Sehr geehrte Damen und Herren
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 | 20 Sehr geehrte Damen und Herren Seite 2 In den letzten Monaten haben wir tienbuchs, weshalb wir dies wieder QR-Rechnungen uns für Publikationen zu C OVID- einmal aufgegriffen haben. Nach- 19 mit Themen wie z. B. Kurz dem uns das T hema um COVID-19 Seite 2 arbeit, Überbrückungskredite, Ge- doch noch etwas begleiten wird, ha- Korrekte Führung des Aktien neralversammlungen, Rechnungs ben wir die wichtigsten steuerlichen buch und Aktienregister – legung und Abschluss 2019 auf Massnahmen von Bund und Kanto- Abschaffung Inhaberaktien den elektronischen Weg be- ne zusammengestellt und wünschen schränkt. Diese finden Sie weiter- Ihnen weiterhin gute Gesundheit! Seite 3 hin u nter https://www.caminada.ch/ Sozialversicherungsrechtliche caminada/publikationen. Jetzt freu- CAMINADA ZÜRICH Massnahmen COVID-19 en wir uns, Sie mit der vorliegen- den CAMINADAinfo über aktuelle Seite 3– 4 Themen auf dem traditionellen Weg zu informieren. Nicht neu, jedoch in Steuerrechtliche Massnahmen der Praxis oft anzutreffen sind for- COVID-19 melle Mängel beim führen des Ak- 1
QR-Rechnungen Seit dem 30. Juni 2020 ist es mög- iii) Weiterhin funktioniert die QR- Der Swiss QR Code ist wie der bis- lich, QR-Rechnungen anstatt der Rechnung wie ein bisheriger herige Einzahlungsschein in einen gewohnten Einzahlungsscheine zu Einzahlungsschein und kann Empfangsschein und in einen Zahlteil erhalten. QR ist die Abkürzung für entweder an einem Postschalter gegliedert. Quick Response. Zu erkennen ist bezahlt oder per Zahlungsauftrag die QR-Rechnung am Swiss QR an die Bank geschickt werden. Code. Dieser beinhaltet alle relevan- ten Informationen für eine effiziente Zahlungserfassung. Weiterhin sind alle Angaben wie IBAN, Referenz- nummer, Rechnungsadresse etc. aufgeführt. Aktuell können die QR-Rechnungen wie folgt bezahlt werden: i) Mit einer Mobile Banking-App auf dem Smartphone. ii) Mittels E-Banking wobei der Swiss QR Code mit dem QR-Rea- der oder über eine PC-Kamera einscannt werden kann. Korrekte Führung des Aktienbuch und Aktienregister – Abschaffung Inhaberaktien Seit 1. November 2019 ist die Neu- haberaktien von Gesetzes wegen in wirtschaftlichen Berechtigten ausge- ausgabe von Inhaberaktien nur noch Namenaktien umgewandelt und die wiesen und identifiziert werden. Gibt in bestimmten Fällen zulässig. Ab Aktionäre, welche sich noch nicht bei es keine solche Person, so muss diesem Datum sind grundsätzlich nur der Gesellschaft gemeldet haben, die Aktionärin dies der Gesellschaft noch Namenaktien zulässig. Diese müssen bis 31. Oktober 2024 beim melden. Die Daten des Aktienbuchs müssen im Aktienbuch eingetragen Gericht den Antrag auf Eintragung in müssen innerhalb der Schweiz jeder- sein und die Eigentümer sind somit das Aktienbuch stellen und ihre Ak- zeit zugänglich sein. Die Gesellschaft namentlich bekannt. tionärseigenschaft nachweisen. An- muss die Eintragung bescheinigen dernfalls werden die Aktien von nicht und das Aktienbuch muss rechtsgül- Bestehende Inhaberaktien m üssen gemeldeten Aktionären nach dem tig unterzeichnet sein. Diese Pflicht bis spätestens 30. April 2021 in 31. Oktober 2024 nichtig. obliegt dem Verwaltungsrat. Dieser Namenaktien umgewandelt werden. hat sicherzustellen dass kein Ak- Nach diesem Datum werden die In- Die Gesellschaft muss sicherstellen, tionär seine Mitgliedschafts- oder dass ihr Aktienbuch ordnungsge- Vermögensrechte ausüben kann, mäss nachgeführt ist. Im Aktienbuch solange er seiner Meldepflicht nicht werden die Eigentümer, wirtschaftli- nachgekommen ist. In solchen Fällen chen Berechtigten und Nutzniesser besteht insbesondere kein Anspruch mit Namen und Adresse eingetra- auf eine Dividendenauszahlung. gen. Ebenfalls muss der Bestand und die Transaktion darin ersichtlich Wir von CAMINADA ZÜRICH kön- sein. Ist eine Juristische Person oder nen Sie sowohl bei der Umwandlung eine Personengesellschaft Aktionärin der Aktien sowie auch bei der Füh- müssen deren Anteilshaber, welche rung eines korrekten Aktienbuch und die Gesellschaft kontrollieren, als Aktienregister unterstützen. 2
Sozialversicherungsrechtliche Massnahmen COVID-19 Ausgleichskasse zinsen geschuldet. Ab dem 1. Juli aufgrund des Coronavirus ganz 2020 laufen die Verzugszinsen wie- oder teilweise von Zuhause aus Beitragszahlungen der ordentlich auf allen unbezahlten erledigen, unterstehen weiterhin Die Ausgleichskasse kann Beitrags- Beiträgen. Vorbehalten bleiben schweizerischem Sozialversiche- schuldenden, die sich in direktem Beiträge, für welche ein Zahlungs- rungsrecht. Dasselbe gilt für Grenz- Zusammenhang mit der aktuellen aufschub gemäss vorstehendem gängerinnen und Grenzgänger, Verbreitung des Coronavirus in Absatz gewährt wurde. Ab dem die ihre Tätigkeit bereits zuvor üb- finanzieller Bedrängnis befinden, 21. September 2020 setzt der Ver- licherweise in mehreren Ländern einen zinsfreien Zahlungsaufschub zugszinsenlauf wieder normal ein. erbracht haben. Eine vorübergehen- gewähren. Die Ausgleichskasse de Änderung des im Wohnsitzstaat kann den Beitragspflichtigen erlau- EU-Grenzgänger geleisteten Tätigkeitsanteils auf- ben, den Zahlungsaufschub für be- Grenzgängerinnen und Grenzgän- grund des Coronavirus ändert ak- reits vor dem 21. März 2020 ausste- ger aus einem EU- oder EFTA- tuell nichts an ihrer Versicherungs- hende Beiträge (z.B. Akontobeitrag Mitgliedsstaat, die ihre Tätigkeit unterstellung. Februar 2020) und für künftige Zah- lungsperioden (z.B. Akontobeiträge März bis September 2020) in einem einzigen Gesuch zu beantragen. Das Gesuch kann mehrere Zah- lungsperioden umfassen, längstens aber bis zum 30. September 2020. Verzugszinsen Für die Zeitspanne vom 21. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 sind auf sämtlichen Beiträgen keine Verzugs- Steuerrechtliche Massnahmen COVID-19 Verzugszins Direkte Bundes- visorischen oder definitiven Rech- ten vom Steueramt nicht erstreckt steuer, Kantone Zug, Schwyz nung im Zeitraum vom 1. März 2020 werden. Die ausserordentliche Lage und Aargau bis zum 31. Dezember 2020 liegt. wegen dem Coronavirus wird jedoch Für alle natürlichen und juristischen als Grund für eine Wiederherstellung Personen wird bei Steuerforde- Verzugszins Staats- und der Einsprachefrist betrachtet. Ab rungen auf die Erhebung von Ver- Gemeindesteuern Zürich Ende der ausserordentlichen Lage, zugszinsen grundsätzlich verzichtet, Der Verzugszins für die Staats- und d.h. am 19. Juni 2020 begann die wenn die Steuerforderung im Zeit- Gemeindesteuern ist vom 1. Mai bis Einsprachefrist somit grundsätzlich raum zwischen dem 1. März 2020 zum 31. Dezember 2020 von 4.5% neu zu laufen. Die Einsprache muss (SZ ab 24.3.) und 31. Dezember auf 0.25% gesenkt worden. Der aufgrund der gesetzlichen Vorgaben 2020 fällig geworden ist. Der Ver- Verzugszins ist damit neu gleich tief schriftlich (in Papierform) erhoben zicht auf den Verzugszins ist befristet wie die unveränderten Ausgleichs- werden; eine Einreichung der Ein- bis zum 31. Dezember 2020. Dieser und Vergütungszinsen. sprache per E-Mail ist nicht gültig. befristete Verzicht auf die Erhebung von Verzugszinsen gilt sowohl für Fristwiederherstellung/ Rückstellungen im Jahres Steuerforderungen der Steuerpe- Erhebung von Einsprachen im abschluss 2019 riode 2020, als auch für Steuerfor- Kanton Zürich Im Rahmen des Obligationen- derungen früherer Steuerperioden, Gesetzliche Fristen, insbesondere die recht (OR) sind zum Beispiel sofern jeweils die Fälligkeit der pro- dreissigtägige Einsprachefrist, konn- die Vornahme zusätzlicher Wert- 3
berichtigungen oder die Bildung Konzerninterne Unterstützungs- rung 2019 allfällige Aktionärsdarle- von Rückstellungen als Instrumente und Sanierungsmassnahmen hen bereits als verdecktes Eigenka- zur Sicherung des dauernden Ge- Verzichtet eine Immobiliengesell- pital deklariert werden, sollte im Jahr deihens des Unternehmens möglich. schaft auf einen Teil der Geschäfts- 2020 auf diese verzichtet werden. – Regelung Kantone Zürich und mieten von nahestehenden Be- Schwyz: triebsgesellschaften, besteht das Verzugszinsen Mehrwertsteuer Rückstellungen und Wertberichti- Risiko, dass die Steuerbehörden Für die Zeit vom 20. März 2020 bis gungen zur Berücksichtigung der solche geldwerte Vorteile nicht ak- zum 31. Dezember 2020 ist auf ver- wirtschaftlichen Auswirkungen der zeptieren und mit steuerlichen Kon- späteten Zahlungen bei der Mehr- Covid 19-Pandemie sind im Ge- sequenzen bei den Gewinn- und wertsteuer kein Verzugszins ge- schäftsjahr 2019 geschäftsmässig Verrechnungssteuern zu rechnen schuldet. nicht begründet und steuerlich ist. Grundsätzlich müssen solche nicht abzugsfähig, selbst wenn sie Leistungen einem Drittvergleich Besteuerung von Grenzgängern handelsrechtlich verbucht wurden. standhalten. Zu hoffen bleibt, dass im Home Office – Regelung Kanton Zug: die Steuerbehörden diesbezüglich Leisten Arbeitnehmende mit Ansäs- In der Jahresrechnung 2019 kön- ein gewisse Kulanz zeigen werden. sigkeit im Ausland wegen der Coron- nen einmalig steuerliche Rück- Eine Dokumentation mit vergleich- akrise Arbeitstage nicht wie üblich in stellungen von maximal 50% des baren Mieterlassen zwischen Dritt- der Schweiz sondern im Home Of- Gewinns bzw. des selbständigen gesellschaften ist sicherlich hilfreich fice, so unterliegt das Einkommen aus Erwerbs (ohne ausserordentliche bei der späteren Argumentation. diesen Arbeitstagen grundsätzlich Faktoren wie z.B. Veräusserungs- der schweizerischen Quellensteuer. und Aufwertungsgewinne) gebildet Forderungsverzichte von Aktionä- Davon nicht betroffen sind Arbeits- werden, jedoch maximal bis zum ren und Muttergesellschaften zur tage im Home O ffice, die arbeits- Betrag von CHF 500’000. Die so Sanierung und/oder Kapitalisierung vertraglich geregelt und somit nicht gebildete ausserordentliche Rück- der Tochtergesellschaft qualifizieren durch die Coronakrise bedingt sind. stellung 2019 ist in der Jahresrech- grundsätzlich als steuerbaren Ge- Vorübergehende Tätigkeit im Home nung 2020 wieder aufzulösen. winn bei der empfangenden Tochter- Office aufgrund der Massnahmen zur – Regelung Kanton Aargau: gesellschaft. Ausnahmen sind Bekämpfung des Coronavirus haben Maximalbetrag der Rückstellung be- i) Forderungsverzichte auf Darlehen, im weiteren auch keinen Einfluss trägt CHF 250’000, d.h. bei juristi- welche im Zeitpunkt der Gewährung auf die Grenzgängerbesteuerung schen Personen berechtigt maximal von einem unabhängigen Dritten nach den massgebenden Doppel- ein Gewinn vor Steuern in der Höhe nicht gewährt worden wären besteuerungsabkommen. Diese Re- von CHF 1 Mio. zur vollen Rück- ii) wenn die Darlehen steuerlich als gelungen gelten auch für Tage, an stellung von 25%, bei selbständig verdecktes Eigenkapital behandelt denen Arbeitnehmende wegen der erwerbenden natürlichen Personen worden sind. Sofern möglich, kann es Coronakrise zu Hause sind und kei- 25% auf einem steuerbaren Ge- entsprechend von Vorteil sein, wenn ner Arbeitstätigkeit nachgehen kön- winn von maximal CHF 1 Mio. mit der Einreichung der Steuererklä- nen. Anderslautende bilaterale Ver- träge mit einzelnen Staaten, sind im Detail zu prüfen. Wir bemühen uns, genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Für die vorstehend aufgeführten Informationen besteht je- Abzug für Berufsauslagen und doch keine Gewähr. Im konkreten Einzelfall ist es unerlässlich, den Berechnung von Aussendienst- Sachverhalt genau abzuklären und aufgrund der Gesetzesbestimmun- tagen bei Geschäftsfahrzeug gen und detaillierten Verwaltungsanweisungen zu beurteilen. Ob und inwieweit die Steuerbehör- Bilder: Shutterstock. den die Abzüge für 2020 reduzieren wird, bleibt abzuwarten. 4
Sie können auch lesen