Sicherheitsbestimmungen bei Reisen in die USA
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Sicherheitsbestimmungen bei Reisen in die USA Das Wichtigste im Überblick 1. Von allen Passagieren werden die Flugdaten und die Daten zum Aufenthaltsort in der USA (wie z.B. Hoteladresse) von den Fluggesellschaften an die US-Zollbehörden übergeben. Bitte halten Sie dafür das untenstehende Einreiseformular, bereits vollständig ausgefüllt, beim Einchecken bereit. 2. Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig ist. Die visafreie Einreise in die USA ist nur mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Bei der Einreise mit einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie zusätzlich ein Visum. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport). 3. Alle Visa-Antragsteller müssen ein ausgefülltes und unterschriebenes elektronisches Visaantragsformular (EVAF) DS-156 bei der Amerikanischen Botschaft einreichen, welches unter http://evisaforms.state.gov/ verfügbar ist. 4. Bitte halten Sie sich an die USA-spezifischen Bestimmungen zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck (siehe Abb. unten). 5. Sie werden gebeten, Ihre Koffer nicht abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen durch die Sicherheitsbeamten zu ermöglichen. 6. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. 7. Alle Passagiere müssen ihre Schuhe bei der Sicherheitskontrolle ausziehen, so dass diese zusammen mit ihrem Handgepäck durchleuchtet werden können. Wir bitten Sie während der Sicherheitskontrolle um Ihre Unterstützung, unter anderem indem Sie vorbereitet sind, bevor Sie am Flughafen eintreffen. Wir bitten Sie auch, sich an diese (unten im Detail aufgeführten) Richtlinien zu halten und sie nicht überzuinterpretieren. Bitte packen Sie Flüssigkeiten, Gels und Sprays in Ihr aufzugebendes Gepäck, auch wenn Sie normalerweise kein Gepäck aufgeben. Bitte informieren Sie sich stets vor Ihrer Reise beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Bestimmungen: www.auswaertiges-amt.de unter dem link „Reise und Sicherheit“. 1. Allgemeine Reiseinformationen Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Einzelheiten siehe unter Punkt 3. Weitere Informationen können auf der Website des Department of Homeland Security unter www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden. 2. Einreiseformular Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben von Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der
Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird. Bitte geben Sie die Adresse Ihres Hotels an, wenn Ihnen keine weitere Adresse vorliegt. Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann seit dem 05. Oktober 2005 die Einreise verweigert werden. Diese Daten werden in Form eines Formulars erhoben. Dieses Formular können Sie sich hier ausdrucken. Sie erleichtern sich und der Fluggesellschaft diese Datenübergabe, indem Sie dieses Formular bereits vor Reiseantritt ausfüllen und beim Einchecken dem Personal der Fluggesellschaft aushändigen. 3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Alle Reisenden benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass mit Foto. 3.1 Anforderungen an Ihren Reisepass 1. Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. 2. Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können! Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport). Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können. Transit Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits (d.h. die USA ist eines von mehreren Ländern, dass Sie besuchen oder Sie befinden sich in den USA nur auf der Durchreise zu Ihrem eigentlichen Reiseziel) unter dem Programm vornehmen. Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted
until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!). 3.2 Beantragung eines US-Visums Ab dem 01. Oktober 2006 müssen alle Visaantragsteller ein ausgefülltes und unterschriebenes elektronisches Visaantragsformular (EVAF) DS-156 bei der zuständigen US-Botschaft einreichen, welches in deutscher und englischer Sprache unter http://evisaforms.state.gov/ verfügbar ist. Visa-Termine bei der US-Botschaft können jetzt online für ganz Deutschland vereinbart werden (24 Std./Tag für US $ 10) unter www.usvisa-germany.com. Die telefonische Terminvergabe ist unter der Telefonnummer – 0900 1-850055 (1,86 €/Min) verfügbar. Visa-Erneuerungen werden ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte informieren Sie sich unter http://germany.usembassy.gov/germany/visa/indeyx.html über die urkundlichen Voraussetzungen für die einzelnen Visa-Kategorien. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter www.us-botschaft.de Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich seit dem 21. Februar 2007 an das Department of Homeland Security wenden, das ein sog. Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP) unter www.dhs.gov eingerichtet hat. Dieses System ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA. Nutzer von TRIP müssen ein online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe erbitten. Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären. Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen. 4. Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ihres Gepäcks 4.1 Aufzugebende Gepäckstücke (Koffer) Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird. Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden. (Achtung: zollrechtliche Vorschriften beachten! vgl. Punkt 4.3)
Weitere Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Internetseite der amerikanischen Botschaft unter www.usembassy.de abrufen. 4.2 Flüssigkeiten im Handgepäck Die amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde (Transportation Security Administration – TSA) hat die Sicherheitsüberprüfungen an allen US-Flughäfen geändert. Flüssigkeiten und Gels sind an den Sicherheitskontrollen und auf Flügen verboten. Abgesehen von einigen Ausnahmen bedeutet das, dass es nicht erlaubt ist, Flüssigkeiten oder Gels durch die Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeugs mitzunehmen. Zur Vermeidung von Verzögerungen empfehlen wir, alle Flüssigkeiten und Gels - darunter Haarwaschmittel, Zahncreme, Parfüm, Haargel, Sonnencreme und alle anderen Produkte mit einer vergleichbaren Konsistenz – im aufzugebenden Gepäck zu verstauen. Obwohl es nicht möglich ist, eine umfassende Liste mit Gegenständen zu veröffentlichen, die Reisende möglicherweise transportieren, dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden: Kleine Mengen Säuglingsnahrung oder Muttermilch, wenn ein Säugling oder Kleinkind mitreist Flüssige rezeptpflichtige Medikamente, wenn der Name auf dem Rezept dem auf dem Flugticket des Passagiers entspricht Bis zu 148 ml (5 Unzen) flüssiger oder gelförmiger Medikamente gegen niedrige Blutzuckerwerte Bis zu 118 ml (4 Unzen) gesundheitsrelevanter, flüssiger, nicht rezeptpflichtiger Medikamente Büstenhalter mit Geleinlagen und ähnliche aus medizinischen Gründen getragene Prothesen Obwohl Säuglingsnahrung, Muttermilch und bestimmte Medikamente jenseits der Sicherheitskontrolle und an Bord eines Flugzeugs erlaubt sind, werden diese Gegenstände einer manuellen Überprüfung unterzogen. Es ist nicht erforderlich, dass Passagiere die Flüssigkeiten in Anwesenheit eines Sicherheitsbeamten probieren. Es wird allen Passagieren empfohlen, Büstenhalter mit Geleinlagen in Ihrem aufzugebenden Gepäck zu befördern. Passagiere mit medizinischen Geleinlagen in Büstenhaltern dürfen die Sicherheitskontrolle passieren. Vergleichbar mit den Bestimmungen für Flüge in der EU müssen alle im Handgepäck mitgeführten Flüssigkeiten separat in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Höchstfassungsvermögen von 1 Liter und jeweils in Behältern von höchstens 100 ml transportiert werden und bei den Sicherheitskontrollen vorgezeigt werden. Nur die oben aufgeführten Gegenstände sind im Handgepäck erlaubt. Sollten Sie Zweifel bezüglich bestimmter Gegenstände haben, befördern Sie diese bitte in Ihrem aufzugebenden Gepäck. Bitte beachten Sie, dass es keine vollständige Liste mit Gegenständen gibt, die alle Eventualitäten berücksichtigt. Jedoch gilt, dass alle Flüssigkeiten, Gels sowie alle Arten von Sprays an den Sicherheitskontrollen, im Sicherheitsbereich hinter den Abfertigungsschaltern sowie an Bord eines Flugzeugs verboten sind. Hinter der Sicherheitskontrolle im Boardingbereich erworbene Getränke können nicht in die Flugkabine mitgenommen und müssen vor dem Boarding konsumiert werden. Elektronische Geräte Laptops, Mobiltelefone, iPods und andere tragbare elektronische Geräte sind an Board eines Flugzeuges zugelassen. Diese Geräte müssen an der Sicherheitskontrolle durchleuchtet werden.
Kosmetika Einige feste oder pulverförmige Kosmetika sind jenseits der Sicherheitskontrolle zulässig. Dies wird jedoch vom jeweiligen Sicherheitsbeamten vor Ort entschieden. Um Verspätungen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir, alle Kosmetika in Ihrem aufzugebenden Gepäck zu transportieren. 4.3 Weitere verbotene Gegenstände im Handgepäck Zusätzlich zu Flüssigkeiten, Gels und Sprays sind zahlreiche andere potenziell gefährliche Gegenstände im Handgepäck nicht erlaubt. Wir raten Reisenden dringend, sich über bereits früher unzulässige Gegenstände zu informieren, um Komplikationen während der Sicherheitskontrolle zu vermeiden. Um Ihnen zu verdeutlichen, was in Ihrem Handgepäck enthalten sein darf und was nicht, haben wir die folgende Liste gängiger Gegenstände erstellt, mit denen Sie möglicherweise reisen. Dies ist eine Liste der nicht erlaubten Gegenstände in Ihrem Handgepäck: Make-up und persönliche Gegenstände Spraydosen und andere Leichtmetalldosen Alle Cremes und Lotionen, darunter Neosporin oder Desinfektions-Cremes und Tinkturen, lokal aufzutragende Cremes oder Cremes und Tinkturen gegen Hautausschlag, Sonnencremes, Feuchtigkeitslotionen etc. Insekten- und Mückensprays sowie andere Insektenschutzmittel Augentropfen (siehe Ausnahmen unten) Gel- oder Sprühdeos Haargels und -sprays, darunter solche mit Aerosol Haarglätter oder -entwirrer Lippengels wie Carmex oder Blistex Flüssiger Lipgloss oder andere Flüssigkeiten für die Lippen Flüssige Badezusätze, darunter mit Gel oder Flüssigkeit gefüllte Badekugeln, Badeöle oder feuchtigkeitsspendende Badezusätze Flüssige Grundierungen Flüssige und gelförmige Parfüme oder Eau de Toilettes sowie Parfüme und Eau de Toilettes zum Sprühen Flüssige Desinfektionsmittel Flüssigseifen Flüssige Wimperntusche Make-up-Entferner oder Reinigungscremes für das Gesicht Nicht rezeptpflichtige flüssige oder gelförmige Medikamente wie Hustensaft und Gelkapseln (siehe Abschnitt Medikamente) Mundwasser Nagellack und Nagellackentferner Salzlösungen (siehe Ausnahmen unten) Haarwaschmittel und Spülungen Zahncreme Nahrungsmittel und Getränke Alle Getränke Vakuumverpackter Käse Alkohol und weitere Produkte aus dem Duty-Free-Shop Gelbasierte Sportartikel Wackelpudding Pudding Schlagsahne Joghurt oder gelartige Nahrungsmittel
Weitere Gegenstände Gelkerzen Gelbefüllte Schuheinlagen (siehe Ausnahmen unten) Feuerzeuge Ausnahmen Unter bestimmten Bedingungen sind einige Gegenstände aus oben stehender Liste zulässig. Bitte lesen Sie folgenden Text, um mehr über diese Gegenstände und die Umstände zu erfahren, unter denen sie erlaubt sind. Augentropfen – Sie dürfen bis zu 118 ml (4 Unzen) Augentropfen bei sich führen. Größere Mengen als 118 ml (4 Unzen) sind nur im aufzugebenden Gepäck erlaubt. Gelbefüllte Schuheinlagen – Gelbefüllte Schuheinlagen sind nicht erlaubt, Schuhe mit Gel im Absatz sind jedoch erlaubt und müssen ausgezogen und durchleuchtet werden. Rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Medikamente und andere medizinische Bedarfsartikel Salzlösung – Sie dürfen bis zu 118 ml (4 Unzen) Augentropfen bei sich führen. Größere Mengen als 118 ml (4 Unzen) sind nur im aufzugebenden Gepäck erlaubt. Säuglingsnahrung und Nahrungsprodukte, Muttermilch und andere Gegenstände für Kleinkinder Sehen Sie auch: http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/new-items.shtm Sollte ein Sicherheitsbeamter einen nicht zugelassenen Gegenstand in Ihrem Gepäck finden, müssen Sie diesen Gegenstand entweder in Ihrem aufzugebenden Gepäck verstauen oder ihn an der Sicherheitskontrolle entsorgen. Zudem müssen alle Passagiere ihre Schuhe bei der Sicherheitskontrolle ausziehen, so dass diese zusammen mit ihrem Handgepäck durchleuchtet werden können. Diese Regelungen treffen auf ALLE Flüge in die oder aus den Vereinigten Staaten zu. Bei Flügen in das Vereinigte Königreich (Großbritannien) unterziehen die Sicherheitsbeamten der TSA das gesamte Handgepäck am Abfluggate einer zusätzlichen manuellen Überprüfung. Bei allen anderen Flügen werden Stichproben an den Gates durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass bei Flügen aus dem Vereinigten Königreich die vor Ort geltenden Bestimmungen zum Handgepäck Anwendung finden (vgl. EU-Sicherheitsbestimmungen). Bitte wenden Sie sich an Ihre Fluglinie, falls Sie weitere Informationen zu den Anforderungen im Vereinigten Königreich benötigen. Sehen Sie auch: http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/assistant/new-procedures.shtm Wir bitten Sie während der Sicherheitskontrolle um Ihre Unterstützung, unter anderem indem Sie vorbereitet sind, bevor Sie am Flughafen eintreffen. Wir bitten Sie auch, sich an oben stehende Richtlinien zu halten und sie nicht überzuinterpretieren. Bitte packen Sie Flüssigkeiten, Gels und Sprays in Ihr aufzugebendes Gepäck, auch wenn Sie normalerweise kein Gepäck aufgeben. Zollvorschriften Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/
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