Stuttgart Hochschule für Technik
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Hochschule für Technik Schellingstrasse 24 T +49 (0)711 8926 0 www.hft-stuttgart.de Stuttgart D-70174 Stuttgart F +49 (0)711 8926 2666 info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Stuttgart Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Teilzeit - Stand: 27.11.2008
Hochschule für Technik Stuttgart Aufgrund des 2. HRÄG (Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften) Ges.Bl.S.1, Artikel 1 Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg (Landeshochschul- gesetz – LHG) in der Fassung vom 01.01.2005, §8 Abs. 5 in Verbindung mit §34 Abs. 1, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 07.11.2007 hat der Senat der Hochschule für Technik Stuttgart am 26.11.2008 die nachstehende Satzung beschlossen. Die Zustimmung durch den Rektor erfolgte am 27. November 2008. § 41 Weiterer Studiengang 1: Studiengang Mathematik (Teilzeit) Der Master-Studiengang Mathematik hat das Ziel, auf der Basis eines ersten Hochschulabschlusses in Mathematik oder in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fach mit wesentli- chen mathematischen Inhalten anwendungsorientierte Mathematiker mit vertieften Kenntnissen und Fä- higkeiten auszubilden. Mit dem vom Studierenden zu wählenden Studienprofil wird das Studium auf ein mathematisches Anwendungsgebiet ausgerichtet. Der Studiengang Mathematik bereitet auf Führungs- und Entwicklungsaufgaben vor. Auf wissenschaftli- cher Grundlage werden Module der Reinen und der Angewandten Mathematik angeboten, Informatikmo- dule sind als Nebenfach zu belegen. Als Studienprofil ist Industrielle Geometrie oder Finanz- und Versicherungsmathematik wählbar. Der Abschlussgrad ist Master of Science. (1) Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. (2) Studienablauf Der Studien- und Prüfungsplan gemäß Tabellen 1 bis 4 enthält die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module. Der Studierende legt sich vor Studienbeginn auf eines der Profile Indu- strielle Geometrie oder Finanz- und Versicherungsmathematik fest. Mit der Festlegung auf eines der Pro- file werden die darin angebotenen Module zu Pflichtmodulen für den Studierenden. (3) Sprache Die Lehrsprache und die Prüfungssprache sind in der Regel Deutsch. Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Die Master-Thesis ist in der Regel in Deutsch anzufertigen. Ausnahmen genehmigt der Prüfungsausschuss. (4) Modulprüfungen Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Eine Modulprüfung besteht aus einer Prüfungs- leistung oder einer Prüfungsleistung mit zugehöriger Prüfungsvorleistung. Eine Prüfungsvorleistung muss bestanden sein, bevor der Studierende die zugehörige Prüfungsleistung ablegt. Prüfungsleistungen sind benotet, Prüfungsvorleistungen sind unbenotet. (5) Masterprüfung Die Masterprüfung besteht aus den in der Tabelle 1 enthaltenen Modulprüfungen, je nach gewähltem Profil aus den Modulprüfungen in Tabelle 2 oder 3 sowie der Master-Thesis. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn jede Modulprüfung und die Master-Thesis mindestens mit ausreichend bewertet sind. Mit der Bearbeitung der Master-Thesis kann nur begonnen werden, wenn mindestens 41 Credit-Punkte aus den Modulen des ersten und zweiten Studienjahres erworben worden sind. Mathematik Master -Teilzeit- SPO 2008 – 27.11.2008 2/5
Hochschule für Technik Stuttgart Die Bearbeitungsdauer der Master-Thesis beträgt 6 Monate. Gewichtung der Modulprüfungen und der Master-Thesis Die Gesamtnote der Masterprüfung wird als gewichtetes arithmetisches Mittel aller Modulnoten berech- net. Die Gewichte entsprechen den Credit-Punkten des zugehörigen Moduls. Tabelle 1: Studien- und Prüfungsplan In dieser Tabelle werden die folgenden Abkürzungen verwendet, sonstige Abkürzungen siehe §29: MP 20 mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer, übrige Angaben in Spalte Prüfungsleistung entsprechend Kurzbe- Bezeichnung des Art des SWS Credit- Modulprüfung Fußnote zeichnung Moduls Moduls Punkte Prüfungsvor- Prüfungs- leistung leistung 1. Studienjahr, SS NMA Numerische Mathematik V 6 8 SC KL 120 Wahlmodul Mathematik V 4 6 *) 1 1. Studienjahr, WS AZT Analytische Zahlentheorie V 6 8 SC MP 20 Profilmodul 2a V 4 7 PA 2 Summe 1. Studienjahr 20 29 2. Studienjahr, SS SAN Stochastische Analysis V 4 6 MP 20 Profilmodule 1 V 8 10 **) 2 2. Studienjahr, WS SEM Seminar S 2 3 PA Profilmodul 2b PR 4 6 MP 40 2 Wahlmodul Informatik 4 6 *) 3 Summe 2. Studienjahr 22 31 3. Studienjahr, Abschlusssemester MAS Master-Thesis 0 30 MA Summe 3. Studienjahr 0 30 Summe Studium 42 90 *) Prüfungsleistung je nach gewähltem Modul **) Prüfungsleistung je nach gewähltem Profil Fußnoten 1 siehe Tabelle 4 2 siehe Tabelle 2 bzw. 3 3 Wahlmodul Informatik ist aus dem Vorlesungsangebot für Master-Studiengänge an der Fakultät zu wählen, Genehmigung des Prüfungsausschusses erforderlich Mathematik Master -Teilzeit- SPO 2008 – 27.11.2008 3/5
Hochschule für Technik Stuttgart Tabelle 2: Module im Profil Industrielle Geometrie Kurzbe- Bezeichnung des Art des SWS Credit- Modulprüfung Fußnote zeichnung Moduls Moduls Punkte Prüfungsvor- Prüfungs- leistung leistung Profilmodule 1 BIV Bildverarbeitung V 4 5 MP 20 Computer Aided Geo- CAG metry (Teil 1: Algorithmi- V 4 5 ***) sche Geometrie) Profilmodul 2a Projekt Industrielle PIG Geometrie PR 4 7 PA Profilmodul 2b Computer Aided Geo- CAG metry (Teil 2: Geometri- V 4 6 MP 40 sches Modellieren) ***) Prüfungsleistung nach CAG Teil 1 und Teil 2 Tabelle 3: Module im Profil Finanz- und Versicherungsmathematik Kurzbe- Bezeichnung des Art des SWS Credit- Modulprüfung Fußnote zeichnung Moduls Moduls Punkte Prüfungsvor- Prüfungs- leistung leistung Profilmodule 1 VSI Versicherungsmathematik V 4 5 KL 120 FIN Finance (Teil 1) V 4 5 ****) Profilmodul 2a Projekt Finanz- und PRW Versicherungsmathematik PR 4 7 PA Profilmodul 2b FIN Finance (Teil 2) V 4 6 MP 40 ****) Prüfungsleistung nach FIN Teil 1 und Teil 2 Tabelle 4: Wahlmodul Mathematik Kurzbe- Bezeichnung des Art des SWS Credit- Modulprüfung Fußnote zeichnung Moduls Moduls Punkte Prüfungsvor- Prüfungs- leistung leistung SOC Soft Computing V 4 6 MP 20 CAL Computer Algebra V 4 6 MP 20 SOF Sonderfach V 4 6 4 Fußnote 4 Prüfungsausschuss entscheidet, welche Art der Prüfungsleistungen KL 120, MP 20 oder PA zur Anwendung kommt Mathematik Master -Teilzeit- SPO 2008 – 27.11.2008 4/5
Hochschule für Technik Stuttgart Die Satzung tritt mit Wirkung zum Sommersemester 2009 in Kraft. Stuttgart, den 27.11.2008 Prof. Rainer Franke Rektor Bekanntmachungsnachweis Beurkundung: Aushang am: Abgenommen am: Mathematik Master -Teilzeit- SPO 2008 – 27.11.2008 5/5
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