SEMINARE 2021/2 - DIAG Trier
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KAVO Dienstplan Datenschutz Gesundheitsschutz AVR MAVO Tandem Kommunikation Arbeitszeit Wirtschaftsausschuss I N A R E SEM 2021/2 Ver anstalter BGV Trier SB 2 MAV-Seminare Ihre Ansprechpar tnerin Simone Becker // Tel 0651 7105 490 mav-seminare-trier@bistum-trier.de in Kooper ation mit
MAV-SEMINARE IM 2. HALBJAHR 2021 Liebe MAV-Mitglieder, mit diesem Fortbildungsangebot für das 2. Halbjahr 2021 sollen wie bisher zum einen die „Neulinge“ unter Ihnen in die MAV-Arbeit eingeführt und zum anderen Sie alle in der laufenden MAV-Arbeit unterstützt werden. Hierbei werden sowohl fortlaufend grundsätzliche Fragestellungen beleuch- tet als auch aktuellen Entwicklungen durch Einführung neuer Themen Rechnung getragen. Nach den Wahlen im ersten Halbjahr 2021 bieten wir Ihnen nun neben insgesamt 5 Grundlagenseminaren ein breites Spektrum an Seminaren zur MAVO, KAVO und den AVR wie auch spezielleren Einzelthemen u. a. zu den Beteili- gungsrechten in wirtschaftlichen Angelegenheiten und zum Wirtschaftsausschuss, Mutterschutz, Digitalisierung, Daten- schutz, sowie auch Gesundheits- und Kommunikationsthe- men an. Wir laden Sie herzlich ein! Ihre Simone Becker BGV Trier SB 2 – MAV-Seminare Die Seminare sind als geeignet nach § 16 Absatz 1 MAVO Bistum Trier anerkannt. Wir freuen uns über Anregungen zu unserem Programm und Hinweise darauf, welche Inhalte Sie sich zusätzlich wünschen – nur so können wir Ihren Bedürfnissen als MAV- Mitglieder so gut wie möglich gerecht werden. Im Sinne einer reibungslosen Organisation mit den Tagungs- häusern bitten wir um Anmeldung bis 5 Wochen vor dem Seminartermin. Anmeldungen innerhalb dieser 5-Wochen- Frist können gerne abgeklärt werden.
TERMINÜBERSICHT 2. HALBJAHR 2021 Datum Beschreibung Seite 13.09. Die Beteiligungsrechte der MAV in 6-7 wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 27a bzw. § 27b MAVO: Die juristischen Grundlagen als Tandemseminar für Dienstgeber- vertreter und MAVen der gleichen Einrichtung 14.-15.09. Grundlagen der MAV-Arbeit 8 20.-21.09. Der Wirtschaftsausschuss in kirch- 9-10 lichen Unternehmen in der Praxis: Grundlagenseminar 20.-22.09. Beteiligungsrechte: Theoretischer 11 Unterbau und praktische Umsetzung 04.10. Grundkurs KAVO: Einführung in die 12 Kirchliche Arbeits- und Vergütungs- ordnung des Bistums Trier 04.10. Das Mutterschutz- und das Eltern- 13 zeitgesetz: Mitbestimmungsrechtli- che Informationen für die MAV 05.10. Grundlagen der MAV-Arbeit 14 Teil 1 25.10. Dienstplangestaltung im Schicht- 15-16 und Wechselschichtsystem: Einführung und Anwendung einer Dienstplan-Software 26.-27.10. 17 Grundlagen der MAV-Arbeit
Datum Beschreibung Seite 28.10. Grundkurs KAVO: Einführung 17 in die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung des Bis- tums Trier 02.11. Grundlagen der MAV-Arbeit 18 Teil 2 03.-04.11. „Streiten – aber fair!“ 19-20 Kommunikation und Konflikt- fähigkeit der MAV 08.-09.11. Arbeitsvertragsrecht nach AVR: 21-22 Grundsätze und Regelungen 09.-10.11. Gemeinsam die MAVO kennen- 23-24 lernen und anwenden können: Tandemschulung für Dienst- gebervertreter und MAVen der gleichen Einrichtung 10.11. Grundlagen der MAV-Arbeit 25 Teil 1 16.-17.11. Datenschutz in kirchlichen 25-26 Einrichtungen und die Aufga- ben der MAV 17.-18.11. Interessenkonflikte in der 27-28 Amtsführung einer MAV 22.-24.11. Dienstplangestaltung und Ar- 29 beitszeitregelungen nach AVR und die Rolle der MAV 23.-24.11. Gemeinsam die MAVO kennen- 30-31 lernen und anwenden können: Tandemschulung für Dienst- gebervertreter und MAVen der gleichen Einrichtung
Datum Beschreibung Seite 24.-25.11. Stress und psychische Be- 32-33 lastungen in der Arbeitswelt: Prävention als Aufgabe der MAV 29.11.-01.12. Grundlagen der MAV-Arbeit 34 30.11. Mitarbeiterversammlungen 35 erfolgreich gestalten und durchführen 01.12. Die Überlastungsanzeige und 36-37 das richtige Verhalten der MAV 02.12. Grundlagen der MAV-Arbeit 38 Teil 2 07.-08.12. Digitalisierung: Auswirkungen 38-39 auf die Arbeitswelt, Wechsel- wirkungen mit dem Daten- schutz und der MAVO
6 13. September 2021 Die Beteiligungsrechte der MAV in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 27a bzw. § 27b MAVO: Die juristischen Grundlagen als TANDEMSEMINAR für Dienstgebervertreter und MAVen der gleichen Einrichtung Aus § 27a MAVO erwachsen umfangreiche Informations- pflichten des Dienstgebers gegenüber der MAV. Der Wirt- schaftsausschuss hat nicht nur das Recht auf die entspre- chende Information nach § 27b MAVO, sondern außerdem die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Dienstgeber zu beraten und die GesMAV oder erweiterte GesMAV nach jeder Sitzung zu unterrichten. Dieses Seminar wird den jeweiligen Inhalt und Umfang der Informationspflichten des Dienstgebers gegenüber der MAV wie auch dem Wirtschaftsausschuss anhand konkre- ter praktischer Beispiele herausarbeiten. ANWESENHEIT! HINWEIS: Zu diesem Seminar sind nicht nur die MAVen, sondern auch die jeweiligen Dienstgebervertreter herzlich eingeladen. MAVen können ohne Dienstgebervertreter, Dienstgebervertreter jedoch nur gemeinsam mit ihrer MAV teilnehmen.
7 THEMEN REFERENT Sachlicher Rechtsanwalt Anwendungsbereich Thomas Schmitz, Inhalt und Umfang der Fachanwalt für Arbeits- Informationspflicht des recht, Herne Dienstgebers (Erläute- TAGUNGSORT & -ZEITEN rung des Jahresab- schlusses, Hinzuziehung Robert-Schuman-Haus, sachkundiger Personen Auf der Jüngt 1, etc.) 54293 Trier Zusammensetzung des Stehkaffee 09:15 Uhr, Wirtschaftsausschusses Seminarbeginn 09:30 Uhr, Erledigung der Aufgaben Seminarende um 16:00 Uhr durch den Wirtschaftsaus- schuss (Sitzungen, Teil- GEBÜHR nahme des Dienstgebers, EUR 120,– Einsichtnahme in die Unterlagen etc.) Einigungsstellenverfahren bei fehlender Einigung mit dem Dienstgeber über den Umfang der Informationspflicht
8 14. - 15. September 2021 Grundlagen der MAV-Arbeit Dieses Seminar führt in die grundlegenden Aspekte der MAVO ein, definiert die Ansprechpartner auf der jeweiligen Seite und vermittelt die Grundlagen, MAV-Arbeit zu organi- sieren und erfolgreich umsetzen zu können. Ebenso setzt sich das Seminar mit der konkreten, prak- tischen Arbeit der MAV innerhalb der Dienstgemeinschaft auseinander und stellt die unterschiedlichen Formen der Beteiligung dar. Schließlich wird darauf eingegangen, wie die MAV ihre Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten um- setzt und welche Instrumente ihr zur Durchsetzung per Ge- setz zur Verfügung stehen. THEMEN REFERENTIN Die MAVO – Gesetzliche Rechtsanwältin Grundlage der MAV-Arbeit Brigitte Strubel-Mattes, Ansprechpartner für die Fachanwältin für Arbeits- MAV auf Dienstgeberseite recht, Wiesbaden; ehemals Leiterin der Landesrechts- Ansprechpartner für den schutzstelle der GEW RLP Dienstgeber bei der MAV Grundlagen, um MAV- TAGUNGSORT & -ZEITEN Arbeit umsetzen zu können Robert-Schuman-Haus, Auf der Jüngt 1, Aufgaben des Vorstandes 54293 Trier Die Bedeutung der Mitgliederversammlung Stehkaffee 09:45 Uhr, Seminarbeginn 10:00 Uhr, Organisation der MAV- Seminarende am 2. Tag um Arbeit 16:00 Uhr Formen der Beteiligung Anhörung und GEBÜHR Mitberatung EUR 280,– Zustimmungsverfahren Rechtsdurchsetzung durch die MAV
9 20. - 21. September 2021 Der Wirtschaftsausschuss in kirchlichen Unternehmen in der Praxis: Grundlagenseminar Der Wirtschaftsausschuss nach § 27b MAVO hat über das Recht zur Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 27a MAVO hinaus die Aufgabe, wirtschaftliche Ange- legenheiten mit dem Dienstgeber zu beraten und die GesMAV oder erweiterte GesMAV nach jeder Sitzung zu unterrichten. Dieses Seminar wird die praktische Arbeit des bereits gegründeten Wirtschaftsausschusses in den Vordergrund stellen und neben juristischen Fragen vor allem grundle- gende betriebswirtschaftliche Fragen erörtern. THEMEN Durchsetzung von Infor- mation und Beratung Information in wirtschaft- Einführung in grundlegen- lichen Angelegenheiten im de betriebswirtschaft- Vergleich zwischen § 27a liche Analyseinstrumente und § 27b MAVO Bistum auf Basis des externen Trier und internen Rechnungs- Funktion des Wirtschafts- wesens ausschusses in kirchli- u.a. Jahresabschluss; chen Unternehmen, u.a. Kapitalflussrechnung, im Vergleich zu den Vor- Bilanzkennziffern; schriften im Betriebsver- ökonomische Vorteil- fassungsgesetz haftigkeit eines Sozial- Aufgaben des Wirtschafts- unternehmens; Investi- ausschusses tionstätigkeiten und Entwicklung der Sitzungen des Wirtschafts- mitarbeiterbezogenen ausschusses Aufwendungen und Verschwiegenheitspflichten Erträge Verhaltensweisen bei u.a. Kostenrechnung Kenntnisnahme wirt- im Controllingsystem; schaftlicher Krisen Besonderheiten in
10 Non-Profit-Unterneh- REFERENT men; Betriebsabrech- nungsbogen; Kosten- Diplom-Volkswirt trägerrechnung; Kos- Ralf Welter, ten- und Leistungs- Aachen rechnung; individu- elle Kennziffern zur TAGUNGSORT & -ZEITEN Analyse von Sozial- Robert-Schuman-Haus, unternehmen Auf der Jüngt 1, Früherkennungs- 54293 Trier möglichkeiten von Krisenerscheinungen Stehkaffee 09:45 Uhr, Seminarbeginn 10:00 Uhr, Seminarende am 2. Tag um 16:00 Uhr GEBÜHR EUR 300,–
11 20. - 22. September 2021 Beteiligungsrechte Theoretischer Unterbau und praktische Umsetzung Im Rahmen dieses Seminars werden sowohl die „schwa- chen“ als auch die „starken“ Beteiligungsrechte der MAV beleuchtet. Nach theoretischer Unterrichtung werden die Beteiligungsrechte hierbei jeweils in praxisbezoge- nen Übungen vertieft. Die MAV-Mitglieder sollen so in die Lage versetzt werden, sowohl korrekt auf Handlungen des Dienstgebers zu reagieren als auch die Initiative zu ergrei- fen, wenn unzureichende Vorlagen bzw. Untätigkeit der Dienstgeberseite dies erforderlich machen. THEMEN TAGUNGSORT & -ZEITEN Das Informationsrecht Robert-Schuman-Haus, Anhörung und Mitbera- Auf der Jüngt 1, tung 54293 Trier Anhörung und Mitbera- Stehkaffee 09:45 Uhr, tung bei Kündigung Seminarbeginn 10:00 Uhr, Das Vorschlagsrecht Seminarende am 3. Tag Das Zustimmungsrecht um 16:00 Uhr Das Antragsrecht Die Dienstvereinbarung GEBÜHR EUR 530,– REFERENTEN Rechtsanwältin Christina Merkel, Rechtsreferentin der Haupt- MAV/DiAG im Bistum Limburg Jürgen Ipers, langjähriges Mitglied der DiAG Köln, Referent am KSI in Köln und Mitglied des dortigen Fortbildungsaus- schusses
12 04. Oktober 2021 Grundkurs KAVO Einführung in die Kirchliche Arbeits- und Vergütungs- ordnung des Bistums Trier Obwohl die KAVO das maßgebliche Arbeitsvertrags- recht für das Bistum Trier, die Kirchengemeinden, die KiTa gGmbHs und viele weitere kirchliche Rechtsträger darstellt, erscheint es oft als ein sperriges und unbekanntes Werk. Ohne Kenntnis der KAVO ist aber eine erfolgreiche MAV- Arbeit gar nicht möglich. Mit dem neuen Format einer ortsnahen Tagesveranstal- tung (am 04.10. in Vallendar, am 28.10. in Trier und bereits im ersten Halbjahr im Juni in Trier und im Juli in Wallerfan- gen) soll die Möglichkeit geboten werden, sich grundlegen- de Kenntnisse im Arbeitsvertragsrecht zu verschaffen. THEMEN REFERENT Pflichten aus dem Markus Krogull-Kalb, Arbeitsverhältnis MAV-Vorsitzender und Versetzung, Abordnung, Mitglied der Gesamt-MAV, Personalgestellung Mitglied der Bistums- KODA auf Mitarbeiterseite Qualifizierung Arbeitszeit und Dienst- TAGUNGSORT & -ZEITEN reise; Dienstreisekosten- erstattung Forum Vinzenz Pallotti, Pallottistraße 3, Arbeitsbefreiungs- 56179 Vallendar tatbestände Kündigung Stehkaffee 09:15 Uhr, Seminarbeginn 09:30 Uhr, Gesundheitsschutz Seminarende 16:00 Uhr grundlegende Eingruppie- GEBÜHR rungsregelungen EUR 120,– Einblick in die Entgeltordnung HINWEIS SIEHE S. 40!
13 04. Oktober 2021 Das Mutterschutz- und das Elternzeitgesetz Mitbestimmungsrechtliche Informationen für die MAV Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre ei- nes Kindes stellen Mütter, Väter und Familien vor große Herausforderungen. Bei den vielen zu erwartenden Verän- derungen taucht die Frage auf, wie der Kinderwunsch mit der Berufstätigkeit vereinbar ist. Insbesondere bezüglich der Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, aber auch bezüglich anderer Fragen oder Beschwerden werden- der und junger Eltern ist die MAV gefragt. THEMEN Elternzeit, insbesondere auch Vereinbarungen zur Ansprüche werdender Teilzeit in Elternzeit Mütter gegenüber dem Dienstgeber in der REFERENTIN Schwangerschaft Freistellungsmöglichkeiten Rechtsanwältin Brigitte und -pflichten schwange- Strubel-Mattes, rer Dienstnehmerinnen Fachanwältin für Arbeits- recht, Wiesbaden; ehemals Ansprüche von Müttern Leiterin der Landesrechts- und Vätern auf Eltern(teil)- schutzstelle der GEW RLP zeit und Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- TAGUNGSORT & -ZEITEN und Elternzeitgesetz, nach AVR und nach KAVO Robert-Schuman-Haus, Sonderkündigungsschutz Auf der Jüngt 1, von Schwangeren und 54293 Trier Dienstnehmern in Eltern- Stehkaffee 09:15 Uhr, zeit Seminarbeginn 09:30 Uhr, Entsprechende Möglich- Seminarende 16:00 Uhr keiten der MAV, Schwan- gere und junge Eltern GEBÜHR in der Einrichtung zu unterstützen EUR 120,– Beteiligungsrechte der MAV im Zusammenhang mit Mutterschutz und
14 05. Oktober 2021 Grundlagen der MAV-Arbeit Teil 1 Der erste Teil dieses Seminars führt in die grundlegenden Aspekte der MAVO ein, definiert die Ansprechpartner auf der jeweiligen Seite und vermittelt die Grundlagen, MAV- Arbeit zu organisieren und erfolgreich umsetzen zu können. THEMEN REFERENTIN Die MAVO – Gesetzliche Rechtsanwältin Grundlage der MAV- Christina Merkel, Arbeit Rechtsreferentin der Ansprechpartner für die Haupt-MAV/ DiAG im MAV auf Dienstgeberseite Bistum Limburg Ansprechpartner für den TAGUNGSORT & -ZEITEN Dienstgeber bei der MAV Grundlagen, um MAV- Forum Vinzenz Pallotti, Arbeit umsetzen zu Pallottistraße 3, können 56179 Vallendar Aufgaben des Vorstandes Stehkaffee 09:15 Uhr, Die Bedeutung der Seminarbeginn 09:30 Uhr, Mitarbeiterversammlung Seminarende 16:00 Uhr Organisation der MAV- GEBÜHR Arbeit EUR 120,–
15 25. Oktober 2021 Dienstplangestaltung im Schicht- und Wechselschichtsystem Einführung und Anwendung einer Dienstplan-Software Eine AVR- und rechtskonforme Dienstplangestaltung stellt für die Dienstplanverantwortlichen regelmäßig eine große Herausforderung dar. Es gilt, die rechtlichen Grund- lagen, die in den Einrichtungen üblichen Dienstzeiten und auch die Wünsche der Beschäftigten miteinander in Ein- klang zu bringen. Von besonderer Bedeutung ist demnach eine Dienstplan-Software, welche die AVR und sonstige rechtliche Grundlagen abbildet. Die Einführung und Anwendung einer Dienstplan-Soft- ware bedarf gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 9 der Zustimmung der MAV. Was ist insbesondere bei der Anwendung der Software zu beachten? An welchen „Stellschrauben“ ist zu drehen, um eine AVR- und rechtskonforme Dienstplan- gestaltung zu gewährleisten? Hierbei werden auch die Rechte der Beschäftigten bei der Aufstellung der Dienst- pläne beleuchtet sowie die Frage, wie die MAV zu beteili- gen ist. Beispielhaft wird die Erstellung eines Dienstplanes und nötiger Änderungen aufgrund z. B. Überstunden an der häufig eingesetzten Dienstplan-Software Vivendi PEP demonstriert.
16 THEMEN REFERENT Rechtliche Grundlagen Michael Sack, Beteiligung der MAV MAV-Mitglied seit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 1999, Mitglied der und Nr. 9 Sprechergruppe der DiAG Direktionsrecht des MAV B Freiburg seit 2008; Dienstgebers als Heilerziehungspfleger Tägliche / wöchentliche beim Caritasverband im Höchstarbeitszeit Tauberkreis u. a. für die Dienstplanung zuständig; Ausgleichszeiträume Referent zum Thema Anlage 5 / Anlagen 31- 33 Dienstplangestaltung im Pausen / Ruhezeiten Erzbistum Freiburg Mehrarbeit / Überstunden Minusstunden / TAGUNGSORT & -ZEITEN Annahmeverzug Gästehaus der Sonn- und Feiertags- Barmherzigen Brüder, arbeit Nordallee 1, Bereitschaftsdienst / 54292 Trier Rufbereitschaft Schichtarbeit / Stehkaffee 09:15 Uhr, Wechselschichtarbeit Seminarbeginn 09:30 Uhr, Zeitzuschläge Seminarende 16:00 Uhr Urlaub / Zusatzur- laubstage für Schicht- GEBÜHR arbeit etc. EUR 120,– Arbeitsunfähigkeit
17 26. - 27. Oktober 2021 Grundlagen der MAV-Arbeit Themen und Inhalte siehe Seite 8. REFERENTIN TAGUNGSORT & -ZEITEN Rechtsanwältin Robert-Schuman-Haus, Christina Merkel, Auf der Jüngt 1, Rechtsreferentin der 54293 Trier Haupt-MAV/ DiAG im Stehkaffee 09:45 Uhr, Bistum Limburg Seminarbeginn 10:00 Uhr, Seminarende am 2. Tag um 16:00 Uhr GEBÜHR EUR 280,– 28. Oktober 2021 Grundkurs KAVO Einführung in die Kirchliche Arbeits- und Vergütungs- ordnung des Bistums Trier Themen und Inhalte siehe Seite 12. REFERENT TAGUNGSORT & -ZEITEN Markus Krogull-Kalb, Robert-Schuman-Haus, MAV-Vorsitzender und Auf der Jüngt 1, Mitglied der Gesamt-MAV, 54293 Trier Mitglied der Bistums- Stehkaffee 09:15 Uhr, KODA auf Mitarbeiterseite Seminarbeginn 09:30 Uhr, Seminarende 16:00 Uhr GEBÜHR EUR 120,–
18 02. November 2021 Grundlagen der MAV-Arbeit – Teil 2 Der zweite Teil dieses Seminars setzt sich primär mit der konkreten, praktischen Arbeit der MAV innerhalb der Dienstgemeinschaft auseinander und stellt die unter- schiedlichen Formen der Beteiligung dar. Außerdem wird darauf eingegangen, wie die MAV ihre Rechte und Gestal- tungsmöglichkeiten umsetzt und welche Instrumente ihr zur Durchsetzung per Gesetz zur Verfügung stehen. THEMEN TAGUNGSORT & -ZEITEN Formen der Beteiligung Forum Vinzenz Pallotti, Anhörung und Pallottistraße 3, Mitberatung 56179 Vallendar Zustimmungsverfahren Stehkaffee 09:15 Uhr, Rechtsdurchsetzung Seminarbeginn 09:30 Uhr, durch die MAV Seminarende 16:00 Uhr REFERENTIN GEBÜHR Rechtsanwältin EUR 120,– Christina Merkel, Rechtsreferentin der Haupt-MAV/ DiAG im Bis- tum Limburg
19 03. - 04. November 2021 „Streiten – aber fair!“ Kommunikation und Konfliktfähigkeit der MAV Jedes MAV-Mitglied steht in seinem Betrieb, seiner Ein- richtung auf zwei Ebenen: Einerseits steht das MAV-Mit- glied auf Augenhöhe mit dem Dienstgeber im Sinne der lebendig gelebten Dienstgemeinschaft. Die andere Ebene ist die der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters mit der arbeits- vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Zwischen beiden Ebe- nen muss getrennt werden, was durchaus schwerfallen kann, aber sein muss. Aus diesem Zwiespalt heraus kön- nen Konflikte entstehen und die Kommunikation zwischen Dienstgeber und MAV betroffen sein. Und selbst, wenn die Rollenverteilung immer korrekt um- gesetzt und gelebt wird, findet sich noch genug Konflikt- potenzial, beispielsweise bei unterschiedlicher Einschät- zung von Eingruppierungsfragen oder ganz prinzipiell bezüglich des Umfangs und der Umsetzung der Mitbe- stimmungsrechte, sowie in der Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums. In diesem Seminar sollen die Kommunikations- und Kon- fliktfähigkeit der MAVen gestärkt werden. Konkrete Situ- ationen werden anhand MAVO-bezogener konkreter Bei- spiele fallbezogen erörtert und Strategien eingeübt. Ganz konkret wird an Beispielen aus der MAV-Arbeit als auch an Schulfällen gearbeitet.
20 THEMEN REFERENT Erfolgreich mit dem Oliver Beuth, Dienstgeber verhandeln Vorstandsmitglied der und Gespräche führen DiAG MAV im Erzbistum Kommunikations- Paderborn und Beisitzer in kompetenz festigen der AVR-Schlichtungsstelle Konflikt oder Meinungs- TAGUNGSORT & -ZEITEN verschiedenheit? Haltung der MAV in Robert-Schuman-Haus, Konflikten Auf der Jüngt 1, 54293 Trier Trennung der Ebenen: MAV-Mitglied und Stehkaffee 09:45 Uhr, Mitarbeiter/-in mit Seminarbeginn 10:00 Uhr, arbeitsvertraglicher Seminarende am 2. Tag Tätigkeit um 16:00 Uhr Überprüfung des eigenen Konflikt- GEBÜHR verhaltens EUR 280,– Praktische Übungen an Alltagssituationen mit Rhetoriktraining Aufbau von Argumentationen
21 08. - 09. November 2021 Arbeitsvertragsrecht nach AVR Grundsätze und Regelungen Dieses Seminar vermittelt einen Überblick über die we- sentlichen Regelungen der AVR. Es richtet sich an Mit- arbeitervertreter/innen, die bislang keine oder wenig Erfahrungen im Umgang mit den AVR des Deutschen Ca- ritasverbandes gemacht haben. Die Systematik der AVR wird dargestellt, Grundkenntnisse werden vermittelt und in einen Zusammenhang mit den Mitbestimmungsmög- lichkeiten nach der MAVO gestellt. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in den Schwerpunkten Ver- gütungsrecht und Arbeitszeitrecht Verhandlungskompe- tenz gegenüber dem Dienstgeber zu entwickeln. THEMEN Dienstbezüge und Vergütungsregelungen: Die Arbeitsvertragsricht- Entgelt, Grundlagen der linien (AVR) des Deut- Eingruppierung, Bewäh- schen Caritasverbandes rungsaufstieg, Regelver- und ihre Stellung im gütungsstufen, Zulagen, Arbeitsvertragsrecht Zeitzuschläge, u. a. Zustandekommen der Besonderheiten in der AVR – Funktion und Rolle Ärztevergütung, bei den der Arbeitsrechtlichen Pflegekräften und im Kommission (AK) Sozial- und Erziehungs- Struktur und Aufbau der dienst AVR Praxisbeispiele zur Ein- Prinzipien der Vertrags- gruppierung nach AVR gestaltung: Einstellung, Zuwendungen: Jah- Befristung, Teilzeit, ressonderzahlung und Beendigung des Arbeits- Leistungsentgelt verhältnisses sowie Grundzüge des Arbeits- Rechte und Pflichten des zeitrechts Dienstnehmers und des Urlaubsregelungen Dienstgebers aus dem Lohnfortzahlung im Arbeitsverhältnis Krankheitsfall
22 Mitbestimmung der TAGUNGSORT & -ZEITEN MAV, insbesondere bei Einstellung, Eingruppie- Gästehaus der rung, Stufenfestsetzung, Barmherzigen Brüder, Arbeitszeiten und Dienst- Nordallee 1, plangestaltung 54292 Trier Ungelöste Fragen zum Stehkaffee 09:45 Uhr, AVR-Arbeitsvertragsrecht Seminarbeginn 10:00 Uhr, aus der täglichen Praxis Seminarende am 2. Tag der Teilnehmenden um 16:00 Uhr REFERENT GEBÜHR Wolfgang Bartels, EUR 280,– Jurist, ehem. Geschäfts- führer der DiAG Hildesheim und langjähriger Berater der Mitarbeiterseite der Arbeits- rechtlichen Kommission des Deutschen Caritasver- bandes, deren Aufgabe die Gestaltung der AVR ist
23 09. - 10. November 2021 Gemeinsam die MAVO kennenlernen und anwenden können Tandemschulung für Dienstgebervertreter und MAVen der gleichen Einrichtung „Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauens- voll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billig- keit behandelt werden“ (§ 26 Abs. 1 S. 1-2 MAVO Bistum Trier). Dienstgeber und MAV sollen also „auf Augenhöhe“ agieren. Der Dienstgemeinschaftsgedanke zeichnet sich durch gemeinsames Gestalten und gemeinsames Ver- antworten aller Beteiligten aus. Im Verhältnis zwischen Dienstgeber und MAV stellt sich die gelebte Dienstge- meinschaft oftmals jedoch als eine Herausforderung dar. Mit diesem Seminar sollen Dienstgebervertreter und MAV-Mitglieder gemeinsam die gesetzlichen Vorschriften der MAVO und insbesondere ihre hieraus erwachsenden Rollen kennen lernen. Entsprechend werden die Vor- schriften in der MAVO für die Amtsführung und die Beteili- gungsrechte der MAV vorgestellt und erörtert. ANWESENHEIT! HINWEIS: In diesem Seminar ist die Anwesenheit von Dienstgebervertretern und Mitgliedern der MAV aus derselben Einrichtung unabdingbar!
24 THEMEN REFERENT Der Dritte Weg – Das Manfred Jüngst, Arbeitsrecht der Kirche Vorsitzender Richter des und seine Grundlagen diözesanen Arbeitsgerichts Die Grundordnung des für den MAVO-Bereich kirchlichen Dienstes Köln, Vorsitzender Richter im Rahmen kirchlicher am Landesarbeitsgericht Arbeitsverhältnisse als Köln a. D. Basis des Arbeitsrechts der katholischen Kirche TAGUNGSORT & -ZEITEN AVR bzw. KAVO – Robert-Schuman-Haus, Kirchlicher Tarifvertrag? Auf der Jüngt 1, Die MAVO als gesetz- 54293 Trier liche Grundlage der Stehkaffee 09:45 Uhr, MAV-Arbeit Seminarbeginn 10:00 Uhr, Amts- und Geschäfts- Seminarende am 2. Tag führung der MAV: um 16:00 Uhr §§ 21-25 MAVO Gestaltung der GEBÜHR Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber EUR 310,– und der MAV Allgemeine Aufgaben der MAV nach § 26 MAVO Anhörung, Mitberatung, Vorschlagrecht, Zustim- mungsrechte: §§ 29-36 MAVO Antragsrecht, Dienst- vereinbarung: §§ 37-38 MAVO
25 10. November 2021 Grundlagen der MAV-Arbeit Teil 1 Themen und Inhalte siehe Seite 14. REFERENT TAGUNGSORT & -ZEITEN Wolfgang Bartels, Haus Sonnental, Jurist, ehem. Geschäfts- 66798 Wallerfangen führer der DiAG Hildesheim Stehkaffee 09:15 Uhr, und langjähriger Berater Seminarbeginn 09:30 Uhr, der Mitarbeiterseite Seminarende 16:00 Uhr der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deut- GEBÜHR schen Caritasverbandes EUR 120,– 16. - 17. November 2021 Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen und die Aufgaben der MAV Zu den Aufgaben der MAV gehört die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Arbeit- nehmerdatenschutz. In fast allen Bereichen der Einrichtungen werden perso- nenbezogene Daten der Beschäftigten erfasst, gespeichert und ausgewertet. Die MAV muss sorgfältig darauf achten, dass der Umgang damit im rechtmäßigen Rahmen des Da- tenschutzes erfolgt. Dieses Seminar vermittelt, wie Mitarbeiterdaten erstellt, gespeichert und weiterverarbeitet werden. Auch die MAV hat die Daten der Beschäftigten, die sie kontaktieren, zu schützen. Anhand von Praxisbeispielen lernen Sie die wich- tigsten rechtlichen Bestimmungen im Datenschutz des
26 KDG/DSGVO kennen und erfahren, wie die MAV die Be- schäftigten vor unerlaubter Überwachung schützen kann. THEMEN Schweigepflicht und Entbindung von der Gesetze zum Daten- Schweigepflicht schutz: Das kirchliche Aktuelle Rechtsprechung Datenschutzgesetz (KDG) zum Personaldatenschutz und seine ergänzenden Datenschutz im MAV- bistumsspezifischen Ver- Büro und bei der MAV- ordnungen, die DSGVO Arbeit Weitere wichtige Gesetze zum Datenschutz und REFERENT ihre Anwendung Datenerhebung – Daten- Bernhard Weber, verarbeitung – Datennut- Fachkraft für Arbeits- zung: z. B. bei der Be- sicherheit und Gesund- gründung des Arbeits- heitsschutz und Daten- verhältnisses schutzbeauftragter am St. Marienkrankenhaus in Beschäftigten-Daten- Ludwigshafen am Rhein schutz: z. B. E-Mail, Telefon, Videoüber- TAGUNGSORT & -ZEITEN wachung Gästehaus der Datenlöschung und Barmherzigen Brüder, Datensperrung Nordallee 1, Mitbestimmungs- und 54292 Trier Informationsrechte der MAV nach MAVO, KDG/ Stehkaffee 09:45 Uhr, DSGVO Seminarbeginn 10:00 Uhr, Seminarende am 2. Tag Mitwirkungspflicht der um 16:00 Uhr MAV – Datenschutz- beauftragter GEBÜHR Ordnungswidrigkeiten – arbeitsrechtliche EUR 260,– Pflichtverletzung
27 17. - 18. November 2021 Interessenkonflikte in der Amtsführung einer MAV In der Amtsführung der MAV kann es immer wieder zu Interessenkonflikten kommen, in denen die MAV vor der Frage steht, wie sie sich in einem konkret vorliegenden Fall rechtlich korrekt verhalten soll. Zudem kommt noch die soziale Komponente dazu: Was bedeutet die Anwen- dung der betreffenden Gesetze und Ordnungen für die Zu- sammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen oder was bedeutet die Anwendung für die Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeberseite? Beispiele möglicher Anlässe von Interessenkonflikten können sein: THEMEN der Vertraulichkeit an ihn oder sie herangetragen Interessenkollisionen wurden, dennoch der aus der beruflichen MAV als Gesamtgremium Tätigkeit und der MAV- weitergeben? Mitgliedschaft Interessenkonflikte durch Interessenkonflikte in der Beschwerden gegen Ausübung des Mitbestim- Kollegen/innen, die eben- mungsrechts der MAV zu falls MAV-Mitglieder sind, Lasten eines individuellen z. B. in Fällen von Mobbing Arbeitnehmers, z. B. bei Ein MAV-Mitglied meldet Ablehnung einer unge- sich ordnungsgemäß von rechtfertigten Höhergrup- der Arbeit zur Teilnahme pierung an der MAV-Sitzung ab. Muss die MAV den Dienst- Die liegenbleibende Ar- geber auf einen Rechts- beit ist von den (ggfs. fehler hinweisen, der für aufgrund hohen Kranken- eine Kollegin oder einen stands wenigen) Kollegen/ Kollegen vorteilhaft wäre? innen zu übernehmen. Darf oder muss ein MAV- Hieraus entsteht eine Mitglied Informationen, soziale Konfliktsituation. die unter dem Hinweis
28 In diesem Seminar werden anhand von Fallbeispielen sowie auch mitgebrachter Beispiele aus der MAV-Praxis der Teilnehmenden Interessenkonfliktsituationen rechtlich geklärt und im Hinblick auf die Zusammenarbeit beleuch- tet. Zudem werden Rechts- und Argumentationssicherheit vermittelt. REFERENTEN TAGUNGSORT & -ZEITEN Oliver Beuth, Robert-Schuman-Haus, Vorstandsmitglied der Auf der Jüngt 1, DiAG MAV im Erzbistum 54293 Trier Paderborn und Beisitzer in Stehkaffee 09:45 Uhr, der AVR-Schlichtungsstelle Seminarbeginn 10:00 Uhr, Rechtsanwalt Seminarende am 2. Tag Thomas Schmitz, um 16:00 Uhr Fachanwalt für Arbeits- recht, Herne GEBÜHR EUR 380,–
29 22. - 24. November 2021 Dienstplangestaltung und Arbeitszeit- regelungen nach AVR Die Rolle der MAV Organisation und Gestaltung der Arbeitszeit sind zent- rale Themen für Einrichtungen der Pflege und Betreuung von Menschen. Dies gilt heute umso mehr, da ein kunden- orientierter, ökonomischer, flexibler und zeitsouveräner Arbeitseinsatz vor dem Hintergrund der schwierigen Re- finanzierungssituation immer wichtiger wird. Es werden an praktischen Beispielen rechtssichere und praktikable Lösungsansätze zu Arbeitsvertragsinhalten, Arbeitszeit- organisation und Dienstplangestaltung erarbeitet sowie Musterdienstvereinbarungen vorgestellt. THEMEN REFERENT Arbeitszeitorganisation Wolfgang Bartels, Die rechtlichen Jurist, ehem. Geschäfts- Grundlagen führer der DiAG Hildesheim Ausgestaltung von und langjähriger Berater der Vertragsinhalten Mitarbeiterseite der Arbeits- Personaleinsatz rechtlichen Kommission und Arbeitszeit- des Deutschen Caritasver- organisation bandes, deren Aufgabe die Dienstplangestaltung, Gestaltung der AVR ist insbesondere mit Blick TAGUNGSORT & -ZEITEN auf familienfreundliche Arbeitszeiten Römerstadt- Mitarbeiterführung, Jugendherberge Trier, Umgang mit Konflikten An der Jugendherberge 4, 54292 Trier Einsatz von Dienstplan- programmen Stehkaffee 09:45 Uhr, Beteiligung und Seminarbeginn 10:00 Uhr, Mitbestimmung der Seminarende am 3. Tag MAV um 16:00 Uhr GEBÜHR EUR 400,–
30 23. - 24. November 2021 Gemeinsam die MAVO kennenlernen und anwenden können Tandemschulung für Dienstgebervertreter und MAVen der gleichen Einrichtung „Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauens- voll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billig- keit behandelt werden“ (§ 26 Abs. 1 S. 1-2 MAVO Bistum Trier). Dienstgeber und MAV sollen also „auf Augenhöhe“ agieren. Der Dienstgemeinschaftsgedanke zeichnet sich durch gemeinsames Gestalten und gemeinsames Ver- antworten aller Beteiligten aus. Im Verhältnis zwischen Dienstgeber und MAV stellt sich die gelebte Dienstge- meinschaft oftmals jedoch als eine Herausforderung dar. Mit diesem Seminar sollen Dienstgebervertreter und MAV-Mitglieder gemeinsam die gesetzlichen Vorschriften der MAVO und insbesondere ihre hieraus erwachsenden Rollen kennen lernen. Entsprechend werden die Vor- schriften in der MAVO für die Amtsführung und die Beteili- gungsrechte der MAV vorgestellt und erörtert. ANWESENHEIT! HINWEIS: In diesem Seminar ist die Anwesenheit von Dienstgebervertretern und Mitgliedern der MAV aus derselben Einrichtung unabdingbar!
31 THEMEN REFERENTIN Der Dritte Weg – Das Rechtsanwältin Arbeitsrecht der Kirche Brigitte Strubel-Mattes, und seine Grundlagen Fachanwältin für Die Grundordnung des Arbeitsrecht, Wiesbaden; kirchlichen Dienstes ehemals Leiterin der im Rahmen kirchlicher Landesrechtsschutzstelle Arbeitsverhältnisse als der GEW RLP Basis des Arbeitsrechts der katholischen Kirche TAGUNGSORT & -ZEITEN AVR bzw. KAVO – Gästehaus der Kirchlicher Tarifvertrag? Barmherzigen Brüder, Die MAVO als gesetz- Nordallee 1, liche Grundlage der 54292 Trier MAV-Arbeit Stehkaffee 09:45 Uhr, Amts- und Geschäfts- Seminarbeginn 10:00 Uhr, führung der MAV: Seminarende am 2. Tag §§ 21-25 MAVO um 16:00 Uhr Gestaltung der Zusammenarbeit GEBÜHR zwischen Dienstgeber und der MAV EUR 260,– Allgemeine Aufgaben der MAV nach § 26 MAVO Anhörung, Mitberatung, Vorschlagrecht, Zustim- mungsrechte: §§ 29-36 MAVO Antragsrecht, Dienst- vereinbarung: §§ 37-38 MAVO
32 24. - 25. November 2021 Stress und psychische Belastungen in der Arbeitswelt Prävention als Aufgabe der MAV Der Wandel in der Arbeitswelt stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Davon betroffen sind auch Ar- beitsverhältnisse im kirchlichen und caritativen Bereich. Leistungsdruck, Arbeitsüberlastung und Zeitnot machen immer mehr Mitarbeiter krank. In diesem Seminar werden Entstehung, Auftreten und Folgen von Stress und psychischen Belastungen in der Arbeitswelt erläutert sowie der interdisziplinäre Zusam- menhang der psychologischen und rechtlichen Aspekte aufgezeigt. In Fragen von Gefährdungsbeurteilung, Arbeits- und Ge- sundheitsschutz hat die MAV nach den Vorschriften der MAVO erzwingbare Mitbestimmungsrechte. Entsprechend werden die individual- und kollektivrechtlichen Regelun- gen, insbesondere die Rechte und Pflichten der MAV im Sinne der MAVO des Bistums Trier, umfassend und kon- kret dargestellt. THEMEN Rechtliche Einordnung des Begriffs Stress und psychische „Psychische Belastung“ Belastungen – Was ist Persönliche Bewältigung das eigentlich? Entspannen und Wissenschaftliche loslassen Stresskonzepte Förderliche Denkwei- Ursachen und Auslö- sen und Einstellungen ser (allgemein und im entwickeln Betrieb), Beanspru- Stresssituationen wahr- chungsfolgen und nehmen, annehmen und Erkrankungen (Burnout, verändern Depression, etc.) Erholen und genießen
33 Institutionelle Bewältigung REFERENTEN Gefährdungsbeurteilung Diplom-Psychologe psychischer Belastung Moritz Holz, Gestaltung von Arbeit Ltd. Psychologe, Psycho- hinsichtlich psychischer logischer Psychothera- Belastungen peut, MEDIAN Klinik Berus Betriebliche Vorbeuge- Rechtsanwalt maßnahmen/ Stressprä- Thomas Schmitz, vention Fachanwalt für Arbeits- Beteiligungsrechte und recht, Herne -pflichten der MAV TAGUNGSORT & -ZEITEN Mitbestimmung der MAV im Rahmen des Betrieb- Robert-Schuman-Haus, lichen Gesundheits- Auf der Jüngt 1, managements (BGM) 54292 Trier Mitbestimmung der MAV Stehkaffee 09:45 Uhr, in einem Verfahren des Seminarbeginn 10:00 Uhr, Betrieblichen Einglie- Seminarende am 2. Tag derungsmanagements um 16:00 Uhr (BEM) Gestaltungsmöglich- GEBÜHR keiten in einer Dienst- vereinbarung EUR 380,– Möglichkeiten des An- tragsrechts der MAV zur Ersetzung der fehlenden Einigung der Betriebs- parteien durch Beschluss der Einigungsstelle
34 29. November - 01. Dezember 2021 Grundlagen der MAV-Arbeit Dieses Seminar führt in die grundlegenden Aspekte der MAVO ein, definiert die Ansprechpartner auf der jeweiligen Seite und vermittelt die Grundlagen, MAV-Arbeit zu organi- sieren und erfolgreich umsetzen zu können. Ebenso setzt sich das Seminar mit der konkreten, prak- tischen Arbeit der MAV innerhalb der Dienstgemeinschaft auseinander und stellt die unterschiedlichen Formen der Beteiligung dar. Schließlich wird darauf eingegangen, wie die MAV ihre Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten um- setzt und welche Instrumente ihr zur Durchsetzung per Ge- setz zur Verfügung stehen. THEMEN REFERENT Die MAVO – Gesetzliche Wolfgang Bartels, Grundlage der MAV-Arbeit Jurist, ehem. Geschäfts- Ansprechpartner für die führer der DiAG Hildesheim MAV auf Dienstgeberseite und langjähriger Berater der Mitarbeiterseite der Ansprechpartner für den Arbeitsrechtlichen Kom- Dienstgeber bei der MAV mission des Deutschen Grundlagen, um MAV- Caritasverbandes Arbeit umsetzen zu können TAGUNGSORT & -ZEITEN Aufgaben des Vorstandes Robert-Schuman-Haus, Die Bedeutung der Auf der Jüngt 1, Mitgliederversammlung 54293 Trier Organisation der MAV- Stehkaffee 09:45 Uhr, Arbeit Seminarbeginn 10:00 Uhr, Formen der Beteiligung Seminarende am 3. Tag Anhörung und Mitberatung um 16:00 Uhr Zustimmungsverfahren Rechtsdurchsetzung GEBÜHR durch die MAV EUR 440,–
35 30. November 2021 Mitarbeiterversammlungen erfolgreich gestalten und durchführen Laut § 21 MAVO Bistum Trier ist die/der MAV-Vorsitzende verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Mitarbeiter- versammlung durchzuführen. In dieser hat die oder der Vorsitzende der MAV einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Die Mitarbeiterversammlung kann der MAV Anträge unter- breiten und zu den Beschlüssen der MAV Stellung nehmen. In der internen Öffentlichkeitsarbeit der MAV ist die Mit- arbeiterversammlung ein wichtiges Element. Die Resonanz der Kolleginnen und Kollegen auf die Einladung ist jedoch nicht immer sehr groß. In diesem Seminar mit Workshop- Charakter werden daher praktische, MAVO-bezogene Bei- spielsituationen anwendungsorientiert erlernt. THEMEN REFERENT Grundregeln zur Oliver Beuth, ansprechenden Durch- Vorstandsmitglied der führung von Mitarbeiter- DiAG MAV im Erzbistum versammlungen Paderborn und Beisitzer in Methoden und Tech- der AVR-Schlichtungsstelle niken der Moderation TAGUNGSORT & -ZEITEN Motivation von Kolle- ginnen und Kollegen Robert-Schuman-Haus, Gestaltung des Auf der Jüngt 1, Einladungsschreibens 54293 Trier als Medium der Stehkaffee 09:15 Uhr, Öffentlichkeitsarbeit Seminarbeginn 09:30 Uhr, Die Mitarbeiterver- Seminarende 16:00 Uhr sammlung als Mitbe- stimmungsorgan durch GEBÜHR z. B. Beschlussfassung EUR 120,– und/oder Antrags- stellung an die MAV
36 01. Dezember 2021 Die Überlastungsanzeige und das richtige Verhalten der MAV Die Zunahme von Arbeitsbelastungen, verursacht u. a. durch ständigen Personalmangel, führt dazu, dass Be- schäftigte an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und Be- lastbarkeit kommen. In diesem Kontext taucht der Begriff der Überlastungsanzeige auf. Dieser Begriff ist dem deutschen Arbeitsschutzrecht zu- zurechnen, jedoch nicht ausdrücklich in Gesetzen, Verord- nungen oder Tarifverträgen definiert oder geregelt, sondern aus der betrieblichen Praxis entstanden. Die Überlastungs- anzeige dient dazu, den Arbeitgeber auf organisatorische Mängel hinzuweisen, sodass diese ausgeräumt werden können. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen, bleibt dabei be- stehen. Jedoch fungiert die Überlastungsanzeige auch als Entlastungsanzeige, da Beschäftigte, die ihre Überlastung nicht anzeigen, möglicherweise eine Arbeitnehmerhaftung wegen Übernahmeverschulden treffen kann. In diesem Seminar wird erörtert, wie eine Überlastungsan- zeige korrekt gestellt wird und wie mit einer nicht zufrieden- stellenden Reaktion seitens des Arbeitgebers umgegangen werden kann. Hierbei werden die Beteiligungsmöglichkei- ten der MAV beleuchtet.
37 THEMEN REFERENT Inhalte einer Überlas- Oliver Beuth, tungsanzeige Vorstandsmitglied der DiAG Was tun, wenn der Arbeit- MAV im Erzbistum Pader- geber auf die Überlas- born und Beisitzer in der tungsanzeige nicht AVR-Schlichtungsstelle reagiert? TAGUNGSORT & -ZEITEN Welche Beteiligungsmög- lichkeiten hat die MAV? Robert-Schuman-Haus, Der Abschluss einer Auf der Jüngt 1, Dienstvereinbarung mit 54293 Trier Regelungen zum Arbeits- Stehkaffee 09:15 Uhr, und Gesundheitsschutz Seminarbeginn 09:30 Uhr, nach §§ 15-17 ArbSchG Seminarende 16:00 Uhr GEBÜHR EUR 120,–
38 02. Dezember 2021 Grundlagen der MAV-Arbeit – Teil 2 Themen und Inhalte siehe Seite 18. REFERENT TAGUNGSORT & -ZEITEN Wolfgang Bartels, Jurist, Haus Sonnental, ehem. Geschäftsführer der 66798 Wallerfangen DiAG Hildesheim und Stehkaffee 09:15 Uhr, langjähriger Berater der Seminarbeginn 09:30 Uhr, Mitarbeiterseite der Arbeits- Seminarende 16:00 Uhr rechtlichen Kommission des Deutschen Caritasver- GEBÜHR bandes EUR 120,– 07. - 08. Dezember 2021 Digitalisierung Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Wechselwirkungen mit dem Datenschutz und der MAVO Digitalisierung, ein Wort hinter dem sich viel versteckt. Arbeit kann beinahe überall und zu jeder Tageszeit erledigt werden. Hierdurch verändern sich Arbeitsabläufe und so- mit auch der Arbeitsalltag. Doch was bedeutet dies für die MAV-Arbeit? Wenn die digitale Technik Arbeitsprozesse, Arbeitsorganisation wie auch Aufgaben, Tätigkeiten und Qualifikationsanforderun- gen nachhaltig verändert, so berührt dies unmittelbar In- formations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der MAV.
39 Die MAV muss hier den digitalen Wandel im Sinne der Beschäftigten mitgestalten und ihre Position zu diesem Thema stärken. Wie gehen wir mit E-Mails, Chipkarten jeglicher Art, ob zum Tür öffnen, Essensverrechnung oder Parken um? Nutzen wir Sozial Media und wenn ja, wie ist die Anwendung geregelt? Gibt es eine Homepage und hat die MAV hier einen Platz? Gibt es Videoüberwachung und wie ist diese geregelt? Darf ich ein Fax mit Mitarbeiter- / Patienten- oder Kinderdaten versenden? THEMEN der Homepage des Unternehmens, News- An welche Datenschutz- letter an Mitarbeiter, bestimmungen müssen schnelle Kommuni- sich der Dienstgeber und kationswege) die MAV selbst halten? Konkretisierung des KDG Mitwirkungsrechte der durch die KDG-DVO MAV bei verschiedensten Themen der Digitalisierung REFERENT (Dienstplanprogramm, Essenskarten, Transpon- Bernhard Weber, der mit Zutrittsrechten, Fachkraft für Arbeits- Nutzung von Mobil- sicherheit und Gesund- geräten) heitsschutz und Daten- schutzbeauftragter am Digitalisierung und Ar- St. Marienkrankenhaus in beitsschutz (Arbeitsplatz- Ludwigshafen am Rhein gestaltung, Ergonomie) Auf was muss die MAV TAGUNGSORT & -ZEITEN bei der Einführung von Robert-Schuman-Haus, Programmen achten, was Auf der Jüngt 1, muss die MAV hierbei 54293 Trier dulden und was nicht? Möglichkeiten der Stehkaffee 09:45 Uhr, Mitarbeiterüberwachung Seminarbeginn 10:00 Uhr, durch die Digitalisierung, Seminarende am 2. Tag Risiken und Chancen um 16:00 Uhr Nutzen der Digitalisierung für die MAV (Eigener GEBÜHR Auftritt der MAV auf EUR 290,–
HINWEISE Tagungsort und -zeiten können variieren. Sie sind in der jeweiligen Seminarbeschreibung angegeben. Bitte schicken Sie Ihr ausgefülltes und eigen- händig unterschriebenes Anmeldeformular per E-Mail an mav-seminare-trier@bistum-trier.de oder per Post an das Bischöfliche Generalvikariat, Abt. SB 2, MAV-Seminare, Mustorstraße 2, 54290 Trier. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Bistums-Webseite www.bistum-trier.de oder auf der DiAG-Webseite www.diag-mav-a-trier.de bzw. www.diag-mav-b-trier.de. Bei Rückfragen kon- taktieren Sie uns gerne auch telefonisch unter 0651-7105-490. Die von der Seminargebühr abgedeckten Leistun- gen umfassen bei Tagesseminaren die Tagungsge- bühren und die Tagesverpflegung, bei mehrtägigen Seminaren sind neben den Tagungsgebühren die Unterbringung im Einzelzimmer und eine Vollpen- sion enthalten. Da es sich um eine pauschalisier- te Seminargebühr handelt, kann eine nicht in An- spruch genommene Leistung (wie z. B. eine nicht in Anspruch genommene Übernachtung) nicht ver- gütet werden. ABMELDUNG / STORNOBEDINGUNGEN Sollten Sie nach erfolgter Bestätigung durch uns kurzfristig an der Teilnahme doch noch verhindert sein, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wenn bei einer Abmeldung im Zeitraum ab einer Ka- lenderwoche vor Seminarbeginn ein Teilnehmerplatz nicht mehr belegt werden kann, müssen wir für die uns entstandenen Kosten 50% der Seminargebühr berechnen. Bei Absagen am Tag des Seminarbe- ginns und bei unentschuldigtem Fernbleiben stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. HINWEIS S. 12 In Absprache mit den Teilnehmenden kann am Ende des Seminartags der Bedarf für einen Aufbaukurs im Jahr 2022 geklärt werden. Dabei sollen die inhaltlichen Schwerpunkte teilnehmendenorientiert festgehalten werden.
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