Gemeinde Lederhose LANDKREIS GREIZ - Bebauungsplan Sondergebiet "Tankstelle Anschlussstelle Lederhose" - Gesellschaft für Ökologie und ...

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Gemeinde Lederhose LANDKREIS GREIZ - Bebauungsplan Sondergebiet "Tankstelle Anschlussstelle Lederhose" - Gesellschaft für Ökologie und ...
Gemeinde Lederhose
                       LANDKREIS GREIZ

       Bebauungsplan Sondergebiet
   "Tankstelle Anschlussstelle Lederhose"

                  Begründung mit Umweltbericht
                         - Vorentwurf -

Stand: 25. Mai 2021
Gemeinde Lederhose LANDKREIS GREIZ - Bebauungsplan Sondergebiet "Tankstelle Anschlussstelle Lederhose" - Gesellschaft für Ökologie und ...
2                    Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“- Vorentwurf
25. Mai 2021                                                                            22107_Begründung.doc

                       Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung, GÖL mbH, Weida
               Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
Gemeinde Lederhose LANDKREIS GREIZ - Bebauungsplan Sondergebiet "Tankstelle Anschlussstelle Lederhose" - Gesellschaft für Ökologie und ...
Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ - Vorentwurf                                                                     3
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INHALT

1         Planungsanlass und Lage des Bebauungsgebietes ..................................................................5
    1.1   Aufgaben der Bauleitplanung ...........................................................................................................5
    1.2   Lage, Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes .................................................................5
    1.3   Übergeordnete Planungen und rechtliche Festsetzungen ...............................................................6
    1.4   Plangrundlage ..................................................................................................................................8
2         Konzeption und Planinhalt des Bebauungsplanes .....................................................................8
    2.1   Anlass und Notwendigkeit der Planung (Planbegründung) ..............................................................8
    2.2   Wahl des Planverfahrens .................................................................................................................9
    2.3   Planinhalt ........................................................................................................................................10
    2.4   Erschließung ...................................................................................................................................13
    2.5   Sonstige Belange ...........................................................................................................................13
    2.6   Immissionsschutz ...........................................................................................................................14
    2.7   Bodenordnung ................................................................................................................................14
3         Umweltbericht ...............................................................................................................................14
    3.1   Einleitung ........................................................................................................................................14
     3.1.1         Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes .....................14
     3.1.2         Übergeordnete Ziele .............................................................................................................14
    3.2   Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...............................................................15
     3.2.1         Natur und Landschaft ............................................................................................................15
     3.2.2         Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung .........................................................................20
     3.2.3         Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung .................................................................20
     3.2.4         Kultur- und sonstige Sachgüter .............................................................................................20
    3.3   Prognose der Umweltauswirkungen und Alternativenprüfung .......................................................21
     3.3.1         Prognose bei Nichtdurchführung des Plans (Status-Quo-Prognose) ...................................21
     3.3.2         Prognose bei Durchführung des Plans (Konfliktanalyse) .....................................................21
     3.3.3 Sonstige zu betrachtende Belange gem. Pkt. 2 b Nr. cc - hh der Anl. 1 zum BauGB .................24
     3.3.4         Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Umweltwirkungen .............................26
     3.3.5         Naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung.............................................................................27
     3.3.6         Belange des Artenschutzes ..................................................................................................28
     3.3.7         Alternativenprüfung ...............................................................................................................28
    3.4   Ergänzende Angaben .....................................................................................................................28
     3.4.1         Methodik ................................................................................................................................28
     3.4.2         Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ..............................................................29
     3.4.3         Zusammenfassung................................................................................................................29
4         Rechtsgrundlagen / Literatur ......................................................................................................30

Anlagen
Anlage: Biotoptypenkarte

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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Übersichtskarte mit Abgrenzung des Plangebietes .......................................................................... 6
Abb. 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Ostthüringen (2012) mit Darstellung des Plangebietes
        (roter Kreis) …………………………………………………………………………………………………6
Abb. 3: Blick über das Plangebiet Richtung Südosten mit der Autobahn im Hintergrund........................... 16
Abb. 4: Plangebiet mit Ackerland und angrenzenden Wirtschaftsweg (Blick Richtung Südwesten) .......... 16
Abb. 5: Offene Ackerlandschaft im Plangebiet ............................................................................................ 20

Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Naturschutzfachliche Bedeutung einer Fläche (TMLNU 1999, 2005a) .......................................... 16
Tab. 2: Bewertung der Böden im Plangebiet hinsichtlich ausgewählter Bodenfunktionen ......................... 18
Tab. 3: Ermittlung des Biotopwertes (Bestand) ........................................................................................... 27
Tab. 4: Ermittlung des Biotopwertes (Planung) ........................................................................................... 28

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1     Planungsanlass und Lage des Bebauungsgebietes

Der Gemeinderat der Gemeinde Lederhose hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbe-
schluss für den Bebauungsplan Sondergebiet „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ gefasst. Planungsziel
des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Tankstelle
mit Verkaufseinrichtung. Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Lederhose südwestlich der
Autobahnanschlussstelle Lederhose Richtung München.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zur ge-
planten Nutzung im Plangebiet.

1.1   Aufgaben der Bauleitplanung
Gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sollen eine dem
Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen,
eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu
entwickeln. Des Weiteren sind im Rahmen der Bauleitplanung die Belange der Wirtschaft zu berücksichti-
gen. Dabei hat die Gemeinde als Planungsträger die Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupas-
sen (§ 1 Abs. 4 BauGB).
Bereits seit mehreren Jahren bestehen Überlegungen, an der Autobahnanschlussstelle Lederhose eine
Tankstelle zu errichten. Mit der Tankstelle soll sowohl dem Bedarf aus den umliegenden Orten als auch von
der Autobahn entsprochen werden.
Das Bauleitplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) geführt. Es ist dabei gemäß den Vorgaben des § 2a Satz
2 Nr. 2 BauGB ergänzend ein Umweltbericht zu erstellen, der die Belange des Umweltschutzes berücksich-
tigt und Teil der Begründung wird. Der Umweltbericht nimmt am gesamten Aufstellungsverfahren des Be-
bauungsplanes teil.

1.2   Lage, Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst Flächen im Westen der Gemarkung Neuensorga der Gemeinde Lederhose. Es liegt
westlich der Bundesautobahn BAB 9 unmittelbar südlich der Auffahrt Richtung München der Anschlussstelle
Lederhose. Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Acker). Der
nördliche Bereich umfasst einen Teil eines landwirtschaftlichen Weges. Im Osten, Süden und Westen gren-
zen landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker) an das Plangebiet. Richtung Osten folgen auf die Landwirt-
schaftsflächen die Fahrbahn BAB 9 sowie der Lärmschutzwall der Ortslage Neuensorga. Nordwestlich des
Plangebietes verläuft die K 507 Richtung Schwarzbach, jenseits derer sich Waldflächen anschließen. Eine
größere aufgelassene Wiese grenzt im Norden an.

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         Abb. 1: Übersichtskarte mit Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 10.484 m² (1,0 ha) auf den Flurstücken 64/1 (tlw.), 64/10, 65/1
(tlw.) und 155 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Neuensorga.

1.3        Übergeordnete Planungen und rechtliche Festsetzungen
Regionalplanung
Regionalplan Ostthüringen (RP-OT 2012), Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025: Gemäß der
Raumnutzungskarte des Regionalplanes Ostthüringen liegt das Plangebiet im Bereich von Flächen ohne
besondere Darstellung (s. g. Weißflächen).

                         Abb. 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Ostthüringen (2012) mit
                                    Darstellung des Plangebietes (roter Kreis)

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Östlich des Plangebietes sind die BAB 9 als europäisch bedeutsame Straßenverbindung und nördlich die
Anschlussstelle Lederhose dargestellt. Für die Bereiche nördlich sowie unmittelbar westlich des Satzungs-
gebietes erfolgt die Darstellung von Waldflächen als Teil des Vorbehaltsgebietes Freiraumsicherung (fs-21
„Wälder zwischen Münchenbernsdorf, A9 und Weida“). Diese i.d.R. großräumig übergreifenden Gebiets-
systeme dienen der Sicherung der für eine nachhaltige Regionalentwicklung notwendigen, ökologisch in-
takten Freiraumstrukturen. Da das Plangebiet in einem Bereich ohne besondere Darstellung liegt und damit
nicht im Bereich von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten, führt die Planung nicht zu Konflikten mit den im
Regionalplan dargestellten Planungsabsichten.
Im europäisch bedeutsamen Straßennetzt soll laut G 3-7 des RP-OT die Fertigstellung des Verkehrsprojek-
tes Deutsche Einheit entlang der A 4 und der A 9 u. a. im Abschnitt Endausbau Hermsdorfer Kreuz A 4/ A 9
gesichert werden. Ziel dabei ist die volle Verkehrswirksamkeit der Europäisch bedeutsamen Straßenverbin-
dungen. Da sich das Vorhaben im weiteren Umfeld des Hermsdorfer Kreuzes befindet und Teil der Ver-
kehrsinfrastruktur ist, trägt es zum Erreichen des o. g. Ziels (Begründung zum Grundsatz G 3-7 RP
Ostthüringen).
 Das Vorhaben steht den Grundsätzen und Zielen des RP-OT gemäß den o.g. Aussagen nicht entgegen.

Das vorliegende Vorhaben führt zudem zu einer Stärkung des Gewerbe- und Industriegebietes „Hopfen-
berg“ der Gemeinde Lederhose und der Stadt Münchenbernsdorf, indem in unmittelbarer Nähe zum Ge-
werbe- und Industriegebiet eine Tankanlage errichtet wird. Damit wird die Standortgunst an der
Anschlussstelle Lederhose genutzt, um u. a. verkehrsaffine Betriebe (Logistik: u. a. Havi Logistics) zu stär-
ken (Grundsatz 4-2-2 LEP 2025) und für diese, günstige Standortvoraussetzungen zu schaffen. Damit kann
auch eine ergänzenden Verkehrsaufkommen minimiert werden, dass durch eine Nutzung von Tankstellen
im näheren Umfeld (Porstendorf oder Kleinbernsdorf) entstehen würde (Vermeidungs- und Minimierungs-
gebot gem. G 4.5.1 LEP 2025).
Gemäß LEP 2025 sollen Pendlerparkplätze insbesondere an Autobahnanschlussstellen bedarfsgerecht ge-
schaffen werden. Die Flächen im Umfeld der westlichen Anschlussstelle Lederhose, v.a. die land- und forst-
wirtschaftlichen Zufahrten, werden aktuell häufig als PKW-Stellplatz von Pendlern genutzt. Mit der
Schaffung der Möglichkeit zum Abstellen des Kraftfahrzeuges im Bereich der Tankstelle wird dieser unge-
ordneten Parkweise entgegengewirkt und dem Grundsatz 4.5.9 der Landesentwicklungsplanes Thüringen
entsprochen.
Zum Thema Elektromobilität (Kap. 4.5) führt der LEP 2025 aus: „Die nachhaltige Entwicklung der Verkehrs-
infrastrukturen soll unter Einbeziehung aller Verkehrsträger und Verkehrsarten sowie deren Vernetzung […]
erreicht werden. Bei der integrierten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen Potentiale und Erforder-
nisse der Elektromobilität besonders berücksichtigt werden. […] Vor diesem Hintergrund muss die Effizienz
und Leistungsfähigkeit des gesamten Verkehrssystems in Thüringen durch eine integrierte und nachhaltige
Verkehrspolitik gesteigert werden.“ In diesem Zusammenhang schafft das geplante Vorhaben weiter An-
reize zum Umstieg auf Elektroautos, indem das Angebot an Schnelllademöglichkeiten in Thüringen und
insbesondere in Ostthüringen, verdichtet und somit attraktiver gestaltet wird.
 Das Vorhaben steht den Grundsätzen und Zielen des LEP 2025 nicht entgegen und nutzt dabei die
Standortgunst an der Autobahnanschlussstelle Lederhose.

Bauleitplanung
Vorbereitende Bauleitplanung: Für das Gebiet der Gemeinde Lederhose liegt kein Flächennutzungsplan
vor. Der vorliegende Plan wird daher als vorzeitiger Bebauungsplan i.S.d. § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Plan den städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Gemeinde ent-
spricht und aus dringenden Gründen erforderlich ist (s. Kap. 2.2).
Verbindliche Bauleitplanung: Für das Plangebiet liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.

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Landschaftsplanung
Landschaftsplan: Das Vorhaben liegt im Gebiet des Landschaftsplanes „Münchenbernsdorf/Kraftsdorf/Bad
Köstritz“ (IPU Ingenieurbüro für Planung und Umwelt, 2000). Darin ist das Plangebiet dem Siedlungsbrief
Schwarzbach zugeordnet. Für diese Raumeinheit wird im Landschaftsplan die „Strukturierung und Entwick-
lung der ausgeräumten Agrarlandschaft durch Anlage von Hecken und Baumreihen [sowie von] Feldgehöl-
zen“ als Entwicklungsziel mit Bezug auf das Plangebiet benannt.
 Durch die vorgesehene Anpflanzung von Laubbäumen wird dem o.g. Entwicklungsziel entsprochen. Das
Vorhaben steht damit den Aussagen des Landschaftsplanes nicht entgegen.

Rechtliche Festsetzungen
Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine geschützten Flächen oder Objekte nach den folgenden
Fachgesetzen:
               -     Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) / Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)
               -     Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
               -     Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG)
               -     Bundesberggesetz (BBergG)
               -     Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

1.4   Plangrundlage
Als Kartengrundlage für das vorliegende Planverfahren wurde eine aktuelle Liegenschaftskarte (Übernahme
vom Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Stand: 03/2021) der Flur 2 der Gemarkung
Neuensorga verwendet. Ergänzt werden diese Unterlagen um Höhenangaben gem. einer Vermessung vom
März 2021 (Vermessungsbüro Zein, 01.03.2021).

2     Konzeption und Planinhalt des Bebauungsplanes

2.1   Anlass und Notwendigkeit der Planung (Planbegründung)
Im Westen der Gemeinde Lederhose befindet sich eine Fläche, die auf Grund ihrer Lage unmittelbar südlich
der Autobahnzufahrt für die Ansiedlung einer Tankstelle geeignet ist. Vorüberlegungen hierzu bestehen
seitens der Gemeinde schon seit einigen Jahren.
Mit der Tankstelle als Teil der Straßeninfrastruktur an der BAB 9 und der Bundesstraße B 175 wird einerseits
der Bedarf an Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge seitens des Autobahnverkehrs und andererseits der näheren
Umgebung, insbesondere der Gemeinde Lederhose und des Gewerbegebietes "Hopfenberg“, gedeckt. Die
nächstgelegenen Tankstellen befinden sich gegenwärtig abseits der Autobahn in Kleinbernsdorf (ca. 6 km),
Porstendorf (ca. 13 km) und Triptis (ca. 10 km). „Billigtanker“ nehmen gern kleinere Umwege in Kauf, um
einen niedrigeren Kraftstoffpreis der Tankstellen abseits der Autobahnen zu nutzen. Durch das Anfahren
dieser Tankmöglichkeiten wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen u. a. durch „Billigtanker“, insbesondere
in der Ortslage Münchenbernsdorf, erzeugt. Direkt an der Autobahn befinden sich dagegen erst in 9 km
(Hermsdorfer Kreuz) und 49 km Entfernung (Raststätte Frankenwald/Rudolphstein) die nächsten Tankstel-
len. Dabei wird häufig von Autobahnfahrern ein Umweg über die Tankstelle Porstendorf mit einem Wieder-
auffahren auf die BAB A 9 in Lederhose bzw. Triptis genutzt, wobei dieser Verkehr zu einer zusätzlichen
Belastung v. a. der Ortslage Großebersdorf führt. Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll dieses erhöhte
Verkehrsaufkommen minimiert bzw. vermieden werden. Weiterhin wird durch die geplanten LKW-Stellplätze
dem umfassenden bestehenden Parkplatzbedarf an der Autobahn Rechnung getragen.

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2.2    Wahl des Planverfahrens
Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan gem. § 9 BauGB nach den Bestimmungen des Bauge-
setzbuches in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.I S. 3634) geführt. Mit dem
Bebauungsplan Sondergebiet „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ sollen die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Errichtung einer Tankstelle geschaffen werden.
Der o.g. Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, so dass ergänzend zur Planzeichnung mit der
Begründung eine Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes erforderlich wird. Der Umweltbericht um-
fasst u. a. auch die naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entsprechend dem Thüringer
Bilanzierungsmodell. Weiterhin werden im Umweltbericht die Belange von Natur und Landschaft betrachtet,
so dass auf die Aufstellung eines eigenständigen Grünordnungsplanes verzichtet wird (s.a. § 11 Abs. 2 Satz
2 BNatSchG zur fakultativen Aufstellung von Grünordnungsplänen).
Mit dem Bebauungsplan Sondergebiet „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ werden die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO geschaffen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB im Regelfall aus dem Flä-
chennutzungsplan zu entwickeln sind. Eine Ausnahme von dieser Regelvorgabe stellt der vorzeitige Be-
bauungsplan gem. § 8 Abs. 4 BauGB dar, der vor dem Flächennutzungsplan aufgestellt werden kann, sofern
dringende Gründe dies erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Ent-
wicklung des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen wird. Dringend i.S.d. § 8 Abs. 4 BauGB ist eine
Planung dann, wenn sie zugleich zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dringend erforderlich ist
und ein Flächennutzungsplan nicht abgewartet werden kann, um das Planungsziel zu erreichen. Hierbei
muss sich die Dringlichkeit aus städtebaulichen Gründen ergeben, so dass der Gemeinde ohne Aufstellung
des vorzeitigen Bebauungsplanes erhebliche Nachteile entstehen würden.
Da die Gemeinde Lederhose über keinen Flächennutzungsplan verfügt, wird der vorliegende Bebauungs-
plan als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Dringende Gründe: Das gemeinsame Gewerbe- und Industriegebiet „Am Hopfenberg“ der Stadt München-
      bernsdorf und der Gemeinde Lederhose ist bereits weitgehend belegt. Ein dort ansässiges Unterneh-
      men nimmt durch seine Erweiterungsbestrebungen weitere Flächen in Anspruch, so dass eine
      Tankstelle innerhalb des Gewerbegebietes nicht mehr sinnvoll eingeordnet werden kann. Dennoch
      besteht auf Grund der Auslastung des Gewerbegebietes, u.a. durch ein Logistikunternehmen, Bedarf
      an Versorgungsmöglichkeiten der firmeneigenen Fahrzeugflotten sowie der Zulieferer mit Kraftstoffen,
      der innerhalb des Gebietes nicht gedeckt werden kann, so dass nur ein externer Standort in Frage
      kommt.
      Zudem wird mit dem angestrebten Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Elektrofahrzeuge bis 2030
      deutlich zu erhöhen, auch der Bedarf an Ladestationen für E-Autos weiter steigen. Der vorzeitige Be-
      bauungsplan schafft die Voraussetzungen dafür, dass kurzfristig eine weitere Tankmöglichkeit sowohl
      für Kraftstoffe als auch für Elektroenergie geschaffen werden kann.
      Der zunehmende Wirtschaftsboom der vergangenen Jahre hat zu einer Steigerung des Lkw-Verkehrs
      geführt. Gleichzeitig hat sich das Angebot an Parkflächen für Lkw jedoch nur geringfügig erhöht, so
      dass bereits im Jahr 2018 ein Defizit von 23.347 Lkw-Parkmöglichkeiten zu verzeichnen war (BAST
      2019). Dies führt dazu, dass die Lkw-Fahrer einerseits keinen regelkonformen Parkplatz finden und
      zum anderen die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten können. Die im Sondergebiet vorgese-
      henen 15 Lkw-Stellplätze sollen dieser Parkplatznot kurzfristig entgegenwirken.
      Durch das Abwarten auf den Flächennutzungsplan würden der Gemeinde zudem erhebliche Nachteile
      entstehen. Sofern das Baurecht nicht kurzfristig geschaffen werden kann, ist der Tankstellenbetrieb

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               Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
10                    Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“- Vorentwurf
25. Mai 2021                                                                             22107_Begründung.doc

      auf andere Standorte angewiesen, die die Gemeinde Lederhose nicht zur Verfügung stellen kann. Hie-
      raus ergeben sich erhebliche Nachteile für die Gemeinde, z.B. in Folge eines geringeren Steuerein-
      kommens oder hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen.
geordnete städtebauliche Entwicklung: Das Plangebiet befindet sich im Bereich eines wichtigen Knoten-
    punktes. Die Verkehrswege Bundesautobahn 9 und Bundesstraße 175 treffen hier aufeinander und
      werden miteinander vernetzt. Eine Tankstelle als wichtiger Bestandteil der Straßeninfrastruktur an die-
      sem Standort ist als städtebaulich geordnet anzusehen, da die bereits bestehenden Verkehrsströme
      nicht in das Umland gelenkt werden, sondern unmittelbar am Knotenpunkt verbleiben. Die vorliegende
      Planung nutzt dabei die Standortgunst der Anschlussstelle Lederhose in Verbindung mit dem beste-
      henden Gewerbe- und Industriegebiet der Gemeinde Lederhose.
      Die BAB 9 wird zwischen der Landesgrenze Sachsen-Anhalt und der Landesgrenze Bayern als „lan-
      desbedeutsamer Entwicklungskorridor“ (4.2.1 G) definiert, der „[…] der Stärkung der Standortgunst
      Thüringens und seiner Teilräume im Hinblick auf den erreichten Infrastrukturausbau […] bei der Abwä-
      gung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden“
      soll. Gemäß LEP 2025 „[…] soll Thüringen [zudem] als Logistikstandort gesichert und weiterentwickelt
      werden. […]“ (4.5.12 G). Durch die Schaffung entsprechender Verkehrsinfrastruktureinrichtungen im
      Rahmen des Bebauungsplanes wird dem Grundsatz der LEP 2025 entsprochen.

2.3     Planinhalt
Der vorliegende Bebauungsplan für das Sondergebiet „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ soll die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Tankstelle mit Verkaufseinrichtung sowie eine be-
grenzte Anzahl an Stellplätzen für Lkw und Pkw schaffen. Für das sonstige Sondergebiet wird daher die
Zweckbestimmung „Tankstelle“ festgesetzt. Geplant ist die Errichtung einer Tankstelle mit einem Verkaufs-
raum (Shop) mit begrenzter Verkaufsfläche sowie einem Bistro. Die Zufahrt erfolgt im Norden über einen
vorhandenen öffentlichen Weg, welcher entsprechend auszubauen ist. Das Hauptgebäude der Tankstelle
wird im Südosten eingeordnet. Die 5 beidseitig nutzbaren Zapfsäulen, von denen 3 für PKW und 2 für LKW
vorgesehen sind, sind dem Hauptgebäude nördlich vorgelagert. Die Zapfsäulen werden überdacht und na-
hezu zentral auf dem Gelände der Tankstelle untergebracht. Weiterhin erfolgt die Einordnung von 6 Stell-
plätzen inkl. Schnellladestationen für Elektroautos. Vorgesehen ist ein Betrieb der Tankstelle an sieben
Tagen in der Woche im 24-Stunden-Betrieb.

Der Bebauungsplan umfasst eine Gesamtfläche von 1,0 ha. Für das Plangebiet ergibt sich aufgrund der
gewählten Festsetzungen folgende Flächenbilanz:

 Gesamtgröße des Geltungsbereichs                                     10.484 m²                 100 %

 Sonstiges Sondergebiet Tankstelle (§ 11 BauNVO)                       9.850 m²                  94,0%
      überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0,8)                            7.880 m²                    75,2 %
      nicht überbaubar gem. GRZ 0,8                                      1.970 m²                    18,8 %
           davon mit Pflanzgebot                                           1.299 m²                      12,4 %

 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
      Öffentliche Straßenverkehrsfläche                                  634                          6,0 %

Zur Gewährleistung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung werden folgende Festsetzungen für
das Plangebiet getroffen:

                        Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung, GÖL mbH, Weida
                Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ - Vorentwurf                    11
22107_Begründung.doc                                                                               25. Mai 2021

Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 1 und 11 BauNVO)
Festgesetzt wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tankstelle“ gem. § 11 BauNVO.
Zulässig ist eine Tankstelle mit Bistro und Verkaufsraum mit einer maximalen Verkaufsfläche von 100 m².
Weiterhin sind der Zweckbestimmung dienende Büro-, Sozial- und Lagerräume, Nebenanlagen und Stell-
plätze sowie ein Werbepylon und eine Terrasse zulässig.

Begründung: Entsprechend der Planungsabsicht zur Errichtung einer Tankstelle und eine damit von den §§
2 bis 10 BauNVO abweichende Nutzung wird ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO festgesetzt. Die o. g.
zulässigen Nutzungen entsprechen dabei hinsichtlich der Art der Nutzungen den Anforderungen an eine
Tankstelle und gewährleisten einen zweckmäßigen, wirtschaftlichen und reibungslosen Betriebsablauf der
Tankstelle. Die Zulässigkeit von Stellplätzen dient der Ordnung des ruhenden Verkehrs und ermöglicht die
Unterbringung auf dem Grundstück. Der Tankstellenshop ist der Tankstelle zu- und ihr baulich und funktio-
nal untergeordnet. Daher erfolgt für das Sondergebiet eine begrenzende Festsetzung zur Verkaufsfläche,
um sicherzustellen, dass keine Konkurrenz zum Einzelhandel im nächstgelegenen Grundzentrum Mün-
chenbernsdorf entsteht. Gleichzeitig kann jedoch eine Notversorgung für Neuensorga und Lederhose ge-
währleistet werden. Es ist zudem davon auszugehen, dass das Einzelhandelsangebot nur in Verbindung
mit dem Tanken in Anspruch genommen wird.
Die Festsetzung eines Sondergebietes erfolgt, um keine anderen gewerblichen Nutzungen an dieser Stelle
zu ermöglichen.

Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 17-19 BauNVO)
Für das Sondergebiet wird eine maximal zulässige GRZ von 0,8 festgesetzt. Die maximal zulässige Höhe
der baulichen Anlagen und Gebäude wird gem. § 18 BauNVO auf ein Höchstmaß von 387,0 m bezogen
auf NHN festgesetzt. Für den Werbepylon wird eine maximal zulässige Höhe von 397,0 m festgesetzt. Die
festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf für Anlagen der Feuerungs- und Lüftungstechnik, Solaranlagen
oder sonstige technische Aufbauten um bis zu 1,5 m überschritten werden.

Begründung: Für das Sondergebiet wird eine Grundflächenzahl von GRZ = 0,8 festgesetzt, d. h. 80 % der
Baugebietsfläche darf gem. § 19 BauNVO mit baulichen Anlagen überdeckt werden. Zu diesen baulichen
Anlagen zählen neben den Gebäuden auch Stellplätze, Zufahrten, Umfahrungen, Zapfsäulenüberdachun-
gen sowie Nebenanlagen. Für das Sondergebiet wird mit einer GRZ von 0,8 die gem. § 17 Abs. 1 BauNVO
für Sondergebiete vorgegebene Obergrenze von 0,8 eingehalten.
Die Festsetzung zur zulässigen Höhe orientiert sich an der typischen Höhe für Tankstellenbetriebe. Die
maximal zulässige Höhe gilt dabei sowohl für das Hauptgebäude und die Überdachung als auch für die
Preistafel und die Fahnenmasten im Zufahrtsbereich. Die Höhenbegrenzungen sind bei der vorliegenden
Planung aufgrund der bestehenden Fernsichtwirkung erforderlich. Die für den Werbepylon maximal zuläs-
sige Höhe wird dagegen deutlich höher angesetzt, um eine gute Einsehbarkeit von allen Fahrtrichtungen
aus zu gewährleisten. Die maximal zulässige Höhe entspricht eine Höhe von ca. 8 bis max. 10,0 m bzw.
max. 19,0 m (Werbepylon) über dem derzeitigen Gelände.
Die zulässige Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 1,5 m für die genannten An-
lagen (u. a. für Feuerungs- und Lüftungstechnik sowie Solaranlagen) ist aufgrund ihrer untergeordneten
Funktion im Vergleich zum Hauptgebäude aus städtebaulicher Sicht vertretbar und berücksichtigt neben
technischen Anforderungen auch den Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §§ 12 und 14 BauNVO)
Die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO ist auch außerhalb der gem. § 23 Abs.
2 BauNVO durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

                      Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung, GÖL mbH, Weida
              Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
12                   Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“- Vorentwurf
25. Mai 2021                                                                            22107_Begründung.doc

Begründung: Die Errichtung von Nebenanlagen und Stellplätzen außerhalb der Baugrenze wird zugelassen,
um die Einordnung dieser Anlagen (u. a. Werbepylon, Preistafel, der Ver- und Entsorgung dienendes Ne-
benanlagen, etc.) im nördlichen und westlichen Bereich des Sondergebietes zu gewährleisten.

Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Begründung: Die Festsetzung soll sicherstellen, dass die bestehende Zufahrt unter Einhaltung der erfor-
derlichen Schleppkurven für die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten bleibt und
eine Zufahrt für PKW und LKW zur Tankstelle gewährleistet wird. Die Zufahrt zur Tankstelle wird demnach
als öffentliche Straße festgesetzt, wobei die Flächen im Eigentum des bisherigen Eigentümers verbleiben
sollen.
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-
schaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Die Stellplätze sind in versickerungsfähiger Bauweise herzustellen.

Begründung: Durch eine Vollversiegelung werden die Bodenfunktionen und dabei vor allem Filter- und
Pufferfunktion, Lebensraumfunktion und Funktionen innerhalb vom Wasser- und Stoffkreisläufen unter-
halb dieser Flächen irreparabel geschädigt. Durch eine versickerungsoffene Bauweise können zumindest
einige dieser Funktionen teilweise aufrechterhalten werden (z.B. Versickerung, Grundwasserneubildung
und Lebensraumfunktionen).

Flächen für Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr.
25a BauGB)
Die Sondergebietsfläche „a“, die ergänzend mit dem Planzeichen 13.2.1 PlanzV (Fläche zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen) gekennzeichnet ist, ist mit 6 kleinkronigen Laub-
bäumen in der Pflanzqualität HST StU 12-14 mit einem Mindestabstand von 8 m zu bepflanzen. Es sind
heimische und standortgerechte Arten zu verwenden.
Weiterhin ist im südlichen Bereich auf der mit dem Planzeichen 13.2.1 PlanzV (Fläche zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen) gekennzeichneten Sondergebietsfläche „b“ eine
Baumreihe aus kleinkronigen Laubbäumen anzulegen. Es sind heimische und standortgerechte Arten in
der Pflanzqualität HST StU 12-14 zu verwenden. Der Pflanzabstand zwischen den Bäumen hat mindes-
tens 8 m zu betragen.
Alle Pflanzungen sind dauerhaft zu er- und unterhalten.
Begründung: Zur besseren Einbindung des Plangebietes in das Landschaftsbild erfolgt für das Sonderge-
biet eine ergänzende Festsetzung zu Baumpflanzungen. Es sollen standortgerechte, heimische kleinkro-
nige Laubbäume gepflanzt und dauerhaft er- und unterhalten werden. Mittel- und großkronige Laubbäume
sind auf Grund des begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes und des Wuchspotentials als nicht stand-
ortgerecht einzustufen. Die geringere Wuchshöhe (bis max. 10 m) der kleinkronigen Laubbäumen sorgt
für eine optische Abgrenzung zwischen dem Sondergebiet und den angrenzenden Ackerflächen, wobei
der Werbepylon gleichzeitig von LKW- und PKW-Fahrern von den Verkehrswegen aus gut sichtbar bleibt.
Weiterhin werden durch die Baumpflanzungen im begrenzten Umfang neue Lebensräume geschaffen.
Ergänzende Hinweise
Der Ausgleich der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt auch außerhalb
des Satzungsgebietes. Die Festlegung der Maßnahmen sowie der in Anspruch zu nehmenden Flächen wird
mit den Entwurfsunterlagen festgelegt.

                       Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung, GÖL mbH, Weida
               Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ - Vorentwurf                    13
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2.4   Erschließung
Der Begriff Erschließung im Sinne des Bebauungsplanes bezieht sich im engeren Sinne auf die Erschlie-
ßung gemäß § 30 Abs. 2 BauGB.

Verkehrsanbindung: Das Plangebiet ist durch seine direkte Lage an der K 507 verkehrstechnisch bereits
         erschlossen. Änderungen in der Verkehrserschließung sind nicht vorgesehen.
Elektroenergie: Das Plangebiet ist nicht an die Energieversorgung angeschlossen. Eine Anbindung an das
         vorhandene Netz ist möglich.
Trinkwasser: Das Plangebiet ist trinkwasserseitig nicht erschlossen. Nördlich des Plangebietes verläuft eine
         Versorgungsleitung, über die eine Anbindung an das Trinkwassernetz erfolgen kann.
Abwasser: Das Plangebiet ist abwasserseitig nicht erschlossen. Das Abwassernetz der östlich gelegenen
        Ortslage Neuensorga ist für die Anbindung von neuen Erschließungsanlagen nicht geeignet (Stel-
         lungnahme des ZVME vom 12.04.2021).
Löschwasser: Bei der vorliegenden Planung hat die Gemeinde Lederhose gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürBKG
         die Löschwassergrundversorgung sicherzustellen. Dabei wird bei einem Sondergebiet von einer
         erforderlichen Löschwassermenge von 48 m³/h über eine Zeitdauer von 2 Stunden ausgegangen.
         D.h., es muss eine Mindestwassermenge von 96 m³ (800 l/min. über 2 h) zur Verfügung stehen.
         Bei der vorliegenden Planung hat die Gemeinde Lederhose gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürBKG die
         Löschwassergrundversorgung sicherzustellen.
         Gemäß Auskunft der Gemeinde Lederhose (E-Mail vom 24.03.2021) kann ein Erstangriff über ein
         Löschfahrzeug mit 2.500 l abgesichert werden. Da in unmittelbarer Nähe keine Gewässer zur
         Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen, ist eine Zisterne zu errichten, über die die fehlende
         Löschwassermenge bereitgestellt werden kann. Die Einordnung der Zisterne erfolgt im Bereich
         des Sondergebietes.

2.5   Sonstige Belange
Denkmalpflege
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie in der näheren Umgebung befinden sich keine Kultur-
denkmale gem. § 2 Abs. 1 und 2 ThürDSchG.
Bei Erdarbeiten muss generell mit Bodenfunden (Scherben, Knochen, Metallgegenstände, Mauerreste,
markanten Bodenverfärbungen) gerechnet werden. Diese unterliegen der Meldepflicht gem. § 16
ThürDSchG. Da für das Plangebiet bisher keine archäologischen Funde bekannt sind und es sich auch
nicht um ein archäologisches Relevanzgebiet handelt, erfolgt keine Übernahme des Hinweises zu § 16
ThürDSchG in der Planzeichnung.
Landwirtschaft
Das Plangebiet wird gegenwärtig überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Acker). Durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes Sondergebiet "Tankstelle Anschlussstelle Lederhose" werden bisher landwirtschaftlich
genutzte Flächen erstmalig bauplanungsrechtlich in Anspruch genommen und somit als Landwirtschaftsflä-
chen entzogen. Die Tankstelle wird als kompakte Anlage errichtet, so dass landwirtschaftliche Flächen nur
im tatsächlich notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. Der Versorgung des motorisierten
Verkehrs wird in diesem Fall der Vorrang gegenüber landwirtschaftlichen Belangen gegeben.

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Forstwirtschaft
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden keine forstwirtschaftlich genutzten Flächen in An-
spruch genommen. Westlich und nordwestlich des Plangebietes befinden sich Waldflächen, sodass die
einzuhaltenden Abstandsregelungen gem. § 26 Abs. 5 ThürWaldG zu berücksichtigen sind.

2.6     Immissionsschutz
Ausgehend von der Lage des Satzungsgebietes in der Nähe zur BAB 9 und dem vorhandenen Lärmschutz-
wall westlich der Ortslage Neuensorga sowie der großen Entfernung zum Siedlungsbereich von Schwarz-
bach (> 1 km) wird davon ausgegangen, dass ergänzende immissionsschutzrechtliche Festsetzungen nicht
erforderlich werden. Zudem werden die technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Richtwerte
werden durch den Betreiber vorgegeben. Diese entsprechen dem anerkannten Stand der Technik, welche
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, Betriebssicherheitsverordnungen,
TRBS/TRGS, einschließt.

2.7     Bodenordnung
Die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke des Geltungsbereiches östlich der K 507 wurden bereits durch den
ansiedlungswilligen Gewerbebetrieb erworben.

3       Umweltbericht

3.1       Einleitung
Der Gemeinderat der Gemeinde Lederhose hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Sonder-
gebiet "Tankstelle Anschlussstelle Lederhose" westlich der BAB 9 gefasst. Entsprechend den Vorgaben
des Baugesetzbuches (§ 2a BauGB) ist zusammen mit der Begründung ein Umweltbericht zu erstellen, in
dem die Belange des Natur- und Umweltschutzes ermittelt und bewertet werden. Der Inhalt des Umweltbe-
richtes ergibt sich aus der Anlage 1 zum Baugesetzbuch, wobei die Anlage in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 03.11.2017 (BGBl.I S. 3634) planungsrelevant ist. Parallel zum Umweltbericht ist auch
weiterhin die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung abzuarbeiten. Die Ein-
griffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde direkt in den Umweltbericht integriert. Von einem gesonderten Grün-
ordnungsplan wird abgesehen.

3.1.1      Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes
Die Gemeinde Lederhose beabsichtigt, westlich der BAB 9 und direkt südlich der Autobahnauffahrt Richtung
München die Errichtung einer Tankstelle zu ermöglichen. Der Bebauungsplan regelt den Rahmen der zu-
lässigen Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Nutzung der weiteren Flächen. Zudem gibt
es Festsetzungen für erforderliche grünordnerische Maßnahmen.

3.1.2      Übergeordnete Ziele
Gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB sind im Umweltbericht die in einschlägigen Fachgesetzen
und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes darzustellen, die für den Bauleitplan von Bedeu-
tung sind. Dabei ist die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wer-
den, zu erläutern.

Schutzgebiete und -objekte:
Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine geschützten Flächen oder Objekte nach den folgenden
Fachgesetzen:

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               Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ - Vorentwurf                    15
22107_Begründung.doc                                                                               25. Mai 2021

         - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) / Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)
         - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
         - Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG)
         - Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

Fachpläne
Regionalplan Ostthüringen (2012): s. Kap. 1.3
Landschaftsplan: s. Kap. 1.3

Fachgesetze
Baugesetzbuch - Bodenschutz: (§ 1a Abs. 2 BauGB): Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass mit Grund und
Boden sparsam umzugehen ist. U. a. sind Bodenneuversiegelungen auf das notwendige Maß zu begren-
zen.
 Mit der Neuausweisung eines Baugebietes werden generell Flächen in Anspruch genommen. Zur Mini-
mierung des Flächenverbrauches wurde die GRZ auf 0,8 festgesetzt, so dass eine optimale Ausnutzung
der Flächen im Baugebiet möglich ist. Da mit der vorliegenden Planung eine verhältnismäßig kleine Fläche
erstmalig für eine gewerbliche Nutzung in Anspruch genommen wird, ist von einem geringen Flächenver-
brauch auszugehen.

3.2      Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgt zunächst eine Bestands-
aufnahme der einschlägigen Aspekte des Umweltzustandes. Die Bestandsaufnahme berücksichtigt dabei
die vorhandenen Biotoptypen sowie die derzeit bestehenden Nutzungsstrukturen im Plangebiet.

3.2.1       Natur und Landschaft
Schutzgut Biotope, Tiere und Pflanzen
Grundlage für die Beschreibung des Gebietes ist eine Geländeaufnahme im April 2021. Für die Beschrei-
bung der Biotoptypen wurde der Kartierschlüssel zur Offenland-Biotopkartierung im Freistaat Thüringen
(TLUG 2018) verwendet. Die Biotop- und Nutzungstypenkartierung umfasst sowohl das Plangebiet des Be-
bauungsplanes als auch die angrenzenden Bereiche, um gegebenenfalls auftretende Wechselwirkungen
erfassen zu können. Die Ergebnisse der Kartierung sind im Bestandsplan dargestellt (siehe Anlage). Die
Biotop- und Nutzungstypen werden entsprechend der Codes der Liste der Biotoptypen Thüringens (TMLNU
2000) angegeben.
Das Plangebiet weist eine ebene Lage auf und befindet sich ca. 200 m westlich des Ortsteiles Neuensorga
und westlich der Autobahn A 9 (9211). Es umfasst fast überwiegend Ackerland (4110). Nur in den nördlichen
Randbereichen des Ackerlandes liegen ruderale Grassäume (4711). Diese befinden sich auf den Böschun-
gen eines in Dammlage befindlichen, geschotterten Wirtschaftsweges (9214), welcher auf einer Länge von
ca. 43 m Teil des Plangebietes ist. Der Weg zweigt von der westlich des Plangebietes verlaufenden Kreis-
straße K 507 (9212) ab, und verläuft am nördlichen und östlichen Rand des o. g. Ackerlandes. Im Bereich
der Anbindung an die Kreisstraße ist der Weg bituminös befestigt (9216). Nördlich des Weges liegen zwi-
schen der Kreisstraße und der nördlich verlaufenden Autobahnauffahrt weitere ruderale Grassäume (4711).
Die Autobahn A 9 (9211) befindet sich ca. 40 m östlich des Plangebietes. Auf der westlichen Autobahnbö-
schung wächst kurzgrasiges Verkehrsbegleitgrün (9280). Die Kreisstraße K 507 ist ebenso von kurzgrasi-
gem Verkehrsbegleitgrün gesäumt (9280). Die Flächen westlich der Kreisstraße sind mit einem
kulturbestimmten Laub-Nadel-Mischwald bestockt (7403-40x).

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              Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
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25. Mai 2021                                                                             22107_Begründung.doc

 Abb. 3: Blick über das Plangebiet Richtung Südosten mit   Abb. 4: Plangebiet mit Ackerland und angrenzenden
 der Autobahn im Hintergrund                               Wirtschaftsweg (Blick Richtung Südwesten)

Bewertung des derzeitigen Zustandes
Die Bewertung der erfassten Biotoptypen erfolgt nach der Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thürin-
gens (TMLNU 1999) unter Berücksichtigung der bei TMLNU (2005a) genannten Feindifferenzierungen. Die
Bewertung ergibt sich anhand eines rechnerischen Endwertes, der sich aus dem Biotopgrundwert und aus-
prägungsspezifischen Auf- und Abschlägen errechnet. Der Grundwert ist dabei nicht gleichbedeutend mit
der durchschnittlichen Bedeutung eines Biotoptyps, sondern dient als Basis für die Einstufung einer kon-
kreten Fläche. Die Festlegung des Grundwertes orientiert sich bei Biotoptypen nachrangiger naturschutz-
fachlicher Bedeutung am Kriterium „Natürlichkeitsgrad/Entwicklungspotential“, bei mittlerer bis sehr hoher
Bedeutung erfolgt sie anhand der Bewertungskriterien „Seltenheit“, „Gefährdung“ und „Regenerierbarkeit /
Wiederherstellbarkeit“ und bei vegetationsarmen bzw. -freien Biotoptypen zusätzlich am Kriterium des
„Faunistischen Potenzials“. Mit den Zu- und Abschlägen erfolgt die Berücksichtigung der spezifischen Vari-
anten eines Biotoptyps mit werteinschränkenden oder -gebenden Biotopausprägungen. Die diesbezüglich
bei TMLNU (1999) genannten Prüfmerkmale umfassen dabei einen biotoptypbezogenen Katalog an rele-
vanten Kriterien. Die Auf- und Abschläge wurden mit dem angegebenen Grundwert summarisch verrechnet.
Aus dem rechnerischen Endwert ergibt sich die Bedeutung der Fläche, die nach TMLNU (2005a) beispiels-
weise entsprechend dem Versiegelungsgrad oder der gutachterlichen Einschätzung ausdifferenziert wer-
den (Tab. 1).
      Tab. 1: Naturschutzfachliche Bedeutung einer Fläche (TMLNU 1999, 2005a)

                   numerischer Endwert                                     Bedeutung
                            46-55                                           sehr hoch
                            36-45                                              hoch
                            26-35                                             mittel
                            16-25                                             gering
                            0-15                           sehr gering bis fehlend (versiegelte Flächen)

Biotope mit sehr hoher Bedeutung
Als sehr hochwertig werden Biotope mit einem hohen Gefährdungs- oder Seltenheitsgrad, mit einer sehr
hohen Naturnähe und einem besonders hohen Strukturreichtum eingestuft. Sie sind nicht oder nur in sehr
langen Zeiträumen regenerierbar. Häufig stellen sie Lebensräume stark gefährdeter Arten dar.
Biotope mit einer sehr hohen Bedeutung kommen im Untersuchungsraum nicht vor.

                       Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung, GÖL mbH, Weida
               Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
Gemeinde Lederhose, Bebauungsplan SO „Tankstelle Anschlussstelle Lederhose“ - Vorentwurf                    17
22107_Begründung.doc                                                                               25. Mai 2021

Biotope mit hoher Bedeutung
Als hochwertig werden Biotope mit oft nur geringen anthropogenen Einflüssen, einem hohen Strukturreich-
tum und/oder nur schwerer Regenerierbarkeit eingestuft.
Biotope mit einer hohen Bedeutung kommen im Untersuchungsraum nicht vor.

Biotope mit mittlerer Bedeutung
Eine mittlere Bedeutung besitzen Biotope mit einer durchschnittlichen anthropogenen Überprägung bzw.
mit einer mittleren Nutzungsintensität. Sie sind in relativ kurzen Zeiträumen an gleicher oder anderer Stelle
wiederherstellbar und weisen in der Regel keine gefährdeten Arten auf.
Biotope mit mittlerer Bedeutung im Untersuchungsraum sind:
 kulturbestimmter Laub-Nadel-Mischwald (7403-40x): Endwert 30 (keine Auf- oder Abwertung des Grund-
  wertes)

Biotope mit geringer Bedeutung
Lebensräume mit geringer Bedeutung zeichnen sich durch eine hohe Nutzungsintensität aus. Sie sind stark
durch menschliche Einflüsse überprägt.
Die folgenden Biotoptypen sind dieser Bedeutungsstufe zuzuordnen:
 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte (4711): Endwert 25 (Grundwert 30, Abwertung -5 auf-
   grund der Nähe zu Verkehrsflächen und dem kurzgrasigen Zustand)
 Verkehrsbegleitgrün (9280): Endwert 25
 Ackerland (4110): Endwert 20

Biotope mit sehr geringer und fehlender Bedeutung
Biotope mit sehr geringer Bedeutung sind meist teilversiegelte Flächen. Sie bieten nur ein sehr begrenztes
Lebensraumangebot für Pflanzen oder Tiere. Biotope ohne Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind
vollständig versiegelte Flächen. Sie bieten praktisch keinerlei Lebensräume für Pflanzen oder Tiere.
Biotope mit sehr geringer und fehlender Bedeutung sind:
 Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (unversiegelt) - Schotter ohne Deckschicht (9214): Endwert 10
 Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege (versiegelt) (9216): Endwert 0
 Hauptstraße (9212): Endwert 0
 Autobahn (9211): Endwert 0

Flora und Fauna
Die Abfrage der LINFOS-Daten (LRA Greiz 2021) ergab keine Nachweise europarechtlich geschützter Arten
(Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten) für das Untersuchungsgebiet. Spe-
zielle faunistische oder floristische Erfassungen wurden nicht durchgeführt. Auf Grund der bestehenden
intensiven Ackernutzung ist im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit keinen Vorkommen gefähr-
deter oder geschützter Arten zu rechnen. Es sind Vorkommen von Insekten und Kleinsäugern, die ihren
Lebensraum in den ruderalen Grassäumen haben, zu erwarten.
Vorbelastungen des Schutzgutes Arten und Biotope bestehen durch die intensive Ackernutzung und die
Nähe zu stark befahrenen Verkehrsflächen (Autobahn A 9 mit Auffahrt, Kreisstraße K 507).

Schutzgut Fläche
Flächensparendes Bauen ist ein durch die Bauleitplanung verfolgtes wichtiges Ziel im Sinne einer nachhal-
tigen Entwicklung. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von 10.484 m². Diese wird gegenwärtig größ-
tenteils als Ackerland landwirtschaftlich genutzt und ist nahezu komplett unversiegelt. Nur 2 % der
Plangebietsfläche bzw. 222 m² sind im Bereich eines Wirtschaftsweges voll- bzw. teilversiegelt.

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Schutzgut Boden
Laut Bodengeologischer Karte der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUBN 2021a)
herrschen im Plangebiet Leitbodenformen aus Sedimenten des Buntsandsteins vor, wie lehmiger Sand
(Buntsandstein) (S 2) und Sand, lehmig - Staugley (Buntsandsteinzersatz) (S 3). Diese bilden Sandlehm-
und Bergsandlehm-Braunerde bzw. -Staugley.
In Anlehnung an LABO (2009) erfolgt die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden anhand
der Bodenteilfunktionen Lebensraum für Pflanzen, Funktion des Bodens im Wasserhaushalt sowie der
Filter- und Pufferfunktion des Bodens.
Lebensraum für Pflanzen:
Diese Teilfunktion wird mit Hilfe der Kriterien „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Standortpotenzial für Pflan-
zengesellschaften“ und „Naturnähe“ bewertet.
Die Nutzung der Sandlehm- und Bergsandlehm-Braunerde bzw. -Staugleye besteht vorwiegend in Wald-
und Grünlandnutzung, z. T. auch in Ackernutzung. Es besteht ein geringes bis mittleres Ertragspotential
mit Ertragsunsicherheit (nachteilige Wirkung längerer Trockenperioden). Die im Plangebiet vorkommen-
den Böden weisen keine extremen oder selten vorkommenden Standorteigenschaften auf, so dass von
keinem besonderen Standortpotenzial für Pflanzengesellschaften auszugehen ist. Durch die intensive
Ackernutzung im Plangebiet ist die Naturnähe der Böden eingeschränkt.
Funktion des Bodens im Wasserhaushalt:
Diese Bodenteilfunktion wird durch das Infiltrationsvermögen des Bodens gegenüber Niederschlagswas-
ser und die damit verbundene Abflussverzögerung bzw. -verminderung definiert. Hierzu wird u. a. die
Wasserspeicherfähigkeit herangezogen.
Die Böden Sandlehm- und Bergsandlehm-Braunerde bzw. -Staugley sind durch einen unausgeglichenen
Wasserhaushalt bei geringer Wasserspeicherfähigkeit gekennzeichnet.
Filter- und Pufferfunktion
Die Filter- und Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen wird durch Bodeneigenschaften, wie z.B. pH-Wert,
Humus- und Tongehalt, Grund- und Stauwassereinfluss, bestimmt. Diese Eigenschaften beeinflussen u.
a. die Mobilität von Schadstoffen im Boden. Die Sandlehm- und Bergsandlehm-Braunerde bzw. der
-Staugley weisen keine Kalkreserven auf, so dass generell eine Tendenz zur Versauerung besteht. Die
geringen pH-Werte führen in der Regel zu einer geringen Pufferfunktion und einer Mobilisierung von Nähr-
und Schadstoffen im Boden.
Gegenüber Wind- und Wassererosion sind die Böden des Buntsandsteins im hohen Maß gefährdet
(HIEKEL et al. 2004). Besonders schutzwürdige Böden gemäß TMLNU (1997) sind im Plangebiet nicht
vorhanden. Es liegen keine Angaben zu besonderen Bodenaufschlüssen oder Geotopen vor, so dass
dem Plangebiet diesbezüglich keine besondere Bedeutung zukommt. Die folgende Tabelle fasst die Be-
wertung der Böden im Plangebiet hinsichtlich ausgewählter Bodenfunktionen zusammen.
Tab. 2: Bewertung der Böden im Plangebiet hinsichtlich ausgewählter Bodenfunktionen (SCHOBER & PARTNER
        1994, TLUG 2018).
 Standorteinheit                       Bodenzahl    Regelungsfunktion (Filter-, Puf-   Bedeutung für die Er-
                                        Ø (min.-    fer- und Transformationsvermö-      nährungssicherheit
                                         max.)                    gen)
 lehmiger Sand (Buntsandstein) (S 2)   28 (18-46)                 gering                   gering bis mittel
 Sand, lehmig - Staugley (Buntsand-
 steinzersatz) (S 3)                   32 (20-58)                 gering                   gering bis mittel

                       Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung, GÖL mbH, Weida
               Schlossberg 7, 07570 Weida, Tel.: 036603-714790, Fax: 714794, e-mail: info@goel.de
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