Tarifordnung Betagtenheim gültig ab 01.01.2015 - BBeettaaggtteennzzeennttrruumm
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Betagtenzentrum Oberhasli Tarifordnung Betagtenheim gültig ab 01.01.2015
Preisliste Betagtenzentrum Oberhasli in Meiringen Beilage 1 zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 1. Januar 2015 1. Heimtarife und Anteile der Krankenkasse und Kanton: Krankenkasse pro Tag in Fr. pro Tag in Fr. pro Tag in Fr. pro Tag in Fr. pro Tag in Fr. Infrastruktur Bewohner Hotellerie Nettotarif Heimtarif Kanton Stufen Anteil Anteil Anteil 0 161.45 161.45 0.00 0.00 0.00 161.45 1 171.90 161.45 9.00 1.45 0.00 162.90 2 192.80 161.45 18.00 13.35 0.00 174.80 3 213.75 161.45 27.00 21.60 3.70 183.05 4 234.65 161.45 36.00 21.60 15.60 183.05 5 255.55 161.45 45.00 21.60 27.50 183.05 6 276.45 161.45 54.00 21.60 39.40 183.05 7 297.35 161.45 63.00 21.60 51.30 183.05 8 318.30 161.45 72.00 21.60 63.25 183.05 9 339.20 161.45 81.00 21.60 75.15 183.05 10 360.10 161.45 90.00 21.60 87.05 183.05 11 381.00 161.45 99.00 21.60 98.95 183.05 12 401.95 161.45 108.00 21.60 110.90 183.05 Mit diesen Tarifen sind alle Leistungen abgegolten, die in der Übersicht „im Heimtarif enthaltene Leistungen“ aufgeführt sind. Die Institution stellt der Bewohnerin/dem Bewohner eine Rechnung für den Nettotarif. Die Kran- kenkassen- und Kantonsbeiträge werden vom Heim direkt in Rechnung gestellt (im tiers payant).
Die Finanzierung des Heimaufenthaltes Die Leistungen der Krankenkasse stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu. Der Netto- tarif (Heimtarif ohne Anteil, den die Krankenkasse übernimmt) wird aus dem eigenen Einkom- men (AHV, Renten, Vermögensverzehr usw.) finanziert. Es kann auch eine Hilflosentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Abklärung, ob eine solche ausgerichtet wird, geschieht über die dafür vor- gegebenen Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Abklärung ab der Stufe 3 lohnt. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen sowie eine allfällige Hilflosentschädigung nicht aus um den Nettotarif zu bezahlen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Über das Vorge- hen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bei Schwierigkeiten, den laufenden Verpflichtungen nachzukommen, ist unverzüglich mit dem Sozialdienst Kontakt aufzunehmen. Bei ausbleibenden Zahlungen behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, dies dem Sozialdienst zu melden. 2. Rechnungsstellung bei Abwesenheiten Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalts, bei solchen für Kuraufenthalte sowie bei Ferienabwe- senheiten stellen wir wie folgt Rechnung: Vom 1. bis zum 4. Abwesenheitstag: Den Nettotarif Ab dem 5. Abwesenheitstag: Den Nettotarif abzüglich Pflegekosten Bewohneranteil und Fr. 15.- für die beweglichen Kosten (Lebensmittel- und Haushaltkosten) Bei der Rechnung Krankenkasse wird der entsprechende Betrag ab dem 1. Abwesenheitstag abgezogen. 3. Rechnungsstellung bei Austritt Ist das Zimmer bei Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 23 des Pensionsvertrages nicht ge- räumt, verrechnen wir bis zur Räumung eine Gebühr von Fr. 161.45 abzüglich Fr. 15.- für die be- weglichen Kosten (Lebensmittel- und Haushaltkosten). 4. Rechnungsstellung nach Todesfall Der Vertrag endet gemäss Ziffer 8 des Pensionsvertrages am Todestag. Bis zur Räumung des Zim- mers verrechnen wir eine Gebühr von Fr. 161.45 abzüglich Fr. 15.- für die beweglichen Kosten (Le- bensmittel- und Haushaltkosten). 5. Im Heimtarif enthaltene Leistungen 1. Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage im Zimmer 2. Reinigung des Zimmers und der Nassräume 3. Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen 4. Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag 5. Betreuung und Beratung 6. Benutzung/zur Verfügung stellen von einfachen Standardrollstühlen und Gehhilfen
7. Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot, zum Beispiel: Ausflüge, saisonale Festlichkeiten, Al- tersturnen, Kochgruppen, Gedächtnistrainings, Werk- und Bastelgruppen, Singen, Spaziergän- ge, Dekorationen 8. Gespräche mit Angehörigen / Beratung von Angehörigen 9. Vollpension mit altersgerechter Ernährung, inkl. Zwischenverpflegung, Kaffee und Tee 10. Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer 11. Heizung, Strom, Wasser und Kabelfernsehanschluss, allgemeine Entsorgungskosten 12. Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen) 13. Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche 14. Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker/innen 15. Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) 6. Im Heimtarif nicht inbegriffene Leistungen Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Derartige Leistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich insbesondere um folgen- de Leistungen: 1. Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt 2. Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen 3. Coiffeur 4. Fusspflege/Pediküre bei Bewohner/-innen, die nicht Diabetiker/-innen sind 5. Alle Transporte 6. Externe Veranstaltungen 7. Billag-Gebühren für Fernsehen und Radio, Telefonanschluss (pauschal Fr. 15.- pro Monat) und Gesprächsgebühren 8. Von den Bewohner/-innen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften 9. Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleinen Flickarbeiten an Kleidern und Wä- sche) 10. Chemische Reinigung 11. Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen 12. Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern 13. Kosten für Mahlzeiten von Gästen der Bewohner/-innen 14. Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer (Verrechnung von Fr. 10.- pro Mahlzeit)
15. Individuell bestellte Getränke und Esswaren 16. Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel 17. Übrige persönliche Auslagen 18. Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt/Todesfall 19. Schlussreinigung bei Austritt/Todesfall Fr. 250.- Bei Bewohnerinnen und Bewohnern, die durch die Verrechnung solcher Leistungen in finanzielle Bedrängnis kommen, ist zu prüfen, wieweit Dritte zur Begleichung der Kosten herangezogen werden können. Für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte (Perücken, Hörgeräte, Lupenbrillen, Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte, Gesichtsepithesen, Orthopädische Mass-Schuhe, Rollstühle ohne Motor) können Beiträge der AHV erwirkt werden, sofern es sich nicht um MiGeL Produkte handelt, die gemäss Verträgen mit santésuisse Bern in den Voll- und Teilpauschalen enthalten sind. 7. Sozialversicherungen Die Geschäftsleitung ist den Bewohnern/Bewohnerinnen und deren Angehörigen bei der Anmel- dung für die Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistung, Leistung der Krankenkasse und für wei- tere Sozialversicherungsleistungen behilflich und vermittelt die nötigen Informationen. Für Rückfragen betreffend der Tarifordnung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung (Telefon 033 972 42 52).
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