Wohnsituation und Wohnkosten von SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Berlin
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64 Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 1/2011 Wohnsituation und Wohnkosten von SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Berlin Insgesamt lassen sich große Unterschiede räumige Darstellungen und Betrachtun- Daten der Wohnsituation und der Wohnkosten gen von SGB II-Personen und -Bedarfsge- Grundlage dieser Betrachtungen sind die zwischen den SGB II-Bedarfsgemein- meinschaften möglich, was besonders in Mikrodaten der Bundesagentur für Arbeit schaftstypen erkennen. Die Unterschiede Berlin auf Ebene der Bezirke bedeutsam (PEDS – Pseudonymisierte Einzeldaten), die der Wohnsituation mussten dafür weiter und interessant ist, da diese Aufgaben den Statistischen Ämtern jährlich mit Stand auf den Haushaltskontext und damit Fak- einer Kommunalverwaltung wahr- Dezember zur Verfügung gestellt werden. toren wie Größe der Bedarfsgemeinschaft, nehmen. Bei den Mikrodaten handelt es sich um Anzahl der Kinder und Größe der Haus- In der räumlichen Verteilung der durch- einen Statistikabzug der im laufenden Ge- haltsgemeinschaft zurückgeführt werden. schnittlichen Leistungen für Kosten der schäft anfallenden Verwaltungsdaten aus Bei der Berechnung des Bedarfes konnte Unterkunft und Heizung zeigten sich dem Fachverfahren A2LL. Die Daten lassen von der Haushaltsgemeinschaft abge- deutliche Unterschiede zwischen den auch eine Darstellung der kleinräumlichen sehen und nur die Bedarfsgemeinschaft westlichen und den östlichen Bezirken. Verteilung von SGB II-Bedarfsgemeinschaf- betrachtet werden. Dabei zeigte sich, Diese könnten auf den differenzierten ten unter Berücksichtigung verschiedener dass im Dezember 2009 die anerkannten Mietspiegel in Berlin zurückzuführen Aspekte zu. Kosten in 32,1 % aller Fälle über den von sein, ebenso wie auf die räumliche Ver- Die SGB II-Leistung setzt sich aus der Berlin festgelegten abstrakten Angemes- teilung der Bedarfsgemeinschaftstypen. Regelleistung zur Sicherung des Lebens- senheitsrichtwerten lagen. Kein Schluss allerdings kann über das unterhaltes, dem Arbeitslosengeld II bei Der relativ hohe Anteil tolerierter Über- Wirtschaften der einzelnen Bezirke in erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem ziehungen (19,2 %) lässt darauf schließen, Hinblick auf die Kosten der Unterkunft Sozialgeld bei nicht erwerbsfähigen Hilfe- dass bei der Anwendung der Gesetz- und Heizung für SGB II-Bedarfsgemein- bedürftigen sowie den Kosten der Unter- gebung die individuelle Situation eine schaften geschlossen werden, denn dafür kunft und Heizung (KdU) zusammen. Zu- wichtige Rolle spielt. ist die räumliche Verteilung der „über- sätzliche Leistungen bei Vorliegen eines Durch die pseudonymisierten Einzeldaten schreitenden“ Bedarfsgemeinschaften zu Mehrbedarfes sind möglich. der Bundesagentur für Arbeit, die dem heterogen. Bei der SGB II-Bedarfsbemessung wer- Amt für Statistik vorliegen, sind klein- den nur Personen einbezogen, die jünger als 65 Jahre sind. Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) umfasst neben dem erwerbsfähigen Vorbemerkung und nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, seinen/ Dargestellt werden sollen die Wohnsituation und ihren Ehe- oder Lebenspartner/in (auch nicht einge- die anfallenden Wohnkosten von Bedarfsgemein- tragene Lebenspartnerschaften), sowie im Haushalt schaften nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch lebende Kinder bis zum Alter von 25 Jahren. Also die- (SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) in jenigen Menschen, die zusammenleben und denen Berlin. Ein besonderes Augenmerk wird auf die dabei der Wille unterstellt werden kann, wechselsei- unterschiedlichen Bedarfsgemeinschaftstypen ge- tig Verantwortung füreinander zu übernehmen (Ein- richtet, wie zum Beispiel der Single- oder der Allein- standspflichten). erziehenden-Bedarfsgemeinschaft. Die Bedarfsgemeinschaft ist eine rechtliche Kon- Neben den Regelleistungen (Arbeitslosengeld II, struktion. Besonderheiten ergeben sich aus der Sozialgeld) werden die Kosten der Unterkunft und Unterscheidung von Bedarfsgemeinschaften, Haus- Heizung nach einer Bedarfsprüfung übernommen. haltsgemeinschaften und Wohngemeinschaften. Diese Kosten müssen aus dem Landeshaushalt auf- Diese Differenzierung der rechtlichen und der sozia- gebracht werden und ihnen kommt daher eine be- len Form des Zusammenlebens ist wesentlich für die sondere kommunale Bedeutung zu. Im Zuge der Berechnung des Bedarfes für die Kosten der Unter- Bedarfsprüfung wird die Angemessenheit der Unter- kunft und Heizung. Außerdem spielt der Haushalts- kunftskosten geprüft. Neben der Wohnsituation und kontext eine wichtige Rolle für die Betrachtung der den Wohnkosten wird vor allem auch der Aspekt der Wohnsituation. In Berlin wird in den Richtlinien zur Angemessenheit und seine kommunalen Umset- Feststellung der Angemessenheit der Wohnung die zung in die Betrachtung einbezogen. Haushaltsgemeinschaft zugrunde gelegt.
Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 1/2011 65 Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen weitere Abb. 1 SGB II-Bedarfsgemeinschaftstypen Personen, die aufgrund eines Ausschlussgrundes in Berlin im Dezember 2009 (Studenten, Rentner) nicht zur Bedarfsgemeinschaft Sonstige gezählt werden können. 2,5 % Partnerschaft Eine weitere Kategorie ist die Wohngemeinschaft: mit Kind(ern) Von einer solchen wird dann gesprochen, wenn 15,1 % neben der Bedarfsgemeinschaft weitere Personen Partnerschaft in dem Haushalt leben, die bei der Berechnung des ohne Kinder Single Bedarfes nicht berücksichtigt werden (z. B. Untermie- 9,5 % 57,8 % ter). Allein- Diese begriffliche Unterscheidung spiegelt die erziehende 15,2 % Vorgehensweise bei der Bedarfsbestimmung wider. In den hier verwendeten SGB II-Daten sind nur Be- Gesamt: 328 972 SGB II-Bedarfsgemeinschaften darfs- und Haushaltsgemeinschaften erfasst, da die Wohngemeinschaft – wie bereits erwähnt – für die darfsgemeinschaften. Paare ohne Kind(er) machen Berechnung des Bedarfs keine Rolle spielt und be- mit 31 000 Bedarfsgemeinschaften etwa 9,5 % aller reits vor Eingabe in das operative Verfahren A2LL auf Berliner Bedarfsgemeinschaften aus. Es leben 60 000 die Bedarfsgemeinschaft umgerechnet wird. Es kön- Personen in partnerschaftlichen Bedarfsgemein- nen hier also Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaften schaften ohne Kind(er). Die Angabe „ohne Kind“ be- betrachtet werden, nicht aber Wohngemeinschaf- zieht sich auch hier nur auf minderjährige unverheira- ten. Die Haushaltsgemeinschaften sind zu berück- tete Kinder und so können durchaus Kinder zwischen sichtigen, wenn es um die Angaben der Wohnung 18 und 25 Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft sein. geht. Bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft Logisch gesehen müssen Partner-Bedarfsgemein- bleiben sie allerdings unberücksichtigt, da die „an- schaften aus mindestens zwei Personen bestehen. In erkannten Unterkunftskosten“ die umgelegten Kos- den Daten ist allerdings die durchschnittliche Perso- ten auf die Bedarfsgemeinschaft sind. nenanzahl bei diesem Typus kleiner als zwei. Paare mit Kind(ern) stellen mit 50 000 Bedarfsge- Statistisches Profil meinschaften (ähnlich wie die Alleinerziehenden) der Bedarfsgemeinschaften 15,0 % der Bedarfsgemeinschaften in Berlin dar. Es In Berlin bestehen Bedarfsgemeinschaften – statis- leben 198 000 Personen in Partner-Bedarfsgemein- tisch gesehen – im Dezember 2009 durchschnittlich schaften mit Kind. Sonstige Bedarfsgemeinschaften aus 1,8 Personen, wie bereits in den Vorjahren ab 2006. machen mit 8 000 Bedarfsgemeinschaften 2,5 % der Die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften in Berlin aus. Es leben 16 000 kann typisiert werden, der Typ der Bedarfsgemein- Personen in sonstigen Bedarfsgemeinschaften. In schaft und die Wohnsituation sowie die Wohnkosten dieser Restkategorie finden sich die Bedarfsgemein- stehen am Ausgangspunkt dieser Betrachtung. schaften, die durch die Typisierung nicht erfasst wer- Es werden folgende Bedarfsgemeinschaftstypen den konnten. Hauptsächlich handelt es sich bei die- unterschieden: sen um Alleinerziehende, die mit mindestens einem • Single-Bedarfsgemeinschaft, volljährigen unverheirateten Kind unter 25 Jahren zu- • Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaft, sammenleben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden, • Partner-Bedarfsgemeinschaft ohne Kind, aber es werden dort auch alle anderen Konstellatio- • Partner-Bedarfsgemeinschaft mit Kind(ern) und nen, die nicht den anderen Typen zugeordnet wer- • Sonstige Bedarfsgemeinschaft. den können, abgedeckt. Zur Bezeichnung und zur Zuordnung bei der Bedarfs- Insgesamt leben in Berlin 593 000 Personen, davon gemeinschaftstypisierung ist zu sagen, dass hier nur 171 000 minderjährige unverheiratete Kinder (MUK), minderjährige unverheiratete Kinder (MUK) als Kind in 329 000 Bedarfsgemeinschaften. gezählt werden, volljährige unverheiratete Kinder Berlin hat mit 21,3 % im Vergleich zu anderen deut- fallen nicht darunter. So kann beispielsweise ein El- schen Großstädten eine sehr hohe SGB II-Quote (Ta- ternteil mit einem volljährigen Kind unter 25 Jahren belle 2). Deutschlandweit beträgt die SGB II-Quote zusammenleben, wird aber dennoch nicht zu dem 10,3 % (Abbildung 2). Typus der Alleinerziehenden gerechnet. Es leben insgesamt 190 000 Single-Bedarfsgemeinschaften in Tab. 1 Typen der SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Berlin Berlin (Tabelle 1). Sie machen mit im Dezember 2009 57,8 % deutlich über die Hälfte Anteil an Minder- aller Bedarfsgemeinschaften aus. allen Personen jährige Durch- Ins- schnittliche Es gibt 50 000 Bedarfsgemein- Bedarfsgemeinschaftstyp gesamt Bedarfsge- ins- unverhei- Anzahl der meinschaften gesamt ratete schaften Alleinerziehender, das in % Kinder Personen sind 15,2 % aller Bedarfsgemein- schaften. Insgesamt leben 129 000 Single-Gemeinschaft 190 192 57,8 190 192 – 1,0 Personen in alleinerziehenden Be- Alleinerziehende-Gemeinschaft 50 041 15,2 129 230 75 770 2,6 Partner-Gemeinschaft ohne Kind 31 096 9,5 60 001 – 1,9 Partner-Gemeinschaft mit Kind(ern) 49 531 15,1 197 576 95 542 4,0 sonstige Bedarfsgemeinschaft 8 112 2,5 16 085 63 2,0 Insgesamt 328 972 100 593 084 171 375 1,8
66 Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 1/2011 Abb. 2 SGB II-Quote in ausgewählten Tab. 2 SGB II-Quote deutschen Großstädten im Dezember 2009 in ausgewählten deutschen Großstädten Berlin im Dezember 2009 Leipzig Stadt SGB II-Quote Essen Dortmund Berlin 21,3 Bremen Leipzig 20,1 Köln Essen 18,2 Dortmund 17,6 Dresden Bremen 17,2 Hamburg Köln 14,4 Düsseldorf Dresden 14,3 Frankfurt am Main Hamburg 13,7 Nürnberg Düsseldorf 13,4 Frankfurt am Main 12,9 Deutschland Nürnberg 12,6 Quelle: Statistik der Grundsicherung Stuttgart für Arbeitssuchende nach dem Stuttgart 8,6 München SGB II; SGB II-Kennzahlen für inter- München 6,9 regionale Vergleiche, Dezember 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 % Deutschland 10,3 2009, Bundesagentur für Arbeit. Tab. 3 Bedarfsgemeinschaften mit laufendem Bedarf Wohnsituation für Kosten der Unterkunft und Heizung Der größte Teil der Berliner Bedarfsgemeinschaften nach Unterkunftsart in Berlin im Dezember 2009 lebt zur Miete (98,0 %). Nur etwa 1,0 % der Bedarfsge- meinschaften leben in einem Eigenheim und knapp Bedarfsgemeinschaften 0,8 % zahlen Tagessätze, was auf die Unterkunft in Unter- Ins- Allein- Partner sonsti- Wohnheimen oder Obdachlosenunterkünften hin- kunfts- gesamt Single erzie- ohne mit ge deutet. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in art hend Kind Kind(ern) einem Eigenheim leben, ist mit 1,0 % im Vergleich mit % dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 6,1 %¹ ge- Miete 98,3 97,8 99,4 97,7 99,0 98,9 ring. Single-Bedarfsgemeinschaften sind mit 1,3 % in Eigenheim 1,0 0,9 0,5 2,1 1,0 1,1 der Unterkunftsart auf Tagessatzbasis am höchsten Tagessatz 0,8 1,3 0,1 0,2 0,0 0,1 vertreten. Insgesamt 100 100 100 100 100 100 Auch die Verteilung auf Eigentum zeigt zwischen den Typen der Bedarfsgemeinschaften feine Unter- schiede: So stellen Paare ohne Kind den am höchsten vertretenen BG-Typus an Eigenheimen mit 2,1 % dar, Tab. 4 Durchschnittliche Wohnungsgröße während hingegen Single-Bedarfsgemeinschaften nach Bedarfsgemeinschaftstyp oder Paare mit Kindern zu 0,9 und 1,0 % in einem in Berlin im Dezember 2009 Eigenheim wohnen. Wohneigentum ist aber nur eine Randerscheinung und weist auf die soziale Durchmi- Wohnungsgröße Zimmer schung der SGB II-Bezieher hin (Tabelle 3). Bedarfsgemeinschaftstyp m² Zimmer je Person Die Größe des Wohnraumes ist über das Sozialge- setzbuch II nicht explizit geregelt, so heißt es im Ge- Single-Gemeinschaft 51,6 1,8 1,6 Alleinerziehende-Gemeinschaft 73,4 2,8 1,1 setzestext: „Leistungen für Unterkunft und Heizung Partner-Gemeinschaft ohne Kind 68,9 2,5 1,4 werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen Partner-Gemeinschaft mit Kind(ern) 82,9 3,1 0,8 erbracht, soweit diese angemessen sind“ (SGB II § 22). sonstige Bedarfsgemeinschaft 79,5 2,7 1,3 Der Preis einer Wohnung ist stark markt- und damit Insgesamt 62,5 2,2 1,4 ortsabhängig. Die Wohnungsgröße hängt vom Haus- haltskontext ab. Die spezifischen Festlegungen der Angemessen- Um den Haushaltskontext zu beschreiben, ist es heitsrichtlinien in Berlin werden auf der Webseite der erforderlich, die Zusammensetzung der Bedarfs- zuständigen Senatsverwaltung öffentlich zugänglich gemeinschaften genauer zu betrachten. 48,3 % al- gemacht. Dabei wird die Angemessenheit der Unter- ler Personen in Bedarfsgemeinschaften sind unter kunft nicht mittels ihrer Größe, sondern anhand der 30 Jahre alt, nur 16,2 % sind über 50 Jahre. In allein- Brutto-Warmmiete festgelegt, um dadurch die tat- erziehenden und partnerschaftlichen Bedarfsge- sächlichen Aufwendungen zu erfassen. In anderen meinschaften mit Kindern ist der Anteil der unter Kommunen ist es allerdings auch durchaus üblich, 30-Jährigen durch die Kinder höher als in den ande- die Angemessenheit über die Wohnungsgröße zu ren Typen der Bedarfsgemeinschaft (Abbildung 3). bestimmen. 1 Bundesagentur für Arbeit: Bericht der Statistik BA, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Wohnsitua- tion und Wohnkosten; Oktober 2006, Tabelle 1.
Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 1/2011 67 Bei der Angabe der Zimmer Abb. 3 Altersstrukturen der SGB II-Bedarfsgemeinschaftstypen in Berlin handelt es sich um die Wohnräu- im Dezember 2009 me ohne Küche und Bad. Die Be- rechnung der Zimmer pro Person 45 000 Anzahl Single-Bedarfsgemeinschaft erfolgt auf Grundlage der Haus- 40 000 haltsgemeinschaft. Danach be- 35 000 trägt der durchschnittliche Wohn- 30 000 raum einer Bedarfsgemeinschaft 62,5 m². 25 000 Eine Single-Bedarfsgemein- 20 000 schaft bewohnt im Durchschnitt 15 000 52 m² Wohnfläche oder 1,8 Zimmer, 10 000 während die Wohnungsgröße mit Partner oder Kindern zunimmt. Al- 5 000 leinerziehende bewohnen durch- 0 schnittlich 73 m² oder 2,8 Zimmer, unter 5 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 5 bis unter bis unter Paare ohne Kinder 67 m² oder 2,5 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 65 Jahre Zimmer und Paare mit Kindern 83 m² oder 3,1 Zimmer. 25 000 Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaft Die durchschnittliche Anzahl 20 000 der Zimmer je Person in einer Haushaltsgemeinschaft nimmt mit 15 000 zunehmender Größe der Haus- 10 000 haltsgemeinschaft ab. Besonders 5 000 Bedarfsgemeinschaften mit Kin- 0 dern bewohnen durchschnittlich unter 5 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 weniger Zimmer je Person in einer 5 bis unter bis unter 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 65 Jahre Haushaltsgemeinschaft (Tabelle 4). Die Verteilung der Wohnungs- Minderjährige unverheiratete Kinder größe in m² und der Anzahl der andere Partner-Bedarfsgemeinschaft ohne Kind Zimmer auf die Bedarfsgemein- 25 000 schaftstypen lässt sich aus Tabel- 20 000 le 5 entnehmen. Demnach leben 15 000 Single-Bedarfsgemeinschaften zu 10 000 87,6 % in 1- oder 2-Zimmer-Woh- nungen, während die Anzahl der 5 000 Zimmer mit Partner oder Kind 0 zunimmt, genauso, wie die Woh- unter 5 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 5 bis unter bis unter nungsgröße in m². 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 65 Jahre In der Tabelle sind zwar nur die Bedarfsgemeinschaftstypen be- 40 000 Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kind(ern) schrieben, jedoch beziehen sich 35 000 die Angaben der Wohnung nicht 30 000 nur auf diese. Große Haushalts- und Wohngemeinschaften kön- 25 000 nen damit beispielweise die relativ 20 000 hohe Zahl der Single-Bedarfsge- 15 000 meinschaften, die in 3 oder 4 und 10 000 mehr Zimmer-Wohnungen leben, erklären. 5 000 0 Wohnkosten unter 5 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 5 bis unter bis unter Die Aufwendungen für Kosten der 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 65 Jahre Unterkunft und Heizung können in drei Kostenanteile aufgeglie- 9 000 Sonstige Bedarfsgemeinschaft dert werden: Unterkunftskosten 8 000 (Grundmiete), Nebenkosten (Be- 7 000 triebskosten) und Heizkosten (ab- 6 000 5 000 züglich der Kosten für Haushalts- 4 000 energie). 3 000 2 000 1 000 0 unter 5 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 5 bis unter bis unter 10 15 18 25 30 35 40 45 50 60 65 Jahre
68 Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 1/2011 In Berlin haben 96,4 % der Bedarfsgemeinschaf- legung der Richtlinien der „Angemessenheit“ obliegt. ten Kosten für Unterkunft, Heizung und Nebenkos- In Berlin ist diese Ausgestaltung der Richtlinien, im ten geltend gemacht. Tabelle 6 zeigt, inwieweit diese Gegensatz zu einigen anderen Kommunen, öffent- Kosten anerkannt wurden. lich zugänglich. Demnach wurden für 80,3 % der Bedarfsgemein- In Tabelle 8 sind die abstrakten Richtwerte der schaften die Unterkunftskosten zu 100 % anerkannt. monatlichen Bruttowarmmiete nach Haushaltsgrö- Bei den Nebenkosten sind dies sogar 97,9 %. Die ße in Berlin dargestellt. Mit jeder weiteren Person im Heizkosten hingegen wurden nur für 39,4 % der Be- Haushalt steigt die angemessene monatliche Brutto- darfsgemeinschaften zu 100 % anerkannt, was daran Warmmiete um 50 EUR. liegen könnte, dass dort auch Kosten geltend ge- Wie werden diese abstrakten Richtwerte be- macht werden, die bereits über die Regelleistung stimmt? Die Angemessenheitsfrage anhand der Brut- nach § 20 SGB II (Kosten der Haushaltsenergie) abge- to-Warmmiete zu bestimmen, lässt darauf schließen, deckt werden (Tabelle 7). dass sich die Richtwerte an den durchschnittlichen Durchschnittlich betragen die tatsächlichen Unter- örtlichen Mietspiegel richten. In Berlin, wie auch in kunftskosten 427,70 EUR. In einer Single-Bedarfsge- einigen anderen Kommunen, wird bei der Bestim- meinschaft sind diese mit 342,62 EUR am niedrigs- mung der „Angemessenheit“ die Haushaltsgemein- ten, während sie in Partnerschaften mit Kind(ern) schaft zugrunde gelegt. Der Bedarf KdU für die Be- bei 611,35 EUR liegen. Die anerkannten Unterkunfts- darfsgemeinschaft lässt sich wie folgt berechnen: kosten betragen durchschnittlich 410,26 EUR und schwanken in einem ähnlichen Ausmaß zwischen Bedarf der Kosten für Brutto-Warmmiete oder Richtwert1 Personen der = x Unterkunft und Heizung Anzahl der Haushaltsmitglieder Bedarfsgemeinschaft den Bedarfsgemeinschaftstypen. Die anerkannten Kosten der Unterkunft entspre- 1 Wenn die Brutto-Warmmiete über dem Richtwert für die Haushaltsgemein- chen dann nicht der tatsächlichen Leistung, wenn schaft liegt, so wird der Richtwert anstelle tatsächlicher Kosten gestellt. die eigenen Mittel der Bedarfsgemeinschaft so hoch sind, dass zuerst diese verwendet werden, bevor die Schon während der Berechnung des Bedarfes kom- finanziellen Hilfen aus der Grundsicherung geleistet men die Richtwerte für die Haushalte zum Tragen werden. Außerdem spielt für die Frage, ob die Kosten und finden ihre Anwendung. Nur unterhalb der Miet- übernommen werden, die „Angemessenheit“ eine obergrenze liegende Kosten werden übernommen. Rolle. Übersteigt die Brutto-Warmmiete den Richtwert der kommunalen Richtlinie, so wird, nach einer 6-monati- Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gen Übergangsfrist, nur der entsprechend angemes- und Bedarfsberechnung sene Betrag übernommen. In Einzelfällen wird eine Die Regelung der Kosten der Unterkunft ist Bestand- Überziehung von 10,0 % toleriert und somit können teil der Grundsicherung nach SGB II und Aufgabe der der Bedarf und damit letztendlich auch die Leistung Kommunen oder des Senats, denen selbst die Fest- durchaus über dem Richtwert liegen. Tab. 5 Wohnungsgröße¹ nach Bedarfsgemeinschaftstyp Tab. 6 Anteil der anerkannten an den tatsächlichen in Berlin im Dezember 2009 Kosten in Berlin im Dezember 2009 Bedarfsgemeinschaftstyp Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften mit Anteil der anerkannten Allein- Partner Partner an den tatsächlichen Unterkunfts- Heiz- Neben- Wohnungs- Ins- Single erzie- ohne mit sonstige Kosten größe gesamt -kosten hend Kind Kind(ern) % unter 50 % 1,4 2,4 0,4 50 % bis unter 100 % 18,3 58,2 1,7 von … bis 100 % 80,3 39,4 97,9 unter … m² keine Angabe 8,7 12,1 4,9 4,2 3,1 4,2 Insgesamt 100 100 100 unter 20 0,3 0,5 – – – – 20 bis unter 40 14,5 24,2 0,9 2,8 0,3 0,8 40 bis unter 60 32,4 14,8 47,4 45,9 41,9 51,6 60 bis unter 80 27,7 14,8 47,4 45,9 41,9 51,6 80 bis unter 100 12,2 3,9 18,8 14,6 35,4 15,4 Tab. 7 Durchschnittliche tatsächliche und anerkannte 100 und mehr 4,2 1,9 5,5 4,6 11,7 4,1 Unterkunftskosten nach Bedarfsgemeinschaftstyp Insgesamt 100 100 100 100 100 100 in Berlin im Dezember 2009 Anzahl der Unterkunftskosten in EUR Zimmer Bedarfsgemeinschaftstyp tatsächliche anerkannte % keine Angabe 8,5 11,5 5,2 4,6 3,8 4,5 1 22,0 36,6 1,8 4,7 0,8 1,4 Single-Gemeinschaft 342,62 328,78 96,0 2 38,0 41,0 37,5 47,9 20,2 42,6 Alleinerziehende-Gemeinschaft 519,96 499,33 96,0 3 22,1 8,6 39,6 33,0 46,6 40,1 Partner-Gemeinschaft ohne Kind 487,63 467,75 95,9 4 und mehr 9,3 2,4 16,0 9,9 28,6 11,4 Partner-Gemeinschaft mit Kind(ern) 611,35 585,58 95,9 Insgesamt 100 100 100 100 100 100 sonstige Bedarfsgemeinschaft 502,1 480,19 95,6 Insgesamt 427,7 410,26 95,9 1 Die berechneten Zahlen der Wohnungsgröße in m² weichen von Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit ab.
Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 1/2011 69 Die Überschreitung des abstrakten Richtwertes und daher für einen Vergleich mit den Richtwerten führt nicht automatisch zu „überhöhten Mietkosten“. besser geeignet als die tatsächlichen Unterkunfts- Im Prozess der Leistungsprüfung und -bewilligung kosten. Aufgrund der Datenlage können Toleranzfäl- wird über die individuelle Angemessenheit entschie- le nicht eindeutig identifiziert und damit berücksich- den. Bei einer positiven Entscheidung wird auf Kos- tigt werden (Tabelle 9). tensenkungsmaßnahmen verzichtet. Individuelle In 105 574 Bedarfsgemeinschaften liegen die an- Gründe für eine gerechtfertigte Überschreitung des erkannten Kosten der Unterkunft über den abstrak- Richtwertes sind beispielsweise anerkannter Här- ten Angemessenheitsrichtwerten, das sind 32,1 % tefall, anerkannter Ausschlusstatbestand, Verzicht aller Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittliche auf Umzug wegen Wirtschaftlichkeitstatbestand, Höhe der Überschreitung liegt bei 102,93 EUR. 44,3 % Einmalzahlung nach Betriebskostenabrechnung, der gesamten überschrittenen Kosten werden von konkrete Angemessenheit bei nachgewiesener er- Single-Bedarfsgemeinschaften verursacht. Die ge- folgloser Wohnungssuche, Öllieferung bei selbst samten anerkannten Überschreitungskosten be- genutztem Wohneigentum. Weitere Gründe sind: laufen sich auf 10 866 715,61 EUR. Diese Summe ist Alleinerziehende oder schwangere Personen, Perso- allerdings nicht mit den tatsächlichen Leistungen nen mit einer Wohndauer von mindestens 15 Jahren, gleichzusetzen, da teilweise zunächst eigene Mit- bei wesentlichen sozialen Bezügen (darunter fallen tel der Bedarfsgemeinschaften verwendet werden, Schulwege, Kitas und andere Betreuungseinrich- wenn nicht von Toleranzfällen ausgegangen wird. tungen), Personen über 60 Jahren, sowie andere Außerdem kann sich eine Übergangsphase durch Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende den Eintritt in die Hilfebedürftigkeit ergeben und da- Einkünfte haben. durch eventuell auch eine Überschreitung der Ange- Die konkrete fallbezogene Praxis kann hier nicht messenheitsgrenze. Dieser Übergangsphase wird in betrachtet werden, sondern lediglich eine modell- der Regel ein halbes Jahr eingeräumt, um entweder hafte Form. die Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder sich eine „angemessene“ Wohnung zu suchen. Frage der Angemessenheit Die 3. Umschlagseite zeigt den Anteil der Bedarfs- Wie die Angemessenheit geprüft werden könnte, gemeinschaften, deren anerkannte Kosten über den soll hier modellhaft erläutert werden. Dazu wurden Angemessenheitswerten liegen, an allen Bedarfsge- die anerkannten Unterkunftskosten pro Bedarfsge- meinschaften in den Planungsräumen Berlins. Dabei meinschaft mit den Richtwerten der Haushaltsgröße wird keine Rücksicht auf die Höhe der Überschrei- verglichen. Sind die anerkannten Unterkunftskosten tung genommen. höher als der Richtwert, so wird von einer Über- Die kleinräumige Betrachtung zeigt nur leichte schreitung ausgegangen. Unterschiede: Innerhalb der Bezirke sieht man, legt Die anerkannten Kosten der Unterkunft sind die man die Lebensweltlich orientierten Räume (LOR) zu- umgelegten Kosten auf die Bedarfsgemeinschaft grunde, dass sich der hohe Anteil „überschreitender“ Bedarfsgemeinschaften (>50,0 %) auf wenige Areale verteilt. In 14 lebensweltlich orientierten Räumen ist Tab. 8 Abstrakte Richtwerte die Quote der „überschreitenden“ Bedarfsgemein- für angemessene Brutto-Warmmiete schaften 50 % und mehr, darunter fast die Hälfte im in Berlin seit Februar 2009 Bezirk Mitte. Erkennbar ist ein leicht höherer Anteil „überschreitender“ Bedarfsgemeinschaften in den Monatliche westlichen Teilen Berlins. Haushaltsgröße Brutto-Warmmiete in EUR Wenn die „überschreitenden“ Bedarfsgemein- schaften keine Toleranz- oder Übergangsfälle sind, Haushalt mit dann ist die Frage zu stellen, wie stark die Überzie- 1 Person 378,00 Quelle: http://www. hung die Bedarfsgemeinschaften finanziell belastet. berlin.de/sen/ 2 Personen 444,00 soziales/ Außerdem stellt sich aufgrund des hohen Anteils der 3 Personen 542,00 berliner-sozial- Bedarfsgemeinschaften (32,1 %), die anerkannte Kos- 4 Personen 619,00 recht/land/av/ ten über der Angemessenheitsrichtlinie haben, die 5 Personen 705,00 av_wohnen.html Frage, ob diese den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Tab. 9 Anerkannte Kosten der Unterkunft über den abstrakten Angemessenheitsrichtwerten in Berlin im Dezember 2009 Bedarfs- Kostenüberschreitung gemein- durch- Bedarfsgemeinschaftstyp % schaften schnittlich insgesamt von ins- Anzahl EUR gesamt Single- Gemeinschaft 48 124 99,99 4 811 794,09 44,3 Alleinerziehende- Gemeinschaft 21 338 97,5 2 080 552,56 19,1 Partner-Gemeinschaft ohne Kind 15 984 114,24 1 825 958,84 16,8 Partner-Gemeinschaft mit Kind(ern) 15 728 105,06 1 652 420,22 15,2 sonstige Bedarfsgemeinschaft 4 400 112,72 495 989,90 4,6 Insgesamt 105 574 102,93 10 866 715,61 100
70 Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 1/2011 Abb. 5 Anerkannten Kosten 140 Mill. EUR Tatsächliche Leistungen und Leistungen der 130 für die Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft 120 Im Schnitt werden 87,3 % der gesamten 110 der SGB II-Bedarfs- anerkannten Kosten der Bedarfsgemein- 100 gemeinschaften schaften von dem kommunalen Träger 90 in Berlin übernommen. Die laufenden Leistungen 80 im Dezember 2009 für die Kosten der Unterkunft und Heizung 70 60 belaufen sich in Berlin im Dezember 2009 50 auf 118 407 000 EUR (Abbildung 5). 40 Die tatsächlichen Leistungen variieren 30 zwischen den Bedarfsgemeinschaftstypen 20 ähnlich stark, wie die anerkannten und tat- 10 sächlichen Kosten, und haben einen Mittel- 0 werte von 360 EUR. Single-Bedarfsgemein- anerkannte Kosten Leistungen schaften erhalten durchschnittlich 299 EUR, wohingegen Partner-Bedarfsgemeinschaf- ten mit Kind(ern) durchschnittlich 538 EUR für die Kosten der Unterkunft erhalten (Ta- Tab. 10 Laufende Leistungen für die Kosten der Unterkunft belle 10). in Berlin im Dezember 2009¹ 19,2 % der Bedarfsgemeinschaften er- halten Leistungen für Kosten der Unter- Bedarfs- Leistung für Kosten der Unterkunft kunft über der Angemessenheitsrichtlinie. gemein- durch- Bedarfsgemeinschaftstyp schaften schnittlich insgesamt % Die durchschnittliche Überziehung beträgt von ins- 111,43 EUR. Die durchschnittlichen Leistun- Anzahl EUR gesamt gen der KdU über den Richtlinien liegen bei Single-Gemeinschaft 190 192 299,24 56 913 820,93 48,1 Single-Bedarfsgemeinschaften bei 91 EUR, Alleinerziehende-Gemeinschaft 50 041 406,37 20 335 060,26 17,2 während sie in partnerschaftlichen Bedarfs- Partner-Gemeinschaft ohne Kind 31 096 368,77 11 467 336,61 9,7 gemeinschaften mit Kind mit 153 EUR am Partner-Gemeinschaft mit Kind(ern) 49 531 538,63 26 079 026,06 22,5 höchsten liegen. sonstige Bedarfsgemeinschaft 8 112 371,29 3 011 910,54 2,5 Auf der 4. Umschlagseite sind die durch- Insgesamt 328 972 359,93 118 407 154,40 100 schnittlichen Leistungen nach den Bezirks- regionen (138 Gebiete) zu sehen. 1 Die berechnete Gesamtsumme für die Leistung In der kleinräumigen Betrachtung der der Kosten der Unterkunft in Berlin weichen von den durchschnittlichen Leistungen für Kosten Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit ab (BA: 118 467 689,83 EUR) der Unterkunft und Heizung (KdU) zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen dem Ost- und Westteil Berlins. Die durch- schnittliche Leistung für KdU reicht von Tab. 11 Laufende Leistungen für die Kosten der Unterkunft über 258 EUR in Schmöckwitz/Karolinenhof/ den Angemessenheitswerten in Berlin im Dezember 2009 Rauchfangswerder in Treptow-Köpenick bis hin zu 452 EUR im Märkischen Viertel in Rei- Bedarfs- Kostenüberziehung nickendorf. gemein- durch- Bedarfsgemeinschaftstyp schaft schnittlich anerkannt % Insgesamt werden 7 025 000 EUR über von ins- der Angemessenheitsgrenze ausgezahlt. Anzahl EUR gesamt Das bedeutet, dass von 59,7 % der 106 000 Single-Gemeinschaft 33 918 90,95 3 084 712,63 43,9 Bedarfsgemeinschaften, deren anerkann- Alleinerziehende-Gemeinschaft 10 006 135,96 1 360 431,58 19,4 te Kosten der Unterkunft über der Ange- Partner-Gemeinschaft ohne Kind 7 049 112,98 796 366,98 11,3 messenheitsrichtlinie liegen, diese Über- Partner-Gemeinschaft mit Kind(ern) 10 153 153,35 1 556 946,55 22,2 ziehung toleriert und damit übernommen sonstige Bedarfsgemeinschaft 1 920 117,95 226 461,62 3,2 wird (Tabelle 11). Insgesamt 63 046 111,43 7 024 919,36 100 Es bleibt offen, wie mit den Überziehun- gen der Angemessenheitsgrenze umge- gangen wird, außerdem kann – wie bereits erwähnt – von einigen Toleranz- und Über- gangsphasen ausgegangen werden. Ten- denziell kann eine Betrachtung der Über- schreitung der Angemessenheitsgrenzen interessant sein – für den Einzelfall aller- dings ist dies differenzierter zu betrachten. Franziska Ludewig ist Soziologie-Studentin der Autorin: Franziska Ludewig Universität Hamburg, Fachbereich Sozialwissenschaft; sie absolvierte ein Praktikum im Amt für Statistik Berlin- Brandenburg, Referat Regional- und Kommunalstatistik, Regionales Bezugssystem.
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