SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG - ÜSES DORF
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SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG – ÜSES DORF Überarbeitung vom 11.11.2021
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................................................. 3 2. Ziel ............................................................................................................................................................ 3 3. Verantwortlichkeiten Frienisberg .......................................................................................................... 3 4. Grundregeln BAG und Bund.................................................................................................................. 4 5. Umsetzung Frienisberg .......................................................................................................................... 4 5.1. Maskentragpflicht ............................................................................................................................. 4 5.2. Händehygiene .................................................................................................................................. 4 5.3. Distanz halten................................................................................................................................... 5 5.4. Tätigkeiten in unvermeidbarer Distanz unter 1,5 m ......................................................................... 5 5.5. Reinigung ......................................................................................................................................... 5 5.6. Vorgehen bei Verdacht COVID 19 und allfälligen Erkrankungen .................................................... 6 5.7. Kommunikation................................................................................................................................. 6 5.8. Gastronomie, Veranstaltungen und externe Dienstleister ............................................................... 7 5.9. Besuchermanagement ..................................................................................................................... 7 5.10. Schutzimpfung COVID 19 ................................................................................................................ 7 5.11. Serielles Testen................................................................................................................................ 7 5.12. Kontaktdatenerhebung ..................................................................................................................... 7 5.13. Weitere Schutzmassnahmen ........................................................................................................... 8 5.14. Managementaufgaben ..................................................................................................................... 8 6. Rückmeldungen und Beschwerden ...................................................................................................... 8 7. Überprüfung und Aktualisierung ........................................................................................................... 8 8. Mitgeltende Dokumente (Stand 30.08.2021) ......................................................................................... 8 9. Abschluss ................................................................................................................................................ 9 Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 2 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG 1. Einleitung Als Institution für Betreuung und Pflege ist Frienisberg – üses Dorf in besonderem Masse verpflichtet die Vorgaben des Bundes, insbesondere des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Kanton Berns umset- zen und mit geeigneten Massnahmen die Bewohnenden, Mitarbeitenden und Dritte zu schützen. Grundlage des Schutzkonzeptes sind die Vorgaben des Bundes und des Kantons Bern. Das vorliegende Konzept ist Teil des betriebsinternen Hygienekonzepts Frienisberg. Das vorliegende Schutzkonzept orien- tiert sich an der Vorlage des BAGs und an den Grundlagen CURAVIVA Schweiz. Es beschreibt die Schutz- massnahmen in Frienisberg, die unter Mitwirkung der Mitarbeitenden, Bewohnenden, Angehörigen, Besu- chern sowie externer Dienstleister umgesetzt werden. Momentan ermöglicht die COVID 19 Schutzimpfung punktuell Lockerungen und Erleichterung, insbesondere für die Bewohnenden. Die genaue Umsetzung ist den mitgeltenden Dokumenten beschrieben und wird lau- fend an aktuelle Entwicklung der Pandemie angepasst. 2. Ziel Das Ziel der Massnahmen ist es Bewohnende, Mitarbeitende und Dritte in Frienisberg vor einer Ansteckung mit COVID 19 zu schützen. 3. Verantwortlichkeiten Frienisberg Die übergeordnete Verantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes liegt bei den Bereichsleitungen und dem Direktor. Für die praktische Umsetzung ist die COIVID 19 Fachgruppe, unter dem Vorsitz des Di- rektors, verantwortlich. Die Fachgruppe setzt weiter aus den Bereichsleitungen, insbesondere der Bereiche Leben mit Beeinträchti- gungen und Leben im Alter und weiteren Fachpersonen sowie punktuell externen Dienstleistern zusammen. Die COIVID 19 Fachgruppe beurteilt laufend die Situation in Frienisberg. Die Fachgruppe fungiert intern als erste Anlaufstell, triagiert Verdachtsfälle bei Bewohnenden und Mitarbei- tenden und leitet in enger Zusammenarbeit mit dem medizinischen Zentrum und dem Heimarzt allfällige Massnahmen, wie die Isolation von Bewohnenden, ein. Für organisatorische Belange sind die jeweiligen Be- reichsleitungen zuständig. Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 3 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG 4. Grundregeln BAG und Bund Das Schutzkonzept muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben sieht Frienisberg ausreichende und angemessene Massnahmen vor. Vorgaben BAG und Bund: 1. Die Maskentragpflicht gemäss COVID 19 Verordnung 2. Alle Personen in der Institution reinigen sich regelmässig die Hände 3. Mitarbeitende und andere Personen halten 1, 5 m Abstand zueinander 4. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch ins- besondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden 5. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen 6. Mitarbeitende mit Symptomen sind mit Hygienemaske nach Hause zu schicken und zu informieren, aufgefordert die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl. www.bag.admin.ch/iso- lation-und-quarantaene) 7. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten 8. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Mass- nahmen 9. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen 10. Kontaktdaten werden gemäss Covid 19 Verordnung erhoben. 5. Umsetzung Frienisberg 5.1. Maskentragpflicht Massnahmen seit dem 12.10.2020 gilt im Kanton Bern die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen, bereits seit dem 25.03. 2020 gilt in Frienisberg die Maskenpflicht für alle Mitarbeitende mit Bewohnendenkontakt die Umsetzung in Frienisberg ist im Dokument Maskenpflicht Frienisberg definiert Frienisberg richtet sich nach den Vorgaben von Bund und Kanton und setzt allfällige Lockerungen unter Be- rücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten um Die Maskenpflicht gilt, wie im Dokument Maskenpflicht Frienisberg definiert, für alle vorhandenen Schutzkon- zepte und ergänzt diese. Siehe auch Schutzkonzept für Besucher 5.2. Händehygiene Massnahmen Händehygiene siehe betriebliches Konzept Standardhygienemassnahmen Bewohnenden und Gästen werden auf die Pflicht zum Händewaschen oder -desinfizieren hingewiesen. Auf Begrüssungs- und Verabschiedungsrituale wie Händeschütteln ist zu verzichten. Die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG der Kampagne „So schützen wir uns“ sind in der gesamten In- stitution ausgehängt. Siehe auch Schutzkonzept für Besucher Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 4 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG 5.3. Distanz halten Massnahmen Für alle Personen in Frienisberg insbesondere für die Mitarbeitenden gilt die 1,5 m-Distanzregel. Arbeitsplätze (inkl. Pausenraum) und der Essbereich der Bewohnenden sind gemäss Distanzregel eingerich- tet. Die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG der Kampagne „So schützen wir uns“ sind in der gesamten In- stitution ausgehängt. Siehe auch Schutzkonzept für Besucher 5.4. Tätigkeiten in unvermeidbarer Distanz unter 1,5 m Massnahmen Es gilt die Tragepflicht von Masken, falls die Distanzregeln nicht eingehalten werden können. Bei direktem Kontakt mit den Bewohnenden und in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt die generelle Tragepflicht unabhängig der Distanz. Der Einsatz von Schutzmaterial ist bekannt (AAW Umgang mit Schutzausrüstung). Alle Mitarbeitenden mit Bewohnendenkontakt tragen Berufsbekleidung, die täglich gewechselt wird. Unnötiger Körperkontakt wird vermieden (Händeschütteln usw.). 5.5. Reinigung Massnahmen Die Reinigung und Desinfektion erfolgt nach betriebsinternen Standards (siehe Konzept Standardhygiene- massnahmen und Handbuch Hygiene-Notfall Noroviren). Abfälle werden sicher in geschlossenen Behältern entsorgt (inkl. Einwegmaterial wie Handschuhe, Masken auch jene der Besuchenden). Die Berufsbekleidung wird in Frienisberg gewaschen. Siehe auch Schutzkonzept für Besucher Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 5 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG 5.6. Vorgehen bei Verdacht COVID 19 und allfälligen Erkrankungen Massnahmen Bewohnende: • Das Vorgehen bei Verdachtsfällen und allfälligen Erkrankungen ist im Prozess Vorgehen COVID 19 definiert. Allfällige Massnahmen, wie die Isolation, sind in der AAW BW COVID- 19 (Testung, Quarantäne, Isolation) beschrieben. • Das Vorgehen bei eintretenden Bewohnenden sowie bei Bewohnenden, die aus Kliniken /Spitä- lern zurückverlegt werden, ist in der AAW BW COVID- 19 (Testung, Quarantäne, Isolation) gere- gelt. • Eine Planung für eine evtl. notwendige WG für Bewohnende mit COVID 19 Erkrankungen ist vor- handen. Mitarbeitende: • Mitarbeitende mit Symptomen bleiben zu Hause, unabhängig vom Impfstatus • Das Vorgehen bei Verdachtsfällen und allfälligen Erkrankungen ist im Prozess Vorgehen COVID 19 MA definiert und in der AAW MA COVID 19 (Testen, Quarantäne, Isolation) sowie in der AAW Schutz am Arbeitsplatz beschrieben • Mitarbeitende, die in Kontakt mit Personen mit COVID 19 Verdacht bzw. COVID 19 Erkrankung ge- kommen sind, melden sich bei der COVID 19 Fachgruppe. 5.7. Kommunikation Massnahmen Bewohnende: • werden zielgerichtet durch Briefe und durch die Mitarbeitenden informiert • alle Informationen werden jeweils auf der Homepage aktualisiert Angehörige: • werden zielgerichtet durch Briefen und durch die Homepage informiert • bei Besonderheiten wird telefonisch Kontakt aufgenommen Mitarbeitenden: • die COIVID 19 Fachgruppe ist zusammen mit den Bereichsleitungen verantwortlich für die interne Kommunikation • Mitarbeitende werden laufend in den internen Sitzungsgefässen bzw. Kommunikationsplattformen informiert • bei Bedarf werden Schulungen durchgeführt • Informationen mit grosser Tragweite sowie alle neuen Vorgaben werden stufengerecht schriftlich via E-Mail oder in Papierform abgeben, bei Bedarf werden sämtliche Mitarbeitende informiert • Alle Mitarbeitenden haben Zugriff auf die internen Dokumente und Arbeitsanweisungen, die Quali- tätsmanagementsystem (Q Log Book) abgelegt sind Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 6 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG 5.8. Gastronomie, Veranstaltungen und externe Dienstleister Massnahmen Gastronomie und externe Veranstaltungen: • Gastronomieangebote und Veranstaltungen werden durch die COVID 19 Fachgruppe bewilligt. • Die Gastronomie richtet nach dem Branchenschutzkonzept und adaptiert es für Frienisberg Externe Dienstleister (wie Podologie, Physiotherapie, Coiffeur: • Externe Dienstleister dürfen nur unter der Voraussetzung von vorhandenen spezifischen Schutzkon- zepten und deren Einhaltung in Frienisberg tätig sein. • Die Schutzkonzepte werden von der COVID 19 Fachgruppe geprüft und genehmigt. 5.9. Besuchermanagement Die Regeln für Besuche richten sich nach den Vorgaben der Behörden. Die Umsetzung in Frienisberg, ins- besondere der Ablauf und die Organisation von Besuchen von Angehörigen sind im Schutzkonzept für Besu- cher definiert. 5.10. Schutzimpfung COVID 19 • Frienisberg unterstützt ausdrücklich die Impfkampagne von Bund und Kanton. • Frienisberg macht allen Bewohnenden, die dies möchten, die Impfung (einschliesslich Auffri- schungsimpfung) unter Aufsicht des Heimarztes zugänglich. • Frienisberg unterstützt alle Mitarbeitenden Zugang zur Schutzimpfung COVID 19 erhalten (intern oder extern). • Frienisberg berücksichtigt bei allen Massnahmen den Impfstatus, einschliesslich Genesenenstatus, der Mitarbeitenden und Bewohnenden. 5.11. Serielles Testen • Seit dem 23.08.2021 werden die Mitarbeitenden ohne COVID 19 Schutz (keine Impfung, nicht gene- sen) einmal wöchentlich getestet (PCR- Rachenspülwassertest). • Frienisberg richtet sich nach der Teststrategie des Kanton Bern. • Das serielle Testen wird je nach Situation auf ungeschützte Bewohnende bzw. geschützte Personen (Bewohnende und Mitarbeitende) ausgedehnt. 5.12. Kontaktdatenerhebung Massnahmen • Das Erheben von Kontaktdaten dient der Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgung von Infektionsket- ten und richtet sich nach den aktuellen Vorgaben von Bund und Kanton. • In Frienisberg werden die von externen Personen in sich in der Institution aufhalten Kontaktdaten erhoben, dies umfasst Besuchende, freiwilligen Mitarbeitende, externe Dienstleister (Handwerker, Lieferanten, etc.), Gäste in den Einrichtungen der Gastronomie (nach aktuellen Vorgaben) und an- dere Personengruppen von ausserhalb Frienisberg (wie Veranstaltungsbesuchende oder Gottes- dienstbesuchende). • Die erhobenen Kontaktdaten werden zu keinem anderen Zweck bearbeitet oder verwendet und 14 Tage nach dem Aufenthalt in Frienisberg vernichtet. Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 7 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG 5.13. Weitere Schutzmassnahmen • Bewohnendentransporte werden unter Einhaltung spezieller Hygieneregeln (Desinfektion, Schutz- masken) durchgeführt und die Fahrer sind geschult. • Interne Sitzungen und Schulungen werden unter Einhaltung der Grundregeln das BAG durchgeführt. • Der Einsatz von freiwilligen Mitarbeitenden ist im spezifischen Schutzkonzept geregelt. Über ihren allfälligen Einsatz wird durch die Covid 19 Fachgruppe entschieden. • Vermischung von Bewohnenden und Mitarbeitenden der einzelnen Wohngruppen wird vermieden. • Die Bewegungen von Bewohnenden, Mitarbeitenden und Dritter auf dem Areal werden bei Bedarf anpasst bzw. eingeschränkt. • Aufenthalte der Bewohnenden einschliesslich Übernachtungen ausserhalb von Frienisberg richten sich nach den behördlichen Vorgaben. 5.14. Managementaufgaben • Sicherstellen der regelmässigen Instruktion und Schulung der Mitarbeitenden über Richtlinien, Hygi- enemassnahmen, Umgang mit Bewohnenden und Umgang mit Schutzausrüstung • Verantwortung für die internen Prozesse und Abläufe, Prüfung auf Einhaltung der Richtlinien und Anpassung bei Bedarf • Gewährleistung des Gesundheitsschutzes für die Mitarbeitenden • Steuert die Kommunikation intern und extern • Sicherstellen einer ausreichenden Materialisierung mit Hygiene- und Schutzmaterial 6. Rückmeldungen und Beschwerden Der Qualitätsverantwortliche fungiert als interne Anlaufstelle für allfällige Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitenden, Bewohnenden und Dritter anlog dem Prozess Beschwerde- management. 7. Überprüfung und Aktualisierung Die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung des Schutzkonzeptes ist in der Verantwortung des Quali- tätsverantwortlichen. 8. Mitgeltende Dokumente (Stand 11.11.2021) • Empfehlungen und Weisungen des BAGs und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Kanton Bern • Konzept Standardhygienemassnahmen • Handbuch Hygiene Notfall Norovirus • Prozesse Vorgehen Verdacht COIVID 19 MA bzw. BW • AAW MA COVID 19 (Testen, Quarantäne, Isolation) und AAW Schutz am Arbeitsplatz • AAW BW COVID 19 (Testen, Quarantäne, Isolation) • Maskentragepflicht Frienisberg • AAW Umgang mit Schutzausrüstung • Schutzkonzept für Besucher • weitere Interne Schutzkonzepte Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 8 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG 9. Abschluss Dieses Dokument ist allen Mitarbeitern zugänglich und wurde geschult. Verantwortliche Personen, Unterschrift und Datum: Frienisberg, 11.11.2021 Peter Gerber Jörg Oelschlägel Direktor Qualitätsverantwortlicher Datei: Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830 Gültig ab: 11.11.2021 Autor(en): Oelschlägel, Jörg Version 5 Genehmigung durch: Gerber, Peter Seite 9 / 9
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