Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land Umweltbericht

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Stadt Freilassing
Landkreis Berchtesgadener Land

        Umweltbericht
         vom 27.07.2021

              zum

       Bebauungsplan
    Bauhof am Aumühlweg

                aquasoli Ingenieurbüro         Beteiligungsvermerk

                Inh. Bernhard Unterreitmeier    Verfahrensschritt

                Haunertinger Str. 1a
                83313 Siegsdorf                     FR
                                                     Dok.Nr.

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                                                 von insgesamt

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Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg Freilassing
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INHALTSVERZEICHNIS

1      Einführung .......................................................................................................................................... 2
    1.1   Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans ........................... 2
    1.2   Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
    Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung ............................................................................................ 4

2    Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose
bei Durchführung der Planung ................................................................................................................. 7
  2.1    Beschreibung und Analyse der Umwelt anhand der Schutzgüter ............................................... 7
    2.1.1 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur .................................... 7
    2.1.2 Schutzgut Luft und Klima ......................................................................................................... 8
    2.1.3 Schutzgut Boden und Fläche .................................................................................................. 8
    2.1.4 Schutzgut Grundwasser und Niederschlagswasser ................................................................ 9
    2.1.5 Schutzgut Oberflächenwasser ............................................................................................... 10
    2.1.6 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................... 10
    2.1.7 Schutzgut Mensch ................................................................................................................. 13
    2.1.8 Schutzgut Landschaft ............................................................................................................ 13
    2.1.9 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter .............................................................. 14
    2.1.10   Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern ................................................................... 14
  2.2    Prognose bei Durchführung des Projektes ................................................................................ 14
    2.2.1 Schutzgut Luft und Klima ....................................................................................................... 14
    2.2.2 Schutzgut Fläche ................................................................................................................... 15
    2.2.3 Schutzgut Boden ................................................................................................................... 16
    2.2.4 Schutzgut Grundwasser und Niederschlagswasser .............................................................. 17
    2.2.5 Schutzgut Oberflächenwasser ............................................................................................... 18
    2.2.6 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................... 18
    2.2.7 Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit ........................................... 20
    2.2.8 Schutzgut Landschaft ............................................................................................................ 23
    2.2.9 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstiges Sachgüter ............................................................ 24
    2.2.10   Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ...................................... 24
    2.2.11   Störfallbetrieb ..................................................................................................................... 24
3   Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung ...................... 25
4  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Umweltauswirkungen .............................................................................................................................. 25
  4.1    Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung ....................................................................... 25
  4.2    Eingriffsbilanzierung .................................................................................................................. 27
    4.2.1 Ermittlung Kompensationsumfang für Bereiche, mit rechtsgültigem Bebauungsplan........... 28
    4.2.2 Ermittlung Kompensationsumfang für Bereiche, ohne Bebauungsplan ................................ 29
    4.2.3 Eingriffsbilanzierung gesamt ................................................................................................. 31
  4.3    Naturschutzrechtlicher Ausgleich .............................................................................................. 31
    4.3.1 Ausgleichsfläche 1 - Flur-Nr. 162/Teilfläche, Gemarkung Freilassing .................................. 31
    4.3.2 Ausgleichsfläche im Nordosten des Bauhofes, Flur-Nr. 193/Teilfläche und 172/Teilfläche .. 31
    4.3.3 Ökokonto ............................................................................................................................... 32
5   Alternative Planungsmöglichkeiten ............................................................................................... 32
6   Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken ........................................................................................................................................ 33
  6.1  Methodik und Vorgehen ............................................................................................................ 33
  6.2  Schwierigkeiten und Kenntnislücken ......................................................................................... 33
7   Maßnahmen des Monitorings (Überwachung) ............................................................................. 34
8      Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................................................ 34

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Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg Freilassing
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1     Einführung
Die Umweltprüfung ist gemäß Baugesetzbuch (BauGB) für Bauleitpläne verpflichtend. Der
Umweltbericht als deren wesentlicher Bestandteil bildet die Grundlage für die Beteiligung der
Öffentlichkeit und stellt eine sachgerechte Abwägung der Umweltbelange dar. Die Anlage 1
des BauGB zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB bildet die Grundlage für die erforderli-
chen Inhalte und die Struktur des Umweltberichtes. Das BauGB formuliert in § 1 Abs. 6 Nr. 7
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere zu berücksichtigen sind.
Der Umweltbericht wird Bestandteil der Begründung und ist dem Bebauungsplan beizufügen.
Die Ers                                                                                       er
Umweltbericht in der Praxis Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanun
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 2003).

1.1   Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebau-
      ungsplans
Der Stadtrat der Stadt Freilassing hat am 21.01.2019 beschlossen, für den Bereich der Grund-
stücke Flur-Nrn. 172 und 193 der Gemarkung Freilassing den Bebauungsplan
                    tellen, um damit die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung
des neuen Bauhofs der Stadt Freilassing zu schaffen. Dazu wurde auch beschlossen, im Paral-
lelverfahren den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Freilassing entsprechend zu ändern.
Die bestehenden Anlagen des Bauhofs der Stadt Freilassing können den an sie gestellten An-
forderungen bereits seit Jahren nicht ausreichend gerecht werden. Die Neuerrichtung eines
zweckmäßigen Bauhofs ist notwendig.
Die Flächen, die am derzeitigen Standort zur Verfügung stehen, sind für einen zur Erfüllung der
heutigen und künftigen Aufgaben ausreichend großen Bauhofs nicht annähernd ausreichend.
Ein neuer Standort ist daher notwendig. Da geeignete Flächen in der Größenordnung des sich
aus den Zuständigkeiten der Stadt ergebenden Flächenbedarfs für den Bauhof innerhalb der
zusammenhängenden Siedlungsfläche nicht verfügbar sind, kommen für einen neuen Standort
überwiegend nur deren Randbereiche in Betracht. Das Areal des bestehenden Bauhofs soll im
Gegenzug einer Innenentwicklung zur Schaffung von Wohnraum zugeführt werden.

Im Jahr 2012 wurde anhand einer Standortanalyse aus vier grundsätzlich in Betracht zu zie-
henden verschiedenen Standorten die Fläche nördlich der Kläranlage als am besten geeignet
ermittelt. Kriterien waren dabei neben Flächengröße, Lage, Verkehrsanbindung, städtebauli-
cher Eingliederung, etc. insbesondere auch die möglichen Synergieeffekte durch die Nähe zu
bzw. die gemeinsame Nutzung mit weiteren städtischen Einrichtungen. Nachdem 2016 durch
den Erwerb eines Grundstücks nördlich der Kläranlage eine ausreichend große Fläche gesi-
chert werden konnte, wurden mit einer städtebaulichen Untersuchung die baulichen Möglich-
keiten auf der verfügbaren Fläche ausgelotet und ein Grundkonzept festgelegt, das nun die
Grundlage für die mittlerweile beauftragte Objektplanung und für den aufzustellenden Bebau-
ungsplan ist.
Ziel ist die Errichtung einer Anlage, in der zum einen flächensparend und zum anderen unter
Nutzung gemeinsamer Infrastruktur die Einrichtungen des kommunalen Bauhofs zusammen
mit denen der Stadtwerke untergebracht werden. Darin integriert wird die bereits bestehende
Energiezentrale als Teil des städtischen Energieverbunds mit mehreren städtischen Einrich-

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Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg Freilassing
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tungen. Durch die Einbindung in den räumlichen Zusammenhang mit der Kläranlage und der
städtischen Sport- und Freizeitanlage Erholungspark Badylon sollen durch Zentralisierung
mehrerer städtischer Einrichtungen an einem Ort weitere Synergieeffekte genutzt werden.
Die Einfügung des Bauhofs in das mit dem Aumühlweg gut erschlossene Gebiet mit den be-
stehenden städtischen Einrichtungen ermöglicht dessen ortsräumliche Abrundung. Mit einer
hochwertigen Eingrünung soll der Ortsrand dort aufgewertet und mit ihm der Übergang in die
freie Landschaft gestaltet werden.
Die vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Freilassing teils als Fläche für
die Landwirtschaft und teils als Fläche für die Kläranlage dargestellt. Um den Bebauungsplan
gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, wird dieser im
Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Abbildung 1: Auszug aus dem Bebauungsplan (Stand 27.07.2021)

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Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg Freilassing
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1.2    Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen fest-
       gelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung
Folgende Datengrundlagen, Fachgesetze oder Fachpläne und technische Verfahren wurden
bei der Erarbeitung des Umweltberichtes berücksichtigt:
      Baugesetzbuch (BauGB)
      Baunutzungsverordnung (BauNVO)
      Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
      Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Bay. Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
      Denkmalschutzgesetz (DSchG)
      Regionalplan Südostoberbayern, Region 18 (Stand 2020)
      Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern       Landkreis Berchtesgadener Land (ABSP)
      (LfU 2014)
      Artenschutzkartierung Bayern (ASK) (Auszug TK-Blatt 8143/44)
      BayernAtlas (Bay. Staatministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat 2021)
      FisNatur Online (LfU 2021)
      Bayerischer Denkmal-Atlas (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 2021)
      Schutzgebiete nach BayNatSchG, NATUR2000-Gebiete (FisNatur Online - LfU 2021)
      Biotopkartierung (LfU 2021)
      Baugrunderkundung Neubau Bauhof, Stadt Freilassing. (IB Gebauer, Stand 05. Sept.
      2017)
      BV Bauhof Freilassing: Bemessungswasserstände GW, Empfehlung Kotierung Gelände
      Außenlagen (IB Gebauer, 27. April 2020)
      Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg , Stadt Freilassing
      (Steil Landschaftsplanung, Stand 13.12.2019).
      Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zum Bebauungsplan
                                                (Steil Landschaftsplanung, Stand 19.04.2019).
      Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Erholungspark Badylon , Stadt Frei-
      lassing (plg - Planungsgruppe Straßer GmbH und aquasoli Ingenieurbüro, 2016)
      Flächennutzungsplan Stadt Freilassing
      Planung Bauhof    Grundrisse und Schnitte( kplanAG, Stand 18.06.2021)
      Entwurf Freianlagen Plan (WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH, Stand
      27.05.2021)
      Leitfa                 klang mit Natur und Lands        (Bayerisches Staatsministerium
      für Landesentwicklung und Umweltfragen 2003)
      Leit                            er Praxis Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleit-
                     ste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern; Bayerisches
      Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 2007)

Allgemeine Vorgaben
Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, das Naturschutzgesetz
und das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden berücksichtigt. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sol-

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len Bauleitplä                                       klung, die die sozialen, wirtschaftlichen
und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generati-
onen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialge-
                                                         § 1 (6) eine anzustrebende ange-
messene Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dar. Zudem ist im Baugesetzbuch formu-
liert, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll (§ 1a).

Des Weiteren ist für die Bauleitplanung das Naturschutzgesetz zu berücksichtigen, wonach
Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu vermeiden bzw. auszugleichen sind.
Diesem Grundsatz wird im gegenständlichen Umweltbericht Rechnung getragen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Bauhof am Aumühlweg ist mit den verbindlich festgeleg-
ten Zielen sowie den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verein-
bar und steht auch in keinem Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans
(vgl. Begründung, S. 4). Im Regionalplan Südostoberbayern, Region 18 (Stand 2020) wird
die Stadt Freilassing als Oberzentrum (zusammen mit Bad Reichenhall als Doppel- oder Mehr-
fachort) bestimmt. (vgl. hierzu Begründung). Gemäß dem Regionalplan Südostoberbayern,
Region 18 (Stand 2020) liegt im Gebiet kein Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet für Boden-
schätze, Windkraftanlage, Landschaft, Hochwasser und Wasserversorgung vor.

Flächennutzungsplan
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan liegen die beiden Grundstücke zur geplanten Errich-
tung des Bauhofes planungsrechtlich im Außenbereich. Die vorgesehene Fläche ist im Flä-
chennutzungsplan der Stadt Freilassing teils als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Flä-
che für die Kläranlage dargestellt. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung
des Bebauungsplans erfolgt nun die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Frei-
lassing. Hierbei wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Fläche für ein Sondergebiet
Bauhof sowie zum Teil als sonstige Grünfläche zur Eingrünung von Bauflächen dargestellt. So
kann der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
werden.

Abbildung 2: 33. Änderung des FNP der Stadt Freilassing, Auszug (Stand 27.07.2021)

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Bebauungsplan Erholungspark Badylon
Für den Südosten des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplans Bauhof am
Aumühlweg bestehen durch den Bebauungsplan Erholungspark Badylon rechtsverbindliche
Festsetzungen. Dort ist ein SO ondergebiet festgesetzt mit Zweckbestimmung Bereich für
Anlagen zur Energieerzeugung (E). Die überbaubare Fläche / Grundfläche (GR) beträgt ma-
ximal 750 m². Der untere Bezugspunkt für die seitliche Wandhöhe, die Höhenlage Fertigfußbo-
den (EG) ist auf 413,2 müNN festgesetzt, die maximale Gebäudehöhe (GH) beträgt 7,5 m.

Abbildung 3: Planteil - Auszug aus dem Bebauungsplan Erholungspark Badylon (13.06.2016)

Arten- und Biotopschutzprogramm
Das Arten und Biotopschutzprogramm (ABSP), herausgegeben vom Bayerischen Landesamt
für Umwelt, trifft für den Geltungsbereich Bauhof am Aumühlweg keine punktuellen Aussa-
gen.

Die projektbezogene Bewertung der genannten, zu berücksichtigenden Fachgesetze, Fachplä-
ne und technischen Verfahren ergibt: Der Bebauungsplan widerspricht nicht den in verschiede-
nen Fachgutachten, fachlichen Erhebungen und rechtlichen Bestimmungen festgelegten und
herausgestellten Zielen des Naturschutzes und anderer Belange, sofern die entstehenden Ein-
griffe ausgeglichen und die übrigen Festsetzungen eingehalten werden.

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2     Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen ein-
      schließlich der Prognose bei Durchführung der Planung

2.1    Beschreibung und Analyse der Umwelt anhand der Schutzgüter

Abbildung 4: Übersichtskarte (Quelle Bayern Atlas 2021)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bauhof am Aumühlweg liegt in Freilassing, im
Nordosten des Stadtgebietes. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 162/2, 172, 193,
162, 169/8, 169/10, 171/8, 171/9 und 199/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 171, 169,
197/1, 197, 199/2, 200/6, 200/5, 221/2, jeweils Gemarkung Freilassing.
Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die landwirtschaftlichen Flächen (Flurstücke
Nrn. 172 und 193) westlich des Aumühlweges und nördlich der Kläranlage bis zur Auenstraße.
Im Südwesten des Flurstücks Nr. 193 liegt das Areal der bestehenden Energiezentrale, die im
Bebauungsplan Erholungspark Badylon                rgebiet ausgewiesen wurde, im Geltungs-
bereich. Auch ein Teilstück der Auenstraße sowie die Wiese (Flur-Nr. 162) nördlich davon lie-
gen im Geltungsbereich. Die Wohnbebauung der Auenstraße (Flur-Nr. 170/2 und 170) liegen
nicht im Geltungsbereich. Im Westen begrenzt der Aumühlweg (221/2 Teilfläche) das Gebiet,
westlich davon liegt das Sondergebiet Erholungspark Badylon. Im Süden grenzt die Kläranlage
(Flur-Nr. 192/1) den gegenständlichen Geltungsbereich an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist relativ eben und liegt auf 411 bis 413 müNN.
Der Bebauungsplan besitzt eine Größe von 1,66 ha.

2.1.1 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur
Der Geltungsbereich, wie das gesamte Stadtgebiet Freilassings und Landkreis Berchtesgade-
ner Land liegen im Biosphärenreservat Berchtesgadener Land.
Im Geltungsbereich befinden sich ansonsten keine Schutzgebiete nach Naturschutzgesetz, wie
Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder NATURA 2000-Gebiet und auch keine Flä-
chen der amtlichen Biotopkartierung.

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2.1.2 Schutzgut Luft und Klima
Das Klima im Gebiet ist von der Lage am Alpenrand geprägt. Die mittlere Jahrestemperatur
beträgt 8,0°C, der Niederschlag in Freilassing im Jahresmittel (1961-1991) ca. 1.200 mm/a.
Großräumig herrscht eine Westwindzone vor. Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen
Stadtrand von Freilassing und damit nicht in der Hauptzuströmrichtung von Kalt- und Frisch-
lauft für das Stadtgebiet. Zudem fungieren Saalach und Saalachaue als Leitbahn von Kalt- und
Frischluft sowie die angrenzenden Auwälder als bedeutsames Entstehungsgebiet von Frisch-
luft. Der Geltungsbereich liegt außerhalb der Saalach-Auen. Der Luftzustrom für Freilassing
aus der Saalachaue erfolgt v.a. südlich der Salzburger Straße, welche aufgrund ihrer Dammla-
ge eine Barriere darstellt. Der Geltungsbereich des Bauhof am Aumühlweg betrifft keinen,
maßgeblich für die Kalt- und Frischluft-Versorgung von Freilassing verantwortlichen Bereich.
Über Wiesen, Acker- und Brachflächen sind ausstrahlungsbedingte Abkühlungsprozesse der
bodennahen Luft sehr hoch, da die Wärmekapazität des Untergrundes gering ist. Daher wer-
den Wiesen, Acker- und Brachflächen als Kaltluftentstehungsflächen bezeichnet. Über den
Acker- und Wiesenflächen, die den Geltungsbereich bestimmen, kann also Kaltluft entstehen.
Gehölz- und Waldflächen dienen der Entstehung von Frischluft. Entsprechende Bestände sind
im Geltungsbereich nicht vorhanden.
Bestehende befestigte, Asphalt-Flächen und Gebäude heizen sich gegenüber unbefestigten
Grünflächen mehr auf, und haben einen wärmespeichernden Effekt.
Für Klima und Lufthygiene kommt dem Gebiet eine geringe bis mittlere Bedeutung zu.

2.1.3 Schutzgut Boden und Fläche
Der Geltungsbereich liegt in der Naturraum-                        s Moor-
(D66) und der Naturraum-             Salzachaue      9-B), sowie nach Meynen/Schmithüsen
in der Naturraum-Einheit 039 Salzach-Hügelland (LfU: Fis-Natur Online 2021).
Der Geltungsbereich und v.a. das untersuchte Baufeld des Bauhofes befindet sich im Bereich
des Salzach- / Saalach-Beckens, einem spätglazial verfüllten ehemaligen Gletscherbecken.
Dementsprechend ist unter einer schwankend mächtigen Decklehmschicht bzw. unter
Schwemmböden mit postglazialen Kiesen zu rechnen, die von spätglazialen Stausedimenten
(Schwemmsande und Beckenschluffe) unterlagert werden.           uer 2017, S. 3)
Nach der geologischen Karte liegt das Gebiet innerhalb der Geologisc        Auenablage-
rung          d und Kies, z.T. unter Flusslehm oder Flussmergel (LfU: BayernAtlas 2021 -
Geologischen Karte von Bayern 1:25.000). Gemäß Übersichtsbodenkarte von Bayern (LfU)
liegen als Böden 19 b Fast ausschließlich Pararendzina aus kiesführendem Carbonatlehm
(Flußmergel oder Schwemmsediment) über Carbonatsand- bis-schluffkies (Schotte vor (LfU:
BayernAtlas 2021 - Übersichtsbodenkarte von Bayern 1:25.000).

Nach § 2 Abs. 2 BBodSchG erfüllt Boden natürliche Bodenfunktionen als Lebensgrundlage und
Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Natur-
haushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen sowie als Abbau-, Aus-
gleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoff-
umwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
Nördlich der Kläranlage und direkt östlich des Aumühlwegs liegt innerhalb des Geltungsberei-
ches die Energiezentrale zum Badylon Freilassing. Das Gebäude wie auch die umgebenden
Flächen sind weitgehend voll versiegelt, so dass Bodengefüge und -struktur deutlich verändert
sind und v.a. die natürlichen Bodenfunktionen nicht erfüllt werden können.
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Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg Freilassing
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Der Geltungsbereich wird weitgehend intensiv landwirtschaftlich mit Grünland und Ackerflächen
genutzt. Dort liegen keine naturnahen Böden vor, sondern die Böden und teils auch deren
Funktionen sind durch die intensive Nutzung überprägt.
Für den Geltungsbereich liegt bei Erstellung des Umweltberichtes ein Baugrundgutachten des
Büros Gebauer (2017) vor. Zur Baugrunderkundung wurden im Februar 2017 sechs Bagger-
schürfe und drei Drucksondierungen durchgeführt. Dabei zeigte sich im Baufeld folgender
Schichtenaufbau (IB Gebauer 2017, S. 5 ff.):
    Oberboden: 0,2 bis 0,3 m mächtige Mutterbodenlage, im Wesentlichen stark humose,
    gemischtkörnige Böden sowie Schluffe mit organischen Beimengungen
    Bindige Deckschichten (Decklehm, zum Teil Schwemmböden): In der überwiegenden
    Anzahl der Aufschlüsse folgen unter dem Oberboden zum Teil in kontinuierlichem Über-
    gang bindige Deckschichten aus Decklehmen und Schwemmböden; feinsandige Schluffe,
    die zum Teil in stark schluffige Feinsande (Mehlsande) übergehen, zum Teil mit organi-
    schen / humosen Beimengungen
    Schichtuntergrenze liegt in den Aufschlüssen zwischen ca. 0,3 (S 4) und 1,0 m uGOK
    (CPT 4), kann jedoch wie aus dem Umfeld bekannt bis > 1,5 m uGOK reichen.
    Schichtenmächtigkeit zwischen ca. 0,2 und 0,7 m
    Postglaziale Kiese und Sande: schwach schluffige, vereinzelt schluffige sandige Kiese
    mit wechselnden Stein- und Blockanteilen. Innerhalb der Kiese finden sich wechselnd
    mächtige Sandzwischenlagen, die zum Teil wieder Zwischenlagen aus feinkörnigen
    Schwemmböden enthalten.
    Schichtuntergrenze liegt zwischen ca. 3,0 (CPT 3) und ca. 3,7 m uGOK (CPT 7).
    Schichtmächtigkeit zwischen ca. 2,1 (CPT 3) und > 2,6 m (S 5).
Unter den nacheiszeitlichen Kiesen folgen die Böden der so genannten spätglazialen Be-
ckensedim                            :
    Sandige Beckensedimente: überwiegend stark schluffige, vereinzelt schluffige Feinsande
    und Feinsand / Schluff-Gemische. Der Übergang zu den bindigen Beckensedimenten /
    Beckenschluffe ohne Sandlagen lag in den Drucksondierungen bei ca. 15 - 16 m uGOK.
    Bindige Beckensedimente (Seeton / Beckenschluffe): ab einer Tiefe von ca. 15 - 16 m
    uGOK keine Sandlagen; dort Sand-Schluff-Gemische angetroffen, die Beckensedimente
    stehen als feinsandige bis schwach feinsandige, tonige Schluf
    Die Schichtuntergrenze wurde bis zur maximalen Sondiertiefe von 20 m nicht erreicht.

Im Geltungsbereich ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit Altlasten zu rechnen.

2.1.4 Schutzgut Grundwasser und Niederschlagswasser
Das Baugrundgutachten zeigt, dass im Bereich des Baufeldes der Grundwasserhorizont in-
nerhalb der postglazialen Kiese / Sande ausgebildet [ist], wobei das Grundwassergefälle von
SW nach NO verläuft. Bei Herstellung der Schürfe für das Baugrundgutachten wurde im Be-
reich des geplanten Bauhofes (Flur-Nr. 193, 172) Grundwasser in einer Tiefe von 2,4 m unter
Gelände (eingespiegelt: 408,5 müNN) am Schurf 6 und 2,6 m unter Gelände (eingespiegelt:
409,1 müNN) am Schurf 1 bis zu und 3,0 m unter Gelände (eingespiegelt: 408,5 müNN) am
Schurf 5 angetroffen (IB Gebauer 2017, S. 14). In dem direkt südlich des Baufeldes gelegenen
Grundwasserbeobachtungspegel auf dem Gelände der Kläranlage wurde am 07.06.2013 der
bisherige Grundwasser Höchststand mit 411,95 müNN gemessen. (IB Gebauer 2017, S. 14).
Für das geplante Baufenster kann von einem Bemessungswasserstand 411,95 müNN ausge-
gangen werden, auf den Sicherheitszuschlag kann nach Einschätzung des Büros Gebauer
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(2020) aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse verzichtet werden. Für befestigte Außen-
anlage empfiehlt das Büros Gebauer (2020) diese nicht unter ± 411,80 müNN zu kotieren.
Im Geltungsbereich ist kein Überschwemmungsgebiet festgesetzt und kein Trinkwasser- oder
Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen, ebenso bestehen keine wassersensiblen Bereiche.

2.1.5 Schutzgut Oberflächenwasser
Im Geltungsbereich liegen keine offenen Fließgewässer oder Stillwasserflächen vor. Im Südos-
ten fließt der Hammerauer Mühlbach mit einem Abstand von mind. 60 m zur südlichen Grenze
des Geltungsbereiches. Der Mühlbach wird am Hammerauer Wehr von der Saalach abge-
schlagen und fließt parallel zur Saalach nach Norden.
Der Erholungspark Badylon wurde beim Hochwasser im Juni 2013 massiv überflutet. Das
Hochwasser der Saalach war größer HQ100. Seither wurden verschiedene Maßnahmen zum
Hochwasserschutz realisiert die den Hochwasserschutz von Freilassing verbessert haben.

2.1.6 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
D                                                      nachfolgend beschrieben, wobei im
Bereich der die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Erholungspark Badylon
enthält diese Festsetzungen als Ausgangsbestand zu bewerten sind.

Abbildung 5: Festsetzungen des Bebauungsplans Erholungspark Badylon und Bestandskartierung
Biotop- und Nutzungstypen

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Im Westen des Geltungsbereiches bestehen durch den Bebauungsplan
Badylon Festsetzungen. Der Aumühlweg (Flur-Nr. 221/2) und die Abzweigung in die Auen-
straße sind als öffentliche Straßenverkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Im
Südwesten des Flurstücks Nr. 193 ist auf einer Fläche von ca. 1.880 m² ein SO ondergebiet
festgesetzt mit Zweckbestimmung Bereich für Anlagen zur Energieerzeugung (E). Dort sind
750 m² als überbaubare Fläche festgelegt, in der das Gebäude der Energiezentrale errichtet
wurde. Für die Flächen außerhalb des Baufenster gibt es über das SO hinaus keine Festset-
zungen. Im Ist-Zustand ist die Fläche nördlich des Gebäudes vollständig asphaltiert. Im Süden
liegt eine Rasenfläche bzw. unmittelbar an das Gebäude angrenzend eine spärlich bewachse-
ne Schotterfläche (ca. 5 m breiter Streifen entlang des Gebäudes).

Abbildung 6: Energiezentrale, Blick von der nord-        Abbildung 7: Energiezentrale, Blick vom Aumühl-
östlichen Ecke über den asphaltierten Vorplatz           weg nach Nordosten zum Gebäude
Richtung Südwesten

Die weiteren Flächen des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg
liegen außerhalb der Grenzen eines bestehenden Bebauungsplanes, dort bestehen dement-
sprechend keine Festsetzungen. Die restliche Fläche der Flur-Nr. 193 wird als Acker intensiv
landwirtschaftlich genutzt. Entlang des Aumühlwegs besteht ein schmaler Wiesenstreifen, der
arten- und strukturarm ist und von Gräsern dominiert wird. Im Osten des Ackers grenzt im Be-
reich der Flur-Nr. 172 intensiv landwirtschaftlich genutztes Grünland an. Im Südosten des Flur-
stücks besteht eine landwirtschaftliche Lagerhalle mit vorgelagerter Betonfläche bis zu einem
Feldweg (der außerhalb des Geltungsbereiches liegt). Im Norden der landwirtschaftlichen Flä-
chen verläuft die asphaltierte Auenstraße, die vom Aumühlweg die Anwesen Auenstraße 21
und 26 erschließt, sowie weiter nach Osten bzw. Nordosten in die landwirtschaftliche Flur und
zur B20 führt. Den nördlichsten Bereich des Geltungsbereiches bildet das Flurstück Nr. 162,
das ebenfalls intensiv landwirtschaftlich als Intensivwiese genutzt wird.

Abbildung 8: Blick von der Auenstraße in Richtung        Abbildung 9: Flur-Nr. 162, Blick vom Aumühlweg
Südwesten zur Kläranlage und Energiezentrale             nach Osten entlang Auenstraße

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Der gesamte Geltungsbereich ist als arten- und strukturarm zu bewerten und hat aus floristi-
scher Sicht eine geringe Wertigkeit.

Abbildung 10: Panorama-Aufnahme von der Nordostecke der Energiezentrale Richtung Norden und
Osten (Kläranlage)

Entsprechend der arten- und strukturarmen Ausstattung des Geltungsbereiches hinsichtlich der
Flora, bietet das Gebiet auch keine bedeutsamen Lebensräume für die Tierwelt.
Im Geltungsbereich und im näheren Umgriff (mind. 100 m) liegen keine Nachweise der Arten-
schutzkartierung (ASK 2021). Im Abstand von 145 m liegt der ASK-Fundpunkt 81430514
 83395 Freilassing, Aumühlweg      t Nachweisen von Fledermäusen (unbestimmt), Fledermäu-
sen der Gattungen Myotis und Pipistrellus sowie Nyctalus leisleri/Eptesicus seroti-
nus/Vespertilio discolor aus dem Jahr 2019.
Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine Relevanzprüfung zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie ein Artenschutzfachbeitrag, jeweils vom Büro Steil
Landschaftsplanung erstellt. Vorab anzumerken ist, dass das damalige Untersuchungsgebiet
zum Artenschutz insgesamt deutlich größer war als der jetzige Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes, allerdings den Wiesenstreifen nördlich der Auenstraße nicht beinhaltet hat. Nach
erfolgter Relevanzprüfung wurden folgende Artengruppe erhoben: Fledermäuse (durch Detek-
torbegehung, batcorder um Rufe aufzuzeichnen und Einflugbeobachtungen), europäischen
Vogelarten sowie prüfungsrelevanten Reptilienarten. Im Rahmen der Kartierungen zum Arten-
schutzfachbeitrag gelangen im Geltungsbereich selbst keine Nachweise von Arten (keine Brut-
vögel, keine Reptilien, keine Käfer). Insgesamt wurden im Plangebiet weder Ein- oder Ausflü-
ge von Fledermäusen in oder aus Gebäude(n) oder Bäume(n) beobachtet. Allerdings wurden
Fledermäuse beobachtet, die aus dem Holzstoß neben dem Schuppen im nordwestlichen Be-
reich des Untersuchungsgebiets auszufliegen schienen. Dort konnte auch Fledermauskot ge-
funden werden. Die im Rahmen der Kartierungen festgestellten Fledermausarten sind die Arten
des oben genannten ASK-Nachweises Nr. 81430514, deren Lebensraum v.a. in den Gehölz-
beständen und Gebäuden südlich des Geltungsbereiches liegen wird. Im Gehölz südlich des
Geltungsbereiches (Gehölz stockt auf Flurstück der Kläranlage) wurde ein Feldsperling nach-
gewiesen. Im Rahmen der faunistischen Kartierungen zur saP wurden weitere Vogelarten, be-
obachtet: Eisvogel (Nahrungssuche am Mühlbach), Graureiher (Nahrungssuche am Mühlbach),
Grünspecht (Nahrungssuche am Mühlbach), Stieglitz (Brutverdacht an Straße südlich der Klär-
anlage), Klappergrasmücke (Nahrungssuche an Straße südlich der Kläranlage), Grauschnäp-
per (Brutverdacht an Straße südlich der Kläranlage), Lachmöwe (am Klärbecken), Haussper-
ling (Brutverdacht im Gelände der Kläranlage), Star (Nahrungsgast). Nach Einschätzung von
Fr. Steil (schriftl. Mitteilung, 02.08.2021) sind Wiesenbrüter auf den Flächen auch aufgrund der
Bebauung 70 m nördlich des Plangebietes auszuschließen.

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2.1.7 Schutzgut Mensch

Lärm, Emissionen
Vom Büro Möhler + Partner Ingenieure AG , München, wurde eine schalltechnische Untersu-
chung zum Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg durchgeführt. Im Vorentwurf dieses Gut-
achtens, Stand Jan. 2021, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen
(Anlagen-, Sportanlagen- und Verkehrslärm) und vom Plangebiet ausgehenden Schallemissio-
nen (Anlagen- und Verkehrslärm) rechnerisch prognostiziert und beurteilt. Auf den
Geltungsbereich aber auch auf die Umgebung inkl. schutzbedürftiger Nachbarschaft
(Wohnbebauung, Büronutzung in der Kläranlage) wirken im Ist-Zustand Schallemissionen von
Kläranlage, Energiezentrale und Sportanlagen im Erholungspark Badylon ein (vgl. Möhler +
Partner 2021, S. 13 ff.). Des weiteren wirken Schallemissionen aus Verkehrsgeräuschen durch
die östlich gelegene B20 und die im Süden liegende B304 auf das Gebiet ein. Die höhsten
Verkehrslärmimmissionen treten dabei im südöstlichen Plangebiet auf. (vgl. Möhler + Partner
2021, S. 23 f.).

Wohnen
Im Nordwesten, Osten und Nordosten des Geltungsbereiches besteht Wohnbebauung. Für die
Wohnbebauung in der Nachbarschaft zum                                   g    esteht kein
Bebauungsplan. Daher wird in der Schalltechnischen Untersuchung die Schutzbedürftigkeit der
Nachbarschaft anhand des aktuellen Flächennutzungsplans bestimmt: Mischgebiet, westlich
der Laufener Straße Allgemeine Wohngebiete. Details sind der schalltechnischen Untersu-
chung zum Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg (Möhler + Partner 2021) zu entnehmen.

Erholung
Der Geltungsbereich selbst dient nicht der Erholung oder Erholungsnutzung. Im Westen, west-
lich des Aumühlweges, schließt der Erholungspark Badylon mit zahlreichen Sport- und Frei-
zeiteinrichtungen an. Dort gibt es Fußballplätze, Leichtathletikanlage, Beachvolleyball, Tennis-
platz, Skatepark, Schwimmbad, Turnhalle Badylon, TSV-Sporthalle, Kletterwand, Vereinsju-
gendheim, Spielplatz und Fahrradübungsplatz. Der Erholungspark ist eine wichtige Freizeit-
und Erholungseinrichtung von Freilassing.

Menschliche Gesundheit
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat keine besondere Bedeutung für die menschli-
che Gesundheit.

2.1.8 Schutzgut Landschaft
Großräumig ist das Landschaftsbild in Freilassing von der Lage am Alpenrand geprägt.
Der Geltungsbereich liegt am östlichen Stadtrand von Freilassing und wird von strukturarmen
landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägt. Das Gebiet ist vom Aumühlweg und der Auenstraße,
teils auch vom Erholungspark Badylon, der Kläranlage und der randlichen Wohnbebauung Au-
enstraße/Prielweg (Salzburghofen) aus sehr gut einsehbar. Auch von der B20 aus ist das Ge-
biet sichtbar (siehe nachfolgende Abbildung). Nur die beiden Wohngebäude an der Auenstraße
und der Stadel im Osten unterbrechen die freie Sicht über das ebene Gelände und den Blick
auf die Kläranlage mit randlicher Gehölzeingrünung und den Erholungspark Badylon, der ent-
lang des Aumühlweges gut eingegrünt ist. Im Geltungsbereich selbst fehlen prägende Struktu-
ren.

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                 Kläranlage     Auenstraße 26     Auenstraße 21

        Stadel

Abbildung 11: Blick von nördlich der Unterführung unter der B20 zum Geltungsbereich

2.1.9 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Im Geltungsbereich sind keine bedeutenden Kultur- oder Sachgüter vorhanden. Es liegen keine
Bau- und Bodendenkmäler im Geltungsbereich und angrenzende vor (BayernAtlas 2021).

2.1.10 Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
Über die immer vorhandenen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind
keine besonderen Wechselwirkungen hervorzuheben.

2.2   Prognose bei Durchführung des Projektes
Die Durchführung des Projektes führt bei den Schutzgütern voraussichtlich zu folgenden Aus-
wirkungen und Beeinträchtigungen*:
*Dabei werden für die Beschreibungen der Auswirkungen im Bereich der Energiezentale die
bestehenden, rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes      olungspark Badylon
als Istzustand herangezogen.

2.2.1 Schutzgut Luft und Klima
Der Geltungsbereich liegt in keinem relevanten Zuströmbereich oder Leitbahn für die Luft-
versorgung von Freilassing. Er stellt kein bedeutsames Gebiet der Frischluftentstehung dar und
hat als Kaltluftentstehungsgebiet eine eher untergeordnete Bedeutung im Vergleich zu den
großen angrenzenden Freiflächen im Norden/Nordosten. Durch die Aufstellung des Bebau-
ungsplanes und die dadurch möglichen Bauwerke/Gebäude sowie neuen befestigten Flächen
(Verkehrsflächen, Park-/Stellflächen, etc.) gehen jedoch lokal Flächen der Kaltluftentste-
hung verloren, Acker und Grünland, welche im Bestand der Entstehung von Kaltluft dienen.
Teils betrifft die überbaubare Fläche und befestige Flächen auch Flächen, welche bereits im
IST-Zustand versiegelt und überbaut sind. Über den dort entstehenden Gebäuden, Asphalt-
und Betonflächen ist der ausstrahlungsbedingte Abkühlungsprozess der bodennahen Luft sehr
gering. Die befestigte Asphaltfläche/Gebäude heizt sich stärker auf als Vegetationsflächen und
speichert Hitze. Mindernd wirkt sich hierbei die festgesetzte Anlage von ca. 1.600 m² extensiv
begrünter Dachflächen aus. Insgesamt kommt es abzüglich des Gründaches so auf ca. 7.800
m² zu einer Reduktion von Kaltluftentstehungsflächen durch neue Versiegelung/Überbauung,
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welche aber im Vergleich zu den umliegenden weitläufigen Acker-/Wiesenflächen von geringer
Bedeutung ist. Im Rahmen der Grünordnung sind im Gebiet (v.a. Ausgleichsflächen) umfang-
reiche Baumpflanzungen vorgesehen, so dass dem Gebiet künftig im gewissem Maß eine Be-
deutung für die Frischluftentstehung zukommt.
Die geplanten Gebäude werden mit einer Wandhöhe von 423,5 müNN bis 417,5 müNN festge-
setzt und liegen damit 5,5 bis 11,5 m über dem festgesetzten Erdgeschoß-Fertigfußboden bzw.
ca. 6,5 m über best. Geländeoberkante (Bereich 7), der Streusalzsilo mit 18 m Höhe. Die Ge-
bäude, die v.a. in Richtung Nordosten eine Art Riegel (mit einer Höhe von 11,5 bis 5,5 m) bil-
den, können eine Barriere für den Luftstrom, insbesondere bodennah fließende Kaltluft, und
Luftaustausch darstellen. Für den Geltungsbereich und unmittelbar angrenzend kann es zu
einer etwas verminderten Kalt- und Frischluft-Zufuhr kommen. Allerdings liegt der Bauhof nicht
in der Hauptwindrichtung aus Westen. Für die Wohnbebauung im Norden sowie den Erho-
lungspark Badylon sind hinsichtlich der Kalt- und Frischluftzufuhr somit keine relevanten Wir-
kungen zu erwarten. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Barrieren und Querriegel
durch vorhandene Baukörper und da die Baukörper nicht in der Hauptwindrichtung für das
Stadtgebiet liegt, sind die zu erwartenden Auswirkung von geringer bis mittlerer Schwere.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist betriebsbedingt kein relevantes zusätzliches Verkehrsauf-
kommen (im Vergleich zum bestehenden Bauhof) zu erwarten, welches zu erhöhten Emissio-
nen (Bildung von Staub, Abgasen) führen könnte. Lediglich der Standort des Bauhofes wird um
ca. 300 m nach Südosten, aus einem Wohnumfeld an den Stadtrand, verschoben. Die Er-
schließung des Bauhofes erfolgt vom Aumühlweg aus, der im Süden an die Salzburger Straße
(Staatsstraße 2104) angebunden ist. Die bestehende öffentliche Verkehrserschließung bleibt
unverändert. Betriebsbedingter Verkehr über die Auenstraße in das unmittelbar angrenzende
Stadtgebiet wird, auch aufgrund der dort weiterhin geltenden Verkehrsbeschränkung auf Anlie-
ger nur in untergeordnetem Maß notwendig sein. Siehe hierzu auch Ausführungen, Kap. 2.2.7.
Temporär entstehen während der Bauarbeiten erhöhte Schadstoff-/Staubemissionen, auch für
angrenzende Gebiet. Eine dauerhaft merkbare Veränderung des Schutzgutes Klima/Luft ist
dabei jedoch nicht zu erwarten.
Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll bei Bebauungsplänen Den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die
der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden              er Grund-
satz ist in der Abwägung zu berücksichtigen. In der Begründung zum Bebauungsplan wurden
daher unter Punkt 6 bewertet und abgewogen, inwiefern klimabezogenen Aspekten im Bebau-
ungsplan Berücksichtigung finden.
Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverord-
nung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenz-
werte nicht überschritten werden gefährdet der Bebauungsplan nicht (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 h
BauGB). Im Landkreis Berchtesgadener Land sind keine entsprechenden Gebiete vorhanden.

Schutzgut          baubedingte     anlagebedingte       betriebsbedingte   Erheblichkeit gesamt
                   Erheblichkeit   Erheblichkeit        Erheblichkeit
Luft und Klima     mittel          gering bis mittel    gering             gering bis mittel

2.2.2 Schutzgut Fläche
Grundsätzlich ist ein sparsamer Umgang mit Fläche erstrebenswert. Neue Versiegelungen und
Überbauungen von Boden sind möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten.

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Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg Freilassing
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bauhof am Aumühlweg umfasst eine Flächen-
größe von 1,66 ha. Davon entfallen 18 % der Fläche (3.035 m²) auf Bereiche, die im Geltungs-
bereich des bestehenden Bebauungsplans Erholungspark Badylon              und damit auf ein
Gebiet, das zum überwiegenden Anteil durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan als über-
baubare Fläche, Verkehrsfläche oder sonstige Flächen im SO festgesetzt ist. Hier werden kei-
ne neuen Flächen beansprucht.
Durch den Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg werden auf 13.378 m² erstmals Festset-
zungen durch einen Bebauungsplan getroffen, wobei dort auf 2.282 m² Ausgleichsflächen, auf
9.394 m² überbaubare Fläche, Parkplätze und sonstige Fläche, auf ca. 350 m² Straße sowie
auf 1.457 m² Fläche zur Durchgrünung festgesetzt werden. Derzeit werden diese Flächen wei-
testgehend intensiv landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzt. Durch die Planung wer-
den ca. 1,3 ha bisher landwirtschaftlich genutzten Bodens für bauliche Zwecke in Anspruch
genommen.
Positiv zu bewerten ist, dass durch die Standortwahl am Aumühlweg unmittelbar angrenzend
an die Energiezentrale und die Kläranlage, eine Fläche in bereits gut erschlossener Lage im
unmittelbaren Anschluss an bestehende Einrichtungen gewählt wurde, da dadurch eine flä-
chensparende Entwicklung möglich. Es ist z.B. kein zusätzlicher Flächenbedarf für weitere Er-
schließung erforderlich.
Insgesamt ist der Flächenbedarf als mittel einzustufen.

Schutzgut   baubedingte     anlagebedingte   betriebsbedingte   Erheblichkeit gesamt
            Erheblichkeit   Erheblichkeit    Erheblichkeit
Fläche      mittel          mittel           mittel             mittel

2.2.3 Schutzgut Boden
Grundsätzlich entstehen durch neue Gebäude und die Anlage von Verkehrsflächen Versiege-
lung/Überbauung von Boden. Bei Eingriffen in den Boden kommt es zu Veränderungen der
Lagerung, der Geomorphologie und zur Beeinträchtigung bzw. durch Versiegelung zum Verlust
der natürlichen Bodenfunktionen.
Im Bereich des Bebauungsplans rholungspark Badylon (3.035 m²) sind bereits ca. 1072 m²
als öffentliche Straße und zu ca. 1.935 m² als Sondergebiet mit einer überbaubaren Fläche /
Grundfläche (GR) von maximal 750 m² festgesetzt. Hier erfolgen durch den gegenständlichen
Bebauungsplan keine relevanten Änderungen. Die Straßenfläche bleibt erhalten. Die überbau-
bare Fläche wird auf knapp 900 m² erhöht, zu Lasten von derzeit asphaltierten Freiflächen. Die
bestehende Grünfläche im Süden der Energiezentrale wird nun als Fläche zur Randeingrünung
und Durchgrünung festgesetzt und damit planungsrechtlich gesichert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen im bisherigen Außenbereich eine neue
Versiegelung (außerhalb des best. Bebauungsplanes Badylon) auf 9.394 m² durch überbauba-
re Fläche (Gebäude), Parkplätze und sonstige (befestigte) Flächen (gemäß Entwurf Freianla-
genplan WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH, Stand 27.05.2021: v.a. Betonsteinpflas-
ter) und Straßenfläche. Die Überbauungen/Versiegelungen kommen großteils über mäßig na-
turnahem Boden (Acker, Wiese) zu liegen. Dabei kommt es (weitestgehenden) zum Verlust der
natürlichen Bodenfunktionen. In den randlich angrenzenden Ausgleichsflächen und Flächen zur
Randeingrünung und Durchgrünung, die häufig als Geländemulden zur Versickerung von Nie-
derschlagswasser angelegt werden, können nach einer gewissen Zeit die natürlichen Boden-
funktionen wieder gut erfüllt werden, teils besser als auf der bestehenden Ackerfläche.

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Unter den Gebäuden ist gemäß Planung kplanAG ein Bodenaustausch von ca. 2 m unter Ge-
lände bis auf die Unterkante des Decklehms notwendig (ca. 1,3 bis 2 m unter GOK). Der Bo-
denaustausch erfolgt teils über die gesamte Grundfläche der Gebäude (z.B. Bauteil 1) zzgl.
Umgriff, teils nur im Bereich der Außenmauern der Gebäude (z.B. Bauteil 2 und 3).
Neben bzw. vor der Überbauung/Versiegelung erfolgen Veränderungen des Bodens und des
Bestandsgeländes durch Geländeauftrag. Gemäß der Schnitte von kplanAG wird im geplanten
Innenhof des Betriebsgeländes das Bestandsgelände auf das Niveau des Erdgeschoss-
Fertigfußboden mit ca. 412 müNN erhöht (Bestand ca. 411 müNN bis 412 müNN). Teils wer-
den auch die randlichen Freiflächen auf dieses Niveau angehoben, wobei in den Flächen zur
Randeingrünung und Durchgrünung sowie Ausgleichsfläche zudem Geländemodellierungen
zur Herstellung der Versickerungsmulden (Entwurf Freianlagenplan WLG Wollborn Land-
schaftsarchitekten GmbH, Stand 27.05.2021) erfolgen werden.
In Summe entstehen deutliche Eingriffe in den Boden durch Überbauung und Versiegelung,
welche aufgrund des Flächenbedarfs als mittel bis hoch einzustufen sind.

Schutzgut      baubedingte       anlagebedingte        betriebsbedingte   Erheblichkeit ge-
               Erheblichkeit     Erheblichkeit         Erheblichkeit      samt
Boden          mittel bis hoch   mittel                mittel             mittel bis hoch

2.2.4 Schutzgut Grundwasser und Niederschlagswasser
Das Baugrundgutachten des IB Gebauer (2017) zeigt, dass im Geltungsbereich oberflächen-
nahe Grundwasserstände anzutreffen sind und der Grundwasserhorizont im geplanten Baufeld
innerhalb der postglazialen Kiese / Sande ausgebildet ist. In den Schürfen im Geltungsbereich
stand am 24.02.2017 Grundwasser in einer Tiefe von ca. 2,4 m bis 3,0 m unter Gelände (408,2
bis 409,1 müNN) an. Im Bereich der Kläranlage wurde an einem Pegel im Jahr 2013 (Hoch-
wasserereignis) ein Höchststand des Grundwassers von 411,95 müNN gemessen. 411,95
müNN sind als Bemessungswasserstand anzusetzen (vgl. Kap. 2.1.4).
Die geplanten Gebäude werden nicht unterkellert, bis auf eine mögliche Montagegrube (Erläu-
terungsbericht HLS - LPH 2 NEUBAU BAUHOF FREILASSING, Ingenieurbüro A. Graßmann
GmbH, 1.7.2020). Es dringen damit keine größeren, flächigen Bauteile, v.a. Keller, in grund-
wasserführende Schichten ein. Allerdings erfolgt im Bereich der geplanten Gebäude vorab ein
Bodenaustausch bis auf die Unterkante des Decklehms und anschließend eine Geländeauffül-
lung, so dass eine Erdgeschoß-Fertigfußbodenhöhe von 412 müNN erreicht wird. Auch im Be-
reich der Freifläche (auch im Innenhof und teils auch den angrenzenden Freiflächen) erfolgt
eine Geländeauffüllung auf ca. 412 müNN. Die Baukörper und Gründungen inkl. Bodenaus-
tausch liegen nicht im Grundwasserstrom (der v.a. in den postglazialen Kiesen/Sanden fließt),
allerdings liegen Gründungen inkl. Bodenaustausch im Bereich des höchsten zu erwartenden
Grundwasserstandes von 411,95 müNN.
Die neu bzw. zusätzliche Versiegelung, welche durch die Aufstellung des Bebauungsplans
 Bauhof am Aumühlweg ermöglicht werden, führen zu einer Verringerung der Fläche für die
Grundwasserneubildung. Grundsätzlich ist eine breitflächige Versickerung des Oberflächen-
und Niederschlagswassers vor Ort anzustreben und vorgesehen. Es ist ein umfassendes Kon-
zept zur Niederschlagswasserbeseitigung zu den Bauantragsunterlagen zu erstellen. Das Nie-
derschlagswasser (der Dachflächen) und der Hofflächen ist zu sammeln und möglichst breitflä-
chig über die belebte Oberbodenzone vor Ort in den Untergrund zu versickern. Gemäß Bau-
grundgutachten des IB Gebauer (2017, S. 19) sind die unter den bindigen Deckschichten an-
stehenden postglazialen Kiese für eine Wiederversickerung des anfallenden Oberflächen- /
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Bebauungsplan Bauhof am Aumühlweg Freilassing
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Niederschlagswasser prinzipiell geeignet. Aufgrund der geringen Mächtigkeit der Kieslage und
der geringen durchlässigen Sandzwischenlagen bietet sich die Ausbildung von Sickerrigolen
an.

Eine Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels (z. B.
durch Überflutungen) ist nicht in besonderem Maße gegeben. In den textlichen Hinweisen des
Bebauungsplanes ist daher Folgendes verankert: Starkniederschläge können flächendeckend
überall auftreten. Voraussichtlich werden solche Niederschläge aufgrund der Klimaänderung an
Häufigkeit und Intensität weiter zunehmen. Zum Schutz vor Schäden durch flächenhaften Ab-
fluss von Wasser und Schlamm sowie Erosionen im Falle von Sturzfluten sind eigenverantwort-
lich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei ist auch das von außen dem Geltungsbe-
reich zufließende Wasser zu berücksichtigen. Eine hochwasserangepasste Bauweise (z. B.
wasserdichte Keller und Lichtschächte, Auftriebssicherungen bei unterirdischen Lagertanks)
wird deshalb empfohlen. Nachteilige Auswirkungen auf Ober- oder Unterlieger sind dabei aus-
zuschließen. § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist zu beachten.

Schutzgut         baubedingte        anlagebedingte           betriebsbedingte      Erheblichkeit gesamt
                  Erheblichkeit      Erheblichkeit            Erheblichkeit
Grundwasser       mittel             mittel                   gering                mittel

2.2.5 Schutzgut Oberflächenwasser
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen keine offenen Fließ- oder Stillgewässer.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind für Oberflächengewässer, wie den mind.
60 m vom Gebiet entfernten Hammerauer Mühlbach, keine relevanten Wirkungen zu erwarten.

Schutzgut       baubedingte          anlagebedingte            betriebsbedingte        Erheblichkeit gesamt
                Erheblichkeit        Erheblichkeit             Erheblichkeit
Oberflächen-    keine nachteiligen   keine nachteiligen        keine nachteiligen      keine nachteili-
wasser          Wirkungen            Wirkungen                 Wirkungen               gen Wirkungen

2.2.6 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die damit möglichen Bautätigkeiten führen lokal zu
Eingriffen in Vegetationsbestände und Lebensräume.
Im westlichen Teilgebiet des Bebauungsplans sind derzeit rechtskräftig durch den Bebau-
ungsplan Erholungspark Badylon Baufläche/überbaubare Fläche (ca. 750 m²), sonstige
(befestigte) Flächen im Sondergebiet (ca. 1.213 m²) und öffentliche Verkehrsflächen (ca.
1.072 m²) festgesetzt. Durch die gegenständliche Bebauungsplanänderung bleiben Straßenflä-
chen erhalten. Es erfolgt eine kleinflächige Veränderung und Erweiterung der Baugrenzen (bis-
her überbaubare Fläche 750 m², künftig ca. 900 m²), wobei sonstige Flächen (asphaltiert) im
gleichen Umfang reduziert werden. Zudem werden an den Rändern und v.a. im Süden der
Baugrenze Flächen für Randeingrünung und Durchgrünung (ca. 550 m²) neu festgesetzt und
planungsrechtlich gesichert. Eine weitere Verbesserung gegenüber dem Bestandsbebauungs-
plan ist die Festsetzung von zu pflanzenden Bäumen.
Die Hauptflächen des gegenständlichen Geltungsbereiches lagen bisher nicht im Bebauungs-
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