Edinburgh & Military Tattoo - Ausflug Stirling inklusive - eine der schönsten Städte Europas - inklusive Karten für das Tattoo - Berliner ...

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Edinburgh & Military Tattoo - Ausflug Stirling inklusive - eine der schönsten Städte Europas - inklusive Karten für das Tattoo - Berliner ...
Edinburgh & Military Tattoo
Ausflug Stirling inklusive – eine der schönsten Städte Europas –
inklusive Karten für das Tattoo
Edinburgh ist nicht nur eine der schönsten Städte der Welt, sondern auch die
Festival-Hauptstadt Europas. Jeder Besuch der schottischen Hauptstadt ist ein
Erlebnis. Ein außergewöhnlicher Höhepunkt dieser Reise ist das Edinburgh
Tattoo. Seit 1950 verwandelt sich jedes Jahr im August die Esplanade vor dem
Edinburgh Castle in einen Schauplatz für das weltweit bekannte Military
Tattoo. Ursprünglich wurde es der Militärmusik gewidmet, heute aber erleben
tausende Besucher einen fantastischen Abend mit verschiedenen Militär-
kapellen, nationalen und internationalen Tanz- und Gesangsdarbietungen,
und Sie können dabei sein.

                                                                  30 Jahre

Information und Buchung:
Telefon: 030-29 33 92-0
E-Mail: leserreisen@berliner-kurier.de
https://leserreisen.berliner-kurier.de/
                                               Leserreise 2020
Edinburgh & Military Tattoo - Ausflug Stirling inklusive - eine der schönsten Städte Europas - inklusive Karten für das Tattoo - Berliner ...
5-Tage-Busreise
                                                                                             ab   735,– €
Reiseverlauf:                                                 3. Tag: Ausflug Stirling – Edinburgh Tattoo
                                                              Nach dem Frühstück im Hotel startet Ihr Ausflug in den
                                                                                                                       Im Reisepreis enthalten:
1. Tag: Anreise bis Amsterdam                                 hübschen Ort Stirling. Das gleichnamige Castle, lange    ✔✔ Fahrt im modernen Fernreisebus
Am sehr frühen Morgen beginnt Ihre Reise Richtung             Zeit Sitz der schottischen Könige und eng mit dem            mit Küche, Bordservice, Klimaanlage, WC
Edinburgh, der bezaubernden Hauptstadt Schottlands.           Namen Maria Stuart verbunden, lohnt auf jeden Fall       ✔✔ Kostenfreie Busplatzreservierung bei Buchung
Sie reisen gen Westen und durch das Ruhrgebiet in             einen Besuch (Extrakosten: ca. 15,- GBP pro Person).     ✔✔ Reisebegleitung ab/bis Deutschland
die Niederlande. Am Nachmittag begeben Sie sich               Erklimmen Sie den Castle Hill und besichtigen Sie die    ✔✔ Fährüberfahrt von Amsterdam nach Newcastle
in Amsterdam an Bord der Fähre von DFDS Seaways.              beeindruckende Burg und wandeln auf Spuren der               und zurück
Genießen Sie die Überfahrt nach Newcastle und                 National­helden Robert the Bruce und Willam Wallace.     ✔✔ 2 Übernachtungen an Bord der Fähren in 2-Bett-
stimmen Sie sich auf die nächsten Tage beim Unter-            Am späten Nachmittag sind Sie wieder in Edinburgh und        Innenkabinen (Etagenbetten) mit Dusche/WC
haltungsprogramm an Bord oder einem Gläschen an der           werden gemeinsam im Pub das Abendessen genießen.
                                                                                                                       ✔✔ 2 × Frühstück als Buffet an Bord der Fähren
Bar ein.                                                      Am Abend erwartet Sie der „Zapfenstreich“ – The Royal
                                                                                                                       ✔✔ 2 Übernachtungen im Mercure Livingston im
                                                              Edinburgh Military Tattoo. Lassen Sie sich mitreißen
Übernachtung in 2-Bett-Innenkabine/Frühstück.                 von den Klängen der Pipes und Drums und den künst-          Raum Edinburgh, alle Zimmer mit Bad oder
                                                              lerischen Darbietungen. Zu später Stunde kehren Sie         Dusche/WC, Radio, TV, Telefon
2. Tag: Edinburgh entdecken                                   zum Hotel zurück.                                        ✔✔ 2 × schottisches Frühstück im Hotel
Am Morgen erreicht Ihre Fähre die nordenglische Stadt                                                                  ✔✔ 1 × Abendessen im Hotel
                                                              4. Tag: Newcastle – Fährüberfahrt nach                   ✔✔ 1 × Abendessen im Pub
Newcastle. Von hier aus reisen Sie mit Ihrem Bus nach
Edinburgh. Hier erwartet Sie Ihr Stadtführer und freut        Amsterdam                                                ✔✔ Stadtrundfahrt-/rundgang in Edinburgh mit
sich darauf, mit Ihnen zusammen die schönsten Fleck-          Heute heißt es Abschied nehmen von Edinburgh. Entlang       deutsch sprechender Reiseleitung
chen der Stadt zu entdecken. Das Stadtbild wird vom           der Küste geht es wieder zurück nach Newcastle. Hier     ✔✔ Eintrittskarte für das Edinburgh Tattoo der

                                                                                                                                                                                               Fotos: The Royal Edinburgh Military Tattoo; JeniFoto (Shutterstock.com); Pawel Libera (British Tourist Authority); DFDS Seaways; Shaiith (Fotolia.com)
mächtigen Edinburgh Castle geprägt, welches im August         begeben Sie sich am Nachmittag auf die Fähre und            mittleren Preisklasse
eine fantastische Kulisse für das alljährlich stattfindende   lassen Ihren erlebnisreichen Kurzurlaub in gemütlicher
                                                                                                                       ✔✔ 1 Landkarte vom Reiseland
Military Tattoo bildet. Das Flair Edinburghs begeistert       Runde ausklingen.
                                                                                                                       ✔✔ 1 Bordbuch für Ihre Reisenotizen
Besucher jeden Alters und während Ihrer Stadtrundfahrt        Übernachtung in 2-Bett-Innenkabine/Frühstück.
werden Sie die facettenreiche Stadt mit ihren unzähligen      5. Tag: Heimreise                                        Reisetermin und Preise pro Person:
Sehenswürdigkeiten entdecken. Hierzu gehören auf
                                                              Während Ihres ausgiebigen Bordfrühstücks erreichen       Reisetermin                                 DZ/DK innen
jeden Fall die Altstadt mit der Royal Mile, der Palace of
                                                              Sie den Hafen von Amsterdam. Nach dem Ausschiffen        09.08.–13.08.2020                             735,– €
Holyroodhouse, das schottische Parlament und die geor-
                                                              setzen Sie Ihre Heimreise fort und erreichen Ihre
gianische Neustadt.
                                                              Zustiegsstellen auf bekannter Strecke in den Abend-      Zuschlag für Einzelzimmer
2 Übernachtungen/Halbpension im Raum Edinburgh.               stunden.                                                 und Einzel-Innenkabine                                     245,– €
                                                                                                                       Zuschlag für Einzelzimmer
                                                                                                                       und Einzel-Außenkabine                                     275,– €
                                                                                                                       Zuschlag für 2-Bett-Außenkabine                              42,– €
                                                                                                                       2 × leckeres Abendessen
                                                                                                                       vom Buffet an Bord                                          64,– €

                                                                                                                       Zustiege:
                                                                                                                       Berlin-Ostbahnhof, Ecke Koppenstraße
                                                                                                                       Berlin-ZOB am Funkturm, Berlin-IBIS-Hotel

                                                                                                                       Hinweise:
                                                                                                                       Für alle Reisen mit einer Fährüberfahrt benötigen wir bei der Buchung
                                                                                                                       Geburtsdatum, Nationalität und Pass- oder Personalausweisnummer
                                                                                                                       aller Reisenden.
                                                                                                                       Gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
                                                                                                                       In den Leistungen nicht erwähnte Eintrittsgelder sind nicht im Reise-
                                                                                                                       preis enthalten!
                                                                                                                       Mindestteilnehmer: 30 bei Absagefrist bis 4 Wochen vor Reise­beginn.
                                                                                                                       Bei Buchung dieser Reise ist nach Erhalt der Reisebestätigung und
                                                                                                                       des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des
                                                                                                                       Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 21 Tage
                                                                                                                       vor Reisebeginn zu begleichen.
                                                                                                                       Reiseveranstalter (i. S. d. G.): JTW Reisen GmbH/Blue and White,
                                                                                                                       Elsenstraße 111, 12435 Berlin. Detaillierte Informationen zur Reise
                                                                                                                       und rechtliche Hinweise erhalten Sie vom Reiseveranstalter.

                                                                                                                       Information und Buchung:
                                                                                                                       Telefon: 030-29 33 92-0
                                                                                                                       E-Mail: leserreisen@berliner-kurier.de
                                                                                                                       https://leserreisen.berliner-kurier.de/
30 Jahre
                                                   Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags             3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht        5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistands­    7.3. Der Reisende kann eine Senkung des
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, tele-       gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die       pflichten zu informieren und diese nach § 651q     Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich
fonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen.      Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu          BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B.      die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben
Der Reisevertrag soll mit den Formularen des       schaffen und die erforderlichen Reiseunter-        hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung      oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und
Reise­veranstalters (Reiseanmeldung und            lagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter    oder anderen Gründen in Schwierigkeiten            vor Reisebeginn geändert haben und dies zu
Reise­bestätigung) einschließlich sämtlicher       nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa        befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten          niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.
Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des             oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen          Umständen kann der Veranstalter Ersatz             Hat der Reisende mehr als den hiernach
Reisenden geschlossen werden. Bei Vertrags-        etc. verpflichtet hat.                             angemessener und tatsächlich entstandener          geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehr-
schluss erhält der Reisende durch E-Mail,          3.3. Kann die Reise infolge fehlender persön-      Aufwendungen verlangen.                            betrag vom Reiseveranstalter zu erstatten.
Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die        licher Voraussetzungen nicht angetreten            5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden            Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden
auch als Bestätigung des Vertrags dient und §      werden, so ist der Reisende hierfür verantwort-    rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen        Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen
651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide      lich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes       Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine,        Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem
Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird       Verhalten zurückzu­führen ist (z. B. ungültiges    Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach    Reisenden auf dessen Verlangen nachzu-
der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume           Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9.   Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu         weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
des Veranstalters geschlossen, so hat der          (Rücktritt) entsprechend.                          unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).   entstanden sind.
Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des                                                            5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach           8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
Vertrags in Papierform.                            4. Zahlungen
                                                                                                      Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7.    8.1. Der Reisende kann innerhalb einer
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende        4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlun-         geregelt.
                                                   gen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist                                                          angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang
10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail                                                                                                              nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn
und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser         nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen       6. Unerhebliche und erhebliche
                                                   eines wirksamen Kundengeldabsicherungsver-         Leistungsänderungen                                in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc.
Frist wird die Reise durch den Veranstalter                                                                                                              erklären, dass statt seiner ein Dritter in die
bestätigt.                                         trags und Übermittlung des Sicherungsscheins       6.1. Unerhebliche Änderungen der Reise-
                                                   zulässig.                                                                                             Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreise-
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf                                                       leistungen durch den Veranstalter sind einseitig   vertrag eintritt.
der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist,         4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind         zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der
                                                   20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die        Veranstalter gegenüber dem Reisenden z. B.         8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des
lediglich verbindliche Reservierungen vor.                                                                                                               Dritten widersprechen, wenn dieser die vertrag-
Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1.       Parteien keine abweichende ausdrückliche           durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar,
                                                   Vereinbarung treffen.                              verständlich und in hervorgehobener Weise vor      lichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
geschlossen werden.
                                                   4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühes-    Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden      8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften
1.4. Eine von der Reiseanmeldung                                                                      bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.        er und der Reisende dem Veranstalter als
abweichende oder nicht rechtzeitige Reise-         tens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug
                                                   gegen Aushändigung der vollständigen Reise-        6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht      Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
bestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an                                                                                                             durch den Eintritt des Dritten entstehenden
den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist          unterlagen, soweit für die Reise erforderlich      einseitig und nur unter den konkreten Voraus-
                                                   und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein          setzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn           Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine
und den der Reisende innerhalb dieser Frist                                                                                                              Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn
annehmen kann.                                     oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für           zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich
                                                   Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der     z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform    und soweit diese angemessen und ihm tatsäch-
1.5.     Über    Internet  (Webseiten      des     Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter        zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurück-     lich entstanden sind.
Veranstalters) nimmt der Veranstalter lediglich    nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurück-    treten oder die angebotene Vertragsänderung        8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nach-
verbindliche Reservierungen vor. Danach soll       treten kann.                                       bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist        zuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt
der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen                                                          des Veranstalters annehmen. Ohne frist-            des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
werden. Der Reisende erhält ein Vertrags-          4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor
                                                   Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur         gemäße Erklärung des Reisenden gilt das
angebot des Veranstalters auf postalischem                                                            Angebot des Veranstalters als angenommen.          9. Rücktritt des Reisenden vor
Weg, an welches der Veranstalter 14 Tage           sofortigen Zahlung des gesamten Reise-
                                                                                                      Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.       Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
gebunden ist. Der Reisende kann das Angebot        preises Zug um Zug gegen Aushändigung der
                                                   vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die      6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die         9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jeder-
in dieser Frist annehmen, indem dieser den
                                                   Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B.      Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende        zeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt
festgelegten Zahlungsbetrag nach Ziff. 4.
                                                   Hotelgutschein oder Beförderungsschein).           Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB),        sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax,
leistet.
                                                                                                      wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleich-      SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen.
                                                   4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlun-
2. Vermittelte Leistungen – weitere                                                                   wertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für    Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem
                                                   gen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann
erst nach Beginn der Reise erbrachte                                                                  den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem     Reise­vermittler. Maßgeblich ist der Zugang des
                                                   der Reiseveranstalter nach Mahnung und
Leistungen                                                                                            Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten       Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
                                                   angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten
                                                   und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9.     (§ 651m Abs. 2 BGB).                               9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Pros-
pekt, den Reiseunterlagen und in den sonsti-       (siehe unten) verlangen.                                                                              tritt er die Reise nicht an, verliert der Reisever-
                                                                                                      7. Preiserhöhung und Preissenkung vor              anstalter den Anspruch auf den vereinbarten
gen Erklärungen als vermittelt bezeichneten                                                           Reisebeginn
zusätzlichen      Neben-leistungen       (Besuch
                                                   5. Leistungen und Pflichten                                                                           Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch
von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht           5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen       7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen         eine angemessene Entschädigung nach Ziff.
Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i. S.   vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere             bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei         9.3. verlangen. Bei Reisen, die nicht in Ziff. 9.3.
des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir          Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie         Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich     aufgeführt werden gilt Ziff. 9.5.
insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung     der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der     unmittelbar ergebenden und nach Vertrags-
                                                                                                      schluss erhöhten Beförderungskosten (Treib-        9.3. Entschädigungspauschalen
(einschließlich von uns zu vertretender            Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er
Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch      den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber          stoff, andere Energieträger), oder erhöhten        9.3.1. Unsere Entschädigungspauschalen bei
für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§    informiert.                                        Steuern und sonstigen Abgaben (Touristen-          Busreisen
675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung                                                            abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren),
                                                   5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten                                                       bis 30 Tage vor Reisebeginn ...................... 15 %
als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht                                                       oder geänderter für die Pauschalreise gelten-
                                                   vor Reiseanmeldung, soweit dies für die                                                               ab 29. Tag vor Reisebeginn ....................... 20 %
Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässig-                                                         den Wechselkurse vornehmen. Die hierauf
                                                   vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach                                                         ab 21. Tag vor Reisebeginn ....................... 45 %
keit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reise-                                                         beruhenden Änderungen des vereinbarten
                                                   § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere                                                           ab 14. Tag vor Reisebeginn ....................... 50 %
vermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare                                                      und geänderten Reisepreises (Differenz)
                                                   über wesentliche Eigenschaften der Reise,                                                             ab 7. Tag vor Reisebeginn .......................... 75 %
Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung                                                          werden entsprechend der Zahl der Reisenden
                                                   Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteil-                                                         am Tag des Reisebeginns ......................... 85 %
besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit                                                          errechnet, auf die Person umgerechnet und
                                                   nehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Form-
fehlt.                                                                                                anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter     9.3.2. Unsere Entschädigungspauschalen bei
                                                   blatt für Pauschalreisen).
                                                                                                      den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in           Flugreisen
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der      5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen       Papierform etc. nicht klar und verständlich
Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom         sich nach den vor Reisebeginn gemachten            über die Preiserhöhung, die Gründe und die         bis 30 Tage vor Reisebeginn ..................... 25 %
Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt          Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und      Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reise-       ab 29. Tag vor Reisebeginn ....................... 30 %
werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.       insbesondere den vereinbarten Vorgaben             beginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.       ab 21. Tag vor Reisebeginn ....................... 40 %
                                                   des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich                                                              ab 14. Tag vor Reisebeginn ....................... 55 %
3. Pass-, Visa- und                                                                                   7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene   ab 7. Tag vor Reisebeginn .......................... 75 %
                                                   anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reise-
gesundheitspolizeiliche Formalitäten                                                                  Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann           am Tag des Reisebeginns ......................... 90 %
                                                   anmeldung und Reisebestätigung enthalten
                                                                                                      der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisen-     sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem
                                                                                                      nur unter den engen Voraussetzungen des §          9.3.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei
den vor der Reiseanmeldung über allgemeine         Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme
                                                                                                      651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden          See- und Flusskreuzfahrten
Pass- und Visumerfordernisse einschließ-           des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben
                                                                                                      insofern eine entsprechende Preiserhöhung          bis 60 Tage vor Reisebeginn......................    20 %
lich der ungefähren Fristen für die Erlangung      Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unver-
                                                                                                      anbieten und verlangen, dass der Reisende          ab 59. Tag vor Reisebeginn........................   25 %
von Visa sowie über gesundheitspolizei-            züglich nach Vertragsschluss eine vollständige
                                                                                                      sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten      ab 30. Tag vor Reisebeginn.......................    60 %
liche Formalitäten des Bestimmungslands            Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags
                                                                                                      angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt.       ab 14. Tag vor Reisebeginn........................   80 %
(einschließlich zwischenzeitlich eingetretener     zur Verfügung zu stellen.
                                                                                                      Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.          ab 7 Tage vor Reisebeginn.........................   85 %
Änderungen).
30 Jahre

9.3.4. Unsere Entschädigungspauschalen bei                  12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag          von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rück-          16. Haftungsbeschränkung
Pkw-Reisen, individuelle Anreise                             fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz            erstattung zu leisten.                              16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters
bis 50 Tage vor Reisebeginn .....................     20 %   Abmahnung erheblich weiter stört, so dass                                                                 für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
                                                             seine weitere Teilnahme für den Veranstalter          15. Reisemängel, Rechte und
ab 49. Tag vor Reisebeginn .......................    50 %                                                                                                             ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
                                                             und/oder die Reisenden nicht mehr zumut-              Obliegenheiten des Reisenden
ab 29. Tag vor Reisebeginn .......................    80 %                                                                                                             soweit ein Schaden des Reisenden weder
ab 7. Tag vor Reisebeginn .........................   85 %   bar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der        15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden             vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
am Tag des Reisebeginns .........................     90 %   Reisende sich nicht an sachlich begründete                                                                wird, oder soweit der Veranstalter für einen
                                                                                                                   Der Reisende hat dem Veranstalter einen
                                                             Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem                                                           dem Reisenden entstehenden Schaden
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich                   der                                                         Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn
                                                             Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht                                                          allein wegen eines Verschuldens eines
Nachweis gestattet, dass der Anspruch                  auf                                                         der Veranstalter wegen der schuldhaften Unter-
                                                             ersparte Aufwendungen und Vorteile aus                                                                    Leistungsträgers verantwortlich ist.
Entschädigung nicht entstanden oder                    die                                                         lassung der Anzeige durch den Reisenden nicht
                                                             einer anderweitigen Verwertung der Reiseleis-
Entschädigung wesentlich niedriger als                 die                                                         Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende          16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger
                                                             tung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche
angeführte Pauschale sei.                                                                                          keine Minderung nach § 651m BGB oder                zu erbringende Reiseleistung internationale
                                                             des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
                                                                                                                   Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.           Übereinkommen oder auf diesen beruhende
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen,          12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren
bestimmt sich die Höhe der Entschädigung                                                                           15.2. Adressat der Mängelanzeige                    gesetzliche Bestimmungen, nach denen
                                                             Schritte (z. B. Information des Veranstalters)                                                            ein Anspruch auf Schadensersatz nur
nach dem Reisepreis abzüglich des Werts                      unternehmen, um drohende ungewöhnlich                 Reisemängel sind während der Reise bei
der     vom     Reiseveranstalter       ersparten                                                                  der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reise-        unter bestimmten Voraussetzungen oder
                                                             hohe Schäden abzuwenden oder gering-                                                                      Beschränkungen geltend gemacht werden
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was                     zuhalten.                                             leitung oder ein Vertreter des Veranstalters
er durch anderweitige Verwendung der Reise-                                                                        nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind         kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber
leistungen erwirbt. Der Veranstalter hat inso-               13. Nichterreichen der                                Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung       dem Reisenden auf diese Übereinkommen
weit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der                Mindestteilnehmerzahl                                 möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der      und die darauf beruhenden gesetzlichen
Entschädigung zu begründen.                                                                                        in der Reisebestätigung angeführten Kontakt-       Bestimmungen berufen.
                                                             13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der                Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung           stelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen          16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung           von
Veranstalter zur Rückerstattung des Reise-                   über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu infor-        (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich           Entschädigungen) wird verwiesen.
preises verpflichtet. Die Rückerstattung hat                 mieren.                                               aus der Reisebestätigung).
                                                                                                                                                                       17. Verjährung – Geltendmachung
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
                                                             13.1.1.      Bei       Nichterreichen       der       15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe            17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2.,
14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung,
                                                             ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei            Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der            4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter
zu erfolgen.
                                                             Busreisen, wenn nicht anders ausgeschrieben,          Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu          oder dem Reisevermittler, der die Buchung
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der                      von 30 Personen, bei Flugreisen, wenn nicht           beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens          vorgenommen hat, geltend zu machen.
Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine                      anders ausgeschrieben, von 10 Personen                ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2.   17.2. Die Ansprüche des Reisenden –
Entschädigung      verlangen,     wenn      am               und bei Schiffsreisen, wenn nicht anders              (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht           ausgenommen Körperschäden – nach § 651i
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer                  ausgeschrieben, von 30 Personen, ist der              innerhalb der vom Reisenden gesetzten               Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung,
Nähe      unvermeidbare,    außergewöhnliche                 Veranstalter berechtigt, die Reise bis 4 Wochen       angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende       Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die
Umstände auftreten, die die Durchführung der                 vor Reisebeginn abzusagen oder einen neuen            selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforder-    Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem
Pauschalreise oder die Beförderung von Perso-                Termin zu benennen. Im Fall der Absage erhält         lichen Aufwendungen verlangen. Wird die             die Pauschalreise dem Vertrag nach enden
nen an den Bestimmungsort erheblich beein-                   der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis          Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig,   sollte.
trächtigen. Umstände sind unvermeidbar und                   in voller Höhe unverzüglich zurück.                   bedarf es keiner Frist.
außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn
                                                             13.1.2. Ausgeschriebene Abfahrtsorte mit und          Der Veranstalter kann die Abhilfe nur               18. Verbraucherstreitbeilegung und
sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen,
                                                             ohne Transferservice setzen eine Mindestteil-         verweigern, wenn sie unmöglich ist oder             Online-Streitbeilegungsplattform
die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen
                                                             nehmerzahl von 4 Personen pro Abfahrtsort             unter Berücksichtigung des Ausmaßes des
auch dann nicht hätten vermeiden lassen,                                                                                                                               18.1. Unser Unternehmen JTW Reisen GmbH
                                                             voraus.                                               Reisemangels und des Werts der betroffenen
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen                                                                                                                            nimmt nicht an einem Streitbeilegungsver-
worden wären.                                                13.2. Der Veranstalter kann vor Reise-                Reiseleistung       mit       unverhältnismäßigen   fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
                                                             beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich            Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt §       teil.
10. Umbuchungen und Änderungen auf                           für die Pauschalreise weniger Personen                651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter
                                                                                                                                                                       18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die
Verlangen des Reisenden                                      als die in Ziff. 13.1. oder darüber hinaus im         ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatz-
                                                                                                                                                                       Europäische Kommission stellt unter http://
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertrags-                   Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl              leistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen
                                                                                                                                                                       ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform
schluss kein Anspruch des Reisenden auf                      angemeldet haben.                                     konkret zu informieren und seine Beistands-
                                                                                                                                                                       zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher
Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter                    13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff.        pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
                                                                                                                                                                       Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die
kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig                13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter        15.4. Minderung                                     Internetseite des Veranstalters oder mittels
und zumutbar, Wünsche des Reisenden                          zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt      Für die Dauer des Reisemangels mindert sich         E-Mail bereit.
berücksichtigen.                                             innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu          nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1.     Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes: JTW
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertrags-                   erklären, jedoch spätestens bei einer Reise-          (siehe oben) wird verwiesen.                        Reisen GmbH; Firmensitz des Veranstalters:
schluss Änderungen oder Umbuchungen,                         dauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei
                                                                                                                   15.5. Kündigung                                     Elsenstraße 111, 12435 Berlin; Geschäfts-
so kann der Veranstalter bei Umbuchungen                     einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs
                                                                                                                                                                       führer: Werner Wezykowski
etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert                    Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von             Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel
                                                             weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils           erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende         Kontaktadresse für Beistand und Mängel-
25,- EURO verlangen, soweit er nicht nach
                                                             vor Reisebeginn.                                      den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu            anzeige: Reise­  büro Blue and White,
entsprechender ausdrücklicher Information
                                                                                                                   setzenden angemessenen Frist kündigen.              Alaunstraße 11, 01099 Dresden, Telefon:
des Reisenden ein höheres Bearbeitungsent-                   13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag
                                                                                                                   Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist    (03 51) 80 83 00
gelt oder eine höhere Entschädigung nach-                    zurück, verliert er den Anspruch auf den verein-
weist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis                   barten Reisepreis.                                    sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne        Kundengeldabsicherer: Zurich Insurance plc
unter Abzug des Werts der von dem Reise-                                                                           Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündi-        Niederlassung für Deutschland, Solmsstraße
                                                             13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rück-          gung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs.
veranstalter ersparten Aufwendungen sowie                                                                                                                              27–37, 60486 Frankfurt am Main; Telefon:
                                                             tritts zur Rückerstattung des Reisepreises            3 BGB.
dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter                                                                                                                             (0 69) 71 15-0, E-Mail: service@zurich.de
                                                             verpflichtet und hat die Rückerstattung unver-
durch anderweitige Verwendung der Reise-                     züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14         15.6. Schadensersatz                                Stand: September 2019
leistungen erwerben kann.                                    Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.                 Der Reisende kann unbeschadet der Minde-
11. Reiseabbruch                                                                                                   rung oder der Kündigung Schadensersatz nach
                                                             14. Rücktritt des Veranstalters bei                   § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatz-
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge                      unvermeidbaren, außergewöhnlichen                     pflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz
eines Umstandes abgebrochen oder wird eine                   Umständen                                             unverzüglich zu leisten.
Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch
                                                             14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn           15.7. Anrechnung von Entschädigungen
genommen, der in der Sphäre des Reisenden
                                                             vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund
liegt (z. B. Krankheit), so hat der Veranstalter                                                                   Hat der Reisende aufgrund desselben Ereig-
                                                             unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
bei den Leistungsträgern die Erstattung                                                                           nisses gegen den Veranstalter Anspruch auf
                                                             an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und
ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse                                                                      Schadensersatz oder auf Erstattung eines
                                                             er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis
für die nicht in Anspruch genommenen Leistun-                                                                      infolge einer Minderung zu viel gezahlten
                                                             vom Rücktrittsgrund erklärt.
gen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig                                                                   Betrages, so muss sich der Reisende den
unerhebliche Leistungen handelt oder gesetz-                 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert   Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund
liche oder behördliche Bestimmungen dem                      der Veranstalter den Anspruch auf den verein-         desselben Ereignisses als Entschädigung
entgegenstehen.                                              barten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des         oder als Erstattung nach Maßgabe inter-
                                                             Reisepreises verpflichtet und hat insofern            nationaler Übereinkünfte oder von auf solchen
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den
                                                             unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb           beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach §
Reisenden – Mitwirkungspflichten
                                                                                                                   651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
30 Jahre

Anlage A zur Reiseanmeldung/Reisebestätigung für eine Reise mit Blue and White
Reisebüro Blue and White, Alaunstraße 11, 01099 Dresden,
Telefon: (03 51) 80 83 00, Telefax: (03 51) 8 08 30 30, E-Mail: info@blueandwhite.de

Unser/e Vertreter/Kontaktstelle/sonstiger Dienst während der Reise bzw. vor               länderspezifische Informationen für Nicht-Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Ort, wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten         erhalten Sie von uns mit der Zusendung der Reisebestätigung auf der Grundlage Ihrer
benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit            bei uns gebuchten Reise.
unverzüglich anzeigen wollen:
                                                                                          Für die Reise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personal-
Alle von Blue and White organisierten Reisen (Bus-, Flug- und Schiffsreisen) werden
                                                                                          ausweis oder gültiger Reisepass erforderlich.
von Vertretern (Reisebegleiter/ Reiseleiter) unseres Unternehmens begleitet, an die Sie
sich zu jedem Zeitpunkt wenden können. Alternativ haben Sie jederzeit die Möglichkeit     Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweili-
sich an die Rezeption unserer Vertragshotels zu wenden.                                   gen Besonderheiten zu beachten.
Unsere zentrale 24-Stunden-Notadresse (bitte nur im Notfall und wenn Vertreter
                                                                                          Ist ein Visum erforderlich, so beträgt die Frist für die Beschaffung etwa 6-12 Wochen –
etc. nicht erreichbar):
                                                                                          Visaanträge sind zu stellen an die Botschaften ggf. Generalkonsulate oder Visastellen
Tel.: 0049-(0)172 322 6889                                                                des jeweiligen Reiselandes entsprechend der von Ihnen gebuchten Reise.
E-Mail: info@baw-dresden.de
Fax: 0049- (0)351 8083030                                                                 Rücktritt vor Reisebeginn
Sicherungsschein                                                                          Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff.
Der Sicherungsschein ist vom Kundengeld­absicherer Zurich Insurance plc Nieder-           9. der Allgemeinen Reisebedingungen).
lassung für Deutschland, Solmsstraße 27 – 37, 60486 Frankfurt am Main, Tel.
069-7115-0, Fax 069-7115-3358, E-Mail: service@zurich.de ausgestellt und an die           Hinweis auf Reiseversicherungen
Reisebestätigung angeheftet.
                                                                                          Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
Reiseveranstalterpflichten                                                                oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich
Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum   einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hingewiesen.
Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir
über­reichen Ihnen nachfolgend die erforder­lichen Informationen im Anhang B.             Hinweis auf das Recht zur Übertragung des Vertrags auf einen
Reiseerfordernisse                                                                        anderen Reisenden
Wir haben Sie als Veranstalter über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des           Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen
Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über       des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden, z. B. durch E-Mail, Fax etc., zu über-
gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Notwendige       tragen. Auf Ziff. 8. der Allgemeinen Reisebedingungen wird verwiesen.

Anlage B zur Reiseanmeldung/Reisebestätigung für eine Reise mit Blue and White
Reisebüro Blue and White, Alaunstraße 11, 01099 Dresden,
Telefon: (03 51) 80 83 00, Telefax: (03 51) 8 08 30 30, E-Mail: info@blueandwhite.de

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB –
bereits vor der Reiseanmeldung zur Verfügung gestellt.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen JTW Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen JTW Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer
Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:                                     • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor         einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  Abschluss des Pauschalreisevertrags.                                                    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal-
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung              reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
  aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.                                           angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende
                                                                                            kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundes-
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontakt-
                                                                                            republik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht
  stelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung
                                                                                            gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die
  setzen können.
                                                                                            Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und           es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
                                                                                          • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadens­ersatz,
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum            wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungs­gemäß erbracht werden.
  Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich
                                                                                          • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
  vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal-
                                                                                            Schwierigkeiten befindet.
  reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der
  Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf        • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten –
  eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis­senkung,          des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
  wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.                                           Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
                                                                                            der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück-
                                                                                            wird die Rück­beförderung der Reisenden gewährleistet. JTW Reisen GmbH hat
  treten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesent-
                                                                                            eine Insolvenz­absicherung mit Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutsch-
  lichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert
                                                                                            land, Solmsstraße 27–37, 60486 Frankfurt am Main, Telefon: 069-7115-0, Fax:
  wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschal-
                                                                                            069-7115-3358, E-Mail: service@zurich.de, abgeschlossen. Die Reisenden können
  reise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine
                                                                                            diese Einrichtung oder gegebenen­falls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn
  Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
                                                                                            ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von JTW Reisen GmbH verweigert werden.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der
  Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
  beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
  bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
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