Broschüre Lehrgang KV für Erwachsene Ausgabe 2017/18 - igkg lu/ow/nw

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Broschüre Lehrgang KV für Erwachsene Ausgabe 2017/18 - igkg lu/ow/nw
Broschüre

Lehrgang KV für Erwachsene

Ausgabe 2017/18

KV Luzern Berufsfachschule
Dreilindenstrasse 20
6000 Luzern 6
Inhalt

1.    Einleitung ......................................................... 3
2.    Schulische Ausbildung ............................................ 4
3.    Betriebliche Ausbildung .......................................... 9
4.    Schulisches Qualifikationsverfahren ............................ 10
5.    Betriebliches Qualifikationsverfahren .......................... 12
6.    Kosten ........................................................... 14
7.    Lehrgangsbeginn und -dauer .................................... 14
8.    Anmeldung ...................................................... 15
9.    Glossar ........................................................... 17
10.   Allgemeine Bestimmungen...................................... 17

                                   2
1.       Einleitung
Lebenslanges Lernen ist kein Schlagwort – das zeigt die grosse Zahl von
Berufstätigen, die jedes Jahr Weiterbildungen besucht oder Berufsab-
schlüsse nachholt. Eine gezielte berufliche Weiterentwicklung eröffnet
neue Horizonte und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

1.1      Zielgruppe der Ausbildung

 Sie wollen das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann
  erwerben.
 Sie verfügen bis zum Lehrgangsbeginn über mindestens 3 Jahre
  praktische Berufserfahrung aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum,
  davon mindestens 6 Monate im KV-Bereich.
 Bis zum Lehrgangsabschluss haben Sie mindestens 5 Jahre Berufser-
  fahrung aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum, davon 2 volle Jahre im
  kaufmännischen Bereich.
 gute schulische Grundkenntnisse (Details zu den Anforderungen
  siehe Kapitel 2, Seite 3)

1.2      Schulische und betriebliche Ausbildung

Der berufsbegleitende Lehrgang KV für Erwachsene, auch Nachholbil-
dung genannt, bereitet während zwei Jahren auf das Qualifikationsver-
fahren (QV) für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauf-
frau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung (B-Profil) bzw. EFZ Erweiterte
Grundbildung (E- Profil) vor. Mit diesem Fähigkeitsausweis können an-
spruchsvolle Aufgaben im kaufmännischen Bereich von Unternehmen
und Organisationen übernommen werden.

Das Qualifikationsverfahren beinhaltet einen schulischen und einen be-
trieblichen Teil. Die Vorbereitung auf das schulische QV erfolgt durch
die KV Luzern Berufsfachschule, die Vorbereitung auf das betriebliche
QV durch die igkg.lu/ow/nw (Interessengemeinschaft Kaufmännische
Grundbildung Luzern, Ob- und Nidwalden, siehe Kapitel 5, Seite 11).

                                  3
2.        Schulische Ausbildung
Der Lehrgang KV für Erwachsene führt in weniger Präsenzlektionen als
in der Grundbildung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Die Inte-
ressenten sind deshalb schulisch auf einem guten Niveau und verfügen
über die nötige Motivation, Neues zu lernen.

2.1       Vorkenntnisse
          (eine detaillierte Kompetenzliste finden Sie auf unserer Web-
          Seite www.kvlu.ch /Links )

2.1.1    Fach Deutsch
Anforderungen: Fliessend gesprochene Standardsprache, ein gutes
Hör- und Textverständnis, breiter Wortschatz und aktuelle Grammatik-,
Orthografie- und Interpunktionskenntnisse.

2.1.2   Fächer Englisch und Französisch *1
Anforderungen: Sprachkenntnisse auf Sprachkompetenzniveau A2.

Im Internet führt die Adresse http://sprachtest.cornelsen.de zu elekt-
ronischen Selbsteinstufungstests für beide Sprachen. Als Eintrittsniveau
wird ein Testergebnis von mindestens 60–70 % auf der Kompetenzstu-
fe A2 erwartet.

Die Internetadresse www.wikipedia.org führt unter dem Suchbegriff
«Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen» zu einem
ausführlichen Beschrieb der Kompetenzniveaustufen A1 bis C2.

2.1.3   Fach Information/Kommunikation/Administration (IKA) *1
Anforderungen: Fliessendes, möglichst fehlerfreies Tastaturschreiben,
Anwenderkenntnisse in Word, PowerPoint, Excel und im Bereich Da-
teimanagement (MS-Dateiexplorer).

*1 Der definitive Kursbesuch hängt vom Bestehen der Eintrittstests in EN, FR
und IKA ab. Ansonsten müssen die Kenntnisse extern erworben werden.

                                   4
2.1.4     Fach Wirtschaft und Gesellschaft
Anforderungen: Mathematikkenntnisse (Zins-, Prozent- und Währungs-
rechnen auf Niveau Volksschulabschluss); Interesse an wirtschaftlichen,
politischen und rechtlichen Fragestellungen.

2.1.5  Downloads
QV-Übungsserien mit Lösungen für das B- und E-Profil finden Sie unter
www.kfmv.ch

                                  5
2.2      Ausbildung Basis-Grundbildung (B-Profil)

In den beiden nachfolgenden Übersichten sind die schulischen Fächer
der beiden Ausbildungsprofile sowie die durchschnittlichen Lektionen-
zahl pro Fach und Woche aufgeführt.

 Lektionentafel B-Profil             1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
 Deutsch                                       1.5       1.5      1.5
 Zweite Landessprache*2 oder
                                       1.5     2.5       3.0       1
 Englisch
 IKA                                   3.5      2        1.5      3.5
 Wirtschaft und Gesellschaft           5        5         5        5
 Total                                 10       11       11        11

*2 Französisch/Italienisch
Im Lehrgang am KVLU werden Französisch und Englisch angeboten.

Der Abschluss in Italienisch mindestens auf dem Niveau B1 ist alterna-
tiv möglich. Er erfolgt über die Akkreditierung eines Sprachzertifikats,
das bis vor dem QV ausserhalb der KV Luzern Berufsfachschule erwor-
ben werden muss. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangsleitung
abzusprechen.

                                 6
2.3      Ausbildung Erweiterte Grundbildung (E-Profil)

 Lektionentafel E-Profil           1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
 Deutsch                                       1.5       1.5      1.5
 Zweite Landessprache*2
                                       3        2         2        2
 (Erste Fremdsprache)
 Englisch (Zweite Fremdsprache)        1.5     2.5        3        1
 IKA                                   3.5      2        1.5      2.5
 Wirtschaft und Gesellschaft           5        5         5        6
 Total                                 13       13       13        13

*2 Französisch/Italienisch
Im Lehrgang am KVLU wird Französisch angeboten.

Der Abschluss in Italienisch mindestens auf dem Niveau B1 ist alterna-
tiv möglich. Er erfolgt über die Akkreditierung eines Sprachzertifikats,
das während des Lehrgangs ausserhalb der KV Luzern Berufsfachschule
erworben werden muss. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangslei-
tung abzusprechen.

                                   7
2.4      Unterricht und Promotion

Die beiden Ausbildungsprofile werden gemeinsam unterrichtet. Die zu-
sätzlichen Leistungsziele in IKA (B-Profil) bzw. WuG (E-Profil) werden
mit ergänzenden Lektionen abgedeckt.

Für den Lehrgang 2017-2019 sind die folgenden Schultage und Unter-
richtszeiten vorgesehen:

Schultage                Unterrichtszeit            Lektionenzahl
Montag                   17:45–21:00 Uhr            4 Lektionen
Mittwoch                 17:45–21:00 Uhr            4 Lektionen
Samstag                  08:00–12:00 Uhr            5 Lektionen

Der Schulstoff wird in gestraffter Form vermittelt. Es ist deshalb uner-
lässlich, für Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen genügend Zeit
einzuplanen und den Unterricht regelmässig zu besuchen.

Am Ende des ersten, zweiten und dritten Semesters finden in den Fä-
chern Semesterprüfungen statt. Die Ergebnisse entscheiden über die
weitere Zulassung zum Unterrichtsbesuch.

Lehrgangsteilnehmende mit zu vielen Absenzen und/oder nicht erfüll-
ter Promotion werden vom Lehrgang ausgeschlossen. Die Zulassung
zum QV ist aber gewährleistet, allerdings gilt dann Lernen im Selbst-
studium.

                                 8
3.         Betriebliche Ausbildung
Basis des betrieblichen Ausbildungsteils bildet die Lern- und Leistungs-
dokumentation der Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administra-
tion». Die weiteren zugelassenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen
sind unter www.skkab.ch aufgeführt.

Wer das Qualifikationsverfahren in einer anderen Branche ablegen
möchte, ist selbst für alle damit verbundenen schulischen, organisato-
rischen und administrativen Belange verantwortlich.

Die Vorbereitung auf das betriebliche Qualifikationsverfahren wird von
der igkg.lu/ow/nw organisiert und durchgeführt. Der Kurs findet zu-
sätzlich zum schulischen Unterricht an zwei Abenden statt; die
Kursanmeldung erfolgt während des Lehrgangs. Fragen zur betriebli-
chen Ausbildung oder zum betrieblichen Qualifikationsverfahren sind
direkt an die igkg.lu/ow/nw zu richten:

Telefon     041 410 28 90
E-Mail      info@igkg-luownw.ch
Internet    www.igkg-luownw.ch

                                   9
4.        Schulisches Qualifikationsverfahren
Im Anmeldeverfahren ist festgelegt, in welchen Fächern die Schlussprü-
fungen (QV) abzulegen sind.

In den Fremdsprachenfächern werden bestimmte Zertifikate (mindes-
tens Niveau B1) anerkannt. Sie können Kopien davon bereits der An-
meldung beilegen.

Für die QV-Anerkennung ist ein schriftliches Gesuch beim Sekretariat
KV Luzern Berufsfachschule einzureichen. Sie bringen das Gesuch und
das Originalzertifikat mit Punktebewertung persönlich vorbei. Wir er-
stellen von den Dokumenten eine Kopie. Danach wird die Anrechnung
geprüft. Über das Ergebnis werden Sie danach informiert.

Wird das Zertifikat anerkannt, muss im betreffenden Fach keine QV-
Prüfung mehr abgelegt werden. Zudem erfolgt eine Dispens für den
Unterrichtsbesuch in diesem Fach.

4.1       Bestehens-Normen

Im schulischen Qualifikationsverfahren werden Sie in den QV-Fächern
mündlich und/oder schriftlich geprüft. Das schulische Qualifikationsver-
fahren gilt als bestanden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

     Die Gesamtnote beträgt mindestens Ø 4.0
     Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend
     Die Summe der negativen gewichteten Notenabweichungen zur
      Note Ø 4.0 beträgt maximal 2.0 Notenpunkte

Es werden keine Erfahrungsnoten erworben und keine Projektarbeiten
geschrieben.

                                10
Systematik des schulischen Qualifikationsverfahrens im B-Profil:

Fächer                                   Gewichtung

IKA                                          2/6

Wirtschaft und Gesellschaft                  2/6

Deutsch                                      1/6
Zweite Landessprache oder
                                             1/6
Englisch*
*     Französisch, Italienisch oder Englisch. Der Abschluss erfolgt auf
      dem Niveau B1.

Systematik des schulischen Qualifikationsverfahrens im E-Profil:

Fächer                                   Gewichtung

IKA                                          1/6

Wirtschaft und Gesellschaft                  2/6

Deutsch                                      1/6
Zweite Landessprache
                                             1/6
(Erste Fremdsprache)*
Englisch
                                             1/6
(Zweite Fremdsprache) **
*  Französisch oder Italienisch. Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau
   B1.
** Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau B1.

Für die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren sind die Lehrgangsteil-
nehmenden selbst verantwortlich.

                                    11
5.       Betriebliches Qualifikationsverfahren
Die Zulassung zum betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens er-
teilt das Berufsbildungsamt des Wohnkantons.

5.1      Zulassung

Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Be-
rufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige beruf-
liche Erfahrung nachweisen kann, davon mindestens zwei Jahre im
kaufmännischen Bereich (jeweils aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum).
Bereits absolvierte Grundbildungen werden zu 50 % als berufliche Er-
fahrung angerechnet; Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet.

Die betrieblichen Qualifikationsverfahren werden von den einzelnen
Branchenverbänden organisiert und durchgeführt. Für diesen Lehrgang
ist dies die igkg.lu/ow/nw (siehe Pkt. 3. Betriebliche Ausbildung).

                                12
5.2      Ausbildungstypen

Das Qualifikationsverfahren ist für beide Ausbildungstypen identisch:

                                                       QV-     Gewich-
Fächer des Qualifikationsverfahrens
                                                       Note     tung
Berufspraxis schriftlich
Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchen-     100 %     1/2
spezifische schriftliche Prüfung
Berufspraxis mündlich
                                                       100 %     1/2
Branchenspezifische mündliche Prüfung

5.3      Bestehens-Normen

Das betriebliche Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn die
Gesamtnote mindestens Ø 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fach-
note ungenügend ist und nicht unter Ø 3.0 liegt.

Das gesamte Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn sowohl
im schulischen als auch im betrieblichen Teil die Bestehens-Normen er-
füllt sind.

                                  13
6.          Kosten
6.1         Schulgeld

Das Schulgeld für den gesamten Lehrgang (reguläre Dauer 4 Semester)
beläuft sich auf ca. CHF 15 000.–. Es wird in der Regel von dem Kanton
übernommen, in dem die/der Lehrgangsteilnehmende während min-
destens 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn ununterbrochen gewohnt
hat. In dieser Zeit darf die/der Lehrgangsteilnehmende keine Ausbil-
dung absolviert haben. Bezieht ein/e Lehrgangsteilnehmer/in Sozialhil-
fe, ist das Gesuch um Zulassung vorgängig mit dem zuständigen Sozial-
amt zu klären (betreffend einem allfälligen Bezug von Stipendien).

Nicht im Kanton Luzern wohnhafte Lehrgangsteilnehmende legen der
Anmeldung eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für die Über-
nahme des Schulgelds bei. Andernfalls bezahlen sie das Kursgeld selbst.

6.2         Übrige Kosten

-    Gebühr für das Aufnahmeverfahren                   CHF      200.—
-    Lehrmittel für alle schulischen Fächer         ca. CHF      800.—
-    Allgemeines Schulmaterialgeld                  ca. CHF      200.—
-    Infrastrukturbeitrag, pro Jahr                     CHF       32.—

- Kursgeld Einführung in die Grundlagen und
  Vorbereitung auf das betriebliche QV (2 Abende) ca. CHF        200.—
- Anteil Infrastrukturkosten für betriebliches QV ca. CHF        110.—
- Lehrmittel (Lern- und Leistungsdokumentation)       CHF         50.—

7.          Lehrgangsbeginn und -dauer
Die Lektionenplanung ist auf eine Lehrgangsdauer von zwei Jahren aus-
gelegt. Der nächste Lehrgang beginnt am Montag, 21. August 2017.

Während der üblichen Schulferien findet kein Unterricht statt.

                                   14
8.        Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular Anmeldung Lehrgang KV für
Erwachsene, das im Sekretariat erhältlich ist oder auf der Webseite
www.kvlu.ch heruntergeladen werden kann. Der Anmeldung muss un-
bedingt das Original einer aktuellen Wohnsitzbestätigung (erhältlich bei
der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde) beigelegt werden. An-
tragssteller, die nicht im Kanton Luzern wohnen, legen zusätzlich eine
Kostengutsprache ihres Wohnkantons für das Schulgeld bei (siehe Pkt.
6. Kosten).

Es können nur Anmeldungen mit vollständigen Beilagen bearbeitet
werden.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berück-
sichtigt. Nach Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können nur
berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Bitte senden Sie die Anmeldungsunterlagen bis am 16. Juni 2017 an:

KV Luzern Berufsfachschule
Sekretariat KV für Erwachsene
Postfach 6745
6000 Luzern 6

Telefon    041 417 16 16
E-Mail     irina.bucheli@kvlu.ch

Mit dem Einreichen der Anmeldung Lehrgang KV für Erwachsene mel-
den Sie sich zum Lehrgang an und beantragen gleichzeitig die Zulassung
zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsgan-
ges. Das Dossier wird durch die KV Luzern Berufsfachschule an das zu-
ständige Amt für Berufsbildung für den Zulassungsentscheid weiterge-
leitet.

                                   15
16
9.       Glossar
EFZ              Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

igkg.lu/ow/nw    Zuständige Institution der Branche Dienstleistung und
                 Administration für den Vorbereitungskurs auf das be-
                 triebliche QV bzw. für dessen Durchführung

IKA              Fachbereich     Informatik/Kommunikation/Admini-
                 stration. Themen: Informatik, Korrespondenz, Büro-
                 kommunikation

QV               Qualifikationsverfahren (neue Bezeichnung für den
                 Begriff Lehrabschlussprüfung)

WuG              Fachbereich Wirtschaft und Gesellschaft mit den
                 Fächern Betriebskunde, Rechnungswesen, Recht,
                 Volkswirtschaftslehre, Staatskunde

10.      Allgemeine Bestimmungen
10.1     Abmeldung vor Lehrgangsbeginn

Die Abmeldung für den Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Erfolgt sie
weniger als 30 Tage vor Schulbeginn, so ist eine Gebühr für das Auf-
nahmeverfahren von CHF 200.– zu entrichten.

10.2     Abmeldung nach Lehrgangsbeginn

Die Abmeldung für den Lehrgang (oder für einzelne Fächer) ist auf Be-
ginn jedes Semesters möglich. Sie hat schriftlich zu erfolgen und ist bis
spätestens 30 Tage vor Ende des laufenden Semesters beim Lehrgangs-
leiter einzureichen.

                                   17
Situationsplan

1 Schulzentrum Dreilinden / Propsteimatte
  Dreilindenstrasse 20, 6000 Luzern 6

Zu Fuss ca. 10 Gehminuten vom Bahnhof in Richtung Hofkirche

Busse Nr. 7 oder 14 ab Bahnhof Luzern bis Haltestelle Wey oder Kapu-
zinerweg

Mit dem Auto vom Bahnhof über die Seebrücke, vor Hofkirche links,
nächste Verzweigung rechts Richtung Dietschiberg.
Parkhäuser in der Nähe: City Parking, Löwen-Center, Schweizerhof,
National, Frohburg

                              18
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