Sommerferienprogramm 2020 - Teil 1 - Gemeinde Hallerndorf
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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Hallerndorf Haid • Willersdorf • Stiebarlimbach • Schnaid • Hallerndorf • Trailsdorf • Schlammersdorf • Pautzfeld Freitag, den 21. August 2020 Nummer 17/18 Sommerferienprogramm 2020 - Teil 1 Weitere Bilder sowie der Bericht werden in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheinen.
-2- Nr. 17/18/20 Gemeinde Hallerndorf – Von-Seckendorf-Str. 10 – 91352 Hallerndorf Telefon: 0 95 45 44 39 – 0 Öffnungszeiten: Telefax: 0 95 45 44 39 – 199 Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Nottelefon: 0 95 45 44 39 – 111 Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr E-Mail-Adresse: gemeinde@hallerndorf.de Internetadresse: www.hallerndorf.de Veröffentlichungen: amtsblatt@hallerndorf.de Bürgersprechstunde des Bürgermeisters: jeden Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr. Zu den Sprechstunden wird jeweils um telefonische Voranmeldung gebeten. Zur besseren Koordination bitten wir um Terminvereinbarung mit dem für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter. Für Besucher des Rathauses gilt generell eine Maskenpflicht (Bedecken von Mund und Nase). Wir danken für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! HZZahdg\ZZ^c]Z^i tgoia^X]Zg7ZgZ^ihX]V[ihY^Zchi JciZgZg6^hX]\gjcY Seit 01.04.15 wird der Bereitschaftsdienst über die Forchheimer Bereitschaftspraxis in der Krankenhausstraße 8 (gegenüber Gottesdienstzeiten dem Klinikum Forchheim) organisiert. Die Sprechstunden In der SSE Unterer Aischgrund findet pro Sonntag ein finden in der Bereitschaftspraxis statt. Es ist keine telefoni- öffentlicher Gottesdienst (Hl. Messe) als OPEN-AIR- sche Voranmeldung notwendig. Gottesdienst statt. Für Hausbesuche wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Telefonische Anmeldung: Für den jeweiligen Sonntags- Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. In gottesdienst muss eine telefonische Anmeldung über das Notfällen rufen Sie die 112. Pfarramt Pautzfeld stattfinden (hier wird dann auch mitge- Hinweis: Öffnungszeiten der Notfallpraxis Forchheim teilt, WO der Open-Air-Gottesdienst zelebriert wird). Man Montag, Dienstag, Donnerstag: ���������������� 19.00 - 21.00 Uhr kann sich nur telefonisch für den unmittelbar folgenden Got- Mittwoch und Freitag: ������������������������������� 16.00 - 21.00 Uhr tesdienst anmelden! Anmeldungen, die über den Anrufbe- antworter oder per Mail eingehen, werden nicht angenom- Samstag, Sonntag und Feiertag: �������������� 09.00 - 21.00 Uhr men. Uns ist das persönliche Gespräch bei der telefonischen Anmeldung wichtig! Jede Woche ist eine Neuanmeldung erforderlich.
-3- Nr. 17/18/20 6bia^X]ZB^iiZ^ajc\Zc Verbandssatzung Schulverband Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Hallerndorf erlässt aufgrund des Art. 9 Abs. 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3, Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5, Art. 29 Abs. 2, Art. 43 Abs. 1 und 2, Art. 47 Abs. 6 und Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie Art. 20a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes (Verbandssatzung) § 1 - Name und Sitz des Schulverbandes 1) Der Schulverband führt folgenden Namen: „Schulverband Hallerndorf“ 2) Der Schulverband hat seinen Sitz in Hallerndorf. § 2 - Verwaltung des Schulverbandes 1) Die Verwaltung des Schulverbandes wird von der Gemeinde Hallerndorf geführt. Bei Bedarf können auch Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes eingesetzt werden. Die Gemeinde Hallerndorf erhält dafür eine angemessene Entschädigung für den Personal- und Materialeinsatz. 2) Für die Höhe der Entschädigungszahlungen treffen die Mitglieder des Schulverbands eine Vereinbarung. § 3 – Finanzierung des Schulverbands 1) Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarf von den Verbandsmitgliedern eine Schulverbandsumlage. Sie wird nach der Zahl der am 01.10. des Vorjahres bestehenden Verbandsschüler jeder Gemeinde bemessen. 2) Abweichend von Art. 9 Abs. 5 Satz 1 BaySchFG erhebt der Schulverband für Investitionen eine gesonderte Investitionsumlage. Sie wird nach der Zahl der am 01.10. des Vorjahres bestehenden Verbandsschüler jeder Gemeinde bemessen. 3) Die Verbandsversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder Abweichendes beschließen. 4) Die Schulverbandsumlage ist nach ihrer Festlegung in vierteljährigen Teilbeträgen zu entrichten. § 4 - Ehrenamtliche Tätigkeit, Entschädigung 1) Der Schulverbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (Schulverbandsräte) sind ehrenamtlich tätig (Art. 9 Abs.1 BaySchFG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Satz 1 KommZG). Die Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Schulverbandsversammlung. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung (§ 2 Abs. 3) übertragen werden. 2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die der Schulverbandsversammlung kraft Amtes angehören haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen soweit sie nicht Schulverbandsvorsitzender oder Stellvertreter sind. (Art. 9 Abs. 1 BaySchFG i.V.m. Art. 30 Abs. 2 KommZG). 3) Der Schulverbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,-- EUR. Der Stellvertreter des
-4- Nr. 17/18/20 Schulverbandsvorsitzenden erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Entschädigung von 40,-- EUR. 4) Die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten für Ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Schulverbandsversammlung für jede Sitzung in Höhe von 30,-- EUR. 5) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten ferner a) für auswärtige Tätigkeit Reisekostenvergütung nach den für die Beamten des Freistaates Bayern geltenden Rechtsvorschriften; als Dienstreise gilt nicht der Weg zu den Sitzungen der Schulverbandsversammlung, die an dem üblichen Sitzungsort, insbesondere an dem in § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Schulverbandes genannten Ort stattfinden; b) wenn sie Angestellte oder Arbeiter sind, Entschädigung für den nachgewiesenen Verdienstausfall; c) wenn sie selbständig Tätige sind, für den entstandenen Verdienstausfall einen Pauschalsatz für jede Stunde Sitzungsdauer, soweit die Sitzungen nicht in der Zeit nach 19.00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen stattfinden, in Höhe von 10,-- EUR. d) wenn sie keine Ersatzansprüche nach Buchstaben a), b) oder c) haben, wenn ihnen jedoch im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeitszeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, einen Pauschalsatz unter den in Buchstabe a) bis c) genannten Voraussetzungen in der Höhe von 8,-- EUR; ob die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Schulverbandsversammlung unter Ausschluss des Betroffenen. 6) Die Entschädigungsleistungen nach Abs. 5 werden nur auf Antrag gewährt. 7) Etwaige Ablieferungspflichten nach Art. 30 Abs. 2 KommZG und Art. 20a Abs. 4 GO sind erfüllt, wenn die Ablieferung gegenüber der Gemeinde erfolgt, in der das Mitglied der Schulverbandsversammlung ein kommunalpolitisches Ehrenamt ausübt. § 5 - Ausscheiden von Mitgliedern Scheidet infolge der Veränderung des Schulsprengels ein Verbandsmitglied aus, so findet eine Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Schulverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied statt. § 6 - In Kraft treten 1) Diese Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft. 2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes (Verbandssatzung) vom 02.12.2002 außer Kraft. Hallerndorf, den 10.08.2020 Gerhard Bauer Verbandsvorsitzender
-5- Nr. 17/18/20 Straßensperrung in Hallerndorf Schadstoffmobil Noch voraussichtlich bis 04.09.2020 wird die Kreuz- Das Schadstoffmobil kommt am Donnerstag, 17.09.20 bergstraße auf Höhe des Anwesens Kreuzbergstraße 19, von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr nach Hallerndorf (Bauhof). aufgrund von Kanal- und Trinkwasseranschlüssen voll Es werden nur Problemabfälle aus Haushalten angenom- gesperrt. men. Maximal 5 kg bzw. 5 Liter. Größere Mengen bringen Die erforderliche Umleitung ist ausgeschildert. Wir bitten Sie bitte direkt zur Problemmüllsammelstelle am Entsor- Sie als Verkehrsteilnehmer um Beachtung und danken für gungszentrum der Deponie Gosberg (gebührenpflichtig). Ihr Verständnis. ;jcYhVX]Zc Versteigerung eines Feuerwehrautos Das ausgediente Fahrzeug der freiwilligen Feuerwehr Schlammersdorf (Daimler-Benz, Sonderkraftfahrzeug Feuer- Im Gemeindegebiet wurden folgende Gegenstände gefunden: wehr, Erstzulassung 06/1987, Diesel, 65 kW) wird am Mitt- woch, 26.08.2020 um 15.00 Uhr versteigert. - Fahrradschlüssel - Armbanduhr Interessierte können das Fahrzeug ab 14.30 Uhr am Feuer- Nähere Auskünfte erhalten Sie im Fundbüro der Gemeinde wehrhaus Schlammersdorf (Waldstraße 3) besichtigen und Hallerndorf bei Frau Stöckert (Tel. 09545 4439-113 oder sich über die technischen Daten und Mängel informieren. stoeckert@hallerndorf.de). Das Startgebot liegt bei 1.000, -€. @^cYZg\VgiZccVX]g^X]iZc Kindergarten St. Magareta Willersdorf Ereignisreiches Kindergartenjahr 2019/20 - Ein Rückblick Im Kindergartenjahr 2019/2020 hat sich so manches im Kin- dergarten St. Margareta Willersdorf getan. Bereits in den Sommerferien 2019 gab es eine große „Grundreinigungsaktion“, bei der viele Eltern geholfen haben. Anschließend wurde der Garten vom Elternbeirat im Rah- men der Möglichkeiten etwas auf Vordermann gebracht. So wurde eine Hecke als Sichtschutz im Gartenbereich der Krippe angelegt und im Kindergartenbereich ein Kastanien- baum gepflanzt. Hierfür möchten wir uns sehr herzlich bei der Baumschule Schmidtlein aus Effeltrich bedanken. Diese Feuerwehrauto FFW Schlammersdorf hat uns die Pflanzen zu einem Sonderpreis zur Verfügung gestellt. Zudem wurden die Blumenbeete vor dem Kindergarten mit Unkrautvlies und Kies ausgelegt, damit sich das Unkraut im Zaum halten lässt. Das Material hierfür wurde uns von Florian Martin (FM Pflasterbau) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Vielen Dank hierfür. Feuerwehrauto FFW Schlammersdorf Planungstreffen zur Turnhallenbelegung Des Weiteren gibt es im Garten für die Kinder nun endlich Am Donnerstag, 03.09.20 findet um 17.30 Uhr ein Pla- wunderschöne Sitzgelegenheiten. Die Firma Holzbau Blüm- nungstreffen der Vereine für die Turnhallenbelegung lein aus Forchheim stellte hierfür das gesamte Holz kosten- - Belegungszeitraum 01.11.20 bis 01.03.21 - im Sit- frei zur Verfügung. Ein Mitarbeiter der Firma Holzbau Blüm- zungssaal der Gemeinde Hallerndorf statt. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen der zuständigen Ansprechpartner. lein, Hans Stillerich, hat daraus vier wunderbare Garnituren gezaubert. Auch hierfür ein herzliches Dankeschön.
-6- Nr. 17/18/20 KZgVchiVaijc\Zc^cYZg
-7- Nr. 17/18/20 Wen: Frauen und Männer Wann: Dienstag, ab 08.09.20 immer von 19.00 - 20.00 Uhr (10x) Mittwoch, ab 09.09.20 immer von 8.45 - 9.45 Uhr (10x) Donnerstag, ab 10.09.20 immer von 19.00 - 20.00 Uhr (10x) Wo: Schulturnhalle Hallerndorf Kursleitung: Kathi Schock Tel. 09545 3098831 info@meisterbetrieb-saam.de Infos und Anmeldung unter: www.djk-hallerndorf.de www.meisterbetrieb-saam.de Am Löhlein 7 - 96155 Gunzendorf IZgb^cZ^cYZgGZ\^dc Glückwunsch-Anzeigen online aufgeben wittich.de/gruss Terminhinweise der Wirtschaftsförderung des Landkreises Forchheim Telefonische Beratungen zur Existenzgründung, -siche- rung und Unternehmensnachfolge durch die IHK für Oberfranken gemeinsam mit dem Wirtschaftsexperten der Aktivsenioren Bayern e. V. Donnerstag, 03.09.20 und Donnerstag, 24.09.20 jeweils ab 09.00 Uhr (telefonisch) Die Beratungen sind kostenfrei. Terminvergabe jeweils bis 15.00 Uhr. Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Termin- vereinbarung erhoben und weiterverarbeitet! Vorherige Anmeldung erforderlich bei der Wirtschafts- förderung unter Tel. 09191 86-1021 oder per E-Mail an: Wifoe@Lra-Fo.de. DEB Berufsfachschule Bamberg Fernlehrgänge im Bereich Pädagogik Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Angebote zu entwickeln und bie- tet verschiedene Fernlehrgänge im Bereich der Pädagogik an, welche von der staatlichen Zentralstelle für Fernunter- richt (ZFU) fachlich geprüft und zugelassen sind. Das Themenspektrum ist breit aufgestellt. Interessierte kön- nen sich zu Beginn jedes Monats für die Lehrgänge anmel- den und erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat des DEB. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deb.de, anfrage@deb-gruppe.org oder telefonisch 0951 915 55-72. Impressum Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk, Amts- und Mitteilungsblatt gemeinnützige GmbH Referat Bildungsdienstleistung Gemeinde Hallerndorf mit den Ortsteilen Haid, Willersdorf, Stiebarlimbach, Pödeldorfer Straße 81 Schnaid, Hallerndorf, Trailsdorf, Schlammersdorf, 96052 Bamberg Pautzfeld Erscheinungsweise: vierzehntäglich jeweils freitags in den geraden Wochen Verteilung: kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes. – Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim. Telefon 09191/7232-0. www.wittich-forchheim.de – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Hallerndorf, Gerhard Bauer, Von-Seckendorf-Str.10, 91352 Hallerndorf, oder seine Vertretung im Amt. für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
-8- Nr. 17/18/20 TEIL 10: KAB Pautzfeld- Schlammersdorf- Trailsdorf Mein Verband! - Dein Verband? .. Die Vereine, Verbande, Organisationen und Gruppen der Gemeinde stellen sich vor Beteiligung im Verband Mein Verband - Dein Verband! Junge, engagierte Leute wären wichtig, dass ...weil er für viele Bereiche des Lebens KAB wieder neu zum Leben gelangt. Es lohnt Informationen und Hilfestellungen gibt, z.B. sich. Alles gemeinsam mit Menschen ist möglich Renten-, Sozial- und Arbeitsrechtberatung, und und kann eingebracht werden. Durch die zusätzlich Angebote bereit hält. Mitgliedschaft oder ehrenamtliche Mitarbeit kann man etwas im Bereich Jugend-, ... weil man lernen kann, worauf es im Familien- oder Seniorenarbeit Leben ankommt. Durch Gespräche mit beitragen. allen Altersgruppen eröffnen sich neue Horizonte und bei Bedarf kann Aktionen und Veranstaltungen auf dieses Wissen zurückgegriffen • Mitgestaltung von Politik werden. (z.B. Mindestrente rettet Sonntag) Nicht nur das Feiern steht im • Teilnahme an kirchlichen Vordergrund, sondern das Leben mit Festen und Veranstaltungen all seinen Facetten wird (im Seniorenbereich) angesprochen. • Kaffeeklatsch im Gmaahaus • Männerfrühstück (Anm.d.Red.: Für die Inhalte sind die Vereine, Bedeutung des Ehrenamts Verbände, Organisationen und Gruppen selbst Ehrenamt ist für uns Freude am Tun mit dem verantwortlich) Menschen und die Mitgestaltung von Kirche. Das Ermöglichen von Geselligkeit und Auszeiten für Weitere Informationen Menschen und die Zusammenarbeit mit Eine ausführliche Beschreibung des Vereins und Gleichgesinnten. Dadurch erlernt und lebt man weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Solidarität und pflegt das Miteinander. Homepage der Gemeinde Hallerndorf unter dem Writer „Vereine“. Falls Sie Interesse haben, Ihren Verein, Ihre Organisation oder Ihre Gruppe im Amtsblatt vorzustellen, füllen Sie einfach den Steckbrief auf der Homepage der Gemeinde aus und senden ihn per Mail an oppelt@hallerndorf.de.
-9- Nr. 17/18/20/KW 34 bis zu Angebot gültig vom 27.07. bis 19.09.2020 Alles was das Schülerherz begehrt und kompetente, geschulte Beratung: Hefte DIN A4/A5 aller Lineaturen, Schreiblernhefte, Geschichtenhefte, Hauptstr. 16 Musik-/Vokabelhefte, Oktavhefte, 91330 Eggolsheim Arbeits-/College-/Kieserblöcke, Ringbücher, Ordner, schmal & breit, Schnellhefter, Heftumschläge (uni/bunt), Tel.: 09545 50195 Bucheinbindefolie, Buchschoner, Füller, Fax: 09545 441054 Buntstifte, Bleistifte (verschiedene Stärken), Fineliner, Filzstifte, Textmarker, E-Mail: Jubitas@web.de Wachsmal- & Ölkreiden, Klebstoffe, Lineale, Zirkel, Geodreiecke, Parabeln, Spitzer, Öffnungszeiten: Montag - Freitag 09.00 - 12.15 Uhr Radiergummis, Malkästen & Zubehör, Pinsel, 14.00 - 18.00 Uhr Schwämmchen, Bastelscheren, Samstag 09.00 - 12.30 Uhr Mal- & Zeichenblöcke (A4 & A3), Bastelpapiere, * Der Rabatt ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar und gilt nicht Karteikästen & Karteikarten, Mäppchen, für bereits reduzierte Ware! Angebot gültig vom 27.07. bis 19.09.2020 und unter Vorlage dieses Coupons. Schlamperrollen und, und, und ... Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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