Tariftreue in den Ländern - Aktueller Vergleich Landestariftreuegesetze Stand 01.2021 - Mobifair
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Tariftreue in den Ländern Aktueller Vergleich Landestariftreuegesetze Stand 01.2021 mobifair e.V. Gutleutstr. 163-167 60327 Frankfurt am Main dirk.schloemer@mobifair.eu
Vergleich der Tariftreuegesetze in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Die Vergleichstabellen zu den Landestariftreuegesetzen sollen einen Überblick über die einzelnen landesbezogenen Regelungen darstellen. In den vergangenen Jahren haben sich einige Gesetze qualitativ weiterentwickelt, andere blieben unverändert. Bausteine der Landestariftreuegesetze: • Geltungsbereich und Regelungsumfang; • Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer; • spezielle Tariftreueregelung: o im Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG); o spezielle Regelungen im Verkehrsbereich im Geltungsbereich der EU Ver- ordnung 1370/2007/EG; • Vergabespezifischer Mindestlohn; • Vorgabe weiterer sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte in An- wendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 97, Abs. 3; • Nachweise, Kontrolle und Sanktionen. Zusätzliche Regelungen, zumeist per Rechtsverordnung: • Kontrollinstitutionen für Serviceaufgaben gegenüber Bestellern und Bewer- bern, sowie für Kontrollfunktionen; • Einrichtung einer Mindestlohnkommission zur regelmäßigen Prüfung der Min- destlohnhöhe • Einrichtung eines Beirates zur Bestimmung repräsentativer Tarifverträge In der Gegenüberstellung der Gesetzesregelungen wurden die einzelnen Inhalte verglichen. Bei der Bewertung der Regelungen wurde ausschließlich der Nutzen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Vordergrund gestellt. Vorbemerkungen - Seite 2
Übersicht der Tariftreue in Deutschland Länder mit Tariftreuegesetzen: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bre- men, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpom- mern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schles- wig-Holsten, Thüringen. Länder ohne Tariftreuegesetze: Sachsen, Bayern. Novellierungen und Initiativen: In Brandenburg strebt die aktuelle Landesregie- rung eine Novellierung des Landesvergabegesetzes an. In Sachsen-Anhalt wird derzeit über eine Novellie- rung des Landesvergabegesetzes beraten. In Sachsen wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Bündnis 90 - Die Grünen, die Schaf- fung eines Landestariftreuegesetzes mit Mindest- lohnregelung vereinbart. Ein Entwurf liegt nicht vor. Stand: Januar 2021 Vergabespezifische Mindestlöhne in Deutschland Länder mit vergabespezifischen Mindestlöhnen, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen: Berlin: 12,50 € Thüringen: 11,42 € Bremen: 11,13 € Brandenburg: 10,85 € Mecklenburg-Vorpommern: 10,35 € Schleswig-Holstein: 9,99 €* (* läuft aus) Durch das Mindestlohngesetz gilt in ganz Deutsch- land seit dem 01.01.2015 ein gesetzlicher Min- destlohn, die regelmäßig angepasst wird. Die derzeitige Höhe beträgt 9,50 € (01.2021), 9,60 € ab 07.2021. Stand: Januar 2021 Vorbemerkungen - Seite 3
Vergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Hansestadt Bremen Hansestadt Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Status In Kraft seit April 2013 In Kraft seit April 2020 In Kraft seit September 2016 In Kraft seit November 2009 In Kraft seit Februar 2006 In Kraft seit Dezember 2014 In Kraft seit Juli 2011 In Kraft seit November 2013 Kurzbewertung: Regelungsumfang: - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. Bewertet wird, ob der gesamte Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erfasst ist. Nachunternehmer: - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. Gelten die Tariftreuevorgaben auch für - Geltung auch für Leiharbeitnehmer - Geltung auch für Leiharbeitnehmer. - Geltung auch für Leiharbeitnehmer. - Keine Geltung für Leiharbeitnehmer. - Geltung auch für Leiharbeitnehmer. - Geltung auch für Leiharbeitnehmer. - Geltung auch für Leiharbeitnehmer. - Geltung auch für Leiharbeitnehmer. Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer? (Nur Sicherung Mindestentgelt) Mindestlohn: - Dauerhafte Anpassung an den - 12,50 € (01.2019) Mindestlohn mit - 10,85 € (01.21) Mindestlohn und - 11,13 € (07.19) Mindestlohn mit Revision - Verweis auf den gesetzlichen Mindestlohn. - 10,35 € Mindestlohn (10.10.2020) und - Verweis auf den gesetzlichen Mindestlohn. Regelungsrahmen eines Mindestlohns incl. bundesgesetzlichen Mindestlohn. Revision zur Anpassung. Kommission zur Anpassung zur Anpassung. Keine eigenständige Regelung eines Kommission zur Anpassung Keine eigenständige Regelung eines der Anpassungsformalien. vergabespezifischen Mindestlohnes. vergabespezifischen Mindestlohnes. Bundesmindestlohn 01.01.19: 9,19 € Verkehrsbereich: - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Keine Regelung für den Verkehrsbereich. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. Wurden die Regelungsmöglichkeiten der - Keine Verpflichtung zur - Keine Verpflichtung zur - Keine Verpflichtung zur - Keine Verpflichtung zur - Keine Verpflichtung zur Personal - Keine Verpflichtung zur EU VO 1370/2007/EG zur Vorgabe Personalübernahme Personalübernahme Personalübernahme Personalübernahme übernahme bei Betreiberwechsel. Personalübernahme spezifischer Sozialstandards ausgeschöpft? bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. Weitere Regelungen: - gem GWB Übernahme der Formulierung aus dem - ILO Kernarbeitsnormen - Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen Zahlreiche Beispiele werden genannt. - Allgemeiner Hinweis auf die Möglichkeit - Berufliche Erstausbildung Weitere soziale, umweltfreundliche oder - Frauenförderung GWB - Mittelstandsförderung - Umweltverträgliche Beschaffung Ebenfalls wird die nachhaltige Entwicklung der Vorgabe weiterer Anforderungen im - ILO Kernarbeitsnormen innovative Vorgaben möglich? - ILO Kernarbeitsnormen - Präqualifikationsverfahren - Präqualifikationsverfahren der Beschaffung / des Auftrages Bezug auf soziale Aspekte - Umweltfreundliche Beschaffung - Mittelstandsförderung betrachtet. - ILO Kernarbeitsnormen - Frauenförderung - Umweltgerechte Beschaffung Beisp. Erstausbildung, Chancengleicheit, - Mittelstandsförderung - Beschäftigung schwerbehinderter Förderung von Frauen, Vereinbarkeht von Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser Familie und Beruf etc. - Präqualifikationsverfahren Negative Regelungen: - Bei grenzüberschreitenden Verkehren - Bei länderübergreifenden Verkehren - Keine Tariftreue im Verkehrsbereich bei - Bei länderübergreifenden Verkehren - Keine Tariftreueregelung außerhalb des - Bei grenzüberschreitenden Verkehren Bestandteile des Gesetzes die zusätzlich zu Ausstieg aus Tariftreue möglich. Ausstieg aus Tariftreue möglich. Entsendung aus EU-Mitgliedstaaten Ausstieg aus Tariftreue möglich. AEntG. Ausstieg aus Tariftreue möglich. Punkteabzug führen: - Schlechte Regelung zur Auswahl des - Bei länderübergreifenden Verkehren - Bei länderübergreifenden Verkehren vorzugebenden Tarifvertrages. Ausstieg aus Tariftreue möglich. Ausstieg aus Tariftreue möglich. Sachstand, letzte Änderung: 11.2017 04.2020 10.2018 12.2017 07.2017 12.2014 07.2018 12.2016 Regelungsumfang § 2, Abs. 1 und 2 §3 §2 §2 §1 §1 §2 §2 Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Anwendungsbereich § 2, Abs. 3 § 3, Abs. 1 §2 §2 §2 § 1, Abs. 5 §1 § 2, Abs. 1 Für alle öff. Auftraggeber bei Vergaben Für alle öff. Auftraggeber des Landes Für alle öff. Auftraggeber des Landes Für alle öffentliche Aufträge. Für den Für alle öff. Auftraggeber der Hansestadt Für alle öff. Auftraggeber bei Vergaben Für alle öff. Auftraggeber bei Vergaben Tariftreue gilt für alle öff. Aufträge ab einem innerhalb des Landes ab einem Berlin, ab einem Auftragswert bei Brandenburg. Verkehrsbereich ist die Geltung ohne Hamburg für Vergaben oberhalb der innerhalb des Landes ab einem innerhalb des Landes. Auftragswert von 10.000 €. Auftragswert von 20.000 €. Liefer- und Dienstleistungen von 10 T €, Einschränkung. Für versch. andere Bereiche Schwellenwerte. Auftragswert von 10.000 €. Bauaufträge von 50 T €. Positiv: Ausdrücklich kein Verweis auf gelten Schwellenwerte. Schwellenwerte des GWB Nachunternehmerzusatz §6 § 15, Abs. 6 §8 § 13 §5 §4 § 9, Abs. 5 § 13, Abs. 1 Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Nachunternehmer ab einem Auftragswert Nachunternehmer ab einem Auftragswert Nachunternehmer und Verleiher. Nachunternehmer. Nachunternehmer. Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer Nachunternehmer. Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer von 10.000 €. bei Liefer- und Dienstleistungen von 10 T €, Es wird aber nur Bezug auf die ab einem Beschaffungswert von 10.000 €. bei Bauleistungen von 50 T €. Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts gem § 6 genommen. Geltung auch für Leiharbeitnehmer §6 § 15, Abs. 6, wie Nachunternehmer § 3, Abs. 3 §4 § 9, Abs. 6 § 13, Abs. 1 Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Geltung wie für Nachunternehmer Die Bestimmungen gelten auch für Geltung auch für Leiharbeitnehmer Leiharbeitehmer ab einem Auftragswert Leiharbeitnehmer Leiharbeitnehmer von 10.000 €. Mindestlohn §4 § 9, Abs. 1, 3 § 6, Abs. 2 § 9 (Verweis auf das § 3, Abs. 2 (Verweis auf das §6 § 9, Abs 4 (Neue Regelung seit 7.2018) §4 Gilt nicht bei Vergaben, im Bereich AEntG, 12,50 € 10,85 € Landesmindestlohngesetz) Landesmindestlohngesetz) Verweis auf Mindeslohngesetz des Bundes. Vorgabe zur Zahlung eines Mindest- Verweis auf Mindestlohngesetz des Bundes MiArbG oder Verkehrsbereich. Anknüpfung an die prozentuale Erhöhung Stundenentgeltes. Jährliche Revision zur Anpassung der Höhe Revision zur Anpassung der Höhe per des gesetzlichen Bundesmindestlohns. § 9, Abs. 2 Seit 1. Januar 2017 Verweis auf Jährliche Anpassung durch das durch Kommission, die per Rechtsverordnung geregelt. Mindestlohn gilt nicht "wenn der Auftrag für Mindestlohngesetz des Bundes. Arbeitsministerium nach der prozentualen Rechtsverordnung gebildet wird. §7 Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Veränderungsrate des tariflichen Seit 2017 wird bis zu einer Novellierung der Anpassung des Entgeltsatzes und Bildung Mitgliedstaaten der EU von Bedeutung ist". Monatsverdienste des Statistischen bundeseinheitliche Mindestlohn einer Kommission Ausnahme ÖPNV auf Schiene und Straße. Bundesamtes. angewendet. Mobifair. e.V. Dirk Schlömer info@mobifair.eu Seite 1 Stand 01.02.21
Vergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Hansestadt Bremen Hansestadt Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Hinweis auf Arbeitnehmerentsendegesetz § 3, Abs. 1 § 9, Abs. 1 und 2 § 2, Abs. 6 § 11 §3 § 4, Abs. 2 Kein konkreter Hinweis auf das AEntG. § 5, Abs. 1 (AEntG) für Bau- und allg. Dienstleistungen Ja Ja Ja Ja. Ausschließlicher Verweis auf Ja Ja Anwendung von Vorgaben aus dem AEntG. Vorgabe von Tarifverträgen für den § 3, Abs. 3 § 10 § 4, Abs. 1 § 10 § 4, Abs. 4 § 9, Abs. 1 und 2 § 5, Abs. 1 Verkehrsbereich Vorgabe von repräsentativen und Vorgabe von Entgelttarifen. Auswahl des Vorgabe des einschlägigen und Vorgabe des TV am Ort der Entgelt mindestens dem in Hessen für diese Vorgabe des einschlägigen und Vorgabe von einschlägigen und einschlägigen Tarifentgelten, die mit einer Tarifes nach billigem Ermessen durch den repräsentativen Entgelttarifvertrags. Leistungserbringung. Vorgegeben werden Leistungen in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages. unter den repräsentativen Tarifentgelten, die mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbart öff. Auftraggeber. Entgelt, Überstundenzuschläge. repräsentativen mit einer Tariffähigen eine "erhebliche Zahl der Beschäftigten" tariffähigen Gewerkschaft vereinbart wurden. Auswahl des Tarifvertrags nach billigem Vorgegeben werden bei mehreren Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge fallen. wurden. Abs. 4 Ermessen. Tarifverträgen der jeweils repräsentative vorgesehenen Entgelt... Auswahl des Tarifvertrags nach billigem Die Auswahl des Tarifes erfolgt nach einem Tarifvertrag, der mit einer tariffähigen Ermessen nach Verständigung mit den Rechtsverordnung zur Bildung eines durch Rechtsverordnung festzulegenden Verfahren zur Auswahl per Gewerkschaft vereinbart wurde. Durch Abs. 7 Verbänden der Tarifvertragsparteien. Beirates. Dieser stellt die Repräsentativität Verfahren. Rechtsverordnung optional, Gründung Rechtsverordnung wird ein Beirat gebildet, Einsetzung eines Beirates zur Festlegung der Verfahren zur Einbindung der Verbände von Tarifverträgen fest. eines Beirates zur Bestimmung der die die TVe auswählt. Haustarifverträge Tarifverträge nach Abs. 4. wird durch Verordnung bestimmt. repräsentativen Tve optional. sind ausgeschlossen. Einschränkungen § 2, Abs. 6 §4 § 4, Abs. 1 § 10, Abs. 2 §3 § 5, Abs.1 Bei grenzüberschreitenden Verkehren zu Bei länderübergreifenden Vergaben kann Keine Geltung für Unternehmen aus Haustarifverträge sind bei der Auswahl Es sind ausschließlich Tariftreuevorgaben Bei Länderübergreifenden Vergaben ist Nachbarländern ist es möglich, von der von der Vorgabe der Tariftreue anderen EU-Mitgliedstaaten, die im Sinne repräsentativer Tarifverträge aus dem AEntG und die Beachtung des Einigung anzustreben. Ansonsten ist ein Tariftreue abzusehen, falls keine Einigung abgewichen, oder darauf verzichtet der EU-Entsenderichtlinie Arbeitnehmer in ausgenommen. Mindestlohns in Höhe von 8,50 € genannt. Abweichen vom Gesetz möglich. zur Vorgabe eines tarifvertrages zustande werden. In diesem Fall muss das eine deutsche Niederlassung oder Die besonderen Regelungen der EU VO kommt. dokumentiert werden. Konzernunternehmen entsendt. 1370/2007/EG werden nicht genannt. Abs. 3 Bei länderübergreifenden Verkehren zu anderen Bundesländern soll Einvernehmen erzielt werden. Kommt dies nicht zustande kann auf Tariftreue verzichtet werden. Personalübernahme bei Betreiberwechsel im §9 § 4, Abs. 2 §5 §6 Verkehrsbereich Personalübernahme bei Betreiberwechsel Übernahme der "soll" Regelung aus dem Anwendung des Arbeitnehmerübergangs Anwendung des Arbeitnehmerübergangs ist optional möglich. Informationspflicht des GWB bei Betreiberwechsel ist optional möglich. bei Betreiberwechsel ist optional möglich. aktuellen Betreibers. Berücksichtigung weiterer Kriterien möglich? § 11 §3 § 18, Abs. 1 §3 §5 § 11 Weitere soziale und Übernahme Regelung GWB: Es können Weitere soziale, umweltbezogene oder Beispielhafte Aufzählung sozialer, Allgemeiner Verweis auf die Regelungen Soziale Vorgaben sind nur bei Vergaben beschäftigungspolitische Belange und Aspekte der Qualität, der Innovation sowie innovative Aspekte können vorgegeben innovativer und ökologischer Vorgaben. des GWB. an Unternehmen ab 20 Beschäftigte Kriterein des fairen Handelns. soziale und umweltbezogene Aspekte werden gestattet. (vgl. GWB § 238, Abs. 2)) berücksichtigt werden... Förderung beruflicher Erstausbildung § 18, Abs. 3 §3 § 11, Abs. 2 Ja Frauenförderung § 13 § 3, Abs. 5 § 18, Abs. 3 §3 § 11, Abs. 2 Erklärung zur Frauenförderung ist Verweis auf das Ja abzugeben. Landesgleichstellungsgesetz ILO Kernarbeitsnormen §8 § 18, Abs. 2 § 3a §3 § 11, Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen.§ 12 Ja Ja Ja Ja Umweltfreundliche Beschaffung/ §§ 7 und 12 § 19 § 3b § 2, Abs.2 und § 3 § 10 Leistungserbringung Ja Ja Ja Präqualifikationsverfahren § 6b §8 §4 § 13 Nur für kleine und mittelständische Ausschließlich Baubereich Ja Ja Unternehmen nach §2 Mittelstandsförderungs- Mittelstandsförderung §5 §4 §4 gesetz. § 2, Abs. 6 und § 12 §4 §9 Ja Ja Ja sowie Hessisches Mittelstandsfördergesetz Ja Ja Weitere Regelungen § 11, Abs. 2 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Langzeitarbeitslosen Umgang mit unangemessen niedrigen §6 § 14 §6 § 16, Abs. 1 und 2 §6 §7 Angeboten Bei Zweifeln über die Angemessenheit des Vertiefte Prüfung bei Lohnkalkulation min Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Prüfung bei ungewöhnlich niedrigen Prüfung bei Abweichungen von 10%. Prüfung bei ungewöhnlich niedrigen Angebotes Verpflichtung zur Vorlage der 20% unter Kostenschätzung oder um mehr Verpflichtung zur Prüfung, wenn das Angeboten. Prüfung auf auskömmliche Kalulation Angeboten bei Bauleistungen. Kalkulationsunterlagen. als 10% unter nächst höherem Angebot. Angebot um mehr als 10% unter dem (Unterkompensation). nächsthöheren Angebot liegt. Mobifair. e.V. Dirk Schlömer info@mobifair.eu Seite 2 Stand 01.02.21
Vergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Hansestadt Bremen Hansestadt Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Wertungsausschluss § 17 § 15 §6 § 7, Abs. 3 § 9, Abs. 1 Ausschluss des Bieters möglich. Bleiben trotz Prüfung Zweifel bezgl. Verstoß Verweigert der Bieter die Prüfung, so wird er Ausdrücklicher Hinweis für den Ausdrücklicher Hinweis für den gegen Tariftreue, dann Ausschluß des vom Verfahren ausgeschlossen. Verkehrsbereich, dass Bieter vom Verfahren Verkehrsbereich, dass Bieter vom Verfahren Biieters. ausgeschlossen werden, wenn die ausgeschlossen werden, wenn die §7 Verpflichtungserklärung nicht vorgelegt Verpflichtungserklärung nicht vorgelegt Bei Nichtvorlage geforderter Nachweise wird. wird. entscheidet die Vergabestelle aufgrund der Bestimmungen der Vergabeverordnungen über den Ausschluß. Nachweise §7 §5 § 15 § 7, Abs. 1 § 7, Abs. 1 § 9, Abs. 1 §5 Nachweis über die Einhaltung der in §§3 Eigenerklärung des Unternehmens Vorlage Mindestlohnerklärung oder Nachweis über die Entrichtung von Steuern Nachweis der Verpflichtungserklärung nach Für den verkehrsbereich ist eine Tariftreue- und Mindestentgelterklärung als und 4 geforderten Tariftreue bei Tariftreueerklärung, oder Erklärung von und Beiträgen, § 4 (Tariftrreueerklärung), Verpflichtungserklärung zur Tariftreue den Eigenerklärung. Angebotsabgabe. Mindesarbeitsbedinungen. Schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der § 6 (Mindestentgelterklärung). Dies gilt Bewerbungsunterlagen beizufügen. Baubereich: Tariftreue. auch für Leistungen von Nachunternehmen § 8 Nachweise auch in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der und Entleihfirmen. Präqualifikation möglich. Sozialkasse. ILO Kernarbeitsnormen. Kontrolle § 7, Abs. 1 und 2 § 16 §9 § 16, Abs. 2 § 10 §9 § 10, Abs. 1 § 14 Jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers Stichproben. Kontrollen durch Stichproben Kontrolle durch Sonderkommission. Jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers Auf Verlangen des Auftraggebers. Auf Verlangen des Auftraggebers. Jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers. Ab 2022 sollen 5% der vergebenen Nachweis durch Einsichtnahme in Lohn- Aufträge je Kalenderjahr erfassen. und Meldeunterlagen, Schaffung einer zentralen Kontrollgruppe. Geschäftsunterlagen. Sanktionen § 8 Abs. 1 § 17, Abs. 1-3 § 10 § 17 Abs. 2 § 11 Abs. 1 § 18 § 10, Abs. 1 und 2 § 15 Je Verstoß bis 1%, bei mehreren Verstößen - Bei Nichterfüllung soll der Auftraggeber Je Verstoß 1%, bei mehreren Verstößen bis Je Verstoß 1%, bei mehreren Verstößen bis Je Verstoß 1%, bei mehreren Verstößen bis Je nach Vertrag anzugeben. Je Verstoß bis zu 5% des Auftragsewrtes. Je Verstoß 1%, bei mehreren Verstößen bis bis zu 5% des Auftragswertes. die Annahme der Leistung verweigern zu 5% des Auftragswertes. zu 10% des Auftragswertes. zu 5% des Auftragswertes. zu 10% des Auftragswertes. Haftungsübernahme auch für und Nacherfülliung fordern; Haftungsübernahme auf für Haftungsübernahme auch für Haftungsübernahme auch für § 18, Abs. 2 Abs. 5 Haftungsübernahme auch für Nachunternehmer. - Vertragsverletzungen sollen verfolgt Nachunternehmer. Nachunternehmer. Nachunternehmer. Bei schweren Verfehlungen ist ein Fristlose Kündigung bei Vorsatz, grober Nachunternehmer. werden; Abs. 2 Kündigungsvorbehalt Ausschluss möglich. Näheres regelt eine Fahrlässigkeit oder mehrfachen Verstößen. Abs. 2 - Soll-Bestimmung zum Ausschluss von Möglichkeit zur Aufnahme in eine Sperrliste. Abs. 3 Abs. 2 Rechtsverordnung. Abs. 2 Bei grober Fahrlässigkeit ist fristlose Unternehmen bei künftigen Vergaben, die Bei mehrfachen Verstößen ist fristlose Fristlose Kündigung ist möglich. Fristlose Kündigung ist möglich. Kündigung möglich. Vertragsbrüchig wurden. Kündigung incl. Schadenersatz möglich. § 18, Abs. 3 Ausschluss bis zu drei Jahren. Abs. 3 Abs. 3 Abs. 4 Möglichkeit zum Ausschluss von weiteren Möglichkeit zum Ausschluss von weiteren Möglichkeit zum Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren. Vergabeverfahren Vergabeverfahren bis zu 2 Jahren. Novellierung/ Evaluierung Anpassung des Mindestlohns zum 1.1.2017 § 18 Evaluierung 2021. Keine Regelung zur Evaluierung oder § 21 Keine Regelung zur Evaluierung oder Ursprünglich Evaluierung 2015. Danach an den gesetzlichen Mindestlohn. Abs 1 Begrenzung der Laufzeit Überprüfung der Auswirkungen der Begrenzung der Laufzeit keine neue Frist genannt. Wertgrenze bis 2022 evaluieren, danach Tariftreueregelung drei Jahre nach Novellierung, Gesetzesentwurf eingebracht. alle 5 Jahre Inkrafttreten. Abs.3 4-jährig Vorlage Vergabebericht als Basis fortschreitender Evaluierung Besonderheiten Initiativen bekannt Weitere Regelungen (andere Landesgesetze) ÖPNV Pflichtaufgabe? Nein (aber von Zukunftskommission empfohlen) Nein Nein Nein Nein Ja Nein Mobifair. e.V. Dirk Schlömer info@mobifair.eu Seite 3 Stand 01.02.21
Vergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Status In Kraft seit März 2018 In Kraft seit März 2011 In Kraft seit Februar 2013 In Kraft seit Januar 2013 In Kraft seit August 2013 beschlossen Dezember 2019 Kurzbewertung: Regelungsumfang: - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. Bewertet wird, ob der gesamte Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erfasst ist. Nachunternehmer: - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. - Geltung für Nachunternehmer. Gelten die Tariftreuevorgaben auch für - Keine Geltung auch für Leiharbeitnehmer - Geltung auch für Leiharbeitnehmer - Geltung auch für Leiharbeitnehmer - Geltung auch für Leiharbeitnehmer - Geltung auch für Leiharbeitnehmer - Geltung auch Leiharbeitnehmer. Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer? Mindestlohn: - 8,90 € Mindestlohn und Kommission zur - 9,19 € Mindestlohn und Kommission zur - Verweis auf den gesetzlichen Mindestlohn. - 9,99 € Mindestlohn - 11,42 € Mindestlohn mit jährlicher Regelungsrahmen eines Mindestlohns incl. Anpassung. Anpassung. Keine eigenständige Regelung eines Anpassung der Anpassungsformalien. ÜBERHOLT DURCH BUNDESGESETZ ÜBERHOLT DURCH BUNDESGESETZ vergabespezifischen Mindestlohnes. Bundesmindestlohn 01.01.19: 9,19 € Verkehrsbereich: - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. - Vorgabe von Entgelttarifverträgen. Wurden die Regelungsmöglichkeiten der - Keine Verpflichtung zur - Personalübernahme bei - Keine Verpflichtung zur - Keine Verpflichtung zur - Keine Verpflichtung zur - Keine Verpflichtung zur EU VO 1370/2007/EG zur Vorgabe Personalübernahme Betreiberwechsel verpflichtend. Personalübernahme Personalübernahme Personalübernahme Personalübernahme spezifischer Sozialstandards ausgeschöpft? bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. bei Betreiberwechsel. Weitere Regelungen: - Berufliche Erstausbildung - ILO Kernarbeitsnormen - ILO Kernarbeitsnormen - Tarifgebundenheit Weitere soziale, umweltfreundliche oder - ILO Kernarbeitsnormen - Umweltfreundliche Beschaffung - Umweltfreundliche Beschaffung - Beschäftigung Langzeitarbeitsloser innovative Vorgaben möglich? - Umweltfreundliche Beschaffung - Präqualifikationsverfahren - Gleichstellung Männer und Frauen - Beschäftigung behinderter Menschen - Beschäft. von Langzeitarbeitslosen - Beschäftigung von Auszubildenden - Berufliche Erstausbildung - Präqualifikationsverfahren - Chancengleichheit Männer u. Frauen - Mittelstandsförderung - Umweltfreundliche Beschaffung, uvm. Negative Regelungen: - Bei grenzüberschreitenden Verkehren - Bei grenzüberschreitenden Verkehren - Bei grenzüberschreitenden Verkehren Bestandteile des Gesetzes die zusätzlich zu Ausstieg aus Tariftreue möglich. Ausstieg aus Tariftreue möglich. Ausstieg aus Tariftreue möglich. Punkteabzug führen: - Schlechte Regelung zur Vorgabe von Tarifverträgen im Verkehrsbereich. Sachstand, letzte Änderung: 03.2018 03.2016 02.2013 10.2015 04.2019 Gesetzesentwurf 32.01.2019 Beschlussempf. mit Änderung 27.06.2019 Regelungsumfang §1 §1 § 1, Abs. 1 §1 §1 §1 Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Bau-, Dienstleistungen, Verkehr Anwendungsbereich § 1, Abs. 5 §2 § 1, Abs. 5 § 1, Abs. 1 §1 § 1, Abs. 1 Tariftreue gilt für alle öff. Aufträge ab einem Für alle öff. Auftraggeber bei Vergaben Für Vergabeverfahren im Bau- und Für alle öff. Auftraggeber bei Vergaben Für alle öffentlichen Aufträge. Die Vorgabe Für alle öff. Auftraggeber bei Vergaben Auftragswert von 25.000 €. innerhalb des Landes ab einem Dienstleitungsbereich ab einem innerhalb des Landes ab einem von Tariftreue gilt oberhalb eines innerhalb des Landes oberhalb der Auftragswert von 20.000 €. Auftragswert von 25.000 € Auftragswert: Schwellenwertes von 20.000 €. folgenden Schwellenwerte: bei Bauaufträgen ab 50.000 €, Bauaufträge: 50 T € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab Dienstleistungsaufträge: 20 T € 25.000 €. Nachunternehmerzusatz § 2, Abs. 4 §5 §4 § 13 § 4, Abs. 1: § 12 Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Tariftreuebestimmungen gelten auch für Der Landesspezifische Mindestlohn gilt Tariftreuebestimmungen gelten auch für Nachunternehmer Nachunternehmer. Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer Nachunternehmer. auch für Nachunternehmer und Nachunternehmer. ab einem Beschaffungswert von 5.000 €. Leiharbeitnehmer Nachträgliche Einschaltung oder Wechsel § 4, Abs. 2 des Nachunternehmers mit Zustimmung des Verpflichtung im Geltungsbereich VO Aufgabenträgers. 1370/2007 (ÖPNV/ SPNV) zur Einhaltung der Tarifverträge wie Auftragnehmer Geltung auch für Leiharbeitnehmer §5 § 4, ja § 13, Abs. 2 Ja, siehe Nachunternehmer. § 10, Abs. 5 Regelungen des Tariftreuegesetzes gelten Ja Geltung auch für Leiharbeitnehmer auch für Leiharbeitnehmer. Mindestlohn § 2, Abs 3 §3 § 3, Abs.2 und Abs. 4 § 10a § 4, Abs. 1 § 10, Abs. 4 Verweis auf Mindestlohngesetz des Bundes. Gilt nicht bei Vergaben im Verkehrsbereich, Jährliche Revision zur Anpassung der Höhe Verweis auf den gesetzlichen Mindestlohn 9,99 € 11,42 € da hier spezielle Tarifverträge vorgegeben durch Kommission, die per auf Bundesebene.* Keine Regellung zur Weiterentwicklung des Jährliche Anpassung der Höhe richtet sich werden können. Rechtsverordnung gebildet wird. Mindestlohns. nach der prozentualen Veränderungsrate Jährliche Revision zur Anpassung der Höhe im Index der tariflichen Monatsverdienste durch Kommission, die per des Statistischen Bundesamtes für die Rechtsverordnung gebildet wird. Gesamtwirtschaft in Deutschland. Veraltete Regelung durch höheren Mindestlohn auf Bundesebene. Mobifair. e.V. Dirk Schlömer info@mobifair.eu Seite 4 Stand 01.02.21
Vergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Hinweis auf Arbeitnehmerentsendegesetz § 2, Abs. 1 § 4, Abs. 1, 1-2 § 3, Abs. 1 § 10, Abs. 1 § 10, Abs. 1 (AEntG) für Bau- und allg. Dienstleistungen Ja Ja Ja Ja Vorgabe von Tarifverträgen für den § 2, Abs, 2 § 4, Abs. 1, 3 §3 § 10, Abs. 2 § 4, Abs, 2 § 10, Abs, 2 Verkehrsbereich Vorgabe von repräsentativen und Vorgabe von repräsentativen und Vorgabe zur Anwendung eines beliebigen Vorgabe von repräsentativen und Vorgabe von repräsentativen und Vorgabe von repräsentativen und einschlägigen Tarifentgelten, die mit einereinschlägigen Tarifentgelten, die mit einer im Saarland für diesen Bereich geltenden einschlägigen Tarifentgelten, die mit einer einschlägigen Tarifentgelten, die mit einer einschlägigen Tarifentgelten, die mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbart tariffähigen Gewerkschaft vereinbart Tarifvertrags. tariffähigen Gewerkschaft vereinbart tariffähigen Gewerkschaft vereinbart tariffähigen Gewerkschaft vereinbart wurden. wurden. wurden. wurden. wurden. Die Auswahl des Tarifes erfolgt nach einem §6 (Ministerium hat per Verordnung ein Die Auswahl des Tarifes erfolgt nach einem Abs. 2 §3 durch Rechtsverordnung festzulegenden Das zuständige Ministerium gibt die nach Verfahren zur Bestimmung der TVe zu durch Rechtsverordnung festzulegenden Die Auswahl des Tarifes erfolgt nach einem Die Auswahl des Tarifes erfolgt nach einem Verfahren. diesem Gesetz anzuwendenden erlassen) Verfahren. durch Rechtsverordnung festzulegenden durch Rechtsverordnung festzulegenden Hierzu kann durch Rechtsverordnung ein Tarifverträge bekannt. Hierzu kann durch Rechtsverordnung ein Verfahren. Hierzu wird ein Beirat gebildet. Verfahren. Beirat gebildet werden. Bei länderüberschreitenden Verkehren kann Beirat gebildet werden. Hierzu kann durch Rechtsverordnung ein auch ein Tarifvertrag des jeweils anderen Beirat gebildet werden. Bundeslandes vorgegeben werden. Einschränkungen § 1, Abs. 8 § 4, Abs. 1, 3 § 1, Abs. 3 und 4 Bei grenzüberschreitenden Vergaben Bei grenzüberschreitenden Vergaben Bei Länderübergreifenden Vergaben ist ein (Nachbarländer oder Nachbarstaaten der (Formuliert wurde: "Nachbarländer der Verzicht auf Tariftreue möglich. Bundesrepublik Deutschland) kann von der Bundesrepublik Deutschland") kann von Vorgabe der Tariftreue abgewichen, oder der Vorgabe der Tariftreue abgewichen, darauf verzichtet werden. oder darauf verzichtet werden. Personalübernahme bei Betreiberwechsel im § 1, Abs. 4 §7 § 11 § 4, Abs. 2: § 10: Verkehrsbereich Anwendung des Arbeitnehmerübergangs Anwendung des Arbeitnehmerübergangs Anwendung des Arbeitnehmerübergangs Anwendung des Arbeitnehmerübergangs Anwendung des Arbeitnehmerübergangs bei Betreiberwechsel ist verpflichtend bei Betreiberwechsel aus EU VO 1370 ist bei Betreiberwechsel aus EU VO 1370 ist bei Betreiberwechsel aus EU VO 1370 ist bei Betreiberwechsel aus EU VO 1370 ist anzuwenden. optional möglich. optional möglich. optional möglich. optional möglich. Berücksichtigung weiterer Kriterien möglich? § 1, Abs. 3 §4 § 13, Nr. Weitere soziale, umweltbezogene oder Berücksichtung weiterer ökologischer und 1. Bestehende Tarifbindung innovative Aspekte können vorgegeben sozialer Belange ist möglich bei 2. Anteil sozialversicherungspflichtiger AN werden (vgl. § 97, Abs. 4 GWB) Auftragnehmern mit mind. 25 Mitarbeitern. 5 Beschäftigungs Langzeitarbeitsloser oder schwerbehnderter Menschen Förderung beruflicher Erstausbildung § 1, Abs. 3 § 4 Abs. 2 § 13 Nr. 4 Ja Ja Ja Frauenförderung § 4 Abs. 2 § 13, Nr. 3 Förderung der Entgeltgleichheit (ist nicht Förderung der Chancengleichheit zwischen gleich Chancengleichheit) und Förderung Männern und Frauen. von Maßnahmen zur Familienförderung. ILO Kernarbeitsnormen § 1, Abs. 3 § 11 § 12 § 11 Ja Ja Ja Ja Umweltfreundliche Beschaffung/ § 1, Abs. 3 § 12 § 4 Abs. 3 und 4 § 4 und § 13 Leistungserbringung Ja Ja Ja Detaillierte Regelung zur Berücksichtigung umweltfreundlicher Beschaffung, Energieverbrauch, Lebenszyklus, Entsorgnungeskosten, etc. Präqualifikationsverfahren § 2, Abs. 5 §6 Ja Ja Mittelstandsförderung keine Regelung §3 § 2, Abs. 3 §3 Ja Ja Ja Weitere Regelungen § 1, Abs. 3 Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Umgang mit unangemessen niedrigen §5 § 14, Abs. 2 § 14 Angeboten Prüfung bei Zweifel der Angemessenheit Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. von Angeboten. Verpflichtung zur Prüfung, wenn das Verpflichtung zur Prüfung, wenn das Angebot um mehr als 10% unter dem Angebot um mehr als 20% unter dem nächsthöheren Angebot liegt. nächsthöheren Angebot liegt. Mobifair. e.V. Dirk Schlömer info@mobifair.eu Seite 5 Stand 01.02.21
Vergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Wertungsausschluss §5 § 15 § 15 Kommt der Bieter der Prüfungsaufforderung Bei Nichtvorlage geforderter Nachweise Bei Nichtvorlage geforderter Nachweise nicht nach, so kann er vom Bieterverfahren entscheidet die Vergabestelle aufgrund der entscheidet die Vergabestelle aufgrund der ausgeschlossen werden. Bestimmungen der Vergabeverordnungen Bestimmungen der Vergabeverordnungen über den Ausschluß. über den Ausschluß. Nachweise §6 §8 § 15, Abs. 1 § 15, Abs. 1 Verpflichtung des Auftragnehmers, jederzeit Schriftliche Verpflichtung des Nachweis über die Entrichtung von Steuern Nachweis über die Entrichtung von Steuern die Einhaltung der Tariftreue auf Verlangen Auftragnehmer. und Beiträgen, und Beiträgen, nachzuweisen. Dies gilt auch für Der Auftragnahmer ist verpflichtet, jederzeit Schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der Schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der Nachunternehmer. (Einblick in die Einhaltung der Tariftreue auf Verlangen Tariftreue. Tariftreue. Entgeltabrechnungen und andere nachzuweisen. Dies gilt auch für sonstige Nachweise und Erklärungen sonstige Nachweise und Erklärungen Geschäftsunterlagen.) Nachunternehmer. (Einblick in die Geschäftsunterlagen.) §17, Abs. 1 Entgeltabrechnungen Kontrolle § 6, Abs. 2 §9 § 17, Abs. 1 § 4, Abs. 3 § 17, Abs. 1 Jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers Jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers Auf Verlangen des Auftraggebers. Berechtigung Kontrollen durchzuführen und Auf Verlangen des Auftraggebers. Unterlagen anzufordern. Sanktionen § 7 Abs. 1 § 10, Abs. 1 § 18, § 4, Abs. 4, Satz 3 § 18, Je Verstoß 1%, bei mehreren Verstößen bis Je Verstoß 1%, bei mehreren Verstößen bis Abs. 1 Vertragliches außerordentliches Abs. 1 zu 10% des Auftragswertes. zu 5% des Auftragswertes. Je Verstoß bis zu 5% des Auftragswertes. Kündigungsrecht, oder Vertragsstrafe. Je Verstoß bis zu 5% des Auftragswertes. Haftungsübernahme auch für Haftungsübernahme auch für Haftungsübernahme auch für (Keine konkrete Definition) Haftungsübernahme auch für Nachunternehmer. Nachunternehmer. Nachunternehmer. Nachunternehmer. Abs. 2 Abs. 2 Abs. 2 Abs. 2 Bei grober Fahrlässigkeit ist fristlose Bei schuldhafter Nichterfüllung ist fristlose Fristlose Kündigung möglich. Fristlose Kündigung möglich. Kündigung möglich. Kündigung möglich. Abs. 3 Abs. 3 Abs. 3 Abs. 3 Möglichkeit zum Ausschluss von weiteren Möglichkeit zum Ausschluss von weiteren Möglichkeit zum Ausschluss von weiteren Möglichkeit zum Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren. Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren. Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren. Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren. Novellierung/ Evaluierung Keine Regelung zur Evaluierung oder Keine Regelung zur Evaluierung oder Gesetz tritt mit Ablauf des Jahres 2020 Evaluierung 4 Jahre nach Inkrafttreten. Keine Regelung zur Evaluierung oder § 20 Begrenzung der Laufzeit Begrenzung der Laufzeit außer Kraft. Begrenzung der Laufzeit Evaluierung 8 Jahre nach Inkrafttreten (also Novellierung, Bestrebungen der 2027) Landesregierung. Besonderheiten Initiativen bekannt Initiativen bekannt Weitere Regelungen (andere Landesgesetze) ÖPNV Pflichtaufgabe? Nein Ja Nein Ja Ja Ja Mobifair. e.V. Dirk Schlömer info@mobifair.eu Seite 6 Stand 01.02.21
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