SCHUTZKONZEPT BILDUNGSZENTRUM SCHWEIZERISCHES ROTES KREUZ KANTON ZÜRICH

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SCHUTZKONZEPT

                                                           BILDUNGSZENTRUM
                                    SCHWEIZERISCHES ROTES KREUZ KANTON ZÜRICH

                                                                   AB JULI 2021

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                           -1-
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

1                 BESCHREIBUNG DER SCHUTZMASSNAHMEN IM BILDUNGSZENTRUM SRK .................................................................................................... 3
1.1               Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend sozialer Distanz ...................................................................................................... 3
1.2               Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG zur Hygiene .............................................................................................................................. 7
1.3               Massnahmen von besonders gefährdeten Personen und zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen .......................... 10

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                                                                                               -2-
1 Beschreibung der Schutzmassnahmen im Bildungszentrum SRK
Das Schutzkonzept des Bildungszentrum SRK (BZ) ist darauf ausgerichtet, grösstmögliche Sicherheit für alle Personen zu gewährleisten, die sich
im BZ aufhalten. Mit nachfolgend beschrieben Massnahmen werden Vorgaben von Bund und/oder Kanton Zürich bezüglich Hygiene, Reinigung,
Distanzhaltung und Management umgesetzt. Als Raster diente das Grobkonzept des SVEB vom 4.5.2020. Das Schutzkonzept wurde laufend aktu-
alisiert und den immer wieder neuen Vorgaben von Bund oder Kanton angepasst. Die Massnahmen gelten für alle Bildungsangebote, die im BZ
durchgeführt werden. Für einzelne Bildungsangebote können zusätzlich spezifische Massnahmen zur Anwendung kommen. Ergänzend zum
Schutzkonzept gibt es 3 Merkblätter mit welchen man sich eine schnelle Übersicht verschaffen kann zu den Themen, Umgang mit Schutzmaterial,
Reinigungszyklen und Hygiene sowie Unterricht.

1.1 Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend sozialer Distanz
 Vorgaben Grobkonzept SVEB               Massnahmen

 In den Kurs-und Gruppenräumen so-       Im gesamten BZ wurden die Tische inkl. Lehrerpulte in den Schulräumen so gestellt, dass alle TN und
 wie in den Pausen- und Aufenthalts-     Kursleiterinnen und Kursleiter (KL)/Coaches 1.5 bis 2 Meter Abstand halten können. Auch in allen andern
 räumen, Verkehrszonen werden die        Räumen wurde das Mobiliar so gestellt, dass die Abstandregeln eingehalten werden können.
 Sitzgelegenheiten so eingerichtet,
                                         Sitzgelegenheiten in den Verkehrszonen sind entfernt. Die Cafeteria ist für TN geschlossen.
 dass die Teilnehmenden den Abstand
 von 1.5 bis 2 Meter untereinander und
                                         Für das BZ gilt die „generelle Maskenpflicht“ in allen öffentlich zugänglichen Räumen auch wenn die gefor-
 zu den Ausbildenden einhalten kön-
                                         derten Abstände eingehalten werden können. Damit sind gemeint: Zugang/Eingangsbereich, Treppenhäu-
 nen.
                                         ser, Gänge, Toiletten und Unterrichtsräume.

                                         Ebenso gilt eine Maskenpflicht für Mitarbeitende (MA) in den Büros, es sei denn der Abstand zwischen den
                                         Arbeitsplätzen (1,5 Meter) kann eingehalten werden oder wenn MA in der Cafeteria an einem Platz mit Ab-
                                         stand sitzen.
                                         In allen Unterrichts- oder Coachingsituationen (inkl. Mentoring und Tutoring) gilt die generelle Masken-
                                         pflicht.

                                         Personen, die aus besonderen Gründen keine Masken tragen können, haben ein ärztliches Zeugnis vorzu-
                                         weisen. Gestützt auf das ärztliche Zeugnis werden solche Personen durch die Leitung Bildung oder Abtei-
                                         lungsleitung Kurse und Kursentwicklung von der Maskenpflicht befreit.

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                               -3-
Vorgaben Grobkonzept SVEB                Massnahmen
                                          Unterrichtsteilnehmende sind aufgefordert, eigene Masken mitzubringen. In Härtefällen oder wenn jemand
                                          eine offensichtlich unzureichend schützende Maske benutzt oder in besonders heiklen Unterrichts- oder
                                          Coachingsituationen kann eine spezifische Maske abgegeben werden. Die Handhabung liegt im Entschei-
                                          dungsspielraum der Kursleitung.
 Die Anzahl Teilnehmende wird ent-        Für jeden Schulraum des BZ wurde eine max. TN-Zahl aufgrund der Platzverhältnisse festgelegt, sodass
 sprechend den Platzverhältnissen in      die Abstandsregeln eingehalten werden können. Es wurden Elementwände entfernt um Räume zu ver-
 den Kurs- und Gruppenräumen soweit       grössern.
 reduziert, dass die Einhaltung der Ab-
                                          Übersicht Raum- und Toilettennutzung
 standsregelung möglich ist.
                                          Raum 1, max. 20 TN, aktuell für 17 TN möbliert// Rollstuhl/Herren-WC, WC vis-à-vis Raum 4
                                          Raum 3, max. 17 TN inkl. Pflegebetten // Rollstuhl/Herren-WC, WC vis-à-vis Raum 4
                                          Raum 5, max. 7 TN (Lehrstellenatelier) // Rollstuhl/Herren-WC, WC vis-à-vis Raum 4
                                          Raum 6, max. 17 TN // WC Seite Wärtsilä
                                          Raum 7, max. 10 TN // WC Seite Wärtsilä
                                          Raum 8, max. 12 TN // WC EG
                                          Raum 9, max. 17 TN // WC EG
                                          Pflegezimmer OG, max. 3 TN plus 1 KL
                                          Pflegezimmer EG (ehemals Sitzungszimmer), max. 2 TN plus 1 KL
                                          Sitzungszimmer OG, max. 4 Personen
                                          Personalküche geschlossen
                                          Toilette vis-à-vis Raum 2 nur für MA-BZ
                                          Cafeteria für TN geschlossen, Nutzung als Pausenraum für max. 6 MA-BZ
                                          Die Abstandsregeln können in den Büros eingehalten werden. Zur Minimierung eines allgemeinen Anste-
                                          ckungsrisikos sollen Arbeiten, die keine physische Präsenz im BZ erfordern bis auf Weiteres im Home-
                                          office erledigt werden. Die Arbeitsorganisation in den Teams liegt in der Verantwortung der direkten Vorge-
                                          setzten. Das Verhältnis Home-Office/Präsenzarbeitstage im BZ wird durch die Bereichsleitung Bildung

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                               -4-
Vorgaben Grobkonzept SVEB                Massnahmen
                                          genehmigt in Rücksprache mit der Vorsitzenden der Geschäftsleitung (GL). Einmal getroffene Abmachun-
                                          gen können jederzeit einer sich verändernden Situation angepasst werden.
                                          Der Lift darf von max. 1 Person benutzt werden. Nach Möglichkeit sollen die TN die Treppenhäuser benut-
                                          zen. Um Kreuzungen im engen Treppenhaus zu vermeiden, soll der Weg ins 1. OG des BZ über den Trep-
                                          penaufgang bei Schulraum 1 erfolgen, der Weg aus dem BZ über den Treppenabgang Seite Wärtsilä. Die
                                          Wege sind mit Bodenmarkierungen im 1. OG signalisiert. Die TN werden von der Lehrperson über die Len-
                                          kung „der Kundenströme“ informiert.
 Die Unterrichtsgestaltung (insbes. Me-   Bei Bedarf wird physischer Präsenzunterricht durch Fernunterricht ersetzt oder ergänzt.
 thodenwahl) wird so angepasst, dass
                                          Physische Unterrichtssequenzen werden vermehrt frontal unterrichtet (Präsentationen, Instruktionen, Lehr-
 die Distanzregeln eingehalten werden
                                          gespräche).
 können.
                                          Hygienemasken und FFP2 Masken, Schutzmäntel, Gesichtsvisiere, Handschuhe sind im BZ vorhanden.
                                          Die Abgabe von Schutzmaterial wird zentral durch das Kurssekretariat herausgegeben, erfasst und den
                                          Kostenstellen zugeordnet. Siehe dazu auch „Merkblatt Schutzmaterial“.
                                          Unterrichtsmaterial wird vor Unterrichtsbeginn auf den TN-Tischen bereitgestellt.
                                          An Unterrichtstagen ist auf eine konstante und kontrollierte Sitzordnung pro Schulraum und Klasse zu ach-
                                          ten. Dazu werden Klassenspiegel pro Schulraum zur Verfügung gestellt, die Zusammen mit der Präsenz-
                                          liste die Rückverfolgbarkeit von Kontakten ermöglicht.
 Die Pausen werden nach Bedarf so         Pausen finden gestaffelt statt. Sie sind an die Raumnutzung gekoppelt und im Schulraum angeschrieben.
 gestaffelt, dass die Abstandsregeln      Im Kurswesen sorgt die Kursadministration für die Staffelung der Pausen.
 auch in Pausen- und Aufenthaltsräu-
                                          Wenn immer möglich sollen TN ihre Pause in Freien verbringen. Die KL entscheidet, wo die TN ihre Pause
 men sowie den WC Anlagen eingehal-
                                          verbringen können. Ansammlungen von TN ausserhalb der Unterrichtsräume sind im BZ nicht gestattet
 ten werden können.
                                          und auf dem Areal des Geschäftshauses zu vermeiden.
                                          TN sollen ihre Mittagspausen nach Möglichkeit außerhalb des BZ verbringen. Als Ausnahme kann, mit der
                                          Erlaubnis der KL ein mitgebrachtes Sandwich am Platz sitzend im Unterrichtsraum gegessen werden. Es
                                          gibt keine Möglichkeit Geschirr zu beziehen oder zu waschen.
                                          Die TN werden aufgefordert ihre Getränke und Verpflegung mitzubringen. Im Umfeld des BZ stehen zu-
                                          dem ausreichend Einkaufs- und Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung.

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Vorgaben Grobkonzept SVEB               Massnahmen

                                         Die Personalküche wird aus Platzgründen geschlossen. Die MA können die für TN geschlossene Cafeteria
                                         mit max. 6 Sitzplätzen benutzen. Beim Betreten müssen die Hände desinfiziert werden.
                                         In den WC-Anlagen dürfen sich so viele Personen aufhalten, wie Toiletten vorhanden sind. Die Anlagen
                                         werden entsprechend beschriftet. Lehrpersonen sollen den TN je nach Schulraum die am nächsten gele-
                                         gen Toilette zuweisen (siehe Schutzkonzept Seite 3 und 4)
                                         Die Toilette vis-à-vis Schulraum 2 ist dem Personal vorbehalten und für TN geschlossen.
 Bei Kundenschaltern werden Boden-      Der Empfang des BZ ist durch einen Schalter mit Glasscheibe sowie eine Plexiglasscheibe geschützt.
 markierungen angebracht, um die Ein- Kunden werden informiert, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail an das BZ zu richten.
 haltung des Abstandes von mindes-
                                        Abstandmarkierungen am Boden signalisieren 2 Meter-Distanz zum Schalter.
 tens 2 Metern zwischen den
 Kund/innen zu gewährleisten. An den
 Kundenschaltern werden nach Mög-
 lichkeit Plexiglasscheiben oder andere
 Abtrennungen angebracht.

 Auch in Verpflegungsstätten sind die    Es gibt bis zur Aufhebung der Distanzregelungen keine Verpflegungsmöglichkeiten für TN im BZ.
 Abstandsregeln einzuhalten.
                                         Mitarbeitende sind angehalten auch in ihren Pausen die Abstandsregeln einzuhalten und diese an ihrem
                                         Arbeitsplatz, in der Cafeteria oder ausserhalb des BZ zu verbringen.
 Die Abstandsregelungen werden auch      Exkursionen können entsprechend den jeweils gültigen Vorgaben des BAG oder des Kantons durchgeführt
 auf Exkursionen im Freien eingehal-     werden.
 ten.

 Aktivitäten mit höheren Übertragungs-   Auf das Feiern von Kursabschlüssen wird verzichtet.
 risiken werden nach Möglichkeit ver-
                                         Grossveranstaltungen des Kurswesens finden nicht statt. Die Informationsveranstaltung des Lehrgangs
 mieden, zum Beispiel Aktivitäten mit
                                         PH SRK wurde digitalisiert.
 engen interpersonellen Kontakten o-
 der grossem Personenaufkommen,
 wie Diplomfeiern etc.

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                            -6-
1.2 Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG zur Hygiene
 Vorgaben Grobkonzept SVEB                  Massnahmen

 Beim Eingang, in Aufenthalts- und          Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung in allen Schulräumen, im Sitzungszimmer sowie im Eingangsbe-
 Pausenräumen sowie in den Kursräu-         reich, Cafeteria, am Schalter und in jedem Büro. In den Toiletten gibt es Flüssigseife.
 men werden Desinfektionsmittel oder
 Möglichkeiten zum Händewaschen
 zur Verfügung gestellt.

 In allen Räumlichkeiten wird regel-        Das BZ verfügt über eine zentrale HLK-Lüftung, die seitens Verwaltung bewirtschaftet wird und verfügt ge-
 mässig und ausgiebig gelüftet. Bei         mäss Angaben der Verwaltung über folgende Merkmale:
 Räumen ohne Möglichkeit, die Fens-          Sowohl Fernwärme wie auch Fernkälte wird durch die Lüftung zugeführt
 ter zu öffnen, wird die Lüftung ent-        Es wird keine Umluft betrieben, die Anlage hat eine Zu- wie auch eine Abluft, somit einen 100% gefilterten
 sprechend angepasst.                          Frischluftanteil
                                             Kein Lüften durch Öffnen der Fenster
                                             Heiz-Konvektoren befinden sich unterhalb der Fensterfront
                                             Die Mietflächen sind mit Kühldecken versehen
                                             Indirekte Baukörperkühlung
                                             Filterklasse F7 – F8 von Wesco AG
                                             Letzte Wartung 1. Quartal 2019 durch ISS HLKS
                                             Läuft im Automatik Modus, Ein: 05:00 Aus: 19:00Uhr

 Tische, Stühle, wiederverwendbare             Tische und Stühle: werden nach jedem Wechsel in der Benutzung mit seifenhaltigem Reinigungs-oder
 Kursutensilien (bspw. Flipchart-Stifte),       Desinfektionsmittel gereinigt (je nach Bildungsangebot durch die TN oder Lehrperson)
 Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengelän-          Kursutensilien: KL/Coach benutzen ihre eigenen Unterrichtsmaterialien, Laptop, Maus, Laserpointer
 der, Kaffeemaschinen und andere Ob-            werden vor und nach Gebrauch durch die KL/Coach desinfiziert
 jekte, die oft von mehreren Personen          Kopierer: Druckknöpfe und Haltegriffe werden 3-mal tägl. durch die Kursadministration desinfiziert. Vor
 angefasst werden, werden regelmäs-             und nach der Benutzung sollen MA ihre Hände desinfizieren.
 sig gereinigt und nach Möglichkeit            Türgriffe Büros: von MA 3-mal tägl. gereinigt/desinfiziert und offengehalten, sodass Öffnungen reduziert
 desinfiziert.                                  werden können.

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                                  -7-
Vorgaben Grobkonzept SVEB                  Massnahmen
                                               Toiletten Ebene BZ: von Reinigungsfirma 2-mal tägl. Im Rahmen der Gesamtreinigung durch Reini-
                                                gungsfirma Vebego
                                               Toiletten öffentlicher Bereich Geschäftshaus: 2-mal tägl. sowie abends
                                               Liftknöpfe Ebene BZ: werden um 09:15/13:15 zusätzlich durch Kurssekretariat desinfiziert, abends durch
                                                Reinigungsfirma
                                               Lift Ebene Verwaltung: 2-mal tägl. sowie abends
                                               Treppengeländer Ebene Verwaltung: 2-mal tägl. sowie abends
                                               Kaffeemaschine: Desinfektion der Bedienungsknöpfe 3-mal täglich, vor Benutzung Hände desinfizieren
                                               Zur besseren Merkbarkeit siehe «Merkblatt Hygiene»

 Es werden Einweghandtücher, Ein-           In Toiletten, Küchen stehen Papierhandtücher zur Verfügung.
 wegbecher etc. verwendet.
                                            TN verwenden ihre eigenen mitgebrachten Trinkgefässe. Für Mitarbeitende stehen Geschirr und eine Ab-
                                            waschmaschine zur Verfügung.
 Zeitschriften etc. werden aus Gemein-      Es liegen keine Zeitschriften und Prospekte auf. Für Infos zu Bildungsangeboten wird auf die Webseite des
 schaftsbereichen entfernt.                 SRK Kt. ZH verwiesen oder können am Schalter bezogen werden.
                                            Die Bibliothek für TN ist geschlossen, es können keine Bücher ausgeliehen werden.
 Schutzmasken für Teilnehmende sind         Für Situationen im Arbeitsalltag und in Unterricht und Coaching, bei denen die Distanzregeln nicht einge-
 für spezielle Situationen bereit zu hal-   halten werden können, werden Masken getragen. Für praktische Übungen im Pflegeunterricht wird mit
 ten. Es besteht jedoch keine generelle     Schutzmaterial der Pflege gearbeitet, die den Gepflogenheiten der Branche entsprechen (Handschuhe,
 Abgabepflicht der Institution.             Schutzmäntel, Maske, usw.) siehe dazu «Merkblatt Schutzmaterial».

 Die Anbieter stellen sicher, dass die      Babysittingkurse in den Gemeinden: Abstandsregeln und Hygienevorgaben gelten auch für die exter-
 Massnahmen zur Einhaltung der Dis-         nen Kurse. Den KL wird das dafür notwendige Material zur Verfügung gestellt.
 tanz- und Hygieneregeln auch einge-
                                            Chili Konflikttrainings in Volksschulen: Für das zur Verfügung stellen von Schutzmaterial sind die
 halten werden, wenn die Präsenzver-
                                            Schulen verantwortlich. Die Gestaltung der Chili Trainings integriert das Schutzkonzept der jeweiligen
 anstaltung nicht in den eigenen
                                            Schule.
 Lokalitäten stattfinden (bspw. in Semi-
                                            Praktika: Bei den Einzeleinsatzplätzen (EP), Jahrespraktika in den Brückenangeboten und externe Pra-
 narhotels, in Unternehmen etc.) Die
                                            xiseinsätzen im Lehrgang PH SRK, Passage gelten die Schutzkonzepte der jeweiligen Betriebe.
 Massnahmen werden gemeinsam mit

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                                 -8-
Vorgaben Grobkonzept SVEB            Massnahmen
 den Auftraggebenden und Vermieten-
                                      Praxiseinsätze: Bei den Erwachsenenkursen, welche im Rahmen eines Bildungsangebotes einen Pra-
 den umgesetzt.
                                      xiseinsatz leisten müssen, liegt die Verantwortung für den Einsatz beim TN selber.
                                      Abt. BeJu: EP und PGS-Praktikumsbetrieb bestätigt die Einhaltung der Schutzmassnahmen im Rahmen
                                      der Einsatzvereinbarung zwischen TN, Betrieb und SRK. Eine entsprechende Anpassung wird für alle neu
                                      ausgestellten Einsatzvereinbarungen vorgenommen.

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                     -9-
1.3 Massnahmen von besonders gefährdeten Personen und zum Ausschluss von Personen, die krank sind
           oder sich krank fühlen
 Vorgaben Grobkonzept SVEB                      Massnahmen

 Die Kund/innen werden darauf hingewie-         Abt. BeJu: TN werden bei der Terminvereinbarung für ein Erstgespräch hinsichtlich ihres Gesundheits-
 sen, dass                                      zustandes in Bezug auf Covid-19 befragt und nur eingeladen, wenn bestätigt werden kann, dass TN
                                                und Begleitperson keine Covid-19-Symptome aufweisen oder sich in einer Quarantänesituation befin-
 -     Personen, die einzelne COVID-19-
                                                den sollten.
       Symptome zeigen oder im Kontakt
       mit infizierten Personen waren, von      Gesundheitliche Aspekte allgemein sowie in Bezug auf Covid-19 sind Bestandteil des Aufnahmegesprä-
       Präsenzveranstaltungen ausge-            ches. Eine Anforderung für einen Eintritt ins CHECK-IN SRK/PGS ist eine generelle physische Gesund-
       schlossen sind.                          heit, welche den Anforderungen der Pflege sowie Betreuung entspricht.
 -     Teilnehmende, die nachweislich vom       TN melden sich bei ihrem Coach, wenn sie sich krank fühlen. Dieser berät den TN hinsichtlich weiterer
       Corona-Virus betroffen waren, erst       Massnahmen und informiert über die jeweils aktuellen vom BAG empfohlenen Verhaltensweisen. TN,
       zwei Wochen nach überstandener           die krank sind, sind angehalten zu Hause zu bleiben oder werden nach Hause geschickt. Je nach Situa-
       Krankheit an einer Weiterbildung teil-   tion nimmt der Coach mit den Erziehungsberechtigten sowie dem Praktikumsbetrieb Rücksprache.
       nehmen dürfen.
                                                TN mit Risikoerkrankungen gem. Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 2, benötigen eine ärztliche Bestä-
 -     Personen, die eine relevante Erkran-     tigung um in ein Programm aufgenommen sowie am Präsenzunterricht teilnehmen sowie einem Einsatz
       kung gemäss COVID-Verordnung             im EP/Praktikum nachgehen zu können. Individuell angepasste Schutzmassnahmen würden in Abspra-
       aufweisen, wird empfohlen, bis auf       che mit dem behandelnden Arzt in entsprechenden Programmbestandteilen der TN zum Einsatz kom-
       Weiteres auf die Teilnahme an Prä-       men.
       senzveranstaltungen zu verzichten.
                                                BZ: Alle Unterrichtsbesuchenden werden im Rahmen der Kursbestätigung/Einladung über die jeweils
                                                aktuellen geltenden Schutzmassnahmen schriftlich informiert. Die Information ist auch auf der Webseite
                                                des SRK Kanton Zürich aufgeschaltet.
                                                Informationen zu Covid-19 sowie die Schutzmassnahmen und Verhaltensweisen im BZ sind Bestandteil
                                                eines Kursstarts.
                                                Müssen TN oder MA aufgrund von Covid-19 spezifischen Krankheitssymptomen nach Hause geschickt
                                                werden, werden die vom BAG oder Kanton vorgeschriebenen Verhaltensweisen für den Heimweg ein-
                                                gehalten (Isolation, Maske FFP2, Hinweise ÖV).
                                                Das BZ arbeitet im Krankheitsfall mit den kantonalen Behörden zusammen und unterstützt das Contact
                                                Tracing mit Informationen und Kontaktdaten oder setzt deren angeordnete Massnahmen um.

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                                - 10 -
Vorgaben Grobkonzept SVEB                  Massnahmen

 Falls gehäufte Krankheitsfälle in einer    TN und Mitarbeitende mit Covid-19 Symptomen werden erfasst, damit ein internes „contact-tracing“ und
 Weiterbildungsinstitution vorkommen,       eine wirksame Quarantäne möglich ist. Kranke Personen dürfen das BZ nicht betreten oder werden
 sollte Selbstquarantäne umgesetzt wer-     nach Hause geschickt.
 den. Für diese Situation ist auf Grund-
                                            Um Ansteckungen zu verhindern, sollen Mitarbeitende nach Möglichkeit im Home-Office arbeiten sofern
 lage der Vorgaben der Kantonsärzte ein
                                            eine physische Präsenz im BZ nicht als sinnvoll oder notwendig erachtet wird. Die Arbeitsorganisation
 Konzept zu entwickeln, wie definierte
                                            in den Teams liegt in der Verantwortung der direkten Vorgesetzten. Das Verhältnis Home-Office/Prä-
 Gruppen innerhalb der Institution vonei-
                                            senzarbeitstage im BZ wird durch die Bereichsleitung Bildung genehmigt in Rücksprache mit der Vorsit-
 nander getrennt werden können, um das
                                            zenden der GL. Einmal getroffene Abmachungen können jederzeit einer sich verändernden Situation
 weitere Auftreten von Fällen zu verhin-
                                            angepasst werden.
 dern.
                                            An Unterrichtstagen ist auf eine konstante und kontrollierte Sitzordnung pro Schulraum und
                                            Klasse/Kursgruppe zu achten. Dazu werden Klassenspiegel pro Schulraum zur Verfügung gestellt, die
                                            Zusammen mit der Präsenzliste die Rückverfolgbarkeit von Kontakten ermöglicht.
 Alle Angestellten, die zu Risikogruppen    Risikogruppen sind bekannt. Sie dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis ihres Arztes physischen Prä-
 gehören, können sich von Aufgaben im       senzunterricht oder Coachings abhalten.
 Kontakt mit Teilnehmenden dispensieren
 lassen, wenn sie ein ärztliches Attest
 vorweisen (Grundlage: Covid-19 Verord-
 nung 2).

 Ausbildende, die nachweislich vom          Kranke Personen dürfen das BZ nicht betreten und müssen die geforderten 10 Tage nach überstande-
 Corona-Virus betroffen waren, dürfen       ner Krankheit einhalten.
 erst 10 Tage nach überstandener Krank-
 heit Aufgaben im physischen Kontakt mit
 Teilnehmenden und Mitarbeitenden wie-
 der aufnehmen.

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                           - 11 -
Massnahmen zu Information und Management
 Vorgaben Grobkonzept SVEB                    Massnahmen CHECK-IN SRK

 Beim Eingang, in Aufenthalts- und Pau-       Die Informationen des BAG sowie der Hinweis auf die Maskenpflicht sind im Eingangsbereich aufge-
 senräumen werden die Informationsmate-       hängt.
 rialien des Bundes betreffend Distanz- und
 Hygieneregeln gut sichtbar angebracht.

 Ausbildende weisen beim Kursstart auf die    Alle Kundinnen und Kunden des BZ wie auch die TN der Brückenangebote werden vor ihrem ersten
 geltenden Distanz- und Hygieneregeln so-     Kurstag über die geltenden Distanz- und Hygieneregeln, Vorbereitung auf den Unterricht, Anreise,
 wie auf die angepasste Methodenwahl hin.     Maskenpflicht, Pausen, usw. schriftlich informiert und an ersten Kurstag durch die KL insbesondere
                                              über die Handhabung der „Maskenpflicht“ instruiert.
 Die Mitarbeitenden werden regelmässig        Das Schutzkonzept und die 3 Merkblätter sollen von den MA gelesen werden. Die Umsetzung der
 über die Massnahmen im Zusammenhang          Massnahmen sowie deren allfällige Anpassungen an die jeweils neusten Vorgaben durch das BAG
 mit dem Schutzkonzept informiert.            oder den Kanton ist Bestandteil regelmässiger Teammeetings.

 Besonders gefährdete Mitarbeitende wer-      Mitarbeitende kennen ihre Rechte und können sich bei Unsicherheiten an ihre Vorgesetzte oder ans
 den über ihre Rechte und Schutzmass-         HR des SRK Kanton Zürich wenden.
 nahmen im Unternehmen informiert.

 Dass Management stellt sicher, dass die      Die direkten Vorgesetzten informieren an ihren Teammeetings über die Umsetzung und Einhaltung
 Umsetzung der im Schutzkonzept festge-       des Schutzkonzepts und kontrollieren diese auch im Rahmen ihrer Anwesenheit im BZ.
 legten Massnahmen regelmässig kontrol-
 liert wird.

Schutzkonzept Bildungszentrum SRK                                                                                                            - 12 -
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