Sicherheitsbestimmungen bei Reisen in die USA

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Sicherheitsbestimmungen bei Reisen in die USA

                             Das Wichtigste im Überblick

1.     Von allen Passagieren werden die Flugdaten und die Daten zum Aufenthaltsort in der
       USA (wie z.B. Hoteladresse) von den Fluggesellschaften an die US-Zollbehörden
       übergeben. Bitte halten Sie dafür das untenstehende Einreiseformular, bereits
       vollständig ausgefüllt, beim Einchecken bereit.
2.     Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des
       geplanten Aufenthaltes gültig ist. Die visafreie Einreise in die USA ist nur mit dem
       maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Bei der Einreise mit einem
       vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie zusätzlich ein Visum. Reisepässe, die
       nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische
       Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).
3.     Alle Visa-Antragsteller müssen ein ausgefülltes und unterschriebenes elektronisches
       Visaantragsformular (EVAF) DS-156 bei der Amerikanischen Botschaft einreichen,
       welches unter http://evisaforms.state.gov/ verfügbar ist.
4.     Bitte halten Sie sich an die USA-spezifischen Bestimmungen zum Transport von
       Flüssigkeiten im Handgepäck (siehe Abb. unten).
5.     Sie werden gebeten, Ihre Koffer nicht abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen
       durch die Sicherheitsbeamten zu ermöglichen.
6.     Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen die Fingerabdrücke digital
       eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt.
7.     Alle Passagiere müssen ihre Schuhe bei der Sicherheitskontrolle ausziehen, so dass
       diese zusammen mit ihrem Handgepäck durchleuchtet werden können.

      Wir bitten Sie während der Sicherheitskontrolle um Ihre Unterstützung, unter
       anderem indem Sie vorbereitet sind, bevor Sie am Flughafen eintreffen.
      Wir bitten Sie auch, sich an diese (unten im Detail aufgeführten) Richtlinien zu
       halten und sie nicht überzuinterpretieren. Bitte packen Sie Flüssigkeiten, Gels
       und Sprays in Ihr aufzugebendes Gepäck, auch wenn Sie normalerweise kein
       Gepäck aufgeben.
      Bitte informieren Sie sich stets vor Ihrer Reise beim Auswärtigen Amt über die
       aktuellen Bestimmungen: www.auswaertiges-amt.de unter dem link „Reise und
       Sicherheit“.

1. Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von
jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am
Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales
Porträtphoto erstellt.
Einzelheiten siehe unter Punkt 3. Weitere Informationen können auf der Website des
Department of Homeland Security unter www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

2. Einreiseformular
Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den
Zollbehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben von Passagieren zur Verfügung zu
stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 die Adresse
(Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der
Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird. Bitte geben Sie die Adresse
Ihres Hotels an, wenn Ihnen keine weitere Adresse vorliegt.

Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann seit dem 05. Oktober 2005 die
Einreise verweigert werden.

Diese Daten werden in Form eines Formulars erhoben. Dieses Formular können Sie sich
hier ausdrucken. Sie erleichtern sich und der Fluggesellschaft diese Datenübergabe, indem
Sie dieses Formular bereits vor Reiseantritt ausfüllen und beim Einchecken dem Personal
der Fluggesellschaft aushändigen.

3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten
Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die
USA nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Alle
Reisenden benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass mit Foto.

3.1 Anforderungen an Ihren Reisepass
1.      Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass
(grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.
2.      Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen
möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat
zu beantragen.
Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin,
die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein
digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen
dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur
visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms.
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich
über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und
können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen
ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
     mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
     ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise
        in die USA, vorweisen können.

Transit
Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch
Transits (d.h. die USA ist eines von mehreren Ländern, dass Sie besuchen oder Sie
befinden sich in den USA nur auf der Durchreise zu Ihrem eigentlichen Reiseziel) unter dem
Programm vornehmen.
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck
entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich
Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn
Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde
BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die
USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted
until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst
genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

3.2 Beantragung eines US-Visums
Ab dem 01. Oktober 2006 müssen alle Visaantragsteller ein ausgefülltes und
unterschriebenes elektronisches Visaantragsformular (EVAF) DS-156 bei der
zuständigen US-Botschaft einreichen, welches in deutscher und englischer Sprache unter
http://evisaforms.state.gov/ verfügbar ist.

Visa-Termine bei der US-Botschaft können jetzt online für ganz Deutschland vereinbart
werden (24 Std./Tag für US $ 10) unter www.usvisa-germany.com. Die telefonische
Terminvergabe ist unter der Telefonnummer – 0900 1-850055 (1,86 €/Min) verfügbar.

Visa-Erneuerungen werden ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet.
Bitte informieren Sie sich unter http://germany.usembassy.gov/germany/visa/indeyx.html
über die urkundlichen Voraussetzungen für die einzelnen Visa-Kategorien.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter www.us-botschaft.de

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich seit dem
21. Februar 2007 an das Department of Homeland Security wenden, das ein sog. Traveler
Redress Inquiry Program (DHS TRIP) unter www.dhs.gov eingerichtet hat. Dieses System ist
die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im
Zusammenhang mit Einreisen in die USA. Nutzer von TRIP müssen ein online-Formular
ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen,
wegen der sie Abhilfe erbitten.
Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien,
aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort
geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der
Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie
unter www.ice.gov
Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig
vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu
führen.

4. Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ihres Gepäcks

4.1 Aufzugebende Gepäckstücke (Koffer)
Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf
Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende
darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu
ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch
gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer
hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte
hingewiesen wird.
Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige
Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur
noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut
werden. (Achtung: zollrechtliche Vorschriften beachten! vgl. Punkt 4.3)
Weitere Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der
Internetseite der amerikanischen Botschaft unter www.usembassy.de abrufen.

4.2 Flüssigkeiten im Handgepäck
Die amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde (Transportation Security Administration –
TSA) hat die Sicherheitsüberprüfungen an allen US-Flughäfen geändert. Flüssigkeiten und
Gels sind an den Sicherheitskontrollen und auf Flügen verboten. Abgesehen von
einigen Ausnahmen bedeutet das, dass es nicht erlaubt ist, Flüssigkeiten oder Gels durch
die Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeugs mitzunehmen.
Zur Vermeidung von Verzögerungen empfehlen wir, alle Flüssigkeiten und Gels - darunter
Haarwaschmittel, Zahncreme, Parfüm, Haargel, Sonnencreme und alle anderen Produkte
mit einer vergleichbaren Konsistenz – im aufzugebenden Gepäck zu verstauen.
Obwohl es nicht möglich ist, eine umfassende Liste mit Gegenständen zu veröffentlichen, die
Reisende möglicherweise transportieren, dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:
     Kleine Mengen Säuglingsnahrung oder Muttermilch, wenn ein Säugling oder
        Kleinkind mitreist
     Flüssige rezeptpflichtige Medikamente, wenn der Name auf dem Rezept dem auf
        dem Flugticket des Passagiers entspricht
     Bis zu 148 ml (5 Unzen) flüssiger oder gelförmiger Medikamente gegen niedrige
        Blutzuckerwerte
     Bis zu 118 ml (4 Unzen) gesundheitsrelevanter, flüssiger, nicht rezeptpflichtiger
        Medikamente
     Büstenhalter mit Geleinlagen und ähnliche aus medizinischen Gründen getragene
        Prothesen

Obwohl Säuglingsnahrung, Muttermilch und bestimmte Medikamente jenseits der
Sicherheitskontrolle und an Bord eines Flugzeugs erlaubt sind, werden diese Gegenstände
einer manuellen Überprüfung unterzogen. Es ist nicht erforderlich, dass Passagiere die
Flüssigkeiten in Anwesenheit eines Sicherheitsbeamten probieren.

Es wird allen Passagieren empfohlen, Büstenhalter mit Geleinlagen in Ihrem aufzugebenden
Gepäck zu befördern. Passagiere mit medizinischen Geleinlagen in Büstenhaltern dürfen die
Sicherheitskontrolle passieren.

Vergleichbar mit den Bestimmungen für Flüge in der EU müssen alle im Handgepäck
mitgeführten Flüssigkeiten separat in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem
Höchstfassungsvermögen von 1 Liter und jeweils in Behältern von höchstens 100 ml
transportiert werden und bei den Sicherheitskontrollen vorgezeigt werden.

Nur die oben aufgeführten Gegenstände sind im Handgepäck erlaubt. Sollten Sie Zweifel
bezüglich bestimmter Gegenstände haben, befördern Sie diese bitte in Ihrem
aufzugebenden Gepäck.

Bitte beachten Sie, dass es keine vollständige Liste mit Gegenständen gibt, die alle
Eventualitäten berücksichtigt. Jedoch gilt, dass alle Flüssigkeiten, Gels sowie alle Arten von
Sprays an den Sicherheitskontrollen, im Sicherheitsbereich hinter den Abfertigungsschaltern
sowie an Bord eines Flugzeugs verboten sind.
Hinter der Sicherheitskontrolle im Boardingbereich erworbene Getränke können nicht in die
Flugkabine mitgenommen und müssen vor dem Boarding konsumiert werden.
Elektronische Geräte
Laptops, Mobiltelefone, iPods und andere tragbare elektronische Geräte sind an Board eines
Flugzeuges zugelassen. Diese Geräte müssen an der Sicherheitskontrolle durchleuchtet
werden.
Kosmetika
Einige feste oder pulverförmige Kosmetika sind jenseits der Sicherheitskontrolle zulässig.
Dies wird jedoch vom jeweiligen Sicherheitsbeamten vor Ort entschieden. Um Verspätungen
und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir, alle Kosmetika in Ihrem
aufzugebenden Gepäck zu transportieren.

4.3 Weitere verbotene Gegenstände im Handgepäck
Zusätzlich zu Flüssigkeiten, Gels und Sprays sind zahlreiche andere potenziell gefährliche
Gegenstände im Handgepäck nicht erlaubt. Wir raten Reisenden dringend, sich über
bereits früher unzulässige Gegenstände zu informieren, um Komplikationen während
der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Um Ihnen zu verdeutlichen, was in Ihrem Handgepäck enthalten sein darf und was nicht,
haben wir die folgende Liste gängiger Gegenstände erstellt, mit denen Sie möglicherweise
reisen. Dies ist eine Liste der nicht erlaubten Gegenstände in Ihrem Handgepäck:

Make-up und persönliche Gegenstände
   Spraydosen und andere Leichtmetalldosen
   Alle Cremes und Lotionen, darunter Neosporin oder Desinfektions-Cremes und
      Tinkturen, lokal aufzutragende Cremes oder Cremes und Tinkturen gegen
      Hautausschlag, Sonnencremes, Feuchtigkeitslotionen etc.
   Insekten- und Mückensprays sowie andere Insektenschutzmittel
   Augentropfen (siehe Ausnahmen unten)
   Gel- oder Sprühdeos
   Haargels und -sprays, darunter solche mit Aerosol
   Haarglätter oder -entwirrer
   Lippengels wie Carmex oder Blistex
   Flüssiger Lipgloss oder andere Flüssigkeiten für die Lippen
   Flüssige Badezusätze, darunter mit Gel oder Flüssigkeit gefüllte Badekugeln,
      Badeöle oder feuchtigkeitsspendende Badezusätze
   Flüssige Grundierungen
   Flüssige und gelförmige Parfüme oder Eau de Toilettes sowie Parfüme und Eau de
      Toilettes zum Sprühen
   Flüssige Desinfektionsmittel
   Flüssigseifen
   Flüssige Wimperntusche
   Make-up-Entferner oder Reinigungscremes für das Gesicht
   Nicht rezeptpflichtige flüssige oder gelförmige Medikamente wie Hustensaft und
      Gelkapseln (siehe Abschnitt Medikamente)
   Mundwasser
   Nagellack und Nagellackentferner
   Salzlösungen (siehe Ausnahmen unten)
   Haarwaschmittel und Spülungen
   Zahncreme

Nahrungsmittel und Getränke
    Alle Getränke
    Vakuumverpackter Käse
    Alkohol und weitere Produkte aus dem Duty-Free-Shop
    Gelbasierte Sportartikel
    Wackelpudding
    Pudding
    Schlagsahne
    Joghurt oder gelartige Nahrungsmittel
Weitere Gegenstände
   Gelkerzen
   Gelbefüllte Schuheinlagen (siehe Ausnahmen unten)
   Feuerzeuge

Ausnahmen
Unter bestimmten Bedingungen sind einige Gegenstände aus oben stehender Liste
zulässig. Bitte lesen Sie folgenden Text, um mehr über diese Gegenstände und die
Umstände zu erfahren, unter denen sie erlaubt sind.
    Augentropfen – Sie dürfen bis zu 118 ml (4 Unzen) Augentropfen bei sich führen.
       Größere Mengen als 118 ml (4 Unzen) sind nur im aufzugebenden Gepäck erlaubt.
    Gelbefüllte Schuheinlagen – Gelbefüllte Schuheinlagen sind nicht erlaubt, Schuhe mit
       Gel im Absatz sind jedoch erlaubt und müssen ausgezogen und durchleuchtet
       werden.
    Rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Medikamente und andere medizinische
       Bedarfsartikel
    Salzlösung – Sie dürfen bis zu 118 ml (4 Unzen) Augentropfen bei sich führen.
       Größere Mengen als 118 ml (4 Unzen) sind nur im aufzugebenden Gepäck erlaubt.
    Säuglingsnahrung und Nahrungsprodukte, Muttermilch und andere Gegenstände für
       Kleinkinder
    Sehen Sie auch: http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/new-items.shtm

Sollte ein Sicherheitsbeamter einen nicht zugelassenen Gegenstand in Ihrem Gepäck finden,
müssen Sie diesen Gegenstand entweder in Ihrem aufzugebenden Gepäck verstauen oder
ihn an der Sicherheitskontrolle entsorgen.

Zudem müssen alle Passagiere ihre Schuhe bei der Sicherheitskontrolle ausziehen, so dass
diese zusammen mit ihrem Handgepäck durchleuchtet werden können.

Diese Regelungen treffen auf ALLE Flüge in die oder aus den Vereinigten Staaten zu. Bei
Flügen     in   das    Vereinigte      Königreich       (Großbritannien)     unterziehen   die
Sicherheitsbeamten der TSA das gesamte Handgepäck am Abfluggate einer zusätzlichen
manuellen Überprüfung. Bei allen anderen Flügen werden Stichproben an den Gates
durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass bei Flügen aus dem Vereinigten Königreich die vor Ort geltenden
Bestimmungen zum Handgepäck Anwendung finden (vgl. EU-Sicherheitsbestimmungen).
Bitte wenden Sie sich an Ihre Fluglinie, falls Sie weitere Informationen zu den Anforderungen
im Vereinigten Königreich benötigen.
Sehen Sie auch: http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/assistant/new-procedures.shtm

Wir bitten Sie während der Sicherheitskontrolle um Ihre Unterstützung, unter anderem
indem Sie vorbereitet sind, bevor Sie am Flughafen eintreffen. Wir bitten Sie auch, sich an
oben stehende Richtlinien zu halten und sie nicht überzuinterpretieren. Bitte packen Sie
Flüssigkeiten, Gels und Sprays in Ihr aufzugebendes Gepäck, auch wenn Sie normalerweise
kein Gepäck aufgeben.

Zollvorschriften
Hinweise      zu      den      aktuellen      Zollvorschriften      finden     Sie      unter
http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/
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