Das künftige Straßennetz - Mobilität in der Planungsregion

 
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Das künftige Straßennetz - Mobilität in der Planungsregion
Nr. 13/2019                                                          Stadtzeitung                                                                1

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                                              Mobilität in der Planungsregion:
                                            Das künftige Straßennetz
        Zur verkehrlichen Entlastung der Region Hall durch eine zusätzliche Verbindung zur Inntal Autobahn wurden im letzten Jahrzehnt
       Varianten untersucht und Projekte ausgearbeitet, die aus fachlicher Sicht zweckmäßigste Lösung fand in der Bevölkerung keine ausrei-
     chende Zustimmung. Daraufhin unternahmen das Land und der Planungsverband einen neuen Anlauf: zuerst wurde die Mobilität in der
    Region durch ein Planungsteam ganzheitlich untersucht – mit einem Radverkehrsnetz und ersten, auch kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen.
    Gleichzeitig wurde die Vorgangsweise zur Straßennetzentwicklung überlegt und zwischen dem Land, der Asfinag und dem Planungsverband
                 abgestimmt. Nun liegen erste Einschätzungen der Experten vor, die mit den BürgerInnen diskutiert werden sollen:

                                 am Dienstag, 9. April, 19 Uhr, im Kurhaus Hall
                     Diskussionsveranstaltung zum künftigen Straßennetz in der Region Hall
                      Bei dieser Veranstaltung ist eine aktive Beteiligung möglich und erwünscht, Meinun­gen aus der Bevölkerung
                   sollen in die weiteren Planungsschritte einfließen. Es wäre sehr wünschenswert, wenn durch eine hohe Beteiligung
                                       dieses Stimmungsbild aus der Bevölkerung besonders aussagekräftig ausfällt.
                           Ich darf also zum Besuch dieser Veranstaltung herzlich einladen, es geht um einen wichtigen Aspekt
                                                    der künftigen Entwicklung unseres Lebensraumes.

                                                           Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch

Frühlingsstimmung mit der Speckbacher Stadtmusik
Als musikalische Frühlingsboten wer-
den die Mitglieder der Speckbacher
Stadtmusik am Samstag, 13. April,
ab 19.30 Uhr im Kurhaus Hall ihr
Frühjahrskonzert präsentieren.
Diesmal hat Kapellmeister Otto Hornek bei der
Erstellung des Programms getreu dem Motto
„Soli e tutti“ gleich drei Solisten eingebaut, davon
zwei aus den eigenen Reihen. Soli und Tuttiwerke
werden in einem bunten Frühlingsmusikstrauß
dem Publikum zu Gehör gebracht. Als erster             Die Speckbacher Stadtmusik lädt wieder zum traditionellen Frühlingskonzert.
Solist des Abends wird Klarinettist Andreas
Wirtenberger in der Fantasy für Soloklarinette         schließt im zweiten Teil Schlagzeuger Clemens      Fifth Suite des Amerikaners Alfred Reed vier
mit Themen aus der Oper „Rigoletto“ von                Recheis ab, der den Blumenwalzer aus der           Sätze mit Volkstänzen aus aller Welt.
Giuseppe Verdi, zusammengestellt vom Italiener         Nussknackersuite von Peter Iljitsch Tschaikowski
Luigi Bassi, zu hören sein. Im ersten Teil ist         im Blasorchesterarrangement gewählt hat.           Nach der Pause stehen der „Textilaku-Marsch“
weiters als Gast Mathias Runggatscher mit              Das Blasorchester der Speckbacher Stadtmusik       des Tschechen Karol Padivy, die „Huckleberry
seiner Steirischen Harmonika im Konzert                präsentiert an diesem Abend den „Imperial          Finn Suite“ des Schweizers Franco Cesarini
für Blasorchester und Trompete des deutsch-            March“ des Engländers Edward Elgar und den         und als rassige Schlussnummer der Samba
russischen Trompeters Oscar Böhme in einem             schwungvollen „Teufelstanz“ des Österreichers      „El Cumbanchero“des Puertoricaners Rafael
virtuosen Part zu erleben. Den Solistenreigen          Franz Joseph Hellmesberger jun. sowie in der       Hernandez Marin auf dem Programm.
Das künftige Straßennetz - Mobilität in der Planungsregion
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 Wochenenddienste                            Kirchliche                                  Jahren; Hausschuhe und Jause bitte         EVANGELISCHE GOTTESDIENSTE:
                                             Nachrichten                                 mitbringen; Unkostenbeitrag: 2 Euro,       So, 7. April: 10 Uhr Gottesdienst in der
                                                                                         Anmeldung per SMS oder Whatsapp bis        Johannes­kirche (Hofmann).
APOTHEKEN-NACHT- UND                                                                     Montag Abend bei Mareen Spannagel,
WOCHENENDDIENST:                            PFARRKIRCHE ST. NIKOLAUS:                    Tel. 0680/557 66 29;                       KÖNIGREICHSAAL DER ZEUGEN
Do, 4. April: Haller Lend-Apotheke, Hall,   Hl. Messen: Fr 19 Uhr, Mi 9 Uhr, So          Mi, 10. April: 14 bis 17 Uhr Senioren­     JEHOVAS:
Brockenweg 2 • Fr, 5. April: Apotheke       9.30 + 19 Uhr, Feiertage 9.30 Uhr;           nach­mittag.                               Do, 4. April: 19.30 Uhr wöchentliche
Rumper Spitz, Rum, Serlesstraße 11 •        Rosenkranz: Mi 8.30 Uhr.                                                                Zusammen­kunft.
Sa, 6. April: Kur- und Stadtapotheke,       Fr, 5. April (Herz-Jesu-Freitag): 19         KIRCHE HEILIGKREUZ:                        Sa, 6. April: 18.30 Uhr biblischer
Hall, Ob. Stadtplatz • So, 7. April:        Uhr Eucharistiefeier, anschl. Anbetung       Hl. Messe: Sonn- und Feiertage 8.30 Uhr.   Vortrag.
Paracelsus-Apotheke, Mils, Kirchstraße      bis 20 Uhr;                                  Sa 17 Uhr Rosenkranz.
20d • Mo, 8. April: St. Georg Apotheke,     So, 7. April: 10.30 Uhr (geänder-
Rum, Dörferstraße 2• Di, 9. April:
Marienapotheke, Absam, Dörferstraße
                                            ter Messebeginn!) Pfarrgottesdienst
                                            mit Übernahme der Ölzweige aus
                                                                                         Freunde aus Arco bringen Ölzweige
43 • Mi, 10. April: St. Magdalena           Arco, musikliasch gestaltet von der          Die Schützenkompanie "Erzherzog
Apotheke, Hall, Unterer Stadtplatz •        Salinenmusik; 19 Uhr Eucharistiefeier;       Albrecht" aus Arco wird auch
Do, 11. April: Haller Lend-Apotheke,        Di, 9. April: 19 Uhr Buß- und Versöh­        heuer in Erneuerung ihres alten
Hall, Brockenweg 2.                         nungsgottesdienst;                           Gelöbnisses eine Woche vor dem
                                            Do, 11. April: 10 Uhr Eucharistiefeier       Palmsonntag Ölzweige nach Hall
ÄRZTLICHER                                  im Haus zum Guten Hirten, 10                 bringen.
WOCHENENDDIENST:                            Uhr Wort-Gottes-Feier im Haus im             Die Begrüßung der Kompanie und
Notärztlicher Dienst 9-10 Uhr               Magdalenengarten.                            der begleitenden Delegation aus
Sa, 6. April: Dr. Theresia Junker, Hall,                                                 Arco findet am Sonntag, 7. April,
Wallpachgasse 11, Tel. 05223/56473;         HERZ-JESU-BASILIKA:                          um 10.15 Uhr beim Kurhaus statt.
So, 7. April: Dr. Christian Reinalter,      Hl. Messen: Mo - Fr 7 Uhr, Sa 8 Uhr,         Im Anschluss zieht man gemein-
Mils, Kirchstraße 14, Tel. 05223/57746.     Sonn- und Feier­tage 8 Uhr, tgl. 16.20 Uhr   sam mit Traditionsvereinen zur
                                            Rosen­­­kranz mit Segens­andacht.            Stadtpfarrkirche St. Nikolaus, wo
ZAHNÄRZTLICHER                                                                           um 10.30 Uhr gemeinsam ein                 Am kommenden Sonntag bringen
NOTDIENST:                                  FRANZISKANER­KIRCHE:                         Gottesdienst gefeiert wird. Die musi-      die Schützen wieder Ölzweige
Sa, 6. + So, 7. April: Dr. Gümther          Hl. Messen: werktags 8 Uhr, Sa 19            kalische Umrahmung dieser hl. Messe
Derfler, Fulpmes, Bahnstraße 7a, Tel.       Uhr, So + Feiertage 10 Uhr. In der           gestaltet die Salinenmusikkapelle          Gäste aus Arco die mitgebrachten
05225 / 64082; Dr. Johann Bauer,            Fastenzeit: Mittwoch und Freitag             Hall. Nach der Messe werden die            Ölzweige an die Bevölkerung verteilen.
Innsbruck, Michael-Gaismayr-Straße 7/I,     um 18 Uhr Kreuzweg­andacht.
Tel. 0512 / 586250.
                                            KIRCHE DER KREUZSCHWESTERN                   Familienverbände laden zum
                                            (Bruckergasse):
                                                                                         Palmbuschenbinden ein
   www.hall-in-tirol.at                     Hl. Messen: dienstags bis samstags 7.20
                                            Uhr; Sonn- + Feiertage 8.30 Uhr.             Am Samstag, 13. April, lädt der Kath.      geringen Unkostenbeitrag bereit
  stadtzeitung@stadthall.at                                                              Familienverband St. Nikolaus Hall          gestellt. Gartenschere, bunte Bänder
     0676 / 83 5845 218                     KLOSTERKIRCHE THURNFELD:                     Eltern und Kinder zum gemeinsamen          und vorhandene Holzstangen bitte
                                            Hl. Messen: Sonn- + Feiertage, 8 Uhr.        Palmbuschenbinden: ab 14 Uhr beim          mitbringen.
                                                                                         Kindergarten Bachlechnerstraße /
 Aus dem Standesamt                         HEILIGGEISTKIRCHE:                           Altstadtpark (bei Schlechtwetter im        Der Familienverband Schönegg lädt
                                            Hl. Messen: werktags 6.30 Uhr; Sonn-         PfarrEGG). Stangen, Draht, Grünzeug        auch heuer wieder ganz herzlich zum
GEBOREN WURDE:                              + Feiertage 7 Uhr (Sing­messe), 9 Uhr        und Ölzweige werden gegen einen            gemeinsamen Palm-Buschen-Binden
Diana SCHIFFNER                             Gottesdienst in kroatischer Sprache.                                                    am Samstag, 13. April, von 13 bis 16
                                            Täglich 17 Uhr Rosenkranz, 17.30 Uhr                                                    Uhr ins Pfarrzentrum St. Franziskus
GESTORBEN IST:                              Vesper. Jeden ersten Montag des Monats                                                  / Schönegg ein. Bitte Gartenschere,
Herbert JÄGER, 70 Jahre                     19.30 Uhr Friedens­­gebet.                                                              Palmstangen und evt. vorhandenen
                                                                                                                                    Bindedraht mitbringen! Ölzweige,
  Mütter-Eltern-Beratung                    ST. FRANZISKUS/ SCHÖNEGG:                                                               Palmkätzchen und sonstiges Grünes
                                            Hl. Messen: SA 19 Uhr, SO und Feiertag                                                  sowie Draht und Bänder sind vorhan-
Jeden Montag, 14.30 - 16.30 Uhr,            9.30, MO + MI 19 Uhr in der Kapelle;                                                    den. Für die Materialien wird um einen
findet in der Bruckergasse 15 eine          Rosenkranz 1. Freitag im Monat: 18.30                                                   kleinen Unkostenbeitrag gebeten, der
kosten­l ose Mutter-Eltern-Beratung         Uhr; 19 Uhr Gottesdienst in der Kapelle.                                                einem sozialen Zweck zugute kommt.
statt.                                      Fr, 5. April: 18.30 Uhr Rosenkranz und                                                  Die Kinder können auch heuer wieder
                                            19 Uhr hl. Messe am Herz-Jesu-Freitag;                                                  die Brezeln für ihren Palmbuschen
  Schlüsselnotdienst                        Sa, 6. April: 19 Uhr Versöhnungsgottes­                                                 selber backen! Wenn jemand aus dem
                                            dienst (Wortgottesfeier);                                                               eigenen Garten Efeu, Buchs oä. zu ver-
AUFSPERR-NOTDIENST: Tel. 0664/              Di, 9. April: 9.30 – 11 Uhr Spiel-Café                                                  schenken hat: Bitte wegen Abholung
1010 290, Schlüssel­schmiede Graber         im Pfarrsaal der Pfarre Hall-Schönegg        Gemeinsam geht das Aufputzen der           der "Grünzeugspende" bei Martha
GmbH.                                       für (Groß-)Eltern mit Kindern bis ca. 3      Palmbuschen leichter von der Hand.         Varges: 05223/ 43763 melden.
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  Sprechstunde im Rathaus
  Am Dienstag, 9. April, gibt es wieder
  Gelegenheit, von 7 bis 8.30 Uhr im 1.
  Stock des Rathauses eine Sprechstunde von
  Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch zu besu-
  chen. Dafür ist keine gesonderte Terminverein­
  barung erforderlich. Andere Termine können
  im Sekretariat unter Tel. 0 52 23 / 58 45 222
  (Maria Halbedel) vereinbart werden.

                                                     Stadtwerke Hall in Tirol GmbH mit der Stadt Hall in    zu 19
   Amtliche                                          Tirol Immobilien GmbH, die anschließend in „HALL
                                                     AG Kommunal GmbH“ umbenannt wird, ergibt sich
                                                                                                            Die Teilnahme am Pilotprojekt Phase II
                                                                                                            "Heimtarife neu" und die Änderung der

  ­Mitteilungen                                      aus den bisherigen Beteiligungen der Stadtgemeinde
                                                     von jeweils 10% an den übertragenden Gesellschaften
                                                                                                            Heimtarife 2019 wird einstimmig genehmigt.
                                                                                                            Der Gemeinderat beschließt:
                                                     „Parkhotel Hall in Tirol Betriebsgesellschaft mbH“     1. die Teilnahme am Pilotprojekt Phase II „Heimtarife
KUNDMACHUNG                                          und „Stadtwerke Hall in Tirol GmbH“ demzufolge         neu“ und ermächtigt die Bürgermeisterin den vorlie-
                                                     eine Beteiligung in Höhe von 10% an der aufnehmen-     genden Vertrag mit Gültigkeitszeitraum 01.01.2019
Rechnungsabschluss 2018                              den neu firmierenden „HALL AG Kommunal GmbH“.          bis 31.12.2019 mit dem Land Tirol abzuschließen.
                                                                                                            2. die mit 01.01.2019 rückwirkend gültige Änderung
Gemäß § 60 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung        zu 8                                                   der Heimtarife gemäß vorliegendem Entwurf.
2001 werden folgende Beschlüsse des                  Glungezer - Grundsatzbeschluss Darlehen,               Dei den oben angeführten handelt es sich um
Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in              Zwischenfinanzierung und Mittelfreigabe wird           Tagsätze auf Basis von 30 Verrechnungstagen im
Tirol vom 26.3.2019 öffentlich kundgemacht.          einstimmig genehmigt.                                  Monat.
Der Rechnungsabschluss 2018 wird beschlossen                                                                      Die Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch
und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

     Die Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch         VERORDNUNG                                             bildenden Planbeilage (Anlage 1) der Stadtgemeinde
                                                                                                            Hall in Tirol vom 20.03.2019 („Parkverbot Unterer
                                                     des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall               Stadtplatz“).
KUNDMACHUNG                                          in Tirol vom 26.03.2019 Nr.: StVO 2019/028                                     §3
Gemäß § 60 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung        gemäß § 43 Abs.1 lit. b Z 1 iVm § 94d Z 4 lit.         (1) Die Kundmachung der Verordnung des
2001 werden die Beschlüsse des Gemeinderates         a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960),             Parkverbotes erfolgt durch das Aufstellen des
der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 26. März         BGBI. Nr. 159/1960 idF BGBl. I Nr. 18/2019             Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13a StVO 1960
2019 öffentlich kundgemacht.                         über die Erlassung eines Parkverbots auf der           „PARKEN VERBOTEN“ mit der Zusatztafel gemäß
                                                     Südseite des Objektes Raffeisenplatz 1 sowie           § 54 Abs. 1 StVO 1960 „ANFANG“ sowie des
zu 2                                                 auf einem Teil der angrenzenden Stellplätze            Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13a StVO 1960
Die Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen       südlich des Raiffeisenplatzes                          „PARKEN VERBOTEN“ mit der Zusatztafel gemäß
Struktur der HallAG-Gruppe wird mehrheitlich                                                                § 54 Abs. 1 StVO 1960 „ENDE“, jeweils mit der
genehmigt.                                                                    §1                            Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 1 StVO 1960 mit der
1. Die im Schreiben vom 15.03.2019 von den           Auf dem östlichen Längsstellplatz südlich des          Aufschrift „Ausgenommen Inhaber einer Hotel-
Vorständen der Stadt Hall in Tirol Beteiligungs-AG   Objektes Raiffeisenplatz 1 sowie auf einem Teil der    Parkkarte gemäß der Verordnung „Parkzone Unterer
beantragte Zustimmung für gesellschaftsrechtliche    angrenzenden Stellplätze Richtung Osten, südlich       Stadtplatz“ des Gemeinderates vom 26.3.2019“,
Transaktionen wird erteilt und damit Folgendes       des Raffeisenplatzes, wird ein Parkverbot verordnet,   entsprechend der in der Anlage enthaltenen
genehmigt:                                           von dem Inhaber einer Hotel-Parkkarte gemäß der        Planbeilage (Anlage 1).
Die Organe der involvierten Gesellschaften werden    Verordnung „Parkzone Unterer Stadtplatz“ des           (2) Diese Verordnung tritt mit der Aufstellung der
ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu         Gemeinderates vom 26.3.2019 ausgenommen                Verkehrszeichen in Kraft.
fassen und die notwendigen Erklärungen gegenüber     sind.                                                  (3) Bisher ergangene Verordnungen des
Ämtern und Behörden abzugeben.                                                §2                            Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol zur
2. Aufgrund der Verschmelzung der Parkhotel          Die bildliche Darstellung der verordneten Maßnahme
Hall in Tirol Betriebsgesellschaft mbH und der       erfolgt in der einen Bestandteil dieser Verordnung                                   Fortsetzung auf S. 4

                                                                 PREMIUM ALLES INKLUSIVE-KREUZFAHRT
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Einrichtung eines Parkverbots im gegenständlichen     Abstelldauer eine Abgabe (kurz Parkabgabe genannt)       Ausgabe und der Rücknahme der Parkkarte her-
Bereich werden mit Inkrafttreten dieser Verordnung    ein. Diesbezüglich sind die §§ 1 Abs. 2 und 2 bis 7      vorgehen. Die Aufzeichnungen sind vom Inhaber
aufgehoben.                                           der Parkabgabeverordnung 2018 des Gemeinderates          des Beherbergungsbetriebes den Aufsichtsorganen
                             Die Bürgermeisterin      vom 12.12.2017 für die gegenständliche gebühren-         nach § 10 des Tiroler Parkabgabegesetzes 2006 auf
                             Dr. Eva Maria Posch      pflichtige Kurzparkzone anzuwenden.                      Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Erfolgt die
VERORDNUNG                                            (2) Diese Bestimmung tritt zugleich mit der gebüh-       Führung der Aufzeichnungen mit Hilfe der automa-
                                                      renpflichtigen Kurzparkzone gemäß Artikel 1 in Kraft.    tionsunterstützten Datenverarbeitung, so hat er den
des Gemeinderates der Stadtgemeinde                                                                            Aufsichtsorganen Einsicht in die Daten zu gewähren
Hall in Tirol vom 26.03.2019 Nr.: StVO                                              Die Bürgermeisterin        und für sie auf Verlangen unentgeltlich Ausdrucke
2019/029 gemäß § 25 Abs.1 iVm § 94d                                                 Dr. Eva Maria Posch        herzustellen.
Z 1b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO                                                                         (4) Die Gäste haben die Parkkarten so hinter der
1960), BGBI. Nr. 159/1960 idF BGBl. I                 VERORDNUNG                                               Windschutzscheibe anzubringen, dass sie von außen
Nr. 18/2019, sowie gemäß § 17 Abs. 3 Z 5                                                                       gut erkennbar sind, und den Aufsichtsorganen auf
des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl.              zur Einrichtung der PARKZONE „UNTERER                    Verlangen die Eigenschaft als Gast glaubhaft zu
I Nr. 116/2016 idF BGBl. I Nr. 106/2018               STADTPLATZ“                                              machen.
über die Einrichtung einer gebührenpflich-            Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol hat                               §3
tigen Kurzparkzone südlich des Objektes               in seiner Sitzung am 26. März 2019 aufgrund der §§       Höhe der Parkabgabe; Abgabenanspruch; Fälligkeit
Raiffeisenplatz 1 sowie die Einhebung einer           2 und 7 des Tiroler Parkabgabegesetzes 2006, LGBl.       (1) Die Parkabgabe wird - unbeschadet des Abs.
Parkabgabe                                            Nr. 9/2006 (WV) i.d.F LGBl. Nr. 144/2018, folgende       2 - mit EUR 0,00 festgesetzt.
                                                      Verordnung zur Einrichtung der Parkzone „Unterer         (2) Die pauschalierte Parkabgabe pro Bewilligung
ARTIKEL 1                                             Stadtplatz“ erlassen:                                    nach § 2 Abs. 2 beträgt EUR 50,00 für jeden ange-
                         §1                                                                                    fangenen Monat. Für die Tage zwischen dem Eintritt
Auf zwei Längsstellplätzen südlich des Objektes                                §1                              der Rechtskraft der Bewilligung und dem Anfang des
Raiffeisenplatz 1 wird gemäß § 25 Abs.1 StVO 1960     Abgabengegenstand                                        Folgemonats wird keine Parkabgabe eingehoben.
eine gebührenpflichtige Kurzparkzone mit einer ma-    (1) Die Stadtgemeinde Hall in Tirol hebt für das         Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt
ximalen Parkdauer von 90 Minuten von Montag bis       Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf           der Rechtskraft der Bewilligung. Die monatliche
Freitag, 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis    den in der Anlage 1, welche einen Bestandteil dieser     Parkabgabe ist jeweils bis spätestens zum 5. eines
18.00 Uhr, Samstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,       Verordnung bildet, bildlich dargestellten rot markier-   jeden Monats an die Stadtgemeinde Hall in Tirol zu
ausgenommen Feiertage, verordnet.                     ten Stellplätzen am Unteren Stadtplatz südlich des       entrichten.
                         §2                           Objektes Raiffeisenplatz 1 und des Raiffeisenplatzes                              §4
Die bildliche Darstellung der verordneten Maßnahme    eine Abgabe (kurz Parkabgabe genannt) ein.               Schlussbestimmungen; Verweisungen; Inkrafttreten
erfolgt in der einen Bestandteil dieser Verordnung    (2) Die Abgabepflicht besteht jeweils von Montag bis     (1) Im Übrigen gelten für die Einhebung
bildenden Planbeilage (Anlage 1) der Stadtgemeinde    Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr.                         der Parkabgabe die Bestimmungen der
Hall in Tirol vom 20.03.2019 („Kurzparkzone südlich                            §2                              Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961
Raiffeisenplatz 1“).                                  Pauschalierte Abgabe für Beherbergungsbetriebe;          i.d.F. BGBl. I Nr. 104/2018,in Verbindung mit dem
                         §3                           Parkkarten                                               Tiroler Abgabengesetz, LGBl. Nr. 97/2009 i.d.F.
(1) Die Kundmachung der Verordnung der                (1) Gemäß § 7 Abs. 1 des Tiroler Parkabgabe­             LGBl. Nr. 32/2017.
Kurzparkzone erfolgt durch das Aufstellen des         gesetzes 2006 können die Inhaber von Beher­              (2) Diese Verordnung tritt zugleich mit dem
Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13d StVO 1960        bergungsbetrieben gemäß Abs. 2 die Erteilung einer       Inkrafttreten der Verordnung des Gemeinderates Nr.
„Kurzparkzone“ mit der Zusatztafel gemäß § 54 Abs.    Bewilligung zur Entrichtung einer pauschalierten         StVO 2019/028 vom 26.03.2019 über die Erlassung
1 StVO 1960 mit der Aufschrift: „gebührenpflichtig,   Parkabgabe für das Abstellen von Kraftfahrzeugen         eines Parkverbots auf der Südseite des Objektes
Parkdauer 90 min. Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis    der von ihnen beherbergten Gäste beantragen. Das         Raffeisenplatz 1 sowie auf einem Teil der angrenzen-
12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 08.30     höchstzulässige Gesamtgewicht eines derartigen           den Stellplätze südlich des Raiffeisenplatzes in Kraft.
Uhr bis 12.00 Uhr, ausgenommen Feiertage“, sowie      Kraftfahrzeugs darf nicht mehr als 3.500 kg be-
des Vorschriftszeichens gemäß § 52 Z 13e StVO         tragen.                                                                                 Die Bürgermeisterin
1960 „Ende der Kurzparkzone“ entsprechend der         (2) Für das Hotel „Goldener Engl“ am Unteren                                            Dr. Eva Maria Posch
in der Anlage enthaltenen Planbeilage.                Stadtplatz 5 dürfen bis zu eine, für das Hotel „kontor
(2) Diese Verordnung tritt mit der Aufstellung der    Boutiquehotel“ am Unteren Stadtplatz 7a bis zu zwei      KUNDMACHUNG
Verkehrszeichen in Kraft.                             Bewilligungen nach Abs. 1 erteilt werden.
(3) Bisher ergangene Verordnungen des                 (3) Die Stadtgemeinde Hall in Tirol hat in               über die Auflegung des Entwurfes des
Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol zur     Hinblick auf gemäß Abs. 2 erteilte Bewilligungen         Bebauungsplanes (Nr. 1/2019) betreffend Gste
Einrichtung eines Parkverbotes im gegenständlichen    Parkkarten („Hotel-Parkkarten“) entsprechend             .580 und 242/14, beide KG Hall, Fuxmagengasse
Bereich werden mit Inkrafttreten dieser Verordnung    dem Muster laut Anlage 2 zu dieser Verordnung            / Erlerstraße
aufgehoben.                                           auszustellen, die auf den Namen des entspre-
                                                      chenden Beherbergungsbetriebes lauten und                Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol
ARTIKEL 2                                             fortlaufend nummeriert sind. Der Inhaber des             hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 gemäß § 66
(1) Aufgrund des § 17 Abs. 3 Z. 5 des                 Beherbergungsbetriebes hat dafür zu sorgen,              Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG
Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr.            dass Aufzeichnungen geführt werden, aus de-              2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von der
116/2016 idF BGBl. I Nr. 106/2018, hebt die           nen der Name des beherbergten Gastes unter               Firma PLANALP GmbH, Karl-Kapferer-Straße 5,
Stadtgemeinde Hall in Tirol für das Abstellen von     Bezugnahme auf die Gästeblattsammlung, das               6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf über die
mehrspurigen Kraftfahrzeugen in der gegenständ-       Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, die laufende            Erlassung eines Bebauungsplanes vom 11.03.2019,
lichen Kurzparkzone während der dort geltenden        Nummer der Parkkarte sowie der Zeitpunkt der             Zahl 1/2019, durch vier Wochen hindurch zur öffent-
Nr. 13/2019                                                              Stadtzeitung                                                                           5

lichen Einsichtnahme aufzulegen.                         vom 11.03.2019, Zahl 1a/2019, durch vier Wochen          6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf über
Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 01.04.2019             hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.      die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-
bis einschließlich 29.04.2019.                           Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 01.04.2019             zenden Bebauungsplanes vom 11.03.2019, Zahl
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext,           bis einschließlich 29.04.2019.                           2/2019, durch vier Wochen hindurch zur öffentli-
Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der          Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext,           chen Einsichtnahme aufzulegen.
Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr      Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der          Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 01.04.2019
(Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) im Stadtbauamt              Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr      bis einschließlich 29.04.2019.
Hall, Oberer Stadtplatz 2, 6060 Hall in Tirol, zur       (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) im Stadtbauamt              Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext,
Einsichtnahme auf.                                       Hall, Oberer Stadtplatz 2, 6060 Hall in Tirol, zur       Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der
Gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen,              Einsichtnahme auf.                                       Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr
die in der Stadtgemeinde Hall in Tirol ihren                                                                      (Mo bis Fr von 8 bis 12 Uhr) im Stadtbauamt
Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der         Gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen,              Hall, Oberer Stadtplatz 2, 6060 Hall in Tirol zur
Stadtgemeinde Hall in Tirol eine Liegenschaft oder       die in der Stadtgemeinde Hall in Tirol ihren             Einsichtnahme auf.
einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine   Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der
Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche     Stadtgemeinde Hall in Tirol eine Liegenschaft oder       Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016
Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des          einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine   der Beschluss über die Erlassung des gegen-
Entwurfs abzugeben.                                      Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche     ständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden
                          Für die Bürgermeisterin:       Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des          Bebauungsplanes gefasst.
      Stadtbauamtsleiter Ing. Peter Angerer eh.          Entwurfs abzugeben.                                      Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
                                                                                   Für die Bürgermeisterin:       innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
                                                               Stadtbauamtsleiter Ing. Peter Angerer eh.          keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
KUNDMACHUNG                                                                                                       berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
über die Auflegung des Entwurfes des ergän-
zenden Bebauungsplanes (Nr. 1a/2019) betref-             KUNDMACHUNG                                              Gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen,
fend eine Teilfläche des Gst 242/14, KG Hall,            über die Auflegung des Entwurfes des                     die in der Stadtgemeinde Hall in Tirol ihren
Fuxmagengasse                                            Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungs­               Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der
                                                         planes (Nr. 2/2019) betreffend Gst 221/7, KG             Stadtgemeinde Hall in Tirol eine Liegenschaft oder
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol          Hall, Herzog-Otto-Straße                                 einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens
hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 gemäß § 66                                                                    eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine
Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG            Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hall in Tirol          schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten
2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von der            hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 gemäß § 66           Änderungen des Entwurfs abzugeben.
Firma PLANALP GmbH, Karl-Kapferer-Straße 5,              Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG
6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf über die         2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von der                                Für die Bürgermeisterin:
Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes              Firma PLANALP GmbH, Karl-Kapferer-Straße 5,                  Stadtbauamtsleiter Ing. Peter Angerer eh.

Gratulation dem Diamant-Paar                                                                                        Kurse / Vorträge

                                                                                                                   VHS Hall mit tollen Kursen
                                                                                                                   • Fisch und Meeresfrüchte – der Duft des
                                                                                                                   Südens mit Nikolaos Nianias; es werden einfache
                                                                                                                   Fisch- und Meeresfrüchtegerichte gekocht, dazu
                                                                                                                   gibt es viele Tipps und Anregungen für die scho-
                                                                                                                   nende Zubereitung dieser Speisen. Dienstag,
                                                                                                                   9. April, 19 - 23 Uhr, Kosten 49 Euro (inkl. LB);
                                                                                                                   Ort: Polytechnische Schule, Thurnfeldgasse 12,
                                                                                                                   Eingang Westseite, Lehrküche,
                                                                                                                   • Die Kunst der Rhetorik – Workshop mit
                                                                                                                   Barbara Plank. Die richtigen Worte finden,
                                                                                                                   sicher und wirksam auftreten – Sie ent­decken
                                                                                                                   effektiv Ihren ganz persönlichen Zugang zur
                                                                                                                   wirkungsvollen Präsentation, Rede oder Vortrag.
                                                                                                                   Samstag, 27. April 9 – 17.30 Uhr, Mittagspause
                                                                                                                   nach Vereinbarung, Kosten: 64 Euro (inkl. KB).
                                                                                                                   Detaillierte Infos zu Kursen und Anmeldungen im
                                                                                                                   Sekretariat der VHS Hall, Schulgasse 6: Mo - Do
                                                                                                                   9 - 12 Uhr und Di 18 - 20 Uhr; Tel. 05223 / 45888
                                                                                                                   oder 0699 15 888 212; Mail: hall@vhs-tirol.at
Bezirkshauptmann Dr. Herbert Hauser und Bürgermeisterin Dr. Eva Maria Posch gratulierten Gertraud                  Online-Buchungen: www.vhs-tirol.at/hall
und DI Franz Josef Nagele ganz herzlich zur Diamantenen Hochzeit. Foto: BP
6                                                                  Stadtzeitung                                                         Nr. 13/2019

Haller Börsl nun in der Krippgasse erreichbar

Mit dem "Haller Börsl" erhalten Jugendliche die Möglichkeit, sich bei einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung in die Gemeinschaft ihrer Heimatstadt ein-
zubringen. Firmen und Private wiederum können kleine Aufträge erledigen lassen.

Das "Haller Börsl" ist seit kurzem sozusagen                                                                                            Freuen sich
mitten in die Altstadt gerückt, die Räume in der                                                                                        über das
Krippgasse 9 sind nun auch Kontaktstelle für                                                                                            erfolgrei-
dieses Angebot. Öffnungszeiten: dienstags von                                                                                           che Projekt
15 bis 16.30 Uhr und mittwochs von 16 bis 18                                                                                            "Haller Börsl"
Uhr kann man einfach vorbeikommen; auch per                                                                                             (v.l.):
Mail ist eine Auftragsvergabe möglich: office@                                                                                          GR Sabine
haller-boersl.at                                                                                                                        Kolbitsch,
Schon gut bekannt ist dieses Projekt "Haller                                                                                            Projektleiter
Börsl" in der Stadt. Mehr als 25 Jugendliche                                                                                            T h o m a s
sind es, die immer wieder mitmachen und kleine                                                                                          Sölder, Mag.
Aufträge übernehmen, für deren Erledigung                                                                                               Regina Fischer
sie eine Anerkennung in Form von Haller                                                                                                 (GF JAM)
Guldinern erhalten (2,50 Euro pro Stunde,
die umgetauscht werden). Täglich darf ein
Jugendlicher maximal zwei Stunden für das Börsl
tätig sein. Jugendliche ab 13 Jahren können, das    PfadfinderInnen als Putztrupp
Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor-
ausgesetzt, Tätigkeiten bzw. Hilfsdienste sowohl
für Privatpersonen als auch für Firmen und/oder
öffentliche Einrichtungen in Hall erledigen.
Ein Miteinander der Generationen und die
Region stehen im Fokus. So geben regionale
Auftraggeber Haller Jugendlichen die Chance,
sich in konkreten Aufgabenstellungen zu be-
weisen, die Entlohnung wiederum bleibt in der
Region, weil dieTaschengeld-Aufbesserung in
Form der Guldiner ausbezahlt wird.

     Aus den Vereinen
  Interkultureller Frauentreff
  Am Freitag, 5. April, steht der interkulturelle
  Frauentreff im Haus im Magdalenagarten
  (Eingang Sozialsprengel), Zollstraße 8 unter
  dem Thema "Begegnung, die Beziehung
  schafft". Sara und Lea übernehmen wieder
  die Kinderbetreung und anschließend gibt es
  eine gemeinsame Jause. Alle interessierten
  Frauen sind ganz herzlich eingeladen, der         Die Schuh-und Radputzaktion der Pfadfindergruppe Hall am Vormittag des 23. März am Oberen
  Treff dauert von 14.30 bis 16.30 Uhr.             Stadtplatz erbrachte 370 Euro an Spendengeldern. Diese wurden dem Vinzenzverein für in Not gera-
                                                    tene Mitbürger übergeben. Foto: privat
Nr. 13/2019                                                         Stadtzeitung                                                                       7

Florian Waldauf: einen Kaiser zum Freund haben
Mit höchst qualitätvollen Exponaten kann die Ausstellung im
Stadtmuseum aufwarten, die kürzlich eröffnet wurde. Die
beiden Kuratorinen Mag. Sonja Fabian und Mag. Christine
Weirather konnten sich über ein großes Besucherinteresse
freuen, unter die Vernissage-Gäste gesellte sich auch der
Haller Ehrenbürger DDr. Herwig van Staa.
Sowohl Bürgermeisterin Dr. Eva         Bild ein, wie Dekan Praxmarer, ein
Maria Posch wie auch Halls             kleiner und schlank gebauter Mann,
Kulturstadtrat Johannes Tusch ga-      die große und schwere sogenannte
ben ihrer Freude über das Zustande­­   "Waldauf-Monstranz" für die
kommen dieser Ausstellung Aus­         Anbetungsstunde vom Altar holte.
druck und dankten besonders auch       Auch diese wunderbar gearbeitete
den Leihgebern kostbarer Objekte.      Monstranz ist in der Ausstellung
Bgm. Dr. Posch betonte in ihrer        zu sehen.
Begrüßung die Bedeutung Waldaufs       Im Zusammenhang mit Ritter
für die Stadt Hall im Hinblick auf     Florian Waldauf und seiner
die Stiftung und auch den wirt-        Stiftung entstanden Kunstwerke           StR Johannes Tusch und Bgm. Dr. Eva Maria Posch neben dem Totenschild
schaftlichen Aspekt der großen         und Schriftstücke von höchstem           Waldaufs, einem kostbaren Objekt, das von Experten des Sammlungs- und
Heiltumssammlung, die jährlich ei-     Rang. Erhalten geblieben sind            Forschungszentrums für die Ausstellung restauriert wurde.
nen enormen Pilgerstrom nach Hall      Teile der Kapellenausstattung und
brachte. Und auch die Gründung         kostbare Reliquienmonstranzen.
der Stubengesellschaft wirkt bis       Zahlreiche Archivalien, wie der
heute im Kulturleben der Stadt Hall    Stiftsbrief, Reliquienzertifikate, das
nach. StR Johannes Tusch ließ die      von Waldauf eigenhändig verfasste
Gäste der Ausstellungseröffnung an     Heiltumsbuch (das in einer digitali-
einer Kindheitserinnerung teilhaben:   sierten Version genau zu studieren
Als Ministrant prägte sich ihm das     ist) und persönliche Briefe ermögli-

                                                                                Wurden mit Blumen bedankt: Die Kuratorinnen Mag. Christine Weirather,
                                                                                und Mag. Sonja Fabian sowie die Grafikerin Brigitte Mumelter (v.re.).

                                                                                chen Einblicke in die Persönlichkeit    das Josefskirchlein steht) anschloss.
                                                                                Florian Waldaufs.                       Nach Anfängen in der Innsbrucker
Einige Tafeln des von Mark Reichlich geschaffenen Flügelaltars, der ur-                                                 Hofkanzlei Herzog Sigmunds ge-
sprünglich in der Waldaufkapelle stand, sind in der Ausstellung zu sehen.       Seine umfangreiche Stiftung, die        lang Florian Waldauf im Dienst
                                                                                er mit Hilfe Maximilians und            des jungen Königs Maximilian der
                                                                                seiner beruflichen Verbindungen         soziale Aufstieg. Er war sowohl in
                                                                                realisieren konnte, beruht übrigens     der lokalen Verwaltung Tirols tätig,
                                                                                auf einem Gelöbnis in Seenot, in        als auch im Gefolge Maximilians
                                                                                die er gemeinsam mit Maximilian         in zentrale diplomatische und krie-
                                                                                geraten war. In die heute noch nach     gerische Geschehnisse Europas
                                                                                ihm benannte Kapelle der Haller         eingebunden. Dabei war er auch in
                                                                                Pfarrkirche St. Nikolaus ließ er 1501   die Verhandlungen zur spanischen
                                                                                in einer spektakulären Prozession       Doppelhochzeit von Maximilians
                                                                                die enorme Reliquiensammlung            Kindern involviert.
                                                                                übertragen. Diese wurde jährlich in
                                                                                einer umfangreichen Heiltumsschau       Die Ausstellung im Stadtmuseum
                                                                                am Oberen Stadtplatz dem Volk           (Eingang gegenüber der Münze
(v.l.): Dir. Dr. Veronika Sandbichler / Schloss Ambras, Dir. Dr. Wolfgang       präsentiert. Dafür wurde ein soge-      Hall, über Stahltreppe) ist bis 27.
Meighörner / Tir. Landesmuseum Ferdinandeum, MMag. Dr. Melanie Wiener           nannter Heiltumsstuhl installiert,      Oktober freitags, samstags und
/ Kulturabteilung Land Tirol, Pfarrer Dr. Jakob Patsch; daneben die große       der an die von Florian Waldauf ge-      sonntags von 10 bis 17 Uhr frei
Reliqienmonstranz, ein Meisterwerk der Gold- und Silberschmiedekunst.           stiftete Wolfgangskapelle (wo heute     zugänglich.
8                                                                          Stadtzeitung                                                                Nr. 13/2019

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                                                                                                                       Inhaberin Rosanna Pascal
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                                                                                                                        freuen sich auf Euren Besuch.

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