Krankenhausfinanzierung 2021 - DRG-Jubiläum COVID-19-Regelungen Rahmenbedingungen 2021 Ausblick - DRG-Forum
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20. DRG-Forum: “2021: Neustart nach Corona”
Krankenhausfinanzierung 2021
18.03.2021, Digital
Ferdinand Rau
• DRG-Jubiläum
• COVID-19-Regelungen
• Rahmenbedingungen 2021
• Ausblick
© RauDRG-Jubiläum
Idee – Geist – Ansatz
Konstruktiver Austausch im Bemühen um sachgerechte
pauschalierende Abbildung von KH-Leistungen
Lernendes System, Anpassungen auf Grundlage von
Empirie, jährliches Vorschlagsverfahren,
Kalkulationsteilnahme
Nicht mehr krankenhausindividuell
wg. viele Irrationalitäten und Stillstand
© RauDRG-Jubiläum
Auch Kritik
Bestimmte Leistungen nicht sachgerecht abgebildet
Komplexes System Trade-off zu Sachgerechtigkeit
Mehr Abrechnungsprüfungen aufwandserhöhende
Leistungen und Strukturen müssen auch vorliegen,
Begrenzung der MDK-Prüfungen
Anreiz zu Einsparungen Erosion Investitionsmittel
Anreiz zu Fallzahlsteigerungen Fallzahlentwicklung
© Rau 1991-2003: +1,6% p.a., 2003-2018: +0,8% p.a.DRG-Jubiläum
Ursachen und Wirkungen
Sparen an der Versorgung zugunsten von Investitionen
muss kausal gelöst werden
Kapazitätsprobleme (Anzahl, Abstimmung, doppelte
Facharztschiene) sorgen seit Jahrzehnten für
„Leistungsdruck“
Diskussion über gesonderte Vorhaltefinanzierung erst bei
bedarfsgerechter Versorgungsstruktur und Klärung des
Investitionsthemas
© Rau
(sonst Selbstkostendeckung, weiterhin Verschiebebahnhof)COVID-19-Regelungen © Rau
COVID-19-Regelungen
Freihaltepauschale und Intensivbettenbonus
Freihaltepauschalen – Bisherige Auszahlungsbilanz
(15.03.2021)
Freihaltepauschalen (bis 30.09.2020): rd. 8,96 Mrd. Euro
Freihaltepauschalen (ab 18.11.2020): rd. 3,44 Mrd. Euro
Summe Freihaltepauschalen (bis 15.03.2021): rd. 12,4 Mrd.
Euro
Intensivbettenbonus: rd. 686 Mio. Euro für 13.722 Betten
Summe Freihaltepauschalen und Intensivbettenbonus:
rd. 13,1 Mrd. Euro
© RauCOVID-19: BAS-Auszahlungen © Rau
COVID-19-Regelungen
PSA-Zuschlag
Geltung 01.04. bis 30.06.2020
50 Euro fallbezogener Zuschlag zur pauschalen Erstattung
von Mehrkosten für persönliche Schutzausstattungen
(PSA)
Geltung 01.07. bis 30.09.2020
Non-COVID-Fälle: 50 Euro fallbezogener Zuschlag
COVID-Fälle (U07.1!): 100 Euro fallbezogener Zuschlag
© RauCOVID-19-Regelungen
PSA-Zuschlag
Geltung 01.10. bis 31.12.2020
Corona-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung 2020: Empfehlung
für Übergangsregelung für 4/2020
Non-COVID-Fälle: 50 Euro fallbezogener Zuschlag
COVID-Fälle (U07.1!): 100 Euro fallbezogener Zuschlag
© RauCOVID-19-Regelungen
PSA-Zuschlag
Geltung 01.01. bis 31.03.2021
2. Corona-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung:
Vorläufige Zahlungen für Zuschläge in 1/2021
Non-COVID-Fälle KHEntgG: 40 Euro fallbezogener Zuschlag
COVID-Fälle (U07.1!) KHEntgG: 80 Euro fallbezogener Zuschlag
Alle Patienten Psych: 20 Euro fallbezogener Zuschlag
Noch ausstehende Vereinbarung von Regelungen zu Ausgleichen
von Mehr- oder Mindererlösen infolge von vorläufigen Zahlungen
© RauCOVID-19-Regelungen
Zusatzentgelt für Corona-Testungen
ZE für Testungen auf Corona-Infektion für Patienten,
die ab dem 14.05.2020 voll- oder teilstationär
behandelt werden
ZE-Höhe ist von Vertragsparteien auf Bundesebene zu
vereinbaren
Entscheidung Bundesschiedsstelle vom 05.06.2020:
14.05.-15.06.2020: 63 Euro (davon 52,50 Euro für
Test; 10,50 Euro für KH-Aufwand)
Ab 16.06.2020: 52,50 Euro (davon 42 Euro für Test;
10,50 Euro für KH-Aufwand)
© RauCOVID-19-Regelungen
Pflegeentgeltwert
Geltung 01.04. bis 31.12.2020
Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von
146,55 Euro auf 185 Euro
Begünstigungsregelung:
Kein Erlös- oder Mehrerlösausgleich bei günstigeren
Pflegepersonalkosten in 2020;
Bei höheren Pflegepersonalkosten ist höherer
Pflegeentgeltwert zu vereinbaren
Seit 01.01.2021: 163,09 Euro statt wieder 146,55 Euro
© RauCOVID-19-Regelungen
Entlastungen bei KH-Abrechnungsprüfung
Geltung 2020
Maximale Prüfquote für KH-Abrechnungsprüfungen wird von
12,5% auf 5% begrenzt
Aufhebung des Aufschlags von 300 Euro für
KH-Abrechnungen, die nach MDK-Prüfung gemindert werden
Verschiebung der Einführung von Strukturprüfungen auf
2021, Geltung ab 2022
© RauCOVID-19-Regelungen
Entlastungen bei KH-Abrechnungsprüfung
Geltung 2021
Maximale Prüfquote für KH-Abrechnungsprüfungen wird auf
12,5% begrenzt statt Einführung Prüfquotensystem
Weiterhin Aufhebung des Aufschlags von 300 Euro für
KH-Abrechnungen, die nach MDK-Prüfung gemindert werden
Einführung von Strukturprüfungen, Geltung ab 2022
Geltung 2022
Einführung Prüfquotensystem
© RauCOVID-19-Regelungen
Prüfung von OPS-Mindestmerkmalen
1.4. bis 30.6.2020
Ausnahme der Prüfung von OPS-Mindestmerkmalen bei
Krankenhausbehandlungen
Verlängert 1.11. bis 30.6.2021
Verlängerung der Ausnahme der Prüfung von
OPS-Mindestmerkmalen bei Krankenhausbehandlungen
Weitere Verlängerung um 12 Monate möglich
© RauCOVID-19-Regelungen
Zahlungsfristen
Geltung 2020
Verkürzte Zahlungsfrist für KKs für KH-Rechnungen von
5 Arbeitstagen bis Jahresende 2020
Geltung 2021
Verlängerte Geltung der verkürzten Zahlungsfrist bis Ende
6/2021
BMG kann Frist per Rechtsverordnung ohne Zustimmung
Bundesrat verlängern
© RauCOVID-19-Regelungen
Erlösausgleiche
Dauerhaft
Möglichkeit zur Vereinbarung abweichender Mehr-/
Mindererlösausgleichssätze bei Epidemie
Vertragsparteien vor Ort können vorab oder auch im
Nachhinein von gesetzlichen Ausgleichssätzen
abweichende Ausgleiche vereinbaren
© RauCOVID-19-Regelungen
Erlösausgleiche
Geltung für 2020
Coronabedingter Erlösrückgang 2020 vs. 2019
Vereinbarung der Rahmenbedingungen durch
Vertragsparteien auf Bundesebene bis 31.12.2020:
u.a. Ausgleichssatz 85%
Umsetzung durch Vertragsparteien vor Ort,
unabhängig von Budgetverhandlung
2021ff
BMG kann mit BMF (ohne Bundesrat) per VO coronabedingte
Erlösausgleiche für 2021 ff regeln
© RauCOVID-19-Regelungen
Fixkostendegressionsabschlag (FDA)
Dauerhaft
FDA-Ausnahme von Leistungen zur Behandlung von
Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei
denen der Verdacht darauf besteht
Öffnungsklausel: Vertragsparteien vor Ort können ab
2020 zur Vermeidung unzumutbarer Härten Leistungen
vom FDA ausnehmen
© RauCOVID-19-Regelungen
Fixkostendegressionsabschlag (FDA)
2020
FDA wird für 2020 ausgesetzt
Aber Dreijährigkeit gilt grundsätzlich unverändert,
d.h.
FDA für 2018, nur in 2018 und 2019
FDA für 2019, nur in 2019 und 2021
FDA für 2020, nur in 2021 und 2022
2021
FDA für 2021 nur dann, wenn gegenüber 2019
zusätzliche Leistungen im Budget vereinbart werden
© RauCOVID-19-Regelungen
Corona-Prämie
2020
Verfügbares Volumen: 100 Mio. € (93 Mio. € GKV +
7 Mio. € PKV)
Hälftig verteilt nach Pflegepersonalkräften am Bett (PKaB)
2019 (Vollkräfte) und Zahl der COVID-Fälle
Auszahlung bis 12/2020 (steuer- und abgabenfrei)
Rückzahlung, wenn nicht zweckentsprechend verwendet
2021
Verfügbares Volumen: 450 Mio. € (Bundeshaushalt)
Drittelig nach PKaB, COVID-Fällen, Beatmungsstunden
© Rau
Auszahlung bis 6/2021 (steuer-, abgabenfrei); RückzahlungCOVID-19: Beiratsberichte
Zusammenfassende Ergebnisse der Gutachten für den Beirat nach § 24 Abs. 1 KHG
Januar bis Mai 2020
Erlösentwicklung Leistungsentwicklung
Somatik +1,9% -15%
Notfälle -11%
Einweisungen -20%
Psych +8,6% -8%
Januar bis September 2020
Erlösentwicklung Leistungsentwicklung
Somatik +2,4% -12%
Notfälle -10%
Einweisungen -15%
Psych +14,4% -11%
© RauRahmenbedingungen 2021 © Rau
Rahmenbedingungen 2021: KHSG
LBFW- / BBFW-Verhandlungen ab 2021
Ziel: Stärkung des Verhandlungsprinzips,
Nachlaufende Ermittlung des BBFW
LBFW-Vereinbarung bis 30.11. eines Jahres
Danach: Schiedsverfahren für LBFW läuft automatisch
an, Schiedsstelle hat nach 30.11. innerhalb von 6
Wochen den LBFW festzulegen
BBFW wird nachlaufend auf Grundlage der
LBFW-Vereinbarungen für das laufende Jahr ermittelt
InEK ermittelt bis 15.03. aus allen LBFWs gewichteten
durchschnittlichen LBFW (BBFW) und BFW-Korridor
© Rau
(Verfahren wie bisher, nur früher)Rahmenbedingungen 2021: KHSG
LBFW- / BBFW-Verhandlungen ab 2021
Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren
InEK-Berechnungsergebnis bis 31.03. als BBFW
(keine Erhöhung mehr um Obergrenze auf
Bundesebene!) und davon ausgehend BBFW-Korridor
Für LBFWs, die außerhalb Korridorgrenzen liegen, ist
auf Landesebene bis 30.04. Ausgleichsbetrag zum
Ausgleich der Differenz innerhalb des laufenden
Jahres zu vereinbaren
Ausgangswert für LBFW-Vereinbarung des Folgejahrs:
Um Ausgleichsbetrag korrigierter LBFW
© RauRahmenbedingungen 2021:
LBFW-Verhandlungen
LBFW-Verhandlungen 2021
Obergrenze Somatik (Veränderungswert): 2,53%
Obergrenze Psych: 2,56%
Orientierungswert für 2021: 2,60%
Grundlohnrate: 2,53%
Anstieg LBFWs: 2,36% (Bandbreite: 2,31% bis 2,49%)
Vereinbarte CM-Entwicklung: -0,3%
© RauEntwicklung der LBFWs, 2005-2021 © Rau LBFW ohne Ausgleiche, ohne Kappung
Entwicklung der Länderinvestitionsmittel, 1991-2018 Euro Mio. © Rau Quelle: AOLG; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen.
Simulation zu den
Länderinvestitionsmitteln, 1991-2018
Simulation: Entwicklung der Fördermittel der Länder
wie GKV-KH-Ausgaben
Euro
Mio.
© Rau Quelle: AOLG; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen.Rahmenbedingungen 2021
Einführung Strukturprüfung
Strukturprüfungen
OPS-Strukturprüfungen statt Prüfung in jedem Einzelfall
OPS 2021: Explizite Ausweisung von
Strukturmerkmalen
Ab 2021: KH-bezogene Prüfung struktureller
Voraussetzungen des OPS in regelmäßigen Abständen;
keine zusätzliche Einzelfallprüfung der entsprechend
geprüften Strukturmerkmale zulässig
Begutachtung erfolgt auf bundesweiter Richtlinie des
MD Bund, die bis 28.02.2021 zu erlassen und bei
© Rau Bedarf anzupassen istRahmenbedingungen 2021
Einführung Strukturprüfung
Strukturprüfungen
KH erhält Gutachten sowie Bescheinigung über
Erfüllung von Strukturmerkmalen mit Angaben zur
Geltungsdauer
Ab 2022: KHs, die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen
die Leistungen nicht vereinbaren und nicht abrechnen
Ausnahme: Bescheinigung liegt aus nicht vom KH zu
vertretenden Gründen nach 31.12.2021 vor
© RauAusblick © Rau
Ausblick
Neustart nach Corona?
ODER
Versorgung und Finanzierung mit Corona
Vor Vorhaltefinanzierung müssen bedarfsgerechte stationäre
Kapazitäten definiert werden
Konsequente Nutzung des ambulanten Potenzials (AOP-Katalog!)
Gesicherte Finanzierung der Investitionskosten für
bedarfsgerechte stationäre Kapazitäten durch Länder
© Rau erforderlichVielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit !
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