BREXIT: Abschied von der EU-Freizügigkeit - Action required! - Dr. Petra Timmermann - Taylor Wessing
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BREXIT: Abschied von der EU-Freizügigkeit – Action required!
Dr. Petra Timmermann
Mittwoch, 13. Februar 2019Agenda
1 BREXIT – ein kurzer Überblick 4
2 Einbürgerung von Briten in Deutschland 9
Abschied von der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit: Erforderlichkeit eines
3 Aufenthaltstitels für Briten in Deutschland
13
4 Befristete Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer 20
Workaround für kurze befristete Einsätze in Deutschland:
5 “Nichtbeschäftigungsfiktion”
24
6 Aufenthaltstitel für Freelancer / Selbständige 26
3BREXIT – Was bisher geschah … und der Blick in die Glaskugel
Aktivierung des Artikels 50 des Vertrags über die Europäische Union am
29. März 2017
Folge: Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 29. März
2019 um 24 Uhr – es sei denn, UK und alle EU-Mitgliedstaaten stimmen
einer Verschiebung des Austrittsdatums zu.
Bis zum formalen Austrittsdatum haben britische Staatsbürger keine
Änderung ihrer Rechtsstellung in Deutschland zu befürchten.
1.2 Millionen britische Bürger leben und arbeiten in der gesamten EU.
Wenn kein Austrittsabkommen zustande kommt, könnte die
Arbeitnehmerfreizügigkeit am 29. März 2019 um Mitternacht enden. Und
dann?
In Deutschland sind für den Fall eines ungeregelten Brexits eine Reihe
von Übergangsregelungen geplant, um den aufenthaltsrechtlichen Status
von britischen Staatsangehörigen in Deutschland zu sichern.
6Was passiert bei einem geregelten BREXIT?
Kommt das Austrittsabkommen doch noch zustande, wird direkt nach
dem Austritt am 29. März 2019 eine knapp zweijährige
Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Während dieser
Zeit wird Großbritannien grundsätzlich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat
behandelt.
Das Austrittsabkommen sieht einen weitgehenden Erhalt der
Freizügigkeitsrechte auf Lebenszeit vor. Berechtigt sind bei Ende der
Übergangsphase in der EU bzw. in Großbritannien lebende britische
Staatsangehörige bzw. Unionsbürger sowie deren Familienangehörige.
Briten in Deutschland müssten in diesem Fall einen Antrag bei der
zuständigen Ausländerbehörde stellen.
7Was passiert bei einem ungeregelten BREXIT?
Deutschland bereitet sich vor:
Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2018 den Gesetzesentwurf
für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus
der EU zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung,
Gesundheit, Soziales und (doppelte) Staatsangehörigkeit
verabschiedet. Mit dem Gesetzgebungsverfahren sollen Schutzlücken im
Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit möglichst gering
gehalten werden.
Das Bundesinnenministerium plant eine Verordnung mit
Übergangsregelungen zum Aufenthaltsrecht für Briten.
Briten können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland sichern durch:
eine Einbürgerung in Deutschland
einen Aufenthaltstitel für Deutschland
eine Aufenthaltskarte als Ehe-/Lebenspartner eines EU-Bürgers
8Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit
Der Gesetzesentwurf vom 12. Dezember 2018 (BT-Drs. 19/7376 – 1.
Lesung im BT am 31.01.2019 – Überweisung in die Ausschüsse) sieht
für den Fall eines ungeregelten Brexit vor, dass Briten, die vor dem 30.
März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt
haben, ihre britische Staatsangehörigkeit behalten können, wenn alle
weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen schon vor dem 30. März
2019 erfüllt waren.
Für den Fall eines geregelten Brexit enthält der Entwurf des Brexit-
Übergangsgesetzes eine entsprechende Regelung für Einbürgerungs-
bewerber, die bis 31. Dezember 2020 einen Antrag auf Einbürgerung
stellen.
Zuständig sind die örtlichen Einwohnerämter am jeweiligen Wohnsitz in
Deutschland. In Hamburg ist dies die Einbürgerungsabteilung des
Einwohner-Zentralamtes.
11Regel-Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland
Seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in
Deutschland (ggf. Verkürzung auf 7 Jahre durch erfolgreichem Besuch
eines Integrationskurses bzw. auf 6 Jahre bei besonderen
Integrationsleistungen)
Bestandener Einbürgerungstest: Kenntnisse der Rechts- und
Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Gesicherter Lebensunterhalt
Ausreichende Deutschkenntnisse
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Keine Verurteilung wegen einer Straftat
12Abschied von der EU-
Arbeitnehmerfreizügigkeit:
3 Erforderlichkeit eines Aufenthaltstitels
für Briten in DeutschlandErforderlichkeit eines Aufenthaltstitels für Briten in Deutschland
§ 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz regelt:
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines
Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch
Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist (…). Die Aufenthaltstitel werden
erteilt als
1. Visum (Antrag vor der Einreise nach Befristete Aufenthaltstitel
Deutschland bei den deutschen
Botschaften oder Generalkonsulaten)
2. Aufenthaltserlaubnis
3. Blaue Karte EU
4. ICT-Karte
5. Mobiler-ICT-Karte
6. Niederlassungserlaubnis Unbefristete Aufenthaltstitel
7. Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
Diese Aufenthaltstitel enthalten zugleich eine Arbeitserlaubnis für Deutschland.
14Nichteinhaltung – die Folgen
Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel dürfen nicht in Deutschland
arbeiten. Wenn sie trotzdem arbeiten, haben sie einen Anspruch auf
Vergütung gegenüber ihrem Arbeitgeber. Allerdings handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit bzw. sogar um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe
belegt werden kann. Schlimmstenfalls können diese Personen gezwungen
werden, Deutschland zu verlassen.
Arbeitgeber dürfen nur Ausländer beschäftigen, die einen Aufenthaltstitel
besitzen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies zu überprüfen und eine Kopie
des Aufenthaltstitels in elektronischer Form oder in Papierform
aufzubewahren.
Bei Verstößen können gegen Unternehmen – d. h. gegen ihre
Geschäftsführer oder den Vorstand – Geldbußen bis zu 500.000 Euro oder
sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Unternehmen laufen auch Gefahr,
von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden.
15Erforderlichkeit eines Aufenthaltstitels für Briten in Deutschland
Die Bundesregierung plant für den Fall eines harten Brexit eine Verordnung
mit einer Übergangszeit bis Ende Juni 2019, die mit Zustimmung des
Bundesrates verlängert werden kann. Bis dahin können Briten wie bisher
ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten. Danach benötigen
sie einen Aufenthaltstitel nach den Regelungen für Drittstaatsangehörige.
Alle in Deutschland lebenden Briten sollen verpflichtet sein, bis zum Ablauf
der Übergangszeit einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei
der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen und sich, sofern noch nicht
geschehen, vorher bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde
anzumelden. Grund: Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde in Deutschland
ergibt sich aus dem gemeldeten Wohnort.
Der weitere Aufenthalt für die Zeit zwischen der Antragstellung bis zur
Entscheidung der Ausländerbehörde gilt dann als erlaubt (§ 81 AufenthG).
Reisen in Schengen-Staaten von bis zu drei Monaten sind möglich.
Einige Ausländerbehörden planen schon vor dem Austrittsdatum ein
freiwilliges Registrierungs-/ Antragsverfahren.
16Antragsverfahren für (ca. 18.000) Briten mit Wohnsitz in Berlin
(Vorsorglicher) Online-Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels schon
jetzt möglich seit 3. Januar 2019 unter:
https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/freizuegigkeit-eu-ewr-
schweiz/formular.770591.en.php
Die Daten werden gelöscht, falls es doch nicht zum Brexit kommen
sollte. Rund 3.600 Briten haben das Online-Verfahren schon genutzt.
Direkt im Anschluss erhält man eine Zusammenfassung der Angaben
und eine Bestätigung – diese sind abzuspeichern und/oder
auszudrucken – als Nachweis der Registrierung und des rechtmäßigen
Aufenthalts in Deutschland.
Ab April 2019: Einladung zur persönlichen Vorsprache bei der
Ausländerbehörde Berlin
17Was gilt für britische Ehegatten und Lebenspartner von EU-Bürgern?
Britische Staatsangehörige, die Familienangehörige eines
Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU sind, können
davon ein Freizügigkeitsrecht ableiten und sollten sich bei der für sie
zuständigen Ausländerbehörde registrieren, um nach dem Brexit eine
entsprechende Aufenthaltskarte für Familienangehörige von
Unionsbürgern zu erhalten. Rechtsgrundlage dafür ist das EU-
Freizügigkeitsgesetz.
Wenn es sich um einen deutschen Ehepartner handelt, wird ein
Aufenthaltstitel aufgrund von § 28 Aufenthaltsgesetz erteilt
(Familiennachzug zu Deutschen; unbefristete Niederlassungserlaubnis
nach 3 Jahren in Deutschland).
18Unbefristete Aufenthaltstitel für Deutschland
Britische Staatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren in
Deutschland leben, können nach § 9 Aufenthaltsgesetz oder nach § 9a
Aufenthaltsgesetz, jeweils i. V. m. der Anrechnungsregel des § 11 Abs. 3
Freizügigkeitsgesetz, einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten: eine
Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt -
EU.
Weitere Voraussetzungen sind u. a. ein gesicherter Lebensunterhalt und
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Level B 1).
19Befristete Aufenthaltstitel für 4 Arbeitnehmer
Befristete Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer
Eine Aufenthaltserlaubnis bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit. Eine Zustimmung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, z. B. für bestimmte
Führungskräfte (§ 3 BeschV) oder als Blaue Karte EU für hochqualifizierte Mitarbeiter
(Hochschulabschluss erforderlich) mit einem Gehalt von 53.600 € brutto pro Jahr
(2019).
Sonderregelung für Mangelberufe mit Zustimmung der Agentur für Arbeit:
Gehaltsuntergrenze von 41.808 Euro (2019); dies sind z. B. Ärztinnen und Ärzte,
Ingenieurinnen und Ingenieure und Fachkräfte aus den Bereichen
Naturwissenschaften, Mathematik und IT
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfordert, dass
die Beschäftigung des Ausländers keine negativen Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt hat;
keine EWR-Staatsangehörigen für die Beschäftigung zur Verfügung stehen
(Vorrangprüfung - in Ausnahmefällen nicht erforderlich); und
der Ausländer nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen als vergleichbare
deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird; zur ortsüblichen Vergütung siehe
www.entgeltatlas.de
21Befristete Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer
Die folgenden Unterlagen werden für den Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels für Arbeitnehmer regelmäßig benötigt:
Formalien: gültiger Reisepass, aktuelles biometrisches Foto, Antragsformulare
Arbeitsvertrag
Lebenslauf mit Angaben zur beruflichen Laufbahn, Qualifikation,
Hochschulabschluss
Hochschulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse früherer
Arbeitgeber
Krankenversicherung für Deutschland
Mietvertrag oder Nachweis des Wohneigentums
Bearbeitungsdauer: etwa 4 Wochen bis 2 Monate
22Sonderfall: Befristete Aufenthaltstitel für Leiharbeitnehmer
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Leiharbeitnehmer kann nur
für Tätigkeiten erteilt werden, die nicht der Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit bedürfen, z. B.:
Blaue Karte EU, § 19a Aufenthaltsgesetz
sofern das Jahresgehalt über 53.600 EUR brutto liegt (2019, diese Schwelle wird jedes Jahr angehoben) und der Mitarbeiter einen
Hochschulabschluss (Bachelor oder höher) hat, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
23Workaround für kurze befristete
5 Einsätze in Deutschland:
“Nichtbeschäftigungsfiktion”Nichtbeschäftigungsfiktion nach § 30 Beschäftigungsverordnung
Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht ist unter „Arbeit" jede berufsbezogene
Tätigkeit zu verstehen (inkl. Berufsausbildung, Studium, Praktikum), die nicht
unter eine der zahlreichen Fiktionen des § 30 Beschäftigungsverordnung
(BeschV) fällt.
Beispiel 1: § 30 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BeschV - Entsendung nach
Deutschland für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von zwölf
Monaten, um gewerblichen Zwecken dienende Maschinen, Anlagen und
Programme der elektronischen Datenverarbeitung, die bei dem Arbeitgeber
bestellt worden sind, aufzustellen und zu montieren, zu warten oder zu
reparieren oder um in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und
Programme einzuweisen.
Achtung: In diesem Fall ist eine vorherige Mitteilung an die Agentur für
Arbeit erforderlich.
Beispiel 2: § 30 Nr. 1 i. V. m. § 3 BeschV - Tätigkeiten von bestimmten
Führungskräften für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180
Tagen.
25Aufenthaltstitel für Freelancer / 6 Selbständige
Befristete Aufenthaltstitel für Freelancer / Selbstständige
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1, Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer
selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine
Kreditzusage gesichert ist.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann mehrere Monate dauern, weil
die Ausländerbehörde die fachkundigen Körperschaften, Gewerbebehörden
und Berufsvertretungen und ggf. die für die Berufszulassung zuständige
Behörde zu beteiligen hat.
27Befristete Aufenthaltstitel für Freelancer/Selbstständige
nach § 21 AufenthG
Formalitäten: gültiger Reisepass, aktuelles biometrisches Foto,
Antragsformulare
Lebenslauf mit Angaben zur beruflichen Laufbahn und Qualifikation,
Hochschulabschluss, Referenzen, (unternehmerische Erfahrung?)
Berufszulassung, falls diese erforderlich ist, z. B. Approbation als Arzt
Krankenversicherung für Deutschland
Mietvertrag oder Nachweis des Wohneigentums
Businessplan zum Nachweis der Tragfähigkeit der Geschäftsidee
(Muster z. B. Internetauftritt der Ausländerbehörde Berlin)
Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Umsatzprognose
Falls vorhanden: Aufträge, Verträge mit mehreren Auftraggebern
Ausreichende Altersversorgung (nur für Antragsteller über 45 Jahre)
28Ihre Ansprechpartnerin
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät Dr. Petra Timmermann Unternehmen im gesamten
individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie zu allen aufenthalts-, arbeits- und
sozialversicherungsrechtlichen Fragen des internationalen Personaleinsatzes. Sie verfügt über
umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei Restrukturierungen, insbesondere bei
Outsourcing, Personalanpassungen, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen einschließlich
Massenentlassungen. Zudem zählt die Beratung zu Fragen rund um Visa und Aufenthaltstitel für
eine Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland zu ihren Schwerpunkten.
Dr. Petra Timmermann
Dr. Petra Timmermann vertritt die Interessen ihrer Mandanten regelmäßig in Rechtsstreitigkeiten mit
Arbeitnehmern, Beamten sowie Betriebs- und Personalräten vor Gericht in allen Instanzen bis zum
Salary Partnerin
Hamburg, Deutschland
Bundesarbeitsgericht.
+49 40 36803-150
P.Timmermann@taylorwessing.com Seit Juli 2016 ist Petra Timmermann Salary Partnerin bei Taylor Wessing. Vor Ihrer Tätigkeit bei
Taylor Wessing war sie zwischen 2008 und 2011 Justiziarin und stellvertretende Referatsleiterin der
Beratungsschwerpunkte Rechtsabteilung der Universität Hamburg. 2011 wurde Petra Timmermann in Hamburg als Anwältin
zugelassen und schloss sich Taylor Wessing an.
Arbeitsrecht
Arbeitsmigrationsrecht/
Aufenthaltsrecht Sprachkenntnisse
Deutsch, Englisch
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