Tarifordnung Betagtenheim gültig ab 01.01.2015 - BBeettaaggtteennzzeennttrruumm

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Betagtenzentrum
           Oberhasli

          Tarifordnung
         Betagtenheim

     gültig ab 01.01.2015
Preisliste Betagtenzentrum Oberhasli in Meiringen

  Beilage 1 zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 1. Januar 2015

1. Heimtarife und Anteile der Krankenkasse und Kanton:

                                                   Krankenkasse
                 pro Tag in Fr.

                                  pro Tag in Fr.

                                                    pro Tag in Fr.

                                                                     pro Tag in Fr.

                                                                                      pro Tag in Fr.
                                  Infrastruktur

                                                                      Bewohner
                                    Hotellerie

                                                                                                         Nettotarif
                   Heimtarif

                                                                                         Kanton
      Stufen

                                                        Anteil

                                                                         Anteil

                                                                                          Anteil
      0         161.45            161.45            0.00              0.00             0.00            161.45

      1         171.90            161.45             9.00              1.45             0.00           162.90

      2         192.80            161.45           18.00             13.35             0.00            174.80

      3         213.75            161.45           27.00             21.60             3.70            183.05

      4         234.65            161.45           36.00             21.60            15.60            183.05

      5         255.55            161.45           45.00             21.60            27.50            183.05

      6         276.45            161.45           54.00             21.60            39.40            183.05

      7         297.35            161.45           63.00             21.60            51.30            183.05

      8         318.30            161.45           72.00             21.60            63.25            183.05

      9         339.20            161.45           81.00             21.60            75.15            183.05

      10        360.10            161.45           90.00             21.60            87.05            183.05

      11        381.00            161.45           99.00             21.60            98.95            183.05

      12        401.95            161.45           108.00            21.60            110.90           183.05

  Mit diesen Tarifen sind alle Leistungen abgegolten, die in der Übersicht „im Heimtarif enthaltene
  Leistungen“ aufgeführt sind.

  Die Institution stellt der Bewohnerin/dem Bewohner eine Rechnung für den Nettotarif. Die Kran-
  kenkassen- und Kantonsbeiträge werden vom Heim direkt in Rechnung gestellt (im tiers payant).
Die Finanzierung des Heimaufenthaltes
   Die Leistungen der Krankenkasse stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu. Der Netto-
   tarif (Heimtarif ohne Anteil, den die Krankenkasse übernimmt) wird aus dem eigenen Einkom-
   men (AHV, Renten, Vermögensverzehr usw.) finanziert.
   Es kann auch eine Hilflosentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen
   und Vermögen. Die Abklärung, ob eine solche ausgerichtet wird, geschieht über die dafür vor-
   gegebenen Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Abklärung ab der Stufe 3 lohnt.

   Reicht das eigene Einkommen und Vermögen sowie eine allfällige Hilflosentschädigung nicht aus
   um den Nettotarif zu bezahlen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Über das Vorge-
   hen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

   Bei Schwierigkeiten, den laufenden Verpflichtungen nachzukommen, ist unverzüglich mit dem
   Sozialdienst Kontakt aufzunehmen. Bei ausbleibenden Zahlungen behält sich die Geschäftsleitung
   das Recht vor, dies dem Sozialdienst zu melden.

2. Rechnungsstellung bei Abwesenheiten
   Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalts, bei solchen für Kuraufenthalte sowie bei Ferienabwe-
   senheiten stellen wir wie folgt Rechnung:

   Vom 1. bis zum 4. Abwesenheitstag:           Den Nettotarif

   Ab dem 5. Abwesenheitstag:                   Den Nettotarif abzüglich Pflegekosten
                                                Bewohneranteil und Fr. 15.- für die
                                                beweglichen Kosten
                                                (Lebensmittel- und Haushaltkosten)

   Bei der Rechnung Krankenkasse wird der entsprechende Betrag ab dem
   1. Abwesenheitstag abgezogen.

3. Rechnungsstellung bei Austritt
   Ist das Zimmer bei Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 23 des Pensionsvertrages nicht ge-
   räumt, verrechnen wir bis zur Räumung eine Gebühr von Fr. 161.45 abzüglich Fr. 15.- für die be-
   weglichen Kosten (Lebensmittel- und Haushaltkosten).

4. Rechnungsstellung nach Todesfall
   Der Vertrag endet gemäss Ziffer 8 des Pensionsvertrages am Todestag. Bis zur Räumung des Zim-
   mers verrechnen wir eine Gebühr von Fr. 161.45 abzüglich Fr. 15.- für die beweglichen Kosten (Le-
   bensmittel- und Haushaltkosten).

5. Im Heimtarif enthaltene Leistungen

    1.   Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage im Zimmer

    2.   Reinigung des Zimmers und der Nassräume

    3.   Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen

    4.   Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag

    5.   Betreuung und Beratung

    6.   Benutzung/zur Verfügung stellen von einfachen Standardrollstühlen und Gehhilfen
7.   Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot, zum Beispiel: Ausflüge, saisonale Festlichkeiten, Al-
         tersturnen, Kochgruppen, Gedächtnistrainings, Werk- und Bastelgruppen, Singen, Spaziergän-
         ge, Dekorationen

    8.   Gespräche mit Angehörigen / Beratung von Angehörigen

    9.   Vollpension mit altersgerechter Ernährung, inkl. Zwischenverpflegung, Kaffee und Tee

   10.   Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer

   11.   Heizung, Strom, Wasser und Kabelfernsehanschluss, allgemeine Entsorgungskosten

   12.   Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen)

   13.   Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche

   14.   Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker/innen

   15.   Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL)

6. Im Heimtarif nicht inbegriffene Leistungen

   Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Derartige
   Leistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich insbesondere um folgen-
   de Leistungen:

    1.   Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt

    2.   Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen

    3.   Coiffeur

    4.   Fusspflege/Pediküre bei Bewohner/-innen, die nicht Diabetiker/-innen sind

    5.   Alle Transporte

    6.   Externe Veranstaltungen

    7.   Billag-Gebühren für Fernsehen und Radio, Telefonanschluss (pauschal Fr. 15.- pro Monat) und
         Gesprächsgebühren

    8.   Von den Bewohner/-innen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften

    9.   Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleinen Flickarbeiten an Kleidern und Wä-
         sche)

   10.   Chemische Reinigung

   11.   Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen

   12.   Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern

   13.   Kosten für Mahlzeiten von Gästen der Bewohner/-innen

   14.   Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
         (Verrechnung von Fr. 10.- pro Mahlzeit)
15.   Individuell bestellte Getränke und Esswaren

   16.   Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel

   17.   Übrige persönliche Auslagen

   18.   Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt/Todesfall

   19.   Schlussreinigung bei Austritt/Todesfall Fr. 250.-

   Bei Bewohnerinnen und Bewohnern, die durch die Verrechnung solcher Leistungen in finanzielle
   Bedrängnis kommen, ist zu prüfen, wieweit Dritte zur Begleichung der Kosten herangezogen
   werden können.

   Für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte (Perücken, Hörgeräte, Lupenbrillen,
   Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte, Gesichtsepithesen, Orthopädische Mass-Schuhe,
   Rollstühle ohne Motor) können Beiträge der AHV erwirkt werden, sofern es sich nicht um MiGeL
   Produkte handelt, die gemäss Verträgen mit santésuisse Bern in den Voll- und Teilpauschalen
   enthalten sind.

7. Sozialversicherungen

   Die Geschäftsleitung ist den Bewohnern/Bewohnerinnen und deren Angehörigen bei der Anmel-
   dung für die Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistung, Leistung der Krankenkasse und für wei-
   tere Sozialversicherungsleistungen behilflich und vermittelt die nötigen Informationen.

   Für Rückfragen betreffend der Tarifordnung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung (Telefon
   033 972 42 52).
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