Secukinumab (Plaque-Psoriasis)- Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) Dossierbewertung - Nutzenbewertung ...

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IQWiG-Berichte – Nr. 515

Secukinumab
(Plaque-Psoriasis) –
Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
(neue wissenschaftliche Erkenntnisse)

Dossierbewertung

Auftrag: A17-08
Version: 1.0
Stand: 30.05.2017
Dossierbewertung A17-08                                                    Version 1.0
Secukinumab (Plaque-Psoriasis)                                             30.05.2017

Impressum
Herausgeber:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Thema:
Secukinumab (Plaque-Psoriasis) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue
wissenschaftliche Erkenntnisse)

Auftraggeber:
Gemeinsamer Bundesausschuss

Datum des Auftrags:
01.03.2017

Interne Auftragsnummer:
A17-08

Anschrift des Herausgebers:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln

Tel.: +49 221 35685-0
Fax: +49 221 35685-1
E-Mail: berichte@iqwig.de
Internet: www.iqwig.de

ISSN: 1864-2500

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)          -i-
Dossierbewertung A17-08                                                                  Version 1.0
Secukinumab (Plaque-Psoriasis)                                                           30.05.2017

Medizinisch-fachliche Beratung:
   Claus Garbe, Eberhard-Karls-Universität, Tübingen

Das IQWiG dankt dem medizinisch-fachlichen Berater für seinen Beitrag zur
Dossierbewertung. Der Berater war jedoch nicht in die Erstellung der Dossierbewertung
eingebunden. Für die Inhalte der Dossierbewertung ist allein das IQWiG verantwortlich.

An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiter des IQWiG 1:
   Javid Ali
   Catharina Brockhaus
   Gertrud Egger
   Judith Gibbert
   Miriam Luhnen
   Cornelia Rüdig
   Dorothea Sow
   Volker Vervölgyi

Schlagwörter: Secukinumab, Psoriasis, Nutzenbewertung

Keywords: Secukinumab, Psoriasis, Benefit Assessment

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  Aufgrund gesetzlicher Datenschutzbestimmungen haben Mitarbeiter das Recht, ihrer Namensnennung nicht
zuzustimmen.

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Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                     Seite
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................. vi
Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................... viii
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................... ix
1 Hintergrund ....................................................................................................................... 1
  1.1 Verlauf des Projekts.................................................................................................... 1
  1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung .................................................................. 2
  1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................ 2
2 Nutzenbewertung ............................................................................................................... 4
  2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung........................................................................... 4
  2.2 Fragestellung ............................................................................................................. 10
  2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool ............................................................ 11
    2.3.1 Eingeschlossene Studien ...................................................................................... 11
    2.3.2 Studiencharakteristika .......................................................................................... 11
   2.4 Ergebnisse zum Zusatznutzen.................................................................................. 18
     2.4.1 Eingeschlossene Endpunkte ................................................................................. 18
     2.4.2 Verzerrungspotenzial ............................................................................................ 19
     2.4.3 Ergebnisse ............................................................................................................ 21
     2.4.4 Subgruppen und andere Effektmodifikatoren ...................................................... 26
   2.5 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ............................................ 28
     2.5.1 Beurteilung des Zusatznutzens auf Endpunktebene ............................................. 28
     2.5.2 Gesamtaussage zum Zusatznutzen ....................................................................... 31
   2.6 Liste der eingeschlossenen Studien.......................................................................... 33
   2.7 Kommentare zum Dossier des pharmazeutischen Unternehmers ....................... 34
     2.7.1 Kommentar zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (Modul 3 A, Abschnitt
             3.1) ........................................................................................................................ 34
     2.7.2 Kommentar zur Darstellung von Nutzen und Zusatznutzen (Modul 4 A) ........... 34
       2.7.2.1 Fragestellung / Einschlusskriterien ................................................................. 34
       2.7.2.2 Methodik zur Bewertung der Aussagekraft der Nachweise sowie zur
                 Informationssynthese und -analyse................................................................. 35
          Indirekte Vergleiche .................................................................................................. 37
       2.7.2.3 Methodik und Ergebnisse der Informationsbeschaffung ................................ 37
          2.7.2.3.1 Informationsbeschaffung.......................................................................... 37
          2.7.2.3.2 Studienpool .............................................................................................. 38

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     2.7.2.4 Ergebnisse randomisierter kontrollierter Studien mit dem zu bewertenden
               Arzneimittel .................................................................................................... 38
        2.7.2.4.1 Studiendesign und Population .................................................................. 38
        2.7.2.4.2 Verzerrungspotenzial ............................................................................... 39
        2.7.2.4.3 Ergebnisse ................................................................................................ 42
     2.7.2.5 Kommentar zu Ergebnissen aus weiteren Unterlagen – indirekte
               Vergleiche auf Basis randomisierter kontrollierter Studien ........................... 47
     2.7.2.6 Kommentar zu Ergebnissen aus weiteren Unterlagen – nicht
               randomisierte vergleichende Studien .............................................................. 48
     2.7.2.7 Kommentar zu Ergebnissen aus weiteren Unterlagen – weitere
               Untersuchungen .............................................................................................. 48
     2.7.2.8 Kommentar zur abschließenden Bewertung der Unterlagen zum Nachweis
               des Zusatznutzens ........................................................................................... 48
        2.7.2.8.1 Beurteilung der Aussagekraft der Nachweise .......................................... 48
        2.7.2.8.2 Beschreibung des Zusatznutzens einschließlich dessen
                   Wahrscheinlichkeit und Ausmaß / Angabe der Patientengruppen, für
                   die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht ......................... 48
     2.7.2.9 Kommentar zur Begründung für die Vorlage weiterer Unterlagen und
               Surrogatendpunkte .......................................................................................... 49
        2.7.2.9.1 Begründung für die Vorlage indirekter Vergleiche ................................. 49
        2.7.2.9.2 Begründung für die Vorlage nicht randomisierter vergleichender
                   Studien und weiterer Untersuchungen ..................................................... 49
        2.7.2.9.3 Begründung für die Bewertung auf Grundlage der verfügbaren
                   Evidenz, da valide Daten zu patientenrelevanten Endpunkten noch
                   nicht vorliegen .......................................................................................... 49
        2.7.2.9.4 Verwendung von Surrogatendpunkten ..................................................... 49
3 Kosten der Therapie ........................................................................................................ 50
 3.1 Kommentar zur Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
       Zusatznutzen (Modul 3 A, Abschnitt 3.2) ............................................................... 50
   3.1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation ........... 50
   3.1.2 Therapeutischer Bedarf ........................................................................................ 50
   3.1.3 GKV-Patienten in der Zielpopulation .................................................................. 50
   3.1.4 Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen................... 52
 3.2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die gesetzliche
       Krankenversicherung (Modul 3 A, Abschnitt 3.3)................................................. 52
   3.2.1 Behandlungsdauer ................................................................................................ 52
   3.2.2 Verbrauch ............................................................................................................. 53
   3.2.3 Kosten ................................................................................................................... 53
   3.2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen............................................ 53
   3.2.5 Jahrestherapiekosten ............................................................................................. 53

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    3.2.6 Versorgungsanteile ............................................................................................... 54
  3.3 Konsequenzen für die Bewertung ............................................................................ 54
4 Zusammenfassung der Dossierbewertung..................................................................... 55
  4.1 Zugelassene Anwendungsgebiete ............................................................................. 55
  4.2 Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur
        zweckmäßigen Vergleichstherapie .......................................................................... 55
  4.3 Anzahl der Patienten in den für die Behandlung infrage kommenden
        Patientengruppen ...................................................................................................... 56
  4.4 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung ........................... 57
  4.5 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung ...................................... 58
5 Literatur ........................................................................................................................... 60
Anhang A – Kaplan-Meier-Kurven für die Endpunkte Morbidität (PASI) und zur
gesundheitsbezogenen Lebensqualität (DLQI) bis Woche 24 ............................................ 64
Anhang B – Ergebnisse zu Nebenwirkungen....................................................................... 66
Anhang C – Darlegung potenzieller Interessenkonflikte (externe Sachverständige
sowie Betroffene beziehungsweise Patientenorganisationen)............................................. 70

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Tabellenverzeichnis

                                                                                                                                  Seite
Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................. 2
Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Secukinumab ............................................ 4
Tabelle 3: Secukinumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ...................... 9
Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Secukinumab .......................................... 10
Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester.......... 11
Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich:
Secukinumab vs. Fumarsäureester ........................................................................................... 12
Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab
vs. Fumarsäureester .................................................................................................................. 13
Tabelle 8: Charakterisierung der Studienpopulation – RCT, direkter Vergleich:
Secukinumab vs. Fumarsäureester ........................................................................................... 16
Tabelle 9: Angaben zum Studienverlauf – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs.
Fumarsäureester ....................................................................................................................... 17
Tabelle 10: Verzerrungspotenzial auf Studienebene – RCT, direkter Vergleich:
Secukinumab vs. Fumarsäureester ........................................................................................... 17
Tabelle 11: Matrix der Endpunkte – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs.
Fumarsäureester ....................................................................................................................... 19
Tabelle 12: Verzerrungspotenzial auf Studien- und Endpunktebene – RCT, direkter
Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester ......................................................................... 20
Tabelle 13: Ergebnisse (Mortalität) – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs.
Fumarsäureester ....................................................................................................................... 21
Tabelle 14: Ergebnisse (Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität [dichotom],
Nebenwirkungen) – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester ................. 22
Tabelle 15: Ergebnisse (gesundheitsbezogene Lebensqualität, stetig) – RCT, direkter
Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester ......................................................................... 23
Tabelle 16: Subgruppen (Abbruch wegen UE) – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab
vs. Fumarsäureester .................................................................................................................. 27
Tabelle 17: Ausmaß des Zusatznutzens auf Endpunktebene: Secukinumab vs.
Fumarsäureester ....................................................................................................................... 29
Tabelle 18: Positive und negative Effekte aus der Bewertung von Secukinumab im
Vergleich zu Fumarsäureester .................................................................................................. 31
Tabelle 19: Secukinumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens .................. 32
Tabelle 20: Secukinumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens .................. 55
Tabelle 21: Anzahl der GKV-Patienten in der Zielpopulation ................................................ 56
Tabelle 22: Jahrestherapiekosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die
zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patient .......................................................................... 57
Tabelle 23: Häufige UE (in der SOC und im PT ≥ 4 % in mindestens einem Studienarm)
– RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester ............................................... 66

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Tabelle 24: Häufige SUE – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester ..... 68
Tabelle 25: Häufige Abbrüche wegen UE (in der SOC und im PT ≥ 2 % in mindestens
einem Studienarm) – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester ............... 69

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Abbildungsverzeichnis

                                                                                           Seite
Abbildung 1: Kaplan-Meier-Kurve für den Endpunkt Remission (PASI 100) aus PRIME .... 64
Abbildung 2: Kaplan-Meier-Kurve für den Endpunkt PASI 90 aus PRIME ........................... 64
Abbildung 3: Kaplan-Meier-Kurve für den Endpunkt PASI 75 aus PRIME ........................... 65
Abbildung 4: Kaplan-Meier-Kurve für den Endpunkt DLQI (0 oder 1) aus PRIME .............. 65

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Abkürzungsverzeichnis

 Abkürzung           Bedeutung
 AM-NutzenV          Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
 AUC                 Area under the Curve
 BMI                 Body-Mass-Index
 BSA                 Body Surface Area (Körperoberfläche)
 CHMP                Committee For Medicinal Products For Humane Use
 CONSORT             Consolidated Standards of Reporting Trials
 DLQI                Dermatology Life Quality Index
 EMA                 European Medicines Agency (Europäische Arzneimittel-Agentur)
 G-BA                Gemeinsamer Bundesausschuss
 GKV                 Gesetzliche Krankenversicherung
 HR                  Hazard Ratio
 IQWIG               Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
 KI                  Konfidenzintervall
 LOCF                Last Observation carried forward
 MCS                 Mental Component Summary (psychischer Summenscore)
 MI                  Multiple Imputation
 MID                 Minimal important Difference
 NAPSI               Nail Psoriasis Severity Index
 NB-UVB              Narrowband ultraviolett B (Schmalband Ultraviolett B-Licht [311nm])
 OR                  Odds Ratio
 PASI                Psoriasis Area and Severity Index
 PCS                 Physical Component Summary (körperlicher Summenscore)
 PT                  Preferred Term (bevorzugte Bezeichnung)
 pU                  pharmazeutischer Unternehmer
 PUVA                Psoralen und Ultraviolett A-Licht
 RCT                 Randomized controlled Trial (randomisierte kontrollierte Studie)
 RR                  Relatives Risiko
 SGB                 Sozialgesetzbuch
 SF-36               Health Survey Short Form 36
 SOC                 System Organ Class (Systemorganklasse)
 SUE                 schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis
 UE                  unerwünschtes Ereignis
 ULN                 Upper Limit of Normal

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Dossierbewertung A17-08                                                         Version 1.0
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1 Hintergrund

1.1 Verlauf des Projekts
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Secukinumab
gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Der pharmazeutische Unternehmer (pU)
hat für den zu bewertenden Wirkstoff erstmals zum 01.06.2015 ein Dossier zur frühen
Nutzenbewertung vorgelegt. Der pU hat jetzt für eine Teilpopulation (Teilpopulation A:
erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine
systemische Therapie und / oder Phototherapie geeignet sind) eine erneute Nutzenbewertung
wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragt. Die in der ersten Nutzenbewertung
von Secukinumab bewertete Teilpopulation B (erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis
schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin,
Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen
haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen
Therapien vorliegt) ist nicht Gegenstand dieser Bewertung (siehe Bewertung A15-20 [1] und
A15-44 [2]).

Die Bewertung erfolgte auf Basis eines Dossiers des pU. Das Dossier wurde dem IQWiG am
01.03.2017 übermittelt.

Die Verantwortung für die vorliegende Bewertung und für das Bewertungsergebnis liegt
ausschließlich beim IQWiG. Die Bewertung wird zur Veröffentlichung an den G-BA
übermittelt, der die Nutzenbewertung zur Anhörung stellt. Die Beschlussfassung über den
Zusatznutzen erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung.

Die vorliegende Bewertung wurde unter Einbindung externer Sachverständiger (einer
Beraterin / eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) erstellt. Diese Beratung
beinhaltete die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen
Krankheitsbild / Krankheitsfolgen, Therapieziele, Patienten im deutschen Versorgungsalltag,
Therapieoptionen, therapeutischer Bedarf und Stand der medizinischen Praxis. Darüber
hinaus konnte eine Einbindung im Projektverlauf zu weiteren spezifischen Fragen erfolgen.

Die Bewertung wurde zudem unter Einbindung von Betroffenen beziehungsweise
Patientenorganisationen erstellt. Diese Einbindung beinhaltete die schriftliche Beantwortung
von Fragen zu den Themenbereichen Erfahrungen mit der Erkrankung, Notwendigkeit der
Betrachtung spezieller Patientengruppen, Erfahrungen mit den derzeit verfügbaren Therapien
für das Anwendungsgebiet, Erwartungen an eine neue Therapie und gegebenenfalls
zusätzliche Informationen.

Die Beteiligten außerhalb des IQWiG, die in das Projekt eingebunden wurden, erhielten keine
Einsicht in das Dossier des pU.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)               -1-
Dossierbewertung A17-08                                                                      Version 1.0
Secukinumab (Plaque-Psoriasis)                                                               30.05.2017

Für die vorliegende Nutzenbewertung war ergänzend zu den Angaben in den Modulen 1 bis 4
die Verwendung von Informationen aus Modul 5 des Dossiers des pU notwendig. Es handelte
sich dabei um Informationen zu Studienmethodik und Studienergebnissen. Die entspre-
chenden Angaben wurden in den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung aufgenommen.

1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung
Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen
Nutzenbewertung. Sie wird gemeinsam mit dem Dossier des pU (Module 1 bis 4) auf der
Website des G-BA veröffentlicht. Im Anschluss daran führt der G-BA ein
Stellungnahmeverfahren zu dieser Bewertung durch. Der G-BA trifft seinen Beschluss zur
frühen Nutzenbewertung nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Durch den Beschluss
des G-BA werden gegebenenfalls die in der Dossierbewertung dargestellten Informationen
ergänzt.

Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA
sowie das Dossier des pU finden sich auf der Website des G-BA (www.g-ba.de).

1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
Die vorliegende Dossierbewertung gliedert sich in 5 Kapitel plus Anhänge. In Kapitel 2 bis 3
sind die wesentlichen Inhalte der Dossierbewertung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle 1
zeigt den Aufbau des Dokuments im Detail.

Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
 Kapitel 2 – Nutzenbewertung
 Abschnitt 2.1               Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzenbewertung
 Abschnitte 2.2 bis 2.6      Darstellung des Ergebnisses der Nutzenbewertung im Detail
                             Angabe, ob und inwieweit die vorliegende Bewertung von der Einschätzung
                              des pU im Dossier abweicht
 Abschnitt 2.7              Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pU:
                             Modul 3 A, Abschnitt 3.1 (Bestimmung der zweckmäßigen
                              Vergleichstherapie)
                             Modul 4 A (Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen,
                              Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen)
 Kapitel 3 – Kosten der Therapie
 Abschnitte 3.1 und 3.2     Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pU:
                             Modul 3 A, Abschnitt 3.2 (Anzahl der Patienten mit therapeutisch
                              bedeutsamem Zusatznutzen)
                             Modul 3 A, Abschnitt 3.3 (Kosten der Therapie für die gesetzliche
                              Krankenversicherung)
 Abschnitt 3.3               Zusammenfassung der daraus entstehenden Konsequenzen für die Bewertung
 Kapitel 4 – Zusammenfassung der Dossierbewertung
 Abschnitte 4.1 bis 4.5      Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen als Bewertung der Angaben
                              im Dossier des pU nach § 4 Absatz 1 AM-NutzenV [3]
 AM-NutzenV: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung; pU: pharmazeutischer Unternehmer

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Die Kommentierung der Angaben im Dossier des pU erfolgte unter Berücksichtigung der
Anforderungen, die in den vom G-BA bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind
(siehe Verfahrensordnung des G-BA [4]).

Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pU beziehen, ist zusätzlich
das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines
Moduls beziehen sich auf den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung.

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2 Nutzenbewertung

2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung
Hintergrund
Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Secukinumab gemäß
§ 35a SGB V beauftragt. Der pU hat für den zu bewertenden Wirkstoff erstmals zum
01.06.2015 ein Dossier zur frühen Nutzenbewertung vorgelegt. Dieses wurde in der
Dossierbewertung A15-20 sowie dem zugehörigen Addendum A15-44 bewertet. Der pU hat
jetzt für eine Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebietes eine erneute
Nutzenbewertung wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragt. Die Bewertung
erfolgte auf Basis eines Dossiers des pU. Das Dossier wurde dem IQWiG am 01.03.2017
übermittelt.

Fragestellung
Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Secukinumab im
Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patienten mit
mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie und / oder
Phototherapie geeignet sind.

Aus dem zugelassenen Anwendungsgebiet von Secukinumab ergeben sich aus der Festlegung
der zweckmäßigen Vergleichstherapie 2 Teilpopulationen. Für die vorliegende Bewertung ist
lediglich die Teilpopulation der Patienten, die für eine systemische Therapie und / oder
Phototherapie geeignet sind, relevant. Für diese hat der G-BA die in Tabelle 2 dargestellte
zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt.

Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Secukinumab
 Indikation                                             Zweckmäßige Vergleichstherapiea,b
 Erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis            Fumarsäureester oder Ciclosporin oder Methotrexat
 schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische    oder Phototherapie (Balneotherapie, orale PUVA, NB-
 Therapie und / oder Phototherapie geeignet sindc       UVB)
 a: Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen
   der pU aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren
   Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert.
 b: Die Dosierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sollte den Empfehlungen der maßgeblichen
   Fachinformationen entsprechen. Es soll ein dosisfairer Vergleich unter Ausreizung der
   zulassungskonformen Dosierung (sofern verträglich) vorgenommen werden.
 c: Diese Population ist lediglich eine Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebietes. Sie umfasst alle
   Patienten des zugelassenen Anwendungsgebietes abzüglich der erwachsenen Patienten mit mittelschwerer
   bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat
   oder PUVA nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder
   Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt.
 G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; NB-UVB: Schmalband Ultraviolett B-Licht; PUVA: Psoralen
 Ultraviolett A-Licht; pU: pharmazeutischer Unternehmer

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Der pU folgt der Festlegung des G-BA und benennt aus den genannten Optionen
Fumarsäureester.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier
vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden RCT mit einer
Mindestdauer von 24 Wochen herangezogen.

Ergebnisse
In die Nutzenbewertung wird die Studie CAIN457ADE06 (im Folgenden PRIME genannt)
eingeschlossen.

Bei der Studie PRIME handelt es sich um eine randomisierte, offene Parallelgruppenstudie, in
der Secukinumab mit Fumarsäureester verglichen wurde. In die Studie PRIME wurden
erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die bisher keine
systemische Therapie erhalten hatten, eingeschlossen. Die Patienten sollten seit mindestens 6
Monaten erkrankt sein und durch vorhergehende Behandlungen mit topischen Therapien nur
unzureichend therapiert worden sein. Der Schweregrad der Psoriasis war in der Studie
definiert über einen Psoriasis Area and Severity Index (PASI) > 10, eine betroffene
Körperoberfläche (Body Surface Area [BSA]) von > 10 % sowie einen Dermatology Life
Quality Index (DLQI) von > 10.

Die Patienten wurden im Verhältnis 1:1 randomisiert einer Behandlung zu Secukinumab oder
Fumarsäureester zugeteilt. Die Gesamtpopulation der Studie umfasste 202 Patienten (105
Patienten im Secukinumab-Arm und 97 Patienten im Fumarsäureester-Arm).

Die Gabe von Secukinumab entsprach den Anforderungen der Fachinformation. Die Patienten
im Fumarsäureester-Arm erhielten nach festgelegtem Titrationsschema täglich oral
Fumarsäureester, beginnend mit einer niedrigen Dosis und einer Steigerung der Dosis bis zum
Erreichen eines vorab definierten Therapieziels. Das Titrationsschema entsprach den
Anforderungen der Fachinformation.

Die Behandlung mit Secukinumab oder Fumarsäureester sollte in beiden Studienarmen über
24 Wochen erfolgen. Folgetherapien bei Abbruch der Therapie oder Beendigung der
Studienteilnahme waren nicht eingeschränkt.

Das Verzerrungspotenzial auf Studienebene wird als niedrig eingestuft. Auf Endpunktebene
wird das Verzerrungspotenzial für alle Endpunkte als hoch eingeschätzt.

Ergebnisse
Aufgrund des hohen Verzerrungspotenzials auf Endpunktebene und aufgrund des
gleichzeitigen Vorliegens nur einer Studie, lassen sich für alle Endpunkte zunächst maximal
Anhaltspunkte, beispielsweise für einen Zusatznutzen, ableiten. Aufgrund der sehr großen
Effekte bei den Endpunkten Remission (PASI 100), Abbruch wegen UE, Erkrankungen des

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Gastrointestinaltrakts und Hitzegefühl werden im Folgenden für diese Endpunkte Hinweise
abgeleitet.

Mortalität
   Gesamtmortalität
Bis zur Behandlungswoche 24 trat in der Studie PRIME kein Todesfall auf. Es ergibt sich
kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu
Fumarsäureester, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Morbidität
   Remission (PASI 100)
Für den Endpunkt Remission, erhoben mit dem PASI 100, zeigt sich ein statistisch
signifikantes Ergebnis zugunsten von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester. Für
diesen Endpunkt liegt zwar ein endpunktbezogen hohes Verzerrungspotenzial vor. Unter
Berücksichtigung der Größe des beobachteten Effekts wird jedoch nicht davon ausgegangen,
dass der Effekt, auch in seinem Ausmaß, allein auf eine systematische Verzerrung
zurückzuführen ist. Insgesamt ergibt sich deshalb ein Hinweis auf einen Zusatznutzen von
Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester für den Endpunkt Remission (PASI 100).

   Nail Psoriasis Severity Index (NAPSI) 100
Für den Endpunkt NAPSI 100 lagen keine verwertbaren Daten vor. Daraus ergibt sich kein
Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester, ein
Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Gesundheitsbezogene Lebensqualität
   DLQI (0 oder 1)
Für den Endpunkt DLQI (0 oder 1) zeigt sich ein statistisch signifikantes Ergebnis zugunsten
von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester. Daraus ergibt sich unter
Berücksichtigung des endpunktbezogen hohen Verzerrungspotenzials ein Anhaltspunkt für
einen Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester.

   Health Survey Short Form 36 (SF-36)
Für den SF-36 wurde jeweils der körperliche Summenscore (Physical Component Summary,
PCS) und der psychische Summenscore (Mental Component Summary, MCS) einzeln
betrachtet. Berücksichtigt wurde jeweils die Mittelwertdifferenz der Änderung von
Studienbeginn bis Woche 24.

Bei Betrachtung der Mittelwertdifferenzen zeigt sich weder für den PCS noch für den MCS
ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Daraus ergibt
sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu
Fumarsäureester, ein Zusatznutzen ist damit für den Endpunkt SF-36 nicht belegt.

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Nebenwirkungen
   schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
Für den Endpunkt SUE zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den
Behandlungsarmen. Daraus ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren
Schaden von Secukinumab, ein höherer oder geringerer Schaden ist damit nicht belegt.

   Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse (UE)
Für den Endpunkt Abbruch wegen UE zeigt sich ein statistisch signifikantes Ergebnis
zugunsten von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester. Zusätzlich zeigt sich für
diesen Endpunkt ein Hinweis auf eine Effektmodifikation durch das Merkmal Alter.

Für Patienten < 65 Jahre zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von
Secukinumab. Für diesen Endpunkt liegt zwar ein endpunktbezogen hohes
Verzerrungspotenzial vor. Unter Berücksichtigung der Größe des beobachteten Effekts wird
jedoch nicht davon ausgegangen, dass der Effekt, auch in seinem Ausmaß, allein auf eine
systematische Verzerrung zurückzuführen ist. Insgesamt ergibt sich deshalb ein Hinweis auf
einen geringeren Schaden von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester.

Für Patienten ≥ 65 Jahre zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den
Behandlungsgruppen. Das Ergebnis für die Gesamtpopulation ist statistisch signifikant. Da
nur ein Hinweis auf und kein Beleg für eine Effektmodifikation vorliegt, ist der Zusatznutzen
von Secukinumab für Patienten ≥ 65 Jahre nicht grundsätzlich infrage zu stellen, jedoch mit
größerer Unsicherheit behaftet. Deswegen wird die Aussagesicherheit von Hinweis auf
Anhaltspunkt herabgestuft. In der vorliegenden Datensituation kann das Ausmaß für Patienten
≥ 65 Jahre weder anhand des Effektschätzers der Studie noch anhand des Effektschätzers der
Subgruppe bestimmt werden. Somit ergibt sich für Patienten ≥ 65 Jahre ein Anhaltspunkt für
einen geringeren Schaden nicht quantifizierbaren Ausmaßes.

   Spezifische UE
Für den Endpunkt Infektionen und parasitäre Erkrankungen zeigt sich kein statistisch
signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Daraus ergibt sich kein
Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden von Secukinumab, ein höherer oder
geringerer Schaden ist damit nicht belegt.

Für den Endpunkt Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems zeigt sich ein statistisch
signifikanter Vorteil von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester. Daraus ergibt sich
unter Berücksichtigung des Verzerrungspotenzials ein Anhaltspunkt für einen geringeren
Schaden von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester.

Für die Endpunkte Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts und Hitzegefühl zeigt sich jeweils
ein statistisch signifikanter Vorteil von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester. Für
diese Endpunkte liegen zwar ein endpunktbezogen hohes Verzerrungspotenzial vor. Unter

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Berücksichtigung der Größe der beobachteten Effekte wird jedoch nicht davon ausgegangen,
dass die Effekte, auch in ihrem Ausmaß, allein auf eine systematische Verzerrung
zurückzuführen ist. Insgesamt ergibt sich deshalb jeweils ein Hinweis auf einen geringeren
Schaden von Secukinumab im Vergleich zu Fumarsäureester.

Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens, Patientengruppen mit
therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen
Auf Basis der dargestellten Ergebnisse werden die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des
Zusatznutzens des Wirkstoffs Secukinumab im Vergleich zur zweckmäßigen
Vergleichstherapie wie folgt bewertet:

In der Gesamtschau verbleiben ausschließlich positive Effekte für Secukinumab im Vergleich
zu Fumarsäureester.

Unter den positiven Effekten ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen in der
Kategorie Morbidität für den Endpunkt Remission (PASI 100). Darüber hinaus zeigt sich in
der Kategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität für den Endpunkt DLQI (0 oder 1) ein
Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen. In der Kategorie nicht
schwerwiegende / nicht schwere Nebenwirkungen ergeben sich weitere positive Effekte. Für
den Endpunkt Abbruch wegen UE ergibt sich ein Hinweis auf einen geringeren Schaden
beträchtlichen Ausmaßes für Patienten < 65 Jahre, für Patienten ≥ 65 Jahre ein Anhaltspunkt
für einen geringeren Schaden nicht quantifizierbaren Ausmaßes. Für die Endpunkte
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts und Hitzegefühl ergibt sich jeweils ein Hinweis auf
einen geringeren Schaden beträchtlichen Ausmaßes. Für den Endpunkt Erkrankungen des
Blutes und des Lymphsystems liegt ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden
beträchtlichen Ausmaßes vor.

Zusammenfassend gibt es für Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die
für eine systemische Therapie und /oder Phototherapie geeignet sind, einen Hinweis auf einen
beträchtlichen Zusatznutzen von Secukinumab gegenüber der zweckmäßigen
Vergleichstherapie Fumarsäureester.

Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung von Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des
Zusatznutzens von Secukinumab.

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Secukinumab (Plaque-Psoriasis)                                                                   30.05.2017

Tabelle 3: Secukinumab – Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens
 Indikation                          Zweckmäßige Vergleichstherapiea,b       Wahrscheinlichkeit und
                                                                             Ausmaß des Zusatznutzens
 Erwachsene Patienten mit            Fumarsäureester oder Ciclosporin        Hinweis auf einen
 mittelschwerer bis schwerer         oder Methotrexat oder Phototherapie     beträchtlichen Zusatznutzen
 Plaque-Psoriasis, die für eine      (Balneotherapie, orale PUVA, NB-
 systemische Therapie und / oder     UVB)
 Phototherapie geeignet sindc
 a: Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen
   der pU aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren
   Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert.
 b: Die Dosierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sollte den Empfehlungen der maßgeblichen
   Fachinformationen entsprechen. Es soll ein dosisfairer Vergleich unter Ausreizung der
   zulassungskonformen Dosierung (sofern verträglich) vorgenommen werden.
 c: Diese Population ist lediglich eine Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebietes. Sie umfasst alle
   Patienten des zugelassenen Anwendungsgebietes abzüglich der erwachsenen Patienten mit mittelschwerer
   bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat
   oder PUVA nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder
   Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt.
 G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; NB-UVB: Schmalband Ultraviolett B-Licht; PUVA: Psoralen
 Ultraviolett A-Licht; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag
des IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

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2.2 Fragestellung
Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Secukinumab im
Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie bei erwachsenen Patienten mit
mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie und / oder
Phototherapie geeignet sind.

Aus dem zugelassenen Anwendungsgebiet von Secukinumab ergeben sich aus der Festlegung
der zweckmäßigen Vergleichstherapie 2 Teilpopulationen (siehe Abschnitt 1.1 und die
Bewertungen A15-20 und A15-44 [1,2]). Für die vorliegende Bewertung ist lediglich die
Teilpopulation der Patienten, die für eine systemische Therapie und / oder Phototherapie
geeignet sind, relevant. Für diese hat der G-BA die in Tabelle 4 dargestellte zweckmäßige
Vergleichstherapie festgelegt.

Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Secukinumab
 Indikation                                             Zweckmäßige Vergleichstherapiea,b
 Erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis            Fumarsäureester oder Ciclosporin oder Methotrexat
 schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische    oder Phototherapie (Balneotherapie, orale PUVA, NB-
 Therapie und / oder Phototherapie geeignet sindc       UVB)
 a: Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen
   der pU aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren
   Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pU fett markiert.
 b: Die Dosierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sollte den Empfehlungen der maßgeblichen
   Fachinformationen entsprechen. Es soll ein dosisfairer Vergleich unter Ausreizung der
   zulassungskonformen Dosierung (sofern verträglich) vorgenommen werden.
 c: Diese Population ist lediglich eine Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebietes. Sie umfasst alle
   Patienten des zugelassenen Anwendungsgebietes abzüglich der erwachsenen Patienten mit mittelschwerer
   bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat
   oder PUVA nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder
   Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt.
 G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; NB-UVB: Schmalband Ultraviolett B-Licht; PUVA: Psoralen
 Ultraviolett A-Licht; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Der pU benennt Fumarsäureester als zweckmäßige Vergleichstherapie für erwachsene
Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie
und / oder Phototherapie geeignet sind. Er folgt damit der Festlegung des G-BA, der für diese
Fragestellung neben Fumarsäureester mit Ciclosporin oder Methotrexat oder Phototherapie
(Balneotherapie, orale PUVA, NB-UVB) weitere Therapieoptionen als zweckmäßige
Vergleichstherapie benannt hat.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier
vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden RCT mit einer
Mindestdauer von 24 Wochen herangezogen. Dies entspricht den Einschlusskriterien des pU.

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2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool
Der Studienpool der Bewertung wurde anhand der folgenden Angaben zusammengestellt:

Quellen des pU im Dossier:

   Studienliste zu Secukinumab (Stand zum 08.12.2016)
   bibliografische Recherche zu Secukinumab (letzte Suche am 07.12.2016)
   Suche in Studienregistern zu Secukinumab (letzte Suche am 07.12.2016)

Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools durch:

   Suche in Studienregistern zu Secukinumab (letzte Suche am 01.03.2017)

Durch die Überprüfung wurde keine zusätzliche relevante Studie identifiziert.

2.3.1 Eingeschlossene Studien
In die Nutzenbewertung wird die in der folgenden Tabelle 5 aufgeführte Studie
eingeschlossen.

Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester
Studie                                                  Studienkategorie
                       Studie zur Zulassung des zu        Gesponserte Studiea      Studie Dritter
                       bewertenden Arzneimittels
                                (ja / nein)                    (ja / nein)           (ja / nein)
CAIN457ADE06                       nein                            ja                   nein
(PRIMEb)
a: Studie, für die der Unternehmer Sponsor war.
b: Die Studie wird in den folgenden Tabellen mit dieser Kurzbezeichnung genannt.
RCT: randomisierte kontrollierte Studie; vs.: versus

Der Studienpool für die Nutzenbewertung von Secukinumab stimmt mit demjenigen des pU
überein. In der eingeschlossenen Studie CAIN457ADE06 (nachfolgend nur noch PRIME
genannt) wurde Secukinumab direkt mit Fumarsäureester verglichen.

Abschnitt 2.6 enthält eine Liste der Quellen für die eingeschlossenen Studien.

2.3.2 Studiencharakteristika
Tabelle 6 und Tabelle 7 beschreiben die Studien zur Nutzenbewertung.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                           - 11 -
Dossierbewertung A17-08                                                                                                                        Version 1.0
Secukinumab (Plaque-Psoriasis)                                                                                                                 30.05.2017
Tabelle 6: Charakterisierung der eingeschlossenen Studie – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs. Fumarsäureester
Studie   Studiendesign    Population                    Interventionen (Zahl der     Studiendauer          Ort und Zeitraum       Primärer Endpunkt;
                                                        randomisierten Patienten)                          der Durchführung       sekundäre Endpunktea
PRIME    RCT, offen,       Erwachsene (≥ 18 Jahre)    Secukinumab (N = 105)         Screening:            33 Studienzentren in   primär: PASI 75 Response
         parallel           mit mittelschwerer bis     Fumarsäureester (N = 97)      1–4 Wochen            Deutschland            zu Woche 24
                            schwerer Plaque-Psoriasis                                Behandlung:                                  sekundär: Remission
                            (PASI-Score > 10,                                                              04/2015–06/2016        (PASI 100 Response),
                                                                                     24 Wochen
                            BSA > 10 % und                                                                                        Symptomatik,
                            DLQI > 10) zu                                                                                         gesundheitsbezogene
                            Studienbeginn                                                                                         Lebensqualität, UE
                           Diagnose der Erkrankung
                            mindestens 6 Monate vor
                            Randomisierung
                           alleinige topische
                            Behandlung nicht mehr
                            ausreichend
                           ohne bisherige systemische
                            Therapie
a: Primäre Endpunkte beinhalten Angaben ohne Berücksichtigung der Relevanz für diese Nutzenbewertung. Sekundäre Endpunkte beinhalten ausschließlich Angaben
  zu relevanten verfügbaren Endpunkten.
BSA: Körperoberfläche; DLQI: Dermatology Life Quality Index; N: Anzahl randomisierter Patienten; PASI: Psoriasis Area and Severity Index; RCT: randomisierte
kontrollierte Studie; UE: unerwünschtes Ereignis; vs.: versus

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                                                              - 12 -
Dossierbewertung A17-08                                                                             Version 1.0
Secukinumab (Plaque-Psoriasis)                                                                      30.05.2017

Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs.
Fumarsäureester
Studie   Intervention                            Vergleich
PRIME    Secukinumab 300 mg, 2 x 150 mg          Tägliche Dosis nach Titrationsschemaa
         s. c. in den Wochen 0, 1, 2, 3, 4, 8,   Fumarsäureester INITIALb:
         12, 16 und 20                           Woche 0: eine Tablette abends
                                                 Woche 1: je eine Tablette morgens und abends
         keine Dosisanpassungen erlaubt          Woche 2: je eine Tablette morgens, mittags und abends (bis
                                                 die letzte Tablette eines 40-Tabletten-Blisters konsumiert
                                                 wurde)
                                                 Fumarsäureesterc:
                                                 Woche 2–3: eine Tablette abends
                                                 Woche 4: je eine Tablette morgens und abends
                                                 Woche 5: je eine Tablette morgens, mittags und abends
                                                 Woche 6: je eine Tablette morgens und mittags und zwei
                                                 Tabletten abends
                                                 Woche 7: zwei Tabletten morgens, eine Tablette mittags,
                                                 zwei Tabletten abends
                                                 Woche 8–24: je zwei Tabletten morgens, mittags und abends
         Vorbehandlung:
         erlaubte Vorbehandlung:
          topische Psoriasis Behandlung bis maximal 2 Wochen vor Randomisierung
          systemische Kortikosteroide (oral, i. v., intramuskulär, s. c., intraartikulär, transdermal) für
           weniger als 8 Wochen angewendet, mindestens 4 Wochen vor Randomisierung abgesetzt
          Phototherapie (z. B. UVA, UVB, Balneophototherapie ohne Psoralen oder andere UV-
           verstärkende Badezusätze) bis maximal 2 Wochen vor Randomisierung
         nicht erlaubte Vorbehandlung:
          Biologika, die IL-17A oder IL-17RA als Target haben
          immunmodulierende Wirkstoffe (z. B. Alefacept, Efalizumab, Adalimumab, Infliximab,
           Ustekinumab, Etanercept, Golimumab, Certolizumab, Methotrexat, Ciclosporin,
           Cyclophosphamid)
          systemische Kortikosteroide (oral, i. v., intramuskulär, s. c., intraartikulär, transdermal) für mehr
           als 8 Wochen angewendet
          Fumarsäureester
          systemische Psoriasis Behandlung (z. B. Retinoide)
          Photochemotherapie (z. B. PUVA oder Balneophototherapie mit Psoralen oder anderen UV-
           verstärkenden Badezusätzen)
         Begleitbehandlung:
         erlaubte Begleitbehandlung:
          Medikamente, die zur Verschlechterung der Psoriasis führen können (z. B. Betablocker, Lithium)
           mindestens 4 Wochen vor Randomisierung in stabiler Dosis
          Emollentien gegen Schuppung und / oder Juckreiz ohne pharmakologisch wirksame Bestandteile
         nicht erlaubte Begleitbehandlung:
          Lebendimpfstoffe
          topische Behandlung mit schwach bis stark wirksamen Kortikosteroidend
          zytostatische Wirkstoffe, Wirkstoffe mit nephrotoxischem Potenzial
                                                                                                 (Fortsetzung)

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                   - 13 -
Dossierbewertung A17-08                                                                          Version 1.0
Secukinumab (Plaque-Psoriasis)                                                                   30.05.2017

Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Secukinumab vs.
Fumarsäureester (Fortsetzung)
a: Dosiserhöhung war möglich aufgrund der Entscheidung des Prüfarztes aus folgenden Gründen: bei
   Nichterreichen des Therapieziels einer mittleren Verbesserung des PASI-Scores im Vergleich zu
   Studienbeginn von ≥ 75 %, nach Dosisreduktion und Nichterreichen des Therapieziels oder nach bereits
   erreichtem Therapieziel, wenn der Vorteil der Dosiserhöhung höher einzuschätzen ist als das Risiko für UE.
b: setzt sich zusammen aus: 30 mg Dimethylfumarat, 67 mg Ethylhydrogenfumarat Calciumsalz,
   5 mg Ethylhydrogenfumarat Magnesiumsalz, 3 mg Ethylhydrogenfumarat Zinksalz
c: setzt sich zusammen aus: 120 mg Dimethylfumarat, 87 mg Ethylhydrogenfumarat Calciumsalz,
   5 mg Ethylhydrogenfumarat Magnesiumsalz, 3 mg Ethylhydrogenfumarat Zinksalz
d: je nach Wirkstärke und Körperregion 2 Wochen bis 1 Tag vor Randomisierung abgesetzt
DLQI: Dermatology Life Quality Index; IL-17A: Interleukin-17A; IL-17RA: Interleukin-17 Rezeptor A;
i. v.: intravenös; PASI: Psoriasis Area and Severity Index; PUVA: Psoralen und Ultraviolett A-Licht; RCT:
randomisierte kontrollierte Studie; s. c.: subkutan; UE: unerwünschtes Ereignis; UVA: Ultraviolett A-Licht;
UVB: Ultraviolett B-Licht; vs.: versus

Bei der Studie PRIME handelt es sich um eine randomisierte, offene Parallelgruppenstudie, in
der Secukinumab mit Fumarsäureester verglichen wurde. Die Studie wurde in 33
Studienzentren in Deutschland durchgeführt. In die Studie wurden erwachsene Patienten mit
mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die bisher keine systemische Therapie erhalten
hatten, eingeschlossen. Die Patienten sollten seit mindestens 6 Monaten erkrankt sein und
durch vorhergehende Behandlungen mit topischen Therapien nur unzureichend therapiert
worden sein. Der Schweregrad der Psoriasis war in der Studie definiert über einen Psoriasis
Area and Severity Index (PASI) > 10, eine betroffene Körperoberfläche (Body Surface Area
[BSA]) von > 10 % sowie einen Dermatology Life Quality Index (DLQI) von > 10.

Die in der Studie untersuchte Population entspricht der für die Fragestellung relevanten
Population. Die eingeschlossenen Patienten wurden im Verhältnis 1:1 randomisiert einer
Behandlung zu Secukinumab oder Fumarsäureester zugeteilt. Die Gesamtpopulation in der
Studie umfasste 202 Patienten (105 Patienten im Secukinumab-Arm und 97 Patienten im
Fumarsäureester-Arm).

Die Patienten im Secukinumab-Arm erhielten subkutan 300 mg Secukinumab zu den Wochen
0, 1, 2, 3, 4, 8, 12, 16 und 20. Dosisanpassungen waren nicht erlaubt. Dies entspricht den
Anforderungen der Fachinformation [5].

Die Patienten im Fumarsäureester-Arm erhielten nach festgelegtem Titrationsschema (siehe
Tabelle 7) täglich oral Fumarsäureester, beginnend mit einer niedrigen Dosis und einer
Steigerung der Dosis bis zum Erreichen des Therapieziels. Das Titrationsschema entspricht
den Anforderungen der Fachinformation [6]. Das Therapieziel war dabei definiert als eine
Verbesserung des PASI um 75 % (PASI 75 Response). Wurde das Therapieziel erreicht,
sollte die Dosis auf die minimal nötige Dosis zur Erhaltung des Therapieziels reduziert
werden. Es lag aber im Ermessen des Prüfarztes, die Dosis zu erhalten oder weiter zu steigern,
wenn der Vorteil für den Patienten größer war als das Risiko unerwünschter Ereignisse.
Sofern das Therapieziel nicht erreicht werden konnte, lag es im Ermessen des Prüfarztes, eine

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