Schutzkonzept TC Weggis - Version 3.0, 10. Juli 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter Florian Christen, Präsident, Tennisclub Weggis

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Schutzkonzept TC Weggis - Version 3.0, 10. Juli 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter Florian Christen, Präsident, Tennisclub Weggis
Schutzkonzept TC Weggis

Version 3.0, 10. Juli 2020

Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter
Florian Christen, Präsident,
florianchristen@me.com, 079 208 79 37
Schutzkonzept TC Weggis - Version 3.0, 10. Juli 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter Florian Christen, Präsident, Tennisclub Weggis
Allgemein

Das Schutzkonzept basiert auf dem Muster-Schutzkonzept von Swisstennis, Version 2.0 vom 6. Juni
2020.

Übergeordnete Grundsätze

Das Schutzkonzept des Tennisclubs/-centers muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten
Grundsätze eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen angemessene Massnahmen
vorgesehen werden. Grundlage ist die COVID-19-Verordnung 2 https://www.admin.ch/opc/de/official-
compilation/2020/1815.pdf und die neuen Rahmenvorgaben des BASPO
https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/news-medien/Fokus-Coronavirus.html Quelle:
Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-
19-Verordnung besondere Lage) https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/2213.pdf

   1.1. Jeder Tennisclub, jedes Tenniscenter muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den
        Mitgliedern/Kunden beratend zur Seite
   1.2. Einhalten der Hygienevorschriften des BAG
   1.3. Social Distancing (1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt)
   1.4. Richtwerte von 1 Person pro 10 m2 im normalen Spielbetrieb und 1 Person pro 4 m2 an Veranstaltungen
        und damit verbundene Nutzung der Anlage und Räume in Abhängigkeit der Distanzregeln
   1.5. Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten. Protokollierung von Personendaten zur Nachverfolgung
        (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten.
   1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen
        Vorgaben des BAG beachten
   1.7. Information der Tennisspieler und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen

1. Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb

1.1. Covid-19-Beauftragter
Jeder Tennisclub und jedes Tenniscenter verfügt über einen COVID-19-Beauftragten zur Sicherstellung
aller Vorgaben.

 Massnahmen
 Der COVID-19-Beauftragte für den TC Weggis ist Florian Christen, Präsident,
 florianchristen@me.com, 079 208 79 37.
 Der TCW setzt auf Eigenverantwortung. Der COVID-19-Beauftragte ist Ansprechperson, er kann
 Stichproben durchführen und Fehlbare ermahnen. Er ist aber nicht verantwortlich für das Handeln
 der Clubmitgliedern.

1.2. Hygienevorschriften
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG.

 Massnahmen
 Alle Personen im Club/ Center waschen oder desinfizieren regelmässig die Hände.
 Die Waschbecken in Küche und Garderoben werden mit Flüssigseife ausgerüstet.
 Auf das traditionelle «Shake-Hands» ist weiterhin zu verzichten

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An den Zugängen zu den Plätzen stehen Desinfektionsstationen bereit, damit die Hände vor und
 nach dem Spiel desinfiziert werden können.

1.3. Social Distancing
Social Distancing (1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt).

 Massnahmen
 Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage, auf dem Tennisplatz oder in den
 Räumlichkeiten befinden und der Abstand von 1.5 Meter muss gewährleistet sein.
 Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 1.5 Metern platziert.
 Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. (vgl. dazu auch 1.5)
 Auch in den Clubräumen (Küche, Garderoben und Duschen) muss der Mindestabstand von 1.5
 Metern sichergestellt sein. Am Eingang zum Clubhaus wird ein Hinweis zur Personenobergrenze
 angebracht.

1.4. Nutzung der Anlage
Richtwerte von 1 Person pro 10 m2 im normalen Spielbetrieb und 1 Person pro 4 m2 an
Veranstaltungen und damit verbundene Nutzung der Anlage und Räume in Abhängigkeit der
Distanzregeln.

 Massnahmen
 Gruppen und Versammlungen von mehr als 30 Personen sind verboten. An Veranstaltungen
 können bis zu 300 Personen anwesend sein (Teilnehmende, Zuschauende, Mitarbeitende). Enge
 Kontakte müssen rückverfolgbar sein (mittels Contact Tracing), vgl. 1.5
 Die gesamte Infrastruktur darf geöffnet werden. Jedoch muss auch im Clubhaus, in den
 Garderoben und Duschen der Mindestabstand von 1.5 Meter eingehalten werden. und es darf
 maximal 1 Person pro 10 m2 anwesend sein. Am Eingang zum Clubhaus wird ein Hinweis zur
 Personenobergrenze angebracht.
 Das Clubhaus mit Garderoben, WC und Duschen ist wieder geöffnet.

1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14
Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing einfacher zu gestalten, werden
grundsätzlich Präsenzlisten geführt. Kontaktpersonen der infizierten Person können von den kantonalen
Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden.

Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer
Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen (z.B. Mundschutz).

 Massnahmen
 Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen
 sichergestellt:
 Alle Platzreservationen müssen über das Online-Reservations-System des TCW vorgenommen
 werden. Ohne gültige Reservation darf der Platz nicht betreten werden. Die Reservation muss
 zwingend mit den Spielenden übereinstimmen. Die Spielzeiten dürfen ohne Reservation nicht
 verlängert werden.
 Gästereservationen durch Clubmitglieder, Tennislehrer, Luzern Tourismus und Hotels sind erlaubt.
 Neben Name und Vorname muss jedoch die Telefon-Nummer des Gastes bei der Reservation
 erfasst werden.
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Unpersönliche Fix-Reservationen (Mannschafts-Trainings, Senioren-Tennis) sind weiterhin nicht
 zugelassen. Beim Schüler- und Kids-Tennis muss eine tagesaktuelle Präsenzliste durch Manu
 Wildhaber geführt werden. Die Präsenzlisten müssen tagesaktuell auf die Dropbox der TCW-
 Vorstands-Dropbox geladen werden und jederzeit einsehbar sein.
 Vorgängige Platzreservierungen werden durch folgende Massnahmen/ Systeme ermöglicht:
 Elektronische Reservation durch unser Reservations-System unter www.Tennis-Weggis.ch

1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen

 Massnahmen
 Besonders gefährdete besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Empfehlungen
 des BAG.
 Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings teilnehmen.
 Sie begeben sich in Isolation, rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Allfällige
 Spielpartner oder Trainingsgruppen sind umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren.

1.7. Informationspflicht
Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
Massnahmen.

 Massnahmen
 Die Schutzmassnahmen des TC Weggis wurden am 10. Juli 2020 an folgende Zielgruppen über
 Mitglieder-Mail, Webseite www.Tennis-Weggis.ch und Aushänge kommuniziert:
 Info-Mail an: Clubmitglieder, Eltern von Kindern des Schüler- und Kids-Tennis, Tennislehrer,
 Luzern-Tourismus.
 DAS BAG-Plakat «So schützen wir uns» wurde auf der Anlage des TC Weggis aufgehängt, zusätzlich
 wurde das Plakat von Swiss Tennis «So schützen wir uns im Tennis Club/Center 2.0» aufgehängt.
 Das BAG-Plakat und das Plakat von Swiss Tennis «So schützen wir uns auf dem Tennisplatz»
 werden auf unserer Webseite www.Tennis-Weggis.ch verlinkt.

2. Massnahmen Tennisspieler

2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den
Tennisspielenden.

 Massnahmen
 Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten
 Schutzmassnahmen. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:
 Auf dem Online-Reservationssystem werden ein entsprechender Hinweis und ein Appell an die
 Eigenverantwortung platziert.
 Die Mitglieder, der Tennislehrer und Luzern-Tourismus werden via Info-Mail informiert. Das
 Konzept wird beigelegt
 Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich
 einhalten. Die Eltern von Kindern des Schüler- und Kids-Tennis werden via Info-Mail informiert.
 Das Konzept wird beigelegt.
 Die Kinder des Schüler- und Kids-Tennis werden beim Start in die neue Saison durch die
 Tennisunterrichtenden auf die neuen Vorschriften hingewiesen.

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2.2 Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG.

 Massnahmen
 Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Dies wird
 mit folgenden Massnahmen sichergestellt:
 An den Zugängen zu den Plätzen stehen Desinfektionsstationen bereit, damit die Hände vor und
 nach dem Spiel desinfiziert werden können.
 Das Clubhaus ist wieder geöffnet und die Hände können in der Küche und in den Garderoben
 gewaschen werden.
 Es wird empfohlen, dass alle Tennisspielenden ein persönliches Desinfektionsmittel mit auf den
 Platz nehmen, um sich vor allem nach dem Spiel die Hände desinfizieren zu können.
 Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet.

2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer
Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher
Infektionsketten.

 Massnahmen
 Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit
 folgenden Massnahmen sichergestellt:
 Alle Platzreservationen müssen über das Online-Reservations-System des TCW vorgenommen
 werden. Ohne gültige Reservation darf der Platz nicht betreten werden. Die Spielzeiten dürfen
 ohne Reservation nicht verlängert werden.
 Gästereservationen durch Clubmitglieder, Tennislehrer, Luzern Tourismus und Hotels sind erlaubt.
 Bei der Buchung müssen neben Name und Vorname auch die Telefon-Nr. des Gastes erfasst
 werden.
 Unpersönliche Fix-Reservationen (Mannschafts-Trainings, Senioren-Tennis) sind weiterhin nicht
 zugelassen. Beim Schüler- und Kids-Tennis muss eine tagesaktuelle Präsenzliste durch Manu
 Wildhaber geführt werden. Die Präsenzlisten müssen tagesaktuell auf die Dropbox der TCW-
 Vorstands-Dropbox geladen werden und jederzeit einsehbar sein.

2.4 Social Distancing
Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage.

 Massnahmen
 Die Social Distancing-Regeln (1.5 Meter Mindestabstand zwischen allen Personen, kein
 Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten.

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3. Schutzmassnahmen für Veranstaltungen

Zu den Sportveranstaltungen gemäss Bundesverordnung COVID-19 gehören im Tennis:

      Alle Wettkämpfe und Turniere (auch ohne Lizenz oder im Kids Tennis)
      Alle weiteren clubinternen oder öffentlichen Anlässe
      Trainingslager und Camps
Jede Veranstaltung muss über ein Schutzkonzept verfügen. Dieses kann integrierter Bestandteil des
allgemeinen Schutzkonzepts des Clubs oder Centers sein.

Veranstaltungen und insbesondere die Wettkämpfe/Turniere und Meisterschaften können unter
folgenden Bedingungen ausgetragen werden:

Verantwortliche Person
      Für Veranstaltungen Wettkämpfe ist eine verantwortliche Person zu bezeichnen, die für die Einhaltung
       der Vorgaben zuständig ist.

Rückverfolgung von engen Kontakten
      Enge Kontakte müssen auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch die veranstaltende
       Organisation oder Person während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen werden können. Dies
       kann durch die Erfassung von Mitarbeitenden und Besuchenden (Name, Vorname, Telefonnummer) über
       Reservationssysteme oder mittels Kontaktformular organisiert werden. Die Spielenden sind in der
       Turnieradministration (Advantage) von Swiss Tennis erfasst.
      Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer
       Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen (z.B. Mundschutz).
      Die Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume sind so einzurichten, dass die Rückverfolgbarkeit bei engen
       Kontakten zwischen Einzelpersonen untereinander sowie zu und unter Gruppen von Familien oder
       Personen, die im selben Haushalt leben, gewährleistet ist.
      Protokolle und Präsenzlisten dürfen ausschliesslich dem allfälligen Contact Tracing dienen.
      Der Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht
       grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren.
      Swiss Tennis empfiehlt an Veranstaltungen immer die Personendaten zu erfassen, um eine allfällige
       Nachverfolgung von engen Kontakten sicherzustellen.

Hygienemassnahmen
      Die Hygienemassnahmen des BAG müssen umgesetzt werden, vor allem das regelmässige Hände
       waschen. Der Veranstalter stellt die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung.

Social Distancing / Abstandsregeln
      Körperkontakt soll vermieden und die Abstandsregel von 1.5 Meter muss eingehalten werden. Plakat von
       BAG und Swiss Tennis aufhängen und aktiv die Beteiligten an das Einhalten der Regeln erinnern.
      Maximale Anzahl an Besuchenden: eine Person pro 4m2 zugängige Fläche
      Der Personenfluss (z. B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume) ist so zu
       lenken, dass die Distanz von 1.5 Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann. Wenn das
       nicht immer möglich ist, dann müssen weitere Schutzmassnahmen wie Schutzmasken oder
       Bodenmarkierungen ergriffen werden.
      Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des
       Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern, Familien oder Personen, die im selben
       Haushalt leben.

Personen mit Krankheitssymptomen

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     Personen mit Symptomen dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Der Veranstalter kann Personen
         mit Symptomen von der Veranstaltung ausschliessen.

Veranstaltungen mit über 1000 Personen
        Veranstaltungen mit über 300 Personen bleiben bis auf weiteres noch verboten. Grossveranstaltungen
         mit über 1000 Personen bleiben bis mindestens 31.8.2020 verboten.

Trainingslager und Camps
        Für die Organisation von Trainingslagern und Camps gelten die gleichen Abstandsregeln und
         Hygienevorschriften wie für andere Veranstaltungen. Die Schutzmassnahmen müssen an den Lager- und
         Trainingsort angepasst sein. Da bei Kinder- und Juniorencamps davon auszugehen ist, dass enge Kontakte
         entstehen werden, wird dringend das Führen von Anwesenheitslisten empfohlen. Weitere Vorgaben und
         Empfehlungen auch bei J+S https://www.jugendundsport.ch/de/corona.html

 Massnahmen
 Auf Wettkämpfe, Turniere, Trainingslager, Camps sowie clubinterne Anlässe wird vorderhand
 verzichtet. Ausnahmen können vom Vorstand bewilligt werden, wenn ein
 veranstaltungsspezifisches Schutzkonzept gem. den Vorgaben von Swisstennis (siehe Kapitel 3
 Schutzmassnahmen für Veranstaltungen) vorliegt.

Anhänge

 Anhang
 keine

Abschluss

Dieses Dokument wurde vom Vorstand des TC Weggis erstellt.

Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert.

COVID-19-Beauftragter:

Florian Christen, Präsident TCW

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