Schwangerschaftsratgeber - Informationen für Schwangere und Interessierte - Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein
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IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Johannes-Müller-Straße 7 56068 Koblenz Telefon: 0261 137-0 www.gk.de Stand: Mai 2021 2
Sehr geehrte Patientin, liebe werdende Mutter, die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es ist ein ganz besonderes Ereignis in Ihrem Leben und Sie fragen sich auch: „Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?“ Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise in die Hand geben, die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis aufklären. Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorge- programm ist Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann von Nutzen, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen. Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum von Zusatzleistungen und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese Untersuchun- gen nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfal- lenden Kosten informieren wir Sie gerne. Jede Schwangerschaft ist einzigartig – genauso wie das sich entwickelnde Kind. Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber. Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung. Ihr Praxisteam 3
INHALT Wir über uns 5 Praxisphilosophie 5 „Spielregeln“ zur guten Zusammenarbeit 6 Mutterschaftsvorsorgerichtlinien 7 Erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen 9 PraenaTest® 13 Kontakt und Anreise 16 4
WIR ÜBER UNS Das Medizinische Versorgungszentrum Mittelrhein ist eine fachlich übergrei- fende Gemeinschaftspraxis für Kassen- und Privatpatienten. Wir funktio- nieren also wie andere Arztpraxen auch. Ganzheitliche und hochwertige Medizin, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten ausgerichtet ist, das ist unsere Aufgabe. Die enge Zusammenarbeit der Mediziner garanti- ert einen vorbildlichen Informationsaustausch und unterstützt damit Ihren Behandlungserfolg. Sie können sich mit oder ohne Überweisung an unsere Fachärzte wenden, wir bitten aber um eine Terminvereinbarung. Es gibt zahlreiche Verbindungen zu den Abteilungen des Gemeinschaftsklini- kums Mittelrhein, mit denen wir durch die räumliche Nähe auf kurzem Wege kommunizieren können. Dennoch können Sie sich selbstverstänDlich auch für ein anderes Krankenhaus entscheiden, falls ein stationärer Aufenthalt not- wendig wird. Unser Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. PRAXISPHILOSOPHIE WER SIND WIR? • Eine Facharztpraxis für Gynäkologie und Geburtshilfe • Kompetente Ansprechpartner in allen Gesundheits- und Krankheitsfragen • Ein gut eingespieltes Team, das immer ein offenes Ohr für Sie hat WAS TUN WIR? • Unser Wissen und Können zum Wohle unserer Patientinnen einsetzen • Durch ständige Fort- und Weiterbildung bieten wir Ihnen einen hohen Qualitätsstandard • Wir behandeln Ihre Erkrankung und begleiten Sie während der Schwangerschaft • Wir beraten Sie, um Ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden zu erhalten oder zu verbessern WARUM TUN WIR ES? • Um kranken Menschen zu helfen • Um Vorsorge zu tragen und Krankheiten zu verhindern • Um Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen 5
• WIE TUN WIR ES? • Mit Freundlichkeit und Respekt den Patientinnen und Kollegen gegenüber • Mit Sorgfalt und Genauigkeit • Mit der Bereitschaft neue Erkenntnisse zu nutzen, damit wir Sie best- möglich betreuen und versorgen können • Organisatorisch bieten wir Ihnen das System einer Bestellpraxis. • Wenn möglich, lassen Sie sich einen Termin geben. • Sollten Sie bei akuten Beschwerden ohne Termin zu uns kommen, bemüh- en wir uns, unsere Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. ZUSÄTZLICHE SERVICELEISTUNGEN FÜR UNSERE PATIENTINNEN • Taxiruf • Kostenfreie Rezeptzusendung (wenn Ihre Versicherungskarte bereits eingelesen ist) „SPIELREGELN“ ZUR GUTEN ZUSAMMENARBEIT • Lassen Sie sich persönlich oder telefonisch einen festen Termin geben. • Rufen Sie bitte möglichst rechtzeitig an, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So ist ein reibungsloser Praxisablauf gewährleistet und wir können Ihren Termin an andere, wartende Patientinnen vergeben. • Denken Sie bitte immer an Ihre Versicherungskarte. • Im Falle einer Änderung Ihrer persönlichen Daten bitten wir um Information. • Bereiten Sie sich sorgfältig auf Ihr Gespräch mit dem Arzt vor. Sie erleichtern uns somit die Arbeit, vielen Dank! 6
MUTTERSCHAFTSVORSORGERICHTLINIEN Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen. FRAUENÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später – angepasst an den Schwangerschaftsverlauf – in kürzeren Intervallen durchgeführt. Bei der Erstuntersuchung wird neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter vorgenommen. Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt: • Blutdruckmessung • Urinuntersuchung • Gewichtskontrolle • Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom letzten Befund • Ausschluss Chlamydieninfektion Im Rahmen der Erstuntersuchung wird auch eine genitale Infektion Chlamydia trachomatis ausgeschlossen. Die Untersuchung wird an einer Urinprobe mit- tels eines Nukleinsäure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgeführt. BLUTUNTERSUCHUNGEN Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtests, um gegebenenfalls eine Blutgruppenverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW) wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhal- ten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestim- mung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Wir möch- ten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen. 7
ERNÄHRUNGSBERATUNG In die ärztliche Beratung zu Beginn Ihrer Schwangerschaft werden auch Empfehlungen zur gesunden Ernährung einbezogen. Dies dient Ihrer eigenen Gesundheit sowie der optimalen Entwicklung Ihres Kindes. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass in der Schwangerschaft für bestimmte Mikronährstoffe wie z.B. Folsäure, Jod, Eisen, Vitamin D und Omega-3-Fettsäuren ein erhöhter Bedarf besteht. Ernährungsberichte und Befragungen bei Frauen im gebärfähigen Alter zeigen eine deutliche Unterversorgung gerade dieser für die Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Substanzen. Andererseits kann eine übermäßige Gewichtszunahme durch kalorienreiche Nahrung das Risiko für Erkrankungen in der Schwanger- schaft wie Diabetes und Bluthochdruck begünstigen. Auch über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Kariesrisiko werden Sie aufge- klärt. 8
ULTRASCHALL-UNTERSUCHUNGEN Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening). • 1. Screening: 09. - 12. SSW • 2. Screening: 19. - 22. SSW • 3. Screening: 29. - 32. SSW Mithilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventu- elle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hier sehen die Mutterschafts- richtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor. 9
ERWEITERTES SPEKTRUM VON ZUSATZLEISTUNGEN Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Hierbei handelt es sich jedoch um Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkase bezahlt werden. Die Kosten müssen Sie deshlab selbst übernehmen. BLUTZUCKER-BELASTUNGSTEST Ungefähr 5% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d.h. von 100 Schwangeren müssen ca. 5 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden. Ein Schwanger- schaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Fehlbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer dreifach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der „Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod. Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfek- tionen, sowie EPH-Gestose („Schwangerschaftsvergiftung“). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer achtfach höheren Totgeburtenrate. Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urin- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich zunächst lediglich ein sogenannter Blutzuckerbelastungstest. Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. SSW ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Diese Leistung ist nur bedingt ein Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. Bitte erkundigen Sie sich bei unserem Team nach den anfallenden Kosten. 10
TOXOPLASMOSE Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii“ von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot), durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar, Schin- ken, Salami) oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat. In Deutschland haben ca. 45-50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen. Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft kann frühzeitig festgestellt werden, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gebildet wurden. Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen folgen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, so dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. ZYTOMEGALIE-TEST Die Zytomegalie ist die häufigste Infektion in der Schwangerschaft. Viele Frauen in Deutschland waren schon vor der Schwangerschaft dem Erreger ausgesetzt und sind dadurch weitestgehend geschützt. Bei 40% der Frauen, die sich während einer Schwangerschaft jedoch erstmals mit Zytomegalie infizieren, erkrankt auch der Fötus. Auch diese Infektionskrankheit kann Spätfolgen haben: etwa 10% der erkrankten Kinder zeigen Symptome, meist neurologischer Art. Insgesamt treten in Deutschland (nur) etwa 1-4% Primärinfektionen von Schwangeren und rechnerisch ca. 1% Infektionen der Föten auf. Wenn Sie sich jedoch genauer informieren möchten, ob Sie einen Immunschutz haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! 11
VORBEUGUNG GEGEN B-STREPTOKOKKENINFEKTIONEN IN DER SCHWANGERSCHAFT Bei 20-36% der schwangeren Frauen finden sich Streptokokken der Gruppe B im Genitalbereich. Diese Bakterien sind normalerweise harmlose Besiedler der Vaginalschleimhaut, Schwangere können allerdings bei der Geburt das Neugeborene damit infizieren. Als Folge können beim Kind kurz nach der Geburt oder nach 1-6 Wochen schwere Infektionen auftre- ten. Die Frühinfektion geht mit Blutvergiftung (Sepsis), Lungen- und Hirn- hautentzündung einher. Mit neurologischen Schäden und Langzeitfolgen ist bei dieser frühen Form ebenfalls zu rechnen. Bei der Spätform kann das Risiko, insbesondere bei Frühgeborenen, sehr hoch sein, an einer solchen Infektion zu sterben. Aus diesen Gründen hat die Fachgesellschaft der Deutschen Gynäkologen Empfehlungen zur Vorbeugung gegen diese sogenannte neonatale B-Streptokokkeninfektion gegeben (Selbstzahlerleistung). Diese sehen fol- gendes vor: Eine ausführliche Befragung sollte im Vorfeld durch Ihren Arzt erfolgen. Hatte eines Ihrer Kinder bereits einmal nach der Geburt B-Streptokokken- infektion oder hatten Sie selbst einmal einen Harnwegsinfekt mit B-Strep- tokokken? Dann sollte unter der Geburt auf jeden Fall eine Gabe von Antibiotika erfolgen. Ansonsten sollte bei jeder Schwangeren zwischen der 35. und 38. SSW eine Untersuchung auf Vorhandensein von B-Streptokokken durchgeführt werden. Hierzu braucht Ihr Arzt lediglich einen vaginorektalen Abstrich zu entnehmen. Diese Abstriche werden im Labor mittels einer bakteriologischen Kultur untersucht. Sollten bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird ebenfalls eine Gabe von Antibiotika unter der Geburt empfohlen, damit das Risiko einer Infektion des Kindes minimiert wird. Eine Antibiotikatherapie längere Zeit vor der Geburt ist hingegen nicht ratsam, da die B-Streptokokken relativ schnell nach Beendigung der Therapie wieder auftauchen. Teilen Sie es auch der Klinik oder Ihrer Hebamme mit, wenn bei Ihnen B-Streptokokken bei der Vorsorgeuntersuchung diagnostiziert wurden. 12
PRAENATEST® WAS KANN DER PRAENATEST® FESTSTELLEN? Der PraenaTest ® wird als nicht invasiver pränataler Test (NIPT) bezeichnet. Er kann aus mütterlichem Blut folgende Veränderungen im Erbgut Ihres ungeborenen Kindes, sogenannte Chromosomenstörungen, bestimmen: • Trisomie 21 (Down-Syndrom) • Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) • Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) • Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen X und Y (Turner-, Triple X-, Klinefelter- und XYY-Syndrom) • 22q11.2 Mikrodeletion (DiGeorge-Syndrom) Auf Wunsch erfahren Sie auch, ob Sie ein Mädchen oder einen Jungen erwarten. Das kindliche Geschlecht kann Ihnen Ihr Arzt gemäß gesetzlicher Vorgaben ab der 14. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis mitteilen. WAS KANN DER PRAENATEST® NICHT FESTSTELLEN? Bestimmte Sonderformen von Chromosomenstörungen, beispielsweise strukturelle Veränderungen an den Chromosomen oder Mosaike, können nicht festgestellt werden. Bei den strukturellen Chromosomenstörungen fehlt ein Stück des Chromosoms, ein Stück ist überzählig oder wurde falsch in das Chromosom „eingebaut“. Bei einem Mosaik tragen Zellen eines Ge- webes oder des gesamten Organismus des Embryos eine unterschiedliche genetische Information. WIE SICHER IST DER PRAENATEST®? Die hohe Genauigkeit des PraenaTest ® wurde in mehreren klinischen Studi- en bewiesen. Zusätzlich wurde der Test von einer unabhängigen Prüfstelle, die in staatlichem Auftrag handelt, zugelassen. Die Studien zeigen, dass bei 99,8% aller Blutproben von Einlingsschwangerschaften das Ergebnis bei der Bestimmung der Trisomie 13, 18 und 21 richtig war. Das bedeutet, dass von 1.000 untersuchten Blutproben 998 Ergebnisse korrekt bestimmt wurden. Die Testgüte wurde auch bei Zwillingsschwangerschaften über- prüft. Hier war das Egebnis bei allen untersuchten Blutproben richtig. Die Genauigkeit des PraenaTest ® zur Bestimmung von Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen (X/Y) ist etwas geringer als bei der Bestim- mung der Trisomien 13, 18 und 21. In einer weiteren Studie wurde auch die 22q11.2 Mikrodeletion in allen Blutproben korrekt bestimmt. 13
Es ist wichtig für Sie zu wissen, das eine Genauigkeit von 100% bei der An- wendung von einem nicht invasiven pränatalen Test nicht erwartet werden darf. In seltenen Fällen kann es zu keinem oder einem unklaren Testergeb- nis kommen. Dies sagt jedoch nichts über die Gesundheit Ihres Kindes aus. Sie können den Test dann ohne Zusatzkosten wiederholen. SOLL ICH DEN PRAENATEST® DURCHFÜHREN LASSEN? Grundsätzlich ist der PraenaTest ® für alle schwangeren Frauen geeignet. Ob er auch für Sie sinnvoll ist, klären wir gerne gemeinsam. Viele Frauen entscheiden sich für den PraenaTest ® aufgrund ihres Alters oder weil sie durch auffällige Untersuchungen beunruhigt sind. WANN KANN ICH DEN PRAENATEST® DURCHFÜHREN LASSEN? Sie können den PraenaTest ® ab der vollendeten 9. SSW durchführen lassen. Gerne klären wir, wann der Test für Sie persönlich sinnvoll ist. KANN ICH DEN PRAENATEST® AUCH BEI ZWILLINGSSCHWANGER- SCHAFT UND NACH KINDERWUNSCHBEHANDLUNG DURCH- FÜHREN LASSEN? Der PraenaTest ® kann auch bei einer Zwillingsschwangerschaft, nach Kin- derwunschbehandlung (zum Beispiel einer IVF oder ICSI) sowie nach einer Eizellspende durchgeführt werden. WELCHE ANDEREN MÖGLICHKEITEN GIBT ES, CHROMOSOMEN- STÖRUNGEN BEIM UNGEBORENEN KIND ZU UNTERSUCHEN? Bisherige Untersuchungen bestimmen Chromosomenstörungen mittels Ultraschall, wie z.B. bei der Nackenfaltenmessung, sowie durch Messung bestimmter Schwangerschaftshormone im Blut. Sie sind nicht invasiv und damit ungefährlich für das Kind, haben aber eine eingeschränkte Aussage- kraft. Daneben gibt es invasive Untersuchungsmethoden, bei denen Frucht- wasser oder Gewebe des Mutterkuchens mittels eines Eingriffs entnommen und untersucht wird. Die invasiven Methoden haben eine sehr hohe Aussa- gekraft, bergen jedoch das Risiko einer Fehlgeburt. Der PraenaTest ® vereint die Vorteile der beiden herkömmlichen Methoden, ohne deren Nachteile zu haben. Er ist einerseits für Ihr ungeborenes Kind ungefährlich und anderer- seits bestimmt er mit hoher Sicherheit, ob eine der untersuchten Chromoso- menstörungen vorliegt oder nicht. 14
TESTDURCHFÜHRUNG MIT EINER BLUTPROBE AUS DER VENE Der PraenaTest ® wird in Deutschland gemäß den strengen deutschen und europäischen Qualitäts- und Datenschutzstandards entwickelt und durchge- führt. Der Test besteht aus den folgenden drei Schritten: 1. Aufklärung, Beratung und Blutentnahme Zunächst werden Sie gemäß des deutschen Gendiagnostikgesetzes (GenDG) umfassend und ergebnisoffen beraten und aufgeklärt. Nachdem Sie schriftlich einer genetischen Untersuchung zugestimmt haben, wird Ihnen Blut aus der Armvene entnommen. 2. Laboranalyse Der PraenaTest ® wird in Deutschland durchgeführt. Die Analyse beginnt nach Eingang der Blutprobe im Labor und nach einer erfolgreichen Qua- litätskontrolle. 3. Testergebnis Das Testergebnis wird uns sofort nach Abschluss der Analyse über- mittelt. Wir erklären Ihnen das Ergebnis und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. 15
KONTAKT - ANREISE Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH MVZ Mittelrhein GmbH Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Koblenzer Straße 163 56073 Koblenz Telefon: 0261 499-1451 Telefax: 0261 499-1450 Ne ch Bonn ba uw e rn A 3 ied D B9 A48 B42 Bro_MVZ_Schwangerschaftsratgeber_0521 r ie B49 Tr r B416 Montabau in Rhe A61 HBF B49 Mosel B42 B260 B9 Wie B327 sba L udw Bop N den igs pa ha rd fen Kurt-Schumacher Brücke P fer Moselu l H Mose Kemperhof B416 Kempe hofwegr- Hilfreiche Links: H Kemperhof www.familienstark.de e aß aße Str B49 www.stillen.de r Str zer www.embryotox.de en Laye bl Ko www.gk.de 16
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