Brexit und Zoll - Bundesfinanzministerium

 
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Analysen und Berichte                                                       Monatsbericht des BMF
                                                                                                Januar 2019

Brexit und Zoll
    ●● Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
       voraussichtlich die Europäische Union (EU) verlassen.

    ●● Die Auswirkungen des Brexits hängen entscheidend davon ab, ob es zu einem ungeregelten
       Brexit kommt oder ob es noch gelingt, mit den Regelungen im Austrittsabkommen einen ge-
       ordneten Brexit zu vollziehen.

    ●● Mit dem Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich auch den Binnenmarkt und die
       Zollunion verlassen.

    ●● Als Folge wird – bei einem ungeregelten Brexit ab dem 30. März 2019 – insbesondere der Wa-
       renverkehr zwischen der Insel und dem Kontinent nach allen unionsrechtlichen Regelungen
       gegenüber Drittländern zu behandeln sein.

    ●● Auf diese Situation bereiten sich die Bundesregierung und die Zollverwaltung sorgfältig vor.

   Austritt aus der Europäischen                        das Europäische Parlament und der Rat der Euro-
   Union                                                päischen Union zustimmen.

Nachdem beim „Referendum über den Verbleib
des Vereinigten Königreichs in der Europäischen              Artikel 50 des Vertrags über die
Union“ am 23. Juni 2016 knapp 52 % der Wähler ge-            Europäische Union
gen den Verbleib gestimmt hatten, unterrichtete              regelt das Verfahren für den Austritt
das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat am            aus der EU. Demnach müssen die
29. März 2017 von seiner Absicht, aus der EU auszu-          Verhandlungen über den geordneten
treten. Dadurch wurde das Austrittsverfahren nach            Austritt innerhalb von zwei Jahren nach
Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union           Auslösung von Artikel 50 abgeschlossen
offiziell eingeleitet. Am 19. Juni 2017 begannen die         sein. Diese Frist kann aber verlängert
Austrittsverhandlungen – ein bisher beispielloses            werden, wenn der Europäische Rat
Unterfangen. Am 14. November 2018 schließlich                dies einstimmig im Einvernehmen mit
legten die Europäische Kommission und die bri-               dem Vereinigten Königreich beschließt.
tische Regierung den „Brexit-Deal“ vor – ein Ab-             Überdies kann, wie der Europäische
kommen über die Modalitäten und die Umset-                   Gerichtshof jüngst entschieden hat, die
zung des Austritts sowie eine politische Erklärung,          britische Austrittserklärung noch einseitig
um den Rahmen für die zukünftigen Beziehun-                  zurückgezogen werden.
gen post-Brexit festzulegen. Durch das Austrittsab-
kommen soll ein geordneter Brexit möglich wer-
den. Am 25. November 2018 hat der Europä­ische          Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat am
Rat das Austrittsabkommen und die politische Er-        15. Januar 2018 mehrheitlich das Austrittsabkom-
klärung zu den zukünftigen Beziehungen gebil-           men abgelehnt. Nun müssen die nächsten Entschei-
ligt. Damit das Abkommen wirksam werden kann,           dungen der Regierung und des Parlamentes des Ver-
müssen das britische Parlament und auf EU-Seite         einigten Königreichs abgewartet werden.

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Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
           Brexit und Zoll                                                                      Januar 2019

Festzuhalten bleibt jedoch: Ob nun der Brexit unge-          Einfuhr von Waren in die
ordnet kommt oder doch geordnet vonstattengeht               Europäische Union
und damit das Vereinigte Königreich bis mindestens

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zum Jahr 2020 in einer Übergangsphase von der EU          Nach dem EU-Austritt müssen alle Warenliefe-
noch „wie ein Mitgliedstaat behandelt wird“ – das         rungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU
Land würde perspektivisch mit dem Austritt aus            durch den Zoll abgefertigt werden. Denn alle Wa-
der EU auch den gemeinsamen Binnenmarkt und               ren, die über die Grenze des Zollgebiets der EU
die Zollunion verlassen. Folgen dieser Entwick-           verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen
lung werden Zollformalitäten und Zollkontrollen           Überwachung. Sie müssen in ein bestimmtes Zoll-
im Waren- und Personenverkehr mit dem Vereinig-           verfahren überführt werden. Dies wird mit ei-
ten Königreich sein. Entweder geschieht dies unge-        ner Zollanmeldung elektronisch, schriftlich oder
regelt ab dem 30. März 2019, ungeregelt zu einem          mündlich bekundet. Soll die eingeführte Ware end-
späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 (sofern die Aus-          gültig im Zollgebiet der EU verbleiben und in deren
trittsfrist verlängert wird, ohne dass dies in der Sa-    Wirtschaftskreislauf eingehen, kommt das Zollver-
che etwas ändert) oder mit Ablauf der im Austritts-       fahren „Überlassung zum freien Verkehr“ in Be-
abkommen vereinbarten Übergangszeit.                      tracht. Sollen Waren unverändert zwischen zwei im
                                                          Zollgebiet der EU liegenden Orten befördert wer-
                                                          den, so sind sie in das „Versandverfahren“ zu über-
   Zollrechtliche Folgen eines                            führen. Für Waren, die eingeführt werden, um sie
   ungeregelten Brexits                                   zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im
                                                          EU-Zollgebiet zu verwenden und sie im Anschluss
Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, wird das           daran wieder auszuführen, gibt es das „Zollverfah-
Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt von             ren der vorübergehenden Verwendung.“ Bei Ein-
der Zollverwaltung wie jedes Drittland behandelt,         fuhr in das EU-Zollgebiet werden Waren gegebe-
mit dem keine besonderen Abkommen bestehen.               nenfalls mit einem Zoll belegt. Die Zölle werden
Es gelten unmittelbar alle Bestimmungen, die das          von der Zollverwaltung für die EU eingenommen
Zollrecht für den Waren- und Personenverkehr mit          und dorthin abgeführt. Zollkontrollen sind über-
Drittländern vorsieht. Die wichtigste Rechtsgrund-        dies jederzeit möglich.
lage hierfür ist der Unionszollkodex (UZK).
                                                          Weitere Informationen zu den genannten und
                                                          allen anderen Zollverfahren sowie zur Zoll­
    Der Unionszollkodex,                                  anmeldung und allen damit zusammenhän-
    die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur                  genden Aspekten finden sich im Internet un-
    Festlegung des Zollkodex der Union (UZK),             ter      http://www.bundesfinanzministerium.de/
    gilt seit dem 1. Mai 2016. Der UZK ist der            mb/201901102. Fragen rund um den Zolltarif und
    unionsrechtliche Basisrechtsakt für das               die Zollwerte werden dort ebenfalls beantwortet.
    Zollrecht. Er legt die Grundzüge des auf
    die Zukunft ausgerichteten europäischen               Des Weiteren ist bei der Einfuhr zu beachten, ob es
    Zollrechts fest. Ergänzt wird der UZK durch           sich um Waren handelt, die mit einer Verbrauchs-
    sein Durchführungsrecht. Allgemeine                   steuer belegt sind (z. B. Energieerzeugnisse, Al-
    Informationen zu allen zollrechtlichen                kohol- und Tabakprodukte), ob Einfuhrumsatz-
    Rechtsgrundlagen finden sich unter                    steuer zu entrichten ist und ob die Waren Verboten
    http://www.bundesfinanzministerium.de/                oder Beschränkungen unterliegen (z. B. Waffen
    mb/201901101.                                         oder lebende Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse).
                                                          Ebenfalls relevant ist, ob weitere besondere zoll-
                                                          rechtliche Regelungen gelten, wie die des Außen-
                                                          wirtschaftsrechts (etwa beim Barmittelverkehr)

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Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
           Brexit und Zoll                                                                      Januar 2019

oder des Marktordnungsrechts (für landwirtschaft-            Reiseverkehr
liche Erzeugnisse). Ferner kann bei der Einfuhr der
Nachweis des sogenannten Warenursprungs erfor-            Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, gelten für
derlich werden.                                           Reisende ab diesem Zeitpunkt die gleichen allge-
                                                          meinen Mengen- und Wertgrenzen, die auch bei
Weitere Informationen zum Thema finden sich               (Rück)Reisen aus anderen Drittländern gelten (z. B.
unter http://www.bundesfinanzministerium.de/              bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Wa-
mb/201901103.                                             ren wie Energieerzeugnisse, Alkohol- und Tabak-
                                                          produkte). Sofern die Mengen- und Wertgrenzen
                                                          überschritten werden, sind die Waren beim Zoll
   Ausfuhr von Waren aus der                              anzumelden. Darüber hinaus sind möglicherweise
   Europäischen Union                                     weitere Einschränkungen zu beachten, wie etwa
                                                          bestimmte Verbote und Beschränkungen (z. B. im
Alle Waren, die aus der EU in einen nicht zur EU ge-      Hinblick auf nicht zugelassene Arzneimittel, exo-
hörenden Staat ausgeführt werden, müssen durch            tische Tierarten oder gefälschte Markenprodukte).
den Zoll abgefertigt werden; sie sind in einem Aus-
fuhrverfahren zum Export anzumelden. Hier kann            Weitere Informationen zu den Regelungen
zwischen der „Endgültigen Ausfuhr“, der „Vorüber-         für den Reiseverkehr finden sich unter http://
gehenden Ausfuhr“ und der „Wiederausfuhr“ un-             www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901106.
terschieden werden. Das Ausfuhrverfahren wird
grundsätzlich in zwei Verfahrensabschnitte unter-         Werden Waren von höherem Wert (z. B. Sportge-
teilt: Die erste Stufe ist die Eröffnung des Ausfuhr-     räte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck)
verfahrens bei der Ausfuhrzollstelle. In der zweiten      mit auf die Reise genommen, empfiehlt es sich, ei-
Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausgangs-         nen entsprechenden Nachweis mitzuführen, um
zollstelle beendet und die Ware aus dem EU-Zoll-          Zweifel an der Herkunft der Ware und eine daraus
gebiet ausgeführt. In vielen Fällen sind hierbei Ver-     gegebenenfalls resultierende Abgabenerhebung zu
einfachungen möglich.                                     vermeiden.

Auf auszuführende Waren werden aktuell keine              Weitere Informationen finden sich unter
Zölle erhoben. Sie sind auch von der Umsatz-              http:// www.bundesfinanzministerium.de/
steuer und von den Verbrauchsteuern befreit. Al-          mb/201901107.
lerdings können im Bestimmungsland Zölle und
Verbrauchsteuern für die dortige Einfuhr anfallen.
Zudem gelten die nationalen Bestimmungen des                 Vorbereitungen auf den Brexit
Außenwirtschaftsrechts. Die Ausfuhr von Waren
kann aus verschiedenen Gründen verboten oder
zumindest eingeschränkt sein (z. B. bei Waffen oder          Verwaltung
aufgrund von Embargomaßnahmen).
                                                          Zur Vorbereitung auf den Brexit arbeiten das BMF
Weitere Informationen zu den Ausfuhr-                     und die Zollverwaltung eng zusammen und be-
verfahren finden sich unter http://www.                   reiten sich umfassend auf die Auswirkungen der
bundesfinanzministerium.de/mb/201901104 und               möglichen Brexit-Szenarien vor. Wesentlich ist
zu den Einschränkungen des Außenwirtschaftsver-           hierbei vor allem eines: Die Zollverwaltung über-
kehrs unter http://www.bundesfinanzministerium.           nimmt post-Brexit keine neuen Aufgaben. Ins-
de/mb/201901105.                                          besondere die Abfertigung des grenzüberschrei-
                                                          tenden Warenverkehrs ist eine Arbeit, mit der der
                                                          deutsche Zoll bestens vertraut ist. Allerdings wird

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Analysen und Berichte                                                         Monatsbericht des BMF
          Brexit und Zoll                                                                         Januar 2019

der Umfang dieser Aufgabe zunehmen; die Zoll-               Die folgenden Hinweise schließlich richten sich an
verwaltung rechnet mit einem punktuell erhöh-               Wirtschaftsbeteiligte, die bislang zwar im Handel
ten Abfertigungs- und Kontrollaufwand. Die Vor-             mit dem Vereinigten Königreich, aber ausschließ-

                                                                                                                  Analysen und Berichte
bereitungen zielen daher vornehmlich darauf ab,             lich innerhalb des Binnenmarkts tätig waren und
die sach- und bedarfsgerechte Wahrnehmung der               daher bisher nicht mit dem Zoll in Berührung ge-
entsprechenden Aufgaben an den bedeutenden in-              kommen sind. Für sie gilt:
ternationalen See- und Flughäfen weiterhin zu ge-
währleisten. Einem möglichen ungeregelten Brexit         ●● Wirtschaftsbeteiligte müssen sich bei den Zoll-
wird der Zoll zusätzlich über eine temporäre Priori-        behörden registrieren. Das örtlich zuständige
sierung innerhalb seiner Aufgabenbereiche begeg-            Hauptzollamt erteilt auf Antrag eine sogenannte
nen, und zwar über einen flexiblen Personalein-             Economic-Operators’-Registration-and-Identi-
satz und durch die IT-gestützte Optimierung des             fication-Nummer (EORI-Nummer).
Abfertigungsprozesses.
                                                         ●● Der Informationsaustausch (etwa in Form der
Der Brexit hat überdies einen Mehrbedarf an Per-            Zollanmeldung) zwischen Wirtschaftsbeteiligten
sonal zur Folge. Rund 900 Stellen wurden mit dem            und Zollbehörden erfolgt prinzipiell elektro-
Haushaltsgesetz 2019 dafür bereitgestellt. Die-             nisch. Für die Nutzung des hierfür bestehenden
ses Personal wird sukzessive die Zollverwaltung             IT-Systems ATLAS bedarf es u. a. einer Anmel-
verstärken. Neben der Ausbildung eigener Nach-              dung und einer zertifizierten Software.
wuchskräfte ist die Einstellung externer Kräfte in
allen geeigneten Bereichen der Zollverwaltung ein        ●● Zollanmelder müssen grundsätzlich in der EU
wichtiger Eckpfeiler der Personalgewinnung.                 ansässig sein.

                                                         ●● Eine Vertretung bei der Erledigung von Zoll-
   Wirtschaft                                               förmlichkeiten ist möglich (z. B. durch Zoll­
                                                            agenten).
Der Brexit kann nicht allein durch die Verwaltung
bewältigt werden. Unternehmen, die im Waren-                Zur Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten
handel mit dem Vereinigten Königreich aktiv sind            fanden bereits – aufgrund einer gemeinsamen In-
und es bleiben wollen, müssen sich ebenfalls auf            itiative mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft –
den Brexit vorbereiten. Dazu müssen sie grundsätz-          von Mitte September bis Anfang November 2018
lich etwa prüfen, inwieweit beispielsweise:                 bundesweit sieben Informationsveranstaltungen
                                                            zum Thema „Brexit und Zoll“ statt. Die Wirtschafts-
●● für sie bestehende Bewilligungen durch das               beteiligten wurden durch das BMF und die Gene-
   Hauptzollamt angepasst werden können                     ralzolldirektion vor allem über Zollförmlichkeiten
   (z. B. Erweiterung des Länderkreises, Verede-            im Warenverkehr mit Drittländern informiert. Au-
   lungs- und Lagerorte im Vereinigten König-               ßerdem erhielten sie einen Überblick über das Be-
   reich),                                                  sondere Zollrecht (Verbote und Beschränkungen,
                                                            Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Prä-
●● neue zollrechtliche Bewilligungen beim Haupt-            ferenzen). Darüber hinaus wurden sie gebeten, sich
   zollamt zu beantragen sind, insbesondere die             ihrerseits auf den Brexit vorzubereiten.
   Bewilligung für den Betrieb eines Verwah-
   rungslagers bei der Einfuhr von Waren (bitte             Auf den Veranstaltungen waren insgesamt etwa
   beachten: für Neuanträge gibt es Bearbeitungs-           1.500 Teilnehmende zugegen, die die Erläuterun-
   fristen).                                                gen als sehr hilfreich für ihre Vorbereitungen ein-
                                                            gestuft haben.

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           Brexit und Zoll                                                                       Januar 2019

   Kontaktmöglichkeiten mit dem deutschen Zoll

   Bei Fragen stehen

     ●● die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901108

     ●● und die örtlich zuständigen Hauptzollämter
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901109

   zur Verfügung.

   Weitere Informationsangebote zur Vorbereitung auf den Brexit

     ●● Europäische Kommission
        Stand der Brexit-Verhandlungen: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901110
        Mitteilung zu Reisen (PDF): http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901111
        Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit (zahlreiche Themengebiete):
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901112

     ●● Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
        https://www.ihk.de/brexitcheck

     ●● Regierung des Vereinigten Königreichs
        Guidance on how to prepare for Brexit if there‘s no deal (Liste in Englisch)
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901114

   Fazit                                                     Königreichs. Nichtsdestotrotz bereitet sich die
                                                             Bundesregierung sorgfältig und in enger Abstim-
Der Brexit ist eine aus Sicht der EU sowie aus na-           mung mit den europäischen Partnern und der Eu-
tionaler Sicht sehr zu bedauernde Entscheidung               ropäischen Kommission auf den Austritt des Verei-
von Bevölkerung und Regierung des Vereinigten                nigten Königreichs aus der EU vor.

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