Rundschreiben Informationen zum neuen Schuljahr 2021/2022
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Grundschule an der Hugo-Wolf-Str. Hugo-Wolf-Str. 70 80937 München 089/312 037 40 Fax 089/312 037 30 gs-hugo-wolf-str-70@muenchen.de www.gs-hugo-wolf.musin.de Rundschreiben Informationen zum neuen Schuljahr 2021/2022 Sehr geehrte Eltern, im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zum neuen Schuljahr geben. Übersicht: Schüler und Klassen Unsere Schule besuchen momentan 271 Kinder in zwölf Klassen. Sie werden von zwölf Klassenlehrkräften und 10 weiteren Lehrkräften unterrichtet. In den 3. und 4. Klassen ist Englisch Pflichtfach (2 Stunden pro Woche). Die 3. und 4. Klassen nehmen am Schwimmunterricht (Pflichtunterricht) teil, die 4. Klassen im 1. Schulhalbjahr, die 3. Klassen im 2. Schulhalbjahr. Der Schwimmunterricht findet im Schwimmbecken des Augustinum in der Weitlstr. statt. Wir bieten unseren Schülern zusätzlich zur offiziellen Stundentafel folgende Kurse an: DeutschPlus-Unterricht, Brückenkurse und Arbeitsgemeinschaften für die 2.,3. und 4. Klassen. Für die 1. Klassen bietet Herr Witthake wieder die Arbeitsgemeinschaft Soziale Spiele an. Unsere externen Partner in diesem Jahr sind: - Kinderhaus Harthof (verschiedene Angebote) - „Schule für alle“ (zusätzlicher Deutschunterricht) - iz art (Kunst- und Medienprojekte) - Städtische Sing- und Musikschule (Grundkurs) - ELLiS Lernförderung - Brotzeit e.V. Schulfrühstück Aufenthalt im Schulgelände Unser Schulhaus ist am Morgen von 7.45 Uhr bis 8.00 geöffnet für die Kinder geöffnet. Eltern betreten das Schulhaus und Schulgelände grundsätzlich bitte nicht oder melden sich vorher telefonisch bei der Lehrkraft oder im Sekretariat an. Informationen für Lehrkräfte notieren Sie bitte im Hausaufgabenheft Ihres Kindes. Sollten Sie im Gebäude sein, dann öffnen Sie bitte keinen anderen Personen die Türen.
Außerschulische Betreuungsangebote Hort (Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr) Tagesheim (Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr) Mittagsbetreuung (Unterrichtsschluss bis 14.00 Uhr/16.30 Uhr) Sollten Sie eine Tagesheim-, Mittags- oder Hortbetreuung für Ihr Kind wünschen, nehmen Sie bitte direkt mit den Leitungen der jeweiligen Einrichtung Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage. Die Einrichtungen werden nicht von der Schule geleitet oder verwaltet. Betreuungsangebot der Schule Wenn Sie eine Beaufsichtigung in der Schule von 7.30 – 7.45 Uhr oder von Unterrichtsende bis 12.20 Uhr mit anschließender Betreuung im Kinderhaus wünschen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Klassenlehrkraft, die Ihnen den Antrag dafür zukommen lässt. Erst nach einer Genehmigung durch die Lehrkraft darf Ihr Kind an diesen Angeboten teilnehmen. Beratungsangebote der Schule Die für unsere Schule zuständige Beratungslehrerin und die zuständige Schulpsychologin und deren Beratungszeiten finden Sie demnächst auf unserer Homepage. Beurlaubung Die Beurlaubung von Schülern kann nur auf Grund wichtiger persönlicher Anliegen (Eheschließung eines Elternteils, Todesfall naher Familienmitglieder) erfolgen. Urlaubsreisen sind kein Grund für Beurlaubungen. Eine Beurlaubung zur Ferienverlängerung ist nicht möglich. Bei Fehltagen eine Woche vor und nach Ferien muss grundsätzlich ein ärztliches Attest für jeden Fehltag vorgelegt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen vor oder nach den Ferien wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Elternbeirat Der Elternbeirat wird demnächst gewählt und seit letztem Schuljahr wird der Elternbeirat für zwei Jahre gewählt. Wir werden Sie natürlich über die Mitglieder informieren. Jetzt schon möchten wir uns bei allen Eltern bedanken, die sich für dieses wichtige Amt zur Verfügung stellen. Entschuldigung im Krankheitsfall Im Krankheitsfall entschuldigen Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 8 Uhr telefonisch oder mündlich. Entschuldigen können nur die Erziehungsberechtigten (keine Geschwister, Oma etc.). Ab dem 4. Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ist Ihr Kind nicht entschuldigt und können wir Sie in einem solchen Fall telefonisch nicht erreichen sind wir dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren. Sie ersparen sich und uns viel unnötigen Ärger, indem Sie Ihr Kind zuverlässig und pünktlich entschuldigen. Bitte schicken Sie Ihr Kind auch so frühzeitig zur Schule, dass es bis spätestens 7.50 Uhr im Klassenzimmer ist. Kranke Kinder gehören grundsätzlich nicht in die Schule geschickt! Sollte Ihr Kind allerdings während des Schulvormittages erkranken, dann werden Sie von uns verständigt und gebeten, Ihr Kind abzuholen. Wir dürfen kein Kind alleine nach Hause schicken. Frühstück In Zusammenarbeit mit Brotzeit e.V. können wir für die Kinder am Morgen in der Schule ein Frühstück in Form eines Lunchbeutels anbieten. Wenn Sie möchten, dass ihr Kind am Frühstück teilnimmt, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenlehrkraft.
Foto- und Filmaufnahmen Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Schulgelände und natürlich im Schulgebäude das Fotografieren und Filmen durch Eltern und Schüler nicht erlaubt ist. Wir haben jedoch Verständnis dafür, dass Sie Ihr eigenes Kind zu Erinnerungszwecken filmen oder fotografieren möchten. Bitte beachten Sie dabei, dass keine anderen Kinder im Bild sind, da deren Erziehungsberechtigte hierzu zustimmen müssen. Auch andere Personen (z.B. Eltern, Lehrkräfte) dürfen nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden. Die Aufnahmen dürfen in der Regel nur für rein private Zwecke genutzt und nicht veröffentlicht werden, z.B. nicht in soziale Netzwerke (z.B. WhatsApp, facebook) oder ins Internet gestellt werden. Haftpflichtversicherung Immer wieder kommt es zu Beschädigungen von Schul- oder Schülereigentum. Sollte Ihr Kind einen solchen Schaden verursachen müssen Sie als Eltern die Kosten dafür tragen (Haftpflichtversicherung der Eltern). Die Schule übernimmt bei Verlust oder Diebstahl oder bei Beschädigung von Gegenständen, die Ihrem Kind gehören (wie z.B. Handys, Geld, Sportgeräte, Bekleidung) keine Haftung. Hausaufgaben Hausaufgaben dienen nach §28 BaySchO der Einübung der im Unterricht gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten und der Gewöhnung der Kinder an regelmäßige und gewissenhafte Erfüllung schulischer Pflichten. Nach Art. 76 des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für eine pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der Hausaufgaben zu sorgen. Bitte beachten Sie das Hausaufgabenkonzept der Schule (insgesamt 1 Stunde Hausaufgabenzeit: 10 Min. für das Lesen, maximal 25 Minuten für Hausaufgabe 1, maximal 25 Minuten für Hausaufgabe 2) Sollte Ihr Kind dreimal eine Hausaufgabe komplett vergessen haben, dann erhalten Sie einen Informationsbrief Ihrer Klassenlehrkraft. Bei weiteren drei vergessenen Hausaufgaben bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung durch die Schulleitung. Sollte Ihr Kind weitere drei Hausaufgaben nicht fristgerecht vorlegen können, lädt Sie die Lehrkraft zu einem Elterngespräch ein. Wir legen die Verantwortung ab diesem Zeitpunkt in Ihre Hände als Erziehungsberechtigte. Sie erhalten von schulischer Seite keine weiteren Hinweise mehr auf versäumte Übungen. Natürlich wollen wir auch auf positives Verhalten bei der Erledigung der Hausaufgaben hinweisen. Alle Kinder, die ihre Hausaufgaben zuverlässig erledigt haben erhalten immer vor den Ferien eine Urkunde mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnisnahme. Jahresthema Weiterhin legen wir unseren Schwerpunkt auf das Thema Lesen. Mit verschiedenen Methoden und Aktionen wollen wir die so wichtige Lesekompetenz Ihres Kindes stärken. Auch Sie können dazu beitragen, indem Sie sich täglich laut von Ihrem Kind für 10 Minuten vorlesen lassen. Im Anschluss daran sollte auch immer genau der Inhalt besprochen werden. Mit Besuchen in der Bücherei oder im Bücherbus können auch Sie dazu beitragen, das Leseinteresse Ihres Kindes weiter zu steigern. Vorlesen in der Muttersprache oder auf Deutsch steigert außerdem das Hörverständnis Ihres Kindes. Jugendsozialarbeit an Schulen Seit dem Schuljahr 2014/205 gibt es mit Herrn Witthake Jugendsozialarbeit an unserer Schule. Sie finden Herrn Witthake im Erdgeschoss neben dem Haupteingang. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem separaten Flyer zur Jugendsozialarbeit an Schulen.
Kleidung der Schüler Kleidung drückt aus, wie viel Respekt man gegenüber einer Person oder Sache hat. Die Schule ist die „Arbeit“ Ihres Kindes. So wie wir Erwachsene nicht in Sportbekleidung (z.B. Jogginghose, Turnhose) oder äußerst knapper Kleidung (bauchfrei) zur Arbeit gehen, so sollten auch die Schüler sich an diese Grundregel halten. Daher würden wir es begrüßen, wenn Sie den Wunsch der Lehrkräfte respektieren und Ihr Kind NICHT in Jogginghosen zur Schule kommt. Bitte achten Sie auch auf jahreszeitlich angemessene Kleidung. Lebensmittel Wenn Sie Essen oder Getränke mit in die Schule bringen (z.B. beim Geburtstag Ihres Kindes oder bei einem schulischen Fest), dann stellen Sie bitte sicher, dass die mitgebrachten Lebensmittel hygienisch einwandfrei und ausreichend durchgegart bzw. gekühlt sind. Lehrmittelfreie Bücher Sämtliche Schulbücher werden Ihrem Kind kostenlos von der Schule zur Verfügung gestellt und sollen pfleglich behandelt werden. Bitte binden Sie die Bücher unbedingt ein, da sie dann länger verwendet werden können. Wird ein Schulbuch so schwer beschädigt oder beschmutzt, dass es nicht mehr verwendbar ist oder geht es verloren, müssen Sie es ersetzen. Ein Schulbuch kostet durchschnittlich etwa 15 €. Nachmittagsunterricht Der Nachmittagsunterricht ist Pflichtunterricht, was auch für die Arbeitsgemeinschaften gilt. Legen Sie deshalb Arzttermine grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit. In den Zwischenstunden zum Nachmittagsunterricht müssen alle Kinder nach Hause gehen (sprengelfremde Kinder dürfen nur nach Anmeldung im Schulhaus bleiben). Religionswechsel, Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Kursen Eine Abmeldung aus einer Arbeitsgemeinschaft oder ein Wechsel des Religionsunterrichts ist während des Schuljahres grundsätzlich nicht möglich. Sollten Sie eine Änderung des Religionsunterrichts wünschen, dann geben Sie uns bitte im Monat März für das nächste Schuljahr Bescheid! Schulordnung Schimpfwörter und aggressives Verhalten wie Schlagen oder Treten sowie das Laufen und Schreien im Schulhaus sind ausdrücklich per Schulordnung verboten. Hält Ihr Kind diese Regeln nicht ein informieren wir Sie als Erziehungspflichtige und hoffen, dass auch Sie positiv auf Ihr Kind einwirken, damit sich ein solches Fehlverhalten nicht wiederholt. Schulweg und Unfallversicherung Auf dem Schulweg und während des Unterrichts ist Ihr Kind gesetzlich versichert. Bitte lassen Sie Ihr Kind erst ab der Fahrradprüfung in der 4. Klassen mit dem Fahrrad zur Schule kommen (siehe dazu auch Elternbrief „Schülerunfälle“). Roller und Skateboards etc. sind im Schulhaus verboten. Sollte Ihr Kind damit oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, müssen Fahrräder, Roller und Skateboards ausschließlich am Fahrradständer beim Eingang Park/Realschule und nirgends anders auf dem Schulgelände abgestellt werden.
Unterrichtsfremde Gegenstände Unterrichtsfremde Gegenstände (Spielsachen, gefährliche Gegenstände) sind in der Schule verboten. Mobiltelefone müssen nach § 56 (5) des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung werden die betreffende Gegenstände abgenommen (siehe dazu auch Elternbrief „Informationen zu unerlaubten Gegenständen und Handys“). Bitte sind Sie als Eltern auch Vorbild und schalten Ihr Handy auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude aus. Auf unserer Homepage erhalten Sie aktualisierte weitere Informationen zur Schule und zum Unterricht in den Klassen. Unsere Schule braucht die Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern. Ihre Wünsche, Anliegen und Ihre Unterstützung dienen den Kindern. Das Lehrerkollegium hofft auf eine weiterhin so gelungene und positive Zusammenarbeit wie im letzten Jahr und wünscht Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen Sabine Kiener, Rektorin Anhang: Ferientermine, Sprechstunden
Ferientermine Ferienordnung für das Schuljahr 2021/2022 erster freier Tag letzter freier Tag Herbstferien 01.11.2021 05.11.2021 Weihnachtsferien 24.12.2021 07.01.2022 Fasching 28.02.2022 04.03.2022 Osterferien 11.04.2022 22.04.2022 Pfingstferien 06.06.2022 18.06.2022 Sommerferien 01.08.2022 12.09.2022 Zusätzliche freie Tage: 17.11.2021, 26.05.2022 Sprechzeiten der Lehrkräfte Bitte melden Sie sich unbedingt schriftlich (z.B. per Mail oder über das Hausaufgabenheft) einige Tage vorher bei den Lehrkräften an! Klasse 1a: Frau Bauer Dienstag, 12.20 – 13.05 Uhr Klasse 1b: Frau Weber Donnerstag, 10.35 – 11.20 Uhr Klasse 1c: Frau Niebler Montag, 14.00 – 14.45 Uhr Klasse 2a: Frau Schmid Montag, 12.20 – 13.05 Uhr Klasse 2b: Frau Dirscherl Donnerstag, 12.20 – 13.05 Uhr Klasse 2c: Herr Pöner Montag, 12.20 – 13.05 Uhr Klasse 3a: Frau Schlötter Montag, 8.45 – 9.30 Uhr Klasse 3b: Frau Schwürzenbeck Mittwoch, 8.45 Uhr – 9.30 Uhr Klasse 3c: Frau Seidel Donnerstag, 12.20 – 13.05 Uhr Klasse 4a: Frau Lissner Donnerstag, 11.35 – 12.20 Uhr Klasse 4b: Frau Heyen Montag, 9.50 – 10.35 Uhr Klasse 4c: Frau Schwab Donnerstag, 10.35 – 11.20 Uhr Frau Popp: Montag, 9.50 – 10.35 Uhr Frau Reich: Mittwoch, 9.50 – 10.35 Uhr Frau Reithmayer: nach Vereinbarung Frau Kohwagner: nach Vereinbarung Frau Kiener: nach Vereinbarung Herr Zidov: nach Vereinbarung Frau Aigner: nach Vereinbarung Frau Schmidt: nach Vereinbarung
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