Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz - Schlussbericht - SBFI
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Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz Schlussbericht Basel, 6. Dezember 2019 B , S , S . V O L K S W I R T S C H A F T L I C H E B E R A T U N G AG AE S CHE NG R AB EN 9 , CH -40 5 1 B ASE L TEL: +41-61-262 05 55, FAX: +41-61-262 05 57 E-M AI L: CONT ACT @BS S-BAS EL.CH , HOME : WWW.BS S-BAS EL .C H
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz Schlussbericht zuhanden des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation Verantwortlich seitens Auftraggeber: Sonja Henrich-Barrat Begleitgruppe: Tamara Diaz und Ivana Vrbica (Kanton GE) Claudia Kaspar und Rolf Bereuter (Kanton SG) Andrea Kronenberg (EDK) Verantwortlich seitens Auftragnehmer: Miriam Frey Projektbearbeitung: Miriam Frey, Linn Hjalmarsson, Melanie Krähenbühl B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG, Aeschengraben 9, CH-4051 Basel Tel: 061-262 05 55, Fax: 061-262 05 57, E-Mail: miriam.frey@bss-basel.ch
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung.................................................................................................. 1 1. Einleitung ............................................................................................................ 4 2. Methodik ............................................................................................................. 5 3. Studiengebühren ................................................................................................ 6 3.1. Höhe .............................................................................................................. 6 3.2. Differenzierung ............................................................................................. 8 3.3. Zeitliche Entwicklung ................................................................................. 12 3.4. Internationaler Vergleich ............................................................................ 15 4. Kompetenzen .................................................................................................... 19 4.1. Akteure ....................................................................................................... 19 4.2. Vorgaben..................................................................................................... 19 4.3. Internationaler Vergleich ............................................................................ 23 5. Finanzielle Unterstützung ............................................................................... 24 5.1. Stipendien und Darlehen ............................................................................. 25 5.2. Internationaler Vergleich ............................................................................ 27 6. Simulation: Auswirkungen einer Studiengebührenerhöhung ..................... 29 6.1. Studierende ................................................................................................. 29 6.2. Hochschulen................................................................................................ 30 6.3. Kantone ....................................................................................................... 32 Anhang .................................................................................................................. 34 i
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 (Studien-)Gebühren pro Semester nach Hochschule ....................... 7 Abbildung 2 Differenzierungskriterien ................................................................ 8 Abbildung 3 Gebühren insgesamt pro Semester, Bildungsausländer................. 10 Abbildung 4 Gebühren insgesamt pro Semester, Durchschnitt, UH .................. 13 Abbildung 5 Gebühren insgesamt pro Semester, UH ........................................ 13 Abbildung 6 Studiengebühren (exkl. weitere Gebühren) pro Semester, Durchschnitt, FH ........................................................................... 14 Abbildung 7 Studiengebühren (exkl. weitere Gebühren) pro Semester, FH ...... 14 Abbildung 8 Studiengebühren im internationalen Vergleich ............................. 16 Abbildung 9 Bildungsausländer im internationalen Vergleich .......................... 17 Abbildung 10 Studiengebühren UK ..................................................................... 18 Abbildung 11 Stipendien Tertiärbereich .............................................................. 25 Abbildung 12 Darlehen Tertiärbereich................................................................. 26 Abbildung 13 Stipendienquote nach Kanton, Tertiärbereich, 2018 ..................... 26 Abbildung 14 Stipendien- und Darlehensquote im internationalen Vergleich..... 27 Abbildung 15 Zusammenhang Studiengebühren und Unterstützung ................... 28 Abbildung 16 Mehreinnahmen pro Jahr, UH ....................................................... 30 Abbildung 17 Mehreinnahmen pro Jahr, FH ........................................................ 31 Abbildung 18 Mehrausgaben pro Jahr, Kantone .................................................. 33 Abbildung 19 Mehrausgaben pro Jahr insgesamt, Kantone ................................. 33 Abbildung 20 Ausgaben von Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer und Jahr .. 51 ii
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Gebühren pro Semester für Bildungsinländer ................................. 6 Tabelle 2 Studiengebührenfestlegung, abschliessende Kompetenz .............. 19 Tabelle 3 Studiengebührenfestlegung, Vorgaben Höhe ................................ 20 Tabelle 4 Gebühren ....................................................................................... 34 Tabelle 5 Gebühren Doktoranden ................................................................. 36 Tabelle 6 Kompetenzen................................................................................. 37 Tabelle 7 Bildungsausländer, Definition ....................................................... 41 Tabelle 8 Schweiz ......................................................................................... 43 Tabelle 9 Österreich ...................................................................................... 44 Tabelle 10 Frankreich...................................................................................... 45 Tabelle 11 Deutschland ................................................................................... 46 Tabelle 12 Italien............................................................................................. 47 Tabelle 13 Schweden ...................................................................................... 48 Tabelle 14 UK ................................................................................................. 49 Tabelle 15 USA ............................................................................................... 50 iii
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Abkürzungsverzeichnis BA Bachelor BFH Berner Fachhochschule BFS Bundesamt für Statistik EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ETH Eidgenössische Technische Hochschulen EU Europäische Union EWR Europäischer Wirtschaftsraum FH Fachhochschulen FHNW Fachhochschule Nordwestschweiz FHO Fachhochschule Ostschweiz FHV Interkantonale Fachhochschulvereinbarung FZA Abkommen über die Personenfreizügigkeit der Schweiz und EU HES-SO Haute école spécialisée de Suisse occidentale HFKG Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HSLU Hochschule Luzern HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich IUV Interkantonale Universitätsvereinbarung OECD Organisation for Economic Co-operation and Development PH Pädagogische Hochschulen SUPSI Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana TZ Teilzeit UK Vereinigtes Königreich (England, Wales, Schottland, Nordirland) UH Universitäre Hochschulen USI Università della Svizzera italiana VZ Vollzeit ZFH Zürcher Fachhochschule iv
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Zusammenfassung Ziel und Methodik Der Hochschulrat hat die Möglichkeit, eine Empfehlung für die Erhebung von Stu- diengebühren an Hochschulen in der Schweiz abzugeben. Die Fachkonferenz der Schweizerischen Hochschulkonferenz wird dazu ein Arbeitsdokument erstellen. Zu diesem Zweck werden im vorliegenden Mandat Grundlagen erarbeitet. Konkret geht es um die Bereiche Studiengebühren, Kompetenzen, finanzielle Unterstützung und Auswirkungen einer Studiengebührenerhöhung. Methodisch werden eine Daten- und Dokumentenanalyse sowie ein internationaler Vergleich durchgeführt. Ergän- zend dazu erfolgt die Simulation einer Studiengebührenerhöhung. Studiengebühren Die Gebühren an Hochschulen in der Schweiz betragen zwischen 400 und rund 6500 CHF pro Semester (öffentliche Hochschulen: 400 bis 2000 CHF). Der Durchschnitt liegt bei 1100 CHF pro Semester (öffentliche Hochschulen: 790 CHF). Im interna- tionalen Vergleich weist die Schweiz damit moderate Gebühren auf. Den überwie- genden Teil der Gebühren machen die Studiengebühren aus, weiter gibt es teilweise zusätzliche Gebühren, die obligatorisch sind (z.B. Prüfungsgebühren). (Studien-)Gebühren pro Semester nach Hochschule Quelle: Websites / Reglemente der Hochschulen. (Studien-)Gebühren für Bildungsinländer aufgeführt. Gebühren insgesamt: Studiengebühren und weitere obligatorische Gebühren. Markiert (schraffiert): private Institutionen. Kalaidos/HWZ: Mittelwert Studiengänge. BA/VZ. Studienjahr 2018/2019. 1
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern1 werden teils deutlich höhere Stu- diengebühren berechnet: Rund die Hälfte der Hochschulen nimmt eine Differenzie- rung zwischen Bildungsinländern und Bildungsausländern vor (die zusätzlichen Ge- bühren für Bildungsausländer betragen bei diesen Hochschulen durchschnittlich 1500 CHF / Semester). Die Studiengebühren sind für die Finanzierung der Hochschulen dabei von eher un- tergeordneter Bedeutung: Bei den Universitäten macht der Anteil der Studiengebüh- ren gemessen an den gesamten Einnahmen 3% aus, bei den FH sind es 11%, bei den PH 6%. Im zeitlichen Vergleich zeigt sich eine Zunahme der Studiengebühren um 10-12% in den letzten 10 Jahren (Durchschnitt). Allerdings erhöhten sich die Kosten der Hochschulen noch stärker. Zur Finanzierung der Studiengebühren (und Lebenshaltungskosten) werden bedarfs- abhängige Stipendien und Darlehen ausbezahlt. Insgesamt liegen diese für Studie- rende von Hochschulen bei ca. 160 Mio. CHF /Jahr, wobei die Stipendien den gröss- ten Teil davon ausmachen. Die Stipendienquote ist im internationalen Vergleich als sehr tief einzuschätzen. Kompetenz zur Festlegung der Studiengebühren Die Kompetenz zur Festlegung der Studiengebühren liegt auf kantonaler Ebene (i.d.R. Regierungsrat und/oder Universitäts-, Fachhochschul-, PH-Rat). Im kantona- len Gesetz fehlt oftmals eine Angabe zur (maximalen) Höhe der Studiengebühren (wobei es auch Ausnahmen dazu gibt, z.B. Kanton Genf). Gemäss Rechtsprechung2 wäre die fehlende gesetzliche Präzisierung bei einer substanziellen Erhöhung der Studiengebühren problematisch (d.h. bei Studiengebührenerhöhungen, die über die bisherige Praxis und die Studiengebühren anderer Hochschulen hinausgingen). In gewissem Masse "eingeschränkt" sind die Hochschulen zudem über die interkanto- nalen Vereinbarungen. So gibt die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung FHV bspw. eine maximale Höhe der Studiengebühren von 1000 CHF / Semester vor. Die Hochschulen dürfen zwar höhere Studiengebühren verlangen, dann werden die in- terkantonalen Beiträge jedoch entsprechend gekürzt. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend jeweils die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind jeweils beide Geschlechter gemeint. 2 Vgl. BGE 130 I 113, BGE 121 I 273, BGE 104 Ia 113, BGE 120 Ia 1. 2
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Simulation: Auswirkung einer Studiengebührenerhöhung Eine Erhöhung der Studiengebühren hätte Auswirkungen auf Studierende, Hoch- schulen und Kantone. Basierend auf einer Studie der EDK wurden diese Auswir- kungen geschätzt (Szenario: Studiengebührenerhöhung um 2000 CHF pro Jahr). Studierende ohne finanzielle Unterstützung müssten damit 2000 CHF pro Jahr mehr bezahlen. Für Studierende mit finanzieller Unterstützung würden diese Mehrkosten über Stipendien übernommen. Gleichzeitig würden mehr Personen ein Stipendium erhalten (Personen / Haushalte, welche aktuell knapp über der Grenze der Berechti- gung liegen, würden durch die höheren Ausgaben neu anspruchsberechtigt werden). Für die Hochschulen würden entsprechend Mehreinnahmen resultieren. Allerdings würden sie nicht vollständig von den gestiegenen Studiengebühren profitieren, da die interkantonalen Vereinbarungen angepasst würden. (Grund: Die Studiengebüh- ren werden für die Berechnung der Abgeltungen zwischen den Kantonen berück- sichtigt.) Die Mehreinnahmen der Universitäten würden unter Berücksichtigung die- ser Anpassungen bei 116 Mio. CHF pro Jahr liegen. Bei den Fachhochschulen wären es rund 104 Mio. CHF pro Jahr. Die Kantone würden von dieser Reduktion der interkantonalen Abgeltungen profi- tieren. Allerdings würden sich ihre Ausgaben für die finanzielle Unterstützung der Studierenden erhöhen. Die beiden Effekte wirken in unterschiedliche Richtungen. Entsprechend gäbe es – beide Auswirkungen zusammengenommen – Kantone / Re- gionen, die durch Studiengebührenerhöhungen besser gestellt würden, andere wür- den dadurch verlieren. Mehrausgaben pro Jahr, Kantone Datenquelle: Heuberger (2011), Daten EDK und BFS zu Studierendenzahlen, eigene Berechnung. Lesebeispiel: Der Kanton Zürich würde die interkantonalen Abgeltungen um knapp 11 Mio. CHF re- duzieren können. Gleichzeitig würden seine Kosten für flankierende Massnahmen um etwa 8 Mio. CHF ansteigen. Insgesamt würden dadurch für den Kanton Zürich Minderausgaben resultieren. 3
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. 1. Einleitung Als im vergangenen Jahr verschiedene Universitäten und die ETH eine Erhöhung der Studiengebühren ankündigten, folgen Studentenproteste und heftiger Wider- stand. So wurde die Einschränkung der Chancengleichheit resp. die Benachteiligung sozial schwächerer Personen befürchtet. Auch die Notwendigkeit einer Erhöhung wird bezweifelt: So einschneidend einige Hundert CHF mehr pro Jahr für einen Stu- dierenden wirken würden, so gering seien die Auswirkung auf das Gesamtbudget einer Hochschule. Anders die Position einer Studie von Avenir Suisse:3 Die (zu) geringen Kosten führten gemäss Aussage der Autoren dazu, dass Studierende kein Kostenbewusstsein entwickeln und sich zu wenig mit der Studienwahl auseinander- setzen würden. Die Folge davon: hohe Studienabbrecher- und -wechslerquoten. Vor diesem Hintergrund hat der Hochschulrat die Möglichkeit, eine Empfehlung für die Erhebung von Studiengebühren abzugeben. Die Fachkonferenz der Schweizeri- schen Hochschulkonferenz wird dazu ein Arbeitsdokument erstellen.4 Zu diesem Zweck werden im vorliegenden Mandat Grundlagen erarbeitet. Konkret geht es um folgende Fragestellungen: Studiengebühren: Höhe und Differenzierung Studiengebühren in der zeitlichen Entwicklung Studiengebühren im internationalen Vergleich Kompetenzen: Akteure Gesetzliche Vorgaben resp. Rahmenbedingungen Finanzielle Unterstützung und Auswirkungen: Stipendien und Darlehen Auswirkung einer Erhöhung der Studiengebühren 3 Vgl. Avenir Suisse (2018): Exzellenz statt Regionalpolitik im Hochschulraum Schweiz. Ein 10- Punkte-Programm für wettbewerbsfähige Hochschulen. Matthias Ammann, Patrik Schellenbauer und Peter Grünenfelder in Zusammenarbeit mit Jennifer Langenegger. 4 Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Im Hochschulrat vertreten sind vierzehn Kantone (AG, BE, BS, FR, GE, GR, LU, NE, SG, SZ, TI, VD, VS, ZH). Die Fachkonferenz hat die Aufgabe, die Geschäfte des Hochschulrats zuhanden des Prä- sidiums der Schweizerischen Hochschulkonferenz vorzubereiten. 4
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. 2. Methodik Zur Beantwortung der Fragestellungen werden unterschiedliche Methoden ange- wendet: Datenanalyse: Im Rahmen einer Datenanalyse werden die Studiengebühren erfasst (aktuelle Studiengebühren, Differenzierung, zeitliche Entwicklung). Des Weiteren werden Zahlen zu Stipendien und Darlehen und zu den Finan- zen der Hochschulen aufbereitet. Als Datenquelle werden Informationen des Bundesamtes für Statistik (BFS) und von swissuniversities (zeitliche Ent- wicklung der Studiengebühren) verwendet sowie eigene Recherchen durch- geführt. Dokumentenrecherche: In der Dokumentenrecherche werden die gesetzli- chen Grundlagen und Bundesgerichtsentscheide analysiert und es wird eine (Kurz-)Recherche zu den Auswirkungen der Studiengebühren auf Studie- rende durchgeführt. Internationaler Vergleich: Im Rahmen eines internationalen Vergleichs er- folgt eine Einordnung der Resultate im Vergleich zu anderen Ländern. Als Datenquelle werden Informationen der OECD verwendet und eigene Re- cherchen in 7 Ländern durchgeführt (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Schweden, UK und USA). Für diese 7 Länder wurden jeweils Län- derbeschriebe erstellt, diese finden sich im Anhang. Simulation: Schliesslich werden die Auswirkungen einer Studiengebühren- erhöhung auf Studierende, Hochschulen und Kantone betrachtet. Dafür wird eine Studie der EDK5 aufbereitet und die Daten werden soweit möglich ak- tualisiert. 5 Vgl. Heuberger (2011): Sozialverträgliche Studiengebühren – Modelle für eine sozialverträgliche Ausgestaltung von Studiengebühren vor dem Hintergrund der interkantonalen Ausgleichszahlungen und der kantonalen Stipendiensysteme, EDK. 5
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. 3. Studiengebühren 3.1. Höhe Die Gebühren an Hochschulen in der Schweiz betragen zwischen 400 und rund 6500 CHF pro Semester (öffentliche Hochschulen: 400 bis 2000 CHF). Der Durchschnitt liegt bei 1100 CHF pro Semester (öffentliche Hochschulen: 790 CHF). Zwischen den Hochschultypen sind keine substanziellen Unterschiede erkennbar, wenngleich die Pädagogischen Hochschulen etwas weniger hohe Gebühren verlangen. Nachfol- gend sind die Gebühren für Bildungsinländer im Überblick aufgeführt. Tabelle 1 Gebühren pro Semester für Bildungsinländer Universitäre Fachhoch- Pädagogische Insgesamt Hochschulen schulen Hochschulen (alle Hoch- schultypen) Öffentliche Hochschulen Anzahl 12 7 17 36 Durchschnitt 843 CHF 835 CHF 728 CHF 787 CHF Minimum 500 CHF 500 CHF 400 CHF 400 CHF Maximum 2'000 CHF 1'055 CHF 1'100 CHF 2'000 CHF Private Hochschulen Anzahl 2 2 - 4 Durchschnitt 1'900 CHF 5'633 CHF - 3'766 CHF Minimum 1'300 CHF 4'750 CHF - 1'300 CHF Maximum 2'500 CHF 6'515 CHF - 6'515 CHF Insgesamt (öffentlich/privat) Anzahl 14 9 17 40 Durchschnitt 994 CHF 1'901 CHF 728 CHF 1'085 CHF Minimum 500 CHF 500 CHF 400 CHF 400 CHF Maximum 2'500 CHF 6'515 CHF 1'100 CHF 6'515 CHF Quelle: Websites / Reglemente der Hochschulen. Gebühren für Bildungsinländer aufgeführt. Studien- gebühren und weitere obligatorische Gebühren: z.B. Prüfungsgebühren. Kalaidos/HWZ: Mittelwerte verschiedener Studiengänge. BA/VZ ausgewiesen. Studienjahr 2018/2019. 6
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Die Gebühren beinhalten Studiengebühren und weitere obligatorische Gebühren, die jedes Semester bezahlt werden müssen, wie z.B. Prüfungsgebühren. Den überwie- genden Teil der Gebühren machen die Studiengebühren aus (diese betragen im Durchschnitt 1035 CHF / Semester, die Gebühren insgesamt 1085 CHF / Semester). Abbildung 1 stellt die Studiengebühren und die Gebühren insgesamt (d.h. Studien- gebühren und weitere obligatorische Gebühren) nach Hochschule dar.6 Es handelt sich um Angaben für Bildungsinländer. Die Werte finden sich im Anhang. Abbildung 1 (Studien-)Gebühren pro Semester nach Hochschule Quelle: Websites / Reglemente der Hochschulen. (Studien-)Gebühren für Bildungsinländer aufgeführt. Gebühren insgesamt: Studiengebühren und weitere obligatorische Gebühren. Markiert (schraffiert): private Institutionen. Kalaidos/HWZ: Mittelwert verschiedener Studiengänge. BA/VZ ausgewiesen. Studienjahr 2018/2019. FH: Spezifische Teilschulen mit höheren (Studien-)Gebühren wie z.B. die Ho- telfachschule (EHL) bei der HES-SO, die Musikhochschule bei der FHNW oder die Eidg. Hochschule für Sport Magglingen bei der BFH wurden nicht berücksichtigt. 6 Anmerkung: In den nachfolgenden Auswertungen (insb. im internationalen Vergleich) ist nicht im- mer eine klare Abgrenzung zwischen Studiengebühren und Gebühren insgesamt (d.h. Studienge- bühren inkl. weitere obligatorische Gebühren) möglich. Wenn die Unterscheidung getroffen werden kann resp. soll, wird daher nachfolgend jeweils von "Studiengebühren (exkl. weitere Gebühren)" resp. von "Gebühren insgesamt" gesprochen. 7
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Anmerkung: Doktoranden bezahlen i.d.R. geringere Studiengebühren. Diese betra- gen i.d.R. zwischen 60 und 500 CHF pro Semester (Ausnahme: USI).7 Einordnung der Studiengebühren für die Finanzierung: Die Studiengebühren sind für die Finanzierung der Hochschulen von eher untergeordneter Bedeutung. So liegt der Anteil der Studiengebühren gemessen an den gesamten Einnahmen tief (Daten: BFS, Jahr 2017): Universitäten: 3% Fachhochschulen: 11% Pädagogische Hochschulen: 6% 3.2. Differenzierung Die im vorigen Abschnitt aufgeführten Studiengebühren gelten nicht für alle Studie- renden, sondern es erfolgt je nach Hochschule eine Differenzierung nach verschie- denen Kriterien. Die häufigste Differenzierung ist diejenige nach Bildungsinländer resp. Bildungsausländer. Weiter zeigen sich Unterschiede nach Hochschultyp. So ist bei den Universitäten beispielsweise die Differenzierung nach Studiendauer relativ häufig, während bei den FH oftmals eine Differenzierung nach Teilschule vor- kommt. Abbildung 2 Differenzierungskriterien Quelle: Websites / Reglemente der Hochschulen. Lesebeispiel: 21 Hochschulen (8 UH / 5 FH / 8 PH) nehmen eine Differenzierung nach Bildungsinländer / Bildungsausländer vor. 7 Die Werte sind im Anhang aufgeführt. Die Studiengebühren für Doktorierende sind somit i.d.R. tiefer als für Studierende. Die Kosten der Universität sind hingegen für Studierende und Doktorie- rende gemäss Angaben in einem Bundesgerichtsurteil vergleichbar (2C_1092/2017). 8
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Differenzierung nach Bildungsausländer Rund die Hälfte der Hochschulen nimmt eine Differenzierung zwischen Bildungs- inländern und Bildungsausländern vor. In den gesetzlichen Grundlagen dieser Hoch- schulen finden sich folgende Vorgaben zur Höhe (in Klammern die Anzahl Nennun- gen; für einen Überblick über alle Gesetze / Verordnungen vgl. Anhang): Kostendeckende Studiengebühren (4) Gleiche Einnahmen Bildungsinländer / Bildungsausländer (2)8 Maximale Werte (4, absolut oder relativ zu Bildungsinländern) Berücksichtigung internationaler Abkommen / Vereinbarungen (4) In der Praxis bezahlen Bildungsausländer bei denjenigen Hochschulen, die differen- zieren, im Durchschnitt 1500 CHF pro Semester mehr (über alle Hochschulen be- trachtet 870 CHF). Nachfolgende Abbildung stellt die Gebühren für Bildungsausländer im Überblick dar (nach Hochschule differenziert, inkl. weitere obligatorische Gebühren). Auffal- lend ist, dass gewisse Hochschulen deutlich differenzieren (z.B. FHNW), andere nur geringfügig (z.B. Universität Fribourg). Zudem ist die Differenzierung insb. bei den PH hoch. 8 Begründung: Für ausserkantonale Bildungsinländer werden Abgeltungen über interkantonale Ver- einbarungen getätigt, bei Studierenden aus dem Ausland ist dies nicht der Fall. Entsprechend können höhere Gebühren als "Kompensation" für die fehlenden Abgeltungen betrachtet werden. 9
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Abbildung 3 Gebühren insgesamt pro Semester, Bildungsausländer Quelle: Websites / Reglemente der Hochschulen. Studiengebühren inkl. weitere obligatorische Gebüh- ren. PH: z.T. fehlende Angaben. BA/VZ ausgewiesen. Studienjahr 2018/2019. FH: Spezifische Teil- schulen wie z.B. die Hotelfachschule (EHL) bei der HES-SO, die Musikhochschule bei der FHNW oder die Eidg. Hochschule für Sport Magglingen bei der BFH wurden nicht berücksichtigt. Die Definition von Bildungsausländern unterscheidet sich dabei (vgl. dazu auch die Übersicht im Anhang). Häufige Kriterien sind: Zivilrechtlicher Wohnsitz (13 Hochschulen) Nationalität (9 Hochschulen, meist in Kombination mit Wohnsitz) Erwerb Zulassungsausweis (3 Hochschulen) Teilweise werden die Kriterien auch noch weiter konkretisiert (z.B. indem Studie- rende als Bildungsausländer gezählt werden, wenn sie weniger als 2 Jahre in der Schweiz gewohnt haben). Dabei wird punktuell auch auf den Wohnsitz der Eltern Bezug genommen. In Bezug auf die Länder, die als "Ausland" gelten, gibt es folgende Abgrenzungen: ausserhalb der Schweiz (12 Hochschulen) ausserhalb der Schweiz / Fürstentum Liechtenstein (8 Hochschulen) ausserhalb der Schweiz / EU (2 Hochschulen) ausserhalb der Vereinbarungskantone (2 Hochschulen) Im Kontext der Differenzierung von Bildungsausländern stellt sich die Frage, ob die Schweiz für Studierende aus der EU diese Differenzierung überhaupt vornehmen 10
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. darf oder ob dies gemäss Freizügigkeitsabkommen unzulässig ist.9 Dabei ist zu- nächst Art. 24 Abs. 4 Anhang I FZA zu beachten: Dieses Abkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die Unterhaltsbeihilfen für die unter diesen Artikel fallenden Studierenden. Dabei wurden gemäss Bundesamt für Justiz die (heiklen) Fragen des Zugangs zur Ausbildung von Studierenden aus dem Freizügigkeitsabkommen bewusst ausge- klammert. Vor diesem Hintergrund vertritt die juristische Literatur mehrheitlich die Auffassung, dass die Bildung vom Freizügigkeitsabkommen nicht direkt betroffen sei.10 Ein weiterer Hinweis auf diese Auslegung des Freizügigkeitsabkommens ist u.E. dass Länder der EU Studierende aus der Schweiz teilweise als Bildungsausländer betrachten (z.B. UK, 1 Bundesland in Deutschland). Eine andere Rechtsauffassung vertritt hingegen Epiney (2012)11, welche zwar eine Differenzierung der Studiengebühren grundsätzlich nicht als unzulässig einschätzt, aber der Ansicht ist, dass die dafür relevanten Gründe stärker präzisiert werden müssten. Weiter sei dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen. Differenzierung nach weiteren Kriterien Die weiteren Kriterien sind von untergeordneter Bedeutung. Jeweils max. 5 Hoch- schulen wenden das jeweilige Kriterium an: Kriterium Stufe: Bei der Universität SG, der HWZ sowie der PH Thurgau und der PH Wallis erfolgt eine Differenzierung der Studiengebühren nach Studienstufe (bei der PH Wallis nur für ausländische Studierende). Dabei werden für Masterstudiengänge höhere Studiengebühren verlangt, die Dif- ferenz liegt zwischen 200 und 500 CHF pro Semester). Kriterium Teilschule: Bei 4 FH erfolgt eine Differenzierung nach Teil- schule, konkret ist dies bei der FHNW (Musikhochschule), der HES-SO (be- züglich der EHL), der FHO und der ZFH (primär HWZ, ansonsten keine Unterschiede bezüglich Studiengebühren, sondern nur in Bezug auf die wei- teren obligatorischen Gebühren) der Fall. 9 Das Freizügigkeitsabkommen bezweckt u.a. die Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen. 10 Vgl. Ehrenzeller (2012): Studiengebührenerhöhung an der Universität St.Gallen aus rechtlicher Per- spektive, in: Staatskanzlei und Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen (Hrsg.), Festgabe Prof. Dr. Ulrich Cavelti, 2012. 11 Vgl. Epiney (2012): Das Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Erfahrungen, Herausforderungen und Perspektiven, in: Achermann et al. (Hrsg.), Jahrbuch für Migrationsrecht 2011/2012, Bern 2012. 11
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Kriterium Studiendauer: An 3 Universitäten ist die Studiendauer von Be- deutung.12 Konkretisiert wird dies, indem die Studiengebühren nach Über- schreiten der Regelstudienzeit13 um folgende Werte erhöht werden (Aus- nahmeregelungen möglich): - St. Gallen: 500 CHF pro zusätzlichem Semester - USI: 500 CHF für die ersten beiden Zusatzsemester, dann 1000 CHF - Bern: Verdopplung Studiengebühren in jedem zusätzlichen Semester Kriterium Studiengang: Nach Studienbereich resp. Studiengang differenzie- ren zwei Fachhochschulen (FHO, Kalaidos) und eine PH (PH Thurgau, aber nur bei einem Masterstudiengang). Bei den Universitäten kommt dies nicht vor. Dies mag auf den ersten Blick erstaunen. So zeigen sich in Bezug auf die Kosten grosse Unterschiede nach Studienbereich.14 Dies bedeutet, dass die Studierenden je nach Studiengang einen unterschiedlich hohen Beitrag an die Deckung der Kosten leisten. Kriterium VZ/TZ: Bei 2 PH (HFH / SHLR) wird eine Unterscheidung nach Vollzeit-/Teilzeitstudium vorgenommen. Das Vollzeitstudium ist dabei teu- rer (um 150-400 CHF pro Semester). 3.3. Zeitliche Entwicklung Universitäten Bei den Universitäten zeigt sich eine Zunahme der Studiengebühren seit 2001/2002 von etwa 20%, in den vergangenen 10 Jahren waren es etwa 10% (im Durchschnitt). Diese Zunahme wird dominiert von einzelnen Hochschulen: Insbesondere die Uni- versität Fribourg, die Universität St. Gallen und die Universität Basel haben eine deutliche Zunahme seit 2001/2002 aufzuweisen (zwischen etwa 40% und 50%). So- wohl die Hochschule mit den höchsten Studiengebühren (USI) als auch diejenige mit den tiefsten Studiengebühren (Universität Genf) blieben hingegen konstant. Ausblick: An verschiedenen Universitäten wurden weitere Studiengebührenerhö- hungen diskutiert: Die ETH erhöht ihre Studiengebühren stufenweise auf 830 CHF pro Semester (Jahr 2020). Die Universität Basel sah hingegen von einer (weiteren) Erhöhung der Studiengebühren ab. 12 An der Universität Zürich ist dies zudem ebenfalls in Diskussion. 13 In 2 Fällen bei 12 Semestern, in 1 Fall bei 5 Semestern (Bachelor) und 3-4 Semestern (Master). 14 In der IUV unterscheiden sich die Beträge je nach Fakultätsgruppe z.B. um etwa den Faktor 5. 12
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Nachfolgend aufgeführt ist die Entwicklung der Studiengebühren (inkl. weitere ob- ligatorische Gebühren) an den Universitäten. Abbildung 4 Gebühren insgesamt pro Semester, Durchschnitt, UH Datenquelle: swissuniversities. Es sind nur öffentliche Hochschulen aufgeführt. Gebühren insgesamt: Studiengebühren und weitere obligatorische Gebühren. Abbildung 5 Gebühren insgesamt pro Semester, UH Datenquelle: swissuniversities. Es sind nur öffentliche Hochschulen aufgeführt. Gebühren insgesamt: Studiengebühren und weitere obligatorische Gebühren. 13
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Fachhochschulen Für die Fachhochschulen liegen nur zentral verfügbare Daten für einzelne Jahre vor. Vergleicht man die Entwicklung in den letzten 10 Jahren, zeigt sich im Durchschnitt eine Zunahme um 12%. Auch bei den Fachhochschulen ergibt sich diese Erhöhung basierend auf der Entwicklung einiger FH (FHO, BFH, ZFH, SUPSI), während an- dere keine Erhöhung der Studiengebühren vorgenommen haben. Abbildung 6 Studiengebühren (exkl. weitere Gebühren) pro Semester, Durchschnitt, FH Datenquelle: SKBF (Bildungsberichte), eigene Recherche. Es sind nur öffentliche Hochschulen aufge- führt. Aufgeführt sind die Studiengebühren (exkl. weitere obligatorische Gebühren). Abbildung 7 Studiengebühren (exkl. weitere Gebühren) pro Semester, FH Datenquelle: SKBF (Bildungsberichte), eigene Recherche. Es sind nur öffentliche Hochschulen aufge- führt. Aufgeführt sind die Studiengebühren (exkl. weitere obligatorische Gebühren). 14
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. In Bezug auf die Entwicklung der Studiengebühren bei Pädagogischen Hochschulen liegen keine zentral verfügbaren Daten vor. Einordnung der Entwicklung Die Entwicklung der (Studien-)Gebühren in den letzten 10 Jahren betrug bei Uni- versitäten und Fachhochschulen im Durchschnitt zwischen 10% und 20%. Zur Frage, ob dies viel oder wenig ist, betrachten wir einerseits die Entwicklung des Preisniveaus und andererseits die Kostenentwicklung bei den Hochschulen: Entwicklung Preisniveau: Der Landesindex der Konsumentenpreise blieb zwischen 2009 und 2018 in etwa konstant (Veränderung um -0.1%).15 Vor diesem Hintergrund ist die Zunahme als hoch zu werten. Entwicklung Kosten und Einnahmen der Hochschulen: Die gesamten Kos- ten resp. Einnahmen der Universitäten stiegen zwischen 2010 und 2017 um etwa 19% (nur öffentliche Hochschulen: 13%). Die höchste Zunahme wie- sen die Personalkosten resp. in Bezug auf die Kostenträger "Forschung und Entwicklung" sowie "Lehre (vertiefte Ausbildung)" auf. Die Kosten resp. Einnahmen der Fachhochschulen (öffentliche Hochschulen) stiegen zwi- schen 2011 und 2017 um über 21%. Die höchste Zunahme wiesen die Per- sonalkosten resp. der Leistungsauftrag "angewandte Forschung und Ent- wicklung" auf. Vor diesem Hintergrund ist die Zunahme als tief zu werten. 3.4. Internationaler Vergleich Zur Einbettung der Studiengebühren wird im vorliegenden Abschnitt ein kurzer Ver- gleich zum Ausland durchgeführt. Dazu werden Daten der OECD verwendet, wel- che sich auf Bachelorstudiengänge beziehen. Nachfolgend werden die Spannweite (Maximum / Minimum) sowie die mittleren Werte für die Studiengebühren pro Se- mester für Inländer dargestellt. Die Werte sind dabei in USD und kaufkraftbereinigt. 15 Jeweils Jahresdurchschnittswerte, Datenquelle: BFS. 15
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Abbildung 8 Studiengebühren im internationalen Vergleich Datenquelle: OECD (2019): Bildung auf einen Blick 2019, OECD-INDIKATOREN. Studiengebühr pro Semester an öffentlichen Einrichtungen für inländische Bildungsteilnehmer in Bachelorstudien- gängen, Tertiärbereich (2017/2018). Studiengebühr pro Semester in USD, kaufkraftbereinigt, für In- länder Es zeigt sich, dass mehrere Länder – darunter die skandinavischen Länder, aber auch z.B. Griechenland, Slowenien und die Slowakei – keine Studiengebühren erheben. Von den übrigen Ländern sind die Studiengebühren in der Schweiz als moderat ein- zuschätzen. Auffallend sind die teils grossen Unterschiede in einem Land. Dies ist bspw. in Spa- nien und den Niederlanden der Fall. Gemäss OECD gelten die hohen Studiengebüh- ren in den beiden Ländern jedoch nur für wenige Studierende.16 Von 19 Ländern mit entsprechenden Angaben erheben deren 7 differenzierte Stu- diengebühren für Bildungsausländer. Innerhalb von Europa macht Schweden dabei die grösste Differenzierung: Während bei Bildungsinländern keine Studiengebühren erhoben werden, sind diejenigen für Bildungsausländer sehr hoch (über 7000 USD pro Semester, kaufkraftbereinigte Werte). Als Bildungsausländer gelten dabei Stu- dierende aus Drittstaaten, innerhalb der EU wird keine Differenzierung zwischen den Studierenden vorgenommen. 16 Vgl. OECD (2019): Bildung auf einen Blick 2019. 16
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Abbildung 9 Bildungsausländer im internationalen Vergleich Datenquelle: OECD (2019): Bildung auf einen Blick 2019, OECD-INDIKATOREN. Studiengebühr pro Semester in USD, kaufkraftbereinigt. Durchschnittswerte / häufigste Werte. EU/EWR: Aufgeführt sind bei den Bildungsausländern Studierende aus Drittstaaten (innerhalb von EU/EWR keine Differen- zierung). Werte für die Schweiz: eigene Berechnung.17 In Bezug auf die Regelungen für Schweizer Studierende (d.h. ob diese als Bildungs- inländer oder Bildungsausländer gelten) geben die verfügbaren Daten der OECD keine Auskunft. Daher haben wir 7 Länder18 vertieft betrachtet: Keine Unterscheidung Schweiz / Inländer (d.h. Gleichstellung zu EU / EWR): Österreich Schweden Frankreich (auch Gleichbehandlung von Andorra / Kanada (Québec)) Deutschland (Ausnahme: Bundesland Baden-Württemberg) Italien (grundsätzlich keine Differenzierung Bildungsinländer / -ausländer) Unterscheidung Schweiz / Inländer: USA: Studierende aus der Schweiz gelten als Bildungsausländer, z.T. wer- den auch Studierende aus anderen States als Bildungsausländer betrachtet. 17 Anmerkung: Für die Schweiz liegen in den entsprechenden Daten der OECD keine Angaben für Bildungsausländer vor (USD, kaufkraftbereinigt). Die Gebühren pro Semester für Bildungsauslän- der (in USD, kaufkraftbereinigt) sind jedoch verfügbar. Der angegebene Wert für die Schweiz für die "Mehrkosten Bildungsausländer" wurde daher selbst berechnet. Er entspricht den durchschnitt- lichen Mehrkosten (über alle öffentlichen Hochschulen) für Bildungsausländer in CHF multipliziert mit dem "Umrechnungssatz" zwischen CHF und USD (kaufkraftbereinigt) für Bildungsinländer. 18 Für eine ausführliche Beschreibung vgl. Anhang. 17
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. UK: Öffentliche Hochschulen in UK unterscheiden i.d.R. nach "home fees" und "overseas fee" (private Hochschulen differenzieren meist nicht). Grund- sätzlich gelten Schweizer Staatsangehörige in England, Wales und Nordir- land als Bildungsausländer (als Ausnahme gilt ein "right of residence" der Eltern in UK (z.B. Arbeitstätigkeit oder Selbstständigkeit)). In Schottland sind die Bestimmungen weniger restriktiv, d.h. Studierende aus der Schweiz bezahlen unter dem Status "child of a swiss national" auch ohne ökonomi- sche Aktivität der Eltern in UK die "home fees". Einschub: Studiengebühren in UK Die Studiengebühren für Bildungsausländer in UK liegen teils deutlich über den Studiengebühren für Bildungsinländer. Auch letztere haben jedoch in England und Wales im Jahr 2013 deutlich zugenommen (in Schottland und Nordirland blieben sie in etwa konstant resp. erhöhten sich nur etwas). Heute bezahlen Bil- dungsinländer in England oftmals den gesetzlich vorgegebenen maximalen Stu- diengebührenbetrag von 9250 GBP pro Jahr (BA, dies entspricht ca. 12'000 CHF), die Studiengebühren für Bildungsausländer liegen bei etwa 15'000 GBP pro Jahr (Durchschnitt, dies entspricht ca. 19'400 CHF). Abbildung 10 Studiengebühren UK Datenquelle: Reddin Survey of Tuition Fees in the United Kingdom, 2007-2019. Dargestellt sind die Mittelwerte. Aufgeführt sind Bachelorstudiengänge. Um keine Vermischung der Entwicklung mit Wechselkurseffekten darzustellen, werden die Werte in GBP ausgewiesen. Anmerkung: Im be- trachteten Zeitraum sank der Wechselkurs GBP / CHF zwischen 2.2 (Jahr 2007) und 1.3 (Jahr 2019). 18
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. 4. Kompetenzen 4.1. Akteure In der Schweiz liegt die Kompetenz zur Festlegung der Studiengebühren in der Zu- ständigkeit der Kantone. In den rechtlichen Grundlagen – Gesetze und Verordnun- gen der Kantone, Verträge und Vereinbarungen zwischen Trägerkantonen (FHNW, FHO), Bundesgesetz über die ETH – werden folgende Akteure genannt: Universitäts-, Fachhochschul-, PH-, ETH-Rat Regierungsrat (z.T. auf Vorschlag der Hochschule) Regierungsrat, aber Delegation an Erziehungsdirektion möglich Regierungsrat und Hochschule je nach (Studien-)Gebührenart Nachfolgende Übersicht führt die Regelung nach Hochschultyp differenziert auf (nur öffentliche Hochschulen). Dargestellt ist die abschliessende Kompetenz, d.h. wenn z.B. der Regierungsrat die Gebühren auf Vorschlag des FH-Rats regelt resp. diese genehmigt, wird die Kompetenz dem Regierungsrat zugeordnet. Tabelle 2 Studiengebührenfestlegung, abschliessende Kompetenz Universitäre Fachhoch- Pädagogische Insgesamt Hochschulen schulen Hochschulen UH-, FH-, PH-Rat* 3 1 3 7 Regierungsrat 3 4 6 13 Regierungsrat mit Delegation 1 1 1 3 Regierungsrat und Hochschule 2 - - 2 (Aufgabenteilung)* Datenquelle: Rechtliche Grundlagen. Bei den übrigen Hochschulen liegen keine Angaben vor. * In je 1 Fall Schulleitung resp. Rektorat. 4.2. Vorgaben In Bezug auf die Höhe der Studiengebühren sind die Akteure nicht völlig frei. So werden in den rechtlichen Grundlagen teils Vorgaben dazu gemacht. Dies ist z.B. im Kanton Genf der Fall: Gesetzlich wird ein maximaler Wert von 500 CHF pro Semester festgelegt, entsprechend ist der Handlungsspielraum zur Festlegung der Studiengebühren stark eingeschränkt. Teilweise werden auch Prinzipien wie eine 19
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Vergleichbarkeit mit anderen Hochschulen und die Sozialverträglichkeit der Stu- diengebühren festgelegt. In vielen Fällen gibt es jedoch auch keine Vorgaben in den rechtlichen Grundlagen. Tabelle 3 Studiengebührenfestlegung, Vorgaben Höhe Universitäre Fachhoch- Pädagogische Insge- Hochschulen schulen Hochschulen samt Sozialverträglichkeit 4 - 2 6 Bandbreite / maximaler Wert 3 2 3 8 Vergleichbarkeit andere Hochschulen 3 2 1 6 Keine Vorgaben 3 3 11 17 Datenquelle: Rechtliche Grundlagen. Anmerkung: Teilweise weisen Hochschulen 2 Kriterien auf, wes- halb die Anzahl Nennungen nicht mit der Anzahl Universitäten übereinstimmt. Einschub: Beispiel Universität Bern Das Gesetz über die Universität (UniG) vom 05.09.1996 (Stand 01.08.2015) legt die Regelung der Studiengebühren wie folgt fest (Art. 65): ... 2 Die Studiengebühren betragen 500 bis 1000 Franken pro Semester 3 Für Studierende, welche die durch das Studienreglement vorgesehene Studiendauer ohne wichti- gen Grund überschreiten, können die Studiengebühren höchstens bis zur Kostendeckung erhöht werden ... 5 Für ausländische Studierende ohne Niederlassungsbewilligung können unter Berücksichtigung internationaler Abkommen kostendeckende Gebühren erhoben werden Aktuell gelten folgende Studiengebühren (exkl. weitere obligatorische Gebühren) Bildungsinländer: 750 CHF / Semester Bildungsinländer bei Studium über 12 Semester (BA/MA): 1500 CHF Studiengebühren pro Semester, Verdopplung für alle weiteren Semester Bildungsausländer: 200 CHF höhere Studiengebühren / Semester Das heisst: Es wird zwar eine Differenzierung vorgenommen, die Möglichkeit der kostendeckenden Studiengebühren wird für Bildungsausländer jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft. 20
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Neben den gesetzlichen Vorgaben sind weitere Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu zählen auf nationaler Ebene Bundesgerichtsurteile und die interkantonalen Vereinbarungen (IUV, FHV). Auf internationaler Ebene ist das Freizügigkeitsab- kommen relevant. Bundesgerichtsurteile: In verschiedenen Urteilen hat sich das Bundesgericht mit der Erhöhung von Stu- diengebühren befasst.19 Die Rechtsprechung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Wenn die Festlegung der Studiengebühren delegiert wird (d.h. nicht gesetzlich fest- gelegt), stellt sich die Frage, in welchem Ausmass Studiengebührenerhöhungen zu- lässig sind. Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung die gesetzlichen Grund- lagen als ausreichend erachtet, wenn sich die Studiengebührenerhöhungen im übli- chen Rahmen bewegten resp. vergleichbar mit anderen Hochschulen waren. Bei grossen Erhöhungen wäre hingegen eine formellgesetzliche Grundlage erforderlich. BGE 120 Ia 1 (Universität Zürich, 1994) Wieweit die Studierenden zur Deckung der - naturgemäss hohen - Kosten des Universitätsbetriebes herangezogen werden sollen, ist angesichts des grossen Adressatenkreises wie auch der bildungspoli- tischen Tragweite eine verhältnismässig wichtige Frage, deren Beantwortung nicht vollumfänglich dem Verordnungsgeber überlassen bleiben darf. Die pauschale Delegationsnorm von § 137 UG er- weist sich insofern als mangelhaft. Dies führt indessen nicht zur Aufhebung der hier angefochtenen Gebührenregelung. Festzuhalten ist zunächst, dass sich die neu festgelegte Kollegiengeldpauschale von Fr. 450.-- bzw. Fr. 600.-- trotz ihrer massiven Erhöhung immer noch in jener Grössenordnung hält, wie sie heute auch an anderen schweizerischen Hochschulen üblich ist. Es kann mit hinreichender Sicherheit angenommen werden, dass die vorliegende Gebührenregelung selbst dann, wenn der zür- cherische Gesetzgeber die Delegationsnorm von § 137 UG mit der an sich erforderlichen quantitativen Begrenzung versehen hätte, sich noch innerhalb dieses (hypothetischen) Rahmens halten würde. Es entspricht Sinn und Zweck einer derartigen Delegation, dass die ermächtigte Behörde bei der Aus- übung ihrer Kompetenz einen gewissen - allenfalls auch nach finanzpolitischen Gesichtspunkten aus- zunützenden - Spielraum für sich beanspruchen und dabei mangels einer ausdrücklichen quantitativen Begrenzung zumindest soweit gehen darf, als die Grenze des für den betreffenden Sachbereich Übli- chen (d.h. der für andere schweizerische Hochschulen geltende Gebührenrahmen) nicht deutlich über- schritten wird. 19 Vgl. BGE 130 I 113, BGE 121 I 273, BGE 104 Ia 113, BGE 120 Ia 1. Dabei wurde teils auch auf den UNO-Pakt I (Internationaler Pakt vom 16. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) Bezug genommen, wobei dieser als nicht direkt anwendbar eingeschätzt wurde. 21
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. BGE 130 I 113 (Universität Basel, 2004) Die Gebührenordnung der Universität Basel verfügt mit dem kantonalen Universitätsgesetz über eine hinreichende formellgesetzliche Grundlage für die Erhöhung der Semestergebühren, solange diese sich im Rahmen des landesweit allgemein Üblichen hält. Dies ist bei einer Erhöhung um Fr. 100.-, nachdem die Gebühren letztmals 1997 erhöht worden sind, zu bejahen. Für künftige Erhöhungen, die deutlich über die Teuerung hinausgehen, erweist sich die bestehende formellgesetzliche Grundlage indessen als ungenügend (E. 2). Interkantonale Vereinbarungen: In der interkantonalen Vereinbarung zu den Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen (FHV) sind Höchstbeträge festgelegt, bei deren Überschreitung eine Kürzung der interkantonalen Beiträge erfolgt (FHV, Art. 10): Die Schulen können angemessene individuelle Studiengebühren erheben. Die Kommission FHV legt die anrechenbaren Mindest- und Höchstbeträge je Studiengang fest. Übersteigen diese Gebühren die von der Kommission FHV festgelegte Höchstgrenze, werden die Beiträge für den entsprechenden Stu- diengang gekürzt. Aktuell gilt ein Höchstbetrag von 1000 CHF / Semester.20 Das heisst: Es ist für die Hochschulen zwar nicht unzulässig über diese Höchstbeträge zu gehen, aber sie ha- ben finanzielle Anreize, dies nicht zu tun. Dies bestätigt ein Blick auf die effektiven Studiengebühren: Bei den FH und den PH liegen die Studiengebühren der öffentli- chen Hochschulen max. bei der Grenze von 1000 CHF / Semester.21 Bei den Universitäten weist die IUV eine ähnliche Formulierung auf (Art. 13):22 Die Hochschulträgerkantone können angemessene individuelle Studiengebühren erheben. Übersteigt die Summe der Beiträge gemäss Artikel 10 und der individuellen Studiengebühren die den Beiträgen zugrunde liegenden standardisierten Kosten pro Kostengruppe gemäss Anhang, werden die Beiträge entsprechend gekürzt. 20 Kommission Interkantonale Fachhochschulvereinbarung FHV, Beschluss vom 15.12.2005. 21 Die PH sind Teil der FHV. Die private Fachhochschule Kalaidos erhält keine Beiträge über die FHV; ihre Studiengebühren liegen deutlich über den 1000 CHF / Semester. Gleiches gilt für die HWZ. 22 Die EDK hat am 27. Juni 2019 die totalrevidierte Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV 2019) verabschiedet. "Aktuell entscheiden die Kantone über den Beitritt. In der bisherigen IUV war die Regelung wie folgt (Art. 15): Die Universitätskantone können angemessene individuelle Stu- diengebühren erheben. Übersteigen diese Gebühren eine von der Kommission Universitätsverein- barung festgelegte Höchstgrenze, werden die in Artikel 12 festgelegten Beiträge an den betreffenden Universitätskanton entsprechend gekürzt." 22
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. Gemäss Angaben der EDK hat die Kommission IUV die Höchstgrenze für Studien- gebühren an ihrer Sitzung vom 14.12.2000 auf das Doppelte des gewichteten Mittels der Studiengebühren der Universitäten und der ETH festgelegt. Im Jahr 2001 lag das gewichtete Mittel bei 1224 CHF pro Semester, im Jahr 2014 waren es 1435 CHF pro Semester. 4.3. Internationaler Vergleich In der Schweiz liegt die Kompetenz zur Festlegung der Studiengebühren in der Zu- ständigkeit der Kantone. Entsprechend gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen resp. zwischen den Hochschulen. In einem internationalen Vergleich von 7 Ländern zeigt sich demgegenüber das gesamte Spektrum von der Festlegung auf nationaler Ebene bis zu keinerlei Vorgaben. Vorgaben auf nationaler Ebene / Ebene Bundesland: Frankreich Österreich (Universitäten) Deutschland (auf Ebene Bundesland) Teilweise Vorgaben: UK (Vorgabe eines maximalen Werts) Schweden (für Inländer und Studierende EU/EWR/CH) Keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Studiengebühren: Italien USA Österreich (Fachhochschulen) 23
Studiengebühren an den Hochschulen in der Schweiz B ,S, S. 5. Finanzielle Unterstützung Eng mit der Höhe der Studiengebühren hängt die finanzielle Unterstützung der Stu- dierenden mittels Stipendien und Darlehen zusammen. So zeigten sich im internati- onalen Vergleich beispielsweise sehr hohe Studiengebühren (z.B. UK, USA). Diese sind allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Einschränkung des Zugangs zu Hoch- schulen, sofern eine finanzielle Unterstützung der Studierenden mittels Stipendien oder Darlehen einfach möglich ist. Ist dies nicht der Fall, ist dies ggf. problematisch. Denn Studien zeigen mehrheitlich negative Effekte hoher Studiengebühren, wenn eine finanzielle Unterstützung fehlt. Diese Auswirkungen sind höher für Frauen, Bildungsausländer und Personen aus bildungsferner Herkunft. Unterstützungsleistungen haben demgegenüber einen po- sitiven Effekt auf den Studienentscheid.23 Dies kann am Beispiel von England ge- zeigt werden. Trotz der starken Erhöhung der Studiengebühren sind die Studieren- denanzahlen an den Hochschulen sogar gestiegen, weil gleichzeitig grosszügige fi- nanzielle Hilfen in Form von Darlehen angeboten wurden. Davon konnten entgegen der Erwartungen auch Studierende aus tieferen sozialen Schichten profitieren, weil eine einkommensabhängige Rückzahlung der Darlehen erst mit Studienabschluss fällig wird. 24 Ein anderes Stipendien- und Darlehenssystem kennt Norwegen. Im Gegensatz zu England dienen die Studiendarlehen ausschliesslich der Deckung der Lebenshaltungskosten, da norwegische Hochschulen für Bildungsinländer keine Studiengebühren erheben. Studierende kommen nur in den Genuss von Darlehen, wenn sie ausserhalb des Elternhauses leben. Dies trifft auf über 90% aller Studie- render zu. Ähnlich wie in England wird das Studiendarlehen erst mit dem Studien- abschluss fällig und muss innerhalb von 20 Jahren zurückbezahlt werden. Die Rück- zahlung betrifft jedoch nicht die gesamte Summe; abhängig vom Studienfortschritt je Semester wird ein Teil des Darlehens – etwa 40% – als Stipendium gewährt.25 23 Vgl. z.B. Zwingenberger, A. (2013): Studiengebühren und ihre Folgen – ein Überblick zur For- schungslage als Beitrag zur aktuellen politischen Diskussion, Universität St. Gallen. Darin wurde eine Literaturanalyse zu Studien der Jahre 1990 – 2013 durchgeführt. 24 Vgl. Murphy, R, J. Scott-Clayton and G. Wyness (2018): The end of free college in England: Impli- cations for enrolments, equity, and quality, NBER Working Paper No. 23888 25 Vgl. Opheim, V. (2011): Changing the System of Student Support in Norway: Intended and Unin- tended Effects on Students, Scandinavian Journal of Educational Research 55 (1): 39-59 24
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