FAQ - Impfzentren im Märkischen Kreis - Märkischer Kreis
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FAQ - Impfzentren im Märkischen Kreis Stand 18.12.2020 1. Was ist ein Impfzentrum? 2. Wie weit sind die Vorbereitungen? 3. Wo entsteht das Impfzentrum? 4. Welche Kriterien waren ausschlaggebend? 5. Wann kommt der Impfstoff? 6. Wer wird zuerst geimpft? 7. Wo wird geimpft? 8. Welcher Impfstoff wird eingesetzt? 9. Wie viele Menschen können im Impfzentrum pro Tag geimpft werden? 10. Wann werde ich geimpft? 11. Wie sieht der Zeitplan für die Impfungen aus? 12. Wann ist das Impfzentrum geöffnet? 13. Wo melde ich mich, wenn ich als Helfer im Impfzentrum mitarbeiten möchte? 14. Warum kann mein Hausarzt mich nicht impfen? 15. Wird es Impfungen auch beim Hausarzt geben? 16. Wer bezahlt meine Impfung? 17. Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder geben? 18. Wie oft muss die Impfung wiederholt werden? 19. Wer ist für was zuständig? 20. Wer trägt die Kosten? 21. Wie kommt der Impfstoff zum Impfzentrum? 22. Wie lange ist der Impfstoff haltbar? 23. Wie läuft die Impfung ab? 24. Wie erhalte ich einen Termin für die Impfungen? 25. Welche Dokumente benötige ich für die Impfung? 26. Kann ich einfach zu den Impfstandorten kommen? 1. Was ist ein Impfzentrum? Ein Impfzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die alle Anforderungen erfüllt, um viele Personen mit dem Impfstoff zu versorgen und gleichzeitig die Infrastruktur für Lagerung, Aufbereitung und Verwaltung bietet. 2. Wie weit sind die Vorbereitungen? Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Das Land hat Ende November noch mal seine Anforderungen präzisiert. Gemeinsam mit dem Dienstleister Optimal Messe-und Seite 1 von 9
Ausstellungsbau Menden, dem Technischen Hilfswerk (THW) und der Feuerwehr Lüdenscheid hat der Kreis die Historische Schützenhalle in Lüdenscheid in ein Impfzentrum verwandelt. Bis zu sechs Impfstraßen können hier parallel betrieben werden. Nun gilt es, die Zeit bis zur Verfügungsstellung des Impfstoffs zu nutzen, um alle weiteren organisatorischen Fragen wie beispielsweise die Lagerung, den Transport und die Aufbereitung des Impfstoffs, die Regelungen zur Terminvergabe sowie die Ablaufplanung der Impfung zu klären. Bis Weihnachten soll das Impfzentrum einsatzbereit sein. „Die Herausforderung wird es sein, die Verfügbarkeit des Impfstoffs, die Disposition der zu impfenden Personen und die Bereitstellung des Personals aufeinander abzustimmen“, meint Horst Peter Hohage, Leiter des Krisenstabs. 3. Wo entsteht das Impfzentrum? Der Märkische Kreis plant aufgrund seiner Fläche mit einem Impfzentrum an zwei Standorten. Der Krisenstab hat sich in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden für die Historische Schützenhalle am Loh in Lüdenscheid und für den ehemaligen Standort der Firma Kottmann/Unisan im Gewerbegebiet Dröschede/Iserlohn entschieden. Dafür wurden zuvor mehrere Objekte im Märkischen Kreis geprüft. Zunächst wurde ein Impfzentrum in der Historischen Schützenhalle in Lüdenscheid eingerichtet. Nach Einschätzung des Krisenstabs genügen die Räumlichkeiten in der Schützenhalle nur in der Startphase den Anforderungen des Landes. Zusätzliche Kapazitäten können zu einem späteren Zeitpunkt an einem zweiten Standort in der der ehemaligen Firma Kottmann/Unisan im Gewerbegebiet Dröschede in Iserlohn geschaffen werden. Die Planungen für die Herrichtung laufen. Nach Etablierung des Regelbetriebs in Lüdenscheid plant der Märkische Kreis bei steigender Impfnachfrage und entsprechender Impfstoffverfügbarkeit schnellstmöglich den Parallelbetrieb am Standort Iserlohn. Der Kreis geht davon aus, dass das Impfzentrum mindestens bis Mitte nächsten Jahres betrieben werden muss. 4. Welche Kriterien waren ausschlaggebend? Ausschlaggebend für die Wahl der beiden Standorte war, dass es jeweils ein große Halle gibt, in der parallel mehrere Impfstraßen Platz haben. Gewährleistet werden kann auch ein separater Bereich für die Anmeldung/Registrierung, ein Warte- sowie ein Nachsorgebereich. Zudem muss Seite 2 von 9
es einen keimarmen gut zu desinfizierenden Raum für die Aufbereitung und Kühlung des Impfstoffs geben. Daneben Lagermöglichkeiten, sanitäre Anlagen, Aufenthaltsmöglichkeiten für die Mitarbeiter und ein Büro für administrative Aufgaben. Um Kontaminationen zu verhindern, sind die Abläufe so zu planen, dass Begegnungsverkehr vermieden wird. Weitere Kriterien waren eine vergünstige Lage mit guten ÖPNV-Anbindungen, ausreichend Parkmöglichkeiten und ein barrierefreier Zugang. 5. Wann kommt der Impfstoff? Noch läuft das Zulassungsverfahren verschiedener Impfstoffe. Sobald ein erster Impfstoff zugelassen und geliefert ist, will der Bund ihn an die Länder ausliefern. Das Land NRW geht davon aus, dass ein erster Impfstoff noch in 2020 zugelassen wird. 6. Wer wird zuerst geimpft? Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Ethikrats und der Leopoldina ein Konzept entwickelt, in welcher Reihenfolge in Deutschland geimpft werden soll. Die STIKO empfiehlt die Impfung zunächst vorrangig für: - Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, - Personen im Alter von 80 Jahren und älter, - Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19 Patienten) - Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin) - Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege - andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern Diese Personengruppen müssen laut STIKO besonders geschützt werden, weil sie ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben bzw. einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko etwa aufgrund ihres Berufs (beispielsweise medizinisches und pflegerisches Personal, Angehörige der Polizei und der Feuerwehr), Wenn ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen, wird das Impfangebot flächendeckend für die gesamte Bevölkerung ausgeweitet. Es ist vorgesehen, dass die Impfungen dann im Seite 3 von 9
Regelsystem über die niedergelassenen Ärzte erfolgen. Dies dürfte voraussichtlich erst ab Mitte 2021 der Fall sein. 7. Wo wird geimpft? In der Anfangszeit wird je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs vorwiegend über mobile Teams in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern etc. geimpft. Der Krisenstab rechnet zunächst mit einem Potential von ca. 18.000 Personen in Einrichtungen, die je nach Impfbereitschaft durch mobile Teams aufgesucht werden. Pflegebedürftige und Risikopatienten, die selber noch mobil sind, werden im Impfzentrum versorgt. Ebenso wie medizinisches Personal und Personen aus systemrelevanten Berufen. 8. Welcher Impfstoff wird eingesetzt? Es ist damit zu rechnen, dass im Laufe der Zeit unterschiedliche Impfstoffe zum Einsatz kommen werden. Bei dem ersten verfügbaren Impfstoff BioNTech ist zu berücksichtigen, dass jeder Mensch zweimal mit dem gleichen Impfstoff geimpft werden muss. Ob dies für nachfolgende Impfstoffe auch zutreffen wird, ist noch nicht eindeutig geklärt. Je nach Impfstoff könnte eine spezielle Kühlung notwendig werden. Mit der Zulassung eines ersten Impfstoffes ist noch im Dezember 2020 zu rechnen. Ein zweiter Impfstoff (Moderna) soll voraussichtlich im Januar zugelassen werden. 9. Wie viele Menschen können im Impfzentrum pro Tag geimpft werden? Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie viel Personal zur Verfügung steht und wie viele Impfdosen am Tag bereitstehen. Nach Vorgaben des Landes ist das Impfzentrum im Märkischen Kreis so ausgelegt, dass dort 1440 Personen am Tag Personen am Tag geimpft werden können. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass jeder Patient je nach Impfstoff eventuell zweimal innerhalb weniger Wochen geimpft werden muss. Zu den Impfungen im Impfzentrum kommen noch etwa 650 Impfungen durch mobile Teams in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung. 10. Wann werde ich geimpft? Seite 4 von 9
Das hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: von der Menge des lieferbaren Impfstoffs, vom Alter, von den Vorerkrankungen oder von der Berufstätigkeit. Das Bund macht Vorgaben, wer zuerst geimpft werden soll. Das sind zuallererst die Risikogruppen, die sogenannten „vulnerablen Personen“ also ältere Menschen und (chronisch) Kranke. Vorrang hat auch medizinisches Personal. Dazu kommen Personen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, etwa Polizeibeamte. Sie erhalten von ihrer Einrichtung eine entsprechende Bescheinigung. 11. Wie sieht der Zeitplan für die Impfungen aus? Dezember 2020 -April 2021: Krankenhäuser, Pflegeheime, Impfzentrum März 2021 -Juli 2021: Ambulante medizinische Einrichtungen; Kritische Infrastruktur Ab Mitte 2021: Massenimpfungen (später auch durch Hausärzte) 12. Wann ist das Impfzentrum geöffnet? Das Impfzentrum ist bei Volllast (sechs Impfstraßen in Betrieb) im Schichtbetrieb montags bis sonntags 8 – 20 Uhr geöffnet. Bei geringerer Auslastung ist ein Einschichtbetrieb von 8 bis 14 oder 14 bis 20 Uhr möglich. Je Impfstraße können in der Modellrechnung der KVWL und des Landes NRW 20 Personen pro Stunde geimpft werden. Das bedeutet täglich 240 Personen je Impfstraße. Bei voller Auslastung können idealerweise 1440 Personen am Tag und 10.080 Personen pro Woche geimpft werden. Das würde in etwa den Empfehlungen des Landes NRW entsprechen. 13. Wo melde ich mich, wenn ich als Helfer im Impfzentrum mitarbeiten möchte? Die Ärztekammer sucht Fachkräfte in Gesundheitsberufen www.freiwilligenregister-nrw.de. Die KVWL sucht unter www.karriere-kvwl.de/jobs . 14. Warum kann mein Hausarzt mich nicht impfen? Das hängt primär von der Art des Impfstoffs und den Besonderheiten beim Transport, bei der Aufbewahrung und den Aufbereitungsbedingungen ab. Seite 5 von 9
15. Wird es Impfungen auch beim Hausarzt geben? Das ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. "Sobald der Impfstoff großflächig vorhanden ist, wird die Impfung gegen das Coronavirus auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte verfügbar sein", schreibt die KVWL. Zudem muss ein Impfstoff zur Verfügung stehen, der keine besonderen Transport-, Kühl- und Aufbereitungsbedingungen erfordert. 16. Wer bezahlt meine Impfung? Für die Bürgerinnen und Bürger soll die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren. 17. Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder geben? Zunächst werden die Impfstoffe nur für Erwachsene zur Verfügung stehen, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten. Der Fokus wird zunächst daraufgelegt, diejenigen zu schützen, die am schwersten an Covid-19 erkranken. Das sind insbesondere ältere Menschen und/oder Menschen mit Vorerkrankungen. Es ist davon auszugehen, dass mit wirksamen Impfstoffen gegen Covid-19 für Erwachsene, die im Laufe der Zeit in ausreichender Menge für die Bevölkerung vorhanden sein werden, auch das Infektionsgeschehen insgesamt zurückgedrängt werden kann. Darüber können auch Kinder geschützt werden. Kita- und Grundschulkinder scheinen nach allem, was bisher bekannt ist, das Infektionsgeschehen nicht in besonderer Weise anzutreiben und erkranken weniger häufig und stark als Erwachsene. 18. Wie oft muss die Impfung wiederholt werden? Das hängt von der Art des Impfstoffes ab. Bei dem Impfstoff BioNTech, der voraussichtlich noch im Dezember zugelassen wird, sind zwei Impfdosen im Abstand von wenigen Wochen für den Aufbau eines Immunschutzes nötig. Wie das bei den Impfsoffen sein wird, die 2021 zugelassen werden, ist noch nicht eindeutig geklärt. Seite 6 von 9
19. Wer ist für was zuständig? Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffs verantwortlich. Das Land trägt die Verantwortung für den Gesamtprozess des Impfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe und das Impfzubehör. Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort. Die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen den medizinischen Teil der Impfumsetzung und stellen dafür auch das Personal und die IT bereit. Der Kreis übernimmt den nicht-medizinischen Part der Impfumsetzung. Der Kreis kümmert sich um die Organisation geeigneter Standorte und Räumlichkeiten für die Impfzentren, die Ausstattung (zum Beispiel Mobiliar und Gebäudemanagement) und die Bereitstellung des entsprechenden (nicht-medizinischen) Personals. Personal wird etwa zur Durchführung der Anmeldung der zu Impfenden sowie für den Sicherheitsdienst benötigt. 20. Wer trägt die Kosten? Das Land übernimmt die Kosten für die Lagerung und Verteilung des Impfstoffs, für die Beschaffung des Impfzubehörs sowie 50 Prozent der Kosten für Einrichtung und Betrieb der Impfzentren. Die übrigen 50 Prozent übernimmt der Bund. 21. Wie kommt der Impfstoff zum Impfzentrum? Der Impfstoff BioNTech wird als Impfstoffkonzentrat durch einen vom Land beauftragten Logistiker bei 2-8° C angeliefert. Er wird in einen für die Lagerung von Arzneimitteln geeigneten Kühlschrank bei 2 – 8° C bis zur Aufbereitung qualitätsgesichert aufbewahrt. 22. Wie lange ist der Impfstoff haltbar? Nach dem Auftauen ist der Impfstoff BioNTech, der voraussichtlich ab Ende Dezember geliefert wird, maximal haltbar: - Unverdünnt bei Raumtemperatur (bis 25°C): max. 2 Stunden - Unverdünnt im Kühlschrank bei +2 bis +8°C: max. 5 Tage (ab Auslagerung aus dem Ultratiefkühlschrank) - Verdünnt in der Durchstechflasche bei +2 bis +30°C: max. 6 Stunden - Aufgetaute Durchstechflaschen nicht wieder einfrieren - Bei Überschreiten dieser Zeiten wird der Impfstoff verworfen. Seite 7 von 9
23. Wie läuft die Impfung ab? Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das Personal am Check-In die Daten des Patienten (Lichtbildausweis, Elektronische Gesundheitskarte) händisch mit dem Eintrag in der Terminservicestelle (Portal) ab und prüft die Impfberechtigung. Der zu impfenden Person werden Einwilligung, Aufklärungsbogen und ein Laufzettel des Impfzentrums ausgehändigt und er wird in den Wartebereich weitergeleitet. Dort werden die Unterlagen ausgefüllt, ggf. unterstützt durch das Personal im Wartebereich. Der Arzt bespricht in der Aufklärungskabine mit der zu impfenden Person im Aufklärungsgespräch die medizinische Vorgeschichte und informiert über die Impfung. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung im Anschluss an das Gespräch wird die zu impfende Person in der Impfkabine geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Nach Ablauf der Beobachtungszeit begibt sich die zu impfende Person zum Check-Out und hält die Elektronische Gesundheitskarte bereit (ist diese nicht vorhanden, reicht das Vorzeigen des Personalausweises). Die Daten des Patienten werden erfasst und es wird vermerkt, welchen Impfstoff er bekommen hat und in welcher Impfstraße er geimpft wurde. Die zu impfende Person erhält die von ihm ausgefüllten Unterlagen mit nach Hause und hat diese zum Zweittermin der Impfung wieder mitzubringen. Der Termin der Zweitimpfung wird direkt mit der Terminvereinbarung zur Erstimpfung mitgeteilt, kann im Zentrum aber auch erfragt werden. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden. 24. Wie erhalte ich einen Termin für die Impfungen? Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum ist, dass man zu einer der impfberechtigten Personengruppen zählt und vorab einen Termin vereinbart. Für die Terminvergabe ist die KVWL zuständig. Ein spezielles Terminmanagement wird derzeit erarbeitet. Sobald Termine vergeben werden können, wird die KVWL über das Vorgehen informieren. 25. Welche Dokumente benötige ich für die Impfung? Nach derzeitigem Stand sollte neben der Terminbestätigung sollte der Impfausweis, falls vorhanden, zu der Impfung mitgebracht werden. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert. Seite 8 von 9
26. Kann ich einfach zu den Impfstandorten kommen? Nein! Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Seite 9 von 9
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