STEUERNEWS 2020 - Wirtschaftstreuhand

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STEUERNEWS 2020 - Wirtschaftstreuhand
STEUERNEWS 2020
                             Steuerreform & Abgabenänderungsgesetz 2020

Sehr geehrte Klientin!
Sehr geehrter Klient!

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 1.1.2020

    •    Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird von € 30.000,00 auf € 35.000,00 angehoben
         Konsequenz aus der Eigenschaft als Kleinunternehmer
          - Automatisch umsatzsteuerbefreit
          - Kein Umsatzsteuerausweis in Rechnungen
          - Kein Vorsteuerabzug
          - Die Abgabenpflicht einer Umsatzsteuererklärung entfällt
         Es kann jedoch auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer verzichtet werden (Dieser Verzicht
         ist mindestens 5 Jahre gültig). In diesem Fall sind die Umsätze steuerpflichtig und die in
         Rechnung gestellte Vorsteuer ist abzugsfähig.

    •   Betriebsausgabenpauschale für Kleinunternehmer ab 2020
        Ab dem Jahr 2020 gibt es für Kleinunternehmer die Möglichkeit Betriebsausgaben pauschal
        geltend zu machen. Dies betrifft alle pauschalierungsfähigen Betriebe (außer Vermietung &
        Verpachtung) die im Veranlagungsjahr die Umsatzgrenze von €35.000,00 nicht überschreiten.
        Ein einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze im Veranlagungsjahr ist unschädlich, wenn die
        Umsätze im Veranlagungsjahr maximal €40.000,00 UND im Vorjahr ≤ €35.000,00 nicht
        überschritten haben.
        Für Dienstleistungsbetriebe sind 20% der Betriebseinnahmen und bei allen anderen 45% der
        Betriebseinnahmen als pauschale Betriebskosten anzusetzen
        Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben sind noch die Pflichtversicherungsbeiträge (KV,
        UV, PV und AlV) absetzbar. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist 3 Jahre bindend. Erst nach
        Ablauf dieser 3 Jahren können die tatsächlichen Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

    •    Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird von € 400,00 auf € 800,00 erhöht.
         Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Gegenstände des Anlagevermögens, welche sofort
         absetzbar sind. Anlagegüter über € 800,00 sind auf die voraussichtliche Nutzungsdauer
         aufgeteilt abzuschreiben.

    • Quick Fix: Innergemeinschaftliche Lieferungen (Ausgangsrechnungen)
Ab 1.12020 kommt es zu verschärften formalen Anforderungen an die Steuerfreiheit
Wichtig:
    - UID Nr. von einem EU-Unternehmern überprüfen. Wenn die UID Nr. korrekt ist, diese
        Überprüfung ausdrucken und bei der Ausgangsrechnung ablegen.
    Überprüfung der UID Nr. unter folgenden Webseiten möglich
         - UID-Suche + Überprüfung
            https://uid-suche.at/ oder https://uid-suche.eu/
         - Europäische Kommission UID-Überprüfung
            http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=de
         - Finanzonline
            https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                                  November 2019
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-  Der Transportnachweis muss der betreffenden Ausgangsrechnung zuordenbar sein und ist
       aufzubewahren, damit die Steuerfreiheit gewährleistet ist.
Im Versendungsfall:
    ▪ Lieferschein unterschrieben vom Empfänger
    ▪ Versendungsbeleg (Frachtbrief, Postaufgabeschein, Speditionsrechnung + Versendungsbeleg)
Im Abholfall:
    ▪ Lieferschein unterschrieben vom Empfänger
    ▪ Name und Anschrift des Beauftragten ggf. Spezialvollmacht
    ▪ Kopie Reisepass bzw. Führerschein der abholenden Person

    -    Termingerechte Meldung der Zusammenfassenden Meldung (bis letzten des Folgemonats)

    •    Quick Fix: Reihengeschäfte (Ausgangsrechnungen)
         Von einem Reihengeschäft spricht man, wenn mindestens 3 Unternehmer an einem
         Warenverkauf beteiligt sind. Es gibt bei einem Reihengeschäft immer nur 1 bewegte Lieferung
         und mehrere ruhende Lieferungen, diese sind ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung.
         Um welche Art der Lieferung es sich handelt hängt immer davon ab, wer für den Transport
         sorgt. Mit der Steuerreform 2020 wurde der Begriff des sogenannten „Zwischenhändlers“
         gesetzlich definiert. Ein Zwischenhändler ist ein Unternehmer innerhalb der Reihe, wenn er die
         Ware befördert oder versendet. Zwischenhändler kann jeder außer dem Ersten oder dem
         Letzten in der Reihe sein.
         Beispiel:
         Der Unternehmer D2 bestellte eine Ware bei dem Unternehmer D1, dieser hat die Ware nicht
         lagernd und bestellt die Ware beim Unternehmer Ö2 und dieser bestellt die Ware beim
         Unternehmer Ö1. Die Ware wird direkt von Ö1 an D2 geliefert und D1 sorgt für den Transport.
         Rechtslage bis 31.12.2019
         Zwischen Ö2 und D1 liegt die bewegte Lieferung vor. Ö2 stellt seine Ausgangsrechnung mit einer
         innergemeinschaftlichen Lieferung an D1 aus.
         Rechtslage ab 1.1.2020
         Wenn der Zwischenhändler eine UID Nr. im Abgangsstaat der Lieferung hat, kann er mit dieser
         seinem Lieferanten gegenüber auftreten (-> Wahlrecht). In diesem Fall verlagert sich die
         bewegte Lieferung. Zwischen D1 und D2 liegt dann die bewegte Lieferung vor. Ö2 stellt seine
         Ausgangsrechnung mit 20% USt an D1 aus (=ruhende Lieferung). D1 stellt seine
         Ausgangsrechnung mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung an D2 aus. D1 muss in
         Österreich eine UVA und ZM abgeben.

        (Quelle: Oberlaa Arbeitsbuch Herbst 2019)

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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                                  November 2019
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•    E-Books, E-Paper und andere elektronische Publikationen werden ab 1.1.2020 mit der
         Lieferung physischer Druckwerke (ermäßigten Steuersatz von 10%) gleichgestellt.

    •    Die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahreserklärung und die Abgabenpflicht der Werbeabgabe
         entfällt ab 1.1.2020 wenn die Summe der abgabenpflichtigen Entgelte im Veranlagungszeitraum
         (Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr) €10.000,00 (=Freigrenze) nicht überschreiten. Das heißt es
         sind Beträge bis € 500,00 (5% von €10.000,00) bei der Veranlagung nicht festzusetzen. Der
         Unternehmer muss aber in zutreffenden Fällen Werbeabgabe verrechnen, auch wenn er unter
         der Freigrenze liegt, da ab dem Monat der Überschreitung der € 10.000,00 die bisher
         angefallene Werbeabgabe nachgemeldet und bezahlt werden muss. Falls die Freigrenze nicht
         überschritten wird, verbleibt die in Rechnung gestellte Werbeabgabe beim leistenden
         Unternehmer.

    •    Ab 1.1.2020 regelt das Zustellgesetz, dass alle behördlichen Schriftstücke (Schriftstücke von
         Gerichten und Verwaltungsbehörden im Rahmen der Hoheitsverwaltung) an Unternehmer
         verpflichtend elektronisch zugestellt werden. Hingegen sind zum Empfang elektronisch
         versendeter Schriftstücke Private berechtigt und nicht verpflichtet.
         Als Unternehmer gelten:
          - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
          - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
          - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
          - Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
         Ausgenommen sind:
          - Kleinunternehmer iSd UstG , dh jene Unternehmer, die Wegen der Unterschreiten der
              Umsatzgrenze von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
          - Unternehmer, die nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen oder
              über einen Internet-Anschluss verfügen. Gegebenenfalls ist die Teilnahme an der
              elektronischen Zustellung unzumutbar.

         Welche Schritte sind zur Empfangsbereitschaft für elektronische Schriftstücke zu setzen?
         1.   Unternehmensserviceportal - https://www.usp.gv.at
         2.Registrieren
        Wie läuft die Registrierung ab?
        Sie können sich entweder
         ▪ mittels Handy-Signatur oder
         ▪ privatem FinanzOnline-Zugang als Person anmelden und ein Unternehmen
             verknüpfen oder
         ▪ sich mittels FinanzOnline-Zugang als Unternehmen anmelden und eine natürliche
             Person verknüpfen.

        Die Anmeldung als Person für bereits bestehende Unternehmen ist nur möglich, wenn
        Sie das Unternehmen selbständig vertreten dürfen. Dies ist in der Regel gegeben
         • wenn es im Firmenbuch geregelt ist ("...vertritt selbständig")
         • wenn Sie Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind
         • wenn Sie Gesellschafterin oder Gesellschafter einer offenen Gesellschaft sind
         • wenn Sie Komplementärin oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft sind
         • wenn Sie als Obmann im Vereinsregister eingetragen sind

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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                                    November 2019
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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                      November 2019
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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH           November 2019
USP Administrator benennen
Die erste Rolle, die ein Unternehmenskonto benötigt, ist die des Unternehmensadministrators.
Dieser kann im Anschluss selbständig weitere Rollen und Rechte vergeben.

Konto mit einer natürlichen Person verbinden
Sicherheit steht im USP an höchster Stelle. Daher stehen die meisten Services nur Konten zur
Verfügung, bei denen eine natürliche Person verknüpft ist. Diese Verknüpfung kann mittels
Handy-Signatur, Bürgerkarte oder den FinanzOnline-Zugangsdaten der Person erfolgen.

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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                           November 2019
Das System überprüft nun, ob die Registrierung sofort durchgeführt werden kann oder ob
eine Bestätigung seitens Geschäftsführung erforderlich ist.
Keine Bestätigung erforderlich

Fertig!
Sie können nun ein Service aufrufen, weitere Rechte hinzufügen oder vielleicht das erste
Mitarbeiterkonto hinzufügen.

Bestätigung erforderlich

PDF wird zugeschickt
Wenn trotz Abfrage in den Registern nicht sicher gestellt werden kann, ob die als USP
Administrator benannte Person berechtigt ist das Unternehmen zu vertreten, wird postalisch
ein RSa-Brief an die Geschäftsführung versendet mit den Zugangsdaten zum USP und
Informationen zum Abbruch der Registrierung

Sicherheitsfrist abwarten
Um Missbrauch zu vermeiden gibt es eine dreitätige Frist, bevor das Konto aktiviert wird.
Während die Frist läuft, kann die Registrierung abgebrochen werden.

Erneute Anmeldung
Die Person, die als USP-Administrator bestimmt wurde, kann sich mittels FinanzOnline-Zugang
bzw. Handy-Signatur anmelden

Fertig!
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Mitarbeiterkonto hinzufügen.

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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                           November 2019
Als Person anmelden und ein Unternehmen registrieren
Sie können Ihr Unternehmen auch mit Ihrer Handy-Signatur oder dem privaten FinanzOnline-
Zugang registrieren, sofern Sie selbständig vertretungsbefugt sind.

Anmeldung als Person
Melden Sie sich mittels Handy-Signatur, Bürgerkarte oder privatem FinanzOnline-Zugang an.

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(Quelle: Website www.usp.gv.at)

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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                           November 2019
3.   E-Mail Adresse hinterlegen
         4.   Das Unternehmen benötigt nicht nur eine Registrierung im Unternehmensservice Portal,
              sondern muss dort auch die Anwendung „Mein Postkorb“ freischalten (und dort eine E-Mail-
              Adresse hinterlegen).
         5.   Funktionsweise ab 1.12.2019
         6.   Nach der Registrierung und der Freischaltung von „Mein Postkorb“ wird Ihre E-Mail-Adresse
              beim Teilnehmerverzeichnis hinzugefügt.
         7.   Wird ein behördliches Schriftstück verschickt, wird auf das Teilnehmerverzeichnis
              zugegriffen um zu schauen, ob das Schriftstück elektronisch oder per Postweg (falls keine
              Registrierung erfolgt ist) verschickt wird.
              Bei elektronischer Zustellung bekommen Sie ein E-Mail, dass sich Post in Ihrem „Mein
              Postkorb“ befindet. Auf der Website vom Unternehmensservice Portal können Sie dann Ihr
              behördliches Schriftstück abrufen.
         8.   Derzeit gibt es noch keine gesetzliche Regelung bezüglich Strafen, falls keine Registrierung
              bis zum 31.12.2019 beim Unternehmensservice Portal vorgenommen wird und daher die
              behördlichen Schriftstücke nicht elektronisch zugestellt werden können.

Die Steuernews 2020 finden Sie auch online auf unserer Homepage www.scharf-wt.com

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Franz Scharf Wirtschaftstreuhand GmbH                                                      November 2019
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