Landwirtschaft          Abb. 10: Podiumsdiskussion Thema Wolf (Bernau)
 (Wittlekofen)

  Abb. 11: Biotopverbundfläche vor Erstmaßnahme…          Abb. 12: … und nach der Enthurstung (Strittmatt)

 Abb. 13: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling             Abb. 14: Exkursion mit Vorstandschaft und Fach-
 (Birkendorf)                                             beirat (Bettmaringen)

                     Hinweis: Alle im Infobrief verwendeten Fotos sind vom LEV.

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