Brexit und Zoll - Bundesfinanzministerium
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Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Januar 2019 Brexit und Zoll ●● Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland voraussichtlich die Europäische Union (EU) verlassen. ●● Die Auswirkungen des Brexits hängen entscheidend davon ab, ob es zu einem ungeregelten Brexit kommt oder ob es noch gelingt, mit den Regelungen im Austrittsabkommen einen ge- ordneten Brexit zu vollziehen. ●● Mit dem Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich auch den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. ●● Als Folge wird – bei einem ungeregelten Brexit ab dem 30. März 2019 – insbesondere der Wa- renverkehr zwischen der Insel und dem Kontinent nach allen unionsrechtlichen Regelungen gegenüber Drittländern zu behandeln sein. ●● Auf diese Situation bereiten sich die Bundesregierung und die Zollverwaltung sorgfältig vor. Austritt aus der Europäischen das Europäische Parlament und der Rat der Euro- Union päischen Union zustimmen. Nachdem beim „Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Artikel 50 des Vertrags über die Union“ am 23. Juni 2016 knapp 52 % der Wähler ge- Europäische Union gen den Verbleib gestimmt hatten, unterrichtete regelt das Verfahren für den Austritt das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat am aus der EU. Demnach müssen die 29. März 2017 von seiner Absicht, aus der EU auszu- Verhandlungen über den geordneten treten. Dadurch wurde das Austrittsverfahren nach Austritt innerhalb von zwei Jahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union Auslösung von Artikel 50 abgeschlossen offiziell eingeleitet. Am 19. Juni 2017 begannen die sein. Diese Frist kann aber verlängert Austrittsverhandlungen – ein bisher beispielloses werden, wenn der Europäische Rat Unterfangen. Am 14. November 2018 schließlich dies einstimmig im Einvernehmen mit legten die Europäische Kommission und die bri- dem Vereinigten Königreich beschließt. tische Regierung den „Brexit-Deal“ vor – ein Ab- Überdies kann, wie der Europäische kommen über die Modalitäten und die Umset- Gerichtshof jüngst entschieden hat, die zung des Austritts sowie eine politische Erklärung, britische Austrittserklärung noch einseitig um den Rahmen für die zukünftigen Beziehun- zurückgezogen werden. gen post-Brexit festzulegen. Durch das Austrittsab- kommen soll ein geordneter Brexit möglich wer- den. Am 25. November 2018 hat der Europäische Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat am Rat das Austrittsabkommen und die politische Er- 15. Januar 2018 mehrheitlich das Austrittsabkom- klärung zu den zukünftigen Beziehungen gebil- men abgelehnt. Nun müssen die nächsten Entschei- ligt. Damit das Abkommen wirksam werden kann, dungen der Regierung und des Parlamentes des Ver- müssen das britische Parlament und auf EU-Seite einigten Königreichs abgewartet werden. 8
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 Festzuhalten bleibt jedoch: Ob nun der Brexit unge- Einfuhr von Waren in die ordnet kommt oder doch geordnet vonstattengeht Europäische Union und damit das Vereinigte Königreich bis mindestens Analysen und Berichte zum Jahr 2020 in einer Übergangsphase von der EU Nach dem EU-Austritt müssen alle Warenliefe- noch „wie ein Mitgliedstaat behandelt wird“ – das rungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU Land würde perspektivisch mit dem Austritt aus durch den Zoll abgefertigt werden. Denn alle Wa- der EU auch den gemeinsamen Binnenmarkt und ren, die über die Grenze des Zollgebiets der EU die Zollunion verlassen. Folgen dieser Entwick- verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen lung werden Zollformalitäten und Zollkontrollen Überwachung. Sie müssen in ein bestimmtes Zoll- im Waren- und Personenverkehr mit dem Vereinig- verfahren überführt werden. Dies wird mit ei- ten Königreich sein. Entweder geschieht dies unge- ner Zollanmeldung elektronisch, schriftlich oder regelt ab dem 30. März 2019, ungeregelt zu einem mündlich bekundet. Soll die eingeführte Ware end- späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 (sofern die Aus- gültig im Zollgebiet der EU verbleiben und in deren trittsfrist verlängert wird, ohne dass dies in der Sa- Wirtschaftskreislauf eingehen, kommt das Zollver- che etwas ändert) oder mit Ablauf der im Austritts- fahren „Überlassung zum freien Verkehr“ in Be- abkommen vereinbarten Übergangszeit. tracht. Sollen Waren unverändert zwischen zwei im Zollgebiet der EU liegenden Orten befördert wer- den, so sind sie in das „Versandverfahren“ zu über- Zollrechtliche Folgen eines führen. Für Waren, die eingeführt werden, um sie ungeregelten Brexits zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im EU-Zollgebiet zu verwenden und sie im Anschluss Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, wird das daran wieder auszuführen, gibt es das „Zollverfah- Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt von ren der vorübergehenden Verwendung.“ Bei Ein- der Zollverwaltung wie jedes Drittland behandelt, fuhr in das EU-Zollgebiet werden Waren gegebe- mit dem keine besonderen Abkommen bestehen. nenfalls mit einem Zoll belegt. Die Zölle werden Es gelten unmittelbar alle Bestimmungen, die das von der Zollverwaltung für die EU eingenommen Zollrecht für den Waren- und Personenverkehr mit und dorthin abgeführt. Zollkontrollen sind über- Drittländern vorsieht. Die wichtigste Rechtsgrund- dies jederzeit möglich. lage hierfür ist der Unionszollkodex (UZK). Weitere Informationen zu den genannten und allen anderen Zollverfahren sowie zur Zoll Der Unionszollkodex, anmeldung und allen damit zusammenhän- die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur genden Aspekten finden sich im Internet un- Festlegung des Zollkodex der Union (UZK), ter http://www.bundesfinanzministerium.de/ gilt seit dem 1. Mai 2016. Der UZK ist der mb/201901102. Fragen rund um den Zolltarif und unionsrechtliche Basisrechtsakt für das die Zollwerte werden dort ebenfalls beantwortet. Zollrecht. Er legt die Grundzüge des auf die Zukunft ausgerichteten europäischen Des Weiteren ist bei der Einfuhr zu beachten, ob es Zollrechts fest. Ergänzt wird der UZK durch sich um Waren handelt, die mit einer Verbrauchs- sein Durchführungsrecht. Allgemeine steuer belegt sind (z. B. Energieerzeugnisse, Al- Informationen zu allen zollrechtlichen kohol- und Tabakprodukte), ob Einfuhrumsatz- Rechtsgrundlagen finden sich unter steuer zu entrichten ist und ob die Waren Verboten http://www.bundesfinanzministerium.de/ oder Beschränkungen unterliegen (z. B. Waffen mb/201901101. oder lebende Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse). Ebenfalls relevant ist, ob weitere besondere zoll- rechtliche Regelungen gelten, wie die des Außen- wirtschaftsrechts (etwa beim Barmittelverkehr) 9
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 oder des Marktordnungsrechts (für landwirtschaft- Reiseverkehr liche Erzeugnisse). Ferner kann bei der Einfuhr der Nachweis des sogenannten Warenursprungs erfor- Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, gelten für derlich werden. Reisende ab diesem Zeitpunkt die gleichen allge- meinen Mengen- und Wertgrenzen, die auch bei Weitere Informationen zum Thema finden sich (Rück)Reisen aus anderen Drittländern gelten (z. B. unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Wa- mb/201901103. ren wie Energieerzeugnisse, Alkohol- und Tabak- produkte). Sofern die Mengen- und Wertgrenzen überschritten werden, sind die Waren beim Zoll Ausfuhr von Waren aus der anzumelden. Darüber hinaus sind möglicherweise Europäischen Union weitere Einschränkungen zu beachten, wie etwa bestimmte Verbote und Beschränkungen (z. B. im Alle Waren, die aus der EU in einen nicht zur EU ge- Hinblick auf nicht zugelassene Arzneimittel, exo- hörenden Staat ausgeführt werden, müssen durch tische Tierarten oder gefälschte Markenprodukte). den Zoll abgefertigt werden; sie sind in einem Aus- fuhrverfahren zum Export anzumelden. Hier kann Weitere Informationen zu den Regelungen zwischen der „Endgültigen Ausfuhr“, der „Vorüber- für den Reiseverkehr finden sich unter http:// gehenden Ausfuhr“ und der „Wiederausfuhr“ un- www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901106. terschieden werden. Das Ausfuhrverfahren wird grundsätzlich in zwei Verfahrensabschnitte unter- Werden Waren von höherem Wert (z. B. Sportge- teilt: Die erste Stufe ist die Eröffnung des Ausfuhr- räte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck) verfahrens bei der Ausfuhrzollstelle. In der zweiten mit auf die Reise genommen, empfiehlt es sich, ei- Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausgangs- nen entsprechenden Nachweis mitzuführen, um zollstelle beendet und die Ware aus dem EU-Zoll- Zweifel an der Herkunft der Ware und eine daraus gebiet ausgeführt. In vielen Fällen sind hierbei Ver- gegebenenfalls resultierende Abgabenerhebung zu einfachungen möglich. vermeiden. Auf auszuführende Waren werden aktuell keine Weitere Informationen finden sich unter Zölle erhoben. Sie sind auch von der Umsatz- http:// www.bundesfinanzministerium.de/ steuer und von den Verbrauchsteuern befreit. Al- mb/201901107. lerdings können im Bestimmungsland Zölle und Verbrauchsteuern für die dortige Einfuhr anfallen. Zudem gelten die nationalen Bestimmungen des Vorbereitungen auf den Brexit Außenwirtschaftsrechts. Die Ausfuhr von Waren kann aus verschiedenen Gründen verboten oder zumindest eingeschränkt sein (z. B. bei Waffen oder Verwaltung aufgrund von Embargomaßnahmen). Zur Vorbereitung auf den Brexit arbeiten das BMF Weitere Informationen zu den Ausfuhr- und die Zollverwaltung eng zusammen und be- verfahren finden sich unter http://www. reiten sich umfassend auf die Auswirkungen der bundesfinanzministerium.de/mb/201901104 und möglichen Brexit-Szenarien vor. Wesentlich ist zu den Einschränkungen des Außenwirtschaftsver- hierbei vor allem eines: Die Zollverwaltung über- kehrs unter http://www.bundesfinanzministerium. nimmt post-Brexit keine neuen Aufgaben. Ins- de/mb/201901105. besondere die Abfertigung des grenzüberschrei- tenden Warenverkehrs ist eine Arbeit, mit der der deutsche Zoll bestens vertraut ist. Allerdings wird 10
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 der Umfang dieser Aufgabe zunehmen; die Zoll- Die folgenden Hinweise schließlich richten sich an verwaltung rechnet mit einem punktuell erhöh- Wirtschaftsbeteiligte, die bislang zwar im Handel ten Abfertigungs- und Kontrollaufwand. Die Vor- mit dem Vereinigten Königreich, aber ausschließ- Analysen und Berichte bereitungen zielen daher vornehmlich darauf ab, lich innerhalb des Binnenmarkts tätig waren und die sach- und bedarfsgerechte Wahrnehmung der daher bisher nicht mit dem Zoll in Berührung ge- entsprechenden Aufgaben an den bedeutenden in- kommen sind. Für sie gilt: ternationalen See- und Flughäfen weiterhin zu ge- währleisten. Einem möglichen ungeregelten Brexit ●● Wirtschaftsbeteiligte müssen sich bei den Zoll- wird der Zoll zusätzlich über eine temporäre Priori- behörden registrieren. Das örtlich zuständige sierung innerhalb seiner Aufgabenbereiche begeg- Hauptzollamt erteilt auf Antrag eine sogenannte nen, und zwar über einen flexiblen Personalein- Economic-Operators’-Registration-and-Identi- satz und durch die IT-gestützte Optimierung des fication-Nummer (EORI-Nummer). Abfertigungsprozesses. ●● Der Informationsaustausch (etwa in Form der Der Brexit hat überdies einen Mehrbedarf an Per- Zollanmeldung) zwischen Wirtschaftsbeteiligten sonal zur Folge. Rund 900 Stellen wurden mit dem und Zollbehörden erfolgt prinzipiell elektro- Haushaltsgesetz 2019 dafür bereitgestellt. Die- nisch. Für die Nutzung des hierfür bestehenden ses Personal wird sukzessive die Zollverwaltung IT-Systems ATLAS bedarf es u. a. einer Anmel- verstärken. Neben der Ausbildung eigener Nach- dung und einer zertifizierten Software. wuchskräfte ist die Einstellung externer Kräfte in allen geeigneten Bereichen der Zollverwaltung ein ●● Zollanmelder müssen grundsätzlich in der EU wichtiger Eckpfeiler der Personalgewinnung. ansässig sein. ●● Eine Vertretung bei der Erledigung von Zoll- Wirtschaft förmlichkeiten ist möglich (z. B. durch Zoll agenten). Der Brexit kann nicht allein durch die Verwaltung bewältigt werden. Unternehmen, die im Waren- Zur Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten handel mit dem Vereinigten Königreich aktiv sind fanden bereits – aufgrund einer gemeinsamen In- und es bleiben wollen, müssen sich ebenfalls auf itiative mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft – den Brexit vorbereiten. Dazu müssen sie grundsätz- von Mitte September bis Anfang November 2018 lich etwa prüfen, inwieweit beispielsweise: bundesweit sieben Informationsveranstaltungen zum Thema „Brexit und Zoll“ statt. Die Wirtschafts- ●● für sie bestehende Bewilligungen durch das beteiligten wurden durch das BMF und die Gene- Hauptzollamt angepasst werden können ralzolldirektion vor allem über Zollförmlichkeiten (z. B. Erweiterung des Länderkreises, Verede- im Warenverkehr mit Drittländern informiert. Au- lungs- und Lagerorte im Vereinigten König- ßerdem erhielten sie einen Überblick über das Be- reich), sondere Zollrecht (Verbote und Beschränkungen, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Prä- ●● neue zollrechtliche Bewilligungen beim Haupt- ferenzen). Darüber hinaus wurden sie gebeten, sich zollamt zu beantragen sind, insbesondere die ihrerseits auf den Brexit vorzubereiten. Bewilligung für den Betrieb eines Verwah- rungslagers bei der Einfuhr von Waren (bitte Auf den Veranstaltungen waren insgesamt etwa beachten: für Neuanträge gibt es Bearbeitungs- 1.500 Teilnehmende zugegen, die die Erläuterun- fristen). gen als sehr hilfreich für ihre Vorbereitungen ein- gestuft haben. 11
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 Kontaktmöglichkeiten mit dem deutschen Zoll Bei Fragen stehen ●● die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901108 ●● und die örtlich zuständigen Hauptzollämter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901109 zur Verfügung. Weitere Informationsangebote zur Vorbereitung auf den Brexit ●● Europäische Kommission Stand der Brexit-Verhandlungen: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901110 Mitteilung zu Reisen (PDF): http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901111 Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit (zahlreiche Themengebiete): http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901112 ●● Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) https://www.ihk.de/brexitcheck ●● Regierung des Vereinigten Königreichs Guidance on how to prepare for Brexit if there‘s no deal (Liste in Englisch) http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901114 Fazit Königreichs. Nichtsdestotrotz bereitet sich die Bundesregierung sorgfältig und in enger Abstim- Der Brexit ist eine aus Sicht der EU sowie aus na- mung mit den europäischen Partnern und der Eu- tionaler Sicht sehr zu bedauernde Entscheidung ropäischen Kommission auf den Austritt des Verei- von Bevölkerung und Regierung des Vereinigten nigten Königreichs aus der EU vor. 12
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