Schutzkonzept TC Weggis - Version 3.0, 10. Juli 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter Florian Christen, Präsident, Tennisclub Weggis
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Schutzkonzept TC Weggis Version 3.0, 10. Juli 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter Florian Christen, Präsident, florianchristen@me.com, 079 208 79 37
Allgemein Das Schutzkonzept basiert auf dem Muster-Schutzkonzept von Swisstennis, Version 2.0 vom 6. Juni 2020. Übergeordnete Grundsätze Das Schutzkonzept des Tennisclubs/-centers muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten Grundsätze eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Grundlage ist die COVID-19-Verordnung 2 https://www.admin.ch/opc/de/official- compilation/2020/1815.pdf und die neuen Rahmenvorgaben des BASPO https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/news-medien/Fokus-Coronavirus.html Quelle: Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid- 19-Verordnung besondere Lage) https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/2213.pdf 1.1. Jeder Tennisclub, jedes Tenniscenter muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/Kunden beratend zur Seite 1.2. Einhalten der Hygienevorschriften des BAG 1.3. Social Distancing (1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt) 1.4. Richtwerte von 1 Person pro 10 m2 im normalen Spielbetrieb und 1 Person pro 4 m2 an Veranstaltungen und damit verbundene Nutzung der Anlage und Räume in Abhängigkeit der Distanzregeln 1.5. Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten. Protokollierung von Personendaten zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten. 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten 1.7. Information der Tennisspieler und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen 1. Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb 1.1. Covid-19-Beauftragter Jeder Tennisclub und jedes Tenniscenter verfügt über einen COVID-19-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorgaben. Massnahmen Der COVID-19-Beauftragte für den TC Weggis ist Florian Christen, Präsident, florianchristen@me.com, 079 208 79 37. Der TCW setzt auf Eigenverantwortung. Der COVID-19-Beauftragte ist Ansprechperson, er kann Stichproben durchführen und Fehlbare ermahnen. Er ist aber nicht verantwortlich für das Handeln der Clubmitgliedern. 1.2. Hygienevorschriften Einhalten der Hygienevorschriften des BAG. Massnahmen Alle Personen im Club/ Center waschen oder desinfizieren regelmässig die Hände. Die Waschbecken in Küche und Garderoben werden mit Flüssigseife ausgerüstet. Auf das traditionelle «Shake-Hands» ist weiterhin zu verzichten 2
An den Zugängen zu den Plätzen stehen Desinfektionsstationen bereit, damit die Hände vor und nach dem Spiel desinfiziert werden können. 1.3. Social Distancing Social Distancing (1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt). Massnahmen Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage, auf dem Tennisplatz oder in den Räumlichkeiten befinden und der Abstand von 1.5 Meter muss gewährleistet sein. Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 1.5 Metern platziert. Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. (vgl. dazu auch 1.5) Auch in den Clubräumen (Küche, Garderoben und Duschen) muss der Mindestabstand von 1.5 Metern sichergestellt sein. Am Eingang zum Clubhaus wird ein Hinweis zur Personenobergrenze angebracht. 1.4. Nutzung der Anlage Richtwerte von 1 Person pro 10 m2 im normalen Spielbetrieb und 1 Person pro 4 m2 an Veranstaltungen und damit verbundene Nutzung der Anlage und Räume in Abhängigkeit der Distanzregeln. Massnahmen Gruppen und Versammlungen von mehr als 30 Personen sind verboten. An Veranstaltungen können bis zu 300 Personen anwesend sein (Teilnehmende, Zuschauende, Mitarbeitende). Enge Kontakte müssen rückverfolgbar sein (mittels Contact Tracing), vgl. 1.5 Die gesamte Infrastruktur darf geöffnet werden. Jedoch muss auch im Clubhaus, in den Garderoben und Duschen der Mindestabstand von 1.5 Meter eingehalten werden. und es darf maximal 1 Person pro 10 m2 anwesend sein. Am Eingang zum Clubhaus wird ein Hinweis zur Personenobergrenze angebracht. Das Clubhaus mit Garderoben, WC und Duschen ist wieder geöffnet. 1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing) Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing einfacher zu gestalten, werden grundsätzlich Präsenzlisten geführt. Kontaktpersonen der infizierten Person können von den kantonalen Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen (z.B. Mundschutz). Massnahmen Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: Alle Platzreservationen müssen über das Online-Reservations-System des TCW vorgenommen werden. Ohne gültige Reservation darf der Platz nicht betreten werden. Die Reservation muss zwingend mit den Spielenden übereinstimmen. Die Spielzeiten dürfen ohne Reservation nicht verlängert werden. Gästereservationen durch Clubmitglieder, Tennislehrer, Luzern Tourismus und Hotels sind erlaubt. Neben Name und Vorname muss jedoch die Telefon-Nummer des Gastes bei der Reservation erfasst werden. 3
Unpersönliche Fix-Reservationen (Mannschafts-Trainings, Senioren-Tennis) sind weiterhin nicht zugelassen. Beim Schüler- und Kids-Tennis muss eine tagesaktuelle Präsenzliste durch Manu Wildhaber geführt werden. Die Präsenzlisten müssen tagesaktuell auf die Dropbox der TCW- Vorstands-Dropbox geladen werden und jederzeit einsehbar sein. Vorgängige Platzreservierungen werden durch folgende Massnahmen/ Systeme ermöglicht: Elektronische Reservation durch unser Reservations-System unter www.Tennis-Weggis.ch 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen Massnahmen Besonders gefährdete besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Empfehlungen des BAG. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings teilnehmen. Sie begeben sich in Isolation, rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Allfällige Spielpartner oder Trainingsgruppen sind umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren. 1.7. Informationspflicht Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Massnahmen Die Schutzmassnahmen des TC Weggis wurden am 10. Juli 2020 an folgende Zielgruppen über Mitglieder-Mail, Webseite www.Tennis-Weggis.ch und Aushänge kommuniziert: Info-Mail an: Clubmitglieder, Eltern von Kindern des Schüler- und Kids-Tennis, Tennislehrer, Luzern-Tourismus. DAS BAG-Plakat «So schützen wir uns» wurde auf der Anlage des TC Weggis aufgehängt, zusätzlich wurde das Plakat von Swiss Tennis «So schützen wir uns im Tennis Club/Center 2.0» aufgehängt. Das BAG-Plakat und das Plakat von Swiss Tennis «So schützen wir uns auf dem Tennisplatz» werden auf unserer Webseite www.Tennis-Weggis.ch verlinkt. 2. Massnahmen Tennisspieler 2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden. Massnahmen Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten Schutzmassnahmen. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Auf dem Online-Reservationssystem werden ein entsprechender Hinweis und ein Appell an die Eigenverantwortung platziert. Die Mitglieder, der Tennislehrer und Luzern-Tourismus werden via Info-Mail informiert. Das Konzept wird beigelegt Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. Die Eltern von Kindern des Schüler- und Kids-Tennis werden via Info-Mail informiert. Das Konzept wird beigelegt. Die Kinder des Schüler- und Kids-Tennis werden beim Start in die neue Saison durch die Tennisunterrichtenden auf die neuen Vorschriften hingewiesen. 4
2.2 Hygienevorschriften und Reinigung Einhalten der Hygienevorschriften des BAG. Massnahmen Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: An den Zugängen zu den Plätzen stehen Desinfektionsstationen bereit, damit die Hände vor und nach dem Spiel desinfiziert werden können. Das Clubhaus ist wieder geöffnet und die Hände können in der Küche und in den Garderoben gewaschen werden. Es wird empfohlen, dass alle Tennisspielenden ein persönliches Desinfektionsmittel mit auf den Platz nehmen, um sich vor allem nach dem Spiel die Hände desinfizieren zu können. Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet. 2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Massnahmen Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Alle Platzreservationen müssen über das Online-Reservations-System des TCW vorgenommen werden. Ohne gültige Reservation darf der Platz nicht betreten werden. Die Spielzeiten dürfen ohne Reservation nicht verlängert werden. Gästereservationen durch Clubmitglieder, Tennislehrer, Luzern Tourismus und Hotels sind erlaubt. Bei der Buchung müssen neben Name und Vorname auch die Telefon-Nr. des Gastes erfasst werden. Unpersönliche Fix-Reservationen (Mannschafts-Trainings, Senioren-Tennis) sind weiterhin nicht zugelassen. Beim Schüler- und Kids-Tennis muss eine tagesaktuelle Präsenzliste durch Manu Wildhaber geführt werden. Die Präsenzlisten müssen tagesaktuell auf die Dropbox der TCW- Vorstands-Dropbox geladen werden und jederzeit einsehbar sein. 2.4 Social Distancing Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage. Massnahmen Die Social Distancing-Regeln (1.5 Meter Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten. 5
3. Schutzmassnahmen für Veranstaltungen Zu den Sportveranstaltungen gemäss Bundesverordnung COVID-19 gehören im Tennis: Alle Wettkämpfe und Turniere (auch ohne Lizenz oder im Kids Tennis) Alle weiteren clubinternen oder öffentlichen Anlässe Trainingslager und Camps Jede Veranstaltung muss über ein Schutzkonzept verfügen. Dieses kann integrierter Bestandteil des allgemeinen Schutzkonzepts des Clubs oder Centers sein. Veranstaltungen und insbesondere die Wettkämpfe/Turniere und Meisterschaften können unter folgenden Bedingungen ausgetragen werden: Verantwortliche Person Für Veranstaltungen Wettkämpfe ist eine verantwortliche Person zu bezeichnen, die für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist. Rückverfolgung von engen Kontakten Enge Kontakte müssen auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch die veranstaltende Organisation oder Person während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen werden können. Dies kann durch die Erfassung von Mitarbeitenden und Besuchenden (Name, Vorname, Telefonnummer) über Reservationssysteme oder mittels Kontaktformular organisiert werden. Die Spielenden sind in der Turnieradministration (Advantage) von Swiss Tennis erfasst. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen (z.B. Mundschutz). Die Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume sind so einzurichten, dass die Rückverfolgbarkeit bei engen Kontakten zwischen Einzelpersonen untereinander sowie zu und unter Gruppen von Familien oder Personen, die im selben Haushalt leben, gewährleistet ist. Protokolle und Präsenzlisten dürfen ausschliesslich dem allfälligen Contact Tracing dienen. Der Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Swiss Tennis empfiehlt an Veranstaltungen immer die Personendaten zu erfassen, um eine allfällige Nachverfolgung von engen Kontakten sicherzustellen. Hygienemassnahmen Die Hygienemassnahmen des BAG müssen umgesetzt werden, vor allem das regelmässige Hände waschen. Der Veranstalter stellt die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Social Distancing / Abstandsregeln Körperkontakt soll vermieden und die Abstandsregel von 1.5 Meter muss eingehalten werden. Plakat von BAG und Swiss Tennis aufhängen und aktiv die Beteiligten an das Einhalten der Regeln erinnern. Maximale Anzahl an Besuchenden: eine Person pro 4m2 zugängige Fläche Der Personenfluss (z. B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume) ist so zu lenken, dass die Distanz von 1.5 Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann. Wenn das nicht immer möglich ist, dann müssen weitere Schutzmassnahmen wie Schutzmasken oder Bodenmarkierungen ergriffen werden. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern, Familien oder Personen, die im selben Haushalt leben. Personen mit Krankheitssymptomen 6
Personen mit Symptomen dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Der Veranstalter kann Personen mit Symptomen von der Veranstaltung ausschliessen. Veranstaltungen mit über 1000 Personen Veranstaltungen mit über 300 Personen bleiben bis auf weiteres noch verboten. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis mindestens 31.8.2020 verboten. Trainingslager und Camps Für die Organisation von Trainingslagern und Camps gelten die gleichen Abstandsregeln und Hygienevorschriften wie für andere Veranstaltungen. Die Schutzmassnahmen müssen an den Lager- und Trainingsort angepasst sein. Da bei Kinder- und Juniorencamps davon auszugehen ist, dass enge Kontakte entstehen werden, wird dringend das Führen von Anwesenheitslisten empfohlen. Weitere Vorgaben und Empfehlungen auch bei J+S https://www.jugendundsport.ch/de/corona.html Massnahmen Auf Wettkämpfe, Turniere, Trainingslager, Camps sowie clubinterne Anlässe wird vorderhand verzichtet. Ausnahmen können vom Vorstand bewilligt werden, wenn ein veranstaltungsspezifisches Schutzkonzept gem. den Vorgaben von Swisstennis (siehe Kapitel 3 Schutzmassnahmen für Veranstaltungen) vorliegt. Anhänge Anhang keine Abschluss Dieses Dokument wurde vom Vorstand des TC Weggis erstellt. Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert. COVID-19-Beauftragter: Florian Christen, Präsident TCW 7
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