Sehr geehrte Damen und Herren

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Sehr geehrte Damen und Herren
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Sehr geehrte Damen und Herren
                                                                              Seite 2
In den letzten Monaten haben wir       tienbuchs, weshalb wir dies wieder     QR-Rechnungen
uns für Publikationen zu C  ­ OVID-    einmal aufgegriffen haben. Nach-
19 mit Themen wie z. B. Kurz­          dem uns das T ­ hema um COVID-19       Seite 2
arbeit, ­Über­brückungskredite, Ge-    doch noch etwas begleiten wird, ha-    Korrekte Führung des Aktien­
neralversammlungen, Rechnungs­         ben wir die wichtigsten steuerlichen   buch und Aktienregister –
legung und Abschluss 2019 auf          Massnahmen von Bund und Kanto-         ­Abschaffung Inhaberaktien
den elektronischen Weg be-             ne zusammengestellt und wünschen
schränkt. Diese finden Sie weiter-     Ihnen weiterhin gute Gesundheit!       Seite 3
hin u
    ­ nter https://www.caminada.ch/
                                                                              Sozialversicherungsrechtliche
caminada/publikationen. Jetzt freu-    CAMINADA ZÜRICH
                                                                              Massnahmen COVID-19
en wir uns, Sie mit der vorliegen-
den ­ CAMINADAinfo über aktuelle
                                                                              Seite 3– 4
Themen auf dem tradi­tionellen Weg
zu informieren. Nicht neu, jedoch in                                          Steuerrechtliche Massnahmen
der Praxis oft anzutreffen sind for-                                          ­COVID-19
melle Mängel beim führen des Ak-

                                                                                                               1
Sehr geehrte Damen und Herren
QR-Rechnungen
Seit dem 30. Juni 2020 ist es mög-      iii) Weiterhin funktioniert die QR-      Der Swiss QR Code ist wie der bis-
lich, QR-Rechnungen anstatt der              Rechnung wie ein bisheriger         herige Einzahlungsschein in einen
gewohnten Einzahlungsscheine zu
­                                            Einzahlungsschein und kann          Empfangsschein und in einen Zahlteil
erhalten. QR ist die Abkürzung für           entweder an einem Postschalter      gegliedert.
Quick Response. Zu erkennen ist              bezahlt oder per Zahlungsauftrag
die QR-Rechnung am Swiss QR                  an die Bank geschickt werden.
Code. Dieser beinhaltet alle relevan-
ten Informationen für eine effiziente
Zahlungserfassung. Weiterhin sind
alle Angaben wie IBAN, Referenz-
nummer, Rechnungsadresse etc.
aufgeführt.
Aktuell können die QR-Rechnungen
wie folgt bezahlt werden:
i) Mit einer Mobile Banking-App
    auf dem Smartphone.
ii) Mittels E-Banking wobei der
    Swiss QR Code mit dem QR-Rea-
    der oder über eine PC-Kamera
    einscannt werden kann.

Korrekte Führung des Aktienbuch und Aktienregister –
­Abschaffung Inhaberaktien
Seit 1. November 2019 ist die Neu-      haberaktien von Gesetzes wegen in        wirtschaftlichen Berechtigten ausge-
ausgabe von Inhaberaktien nur noch      Namenaktien umgewandelt und die          wiesen und identifiziert werden. Gibt
in bestimmten Fällen zulässig. Ab       Aktionäre, welche sich noch nicht bei    es keine solche Person, so muss
diesem Datum sind grundsätzlich nur     der Gesellschaft gemeldet haben,         die Aktionärin dies der Gesellschaft
noch Namenaktien zulässig. Diese        müssen bis 31. Oktober 2024 beim         melden. Die Daten des Aktienbuchs
müssen im Aktienbuch eingetragen        Gericht den Antrag auf Eintragung in     müssen innerhalb der Schweiz jeder-
sein und die Eigentümer sind somit      das Aktienbuch stellen und ihre Ak-      zeit zugänglich sein. Die Gesellschaft
namentlich bekannt.                     tionärseigenschaft nachweisen. An-       muss die Eintragung bescheinigen
                                        dernfalls werden die Aktien von nicht    und das Aktienbuch muss rechtsgül-
Bestehende Inhaberaktien m­ üssen       gemeldeten Aktionären nach dem           tig unterzeichnet sein. Diese Pflicht
bis spätestens 30. April 2021 in        31. Oktober 2024 nichtig.                obliegt dem Verwaltungsrat. Dieser
Namen­aktien umgewandelt werden.                                                 hat sicherzustellen dass kein Ak-
Nach diesem Datum werden die In-        Die Gesellschaft muss sicherstellen,     tionär seine Mitgliedschafts- oder
                                        dass ihr Aktienbuch ordnungsge-          Vermögensrechte ausüben kann,
                                        mäss nachgeführt ist. Im Aktienbuch      solange er seiner Meldepflicht nicht
                                        werden die Eigentümer, wirtschaftli-     nachgekommen ist. In solchen Fällen
                                        chen Berechtigten und Nutzniesser        besteht insbesondere kein Anspruch
                                        mit Namen und Adresse eingetra-          auf eine Dividendenauszahlung.
                                        gen. Ebenfalls muss der Bestand
                                        und die Transaktion darin ersichtlich    Wir von CAMINADA ZÜRICH kön-
                                        sein. Ist eine Juristische Person oder   nen Sie sowohl bei der Umwandlung
                                        eine Personengesellschaft Aktionärin     der Aktien sowie auch bei der Füh-
                                        müssen deren Anteilshaber, welche        rung eines korrekten Aktienbuch und
                                        die Gesellschaft kontrollieren, als      Aktienregister unterstützen.

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Sozialversicherungsrechtliche Massnahmen COVID-19
Ausgleichskasse                           zinsen geschuldet. Ab dem 1. Juli        aufgrund des Coronavirus ganz
                                          2020 laufen die Verzugszinsen wie-       oder teilweise von Zuhause aus
Beitragszahlungen                         der ordentlich auf allen unbe­zahlten    erledigen, unterstehen weiterhin
Die Ausgleichskasse kann Beitrags-        Beiträgen. Vorbehalten bleiben           schweizerischem       Sozialversiche-
schuldenden, die sich in direktem         Beiträge, für welche ein Zahlungs-       rungsrecht. Dasselbe gilt für Grenz-
Zusammenhang mit der aktuellen            aufschub gemäss vorstehendem             gängerinnen und Grenzgänger,
Verbreitung des Coronavirus in            Absatz gewährt wurde. Ab dem             die ihre Tätigkeit bereits zuvor üb-
finanzieller Bedrängnis befinden,
­                                         21. September 2020 setzt der Ver-        licherweise in mehreren Ländern
einen zinsfreien Zahlungsaufschub         zugszinsenlauf wieder normal ein.        erbracht haben. Eine vorübergehen-
gewähren. Die Ausgleichskasse                                                      de Änderung des im Wohnsitzstaat
kann den Beitragspflichtigen erlau-       EU-Grenzgänger                           geleisteten Tätigkeitsanteils auf-
ben, den Zahlungsaufschub für be-         Grenzgängerinnen und Grenzgän-           grund des Coronavirus ändert ak-
reits vor dem 21. März 2020 ausste-       ger aus einem EU- oder EFTA-             tuell nichts an ihrer Versicherungs-
hende Beiträge (z.B. Akontobeitrag        Mitgliedsstaat, die ihre Tätigkeit       unterstellung.
Februar 2020) und für künftige Zah-
lungsperioden (z.B. Akontobeiträge
März bis September 2020) in einem
einzigen Gesuch zu beantragen.
Das Gesuch kann mehrere Zah-
lungsperioden umfassen, längstens
aber bis zum 30. September 2020.

Verzugszinsen
Für die Zeitspanne vom 21. März
2020 bis zum 30. Juni 2020 sind auf
sämtlichen Beiträgen keine Verzugs-

Steuerrechtliche Massnahmen COVID-19
Verzugszins Direkte Bundes-               visorischen oder definitiven Rech-       ten vom Steueramt nicht erstreckt
steuer, Kantone Zug, Schwyz               nung im Zeitraum vom 1. März 2020        werden. Die ausserordentliche Lage
und Aargau                                bis zum 31. Dezember 2020 liegt.         wegen dem Coronavirus wird jedoch
Für alle natürlichen und juristischen                                              als Grund für eine Wiederherstellung
Personen wird bei Steuerforde-             Verzugszins Staats- und                 der Einsprachefrist betrachtet. Ab
rungen auf die Erhebung von Ver-          ­Gemeindesteuern Zürich                  Ende der ausserordentlichen Lage,
zugszinsen grundsätzlich verzichtet,       Der Verzugszins für die Staats- und     d.h. am 19. Juni 2020 begann die
wenn die Steuerforderung im Zeit-          Gemeindesteuern ist vom 1. Mai bis      Einsprachefrist somit grundsätzlich
raum zwischen dem 1. März 2020             zum 31. Dezember 2020 von 4.5%          neu zu laufen. Die Einsprache muss
(SZ ab 24.3.) und 31. Dezember             auf 0.25% gesenkt worden. Der           aufgrund der gesetzlichen Vorgaben
2020 fällig geworden ist. Der Ver-         Verzugszins ist damit neu gleich tief   schriftlich (in Papierform) erhoben
zicht auf den Verzugszins ist befristet    wie die unveränderten Ausgleichs-       werden; eine Einreichung der Ein-
bis zum 31. Dezember 2020. Dieser          und Vergütungszinsen.                   sprache per E-Mail ist nicht gültig.
befristete Verzicht auf die Erhebung
von Verzugszinsen gilt sowohl für         Fristwiederherstellung/                  Rückstellungen im Jahres­
Steuerforderungen der Steuerpe-           Erhebung von Einsprachen im              abschluss 2019
riode 2020, als auch für Steuerfor-       Kanton Zürich                            Im Rahmen des Obligationen-
derungen früherer Steuerperioden,         Gesetzliche Fristen, insbesondere die    recht (OR) sind zum Beispiel
sofern jeweils die Fälligkeit der pro-    dreissigtägige Einsprachefrist, konn-    die Vornahme zusätzlicher Wert-

                                                                                                                      3
berichtigungen oder die ­      Bildung   Konzerninterne Unterstützungs-            rung 2019 allfällige Aktionärsdarle-
von Rückstellungen als Instrumente       und Sanierungsmassnahmen                  hen bereits als verdecktes Eigenka-
zur Sicherung des dauernden Ge-          Verzichtet eine Immobiliengesell-         pital deklariert werden, sollte im Jahr
deihens des Unternehmens möglich.        schaft auf einen Teil der Geschäfts-      2020 auf diese verzichtet werden.
– Regelung Kantone Zürich und            mieten von nahestehenden Be-
  Schwyz:                                triebsgesellschaften, besteht das         Verzugszinsen Mehrwertsteuer
  Rückstellungen und Wertberichti-       Risiko, dass die Steuerbehörden           Für die Zeit vom 20. März 2020 bis
  gungen zur Berücksichtigung der        solche geldwerte Vorteile nicht ak-       zum 31. Dezember 2020 ist auf ver-
  wirtschaftlichen Auswirkungen der      zeptieren und mit steuerlichen Kon-       späteten Zahlungen bei der Mehr-
  Covid 19-Pandemie sind im Ge-          sequenzen bei den Gewinn- und             wertsteuer kein Verzugszins ge-
  schäftsjahr 2019 geschäftsmässig       Verrechnungssteuern zu rechnen            schuldet.
  nicht begründet und steuerlich         ist. Grundsätzlich müssen solche
  nicht abzugsfähig, selbst wenn sie     Leistungen einem Drittvergleich           Besteuerung von Grenzgängern
  handelsrechtlich verbucht wurden.      standhalten. Zu hoffen bleibt, dass       im Home Office
– Regelung Kanton Zug:                   die Steuerbehörden diesbezüglich          Leisten Arbeitnehmende mit Ansäs-
  In der Jahresrechnung 2019 kön-        ein gewisse Kulanz zeigen werden.         sigkeit im Ausland wegen der Coron-
  nen einmalig steuerliche Rück-         Eine Dokumentation mit vergleich-         akrise Arbeitstage nicht wie üblich in
  stellungen von maximal 50% des         baren Mieterlassen zwischen Dritt-        der Schweiz sondern im Home Of-
  Gewinns bzw. des selbständigen         gesellschaften ist sicherlich hilfreich   fice, so unterliegt das Einkommen aus
  Erwerbs (ohne ausserordentliche        bei der späteren Argumentation.           diesen Arbeitstagen grundsätzlich
  Faktoren wie z.B. Veräusserungs-                                                 der schweizerischen Quellensteuer.
  und Aufwertungsgewinne) gebildet       Forderungsverzichte von Aktionä-          Davon nicht betroffen sind Arbeits-
  werden, jedoch maximal bis zum         ren und Muttergesellschaften zur          tage im Home O     ­ ffice, die arbeits-
  Betrag von CHF 500’000. Die so         Sanierung und/oder Kapitalisierung        vertraglich geregelt und somit nicht
  gebildete ausserordentliche Rück-      der Tochtergesellschaft qualifizieren     durch die Coronakrise bedingt sind.
  stellung 2019 ist in der Jahresrech-   grundsätzlich als steuerbaren Ge-         Vorübergehende Tätigkeit im Home
  nung 2020 wieder aufzulösen.           winn bei der empfangenden Tochter-        Office aufgrund der Massnahmen zur
– Regelung Kanton Aargau:                gesellschaft. Ausnahmen sind              Bekämpfung des Coronavirus haben
  Maximalbetrag der Rückstellung be-     i) Forderungsverzichte auf Darlehen,      im weiteren auch keinen Einfluss
  trägt CHF 250’000, d.h. bei juristi-   welche im Zeitpunkt der Gewährung         auf die Grenzgängerbesteuerung
  schen Personen berechtigt maximal      von einem unabhängigen Dritten            nach den massgebenden Doppel-
  ein Gewinn vor Steuern in der Höhe     nicht gewährt worden wären                besteuerungsabkommen. Diese Re-
  von CHF 1 Mio. zur vollen Rück-        ii) wenn die Darlehen steuerlich als      gelungen gelten auch für Tage, an
  stellung von 25%, bei selbständig      verdecktes Eigenkapital behandelt         denen Arbeitnehmende wegen der
  erwerbenden natürlichen Personen       worden sind. Sofern möglich, kann es      Coronakrise zu Hause sind und kei-
  25% auf einem steuerbaren Ge-          entsprechend von Vorteil sein, wenn       ner Arbeitstätigkeit nachgehen kön-
  winn von maximal CHF 1 Mio.            mit der Einreichung der Steuererklä-      nen. Anderslautende bilaterale Ver-
                                                                                   träge mit einzelnen Staaten, sind im
                                                                                   Detail zu prüfen.
    Wir bemühen uns, genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung
    zu stellen. Für die vorstehend aufgeführten Informationen besteht je-          Abzug für Berufsauslagen und
    doch keine Gewähr. Im konkreten Einzelfall ist es unerlässlich, den            Berechnung von Aussendienst-
    Sachverhalt genau abzuklären und aufgrund der Gesetzesbestimmun-               tagen bei Geschäftsfahrzeug
    gen und detaillierten Verwaltungsanweisungen zu beurteilen.                    Ob und inwieweit die Steuerbehör-
    Bilder: Shutterstock.                                                          den die Abzüge für 2020 reduzieren
                                                                                   wird, bleibt abzuwarten.

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