Schulstart an der Fritz-Bauer-Gesamtschule 2020/2021
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Informationen für den 5. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Informationen für den 5. Jahrgang …………………………………………………. 2 Grußwort der Schulleitung ………………………………….…………..…………… 3 Anschaffungsliste ……………………………………………………………..……… 4 Einladung zur 1. Klassenpflegschaftssitzung ………………………..……………. 6 Fahrtkosten / Schülerticket ……………………………………………..…………… 7 Unser Stunden- und Pausenraster …………………………………….....………... 8 Förderverein …………………………………………………………………..………. 9 Wichtige Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket …………………..….. 11 Mitarbeit von Eltern/Großeltern .………………………………………………….... 13 Kopiervorlage für „Entschuldigungen“ …………………………………………..…. 14 Lernen an der Gesamtschule ………………………………………………………. 15 Koordinaten Fritz-Bauer-Gesamtschule Postanschrift: Fritz-Bauer-Gesamtschule Siegstraße 123 53757 Sankt Augustin Fon: 0 22 41 / 16 50 98 0 Fax: 0 22 41 / 16 50 98 19 E-Mail: sekretariat@fbges.de www.fritz-bauer-gesamtschule.de Impressum: Schulstart an der Fritz-Bauer-Gesamtschule 2019/2020 Informationen für den 5. Jahrgang © Fritz-Bauer-Gesamtschule Sankt Augustin, Mai 2020 -2-
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, wir begrüßen Sie und Ihr Kind ganz herzlich an der Fritz-Bauer-Gesamtschule. Sie haben sich dazu entschlossen, Ihr Kind an unserer Schule anzumelden. Wir freuen uns sehr über Ihr Vertrauen und auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule gibt es für Ihr Kind und Sie viel Neues. Das Team der Gesamtschule möchte Sie bei diesem Schritt unterstützen und Ihnen und Ihrem Kind beim Start in das 5. Schuljahr helfen. Dieses Heft enthält hierzu wichtige In- formationen. Wir alle, besonders die zukünftigen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Kinder, freuen uns darauf, Sie und Euch kennen zu lernen. Mit freundlichen Grüßen für das Schulleitungsteam Stephani Overhage Schulleiterin Ansprechpartner: Schulleiterin: Stephani Overhage Stellv. Schulleiter: Patrick Werneburg Didaktischer Leiter: Alexander Clémeur Abteilungsleiter III: Norman Weber (Oberstufe) Abteilungsleiterin II: Swantje Morgenstern (Jahrgang 8-10) Abteilungsleiterin I: Annette Baaske (Jahrgang 5-7) -3-
Anschaffungsliste - Mein Arbeitsmaterial Ein geordneter Unterricht kann nur dann stattfinden, wenn alle ihre Arbeitsmaterialien vollständig und funktionsfähig dabei haben. Deshalb kontrolliere täglich, ob alles in deinem Ranzen/Rucksack eingepackt ist. 1. Im Mäppchen - Immer dabei • 1 Füller, blaue Tintenpatronen • 1 Anspitzer • Bleistifte (HB; 2B; 4B; 0,3; 0,5; 0,7) • 1 Radiergummi • 12 Buntstifte • 1 Lineal (30 cm) • 3 Fineliner (schwarz/grün/rot) • 1 Geodreieck • 1 Folienstift (schwarz, wasserlöslich) • 1 Zirkel • 2 Textmarker • 1 Klebestift • 1 kleine Schere 2. Hefte, Schnellhefter, Umschläge, Ordner • linierter Collegeblock DIN A 4 • Klarsichtfolien • karierter Collegeblock DIN A4 • blanco Blätter (Technik) • Umschläge für alle Bücher • Notenblätter mindestens 5 (Musik) Hefte: Schnellhefter: Sonstiges: ➢ mehrere Din A4 liniert • 1 x blaue (Deutsch) Hauwirtschaft: ➢ mehrere Din A4 kariert • 1 x rot (Mathe) • 1 x Din A4 Ordner mit ➢ Vokabelhefte (für jede • 1 x gelb (Englisch) 2 Ringen Sprache) • 1 x hellblau (Klassen-AG) • zusätzlich wird eine • 1 x grüner (NW/Bio/Physik) Schürze benötigt • 1 x orange (GL) • 1 x lila (Musik) WP Spanisch: • 1 x weiß (Religion oder PP) • 1 linierte Kladde DIN A4 mit festem Einband • 1 x schwarz (Medi- en/Chemie) Französisch: • 1 x grau (WP ab Kl.6) • 1 x grüner Ordner DIN • 1 x rosa (Wirtschaft ab Kl. 9) A4 mit 4 Trennblättern 3. Sportkleidung ➢ Sporthose /Trainingshose (kurz oder lang je nach Jahreszeit und Temperatur) ➢ T-Shirt / Trikot (kein Trägertop/Unterhemd) ➢ Brillenträger und Brillenträgerinnen sollten sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen ➢ Hallensportschuhe (keine Gymnastikschuhe) und zusätzlich Turnschuhe für drau- ßen ➢ Badehose / Badeanzug -4-
4. Kunst • 1 Zeichenblock DIN A3 • 1 verschraubbarer Wasserbehäl- • 1 Sammelmappe DIN A3 ter (z.B. Marmeladenglas) • 3 Haarpinsel • 1 Lappen, 1 altes Hemd/ T-Shirt • 3 Borstenpinsel (verschiedene Stär- ken) • 1 Deckfarbkasten mit 12 Farben Möglicherweise wird für den Unterricht in einzelnen Fächern (z.B. Kunst, Technik, Hauswirt- schaft) weiteres Material benötigt. Die Fachlehrer informieren Sie rechtzeitig. -5-
Einladung zur 1. Klassenpflegschaftssitzung Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, zum ersten Elternabend, der Klassenpflegschaftssitzung, lade ich Sie hiermit herzlich ein für Mittwoch, 26.08.2019 im Klassenraum Ihres Kindes. (die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben) Als Tagesordnung schlage ich Ihnen vor: 1. Aktuelle Informationen 2. Erste Erfahrungen in der Schule 3. Informationen über Fächer und Unterrichtsinhalte 4. Vorstellung des Fördervereins 5. Wahlen 6. Klassenkasse 7. Klassenfahrt 8. Fachkonferenzen / Teilkonferenzen / Ausschüsse 9. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Stephani Overhage Schulleiterin -6-
Fahrkosten / Schülerticket Die Eltern von Fahrschülerinnen / Fahrschülern bekommen im Sekretariat einen Antrag auf das „VRS-Schülerticket im Abonnement“. Dieser Antrag wird über die Schule an den Schulträger weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob eine Freifahrtberechtigung besteht. Anschließend wird der Antrag an die RSVG geschickt, wo das Ticket ausgestellt wird. Das Ticket wird direkt an die Schülerin / den Schüler nach Hause geschickt. Die aktuellen Preise für das Schülerticket können bei der RSVG erfragt werden. -7-
Unser Stunden- und Pausenraster Stundentaktung Jahrgangsstufe: 5 & 6 & Oberstufe Jahrgangsstufe: 7 - 10 Ganztag Kurztag Ganztag Kurztag Stunde Zeit Stunde Zeit Stunde Zeit Stunde Zeit 1 08.00-08.45 1 08.00-08.45 1 08.00-08.45 1 08.00-08.45 2 08.45-09.30 2 08.45-09.30 2 08.45-09.30 2 08.45-09.30 3 9.35-10.20 3 9.35-10.20 3 9.35-10.20 3 9.35-10.20 Pause 10.20-10.50 Pause 10.20-10.50 Pause 10.20-10.50 Pause 10.20-10.50 4 10.50-11.35 4 10.50-11.35 4 10.50-11.35 4 10.50-11.35 5 11.35-12.20 5 11.35-12.20 5 11.35-12.20 5 11.35-12.20 Mittag 12.25-13.10 6 12.25-13.10 6 12.25-13.10 6 12.25-13.10 7 13.10-13.55 7 13.20-14.05 Mittag 13.10-13.55 7 13.20-14.05 8 14.00-14.45 8 14.00-14.45 8 14.05-14.50 9 14.45-15.30 9 14.45-15.30 nur für die Oberstufe -8-
Mitgliedsantrag Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben dem Förderverein der Fritz-Bauer- Gesamtschule e.V. beizutreten. Dazu müssten Sie bitte noch das folgende Formular vollständig ausfüllen. Personendaten Name: Vorname: Straße: Hausnummer: PLZ: Wohnort: Telefon: Mobiltelefon: E-Mail: Name des Kindes: Eintrittsdatum: Klasse / Schuljahr: Ort, Datum Unterschrift (Mitgliedschaft) SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrende Zahlungen): Gläubiger-Identifikationsnummer: DE75ZZZ00000327061 Mandatsreferenz: (spätere Mitglieds-Nr.) Ich ermächtige den Förderverein der Fritz-Bauer-Gesamtschule e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstat- tung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mein Jahresbeitrag beträgt ____ € (mindestens 12,- €) pro Geschäftsjahr (Schuljahr) und wird im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC: Ort, Datum Unterschrift (Kontoinhaber) E-mail: foerderverein@fbges.de Bankverbindung Förderverein der Internet: www.fbges.de Kreissparkasse Köln Fritz-Bauer-Gesamtschule e.V. Amtsgericht Siegburg Vereinsregister-Nr.: VR2992 IBAN: DE69 3705 0299 0014 0033 52 Siegstr. 121-123 Finanzamt Sankt Augustin Steuer-Nr.: 222/5735/3511 BIC: COKSDE33XXX 53757 St. Augustin -9-
Wichtige Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket Allgemeine Informationen für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag Ab 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen auch so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Welche Leistungen gibt es? Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Einzelleistungen: • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, • Schulbedarf, • Schülerbeförderungskosten, • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die: - noch keine 25 Jahre alt sind, - eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und - keine Ausbildungsvergütung erhalten. Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassen- fahrten“ übernommen? Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Was gehört zum „Schulbedarf“? Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen? Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schü- lerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Was bedeutet „Lernförderung“? Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu behe- ben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lern- förderung gewährt werden. - 10 -
Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“? Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“? Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Wie werden die Leistungen erbracht? Die Leistungen werden grundsätzlich als Sach- oder Dienstleistung erbracht. Durch eine Kostenzusage/einen Gutschein wird die Teilnahme ermöglicht: die Abrechnung der Kosten erfolgt mit dem Anbieter (z.B. Schule, Nachhilfelehrer, Verein etc.). Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf und Kosten für die Schülerbeförde- rung werden als Geldleistung gewährt. Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen (siehe unter „Antragsstellung“) zuge- sagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. Antragstellung Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag er- forderlich. Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf werden an Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII automatisch zu den genannten Terminen ausgezahlt. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Um- fang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie Kostennachweise vorlegen müssen. Zuständige Stellen für Antragsannahme und Bearbeitung sind für Empfängerinnen und Empfänger von • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II): das Jobcenter Sankt Augustin • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe): der Fachbereich Soziales und Woh- nen der Stadtverwaltung, Zimmer 115 und 118, Tel.: 02241/243-477 oder die Ge- meinde. Als Empfängerin oder Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten Sie wei- tere Informationen ebenfalls beim Fachbereich Soziales und Wohnen, Zimmer 115 und 118, Tel.: 02241/243-477. Quelle: http://www.sankt-augustin.de./home/page_sta_8313.html - 11 -
Mitarbeit von Eltern/Großeltern Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Großeltern, für die Arbeit an unserer Schule ist das Engagement der Eltern/Erziehungsberechtigten und Großeltern/Senioren von wesentlicher Bedeutung. Je mehr Erwachsene mithelfen, desto einfacher lassen sich viele Bereiche, z.B. Bibliothek und Freizeitbereich, gestalten. Großeltern/Senioren können ihr Wissen und ihre Erfahrung, z.B. als Zeitzeugen der frühe- ren Zeit, an die Schülerinnen und Schüler weitergeben oder im 5.Jahrgang vorlesen. Wir können uns viele Möglichkeiten vorstellen, wie die Brücken zwischen Alt und Jung ge- schlagen werden können. Für die Lehrerinnen und Lehrer bedeutet (Groß-)Elternarbeit oft konkrete Entlastung, die es ihnen erlaubt, sich verstärkt dem einzelnen Kind zuzuwenden. Die mitarbeitenden (Groß-)Eltern erhalten zudem selbst durch ihr Engagement einen Einblick in den Schulbe- trieb. Auch die Schülerbücherei „Lesereich“ freut sich über Ihre Unterstützung. Folgende Möglichkeiten der Mitarbeit bestehen: 1. Mittagsfreizeit Während der Mittagsfreizeit, die sich ans Essen anschließt, können die Kinder einige Frei- zeitangebote wahrnehmen. Dazu brauchen wir Eltern, die sogenannte „Offene Angebote" (Vorlesen, Ballspiele, Basteln usw.) übernehmen. 2. Ausschüsse und Arbeitskreise Auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung werden die Klassenlehrerinnen und Klassenleh- rer die Arbeitskreise und Ausschüsse (Schulentwicklungsausschuss, Ausschuss für Öf- fentlichkeitsarbeit, Mensaausschuss und Verkehrsausschuss) vorstellen, in denen wir uns Ihre Mitarbeit wünschen. Teilen Sie den Klassenlehrern bitte mit, für welchen Arbeitsbereich Sie sich interessieren und wo Sie im nächsten Schuljahr verbindlich mitarbeiten wollen. 3. AG-Bereich Auch hier können Sie eigene Angebote übernehmen. Ich hoffe sehr, dass dieses Schreiben Sie dazu veranlasst, bei uns aktiv mitzuarbeiten. ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Mitarbeit Ich bin grundsätzlich an einer Mitarbeit interessiert, ich möchte meine Erfahrung an die Schülerin- nen und Schüler weitergeben. Mitarbeit bei der Aufsicht im Freizeitbereich Übernahme eines eigenen Angebotes in der Mittagsfreizeit (Basteln, Sport usw.) Übernahme eines eigenen Angebots im AG-Bereich Sonstiges: _______________________________________________________ Name, Vorname: Telefon: Adresse: Mögliches Thema: Mögliche Zeit: - 12 -
Kopiervorlage für „Entschuldigungen" Benachrichtigung der Schule über die Gründe für ein Schulversäumnis gemäß §43 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz) Meine Tochter / mein Sohn , Klasse/JgSt. konnte am/vom bis aus folgenden Gründen den Unterricht nicht besuchen: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Ort, Datum Benachrichtigung der Schule über die Gründe für ein Schulversäumnis gemäß §43 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz) Meine Tochter / mein Sohn , Klasse/JgSt. konnte am/vom bis aus folgenden Gründen den Unterricht nicht besuchen: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Ort, Datum - 13 -
Lernen an der Fritz-Bauer-Gesamtschule 1. Lernzeiten und Logbuch Die Lernzeiten Grundsätzlich arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsmaterialien, die ihnen von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern speziell hierfür zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf geachtet, dass die Schülerinnen und Schüler immer die entsprechenden Kom- petenzen für die Unterrichtsreihe wiederholen, vertiefen, üben oder erweitern können. Grundsätzlich sollen sie selbständig und eigenverantwortlich in den Lernzeiten arbeiten. Die Materialien sind so konzipiert, dass die Schülerinnen und Schüler die Lösungen selb- ständig kontrollieren können. Auch die Whiteboards in den Klassen werden für die Arbeits- und Übungsaufgaben ge- nutzt. Am linken Rand stehen untereinander z.B. Schilder mit den teilnehmenden Fächern (z.B. Deutsch, Mathe, Englisch). Jede in der Klasse unterrichtende Kollegin und jeder Kol- lege schreibt oder heftet nun in die waagerechte Zeile neben der Fächerkarte einen oder mehrere Arbeitsaufträge, die von den Schülerinnen und Schülern in einem bestimmten Zeitraum zu bearbeiten sind. Für die Lernzeiten gilt das Prinzip unseres Classroom-Managements für die Lernzeiten, d.h. es wird mit der „Phasenampel“ gearbeitet. In den Lernzeiten arbeiten die Schülerinnen und Schüler ruhig, selbstständig und eigenständig. Für den Vertretungsunterricht gilt, dass hier an den Lernzeitmaterialien gearbeitet werden kann. Dies stellt sicher, dass es keiner weiteren Vorbereitung für Vertretungsstunden be- darf, da die Aufgaben auf dem Whiteboard notiert sind. Wenn Fächer außer Deutsch, Ma- the oder Englisch vertreten werden müssen, können die Schülerinnen und Schüler selbst wählen, woran sie arbeiten möchten. Das Logbuch: Das Logbuch hilft den Schülern bei der Organisation und Strukturierung des Schulalltags. Klassenarbeiten, Tests, Studientage und Abgabefristen werden ins Kalendarium und in die Wochenübersichten eingetragen. Im Rahmen der Klassen-AG werden das Wochenziel der Klasse und das persönliche Ziel jedes Schülers formuliert und ins Logbuch notiert. Das Logbuch dient darüber hinaus als unverzichtbares Kommunikationsmittel zwischen Lehrern und Eltern. . - 14 -
2. Classroom Management Für die einzelnen Jahrgangsstufen gilt jeweils ein verbindliches Konzept für das Class- room Management, welches verschiedene festgelegte Rituale beinhaltet. In den Jahrgän- gen 5 und 6 wurden z.B. folgende Vereinbarungen festgelegt: - Teampinboard (Methode zur Überprüfung der Einhaltung von Klassenzielen/ Be- lohnungssystem) - Ruhezeichen * - Klassenregeln (Drei Regeln, positiv formuliert)* - Klassenrat* - Ampel (Belohnungssystem) *verbindlich für alle Jahrgänge 3. Methoden Die Organisationsformen des Unterrichts berücksichtigen in angemessener Weise die He- terogenität der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre individuellen Lernvorausset- zungen, Lerntempo, Lernwege und auch ihre Lerninteressen. Im Unterricht werden überwiegend kooperative Lernformen (Lernen an Stationen, Lernzir- kel, Lerntheken usw.) eingesetzt. Darüber hinaus wird mit Themenplänen gearbeitet. Die Unterrichtsreihen werden vollständig, parallel und im Voraus geplant. Die Unterrichts- planung berücksichtigt, dass Schülerinnen und Schüler weitgehend selbständig arbeiten, bzw. sich die Themen selbständig erarbeiten können. Grundsätzlich wird der Unterricht kompetenzorientiert angelegt. Die Aufgaben für den Fachunterricht und die Aufgaben für die daran angekoppelte Lernzeit, werden im Logbuch ausgewiesen. Die laufende Unter- richtsreihe kann immer wieder durch Plateaustunden, in denen in Form von instruktiven Unterrichtsphasen Neues vermittelt oder Probleme erklärt werden, unterbrochen bzw. er- gänzt werden. Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler entspricht den Unterrichts- prinzipien, d.h. sie sitzen an Gruppentischen. Für alle im Unterricht verwendeten Materialien gilt, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Selbstkontrolle bekommen. Im Unterricht wird differenziertes Unterrichtsmaterial verwendet (Basis und Aufbau). Auch die Klassenarbeiten werden nach diesem Prinzip gestellt. - 15 -
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