Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie

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Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
Sedierungsleitlinien –
               Wann wie viele Personen?

                              Christian Madl
4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
                              KA Rudolfstiftung, Wien
                                         &
     Zentrum für Gastrointestinale Endoskopie, Kaiser Franz Josef Spital, Wien
Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
Prinzipielle Grundsätze zur Sedierung
   bei gastrointestinaler Endoskopie

 Arzt, der die Endoskopie durchführt, ist sowohl für die Endoskopie als auch
  für die Auswahl und Umsetzung der Sedierung verantwortlich.
 Aufklärung über beide Maßnahmen inkl. Komplikationen unabhängig
  notwendig.
 Arzt der endoskopiert, kann nicht gleichzeitig die Sedierung überwachen.
 Definition der Person (Arzt oder DGKP), die für die Durchführung der
  Sedierung und Überwachung zuständig ist.
 Strukturiertes, standardisiertes Training für Arzt/DGKP der die Sedierung
  und Überwachung übernimmt ist notwendig.
 Endoskopiker muss sich überzeugen, dass diese Person ausreichend
  geschult ist und in der Lage ist ihre Aufgabe durchzuführen.
Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
Endoscopy 2010; 42:960-974
Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
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Sedierungsleitlinien - Wann wie viele Personen? - Christian Madl 4. Medizinische Abteilung mit Gastroenterologie, Hepatologie und Zentralendoskopie
Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
Evaluation und Management durch Anästhesisten

 Schwere kardiovaskuläre Erkrankungen
 Schlaf Apnoe Syndrom
 Morbide Adipositas (BMI > 40)
 Chronische Niereninsuffizienz (Grad 3A)
 Chronische Lebererkrankungen (MELD Score > 10)
 Ältere Patienten (>70a) (Dosisreduktion, längere “recovery“-Zeit)
 ASA III bis IV

                                       Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
Voraussetzungen für Sedierung und Analgesie bei
medizinischen Eingriffen Pkt. 1 - 7

 Adäquate Evaluation der oberen Atemwege
 Adäquates Monitoring und Infrastruktur
 Personal: Zertifikat für kardiopulmonale Reanimation
 Kenntnisse und Training für „Nicht-Anästhsisten“ in Anwendung der
Sedierung
 Beurteilung von Komorbiditäten
 Erfahrung in i.v. Zugängen
 Beurteilung und Management verschiedener Sedierungstiefen

                                       Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
Voraussetzungen für Sedierung und Analgesie bei
medizinischen Eingriffen Pkt. 8 - 13

 Detaillierte Kenntnisse der Pharmakologie der Medikamente
 Zertifizierte Kompetenz in „advanced life support“ und Monitoring
 Verfügbarkeit eines Anästhesisten innerhalb kürzester Zeit
 Zeitgerechte Aufklärung des Patienten über Risiko, Benefit und Technik
der Sedierung/Analgesie
 Unmittelbarer Zugang zu CPR-Equipment
 Definierte, adäquate Räumlichkeit und Umfeld für Eingriff

                                       Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
Voraussetzungen für Sedierung und Analgesie bei
medizinischen Eingriffen Pkt. 14 - 15

 Nüchtern-Periode vor Sedierung (2h Flüssigkeit, 6h feste Nahrung)
 Detaillierte Kenntnisse des Monitorings und der erhobenen Daten
      Klinische Beurteilung
      Nichtinvasiver Blutdruck (mind. alle 5 Minuten)
      Kont. Herzfrequenz
      Kont. Puls-Oxymetrie (SaO2)
      Capnographie (EtCO2)
      Bei Bedarf Bispectral Index Monitoring (BIS) bei tiefer Sedierung
                                       Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
Voraussetzungen für Sedierung und Analgesie bei
medizinischen Eingriffen Pkt. 16 - 17
 Kenntnisse und Management von Komplikationen
      Atemdepression, Atemobstruktion
      Arterielle Hypotension, Hypertensive Krise
      Brustschmerz (AP/MI)
      Herz-Kreislaufstillstand
      Minor Komplikationen (Vasovagal, Arrythmien, Halluzinationen,
       Übelkeit, Erbrechen, Hypersalivation)
 Kenntnisse über Sauerstoff-Zufuhr und Hämodynamischen Support

                                      Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
Entlassungskriterien

 Keine weitere Überwachung wegen potentieller post-interventionellen
Komplikationen notwendig
 Bewusstseinslage und physiologische Parameter haben Ausgangswerte
vor dem Eingriff erreicht
 Post-interventionelle Symptome (Schmerzen, Übelkeit, Schwindel) gut
tolerierbar (ALDRETE Score)
 Anwesenheit einer Begleitperson für die ersten Stunden gegeben
 Schriftliche Instruktion nach der Entlassung notwendig

                                       Hinkelbein J; Eur J Anaesthesiol 2018
ALDRETE Score
Trevisani;
W J Gastroenterol 2013
Sedierungsleitlinien –
            wann wie viele Personen?

 Verantwortung und Entscheidung über Art und Dosis der Sedierung liegt
  beim endoskopierenden Arzt
 Spezielle Aufklärung über Sedierung ist notwendig
 Initiale Applikation der Sedierung erfolgt durch Arzt, dann ist Delegation an
  geschulte und erfahrene DGKP möglich
 Definition einer Person (DGKP oder Arzt), die für die Durchführung der
  Sedierung und kontinuierliche Überwachung des Patienten zuständig ist
 Unterbrechung dieser Überwachungsaufgabe für kurzfristige Tätigkeiten
  möglich? (z.B. Anreichen der Biopsiezange) - divergente Empfehlungen
 Neue Guidelines der European Society of Anaesthesiologoy 2018
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