Krankenhausfinanzierung 2021 - DRG-Jubiläum COVID-19-Regelungen Rahmenbedingungen 2021 Ausblick - DRG-Forum

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Krankenhausfinanzierung 2021 - DRG-Jubiläum COVID-19-Regelungen Rahmenbedingungen 2021 Ausblick - DRG-Forum
20. DRG-Forum: “2021: Neustart nach Corona”

                     Krankenhausfinanzierung 2021
                                                     18.03.2021, Digital
                                                     Ferdinand Rau

        • DRG-Jubiläum

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        • Rahmenbedingungen 2021

        • Ausblick
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Krankenhausfinanzierung 2021 - DRG-Jubiläum COVID-19-Regelungen Rahmenbedingungen 2021 Ausblick - DRG-Forum
DRG-Jubiläum

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DRG-Jubiläum

         Idee – Geist – Ansatz
            Konstruktiver Austausch im Bemühen um sachgerechte
             pauschalierende Abbildung von KH-Leistungen

            Lernendes System, Anpassungen auf Grundlage von
             Empirie, jährliches Vorschlagsverfahren,
             Kalkulationsteilnahme

            Nicht mehr krankenhausindividuell
             wg. viele Irrationalitäten und Stillstand

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DRG-Jubiläum

         Auch Kritik
            Bestimmte Leistungen nicht sachgerecht abgebildet

            Komplexes System  Trade-off zu Sachgerechtigkeit

            Mehr Abrechnungsprüfungen  aufwandserhöhende
             Leistungen und Strukturen müssen auch vorliegen,
             Begrenzung der MDK-Prüfungen

            Anreiz zu Einsparungen  Erosion Investitionsmittel

            Anreiz zu Fallzahlsteigerungen  Fallzahlentwicklung
© Rau        1991-2003: +1,6% p.a., 2003-2018: +0,8% p.a.
DRG-Jubiläum

         Ursachen und Wirkungen
           Sparen an der Versorgung zugunsten von Investitionen
            muss kausal gelöst werden

           Kapazitätsprobleme (Anzahl, Abstimmung, doppelte
            Facharztschiene) sorgen seit Jahrzehnten für
            „Leistungsdruck“

           Diskussion über gesonderte Vorhaltefinanzierung erst bei
            bedarfsgerechter Versorgungsstruktur und Klärung des
            Investitionsthemas
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            (sonst Selbstkostendeckung, weiterhin Verschiebebahnhof)
COVID-19-Regelungen

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COVID-19-Regelungen

         Freihaltepauschale und Intensivbettenbonus
            Freihaltepauschalen – Bisherige Auszahlungsbilanz
             (15.03.2021)
                  Freihaltepauschalen (bis 30.09.2020): rd. 8,96 Mrd. Euro
                  Freihaltepauschalen (ab 18.11.2020): rd. 3,44 Mrd. Euro
                  Summe Freihaltepauschalen (bis 15.03.2021): rd. 12,4 Mrd.
                   Euro

            Intensivbettenbonus: rd. 686 Mio. Euro für 13.722 Betten

            Summe Freihaltepauschalen und Intensivbettenbonus:
             rd. 13,1 Mrd. Euro
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COVID-19: BAS-Auszahlungen

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COVID-19-Regelungen

         PSA-Zuschlag
            Geltung 01.04. bis 30.06.2020
                  50 Euro fallbezogener Zuschlag zur pauschalen Erstattung
                   von Mehrkosten für persönliche Schutzausstattungen
                   (PSA)

            Geltung 01.07. bis 30.09.2020
                  Non-COVID-Fälle: 50 Euro fallbezogener Zuschlag

                  COVID-Fälle (U07.1!): 100 Euro fallbezogener Zuschlag

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COVID-19-Regelungen

         PSA-Zuschlag
            Geltung 01.10. bis 31.12.2020
                  Corona-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung 2020: Empfehlung
                   für Übergangsregelung für 4/2020

                  Non-COVID-Fälle: 50 Euro fallbezogener Zuschlag

                  COVID-Fälle (U07.1!): 100 Euro fallbezogener Zuschlag

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COVID-19-Regelungen

         PSA-Zuschlag
            Geltung 01.01. bis 31.03.2021
                  2. Corona-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung:
                   Vorläufige Zahlungen für Zuschläge in 1/2021

                  Non-COVID-Fälle KHEntgG: 40 Euro fallbezogener Zuschlag

                  COVID-Fälle (U07.1!) KHEntgG: 80 Euro fallbezogener Zuschlag

                  Alle Patienten Psych: 20 Euro fallbezogener Zuschlag

                  Noch ausstehende Vereinbarung von Regelungen zu Ausgleichen
                   von Mehr- oder Mindererlösen infolge von vorläufigen Zahlungen

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COVID-19-Regelungen

         Zusatzentgelt für Corona-Testungen
            ZE für Testungen auf Corona-Infektion für Patienten,
             die ab dem 14.05.2020 voll- oder teilstationär
             behandelt werden
            ZE-Höhe ist von Vertragsparteien auf Bundesebene zu
             vereinbaren
            Entscheidung Bundesschiedsstelle vom 05.06.2020:
                  14.05.-15.06.2020: 63 Euro (davon 52,50 Euro für
                   Test; 10,50 Euro für KH-Aufwand)
                  Ab 16.06.2020: 52,50 Euro (davon 42 Euro für Test;
                   10,50 Euro für KH-Aufwand)
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COVID-19-Regelungen

         Pflegeentgeltwert
            Geltung 01.04. bis 31.12.2020
                  Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von
                   146,55 Euro auf 185 Euro

                  Begünstigungsregelung:
                   Kein Erlös- oder Mehrerlösausgleich bei günstigeren
                   Pflegepersonalkosten in 2020;
                   Bei höheren Pflegepersonalkosten ist höherer
                   Pflegeentgeltwert zu vereinbaren

            Seit 01.01.2021: 163,09 Euro statt wieder 146,55 Euro
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COVID-19-Regelungen

         Entlastungen bei KH-Abrechnungsprüfung
            Geltung 2020
                  Maximale Prüfquote für KH-Abrechnungsprüfungen wird von
                   12,5% auf 5% begrenzt

                  Aufhebung des Aufschlags von 300 Euro für
                   KH-Abrechnungen, die nach MDK-Prüfung gemindert werden

                  Verschiebung der Einführung von Strukturprüfungen auf
                   2021, Geltung ab 2022

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COVID-19-Regelungen

         Entlastungen bei KH-Abrechnungsprüfung
            Geltung 2021
                  Maximale Prüfquote für KH-Abrechnungsprüfungen wird auf
                   12,5% begrenzt statt Einführung Prüfquotensystem

                  Weiterhin Aufhebung des Aufschlags von 300 Euro für
                   KH-Abrechnungen, die nach MDK-Prüfung gemindert werden

                  Einführung von Strukturprüfungen, Geltung ab 2022

            Geltung 2022
                  Einführung Prüfquotensystem

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COVID-19-Regelungen

         Prüfung von OPS-Mindestmerkmalen
           1.4. bis 30.6.2020
                 Ausnahme der Prüfung von OPS-Mindestmerkmalen bei
                  Krankenhausbehandlungen

           Verlängert 1.11. bis 30.6.2021
                 Verlängerung der Ausnahme der Prüfung von
                  OPS-Mindestmerkmalen bei Krankenhausbehandlungen

                 Weitere Verlängerung um 12 Monate möglich

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COVID-19-Regelungen

         Zahlungsfristen
            Geltung 2020
                  Verkürzte Zahlungsfrist für KKs für KH-Rechnungen von
                   5 Arbeitstagen bis Jahresende 2020
            Geltung 2021
                  Verlängerte Geltung der verkürzten Zahlungsfrist bis Ende
                   6/2021
                  BMG kann Frist per Rechtsverordnung ohne Zustimmung
                   Bundesrat verlängern

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COVID-19-Regelungen

         Erlösausgleiche
            Dauerhaft
                  Möglichkeit zur Vereinbarung abweichender Mehr-/
                   Mindererlösausgleichssätze bei Epidemie
                  Vertragsparteien vor Ort können vorab oder auch im
                   Nachhinein von gesetzlichen Ausgleichssätzen
                   abweichende Ausgleiche vereinbaren

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COVID-19-Regelungen

         Erlösausgleiche
            Geltung für 2020
                  Coronabedingter Erlösrückgang 2020 vs. 2019
                  Vereinbarung der Rahmenbedingungen durch
                   Vertragsparteien auf Bundesebene bis 31.12.2020:
                   u.a. Ausgleichssatz 85%
                  Umsetzung durch Vertragsparteien vor Ort,
                   unabhängig von Budgetverhandlung
            2021ff
                  BMG kann mit BMF (ohne Bundesrat) per VO coronabedingte
                   Erlösausgleiche für 2021 ff regeln

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COVID-19-Regelungen

         Fixkostendegressionsabschlag (FDA)
            Dauerhaft
                  FDA-Ausnahme von Leistungen zur Behandlung von
                   Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei
                   denen der Verdacht darauf besteht
                  Öffnungsklausel: Vertragsparteien vor Ort können ab
                   2020 zur Vermeidung unzumutbarer Härten Leistungen
                   vom FDA ausnehmen

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COVID-19-Regelungen

         Fixkostendegressionsabschlag (FDA)
            2020
                   FDA wird für 2020 ausgesetzt
                   Aber Dreijährigkeit gilt grundsätzlich unverändert,
                    d.h.
                      FDA für 2018, nur in 2018 und 2019
                      FDA für 2019, nur in 2019 und 2021
                      FDA für 2020, nur in 2021 und 2022
            2021
                   FDA für 2021 nur dann, wenn gegenüber 2019
                    zusätzliche Leistungen im Budget vereinbart werden
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COVID-19-Regelungen

         Corona-Prämie
            2020
                   Verfügbares Volumen: 100 Mio. € (93 Mio. € GKV +
                    7 Mio. € PKV)
                   Hälftig verteilt nach Pflegepersonalkräften am Bett (PKaB)
                    2019 (Vollkräfte) und Zahl der COVID-Fälle
                   Auszahlung bis 12/2020 (steuer- und abgabenfrei)
                   Rückzahlung, wenn nicht zweckentsprechend verwendet
            2021
                   Verfügbares Volumen: 450 Mio. € (Bundeshaushalt)
                   Drittelig nach PKaB, COVID-Fällen, Beatmungsstunden
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                   Auszahlung bis 6/2021 (steuer-, abgabenfrei); Rückzahlung
COVID-19: Beiratsberichte
    Zusammenfassende Ergebnisse der Gutachten für den Beirat nach § 24 Abs. 1 KHG

    Januar bis Mai 2020
                                 Erlösentwicklung          Leistungsentwicklung
    Somatik                                          +1,9%                     -15%
                      Notfälle                                                -11%
                 Einweisungen                                                 -20%
    Psych                                            +8,6%                      -8%

    Januar bis September 2020
                                 Erlösentwicklung          Leistungsentwicklung
    Somatik                                          +2,4%                     -12%
                      Notfälle                                                -10%
                 Einweisungen                                                 -15%
    Psych                                           +14,4%                     -11%
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Rahmenbedingungen 2021

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Rahmenbedingungen 2021: KHSG

         LBFW- / BBFW-Verhandlungen ab 2021
           Ziel: Stärkung des Verhandlungsprinzips,
            Nachlaufende Ermittlung des BBFW
           LBFW-Vereinbarung bis 30.11. eines Jahres
           Danach: Schiedsverfahren für LBFW läuft automatisch
            an, Schiedsstelle hat nach 30.11. innerhalb von 6
            Wochen den LBFW festzulegen
           BBFW wird nachlaufend auf Grundlage der
            LBFW-Vereinbarungen für das laufende Jahr ermittelt
           InEK ermittelt bis 15.03. aus allen LBFWs gewichteten
            durchschnittlichen LBFW (BBFW) und BFW-Korridor
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            (Verfahren wie bisher, nur früher)
Rahmenbedingungen 2021: KHSG

         LBFW- / BBFW-Verhandlungen ab 2021
           Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren
            InEK-Berechnungsergebnis bis 31.03. als BBFW
            (keine Erhöhung mehr um Obergrenze auf
            Bundesebene!) und davon ausgehend BBFW-Korridor
           Für LBFWs, die außerhalb Korridorgrenzen liegen, ist
            auf Landesebene bis 30.04. Ausgleichsbetrag zum
            Ausgleich der Differenz innerhalb des laufenden
            Jahres zu vereinbaren
           Ausgangswert für LBFW-Vereinbarung des Folgejahrs:
            Um Ausgleichsbetrag korrigierter LBFW
© Rau
Rahmenbedingungen 2021:
                            LBFW-Verhandlungen
         LBFW-Verhandlungen 2021
           Obergrenze Somatik (Veränderungswert): 2,53%
            Obergrenze Psych: 2,56%

             Orientierungswert für 2021: 2,60%

             Grundlohnrate: 2,53%

           Anstieg LBFWs: 2,36% (Bandbreite: 2,31% bis 2,49%)

           Vereinbarte CM-Entwicklung: -0,3%

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Entwicklung der LBFWs, 2005-2021

© Rau                             LBFW ohne Ausgleiche, ohne Kappung
Entwicklung der Länderinvestitionsmittel,
   1991-2018

Euro
Mio.

  © Rau                       Quelle: AOLG; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen.
Simulation zu den
       Länderinvestitionsmitteln, 1991-2018

            Simulation: Entwicklung der Fördermittel der Länder
                          wie GKV-KH-Ausgaben
Euro
Mio.

  © Rau                                        Quelle: AOLG; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen.
Rahmenbedingungen 2021

         Einführung Strukturprüfung
            Strukturprüfungen
                  OPS-Strukturprüfungen statt Prüfung in jedem Einzelfall
                  OPS 2021: Explizite Ausweisung von
                   Strukturmerkmalen
                  Ab 2021: KH-bezogene Prüfung struktureller
                   Voraussetzungen des OPS in regelmäßigen Abständen;
                   keine zusätzliche Einzelfallprüfung der entsprechend
                   geprüften Strukturmerkmale zulässig
                  Begutachtung erfolgt auf bundesweiter Richtlinie des
                   MD Bund, die bis 28.02.2021 zu erlassen und bei
© Rau              Bedarf anzupassen ist
Rahmenbedingungen 2021

         Einführung Strukturprüfung
            Strukturprüfungen
                  KH erhält Gutachten sowie Bescheinigung über
                   Erfüllung von Strukturmerkmalen mit Angaben zur
                   Geltungsdauer
                  Ab 2022: KHs, die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen
                   die Leistungen nicht vereinbaren und nicht abrechnen
                  Ausnahme: Bescheinigung liegt aus nicht vom KH zu
                   vertretenden Gründen nach 31.12.2021 vor

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Ausblick

© Rau
Ausblick

         Neustart nach Corona?
          ODER

         Versorgung und Finanzierung mit Corona

         Vor Vorhaltefinanzierung müssen bedarfsgerechte stationäre
          Kapazitäten definiert werden

         Konsequente Nutzung des ambulanten Potenzials (AOP-Katalog!)

         Gesicherte Finanzierung der Investitionskosten für
          bedarfsgerechte stationäre Kapazitäten durch Länder
© Rau     erforderlich
Vielen Dank

            für Ihre

        Aufmerksamkeit !

© Rau
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