Teilnahmebedingungen - xivado

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Teilnahmebedingungen - xivado
Teilnahmebedingungen
                                        Stand: Oktober 2019

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für das Mythos Großglockner Festival das von
10. Juli bis 12. Juli 2020 stattfindet (Großglockner Bike Challenge am 11.07.2020 und
Großglockner Berglauf am 12.07.2020 sowie den Side Events) und werden mit dem Abschluss
der Anmeldung akzeptiert.

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      1 Gemeinsame Bestimmungen für Großglockner Bike Challenge und
                          Großglockner Berglauf

1.1    Rückerstattung Startgeld, Startplatzweitergabe: Die entrichtete Gebühr, das
       Nenngeld für den Startplatz, kann außer dem im 1.2 genannten Fall nicht rückerstattet
       werden. Eine Startplatzweitergabe bzw. -übertragung (durch Verkauf oder Schenkung)
       ist nicht möglich. Eine Weitergabe der Startnummer bzw. der Startantritt unter falschem
       Namen führt zur lebenslangen Sperre aller involvierter Parteien an den Veranstaltungen
       des Mythos Glockner Festivals. Im Zuge der Startnummernabholung ist die Vorlage
       eines Personalausweises zwingend vorgeschrieben. Die Startnummer wird erst nach
       Überprüfung der persönlichen Daten ausgehändigt. Wird der Startplatz nicht in Anspruch
       genommen, verfällt dieser und kann nicht mit ins Folgejahr genommen werden.

1.2    Rücktrittsoption des Teilnehmers: Jeder Teilnehmer, der bei Anmeldung bekannt
       gegeben hat, sich die Option des Rücktrittes vorzubehalten, kann bis 14 Tage vor
       Veranstaltungstermin (somit bis Freitag, 3. Juli 2020) ohne Angabe von Gründen von
       seiner Teilnahme zurücktreten und erhält 70% des Nenngeldes vom Veranstalter
       rückerstattet. Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr
       möglich. Für Teilnehmer mit Rücktrittsoption, die ein ärztliches Attest, datiert von 04. Juli
       2020 bis 10. Juli 2020 vorlegen, besteht die Rücktrittsoption auch bis zum Beginn des
       Eventwochenendes.

1.3    Rücktrittsrecht des Veranstalters: Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit und
       ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen
       sind Zug um Zug rückabzuwickeln.

1.4    Absage wegen höherer Gewalt: Werden Bewerbe aufgrund von höherer Gewalt oder
       bedenklichen Sicherheitsrisiken durch den Veranstalter abgesagt, besteht kein Anspruch
       auf Rückerstattung des Nenngeldes bzw. auf sonstige Kompensationsleistungen.

1.5    Zeitnehmung/Startnummer: Die Startnummern dienen der Identifikation des
       Teilnehmers. Außerdem sind Erkrankungen, an denen der Teilnehmer leidet,
       Medikamente, die der Teilnehmer einnimmt, und die Handynummer einer
       Vertrauensperson, die im Notfall verständigt werden sollte, auf der Rückseite der
       Startnummer zu vermerken.

       Die Startnummer ist gut sichtbar und in voller Größe an der Vorderseite des Fahrrads
       (Großglockner Bike Challenge) bzw. an der Vorderseite des Körpers (Großglockner
       Berglauf) zu befestigen. Teilnehmer der Duathlon-Wertung benötigen jeweils eine
       Nummer für die Großglockner Bike Challenge, sowie eine separate Startnummer für den
       Großglockner Berglauf. Der Chip ist direkt in der Startnummer integriert. Es wird kein
       zusätzlicher Chip am Körper benötigt. Die Kosten für die Zeitnehmung sind im Nenngeld
       inkludiert.
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1.6       Starteinteilung Großglockner Bike Challenge & Großglockner Berglauf: Jeder
          Teilnehmer muss sich mind. 5 Minuten vor Start des desjenigen Startblocks, dem der
          Teilnehmer zugeordnet wurde, im zugeordneten Starblock befinden. Die Einhaltung der
          Startblockeinteilung wird durch Zeitnehmungsmatten kontrolliert. Wird in einem vorderen
          Startblock gestartet, erhält der Teilnehmer in der Endwertung/Ergebnisliste automatisch
          eine Penalty-Zeit von 10 Minuten. Ein freiwilliger Start in einem hinteren Startblock ist
          ohne Ausnahmeregelung möglich und führt zu keiner Penalty-Zeit. Die Startzeiten- und
          Startreihenfolge kann vom Veranstalter kurzfristig (zB. aufgrund der Witterung) geändert
          werden.

1.7       Witterung & Ausrüstung: Die Großglockner Bike Challenge und der Großglockner
          Berglauf sind Sportveranstaltungen im hochalpinen Gelände. Der Teilnehmer erklärt, für
          die in Bergen gegebenen Witterungsbedingungen ausreichend Kleidung (für den
          Großglockner Berglauf zB für Bergläufe übliche Schuhe) mit sich zu haben und auch für
          ausreichend Kleidung nach dem Rennen auf der Kaiser-Franz-Josef-Höhe selbst Sorge
          zu tragen bzw. den kostenlosen Kleidertransport des Veranstalters hierfür in Anspruch zu
          nehmen. Der Veranstalter hält es sich frei, den Teilnehmern bei entsprechenden
          Witterungsbedingungen eine Pflichtausrüstung vorzuschreiben. Bei entsprechender
          Wetterlage und Vorankündigung des Veranstalters ist ein Start ohne diese
          Pflichtausrichtung nicht gestattet. Mindestbestandteile der Pflichtausrüstung sind ein
          Rucksack, funktionstüchtiges und geladenes Handy, eine Rettungsdecke, Handschuhe,
          Mütze/Kappe, lange Hose sowie eine wasserfeste und warme Jacke.

1.8       Versicherung: Der Teilnehmer          bestätigt   mit   seiner   Anmeldung,    dass   er
          haftpflichtversichert ist.

          Ebenfalls verpflichtet er sich, unfallversichert zu sein. Ist der Teilnehmer nicht
          unfallversichert, besteht die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. Die
          Unfallversicherung ist ein Service der Uniqa Österreich Versicherung AG, deren
          Bestimmungen gelten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die Zeit während
          des Bewerbs bzw. während der Bewerbe. Der Weg zu der Veranstaltung hin und von der
          Veranstaltung weg ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

      •   Versicherungssumme für Invalidität: bis zu EUR 35.000,- (Leistungen werden ab jedem
          Invaliditätsgrad erbracht)
      •   Leistung für Unfalltod: EUR 5.000,-
      •   Bergungskosten werden bis zu einer Summe in Höhe von EUR 10.000,- übernommen,
          auch wenn ein Hubschrauber notwendig ist.
      •   Max. Leistung: EUR 35.000,-

1.9       Medizinische Versorgung: Die Erstversorgung am Start, eine Erstversorgung auf der
          Strecke sowie ein medizinisches Basisservice sind Teil der medizinischen Versorgung
          der Veranstaltung. Ob ein Abtransport des Teilnehmers ins Krankenhaus oder zum
          Facharzt aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird vom Veranstalter und seinen Ärzten
          sowie den Helfern entschieden. Die Kosten für den Abtransport ins Krankenhaus müssen
          vom Teilnehmer gedeckt werden. Hinsichtlich der Unfallversicherung (sowie der
          Möglichkeit eine Unfallversicherung für die Veranstaltung abzuschließen) wird nochmals
          auf Punkt 1.8 verwiesen.

1.10      Aufgabe oder Unterbrechung des Rennens: Ist ein Teilnehmer gezwungen, das
          Rennen aufgrund von körperlichen Beschwerden oder aus sonstigen Gründen das
          Rennen aufzugeben oder zu unterbrechen, hat er Kontakt zum nächsten Streckenposten
          oder Mitarbeitern der nächsten Labestation aufzunehmen und sich abzumelden.

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1.11   Risiken und Haftung: Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung
       teil. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, am Veranstaltungstag über
       ausreichend Fitness und den entsprechenden Trainingszustand zu verfügen sowie, und
       dies auch von einem Arzt überprüft wurde und somit weder ärztliche noch persönliche
       Bedenken gegen die Teilnahme an der Veranstaltung vorliegen. Bei gesundheitlichen
       Risiken kann der Teilnehmer vom Veranstalter aus dem Wettbewerb genommen werden.
       Der Teilnehmer bestätigt, auch alle anderen Risiken, die mit der Veranstaltung
       einhergehen, zu tragen. Solche Risiken sind beispielsweise Stürze, die Gefahr der
       Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern oder feststehenden
       Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und
       unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben; sowie Gefahren, die durch Zuschauer,
       Freiwillige oder das Wetter entstehen. Insbesondere wird vom Teilnehmer auch das
       Risiko für die typische Gefahrenquellen ( „Überholverbotszonen“ im Anhang –
       Überholverbotszonen werden bei akuter Absturzgefahr eingerichtet) getragen. Über
       konkrete Gefahren („Überholverbotszonen“ bei Absturzgefahr) wird in der Registrierung
       vor Ort aufgeklärt. Warnhinweise auf besondere „Rutschgefahr“ (siehe Muster im
       Anhang) werden je nach Witterungssituation auf der Strecke platziert. Auf die im
       hochalpinen Gelände übliche Rutschgefahrt wird vom Veranstalter nicht gesondert
       hingewiesen.

       Weiters bestätigt der Teilnehmer, die Verantwortung für Verletzungen, Verluste oder
       Schäden, die im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und/oder Drogen stehen,
       zu tragen. Der Veranstalter darf die Teilnahme aufgrund von Alkohol- oder
       Drogenkonsum untersagen.

       Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände oder
       Wertsachen von Teilnehmern, Angehörigen oder Begleitern.

       Der Teilnehmer erklärt, auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für
       Sachschäden, die vom Veranstalter nur leicht oder schlicht grob fahrlässig verursacht
       wurden, zu verzichten. Veranstalter, Sponsoren, Mitarbeiter, Helfer oder Beauftragte
       werden diesbezüglich vom Teilnehmer schad- und klaglos gehalten.

1.12   Fotos: Der Teilnehmer erteilt mit der Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zu Bild-
       und Videoaufnahmen seiner Person. Bild- und Videoaufnahmen, die im Rahmen der
       Veranstaltung gemacht wurden, dürfen außerdem zum Zweck der Berichterstattung,
       Bewerbung der Veranstaltung oder Dokumentation in Zeitung und Zeitschriften aber
       auch in elektronischen Medien (Website, Fernsehen, Facebook, Instagram, etc.) vom
       Veranstalter oder Partnern und Sponsoren veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erhebt
       dafür keinen Vergütungsanspruch.

1.13   Abfallzone: Das Wegwerfen von Abfall (zB. Gels, Verpackungen, Becher, Schwämme,
       etc.) ist bei der Großglockner Bike Challenge lediglich 30 Meter und beim Großglockner
       Berglauf lediglich 10 Meter vor und nach den Labestationen erlaubt. Ansonsten ist das
       Wegwerfen von Abfall strengstens verboten und wird von den Mitwirkenden an
       Labestationen sowie von den Streckenposten kontrolliert. Eine Missachtung führt
       ausnahmslos zur Disqualifikation.

       2 Ergänzende Bestimmungen für die Großglockner Bike Challenge

2.1    Fahrrad und Zubehör: Für die Veranstaltung sind Rennräder und Mountainbikes
       zugelassen. Einräder, Sitz- und Liegeräder sowie Handbikes bedürfen einer schriftlichen
       Genehmigung des Veranstalters. Ausnahmslos verboten sind Scheibenräder, Triathlon-,
       Hörner- oder Deltalenker, Fahrradanhänger aller Art, Packtaschen und andere
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Zuladungen, sowie Trinkflaschen aus Alu, Glas oder Materialien, die zerbrechlich sind
      oder sich nicht leicht verformen lassen. Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die
      Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen
      genommen und disqualifiziert. Sie haften für etwaige Schäden persönlich.

      Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich.
      Insbesondere ist dabei auf die Funktionalität der Bremsen und anderer
      sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.

      Es besteht ausnahmslos für alle Teilnehmer Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel
      eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen. Für die Art der Bekleidung
      bestehen keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko
      darstellen und es ist drauf zu achten, dass die aktuelle Wettersituation berücksichtigt
      wird. Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren.

2.2   Startblockeinteilung Großglockner Bike Challenge: Der Start der Großglockner Bike
      Challenge erfolgt in 3 Startblöcken, sowie dem zusätzlichen VIP Startblock. Der VIP
      Startblock startet vor dem Startblock 1. Teilnehmer des VIP-Startblockes benötigen eine
      schriftliche Sondergenehmigung des Veranstalters, welche bis spätestens 31. Juni
      beantragt werden muss. Die ersten 150 Anmeldungen werden dem Startblock 1
      zugeteilt. Die restlichen 100 Startplätze des Startblock 1 werden an die 100 schnellsten
      Teilnehmer der Vorjahre, die sich zur Großglockner Bike Challenge anmelden, vergeben.
      In Startblock 2 befinden sich alle weiteren Teilnehmer der Vorjahre, die sich zur
      Großglockner Bike Challenge anmelden. In Startblock 3 befinden sich Teilnehmer, die
      erstmals bei der Großglockner Bike Challenge starten.

2.3   Allgemeine Fahrordnung: Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er weder
      sich, noch einen anderen Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Kein
      Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der
      vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum
      Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen,
      wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des
      Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, ist verboten und wird geahndet. Den
      Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu
      bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach
      Stürzen oder Defekten. Persönliche Begleitfahrzeuge sind innerhalb der Streckensperre
      verboten.

      ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz können jederzeit die Rennstrecke
      befahren und können entgegen der Fahrtrichtung fahren. Einsatzfahrzeuge mit
      Blaulicht (zB von der Polizei, Feuerwehr oder anderen Rettungsdiensten) haben
      außerdem stets Vorrang und müssen unverzüglich von allen Teilnehmern durch
      Befahren der rechten Fahrbahnhälfte (in Fahrtrichtung) vorbeigelassen werden.

2.4   Straßenverkehrordnung (StVO): Die Straßenverkehrsordnung ist ausnahmslos von
      allen Teilnehmern einzuhalten. Es darf nur der rechte Fahrstreifen benutzt werden! Es
      gilt ein absolutes Kurvenschneideverbot – auch bei der anschließenden Abfahrt von der
      Kaiser-Franz-Josef-Höhe nach Heiligenblut am Großglockner. Kreisverkehre sind gemäß
      Straßenverkehrsordnung zu passieren. Bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung
      behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer aus der Wertung zu nehmen.

2.5   Streckensperre: Die Streckensperre wird frühestens nach dem letzten Teilnehmer,
      spätestens jedenfalls (auch wenn der letzte Teilnehmer noch nicht ins Ziel gelangt ist)
      um 09:00 aufgehoben. Teilnehmer, die sich nach 09:00 Uhr auf der Strecke befinden,
      müssen mit Verkehrsaufkommen (Autos, Motorräder, etc.) rechnen.
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3 Ergänzende Bestimmungen für den Großglockner Berglauf

3.1   Startblockeinteilung Großglockner Berglauf: Der Start des Großglockner Berglaufes
      erfolgt in 4 Startblöcken, sowie dem zusätzlichen Startblock der „Glockner Heroes“. Der
      Startblock der „Glockner Heroes“ besteht aus den 100 besten Läufern des Vorjahres
      (aliquote Verteilung zwischen weiblichen und männlichen Teilnehmern), welche sich
      erneut anmelden. Der Veranstalter behält es sich vor, weitere Teilnehmer mit
      entsprechenden Ergebnissen dem Startblock der „Glockner Heroes“ zuzuteilen. Die
      „Glockner Heroes“ starten bei regulären Witterungsbedingungen rund 2 Stunden und 15
      Minuten nach dem Startblock 1 und sind ausnahmslos verpflichtet, im zugewiesenen
      Startblock der „Glockner Heroes“ zu starten. In Startblock 1 und 2 befinden sich
      Teilnehmer, die bereits in den vergangenen Jahren an der Veranstaltung teilgenommen
      haben. In Startblock 3 und 4 befinden sich alle weiteren Teilnehmer. Die
      Halbmarathonzeit ist kein Gradmesser für die Startblockeinteilung.

3.2   Streckenführung: Teile der Strecke des Großglockner Berglaufes führen durch den
      Nationalpark Hohe Tauern (Außenzone) bzw. im letzten Viertel durch das
      Sonderschutzgebiet „Großglockner-Pasterze“ des Nationalparks. Im Sonderschutzgebiet
      befinden sich trittempfindliche Pflanzengesellschaften, auf die Acht gegeben werden
      muss. Das Hinterlassen von Müll sowie unnötige Lärmentwicklung sind behördlich
      verboten. Die für den Berglauf ausgewiesene Strecke sowie die vom Veranstalter
      vorgegebenen Überholverbote sind von allen Teilnehmern ausnahmslos einzuhalten
      (Wegegebot). Eine Missachtung der Streckenführung oder der Überholverbote führt zur
      Disqualifikation. Die Verwendung von Nordic Walking Stöcken ist beim Großglockner
      Berglauf aus Sicherheitsgründen verboten.

                              4 Schlussbestimmungen:

4.1   Unwirksamkeit einer Bestimmung: Sollte eine (oder auch nur ein Teil) der
      Bestimmungen dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder sonst für
      undurchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als vom Rest der
      Vereinbarung trennbar und hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit und
      Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Veranstalter und Teilnehmer verpflichten
      sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die
      wirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten
      kommt.

4.2   Rechtswahlklausel: Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Anwendung
      österreichischen Rechts auf diesen Vertrag.

4.3   Gerichtsstandsvereinbarung: Mit der Anmeldung unterwirft sich der Teilnehmer
      hinsichtlich jeglicher Streitigkeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
      Veranstaltung ausdrücklich der Zuständigkeit der Gerichte in Klagenfurt, soweit nicht
      gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist.

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Überholverbotszonen

Start Überholverbot

                      6
Ende Überholverbot

Hinweis Rutschgefahr

               1
       Kilometer
          Ziel

                       7
Unfallversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    UNIQA Österreich Versicherungen AG                                                   Produkt: Unfall & Umsorgt

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Unfallversicherung – Rundumschutz für Beruf und Freizeit

        Was ist versichert?                                                          Was ist nicht versichert?

        ✓ Versichert im Rahmen der vereinbarten                                      Der Versicherungsschutz besteht nicht bei
          Versicherungssummen sind Leistungen aufgrund von
          Unfällen, von denen eine versicherte Person betroffen                      x Unfällen:
          ist. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper                   x bei der Benützung von Luftfahrzeugen wie Para- oder
          wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer                              Hängegleiter, Fallschirmspringen, Ballonfahren oder
          Gesundheitsschädigung führt.                                                   Motorflugzeugen mit Spezialaufgaben.
                                                                                       x bei motorsportlichen Wettbewerben und den
          Als Unfälle gelten auch:                                                       dazugehörigen Trainingsfahrten
          - Verrenkungen von Gliedern                                                  x bei der Teilnahme an nordischen oder alpinen
          - Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen,                              Skiwettbewerben - und zugehörigem Training - ab
          - Bändern und Kapseln                                                          Landesmeisterschaften
          - Meniskusverletzungen                                                       x bei vorsätzlichen, gerichtlich strafbaren Handlungen
          - FSME und Lyme-Borreliose aufgrund von Zeckenbiss                           x im Zusammenhang mit Kriegsereignissen bzw.
          - Wundstarrkrampf                                                              inneren Unruhen
          - Lebensmittelvergiftungen                                                   x mittels Einwirkung von chemischen-, biologischen-
                                                                                         oder Nuklearwaffen
        Folgende Leistungen können versichert werden:
                                                                                       x mittels Einwirkung von radioaktiven Strahlen
        - Lebenslange Rente ab 35% Dauerinvalidität
        - Einmalige Kapitalleistung bei Dauerinvalidität, ab jedem                     x infolge wesentlicher Beeinträchtigung durch Alkohol,
          Invaliditätsgrad                                                               Suchtgifte oder Medikamente
        - Hochrisikoschutz - zusätzliche Kapitalleistung ab 50%                      x Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen
          Invalidität
        - Schmerzengeld                                                              Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
        - Einmalige Kapitalleistung bei Unfalltod                                    Versicherungsbedingungen.
        - Unfallkosten, z.B.: Heil-, Bergungs- und Rückholkosten
        - Knochenbruchpauschale
        - Taggeld
        - Spitalgeld
        - Notfall PLUS24service: Behandlungskosten aufgrund
                                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          von Krankheit oder Unfall bei Auslandsreisen, sowie
          Bergungs- und Transportkosten im In- und Ausland
        - Unfall PLUS24service: Dienstleistungen im Haushalt                         ! Die Leistungen des Versicherers sind pro
          nach unfallbedingtem Spitalsaufenthalt                                       Versicherungsfall begrenzt. Grundlage der Berechnung
                                                                                       der Versicherungsleistung ist die Versicherungssumme.
                                                                                     ! Abzug der Vorinvalidität bei Betroffenheit derselben
        Automatisch integrierte Leistungen:
                                                                                       Körperfunktionen
        ✓ Garantierte Sofortleistung bei einem unfallbedingten                       ! Abzug bestehender Krankheiten oder Gebrechen
          Spitalsaufenthalt von mindestens 11 Tagen.                                   entsprechend ihrem Einfluss auf die Unfallfolgen
        ✓ Unfallbedingte kosmetische Operationen bis zu                              ! Einschränkungen bei Bandscheibenvorfall, Bauch-
          10.000 Euro                                                                  und Unterleibsbrüchen sowie bei organisch bedingten
        ✓ Bergungskosten bis 15.000 Euro                                               Störungen des Nervensystems
                                                                                     ! Reduktion der Versicherungssummen ab dem 70.
        ✓ Rehabilitationspauschale                                                     Geburtstag
        ✓ Höhere Leistungen für Kinder mit Helm bei einem Ski-,
          Snowboard- oder Fahrrad-Unfall                                             Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
        ✓ Neugeborene sind 6 Monate prämienfrei mit der Mutter                       in Ihren Versicherungsbedingungen.
          mitversichert.

        Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag
        (Polizze inklusive Bedingungen).

Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                        09.2018
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien DVR 0018813                                                                               Seite 1 von 2
Wo bin ich versichert?

        ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der
              Vertragslaufzeit.
         ̶ Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
          ̶ Der Versicherungsfall ist UNIQA - unter Beachtung festgelegter Fristen - so schnell wie möglich zu melden (innerhalb einer
              Woche, ein Todesfall innerhalb von 3 Tagen). An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken
              (z.B.: Erteilung sachdienlicher Auskünfte und Überlassung von Originalbelegen).
           ̶ Ärztliche Hilfe und Behandlungen sind unverzüglich in Anspruch zu nehmen.
            ̶ Beim Lenken von Kraftfahrzeugen ist eine entsprechende Lenkberechtigung erforderlich.

        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Die Prämien sind fristgerecht im Voraus zu zahlen – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
        oder monatlich.

        Wie: z.B. mit Zahlschein, Onlineüberweisung, Abbuchungsauftrag oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart

        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn:
        ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und
           nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wurde.
         ̶ Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem von UNIQA
           zugesagten Umfang.

        Ende:
        Der Versicherungsvertrag verlängert sich zum Ende der Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr und endet nur, wenn Sie den
        Vertrag kündigen oder UNIQA den Vertrag kündigt.

        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        Wenn Sie Verbraucher sind:
        ̶ Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
         ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen, ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.

        Wenn Sie Unternehmer sind:
        ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
         ̶ Danach ist eine Kündigung jährlich mit einer Frist von 3 Monaten möglich.

        Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden, sowohl durch Sie als
        auch durch UNIQA.

Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                      09.2018
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien DVR 0018813                                                                             Seite 2 von 2
Datenschutzhinweise für
                        Versicherungsverträge
                                                                                            Stand: 6. September 2018

1.   Wer ist für den Umgang mit Ihren Daten verant-         Der Abschluss und die Erfüllung des jeweiligen Versiche-
     wortlich?                                              rungsvertrages sind nur möglich, wenn wir Ihre personen-
1.1. UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Do-         bezogenen Daten verarbeiten können. Geben Sie uns die
     naustraße 21, 1029 Wien, Telefon: +43 50677 670,       notwendigen Daten nicht an, kann kein Versicherungsver-
     E-Mail Adresse: info@uniqa.at („UNIQA“, „wir“,         trag abgeschlossen werden.
     „uns“) ist verantwortlich, Ihre personenbezogenen
     Daten ausreichend zu schützen. UNIQA beachtet des-     2.2 Auch im Interesse von UNIQA oder einem Dritten
     halb alle Rechtsvorschriften zum Schutz, zum recht-        können Ihre Daten verarbeitet werden.
     mäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personen-             Vor allem gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO für:
     bezogener Daten, sowie zur Datensicherheit.                n Risikobeurteilung, Ausgleich der von uns übernom-

1.2. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten wie es          menen Risiken und Sicherstellung der Erfüllung Ihrer
     in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem               Ansprüche
     Datenschutzgesetz (DSG), den besonderen Bestim-            n Erstellung von Statistiken zur Entwicklung neuer Ta-

     mungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG)            rife, Kundenbetreuung, Offert- und Antragsbearbei-
     und allen weiteren maßgeblichen Gesetzen vorge-              tung, Vertragsverwaltung und Leistungserbringung,
     schrieben ist.                                               Risikominimierung
1.3. Gerne erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten        n Einholen von Bonitätsauskünften, um insbesondere

     unter datenschutz@uniqa.at.                                  bei langfristigen Investitionen das Ausfallsrisiko vor-
                                                                  ab zu minimieren
2.   Aus welchem Grund und zu welchem Zweck darf                n Laufende Verbesserung unserer Prozesse, um hohe

     UNIQA Ihre Daten verarbeiten?                                Beratungs- und Betreuungsqualität nachhaltig zu
2.1 Vertragserfüllung und Durchführung vorvertragli-              gewährleisten
    cher Maßnahmen: Wir nutzen Ihre personenbezoge-             n Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhalts-

    nen Daten gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO sowie den             aufklärung bei Leistungsprüfung und bei der Be-
    anwendbaren Sonderbestimmungen für die Verarbei-              kämpfung von Versicherungsmissbrauch. Zur Erfül-
    tung von besonderen Kategorien personenbezogener              lung dieser Zwecke im Rahmen der
    Daten (wie insbesondere Ihre Gesundheitsdaten) ge-            Personenversicherung (wie Lebensversicherung)
    mäß Art 9 Abs 2 lit g und h sowie Abs 4 DSGVO iVm             kann UNIQA Ihre personenbezogenen Daten mit
    §§ 11a ff VersVG,                                             dem Zentralen Informationssystem der Versiche-
    n zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden               rungswirtschaft (ZIS) austauschen. Nähere Informa-
      Risikos                                                     tionen zu dem vom Verband der Versicherungsun-
    n zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen              ternehmer geführten Informationssystem finden Sie
      der Versicherungsvertrag abgeschlossen bzw. eine            unter Punkt 3.7. dieses Dokumentes. Im Rahmen
      Vertragsänderung durchgeführt werden kann                   des KFZ-Haftpflichtvertrages überprüft UNIQA Infor-
    n zur Offert- und Antragsbearbeitung                          mationen über den Schadenverlauf des Kraftfahr-
    n zur Vertragserstellung                                      zeughaftpflichtvertrages bzw. die korrekte Einstu-
    n ab einem aufrechten Versicherungsvertrag für seine          fung im Bonus-Malus System, um die Prämie nach
      Durchführung, Erfüllung (inkl Prämieninkasso), Ver-         Maßgabe des Schadenverlaufes berechnen zu kön-
      waltung, Rechnungslegung, Schadensermittlung,               nen.
      Beauskunftung im Rahmen der Leistungsabwicklung           n den Zweck „Compliance“. Darunter ist die Konfor-

      und Prüfung, ob Sie Anspruch auf Leistung haben             mität mit gesetzlichen und anderen Anforderungen,
    n zur laufenden Kundenbetreuung und -beauskunf-               wie etwa ESt- und Sozialversicherungsabzüge, Auf-
      tung                                                        zeichnungs-/Berichtsverpflichtungen, Audits, Kon-
    n zur Verwaltung von Stammdaten- und Vertragsdate-            formität mit Überprüfungen durch Regierung/Be-
      nänderungen                                                 hörden, Reaktion auf Rechtsprozesse, Verfolgung
    n bei fondsgebundenen Produkten für die Fondsver-             gesetzlicher Rechte/Abhilfen, Verteidigung bei
      waltung                                                     Rechtsstreitigkeiten, Verwaltung interner Beschwer-
    n zur Administration des Zulassungsgeschäfts als be-          den/Ansprüche, Untersuchungen und konformes
      liehene Zulassungs- bzw. Anmeldestelle für die An-          Verhalten mit Strategien/Verfahrensweisen zu ver-
      und Abmeldung eines KFZ.                                    stehen.

                                                                                                                   Seite 1 von 4
n Erfassung Ihrer Unterschriftsmerkmale im Anlassfall (ins-        kontinuierlich zu überwachen. Ausgehend davon hat
  besondere bei elektronischer Unterschrift) und Hinterle-         UNIQA insbesondere Kopien der erhaltenen Doku-
  gung bei einem gesetzlich zur Verschwiegenheit ver-              mente und Informationen, die personenbezogene
  pflichteten Notar zum Zweck der Geltendmachung und               Daten des Kunden bzw der wirtschaftlichen Eigentü-
  Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.                 mer oder Treugeber enthalten und für die Erfüllung
n Verhinderung und Aufklärung von Straftaten. Dazu nut-            der beschriebenen Sorgfaltspflichten erforderlich sind,
  zen wir insbesondere Datenanalysen, um Hinweise zu er-           und die Transaktionsbelege und -aufzeichnungen,
  kennen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten.               die ebenfalls personenbezogene Daten des Kunden
n Marktforschung wie Zufriedenheitsumfragen und Studi-             bzw der wirtschaftlichen Eigentümer oder Treugeber
  en zu erbrachten Dienstleistungen und zur Beratung und           enthalten und für die Ermittlung von Transaktionen
  Direktmarketing, sofern als Ergebnis einer Interessenab-         erforderlich sind, aufzubewahren. Personenbezogene
  wägung die jeweiligen Marktforschungs- oder Direktmar-           Daten, die von UNIQA ausschließlich auf Grundlage
  ketingaktivitäten als eine einem berechtigten Interesse          des FM-GwG für die Zwecke der Verhinderung von
  dienende Verarbeitung betrachtet werden kann. Ansons-            Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbei-
  ten werden wir Ihre Daten für diese Zwecke nur mit Ihrer         tet werden, dürfen nicht in einer Weise weiterverar-
  gesonderten und jederzeit widerrufbaren Einwilligung             beitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar
  verwenden.                                                       ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht für
n Profiling im Rahmen des Direktmarketings für eine zielge-        andere Zwecke, wie beispielsweise für kommerzielle
  richtete relevante Ansprache, Zielgruppen- und Produkt-          Zwecke, verarbeitet werden.
  selektion sowie für die Berücksichtigung der tariflichen
  Vorgaben und vertraglichen Rahmenbedingungen des je-        2.4 Einwilligung: Wir holen Ihre Einwilligung gemäß Art
  weiligen Produktes                                              6 Abs 1 lit a DSGVO ein, sofern keiner der oben unter
n Planung, Durchführung und Dokumentation interner Re-            Punkt 2.1 bis 2.3 dargestellten Rechtfertigungsgrün-
  visionsmaßnahmen sowie forensischer Analysen zur Si-            de vorliegt. Dabei werden wir etwaige zusätzliche
  cherstellung kontinuierlicher Verbesserung unserer Ge-          Vorschriften (einschließlich Telekommunikationsge-
  schäftsprozesse und Erfüllung der aufsichtsrechtlichen          setz) selbstverständlich vollumfänglich beachten. Ihre
  Verpflichtungen                                                 freiwillige und jederzeit widerrufbare Einwilligung
n Die Gewährleistung der IT Sicherheit und des IT Betriebs,       benötigt UNIQA vor allem für die elektronische oder
  Durchführung von Belastungstests, Entwicklung von neu-          telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken im
  en sowie Adaptierung der bestehenden Produkte und               Sinne des Telekommunikationsgesetzes, allfällige Ge-
  Systeme, Migration von Daten zur Sicherstellung der             sprächsaufzeichnung beim telefonischen Kontakt oder
  Tragfähigkeit und Integrität der Systeme und damit im           bei Ermittlung Ihrer Gesundheitsdaten bei Dritten
  weiteren Sinn auch der verarbeiteten Daten. Dabei wer-          wie Ärzten oder Krankenanstalten gemäß §§ 11a bis
  den die angegebenen personenbezogenen Daten vor-                11d VersVG in einem für den Vertragsabschluss bzw
  wiegend für Tests verwendet, wo dies nicht mit vertret-         die Vertragsänderung sowie die Leistungserbringung
  barem wirtschaftlichen Aufwand auf Basis von anonymen           unerlässlichen Umfang. Eine solche Einwilligung ist
  Daten erfolgen kann, wobei die Datensicherheit gemäß            durch diese Datenschutzhinweise nicht gedeckt und
  Art 32 DSGVO selbstverständlich durchgehend gewähr-             ist bei Bedarf gesondert einzuholen.
  leistet ist.
                                                              2.5 Bevor UNIQA Ihre Daten für andere als in diesem Do-
2.3 Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen: UNIQA hat             kument dargestellte Zwecke verarbeitet, informieren
    gesetzliche Verpflichtungen z.B. aufsichtsrechtliche          wir Sie gesondert.
    Vorgaben, Beratungspflichten, sowie steuer- oder
    unternehmensrechtliche Vorgaben. Damit wir diese          3.  An wen dürfen Ihre Daten weitergegeben werden
    erfüllen können, verarbeiten wir Ihre personenbezo-           bzw. von wem erhalten wir diese?
    genen Daten gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO aus-            3.1 Rückversicherer: Die von uns übernommenen Risiken
    schließlich in dem vom jeweiligen Gesetz erforderli-          versichern wir gegebenenfalls bei speziellen Versiche-
    chen Umfang.                                                  rungsunternehmen (Rückversicherern). Dafür kann es
    UNIQA hat nach Vorgabe des Finanzmarkt-Geldwä-                notwendig sein, Ihre Vertrags- wie auch Schadensda-
    schegesetz (FM-GwG) die Identität von Kunden oder             ten gemäß § 11c Abs 1 Z 2 VersVG an diese zu schi-
    von wirtschaftlichen Eigentümern oder allfälligen             cken. Notwendig ist das, damit der Rückversicherer
    Treugebern von Kunden festzustellen und zu prüfen,            selbstständig das Risiko oder den Versicherungsfall
    den Zweck und die Art der vom Kunden angestreb-               einschätzen kann. Es ist auch möglich, dass uns der
    ten Geschäftsbeziehung zu bewerten, Informationen             Rückversicherer aufgrund seiner besonderen Expertise
    über die Herkunft der eingesetzten Mittel einzuholen          bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter-
    und zu prüfen, sowie die Geschäftsbeziehung und               stützt. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur
    die in ihrem Rahmen durchgeführten Transaktionen              weiter, wenn das für die Erfüllung Ihres Vertrages oder

                                                                                                                    Seite 2 von 4
zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwen-      Versicherungsunternehmen im berechtigten Interesse
    dig und verhältnismäßig ist.                             (Art. 6 (1) lit. f DSGVO) der teilnehmenden Versiche-
                                                             rer und der Versichertengemeinschaft zur koordinier-
3.2 Versicherungsvermittler: Falls der Abschluss Ihres       ten Gewährleistung eines beitrags- und leistungsum-
    Versicherungsverhältnisses mit UNIQA durch einen         fangangepassten Versicherungsschutzes betrieben.
    Agenten oder Makler erfolgt und/oder eine Agentur        Der VVO agiert als Auftragsverarbeiter, die teilneh-
    oder Makler Ihren Versicherungsvertrag bei UNIQA         menden Versicherungen als gemeinschaftlich zur Ver-
    betreut, erhebt der Versicherungsvermittler Ihre per-    arbeitung Verantwortliche. Dieses wird von uns in der
    sonenbezogenen Daten und leitet uns diese zur Prü-       Sparte der Lebensversicherung (inkl. Berufsunfähig-
    fung Ihres Versicherungsrisikos zum Abschluss bzw.       keitsversicherung) zur Prüfung von Versicherungsrisi-
    der Erfüllung des jeweiligen Vertrags notwendigen        ken im Antrags- oder Leistungsfall genutzt. Wird ein
    Daten weiter. Ebenso übermitteln wir an den Vermitt-     Versicherungsantrag im Rahmen der Lebensversiche-
    ler Ihre personenbezogenen Daten in jenem Ausmaß         rung abgelehnt, unter erschwerten Bedingungen an-
    als dies zu Ihrer Betreuung benötigt wird.               genommen, wird ein Versicherungsvertrag wegen
                                                             vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung beendet
3.3 Tilgungsträger Datenbank: Im Falle der Verwendung        oder wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abge-
    des Vertrages zur Kreditbesicherung werden Daten,        schlossen (versicherte Jahresrente > 9.000 Euro) so
    die zum Zweck der Sicherstellung eines kontinuierli-     kann die versicherte/zu versichernde Person ab unter-
    chen Informationsflusses über die Werthaltigkeit und     fertigter Antragstellung (ungeachtet einer allfälligen
    ordnungsgemäße Bedienung des Tilgungsträgers bei         Antragsrückziehung) für längstens sieben Jahre im
    Kreditgewährung notwendig sind, an den Kreditgeber       System erfasst werden. Erfasst werden: Name, Ge-
    weitergegeben.                                           burtsdatum, Art und Datum der Meldung (Neu-, Än-
                                                             derungs- oder Stornomeldung), Versicherungssparte,
3.4 Datenübermittlung innerhalb der UNIQA Unter-             numerisch kodierter Meldefall, allfälliger Bestreitungs-
    nehmensgruppe: Einzelne Datenverarbeitungen kön-         vermerk. Erfolgt ein Eintrag in das Zentrale Informati-
    nen wir an spezialisierte Bereiche oder Unternehmen      onssystem der Versicherungsunternehmen, wird eine
    innerhalb unserer Unternehmensgruppe weitergeben.        entsprechende Benachrichtigung vorgenommen.
    Das geschieht, damit UNIQA Ihre Kundendaten zent-
    ral verwalten kann. Eine Auflistung der Unternehmen,     Jedes teilnehmende Versicherungsunternehmen und
    die zur UNIQA-Unternehmensgruppe gehören, finden         damit auch UNIQA trägt hinsichtlich seiner Nutzung
    Sie auf www.uniqagroup.com in dem aktuellen UNI-         des Informationssystems Sorge, dass dabei die zur An-
    QA Konzernbericht.                                       wendung gelangenden datenschutzrechtlichen Vor-
                                                             schriften wie auch die datenschutzbehördlich zu die-
3.5 Externe Dienstleister: Wir halten uns an gesetzliche     sem System erteilten Registrierungsauflagen
    und vertragliche Pflichten. Dazu arbeiten wir mit ex-    eingehalten werden. Die im Informationssystem ge-
    ternen Dienstleistern (Auftragsverarbeitern) zusam-      speicherten Daten werden gelöscht, sobald die im In-
    men und übermitteln an diese Ihre personenbezoge-        formationssystem gespeicherten Daten nicht mehr für
    nen Daten im für die Leistungserbringung erforderli-     die in Punkt 3.7. dargestellten Zwecke gebraucht wer-
    chen Umfang. Zu unseren Auftragsverarbeitern zählen      den und keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungs-
    insbesondere IT-Dienstleister, Dienstleister im Rahmen   fristen greifen. Im Rahmen der Lebensversicherung
    der Kundenbetreuung, Vertragsverwaltung und Scha-        werden die Daten nach Ablauf einer Frist von sieben
    densabwicklung, Marktforschungsinstitute, Werbe-         Jahren automatisiert gelöscht.
    agenturen und Entsorgungsunternehmen, die daten-
    schutzkonform unsere Geschäftsunterlagen                 Ein bestehender Systemeintrag kann von den teilneh-
    entsorgen).                                              menden Versicherungsunternehmen abgefragt wer-
                                                             den und dazu führen, dass von der betreffenden Per-
3.6 Gerichte und Behörden: Es gibt auch gesetzliche          son unter Umständen weitere Informationen
    Verpflichtungen, die UNIQA nur erfüllen kann, wenn       eingeholt werden müssen. Es kann Auskunft über die
    wir Ihre personenbezogenen Daten an Behörden (wie        in dem Informationsverbund zur Person des Aus-
    Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Straf-    kunftswerbers verarbeiteten Daten sowie die Berichti-
    verfolgungsbehörden) oder Gerichte im erforderli-        gung oder Löschung unrichtiger Daten verlangt und
    chen Ausmaß übermitteln.                                 deren Verarbeitung in begründeten Einzelfällen wider-
                                                             sprochen werden. In diesen Fällen ersuchen wir um
3.7 Zentrales Informationssystem: Beim Verband der           Kontaktaufnahme unter info@uniqa.at. Weiters kann
    Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO),              (gemäß DSGVO) Beschwerde an die Datenschutzbe-
    Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, wird in der Perso-      hörde erhoben und die Einschränkung der Verarbei-
    nenversicherung ein Zentrales Informationssystem der     tung der Daten bis zur Klärung deren Richtigkeit so-

                                                                                                                Seite 3 von 4
wie die Übermittlung der Daten an Dritte beantragt             gegen UNIQA geltend gemacht werden. Solange es
      werden.                                                        je nach möglichem Anspruch und zur Ausübung un-
                                                                     serer Rechtsansprüche notwendig ist, können wir Ihre
      Die zur Person des Versicherten oder zu Versichernden          dafür erforderlichen personenbezogenen Daten auf-
      im System gespeicherten Daten sind zur Erfüllung des           bewahren.
      Versicherungsvertrags erforderlich. Werden diese
      nicht bereitgestellt, so kann das Versicherungsverhält-   5.3 Aufgrund unternehmensrechtlicher Vorgaben müssen
      nis nicht begründet werden.                                   Ihre Vertragsdaten nach Vertragsende für mindestens
                                                                    sieben Jahre gespeichert werden (§ 212 UGB). Dane-
3.8   Bonitätsauskünfte: UNIQA kann Ihre personenbezo-              ben greifen auch besondere zehnjährige Aufbewah-
      genen Daten im Rahmen der Bonitätsprüfung an Un-              rungspflichten nach § 12 VersVG.
      ternehmen für Bonitätsauskünfte (wie Kreditschutz-
      verband und CRIF GmbH) übermitteln und                    5.4 Gesundheitsdaten, die nicht mehr für einen rechtlich
      Informationen zu Ihrer Bonität von diesen abfragen.           zulässigen Zweck (wie Vertragserfüllung oder Ab-
                                                                    wehr von Rechtsansprüchen) benötigt werden, wer-
3.9 Weitere Empfänger: Im Rahmen der Vertragsbezie-                 den umgehend von uns gelöscht. Besonders trifft das
    hung und insbesondere in Zusammenhang mit unse-                 Daten im Zusammenhang mit einem abgelehnten
    rer Leistungsverpflichtung, kann es – je nach Einzelfall        Versicherungsantrag oder wenn ein Versicherungsver-
    – zu weiteren Übermittlungen Ihrer personenbezoge-              trag aus anderen Gründen nicht zustande kommt.
    nen Daten kommen (wie Ärzte, Krankenanstalten,
    Mitversicherer, Sachverständige, Gutachter, Rechtsan-       6. Welche Rechte haben Sie?
    wälte, Interessensvertretungen, beteiligte Unterneh-        6.1 Wenn Sie möchten, dann geben wir Ihnen jederzeit
    men im Rahmen der Schadensregulierung, Kreditinsti-             Auskunft über alle Ihre personenbezogenen Daten,
    tute, Finanzdienstleister und                                   die wir verarbeiten. Zusätzlich haben Sie auch in eini-
    Kapitalanlagegesellschaften, Post-, Botendienste und            gen Fällen ein Recht auf Datenportabilität und somit
    Logistikpartner, Gläubiger, im Falle einer Sicherstel-          Herausgabe Ihrer uns bekannt gegebenen personen-
    lung des Vertrags, Partnerunternehmen zur Unwetter-             bezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen
    warnung, falls Sie diesen Service in Anspruch neh-              und maschinenlesbaren Format.
    men, Wirtschaftsprüfer).
                                                                6.2 Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die
      Eine Übersicht der Empfänger (Dritter wie auch von            Einschränkung der Verarbeitung sowie Berichtigung
      uns als Auftragsverarbeiter eingesetzten Dienstleister)       und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ver-
      finden Sie auf www.uniqa.at im Bereich „Daten-                langen.
      schutz“.
                                                                6.3 In einigen oben genannten Fällen ist UNIQA durch
4.  Dürfen Ihre Daten auch an ein anderes Land (auch                Ihre Einwilligung berechtigt Ihre personenbezogenen
    außerhalb der EU) weitergeben werden?                           Daten zu verarbeiten. Die Einwilligung können Sie je-
4.1 Ja, wenn diesem Drittland durch die Europäische                 derzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für
    Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau                   die Zukunft widerrufen, bis dahin verarbeiten wir Ihre
    bestätigt wurde oder andere geeignete Datenschutz-              Daten rechtmäßig.
    garantien vorhanden sind (z.B. verbindliche unterneh-
    mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Stan-           6.4 Sie möchten sich beschweren? In diesem Fall können
    darddatenschutzklauseln). Detaillierte Information              Sie sich an den unter Punkt 1.3. genannten Daten-
    dazu und wie Sie eine Kopie der geeigneten Garanti-             schutzbeauftragten wenden. Zusätzlich haben Sie
    en erhalten können finden Sie auf www.uniqa.at im               eine Beschwerdemöglichkeit bei der Osterreichischen
    Bereich „Datenschutz“. Sie können sich auch gerne               Datenschutzbehörde: Österreichische Datenschutzbe-
    diese Informationen unter der oben genannten Kon-               hörde, Wickenburggasse 8 -10, 108 0 Wien.
    taktadresse schicken lassen.
                                                                7.   Ihr Widerspruchsrecht
5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
                                                                 Sie können als Betroffener jederzeit der Verwen-
5.1 Sobald UNIQA Ihre personenbezogenen Daten nicht
                                                                 dung Ihrer Daten widersprechen, wenn die Verar-
    mehr für die oben dargestellten Zwecke braucht,
                                                                 beitung Zwecken des Direktmarketings dient.
    löscht sie diese, sofern keine weiteren gesetzlichen
    Aufbewahrungsfristen greifen.                                Soweit wir Ihre Daten im Interesse von UNIQA oder
                                                                 einem Dritten verarbeiten, haben Sie zusätzlich das
5.2 Die gesetzliche Verjährungsfrist liegt zwischen drei         Recht jederzeit zu widersprechen, wenn sich aus Ih-
    und dreißig Jahren. In dieser Zeit können Ansprüche          rer besonderen Situation Gründe dafür ergeben.

                                                                                                                      Seite 4 von 4
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