Schutzkonzept COVID-19 - WELTKLASSE AM SEE | Arbon 2021

Die Seite wird erstellt Holger Ludwig
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept COVID-19 - WELTKLASSE AM SEE | Arbon 2021
Schutzkonzept COVID-19
WELTKLASSE AM SEE | Arbon 2021

Arbon | Schweiz
21.–24. Mai 2021

Version: 01.05..2021
Das Schutzkonzept wird laufend an die aktuelle Situation und die Anforderungen der Behörden angepasst.
Schutzkonzept COVID-19 - WELTKLASSE AM SEE | Arbon 2021
Inhaltsverzeichnis
Glossar                                                                 2
1      Summary                                                          3
2      Allgemeine Informationen                                         3/4/5
       2.1    Erwartete Teilnehmer                                      5
       2.2    Maskentragpflicht                                         5/6
       2.3    Abstandsregeln                                            6
       2.4    Rauchverbot                                               6

3      Spezielle Bestimmungen
       3.1    Gesundheitsformular (Commitment Form)                     6
       3.2    Contact Tracing                                           6

4      Einteilung der Personengruppen                                   6/7

5      Organisation vor Ort                                             7
       5.1    Speaker                                                   7
       5.2    Test, Informationspflicht                                 7
       5.2.1 Impfpflicht                                                7
              5.2.2 Test vor Abreise                                    7
              5.2.3 Informationspflicht bei bestätigtem Covid-19-Fall   7
       5.3    Sanitäre Einrichtungen                                    7

6      Kontakt OK Covid-19 Task Force                                   8
       Situationsplan                                                   9

Anhang ROT                                                              10/11

Anhang BLAU                                                             12/13

Anhang GELB                                                             14/15

Glossar

 BAG              Bundesamt für Gesundheit
 DJM              Daniela Jutzeler Memorial
 SM               Schweizer Meisterschaften
 IPC              Internationales Paralympisches Komittee
 OK | LOC         Organisationskomittee, WELTKLASSE AM SEE | Arbon

 SPV              Schweizer Paraplegiker Vereinigung
 RSS              Rollstuhlsport Schweiz
 TD               Technischer Delegierter
 TIC              Technical Information Centre (Informationsstelle)
 WAS              WELTKLASSE AM SEE Arbon

WELTKLASSE AM SEE | Arbon   COVID Schutzkonzept                                 Seite 2
Schutzkonzept COVID-19 - WELTKLASSE AM SEE | Arbon 2021
1 Summary

WELTKLASSE AM SEE | Arbon das internationale Rollsportevent (Meeting) im Thurgau finden vom 21. bis 24.
Mai 2021 (Pfingsttage) in Arbon statt.

WELTKLASSE AM SEE | Arbon ist in zwei eigenständige Meetings unterteilt:

Freitag, 21. und Samstag, 22. Mai 2021:        47. Schweizer Meisterschaften

Montag, 24. Mai 2021:                          Daniela Jutzeler Memorial

Mit diesem Schutzkonzept will das OK WELTKLASSE AM SEE | Arbon das Ansteckungsrisiko vor, während und
nach der Veranstaltung möglichst vermeiden. Alle Teilnehmenden müssen dieses Schutzkonzept kennen.
Teilnehmende, die sich nicht an die in diesem Konzept bekannt gegebenen Regeln halten, werden mit
sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung bestraft. Das Schutzkonzept wurde im Rahmen der geltenden
Richtlinien des Bundes für Gesundheit (BAG) sowie den zusätzlichen Bestimmungen der SPV, RSS, Hotellerie
Suisse erstellt.

2 Allgemeine Informationen

Die nachfolgenden Regeln gelten für alle Personengruppen ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft in Arbon, bis
zum Zeitpunkt ihrer endgültigen Abreise. Die Anwendung der Regeln gilt auch ausserhalb der offiziell
angekündigten Trainings- und Wettkampftagen:

Generell: Häufige COVID-19-Symptome sind Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Geruchsstörungen,
Durchfall, Müdigkeit und Kurzatmigkeit.

Athleten, Trainer, Delegierte, Betreuer, Staff, Mechaniker, Physios, Schieds- und Kampfrichter, Volunteers und
andere Teilnehmende an WELTKLASSE AM SEE Arbon dürfen im Falle von Covid-19-Symptomen nicht an der
Veranstaltung teilnehmen. Die betreffenden Personen dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten,
müssen isoliert bleiben, einen Arzt aufsuchen und dessen Anweisungen befolgen. Dies gilt auch für den
persönlichen Umgang mit Dritten, die COVID-19-Symptome haben. Für Fragen oder Unterstützung vor Ort ist
der medizinische Verantwortliche des OKs über die OK COVID-19-Hotline zu erreichen.

Akkreditierung: Die Akkreditierung wird den Teilnehmenden erst ausgehändigt, wenn sie dem OK den
Nachweis eines in Arbon durchgeführten negativen Testresultats (Antigen Schnelltest SARS-CoV-2 Rapid von
Roche) sowie den unterschriebenen Anhang der entsprechenden Personengruppe (Farbe, Commitment Form)
aushändigen. Nur gegen Vorzeigen der Akkreditierung erhalten die Personen Zugang zum geschützten
Eventgelände (siehe Situationsplan).

Anreise: Alle Teilnehmenden informieren sich selber über die Ein- und Ausreisebestimmungen (siehe
Coronavirus: Reisen).

Kommunikation: Im gesamten Veranstaltungsgelände werden an wichtigen und auffälligen Punkten BAG-
Informationstafeln und -plakate in Deutsch und Englisch platziert, welche auf die geltenden Sicherheits-
richtlinien hinweisen. Der Speaker weist mittels regelmässiger Durchsagen auf die Richtlinien und Mass-

WELTKLASSE AM SEE | Arbon    COVID Schutzkonzept                                                       Seite 3
nahmen hin und gibt aktuelle, wichtige Informationen weiter. Über diesen Kanal wird auch sichergestellt, dass
sich keine Ansammlungen auf dem Gelände bilden.

Das Schutzkonzept COVID-19 wird im Vorfeld auf der Event-Webseite (www.rollstuhlsportevents.ch und
www.weltklasse-am-see.ch) aufgeschaltet und ist für alle jederzeit zugänglich. Anpassungen werden
umgehend aktualisiert. Das Schutzkonzept COVID-19 wird jedem Teilnehmenden zusammen mit der
Akkreditierung ausgehändigt.

Callroom und Wettkampf: Generell gilt eine Maskentragpflicht. Ausnahmen sind in den jeweiligen Anhängen
(Commitment Forms) definiert (z.B. Athleten im Wettkampf, Volunteers bei körperlich anstrengenden
Arbeiten etc.). Athleten müssen eine Maske tragen bis zum Betreten des Callroom-Bereichs, wo sie dann nach
den Regeln und Richtlinien von WPA kontrolliert werden.

COVID-19 Testing vor Ort: Alle Teilnehmenden (Athlet/-innen, Trainer, Coaches, Begleiter, Physios,
Mechaniker, Schieds- und Kampfrichter) werden zentral, vor dem erstmaligen Betreten der Wettkampfstätten
einem Antigen Schnelltest SARS-CoV2 Rapid von Roche unterzogen. Ohne Test = keine Akkreditierung = kein
Zutritt zum Wettkampfgelände.

Sämtliche Volunteers und sonstige Personen, die am Anlass involviert sind, werden ebenfalls vor ihren ersten
Einsatz einem Antigen Schnelltest SARS-CoV2 Rapid von Roche unterzogen.

Fällt dieser positiv aus und besteht ein Verdacht auf COVID-19, wird die betroffene Person einem COVID-19-
PCR-Test am Veranstaltungsort in Arbon unterzogen. Die Kosten für diesen Test werden von der betroffenen
Person selbst getragen (Ausnahme: Schweizer Bürger oder Inhaber einer Krankenversicherung aus der
Schweiz).

Das OK hat mit dem lokalen Medizinischen Zentrum Arbon, Schlossgasse 4, 9320 Arbon Tel. 0041 (0)71 447 66
66 Abstrichzeiten vereinbart: Mo-Fr 0730 – 1830 Uhr / Sa 0800 – 1000 Uhr und die Vereinbarung getroffen,
dass diese Tests von Di-Sa tagsüber gemacht werden können.

Der Teilnehmende mit COVID-19 Symptomen muss sich sofort in seiner Unterkunft in einem Quarantäne-
zimmer in Isolation begeben. Das OK informiert das Hotel über den positiven Fall. Die offiziellen Hotels wurden
durch das OK über das Bereitstellen von entsprechenden Reservezimmern für COVID-19-Fälle vorinformiert.

Hygienemassnahmen: Handdesinfektionsmittel werden vom OK in den gemeinsam genutzten Bereichen zur
Verfügung gestellt. Vor Betreten sowie beim Verlassen der jeweiligen Örtlichkeiten müssen die Hände
desinfiziert werden. Die Kontaktflächen werden regelmässig gereinigt. Bei den Checkpoints werden genügend
Abfalleimer zur Entsorgung von Taschentüchern und Gesichtsmasken bereitgestellt und regelmässig geleert.

Materialdepot: Das gesamte Wettkampfmaterial kann wie üblich in der San-Hist und/oder in der Sporthalle
Stacherholz deponiert werden.

Siegerehrungen: Es finden keine internationalen Siegerehrungen statt. Jedoch werden an den Schweizer
Meisterschaften Medaillen für die drei erstplatzierten Schweizer bereitgestellt.

Training: Dienstag bis Donnerstag wird die Leichtathletik-Rundbahn für Trainings jeweils von 09.00 – 16.00
Uhr geöffnet. Der Zutritt zum Gelände ist nur mit der Akkreditierung erlaubt und wird durch einen Volunteer
kontrolliert.

WELTKLASSE AM SEE | Arbon    COVID Schutzkonzept                                                       Seite 4
Transport/Shuttle Service. Das OK bietet einen Shuttle-Transfer Hotel – Wettkampfgelände – Hotel sowie an
den Abreisetagen einen Flughafentransfer von den Hotels zum Flughafen Zürich an. In den Bussen gilt eine
Maskentragpflicht. Die Einhaltung der gesamthaft zulässigen Anzahl an Passagieren wird durch den
Busschauffeur kontrolliert. Der Busschauffeur ist verantwortlich und es wird nach den Belegungs-Regeln der
Bussvereinigung gearbeitet. In der Regel sind es Behindertenbusse.

Unterkunft. Wegen der beschränkten Kapazitäten gibt es in Arbon und Umgebung mehrere offizielle Hotels:

Hotel Seegarten, Arbon / Hotel Park, Arbon / Hotel Römerhof, Arbon / Hotel Inseli, Romanshorn / Hotel one66,
St. Gallen / Hotel Walhalla, St. Gallen / Hotel Metropol, St. Gallen / Hotel NewStar, St. Gallen / Hotel Eastside,
St. Gallen-Wittenbach.

Zu all diesen Hotels wird ein Shuttleservice angeboten. Für die Hotels gelten die Schutzkonzepte der jeweiligen
Hotels und/oder von Hotellerie Suisse.

Den Teilnehmenden ist es NICHT erlaubt, während des Wettkampfes in einem anderen Hotel zu
übernachten.

Verpflegung: An den Wettkampftagen werden die Teilnehmenden in der Sporthalle, ergänzt mit einem
Zelt(Catering) verpflegt. Die Räumlichkeiten werden den Personengruppen entsprechend abgetrennt.
Verpflegung nur für akkreditierte Personen. Ausserhalb der Wettkampftage findet die Verpflegung individuell
in den Hotels statt.

Wettkampfgelände - Stacherholz Arbon: Am Eingang zur Rundbahn und beim Eingang zum Callroom befindet
sich je ein Checkpoint. Der Zutritt wird nur gegen Vorzeigen der persönlichen Akkreditierung gewährt.

Zuschauer: Um die Sicherheit der Teilnehmenden zu erhöhen, findet die Veranstaltung ohne
Zuschauer statt. Auf dem Wettkampfgelände sind nur akkreditierte Personen zugelassen.

Das OK appelliert an die Eigenverantwortung und Solidarität aller Teilnehmenden.

2.1     Erwartete Teilnehmer
 130 bis 140 Athleten aus der ganzen Welt
 100 bis 120 Trainer und Betreuer von Teams/Einzelathleten
 3 internationale Offizielle
 40 nationale Kampfrichter
 130 Volunteers

2.2     Maskentragpflicht
Bei WELTKLASSE AM SEE | Arbon gilt eine allgemeine Maskentragpflicht auf dem gesamten Gelände
Stacherholz Arbon. Dies betrifft sowohl alle öffentlich zugänglichen Innenräume, wie auch die Aussenbereiche
der Sportanlage. Ausnahmen werden in den jeweiligen Anhängen definiert (Athleten im Wettkampf,
Volunteers bei körperlich anstrengender Arbeit etc.).

Die Schutzmasken müssen ständig Mund und Nase bedecken. Die folgenden Masken sind vorgeschrieben:

WELTKLASSE AM SEE | Arbon       COVID Schutzkonzept                                                       Seite 5
 Indoor: chirurgische Einwegmasken
 Outdoor: chirurgische Einwegmasken oder zertifizierte Stoffmasken
Nicht zertifizierte Stoffmasken, FFP-Masken mit Filter oder andere Masken sind nicht erlaubt!

2.3    Abstandsregeln
Der Abstand, der zwischen den Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter (erforderlicher
Abstand) Bodenmarkierungen sind angebracht, ebenfalls machen Hinweisschilder in Deutsch und Englisch auf
dem gesamten Areal darauf aufmerksam.

2.4    Rauchverbot
Auf dem gesamten Sportgeländer Stacherholz Arbon herrscht Rauchverbot.

3 Spezielle Bestimmungen
3.1 Gesundheitsformular (Commitment Form)
Alle Teilnehmenden müssen das «Commitment Form» ausfüllen, in dem sie bestätigen, dass sie die Regeln der
Veranstaltung sowie die Regeln und Richtlinien des COVID-19 Schutzkonzepts kennen und diese einhalten. Das
Commitment Form muss persönlich an der Akkreditierung ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden.

3.2 Contact Tracing
Für das Contact Tracing wird die App «Mindful» eingesetzt. Das Contact Tracing ermöglicht die Rückver-
folgbarkeit von engen Kontakten. Als enger Kontakt gilt dabei die länger dauernde (> 15 Minuten) oder
wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen. Für die Umsetzung des
Contact Tracings gilt Folgendes:

 Allen involvierten Personen wird die Nutzung der Swiss COVID App empfohlen (Google Playstore /App
  Store).
 Jegliche Ein- und Ausgänge in einen Bereich oder einen Raum werden über die App Mindful geregelt
  (Google Playstore / App Store). Alle akkreditierten Personen erhalten einen individuellen QR-Code
  zugeteilt, welcher direkt an der Akkreditierung angebracht ist. An den Checkpoints scannen Volunteers die
  Akkreditierungen und stellen so das Contact Tracing sicher.
 Die entsprechenden Daten werden digital gesammelt und können während 14 Tagen von den
  Gesundheitsbehörden eingefordert werden. Die Daten werden nach 14 Tagen vernichtet.

4     Einteilung der Personengruppen

Alle Personen, welche bei WELTKLASSE AM SEE | Arbon involviert sind, werden in Gruppen eingeteilt. Die
Gruppen bleiben strikte voneinander getrennt und die Abläufe sind so geplant, dass sich diese
Personengruppen nicht miteinander vermischen. Die Definition der Personengruppen ist wie folgt:

WELTKLASSE AM SEE | Arbon    COVID Schutzkonzept                                                   Seite 6
Rot        Athleten, Coaches, Trainer, Staff, Physios, Mechaniker, Sanitäter, Schiedsrichter,
            Kampfrichter.
 Blau       OK, WPA Personal, Offizielle, Volunteers.
 Gelb       Medienschaffenden, Fotografen.
 Grün       Alle Personen, die grundsätzlich als Zuschauende dem Event beiwohnen. Namentlich
            VIP-Gäste und Sponsoren.

Eine Person kann nur einer Farbgruppe angehören (Ausnahmen in wenigen Fällen notwendig) und sollte sich
möglichst nicht mit Personen aus anderen Farbgruppen mischen.

Die detaillierten Richtlinien und Verhaltensregeln pro Gruppe sind in den Anhängen Rot, Blau und Gelb
definiert.

Jegliche Ein- und Austritte aus den geschützten Zonen müssen mittels App oder Zutrittsliste erfasst werden.
Das OK führt eine Übersichtsliste mit allen akkreditierten Personen.

Auf dem Situationsplan der Sportanlage Stacherholz sind die verschiedenen Zonen ersichtlich. Die
Verkehrsflüsse werden so geleitet, dass sich die Farbgruppen untereinander nicht mischen.

5 Organisation vor Ort

Nachfolgend werden die wichtigsten Corona-Massnahmen zu den neuralgischen Punkten der Veranstaltung
detailliert erläutert.

5.1     Speaker
Für die zwei Speaker wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten. Um die Hörbarkeit/
Verständlichkeit zu verbessern, dürfen die Sprecher die Masken während des Kommentierens
entfernen.

5.2     Test, Informationspflicht
5.2.1   Impfpflicht
Es besteht keine Impfpflicht für die Teilnahme bei WELTKLASSE AM SEE | Arbon.

5.2.2   Test bei Abreise
Teilnehmer, die vor der Rückkehr in ihr Herkunftsland einen COVID-19-Test (PCR oder Schnelltest) machen
müssen, haben im Umfeld des Meetings folgende Möglichkeiten:
    a) Vor Abreise direkt am Flughafen Kloten (Zeitaufwand ca. 4-5 Stunden) und auf eigene Kosten, oder
    b) Lokale Testmöglichkeit am Sonntag, 23. Mai 2021 (vormittags) in St. Gallen. Arzthaus, Dr. Florens
       Nestler, Zeughausgasse 22, 9000 St. Gallen, Tel. 0041 (0)71 221 10 00. Die Testkosten müssen direkt
       vor Ort bezahlt werden. Das Testergebnis wird innerhalb von 5 - 24 Stunden vorliegen.

WELTKLASSE AM SEE | Arbon    COVID Schutzkonzept                                                        Seite 7
5.2.3   Informationspflicht bei bestätigtem COVID-19-Fall
Sollten während des Aufenthalts Symptome auftreten, hat sich die Person in einer ersten Phase testen zu
lassen/in Quarantäne zu begeben und in einer zweiten Phase das OK zu informieren. Sollten innerhalb von 14
Tagen nach der Abreise Covid-19-bedingte Symptome auftreten, ist die betroffene Person verpflichtet, das OK
über rss@spv.ch zu informieren.

Im Falle einer bestätigten COVID-19-Infektion während oder innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung
wird das OK alle Teilnehmenden, Staff und Volunteers entsprechend informieren.

5.3     Sanitäre Einrichtungen
Die Garderoben und Duschen sind während der gesamten Veranstaltung geschlossen. Toiletten und
generell sanitäre Einrichtungen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.

6       Kontakt OK COVID-19 Task Force

Frau Dr. med. Renata Siljevic     stellvertretende Kantonsärztin
                                  Hotline: +41 (0)79 957 12 72

Nick Sigg                         Meeting Director

Andreas Heiniger                  Wettkampfleitung

Peter Beeler                      General Manager /Medienverantwortlicher

Linda Wiprächtiger                OK Administration

OK COVID-19 Hotline

rss@spv.ch und Frau Dr. med. Renata Siljevic, stellvertretende Kantonsärztin +41 (0)79957 12 72.

WELTKLASSE AM SEE | Arbon       COVID Schutzkonzept                                                 Seite 8
WELTKLASSE AM SEE | Arbon   COVID Schutzkonzept   Seite 9
ANHANG ROT                             (Athleten, Coach, Trainer, Staff, Physios, Mechaniker, Sanitäter, Schiedsrichter, Kampfrichter)

OK Covid-19 Hotline rss@spv.ch und +41 (0)79 957 12 72 Frau Dr.med. Renata Siljevic

Thema                          Richtlinien & Verhaltensregeln
1   Prävention                 » Die Gesundheit hat oberste Priorität; hohe Solidarität und Eigenverantwortung werden vorausgesetzt.
                               » Personen mit Covid-19-Symptomen müssen der Veranstaltung fernbleiben.
                               » Falls im Nachhinein (max. nach 14 Tagen) eine Covid-19-Erkrankung diagnostiziert wird, muss das
                                  OK sofort über die OK Covid-19 Hotline informiert werden.
                               » Alle Informationen müssen wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
2   Anreise                    » Alle Teilnehmer informieren sich selber über die Ein-/Ausreisebestimmungen (siehe Coronavirus:
                                  Reisen).
                               » Offizielle Transporte werden vom Flughafen Zürich oder von Nottwil zu den offiziellen Hotels
                                  angeboten.
3   Akkreditierung             » Die Akkreditierungen werden vom OK verteilt.
                                  » Um eine Akkreditierung zu erhalten, benötigt das OK folgende Unterlagen:
                                  - Nachweis eines in Arbon durchgeführten negativen Antigen Schnelltest SARS-CoV-2 Rapid von Roche
                                  - unterschriebener Anhang der entsprechenden Personengruppe (Farbe)
                               » Die Akkreditierung dient als Contact Tracing und muss jederzeit auf Person getragen werden.
                               » Die Akkreditierung darf auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.
4   Contact Tracing            » Contact Tracing muss gewährleistet sein.
                               » Für das Contact Tracing wird die App "Mindful" benötigt. Bitte laden Sie die App vorgängig
                                  herunter. Alle akkreditierten Personen erhalten einen individuellen QR-Code zugeteilt, welcher
                                  direkt an der Akkreditierung angebracht ist. An den Checkpoints scannen Helfer die
                                  Akkreditierungen und stellen so das Contact Tracing sicher.
                               » In jeder Zone müssen beim Eingang respektive Ausgang wie der Sport Arena, der Sporthalle
                                  (Verpflegung), der QR-Codes gescannt werden.
                               » Die Daten werden für 14 Tage aufbewahrt und danach sofort unwiderruflich gelöscht.
5   Maskentragpflicht          » Es herrscht eine Maskentragpflicht in allen Bereichen und Akkreditierungszonen des
                                  Eventgeländes.
                               » Die folgenden Masken sind obligatorisch:
                                  - Indoor: chirurgische Einwegmasken.
                                  - Outdoor: chirurgische Einwegmasken oder zertifizierte Stoffmasken.
                               » Ausnahme für das Tragen von Schutzmasken sind:
                                  - für Athleten unmittelbar vor, während und nach dem Wettkampf (ausser Call Room)
                                  - Während der Verpflegung, nachdem der Sitzplatz eingenommen wurde
                                  - Die Teilnehmer sind für die Beschaffung der Masken selber verantwortlich.
                               » Bei wiederholtem Verstoss gegen die Maskentragpflicht wird die betreffende Person von der
                                  Veranstaltung verwiesen und deren Akkreditierung entzogen.
6   Trennung von Gruppen       » Es darf keine Durchmischung mit Personen aus anderen Farbgruppen geben.
7   Covid-19 Testing vor Ort   » Alle Teilnehmer werden im Testzentrum in Arbon vor dem erstmaligen Betreten der
                                  Wettkampfanlagen einem Antigen Schnelltest SARS-CoV-2 Rapid von Roche unterzogen. Die
                                  Kosten für diesen ersten Test gehen zu Lasten des OKs. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sich die
                                  Teilnehmer in einem geschützten Bereich aufhalten, gemäss Vorgabe OK.
                               » Das OK kann Personen, welche Symptome aufweisen, per Covid-19 PCR-Test testen lassen.
                               » Die Task Force kann jederzeit unangemeldet Tests veranlassen.
                               » Die Kosten für zusätzliche Tests müssen vor Ort von der getesteten Person bezahlt werden.
8   Vorgehen bei               1. Sollte jemand Symptome entwickeln, muss diese Person sofort das OK via der OK Covid-19
    Symptomen                     Hotline informieren und sich in Selbstisolation begeben.
                               2. Die OK Covid-19 Task Force berät sich mit den kantonalen Behörden und entscheidet über das
                                  weitere Vorgehen.
                               3. Jegliche Weitergabe von Informationen an Dritte (Medien etc.) müssen im Voraus von der Task
                                  Force genehmigt werden.
9   Verpflegung                » Verpflegung nur für akkreditierte Personen.
                               » Vor/Nach den Wettkampftagen: nur in den offiziellen Hotels.
                               » An Wettkampftagen: Verpflegung wird auf dem Wettkampfgelände in Arbon, in der Sporthalle
                                  und/oder im Verpflegungszelt angeboten.
10 Siegerehrungen              » Bei der SM werden an die drei erstplatzierten Schweizer Medaillen vergeben. Es sind keine
                                  externen Gäste oder Sponsoren involviert.
                                  .
11 BAG-Richtlinien             » Jede Person ist für ihre Handlungen und Aktivitäten in der Freizeit selbst verantwortlich.
                               » Die BAG-Richtlinien sind zwingend einzuhalten.
12 Vorbereitung und            » Alle teilnehmenden Personen müssen sich selber über die Schutzvorschriften informieren.
   Implementierung             » Mit der Unterschrift bestätigt die Person, den Anhang gelesen, die Gesundheitsfragen
                                  wahrheitsgetreu ausgefüllt und verstanden zu haben und verpflichtet sich, sich entsprechend
                                  den Richtlinien zu verhalten.

WELTKLASSE AM SEE | Arbon            COVID Schutzkonzept                                                                                 Seite 10
» Der Anhang ist ein bindender Bestandteil des Basis-Schutzkonzepts der Wettkämpfe Weltklasse
                                     am See / Arbon
Fragen                                                                                                         Ja        Nein

Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Erkältungssymptome (Husten, laufende Nase, Halsschmerzen,
Atembeschwerden, Geschmacks- oder Geruchsverlust)?
Hatten Sie in den letzten 14 Tagen eines der folgenden Symptome?
Fieber
Schmerzen in der Brust
Kopfschmerzen
Übelkeit/Erbrechen
Durchfall
Hatten Sie mit jemandem Kontakt, der nachweislich mit Covid-19 infiziert ist?
Waren Sie in den letzten 14 Tagen in Quarantäne?
Sind Sie in den letzten 14 Tagen mittels PCR-Test (Polymerase-Kettenreaktion) positiv auf Covid-19 getestet
worden?

Datum                                                                Funktion / Land

Name & Vorname (in Blockschrift)                                     Unterschrift

  Bestätigung:       Antigen Schnelltest SARS-CoV2- Rapid von Roche NEGATIV

  Arbon, … Mai 2021                        ……………………………………………………………………

                                           (Stempel und Unterschrift)

WELTKLASSE AM SEE | Arbon               COVID Schutzkonzept                                                                        Seite 11
ANHANG BLAU                                                                                         (OK, WPA, Offizielle, Volunteers)

OK Covid-19 Hotline rss@spv.ch und +41 (0)79 957 12 72 Frau Dr.med. Renata Siljevic

Thema                          Richtlinien & Verhaltensregeln
1   Prävention                 » Die Gesundheit hat oberste Priorität; hohe Solidarität und Eigenverantwortung werden vorausgesetzt.
                               » Personen mit Covid-19-Symptomen müssen der Veranstaltung fernbleiben.
                               » Falls im Nachhinein (max. nach 14 Tagen) eine Covid-19-Erkrankung diagnostiziert wird, muss das
                                   OK sofort über die OK Covid-19 Hotline informiert werden.
                               » Alle Informationen müssen wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
2   Anreise                    » Alle Teilnehmer informieren sich selber über die Ein-/Ausreisebestimmungen (siehe Coronavirus:
                                   Reisen).
                               » Offizielle Transporte werden vom Flughafen Zürich oder von Nottwil zu den offiziellen Hotels
                                   angeboten.
3   Akkreditierung             Die Akkreditierungen werden vom OK verteilt. Um diese zu erhalten, werden folgende Unterlagen
                               benötigt:
                                    -     Nachweis eines in Arbon durchgeführten negativen Antigen Schnelltest SARS-CoV2- Rapid
                                          von Roche
                                  -    unterschriebener Antrag der entsprechenden Personengruppe (Farbe)
                               » Die Akkreditierungen muss persönlich bei der Anmeldung Stacherholz abgeholt werden (siehe
                                   Öffnungszeiten auf der Eventwebsite).
                               » Die Akkreditierung dient als Contact Tracing und muss jederzeit auf Person getragen werden.
                               » Die Akkreditierung darf auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.
4   Contact Tracing            » Contact Tracing muss gewährleistet sein.
                               » Für das Contact Tracing wird die App "Mindful" benötigt. Bitte laden Sie die App vorgängig
                                   herunter. Alle akkreditierten Personen erhalten einen individuellen QR-Code zugeteilt, welcher
                                   direkt an der Akkreditierung angebracht ist. An den Checkpoints scannen Helfer die
                                   Akkreditierungen und stellen so das Contact Tracing sicher.
                               » In jeder Zone müssen beim Eingang respektive Ausgang wie der Sport Arena, der Sporthalle
                                   (Verpflegung), die QR-Codes gescannt werden.
                               » Die Daten werden für 14 Tage aufbewahrt und danach sofort unwiderruflich gelöscht.
5   Maskentragpflicht          » Es herrscht eine Maskentragpflicht in allen Bereichen und Akkreditierungszonen des
                                   Eventgeländes.
                               » Die folgenden Masken sind obligatorisch:
                                   - Indoor: chirurgische Einwegmasken.
                                   - Outdoor: chirurgische Einwegmasken oder zertifizierte Stoffmasken.
                               » Ausnahme für das Tragen von Schutzmasken sind:
                                   - für Athleten unmittelbar vor, während und nach dem Wettkampf (ausser Call Room)
                                   - Während der Verpflegung, nachdem der Sitzplatz eingenommen wurde
                               » Die Teilnehmer sind für die Beschaffung der Masken selber verantwortlich.
                               » Gebrauchte Schutzmasken dürfen nur in den dafür vorgesehenen Abfallgefässen entsorgt
                                   werden.
                               » Bei wiederholtem Verstoss gegen die Maskentragpflicht wird die betreffende Person von der
                                   Veranstaltung verwiesen und deren Akkreditierung entzogen.
6   Trennung von Gruppen       » Es darf keine Durchmischung mit Personen aus anderen Farbgruppen geben.
7   Covid-19 Testing vor Ort   » Alle Teilnehmer werden im Testzentrum in Arbon vor ihrem erstmaligen Einsatz einem Antigen
                                   Schnelltest SARS-CoC-2 Rapid von Roche unterzogen. Die Kosten für diesen Test gehen zu Lasten
                                   des OK’s. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sich die Teilnehmer in einem geschützten Bereich
                                   aufhalten, gemäss Vorgabe des OK.
                               » Die Task Force kann Personen, welche Symptome aufweisen, per Antigen Schnelltest SARS-CoV-2
                                   Rapid von Roche testen lassen.
                               » Die Task Force kann jederzeit unangemeldet Tests veranlassen.
                               » Die Kosten für zusätzliche Tests müssen vor Ort von der getesteten Person bezahlt werden.
8   Vorgehen bei               1. Sollte jemand Symptome entwickeln, muss diese Person sofort das OK via der OK Covid-19
    Symptomen                      Hotline informieren und sich in Selbstisolation begeben.
                               2. Das OK berät sich mit den kantonalen Behörden und entscheidet über das weitere Vorgehen.
                                    3. Jegliche Weitergabe von Informationen an Dritte (Medien etc.) müssen im Voraus von der
                                          Task Force genehmigt werden.
9   Verpflegung                » Verpflegung nur für akkreditierte Personen.
                               » Vor/Nach den Wettkampftagen: nur in den offiziellen Hotels.
                               » An Wettkampftagen: Verpflegung wird in Arbon, im OG der Sporthalle angeboten. Für die Helfer
                                   beim Verpflegungsstand ausser des Wettkampfgeländes.
10 BAG-Richtlinien             » Jede Person ist für ihre Handlungen und Aktivitäten in der Freizeit selbst verantwortlich.
                               » Die BAG-Richtlinien sind zwingend einzuhalten.
11 Vorbereitung und            » Alle teilnehmenden Personen müssen sich selber über die Schutzvorschriften informieren.
   Implementierung             » Mit der Unterschrift bestätigt die Person, den Anhang gelesen, die Gesundheitsfragen

WELTKLASSE AM SEE | Arbon            COVID Schutzkonzept                                                                                Seite 12
wahrheitsgetreu ausgefüllt und verstanden zu haben und verpflichtet sich, sich entsprechend den
                                     Richtlinien zu verhalten.
                                   » Der Anhang ist ein bindender Bestandteil des Basis-Schutzkonzepts der Wettkämpfe Weltklasse
                                     am See / Arbon.

Fragen                                                                                                              Ja        Nein

Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Erkältungssymptome (Husten, laufende Nase, Halsschmerzen,
Atembeschwerden, Geschmacks- oder Geruchsverlust)?
Hatten Sie in den letzten 14 Tagen eines der folgenden Symptome?
Fieber
Schmerzen in der Brust
Kopfschmerzen
Übelkeit/Erbrechen
Durchfall
Hatten Sie mit jemandem Kontakt, der nachweislich mit Covid-19 infiziert ist?
Waren Sie in den letzten 14 Tagen in Quarantäne?
Sind Sie in den letzten 14 Tagen mittels PCR-Test (Polymerase-Kettenreaktion) positiv auf Covid-19 getestet
worden?

Datum                                                                Funktion / Land

Name & Vorname (in Blockschrift)                                     Unterschrift

Bestätigung:         Antigen Schnelltest SARS-CoV2-Rapid von Roche NEGATIV

Arbon, ….. Mai 2021                                   ……………………………………………………………..

                                                      (Stempel und Unterschrift)

WELTKLASSE AM SEE | Arbon               COVID Schutzkonzept                                                                            Seite 13
YELLOW ANNEX                                                                                              (Medienschaffende))

OK Covid-19 Hotline rss@spv.ch und +41 (0)79 957 12 72 Frau Dr.med. Renata Siljevic

Thema                                   Richtlinien & Verhaltensregeln
1   Prävention                          » Die Gesundheit hat oberste Priorität; hohe Solidarität und Eigenverantwortung
                                            werden vorausgesetzt.
                                        » Personen mit Covid-19-Symptomen müssen der Veranstaltung fernbleiben.
                                        » Falls im Nachhinein (max. nach 14 Tagen) eine Covid-19-Erkrankung diagnostiziert
                                            wird, muss das OK sofort über die OK Covid-19 Hotline informiert werden.
                                        » Alle Informationen müssen wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
2   Zugelassene Medienschaffende        » Der Zugang zur Sport Arena in Arbon ist auf Schweizer Medienschaffende
                                            beschränkt.
3   Anreise                             » Wer mit dem öffentlichen Verkehr anreist, muss sich an die Richtlinien des BAG
                                            halten.
4   Akkreditierung                      Die Akkreditierungen werden vom OK verteilt. Um diese zu erhalten, werden folgende
                                        Unterlagen benötigt:

                                             -    Nachweis eines in Arbon durchgeführten negativen Antigen Schnelltest SARS-
                                                  CoV2-Rapid von Roche
                                             -    unterschriebener Antrag der entsprechenden Personengruppe (Farbe)

                                        » Die Akkreditierungen muss persönlich bei der Information abgeholt werden (siehe
                                          Öffnungszeiten auf der Eventwebsite).
                                        » Die Akkreditierung dient als Contact Tracing und muss jederzeit auf Person getragen
                                          werden.
                                        » Die Akkreditierung darf auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.
5   Contact Tracing                     » Contact Tracing muss gewährleistet sein.
                                        » Für das Contact Tracing wird die App "Mindful" benötigt. Bitte laden Sie die App
                                          vorgängig herunter und geben Sie Ihre Personalien ein.
                                        » In jeder Zone müssen beim Eingang respektive Ausgang wie der Sport Arena die QR-
                                          Codes gescannt werden.
                                        » Die Daten werden für 14 Tage aufbewahrt und danach sofort unwiderruflich
                                          gelöscht.
6   Maskentragpflicht                   » Es herrscht eine Maskentragpflicht in allen Bereichen und Akkreditierungszonen des
                                          Eventgeländes.

                                        » Die folgenden Masken sind obligatorisch:
                                            - Indoor: chirurgische Einwegmasken.
                                            - Outdoor: chirurgische Einwegmasken oder zertifizierte Stoffmasken.
                                        » Die Medienschaffenden sind für die Beschaffung der Masken selber verantwortlich.
                                        » Bei wiederholtem Verstoss gegen die Maskentragpflicht wird die betreffende
                                            Person von der Veranstaltung verwiesen und deren Akkreditierung entzogen.
7   Trennung von Gruppen                » Es darf keine Durchmischung mit Personen aus anderen Farbgruppen geben.
8   Vorgehen bei Symptomen              1. Sollte jemand Symptome entwickeln, muss diese Person sofort das OK via der OK
                                            Covid-19 Hotline informieren und sich in Selbstisolation begeben.
                                        2. Die OK Covid-19 Task Force berät sich mit den kantonalen Behörden und
                                            entscheidet über das weitere Vorgehen.
                                        3. Jegliche Weitergabe von Informationen an Dritte (Medien etc.) müssen im Voraus
                                            von der Task Force genehmigt werden.
9   Verpflegung                         Presseleute und Fotografen des OKs
                                        » Verpflegung: Ausserhalb des Wettkampfgeländes am Verpflegungsstand der Helfer.
                                        » Andere Medienschaffende
                                        » Es wird keine Verpflegung angeboten.
10 BAG-Richtlinien                      » Jede Person ist für ihre Handlungen und Aktivitäten in der Freizeit selbst
                                            verantwortlich.
                                        » Die BAG-Richtlinien sind zwingend einzuhalten.
11 Vorbereitung und Implementierung     » Alle teilnehmenden Personen müssen sich selber über die Schutzvorschriften
                                            informieren. Mit der Unterschrift bestätigt die Person, den Anhang gelesen, die
                                            Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu ausgefüllt und verstanden zu haben und
                                            verpflichtet sich, sich entsprechend den Richtlinien zu verhalten.
                                        » Der Anhang ist ein bindender Bestandteil des Basis-Schutzkonzepts der
                                            Wettkämpfe Weltklasse am See / Arbon.
                                        »

WELTKLASSE AM SEE | Arbon          COVID Schutzkonzept                                                                          Seite 14
Ja   Nein

Fragen

Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Erkältungssymptome (Husten, laufende Nase, Halsschmerzen,
Atembeschwerden, Geschmacks- oder Geruchsverlust)?
Hatten Sie in den letzten 14 Tagen eines der folgenden Symptome?
Fieber
Schmerzen in der Brust
Kopfschmerzen
Übelkeit/Erbrechen
Durchfall
Hatten Sie mit jemandem Kontakt, der nachweislich mit Covid-19 infiziert ist?
Waren Sie in den letzten 14 Tagen in Quarantäne?
Sind Sie in den letzten 14 Tagen mittels PCR-Test (Polymerase-Kettenreaktion) positiv auf Covid-19
getestet worden?

Datum                                                               Funktion / Land

Name & Vorname (in Blockschrift)                                    Unterschrift

Bestätigung: Antigen Schnelltest SARS-CoV2-Rapid von Roche NEGATIV

Arbon, ….. Mai 2021                       ………………………………………………………………..

                                          (Stempel und Unterschrift)

WELTKLASSE AM SEE | Arbon              COVID Schutzkonzept                                                       Seite 15
Sie können auch lesen