Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich - Sekundarschule ...

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Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich - Sekundarschule ...
Schutzkonzept
Volksschulen Kanton Zürich
Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Gemeinde: Sekundarschule Kreis Marthalen                              Schule: SKM

Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:

Name: Ida Kaissl                                             Funktion: Schulleiterin

Telefon: 052 301 42 45, Mo-Do zu Bürozeiten                  Mail: schulleitung@skmarthalen.ch

Version (Nr.): 11         vom: 01.07.2021
Inhalt
   A:   Allgemeine Regeln ........................................................................................................................................................................................................................... 2
   B:   Distanzregeln ................................................................................................................................................................................................................................... 6
   D:   Schul- und Klassenanlässe ............................................................................................................................................................................................................. 11
   E:   Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung ...................................................................................................................................................................................... 14
   F:   Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz ....................................................................................................................................................................................... 16
   G:   Isolations- und Quarantänemassnahmen ..................................................................................................................................................................................... 18

Schutzmassnahmen                                                                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen                                                         verantwortliche                            Umsetzungs-
                                                                                  Umsetzungsmassnahmen                                                                   Person(en)                                 kontrolle

                                                                                                 A: Allgemeine Regeln

                Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.

A1: Jede Schule erstellt und aktualisiert ihr                                     Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes                                            Ida Kaissl                                 Durch: SL/Schul-
Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bun-                                        durch: Schulverwaltung                                                                 Roger Spalinger                            pflege
des (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage)

A2: Personen mit Krankheitssymptomen bleiben                                      – Schulangehörige mit Krankheitssymptomen                                              Mitarbeitende an der                       Durch: SL
zuhause                                                                             melden sich telefonisch bei der Schulleitung.                                        Schule
                                                                                  – Unsicherheiten oder Fragen werden mit dem
                                                                                    Schularzt abgesprochen.
                                                                                  – Information an Team und Eltern für den Fall
                                                                                    eines positiven Covid-19-Befundes ist vorbe-
                                                                                    reitet.
Schutzmassnahmen                                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen                    verantwortliche          Umsetzungs-
                                                  Umsetzungsmassnahmen                              Person(en)               kontrolle

                                                  Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisun-
                                                  gen der medizinischen Fachpersonen und Be-
                                                  hörden. Sie ordnet weder Tests noch Quaran-
                                                  täne-oder Isolationsmassnahmen selbst an.
A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume (z.B.   −   Das Schutzkonzept ist auf der Webseite        Schulpflege, Schullei-   Durch: Schulpflege,
Musikschulen, HSK-Trägerschaften, Vereine)            veröffentlicht                                tung                     SL, Hausdienst
und die weitere Öffentlichkeit sind über die      −   Die Eltern/Mitarbeiter/innen sind über die
Schutzmassnahmen und die Verwendung von
                                                      Verwendung der Kontaktdaten informiert.
Kontaktdaten der Schulen informiert.
                                                  −   Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen,
                                                      das Schutzkonzept zur Kenntnis genom-
                                                      men zu haben und zu befolgen. Bei jeder
                                                      Anpassung des Schutzkonzeptes werden
                                                      sie aktiv durch die Schule informiert.
A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Schulhaus      – Erwachsene halten untereinander sowie ge-       Schulleitung, Lehrper-   Durch: Hausdienst,
und auf dem Schulhausareal sind definiert           genüber Schülerinnen und Schülern wenn im-      sonen                    SL
(Pausen, Benutzung von Spielgeräten, Grup-          mer möglich einen Abstand von 1.5 Metern
penbildung etc.)                                    ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG.
                                                  – Für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Se-
                                                    kundarklasse gilt ebenfalls eine generelle
                                                    Maskenpflicht in den Innenräumen. Für Schü-
                                                    lerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primar-
                                                    klasse gilt eine Maskenempfehlung.
                                                  – Klassen und Gruppierungen bleiben wenn
                                                    möglich unter sich (möglichst viele Fächer im
                                                    eigenen Klassenzimmer)
                                                  – Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Es-
                                                    sen und Trinken zu verzichten.
Schutzmassnahmen                                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche          Umsetzungs-
                                                   Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)               kontrolle

A5: Gewährleistung, dass aussenstehende Per-       – Alle Schulangehörigen sind instruiert und        Alle Mitarbeitenden      Durch: SL
sonen nur für klar definierte Anlässe das Schul-     achten darauf, dass aussenstehende Perso-        der Schule
area betreten und ausserhalb dieser Anlässe          nen nur für klar definierte Anlässe das Schul-
dem Schulareal möglichst fernbleiben.                areal betreten, ausserhalb dieser Anlässe
Einhaltung der maximalen Teilnehmendenzahl           dem Schulareal möglichst fernbleiben.
von 50 Personen                                    – Ausgenommen von dieser Regelung sind
                                                     Personen, welche zum Beispiel im Rahmen
                                                     einer berufspraktischen Ausbildung oder im
                                                     Rahmen von Projekten an der Schule tätig
                                                     sind.

A6: Weitergehende Schutzmassnahmen (Ver-           – Schulen dürfen ausschliesslich Veranstaltun-     Schulleitung, Lehrper-   Durch: Schulpflege,
anstaltungen mit externen Teilnehmenden)             gen ohne Zertifikat anbieten. Bei Veranstal-     sonen                    SL, Hausdienst
                                                     tungen ohne Zertifikat wird zudem unterschie-
                                                     den, ob sie innen oder aussen stattfinden, ob
                                                     Publikum dabei ist und ob sich dieses Publi-
                                                     kum frei bewegt oder sitzt. Die Schulen ha-
                                                     ben die je nach gewählter Organisationsform
                                                     aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmass-
                                                     nahmen des Bundes einzuhalten.
                                                   – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie
                                                     interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen
                                                     und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung
                                                     der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das
                                                     Tragen von Masken wird empfohlen, insbe-
                                                     sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                                                     gehalten werden können. Die Vorgaben des
                                                     Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe
                                                     von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                                                     gehalten werden.
Schutzmassnahmen                                Kurzbeschrieb der vorgesehenen                       verantwortliche           Umsetzungs-
                                                Umsetzungsmassnahmen                                 Person(en)                kontrolle

                                                – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -
                                                  veranstaltungen sind unter Einhaltung der
                                                  geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                                                  giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli-
                                                  schen Darbietungen mit Publikum gilt in In-
                                                  nenräumen eine maximale Raumbelegung
                                                  von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz-
                                                  pflicht. Für Erwachsene wird das Tragen von
                                                  Masken empfohlen. Die Vorgaben des Bun-
                                                  des bezüglich Veranstaltungen (maximale
                                                  Anzahl Teilnehmender, Ausgabe von Essen
                                                  und Getränken, etc.) müssen eingehalten
                                                  werden.
                                                – Elternbesuchstage und Elternabende sind unter
                                                  Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen
                                                  (Abstand, Hygiene) zulässig. Das Tragen von Mas-
                                                  ken wird empfohlen, insbesondere wenn die Ab-
                                                  standsregeln nicht eingehalten werden können.

A7: Regelungen für Mediothek (Nutzung und       – Die Regelungen für die Hygienemassnahmen           Schulleitung, Mitarbei-   Durch:
Ausleihe)                                         sind in einem separaten Dokument (Anhang           tende Mediothek
                                                  X) beschrieben.
A8: Regelungen für gemeinsam genutzte Ge-       Die Regelungen für die Hygienemassnahmen             Schulleitung, Haus-       Durch:
genstände und Räumlichkeiten (siehe auch Rei-   sind in einem separaten Dokument (Anhang X)          dienst, Lehrpersonen
nigung)                                         beschrieben

                                                – IT Infrastruktur:
                                                – Sportgeräte:
Schutzmassnahmen                                      Kurzbeschrieb der vorgesehenen                          verantwortliche           Umsetzungs-
                                                      Umsetzungsmassnahmen                                    Person(en)                kontrolle

                                                      – Räume

                                                      – Weitere:
A9: Freiwillige Unterrichtsangebote, Kurse, Frei-     Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer                                    Durch:
fächer etc.                                           und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und
                                                      Kultur (HSK), freiwilliger Religionsunterricht, frei-
                                                      williger Schulsport dürfen unter Einhaltung der
                                                      erforderlichen Schutzmassnahmen, Abstand,
                                                      Hygiene) klassenübergreifend und im Präsen-
                                                      zunterricht durchgeführt werden.

                                                                   B: Distanzregeln

  Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche
 Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen
                                        die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.

B1: Altersgemässe Sensibilisierung der Schüle-        Die Abstandsregeln werden zu Beginn des                 Alle Mitarbeitenden       Durch: SL
rinnen und Schüler zur Distanzhaltung gegen-          neuen Schuljahres und danach periodisch im
über erwachsenen Personen                             Unterricht in Erinnerung gerufen. Alle Mitarbei-
                                                      tenden in der Schule übernehmen Verantwor-
                                                      tung und achten auf Abstand bzw. setzen diese
                                                      Regelung im Bedarfsfall durch.
B2: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und           Schülerinnen und Schüler bis und mit dritter
Schülern                                              Klasse sind im Kontakt untereinander von den
                                                      Distanzregeln ausgenommen. Für Schülerinnen
                                                      und Schüler der 4. Primarklasse und für Erwach-
                                                      sene gilt eine Maskenempfehlung, insbesondere
Schutzmassnahmen                               Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche         Umsetzungs-
                                               Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)              kontrolle

                                               wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten wer-
                                               den können.
B3: Distanzregeln zwischen erwachsenen Per-    − Die Distanzregeln unter erwachsenen Perso-       Alle erwachsenen Per-   Alle erwachsenen
sonen                                            nen sind einzuhalten.                            sonen                   Personen
                                               − Können die Distanzregeln nicht eingehalten
                                                 werden, wird das Tragen von Masken für Er-
                                                 wachsene in Innenräumen dringend empfoh-
                                                 len.
B4: Veranstaltungen:                           – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie       Verantwortliche der     Durch: Schulpflege,
Bei Veranstaltungen mit grösserem Personen-      interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen        Schule, Veranstalter    SL
aufkommen gelten spezielle Regelungen (siehe     und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung
auch A6 und D3)                                  der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das
                                                 Tragen von Masken wird empfohlen, insbe-
                                                 sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                                                 gehalten werden können. Die Vorgaben des
                                                 Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe
                                                 von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                                                 gehalten werden.
                                               – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -
                                                 veranstaltungen sind unter Einhaltung der
                                                 geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                                                 giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli-
                                                 schen Darbietungen mit Publikum gilt in In-
                                                 nenräumen eine maximale Raumbelegung
                                                 von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz-
                                                 pflicht. Für Erwachsene. wird das Tragen von
                                                 Masken empfohlen. Die Vorgaben des Bun-
                                                 des bezüglich Veranstaltungen (maximale
                                                 Anzahl Teilnehmender, Ausgabe von Essen
Schutzmassnahmen                                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche       Umsetzungs-
                                                 Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)            kontrolle

                                                   und Getränken, etc.) müssen eingehalten
                                                   werden.
                                                 – Der Besuch von externen kulturellen Veran-
                                                   staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich-
                                                   tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei-
                                                   ligen Veranstalters und den Vorgaben des
                                                   Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre-
                                                   ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine
                                                   Trennung der Klassen zu achten.
                                                 – Elternbesuchstage und Elternabende sind un-
                                                   ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah-
                                                   men (bis max. 50 Personen inkl. Kinder, Ab-
                                                   stand, Hygiene) zulässig. Das Tragen von
                                                   Masken wird für Erwachsene empfohlen, ins-
                                                   besondere wenn die Abstandsregeln nicht
                                                   eingehalten werden können.
B5: Festlegung einer Personenhöchstzahl (ins-    Garderoben                                         Schulleitung, Haus-
besondere erwachsene Personen) in sanitären      Personenhöchstzahl: 15                             dienst,
Anlagen und Garderoben

B6: Die Vorgaben des Bundes für Sportaktivitä-
ten sind von externen Benutzern von Turnhallen
und Sportplätzen einzuhalten
B7: Physischen Treffen                           Bei physischen Treffen (Sitzungen, Weiterbildun-
                                                 gen, gemeinsame Pausen etc.) sind die Schutz-
                                                 massnahmen (Abstand, etc.) konsequent einzu-
                                                 halten. Es dürfen maximal 50 Personen teilneh-
                                                 men. Wo möglich sollten weiterhin digitale Aus-
                                                 tauschmöglichkeiten genutzt werden.
Schutzmassnahmen                                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen                          verantwortliche             Umsetzungs-
                                                    Umsetzungsmassnahmen                                    Person(en)                  kontrolle

                                                    C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur

                        Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

C1: Sensibilisierung der Schülerinnen, Schüler      Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen            Schulpflege, Schullei-      Durch: SL
und Lehrpersonen für die Hygiene- und Verhal-       Schuljahres und danach periodisch (in der Regel         tung, Lehrpersonen
tensregeln allgemein mittels Präventionskam-        wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unter-
pagnen                                              richt in Erinnerung gerufen
                                                    Mittels Aushänge, Plakaten und Infoschreiben
                                                    (Kampagnenmaterial des Bundes und andere)
                                                    werden alle im Schulareal anwesenden Perso-
                                                    nen an die Regeln erinnert.
C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygienevor-     Es stehen u.a. allen Personen genügend Mög-             Schulpflege, Schullei-      Durch: Schulpflege
schriften ist vorhanden                             lichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung.              tung, Hausdienst
C4: Hygienevorschriften Reinigung                   – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.)            Schulpflege, Schullei-      Durch: Hausdienst
                                                      wird vor/nach Gebrauch mit Desinfektionsmit-          tung, Hausdienst,
                                                      tel gereinigt                                         Lehrpersonen
                                                    – Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfek-
                                                      tionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte
                                                      (z.B. Drucker, Computer) stehen ausreichend
                                                      zur Verfügung.
                                                    – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter,
                                                      Fenster- und Türfallen, Treppengeländer,
                                                      WC-Infrastruktur, Waschbecken, Turngeräte,
                                                      Garderoben etc. werden in regelmässigen
                                                      Abständen gereinigt.
Schutzmassnahmen                                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen                      verantwortliche          Umsetzungs-
                                                 Umsetzungsmassnahmen                                Person(en)               kontrolle

C5: Bereitstellung von Hygienemasken für Lehr-   – Die Masken sind im Lehrerzimmer vorhan-           SL                       Durch: Schulpflege
personen und SuS der 4. Primar bis 3. Se-          den.
kundarklasse, sowie für bestimmte Situationen
(z.B. bei auftretenden Krankheitssymptomen,
wenn Mindestabstand (kurzzeitig) nicht einge-
halten werden kann) sowie bei Schultranspor-
ten/Reisen mit der Klasse im ÖV.
C6: Weisung für das Tragen von Schutzmasken      Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche        Lehrpersonen, Begleit-   Durch: LP
im ÖV, sofern der Mindestabstand nicht einge-    Verkehrsmittel benutzt werden, tragen Schülerin-    personen
halten werden kann. Verhaltensregeln von Klas-   nen, Schüler ab 12 Jahren und erwachsene
sen im ÖV.                                       Schulangehörige konsequent Schutzmasken.
                                                 Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten,
                                                 sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu vertei-
                                                 len.
                                                 Schülerinnen und Schüler, die aus medizini-
                                                 schen Gründen oder aufgrund anderer Beein-
                                                 trächtigungen keine Maske tragen können, sind
                                                 von der Maskenpflicht ausgenommen.
                                                 Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öf-
                                                 fentlichen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten.
C7: Bereitstellung von Handhygienestationen      An allen wichtigen, sensiblen und häufig fre-       Hausdienst               Durch: Schulpflege,
(Waschbecken, Flüssigseife-Spender sowie         quentierten Punkten (Eingänge, Durchgänge,                                   SL
Einweghandtücher, ergänzend Händedesinfekti-     Klassen- und Lehrerzimmer, Gruppenräumen,
onsmittel)                                       Bibliothek…) stehen Möglichkeiten zur Handhy-
                                                 giene (vornehmlich mit Flüssigseife, Einmal-
                                                 handtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygi-
                                                 ene werden nur in Ausnahmefällen Desinfekti-
                                                 onsmittel verwendet.
Schutzmassnahmen                                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen                        verantwortliche          Umsetzungs-
                                                 Umsetzungsmassnahmen                                  Person(en)               kontrolle

C8: Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der     Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich           Lehrpersonen, Haus-      Durch: LP
Unterrichtsräume respektive entsprechende        (Schulräume wenn möglich nach jeder Lektion)          dienst
Einstellung automatischer Lüftungen              gelüftet.
C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss Vor-       Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsu-        Betreuung, Lehrperso-    Durch: SL
gaben durch den Bund (siehe auch E2)             miert werden. In Mensen oder Tagesstrukturan-         nen
                                                 geboten dürfen ausschliesslich Schülerinnen und
                                                 Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestellten
                                                 der Schule verköstigt werden. Für die Verpfle-
                                                 gung werden weiterhin die Schutzkonzepte von
                                                 Gastro-Suisse sinngemäss angewendet. Die
                                                 Personenbeschränkung pro Tisch muss für
                                                 Schülerinnen und Schülern jedoch nicht einge-
                                                 halten werden.
                                                 https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/bran-
                                                 chenwissen/informationen-covid-19/branchen-
                                                 schutzkonzept-unter-covid-19/
C10: Schutz von besonders gefährdeten Perso-     Siehe F5                                                                       Durch: Schulleitung
nen

                                                     D: Schul- und Klassenanlässe

                                     Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.

D1: Klassenlager,                                – Die Vorgaben des Bundes (Rahmenvorgaben             Lehrpersonen, Begleit-   Durch: LP
Schulreisen und Exkursionen finden unter Ein-      für Lager im Kultur-, Freizeit- und Sportbe-        personen
haltung der Vorgaben des Bundes statt.             reich) sind allen Beteiligten bekannt und wer-
                                                   den strikt eingehalten.
                                                 – Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmit-
                                                   teln werden die entsprechenden Vorgaben
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                   verantwortliche   Umsetzungs-
                   Umsetzungsmassnahmen                             Person(en)        kontrolle

                     und Regeln für den öffentlichen Verkehr ein-
                     gehalten.
                   – Schul- und Klassenanlässe werden unter Ein-
                     haltung der Hygiene- und Abstandsregeln so-
                     wie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller
                     teilnehmenden Personen durchgeführt.
                   – Klassenweise mehrtätige Klassenlager sind
                     zulässig, wenn ein entsprechendes spezifi-
                     sches Schutzkonzept vorliegt, das von der
                     Schulpflege bewilligt wurde. Das Schutz-
                     konzept orientiert sich am schulischen
                     Schutzkonzept, beschreibt die allgemeinen
                     Schutzmassnahmen (z.B. Hygienemass-
                     nahmen, Kontaktreduktion, möglichst viele
                     Aktivitäten im Freien) und muss sicherstel-
                     len, dass die jeweiligen kantonalen Vorga-
                     ben am Lagerort jederzeit eingehalten wer-
                     den. Alle im Lager anwesenden Personen
                     (sowohl Teilnehmende als auch Lagerlei-
                     tung/ Hilfspersonen etc.) müssen zu Lager-
                     beginn ein gültiges negatives Testergebnis
                     vorweisen (keine Selbsttests). Nach dem
                     Lager kann eine weitere Testung vorgese-
                     hen werden. Die Testmodalitäten (Ort und
                     Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthal-
                     ten sein. Für Schülerinnen und Schüler, die
                     sich nicht testen lassen wollen organisiert
                     die Schule ein Alternativprogramm in der
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche          Umsetzungs-
                   Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)               kontrolle

                     Schule. Auf klassenübergreifende Klassen-
                     lagern ist zu verzichten.
                   – Der Besuch von externen kulturellen Ver-
                     anstaltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino)
                     richtet sich nach den Schutzkonzepten des
                     jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben
                     des Bundes. Wird eine Veranstaltung von
                     mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist
                     auf eine Trennung der Klassen zu achten.

D2: Anlässe        – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie       Schulpflege, Schullei-   Durch: Schulpflege
                     interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen        tung, Hausdienst, Ver-
                     und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung       anstalter
                     der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das
                     Tragen von Masken wird empfohlen, insbe-
                     sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                     gehalten werden können. Die Vorgaben des
                     Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe
                     von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                     gehalten werden.
                   – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -
                     veranstaltungen sind unter Einhaltung der
                     geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                     giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli-
                     schen Darbietungen mit Publikum gilt in In-
                     nenräumen eine maximale Raumbelegung
                     von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz-
                     pflicht. Für Erwachsene wird das Tragen von
                     Masken empfohlen. Die Vorgaben des Bun-
                     des bezüglich Veranstaltungen (maximale
Schutzmassnahmen                                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen                        verantwortliche       Umsetzungs-
                                                 Umsetzungsmassnahmen                                  Person(en)            kontrolle

                                                   Anzahl Teilnehmender, Ausgabe von Essen
                                                   und Getränken, etc.) müssen eingehalten
                                                   werden.
                                                 – Der Besuch von externen kulturellen Veran-
                                                   staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich-
                                                   tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei-
                                                   ligen Veranstalters und den Vorgaben des
                                                   Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre-
                                                   ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine
                                                   Trennung der Klassen zu achten.
                                                 – Elternbesuchstage und Elternabende sind un-
                                                   ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah-
                                                   men zulässig. Das Tragen von Masken wird
                                                   für Erwachsene empfohlen, insbesondere
                                                   wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten
                                                   werden können.
D3: Anlässe/Kurse/Arbeiten für die Berufswahl-   Anlässe und Kurse, die für die Berufswahl oder
vorbereitung oder Prüfungen für weiterführende   für den Übertritt in weiterführende Schulen wich-
                                       Schulen   tig sind, können unter Einhaltung der Schutz-
                                                 massnahen durchgeführt werden. Dies gilt zum
                                                 Beispiel auch für Projekt- oder Abschlussarbei-
                                                 ten, welche im Rahmen der Berufsvorbereitung
                                                 wichtig sind.

                                            E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung

                           Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
Schutzmassnahmen                                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                   verantwortliche        Umsetzungs-
                                                   Umsetzungsmassnahmen                             Person(en)             kontrolle

E1: schulergänzende Betreuung                      – Für die schulergänzende Betreuung gelten       Betreuung, Schullei-   Durch: Schulpflege,
                                                     die Vorgaben dieses Schutzkonzeptes sinn-      tung                   SL
                                                     gemäss.
                                                   – Verpflegung: Speisen und Getränke dürfen
                                                     nur sitzend konsumiert werden. In Mensen
                                                     oder Tagesstrukturangeboten dürfen aus-
                                                     schliesslich Schülerinnen und Schüler, Lehr-
                                                     personen sowie die Angestellten der Schule
                                                     verköstigt werden. Für die Verpflegung kann
                                                     das Schutzkonzept für das Gastgewerbe -
                                                     bezüglich Distanz, Hygiene und Reinigung -
                                                     sinngemäss Anwendung finden. Die Perso-
                                                     nenbegrenzung pro Tisch muss für Schülerin-
                                                     nen und Schüler nicht eingehalten werden.
                                                     https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/bran-
                                                     chenwissen/informationen-covid-19/bran-
                                                     chen-schutzkonzept-unter-covid-19/

E2: Im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt    – Kochunterricht: Für den Kochunterricht wird    Lehrpersonen           Durch: SL
(WAH) wird der Unterricht so gestaltet, dass die     das Schutzkonzept für das Gastgewerbe −
Hygieneregeln eingehalten werden können              bezüglich Hygiene und Reinigung – sinnge-
(siehe auch C2)                                      mäss angewendet : https://www.gastro-
                                                     suisse.ch/de/angebot/branchenwissen/infor-
                                                     mationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-
                                                     unter-covid-19/
Schutzmassnahmen                                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                        verantwortliche           Umsetzungs-
                                                   Umsetzungsmassnahmen                                  Person(en)                kontrolle

E3: Die Schulen gestalten den Sportunterricht      Durchführungs- und Hygieneregeln:                     Lehrpersonen              Durch: SL
so, dass die Hygieneregelungen (siehe C) ein-
gehalten werden können.
                                                   −    Durchführung wenn immer möglich im
                                                        Freien
                                                   −    Möglichst wenig Austausch von Sportgerä-
                                                        ten/Bällen, welche mit den Händen berührt
                                                        werden
                                                   −    Wenn möglich personalisierte Sportgeräte
                                                        oder Desinfektionsmittel zur Reinigung
                                                   −    Regeln für Garderoben- und Duschen-
                                                        benutzung (z.B. Höchstanzahl Personen,
                                                        häufiges Reinigen)
                                                   −    Im Schwimmunterricht gelten zusätzlich die
                                                        Regelungen des entsprechenden Bades
                                                   −    Der Schwimmunterricht in Hallenbädern ist
                                                        für Schülerinnen und Schüler aller Volks-
                                                        schulstufen unter Berücksichtigung der
                                                        Schutzvorgaben der Bäder wieder gestattet.
E4: Schutzkonzept für Therapien                    Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der           Therapeutisch Tätige      Durch: Schulpflege
                                                   entsprechenden Berufsverbände berücksichtigt:

                                                F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz

Die Arbeitgeber/innen müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten
                                        können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.
Schutzmassnahmen                                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen                      verantwortliche          Umsetzungs-
                                                  Umsetzungsmassnahmen                                Person(en)               kontrolle

F1: Alle Mitarbeitenden sind über die Schutz-     −   Aushang der Schutzmassnahmen des BAG            Schulpflege, Schullei-   Durch: SL
massnahmen des BAG, das Schutzkonzept und             an geeigneten Orten                             tung
die Aktualisierungen informiert (siehe auch       −   Schriftliche/mündliche Information Schutz-
A1/A3).
                                                      konzept
F2: Schutzmassnahmen für Mitarbeitende            – Ein der Situation angepasster Schutz              Schulpflege, Schullei-   Durch: Schulpflege
(siehe auch B):                                     (Schutzscheibe, Gesichtsvisier, etc) ist jeder-   tung, Hausdienst
                                                    zeit gewährleistet.

F3: Spezialregelungen bezüglich Mindestab-        Können auf der Kindergarten- und Primarstufe                                 Durch: Schulpflege
stand (zwischen Erwachsenen und Kindern/Ju-       die Vorgaben zum Mindestabstand über längere
gendlichen) für spezielle Situationen unter Zu-   Zeit nicht eingehalten werden, sind folgende
hilfenahme anderer Schutzmassnahmen.              Schutzmassnahmen zu treffen:
(Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage)

F4: Mindestabstand von 1.5 Metern bei allen in-   Erwachsene Personen halten auch mit Masken-         Alle Erwachsenen         Durch: Alle Erwach-
terpersonellen Kontakten zwischen erwachse-       untereinander sowie gegenüber SuS wenn im-                                   senen
nen Personen (siehe auch B)                       mer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein
                                                  und befolgen die Hygieneregeln des BAG.

F5: Schutz von besonders gefährdeten Perso-       Besonders gefährdete Personen müssen am Ar-                                  Schulleitung
nen                                               beitsplatz spezifisch geschützt werden. Dazu soll
                                                  wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice
                                                  bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz
                                                  oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete
                                                  Personen eingeführt werden. Die Bestimmungen
                                                  dafür sind in der personalrechtlichen Weisung
Schutzmassnahmen                                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen                        verantwortliche            Umsetzungs-
                                                    Umsetzungsmassnahmen                                  Person(en)                 kontrolle

                                                    zur Coronasituation (https://www.zh.ch/de/ge-
                                                    sundheit/coronavirus/informationen-rund-um-
                                                    schulen-kitas-heime/coronavirus-volks-
                                                    schule.html) festgelegt.

                                               G: Isolations- und Quarantänemassnahmen

 Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact Tracing, Schul-
                                                 ärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.

G1: Isolation einer anwesenden Person mit           Ort: B12                                              Schulleitung, Lehrper-     Durch: SL und LP
Krankheitssymptomen und Abgabe von Schutz-          Betreuung durch: SL oder LP                           sonen
masken
                                                    Nachricht an: Eltern

G2: Organisation Heimweg (unverzüglich und          Absprache mit Eltern                                  Schulleitung, Lehrper-     Durch: SL und LP
möglichst ohne ÖV-Nutzung)                                                                                sonen
G3: Informationen/Empfehlung weiteres Vorge-        Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt     Schulleitung, Lehrper-     Durch: SL und LP
hen an Betroffene (siehe auch A3)                   aufzusuchen und deren/dessen Weisungen                sonen
                                                    Folge zu leisten
                                                    Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärz-
                                                    tin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisun-
                                                    gen Folge zu leisten
G4: Meldung von positiv getesteten Personen         Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztli-            Meldung an: SL             Durch:
durch zuständige Behörden an Schule                 chen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin
Schutzmassnahmen                                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen                verantwortliche          Umsetzungs-
                                                 Umsetzungsmassnahmen                          Person(en)               kontrolle

G5: Umsetzung der vom schulärztlichen/kan-       Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztli-    Alle Beteiligten         Durch:
tonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA   chen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin
angeordneten Massnahmen
G6: Kommunikation durch die Schule (siehe        Die Informationen für einen Fall von Isola-   Schulpflege, Schullei-   Durch: SL, Schulver-
auch A3)                                         tion/Quarantäne sind vorbereitet.             tung                     waltung
                                                 – Kommunikation an Team:
                                                 – Kommunikation Eltern:
                                                 Kommunikation weitere:

G7: Positiv getestete Lehrpersonen, Schülerin-   Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch,              Schulleitung
nen und Schüler werden umgehend dem              Tel. +41 44 268 20 90
Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet
                                                 Stadt Zürich: SAD Stadt Zürich
                                                 Stadt Winterthur: SAD Winterthur
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