SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG - ÜSES DORF

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SCHUTZKONZEPT COVID 19
FRIENISBERG – ÜSES DORF
Überarbeitung vom 11.11.2021
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG

Inhaltsverzeichnis

1.     Einleitung ................................................................................................................................................. 3
2.     Ziel ............................................................................................................................................................ 3
3.     Verantwortlichkeiten Frienisberg .......................................................................................................... 3
4.     Grundregeln BAG und Bund.................................................................................................................. 4
5.     Umsetzung Frienisberg .......................................................................................................................... 4
       5.1. Maskentragpflicht ............................................................................................................................. 4
       5.2. Händehygiene .................................................................................................................................. 4
       5.3. Distanz halten................................................................................................................................... 5
       5.4. Tätigkeiten in unvermeidbarer Distanz unter 1,5 m ......................................................................... 5
       5.5. Reinigung ......................................................................................................................................... 5
       5.6. Vorgehen bei Verdacht COVID 19 und allfälligen Erkrankungen .................................................... 6
       5.7. Kommunikation................................................................................................................................. 6
       5.8. Gastronomie, Veranstaltungen und externe Dienstleister ............................................................... 7
       5.9. Besuchermanagement ..................................................................................................................... 7
       5.10. Schutzimpfung COVID 19 ................................................................................................................ 7
       5.11. Serielles Testen................................................................................................................................ 7
       5.12. Kontaktdatenerhebung ..................................................................................................................... 7
       5.13. Weitere Schutzmassnahmen ........................................................................................................... 8
       5.14. Managementaufgaben ..................................................................................................................... 8
6.     Rückmeldungen und Beschwerden ...................................................................................................... 8
7.     Überprüfung und Aktualisierung ........................................................................................................... 8
8.     Mitgeltende Dokumente (Stand 30.08.2021) ......................................................................................... 8
9.     Abschluss ................................................................................................................................................ 9

Datei:                 Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830                                                                                   Gültig ab: 11.11.2021
Autor(en):             Oelschlägel, Jörg                                                                                                                         Version 5
Genehmigung durch:     Gerber, Peter                                                                                                                             Seite 2 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG

1. Einleitung
Als Institution für Betreuung und Pflege ist Frienisberg – üses Dorf in besonderem Masse verpflichtet die
Vorgaben des Bundes, insbesondere des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Kanton Berns umset-
zen und mit geeigneten Massnahmen die Bewohnenden, Mitarbeitenden und Dritte zu schützen.

Grundlage des Schutzkonzeptes sind die Vorgaben des Bundes und des Kantons Bern. Das vorliegende
Konzept ist Teil des betriebsinternen Hygienekonzepts Frienisberg. Das vorliegende Schutzkonzept orien-
tiert sich an der Vorlage des BAGs und an den Grundlagen CURAVIVA Schweiz. Es beschreibt die Schutz-
massnahmen in Frienisberg, die unter Mitwirkung der Mitarbeitenden, Bewohnenden, Angehörigen, Besu-
chern sowie externer Dienstleister umgesetzt werden.

Momentan ermöglicht die COVID 19 Schutzimpfung punktuell Lockerungen und Erleichterung, insbesondere
für die Bewohnenden. Die genaue Umsetzung ist den mitgeltenden Dokumenten beschrieben und wird lau-
fend an aktuelle Entwicklung der Pandemie angepasst.

2. Ziel
Das Ziel der Massnahmen ist es Bewohnende, Mitarbeitende und Dritte in Frienisberg vor einer Ansteckung
mit COVID 19 zu schützen.

3. Verantwortlichkeiten Frienisberg
Die übergeordnete Verantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes liegt bei den Bereichsleitungen
und dem Direktor. Für die praktische Umsetzung ist die COIVID 19 Fachgruppe, unter dem Vorsitz des Di-
rektors, verantwortlich.

Die Fachgruppe setzt weiter aus den Bereichsleitungen, insbesondere der Bereiche Leben mit Beeinträchti-
gungen und Leben im Alter und weiteren Fachpersonen sowie punktuell externen Dienstleistern zusammen.
Die COIVID 19 Fachgruppe beurteilt laufend die Situation in Frienisberg.

Die Fachgruppe fungiert intern als erste Anlaufstell, triagiert Verdachtsfälle bei Bewohnenden und Mitarbei-
tenden und leitet in enger Zusammenarbeit mit dem medizinischen Zentrum und dem Heimarzt allfällige
Massnahmen, wie die Isolation von Bewohnenden, ein. Für organisatorische Belange sind die jeweiligen Be-
reichsleitungen zuständig.

Datei:               Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830                                Gültig ab: 11.11.2021
Autor(en):           Oelschlägel, Jörg                                                                      Version 5
Genehmigung durch:   Gerber, Peter                                                                          Seite 3 / 9
SCHUTZKONZEPT COVID 19 FRIENISBERG

4. Grundregeln BAG und Bund
Das Schutzkonzept muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser
Vorgaben sieht Frienisberg ausreichende und angemessene Massnahmen vor.

Vorgaben BAG und Bund:
   1.   Die Maskentragpflicht gemäss COVID 19 Verordnung
    2.       Alle Personen in der Institution reinigen sich regelmässig die Hände
    3.       Mitarbeitende und andere Personen halten 1, 5 m Abstand zueinander
    4.       Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch ins-
             besondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden
    5.       Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
    6.       Mitarbeitende mit Symptomen sind mit Hygienemaske nach Hause zu schicken und zu informieren,
             aufgefordert die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl. www.bag.admin.ch/iso-
             lation-und-quarantaene)
    7.       Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu
             gewährleisten
    8.       Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Mass-
             nahmen
    9.       Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und
             anzupassen
    10.      Kontaktdaten werden gemäss Covid 19 Verordnung erhoben.

5. Umsetzung Frienisberg

5.1. Maskentragpflicht

Massnahmen
seit dem 12.10.2020 gilt im Kanton Bern die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen, bereits
seit dem 25.03. 2020 gilt in Frienisberg die Maskenpflicht für alle Mitarbeitende mit Bewohnendenkontakt
die Umsetzung in Frienisberg ist im Dokument Maskenpflicht Frienisberg definiert
Frienisberg richtet sich nach den Vorgaben von Bund und Kanton und setzt allfällige Lockerungen unter Be-
rücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten um
Die Maskenpflicht gilt, wie im Dokument Maskenpflicht Frienisberg definiert, für alle vorhandenen Schutzkon-
zepte und ergänzt diese.
Siehe auch Schutzkonzept für Besucher

5.2. Händehygiene

Massnahmen
Händehygiene siehe betriebliches Konzept Standardhygienemassnahmen
Bewohnenden und Gästen werden auf die Pflicht zum Händewaschen oder -desinfizieren hingewiesen.
Auf Begrüssungs- und Verabschiedungsrituale wie Händeschütteln ist zu verzichten.
Die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG der Kampagne „So schützen wir uns“ sind in der gesamten In-
stitution ausgehängt.
Siehe auch Schutzkonzept für Besucher
Datei:               Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830                                Gültig ab: 11.11.2021
Autor(en):           Oelschlägel, Jörg                                                                      Version 5
Genehmigung durch:   Gerber, Peter                                                                          Seite 4 / 9
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5.3. Distanz halten

Massnahmen
Für alle Personen in Frienisberg insbesondere für die Mitarbeitenden gilt die 1,5 m-Distanzregel.
Arbeitsplätze (inkl. Pausenraum) und der Essbereich der Bewohnenden sind gemäss Distanzregel eingerich-
tet.
Die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG der Kampagne „So schützen wir uns“ sind in der gesamten In-
stitution ausgehängt.
Siehe auch Schutzkonzept für Besucher

5.4. Tätigkeiten in unvermeidbarer Distanz unter 1,5 m

Massnahmen
Es gilt die Tragepflicht von Masken, falls die Distanzregeln nicht eingehalten werden können.
Bei direktem Kontakt mit den Bewohnenden und in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt
die generelle Tragepflicht unabhängig der Distanz.

Der Einsatz von Schutzmaterial ist bekannt (AAW Umgang mit Schutzausrüstung).

Alle Mitarbeitenden mit Bewohnendenkontakt tragen Berufsbekleidung, die täglich gewechselt wird.

Unnötiger Körperkontakt wird vermieden (Händeschütteln usw.).

5.5. Reinigung

Massnahmen
Die Reinigung und Desinfektion erfolgt nach betriebsinternen Standards (siehe Konzept Standardhygiene-
massnahmen und Handbuch Hygiene-Notfall Noroviren).
Abfälle werden sicher in geschlossenen Behältern entsorgt (inkl. Einwegmaterial wie Handschuhe, Masken
auch jene der Besuchenden).

Die Berufsbekleidung wird in Frienisberg gewaschen.

Siehe auch Schutzkonzept für Besucher

Datei:               Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830                                Gültig ab: 11.11.2021
Autor(en):           Oelschlägel, Jörg                                                                      Version 5
Genehmigung durch:   Gerber, Peter                                                                          Seite 5 / 9
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5.6. Vorgehen bei Verdacht COVID 19 und allfälligen Erkrankungen

 Massnahmen
 Bewohnende:
    •        Das Vorgehen bei Verdachtsfällen und allfälligen Erkrankungen ist im Prozess Vorgehen COVID
             19 definiert. Allfällige Massnahmen, wie die Isolation, sind in der AAW BW COVID- 19 (Testung,
             Quarantäne, Isolation) beschrieben.
    •        Das Vorgehen bei eintretenden Bewohnenden sowie bei Bewohnenden, die aus Kliniken /Spitä-
             lern zurückverlegt werden, ist in der AAW BW COVID- 19 (Testung, Quarantäne, Isolation) gere-
             gelt.
    •        Eine Planung für eine evtl. notwendige WG für Bewohnende mit COVID 19 Erkrankungen ist vor-
             handen.
 Mitarbeitende:
     •       Mitarbeitende mit Symptomen bleiben zu Hause, unabhängig vom Impfstatus
     •       Das Vorgehen bei Verdachtsfällen und allfälligen Erkrankungen ist im Prozess Vorgehen COVID 19
             MA definiert und in der AAW MA COVID 19 (Testen, Quarantäne, Isolation) sowie in der AAW
             Schutz am Arbeitsplatz beschrieben
     •       Mitarbeitende, die in Kontakt mit Personen mit COVID 19 Verdacht bzw. COVID 19 Erkrankung ge-
             kommen sind, melden sich bei der COVID 19 Fachgruppe.

5.7. Kommunikation

 Massnahmen
 Bewohnende:
     •       werden zielgerichtet durch Briefe und durch die Mitarbeitenden informiert
     •       alle Informationen werden jeweils auf der Homepage aktualisiert
 Angehörige:
     •       werden zielgerichtet durch Briefen und durch die Homepage informiert
     •       bei Besonderheiten wird telefonisch Kontakt aufgenommen
 Mitarbeitenden:
         •    die COIVID 19 Fachgruppe ist zusammen mit den Bereichsleitungen verantwortlich für die interne
              Kommunikation
         •    Mitarbeitende werden laufend in den internen Sitzungsgefässen bzw. Kommunikationsplattformen
              informiert
         •    bei Bedarf werden Schulungen durchgeführt
         •    Informationen mit grosser Tragweite sowie alle neuen Vorgaben werden stufengerecht schriftlich
              via E-Mail oder in Papierform abgeben, bei Bedarf werden sämtliche Mitarbeitende informiert
         •    Alle Mitarbeitenden haben Zugriff auf die internen Dokumente und Arbeitsanweisungen, die Quali-
              tätsmanagementsystem (Q Log Book) abgelegt sind

Datei:               Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830                                  Gültig ab: 11.11.2021
Autor(en):           Oelschlägel, Jörg                                                                        Version 5
Genehmigung durch:   Gerber, Peter                                                                            Seite 6 / 9
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5.8. Gastronomie, Veranstaltungen und externe Dienstleister

 Massnahmen
 Gastronomie und externe Veranstaltungen:
     •     Gastronomieangebote und Veranstaltungen werden durch die COVID 19 Fachgruppe bewilligt.
     •     Die Gastronomie richtet nach dem Branchenschutzkonzept und adaptiert es für Frienisberg
 Externe Dienstleister (wie Podologie, Physiotherapie, Coiffeur:
     •     Externe Dienstleister dürfen nur unter der Voraussetzung von vorhandenen spezifischen Schutzkon-
           zepten und deren Einhaltung in Frienisberg tätig sein.
     •      Die Schutzkonzepte werden von der COVID 19 Fachgruppe geprüft und genehmigt.

5.9. Besuchermanagement
Die Regeln für Besuche richten sich nach den Vorgaben der Behörden. Die Umsetzung in Frienisberg, ins-
besondere der Ablauf und die Organisation von Besuchen von Angehörigen sind im Schutzkonzept für Besu-
cher definiert.

5.10. Schutzimpfung COVID 19
     •     Frienisberg unterstützt ausdrücklich die Impfkampagne von Bund und Kanton.
     •     Frienisberg macht allen Bewohnenden, die dies möchten, die Impfung (einschliesslich Auffri-
           schungsimpfung) unter Aufsicht des Heimarztes zugänglich.
     •     Frienisberg unterstützt alle Mitarbeitenden Zugang zur Schutzimpfung COVID 19 erhalten (intern
           oder extern).
     •     Frienisberg berücksichtigt bei allen Massnahmen den Impfstatus, einschliesslich Genesenenstatus,
           der Mitarbeitenden und Bewohnenden.

5.11. Serielles Testen
     •     Seit dem 23.08.2021 werden die Mitarbeitenden ohne COVID 19 Schutz (keine Impfung, nicht gene-
           sen) einmal wöchentlich getestet (PCR- Rachenspülwassertest).
     •     Frienisberg richtet sich nach der Teststrategie des Kanton Bern.
     •     Das serielle Testen wird je nach Situation auf ungeschützte Bewohnende bzw. geschützte Personen
           (Bewohnende und Mitarbeitende) ausgedehnt.

5.12. Kontaktdatenerhebung

 Massnahmen
     •     Das Erheben von Kontaktdaten dient der Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgung von Infektionsket-
           ten und richtet sich nach den aktuellen Vorgaben von Bund und Kanton.
     •     In Frienisberg werden die von externen Personen in sich in der Institution aufhalten Kontaktdaten
           erhoben, dies umfasst Besuchende, freiwilligen Mitarbeitende, externe Dienstleister (Handwerker,
           Lieferanten, etc.), Gäste in den Einrichtungen der Gastronomie (nach aktuellen Vorgaben) und an-
           dere Personengruppen von ausserhalb Frienisberg (wie Veranstaltungsbesuchende oder Gottes-
           dienstbesuchende).
     •     Die erhobenen Kontaktdaten werden zu keinem anderen Zweck bearbeitet oder verwendet und 14
           Tage nach dem Aufenthalt in Frienisberg vernichtet.

Datei:               Schutzkonzept Covid 19 Frienisberg 20210830                                  Gültig ab: 11.11.2021
Autor(en):           Oelschlägel, Jörg                                                                        Version 5
Genehmigung durch:   Gerber, Peter                                                                            Seite 7 / 9
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5.13. Weitere Schutzmassnahmen
     •     Bewohnendentransporte werden unter Einhaltung spezieller Hygieneregeln (Desinfektion, Schutz-
           masken) durchgeführt und die Fahrer sind geschult.
     •     Interne Sitzungen und Schulungen werden unter Einhaltung der Grundregeln das BAG durchgeführt.
     •     Der Einsatz von freiwilligen Mitarbeitenden ist im spezifischen Schutzkonzept geregelt. Über ihren
           allfälligen Einsatz wird durch die Covid 19 Fachgruppe entschieden.
     •     Vermischung von Bewohnenden und Mitarbeitenden der einzelnen Wohngruppen wird vermieden.
     •     Die Bewegungen von Bewohnenden, Mitarbeitenden und Dritter auf dem Areal werden bei Bedarf
           anpasst bzw. eingeschränkt.
     •     Aufenthalte der Bewohnenden einschliesslich Übernachtungen ausserhalb von Frienisberg richten
           sich nach den behördlichen Vorgaben.

5.14. Managementaufgaben
     •     Sicherstellen der regelmässigen Instruktion und Schulung der Mitarbeitenden über Richtlinien, Hygi-
           enemassnahmen, Umgang mit Bewohnenden und Umgang mit Schutzausrüstung
     •     Verantwortung für die internen Prozesse und Abläufe, Prüfung auf Einhaltung der Richtlinien und
           Anpassung bei Bedarf
     •     Gewährleistung des Gesundheitsschutzes für die Mitarbeitenden
     •     Steuert die Kommunikation intern und extern
     •     Sicherstellen einer ausreichenden Materialisierung mit Hygiene- und Schutzmaterial

6. Rückmeldungen und Beschwerden
Der Qualitätsverantwortliche fungiert als interne Anlaufstelle für allfällige Rückmeldungen, Beschwerden und
Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitenden, Bewohnenden und Dritter anlog dem Prozess Beschwerde-
management.

7. Überprüfung und Aktualisierung
Die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung des Schutzkonzeptes ist in der Verantwortung des Quali-
tätsverantwortlichen.

8. Mitgeltende Dokumente (Stand 11.11.2021)
     •     Empfehlungen und Weisungen des BAGs und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
           Kanton Bern
     •     Konzept Standardhygienemassnahmen
     •     Handbuch Hygiene Notfall Norovirus
     •     Prozesse Vorgehen Verdacht COIVID 19 MA bzw. BW
     •     AAW MA COVID 19 (Testen, Quarantäne, Isolation) und AAW Schutz am Arbeitsplatz
     •     AAW BW COVID 19 (Testen, Quarantäne, Isolation)
     •     Maskentragepflicht Frienisberg
     •     AAW Umgang mit Schutzausrüstung
     •     Schutzkonzept für Besucher
     •     weitere Interne Schutzkonzepte

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Autor(en):           Oelschlägel, Jörg                                                                         Version 5
Genehmigung durch:   Gerber, Peter                                                                             Seite 8 / 9
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9. Abschluss
Dieses Dokument ist allen Mitarbeitern zugänglich und wurde geschult.

Verantwortliche Personen, Unterschrift und Datum:

Frienisberg, 11.11.2021

Peter Gerber                                                          Jörg Oelschlägel
Direktor                                                              Qualitätsverantwortlicher

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Autor(en):           Oelschlägel, Jörg                                                                        Version 5
Genehmigung durch:   Gerber, Peter                                                                            Seite 9 / 9
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