Nr. 1/2018 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
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010/2018 Nr. 1/2018 Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern Stellenausschreibungen Reinigungskraft 16. Grünland- und Viehwirtschaftstag Stickstoffbilanz bis 31. März fertigstellen! Neues Aktionsprogramm Nitrat 2018 Veranstaltungshinweise Forstpflanzenvermittlung Frühjahr 2018
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Seite 3 Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern Die Büros der BBK Neunkirchen und BBK Wr. Neustadt sind am Montag, den 5. März 2018 auf- grund einer Mitarbeiterschulung ganztägig geschlossen! Stellenausschreibung – Reinigungskraft (BBK Neunkirchen) Die BBK Neunkirchen sucht eine Reinigungskraft für das Büro Neunkirchen im Ausmaß von 20 Stunden pro Monat. Interessierte mögen sich beim Kammersekretär DI Martin Weihs melden. Stellenausschreibung – Reinigungskraft (BBK Wr. Neustadt) Die BBK Wiener Neustadt sucht ebenfalls eine Reinigungskraft für die Büroräumlichkeiten im Aus- maß von 40 Stunden pro Monat. Beginn der Beschäftigung: Anfang März 2018; Bewerbungen bitte per Mail: office@wiener-neustadt.lk-noe.at oder per Telefon: 05 0259 42000 bis 28. Februar 2018. 16. Grünland- und Viehwirtschaftstag Der 16. Grünland- und Viehwirtschaftstag findet am Donnerstag, 1. März 2018, von 9 Uhr bis 13.30 Uhr in der LFS Warth statt. Themen: Volldünger Gülle optimal einsetzen Josef Springer (LK NÖ) Tuning für mein Grünland Günther Kodym (LFS Warth) Standort-orientierte Anlage und Erhaltung von Grünland Marianne Hietz (RWA) Selen- und Schwefeldüngung im Grünland Gerhard Erber (Fa. Erber-Agro) Zusammenhalt in der Landwirtschaft Eva-Maria Sobl (LFS Warth) Keine Anmeldung, kostenlos, UBB/Bio-Anrechnung 3 Stunden Danach lädt die Raiffeisen Lagerhaus GmbH alle Teilnehmer zu Gulasch und Getränk ein. Bewirtschafterwechsel vor MFA 2018 rechtzeitig melden Sollte ein Bewirtschafterwechsel vor der Abgabe des Mehrfachantrages notwendig sein, so muss dieser unverzüglich bis spätestens 14. April durchgeführt werden. Die grafische Antragstellung setzt korrekte Stammdaten voraus. Erst nach Einarbeitung durch das AMA-Stammdatenreferat ist eine Antragstellung möglich, andernfalls ist eine fristgerechte Abgabe des Mehrfachantrages nicht möglich. Flächendigitalisierung zeitgerecht vornehmen! Ab sofort ist eine kostenlose Digitalisierungen möglich. Jede zum Mehrfachantrag 2018 wirksame Flächenänderung (Pacht-, Kaufgeschäft, Nutzungsänderung, Auflassung der Bewirtschaftung,...) ist verpflichtend zu digitalisieren. Eine Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer ist unbedingt erforderlich!
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Was ist bei Flächenänderungen (Zugang oder Abgang) durchzuführen? Pachtvertrag abschließen, am besten schriftlich und befristet auf die ÖPUL-Laufzeit, hier- bei kommt es zu wenig Komplikationen. Sollten Sie den Pachtvertrag mithilfe der Bezirksbau- ernkammer vornehmen wollen, wird um eine Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Bezirks- bauernkammer ersucht. Für den Bereich Neunkirchen Kammersekretär DI Martin Weihs – für den Bereich Wr. Neustadt Frau Ing. Barbara Hendling-Watzek. UND Digitalisierung im Wege der BBK kostenlos (Terminvereinbarung bei der zuständigen Bezirks- bauernkammer unbedingt notwendig). Digitalisierung natürlich auch selbstständig möglich. UND Zahlungsansprüche (ZA) übertragen bis spätestens 15.05.2018 Eine vorherige Terminvereinbarung mit Herrn DI Johannes Scherz (BBK Neunkirchen) bzw. mit Herrn Christoph Edelhofer (BBK Wr. Neustadt) ist unbedingt notwendig. Beachten Sie, dass für jede Flächenwanderung ein Antrag auf ZA-Übertragung zu stellen ist, damit dem neuen Bewirtschafter die Zahlungsansprüche im Antragsjahr 2018 zur Verfügung stehen. Einheitswert Seit der neuen Einheitswerthauptfeststellung sind die Direktzahlungen (Einheitliche Betriebsprämie) im Ausmaß von 33 % Teil des Einheitswertes. Sollten sich diese seit der Hauptfeststellung stark vermindert haben, so kann ein Antrag auf Wertfortschreibung für den Einheitswert gestellt und somit der Einheitswert verringert werden. Für entsprechende Fragen steht in der BBK Neunkirchen der Kammersekretär DI Martin Weihs und in der BBK Wr. Neustadt die Berater Christoph Edelhofer und Ing. Barbara Hendling-Watzek zur Verfügung. Erinnerung ÖPUL 2015-Weiterbildungsverpflichtung Teilnehmer an den ÖPUL-Maßnahmen UBB oder BIO haben Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 5 Stunden, Teilnehmer an der ÖPUL Maßnahme „Vorbeugender Grundwasser- schutz auf Ackerflächen“ im Ausmaß von 12 Stunden zu absolvieren. Bis zum 31.12.2018 muss die vollständige Weiterbildungsverpflichtung absolviert sein! Die Weiterbildungskurse kann sowohl der Betriebsführer, als auch eine am Betrieb tätige Person absolvieren. Für eine Weiterbildungsveranstaltung kann jedoch immer nur eine Person pro Betrieb Kursstunden erwerben. Verlässt die geschulte Person vor dem 31.12.2018 den Betrieb, ist der Kurs- besuch von einer anderen am Betrieb tätigen Person zu absolvieren. Erfolgt ein Bewirtschafterwechsel innerhalb der Familie, zB wenn ein Elternteil in Pension geht, gilt dies nicht als „Verlassen des Betriebes“. Die von den Eltern bereits absolvierten Stunden gelten also für die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung. Alle Betriebe erhalten zum MFA 18 eine Bestätigung der bisher absolvierten Weiterbildungen! Da die Erfüllung der Weiterbildungsstunden eine Förderverpflichtung der jeweiligen ÖPUL Maßnah- me darstellt, führt die Nicht-Einhaltung der Verpflichtung zu inhaltlichen Sanktionen und zu einem möglichen Einbehalt der jeweiligen Prämien. Sollten also noch Weiterbildungsstunden fehlen, nutzen Sie die Bildungsangebote des LFI Niederös- terreich. Ausgewählte, regional angebotene Veranstaltungen sind der Grünlandtag sowie die Veran-
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Seite 5 staltung Blumenwiesen-Wiesenwissen. Einen Überblick über alle Weiterbildungskurse erhalten Sie im Bildungsprogramm 2017/18, unter www.noe.lfi.at, oder aufliegend in den Bezirksbauernkammern. N-Bilanz bis 31. März fertigstellen Laut Aktionsprogramm Nitrat 2012 sind verpflichtende betriebsbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung zu führen. Diese müssen für das Wirtschaftsjahr 2017 bis 31. März 2018 fertigge- stellt sein. Nutzen Sie dazu auch den kostenlosen LK-Düngerrechner, der unter https://noe.lko.at zum Download bereit steht. Die BBK bietet als Service an, eine solche betriebliche Stickstoffbilanz zu erstellen, Kosten 30 €. Interessierte Betriebe werden um Terminvereinbarung mit DI Johannes Scherz (BBK Neunkirchen) bzw. Christoph Edelhofer (BBK Wr. Neustadt) gebeten. Betriebe, die darüber hinaus an der ÖPUL 2015 Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ teilnehmen, haben laufend schlagbezogene Aufzeichnung zu führen sowie bis 28. Februar eine schlagbezogene Düngeplanung zu erstellen. Neues Aktionsprogramm Nitrat 2018 – Verbotszeiträume Stickstoffdüngung Mit 1. Jänner 2018 trat die Novelle für das Aktionsprogramm 2018 in Kraft. Die flächendeckende Anwendung der bisherigen Maßnahmen (=österreichweit) werden weiterhin als geeignet angesehen weshalb das Programm weitgehend fortgeschrieben wird. Die wesentlichsten Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Geringfügige Anpassungen haben sich unter anderem bei den Verbotszeiträumen ergeben: Düngerart Zu düngende Fläche Verbotszeitraum Ackerfläche - bis 15. Oktober 15. Oktober – 15. Februar keine Kultur angebaut! N-Handelsdünger, Gülle, Ackerfläche - am 15. Oktober Gärrückstände, Jauche, 15. November – 15. Februar Kultur bereits angebaut! nicht entwässerter Klärschlamm Dauergrünland und 30. November – 15. Februar Ackerfeldfutter (bisher 28. Februar) Stallmist, Kompost, entwässerter Klärschlamm und Klärschlamm- alle Flächen 30. November – 15. Februar kompost HINWEIS: Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Acker- flächen“ gelten weiterhin unverändert erweiterte Verbotszeiträume für die Ausbringung N-haltiger Düngemittel. Für früh anzubauende Kulturen (Sommerdurum, Sommergerste), Kulturen mit frühem Stick- stoffbedarf (Raps, Wintergerste) und unter Vlies und Folie ist eine Stickstoffdüngung bereits ab 1. Februar zulässig. Weiterhin gilt ein generelles Düngeverbot auf wassergesättigten, gefrorenen (bisher durchgefrorenen), schneebedeckten Böden. Eine Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klär- schlamm entwässert) darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen. Das bedeutet für eine Güllegabe im Herbst, dass noch im Erntejahr der Anbau einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht erforderlich ist. Bei der Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung ist eine abschwemmungshemmende Maßnahme bei den Kulturen Erdäpfel, Mais, Rübe, Sonnenblu-
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 me, Sojabohne und Hirse durchzuführen. Als solche gelten Querstreifeneinsaat, Quergräben, Schlagteilung,Bestockung über den Winter oder erosionshemmendes Anbauverfahren. Feldmieten zur Zwischenlagerung von Stallmist auf gewachsenem Boden Eine Zwischenlagerung bis zu 5 Tagen stellt keine Feldmiete dar. Zur höchstzulässigen Lagerdau- er von 12 Monaten bei Pferdemist werden auch Festmiste von Schafe, Ziegen, Lamas und Alpacas gezählt. Alle anderen Vorgaben bleiben unverändert. Verbringung des Mistes vom Hof, frühestens nach 3 Monaten Lagerung nur auf flachen, nicht sandigen bzw. nicht staunassen Böden Mind. 25 m Abstand zu Oberflächengewässern einschließlich Entwässerungsgräben Räumung der Feldmiete spätestens nach 8 Monaten (Festmiste von Pferden, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas spätestens nach 12 Monaten) Stallmist von Geflügel darf nicht in Form von Feldmieten zwischengelagert werden Jährlicher Standortwechsel Die Stickstoffmenge in der Feldmiete darf den N-Bedarf der angrenzenden Flächen nicht über- steigen Stickstoff-Obergrenzen Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinien für die Sachgerechte Düngung, 7. Auflage, änderten sich bei einigen Kulturen die Ertragslagen und die zugehörigen N-Obergrenzen. Die aktuellen Werte sind auch im Aktionsprogramm Nitrat gültig. Dokumentation der Stickstoffdüngung ab 2018 Es ist weiterhin eine betriebsbezogene N-Bilanz bis spätestens 31. März für das jeweils vorangegan- gene Jahr zu führen. Ausgenommen davon sind allerdings Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, sofern auf weniger als 2 Hektar Ge- müse angebaut wird und Betriebe bei denen mehr als 90% der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Dauergrünland oder Ackerfutter genutzt wird. Für das Jahr 2017 sind die betriebsbezogene N-Bilanzen (bis 31. März 2018) noch nach den Regelungen des AP-Nitrat 2012 maßgeblich, da die neue Verordnung erst ab 1. Jänner 2018 in Kraft getreten ist. Die 6-monatige Lagerkapazität für anfallende Wirtschaftsdünger bleibt weiterhin aufrecht. In Nitrat-Risiko-Gebieten werden erstmals zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben. Im Bezirk Wiener Neustadt sind Betriebe in der KG Lichtenwörth und KG Zillingdorf davon betroffen. Eine ei- gene Information für die betroffenen Betriebe wird folgen. Achtung!!! Maiswurzelbohrer – Fruchtfolgevorschriften beachten!!! Bereits seit dem Maisanbau 2012 gibt es strenge Regeln für die Bekämpfung des Maiswurzelboh- rers. Die Einhaltung einer Fruchtfolge ist verpflichtend vorgeschrieben und bei der Anbaupla- nung unbedingt zu berücksichtigen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass auf einer Fläche nur drei Jahre in Folge Mais angebaut werden darf und im vierten Jahr verpflichtend eine andere Kultur an- gebaut werden muss. Um Schäden, wie sie in den letzten Jahren auch im Bezirk Wiener Neustadt aufgetreten sind, zu vermeiden, ist generell zu empfehlen, nicht Mais auf Mais zu bauen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Seite 7 Feldbauratgeber Frühjahrsanbau Der LK Feldbauratgeber liefert mit seinen aktuellen Sorten-, Saatgut-, Pflanzenschutz- und Düngein- formationen wieder wertvolle Tipps für den Frühjahrsanbau. Die Broschüre listet objektiv und firmen- neutral die Wirkung der am Markt erhältlichen Pflanzenschutzmittel in den wichtigsten Kulturen auf. Der Ratgeber steht unter www.noe.lko.at als Download zur Verfügung und ist auch unentgeltlich als Broschüre in Ihrer Bezirksbauernkammer erhältlich. Aufbrauchsfristen bei Pflanzenschutzmitteln Die kommenden Wochen sollten wieder zum Aussortieren von Altbeständen im Pflanzenschutzmit- tellager genutzt werden. Bei Pflanzenschutzmitteln mit Abverkaufsfrist ist die Aufbrauchfrist zu be- achten. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist dürfen die Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden. Im Pflanzenschutzmittelregister können die aktuellen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen un- ter: http://pmg.ages.at/pls/psmlfrz/pmgweb2$.webstat abgerufen werden. Feldspritzenüberprüfung – Lagerhaus Wiener Neustadt Termin: 9 bis 12. April, Wr. Neustadt; Kontakt: Hr. Norbert Lechner, Tel. 02622/22177-20 Vereinfachungen im NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz für Forstbetriebe In Niederösterreich ist für die Verwendung von Wildverbissmitteln kein Pflanzenschutz- Sachkundeausweis mehr erforderlich. Man benötigt aber den Sachkundeausweis weiterhin für den Kauf der Wildverbissmittel, da dies in der Bundes-Pflanzenschutzmittelverordnung geregelt ist. Die Ausbringung der Wildverbissmittel darf aber dann auch von Personen, die keinen Sachkun- deausweis besitzen, erfolgen. Ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen des NÖ Pflanzen- schutzgesetzes. Afrikanische Schweinepest – Versicherungsmöglichkeiten Angesichts der aktuellen Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest überlegen viele Betriebe, eine Versicherung gegen dieses Risiko abzuschließen. Die Hagelversicherung bietet im Rahmen der „Tier-Ertragsschaden Schwein“ eine Absicherung für Mastschweine, Ferkel und Jungsauen an. Dieses Modell wurde kürzlich angepasst. Kontakt: Ing. Franz Giefing, 0676 - 445 85 80 (Neunkirchen/Wr. Neustadt) und Josef Schorn, 0664 – 414 02 45 (Baden/Mödling/ Bruck/Schwechat). Dieses neue Modell der Hagelversicherung wird offensichtlich in die Bündelversicherung der Erzeugergemeinschaft übernommen. Genaue Details gibt es im nächs- ten Rundschreiben der EZG. Weiters gibt es auch ein Produkt einer deutschen Versicherungsanstalt, das in Österreich über Mak- ler vertrieben wird. Über die EZG besteht auch ein Rahmenvertrag für günstigere Konditionen. Kon- takt: Martin Löffler, 01 – 810 5333 – 543. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei DI Martina Gerner vom Schweineberatungsteam der LK NÖ, 05-0259- 23211.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Forstpflanzenvermittlung 2018 Die geltenden Forstpflanzenpreise sowie ein Bestellformular liegen zu Ihrer Verwendung bei. Die Abgabe der Forstpflanzen bei der Auslieferung erfolgt grundsätzlich in Bünden zu jeweils 25 oder 50 Stück im Bund. Die Bestellformulare sind bis spätestens Mittwoch, 21. März 2018 in Ihrer zustän- digen Bezirksbauernkammer abzugeben! Folgende fixe Auslieferungstermine werden angeboten (ACHTUNG, heuer jeweils nur 1 Tag): Für den Bezirk Neunkirchen: Donnerstag, 05. April 2018 08.30 Uhr Eisschützenplatz, Aspang 10.30 Uhr Parkplatz Molzbachhof, Kirchberg am Wechsel 12.30 Uhr Parkplatz LFS Warth 14.30 Uhr Puchberg/Schneeberg, Fa. Paulischin Für den Bezirk Wr. Neustadt: Freitag, 06. April 2018 09.00 Uhr Kirchschlag, ehem. Lagerhaus 10.30 Uhr Bromberg, Gasthaus Windbichler 12.00 Uhr Wr. Neustadt, Bezirksbauernkammer 13.30 Uhr Gutenstein, Bahnhof Es erfolgt keine separate persönliche Verständigung betreffend obiger Auslieferungstermine! Investitionsförderung – Fristgerechte Umsetzung Eine fristgerechte Umsetzung des beantragten Projektes ist Voraussetzung dafür, dass der Anspruch auf die Förderung nicht verloren geht. Grundsätzlich gibt es eine 3-jährige Fertigstellungsfrist ab Antragstellung (Kostenanerkennungsstichtag). Bis dahin muss das Projekt nicht nur baulich fertig gestellt sein, sondern die Fertigstellung auch bei der Baubehörde eingereicht werden. Um eine Verlängerung kann in begründeten Fällen angesucht werden, allerdings vor dem Ablauf der Fertigstellungsfrist. Für die Abrechnung ist bis zu einem halben Jahr nach der 3-jährigen Fertigstel- lungsfrist noch Zeit. Veranstaltungen aus dem Bereich Betriebswirtschaft Chancen ergreifen – EDV und Internet unternehmerisch nutzen Termin: Montag, 26. Februar, 9 bis 13 Uhr, LFS Warth, 25 Euro/Betrieb Inhalte: Sie erhalten einen Überblick über aktuelle Anwendungen und können neue Erkenntnisse direkt für Ihre Betriebsführung verwenden um dadurch: Verwaltungstätigkeiten einfach und effizient abzuwickeln, Informationen zu erhalten und Planungsdaten zu analysieren. Neu-Quereinstieg in die Landwirtschaft – Worauf ist zu achten Termin: Mittwoch, 4. April, 9 bis 16 Uhr, LK NÖ, St. Pölten, Kosten: 35 Euro/Person Inhalte: Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen für Neu- und Quereinsteiger
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Seite 9 Veranstaltungshinweise Gut übergeben – gut zusammenleben Termin: 20. März, 9 bis 17 Uhr, BBK Neunkirchen Inhalte: Was bedeutet es, die Betriebsführung zu übergeben und zu übernehmen? Was erwarten die ÜbergeberInnen von den ÜbernehmerInnen und umgekehrt? Referenten: DI Anna Eckl und DI Josef Stangl (beide LK NÖ) Kosten: 40 Euro gefördert, 30 Euro für jede weitere Person eines Betriebes Anmeldung: bis spätestens 13. März in der BBK Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400 Blumenwiesen – Wiesenwissen Termin: Mittwoch, 16. Mai, 13 bis 17 Uhr Kosten: 15 Euro/Person (gefördert); Referent: Ing. Georg Schramayr Ort: Betrieb Aichberger, Gramatler Straße 24, 2620 Wartmannstetten Inhalte: Was kennzeichnet die Artenvielfalt unserer Wiesen? Die ver- schiedenen Wiesentypen unterscheiden lernen; die wichtigsten Pflanzen unserer Wiese kennenlernen und erfahren wie man sie noch nutzen kann (Heilkräuter, Fressbotanik, alte Gebrauchspflanzen...); Ein Exkursionstag "aus dem Rucksack" (daher genug in diesen reinstop- fen) – Bestimmungsliteratur, wetterfeste Kleidung; Anmeldung: bis spätestens 9. Mai beim LFI NÖ, unter der Tel. 05 0259 26100 Obstbaumschnitt bei großkronigen Bäumen - Winterschnitt! Termin: Dienstag, 13. März, 9 bis 16 Uhr Ort: Betrieb Bencsits, Schölderl 11, 2803 Schwarzenbach Inhalt: Theorie u. Praxis - Wie schneidet man großkronige Obstbäume bzw. Beeren richtig, Wuchs- gesetze, Krankheiten, Was ist bei Standortbedingungen und Sorten zu beachten,… mit zu nehmen: Baumschere, Kosten: € 20,00 pro Person; Referent: Ing. Andreas Ennser Anmeldung: in der BBK Wiener Neustadt, Tel. 05 0259 42000 Schmankerlmarkt Die Landwirtschaftliche Fachschule Warth lädt am Samstag, den 17. März 2018 von 09.00 – 17.00 Uhr zum „Schmankerlmarkt“. Geboten werden selbst erzeugte Schmankerl, wie Geselchtes, Würste, Brot, Milchprodukte, Most, Fruchtsaft und Osterhasen. Vorankündigung Kammerreisen 2018 Geplante Ziele: 27. April: Tagesexkursion in die Alpenl. Versuchsanstalt nach Gumpenstein April/Mai: Apulien (7 Tage), Rimini – San Marino – Manfredonia – Bisceglie – Bari – Alberobello Juli: Osttirol (5 Tage), Lienz – Vilgratental – Sextener Dolomiten – Defreggental oder Matrei Sept./Okt.: Portugal-Spanien (7 Tage), Fatima und Santiago de Compostela Anmeldungen bitte unter Tel. 02662/43510 bzw. 0699/113 21 270; E-Mail: sepp.wess@yahoo.de; LG Sepp Wess
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Einladung für Junggebliebene: Zum Altbäuerinnen- und Altbauerntag der Bäuerinnen Bezirk Neunkirchen Datum: Dienstag, 6. März 2018, LFS Warth (Franz Blochberger-Saal) Programm: 09.30 Uhr: Rosenkranz 10.00 Uhr: Heilige Messe mit Konsistorialrat Alois Glatzl (Alt-Pfarrer aus Hochneukirchen- Gschaidt; Altenwohnsitz in Mönichkirchen) Grußworte der Ehrengäste „365 Tage Afrika“, Thomas Riegler aus Zöbern ca. 13 Uhr: Gemeinsames Mittagessen (15 € für Jause und Mittagessen) Nachmittagsprogramm: Sketch der Bäuerinnen „Einst und Jetzt“ Musikalische Umrahmung durch die Musikgruppe der Fachschule Warth Pflanzenbasar der Bäuerinnen Bezirk Neunkirchen Datum: Samstag, 21. April 2018, 14 bis 16 Uhr, LFS Warth Der Verkauf beginnt ausnahmslos um 14 Uhr! Zu große, zu viele Pflanzen im Garten, auf der Terrasse oder im Haus – wir übernehmen gerne Ihre Pflanzenspende: selbstgezogene Gemüsepflanzen, Kräuter, Sommerblumen, Beerenausläufer,… Blütenstauden (Rittersporn, Margeriten, Akelei, Schafgarbe, Funkien, Frauenmantel, Eisenhut, Sonnenhut, Phlox, Storchschnabel, Fingerhut, Taglilien, Gräser,…) – von Vorteil wäre es wenn Sie die Blütenstauden bereits in handtellergroße Stücke portionieren und beschriften (Name – falls bekannt, Farbe und Höhe) Sträucher (Forsythie, Flieder, Schneeball,…), Dahlienknollen, Kübelpflanzen,… Die Pflanzen können am Samstag zu einem günstigen Preis (1 € pro Pflanze) bei der Kälbermarkt- halle erworben werden. Der Reinerlös wird zur Gänze gespendet. Weiters Verkauf von: Hufeisendekoration von Pichelbauer Franz, Keramikschmuck und viele ande- re Sachen für den Garten. Für Kaffee und Kuchen sorgen die Bäuerinnen aus dem Gebiet Neunkirchen. Pflanzenanlieferung: Freitag, 20. April 2017 von 14 bis 16 Uhr Veranstaltungen aus dem Bereich Tierhaltung Milchviehrationen online berechnen (Anmeldung in Ihrer Bezirksbauernkammer) Dienstag, 6. März, 9 bis 13 Uhr; LFS Warth; Kosten 20 Euro/Betrieb; TGD-Anerkennung 1 h; Referenten: DI Gerald Stögmüller und DI Thomas Tüchler, beide LK NÖ Kälbergesundheit in Milch- und Mutterkuhhaltung (Anmeldung LK NÖ, 05 0259 23200) Donnerstag, 8. März, 9 bis 17 Uhr; LFS Warth; Kosten 40 Euro/Betrieb; Anerkennungen: TGD 2 h, BIO 5 h; Referentin: Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin Einstieg in die Schafhaltung (Anmeldung Schafzuchtverband, 05 0259 46903) Freitag, 9. März, 9 bis 17 Uhr; Betrieb Schneidhofer Julius, 2641 Althammerhofstraße 36; Kosten 35 Euro/Person; TGD-Anerkennung 2 h; Referenten: NÖ Schafzuchtverband
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Seite 11 Rund um die Rinderversteigerung (Anmeldung LFS Warth, 02629/2222) Dienstag, 13. März, 9 bis 11 Uhr; LFS Warth; Kosten 6 Euro/Person; keine TGD-Anerkennung; Referent: Ing. Hans Rigler, LFS Warth Das gesamte Kursangebot finden Sie im neuen LFI-Bildungsprogramm. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angeführten Kursen um bereits geförderte Kosten handelt. Das heißt, wenn keine Betriebsnummer vorhanden ist, muss evtl. ein höherer Betrag gezahlt werden! Informationsnachmittag der LFS Warth Der Informationsnachmittag für Schulanfänger der Landwirtschaftlichen Fachschule Warth findet am Freitag, 23. Februar 2018, ab 13.30 Uhr statt. Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Neunkirchen, Triester Straße 14, 2620 Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400, Fax: 05 0259 41499 E-Mail: office@neunkirchen.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt, Wiener Straße 95 A, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 05 0259 42000, Fax: 05 0259 42099 E-Mail: office@wiener-neustadt.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Martin Weihs Redaktionssekretariat: Carina Stangl Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgelei- tet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Neunkirchen Um Ihnen unnötige Anfahrten bzw. Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir generell eine Terminvereinbarung mit dem gewünschten Mitarbeiter der BBK Neunkirchen unter 05 0259 + DW Sprechtag: Dienstag, 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr DI Martin Weihs (Kammersekretär) DW 41400 DI Johannes Scherz (Fragen zur Tierhaltung) DW 41431 DI Anita Kronaus (Investitionsförderung und Existengründung) DW 41451 Karin Rumpler (Netzwerk, Tierkennzeichnung) DW 41491 Allgemeine Anfragen DW 41400 Sprechtag Forstsekretär DI Nikolaus Bellos jeden Dienstag sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0664 60 259 243 08 Kammerobmann Thomas Handler: Dienstag von 14 – 15 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung Bürobetrieb: Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr, Dienstag: 8 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr; Freitag 8 – 12 Uhr Sprechtage Sozialversicherungsanstalt der Bauer in der BBK Neunkirchen Dienstag, 27. Februar, 6. März, 13. März, 20. März, 27. März, 3. April, 10. April, 17. April, 24. April, 8. Mai, 15. Mai, 22. Mai, 29. Mai, 5. Juni, 12. Juni, 19. Juni, 26. Juni 2018; von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Sprechtage Rechtsberatung BBK Neunkirchen 26. Februar, 26. März, 23. April, 28. Mai, 25. Juni 2018; jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Sprechtage Steuerberatung – In der BBK Neunkirchen werden keine Steuersprechtage angeboten! Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt Um Ihnen unnötige Anfahrten bzw. Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir generell eine Terminvereinbarung mit dem gewünschten Mitarbeiter der BBK Wr. Neustadt unter 05 0259 + DW DI Martin Weihs (Kammersekretär) DW 42000 Christoph Edelhofer (Pflanzenbau, Düngung, Abwicklung MFA und HA) DW 42021 DI Anita Kronaus (Investitionsförderung und Existenzgründung) DW 42052 DI Johannes Scherz (Fragen zur Tierhaltung) DW 41431 Ing. Barbara Hendling-Watzek DW 42051 DI Roswitha Schmidl (Netzwerkverantwortliche, Tierkennzeichnung) DW 42092 Allgemeine Anfragen DW 42000 Sprechtag Forstsekretär DI Nikolaus Bellos jeden Donnerstag nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0664 60 259 243 08 Sprechtage Kammerobmann Ök.-Rat Josef Fuchs jeden Donnerstag nach telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat der BBK, Tel. 05 0259 42000 Sprechtage BR Martin Preineder (Tel. 0676 / 528 45 63 oder 02627/45 633) Sprechtage NAbg. LKR Peter Schmiedlechner (Tel. 01/40110 DW 7185, Mobli: 0676/3037680) Sprechtage Landesbäuerin LKR Irene Neumann-Hartberger (Tel. 0664 / 564 11 90) jeweils nach telefonischer Terminvereinbarung Sprechtage Sozialversicherung BBK Wr. Neustadt Donnerstag, 1. März, 8. März, 15. März, 22. März, 5. April, 12. April, 19. April, 26. April, 3. Mai, 17. Mai, 24. Mai, 7. Juni, 14. Juni, 21. Juni 2018; jeweils von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Wenn es jemandem nicht möglich ist, in die Räumlichkeiten der BBK für den SVB-Sprechtag (2. Stock) zu kommen, so können wir nach tel. Absprache auch gerne in die Räumlichkeiten des RLH (Erdgeschoss) ausweichen. Sprechtage Rechtsberatung BBK Wr. Neustadt 5. März, 9. April, 7. Mai, 4. Juni 2018; jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Sprechtage Steuerberatung BBK Wr. Neustadt Freitag, 16. März, 20. April, 18. Mai,15. Juni 2018; jeweils von 9 bis 12 Uhr Mit freundlichen Grüßen Die Kammerobmänner: Der Kammersekretär: Thomas Handler eh und Ök.-Rat Josef Fuchs eh DI Martin Weihs eh
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Seite 13 Forstpflanzenbestellung Frühjahr 2018 (BBK Neunkirchen!) Nacktwurzelige Pflanzen Nadelhölzer Größe in Preis/St Pflanzen Bestellmenge Bestellmenge cm in € jeweils in Angabe der Angabe der inkl. Ust. Bünden zu Stückzahl: Bundzahl: .... Stück Fichte 20/40 0,53 50 Fichte 25/50 0,57 50 Fichte 40/70 0,63 25 Tanne 15/30 0,89 50 Lärche 25/50 0,61 50 Lärche 30/60 0,68 50 Lärche 40/70 0,75 25 oder 50 Weißföhre Alter 1/2 0,54 25 oder 50 Schwarzföhre Alter 1/2 0,54 50 Douglasie 25/50 0,80 50 Riesentanne (grandis) Alter 2/2 1,05 50 Nordmannstanne Alter 2/2 0,85 50 Blaufichte (pungens glauca) 20/40 0,86 50 Laubhölzer Rotbuche 30/50 0,89 25 Bergahorn 50/80 1,03 25 Winterlinde 50/80 1,16 25 Vogelkirsche 50/80 1,13 25 Traubeneiche 50/80 1,03 25 Sonstige: andere Baumarten und Größen auf Anfrage o Verpackung im Pflanzenfrischsack (€ 3,70 netto pro Sack) (bitte ankreuzen) Name: ………………………………………………………………………………………………… Adresse:………………………………………………………………………………………………… Telefonnummer:……………………………………………………………………………………….. Datum:………………. Unterschrift:………………………………………………………………….. Gewünschten Auslieferungsort bitte ankreuzen: (Es erfolgt keine gesonderte Verständigung!) DO, 05. April 2018 Aspang (8:30 Uhr) Kirchberg (10:30 Uhr) LFS Warth (12:30 Uhr) Puchberg (14:30 Uhr) Bitte Abgabeschluss auf der BBK Neunkirchen, 21. März 2018, unbedingt beachten!
Seite 14 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Topfpflanzen - Silvacon Mindestbestellmenge 100 Stk. bzw. ein Vielfaches von 100 – geliefert im Karton Preis/Stk. Baumart Größe Höhenlage Anzahl Pflanzen inkl. Ust. Fichte 20/40 - 40/70 0,98 Lärche 20/40 – 40/70 1,13 Douglasie 20/40 – 30/60 1,41 Stieleiche 30+ 1,37 Bergahorn 40+ 1,31 Landschafts-und Verbissgehölze wie z.B. Wildapfel, Wildbirne, Pfaffenhütchen, Sanddorn, Apfel- rose, Weißdorn, schwarzer Holunder, Heckenkirsche, Schlehdorn und weitere auf Anfrage. Baumschutzsäulenbestellung .....Stk. Baumschutzsäulen Klimawit, Höhe 120 cm Ø 13 cm (Listenpreis € 2,22), Bünde jeweils zu 50 Stk. .....Stk. Baumschutzsäulen Klimawit, Höhe 120 cm Ø 18 cm (Listenpreis € 2,64), Bünde jeweils zu 50 Stk. ….Stk. Baumschutznetz WitaPlant, 120 cm, (Listenpreis €1,98), Bünde jeweils zu 50 Stk. …..Stk. Akazie-Pflock 150 cm (für Baumschutzsäule) (Listenpreis € 1,02), Bünde jeweils zu 25 Stück Name: ........................................................................................................................................... Adresse: ....................................................................................................................................... Telefonnummer: ........................................................................................................................... Datum: ...................... Unterschrift: ............................................................................................. Bitte Abgabeschluss auf der BBK Neunkirchen, 21. März 2018, unbedingt beachten!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Seite 15 Forstpflanzenbestellung Frühjahr 2018 (BBK Wr. Neustadt!) Nacktwurzelige Pflanzen Nadelhölzer Größe in Preis/St Pflanzen Bestellmenge Bestellmenge cm in € jeweils in Angabe der Angabe der inkl. Ust. Bünden zu Stückzahl: Bundzahl: .... Stück Fichte 20/40 0,53 50 Fichte 25/50 0,57 50 Fichte 40/70 0,63 25 Tanne 15/30 0,89 50 Lärche 25/50 0,61 50 Lärche 30/60 0,68 50 Lärche 40/70 0,75 25 oder 50 Weißföhre Alter 1/2 0,54 25 oder 50 Schwarzföhre Alter 1/2 0,54 50 Douglasie 25/50 0,80 50 Riesentanne (grandis) Alter 2/2 1,05 50 Nordmannstanne Alter 2/2 0,85 50 Blaufichte (pungens glauca) 20/40 0,86 50 Laubhölzer Rotbuche 30/50 0,89 25 Bergahorn 50/80 1,03 25 Winterlinde 50/80 1,16 25 Vogelkirsche 50/80 1,13 25 Traubeneiche 50/80 1,03 25 Sonstige: andere Baumarten und Größen auf Anfrage o Verpackung im Pflanzenfrischsack (€ 3,70 netto pro Sack) (bitte ankreuzen) Name: ………………………………………………………………………………………………… Adresse:………………………………………………………………………………………………… Telefonnummer:……………………………………………………………………………………….. Datum:………………. Unterschrift:………………………………………………………………….. Gewünschten Auslieferungsort bitte ankreuzen: Freitag, 06. April 2018 Kirchschlag: ehem. Lagerhaus (9 Uhr) Bromberg: Gasthaus Windbichler (10.30 Uhr) Wr. Neustadt: Bezirksbauernkammer (12 Uhr) Gutenstein: Bahnhof (13.30 Uhr) Bitte Abgabeschluss auf der BBK Wr. Neustadt, 21. März 2018, unbedingt beachten!
Seite 16 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2018 Topfpflanzen - Silvacon Mindestbestellmenge 100 Stk. bzw. ein Vielfaches von 100 – geliefert im Karton Preis/Stk. Baumart Größe Höhenlage Anzahl Pflanzen inkl. Ust. Fichte 20/40 - 40/70 0,98 Lärche 20/40 – 40/70 1,13 Douglasie 20/40 – 30/60 1,41 Stieleiche 30+ 1,37 Bergahorn 40+ 1,31 Landschafts-und Verbissgehölze wie z.B. Wildapfel, Wildbirne, Pfaffenhütchen, Sanddorn, Apfel- rose, Weißdorn, schwarzer Holunder, Heckenkirsche, Schlehdorn und weitere auf Anfrage. Baumschutzsäulenbestellung .....Stk. Baumschutzsäulen Klimawit, Höhe 120 cm Ø 13 cm (Listenpreis € 2,22), Bünde jeweils zu 50 Stk. .....Stk. Baumschutzsäulen Klimawit, Höhe 120 cm Ø 18 cm (Listenpreis € 2,64), Bünde jeweils zu 50 Stk. ….Stk. Baumschutznetz WitaPlant, 120 cm, (Listenpreis €1,98), Bünde jeweils zu 50 Stk. …..Stk. Akazie-Pflock 150 cm (für Baumschutzsäule) (Listenpreis € 1,02), Bünde jeweils zu 25 Stück Name: ........................................................................................................................................... Adresse: ....................................................................................................................................... Telefonnummer: ........................................................................................................................... Datum: ...................... Unterschrift: ............................................................................................. Bitte Abgabeschluss auf der BBK Wr. Neustadt, 21. März 2018, unbedingt beachten!
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