Hilfe ein Btm-Rezept - Dipl.Pharm. & Apothekerin Grit Spading
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Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten (Straße und Hausnummer – keine Postfachangaben erlaubt), Krankenkasse, Versicherungsstatus • In den Fällen des Praxisbedarf der Vermerk „Praxisbedarf“ „Sprechstundenbedarf“ „ad usum propium“ nicht zulässig !!! „ad usum medici“ • bei tierärztlichen Verschreibungen die Art des Tieres und Name, Vorname und Anschrift des Tierhalters © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • Ausstellungsdatum GKV- und Privatrezepte sind 7 Tage gültig, wobei der Tag der Ausstellung nicht mitzählt Ausnahme: Import von Betäubungsmitteln © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • eindeutige Arzneimittelbezeichnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BtMVV) • wenn das Betäubungsmittel durch eine Bezeichnung nicht eindeutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, und die Darreichungsform MST 10 retard Nr. XX Tabletten Dolantintropfen 20 ml Nr.1 © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • Menge des verschriebenen Arzneimittels in „g“ oder „ml“, Stückzahl der abgeteilten Formen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BtMVV) • Wiederholung in Worten wird nicht mehr verlangt N1 N2 N3 nicht zulässig, auch wenn von dem betreffenden Btm 1 OP nur eine Packungsgröße im Handel ist © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept • nach den Hinweisen zur praktischen Umsetzung der aut-idem-Regelung bei BtM des BfArM bei Verordnungen von Opioid-haltigen Pflastern folgende Angaben zwingend: Arzneimittelbezeichnung Freisetzungsrate (µg/h) Stückzahl (z.B. 10 Stück) • Angabe der Beladungsmenge nicht notwendig, wenn sie aus der eindeutigen Arzneimittelbezeichnung hervorgeht bei Firmen, die nur einen Pflastertyp auf dem Markt anbieten, wird durch Angabe der Freisetzungsrate die Beladungsmenge eindeutig definiert © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesangabe oder der Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BtMVV) 3 mal täglich 10 Tropfen o.Ä. – eindeutig definiert alle 3 Tage 1 Pflaster – eindeutig definiert bei Bedarf 1 Tabl. – nicht zulässig – uneindeutig, da maximale Tagesdosis (z.B. … bis zu 4 Tabletten pro Tag) bzw. Höchstmenge pro Zeiteinheit (z.B. … maximal alle 4 Stunden) fehlen „entsprechend ärztlicher Vorgabe“ oder „Dosierung laut Plan“ -uneindeutig • bei Take-Home-Verordnung zusätzlich die Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • „A“ = anzeigepflichtig; bei Überschreitung der Höchstverordnungsmengen oder der Zahl der Betäubungsmittel • „S“ = Substitution; Pflichtkennzeichen auf allen Substitutionsrezepten • „N“ = Notfallverordnung; Pflichtkennzeichen auf dem nachgereichten Betäubungsmittelrezept, welches signalisiert, dass bereits eine Notverordnung beliefert wurde • „Z“ = zwei; bei Substitutionsrezepten mit einer Take Home Verordnung von maximal 2 Tagen für einen Patienten, der normalerweise im Sichtbezug ist - Feiertagsregelung • „K“ = Kauffahrteischiffe, bei entsprechender Verordnung für selbige © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • Name des verschreibenden Arztes, Zahn- oder Tierarzt, seine Berufsbezeichnung und Anschrift einschließlich Telefonnummer Dr. Titel allein ist nicht ausreichend • eigenhändige ausgeschriebene Unterschrift (kein Kürzel empfohlen, da dieses schneller gefälscht werden kann, als die komplette Unterschrift) des verschreibenden Arztes, Zahn oder Tierarztes, im Vertretungsfall ergänzend der Vermerk „i.V.“ (Name des Vertretungsarztes muss erkennbar sein – Dokumentation) • in einer Praxis angestellte Ärzte müssen eigene Rezepte haben (Vertretungsregelung greift hier nicht) © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept ANGABEN AUF DEM BETÄUBUNGSMITTELREZEPT • bei Gemeinschaftspraxis mit Gemeinschaftsstempel, muss der Name des verschreibenden Arztes zusätzlich kenntlich gemacht werden (z.B. durch unterstreichen) © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept • als Fax übermittelte Verschreibungen sind keine gültigen Verordnungen Belieferung durch Apotheke unzulässig Abgabe erst dann möglich, wenn das original Rezept vorliegt, Fax als Vorabinformation, z.B. zu Bestellzwecken oder Zur Anfertigung von Rezepturen, möglich • Zusendung von BtM-Rezepten per Post, nicht empfohlen, auf Verantwortung des Arztes aber dennoch möglich; Vorabbelieferung jedoch nicht möglich (nach Aussage des BfArM) © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept • alle Angaben bis auf die eigenhändige Unterschrift und der Vermerk „i.V.“ können auch durch eine andere Person als den verordnenden Arzt oder maschinell gemacht werden • alle Angaben auf dem BtM-Rezept können also auch handschriftlich gemacht werden • nachträgliche handschriftliche Änderungen auf einem mittels Computer ausgestellten BtM-Rezeptes (noch in Arztpraxis) müssen auf allen 3 Teilen durch Unterschrift & Datumsangabe des Arztes bestätigt werden © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept • Korrekturen auf allen BtM-Verschreibungen, die nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden sind, durch den Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt möglich (vgl. § 9 Abs. 1 BtMVV) • wenn Korrektur nicht mgl., weil bspw. der Arzt nicht erreichbar Abgabe des verschriebenen BtM oder Teilmengen davon, wenn dringender Fall vorliegt Arzt ist nachträglich zu benachrichtigen © Grit Spading 2013
Das Betäubungsmittelrezept • Korrekturen immer auf Teil I und II und durch den Arzt auf Teil III • entscheidet sich der Arzt für die Ausstellung eines neuen BtM-Rezeptes, so muss das fehlerhaft ausgefüllte BtM-Rezept (Teile I - III), zusammen mit den anderen Rezeptdurchschlägen, drei Jahre lang für Prüfzwecke (der Landesbehörde) aufbewahrt werden • das Ausstellungsdatum darf nicht verändert werden • zur eigenen Absicherung vor Retaxationen sollten Dosisänderungen und Packungsgrößenänderungen durch den Arzt gegengezeichnet werden © Grit Spading 2013
Kennzeichnung von Substitutionsrezepten X X AOK Musterstadt Maximilian Muster Musterstr. 13 12.3.79 50935 Köln 12345 67891011 1 123456789 10/15 2 0 . 1 1. 1 3 X Subutex® Sublingualtabletten Buprenorphin zur Substitution S Dr. med. B. Trunken 10mg täglich / 70mg gesamt Volldraufstr. 88 Take Home für 1 Woche 50935 Köln 22.11.2013 - 28.11.2013 0221 1234569 © Grit Spading 2014
Take Home Vergabe • Achtung !!! Mischrezepte sind nicht zugelassen. Ein Rezept dient entweder der Sichtvergabe oder erlaubt Take Home. Angaben wie: „…tägliche Vergabe in der Apotheke; sonntags Take Home“ sind unzulässig. Bitte bedenken Sie, dass ein Sichtvergabe-Rezept direkt von der Praxis in die Apotheke geschickt wird und der Patient ein Take Home- Rezept selbst in die Hand bekommt !!! © Grit Spading 2014
Zulässiges Mischrezept • auch wenn es nicht Sinn und Zweck einer Take Home Verordnung ist, sind „Mischrezepte“ dann zulässig, wenn der Patient während seines Take Home Zeitraumes einmal unter Sicht einnehmen soll modifizierte Take Home – Verschreibungen hierbei händigt die Apotheke dem Patienten die Take Home Dosen aus und liefert die Sichtvergabe-Dosis an die ärztliche Vergabestelle sogenannte BTM-Verschreibungen „ad manum medici“ © Oswald Schuder / Dr. Lauktien BfArm 2012
Substitutionsbescheinigung • Abhängigen, die die Praxis des behandelnden Arztes auf Dauer oder zeitweilig wechseln, hat der Arzt eine Substitutionsbescheinigung auszustellen • „nur zur Vorlage beim Arzt“ muss vermerkt sein erfolgt auf einem BtM-Rezept-Formular, wobei der Patient nur Teil I bekommt und Teil II und III beim Arzt verbleiben © Grit Spading 2013
VERSCHREIBUNGSFÄHIGE ARZNEIMITTEL © Grit Spading 2013
verschreibungsfähige Arzneimittel • die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur als Zubereitungen (Fertigarzneimittel bzw. Rezeptur) verschrieben werden • im Skript werden nur BtM aufgeführt, die in Deutschland zur individuellen Verordnung für einen Kranken, als Substitutionsmittel oder für den Bedarf einer Praxis oder zur Krankenhausversorgung zugelassen sind © Grit Spading 2013
verschreibungsfähige Arzneimittel • Betäubungsmittel dürfen nur verschrieben werden, wenn ihre Anwendung begründet ist der beabsichtigte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann (vgl. § 13 Abs. 1 BtMG) • eine Verschreibung wird als begründet angesehen, wenn der Verschreibende aufgrund eigener Untersuchung zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Anwendung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft zulässig und geboten ist © Grit Spading 2013
verschreibungsfähige Arzneimittel • wenn aus der Gebrauchsanweisung hervorgeht, dass die vorgeschriebene Stückzahl des BtM für einen längeren Zeitraum als 30 Tage ausreicht zulässig • Verordnung angebrochener Packungen, d.h. der BtM nach Stückzahl zulässig (gängig in der Substitution) • in begründeten Einzelfällen, insb. für Patienten, die in Dauerbehandlung sind, darf der Arzt von der Zahl der verschriebenen BtM und / oder den festgesetzten Verschreibungsmengen abweichen Kennzeichnung mit „A“ © Grit Spading 2013
verschreibungsfähige Arzneimittel • 30 Tage beziehen sich auf den Verordnungszeitraum des Arztes, nicht auf die Einnahmedauer • keine Reichweitenbegrenzung, sondern Höchstmengenbegrenzung • Sie müssen folglich nicht nachrechnen, wie lange ein Patient mit seinem verschriebenen BtM-Arzneimittel auskommt selbst wenn die verordnete Wirkstoffmenge laut Dosierung für mehr als 30 Tage reicht, ist kein „A“ auf dem Rezept erforderlich, sofern die mg-Höchstmenge nicht überschritten wurde © Grit Spading 2013
verschreibungsfähige Arzneimittel • andererseits kann ein „A“ notwendig sein, obwohl die verschriebenen mg des Wirkstoffes auf der vorliegenden Verordnung noch unterhalb der Höchstmenge liegen bei Höchstmengenkontrolle gesamter zurückliegender 30- Tage-Verordnungszeitraum relevant – wird zusammen mit einem von vor zwei Wochen belieferte BtM-Rezept die Höchstmenge eines Wirkstoffes überschritten, ist auf der aktuellen Verordnung ein „A“ zu setzen auch wenn die Verordnung für sich allein betrachtet noch unter der Höchstmenge liegt © Grit Spading 2013
verschreibungsfähige Arzneimittel • auch wenn mehr als 2 BtM-Fertigarzneimittel auf einem Rezept verordnet sind, muss nicht automatisch ein „A“ notwendig sein • Vorgabe von § 2 BtMVV, wonach nur 2 BtM verordnet werden dürfen, bezieht sich auf Anzahl der Wirkstoffe • werden auf BtM-Verschreibungen 2 Zubereitungen ein und desselben BtMs, z.B. MST retard 10 mg 100 Tabletten MST retard 30 mg 100 Tabletten MST retard 60 mg 100 Tabletten verordnet, so zählen diese als 1 BtM © Grit Spading 2013
Zugelassene Substitutionsmittel und deren Höchstverschreibungsmengen • Buprenorphin – 800 mg / 30 Tage 26,66666666 mg pro Tag aber nicht nur die Höchstverschreibungsmenge zu beachten, sondern auch die maximal zugelassene Menge pro Tag des Fertigarzneimittels maximal 24 mg täglich Subutex® / Suboxone® /Generika somit kann es rechtlich nie zu einer Überschreitung der Höchstverschreibungsmenge kommen und somit gibt es in der Substitution keine Rezepte über Buprenorphin, die mit „A“ gekennzeichnet werden müssen © Grit Spading 2014
Zugelassene Substitutionsmittel und deren Höchstverschreibungsmengen • Levomethadon - 1500 mg / 30 Tage 50 mg pro Tag Levomethadon als L-Polamidon® im Handel = 0,5%ige Lösung 50 mg Levomethadon = 10 ml L-Polamidon® 10 ml L-Polamidon® täglich > 10 ml Kennzeichnung mit „A“ da Überschreitung der Verschreibungshöchstmenge © Grit Spading 2014
Zugelassene Substitutionsmittel und deren Höchstverschreibungsmengen • Methadon - 3000 mg / 30 Tage 100 mg pro Tag gängigste Methadon Verordnung = 1%ige Lösung nach NRF 100 mg Methadon = 10 ml Methadon-Lösung 10 ml täglich Methadon 1% Lsg. NRF 29.1 > 10 ml Kennzeichnung mit „A“ da Überschreitung der Höchstverschreibungsmenge © Grit Spading 2014
BESONDERHEITEN © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Lisdexamfetamin Vyvanse™ (USA) Prodrug, Umwandlung im Körper zu Dexamfetamin (=BtM) © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Dexmethylphenidat (Enantiomer von Methylphenidat) ist in Anlage III und ohne Verschreibungshöchsmenge verschreibungsfähig derzeit kein entsprechendes Fertigarzneimittel in Deutschland kann somit nur importiert werden z.B. Focalin® (USA) © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Codein / Dihydrocodein Nicht-BtM zur Behandlung von Substitutionspatienten nur auf BtM-Rezept Paracetamol comp® Dolomo TN® Zahnarzt / Hausarzt Codein Tropfen® wird normales Rezept über Codein oder Dihydrocodein vorgelegt ist Apotheker nicht verpflichtet zu entscheiden, ob Patient abhängig ist oder nicht dies ist allein Sache des Arztes wenn man Verdacht hat, empfiehlt sich jedoch ein Hinweis an den Arzt wenn man sicher von der Abhängigkeit weiß, ist die Abgabe zu verweigern ! © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Flunitrazepam Verschreibungshöchstmenge 30 mg (30 Tabletten á 1mg) für Flunitrazepam-haltige Fertigarzneimittel besteht bei BtM- Abhängigkeit eine absolute Kontraindikation Rücksprache mit dem Arzt zwingend erforderlich wird neben einem Substitutionsmittel trotzdem Flunitrazepam verordnet, ist das BtM-Rezept zusätzlich mit einem „A“ zu versehen © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Midazolam unterliegt der BtM-Verschreibungspflicht gilt nicht für Zubereitungen, die bis zu 0,2% oder je abgeteilte Einheit bis zu 15mg Midazolam enthalten keine Verschreibungshöchstmenge © Grit Spading 2013
Besonderheiten • 4-Hydroxybuttersäure unterliegt der BtM-Verschreibungspflicht gilt nicht für Zubereitungen, die bis zu 20% und je abgeteilte Einheit bis zu 2g 4-Hydroxybuttersäure als Säure enthalten derzeit im Handel befindliches Fertigarzneimittel Xyrem® 500 mg/ml Lösung zum Einnehmen keine Verschreibungshöchstmenge © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Cannabis-Extrakt Marihuana zur therapeutischen Verwendung nur als Fertigarzneimittel verschreibungsfähig Herstellung und Abgabe von Cannabis-Rezepturen nicht erlaubt in Deutschland derzeit Sativex™ zugelassen streng kühlkettenpflichtiges BtM Lagerung: in einem abschließbaren Kühlschrank, getrennt von anderen Arzneimitteln Lagerung in einer abschließbaren Geldkassette ist nach Auskunft der Bundesopiumstelle nicht zulässig © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Cannabis-Extrakt Importpräparate Marinol™ 2,5/5/10mg USA Sativex™ Sublingualspray Kanada Bedrobinol® Bedrocan® Niederlande Cesamet® © Grit Spading 2013
Besonderheiten • Homöopathische Betäubungsmittel unterliegen grundsätzlich der BtM-Pflicht wenn Papaver somniferum enthalten nur bis einschließlich D3 Papaver somniferum D4 ist nicht verschreibungspflichtig Opium bis einschließlich D5 Opium D6 ist einfach verschreibungspflichtig Pflanzen und Pflanzenteile der Gattung Cannabis sind mit Ausnahme der Samen in Anlage I BtMG – nicht verkehrsfähig da Samen ausgenommen, unterliegen deren homöopathische Zubereitungen nicht der BtM-Verschreibungspflicht LM-Potenzen aus Erythroxylon Coca sind nicht verschreibungs- und nicht verkehrfähig © Grit Spading 2013
Nur Ärzte dürfen BtM verordnen ! • BtM können nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten verordnet werden, jedoch nicht von Heilpraktikern !!! homöopathische BtM also nur vom Arzt verordnungsfähig • jeder Arzt darf auch nur innerhalb seiner Approbation verschreiben • BtM-Rezept von einem Tierarzt für einen Menschen darf nicht beliefert werden © Grit Spading 2013
Wie müssen BtM-Rezepte bedruckt werden Welche zusätzlichen Angaben sind erforderlich ANGABEN DURCH APOTHEKE © Grit Spading 2013
Angaben durch die Apotheke • folgende Angaben müssen bei der Abgabe des BtM auf Teil I gemacht werden: Name oder Firma und Anschrift der Apotheke komplette Anschrift der Apotheke ist anzubringen alternativ kann auf der Rückseite ein Apothekenstempel gesetzt werden IK-Nummer nicht ausreichend, da für den Prüfer der Unterlagen nicht sofort Adresse ersichtlich wird © Grit Spading 2013
Angaben durch die Apotheke © Grit Spading 2013
Angaben durch die Apotheke • Abgabedatum und Namenszeichen des Abgebenden (nicht des Bestellenden) • Datumsstempel am besten, da oftmals das Bestelldatum gedruckt wird und dieses nicht immer dem Abgabedatum entspricht • als Namenszeichen ist eine Bedienernummer bzw. ein per EDV aufgetragenes Namenszeichen nicht ausreichend Bedienernummer könnte auch von anderen Mitarbeitern genutzt werden, also immer handschriftlich abzeichnen © Grit Spading 2013
ABGABE VON BTM IN TEILMENGEN © Grit Spading 2013
Abgabe von BtM in Teilmengen • kann ein BtM-Rezept nicht vollständig beliefert werden, sondern nur eine Teilmenge des verordneten BtM, so ist die Restmenge innerhalb der 7 Tage Rezeptgültigkeit nachzuliefern (bzw. abzuholen) Ausstellungsdatum 20.02.2013 Patient kommt am 25.02.2013 mit dem Rezept in die Apotheke und das betreffende BtM wird für ihn bestellt Patient muss bis zum 27.02.2013 das BtM abgeholt haben danach ist das Rezept ungültig und die Abgabe nicht mehr erlaubt !!! © Grit Spading 2013
Abgabe von BtM in Teilmengen • für jede Einzelabgabe ist auf der Rückseite des Teil I des BtM-Rezeptes ein Abgabevermerk anzubringen • Verbleibsnachweise sind an den jeweiligen Tagen in der Kartei zu führen • nicht zulässig: bei der erstmaligen Abgabe zur Dokumentation eine Kopie des Teil II anzufertigen und dem Patienten das Original des BtM-Rezepts bis zur zweiten Abgabe mitzugeben © Grit Spading 2013
Betäubungsmittel als Notverordnung und als Bestandteil des Notfallsortiments NOTFALLVERSCHREIBUNGEN © Grit Spading 2013
Notfallverschreibungen • In Notfällen dürfen Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt BtM für Patienten, ein Tier oder den Praxisbedarf in einer für den Notfall ausreichenden Menge auch auf einem Normalrezept verschreiben (darf auch formlos auf einem Blatt Papier ausgestellt werden) muss mit „Notfallverschreibung“ gekennzeichnet sein ansonsten keine Abgabe möglich © Grit Spading 2013
Notfallverschreibungen • Apotheke muss möglichst vor Abgabe Kontakt mit dem Arzt aufnehmen • dieser muss ein entsprechendes BtM-Rezept ausstellen, welches mit „N“ gekennzeichnet ist und es in die Apotheke nachreichen • Nachlieferung des BtM-Rezeptes muss immer durch den Verschreibenden der Notverordnung erfolgen (§ 8 Abs. 6 Satz 4 BtMVV) gilt auch bei Verschreibungen durch einen Krankenhausarzt, dieser kann nicht etwa bestimmen, dass der Hausarzt das BtM-Rezept nachliefern soll verweigert ein Arzt die Ausstellung, ist die Überwachungsbehörde unverzüglich einzuschalten © Grit Spading 2013
Notfallverschreibungen • Notfallverschreibungen dürfen nicht beliefert werden, wenn sie älter als einen Tag sind • BtM-Rezept muss mit der Notfallverschreibung zusammengeheftet werden und auch 3 Jahre aufbewahrt werden • Notfallverschreibungen in der Substitution nicht möglich © Grit Spading 2013
Notfallverschreibungen © Grit Spading 2013
Austausch nach Rabattverträgen nach § 129 SGB V zum 1.4.2008 AUT-IDEM-REGELUNGEN © Grit Spading 2013
Aut-idem • grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: gleicher Wirkstoff gleiche Wirkstärke gleiche Packungsgröße (nicht-BtM mit gleicher N-Größen-Klassifizierung trotz unterschiedlicher Stückzahl austauschbar – für BtM gilt dies nicht !) gleiche oder austauschbare Darreichungsform gleicher Indikationsbereich keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften (gleiche Beladungsmenge bei Pflastern) Nicht jeder Austausch trotz Erfüllung aller Voraussetzungen unproblematisch und ohne Risiken! © Goebel, R., Griese, N., Schulz, M., pharmazeutische Bedenken – Tipps für die Praxis
Aut-idem • grundsätzlich Austausch möglich, wenn kein aut-idem Kreuz durch Arzt gesetzt • fehlendes Aut-idem Kreuz darf nicht als Irrtum angesehen und eigenmächtig geändert werden • Apotheker kann davon ausgehen, dass Arzt mit dem Austausch einverstanden • tatsächlich abgegebenes BtM auf den Teilen I und II des BtM-Rezeptes dokumentieren – damit ist dann gleichzeitig die gesetzliche Forderung bezüglich der Dokumentation erfüllt (auf Teil I reicht PZN nicht) • der Arzt muss nicht über das tatsächlich abgegebene Arzneimittel informiert werden © Grit Spading 2013
Aut-idem • wenn Apotheker im konkreten Einzelfall pharmazeutische Bedenken (im Sinne von § 17 Absatz 5 ApoBetrO) hat – kein Austausch nach Rabattvertrag z.B. Arzneimittelanwendungsrisiko für den Patienten kann trotz individueller Beratung nicht ausgeschlossen werden Arzneimittelanwendungsrisiko = z.B. unterschiedliche Wirkdauer von verordnetem und Rabattarzneimittel © Goebel, R., Griese, N., Schulz, M., pharmazeutische Bedenken – Tipps für die Praxis
Aut-idem Pflaster • ein Austausch BtM-haltiger Pflaster kommt – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – nur in Betracht, wenn auch gesamte Wirkstoffmenge („Beladungsmenge“) der Pflastersysteme identisch • insofern kann ein Austausch BtM-haltiger Pflaster nur vorgenommen werden, wenn folgende Übereinstimmung bei den Pflastern – Wirkstärken („In-vivo Freisetzungsraten“) – Wirkstoffmengen (Beladungsmenge) – Applikationsdauer © Grit Spading 2013
Aut-idem Pflaster • alle derzeit verfügbaren Fentanylpflaster weisen eine Applikationsdauer von 72h auf (dieser Aspekt muss also bei der Beurteilung der Austauschbarkeit derzeit nicht berücksichtigt werden) • Buprenorphin-haltige Pflaster hingegen mit Applikationsdauer von 96h (Transtec® PRO) und 72h (Buprenorphin AWD® Matrix Pflaster) auf dem Markt • Angaben zur Applikationsdauer findet man in der ABDA Datenbank © Goebel, R., Griese, N., Schulz, M., pharmazeutische Bedenken – Tipps für die Praxis
Aut-idem oraler Darreichungsformen • auch ein oral zu verabreichendes Opioid darf durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzt werden, wenn es – entsprechend SGB V §129 (1) – „…mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt“ • dabei sind Darreichungsformen mit unterschiedlicher Wirkdauer (z. B. retardierte Präparate mit 12 oder 24 Stunden Wirkdauer) nicht einfach austauschbar © Grit Spading 2013
Aut-idem oraler Darreichungsformen • entweder pharmazeutische Bedenken geltend machen oder • Austausch durch den Arzt ausschließen lassen • Rücksprache mit dem Arzt auf jeden Fall sinnvoll • pharmazeutische Bedenken müssen dokumentiert werden Apotheke muss den Grund der vom Rabattvertrag abweichenden Abgabe auf den Teilen I und II stichwortartig vermerken Sonderkennzeichen Nichtverfügbarkeit © Goebel, R., Griese, N., Schulz, M., pharmazeutische Bedenken – Tipps für die Praxis
ABGABEVERWEIGERUNG © Grit Spading 2013
Abgabeverweigerung • ungültiges BtM-Rezept (Datum abgelaufen) • Nicht-BtM wurde allein auf BtM-Rezept verordnet • BtM-Rezept trägt die Kennzeichnung „N“ oder „K“ • Unterschrift des Arztes fehlt • Formular besteht nicht aus 2 Teilen • kein deutsches BtM-Rezept • Formular liegt nicht im Original sondern nur als Fax vor • Formular wurde nicht korrekt ausgestellt – Abweichungen von den Vorschriften der BtMVV (Verordnung von einem Tierarzt für einen Menschen) © Grit Spading 2013
REISEN MIT BETÄUBUNGSMITTELN © Grit Spading 2013
Reisen mit Betäubungsmitteln • aufgrund des Schengener Abkommens können ärztlich verschriebene BtM in einer für die Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf in folgende Länder eingeführt werden Belgien Malta Sowie in die Nicht-EU- Dänemark Niederlande Staaten: Estland Österreich Finnland Polen Norwegen Frankreich Portugal Island Griechenland Schweden Schweiz Italien Slowakei Lettland Slowenien Lichtenstein Spanien Entsprechende Bescheinigung Litauen Tschechien muss immer vorliegen ! Luxemburg Ungarn © Grit Spading 2013
Reisen mit Betäubungsmitteln • Bescheinigung ist vom Arzt auszustellen und von zuständiger Behörde zu beglaubigen (diese kann beim Sozialministerium erfragt werden) sollte auf englisch sein 30 Tage gültig BtM können für bis zu 30 Tage – Reisebedarf verordnet werden • bei Reisen in andere Länder und die EU-Staaten, die dem Schengener Abkommen nicht beigetreten sind (Zypern, Großbritannien, Irland) muss vorab die zuständige Botschaft und das Konsulat unbedingt kontaktiert werden • Bundesopiumstelle bietet Bescheinigung für das Mitführen von BtM bei Auslandsreisen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung an www.bfarm.de www.auswaertiges-amt.de © Grit Spading 2013
Vorschriften zur Vernichtung Dokumentation der Vernichtung VERNICHTUNG VON BTM © Grit Spading 2013
Vernichtung • der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen (gesamt = 3 Personen) in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt • über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren (vgl. § 16 BtMG). © Grit Spading 2013
Vernichtung • Empfehlung der Arzneimittelkommission für Betäubungsmittel, die über die Hausmüllverbrennung entsorgt werden flüssige Form Tropfen, Säfte, Injektionslösungen etc. auf absorbierende Materialien wie Katzenstreu, Sägemehl, Zellstoff geben, Restmüll feste Form Tabletten, Dragees, Kapseln etc. ausblistern, mörsern und mit heißem Wasser versetzen, auf absorbierendes Material geben, R. Pflaster halbieren, aufeinanderkleben, anschließend zerschneiden, Schnipsel in Zeitungspapier einwickeln, Restmüll Zäpfchen zerkleinern, schmelzen und mit Adsorbenzien vermischen, in Zeitungspapier einwickeln, Restmüll © Grit Spading 2013
Vernichtung • häufig werden verfallene oder nicht mehr benötigte Betäubungsmittel in die Apotheke zur Entsorgung, z.B. aus Altenheimen, zurückgebracht • stellt sich die Frage, ob und wie Vernichtung dieser BtM dokumentiert werden muss • es empfiehlt sich in diesen Fällen, wie bei der Vernichtung von BtM aus dem Bestand der Apotheke, ein Vernichtungsprotokoll anzufertigen auf gar keinen Fall dürfen diese BtM in den Bestand der Apotheke übernommen werden, da kein Beleg (Lieferschein) für diese Art des Bezugs vorhanden ist © Grit Spading 2013
grit.spading@web.de werktags dienstlich ab 12:00 Uhr unter 04351 / 44949 ICH HOFFE, SIE NEHMEN VIEL PARAGRAPHENWISSEN MIT NACH HAUSE BZW. MIT IN IHRE APOTHEKE !!! © Grit Spading 2013
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