Broschüre Lehrgang KV für Erwachsene Ausgabe 2017/18 - igkg lu/ow/nw
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Broschüre Lehrgang KV für Erwachsene Ausgabe 2017/18 KV Luzern Berufsfachschule Dreilindenstrasse 20 6000 Luzern 6
Inhalt 1. Einleitung ......................................................... 3 2. Schulische Ausbildung ............................................ 4 3. Betriebliche Ausbildung .......................................... 9 4. Schulisches Qualifikationsverfahren ............................ 10 5. Betriebliches Qualifikationsverfahren .......................... 12 6. Kosten ........................................................... 14 7. Lehrgangsbeginn und -dauer .................................... 14 8. Anmeldung ...................................................... 15 9. Glossar ........................................................... 17 10. Allgemeine Bestimmungen...................................... 17 2
1. Einleitung Lebenslanges Lernen ist kein Schlagwort – das zeigt die grosse Zahl von Berufstätigen, die jedes Jahr Weiterbildungen besucht oder Berufsab- schlüsse nachholt. Eine gezielte berufliche Weiterentwicklung eröffnet neue Horizonte und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 1.1 Zielgruppe der Ausbildung Sie wollen das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann erwerben. Sie verfügen bis zum Lehrgangsbeginn über mindestens 3 Jahre praktische Berufserfahrung aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum, davon mindestens 6 Monate im KV-Bereich. Bis zum Lehrgangsabschluss haben Sie mindestens 5 Jahre Berufser- fahrung aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum, davon 2 volle Jahre im kaufmännischen Bereich. gute schulische Grundkenntnisse (Details zu den Anforderungen siehe Kapitel 2, Seite 3) 1.2 Schulische und betriebliche Ausbildung Der berufsbegleitende Lehrgang KV für Erwachsene, auch Nachholbil- dung genannt, bereitet während zwei Jahren auf das Qualifikationsver- fahren (QV) für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauf- frau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung (B-Profil) bzw. EFZ Erweiterte Grundbildung (E- Profil) vor. Mit diesem Fähigkeitsausweis können an- spruchsvolle Aufgaben im kaufmännischen Bereich von Unternehmen und Organisationen übernommen werden. Das Qualifikationsverfahren beinhaltet einen schulischen und einen be- trieblichen Teil. Die Vorbereitung auf das schulische QV erfolgt durch die KV Luzern Berufsfachschule, die Vorbereitung auf das betriebliche QV durch die igkg.lu/ow/nw (Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Luzern, Ob- und Nidwalden, siehe Kapitel 5, Seite 11). 3
2. Schulische Ausbildung Der Lehrgang KV für Erwachsene führt in weniger Präsenzlektionen als in der Grundbildung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Die Inte- ressenten sind deshalb schulisch auf einem guten Niveau und verfügen über die nötige Motivation, Neues zu lernen. 2.1 Vorkenntnisse (eine detaillierte Kompetenzliste finden Sie auf unserer Web- Seite www.kvlu.ch /Links ) 2.1.1 Fach Deutsch Anforderungen: Fliessend gesprochene Standardsprache, ein gutes Hör- und Textverständnis, breiter Wortschatz und aktuelle Grammatik-, Orthografie- und Interpunktionskenntnisse. 2.1.2 Fächer Englisch und Französisch *1 Anforderungen: Sprachkenntnisse auf Sprachkompetenzniveau A2. Im Internet führt die Adresse http://sprachtest.cornelsen.de zu elekt- ronischen Selbsteinstufungstests für beide Sprachen. Als Eintrittsniveau wird ein Testergebnis von mindestens 60–70 % auf der Kompetenzstu- fe A2 erwartet. Die Internetadresse www.wikipedia.org führt unter dem Suchbegriff «Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen» zu einem ausführlichen Beschrieb der Kompetenzniveaustufen A1 bis C2. 2.1.3 Fach Information/Kommunikation/Administration (IKA) *1 Anforderungen: Fliessendes, möglichst fehlerfreies Tastaturschreiben, Anwenderkenntnisse in Word, PowerPoint, Excel und im Bereich Da- teimanagement (MS-Dateiexplorer). *1 Der definitive Kursbesuch hängt vom Bestehen der Eintrittstests in EN, FR und IKA ab. Ansonsten müssen die Kenntnisse extern erworben werden. 4
2.1.4 Fach Wirtschaft und Gesellschaft Anforderungen: Mathematikkenntnisse (Zins-, Prozent- und Währungs- rechnen auf Niveau Volksschulabschluss); Interesse an wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Fragestellungen. 2.1.5 Downloads QV-Übungsserien mit Lösungen für das B- und E-Profil finden Sie unter www.kfmv.ch 5
2.2 Ausbildung Basis-Grundbildung (B-Profil) In den beiden nachfolgenden Übersichten sind die schulischen Fächer der beiden Ausbildungsprofile sowie die durchschnittlichen Lektionen- zahl pro Fach und Woche aufgeführt. Lektionentafel B-Profil 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Deutsch 1.5 1.5 1.5 Zweite Landessprache*2 oder 1.5 2.5 3.0 1 Englisch IKA 3.5 2 1.5 3.5 Wirtschaft und Gesellschaft 5 5 5 5 Total 10 11 11 11 *2 Französisch/Italienisch Im Lehrgang am KVLU werden Französisch und Englisch angeboten. Der Abschluss in Italienisch mindestens auf dem Niveau B1 ist alterna- tiv möglich. Er erfolgt über die Akkreditierung eines Sprachzertifikats, das bis vor dem QV ausserhalb der KV Luzern Berufsfachschule erwor- ben werden muss. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangsleitung abzusprechen. 6
2.3 Ausbildung Erweiterte Grundbildung (E-Profil) Lektionentafel E-Profil 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Deutsch 1.5 1.5 1.5 Zweite Landessprache*2 3 2 2 2 (Erste Fremdsprache) Englisch (Zweite Fremdsprache) 1.5 2.5 3 1 IKA 3.5 2 1.5 2.5 Wirtschaft und Gesellschaft 5 5 5 6 Total 13 13 13 13 *2 Französisch/Italienisch Im Lehrgang am KVLU wird Französisch angeboten. Der Abschluss in Italienisch mindestens auf dem Niveau B1 ist alterna- tiv möglich. Er erfolgt über die Akkreditierung eines Sprachzertifikats, das während des Lehrgangs ausserhalb der KV Luzern Berufsfachschule erworben werden muss. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangslei- tung abzusprechen. 7
2.4 Unterricht und Promotion Die beiden Ausbildungsprofile werden gemeinsam unterrichtet. Die zu- sätzlichen Leistungsziele in IKA (B-Profil) bzw. WuG (E-Profil) werden mit ergänzenden Lektionen abgedeckt. Für den Lehrgang 2017-2019 sind die folgenden Schultage und Unter- richtszeiten vorgesehen: Schultage Unterrichtszeit Lektionenzahl Montag 17:45–21:00 Uhr 4 Lektionen Mittwoch 17:45–21:00 Uhr 4 Lektionen Samstag 08:00–12:00 Uhr 5 Lektionen Der Schulstoff wird in gestraffter Form vermittelt. Es ist deshalb uner- lässlich, für Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen genügend Zeit einzuplanen und den Unterricht regelmässig zu besuchen. Am Ende des ersten, zweiten und dritten Semesters finden in den Fä- chern Semesterprüfungen statt. Die Ergebnisse entscheiden über die weitere Zulassung zum Unterrichtsbesuch. Lehrgangsteilnehmende mit zu vielen Absenzen und/oder nicht erfüll- ter Promotion werden vom Lehrgang ausgeschlossen. Die Zulassung zum QV ist aber gewährleistet, allerdings gilt dann Lernen im Selbst- studium. 8
3. Betriebliche Ausbildung Basis des betrieblichen Ausbildungsteils bildet die Lern- und Leistungs- dokumentation der Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administra- tion». Die weiteren zugelassenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen sind unter www.skkab.ch aufgeführt. Wer das Qualifikationsverfahren in einer anderen Branche ablegen möchte, ist selbst für alle damit verbundenen schulischen, organisato- rischen und administrativen Belange verantwortlich. Die Vorbereitung auf das betriebliche Qualifikationsverfahren wird von der igkg.lu/ow/nw organisiert und durchgeführt. Der Kurs findet zu- sätzlich zum schulischen Unterricht an zwei Abenden statt; die Kursanmeldung erfolgt während des Lehrgangs. Fragen zur betriebli- chen Ausbildung oder zum betrieblichen Qualifikationsverfahren sind direkt an die igkg.lu/ow/nw zu richten: Telefon 041 410 28 90 E-Mail info@igkg-luownw.ch Internet www.igkg-luownw.ch 9
4. Schulisches Qualifikationsverfahren Im Anmeldeverfahren ist festgelegt, in welchen Fächern die Schlussprü- fungen (QV) abzulegen sind. In den Fremdsprachenfächern werden bestimmte Zertifikate (mindes- tens Niveau B1) anerkannt. Sie können Kopien davon bereits der An- meldung beilegen. Für die QV-Anerkennung ist ein schriftliches Gesuch beim Sekretariat KV Luzern Berufsfachschule einzureichen. Sie bringen das Gesuch und das Originalzertifikat mit Punktebewertung persönlich vorbei. Wir er- stellen von den Dokumenten eine Kopie. Danach wird die Anrechnung geprüft. Über das Ergebnis werden Sie danach informiert. Wird das Zertifikat anerkannt, muss im betreffenden Fach keine QV- Prüfung mehr abgelegt werden. Zudem erfolgt eine Dispens für den Unterrichtsbesuch in diesem Fach. 4.1 Bestehens-Normen Im schulischen Qualifikationsverfahren werden Sie in den QV-Fächern mündlich und/oder schriftlich geprüft. Das schulische Qualifikationsver- fahren gilt als bestanden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Die Gesamtnote beträgt mindestens Ø 4.0 Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend Die Summe der negativen gewichteten Notenabweichungen zur Note Ø 4.0 beträgt maximal 2.0 Notenpunkte Es werden keine Erfahrungsnoten erworben und keine Projektarbeiten geschrieben. 10
Systematik des schulischen Qualifikationsverfahrens im B-Profil: Fächer Gewichtung IKA 2/6 Wirtschaft und Gesellschaft 2/6 Deutsch 1/6 Zweite Landessprache oder 1/6 Englisch* * Französisch, Italienisch oder Englisch. Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau B1. Systematik des schulischen Qualifikationsverfahrens im E-Profil: Fächer Gewichtung IKA 1/6 Wirtschaft und Gesellschaft 2/6 Deutsch 1/6 Zweite Landessprache 1/6 (Erste Fremdsprache)* Englisch 1/6 (Zweite Fremdsprache) ** * Französisch oder Italienisch. Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau B1. ** Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau B1. Für die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren sind die Lehrgangsteil- nehmenden selbst verantwortlich. 11
5. Betriebliches Qualifikationsverfahren Die Zulassung zum betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens er- teilt das Berufsbildungsamt des Wohnkantons. 5.1 Zulassung Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Be- rufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige beruf- liche Erfahrung nachweisen kann, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich (jeweils aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum). Bereits absolvierte Grundbildungen werden zu 50 % als berufliche Er- fahrung angerechnet; Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet. Die betrieblichen Qualifikationsverfahren werden von den einzelnen Branchenverbänden organisiert und durchgeführt. Für diesen Lehrgang ist dies die igkg.lu/ow/nw (siehe Pkt. 3. Betriebliche Ausbildung). 12
5.2 Ausbildungstypen Das Qualifikationsverfahren ist für beide Ausbildungstypen identisch: QV- Gewich- Fächer des Qualifikationsverfahrens Note tung Berufspraxis schriftlich Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchen- 100 % 1/2 spezifische schriftliche Prüfung Berufspraxis mündlich 100 % 1/2 Branchenspezifische mündliche Prüfung 5.3 Bestehens-Normen Das betriebliche Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens Ø 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fach- note ungenügend ist und nicht unter Ø 3.0 liegt. Das gesamte Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Teil die Bestehens-Normen er- füllt sind. 13
6. Kosten 6.1 Schulgeld Das Schulgeld für den gesamten Lehrgang (reguläre Dauer 4 Semester) beläuft sich auf ca. CHF 15 000.–. Es wird in der Regel von dem Kanton übernommen, in dem die/der Lehrgangsteilnehmende während min- destens 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn ununterbrochen gewohnt hat. In dieser Zeit darf die/der Lehrgangsteilnehmende keine Ausbil- dung absolviert haben. Bezieht ein/e Lehrgangsteilnehmer/in Sozialhil- fe, ist das Gesuch um Zulassung vorgängig mit dem zuständigen Sozial- amt zu klären (betreffend einem allfälligen Bezug von Stipendien). Nicht im Kanton Luzern wohnhafte Lehrgangsteilnehmende legen der Anmeldung eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für die Über- nahme des Schulgelds bei. Andernfalls bezahlen sie das Kursgeld selbst. 6.2 Übrige Kosten - Gebühr für das Aufnahmeverfahren CHF 200.— - Lehrmittel für alle schulischen Fächer ca. CHF 800.— - Allgemeines Schulmaterialgeld ca. CHF 200.— - Infrastrukturbeitrag, pro Jahr CHF 32.— - Kursgeld Einführung in die Grundlagen und Vorbereitung auf das betriebliche QV (2 Abende) ca. CHF 200.— - Anteil Infrastrukturkosten für betriebliches QV ca. CHF 110.— - Lehrmittel (Lern- und Leistungsdokumentation) CHF 50.— 7. Lehrgangsbeginn und -dauer Die Lektionenplanung ist auf eine Lehrgangsdauer von zwei Jahren aus- gelegt. Der nächste Lehrgang beginnt am Montag, 21. August 2017. Während der üblichen Schulferien findet kein Unterricht statt. 14
8. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular Anmeldung Lehrgang KV für Erwachsene, das im Sekretariat erhältlich ist oder auf der Webseite www.kvlu.ch heruntergeladen werden kann. Der Anmeldung muss un- bedingt das Original einer aktuellen Wohnsitzbestätigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde) beigelegt werden. An- tragssteller, die nicht im Kanton Luzern wohnen, legen zusätzlich eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für das Schulgeld bei (siehe Pkt. 6. Kosten). Es können nur Anmeldungen mit vollständigen Beilagen bearbeitet werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berück- sichtigt. Nach Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Bitte senden Sie die Anmeldungsunterlagen bis am 16. Juni 2017 an: KV Luzern Berufsfachschule Sekretariat KV für Erwachsene Postfach 6745 6000 Luzern 6 Telefon 041 417 16 16 E-Mail irina.bucheli@kvlu.ch Mit dem Einreichen der Anmeldung Lehrgang KV für Erwachsene mel- den Sie sich zum Lehrgang an und beantragen gleichzeitig die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsgan- ges. Das Dossier wird durch die KV Luzern Berufsfachschule an das zu- ständige Amt für Berufsbildung für den Zulassungsentscheid weiterge- leitet. 15
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9. Glossar EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis igkg.lu/ow/nw Zuständige Institution der Branche Dienstleistung und Administration für den Vorbereitungskurs auf das be- triebliche QV bzw. für dessen Durchführung IKA Fachbereich Informatik/Kommunikation/Admini- stration. Themen: Informatik, Korrespondenz, Büro- kommunikation QV Qualifikationsverfahren (neue Bezeichnung für den Begriff Lehrabschlussprüfung) WuG Fachbereich Wirtschaft und Gesellschaft mit den Fächern Betriebskunde, Rechnungswesen, Recht, Volkswirtschaftslehre, Staatskunde 10. Allgemeine Bestimmungen 10.1 Abmeldung vor Lehrgangsbeginn Die Abmeldung für den Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Erfolgt sie weniger als 30 Tage vor Schulbeginn, so ist eine Gebühr für das Auf- nahmeverfahren von CHF 200.– zu entrichten. 10.2 Abmeldung nach Lehrgangsbeginn Die Abmeldung für den Lehrgang (oder für einzelne Fächer) ist auf Be- ginn jedes Semesters möglich. Sie hat schriftlich zu erfolgen und ist bis spätestens 30 Tage vor Ende des laufenden Semesters beim Lehrgangs- leiter einzureichen. 17
Situationsplan 1 Schulzentrum Dreilinden / Propsteimatte Dreilindenstrasse 20, 6000 Luzern 6 Zu Fuss ca. 10 Gehminuten vom Bahnhof in Richtung Hofkirche Busse Nr. 7 oder 14 ab Bahnhof Luzern bis Haltestelle Wey oder Kapu- zinerweg Mit dem Auto vom Bahnhof über die Seebrücke, vor Hofkirche links, nächste Verzweigung rechts Richtung Dietschiberg. Parkhäuser in der Nähe: City Parking, Löwen-Center, Schweizerhof, National, Frohburg 18
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