BREXIT: Abschied von der EU-Freizügigkeit - Action required! - Dr. Petra Timmermann - Taylor Wessing
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BREXIT: Abschied von der EU-Freizügigkeit – Action required! Dr. Petra Timmermann Mittwoch, 13. Februar 2019
Agenda 1 BREXIT – ein kurzer Überblick 4 2 Einbürgerung von Briten in Deutschland 9 Abschied von der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit: Erforderlichkeit eines 3 Aufenthaltstitels für Briten in Deutschland 13 4 Befristete Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer 20 Workaround für kurze befristete Einsätze in Deutschland: 5 “Nichtbeschäftigungsfiktion” 24 6 Aufenthaltstitel für Freelancer / Selbständige 26 3
BREXIT – Was bisher geschah … und der Blick in die Glaskugel Aktivierung des Artikels 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 Folge: Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 29. März 2019 um 24 Uhr – es sei denn, UK und alle EU-Mitgliedstaaten stimmen einer Verschiebung des Austrittsdatums zu. Bis zum formalen Austrittsdatum haben britische Staatsbürger keine Änderung ihrer Rechtsstellung in Deutschland zu befürchten. 1.2 Millionen britische Bürger leben und arbeiten in der gesamten EU. Wenn kein Austrittsabkommen zustande kommt, könnte die Arbeitnehmerfreizügigkeit am 29. März 2019 um Mitternacht enden. Und dann? In Deutschland sind für den Fall eines ungeregelten Brexits eine Reihe von Übergangsregelungen geplant, um den aufenthaltsrechtlichen Status von britischen Staatsangehörigen in Deutschland zu sichern. 6
Was passiert bei einem geregelten BREXIT? Kommt das Austrittsabkommen doch noch zustande, wird direkt nach dem Austritt am 29. März 2019 eine knapp zweijährige Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Während dieser Zeit wird Großbritannien grundsätzlich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Das Austrittsabkommen sieht einen weitgehenden Erhalt der Freizügigkeitsrechte auf Lebenszeit vor. Berechtigt sind bei Ende der Übergangsphase in der EU bzw. in Großbritannien lebende britische Staatsangehörige bzw. Unionsbürger sowie deren Familienangehörige. Briten in Deutschland müssten in diesem Fall einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. 7
Was passiert bei einem ungeregelten BREXIT? Deutschland bereitet sich vor: Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2018 den Gesetzesentwurf für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und (doppelte) Staatsangehörigkeit verabschiedet. Mit dem Gesetzgebungsverfahren sollen Schutzlücken im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit möglichst gering gehalten werden. Das Bundesinnenministerium plant eine Verordnung mit Übergangsregelungen zum Aufenthaltsrecht für Briten. Briten können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland sichern durch: eine Einbürgerung in Deutschland einen Aufenthaltstitel für Deutschland eine Aufenthaltskarte als Ehe-/Lebenspartner eines EU-Bürgers 8
Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit Der Gesetzesentwurf vom 12. Dezember 2018 (BT-Drs. 19/7376 – 1. Lesung im BT am 31.01.2019 – Überweisung in die Ausschüsse) sieht für den Fall eines ungeregelten Brexit vor, dass Briten, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt haben, ihre britische Staatsangehörigkeit behalten können, wenn alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen schon vor dem 30. März 2019 erfüllt waren. Für den Fall eines geregelten Brexit enthält der Entwurf des Brexit- Übergangsgesetzes eine entsprechende Regelung für Einbürgerungs- bewerber, die bis 31. Dezember 2020 einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Zuständig sind die örtlichen Einwohnerämter am jeweiligen Wohnsitz in Deutschland. In Hamburg ist dies die Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes. 11
Regel-Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland Seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (ggf. Verkürzung auf 7 Jahre durch erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses bzw. auf 6 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen) Bestandener Einbürgerungstest: Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland Gesicherter Lebensunterhalt Ausreichende Deutschkenntnisse Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Keine Verurteilung wegen einer Straftat 12
Abschied von der EU- Arbeitnehmerfreizügigkeit: 3 Erforderlichkeit eines Aufenthaltstitels für Briten in Deutschland
Erforderlichkeit eines Aufenthaltstitels für Briten in Deutschland § 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz regelt: Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist (…). Die Aufenthaltstitel werden erteilt als 1. Visum (Antrag vor der Einreise nach Befristete Aufenthaltstitel Deutschland bei den deutschen Botschaften oder Generalkonsulaten) 2. Aufenthaltserlaubnis 3. Blaue Karte EU 4. ICT-Karte 5. Mobiler-ICT-Karte 6. Niederlassungserlaubnis Unbefristete Aufenthaltstitel 7. Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU Diese Aufenthaltstitel enthalten zugleich eine Arbeitserlaubnis für Deutschland. 14
Nichteinhaltung – die Folgen Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel dürfen nicht in Deutschland arbeiten. Wenn sie trotzdem arbeiten, haben sie einen Anspruch auf Vergütung gegenüber ihrem Arbeitgeber. Allerdings handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit bzw. sogar um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Schlimmstenfalls können diese Personen gezwungen werden, Deutschland zu verlassen. Arbeitgeber dürfen nur Ausländer beschäftigen, die einen Aufenthaltstitel besitzen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies zu überprüfen und eine Kopie des Aufenthaltstitels in elektronischer Form oder in Papierform aufzubewahren. Bei Verstößen können gegen Unternehmen – d. h. gegen ihre Geschäftsführer oder den Vorstand – Geldbußen bis zu 500.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Unternehmen laufen auch Gefahr, von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden. 15
Erforderlichkeit eines Aufenthaltstitels für Briten in Deutschland Die Bundesregierung plant für den Fall eines harten Brexit eine Verordnung mit einer Übergangszeit bis Ende Juni 2019, die mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden kann. Bis dahin können Briten wie bisher ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten. Danach benötigen sie einen Aufenthaltstitel nach den Regelungen für Drittstaatsangehörige. Alle in Deutschland lebenden Briten sollen verpflichtet sein, bis zum Ablauf der Übergangszeit einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen und sich, sofern noch nicht geschehen, vorher bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden. Grund: Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde in Deutschland ergibt sich aus dem gemeldeten Wohnort. Der weitere Aufenthalt für die Zeit zwischen der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gilt dann als erlaubt (§ 81 AufenthG). Reisen in Schengen-Staaten von bis zu drei Monaten sind möglich. Einige Ausländerbehörden planen schon vor dem Austrittsdatum ein freiwilliges Registrierungs-/ Antragsverfahren. 16
Antragsverfahren für (ca. 18.000) Briten mit Wohnsitz in Berlin (Vorsorglicher) Online-Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels schon jetzt möglich seit 3. Januar 2019 unter: https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/freizuegigkeit-eu-ewr- schweiz/formular.770591.en.php Die Daten werden gelöscht, falls es doch nicht zum Brexit kommen sollte. Rund 3.600 Briten haben das Online-Verfahren schon genutzt. Direkt im Anschluss erhält man eine Zusammenfassung der Angaben und eine Bestätigung – diese sind abzuspeichern und/oder auszudrucken – als Nachweis der Registrierung und des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland. Ab April 2019: Einladung zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde Berlin 17
Was gilt für britische Ehegatten und Lebenspartner von EU-Bürgern? Britische Staatsangehörige, die Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU sind, können davon ein Freizügigkeitsrecht ableiten und sollten sich bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde registrieren, um nach dem Brexit eine entsprechende Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern zu erhalten. Rechtsgrundlage dafür ist das EU- Freizügigkeitsgesetz. Wenn es sich um einen deutschen Ehepartner handelt, wird ein Aufenthaltstitel aufgrund von § 28 Aufenthaltsgesetz erteilt (Familiennachzug zu Deutschen; unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren in Deutschland). 18
Unbefristete Aufenthaltstitel für Deutschland Britische Staatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben, können nach § 9 Aufenthaltsgesetz oder nach § 9a Aufenthaltsgesetz, jeweils i. V. m. der Anrechnungsregel des § 11 Abs. 3 Freizügigkeitsgesetz, einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten: eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU. Weitere Voraussetzungen sind u. a. ein gesicherter Lebensunterhalt und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Level B 1). 19
Befristete Aufenthaltstitel für 4 Arbeitnehmer
Befristete Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer Eine Aufenthaltserlaubnis bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Eine Zustimmung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, z. B. für bestimmte Führungskräfte (§ 3 BeschV) oder als Blaue Karte EU für hochqualifizierte Mitarbeiter (Hochschulabschluss erforderlich) mit einem Gehalt von 53.600 € brutto pro Jahr (2019). Sonderregelung für Mangelberufe mit Zustimmung der Agentur für Arbeit: Gehaltsuntergrenze von 41.808 Euro (2019); dies sind z. B. Ärztinnen und Ärzte, Ingenieurinnen und Ingenieure und Fachkräfte aus den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und IT Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfordert, dass die Beschäftigung des Ausländers keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat; keine EWR-Staatsangehörigen für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung - in Ausnahmefällen nicht erforderlich); und der Ausländer nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird; zur ortsüblichen Vergütung siehe www.entgeltatlas.de 21
Befristete Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer Die folgenden Unterlagen werden für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Arbeitnehmer regelmäßig benötigt: Formalien: gültiger Reisepass, aktuelles biometrisches Foto, Antragsformulare Arbeitsvertrag Lebenslauf mit Angaben zur beruflichen Laufbahn, Qualifikation, Hochschulabschluss Hochschulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber Krankenversicherung für Deutschland Mietvertrag oder Nachweis des Wohneigentums Bearbeitungsdauer: etwa 4 Wochen bis 2 Monate 22
Sonderfall: Befristete Aufenthaltstitel für Leiharbeitnehmer Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Leiharbeitnehmer kann nur für Tätigkeiten erteilt werden, die nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedürfen, z. B.: Blaue Karte EU, § 19a Aufenthaltsgesetz sofern das Jahresgehalt über 53.600 EUR brutto liegt (2019, diese Schwelle wird jedes Jahr angehoben) und der Mitarbeiter einen Hochschulabschluss (Bachelor oder höher) hat, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. 23
Workaround für kurze befristete 5 Einsätze in Deutschland: “Nichtbeschäftigungsfiktion”
Nichtbeschäftigungsfiktion nach § 30 Beschäftigungsverordnung Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht ist unter „Arbeit" jede berufsbezogene Tätigkeit zu verstehen (inkl. Berufsausbildung, Studium, Praktikum), die nicht unter eine der zahlreichen Fiktionen des § 30 Beschäftigungsverordnung (BeschV) fällt. Beispiel 1: § 30 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BeschV - Entsendung nach Deutschland für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von zwölf Monaten, um gewerblichen Zwecken dienende Maschinen, Anlagen und Programme der elektronischen Datenverarbeitung, die bei dem Arbeitgeber bestellt worden sind, aufzustellen und zu montieren, zu warten oder zu reparieren oder um in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen. Achtung: In diesem Fall ist eine vorherige Mitteilung an die Agentur für Arbeit erforderlich. Beispiel 2: § 30 Nr. 1 i. V. m. § 3 BeschV - Tätigkeiten von bestimmten Führungskräften für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. 25
Aufenthaltstitel für Freelancer / 6 Selbständige
Befristete Aufenthaltstitel für Freelancer / Selbstständige Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1, Abs. 5 Aufenthaltsgesetz Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann mehrere Monate dauern, weil die Ausländerbehörde die fachkundigen Körperschaften, Gewerbebehörden und Berufsvertretungen und ggf. die für die Berufszulassung zuständige Behörde zu beteiligen hat. 27
Befristete Aufenthaltstitel für Freelancer/Selbstständige nach § 21 AufenthG Formalitäten: gültiger Reisepass, aktuelles biometrisches Foto, Antragsformulare Lebenslauf mit Angaben zur beruflichen Laufbahn und Qualifikation, Hochschulabschluss, Referenzen, (unternehmerische Erfahrung?) Berufszulassung, falls diese erforderlich ist, z. B. Approbation als Arzt Krankenversicherung für Deutschland Mietvertrag oder Nachweis des Wohneigentums Businessplan zum Nachweis der Tragfähigkeit der Geschäftsidee (Muster z. B. Internetauftritt der Ausländerbehörde Berlin) Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Umsatzprognose Falls vorhanden: Aufträge, Verträge mit mehreren Auftraggebern Ausreichende Altersversorgung (nur für Antragsteller über 45 Jahre) 28
Ihre Ansprechpartnerin Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät Dr. Petra Timmermann Unternehmen im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie zu allen aufenthalts-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen des internationalen Personaleinsatzes. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei Restrukturierungen, insbesondere bei Outsourcing, Personalanpassungen, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen einschließlich Massenentlassungen. Zudem zählt die Beratung zu Fragen rund um Visa und Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland zu ihren Schwerpunkten. Dr. Petra Timmermann Dr. Petra Timmermann vertritt die Interessen ihrer Mandanten regelmäßig in Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern, Beamten sowie Betriebs- und Personalräten vor Gericht in allen Instanzen bis zum Salary Partnerin Hamburg, Deutschland Bundesarbeitsgericht. +49 40 36803-150 P.Timmermann@taylorwessing.com Seit Juli 2016 ist Petra Timmermann Salary Partnerin bei Taylor Wessing. Vor Ihrer Tätigkeit bei Taylor Wessing war sie zwischen 2008 und 2011 Justiziarin und stellvertretende Referatsleiterin der Beratungsschwerpunkte Rechtsabteilung der Universität Hamburg. 2011 wurde Petra Timmermann in Hamburg als Anwältin zugelassen und schloss sich Taylor Wessing an. Arbeitsrecht Arbeitsmigrationsrecht/ Aufenthaltsrecht Sprachkenntnisse Deutsch, Englisch 29
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