Sanierungsförderungen Ein Überblick - Stadt Graz

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Sanierungsförderungen Ein Überblick - Stadt Graz
Sanierungsförderungen

Ein Überblick

Städtische Wohnungsinformationsstelle

8010 Graz, Schillerplatz 4 / EG
Tel.: +43 316 872 5454
Fax: +43 316 872 5409
E-Mail:
wohnungsinformationsstelle@stadt.graz.at
barbara.horst@stadt.graz.at
Internet: www.graz.at/woist

Energieberatung:
Nach tel. Vereinbarung unter 0316/872-5454
Sanierungsförderungen Ein Überblick - Stadt Graz
Dieser Überblick über die Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen versucht, in einer bewusst kurz gewählten
Form, auf mögliche Finanzierungen hinzuweisen. Die angeführten Förderungen können teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen werden,
bei entsprechenden Hinweisen in den Richtlinien wurde dies in den Überblick aufgenommen.
Es empfiehlt sich jedenfalls, für jedes konkrete Projekt die jeweilige Förderstelle direkt zu kontaktieren.

Der Inhalt dieses Überblicks wurde von den Mitarbeiterinnen der Wohnungsinformationsstelle unter Heranziehung einschlägiger Materialien
ausgearbeitet.

Trotz sorgfältigster Bearbeitung kann das Amt für Wohnungsangelegenheiten – Wohnungsinformationsstelle – schon aufgrund der
notwendigerweise komprimierten Darstellung keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts übernehmen.

Ausgabe August 2021

                                                                 2/13
INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT                                            2

SANIERUNGSMASSNAHME

Fernwärme                                          4
Biomasse, moderne Holzheizungen                    5
Photovoltaik                                       6
Photovoltaik, Speicher und Lastmanagement          7
(Anpassung des elektrischen Leistungsbedarfs)
Alternativenergie                                  8
Lüftungswärmerückgewinnung                         8
Fenster                                            8
Wärmepumpen                                        9
Erdgasheizung                                      9
Solarthermie                                       10
Wärmedämmung                                       11
Energieberatung                                    12
barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse   12
sonstige Sanierungsmaßnahmen                       13
Erhaltungsarbeiten an Eigenheimen und              13
Mehrfamilienwohnhäusern

                                                       3/14
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Fernwärme
zuständige Stelle                Höhe                                                                                 Was & Wie                                                    Link / Telefon/ Laufzeit
Stadt Graz - Umweltamt           30 - 100 % des anrechenbaren Aufwandes,                                              Förderung der Heizungsumstellung nach sozialen Kriterien https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/
                                 maximal € 7.000.-/Wohnung                                                            (das monatliche Haushaltsnettoeinkommen muss unter einem +43 316 872-4323
                                                                                                                      bestimmten Betrag liegen, Nachweis z.B. mit SozialCard), bis 31.12.2022
                                                                                                                      Förderung der anteiligen Hausanlagenkosten und der
                                                                                                                      Umbaukosten in der Wohnung

Stadt Graz - Umweltamt           Die Errichtung der Hauszentrale wird bis zu 100%, maximal jedoch mit € 1000.- /      Förderung für Fernwärme-Hausanlagen-                         https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/
(zum Teil unter Verwendung von   Wohnung gefördert.                                                                   Heizungsumstellungen "Kleinanlagen" und "Großanlagen"        +43 316 872-4323
Landesmitteln)                   Die Umstellung der Warmwasserbereitung auf Fernwärme wird unter bestimmten           Die Förderabwicklung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren   bis 31.12.2022
                                 Voraussetzungen pauschal mit € 500.-/Wohnung gefördert, die Förderung ist            (Zusicherung auf Grund von Kostenvoranschlägen möglich -
                                 einkommensunabhängig!                                                                Auszahlung nach Fertigstellung)

Stadt Graz - Umweltamt           Anerkannte anteilige und nachgewiesene Errichtungskosten werden bis zu 100%,         Heizungsumstellung auf Fernwärme, Hausanlagenkosten bei https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/
(zum Teil unter Verwendung von   maximal jedoch mit € 700.-/ Wohneinheit gefördert.                                   Anschlussverdichtung (Erweiterung durch Anschluss noch   +43 316 872-4323
Landesmitteln)                   Die Förderung ist einkommensunabhängig!                                              nicht versorgter Haushalte)                              bis 31.12.2022
                                                                                                                      Die Einreichung dieser Förderung der Fernwärme-
                                                                                                                      Anschlussverdichtung erfolgt über den Fernwärmeversorger

Energie Graz und Land            € 350.- bis € 700.- pro Wohnung, bei Einfamilienhäusern bis zu € 1.400.-.            Förderung der Anschlusskosten bei der Umstellung auf         https://www.energie-graz.at/egg/fernwarme/forderungen
Steiermark                                                                                                            Fernwärme (bei EFH auch bei Neuanlagen),                     +43 316 8057-1857
                                                                                                                      Umstellungen von Erdgas auf Fernwärme nicht förderbar        für Anschlüsse von 01.01.2021 bis 31.12.2021

Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                              1 Ökopunkt Im Rahmen der Wohnhaussanierung                   http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                                                                                      E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                                                                                        +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                                                                                           Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

„raus aus Öl“                    € 5.000.- für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus,                                      Ersatz eines fossilen Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-   https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen
Kommunalkredit Public            Mehrfamilienhäuser:                                                                  Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder                 +43 (0) 1/31 6 31-735 oder -264
Consulting                       Anlagen < 50 kW € 5.000.-                                                            Direktspeicheröfen).                                         Einreichverfahren in 2 Schritten:
                                 Anlagen 50 kW bis 100 kW € 8.000.-                                                   Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen.                   Schritt 1 - Registrierung ausschließlich online bis 31.12.2022,
                                 Anlagen > 100 kW € 10.000.-                                                          Die Vorlage eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre   solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
                                 Die Förderung ist mit max. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.   alt) vom Wohngebäude oder eines                              Schritt 2 - Antragstellung innerhalb von 6 Monaten.
                                                                                                                      Energieberatungsprotokolls ist notwendig.                    Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht
                                                                                                                                                                                   wurden

                                                                                                                      4/13                                                                                           Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Biomasse, moderne Holzheizungen
zuständige Stelle                 Höhe                                                                                    Was & Wie                                                    Link / Telefon/ Laufzeit
Ökoförderung                    Bei Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Koks, Erdöl, Erdgas, Flüssiggas sowie   Die Förderung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren.        http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/D
Land, Fachabteilung Energie und Stromheizungen                                                                            Der Förderungsantrag (Schritt 1) muss vor Lieferung und      E
Wohnbau                         • Pellets- und Hackschnitzelkessel: max. € 3.600.-                                        Montage der Anlage erfolgen.                                 +43 316 877-3955
                                • Scheitholzgebläse- und Kombikessel (nicht im Großraum Graz!) max. € 2.000.-             Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) ist nach Errichtung   bis 31. Dezember 2021
                                Zuschläge sind möglich                                                                    der Anlage(n) binnen 9 Monaten möglich.
                                Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der anrechenbaren Investitionskosten          Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der
                                begrenzt.                                                                                 zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
                                                                                                                          Keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere
                                                                                                                          Landesdienststellen,
                                                                                                                          zahlreiche technische Voraussetzungen

Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                                  Im Rahmen der Wohnhaussanierung ,                            http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                             Einbau einer Biomasseheizung -> 1 Ökopunkt                   E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                               Scheitholzgebläsekessel bzw. Kombikessel sind im Großraum    +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                                  Graz nicht förderbar.
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,          Einbau eines Heizungssystems mit erneuerbarem                Stand: September 2020/Juli 2021
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)                    Energieträger in Verbindung mit einem Massivspeicher-
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,        Heizungssystem (Kachelofen) ->1 Ökopunkt
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

„raus aus Öl“                     € 5.000.- für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus,                                         Ersatz eines fossilen Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-   https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-
Kommunalkredit Public             Mehrfamilienhäuser:                                                                     Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder                 oel.html
Consulting                        Anlagen < 50 kW € 5.000.-                                                               Direktspeicheröfen).                                         +43 (0) 1/31 6 31-735 oder -264
                                  Anlagen 50 kW bis 100 kW € 8.000.-                                                      Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen.                   Einreichverfahren in 2 Schritten:
                                  Anlagen > 100 kW € 10.000.-                                                             Die Vorlage eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre   Schritt 1 - Registrierung ausschließlich online bis 31.12.2022,
                                  Die Förderung ist mit max. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.      alt) vom Wohngebäude oder eines                              solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
                                                                                                                          Energieberatungsprotokolls ist notwendig.                    Schritt 2 - Antragstellung innerhalb von 6 Monaten.
                                                                                                                          Besondere Anforderungen müssen eingehalten werden.           Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht
                                                                                                                                                                                       wurden

                                                                                                                          5/13                                                                                          Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Photovoltaik
zuständige Stelle               Höhe                                                                                 Was & Wie                                                     Link / Telefon/ Laufzeit
Stadt Graz - Umweltamt          Eigennutzung (PV-Strom wird vorrangig selbst verwendet)                              Photovoltaik - Gemeinschaftsanlagen:                          https://www.graz.at/cms/beitrag/10023431/7882683/
                                Die Förderung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen beträgt € 500.- pro kWpeak    dachintegrierte, auf Dächern aufgestellte oder                +43 316 872-4302
                                und anspruchsberechtigtem Haushalt, maximal jedoch € 40.000.- /Objekt.               fassadenintegrierte Photovoltaikanlagen                       bis 31.12.2022
                                Keine Eigennutzung                                                                   (Leistung maximal 2,0 kWpeak pro Haushalt an der
                                Die Förderung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen beträgt € 290.- pro kWpeak    Objektadresse)
                                und anspruchsberechtigtem Haushalt, maximal jedoch € 40.000.- /Objekt.
Stadt Graz - Umweltamt          Je nach Anlage sind Förderungen von 120 bis 200 Euro pro kWp möglich.                Photovoltaik-Anlagen („SolarEnergieDach"): Mindestleistung https://www.graz.at/cms/beitrag/10369192/9231694/Phot
Abwicklung über die Grazer                                                                                           der Anlage muss 3kWp betragen. Gefördert wird bis zu einer ovoltaik_Anlagen_SolarEnergieDach.html
Energieagentur                                                                                                       Leistung von maximal 100 kWp pro Gebäude.                   +43 316 811-848-0
                                                                                                                                                                                 Die Förderaktion tritt mit 30. April 2021 in Kraft und gilt bis
                                                                                                                                                                                 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bzw. bis längstens
                                                                                                                                                                                 29. April 2022
Stadt Graz - Umweltamt          bis zu einer Maximalleistung von 800 Wp: Förderung von 60 %,                         Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone                     https://www.graz.at/cms/beitrag/10369254/9231694/Phot
Abwicklung über die Grazer      höchstens jedoch € 600.-.                                                            Inkludiert ist damit auch die Unterstützung für die         ovoltaik_Kleinstanlagen_fuer_Balkone.html
Energieagentur                                                                                                       fachmännische Inbetriebnahme der Anlage.                    +43 316 811-848-0
                                                                                                                                                                                 Die Förderaktion tritt mit 30. April 2021 in Kraft und gilt bis
                                                                                                                                                                                 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bzw. bis längstens
                                                                                                                                                                                 29. April 2022
Stadt Graz - Umweltamt          Je nach Leistung der Anlage sind das zwischen 240 und 320 Euro je kWp.               Kombination aus Photovoltaik und Begrünung am Dach          https://www.graz.at/cms/beitrag/10369355/9231694/Phot
                                                                                                                     („SolarGrünDach")                                           ovoltaik_Anlagen_SolarGruenDach.htmll
                                                                                                                     Unter einem „SolarGrünDach" wird die kombinierte Nutzung +43 316 872-4302
                                                                                                                     von Photovoltaikanlage mit extensiver Dachbegrünung         Die Förderaktion tritt mit 30. April 2021 in Kraft und gilt bis
                                                                                                                     verstanden. Die Photovoltaikanlage befindet sich dabei      bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bzw. bis längstens
                                                                                                                     unmittelbar über der extensiven Dachbegrünung. Leistung der 29. April 2022
                                                                                                                     Anlage 3-100 kWp.
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                             Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Einbau einer              http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                        Photovoltaikanlage, gefördert werden maximal                E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                          3 kWpeak/Wohneinheit,                                       +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                             bei mindestens 1,5 kWpeak/Wohnung bei                       Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,     Mehrfamilienwohnhäusern bzw. mindestens 2,0
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)               kWpeak/Eigenheim oder Reihenhaus -> 1 Ökopunkt
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

                                                                                                                     6/13                                                                                           Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Photovoltaik
Abwicklungsstelle für Ökostrom   Höhe des Investitionszuschusses                                                       Antragstellung nur, wenn mit der Errichtung der Anlage noch   https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik
AG                               gemäß § 27a ÖSG 2012 idgF iVm Art. 41 AGVO                                            nicht begonnen wurde,                                         +43 5 787 66-10
Investitionsförderung                                                                                                  Neuanlage bis 500 kWp oder                                    Antragstellung ab 16.02.2021 17:00 Uhr
                                                                                                                       Erweiterung einer Bestandsanlage (unter Beachtung
                                                                                                                       etwaiger Beschränkungen bereits bezogener
                                                                                                                       Förderungen) um bis zu 500 kWp
Abwicklungsstelle für Ökostrom   Einspeisetarif in Cent/kWh zuzüglich einer Einmalförderung gemäß der letztgültigen    Antragstellung nur, wenn mit der Errichtung der Anlage noch   https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik
AG                               Ökostromeinspeisetarif-Verordnung                                                     nicht begonnen wurde,                                         +43 5 787 66-10
Tarifförderung                                                                                                         förderfähige Leistung 5-200 kW                                Antragstellung 12.01.2021 17:00 Uhr
Klima- und Energiefonds der      Einzelanlagen:                                                                        Förderung bis 50 kWp,                                         https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovo
österreichischen Bundesregierung • 250 €/kWp für 0 bis 10 kWp                                                          Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen         ltaik-2020-2022/navigator/strom-2/photovoltaik-2020-
                                 • 200 €/kWp für jedes weitere kWp zwischen >10–20 kWp                                 Verfahren. Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12       2022.html
                                 • 150 €/kWp für jedes weitere kWp >20 kWp bis 50 kWp                                  Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der          01/316 31-730
                                 Für gebäudeintegrierte Anlagen gibt es einen Bonus in der Höhe von 100 €/kWp.         Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-      Registrierung bis 31.12.2022
                                                                                                                       Plattform gestellt werden.
                                                                                                                       Nicht in Kombination mit anderen Förderungen möglich

Photovoltaik-Speicher und Lastmanagement (Anpassung des elektrischen Leistungsbedarfs)
zuständige Stelle                Höhe                                                                                  Was & Wie                                                     Link / Telefon/ Laufzeit
Abwicklungsstelle für Ökostrom   Verfügt die Anlage über eine Speicherkapazität im Ausmaß von mindestens               Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik
AG                               0,5 kWh pro kWpeak installierter Engpassleistung, kann ein Investitionszuschuss von   nicht möglich – nur der nicht geförderte Anteil darf von einer +43 5 787 66-10
Investitionsförderung            € 200.-/kWh gewährt werden. Es können bis zu 50 kWh Speicherkapazität pro Anlage      zweiten Stelle gefördert werden.                               Antragstellung ab dem 11.03.2019
                                 gefördert werden.

Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                               Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Elektrischer                http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                          Energiespeicher (mindestens 2,0 kWh/Eigenheim; 1,5            E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                            kWh/Wohnung) zur Optimierung des Eigenverbrauchs der          +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                               Photovoltaikanlage                                            Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,       -> 1 Ökopunkt
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

                                                                                                                       7/13                                                                                       Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Alternativenergie
zuständige Stelle               Höhe                                                                                 Was & Wie                                                        Link / Telefon/ Laufzeit
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                             Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Förderung von                  http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                        innovativen Technologien, z.B Blockheizkraftwerk, Grätzelzelle   E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                          udgl.                                                            +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                             -> 1 Ökopunkt                                                    Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

Lüftungswärmerückgewinnung
zuständige Stelle               Höhe                                                                                 Was & Wie                                                        Link / Telefon/ Laufzeit
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                             Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Einbau einer                   http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                        Heizungsanlage mit Lüftungswärmerückgewinnung, ev. in            E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                          Verbindung mit Kompaktwärmepumpe -> 1 Ökopunkt                   +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                                                                                              Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

Fenster
zuständige Stelle               Höhe                                                                                 Was & Wie                                                        Link / Telefon/ Laufzeit
Land, A16 - Verkehr und         Die Beihilfe wird von den tatsächlichen Kosten (maximal jedoch jene laut Grenzwertliste) Schallschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen, mind 38 db, https://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12490
Landeshochbau                   der Fenster und Türen berechnet.                                                         bei einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB in der Nacht    632_11159929/9c6e5510/L%C3%A4rmschutz%20_24.07.20
                                                                                                                         mindestens 42 dB Schalldämmmaß                             18__Internet.pdf
                                                                                                                                                                                    0316/877-3605
                                                                                                                                                                                    Stand: August 2021
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                                 Austausch oder thermische Sanierung der Fenster und        http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                            Außentüren                                                 E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                                                                                         +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                                                                                            Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

Sanierungsscheck,               Die Förderung beträgt je nach Sanierungsgrad zwischen                                Wird eine "umfassende Sanierung" oder                            https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen
Kommunalkredit Public           € 4.000.- und € 6.000.-,                                                             "Teilsanierung 40 %" nur durch den Tausch von                    +43 (0) 1/31 6 31-264
Consulting                      bei Mehrfamilienhäusern € 50.- bis € 75.- pro m² Wohnnutzfläche.                     Fenstern/Außentüren erreicht, muss der Tausch mind. 75 %         bis 31.12.2022
                                Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert   der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen;
                                werden.                                                                              max. U-Wert: 1,1 W/m²K

                                                                                                                     8/13                                                                                          Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Wärmepumpen
zuständige Stelle                Höhe                                                                                 Was & Wie                                                      Link / Telefon/ Laufzeit
Ökoförderung                    Bei Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Stromheizungen und Allesbrennern              Die Förderung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren.          http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/D
Land, Fachabteilung Energie und -> bei Umstieg auf eine Erdwärme- oder Grundwasserwärmepumpe € 3.600,-                Der Förderungsantrag (Schritt 1) muss vor Lieferung und        E
Wohnbau                         -> bei Umstieg auf eine Luftwärmepumpe € 1.000,-                                      Montage der Anlage erfolgen.                                   +43 316 877-3955
                                -> Zuschlag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und      Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) ist nach Errichtung     bis 31. Dezember 2021
                                mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe € 500,--                        der Anlage(n) binnen 9 Monaten möglich.
                                                                                                                      Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der
                                                                                                                      zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
                                                                                                                      Keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere
                                                                                                                      Landesdienststellen,
                                                                                                                      zahlreiche technische Voraussetzungen
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                              Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Einbau einer                 http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                         Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung ->1 Ökopunkt,               E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                           Einbau einer Wärmepumpenheizung (Jahresarbeitszahl von         +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                              mindestens 3,5) -> 1 Ökopunkt                                  Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,      Förderung nur, wenn keine Förderung aus Mitteln des
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)                „Steirischen Umweltlandesfonds“ (Ökoförderung) erfolgt
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

„raus aus Öl“                    € 5.000.- für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus,                                      Ersatz eines fossilen Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-     https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-
Kommunalkredit Public            Mehrfamilienhäuser:                                                                  Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder                   oel.html
Consulting                       Anlagen < 50 kW € 5.000.-                                                            Direktspeicheröfen).                                           +43 (0) 1/31 6 31-735 oder -264
                                 Anlagen 50 kW bis 100 kW € 8.000.-                                                   Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen.                     Einreichverfahren in 2 Schritten:
                                 Anlagen > 100 kW € 10.000.-                                                          Die Vorlage eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre     Schritt 1 - Registrierung ausschließlich online bis 31.12.2022,
                                 Die Förderung ist mit max. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.   alt) vom Wohngebäude oder eines                                solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
                                 Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000         Energieberatungsprotokolls ist notwendig.                      Schritt 2 - Antragstellung innerhalb von 6 Monaten.
                                 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.                                     Besondere Anforderungen an die Wärmepumpenanlage               Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht
                                                                                                                                                                                     wurden

Erdgasheizung
zuständige Stelle                Höhe                                                                                 Was & Wie                                                      Link / Telefon/ Laufzeit
Stadt Graz - Umweltamt           30 - 100 % des anrechenbaren Aufwandes, wenn nachgewiesen wird, dass das             Die Umstellungen der Wohnungsheizung auf Erdgas werden         https://www.graz.at/cms/beitrag/10320677/7765198/Fern
                                 monatliche Haushaltsnettoeinkommen                                                   nur gefördert, wenn das zu versorgende Objekt bzw. die zu      waerme_Heizungsumstellungen_soziale_Kriterien.html
                                 unter einem bestimmten Betrag liegt                                                  versorgende Anlage vom Fernwärmeversorger aus technisch,       +43 316 872-4323
                                 (Nachweis z.B. mit SozialCard)                                                       rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht angeschlossen   bis 31.12.2022
                                                                                                                      werden kann und eine Zentralfeuerungsanlage mit
                                                                                                                      Brennwerttechnik errichtet wird.

Energie Graz und Land            € 150.- bis € 300.- pro Wohnung, bei Einfamilienhäusern bis zu € 600.-.              Umstellung auf Erdgas (bei EFH auch Neuanlagen),            https://www.energie-graz.at/egg/fernwarme/forderungen
Steiermark                                                                                                            Umstellungen von Fernwärme auf Erdgas nicht förderbar, gilt +43 316 8057-1857
                                                                                                                      nur im Großraum Graz                                        für Anschlüsse bis 31.12.2021

                                                                                                                      9/13                                                                                            Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Solarthermie
zuständige Stelle                Höhe                                                                                Was & Wie                                                    Link / Telefon/ Laufzeit
Stadt Graz - Umweltamt           € 100.-/m² Kollektorfläche, maximal 30 m².                                          Solaranlage zur WW-Bereitung od. Raumhzg;                    https://www.graz.at/cms/beitrag/10320668/7765198/Foerd
                                 Sofern eine Verpflichtung zur Errichtung der thermischen Solaranlage aufgrund des   Mindestkollektorfläche 4m²                                   erung_von_thermischen_Solaranlagen.html
                                 Steiermärkischen Baugesetzes besteht, vermindert sich die Förderungshöhe auf                                                                     +43 316 872-4323
                                 € 50.-/m² Kollektorfläche                                                                                                                        bis 31.12.2022
Ökoförderung                    Bis 10 m²: € 150.-/m²Bruttofläche, für jeden weiteren m²: € 100.-/m²                 Die Förderung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren.        http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/D
Land, Fachabteilung Energie und Zuschlag Hybridkollektoren: € 50.-/m²                                                Der Förderungsantrag (Schritt 1) muss vor Lieferung und      E
Wohnbau                         maximale Förderung Ein- und Zweifamilienwohnhaus € 2.000.-,                          Montage der Anlage erfolgen.                                 +43 316 877-3955
                                ab drei Wohneinheiten € 1.800.- + € 300.-/weiterer WE                                Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) ist nach Errichtung   von 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021
                                                                                                                     der Anlage(n) binnen 9 Monaten möglich.
                                                                                                                     Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der
                                                                                                                     zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
                                                                                                                     Keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere
                                                                                                                     Landesdienststellen,
                                                                                                                     zahlreiche technische Voraussetzungen
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                             Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Errichtung einer           http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                        Solaranlage und/oder Einbau einer teilsolaren Heizung ->1    E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                          Ökopunkt                                                     +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                             Förderung nur, wenn keine Förderung aus Mitteln des          Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,     „Steirischen Umweltlandesfonds“ (Ökoförderung) erfolgt
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

Klima- und Energiefonds          Förderpauschale von € 700.-, maximal 35 % der förderfähigen Investitionskosten      Für die Errichtung von Solaranlagen können zusätzliche    https://www.klimafonds.gv.at/ausschreibungen
der österreichischen                                                                                                 Fördermittel der Länder und Gemeinden in Anspruch         +43 1 31631-737
Bundesregierung                                                                                                      genommen werden. Die Einreichung verläuft online in einem Registrierung bis 31.03.2022
                                                                                                                     zweistufigen Verfahren. Nach Errichtung der Anlage und
                                                                                                                     spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung
                                                                                                                     kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die
                                                                                                                     Online-Plattform gestellt werden.

                                                                                                                     10/13                                                                                     Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Wärmedämmung
zuständige Stelle               Höhe                                                                                 Was & Wie                                                  Link / Telefon/ Laufzeit
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                             Im Rahmen der Wohnhaussanierung ,                          http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                        -> wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle unter       E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                          Einhaltung der Mindestanforderungen;                       +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                             -> bei Unterschreitung der wärmetechnischen                Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,     Mindestanforderung um mindestens 10% -> 1 Ökopunkt, ->
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)               um mindestens 20% -> 2 Ökopunkte
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,   -> Wärmedämmung unter Verwendung von ökologischem
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)                                                Dämmmaterial -> 1 Ökopunkt

Stadt Graz - Umweltamt          € 10.-/m² gedämmter Fläche, max. jedoch 50% der Kosten der Maßnahme                  Dämmung der obersten Geschoßdecke                          https://www.graz.at/cms/beitrag/10309964/7882683/Umw
                                                                                                                     gefördert wird die Verbesserung auf einen heute üblichen   eltfoerderung_Daemmung_der_obersten.html
                                                                                                                     Standard (U-Wert höchstens 0,16 W/m²K bzw.                 +43 316 872-4323
                                                                                                                     Mindestdämmstoffstärke 25cm),                              bis 31.12.2022
                                                                                                                     Baugenehmigung des Gebäudes vor dem 18. April 1983,
                                                                                                                     Wohnnutzung der darunter liegenden Räume ist
                                                                                                                     Voraussetzung

Sanierungsscheck,               Die Förderung beträgt je nach Sanierungsgrad zwischen                                Dämmung der Außenwände                                     https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen+43 (0)
Kommunalkredit Public           € 4.000.- und € 6.000.-,                                                             Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches          1/31 6 31-264
Consulting                      bei Mehrfamilienhäusern € 50.- bis € 75.- pro m² Wohnnutzfläche.                     Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des                bis 31.12.2022
                                Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert   Kellerbodens
                                werden.

                                                                                                                     11/13                                                                                   Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Energieberatung
zuständige Stelle               Höhe                                                                                Was & Wie                                                    Link / Telefon/ Laufzeit
Ich tu's Beratungsangebote      Kosten € 0.-                                                                        Erstberatung,                                                http://www.ich-
Land Steiermark                                                                                                     Für die Energieberatung per Telefon oder in der              tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/
                                                                                                                    Energieberatungsstelle fallen keine Kosten an.               0316/877-3955
                                                                                                                    Grundinformationen rund um das Thema Energie, Klimaschutz    Stand: Jänner 2021
                                                                                                                    & Förderungen oder eine Hilfestellung bei der Entscheidung
                                                                                                                    für weitere Beratungsdienstleistungen.
Ich tu's Beratungsangebote      Energieberatung im Wert von € 200.-                                                 Beratung gegen Energiearmut,                                 http://www.ich-
Land Steiermark                 - Förderung Land Steiermark € 200.-                                                 Das Projekt "Beratung gegen Energiearmut" hilft Personen     tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/
                                Kosten € 0.-                                                                        mit geringem Einkommen, ihre Energiekosten nachhaltig zu     0316/877-3955
                                                                                                                    senken. Umfassendes, kostenloses Beratungsgespräch vor Ort   Stand: Jänner 2021
                                                                                                                    zum Thema Energieeffizienz und Einsparpotenziale im
                                                                                                                    Haushalt; kostenlose Goodiebox inklusive

Ich tu's Beratungsangebote      Energieberatung im Wert von € 200.-                                                 Energiesparberatung,                                         http://www.ich-
Land Steiermark                 - Förderung Land Steiermark € 150.-                                                 Erhebung von Energiesparpotentialen, Bewertung von Strom-    tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/
                                Selbstbehalt € 50.-                                                                 und Heizungsrechnungen, Maßnahmenvorschläge zur              0316/877-3955
                                Bei Umsetzung gewisser Maßnahmen wird der Selbstbehalt rücküberwiesen.              Reduktion von Energiekosten, Mobilität und                   Stand: Jänner 2021
                                                                                                                    Klimaschutz, Einsatz erneuerbarer Energieträger (z.B.
                                                                                                                    thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, usw.)

Ich tu's Beratungsangebote      Ein- oder Zweifamilienhaus:                                                         Vor-Ort-Gebäudecheck                                         http://www.ich-
Land Steiermark                 Energieberatung im Wert von € 500.-                                                 Bestandsaufnahme vor Ort, Sanierungsvorschläge für           tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/
                                - Förderung Land Steiermark € 300.-                                                 Gebäudehülle und Heizung,                                    0316/877-3955
                                Selbstbehalt € 200.-                                                                Sanierungskonzept, Förderungsinformationen; Details auf:     Stand: Jänner 2021
                                Bei Umsetzung gewisser Maßnahmen wird der Selbstbehalt rücküberwiesen.              www.ich-tus.at

Barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse
zuständige Stelle               Höhe                                                                                Was & Wie                                                    Link / Telefon/ Laufzeit
Land, Fachabteilung Energie und Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 45%                            Im Rahmen der „umfassenden“ Sanierung,                       https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12728970
Wohnbau                         oder 30% Förderungsbeitrag, maximal € 50.000.-/Wohnung.                             Erwerbsminderung von mindestens 80 %                         /150932686
                                                                                                                                                                                 +43 316 877 4479
Referat für Behindertenhilfe,   Förderung von 80% der Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes                Zuschuss für notwendige bauliche Maßnahmen, Aufstellung      https://www.graz.at/cms/dokumente/10172124_7761923/3
Leistungen nach                                                                                                     der geplanten behinderungs-bedingten Maßnahmen und           f248797/barrierefrei_umbauen.pdf
dem Steiermärkischen                                                                                                deren Kosten sowie der Nachweis, dass die Wohnung/das        +43 316 872-6432 bis 6445 oder
Behindertengesetz                                                                                                   Wohnhaus als Hauptwohnsitz dient;                            +43 800 20 10 10

                                                                                                                                                                                 Stand: August 2021

Sozialministeriumservice,       Aus den Mitteln des Unterstützungsfonds können Zuwendungen grundsätzlich nur bis zu Grad der Behinderung mind. 50 %,                             https://sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Finanzielle_
Unterstützungsfonds für         einer Höhe von maximal € 6.000.- gewährt werden.                                    Einkommensgrenzen,                                           Unterstuetzung/Sonstige_finanzielle_Vorteile/Sonstige_fina
Menschen mit Behinderung                                                                                            das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer             nzielle_Vorteile_und_Unterstuetzungen.de.html#heading_U
                                                                                                                    Kostenträger ausfinanziert sein                              nterstuetzungsfonds_f_r_Menschen_mit_Behinderung
                                                                                                                                                                                 +43 316/70-90 oder
                                                                                                                                                                                 +43 5 99 88
                                                                                                                   12/13                                                         Richtlinien ab Jänner 2018
                                                                                                                                                                                                                  Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen

Sonstige Sanierungsmaßnahmen
zuständige Stelle                 Höhe                                                                                     Was & Wie                                                     Link / Telefon/ Laufzeit
Land, Fachabteilung Energie und   Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                                 Hochwasserschutzmaßnahmen;                                    http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau;                          nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                            Sicherheitsmaßnahmen;                                         E
im Rahmen der "Umfassenden        Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                              Einbau eines Personenaufzugs;                                 +43 316 877-3713
energetischen Sanierung" und      bei "kleiner Sanierung":                                                                 Ökologische Maßnahmen;                                        Stand: September 2020/Juli 2021
"Kleinen Sanierung"               nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,         Elektroinstallationen inkl. Anschlussgebühren;
                                  (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)                   Neuschaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden;
                                  (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,       Errichtung oder Umgestaltung Sanitärinstallationen in
                                  durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)                                                    Bad/WC;
                                                                                                                           Maßnahmen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung;
                                                                                                                           Erweiterung von Wohnraum durch Zubau;
                                                                                                                           Grundrissgestaltungen

Land, Fachabteilung Energie und Die Förderung besteht wahlweise in der Gewährung                                           nur für Hauseigentümer oder Bauberechtigte;                   http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12118354/
Wohnbau,                        -> von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45 % auf die Dauer von       •Gleichzeitige Sanierung von mindestens 3 Wohnungen           117877239/
Umfassende Sanierung            15 Jahren oder                                                                             •Baubewilligung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen         +43 316 877-3713 oder
                                -> eines mehrjährigen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages im Ausmaß von               •Sanierungsaufwand je Wohnung mehr als € 30.000.-             +43 316 877-3769
                                30 % oder                                                                                  •Zumindest die Hälfte des Sanierungsaufwandes muss auf        Stand: Mai 2021
                                -> eines Förderungsdarlehens mit 0,5 % p. a. dekursiv verzinst und einer Laufzeit von 28   Verbesserungen entfallen
                                Jahren.                                                                                    •Kein Baubeginn vor Erhalt der Förderungszusicherung
                                                                                                                           •Ständige Bewohnung der geförderten Wohnungen mit
                                                                                                                           Hauptwohnsitz

Erhaltungsarbeiten an Eigenheimen und Mehrfamilienwohnhäusern
zuständige Stelle                 Höhe                                                                                     Was & Wie                                                     Link / Telefon/ Laufzeit
Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung":                                                   Instandsetzung des Daches;                                    http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D
Wohnbau                         nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder                              Sanierungsmaßnahmen am Dachstuhl;                             E
                                Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,                                Instandsetzung des Abgasfangs;                                +43 316 877- 2723
                                bei "kleiner Sanierung":                                                                   Mauertrockenlegung;                                           Stand: September 2020/Juli 2021
                                nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten,           Deckeninstandsetzung;
                                (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung)                     Stiegeninstandsetzung;
                                (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche,         Fassadeninstandsetzung bei baukulturell wertvollen Objekten
                                durch Zuschläge bis max. € 100.000.-)

                                                                                                                       13/13                                                                                         Stand: August 2021
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