STEUERNEWS 2020 - Wirtschaftstreuhand
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STEUERNEWS 2020 Steuerreform & Abgabenänderungsgesetz 2020 Sehr geehrte Klientin! Sehr geehrter Klient! Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 1.1.2020 • Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird von € 30.000,00 auf € 35.000,00 angehoben Konsequenz aus der Eigenschaft als Kleinunternehmer - Automatisch umsatzsteuerbefreit - Kein Umsatzsteuerausweis in Rechnungen - Kein Vorsteuerabzug - Die Abgabenpflicht einer Umsatzsteuererklärung entfällt Es kann jedoch auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer verzichtet werden (Dieser Verzicht ist mindestens 5 Jahre gültig). In diesem Fall sind die Umsätze steuerpflichtig und die in Rechnung gestellte Vorsteuer ist abzugsfähig. • Betriebsausgabenpauschale für Kleinunternehmer ab 2020 Ab dem Jahr 2020 gibt es für Kleinunternehmer die Möglichkeit Betriebsausgaben pauschal geltend zu machen. Dies betrifft alle pauschalierungsfähigen Betriebe (außer Vermietung & Verpachtung) die im Veranlagungsjahr die Umsatzgrenze von €35.000,00 nicht überschreiten. Ein einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze im Veranlagungsjahr ist unschädlich, wenn die Umsätze im Veranlagungsjahr maximal €40.000,00 UND im Vorjahr ≤ €35.000,00 nicht überschritten haben. Für Dienstleistungsbetriebe sind 20% der Betriebseinnahmen und bei allen anderen 45% der Betriebseinnahmen als pauschale Betriebskosten anzusetzen Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben sind noch die Pflichtversicherungsbeiträge (KV, UV, PV und AlV) absetzbar. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist 3 Jahre bindend. Erst nach Ablauf dieser 3 Jahren können die tatsächlichen Betriebsausgaben geltend gemacht werden. • Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird von € 400,00 auf € 800,00 erhöht. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Gegenstände des Anlagevermögens, welche sofort absetzbar sind. Anlagegüter über € 800,00 sind auf die voraussichtliche Nutzungsdauer aufgeteilt abzuschreiben. • Quick Fix: Innergemeinschaftliche Lieferungen (Ausgangsrechnungen) Ab 1.12020 kommt es zu verschärften formalen Anforderungen an die Steuerfreiheit Wichtig: - UID Nr. von einem EU-Unternehmern überprüfen. Wenn die UID Nr. korrekt ist, diese Überprüfung ausdrucken und bei der Ausgangsrechnung ablegen. Überprüfung der UID Nr. unter folgenden Webseiten möglich - UID-Suche + Überprüfung https://uid-suche.at/ oder https://uid-suche.eu/ - Europäische Kommission UID-Überprüfung http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=de - Finanzonline https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ 1 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
- Der Transportnachweis muss der betreffenden Ausgangsrechnung zuordenbar sein und ist aufzubewahren, damit die Steuerfreiheit gewährleistet ist. Im Versendungsfall: ▪ Lieferschein unterschrieben vom Empfänger ▪ Versendungsbeleg (Frachtbrief, Postaufgabeschein, Speditionsrechnung + Versendungsbeleg) Im Abholfall: ▪ Lieferschein unterschrieben vom Empfänger ▪ Name und Anschrift des Beauftragten ggf. Spezialvollmacht ▪ Kopie Reisepass bzw. Führerschein der abholenden Person - Termingerechte Meldung der Zusammenfassenden Meldung (bis letzten des Folgemonats) • Quick Fix: Reihengeschäfte (Ausgangsrechnungen) Von einem Reihengeschäft spricht man, wenn mindestens 3 Unternehmer an einem Warenverkauf beteiligt sind. Es gibt bei einem Reihengeschäft immer nur 1 bewegte Lieferung und mehrere ruhende Lieferungen, diese sind ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung. Um welche Art der Lieferung es sich handelt hängt immer davon ab, wer für den Transport sorgt. Mit der Steuerreform 2020 wurde der Begriff des sogenannten „Zwischenhändlers“ gesetzlich definiert. Ein Zwischenhändler ist ein Unternehmer innerhalb der Reihe, wenn er die Ware befördert oder versendet. Zwischenhändler kann jeder außer dem Ersten oder dem Letzten in der Reihe sein. Beispiel: Der Unternehmer D2 bestellte eine Ware bei dem Unternehmer D1, dieser hat die Ware nicht lagernd und bestellt die Ware beim Unternehmer Ö2 und dieser bestellt die Ware beim Unternehmer Ö1. Die Ware wird direkt von Ö1 an D2 geliefert und D1 sorgt für den Transport. Rechtslage bis 31.12.2019 Zwischen Ö2 und D1 liegt die bewegte Lieferung vor. Ö2 stellt seine Ausgangsrechnung mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung an D1 aus. Rechtslage ab 1.1.2020 Wenn der Zwischenhändler eine UID Nr. im Abgangsstaat der Lieferung hat, kann er mit dieser seinem Lieferanten gegenüber auftreten (-> Wahlrecht). In diesem Fall verlagert sich die bewegte Lieferung. Zwischen D1 und D2 liegt dann die bewegte Lieferung vor. Ö2 stellt seine Ausgangsrechnung mit 20% USt an D1 aus (=ruhende Lieferung). D1 stellt seine Ausgangsrechnung mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung an D2 aus. D1 muss in Österreich eine UVA und ZM abgeben. (Quelle: Oberlaa Arbeitsbuch Herbst 2019) 2 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
• E-Books, E-Paper und andere elektronische Publikationen werden ab 1.1.2020 mit der Lieferung physischer Druckwerke (ermäßigten Steuersatz von 10%) gleichgestellt. • Die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahreserklärung und die Abgabenpflicht der Werbeabgabe entfällt ab 1.1.2020 wenn die Summe der abgabenpflichtigen Entgelte im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr) €10.000,00 (=Freigrenze) nicht überschreiten. Das heißt es sind Beträge bis € 500,00 (5% von €10.000,00) bei der Veranlagung nicht festzusetzen. Der Unternehmer muss aber in zutreffenden Fällen Werbeabgabe verrechnen, auch wenn er unter der Freigrenze liegt, da ab dem Monat der Überschreitung der € 10.000,00 die bisher angefallene Werbeabgabe nachgemeldet und bezahlt werden muss. Falls die Freigrenze nicht überschritten wird, verbleibt die in Rechnung gestellte Werbeabgabe beim leistenden Unternehmer. • Ab 1.1.2020 regelt das Zustellgesetz, dass alle behördlichen Schriftstücke (Schriftstücke von Gerichten und Verwaltungsbehörden im Rahmen der Hoheitsverwaltung) an Unternehmer verpflichtend elektronisch zugestellt werden. Hingegen sind zum Empfang elektronisch versendeter Schriftstücke Private berechtigt und nicht verpflichtet. Als Unternehmer gelten: - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung Ausgenommen sind: - Kleinunternehmer iSd UstG , dh jene Unternehmer, die Wegen der Unterschreiten der Umsatzgrenze von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. - Unternehmer, die nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen oder über einen Internet-Anschluss verfügen. Gegebenenfalls ist die Teilnahme an der elektronischen Zustellung unzumutbar. Welche Schritte sind zur Empfangsbereitschaft für elektronische Schriftstücke zu setzen? 1. Unternehmensserviceportal - https://www.usp.gv.at 2.Registrieren Wie läuft die Registrierung ab? Sie können sich entweder ▪ mittels Handy-Signatur oder ▪ privatem FinanzOnline-Zugang als Person anmelden und ein Unternehmen verknüpfen oder ▪ sich mittels FinanzOnline-Zugang als Unternehmen anmelden und eine natürliche Person verknüpfen. Die Anmeldung als Person für bereits bestehende Unternehmen ist nur möglich, wenn Sie das Unternehmen selbständig vertreten dürfen. Dies ist in der Regel gegeben • wenn es im Firmenbuch geregelt ist ("...vertritt selbständig") • wenn Sie Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind • wenn Sie Gesellschafterin oder Gesellschafter einer offenen Gesellschaft sind • wenn Sie Komplementärin oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft sind • wenn Sie als Obmann im Vereinsregister eingetragen sind 3 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
Als Unternehmen anmelden und einen Benutzer registrieren Anmeldung als Unternehmen Melden Sie sich mit dem FinanzOnline-Zugang des Unternehmens (FON Supervisor) an. Zur Anmeldung Ich habe keinen FinanzOnline-Zugang für das Unternehmen Anklicken 4 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
Auf weiter klicken und Fragen beantworten 5 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
USP Administrator benennen Die erste Rolle, die ein Unternehmenskonto benötigt, ist die des Unternehmensadministrators. Dieser kann im Anschluss selbständig weitere Rollen und Rechte vergeben. Konto mit einer natürlichen Person verbinden Sicherheit steht im USP an höchster Stelle. Daher stehen die meisten Services nur Konten zur Verfügung, bei denen eine natürliche Person verknüpft ist. Diese Verknüpfung kann mittels Handy-Signatur, Bürgerkarte oder den FinanzOnline-Zugangsdaten der Person erfolgen. 6 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
Das System überprüft nun, ob die Registrierung sofort durchgeführt werden kann oder ob eine Bestätigung seitens Geschäftsführung erforderlich ist. Keine Bestätigung erforderlich Fertig! Sie können nun ein Service aufrufen, weitere Rechte hinzufügen oder vielleicht das erste Mitarbeiterkonto hinzufügen. Bestätigung erforderlich PDF wird zugeschickt Wenn trotz Abfrage in den Registern nicht sicher gestellt werden kann, ob die als USP Administrator benannte Person berechtigt ist das Unternehmen zu vertreten, wird postalisch ein RSa-Brief an die Geschäftsführung versendet mit den Zugangsdaten zum USP und Informationen zum Abbruch der Registrierung Sicherheitsfrist abwarten Um Missbrauch zu vermeiden gibt es eine dreitätige Frist, bevor das Konto aktiviert wird. Während die Frist läuft, kann die Registrierung abgebrochen werden. Erneute Anmeldung Die Person, die als USP-Administrator bestimmt wurde, kann sich mittels FinanzOnline-Zugang bzw. Handy-Signatur anmelden Fertig! Sie können nun ein Service aufrufen, weitere Rechte hinzufügen oder vielleicht das erste Mitarbeiterkonto hinzufügen. 7 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
Als Person anmelden und ein Unternehmen registrieren Sie können Ihr Unternehmen auch mit Ihrer Handy-Signatur oder dem privaten FinanzOnline- Zugang registrieren, sofern Sie selbständig vertretungsbefugt sind. Anmeldung als Person Melden Sie sich mittels Handy-Signatur, Bürgerkarte oder privatem FinanzOnline-Zugang an. Anmelden Unternehmen auswählen Wenn Sie für mehr als ein Unternehmen vertretungsberechtigt sind, können Sie nun das Unternehmen auswählen, dass Sie mit sich als Administrator registrieren möchten Registrierung bestätigen Bestätigen Sie die Registrierung Ihres Unternehmens im Assistenten Fertig! Sie können nun ein Service aufrufen, weitere Rechte hinzufügen oder vielleicht das erste Mitarbeiterkonto hinzufügen. (Quelle: Website www.usp.gv.at) 8 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
3. E-Mail Adresse hinterlegen 4. Das Unternehmen benötigt nicht nur eine Registrierung im Unternehmensservice Portal, sondern muss dort auch die Anwendung „Mein Postkorb“ freischalten (und dort eine E-Mail- Adresse hinterlegen). 5. Funktionsweise ab 1.12.2019 6. Nach der Registrierung und der Freischaltung von „Mein Postkorb“ wird Ihre E-Mail-Adresse beim Teilnehmerverzeichnis hinzugefügt. 7. Wird ein behördliches Schriftstück verschickt, wird auf das Teilnehmerverzeichnis zugegriffen um zu schauen, ob das Schriftstück elektronisch oder per Postweg (falls keine Registrierung erfolgt ist) verschickt wird. Bei elektronischer Zustellung bekommen Sie ein E-Mail, dass sich Post in Ihrem „Mein Postkorb“ befindet. Auf der Website vom Unternehmensservice Portal können Sie dann Ihr behördliches Schriftstück abrufen. 8. Derzeit gibt es noch keine gesetzliche Regelung bezüglich Strafen, falls keine Registrierung bis zum 31.12.2019 beim Unternehmensservice Portal vorgenommen wird und daher die behördlichen Schriftstücke nicht elektronisch zugestellt werden können. Die Steuernews 2020 finden Sie auch online auf unserer Homepage www.scharf-wt.com 9 Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH November 2019
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