Das künftige Straßennetz - Mobilität in der Planungsregion
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nr. 13/2019 Stadtzeitung 1 Nr. 13/2019 · Donnerstag, 4. April 2019 Mobilität in der Planungsregion: Das künftige Straßennetz Zur verkehrlichen Entlastung der Region Hall durch eine zusätzliche Verbindung zur Inntal Autobahn wurden im letzten Jahrzehnt Varianten untersucht und Projekte ausgearbeitet, die aus fachlicher Sicht zweckmäßigste Lösung fand in der Bevölkerung keine ausrei- chende Zustimmung. Daraufhin unternahmen das Land und der Planungsverband einen neuen Anlauf: zuerst wurde die Mobilität in der Region durch ein Planungsteam ganzheitlich untersucht – mit einem Radverkehrsnetz und ersten, auch kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen. Gleichzeitig wurde die Vorgangsweise zur Straßennetzentwicklung überlegt und zwischen dem Land, der Asfinag und dem Planungsverband abgestimmt. Nun liegen erste Einschätzungen der Experten vor, die mit den BürgerInnen diskutiert werden sollen: am Dienstag, 9. April, 19 Uhr, im Kurhaus Hall Diskussionsveranstaltung zum künftigen Straßennetz in der Region Hall Bei dieser Veranstaltung ist eine aktive Beteiligung möglich und erwünscht, Meinungen aus der Bevölkerung sollen in die weiteren Planungsschritte einfließen. Es wäre sehr wünschenswert, wenn durch eine hohe Beteiligung dieses Stimmungsbild aus der Bevölkerung besonders aussagekräftig ausfällt. Ich darf also zum Besuch dieser Veranstaltung herzlich einladen, es geht um einen wichtigen Aspekt der künftigen Entwicklung unseres Lebensraumes. Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch Frühlingsstimmung mit der Speckbacher Stadtmusik Als musikalische Frühlingsboten wer- den die Mitglieder der Speckbacher Stadtmusik am Samstag, 13. April, ab 19.30 Uhr im Kurhaus Hall ihr Frühjahrskonzert präsentieren. Diesmal hat Kapellmeister Otto Hornek bei der Erstellung des Programms getreu dem Motto „Soli e tutti“ gleich drei Solisten eingebaut, davon zwei aus den eigenen Reihen. Soli und Tuttiwerke werden in einem bunten Frühlingsmusikstrauß dem Publikum zu Gehör gebracht. Als erster Die Speckbacher Stadtmusik lädt wieder zum traditionellen Frühlingskonzert. Solist des Abends wird Klarinettist Andreas Wirtenberger in der Fantasy für Soloklarinette schließt im zweiten Teil Schlagzeuger Clemens Fifth Suite des Amerikaners Alfred Reed vier mit Themen aus der Oper „Rigoletto“ von Recheis ab, der den Blumenwalzer aus der Sätze mit Volkstänzen aus aller Welt. Giuseppe Verdi, zusammengestellt vom Italiener Nussknackersuite von Peter Iljitsch Tschaikowski Luigi Bassi, zu hören sein. Im ersten Teil ist im Blasorchesterarrangement gewählt hat. Nach der Pause stehen der „Textilaku-Marsch“ weiters als Gast Mathias Runggatscher mit Das Blasorchester der Speckbacher Stadtmusik des Tschechen Karol Padivy, die „Huckleberry seiner Steirischen Harmonika im Konzert präsentiert an diesem Abend den „Imperial Finn Suite“ des Schweizers Franco Cesarini für Blasorchester und Trompete des deutsch- March“ des Engländers Edward Elgar und den und als rassige Schlussnummer der Samba russischen Trompeters Oscar Böhme in einem schwungvollen „Teufelstanz“ des Österreichers „El Cumbanchero“des Puertoricaners Rafael virtuosen Part zu erleben. Den Solistenreigen Franz Joseph Hellmesberger jun. sowie in der Hernandez Marin auf dem Programm.
2 Stadtzeitung Nr. 13/2019 Wochenenddienste Kirchliche Jahren; Hausschuhe und Jause bitte EVANGELISCHE GOTTESDIENSTE: Nachrichten mitbringen; Unkostenbeitrag: 2 Euro, So, 7. April: 10 Uhr Gottesdienst in der Anmeldung per SMS oder Whatsapp bis Johanneskirche (Hofmann). APOTHEKEN-NACHT- UND Montag Abend bei Mareen Spannagel, WOCHENENDDIENST: PFARRKIRCHE ST. NIKOLAUS: Tel. 0680/557 66 29; KÖNIGREICHSAAL DER ZEUGEN Do, 4. April: Haller Lend-Apotheke, Hall, Hl. Messen: Fr 19 Uhr, Mi 9 Uhr, So Mi, 10. April: 14 bis 17 Uhr Senioren JEHOVAS: Brockenweg 2 • Fr, 5. April: Apotheke 9.30 + 19 Uhr, Feiertage 9.30 Uhr; nachmittag. Do, 4. April: 19.30 Uhr wöchentliche Rumper Spitz, Rum, Serlesstraße 11 • Rosenkranz: Mi 8.30 Uhr. Zusammenkunft. Sa, 6. April: Kur- und Stadtapotheke, Fr, 5. April (Herz-Jesu-Freitag): 19 KIRCHE HEILIGKREUZ: Sa, 6. April: 18.30 Uhr biblischer Hall, Ob. Stadtplatz • So, 7. April: Uhr Eucharistiefeier, anschl. Anbetung Hl. Messe: Sonn- und Feiertage 8.30 Uhr. Vortrag. Paracelsus-Apotheke, Mils, Kirchstraße bis 20 Uhr; Sa 17 Uhr Rosenkranz. 20d • Mo, 8. April: St. Georg Apotheke, So, 7. April: 10.30 Uhr (geänder- Rum, Dörferstraße 2• Di, 9. April: Marienapotheke, Absam, Dörferstraße ter Messebeginn!) Pfarrgottesdienst mit Übernahme der Ölzweige aus Freunde aus Arco bringen Ölzweige 43 • Mi, 10. April: St. Magdalena Arco, musikliasch gestaltet von der Die Schützenkompanie "Erzherzog Apotheke, Hall, Unterer Stadtplatz • Salinenmusik; 19 Uhr Eucharistiefeier; Albrecht" aus Arco wird auch Do, 11. April: Haller Lend-Apotheke, Di, 9. April: 19 Uhr Buß- und Versöh heuer in Erneuerung ihres alten Hall, Brockenweg 2. nungsgottesdienst; Gelöbnisses eine Woche vor dem Do, 11. April: 10 Uhr Eucharistiefeier Palmsonntag Ölzweige nach Hall ÄRZTLICHER im Haus zum Guten Hirten, 10 bringen. WOCHENENDDIENST: Uhr Wort-Gottes-Feier im Haus im Die Begrüßung der Kompanie und Notärztlicher Dienst 9-10 Uhr Magdalenengarten. der begleitenden Delegation aus Sa, 6. April: Dr. Theresia Junker, Hall, Arco findet am Sonntag, 7. April, Wallpachgasse 11, Tel. 05223/56473; HERZ-JESU-BASILIKA: um 10.15 Uhr beim Kurhaus statt. So, 7. April: Dr. Christian Reinalter, Hl. Messen: Mo - Fr 7 Uhr, Sa 8 Uhr, Im Anschluss zieht man gemein- Mils, Kirchstraße 14, Tel. 05223/57746. Sonn- und Feiertage 8 Uhr, tgl. 16.20 Uhr sam mit Traditionsvereinen zur Rosenkranz mit Segensandacht. Stadtpfarrkirche St. Nikolaus, wo ZAHNÄRZTLICHER um 10.30 Uhr gemeinsam ein Am kommenden Sonntag bringen NOTDIENST: FRANZISKANERKIRCHE: Gottesdienst gefeiert wird. Die musi- die Schützen wieder Ölzweige Sa, 6. + So, 7. April: Dr. Gümther Hl. Messen: werktags 8 Uhr, Sa 19 kalische Umrahmung dieser hl. Messe Derfler, Fulpmes, Bahnstraße 7a, Tel. Uhr, So + Feiertage 10 Uhr. In der gestaltet die Salinenmusikkapelle Gäste aus Arco die mitgebrachten 05225 / 64082; Dr. Johann Bauer, Fastenzeit: Mittwoch und Freitag Hall. Nach der Messe werden die Ölzweige an die Bevölkerung verteilen. Innsbruck, Michael-Gaismayr-Straße 7/I, um 18 Uhr Kreuzwegandacht. Tel. 0512 / 586250. KIRCHE DER KREUZSCHWESTERN Familienverbände laden zum (Bruckergasse): Palmbuschenbinden ein www.hall-in-tirol.at Hl. Messen: dienstags bis samstags 7.20 Uhr; Sonn- + Feiertage 8.30 Uhr. Am Samstag, 13. April, lädt der Kath. geringen Unkostenbeitrag bereit stadtzeitung@stadthall.at Familienverband St. Nikolaus Hall gestellt. Gartenschere, bunte Bänder 0676 / 83 5845 218 KLOSTERKIRCHE THURNFELD: Eltern und Kinder zum gemeinsamen und vorhandene Holzstangen bitte Hl. Messen: Sonn- + Feiertage, 8 Uhr. Palmbuschenbinden: ab 14 Uhr beim mitbringen. Kindergarten Bachlechnerstraße / Aus dem Standesamt HEILIGGEISTKIRCHE: Altstadtpark (bei Schlechtwetter im Der Familienverband Schönegg lädt Hl. Messen: werktags 6.30 Uhr; Sonn- PfarrEGG). Stangen, Draht, Grünzeug auch heuer wieder ganz herzlich zum GEBOREN WURDE: + Feiertage 7 Uhr (Singmesse), 9 Uhr und Ölzweige werden gegen einen gemeinsamen Palm-Buschen-Binden Diana SCHIFFNER Gottesdienst in kroatischer Sprache. am Samstag, 13. April, von 13 bis 16 Täglich 17 Uhr Rosenkranz, 17.30 Uhr Uhr ins Pfarrzentrum St. Franziskus GESTORBEN IST: Vesper. Jeden ersten Montag des Monats / Schönegg ein. Bitte Gartenschere, Herbert JÄGER, 70 Jahre 19.30 Uhr Friedensgebet. Palmstangen und evt. vorhandenen Bindedraht mitbringen! Ölzweige, Mütter-Eltern-Beratung ST. FRANZISKUS/ SCHÖNEGG: Palmkätzchen und sonstiges Grünes Hl. Messen: SA 19 Uhr, SO und Feiertag sowie Draht und Bänder sind vorhan- Jeden Montag, 14.30 - 16.30 Uhr, 9.30, MO + MI 19 Uhr in der Kapelle; den. Für die Materialien wird um einen findet in der Bruckergasse 15 eine Rosenkranz 1. Freitag im Monat: 18.30 kleinen Unkostenbeitrag gebeten, der kostenl ose Mutter-Eltern-Beratung Uhr; 19 Uhr Gottesdienst in der Kapelle. einem sozialen Zweck zugute kommt. statt. Fr, 5. April: 18.30 Uhr Rosenkranz und Die Kinder können auch heuer wieder 19 Uhr hl. Messe am Herz-Jesu-Freitag; die Brezeln für ihren Palmbuschen Schlüsselnotdienst Sa, 6. April: 19 Uhr Versöhnungsgottes selber backen! Wenn jemand aus dem dienst (Wortgottesfeier); eigenen Garten Efeu, Buchs oä. zu ver- AUFSPERR-NOTDIENST: Tel. 0664/ Di, 9. April: 9.30 – 11 Uhr Spiel-Café schenken hat: Bitte wegen Abholung 1010 290, Schlüsselschmiede Graber im Pfarrsaal der Pfarre Hall-Schönegg Gemeinsam geht das Aufputzen der der "Grünzeugspende" bei Martha GmbH. für (Groß-)Eltern mit Kindern bis ca. 3 Palmbuschen leichter von der Hand. Varges: 05223/ 43763 melden.
Nr. 13/2019 Stadtzeitung 3 Sprechstunde im Rathaus Am Dienstag, 9. April, gibt es wieder Gelegenheit, von 7 bis 8.30 Uhr im 1. Stock des Rathauses eine Sprechstunde von Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch zu besu- chen. Dafür ist keine gesonderte Terminverein barung erforderlich. Andere Termine können im Sekretariat unter Tel. 0 52 23 / 58 45 222 (Maria Halbedel) vereinbart werden. Stadtwerke Hall in Tirol GmbH mit der Stadt Hall in zu 19 Amtliche Tirol Immobilien GmbH, die anschließend in „HALL AG Kommunal GmbH“ umbenannt wird, ergibt sich Die Teilnahme am Pilotprojekt Phase II "Heimtarife neu" und die Änderung der Mitteilungen aus den bisherigen Beteiligungen der Stadtgemeinde von jeweils 10% an den übertragenden Gesellschaften Heimtarife 2019 wird einstimmig genehmigt. Der Gemeinderat beschließt: „Parkhotel Hall in Tirol Betriebsgesellschaft mbH“ 1. die Teilnahme am Pilotprojekt Phase II „Heimtarife KUNDMACHUNG und „Stadtwerke Hall in Tirol GmbH“ demzufolge neu“ und ermächtigt die Bürgermeisterin den vorlie- eine Beteiligung in Höhe von 10% an der aufnehmen- genden Vertrag mit Gültigkeitszeitraum 01.01.2019 Rechnungsabschluss 2018 den neu firmierenden „HALL AG Kommunal GmbH“. bis 31.12.2019 mit dem Land Tirol abzuschließen. 2. die mit 01.01.2019 rückwirkend gültige Änderung Gemäß § 60 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung zu 8 der Heimtarife gemäß vorliegendem Entwurf. 2001 werden folgende Beschlüsse des Glungezer - Grundsatzbeschluss Darlehen, Dei den oben angeführten handelt es sich um Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Zwischenfinanzierung und Mittelfreigabe wird Tagsätze auf Basis von 30 Verrechnungstagen im Tirol vom 26.3.2019 öffentlich kundgemacht. einstimmig genehmigt. Monat. Der Rechnungsabschluss 2018 wird beschlossen Die Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt. Die Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch VERORDNUNG bildenden Planbeilage (Anlage 1) der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 20.03.2019 („Parkverbot Unterer des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall Stadtplatz“). KUNDMACHUNG in Tirol vom 26.03.2019 Nr.: StVO 2019/028 §3 Gemäß § 60 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung gemäß § 43 Abs.1 lit. b Z 1 iVm § 94d Z 4 lit. (1) Die Kundmachung der Verordnung des 2001 werden die Beschlüsse des Gemeinderates a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), Parkverbotes erfolgt durch das Aufstellen des der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 26. März BGBI. Nr. 159/1960 idF BGBl. I Nr. 18/2019 Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13a StVO 1960 2019 öffentlich kundgemacht. über die Erlassung eines Parkverbots auf der „PARKEN VERBOTEN“ mit der Zusatztafel gemäß Südseite des Objektes Raffeisenplatz 1 sowie § 54 Abs. 1 StVO 1960 „ANFANG“ sowie des zu 2 auf einem Teil der angrenzenden Stellplätze Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13a StVO 1960 Die Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen südlich des Raiffeisenplatzes „PARKEN VERBOTEN“ mit der Zusatztafel gemäß Struktur der HallAG-Gruppe wird mehrheitlich § 54 Abs. 1 StVO 1960 „ENDE“, jeweils mit der genehmigt. §1 Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 1 StVO 1960 mit der 1. Die im Schreiben vom 15.03.2019 von den Auf dem östlichen Längsstellplatz südlich des Aufschrift „Ausgenommen Inhaber einer Hotel- Vorständen der Stadt Hall in Tirol Beteiligungs-AG Objektes Raiffeisenplatz 1 sowie auf einem Teil der Parkkarte gemäß der Verordnung „Parkzone Unterer beantragte Zustimmung für gesellschaftsrechtliche angrenzenden Stellplätze Richtung Osten, südlich Stadtplatz“ des Gemeinderates vom 26.3.2019“, Transaktionen wird erteilt und damit Folgendes des Raffeisenplatzes, wird ein Parkverbot verordnet, entsprechend der in der Anlage enthaltenen genehmigt: von dem Inhaber einer Hotel-Parkkarte gemäß der Planbeilage (Anlage 1). Die Organe der involvierten Gesellschaften werden Verordnung „Parkzone Unterer Stadtplatz“ des (2) Diese Verordnung tritt mit der Aufstellung der ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu Gemeinderates vom 26.3.2019 ausgenommen Verkehrszeichen in Kraft. fassen und die notwendigen Erklärungen gegenüber sind. (3) Bisher ergangene Verordnungen des Ämtern und Behörden abzugeben. §2 Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol zur 2. Aufgrund der Verschmelzung der Parkhotel Die bildliche Darstellung der verordneten Maßnahme Hall in Tirol Betriebsgesellschaft mbH und der erfolgt in der einen Bestandteil dieser Verordnung Fortsetzung auf S. 4 PREMIUM ALLES INKLUSIVE-KREUZFAHRT Korsika-Civitacchia-La Spezia-Cannes-Marseille-Barcelona-Ibiza mit Mein Schiff 2 Reisetermine von April bis Oktober 2019 | 10 Nächte z.B. am 18.7.2019 Oberer Stadtplatz 2 · Tel. 42525 ab € 1.995,- pro Person in der Balkonkabine www.lampereisen.at inkl. Flug ab/bis München, Transfers und Reiseleitung
4 Stadtzeitung Nr. 13/2019 Einrichtung eines Parkverbots im gegenständlichen Abstelldauer eine Abgabe (kurz Parkabgabe genannt) Ausgabe und der Rücknahme der Parkkarte her- Bereich werden mit Inkrafttreten dieser Verordnung ein. Diesbezüglich sind die §§ 1 Abs. 2 und 2 bis 7 vorgehen. Die Aufzeichnungen sind vom Inhaber aufgehoben. der Parkabgabeverordnung 2018 des Gemeinderates des Beherbergungsbetriebes den Aufsichtsorganen Die Bürgermeisterin vom 12.12.2017 für die gegenständliche gebühren- nach § 10 des Tiroler Parkabgabegesetzes 2006 auf Dr. Eva Maria Posch pflichtige Kurzparkzone anzuwenden. Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Erfolgt die VERORDNUNG (2) Diese Bestimmung tritt zugleich mit der gebüh- Führung der Aufzeichnungen mit Hilfe der automa- renpflichtigen Kurzparkzone gemäß Artikel 1 in Kraft. tionsunterstützten Datenverarbeitung, so hat er den des Gemeinderates der Stadtgemeinde Aufsichtsorganen Einsicht in die Daten zu gewähren Hall in Tirol vom 26.03.2019 Nr.: StVO Die Bürgermeisterin und für sie auf Verlangen unentgeltlich Ausdrucke 2019/029 gemäß § 25 Abs.1 iVm § 94d Dr. Eva Maria Posch herzustellen. Z 1b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO (4) Die Gäste haben die Parkkarten so hinter der 1960), BGBI. Nr. 159/1960 idF BGBl. I VERORDNUNG Windschutzscheibe anzubringen, dass sie von außen Nr. 18/2019, sowie gemäß § 17 Abs. 3 Z 5 gut erkennbar sind, und den Aufsichtsorganen auf des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. zur Einrichtung der PARKZONE „UNTERER Verlangen die Eigenschaft als Gast glaubhaft zu I Nr. 116/2016 idF BGBl. I Nr. 106/2018 STADTPLATZ“ machen. über die Einrichtung einer gebührenpflich- Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol hat §3 tigen Kurzparkzone südlich des Objektes in seiner Sitzung am 26. März 2019 aufgrund der §§ Höhe der Parkabgabe; Abgabenanspruch; Fälligkeit Raiffeisenplatz 1 sowie die Einhebung einer 2 und 7 des Tiroler Parkabgabegesetzes 2006, LGBl. (1) Die Parkabgabe wird - unbeschadet des Abs. Parkabgabe Nr. 9/2006 (WV) i.d.F LGBl. Nr. 144/2018, folgende 2 - mit EUR 0,00 festgesetzt. Verordnung zur Einrichtung der Parkzone „Unterer (2) Die pauschalierte Parkabgabe pro Bewilligung ARTIKEL 1 Stadtplatz“ erlassen: nach § 2 Abs. 2 beträgt EUR 50,00 für jeden ange- §1 fangenen Monat. Für die Tage zwischen dem Eintritt Auf zwei Längsstellplätzen südlich des Objektes §1 der Rechtskraft der Bewilligung und dem Anfang des Raiffeisenplatz 1 wird gemäß § 25 Abs.1 StVO 1960 Abgabengegenstand Folgemonats wird keine Parkabgabe eingehoben. eine gebührenpflichtige Kurzparkzone mit einer ma- (1) Die Stadtgemeinde Hall in Tirol hebt für das Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt ximalen Parkdauer von 90 Minuten von Montag bis Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf der Rechtskraft der Bewilligung. Die monatliche Freitag, 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis den in der Anlage 1, welche einen Bestandteil dieser Parkabgabe ist jeweils bis spätestens zum 5. eines 18.00 Uhr, Samstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Verordnung bildet, bildlich dargestellten rot markier- jeden Monats an die Stadtgemeinde Hall in Tirol zu ausgenommen Feiertage, verordnet. ten Stellplätzen am Unteren Stadtplatz südlich des entrichten. §2 Objektes Raiffeisenplatz 1 und des Raiffeisenplatzes §4 Die bildliche Darstellung der verordneten Maßnahme eine Abgabe (kurz Parkabgabe genannt) ein. Schlussbestimmungen; Verweisungen; Inkrafttreten erfolgt in der einen Bestandteil dieser Verordnung (2) Die Abgabepflicht besteht jeweils von Montag bis (1) Im Übrigen gelten für die Einhebung bildenden Planbeilage (Anlage 1) der Stadtgemeinde Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr. der Parkabgabe die Bestimmungen der Hall in Tirol vom 20.03.2019 („Kurzparkzone südlich §2 Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961 Raiffeisenplatz 1“). Pauschalierte Abgabe für Beherbergungsbetriebe; i.d.F. BGBl. I Nr. 104/2018,in Verbindung mit dem §3 Parkkarten Tiroler Abgabengesetz, LGBl. Nr. 97/2009 i.d.F. (1) Die Kundmachung der Verordnung der (1) Gemäß § 7 Abs. 1 des Tiroler Parkabgabe LGBl. Nr. 32/2017. Kurzparkzone erfolgt durch das Aufstellen des gesetzes 2006 können die Inhaber von Beher (2) Diese Verordnung tritt zugleich mit dem Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13d StVO 1960 bergungsbetrieben gemäß Abs. 2 die Erteilung einer Inkrafttreten der Verordnung des Gemeinderates Nr. „Kurzparkzone“ mit der Zusatztafel gemäß § 54 Abs. Bewilligung zur Entrichtung einer pauschalierten StVO 2019/028 vom 26.03.2019 über die Erlassung 1 StVO 1960 mit der Aufschrift: „gebührenpflichtig, Parkabgabe für das Abstellen von Kraftfahrzeugen eines Parkverbots auf der Südseite des Objektes Parkdauer 90 min. Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis der von ihnen beherbergten Gäste beantragen. Das Raffeisenplatz 1 sowie auf einem Teil der angrenzen- 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 08.30 höchstzulässige Gesamtgewicht eines derartigen den Stellplätze südlich des Raiffeisenplatzes in Kraft. Uhr bis 12.00 Uhr, ausgenommen Feiertage“, sowie Kraftfahrzeugs darf nicht mehr als 3.500 kg be- des Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13e StVO tragen. Die Bürgermeisterin 1960 „Ende der Kurzparkzone“ entsprechend der (2) Für das Hotel „Goldener Engl“ am Unteren Dr. Eva Maria Posch in der Anlage enthaltenen Planbeilage. Stadtplatz 5 dürfen bis zu eine, für das Hotel „kontor (2) Diese Verordnung tritt mit der Aufstellung der Boutiquehotel“ am Unteren Stadtplatz 7a bis zu zwei KUNDMACHUNG Verkehrszeichen in Kraft. Bewilligungen nach Abs. 1 erteilt werden. (3) Bisher ergangene Verordnungen des (3) Die Stadtgemeinde Hall in Tirol hat in über die Auflegung des Entwurfes des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol zur Hinblick auf gemäß Abs. 2 erteilte Bewilligungen Bebauungsplanes (Nr. 1/2019) betreffend Gste Einrichtung eines Parkverbotes im gegenständlichen Parkkarten („Hotel-Parkkarten“) entsprechend .580 und 242/14, beide KG Hall, Fuxmagengasse Bereich werden mit Inkrafttreten dieser Verordnung dem Muster laut Anlage 2 zu dieser Verordnung / Erlerstraße aufgehoben. auszustellen, die auf den Namen des entspre- chenden Beherbergungsbetriebes lauten und Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol ARTIKEL 2 fortlaufend nummeriert sind. Der Inhaber des hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 gemäß § 66 (1) Aufgrund des § 17 Abs. 3 Z. 5 des Beherbergungsbetriebes hat dafür zu sorgen, Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. dass Aufzeichnungen geführt werden, aus de- 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von der 116/2016 idF BGBl. I Nr. 106/2018, hebt die nen der Name des beherbergten Gastes unter Firma PLANALP GmbH, Karl-Kapferer-Straße 5, Stadtgemeinde Hall in Tirol für das Abstellen von Bezugnahme auf die Gästeblattsammlung, das 6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf über die mehrspurigen Kraftfahrzeugen in der gegenständ- Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, die laufende Erlassung eines Bebauungsplanes vom 11.03.2019, lichen Kurzparkzone während der dort geltenden Nummer der Parkkarte sowie der Zeitpunkt der Zahl 1/2019, durch vier Wochen hindurch zur öffent-
Nr. 13/2019 Stadtzeitung 5 lichen Einsichtnahme aufzulegen. vom 11.03.2019, Zahl 1a/2019, durch vier Wochen 6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf über Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 01.04.2019 hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän- bis einschließlich 29.04.2019. Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 01.04.2019 zenden Bebauungsplanes vom 11.03.2019, Zahl Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, bis einschließlich 29.04.2019. 2/2019, durch vier Wochen hindurch zur öffentli- Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, chen Einsichtnahme aufzulegen. Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 01.04.2019 (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) im Stadtbauamt Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr bis einschließlich 29.04.2019. Hall, Oberer Stadtplatz 2, 6060 Hall in Tirol, zur (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) im Stadtbauamt Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Einsichtnahme auf. Hall, Oberer Stadtplatz 2, 6060 Hall in Tirol, zur Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, Einsichtnahme auf. Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr die in der Stadtgemeinde Hall in Tirol ihren (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) im Stadtbauamt Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, Hall, Oberer Stadtplatz 2, 6060 Hall in Tirol zur Stadtgemeinde Hall in Tirol eine Liegenschaft oder die in der Stadtgemeinde Hall in Tirol ihren Einsichtnahme auf. einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stadtgemeinde Hall in Tirol eine Liegenschaft oder Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine der Beschluss über die Erlassung des gegen- Entwurfs abzugeben. Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche ständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Für die Bürgermeisterin: Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Bebauungsplanes gefasst. Stadtbauamtsleiter Ing. Peter Angerer eh. Entwurfs abzugeben. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn Für die Bürgermeisterin: innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist Stadtbauamtsleiter Ing. Peter Angerer eh. keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu KUNDMACHUNG berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. über die Auflegung des Entwurfes des ergän- zenden Bebauungsplanes (Nr. 1a/2019) betref- KUNDMACHUNG Gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, fend eine Teilfläche des Gst 242/14, KG Hall, über die Auflegung des Entwurfes des die in der Stadtgemeinde Hall in Tirol ihren Fuxmagengasse Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungs Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der planes (Nr. 2/2019) betreffend Gst 221/7, KG Stadtgemeinde Hall in Tirol eine Liegenschaft oder Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol Hall, Herzog-Otto-Straße einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 gemäß § 66 eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von der hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 gemäß § 66 Änderungen des Entwurfs abzugeben. Firma PLANALP GmbH, Karl-Kapferer-Straße 5, Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf über die 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von der Für die Bürgermeisterin: Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes Firma PLANALP GmbH, Karl-Kapferer-Straße 5, Stadtbauamtsleiter Ing. Peter Angerer eh. Gratulation dem Diamant-Paar Kurse / Vorträge VHS Hall mit tollen Kursen • Fisch und Meeresfrüchte – der Duft des Südens mit Nikolaos Nianias; es werden einfache Fisch- und Meeresfrüchtegerichte gekocht, dazu gibt es viele Tipps und Anregungen für die scho- nende Zubereitung dieser Speisen. Dienstag, 9. April, 19 - 23 Uhr, Kosten 49 Euro (inkl. LB); Ort: Polytechnische Schule, Thurnfeldgasse 12, Eingang Westseite, Lehrküche, • Die Kunst der Rhetorik – Workshop mit Barbara Plank. Die richtigen Worte finden, sicher und wirksam auftreten – Sie entdecken effektiv Ihren ganz persönlichen Zugang zur wirkungsvollen Präsentation, Rede oder Vortrag. Samstag, 27. April 9 – 17.30 Uhr, Mittagspause nach Vereinbarung, Kosten: 64 Euro (inkl. KB). Detaillierte Infos zu Kursen und Anmeldungen im Sekretariat der VHS Hall, Schulgasse 6: Mo - Do 9 - 12 Uhr und Di 18 - 20 Uhr; Tel. 05223 / 45888 oder 0699 15 888 212; Mail: hall@vhs-tirol.at Bezirkshauptmann Dr. Herbert Hauser und Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch gratulierten Gertraud Online-Buchungen: www.vhs-tirol.at/hall und DI Franz Josef Nagele ganz herzlich zur Diamantenen Hochzeit. Foto: BP
6 Stadtzeitung Nr. 13/2019 Haller Börsl nun in der Krippgasse erreichbar Mit dem "Haller Börsl" erhalten Jugendliche die Möglichkeit, sich bei einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung in die Gemeinschaft ihrer Heimatstadt ein- zubringen. Firmen und Private wiederum können kleine Aufträge erledigen lassen. Das "Haller Börsl" ist seit kurzem sozusagen Freuen sich mitten in die Altstadt gerückt, die Räume in der über das Krippgasse 9 sind nun auch Kontaktstelle für erfolgrei- dieses Angebot. Öffnungszeiten: dienstags von che Projekt 15 bis 16.30 Uhr und mittwochs von 16 bis 18 "Haller Börsl" Uhr kann man einfach vorbeikommen; auch per (v.l.): Mail ist eine Auftragsvergabe möglich: office@ GR Sabine haller-boersl.at Kolbitsch, Schon gut bekannt ist dieses Projekt "Haller Projektleiter Börsl" in der Stadt. Mehr als 25 Jugendliche T h o m a s sind es, die immer wieder mitmachen und kleine Sölder, Mag. Aufträge übernehmen, für deren Erledigung Regina Fischer sie eine Anerkennung in Form von Haller (GF JAM) Guldinern erhalten (2,50 Euro pro Stunde, die umgetauscht werden). Täglich darf ein Jugendlicher maximal zwei Stunden für das Börsl tätig sein. Jugendliche ab 13 Jahren können, das PfadfinderInnen als Putztrupp Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor- ausgesetzt, Tätigkeiten bzw. Hilfsdienste sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen und/oder öffentliche Einrichtungen in Hall erledigen. Ein Miteinander der Generationen und die Region stehen im Fokus. So geben regionale Auftraggeber Haller Jugendlichen die Chance, sich in konkreten Aufgabenstellungen zu be- weisen, die Entlohnung wiederum bleibt in der Region, weil dieTaschengeld-Aufbesserung in Form der Guldiner ausbezahlt wird. Aus den Vereinen Interkultureller Frauentreff Am Freitag, 5. April, steht der interkulturelle Frauentreff im Haus im Magdalenagarten (Eingang Sozialsprengel), Zollstraße 8 unter dem Thema "Begegnung, die Beziehung schafft". Sara und Lea übernehmen wieder die Kinderbetreung und anschließend gibt es eine gemeinsame Jause. Alle interessierten Frauen sind ganz herzlich eingeladen, der Die Schuh-und Radputzaktion der Pfadfindergruppe Hall am Vormittag des 23. März am Oberen Treff dauert von 14.30 bis 16.30 Uhr. Stadtplatz erbrachte 370 Euro an Spendengeldern. Diese wurden dem Vinzenzverein für in Not gera- tene Mitbürger übergeben. Foto: privat
Nr. 13/2019 Stadtzeitung 7 Florian Waldauf: einen Kaiser zum Freund haben Mit höchst qualitätvollen Exponaten kann die Ausstellung im Stadtmuseum aufwarten, die kürzlich eröffnet wurde. Die beiden Kuratorinen Mag. Sonja Fabian und Mag. Christine Weirather konnten sich über ein großes Besucherinteresse freuen, unter die Vernissage-Gäste gesellte sich auch der Haller Ehrenbürger DDr. Herwig van Staa. Sowohl Bürgermeisterin Dr. Eva Bild ein, wie Dekan Praxmarer, ein Maria Posch wie auch Halls kleiner und schlank gebauter Mann, Kulturstadtrat Johannes Tusch ga- die große und schwere sogenannte ben ihrer Freude über das Zustande "Waldauf-Monstranz" für die kommen dieser Ausstellung Aus Anbetungsstunde vom Altar holte. druck und dankten besonders auch Auch diese wunderbar gearbeitete den Leihgebern kostbarer Objekte. Monstranz ist in der Ausstellung Bgm. Dr. Posch betonte in ihrer zu sehen. Begrüßung die Bedeutung Waldaufs Im Zusammenhang mit Ritter für die Stadt Hall im Hinblick auf Florian Waldauf und seiner die Stiftung und auch den wirt- Stiftung entstanden Kunstwerke StR Johannes Tusch und Bgm. Dr. Eva Maria Posch neben dem Totenschild schaftlichen Aspekt der großen und Schriftstücke von höchstem Waldaufs, einem kostbaren Objekt, das von Experten des Sammlungs- und Heiltumssammlung, die jährlich ei- Rang. Erhalten geblieben sind Forschungszentrums für die Ausstellung restauriert wurde. nen enormen Pilgerstrom nach Hall Teile der Kapellenausstattung und brachte. Und auch die Gründung kostbare Reliquienmonstranzen. der Stubengesellschaft wirkt bis Zahlreiche Archivalien, wie der heute im Kulturleben der Stadt Hall Stiftsbrief, Reliquienzertifikate, das nach. StR Johannes Tusch ließ die von Waldauf eigenhändig verfasste Gäste der Ausstellungseröffnung an Heiltumsbuch (das in einer digitali- einer Kindheitserinnerung teilhaben: sierten Version genau zu studieren Als Ministrant prägte sich ihm das ist) und persönliche Briefe ermögli- Wurden mit Blumen bedankt: Die Kuratorinnen Mag. Christine Weirather, und Mag. Sonja Fabian sowie die Grafikerin Brigitte Mumelter (v.re.). chen Einblicke in die Persönlichkeit das Josefskirchlein steht) anschloss. Florian Waldaufs. Nach Anfängen in der Innsbrucker Einige Tafeln des von Mark Reichlich geschaffenen Flügelaltars, der ur- Hofkanzlei Herzog Sigmunds ge- sprünglich in der Waldaufkapelle stand, sind in der Ausstellung zu sehen. Seine umfangreiche Stiftung, die lang Florian Waldauf im Dienst er mit Hilfe Maximilians und des jungen Königs Maximilian der seiner beruflichen Verbindungen soziale Aufstieg. Er war sowohl in realisieren konnte, beruht übrigens der lokalen Verwaltung Tirols tätig, auf einem Gelöbnis in Seenot, in als auch im Gefolge Maximilians die er gemeinsam mit Maximilian in zentrale diplomatische und krie- geraten war. In die heute noch nach gerische Geschehnisse Europas ihm benannte Kapelle der Haller eingebunden. Dabei war er auch in Pfarrkirche St. Nikolaus ließ er 1501 die Verhandlungen zur spanischen in einer spektakulären Prozession Doppelhochzeit von Maximilians die enorme Reliquiensammlung Kindern involviert. übertragen. Diese wurde jährlich in einer umfangreichen Heiltumsschau Die Ausstellung im Stadtmuseum am Oberen Stadtplatz dem Volk (Eingang gegenüber der Münze (v.l.): Dir. Dr. Veronika Sandbichler / Schloss Ambras, Dir. Dr. Wolfgang präsentiert. Dafür wurde ein soge- Hall, über Stahltreppe) ist bis 27. Meighörner / Tir. Landesmuseum Ferdinandeum, MMag. Dr. Melanie Wiener nannter Heiltumsstuhl installiert, Oktober freitags, samstags und / Kulturabteilung Land Tirol, Pfarrer Dr. Jakob Patsch; daneben die große der an die von Florian Waldauf ge- sonntags von 10 bis 17 Uhr frei Reliqienmonstranz, ein Meisterwerk der Gold- und Silberschmiedekunst. stiftete Wolfgangskapelle (wo heute zugänglich.
8 Stadtzeitung Nr. 13/2019 Original italienische Küche Jetzt wieder geöffnet! WIR GARANTIEREN FÜR FRISCHE & QUALITÄT! Einfach leben! www.per-tutti.at Tel. 05223-52 603 oder 0676-57 31 310 ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Sonntag 11-14 & 17-22 Uhr, Dienstag Ruhetag! Café · Pizzeria · Ristorante MITTAGSMENÜS Mo - Fr bis zu 7 verschiedene ab E 8,20 Lava Grill ! Fam. Behruzzi, Lendgasse 2/Münzergasse, NICHTRAUCHERLOKAL / SEPARATER GASTRAUM FÜR RAUCHER Hall in Tirol Damenmode, Schuhe und Accessoires seit 1947 Hall, Agramsgasse 1 Tel. 0 52 23 / 43 1 90 Spenglerei · DachDeckerei · FlachDächer · glaSerei Wir führen das Geschäft wie gewohnt weiter in neuem Glanz. Inhaberin Rosanna Pascal und Mitarbeiterin Mona Bacher freuen sich auf Euren Besuch. GUTES aus der NATUR – Aktion um 15 Euro: Bruttomiete 605 Euro, zzgl. BK (aktuell 187 Euro) BEERENAUSLESE vom Gelben Traminer, 2014, Kleinanzeigen und Heizkosten, Besichtigung jederzeit möglich. fruchtig-duftig, elegant, süß. 6,5 %, 0,375l, Weingut Tel. 0664 / 168 43 05 HAIDER Neusiedl (noch 12 Fl. verfügbar). Hall, Wir suchen ab sofort engagierte MitarbeiterInnen für unser Telefonverkaufsteam (Teilzeit/freie 40 m2 Zimmer im Zentrum von Hall zu Lager Eugenstraße 7, Di – Sa: 9.00 – 12.30, Fr auch Zeiteinteilung). Wir arbeiten Sie gewissenhaft ein zwecken ab sofort zu vermieten. Tel. 0660 / 14.30 – 18.30 Uhr. www.Gutes-aus-der-Natur.at und machen Sie zu einem Verkaufsprofi, auch 41 53 926 Ab Hof Verkauf: Apfelsaft in 5-Liter-Boxen sowie wenn Sie bisher noch nichts mit Verkauf zu tun Wir haben immer einen guten Grund für ein 1- Liter Flaschen! Familie Lechner, Hall/Heiligkreuz, gehabt haben. Bewerbungen unter Verlag Ablinger neues Projekt! Warum nicht Ihren? Als renom- Purnerstraße 8, Tel. 0676 / 83 58 45 995 Garber, Medienturm Hall, info@AblingerGarber. mierter Bauträger suchen wir tirolweit Grundstücke com, Tel. 05223-513-14. Wir suchen zum ehestmöglichen Eintritt eine(n) und renovierungsbedürftige Häuser und garantie- www.hall-in-tirol.at ren Ihnen eine vertrauliche und rasche Abwicklung. Mitarbeiter(in) für 25 bis 30 Wochenstunden stadtzeitung@stadthall.at Realbau GmbH 0676-881811600 (Telefonvermittlung, Unterstützung beim Waren Tel. 0 52 23 / 58 45 218 Second-Hand-Land.com Ankauf von Gebraucht einkauf, Angebotslegung und Auftragsabwicklung 0676 / 83 5845 218 waren und ganzen Verlassenschaften, Keller- sowie selbstständiges Führen unserer Buchhaltung). und Dachbodenräumungen, Annahme von Gute Office Kenntnisse und Erfahrung mit Hausrat, Sportartikeln und Geräten. Verkauf jeden IMPRESSUM: Medieninhaber und Heraus Finanzbuchhaltungssoftware (bevorzugt Orlando). geber: Stadtgemeinde Hall, Oberer Stadtplatz, Do, Fr und Sa. Hall, Innsbruckerstraße 39, Tel. Gehalt auf Basis des KVs 2019 für Angestellte 6060 Hall in Tirol, Tel. 05223/5845 DW 218, 0680 / 20 99 484 Fax DW 210; E-Mail: stadtzeitung@stadthall. in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik / Allgemeine Tätigkeiten at; Redaktion: Mag. Astrid Bachlechner, Mobil: Nachhaltigkeit - Kindersachen verkaufen, statt 0676/ 835845218; Inseratenv erwaltung: (AT). Überzahlung möglich, Bewerbungsunterlagen: wegwerfen - der "Kunterbunte Laden" - möchtest Ablinger Garber, Mag. Marion Halper, Tel. karriere@inka.co.at. Du ein Teil davon sein? Tel. 0680/222 94 12 05223/513-31, E-Mail: m.ha@ablingergarber. com; Druck: Ablinger Garber, Medienturm, 6060 Sonnige 2-Zimmer-Wohnung in Altstadtnähe Allerletzte Schnäppchen im "Kunterbunten Hall in Tirol, Tel. 05223/513, www.ablinger- ab Mai zu vermieten. 53 m2, Wohnzimmer mit Laden - Kinder Second Hand": nur noch kurz al- garber.com; Grundlegende Richtung: Amtliche Balkon, Küche, Schlafzimmer, Bad und extra WC. les um 50% reduziert (ausgenommen gekennzeich- Mitteilungen und Berichte der Stadtverwaltung. Südwest-Ausrichtung, ganztägig Sonne. 0699 nete Ware): Winter-/Matschbekleidung, Schuhe/ Produziert in Hall 1168 2104 Matschstiefel, Schi-Artikel, Schlafsäcke, Pyjamas, Hauspatschen u.v.m.! Ab DO, 4. April gibt es end- Ab 1. Juni 2019 zu vermieten; 2-Zimmer- lich unsere neue Frühlings-/Sommerware! DO Wohnung in Hall, 63 m2, Terrasse mit Grünfläche 9-12, FR 9-17 und SA 9.30-12 Uhr; Tel. 0680/222 und Beet, absolut ruhige und zentrale Lage, TG Medienturm Hall in Tirol 94 12; www.kunterbunter-laden.at Stellplatz, Kellerabteil, teilmöbliert, keine Ablöse.
Sie können auch lesen