Krankenhausfinanzierung 2021 - DRG-Jubiläum COVID-19-Regelungen Rahmenbedingungen 2021 Ausblick - DRG-Forum
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20. DRG-Forum: “2021: Neustart nach Corona” Krankenhausfinanzierung 2021 18.03.2021, Digital Ferdinand Rau • DRG-Jubiläum • COVID-19-Regelungen • Rahmenbedingungen 2021 • Ausblick © Rau
DRG-Jubiläum Idee – Geist – Ansatz Konstruktiver Austausch im Bemühen um sachgerechte pauschalierende Abbildung von KH-Leistungen Lernendes System, Anpassungen auf Grundlage von Empirie, jährliches Vorschlagsverfahren, Kalkulationsteilnahme Nicht mehr krankenhausindividuell wg. viele Irrationalitäten und Stillstand © Rau
DRG-Jubiläum Auch Kritik Bestimmte Leistungen nicht sachgerecht abgebildet Komplexes System Trade-off zu Sachgerechtigkeit Mehr Abrechnungsprüfungen aufwandserhöhende Leistungen und Strukturen müssen auch vorliegen, Begrenzung der MDK-Prüfungen Anreiz zu Einsparungen Erosion Investitionsmittel Anreiz zu Fallzahlsteigerungen Fallzahlentwicklung © Rau 1991-2003: +1,6% p.a., 2003-2018: +0,8% p.a.
DRG-Jubiläum Ursachen und Wirkungen Sparen an der Versorgung zugunsten von Investitionen muss kausal gelöst werden Kapazitätsprobleme (Anzahl, Abstimmung, doppelte Facharztschiene) sorgen seit Jahrzehnten für „Leistungsdruck“ Diskussion über gesonderte Vorhaltefinanzierung erst bei bedarfsgerechter Versorgungsstruktur und Klärung des Investitionsthemas © Rau (sonst Selbstkostendeckung, weiterhin Verschiebebahnhof)
COVID-19-Regelungen © Rau
COVID-19-Regelungen Freihaltepauschale und Intensivbettenbonus Freihaltepauschalen – Bisherige Auszahlungsbilanz (15.03.2021) Freihaltepauschalen (bis 30.09.2020): rd. 8,96 Mrd. Euro Freihaltepauschalen (ab 18.11.2020): rd. 3,44 Mrd. Euro Summe Freihaltepauschalen (bis 15.03.2021): rd. 12,4 Mrd. Euro Intensivbettenbonus: rd. 686 Mio. Euro für 13.722 Betten Summe Freihaltepauschalen und Intensivbettenbonus: rd. 13,1 Mrd. Euro © Rau
COVID-19: BAS-Auszahlungen © Rau
COVID-19-Regelungen PSA-Zuschlag Geltung 01.04. bis 30.06.2020 50 Euro fallbezogener Zuschlag zur pauschalen Erstattung von Mehrkosten für persönliche Schutzausstattungen (PSA) Geltung 01.07. bis 30.09.2020 Non-COVID-Fälle: 50 Euro fallbezogener Zuschlag COVID-Fälle (U07.1!): 100 Euro fallbezogener Zuschlag © Rau
COVID-19-Regelungen PSA-Zuschlag Geltung 01.10. bis 31.12.2020 Corona-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung 2020: Empfehlung für Übergangsregelung für 4/2020 Non-COVID-Fälle: 50 Euro fallbezogener Zuschlag COVID-Fälle (U07.1!): 100 Euro fallbezogener Zuschlag © Rau
COVID-19-Regelungen PSA-Zuschlag Geltung 01.01. bis 31.03.2021 2. Corona-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung: Vorläufige Zahlungen für Zuschläge in 1/2021 Non-COVID-Fälle KHEntgG: 40 Euro fallbezogener Zuschlag COVID-Fälle (U07.1!) KHEntgG: 80 Euro fallbezogener Zuschlag Alle Patienten Psych: 20 Euro fallbezogener Zuschlag Noch ausstehende Vereinbarung von Regelungen zu Ausgleichen von Mehr- oder Mindererlösen infolge von vorläufigen Zahlungen © Rau
COVID-19-Regelungen Zusatzentgelt für Corona-Testungen ZE für Testungen auf Corona-Infektion für Patienten, die ab dem 14.05.2020 voll- oder teilstationär behandelt werden ZE-Höhe ist von Vertragsparteien auf Bundesebene zu vereinbaren Entscheidung Bundesschiedsstelle vom 05.06.2020: 14.05.-15.06.2020: 63 Euro (davon 52,50 Euro für Test; 10,50 Euro für KH-Aufwand) Ab 16.06.2020: 52,50 Euro (davon 42 Euro für Test; 10,50 Euro für KH-Aufwand) © Rau
COVID-19-Regelungen Pflegeentgeltwert Geltung 01.04. bis 31.12.2020 Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von 146,55 Euro auf 185 Euro Begünstigungsregelung: Kein Erlös- oder Mehrerlösausgleich bei günstigeren Pflegepersonalkosten in 2020; Bei höheren Pflegepersonalkosten ist höherer Pflegeentgeltwert zu vereinbaren Seit 01.01.2021: 163,09 Euro statt wieder 146,55 Euro © Rau
COVID-19-Regelungen Entlastungen bei KH-Abrechnungsprüfung Geltung 2020 Maximale Prüfquote für KH-Abrechnungsprüfungen wird von 12,5% auf 5% begrenzt Aufhebung des Aufschlags von 300 Euro für KH-Abrechnungen, die nach MDK-Prüfung gemindert werden Verschiebung der Einführung von Strukturprüfungen auf 2021, Geltung ab 2022 © Rau
COVID-19-Regelungen Entlastungen bei KH-Abrechnungsprüfung Geltung 2021 Maximale Prüfquote für KH-Abrechnungsprüfungen wird auf 12,5% begrenzt statt Einführung Prüfquotensystem Weiterhin Aufhebung des Aufschlags von 300 Euro für KH-Abrechnungen, die nach MDK-Prüfung gemindert werden Einführung von Strukturprüfungen, Geltung ab 2022 Geltung 2022 Einführung Prüfquotensystem © Rau
COVID-19-Regelungen Prüfung von OPS-Mindestmerkmalen 1.4. bis 30.6.2020 Ausnahme der Prüfung von OPS-Mindestmerkmalen bei Krankenhausbehandlungen Verlängert 1.11. bis 30.6.2021 Verlängerung der Ausnahme der Prüfung von OPS-Mindestmerkmalen bei Krankenhausbehandlungen Weitere Verlängerung um 12 Monate möglich © Rau
COVID-19-Regelungen Zahlungsfristen Geltung 2020 Verkürzte Zahlungsfrist für KKs für KH-Rechnungen von 5 Arbeitstagen bis Jahresende 2020 Geltung 2021 Verlängerte Geltung der verkürzten Zahlungsfrist bis Ende 6/2021 BMG kann Frist per Rechtsverordnung ohne Zustimmung Bundesrat verlängern © Rau
COVID-19-Regelungen Erlösausgleiche Dauerhaft Möglichkeit zur Vereinbarung abweichender Mehr-/ Mindererlösausgleichssätze bei Epidemie Vertragsparteien vor Ort können vorab oder auch im Nachhinein von gesetzlichen Ausgleichssätzen abweichende Ausgleiche vereinbaren © Rau
COVID-19-Regelungen Erlösausgleiche Geltung für 2020 Coronabedingter Erlösrückgang 2020 vs. 2019 Vereinbarung der Rahmenbedingungen durch Vertragsparteien auf Bundesebene bis 31.12.2020: u.a. Ausgleichssatz 85% Umsetzung durch Vertragsparteien vor Ort, unabhängig von Budgetverhandlung 2021ff BMG kann mit BMF (ohne Bundesrat) per VO coronabedingte Erlösausgleiche für 2021 ff regeln © Rau
COVID-19-Regelungen Fixkostendegressionsabschlag (FDA) Dauerhaft FDA-Ausnahme von Leistungen zur Behandlung von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht darauf besteht Öffnungsklausel: Vertragsparteien vor Ort können ab 2020 zur Vermeidung unzumutbarer Härten Leistungen vom FDA ausnehmen © Rau
COVID-19-Regelungen Fixkostendegressionsabschlag (FDA) 2020 FDA wird für 2020 ausgesetzt Aber Dreijährigkeit gilt grundsätzlich unverändert, d.h. FDA für 2018, nur in 2018 und 2019 FDA für 2019, nur in 2019 und 2021 FDA für 2020, nur in 2021 und 2022 2021 FDA für 2021 nur dann, wenn gegenüber 2019 zusätzliche Leistungen im Budget vereinbart werden © Rau
COVID-19-Regelungen Corona-Prämie 2020 Verfügbares Volumen: 100 Mio. € (93 Mio. € GKV + 7 Mio. € PKV) Hälftig verteilt nach Pflegepersonalkräften am Bett (PKaB) 2019 (Vollkräfte) und Zahl der COVID-Fälle Auszahlung bis 12/2020 (steuer- und abgabenfrei) Rückzahlung, wenn nicht zweckentsprechend verwendet 2021 Verfügbares Volumen: 450 Mio. € (Bundeshaushalt) Drittelig nach PKaB, COVID-Fällen, Beatmungsstunden © Rau Auszahlung bis 6/2021 (steuer-, abgabenfrei); Rückzahlung
COVID-19: Beiratsberichte Zusammenfassende Ergebnisse der Gutachten für den Beirat nach § 24 Abs. 1 KHG Januar bis Mai 2020 Erlösentwicklung Leistungsentwicklung Somatik +1,9% -15% Notfälle -11% Einweisungen -20% Psych +8,6% -8% Januar bis September 2020 Erlösentwicklung Leistungsentwicklung Somatik +2,4% -12% Notfälle -10% Einweisungen -15% Psych +14,4% -11% © Rau
Rahmenbedingungen 2021 © Rau
Rahmenbedingungen 2021: KHSG LBFW- / BBFW-Verhandlungen ab 2021 Ziel: Stärkung des Verhandlungsprinzips, Nachlaufende Ermittlung des BBFW LBFW-Vereinbarung bis 30.11. eines Jahres Danach: Schiedsverfahren für LBFW läuft automatisch an, Schiedsstelle hat nach 30.11. innerhalb von 6 Wochen den LBFW festzulegen BBFW wird nachlaufend auf Grundlage der LBFW-Vereinbarungen für das laufende Jahr ermittelt InEK ermittelt bis 15.03. aus allen LBFWs gewichteten durchschnittlichen LBFW (BBFW) und BFW-Korridor © Rau (Verfahren wie bisher, nur früher)
Rahmenbedingungen 2021: KHSG LBFW- / BBFW-Verhandlungen ab 2021 Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren InEK-Berechnungsergebnis bis 31.03. als BBFW (keine Erhöhung mehr um Obergrenze auf Bundesebene!) und davon ausgehend BBFW-Korridor Für LBFWs, die außerhalb Korridorgrenzen liegen, ist auf Landesebene bis 30.04. Ausgleichsbetrag zum Ausgleich der Differenz innerhalb des laufenden Jahres zu vereinbaren Ausgangswert für LBFW-Vereinbarung des Folgejahrs: Um Ausgleichsbetrag korrigierter LBFW © Rau
Rahmenbedingungen 2021: LBFW-Verhandlungen LBFW-Verhandlungen 2021 Obergrenze Somatik (Veränderungswert): 2,53% Obergrenze Psych: 2,56% Orientierungswert für 2021: 2,60% Grundlohnrate: 2,53% Anstieg LBFWs: 2,36% (Bandbreite: 2,31% bis 2,49%) Vereinbarte CM-Entwicklung: -0,3% © Rau
Entwicklung der LBFWs, 2005-2021 © Rau LBFW ohne Ausgleiche, ohne Kappung
Entwicklung der Länderinvestitionsmittel, 1991-2018 Euro Mio. © Rau Quelle: AOLG; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen.
Simulation zu den Länderinvestitionsmitteln, 1991-2018 Simulation: Entwicklung der Fördermittel der Länder wie GKV-KH-Ausgaben Euro Mio. © Rau Quelle: AOLG; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen.
Rahmenbedingungen 2021 Einführung Strukturprüfung Strukturprüfungen OPS-Strukturprüfungen statt Prüfung in jedem Einzelfall OPS 2021: Explizite Ausweisung von Strukturmerkmalen Ab 2021: KH-bezogene Prüfung struktureller Voraussetzungen des OPS in regelmäßigen Abständen; keine zusätzliche Einzelfallprüfung der entsprechend geprüften Strukturmerkmale zulässig Begutachtung erfolgt auf bundesweiter Richtlinie des MD Bund, die bis 28.02.2021 zu erlassen und bei © Rau Bedarf anzupassen ist
Rahmenbedingungen 2021 Einführung Strukturprüfung Strukturprüfungen KH erhält Gutachten sowie Bescheinigung über Erfüllung von Strukturmerkmalen mit Angaben zur Geltungsdauer Ab 2022: KHs, die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen die Leistungen nicht vereinbaren und nicht abrechnen Ausnahme: Bescheinigung liegt aus nicht vom KH zu vertretenden Gründen nach 31.12.2021 vor © Rau
Ausblick © Rau
Ausblick Neustart nach Corona? ODER Versorgung und Finanzierung mit Corona Vor Vorhaltefinanzierung müssen bedarfsgerechte stationäre Kapazitäten definiert werden Konsequente Nutzung des ambulanten Potenzials (AOP-Katalog!) Gesicherte Finanzierung der Investitionskosten für bedarfsgerechte stationäre Kapazitäten durch Länder © Rau erforderlich
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! © Rau
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