Sonneninsel Bornholm - eine Perle in der Ostsee - Berliner ...
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Sonneninsel Bornholm – eine Perle in der Ostsee Eine Insel der Gegensätze – so wird Bornholm gern beschrieben. Da ist der raue Norden mit seiner felsigen Küste. Mittendrin eine urwüchsige Landschaft mit Waldseen, Moor- und Heidelandschaften. Und im Süden laden unendliche weiße Badestrände mit feinstem Sand und einer imposanten Dünenlandschaft zum Verweilen ein. Der Ostküste sind zauberhafte Schären vorgelagert und entzückende Städtchen und Häfen sind wie Perlen an einer Schnur, und dann wäre da noch der Westen mit seinen Steilufern, Flugsand und herrlichen Sandstränden. Genießen Sie ein paar Tage auf Bornholm und erleben Sie, warum die Insel eine „Perle in der Ostsee“ ist. 30 Jahre LESERREISEN Information und Buchung: Telefon: 030-29 33 92-0 E-Mail: leserreisen@berliner-zeitung.de https://leserreisen.berliner-zeitung.de/ Leserreise 2020
5-Tage-Busreise ab 575,– € Reiseverlauf: 3. Tag: Europas feinster Sand und imposante Dünen – Ausflug in den Süden Im Reisepreis enthalten: 1. Tag: Anreise Auch auf dem heutigen Halbtagesausflug begleitet Sie ✔ Fahrt im modernen Fernreisebus Ihr erster Tag führt Sie zunächst auf die größte deut- Ihre örtliche Reiseleitung und wird Ihnen den Süden der mit Küche, Bordservice, Klimaanlage, WC sche Insel – nach Rügen. Sie starten am Morgen und Insel näherbringen. Während Ihrer Rundfahrt entdecken erreichen gegen Mittag Sassnitz. Hier gehen Sie an Sie weitläufige Sandstrände, deren Sand so fein ist, ✔ Kostenfreie Busplatzreservierung bei Buchung Bord der Fähre und setzen nach Rønne über. Schon dass er für Sanduhren verwendet wurde. Man bekommt ✔ Reisebegleitung ab/bis Deutschland bei der Annäherung an Bornholm werden Sie das mari- fast das Gefühl, an einem Südseestrand zu sein, nur die ✔ 4 Übernachtungen im Strandhotel „Balka Sobad“ time Flair der Insel spüren. Bornholm ist für sein mildes Palmen fehlen. Neben Dueodde mit dem feinsten Strand Klima bekannt, und es heißt, hier sollen sogar Feigen an der Südküste werden Sie malerische Fischerorte und in Nexø oder gleichwertig, alle Zimmer mit Bad reifen. Am Abend erreichen Sie Ihr Hotel in Nexø, an der das Naturschutzgebiet Almindingen sehen. oder Dusche/WC Ostküste der Insel. Nach dem Einchecken genießen Sie In Rønne können Sie durch die zauberhafte Altstadt ✔ 4 × Frühstück im Hotel das gemeinsame Abendessen. bummeln und flanieren und die gemütliche Atmosphäre der Stadt auf sich wirken lassen. ✔ 4 × Abendessen im Hotel 4 Übernachtungen/Halbpension im Strandhotel „Balka Sobad“ oder gleichwertig. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. ✔ Fährüberfahrt von Sassnitz nach Rønne und 4. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug zurück 2. Tag: Rauer Norden und felsige Küste – Erbseninseln ✔ Halbtägige Rundfahrt Nordküste mit örtlicher, Ausflug in den Norden Bornholms deutsch sprechender Reiseleitung Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Alter- Heute haben wir für Sie einen halbtägigen Ausflug mit nativ können Sie an unserem fakultativen Ausflug auf ✔ Halbtägige Rundfahrt Südküste mit örtlicher, örtlicher Reiseleitung an die Nordküste geplant. Der raue die Erbseninseln teilnehmen (Extrakosten: 53,– € pro Norden mit den steilen Klippen, schroffen Felsen und der Person). deutsch sprechender Reiseleitung Burgruine Hammershus ist landschaftlich sehr beein- Mit einem örtlichen Reiseleiter erkunden Sie die kleinen ✔ 1 Landkarte vom Reiseland druckend und reizvoll. Die Burgruine Hammershus war autofreien Inseln, die nordöstlich von Bornholm liegen. ✔ 1 Bordbuch für Ihre Reisenotizen über 500 Jahre lang das Zentrum der Macht und thront Die Erbseninseln bestehen aus den beiden bewohnten auf einem steil aufragenden Felsen an der Nordspitze Inseln Christiansø und Frederiksø sowie dem Vogel- Bornholms. reservat Græsholm und einer Anzahl größerer und Reisetermine und Preise pro Person: kleinerer Felsen. Lange Zeit diente Christiansø aufgrund Reisetermine DZ EZZ Im weiteren Verlauf der Rundfahrt sehen Sie die kleinen seiner Lage im äußersten Dänemark und der zentralen Orte Sandvig und Allinge, die als Geburtsorte des Touris- 17.05.–21.05.2020 575,– € 175,– € Lage in der Ostsee als Festungsanlage. Beide Inseln mus auf Bornholm gelten und durch ihre bunten kleinen spielten für die Geschichte und Entwicklung Bornholms 21.06.–25.06.2020 625,– € 175,– € Häuser ein besonderes Flair ausstrahlen. Gudhjem, die eine wichtige Rolle. Heute steht das gesamte Inselgebiet 30.08.–03.09.2020 625,– € 175,– € heimliche Hauptstadt der Insel, ist nicht nur für Besucher unter Natur- und Denkmalschutz. Fotos: Joachim Baade; Joachim Baade; Britta Porstmann; Destination Bornholm; Britta Porstmann etwas Außergewöhnliches. Hier scheint jedes Haus am richtigen Platz zu stehen. Bereits im 18. Jahrhundert 5. Tag: Heimreise Ausflug Erbseninseln mit örtlicher, deutsch wurde die erste Heringsräucherei gegründet und man Heute heißt es Abschied nehmen, und mit der Fähre geht sprechender Reiseleitung 53,– € rühmt sich gern, die legendären geräucherten Born- es nach Sassnitz zurück. Auf bekannter Strecke erfolgt holmer Heringe „erfunden“ zu haben. die Heimreise. Zustiege: Zum Abschluss Ihres Ausfluges darf ein weiteres High- Berlin-Ostbahnhof, Ecke Koppenstraße light nicht fehlen: die Kirche von Østerlars – die größte Hotelbeschreibung: und berühmteste der vier weißen Bornholmer Rund- Das Strandhotel „Balka Sobad“ liegt etwa drei Kilometer Berlin-ZOB am Funkturm, Berlin-IBIS-Hotel südlich von Nexø. Es ist umgeben von einer großen kirchen aus dem 12. bis 13. Jahrhundert(Extrakosten vor Ort: ca. 5,– € pro Person). Gartenanlage und liegt direkt am langen feinsandigen Hinweise: Sandstrand. Das Hotel besteht aus mehreren Gebäuden, Gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. verfügt über Restaurant und Bar, Außenpool und Sauna. Entspannen Sie in der Hotelanlage oder wandeln am Alle Zimmer sind mit Bad oder Dusche/WC, Telefon, Eintritte und Kurtaxe sind nicht im Reisepreis enthalten. feinsandigen Strand entlang. Föhn und TV ausgestattet. Mindestteilnehmer: 30 bei einer Absagefrist bis 4 Wochen vor Reise- beginn. Bei Buchung dieser Reise ist nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Reiseveranstalter (i. S. d. G.): JTW Reisen GmbH/Blue and White, Elsenstraße 111, 12435 Berlin. Detaillierte Informationen zur Reise und rechtliche Hinweise erhalten Sie vom Reiseveranstalter. BOH LESERREISEN Information und Buchung: Telefon: 030-29 33 92-0 E-Mail: leserreisen@berliner-zeitung.de https://leserreisen.berliner-zeitung.de/
30 Jahre Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht 5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistands 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, tele- gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die pflichten zu informieren und diese nach § 651q Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich fonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben Der Reisevertrag soll mit den Formularen des schaffen und die erforderlichen Reiseunter- hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und lagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter oder anderen Gründen in Schwierigkeiten vor Reisebeginn geändert haben und dies zu Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen Umständen kann der Veranstalter Ersatz Hat der Reisende mehr als den hiernach Reisenden geschlossen werden. Bei Vertrags- etc. verpflichtet hat. angemessener und tatsächlich entstandener geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehr- schluss erhält der Reisende durch E-Mail, 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persön- Aufwendungen verlangen. betrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die licher Voraussetzungen nicht angetreten 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden auch als Bestätigung des Vertrags dient und § werden, so ist der Reisende hierfür verantwort- rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide lich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Reisenden auf dessen Verlangen nachzu- der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben des Veranstalters geschlossen, so hat der (Rücktritt) entsprechend. unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). entstanden sind. Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende Vertrags in Papierform. 4. Zahlungen Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlun- geregelt. gen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen 6. Unerhebliche und erhebliche eines wirksamen Kundengeldabsicherungsver- Leistungsänderungen in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. Frist wird die Reise durch den Veranstalter erklären, dass statt seiner ein Dritter in die bestätigt. trags und Übermittlung des Sicherungsscheins 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reise- zulässig. Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreise- 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf leistungen durch den Veranstalter sind einseitig vertrag eintritt. der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Veranstalter gegenüber dem Reisenden z. B. 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des lediglich verbindliche Reservierungen vor. Dritten widersprechen, wenn dieser die vertrag- Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. Parteien keine abweichende ausdrückliche durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, Vereinbarung treffen. verständlich und in hervorgehobener Weise vor lichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. geschlossen werden. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühes- Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften 1.4. Eine von der Reiseanmeldung bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. er und der Reisende dem Veranstalter als abweichende oder nicht rechtzeitige Reise- tens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reise- 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht Gesamtschuldner für den Reisepreis und die bestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an durch den Eintritt des Dritten entstehenden den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist unterlagen, soweit für die Reise erforderlich einseitig und nur unter den konkreten Voraus- und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein setzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine und den der Reisende innerhalb dieser Frist Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn annehmen kann. oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform und soweit diese angemessen und ihm tatsäch- 1.5. Über Internet (Webseiten des Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurück- lich entstanden sind. Veranstalters) nimmt der Veranstalter lediglich nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurück- treten oder die angebotene Vertragsänderung 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nach- verbindliche Reservierungen vor. Danach soll treten kann. bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist zuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen des Veranstalters annehmen. Ohne frist- des Dritten Mehrkosten entstanden sind. werden. Der Reisende erhält ein Vertrags- 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur gemäße Erklärung des Reisenden gilt das angebot des Veranstalters auf postalischem Angebot des Veranstalters als angenommen. 9. Rücktritt des Reisenden vor Weg, an welches der Veranstalter 14 Tage sofortigen Zahlung des gesamten Reise- Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. Reisebeginn – Nichtantritt der Reise gebunden ist. Der Reisende kann das Angebot preises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jeder- in dieser Frist annehmen, indem dieser den Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende zeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt festgelegten Zahlungsbetrag nach Ziff. 4. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, leistet. wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleich- SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlun- 2. Vermittelte Leistungen – weitere wertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem gen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann erst nach Beginn der Reise erbrachte den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des der Reiseveranstalter nach Mahnung und Leistungen Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler. angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (§ 651m Abs. 2 BGB). 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Pros- pekt, den Reiseunterlagen und in den sonsti- (siehe unten) verlangen. tritt er die Reise nicht an, verliert der Reisever- 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor anstalter den Anspruch auf den vereinbarten gen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Reisebeginn zusätzlichen Neben-leistungen (Besuch 5. Leistungen und Pflichten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen eine angemessene Entschädigung nach Ziff. Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i. S. vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei 9.3. verlangen. Bei Reisen, die nicht in Ziff. 9.3. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich aufgeführt werden gilt Ziff. 9.5. insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der unmittelbar ergebenden und nach Vertrags- schluss erhöhten Beförderungskosten (Treib- 9.3. Entschädigungspauschalen (einschließlich von uns zu vertretender Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber stoff, andere Energieträger), oder erhöhten 9.3.1. Unsere Entschädigungspauschalen bei für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ informiert. Steuern und sonstigen Abgaben (Touristen- Busreisen 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten bis 30 Tage vor Reisebeginn ...................... 15 % als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht oder geänderter für die Pauschalreise gelten- vor Reiseanmeldung, soweit dies für die ab 29. Tag vor Reisebeginn ....................... 20 % Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässig- den Wechselkurse vornehmen. Die hierauf vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach ab 21. Tag vor Reisebeginn ....................... 45 % keit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reise- beruhenden Änderungen des vereinbarten § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere ab 14. Tag vor Reisebeginn ....................... 50 % vermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare und geänderten Reisepreises (Differenz) über wesentliche Eigenschaften der Reise, ab 7. Tag vor Reisebeginn .......................... 75 % Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung werden entsprechend der Zahl der Reisenden Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteil- am Tag des Reisebeginns ......................... 85 % besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit errechnet, auf die Person umgerechnet und nehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Form- fehlt. anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter 9.3.2. Unsere Entschädigungspauschalen bei blatt für Pauschalreisen). den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Flugreisen 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen Papierform etc. nicht klar und verständlich Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom sich nach den vor Reisebeginn gemachten über die Preiserhöhung, die Gründe und die bis 30 Tage vor Reisebeginn ..................... 25 % Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reise- ab 29. Tag vor Reisebeginn ....................... 30 % werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. insbesondere den vereinbarten Vorgaben beginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. ab 21. Tag vor Reisebeginn ....................... 40 % des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich ab 14. Tag vor Reisebeginn ....................... 55 % 3. Pass-, Visa- und 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene ab 7. Tag vor Reisebeginn .......................... 75 % anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reise- gesundheitspolizeiliche Formalitäten Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann am Tag des Reisebeginns ......................... 90 % anmeldung und Reisebestätigung enthalten der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisen- sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem nur unter den engen Voraussetzungen des § 9.3.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei den vor der Reiseanmeldung über allgemeine Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden See- und Flusskreuzfahrten Pass- und Visumerfordernisse einschließ- des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben insofern eine entsprechende Preiserhöhung bis 60 Tage vor Reisebeginn...................... 20 % lich der ungefähren Fristen für die Erlangung Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unver- anbieten und verlangen, dass der Reisende ab 59. Tag vor Reisebeginn........................ 25 % von Visa sowie über gesundheitspolizei- züglich nach Vertragsschluss eine vollständige sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten ab 30. Tag vor Reisebeginn....................... 60 % liche Formalitäten des Bestimmungslands Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. ab 14. Tag vor Reisebeginn........................ 80 % (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. ab 7 Tage vor Reisebeginn......................... 85 % Änderungen).
30 Jahre 9.3.4. Unsere Entschädigungspauschalen bei 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rück- 16. Haftungsbeschränkung Pkw-Reisen, individuelle Anreise fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz erstattung zu leisten. 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters bis 50 Tage vor Reisebeginn ..................... 20 % Abmahnung erheblich weiter stört, so dass für Schäden, die nicht Körperschäden sind, seine weitere Teilnahme für den Veranstalter 15. Reisemängel, Rechte und ab 49. Tag vor Reisebeginn ....................... 50 % ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, und/oder die Reisenden nicht mehr zumut- Obliegenheiten des Reisenden ab 29. Tag vor Reisebeginn ....................... 80 % soweit ein Schaden des Reisenden weder ab 7. Tag vor Reisebeginn ......................... 85 % bar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt am Tag des Reisebeginns ......................... 90 % Reisende sich nicht an sachlich begründete wird, oder soweit der Veranstalter für einen Der Reisende hat dem Veranstalter einen Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem dem Reisenden entstehenden Schaden 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht allein wegen eines Verschuldens eines Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf der Veranstalter wegen der schuldhaften Unter- ersparte Aufwendungen und Vorteile aus Leistungsträgers verantwortlich ist. Entschädigung nicht entstanden oder die lassung der Anzeige durch den Reisenden nicht einer anderweitigen Verwertung der Reiseleis- Entschädigung wesentlich niedriger als die Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger tung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche angeführte Pauschale sei. keine Minderung nach § 651m BGB oder zu erbringende Reiseleistung internationale des Veranstalters bleiben insofern unberührt. Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Übereinkommen oder auf diesen beruhende 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren bestimmt sich die Höhe der Entschädigung 15.2. Adressat der Mängelanzeige gesetzliche Bestimmungen, nach denen Schritte (z. B. Information des Veranstalters) ein Anspruch auf Schadensersatz nur nach dem Reisepreis abzüglich des Werts unternehmen, um drohende ungewöhnlich Reisemängel sind während der Reise bei der vom Reiseveranstalter ersparten der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reise- unter bestimmten Voraussetzungen oder hohe Schäden abzuwenden oder gering- Beschränkungen geltend gemacht werden Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was zuhalten. leitung oder ein Vertreter des Veranstalters er durch anderweitige Verwendung der Reise- nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber leistungen erwirbt. Der Veranstalter hat inso- 13. Nichterreichen der Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung dem Reisenden auf diese Übereinkommen weit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Mindestteilnehmerzahl möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der und die darauf beruhenden gesetzlichen Entschädigung zu begründen. in der Reisebestätigung angeführten Kontakt- Bestimmungen berufen. 13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung stelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Veranstalter zur Rückerstattung des Reise- über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu infor- (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich Entschädigungen) wird verwiesen. preises verpflichtet. Die Rückerstattung hat mieren. aus der Reisebestätigung). 17. Verjährung – Geltendmachung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 13.1.1. Bei Nichterreichen der 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. Busreisen, wenn nicht anders ausgeschrieben, Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu oder dem Reisevermittler, der die Buchung 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der von 30 Personen, bei Flugreisen, wenn nicht beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens vorgenommen hat, geltend zu machen. Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine anders ausgeschrieben, von 10 Personen ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. 17.2. Die Ansprüche des Reisenden – Entschädigung verlangen, wenn am und bei Schiffsreisen, wenn nicht anders (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer ausgeschrieben, von 30 Personen, ist der innerhalb der vom Reisenden gesetzten Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Veranstalter berechtigt, die Reise bis 4 Wochen angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Umstände auftreten, die die Durchführung der vor Reisebeginn abzusagen oder einen neuen selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforder- Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem Pauschalreise oder die Beförderung von Perso- Termin zu benennen. Im Fall der Absage erhält lichen Aufwendungen verlangen. Wird die die Pauschalreise dem Vertrag nach enden nen an den Bestimmungsort erheblich beein- der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, sollte. trächtigen. Umstände sind unvermeidbar und in voller Höhe unverzüglich zurück. bedarf es keiner Frist. außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn 13.1.2. Ausgeschriebene Abfahrtsorte mit und Der Veranstalter kann die Abhilfe nur 18. Verbraucherstreitbeilegung und sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, ohne Transferservice setzen eine Mindestteil- verweigern, wenn sie unmöglich ist oder Online-Streitbeilegungsplattform die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen nehmerzahl von 4 Personen pro Abfahrtsort unter Berücksichtigung des Ausmaßes des auch dann nicht hätten vermeiden lassen, 18.1. Unser Unternehmen JTW Reisen GmbH voraus. Reisemangels und des Werts der betroffenen wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsver- worden wären. 13.2. Der Veranstalter kann vor Reise- Reiseleistung mit unverhältnismäßigen fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § teil. 10. Umbuchungen und Änderungen auf für die Pauschalreise weniger Personen 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Verlangen des Reisenden als die in Ziff. 13.1. oder darüber hinaus im ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatz- Europäische Kommission stellt unter http:// 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertrags- Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl leistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform schluss kein Anspruch des Reisenden auf angemeldet haben. konkret zu informieren und seine Beistands- zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter 15.4. Minderung Internetseite des Veranstalters oder mittels und zumutbar, Wünsche des Reisenden zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt Für die Dauer des Reisemangels mindert sich E-Mail bereit. berücksichtigen. innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes: JTW 10.2. Verlangt der Reisende nach Vertrags- erklären, jedoch spätestens bei einer Reise- (siehe oben) wird verwiesen. Reisen GmbH; Firmensitz des Veranstalters: schluss Änderungen oder Umbuchungen, dauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei 15.5. Kündigung Elsenstraße 111, 12435 Berlin; Geschäfts- so kann der Veranstalter bei Umbuchungen einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs führer: Werner Wezykowski etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende Kontaktadresse für Beistand und Mängel- 25,- EURO verlangen, soweit er nicht nach vor Reisebeginn. den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu anzeige: Reise büro Blue and White, entsprechender ausdrücklicher Information setzenden angemessenen Frist kündigen. Alaunstraße 11, 01099 Dresden, Telefon: des Reisenden ein höheres Bearbeitungsent- 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist (03 51) 80 83 00 gelt oder eine höhere Entschädigung nach- zurück, verliert er den Anspruch auf den verein- weist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis barten Reisepreis. sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Kundengeldabsicherer: Zurich Insurance plc unter Abzug des Werts der von dem Reise- Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündi- Niederlassung für Deutschland, Solmsstraße 13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rück- gung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. veranstalter ersparten Aufwendungen sowie 27–37, 60486 Frankfurt am Main; Telefon: tritts zur Rückerstattung des Reisepreises 3 BGB. dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter (0 69) 71 15-0, E-Mail: service@zurich.de verpflichtet und hat die Rückerstattung unver- durch anderweitige Verwendung der Reise- züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 15.6. Schadensersatz Stand: September 2019 leistungen erwerben kann. Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. Der Reisende kann unbeschadet der Minde- 11. Reiseabbruch rung oder der Kündigung Schadensersatz nach 14. Rücktritt des Veranstalters bei § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatz- Wird die Reise nach Reisebeginn infolge unvermeidbaren, außergewöhnlichen pflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Umständen unverzüglich zu leisten. Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn 15.7. Anrechnung von Entschädigungen genommen, der in der Sphäre des Reisenden vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund liegt (z. B. Krankheit), so hat der Veranstalter Hat der Reisende aufgrund desselben Ereig- unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände bei den Leistungsträgern die Erstattung nisses gegen den Veranstalter Anspruch auf an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse Schadensersatz oder auf Erstattung eines er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis für die nicht in Anspruch genommenen Leistun- infolge einer Minderung zu viel gezahlten vom Rücktrittsgrund erklärt. gen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig Betrages, so muss sich der Reisende den unerhebliche Leistungen handelt oder gesetz- 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund liche oder behördliche Bestimmungen dem der Veranstalter den Anspruch auf den verein- desselben Ereignisses als Entschädigung entgegenstehen. barten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des oder als Erstattung nach Maßgabe inter- Reisepreises verpflichtet und hat insofern nationaler Übereinkünfte oder von auf solchen 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § Reisenden – Mitwirkungspflichten 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
30 Jahre Anlage A zur Reiseanmeldung/Reisebestätigung für eine Reise mit Blue and White Reisebüro Blue and White, Alaunstraße 11, 01099 Dresden, Telefon: (03 51) 80 83 00, Telefax: (03 51) 8 08 30 30, E-Mail: info@blueandwhite.de Unser/e Vertreter/Kontaktstelle/sonstiger Dienst während der Reise bzw. vor länderspezifische Informationen für Nicht-Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ort, wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten erhalten Sie von uns mit der Zusendung der Reisebestätigung auf der Grundlage Ihrer benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit bei uns gebuchten Reise. unverzüglich anzeigen wollen: Für die Reise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personal- Alle von Blue and White organisierten Reisen (Bus-, Flug- und Schiffsreisen) werden ausweis oder gültiger Reisepass erforderlich. von Vertretern (Reisebegleiter/ Reiseleiter) unseres Unternehmens begleitet, an die Sie sich zu jedem Zeitpunkt wenden können. Alternativ haben Sie jederzeit die Möglichkeit Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweili- sich an die Rezeption unserer Vertragshotels zu wenden. gen Besonderheiten zu beachten. Unsere zentrale 24-Stunden-Notadresse (bitte nur im Notfall und wenn Vertreter Ist ein Visum erforderlich, so beträgt die Frist für die Beschaffung etwa 6-12 Wochen – etc. nicht erreichbar): Visaanträge sind zu stellen an die Botschaften ggf. Generalkonsulate oder Visastellen Tel.: 0049-(0)172 322 6889 des jeweiligen Reiselandes entsprechend der von Ihnen gebuchten Reise. E-Mail: info@baw-dresden.de Fax: 0049- (0)351 8083030 Rücktritt vor Reisebeginn Sicherungsschein Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff. Der Sicherungsschein ist vom Kundengeldabsicherer Zurich Insurance plc Nieder- 9. der Allgemeinen Reisebedingungen). lassung für Deutschland, Solmsstraße 27 – 37, 60486 Frankfurt am Main, Tel. 069-7115-0, Fax 069-7115-3358, E-Mail: service@zurich.de ausgestellt und an die Hinweis auf Reiseversicherungen Reisebestätigung angeheftet. Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Reiseveranstalterpflichten oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hingewiesen. Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen Informationen im Anhang B. Hinweis auf das Recht zur Übertragung des Vertrags auf einen Reiseerfordernisse anderen Reisenden Wir haben Sie als Veranstalter über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden, z. B. durch E-Mail, Fax etc., zu über- gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Notwendige tragen. Auf Ziff. 8. der Allgemeinen Reisebedingungen wird verwiesen. Anlage B zur Reiseanmeldung/Reisebestätigung für eine Reise mit Blue and White Reisebüro Blue and White, Alaunstraße 11, 01099 Dresden, Telefon: (03 51) 80 83 00, Telefax: (03 51) 8 08 30 30, E-Mail: info@blueandwhite.de Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB – bereits vor der Reiseanmeldung zur Verfügung gestellt. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen JTW Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen JTW Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal- • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundes- • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontakt- republik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht stelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die setzen können. Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und es versäumt, Abhilfe zu schaffen. unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal- Schwierigkeiten befindet. reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück- wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. JTW Reisen GmbH hat treten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesent- eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutsch- lichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert land, Solmsstraße 27–37, 60486 Frankfurt am Main, Telefon: 069-7115-0, Fax: wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschal- 069-7115-3358, E-Mail: service@zurich.de, abgeschlossen. Die Reisenden können reise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von JTW Reisen GmbH verweigert werden. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
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