TARIF-BESTIMMUNGEN holding-graz.at/linien - Holding Graz Linien gültig ab 25. Jänner 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TARIF- BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab 25. Jänner 2021 holding-graz.at/linien Seite 1 von 14
Tarifbestimmungen der Holding Graz Linien Gültig auf allen Straßenbahn- und Stadtbuslinien in der Tarifzone 101 inkl. Schloßbergbahn. Die Fahrpreise enthalten 10 % USt. gültig ab 25. Jänner 2021 Seite 2 von 14
1. Teil: SchülerInnen, die eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet im Ausland als ordentli- Begriffserklärungen che SchülerInnen besuchen, die günstiger zu erreichen ist als eine inländische Schule, 1.1 Allgemeines wenn bei Pflichtschulen hierfür die schulbe- Jeder, der die Fahrzeuge oder Anlagen der hördliche Bewilligung vorliegt. Holding Graz Linien benützt, unterwirft sich SchülerInnen, die eine Ausbildung im geho- damit diesen Tarifbestimmungen und ist ver- benen Dienst für Gesundheits- und Kranken- pflichtet, sich je nach Art des benützten Tickets pflege an einer Schule für Gesundheits- und vor oder unmittelbar nach Antritt der Fahrt Krankenpflege gemäß Gesundheits- und von der Gültigkeit seines Tickets zu überzeu- Krankenpflegegesetz, BGBI. I Nr. 108/1997, gen bzw. dieses ordnungsgemäß zu entwerten oder eine Ausbildung in der medizinischen bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrpreis wird Fachassistenz an einer Schule für medizini- durch den Erwerb eines der im 2. Teil ange- sche Assistenzberufe gemäß Medizinische führten Tickets entrichtet. Die Holding Graz Assistenzberufe-Gesetz, BGBI. I Nr. 89/2012 Linien behalten sich vor, InhaberInnen von besuchen. Zeitkarten vom weiteren Bezug der Zeitkarten ordentliche SchülerInnen einer inländischen auszuschließen, wenn grober Missbrauch mit Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtge- den Tickets bzw. an den Anlagen der Holding setzes, BGBI. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung Graz Linien vorliegt (siehe Punkt D., Beförde- der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde, rungsbedingungen). sowie einer inländischen Privatschule, der die Führung einer gesetzlich geregelten 1.2 Kinder bis zum 6. Geburtstag Schulartbezeichnung bewilligt wurde Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (§ 11 des Privatschulgesetzes, werden in Begleitung gratis befördert. BGBI. Nr. 244/1962). bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 1.3 Kinder bis 15 Jahre 24. Lebensjahr vollenden. Personen ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag. 1.4 Jugendliche Personen ab dem 15. bis zum 19. Geburtstag 1.5 Erwachsene Personen ab dem 19. Geburtstag 1.6 SchülerInnen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die SchülerInnenfreifahrt sind im Familienlasten- ausgleichsgesetz (Abschnitt 1a) geregelt: SchülerInnen: ordentliche SchülerInnen einer öffentlichen oder mit der Öffentlichkeitsrecht ausgestat- teten inländische Schule. Seite 3 von 14
1.7 Lehrlinge Ordentliche Studierende an einer in Öster- Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die reich gelegenen Bildungseinrichtungen, die Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenaus- nach den Bestimmungen des Universitäts- gleichsgesetz (Abschnitt 1b) geregelt: Akkreditierungsgesetzes – UniAKKG, BGBL. I Nr. 168/1999 als Privatuniversitäten Lehrlinge: akkreditiert ist. Personen in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis, die eine betriebliche Ausbil- 1.9 Familienangehörige dungsstätte im Bundesgebiet oder im grenz- Als Familienangehörige gelten Gatte/Gattin, nahen Gebiet im Ausland besuchen und für Lebensgefährte/Lebensgefährtin und Kinder. die Familienbeihilfe bezogen wird 1.10 SeniorInnen bis zum Ablauf des Monats in dem sie das 24. Lebensjahr vollendet haben. Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr 1.8 Studierende Ab dem 1. Jänner 2022 erhöht sich die Alters- grenze auf das vollendete 65. Lebensjahr. Personen, die gemäß § 3 Studienförderungsge- setz 1992 zu einer der folgenden Gruppen von 1.11 Menschen mit Behinderung Studierenden gehören: Personen, die einen Grad der Behinde- Ordentliche Studierende an einer österrei- rung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von chischen Universität mindestens 70 % nachweisen. Ordentliche Studierende an einer österrei- Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe chischen Universität der Künste gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlasten- ausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei Ordentliche Studierende an einer in Öster- Ihnen ein Grad der Behinderung von mindes- reich gelegenen Theologischen Lehranstalt tens 70 % oder die voraussichtlich dauernde nach Ablegung einer Reifeprüfung Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt Ordentliche Studierende an österreichischen wurde. Fachhochschul-Studiengängen BezieherInnen eines Pflegegeldes oder einer Ordentliche Studierende an einer österrei- vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- chischen öffentlichen Pädagogischen Hoch- oder landesgesetzlicher Vorschriften. schule Ordentliche Studierende an einer österrei- 1.12 Schwerkriegsbeschädigte chischen anerkannten privaten Pädagogi- Personen, die als Schwerkriegsbeschädigte im schen Hochschule Sinne der Bestimmungen des Kriegsopferver- Ordentliche Studierende eines Konservatori- sorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes ums mit Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die um ein freies demokratisches Österreich im durch Verordnung des Bundesministers für Sinne der Bestimmung des Opferfürsorgege- Bildung, Wissenschaft und Kultur bezeichne- setzes anzusehen sind und deren Erwerbsfä- ten Hauptstudiengänge besuchen higkeit nach den Bestimmungen des Kriegsop- Studierende an medizinisch-technischen ferversorgungsgesetzes um mindestens 70 % Akademien und Hebammenakademien gemindert sind. Seite 4 von 14
1.13 Blinde 2.3 24-Stunden-Karte Sehbehinderte Personen, welche das Vollpreis 5,50 Euro Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe 3 –50 % ermäßigt 2,80 Euro beziehen. –38 % ermäßigt 3,40 Euro 1.14 Gruppen 2.4 Wochenkarte Ab 10 Personen. Vollpreis 15,80 Euro 1.15 Assistenzhunde 2.5 Monatskarte Signal,- Service- oder Blindenführhund. Vollpreis 52,50 Euro 1.16 Lichtbildausweis 2.6 Taxibonuskarte Als Lichtbildausweis werden anerkannt: Sie können täglich ab 20 Uhr bei den LenkerIn- Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis, nen der Holding Graz Linien ein Taxi zu Ihrer Führer-schein, Behindertenpass nach § 40 Ausstiegshaltestelle bestellen. Sie erhalten Bundesbehindertengesetz, Schwerkriegsbe- eine Taxibonuskarte, diese müssen Sie entwer- schädigtenausweis, Ausweis für Studierende ten. Mit dieser Karte wird Ihnen von der Taxi- mit Lichtbild, Verbundfreifahrtausweis für fahrt der aktuelle Preis der Stundenkarte für SchülerInnen und Lehrlinge, checkit.card des eine Tarifzone vergütet. Landes Steiermark, checkit.card für Lehrlinge, Ausweis des Lehrlingsunterstützungsvereines 2.7 Jahreskarte Graz Steiermark (LUV-Ausweis). Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz in Graz. Das Ticket wird mit 175 Euro von der 1.17 Mobilitäts- und Vertriebscenter Stadt Graz gefördert. Das Mobilitäts- und Vertriebscenter befindet sich in der Jakoministraße 1 in 8010 Graz. Vollpreis 298 Euro 2.8 Halbjahres- und Jahreskarten 2. Teil: Tickets und Halbjahreskarte Jahreskarte 269 Euro 473 Euro Tarife für den Straßenbahn- und 2.9 Graz-72-Stunden-Ticket Autobusverkehr Zwei Kinder können kostenlos mitgenommen werden. 2.1 Stundenkarte Vollpreis 12,90 Euro Vollpreis 2,50 Euro 2.10 P+R-Kombi-Tickets –50 % ermäßigt 1,30 Euro –38 % ermäßigt 1,60 Euro 24-Stunden-Karte 9 Euro Wochenkarte 27 Euro 2.2 10-Zonen-Karte Monatskarte 79 Euro Vollpreis 20,90 Euro Halbjahreskarte 338 Euro –50 % ermäßigt 10,50 Euro Jahreskarte 594 Euro Seite 5 von 14
2.11 Studienkarte Bei der Errechnung des Einkommens werden 4 Monate 129,20 Euro folgende Punkte nicht berücksichtigt: Die staatliche Familien- oder Wohnungsbei- 2.12 Top-Ticket für Studierende hilfe Vollpreis 153 Euro Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld) 2.13 Schüler- und Lehrlingsfreifahrt Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge Vollpreis 19,60 Euro Sonstige Sonderzahlungen oder Zuwendungen 2.14 Top-Ticket für SchülerInnen und sind mit einem 12tel des Jahresbezugs in Rech- Lehrlinge nung zu stellen. Die Prüfung erfolgt im Mobili- täts- und Vertriebscenter. Hierfür sind ein Ein- Vollpreis 116 Euro kommensnachweis und ein amtlicher Lichtbild- 2.15 Freizeit-Ticket Steiermark ausweis vorzuweisen. Überschreitet ein Besit- zer eines ermäßigten SeniorInnentickets die Vollpreis 11 Euro Einkommensgrenze, ist der Besitzer zur unver- 2.16 Hunde züglichen Rückgabe im Mobilitäts- und Ver- triebscenter verpflichtet. Stundenkarte 1,30 Euro 24-Stunden-Karte 2,80 Euro Die Holding Graz Linien behalten sich vor, für widerrechtlich benützte SeniorInnenkarten 2.17 SeniorInnenkarten den vollen Fahrpreis und allfällige Zuschlags- SeniorInnenkarten sind nicht übertragbar und tarife nachzufordern. werden mit einem aktuellen Passbild ausge- stellt. Zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Le- Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein- bensjahr fahren in Begleitung kostenlos. Jede kommensgrenze von 1.400 Euro brutto Monats-wertmarke muss – auch wenn sie erst Monatswertmarke 34 Euro nach Ablauf der alten Wertmarke gekauft wird Halbjahreswertmarke 179,70 Euro – in ihrer Laufzeit unmittelbar an die vorherige Jahreswertmarke 316,30 Euro Wertmarke anschließen. Der Gültigkeitstermin ist beim Erstkauf vom Fahrgast frei wählbar Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein- Die Festsetzung eines neuen Laufzeitbeginns kommensgrenze von 1.870 Euro brutto ist erst nach einer Unterbrechung von mindes- Monatswertmarke 48,70 Euro tens 3 Wochen und nur gegen eine Gebühr zu- Halbjahreswertmarke 248 Euro lässig. Monatswertmarken werden auch bei Jahreswertmarke 460 Euro gekennzeichneten Vorverkaufsstellen verkauft. SeniorInnenkarten ohne Einkommensgrenze Anspruch haben: Monatswertmarke 64,30 Euro SeniorInnen laut Punkt 1.9. Halbjahreswertmarke 340,30 Euro FrühpensionistInnen aus Invaliditätsgründen Jahreswertmarke 616,50 Euro Anspruch auf die ermäßigten SeniorInnen- karten haben: SeniorInnen bzw. FrühpensionistInnen deren Brutto-Monatseinkommen nicht mehr als 1.400 bzw. 1.870 Euro beträgt. Seite 6 von 14
2.18 Kongresstickets 2.21 Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen Speziell für größere Veranstaltungen werden Gepäck, Rollstühle und Kinderwägen werden 3- und 4-Tages-Karten angeboten. Diese Fahr- kostenlos befördert. karten sind nur für Gruppen ab mindestens 100 Personen erhältlich. Eine gemeinsame Vereinbarung ist erforderlich. 3. Teil: Tickets und 3-Tages-Karte 8,90 Euro Tarife für die Schloß- 4-Tages-Karte 10,70 Euro bergbahn, die Schloß- 2.19 Sammelfahrscheine berglifte und die Für Gruppen von mindestens 10 Personen und Schloßbergrutsche unter der Führung einer Aufsichtsperson für Lehr- und Ausflugsfahrten. Das sind: 3.1 Schloßbergbahn SchülerInnen öffentlicher Schulen Tarife für die Schloßbergbahn. SchülerInnen von Schulen mit Öffentlich- keitsrecht 3.1.1 Stundenkarten Kinder öffentlicher Kindergärten und Kinder- Tarif laut Punkt 2.1. heime 3.1.2 24-Stunden-Karten Kinder und Jugendliche von Jugendorganisa- Tarif laut Punkt 2.3. tionen, die eine Bestätigung der Schulleitung bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vor- 3.1.3 Graz-72-Stunden-Ticket zeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahr- Tarif laut Punkt 2.9. ten, die in Gruppen von mindestens 10 Per- sonen unter Führung einer Aufsichtsperson, 3.1.4 Gruppentarife stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung. Bei Reisegruppen ab 20 Personen kann eine Je zwei SchülerInnen unter 15 Jahren Person, bei Gruppen ab 30 Personen eine ein –50 % ermäßigter Fahrschein zweite Person kostenlos mitfahren. Gruppen- tarifscheine sind nur an der Kassa der Schloß- Je 2 SchülerInnen zwischen 15 und 19 Jahren bergbahn erhältlich. ein –38 % ermäßigter Fahrschein 3.1.5 Gruppentarife Erwachsene Lehr- und Begleitperson Vollpreis Berg- oder Talfahrt 2,60 Euro Berg- und Talfahrt 4,60 Euro 2.20 Onlineticket Über den Onlineshop der Holding Graz Linien 3.1.6 Gruppentarife Kinder können Wochen-, Monats-, Halbjahres-, Jah- Bergfahrt 1,30 Euro reskarten, die Jahreskarte Graz sowie das Top- Talfahrt 1,40 Euro Ticket für Studierende und das Top-Ticket für Berg- und Talfahrt 2,50 Euro Lehrlinge gekauft werden. Der Ausdruck gilt nur in Kombination mit einem amtlichen Licht- bildausweises als reguläres Ticket. Bei Verlust oder Diebstahl kann das Ticket erneut im On- lineshop ausgedruckt werden. Seite 7 von 14
3.1.7 Gruppentarife ab 17 Uhr Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt, Berg- und Talfahrt Kind 7,20 Euro Vollpreis 5 Euro Berg- und Talfahrt Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, –38 % ermäßigt 3,10 Euro Jugendliche und Erwachsene 6,20 Euro Berg- und Talfahrt Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, –50 % ermäßigt 2,70 Euro Kind 5,90 Euro 3.1.8 Hunde Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Erwach- Hunde fahren kostenlos mit. sene 1,20 Euro 3.1.9 Gepäck Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Kind Für Gepäck entstehen keine Kosten. 0,90 Euro 3.2 Schloßberglift 3.5. Sondertarif Tarife für den Schloßberglift. Alle 80jährigen und älteren Personen österrei- 3.2.1 Kinder chischer Staatsbürgerschaft mit dem Wohnsitz Berg- oder Talfahrt 1,30 Euro in Graz erhalten auf Lebensdauer Freifahrtaus- Berg- und Talfahrt 2,40 Euro weise für die Benützung der Standseilbahn auf den Grazer Schloßberg. Die Freifahrtausweise 3.2.2 Erwachsene werden auf den Namen lautend im Mobilitäts- Berg- oder Talfahrt 1,80 Euro und Vertriebscenter ausgegeben, berechtigen Berg- und Talfahrt 3,60 Euro zu wiederholten Berg- und Talfahrten und sind nicht übertragbar. Für die Ausstellung des 3.2.3 Übertragbare Jahreskarte Lichtbildausweises ist eine Gebühr zu bezah- Jahreskarte 307 Euro len. 3.3 Kombi-Ticket Schloßbergbahn Ausstellungsgebühr 10 Euro und -lift Kinder 2,30 Euro Kinder in den Ferien 1,30 Euro Jugendliche und Erwachsene 3,70 Euro 3.4 Schloßbergrutsche Aufpreis Schloßbergrutsche 5 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Jugendliche und Erwachsene 6,90 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Kind 6,30 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt, Jugendliche und Erwachsene 8 Euro Seite 8 von 14
4. Teil: Zuschlagstarife 4.3. Fahren ohne verpflichtende FFP2- Maske und Nebengebührenta- Diese Mehrgebühr ist von jenen Personen zu rife zahlen, die während der Fahrt ohne ver- pflichtende FFP2-Maske von Holding Graz Li- 4.1 Fahren ohne gültigen Fahrschein nien befugten Personen angetroffen werden. Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die Barzahlung 50 Euro ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, Zahlung mit Erlagschein 50 Euro zu zahlen. Diese Regelung gilt auch für Tiere Zahlung mit Erlagschein ohne gültigen Fahrschein. Auch Personen die inkl. Mahnung 70 Euro vor Bezahlung des Tickets das Fahrzeug ver- lässt oder versucht zu verlassen, oder während a. Gehörlose und schwer hörbehinderte Per- der Fahrt der Aufforderung des Fahrpersonals sonen sowie deren Kommunikations- oder des Kontrollorganes zum Vorweis des partner während der Kommunikation sind Tickets nicht nachkommt. Eine strafrechtliche von der FFP2-Masken-Pflicht ausgenom- Verfolgung bleibt davon unberührt. men. b. Kinder bis zum vollendeten sechsten Le- Barzahlung 70 Euro1 bensjahr sind von der FFP2-Masken-Pflicht Zahlung mit Erlagschein 100 Euro2 ausgenommen. Zahlung mit Erlagschein c. Kinder ab dem vollendeten sechsten Le- inkl. Mahnung 120 Euro bensjahr bis zum vollendeten 14. Lebens- jahr sind von der FFP2-Masken-Pflicht aus- 4.2 Fahren ohne gültigen Fahrschein – genommen. Sie müssen einen Mund-Na- Schloßberg sen-Schutz tragen. d. Personen die aus gesundheitlichen Grün- Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die den keine FFP2-Maske tragen können, müs- ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, sen eine nicht enganliegende Schutzvor- zusätzlich zum normalen Ticketpreis zu bezah- richtung tragen. Diese Schutzvorrichtung len. Wird der Fahrpreis oder die Mehrgebühr muss bis zu den Ohren und deutlich unter nicht bezahlt, muss die Person bei Einhebung das Kinn reichen. Die Befreiung muss mit- über Mahnschreiben oder Mahnklage eine er- tels eines ärztlichen Attests nachgewiesen höhte Gebühr bezahlen. Eine allfällige straf- werden. Das Attest muss von einem in Ös- rechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt. terreich niedergelassenen Arzt ausgestellt sein. Entgelt 40 Euro e. Schwangere sind von der FFP2-Masken- Pflicht ausgenommen. Sie dürfen einen Der ausgehändigte Erlagschein bzw. die Zah- Mund-Nasen-Schutz tragen. lungsbestätigung für die Mehrgebühr gelten 1 Stunde nach Ausstellung als Fahrausweis. 135 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch 250 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nicht vollendet haben Seite 9 von 14
4.4 Entgelt für Ersatzausstellung 4.9 Gepäcksaufbewahrung bei Verlust oder Diebstahl pro Abgabe Entgelt 10 Euro Für Personen mit einer gültigen Halbjahres oder Jahreskarte entfällt diese Gebühr. 4.5 Stornogebühr für die Fahrpreisrückerstattung Entgelt 1,50 Euro Bei Rückgabe von bereits gültigen Halbjahres- 4.10 Betriebszeitenverlängerung und Jahreskarten wird der Ticketpreis abzüg- Schloßbergbahn lich der schon in Anspruch genommenen Mo- nate rückerstattet. Auf Basis des entsprechen- Entgelt 299 Euro den Monatspreises wird dieser Betrag berech- 4.11 Betriebszeitenverlängerung net. Laufende Monate werden dabei mit dem Schloßberglift 8. Tag als volles Monat gerechnet. Dieser Be- trag wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Entgelt 139 Euro Entgelt 10 Euro 4.12 Neuausstellung „Grazer SozialCard Mobilität“ 4.6 Gebühr für Erstausstellung der Entgelt 10 Euro SeniorInnenkarte Entgelt 10 Euro 4.13 Erstausstellung von ermäßigten Zeitkarten 4.7 Gebühr für Laufzeitänderung der Entgelt 10 Euro SeniorInnenkarte Entgelt 10 Euro 4.14 Neuausstellung einer unbrauchbar gewordenen Zeitkarte 4.8 Missbrauch von Einrichtungen der oder die Änderung einer Zeitkarte Holding Graz Linien Entgelt 10 Euro Darunter fallen das betätigen der Notbremse bzw. Notsignal ohne zwingende Notwendig- keit, mutwillig Betriebsstörungen verursachen, 5. Ermäßigungen Verunreinigung der Betriebsmittel bzw. Be- triebsanlagen. Die Entrichtung dieses Betrages 5.1 Kinder befreit nicht von der Verpflichtung zum Ersatz eines höheren Schadens. Wird die Bezahlung Kinder bis zum vollendeten 6. Lebenjahr der Gebühr verweigert, sind die FahrerInnen fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 15 Jahren der Holding Graz Linien dazu berechtigt, Name zahlen den um –50 % ermäßigten Preis bei und Anschrift der Person festzustellen. Falls Stunden- und 24-Stunden-Karten. notwendig die Mitwirkung der Sicherheitsor- 5.2 Jugendliche gane in Anspruch nehmen. Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebens- Mindestgebühr 52 Euro jahr zahlen gegen Vorweis eines amtlichen Verunreinigungen – Anlagen/Betriebsmittel Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten Schloßberg 80 Euro Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Seite 10 von 14
5.3 SeniorInnen Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbe- SeniorInnen zahlen gegen Vorweis der gültigen förderte Hunden ist der um –50 % ermäßigte ÖBB-Vorteilscard Senior und eines amtlichen Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten zu Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten bezahlen. Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. 5.8 GrazMobil 5.4 Menschen mit Behinderung Stunden- und 24-Stunden-Karten sind in Menschen mit Behinderung zahlen gegen Vor- der GrazMobil-App um –10 % ermäßigt. weis eines Bundesbehindertenpasses den um 5.9 Freifahrt für Kinder in –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24- den Sommerferien Stunden-Karten. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 5.5 Schwerkriegsbeschädigte fahren in den Sommerferien auf allen Linien Schwerkriegsbeschädigte zahlen gegen der Holding Graz Linien kostenlos. Vorweis eines Schwerkriegsbeschädigten- 5.10 Altstadt-Bim ausweises den um –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Auf den angeführten Streckenabschnitten gilt bei Fahrten mit der Straßenbahn Freifahrt. Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird Diese Regelung ist allen Betriebstagen von eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos- Betriebsbeginn bis Betriebsschluss in jede tenlos befördert, wenn die zu begleitende Per- Fahrtrichtung und ist für die genannten Stre- son im Besitz eines gültigen Verbundfahraus- ckenabschnitte bei einem Schienenersatz- weises ist. verkehr gültig. 5.6 Blinde Hauptplatz Südtiroler Platz/Kunsthaus Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechti- Hauptplatz Schloßbergplatz gungsnachweises den um –50 % ermäßigten Hauptplatz Jakominiplatz Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Jakominiplatz Kaiser-Josef-Platz Jakominiplatz Dietrichsteinplatz Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos-tenlos befördert, wenn die zu begleitende Person im Besitz eines gültigen Verbundfahr- ausweises ist. 5.7 Tiere 5.7.1 Kleine, ungefährliche Tiere Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden kostenlos mitbefördert. 5.7.2 Hunde Seite 11 von 14
6. Teil: Außertarifliche 6.5 MitarbeiterInnen und Familienangehörige des ÖBB-Konzerns Ermäßigungen Aktive und pensionierte MitarbeiterInnen so- wie deren Familienangehörige erhalten auf- 6.1 Polizei Jahreskarte grund der Fahrbegünstigungsübereinkommen In Uniform werden Polizeibedienstete unent- Grazer-10-Fahrten-Karten zu einem ermäßig- geltlich befördert. Kriminalbeamte der Polizei ten Preis. Zwei Kinder unter 6 Jahren können werden im Dienst auch in Zivil unentgeltlich kostenlos mitgenommen werden. befördert. Im Rahmen der Fahrbegünstigun- gen für die Polizei haben auch die Beamten der Grazer-10-Fahrten-Karten 11,10 Euro Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steier- 6.6 MitarbeiterInnen und mark bzw. der Bundeskriminalpolizeidirektion Familienangehörige der Graz-Köflacher- Graz, Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der Eisenbahn und der Steiermärkischen Holding Graz Linien (BA 29/2001). Zwei Kinder Landesbahn unter 6 Jahren werden kostenlos befördert. MitarbeiterInnen sowie deren Familienange- Jahreskarte 388,80 Euro hörige erhalten aufgrund der Fahrbegünsti- gungsübereinkommen Grazer-6-Fahrten-Kar- 6.2 MitarbeiterInnen der Holding Graz ten zu einem ermäßigten Preis. Zwei Kinder (VSB Kollektivvertrag) unter 6 Jahren können kostenlos mitgenom- Die MitarbeiterInnen (aktive und PensionistIn- men werden. nen) und deren Familienangehörigen. Voraus- setzung für die Anerkennung der Familienan- Grazer-10-Fahrten-Karten 11,10 Euro gehörigen ist in jedem Fall eine Bestätigung 6.7 „Grazer Sozial-Card Mobilität“ durch den Personalbereich. Zwei Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert. Auf Basis der jeweils gültigen Vereinbarungen zwischen den Holding Graz Linien und der Jahreskarte 388,80 Euro Stadt Graz wird die „Grazer SozialCard Mobili- tät“ ausgegeben. 6.3 MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien Das Sozialamt der Stadt Graz prüft die An- Die MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien spruchsberechtigung. Das Sozialamt stellt die fahren auf allen Linien mit der MitarbeiterIn- SozialCard aus. Mit einer gültigen SozialCard nen-Sondernetzkarte kostenlos. bekommt der Besitzer die SozialCard Mobilität im Mobilitäts- und Vertriebscenter. Zwei Kin- 6.4 Sondernetzkarte für der unter 6 Jahren können kostenlos mitge- Angehörige von MitarbeiterInnen nommen werden. der Holding Graz Linien Angehörige von MitarbeiterInnen der Holding „Grazer SozialCard Mobilität“, Graz Linien erhalten eine Fahrbegünstigung. mit oder ohne Begleitung 50 Euro Voraussetzung ist, dass der bzw. die Mitarbei- „Grazer SozialCard Mobilität“ inkl. Schloßberg- terIn vor dem 1. 1. 2012 in das Dienstverhält- bahn, mit oder ohne Begleitung 60 Euro nis eingetreten ist. Seite 12 von 14
6.8 Kinderticket 6.10 Rettungsdienste und „Grazer SozialCard Mobilität“ Grazer Feuerwehren Diese Zusatzkarte kann für Kinder ab dem MitarbeiterInnen der in Graz tätigen Rettungs- 6. Lebensjahr beantragt werden, wenn das dienste und der Grazer Feuerwehr haben im Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Schule Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf besucht und es noch mindestens sieben Tage den Verkehrsmitteln der Holding Graz Linien. bis zum Ferienbeginn sind. Die Voraussetzun- gen sind: 6.11 Ordnungswache der Stadt Graz MitarbeiterInnen der Ordnungswache der Eine gültige „Grazer SozialCard Mobilität“ Stadt Graz haben im Dienst, mit Uniform und Das Kind ist beim gleichen Wohnsitz wie der Ausweis Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der beantragende Elternteil gemeldet Holding Graz Linien. Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes 6.12. Soldat:innen im Corona- Der ausgefüllte Antrag Assistenzeinsatz Das Kinderticket ist nur bis zum aufgedruck- ten Ablaufdatum in Kombination mit der Für Soldat:innen die in Uniform im Corona-As- SozialCard Mobilität des Elternteils gültig. sistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Ver- Die Kundennummern müssen übereinstim- kehrsmitteln der Holding Graz Linien. Die aus- men. gefüllte Bestätigung des Bundesministeriums für Landesverteidung ist mitzuführen. 6.9 Militärfahrscheine 6.13. Zivilbedienstete im Corona- Militärfahrscheine werden in Form von Grazer- Assistenzeinsatz 10-Fahrten-Karten zum ermäßigten Einheits- tarif an das Militärkommando bzw. die von Für Zivilbedienstete der Heeresverwaltung die ihm Beauftragten nur im Vorverkauf abgege- im Corona-Assistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt ben. auf den Verkehrsmitteln der Holding Graz Li- nien. Die ausgefüllte Bestätigung des Bundes- Grazer-10-Fahrten-Karten 11,10 Euro ministeriums für Landesverteidung und der Dienstausweis sind mitzuführen. Berechtigt zur Benützung sind alle Soldaten in Uniform ohne Rangunterschied. Soldaten in Zivil dürfen die Fahrscheine nur dann benüt- 7. Teil: Außertarifliche zen, wenn sie als ordentliche Präsenzdiener mit Standort Graz die Benützungsberechtigung Begünstigungen durch Mitführen des Wehrdienstbuches bzw. Wehrdienstausweises mit Bestätigung nach- Es werden an Institutionen, bei denen ein weisen können. Gestattet ist die Benützung Missbrauch auszuschließen ist, InhaberIn- des Militärfahrscheines für PräsenzdienerIn- Jahreskarten ohne Passbild ausgegeben, wobei nen in Zivil nur dann, wenn im Wehrdienst- ein 50%iger Inhaberzuschlag eingehoben wird. buch der Status „Soldat des o. PD im Standort Graz“ ausdrücklich bestätigt ist. Für jedes Kind in Begleitung ist ein Fahrschein zu bezahlen. Seite 13 von 14
Es werden an die InhaberIn der Vorverkaufs- stellen der Holding Graz Linien, auch Inhabe- rIn-Streckenjahreskarten ohne Passbild im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung abgegeben. Diese Karte berechtigt zur Fahrt auf der angegebenen Strecke vom Standort der Vorverkaufsstelle zum Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz Linien, Jakoministraße 1. Die zeitliche Gültigkeit ist auf der aufgeklebten Wertmarke ersichtlich und muss während der Vertragsdauer jährlich ver- längert werden. Seite 14 von 14
Sie können auch lesen