Rundschreiben Informationen zum neuen Schuljahr 2021/2022

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Rundschreiben Informationen zum neuen Schuljahr 2021/2022
Grundschule an der Hugo-Wolf-Str.
                                             Hugo-Wolf-Str. 70
                                             80937 München
                                             089/312 037 40
                                             Fax 089/312 037 30
                                             gs-hugo-wolf-str-70@muenchen.de
                                             www.gs-hugo-wolf.musin.de

                 Rundschreiben
  Informationen zum neuen Schuljahr 2021/2022
Sehr geehrte Eltern,
im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zum neuen Schuljahr geben.

Übersicht: Schüler und Klassen
Unsere Schule besuchen momentan 271 Kinder in zwölf Klassen. Sie werden von zwölf
Klassenlehrkräften und 10 weiteren Lehrkräften unterrichtet.
In den 3. und 4. Klassen ist Englisch Pflichtfach (2 Stunden pro Woche).
Die 3. und 4. Klassen nehmen am Schwimmunterricht (Pflichtunterricht) teil, die 4. Klassen im
1. Schulhalbjahr, die 3. Klassen im 2. Schulhalbjahr. Der Schwimmunterricht findet im
Schwimmbecken des Augustinum in der Weitlstr. statt.
Wir bieten unseren Schülern zusätzlich zur offiziellen Stundentafel folgende Kurse an:
DeutschPlus-Unterricht, Brückenkurse und Arbeitsgemeinschaften für die 2.,3. und 4. Klassen.
Für die 1. Klassen bietet Herr Witthake wieder die Arbeitsgemeinschaft Soziale Spiele an.
Unsere externen Partner in diesem Jahr sind:
    - Kinderhaus Harthof (verschiedene Angebote)
    - „Schule für alle“ (zusätzlicher Deutschunterricht)
    - iz art (Kunst- und Medienprojekte)
    - Städtische Sing- und Musikschule (Grundkurs)
    - ELLiS Lernförderung
    - Brotzeit e.V. Schulfrühstück

Aufenthalt im Schulgelände
Unser Schulhaus ist am Morgen von 7.45 Uhr bis 8.00 geöffnet für die Kinder geöffnet.
Eltern betreten das Schulhaus und Schulgelände grundsätzlich bitte nicht oder melden sich
vorher telefonisch bei der Lehrkraft oder im Sekretariat an.
Informationen für Lehrkräfte notieren Sie bitte im Hausaufgabenheft Ihres Kindes.
Sollten Sie im Gebäude sein, dann öffnen Sie bitte keinen anderen Personen die Türen.
Außerschulische Betreuungsangebote
Hort (Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr)
Tagesheim (Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr)
Mittagsbetreuung (Unterrichtsschluss bis 14.00 Uhr/16.30 Uhr)
Sollten Sie eine Tagesheim-, Mittags- oder Hortbetreuung für Ihr Kind wünschen, nehmen Sie
bitte direkt mit den Leitungen der jeweiligen Einrichtung Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden
Sie auf unserer Homepage. Die Einrichtungen werden nicht von der Schule geleitet oder
verwaltet.

Betreuungsangebot der Schule
Wenn Sie eine Beaufsichtigung in der Schule von 7.30 – 7.45 Uhr oder von Unterrichtsende bis
12.20 Uhr mit anschließender Betreuung im Kinderhaus wünschen, dann wenden Sie sich bitte
an Ihre jeweilige Klassenlehrkraft, die Ihnen den Antrag dafür zukommen lässt. Erst nach einer
Genehmigung durch die Lehrkraft darf Ihr Kind an diesen Angeboten teilnehmen.

Beratungsangebote der Schule
Die für unsere Schule zuständige Beratungslehrerin und die zuständige Schulpsychologin
und deren Beratungszeiten finden Sie demnächst auf unserer Homepage.

Beurlaubung
Die Beurlaubung von Schülern kann nur auf Grund wichtiger persönlicher Anliegen
(Eheschließung eines Elternteils, Todesfall naher Familienmitglieder) erfolgen.
Urlaubsreisen sind kein Grund für Beurlaubungen. Eine Beurlaubung zur
Ferienverlängerung ist nicht möglich.
Bei Fehltagen eine Woche vor und nach Ferien muss grundsätzlich ein ärztliches Attest
für jeden Fehltag vorgelegt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen vor oder nach den Ferien
wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Elternbeirat
Der Elternbeirat wird demnächst gewählt und seit letztem Schuljahr wird der Elternbeirat für
zwei Jahre gewählt. Wir werden Sie natürlich über die Mitglieder informieren. Jetzt schon
möchten wir uns bei allen Eltern bedanken, die sich für dieses wichtige Amt zur Verfügung
stellen.

Entschuldigung im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall entschuldigen Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 8 Uhr telefonisch oder
mündlich. Entschuldigen können nur die Erziehungsberechtigten (keine Geschwister, Oma
etc.). Ab dem 4. Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Ist Ihr Kind nicht entschuldigt und können wir Sie in einem solchen Fall telefonisch nicht
erreichen sind wir dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren. Sie ersparen sich und uns
viel unnötigen Ärger, indem Sie Ihr Kind zuverlässig und pünktlich entschuldigen.
Bitte schicken Sie Ihr Kind auch so frühzeitig zur Schule, dass es bis spätestens 7.50 Uhr im
Klassenzimmer ist.
Kranke Kinder gehören grundsätzlich nicht in die Schule geschickt!
Sollte Ihr Kind allerdings während des Schulvormittages erkranken, dann werden Sie von uns
verständigt und gebeten, Ihr Kind abzuholen. Wir dürfen kein Kind alleine nach Hause schicken.

Frühstück
In Zusammenarbeit mit Brotzeit e.V. können wir für die Kinder am Morgen in der Schule ein
Frühstück in Form eines Lunchbeutels anbieten. Wenn Sie möchten, dass ihr Kind am
Frühstück teilnimmt, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenlehrkraft.
Foto- und Filmaufnahmen
Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Schulgelände und natürlich im Schulgebäude das
Fotografieren und Filmen durch Eltern und Schüler nicht erlaubt ist. Wir haben jedoch
Verständnis dafür, dass Sie Ihr eigenes Kind zu Erinnerungszwecken filmen oder fotografieren
möchten. Bitte beachten Sie dabei, dass keine anderen Kinder im Bild sind, da deren
Erziehungsberechtigte hierzu zustimmen müssen. Auch andere Personen (z.B. Eltern,
Lehrkräfte) dürfen nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden. Die Aufnahmen dürfen
in der Regel nur für rein private Zwecke genutzt und nicht veröffentlicht werden, z.B. nicht in
soziale Netzwerke (z.B. WhatsApp, facebook) oder ins Internet gestellt werden.

Haftpflichtversicherung
Immer wieder kommt es zu Beschädigungen von Schul- oder Schülereigentum. Sollte Ihr Kind
einen solchen Schaden verursachen müssen Sie als Eltern die Kosten dafür tragen
(Haftpflichtversicherung der Eltern). Die Schule übernimmt bei Verlust oder Diebstahl oder bei
Beschädigung von Gegenständen, die Ihrem Kind gehören (wie z.B. Handys, Geld,
Sportgeräte, Bekleidung) keine Haftung.

Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen nach §28 BaySchO der Einübung der im Unterricht gewonnenen
Fähigkeiten und Fertigkeiten und der Gewöhnung der Kinder an regelmäßige und
gewissenhafte Erfüllung schulischer Pflichten. Nach Art. 76 des bayerischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetzes sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für eine pünktliche und
gewissenhafte Erfüllung der Hausaufgaben zu sorgen.
Bitte beachten Sie das Hausaufgabenkonzept der Schule (insgesamt 1 Stunde
Hausaufgabenzeit: 10 Min. für das Lesen, maximal 25 Minuten für Hausaufgabe 1, maximal 25
Minuten für Hausaufgabe 2)
Sollte Ihr Kind dreimal eine Hausaufgabe komplett vergessen haben, dann erhalten Sie einen
Informationsbrief Ihrer Klassenlehrkraft. Bei weiteren drei vergessenen Hausaufgaben
bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung durch die Schulleitung. Sollte Ihr Kind weitere drei
Hausaufgaben nicht fristgerecht vorlegen können, lädt Sie die Lehrkraft zu einem
Elterngespräch ein. Wir legen die Verantwortung ab diesem Zeitpunkt in Ihre Hände als
Erziehungsberechtigte. Sie erhalten von schulischer Seite keine weiteren Hinweise mehr auf
versäumte Übungen.
Natürlich wollen wir auch auf positives Verhalten bei der Erledigung der Hausaufgaben
hinweisen. Alle Kinder, die ihre Hausaufgaben zuverlässig erledigt haben erhalten immer vor
den Ferien eine Urkunde mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnisnahme.

Jahresthema
Weiterhin legen wir unseren Schwerpunkt auf das Thema Lesen. Mit verschiedenen Methoden
und Aktionen wollen wir die so wichtige Lesekompetenz Ihres Kindes stärken.
Auch Sie können dazu beitragen, indem Sie sich täglich laut von Ihrem Kind für 10
Minuten vorlesen lassen. Im Anschluss daran sollte auch immer genau der Inhalt
besprochen werden. Mit Besuchen in der Bücherei oder im Bücherbus können auch Sie dazu
beitragen, das Leseinteresse Ihres Kindes weiter zu steigern.
Vorlesen in der Muttersprache oder auf Deutsch steigert außerdem das Hörverständnis Ihres
Kindes.

Jugendsozialarbeit an Schulen
Seit dem Schuljahr 2014/205 gibt es mit Herrn Witthake Jugendsozialarbeit an unserer Schule.
Sie finden Herrn Witthake im Erdgeschoss neben dem Haupteingang.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem separaten Flyer zur Jugendsozialarbeit an
Schulen.
Kleidung der Schüler
Kleidung drückt aus, wie viel Respekt man gegenüber einer Person oder Sache hat.
Die Schule ist die „Arbeit“ Ihres Kindes. So wie wir Erwachsene nicht in Sportbekleidung (z.B.
Jogginghose, Turnhose) oder äußerst knapper Kleidung (bauchfrei) zur Arbeit gehen, so sollten
auch die Schüler sich an diese Grundregel halten.
Daher würden wir es begrüßen, wenn Sie den Wunsch der Lehrkräfte respektieren und
Ihr Kind NICHT in Jogginghosen zur Schule kommt.
Bitte achten Sie auch auf jahreszeitlich angemessene Kleidung.

Lebensmittel
Wenn Sie Essen oder Getränke mit in die Schule bringen (z.B. beim Geburtstag Ihres Kindes
oder bei einem schulischen Fest), dann stellen Sie bitte sicher, dass die mitgebrachten
Lebensmittel hygienisch einwandfrei und ausreichend durchgegart bzw. gekühlt sind.

Lehrmittelfreie Bücher
Sämtliche Schulbücher werden Ihrem Kind kostenlos von der Schule zur Verfügung gestellt und
sollen pfleglich behandelt werden. Bitte binden Sie die Bücher unbedingt ein, da sie dann
länger verwendet werden können.
Wird ein Schulbuch so schwer beschädigt oder beschmutzt, dass es nicht mehr verwendbar ist
oder geht es verloren, müssen Sie es ersetzen. Ein Schulbuch kostet durchschnittlich etwa 15 €.

Nachmittagsunterricht
Der Nachmittagsunterricht ist Pflichtunterricht, was auch für die Arbeitsgemeinschaften gilt.
Legen Sie deshalb Arzttermine grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit.
In den Zwischenstunden zum Nachmittagsunterricht müssen alle Kinder nach Hause gehen
(sprengelfremde Kinder dürfen nur nach Anmeldung im Schulhaus bleiben).

Religionswechsel, Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Kursen
Eine Abmeldung aus einer Arbeitsgemeinschaft oder ein Wechsel des Religionsunterrichts ist
während des Schuljahres grundsätzlich nicht möglich.
Sollten Sie eine Änderung des Religionsunterrichts wünschen, dann geben Sie uns bitte
im Monat März für das nächste Schuljahr Bescheid!

Schulordnung
Schimpfwörter und aggressives Verhalten wie Schlagen oder Treten sowie das Laufen und
Schreien im Schulhaus sind ausdrücklich per Schulordnung verboten. Hält Ihr Kind diese
Regeln nicht ein informieren wir Sie als Erziehungspflichtige und hoffen, dass auch Sie positiv
auf Ihr Kind einwirken, damit sich ein solches Fehlverhalten nicht wiederholt.

Schulweg und Unfallversicherung
Auf dem Schulweg und während des Unterrichts ist Ihr Kind gesetzlich versichert.
Bitte lassen Sie Ihr Kind erst ab der Fahrradprüfung in der 4. Klassen mit dem Fahrrad zur
Schule kommen (siehe dazu auch Elternbrief „Schülerunfälle“).
Roller und Skateboards etc. sind im Schulhaus verboten. Sollte Ihr Kind damit oder mit dem
Fahrrad zur Schule kommen, müssen Fahrräder, Roller und Skateboards ausschließlich am
Fahrradständer beim Eingang Park/Realschule und nirgends anders auf dem Schulgelände
abgestellt werden.
Unterrichtsfremde Gegenstände
Unterrichtsfremde Gegenstände (Spielsachen, gefährliche Gegenstände) sind in der Schule
verboten. Mobiltelefone müssen nach § 56 (5) des Bayerischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetzes auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein.
Bei Zuwiderhandlung werden die betreffende Gegenstände abgenommen (siehe dazu auch
Elternbrief „Informationen zu unerlaubten Gegenständen und Handys“).
Bitte sind Sie als Eltern auch Vorbild und schalten Ihr Handy auf dem Schulgelände und vor
allem im Schulgebäude aus.

Auf unserer Homepage erhalten Sie aktualisierte weitere Informationen zur Schule und zum
Unterricht in den Klassen.

Unsere Schule braucht die Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern. Ihre Wünsche, Anliegen und
Ihre Unterstützung dienen den Kindern. Das Lehrerkollegium hofft auf eine weiterhin so
gelungene und positive Zusammenarbeit wie im letzten Jahr und wünscht Ihnen und Ihren
Kindern ein erfolgreiches Schuljahr.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kiener, Rektorin

Anhang: Ferientermine, Sprechstunden
Ferientermine

       Ferienordnung für das Schuljahr 2021/2022
                             erster freier Tag          letzter freier Tag

Herbstferien                    01.11.2021                 05.11.2021

Weihnachtsferien                24.12.2021                 07.01.2022

Fasching                        28.02.2022                 04.03.2022

Osterferien                     11.04.2022                 22.04.2022

Pfingstferien                   06.06.2022                 18.06.2022

Sommerferien                    01.08.2022                 12.09.2022

Zusätzliche freie Tage: 17.11.2021, 26.05.2022

Sprechzeiten der Lehrkräfte
Bitte melden Sie sich unbedingt schriftlich (z.B. per Mail oder über das Hausaufgabenheft)
einige Tage vorher bei den Lehrkräften an!

Klasse 1a: Frau Bauer                  Dienstag, 12.20 – 13.05 Uhr
Klasse 1b: Frau Weber                  Donnerstag, 10.35 – 11.20 Uhr
Klasse 1c: Frau Niebler                Montag, 14.00 – 14.45 Uhr
Klasse 2a: Frau Schmid                 Montag, 12.20 – 13.05 Uhr
Klasse 2b: Frau Dirscherl              Donnerstag, 12.20 – 13.05 Uhr
Klasse 2c: Herr Pöner                  Montag, 12.20 – 13.05 Uhr
Klasse 3a: Frau Schlötter              Montag, 8.45 – 9.30 Uhr
Klasse 3b: Frau Schwürzenbeck          Mittwoch, 8.45 Uhr – 9.30 Uhr
Klasse 3c: Frau Seidel                 Donnerstag, 12.20 – 13.05 Uhr
Klasse 4a: Frau Lissner                Donnerstag, 11.35 – 12.20 Uhr
Klasse 4b: Frau Heyen                  Montag, 9.50 – 10.35 Uhr
Klasse 4c: Frau Schwab                 Donnerstag, 10.35 – 11.20 Uhr
Frau Popp:                             Montag, 9.50 – 10.35 Uhr
Frau Reich:                            Mittwoch, 9.50 – 10.35 Uhr
Frau Reithmayer:                       nach Vereinbarung
Frau Kohwagner:                        nach Vereinbarung
Frau Kiener:                           nach Vereinbarung
Herr Zidov:                            nach Vereinbarung
Frau Aigner:                           nach Vereinbarung
Frau Schmidt:                          nach Vereinbarung
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