Sanierungsförderungen Ein Überblick - Stadt Graz
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Sanierungsförderungen Ein Überblick Städtische Wohnungsinformationsstelle 8010 Graz, Schillerplatz 4 / EG Tel.: +43 316 872 5454 Fax: +43 316 872 5409 E-Mail: wohnungsinformationsstelle@stadt.graz.at barbara.horst@stadt.graz.at Internet: www.graz.at/woist Energieberatung: Nach tel. Vereinbarung unter 0316/872-5454
Dieser Überblick über die Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen versucht, in einer bewusst kurz gewählten Form, auf mögliche Finanzierungen hinzuweisen. Die angeführten Förderungen können teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen werden, bei entsprechenden Hinweisen in den Richtlinien wurde dies in den Überblick aufgenommen. Es empfiehlt sich jedenfalls, für jedes konkrete Projekt die jeweilige Förderstelle direkt zu kontaktieren. Der Inhalt dieses Überblicks wurde von den Mitarbeiterinnen der Wohnungsinformationsstelle unter Heranziehung einschlägiger Materialien ausgearbeitet. Trotz sorgfältigster Bearbeitung kann das Amt für Wohnungsangelegenheiten – Wohnungsinformationsstelle – schon aufgrund der notwendigerweise komprimierten Darstellung keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts übernehmen. Ausgabe August 2021 2/13
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 2 SANIERUNGSMASSNAHME Fernwärme 4 Biomasse, moderne Holzheizungen 5 Photovoltaik 6 Photovoltaik, Speicher und Lastmanagement 7 (Anpassung des elektrischen Leistungsbedarfs) Alternativenergie 8 Lüftungswärmerückgewinnung 8 Fenster 8 Wärmepumpen 9 Erdgasheizung 9 Solarthermie 10 Wärmedämmung 11 Energieberatung 12 barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse 12 sonstige Sanierungsmaßnahmen 13 Erhaltungsarbeiten an Eigenheimen und 13 Mehrfamilienwohnhäusern 3/14
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Fernwärme zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Stadt Graz - Umweltamt 30 - 100 % des anrechenbaren Aufwandes, Förderung der Heizungsumstellung nach sozialen Kriterien https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/ maximal € 7.000.-/Wohnung (das monatliche Haushaltsnettoeinkommen muss unter einem +43 316 872-4323 bestimmten Betrag liegen, Nachweis z.B. mit SozialCard), bis 31.12.2022 Förderung der anteiligen Hausanlagenkosten und der Umbaukosten in der Wohnung Stadt Graz - Umweltamt Die Errichtung der Hauszentrale wird bis zu 100%, maximal jedoch mit € 1000.- / Förderung für Fernwärme-Hausanlagen- https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/ (zum Teil unter Verwendung von Wohnung gefördert. Heizungsumstellungen "Kleinanlagen" und "Großanlagen" +43 316 872-4323 Landesmitteln) Die Umstellung der Warmwasserbereitung auf Fernwärme wird unter bestimmten Die Förderabwicklung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren bis 31.12.2022 Voraussetzungen pauschal mit € 500.-/Wohnung gefördert, die Förderung ist (Zusicherung auf Grund von Kostenvoranschlägen möglich - einkommensunabhängig! Auszahlung nach Fertigstellung) Stadt Graz - Umweltamt Anerkannte anteilige und nachgewiesene Errichtungskosten werden bis zu 100%, Heizungsumstellung auf Fernwärme, Hausanlagenkosten bei https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/ (zum Teil unter Verwendung von maximal jedoch mit € 700.-/ Wohneinheit gefördert. Anschlussverdichtung (Erweiterung durch Anschluss noch +43 316 872-4323 Landesmitteln) Die Förderung ist einkommensunabhängig! nicht versorgter Haushalte) bis 31.12.2022 Die Einreichung dieser Förderung der Fernwärme- Anschlussverdichtung erfolgt über den Fernwärmeversorger Energie Graz und Land € 350.- bis € 700.- pro Wohnung, bei Einfamilienhäusern bis zu € 1.400.-. Förderung der Anschlusskosten bei der Umstellung auf https://www.energie-graz.at/egg/fernwarme/forderungen Steiermark Fernwärme (bei EFH auch bei Neuanlagen), +43 316 8057-1857 Umstellungen von Erdgas auf Fernwärme nicht förderbar für Anschlüsse von 01.01.2021 bis 31.12.2021 Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": 1 Ökopunkt Im Rahmen der Wohnhaussanierung http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) „raus aus Öl“ € 5.000.- für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus, Ersatz eines fossilen Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle/Koks- https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen Kommunalkredit Public Mehrfamilienhäuser: Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder +43 (0) 1/31 6 31-735 oder -264 Consulting Anlagen < 50 kW € 5.000.- Direktspeicheröfen). Einreichverfahren in 2 Schritten: Anlagen 50 kW bis 100 kW € 8.000.- Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen. Schritt 1 - Registrierung ausschließlich online bis 31.12.2022, Anlagen > 100 kW € 10.000.- Die Vorlage eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre solange Budgetmittel zur Verfügung stehen. Die Förderung ist mit max. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. alt) vom Wohngebäude oder eines Schritt 2 - Antragstellung innerhalb von 6 Monaten. Energieberatungsprotokolls ist notwendig. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden 4/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Biomasse, moderne Holzheizungen zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Ökoförderung Bei Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Koks, Erdöl, Erdgas, Flüssiggas sowie Die Förderung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren. http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/D Land, Fachabteilung Energie und Stromheizungen Der Förderungsantrag (Schritt 1) muss vor Lieferung und E Wohnbau • Pellets- und Hackschnitzelkessel: max. € 3.600.- Montage der Anlage erfolgen. +43 316 877-3955 • Scheitholzgebläse- und Kombikessel (nicht im Großraum Graz!) max. € 2.000.- Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) ist nach Errichtung bis 31. Dezember 2021 Zuschläge sind möglich der Anlage(n) binnen 9 Monaten möglich. Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der anrechenbaren Investitionskosten Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der begrenzt. zurechenbaren Investitionskosten begrenzt. Keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen, zahlreiche technische Voraussetzungen Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Einbau einer Biomasseheizung -> 1 Ökopunkt E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Scheitholzgebläsekessel bzw. Kombikessel sind im Großraum +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": Graz nicht förderbar. nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Einbau eines Heizungssystems mit erneuerbarem Stand: September 2020/Juli 2021 (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) Energieträger in Verbindung mit einem Massivspeicher- (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, Heizungssystem (Kachelofen) ->1 Ökopunkt durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) „raus aus Öl“ € 5.000.- für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus, Ersatz eines fossilen Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle/Koks- https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus- Kommunalkredit Public Mehrfamilienhäuser: Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder oel.html Consulting Anlagen < 50 kW € 5.000.- Direktspeicheröfen). +43 (0) 1/31 6 31-735 oder -264 Anlagen 50 kW bis 100 kW € 8.000.- Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen. Einreichverfahren in 2 Schritten: Anlagen > 100 kW € 10.000.- Die Vorlage eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre Schritt 1 - Registrierung ausschließlich online bis 31.12.2022, Die Förderung ist mit max. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. alt) vom Wohngebäude oder eines solange Budgetmittel zur Verfügung stehen. Energieberatungsprotokolls ist notwendig. Schritt 2 - Antragstellung innerhalb von 6 Monaten. Besondere Anforderungen müssen eingehalten werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden 5/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Photovoltaik zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Stadt Graz - Umweltamt Eigennutzung (PV-Strom wird vorrangig selbst verwendet) Photovoltaik - Gemeinschaftsanlagen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10023431/7882683/ Die Förderung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen beträgt € 500.- pro kWpeak dachintegrierte, auf Dächern aufgestellte oder +43 316 872-4302 und anspruchsberechtigtem Haushalt, maximal jedoch € 40.000.- /Objekt. fassadenintegrierte Photovoltaikanlagen bis 31.12.2022 Keine Eigennutzung (Leistung maximal 2,0 kWpeak pro Haushalt an der Die Förderung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen beträgt € 290.- pro kWpeak Objektadresse) und anspruchsberechtigtem Haushalt, maximal jedoch € 40.000.- /Objekt. Stadt Graz - Umweltamt Je nach Anlage sind Förderungen von 120 bis 200 Euro pro kWp möglich. Photovoltaik-Anlagen („SolarEnergieDach"): Mindestleistung https://www.graz.at/cms/beitrag/10369192/9231694/Phot Abwicklung über die Grazer der Anlage muss 3kWp betragen. Gefördert wird bis zu einer ovoltaik_Anlagen_SolarEnergieDach.html Energieagentur Leistung von maximal 100 kWp pro Gebäude. +43 316 811-848-0 Die Förderaktion tritt mit 30. April 2021 in Kraft und gilt bis bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bzw. bis längstens 29. April 2022 Stadt Graz - Umweltamt bis zu einer Maximalleistung von 800 Wp: Förderung von 60 %, Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone https://www.graz.at/cms/beitrag/10369254/9231694/Phot Abwicklung über die Grazer höchstens jedoch € 600.-. Inkludiert ist damit auch die Unterstützung für die ovoltaik_Kleinstanlagen_fuer_Balkone.html Energieagentur fachmännische Inbetriebnahme der Anlage. +43 316 811-848-0 Die Förderaktion tritt mit 30. April 2021 in Kraft und gilt bis bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bzw. bis längstens 29. April 2022 Stadt Graz - Umweltamt Je nach Leistung der Anlage sind das zwischen 240 und 320 Euro je kWp. Kombination aus Photovoltaik und Begrünung am Dach https://www.graz.at/cms/beitrag/10369355/9231694/Phot („SolarGrünDach") ovoltaik_Anlagen_SolarGruenDach.htmll Unter einem „SolarGrünDach" wird die kombinierte Nutzung +43 316 872-4302 von Photovoltaikanlage mit extensiver Dachbegrünung Die Förderaktion tritt mit 30. April 2021 in Kraft und gilt bis verstanden. Die Photovoltaikanlage befindet sich dabei bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bzw. bis längstens unmittelbar über der extensiven Dachbegrünung. Leistung der 29. April 2022 Anlage 3-100 kWp. Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Einbau einer http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Photovoltaikanlage, gefördert werden maximal E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, 3 kWpeak/Wohneinheit, +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": bei mindestens 1,5 kWpeak/Wohnung bei Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Mehrfamilienwohnhäusern bzw. mindestens 2,0 (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) kWpeak/Eigenheim oder Reihenhaus -> 1 Ökopunkt (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) 6/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Photovoltaik Abwicklungsstelle für Ökostrom Höhe des Investitionszuschusses Antragstellung nur, wenn mit der Errichtung der Anlage noch https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik AG gemäß § 27a ÖSG 2012 idgF iVm Art. 41 AGVO nicht begonnen wurde, +43 5 787 66-10 Investitionsförderung Neuanlage bis 500 kWp oder Antragstellung ab 16.02.2021 17:00 Uhr Erweiterung einer Bestandsanlage (unter Beachtung etwaiger Beschränkungen bereits bezogener Förderungen) um bis zu 500 kWp Abwicklungsstelle für Ökostrom Einspeisetarif in Cent/kWh zuzüglich einer Einmalförderung gemäß der letztgültigen Antragstellung nur, wenn mit der Errichtung der Anlage noch https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik AG Ökostromeinspeisetarif-Verordnung nicht begonnen wurde, +43 5 787 66-10 Tarifförderung förderfähige Leistung 5-200 kW Antragstellung 12.01.2021 17:00 Uhr Klima- und Energiefonds der Einzelanlagen: Förderung bis 50 kWp, https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovo österreichischen Bundesregierung • 250 €/kWp für 0 bis 10 kWp Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen ltaik-2020-2022/navigator/strom-2/photovoltaik-2020- • 200 €/kWp für jedes weitere kWp zwischen >10–20 kWp Verfahren. Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 2022.html • 150 €/kWp für jedes weitere kWp >20 kWp bis 50 kWp Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der 01/316 31-730 Für gebäudeintegrierte Anlagen gibt es einen Bonus in der Höhe von 100 €/kWp. Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online- Registrierung bis 31.12.2022 Plattform gestellt werden. Nicht in Kombination mit anderen Förderungen möglich Photovoltaik-Speicher und Lastmanagement (Anpassung des elektrischen Leistungsbedarfs) zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Abwicklungsstelle für Ökostrom Verfügt die Anlage über eine Speicherkapazität im Ausmaß von mindestens Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik AG 0,5 kWh pro kWpeak installierter Engpassleistung, kann ein Investitionszuschuss von nicht möglich – nur der nicht geförderte Anteil darf von einer +43 5 787 66-10 Investitionsförderung € 200.-/kWh gewährt werden. Es können bis zu 50 kWh Speicherkapazität pro Anlage zweiten Stelle gefördert werden. Antragstellung ab dem 11.03.2019 gefördert werden. Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Elektrischer http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Energiespeicher (mindestens 2,0 kWh/Eigenheim; 1,5 E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, kWh/Wohnung) zur Optimierung des Eigenverbrauchs der +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": Photovoltaikanlage Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, -> 1 Ökopunkt (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) 7/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Alternativenergie zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Förderung von http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder innovativen Technologien, z.B Blockheizkraftwerk, Grätzelzelle E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, udgl. +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": -> 1 Ökopunkt Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) Lüftungswärmerückgewinnung zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Einbau einer http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Heizungsanlage mit Lüftungswärmerückgewinnung, ev. in E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Verbindung mit Kompaktwärmepumpe -> 1 Ökopunkt +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) Fenster zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Land, A16 - Verkehr und Die Beihilfe wird von den tatsächlichen Kosten (maximal jedoch jene laut Grenzwertliste) Schallschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen, mind 38 db, https://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12490 Landeshochbau der Fenster und Türen berechnet. bei einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB in der Nacht 632_11159929/9c6e5510/L%C3%A4rmschutz%20_24.07.20 mindestens 42 dB Schalldämmmaß 18__Internet.pdf 0316/877-3605 Stand: August 2021 Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Austausch oder thermische Sanierung der Fenster und http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Außentüren E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) Sanierungsscheck, Die Förderung beträgt je nach Sanierungsgrad zwischen Wird eine "umfassende Sanierung" oder https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen Kommunalkredit Public € 4.000.- und € 6.000.-, "Teilsanierung 40 %" nur durch den Tausch von +43 (0) 1/31 6 31-264 Consulting bei Mehrfamilienhäusern € 50.- bis € 75.- pro m² Wohnnutzfläche. Fenstern/Außentüren erreicht, muss der Tausch mind. 75 % bis 31.12.2022 Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen; werden. max. U-Wert: 1,1 W/m²K 8/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Wärmepumpen zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Ökoförderung Bei Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Stromheizungen und Allesbrennern Die Förderung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren. http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/D Land, Fachabteilung Energie und -> bei Umstieg auf eine Erdwärme- oder Grundwasserwärmepumpe € 3.600,- Der Förderungsantrag (Schritt 1) muss vor Lieferung und E Wohnbau -> bei Umstieg auf eine Luftwärmepumpe € 1.000,- Montage der Anlage erfolgen. +43 316 877-3955 -> Zuschlag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) ist nach Errichtung bis 31. Dezember 2021 mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe € 500,-- der Anlage(n) binnen 9 Monaten möglich. Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt. Keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen, zahlreiche technische Voraussetzungen Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Einbau einer http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung ->1 Ökopunkt, E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Einbau einer Wärmepumpenheizung (Jahresarbeitszahl von +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": mindestens 3,5) -> 1 Ökopunkt Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Förderung nur, wenn keine Förderung aus Mitteln des (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) „Steirischen Umweltlandesfonds“ (Ökoförderung) erfolgt (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) „raus aus Öl“ € 5.000.- für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus, Ersatz eines fossilen Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle/Koks- https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus- Kommunalkredit Public Mehrfamilienhäuser: Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder oel.html Consulting Anlagen < 50 kW € 5.000.- Direktspeicheröfen). +43 (0) 1/31 6 31-735 oder -264 Anlagen 50 kW bis 100 kW € 8.000.- Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen. Einreichverfahren in 2 Schritten: Anlagen > 100 kW € 10.000.- Die Vorlage eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre Schritt 1 - Registrierung ausschließlich online bis 31.12.2022, Die Förderung ist mit max. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. alt) vom Wohngebäude oder eines solange Budgetmittel zur Verfügung stehen. Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 Energieberatungsprotokolls ist notwendig. Schritt 2 - Antragstellung innerhalb von 6 Monaten. wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert. Besondere Anforderungen an die Wärmepumpenanlage Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden Erdgasheizung zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Stadt Graz - Umweltamt 30 - 100 % des anrechenbaren Aufwandes, wenn nachgewiesen wird, dass das Die Umstellungen der Wohnungsheizung auf Erdgas werden https://www.graz.at/cms/beitrag/10320677/7765198/Fern monatliche Haushaltsnettoeinkommen nur gefördert, wenn das zu versorgende Objekt bzw. die zu waerme_Heizungsumstellungen_soziale_Kriterien.html unter einem bestimmten Betrag liegt versorgende Anlage vom Fernwärmeversorger aus technisch, +43 316 872-4323 (Nachweis z.B. mit SozialCard) rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht angeschlossen bis 31.12.2022 werden kann und eine Zentralfeuerungsanlage mit Brennwerttechnik errichtet wird. Energie Graz und Land € 150.- bis € 300.- pro Wohnung, bei Einfamilienhäusern bis zu € 600.-. Umstellung auf Erdgas (bei EFH auch Neuanlagen), https://www.energie-graz.at/egg/fernwarme/forderungen Steiermark Umstellungen von Fernwärme auf Erdgas nicht förderbar, gilt +43 316 8057-1857 nur im Großraum Graz für Anschlüsse bis 31.12.2021 9/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Solarthermie zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Stadt Graz - Umweltamt € 100.-/m² Kollektorfläche, maximal 30 m². Solaranlage zur WW-Bereitung od. Raumhzg; https://www.graz.at/cms/beitrag/10320668/7765198/Foerd Sofern eine Verpflichtung zur Errichtung der thermischen Solaranlage aufgrund des Mindestkollektorfläche 4m² erung_von_thermischen_Solaranlagen.html Steiermärkischen Baugesetzes besteht, vermindert sich die Förderungshöhe auf +43 316 872-4323 € 50.-/m² Kollektorfläche bis 31.12.2022 Ökoförderung Bis 10 m²: € 150.-/m²Bruttofläche, für jeden weiteren m²: € 100.-/m² Die Förderung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren. http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/D Land, Fachabteilung Energie und Zuschlag Hybridkollektoren: € 50.-/m² Der Förderungsantrag (Schritt 1) muss vor Lieferung und E Wohnbau maximale Förderung Ein- und Zweifamilienwohnhaus € 2.000.-, Montage der Anlage erfolgen. +43 316 877-3955 ab drei Wohneinheiten € 1.800.- + € 300.-/weiterer WE Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) ist nach Errichtung von 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 der Anlage(n) binnen 9 Monaten möglich. Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt. Keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen, zahlreiche technische Voraussetzungen Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , Errichtung einer http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Solaranlage und/oder Einbau einer teilsolaren Heizung ->1 E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Ökopunkt +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": Förderung nur, wenn keine Förderung aus Mitteln des Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, „Steirischen Umweltlandesfonds“ (Ökoförderung) erfolgt (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) Klima- und Energiefonds Förderpauschale von € 700.-, maximal 35 % der förderfähigen Investitionskosten Für die Errichtung von Solaranlagen können zusätzliche https://www.klimafonds.gv.at/ausschreibungen der österreichischen Fördermittel der Länder und Gemeinden in Anspruch +43 1 31631-737 Bundesregierung genommen werden. Die Einreichung verläuft online in einem Registrierung bis 31.03.2022 zweistufigen Verfahren. Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. 10/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Wärmedämmung zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Im Rahmen der Wohnhaussanierung , http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder -> wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle unter E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Einhaltung der Mindestanforderungen; +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": -> bei Unterschreitung der wärmetechnischen Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Mindestanforderung um mindestens 10% -> 1 Ökopunkt, -> (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) um mindestens 20% -> 2 Ökopunkte (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, -> Wärmedämmung unter Verwendung von ökologischem durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) Dämmmaterial -> 1 Ökopunkt Stadt Graz - Umweltamt € 10.-/m² gedämmter Fläche, max. jedoch 50% der Kosten der Maßnahme Dämmung der obersten Geschoßdecke https://www.graz.at/cms/beitrag/10309964/7882683/Umw gefördert wird die Verbesserung auf einen heute üblichen eltfoerderung_Daemmung_der_obersten.html Standard (U-Wert höchstens 0,16 W/m²K bzw. +43 316 872-4323 Mindestdämmstoffstärke 25cm), bis 31.12.2022 Baugenehmigung des Gebäudes vor dem 18. April 1983, Wohnnutzung der darunter liegenden Räume ist Voraussetzung Sanierungsscheck, Die Förderung beträgt je nach Sanierungsgrad zwischen Dämmung der Außenwände https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen+43 (0) Kommunalkredit Public € 4.000.- und € 6.000.-, Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches 1/31 6 31-264 Consulting bei Mehrfamilienhäusern € 50.- bis € 75.- pro m² Wohnnutzfläche. Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des bis 31.12.2022 Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert Kellerbodens werden. 11/13 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Energieberatung zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Ich tu's Beratungsangebote Kosten € 0.- Erstberatung, http://www.ich- Land Steiermark Für die Energieberatung per Telefon oder in der tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/ Energieberatungsstelle fallen keine Kosten an. 0316/877-3955 Grundinformationen rund um das Thema Energie, Klimaschutz Stand: Jänner 2021 & Förderungen oder eine Hilfestellung bei der Entscheidung für weitere Beratungsdienstleistungen. Ich tu's Beratungsangebote Energieberatung im Wert von € 200.- Beratung gegen Energiearmut, http://www.ich- Land Steiermark - Förderung Land Steiermark € 200.- Das Projekt "Beratung gegen Energiearmut" hilft Personen tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/ Kosten € 0.- mit geringem Einkommen, ihre Energiekosten nachhaltig zu 0316/877-3955 senken. Umfassendes, kostenloses Beratungsgespräch vor Ort Stand: Jänner 2021 zum Thema Energieeffizienz und Einsparpotenziale im Haushalt; kostenlose Goodiebox inklusive Ich tu's Beratungsangebote Energieberatung im Wert von € 200.- Energiesparberatung, http://www.ich- Land Steiermark - Förderung Land Steiermark € 150.- Erhebung von Energiesparpotentialen, Bewertung von Strom- tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/ Selbstbehalt € 50.- und Heizungsrechnungen, Maßnahmenvorschläge zur 0316/877-3955 Bei Umsetzung gewisser Maßnahmen wird der Selbstbehalt rücküberwiesen. Reduktion von Energiekosten, Mobilität und Stand: Jänner 2021 Klimaschutz, Einsatz erneuerbarer Energieträger (z.B. thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, usw.) Ich tu's Beratungsangebote Ein- oder Zweifamilienhaus: Vor-Ort-Gebäudecheck http://www.ich- Land Steiermark Energieberatung im Wert von € 500.- Bestandsaufnahme vor Ort, Sanierungsvorschläge für tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/ - Förderung Land Steiermark € 300.- Gebäudehülle und Heizung, 0316/877-3955 Selbstbehalt € 200.- Sanierungskonzept, Förderungsinformationen; Details auf: Stand: Jänner 2021 Bei Umsetzung gewisser Maßnahmen wird der Selbstbehalt rücküberwiesen. www.ich-tus.at Barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Land, Fachabteilung Energie und Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 45% Im Rahmen der „umfassenden“ Sanierung, https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12728970 Wohnbau oder 30% Förderungsbeitrag, maximal € 50.000.-/Wohnung. Erwerbsminderung von mindestens 80 % /150932686 +43 316 877 4479 Referat für Behindertenhilfe, Förderung von 80% der Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes Zuschuss für notwendige bauliche Maßnahmen, Aufstellung https://www.graz.at/cms/dokumente/10172124_7761923/3 Leistungen nach der geplanten behinderungs-bedingten Maßnahmen und f248797/barrierefrei_umbauen.pdf dem Steiermärkischen deren Kosten sowie der Nachweis, dass die Wohnung/das +43 316 872-6432 bis 6445 oder Behindertengesetz Wohnhaus als Hauptwohnsitz dient; +43 800 20 10 10 Stand: August 2021 Sozialministeriumservice, Aus den Mitteln des Unterstützungsfonds können Zuwendungen grundsätzlich nur bis zu Grad der Behinderung mind. 50 %, https://sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Finanzielle_ Unterstützungsfonds für einer Höhe von maximal € 6.000.- gewährt werden. Einkommensgrenzen, Unterstuetzung/Sonstige_finanzielle_Vorteile/Sonstige_fina Menschen mit Behinderung das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer nzielle_Vorteile_und_Unterstuetzungen.de.html#heading_U Kostenträger ausfinanziert sein nterstuetzungsfonds_f_r_Menschen_mit_Behinderung +43 316/70-90 oder +43 5 99 88 12/13 Richtlinien ab Jänner 2018 Stand: August 2021
Sanierungsförderungen in Graz für Mieter/innen und Eigentümer/innen Sonstige Sanierungsmaßnahmen zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Hochwasserschutzmaßnahmen; http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau; nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Sicherheitsmaßnahmen; E im Rahmen der "Umfassenden Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Einbau eines Personenaufzugs; +43 316 877-3713 energetischen Sanierung" und bei "kleiner Sanierung": Ökologische Maßnahmen; Stand: September 2020/Juli 2021 "Kleinen Sanierung" nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Elektroinstallationen inkl. Anschlussgebühren; (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) Neuschaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden; (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, Errichtung oder Umgestaltung Sanitärinstallationen in durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) Bad/WC; Maßnahmen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Erweiterung von Wohnraum durch Zubau; Grundrissgestaltungen Land, Fachabteilung Energie und Die Förderung besteht wahlweise in der Gewährung nur für Hauseigentümer oder Bauberechtigte; http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12118354/ Wohnbau, -> von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45 % auf die Dauer von •Gleichzeitige Sanierung von mindestens 3 Wohnungen 117877239/ Umfassende Sanierung 15 Jahren oder •Baubewilligung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen +43 316 877-3713 oder -> eines mehrjährigen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages im Ausmaß von •Sanierungsaufwand je Wohnung mehr als € 30.000.- +43 316 877-3769 30 % oder •Zumindest die Hälfte des Sanierungsaufwandes muss auf Stand: Mai 2021 -> eines Förderungsdarlehens mit 0,5 % p. a. dekursiv verzinst und einer Laufzeit von 28 Verbesserungen entfallen Jahren. •Kein Baubeginn vor Erhalt der Förderungszusicherung •Ständige Bewohnung der geförderten Wohnungen mit Hauptwohnsitz Erhaltungsarbeiten an Eigenheimen und Mehrfamilienwohnhäusern zuständige Stelle Höhe Was & Wie Link / Telefon/ Laufzeit Land, Fachabteilung Energie und Bei "umfassend energetischer Sanierung": Instandsetzung des Daches; http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/D Wohnbau nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% oder Sanierungsmaßnahmen am Dachstuhl; E Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Instandsetzung des Abgasfangs; +43 316 877- 2723 bei "kleiner Sanierung": Mauertrockenlegung; Stand: September 2020/Juli 2021 nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten, Deckeninstandsetzung; (max. € 30.000.-/Wohnung, durch Zuschläge bis max. € 50.000.-/Wohnung) Stiegeninstandsetzung; (max. € 80.000.-/Eigenheimen mit einer oder zwei Wohnungen über 130 m² Nutzfläche, Fassadeninstandsetzung bei baukulturell wertvollen Objekten durch Zuschläge bis max. € 100.000.-) 13/13 Stand: August 2021
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