Teilnahmebedingungen - xivado
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Teilnahmebedingungen Stand: Oktober 2019 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für das Mythos Großglockner Festival das von 10. Juli bis 12. Juli 2020 stattfindet (Großglockner Bike Challenge am 11.07.2020 und Großglockner Berglauf am 12.07.2020 sowie den Side Events) und werden mit dem Abschluss der Anmeldung akzeptiert. ____________________________________________________________________________ 1 Gemeinsame Bestimmungen für Großglockner Bike Challenge und Großglockner Berglauf 1.1 Rückerstattung Startgeld, Startplatzweitergabe: Die entrichtete Gebühr, das Nenngeld für den Startplatz, kann außer dem im 1.2 genannten Fall nicht rückerstattet werden. Eine Startplatzweitergabe bzw. -übertragung (durch Verkauf oder Schenkung) ist nicht möglich. Eine Weitergabe der Startnummer bzw. der Startantritt unter falschem Namen führt zur lebenslangen Sperre aller involvierter Parteien an den Veranstaltungen des Mythos Glockner Festivals. Im Zuge der Startnummernabholung ist die Vorlage eines Personalausweises zwingend vorgeschrieben. Die Startnummer wird erst nach Überprüfung der persönlichen Daten ausgehändigt. Wird der Startplatz nicht in Anspruch genommen, verfällt dieser und kann nicht mit ins Folgejahr genommen werden. 1.2 Rücktrittsoption des Teilnehmers: Jeder Teilnehmer, der bei Anmeldung bekannt gegeben hat, sich die Option des Rücktrittes vorzubehalten, kann bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin (somit bis Freitag, 3. Juli 2020) ohne Angabe von Gründen von seiner Teilnahme zurücktreten und erhält 70% des Nenngeldes vom Veranstalter rückerstattet. Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Für Teilnehmer mit Rücktrittsoption, die ein ärztliches Attest, datiert von 04. Juli 2020 bis 10. Juli 2020 vorlegen, besteht die Rücktrittsoption auch bis zum Beginn des Eventwochenendes. 1.3 Rücktrittsrecht des Veranstalters: Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind Zug um Zug rückabzuwickeln. 1.4 Absage wegen höherer Gewalt: Werden Bewerbe aufgrund von höherer Gewalt oder bedenklichen Sicherheitsrisiken durch den Veranstalter abgesagt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes bzw. auf sonstige Kompensationsleistungen. 1.5 Zeitnehmung/Startnummer: Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Außerdem sind Erkrankungen, an denen der Teilnehmer leidet, Medikamente, die der Teilnehmer einnimmt, und die Handynummer einer Vertrauensperson, die im Notfall verständigt werden sollte, auf der Rückseite der Startnummer zu vermerken. Die Startnummer ist gut sichtbar und in voller Größe an der Vorderseite des Fahrrads (Großglockner Bike Challenge) bzw. an der Vorderseite des Körpers (Großglockner Berglauf) zu befestigen. Teilnehmer der Duathlon-Wertung benötigen jeweils eine Nummer für die Großglockner Bike Challenge, sowie eine separate Startnummer für den Großglockner Berglauf. Der Chip ist direkt in der Startnummer integriert. Es wird kein zusätzlicher Chip am Körper benötigt. Die Kosten für die Zeitnehmung sind im Nenngeld inkludiert. 1
1.6 Starteinteilung Großglockner Bike Challenge & Großglockner Berglauf: Jeder Teilnehmer muss sich mind. 5 Minuten vor Start des desjenigen Startblocks, dem der Teilnehmer zugeordnet wurde, im zugeordneten Starblock befinden. Die Einhaltung der Startblockeinteilung wird durch Zeitnehmungsmatten kontrolliert. Wird in einem vorderen Startblock gestartet, erhält der Teilnehmer in der Endwertung/Ergebnisliste automatisch eine Penalty-Zeit von 10 Minuten. Ein freiwilliger Start in einem hinteren Startblock ist ohne Ausnahmeregelung möglich und führt zu keiner Penalty-Zeit. Die Startzeiten- und Startreihenfolge kann vom Veranstalter kurzfristig (zB. aufgrund der Witterung) geändert werden. 1.7 Witterung & Ausrüstung: Die Großglockner Bike Challenge und der Großglockner Berglauf sind Sportveranstaltungen im hochalpinen Gelände. Der Teilnehmer erklärt, für die in Bergen gegebenen Witterungsbedingungen ausreichend Kleidung (für den Großglockner Berglauf zB für Bergläufe übliche Schuhe) mit sich zu haben und auch für ausreichend Kleidung nach dem Rennen auf der Kaiser-Franz-Josef-Höhe selbst Sorge zu tragen bzw. den kostenlosen Kleidertransport des Veranstalters hierfür in Anspruch zu nehmen. Der Veranstalter hält es sich frei, den Teilnehmern bei entsprechenden Witterungsbedingungen eine Pflichtausrüstung vorzuschreiben. Bei entsprechender Wetterlage und Vorankündigung des Veranstalters ist ein Start ohne diese Pflichtausrichtung nicht gestattet. Mindestbestandteile der Pflichtausrüstung sind ein Rucksack, funktionstüchtiges und geladenes Handy, eine Rettungsdecke, Handschuhe, Mütze/Kappe, lange Hose sowie eine wasserfeste und warme Jacke. 1.8 Versicherung: Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er haftpflichtversichert ist. Ebenfalls verpflichtet er sich, unfallversichert zu sein. Ist der Teilnehmer nicht unfallversichert, besteht die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Unfallversicherung ist ein Service der Uniqa Österreich Versicherung AG, deren Bestimmungen gelten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die Zeit während des Bewerbs bzw. während der Bewerbe. Der Weg zu der Veranstaltung hin und von der Veranstaltung weg ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst. • Versicherungssumme für Invalidität: bis zu EUR 35.000,- (Leistungen werden ab jedem Invaliditätsgrad erbracht) • Leistung für Unfalltod: EUR 5.000,- • Bergungskosten werden bis zu einer Summe in Höhe von EUR 10.000,- übernommen, auch wenn ein Hubschrauber notwendig ist. • Max. Leistung: EUR 35.000,- 1.9 Medizinische Versorgung: Die Erstversorgung am Start, eine Erstversorgung auf der Strecke sowie ein medizinisches Basisservice sind Teil der medizinischen Versorgung der Veranstaltung. Ob ein Abtransport des Teilnehmers ins Krankenhaus oder zum Facharzt aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird vom Veranstalter und seinen Ärzten sowie den Helfern entschieden. Die Kosten für den Abtransport ins Krankenhaus müssen vom Teilnehmer gedeckt werden. Hinsichtlich der Unfallversicherung (sowie der Möglichkeit eine Unfallversicherung für die Veranstaltung abzuschließen) wird nochmals auf Punkt 1.8 verwiesen. 1.10 Aufgabe oder Unterbrechung des Rennens: Ist ein Teilnehmer gezwungen, das Rennen aufgrund von körperlichen Beschwerden oder aus sonstigen Gründen das Rennen aufzugeben oder zu unterbrechen, hat er Kontakt zum nächsten Streckenposten oder Mitarbeitern der nächsten Labestation aufzunehmen und sich abzumelden. 2
1.11 Risiken und Haftung: Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, am Veranstaltungstag über ausreichend Fitness und den entsprechenden Trainingszustand zu verfügen sowie, und dies auch von einem Arzt überprüft wurde und somit weder ärztliche noch persönliche Bedenken gegen die Teilnahme an der Veranstaltung vorliegen. Bei gesundheitlichen Risiken kann der Teilnehmer vom Veranstalter aus dem Wettbewerb genommen werden. Der Teilnehmer bestätigt, auch alle anderen Risiken, die mit der Veranstaltung einhergehen, zu tragen. Solche Risiken sind beispielsweise Stürze, die Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern oder feststehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben; sowie Gefahren, die durch Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen. Insbesondere wird vom Teilnehmer auch das Risiko für die typische Gefahrenquellen ( „Überholverbotszonen“ im Anhang – Überholverbotszonen werden bei akuter Absturzgefahr eingerichtet) getragen. Über konkrete Gefahren („Überholverbotszonen“ bei Absturzgefahr) wird in der Registrierung vor Ort aufgeklärt. Warnhinweise auf besondere „Rutschgefahr“ (siehe Muster im Anhang) werden je nach Witterungssituation auf der Strecke platziert. Auf die im hochalpinen Gelände übliche Rutschgefahrt wird vom Veranstalter nicht gesondert hingewiesen. Weiters bestätigt der Teilnehmer, die Verantwortung für Verletzungen, Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und/oder Drogen stehen, zu tragen. Der Veranstalter darf die Teilnahme aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum untersagen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände oder Wertsachen von Teilnehmern, Angehörigen oder Begleitern. Der Teilnehmer erklärt, auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Sachschäden, die vom Veranstalter nur leicht oder schlicht grob fahrlässig verursacht wurden, zu verzichten. Veranstalter, Sponsoren, Mitarbeiter, Helfer oder Beauftragte werden diesbezüglich vom Teilnehmer schad- und klaglos gehalten. 1.12 Fotos: Der Teilnehmer erteilt mit der Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zu Bild- und Videoaufnahmen seiner Person. Bild- und Videoaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung gemacht wurden, dürfen außerdem zum Zweck der Berichterstattung, Bewerbung der Veranstaltung oder Dokumentation in Zeitung und Zeitschriften aber auch in elektronischen Medien (Website, Fernsehen, Facebook, Instagram, etc.) vom Veranstalter oder Partnern und Sponsoren veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erhebt dafür keinen Vergütungsanspruch. 1.13 Abfallzone: Das Wegwerfen von Abfall (zB. Gels, Verpackungen, Becher, Schwämme, etc.) ist bei der Großglockner Bike Challenge lediglich 30 Meter und beim Großglockner Berglauf lediglich 10 Meter vor und nach den Labestationen erlaubt. Ansonsten ist das Wegwerfen von Abfall strengstens verboten und wird von den Mitwirkenden an Labestationen sowie von den Streckenposten kontrolliert. Eine Missachtung führt ausnahmslos zur Disqualifikation. 2 Ergänzende Bestimmungen für die Großglockner Bike Challenge 2.1 Fahrrad und Zubehör: Für die Veranstaltung sind Rennräder und Mountainbikes zugelassen. Einräder, Sitz- und Liegeräder sowie Handbikes bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Ausnahmslos verboten sind Scheibenräder, Triathlon-, Hörner- oder Deltalenker, Fahrradanhänger aller Art, Packtaschen und andere 3
Zuladungen, sowie Trinkflaschen aus Alu, Glas oder Materialien, die zerbrechlich sind oder sich nicht leicht verformen lassen. Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert. Sie haften für etwaige Schäden persönlich. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionalität der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Es besteht ausnahmslos für alle Teilnehmer Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen. Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen und es ist drauf zu achten, dass die aktuelle Wettersituation berücksichtigt wird. Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren. 2.2 Startblockeinteilung Großglockner Bike Challenge: Der Start der Großglockner Bike Challenge erfolgt in 3 Startblöcken, sowie dem zusätzlichen VIP Startblock. Der VIP Startblock startet vor dem Startblock 1. Teilnehmer des VIP-Startblockes benötigen eine schriftliche Sondergenehmigung des Veranstalters, welche bis spätestens 31. Juni beantragt werden muss. Die ersten 150 Anmeldungen werden dem Startblock 1 zugeteilt. Die restlichen 100 Startplätze des Startblock 1 werden an die 100 schnellsten Teilnehmer der Vorjahre, die sich zur Großglockner Bike Challenge anmelden, vergeben. In Startblock 2 befinden sich alle weiteren Teilnehmer der Vorjahre, die sich zur Großglockner Bike Challenge anmelden. In Startblock 3 befinden sich Teilnehmer, die erstmals bei der Großglockner Bike Challenge starten. 2.3 Allgemeine Fahrordnung: Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er weder sich, noch einen anderen Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, ist verboten und wird geahndet. Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten. Persönliche Begleitfahrzeuge sind innerhalb der Streckensperre verboten. ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz können jederzeit die Rennstrecke befahren und können entgegen der Fahrtrichtung fahren. Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht (zB von der Polizei, Feuerwehr oder anderen Rettungsdiensten) haben außerdem stets Vorrang und müssen unverzüglich von allen Teilnehmern durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte (in Fahrtrichtung) vorbeigelassen werden. 2.4 Straßenverkehrordnung (StVO): Die Straßenverkehrsordnung ist ausnahmslos von allen Teilnehmern einzuhalten. Es darf nur der rechte Fahrstreifen benutzt werden! Es gilt ein absolutes Kurvenschneideverbot – auch bei der anschließenden Abfahrt von der Kaiser-Franz-Josef-Höhe nach Heiligenblut am Großglockner. Kreisverkehre sind gemäß Straßenverkehrsordnung zu passieren. Bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer aus der Wertung zu nehmen. 2.5 Streckensperre: Die Streckensperre wird frühestens nach dem letzten Teilnehmer, spätestens jedenfalls (auch wenn der letzte Teilnehmer noch nicht ins Ziel gelangt ist) um 09:00 aufgehoben. Teilnehmer, die sich nach 09:00 Uhr auf der Strecke befinden, müssen mit Verkehrsaufkommen (Autos, Motorräder, etc.) rechnen. 4
3 Ergänzende Bestimmungen für den Großglockner Berglauf 3.1 Startblockeinteilung Großglockner Berglauf: Der Start des Großglockner Berglaufes erfolgt in 4 Startblöcken, sowie dem zusätzlichen Startblock der „Glockner Heroes“. Der Startblock der „Glockner Heroes“ besteht aus den 100 besten Läufern des Vorjahres (aliquote Verteilung zwischen weiblichen und männlichen Teilnehmern), welche sich erneut anmelden. Der Veranstalter behält es sich vor, weitere Teilnehmer mit entsprechenden Ergebnissen dem Startblock der „Glockner Heroes“ zuzuteilen. Die „Glockner Heroes“ starten bei regulären Witterungsbedingungen rund 2 Stunden und 15 Minuten nach dem Startblock 1 und sind ausnahmslos verpflichtet, im zugewiesenen Startblock der „Glockner Heroes“ zu starten. In Startblock 1 und 2 befinden sich Teilnehmer, die bereits in den vergangenen Jahren an der Veranstaltung teilgenommen haben. In Startblock 3 und 4 befinden sich alle weiteren Teilnehmer. Die Halbmarathonzeit ist kein Gradmesser für die Startblockeinteilung. 3.2 Streckenführung: Teile der Strecke des Großglockner Berglaufes führen durch den Nationalpark Hohe Tauern (Außenzone) bzw. im letzten Viertel durch das Sonderschutzgebiet „Großglockner-Pasterze“ des Nationalparks. Im Sonderschutzgebiet befinden sich trittempfindliche Pflanzengesellschaften, auf die Acht gegeben werden muss. Das Hinterlassen von Müll sowie unnötige Lärmentwicklung sind behördlich verboten. Die für den Berglauf ausgewiesene Strecke sowie die vom Veranstalter vorgegebenen Überholverbote sind von allen Teilnehmern ausnahmslos einzuhalten (Wegegebot). Eine Missachtung der Streckenführung oder der Überholverbote führt zur Disqualifikation. Die Verwendung von Nordic Walking Stöcken ist beim Großglockner Berglauf aus Sicherheitsgründen verboten. 4 Schlussbestimmungen: 4.1 Unwirksamkeit einer Bestimmung: Sollte eine (oder auch nur ein Teil) der Bestimmungen dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder sonst für undurchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als vom Rest der Vereinbarung trennbar und hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Veranstalter und Teilnehmer verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. 4.2 Rechtswahlklausel: Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Anwendung österreichischen Rechts auf diesen Vertrag. 4.3 Gerichtsstandsvereinbarung: Mit der Anmeldung unterwirft sich der Teilnehmer hinsichtlich jeglicher Streitigkeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich der Zuständigkeit der Gerichte in Klagenfurt, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist. 5
Überholverbotszonen Start Überholverbot 6
Ende Überholverbot Hinweis Rutschgefahr 1 Kilometer Ziel 7
Unfallversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Österreich Versicherungen AG Produkt: Unfall & Umsorgt ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. • Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. • Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Unfallversicherung – Rundumschutz für Beruf und Freizeit Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Versichert im Rahmen der vereinbarten Der Versicherungsschutz besteht nicht bei Versicherungssummen sind Leistungen aufgrund von Unfällen, von denen eine versicherte Person betroffen x Unfällen: ist. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper x bei der Benützung von Luftfahrzeugen wie Para- oder wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer Hängegleiter, Fallschirmspringen, Ballonfahren oder Gesundheitsschädigung führt. Motorflugzeugen mit Spezialaufgaben. x bei motorsportlichen Wettbewerben und den Als Unfälle gelten auch: dazugehörigen Trainingsfahrten - Verrenkungen von Gliedern x bei der Teilnahme an nordischen oder alpinen - Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Skiwettbewerben - und zugehörigem Training - ab - Bändern und Kapseln Landesmeisterschaften - Meniskusverletzungen x bei vorsätzlichen, gerichtlich strafbaren Handlungen - FSME und Lyme-Borreliose aufgrund von Zeckenbiss x im Zusammenhang mit Kriegsereignissen bzw. - Wundstarrkrampf inneren Unruhen - Lebensmittelvergiftungen x mittels Einwirkung von chemischen-, biologischen- oder Nuklearwaffen Folgende Leistungen können versichert werden: x mittels Einwirkung von radioaktiven Strahlen - Lebenslange Rente ab 35% Dauerinvalidität - Einmalige Kapitalleistung bei Dauerinvalidität, ab jedem x infolge wesentlicher Beeinträchtigung durch Alkohol, Invaliditätsgrad Suchtgifte oder Medikamente - Hochrisikoschutz - zusätzliche Kapitalleistung ab 50% x Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen Invalidität - Schmerzengeld Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren - Einmalige Kapitalleistung bei Unfalltod Versicherungsbedingungen. - Unfallkosten, z.B.: Heil-, Bergungs- und Rückholkosten - Knochenbruchpauschale - Taggeld - Spitalgeld - Notfall PLUS24service: Behandlungskosten aufgrund Gibt es Deckungsbeschränkungen? von Krankheit oder Unfall bei Auslandsreisen, sowie Bergungs- und Transportkosten im In- und Ausland - Unfall PLUS24service: Dienstleistungen im Haushalt ! Die Leistungen des Versicherers sind pro nach unfallbedingtem Spitalsaufenthalt Versicherungsfall begrenzt. Grundlage der Berechnung der Versicherungsleistung ist die Versicherungssumme. ! Abzug der Vorinvalidität bei Betroffenheit derselben Automatisch integrierte Leistungen: Körperfunktionen ✓ Garantierte Sofortleistung bei einem unfallbedingten ! Abzug bestehender Krankheiten oder Gebrechen Spitalsaufenthalt von mindestens 11 Tagen. entsprechend ihrem Einfluss auf die Unfallfolgen ✓ Unfallbedingte kosmetische Operationen bis zu ! Einschränkungen bei Bandscheibenvorfall, Bauch- 10.000 Euro und Unterleibsbrüchen sowie bei organisch bedingten ✓ Bergungskosten bis 15.000 Euro Störungen des Nervensystems ! Reduktion der Versicherungssummen ab dem 70. ✓ Rehabilitationspauschale Geburtstag ✓ Höhere Leistungen für Kinder mit Helm bei einem Ski-, Snowboard- oder Fahrrad-Unfall Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie ✓ Neugeborene sind 6 Monate prämienfrei mit der Mutter in Ihren Versicherungsbedingungen. mitversichert. Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag (Polizze inklusive Bedingungen). Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 09.2018 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien DVR 0018813 Seite 1 von 2
Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. ̶ Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen. ̶ Der Versicherungsfall ist UNIQA - unter Beachtung festgelegter Fristen - so schnell wie möglich zu melden (innerhalb einer Woche, ein Todesfall innerhalb von 3 Tagen). An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung sachdienlicher Auskünfte und Überlassung von Originalbelegen). ̶ Ärztliche Hilfe und Behandlungen sind unverzüglich in Anspruch zu nehmen. ̶ Beim Lenken von Kraftfahrzeugen ist eine entsprechende Lenkberechtigung erforderlich. Wann und wie zahle ich? Wann: Die Prämien sind fristgerecht im Voraus zu zahlen – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, Onlineüberweisung, Abbuchungsauftrag oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wurde. ̶ Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem von UNIQA zugesagten Umfang. Ende: Der Versicherungsvertrag verlängert sich zum Ende der Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr und endet nur, wenn Sie den Vertrag kündigen oder UNIQA den Vertrag kündigt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Wenn Sie Verbraucher sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen, ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Wenn Sie Unternehmer sind: ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. ̶ Danach ist eine Kündigung jährlich mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden, sowohl durch Sie als auch durch UNIQA. Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at 09.2018 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien DVR 0018813 Seite 2 von 2
Datenschutzhinweise für Versicherungsverträge Stand: 6. September 2018 1. Wer ist für den Umgang mit Ihren Daten verant- Der Abschluss und die Erfüllung des jeweiligen Versiche- wortlich? rungsvertrages sind nur möglich, wenn wir Ihre personen- 1.1. UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Do- bezogenen Daten verarbeiten können. Geben Sie uns die naustraße 21, 1029 Wien, Telefon: +43 50677 670, notwendigen Daten nicht an, kann kein Versicherungsver- E-Mail Adresse: info@uniqa.at („UNIQA“, „wir“, trag abgeschlossen werden. „uns“) ist verantwortlich, Ihre personenbezogenen Daten ausreichend zu schützen. UNIQA beachtet des- 2.2 Auch im Interesse von UNIQA oder einem Dritten halb alle Rechtsvorschriften zum Schutz, zum recht- können Ihre Daten verarbeitet werden. mäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personen- Vor allem gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO für: bezogener Daten, sowie zur Datensicherheit. n Risikobeurteilung, Ausgleich der von uns übernom- 1.2. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten wie es menen Risiken und Sicherstellung der Erfüllung Ihrer in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Ansprüche Datenschutzgesetz (DSG), den besonderen Bestim- n Erstellung von Statistiken zur Entwicklung neuer Ta- mungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) rife, Kundenbetreuung, Offert- und Antragsbearbei- und allen weiteren maßgeblichen Gesetzen vorge- tung, Vertragsverwaltung und Leistungserbringung, schrieben ist. Risikominimierung 1.3. Gerne erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten n Einholen von Bonitätsauskünften, um insbesondere unter datenschutz@uniqa.at. bei langfristigen Investitionen das Ausfallsrisiko vor- ab zu minimieren 2. Aus welchem Grund und zu welchem Zweck darf n Laufende Verbesserung unserer Prozesse, um hohe UNIQA Ihre Daten verarbeiten? Beratungs- und Betreuungsqualität nachhaltig zu 2.1 Vertragserfüllung und Durchführung vorvertragli- gewährleisten cher Maßnahmen: Wir nutzen Ihre personenbezoge- n Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhalts- nen Daten gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO sowie den aufklärung bei Leistungsprüfung und bei der Be- anwendbaren Sonderbestimmungen für die Verarbei- kämpfung von Versicherungsmissbrauch. Zur Erfül- tung von besonderen Kategorien personenbezogener lung dieser Zwecke im Rahmen der Daten (wie insbesondere Ihre Gesundheitsdaten) ge- Personenversicherung (wie Lebensversicherung) mäß Art 9 Abs 2 lit g und h sowie Abs 4 DSGVO iVm kann UNIQA Ihre personenbezogenen Daten mit §§ 11a ff VersVG, dem Zentralen Informationssystem der Versiche- n zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden rungswirtschaft (ZIS) austauschen. Nähere Informa- Risikos tionen zu dem vom Verband der Versicherungsun- n zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ternehmer geführten Informationssystem finden Sie der Versicherungsvertrag abgeschlossen bzw. eine unter Punkt 3.7. dieses Dokumentes. Im Rahmen Vertragsänderung durchgeführt werden kann des KFZ-Haftpflichtvertrages überprüft UNIQA Infor- n zur Offert- und Antragsbearbeitung mationen über den Schadenverlauf des Kraftfahr- n zur Vertragserstellung zeughaftpflichtvertrages bzw. die korrekte Einstu- n ab einem aufrechten Versicherungsvertrag für seine fung im Bonus-Malus System, um die Prämie nach Durchführung, Erfüllung (inkl Prämieninkasso), Ver- Maßgabe des Schadenverlaufes berechnen zu kön- waltung, Rechnungslegung, Schadensermittlung, nen. Beauskunftung im Rahmen der Leistungsabwicklung n den Zweck „Compliance“. Darunter ist die Konfor- und Prüfung, ob Sie Anspruch auf Leistung haben mität mit gesetzlichen und anderen Anforderungen, n zur laufenden Kundenbetreuung und -beauskunf- wie etwa ESt- und Sozialversicherungsabzüge, Auf- tung zeichnungs-/Berichtsverpflichtungen, Audits, Kon- n zur Verwaltung von Stammdaten- und Vertragsdate- formität mit Überprüfungen durch Regierung/Be- nänderungen hörden, Reaktion auf Rechtsprozesse, Verfolgung n bei fondsgebundenen Produkten für die Fondsver- gesetzlicher Rechte/Abhilfen, Verteidigung bei waltung Rechtsstreitigkeiten, Verwaltung interner Beschwer- n zur Administration des Zulassungsgeschäfts als be- den/Ansprüche, Untersuchungen und konformes liehene Zulassungs- bzw. Anmeldestelle für die An- Verhalten mit Strategien/Verfahrensweisen zu ver- und Abmeldung eines KFZ. stehen. Seite 1 von 4
n Erfassung Ihrer Unterschriftsmerkmale im Anlassfall (ins- kontinuierlich zu überwachen. Ausgehend davon hat besondere bei elektronischer Unterschrift) und Hinterle- UNIQA insbesondere Kopien der erhaltenen Doku- gung bei einem gesetzlich zur Verschwiegenheit ver- mente und Informationen, die personenbezogene pflichteten Notar zum Zweck der Geltendmachung und Daten des Kunden bzw der wirtschaftlichen Eigentü- Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. mer oder Treugeber enthalten und für die Erfüllung n Verhinderung und Aufklärung von Straftaten. Dazu nut- der beschriebenen Sorgfaltspflichten erforderlich sind, zen wir insbesondere Datenanalysen, um Hinweise zu er- und die Transaktionsbelege und -aufzeichnungen, kennen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten. die ebenfalls personenbezogene Daten des Kunden n Marktforschung wie Zufriedenheitsumfragen und Studi- bzw der wirtschaftlichen Eigentümer oder Treugeber en zu erbrachten Dienstleistungen und zur Beratung und enthalten und für die Ermittlung von Transaktionen Direktmarketing, sofern als Ergebnis einer Interessenab- erforderlich sind, aufzubewahren. Personenbezogene wägung die jeweiligen Marktforschungs- oder Direktmar- Daten, die von UNIQA ausschließlich auf Grundlage ketingaktivitäten als eine einem berechtigten Interesse des FM-GwG für die Zwecke der Verhinderung von dienende Verarbeitung betrachtet werden kann. Ansons- Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbei- ten werden wir Ihre Daten für diese Zwecke nur mit Ihrer tet werden, dürfen nicht in einer Weise weiterverar- gesonderten und jederzeit widerrufbaren Einwilligung beitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar verwenden. ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht für n Profiling im Rahmen des Direktmarketings für eine zielge- andere Zwecke, wie beispielsweise für kommerzielle richtete relevante Ansprache, Zielgruppen- und Produkt- Zwecke, verarbeitet werden. selektion sowie für die Berücksichtigung der tariflichen Vorgaben und vertraglichen Rahmenbedingungen des je- 2.4 Einwilligung: Wir holen Ihre Einwilligung gemäß Art weiligen Produktes 6 Abs 1 lit a DSGVO ein, sofern keiner der oben unter n Planung, Durchführung und Dokumentation interner Re- Punkt 2.1 bis 2.3 dargestellten Rechtfertigungsgrün- visionsmaßnahmen sowie forensischer Analysen zur Si- de vorliegt. Dabei werden wir etwaige zusätzliche cherstellung kontinuierlicher Verbesserung unserer Ge- Vorschriften (einschließlich Telekommunikationsge- schäftsprozesse und Erfüllung der aufsichtsrechtlichen setz) selbstverständlich vollumfänglich beachten. Ihre Verpflichtungen freiwillige und jederzeit widerrufbare Einwilligung n Die Gewährleistung der IT Sicherheit und des IT Betriebs, benötigt UNIQA vor allem für die elektronische oder Durchführung von Belastungstests, Entwicklung von neu- telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken im en sowie Adaptierung der bestehenden Produkte und Sinne des Telekommunikationsgesetzes, allfällige Ge- Systeme, Migration von Daten zur Sicherstellung der sprächsaufzeichnung beim telefonischen Kontakt oder Tragfähigkeit und Integrität der Systeme und damit im bei Ermittlung Ihrer Gesundheitsdaten bei Dritten weiteren Sinn auch der verarbeiteten Daten. Dabei wer- wie Ärzten oder Krankenanstalten gemäß §§ 11a bis den die angegebenen personenbezogenen Daten vor- 11d VersVG in einem für den Vertragsabschluss bzw wiegend für Tests verwendet, wo dies nicht mit vertret- die Vertragsänderung sowie die Leistungserbringung barem wirtschaftlichen Aufwand auf Basis von anonymen unerlässlichen Umfang. Eine solche Einwilligung ist Daten erfolgen kann, wobei die Datensicherheit gemäß durch diese Datenschutzhinweise nicht gedeckt und Art 32 DSGVO selbstverständlich durchgehend gewähr- ist bei Bedarf gesondert einzuholen. leistet ist. 2.5 Bevor UNIQA Ihre Daten für andere als in diesem Do- 2.3 Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen: UNIQA hat kument dargestellte Zwecke verarbeitet, informieren gesetzliche Verpflichtungen z.B. aufsichtsrechtliche wir Sie gesondert. Vorgaben, Beratungspflichten, sowie steuer- oder unternehmensrechtliche Vorgaben. Damit wir diese 3. An wen dürfen Ihre Daten weitergegeben werden erfüllen können, verarbeiten wir Ihre personenbezo- bzw. von wem erhalten wir diese? genen Daten gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO aus- 3.1 Rückversicherer: Die von uns übernommenen Risiken schließlich in dem vom jeweiligen Gesetz erforderli- versichern wir gegebenenfalls bei speziellen Versiche- chen Umfang. rungsunternehmen (Rückversicherern). Dafür kann es UNIQA hat nach Vorgabe des Finanzmarkt-Geldwä- notwendig sein, Ihre Vertrags- wie auch Schadensda- schegesetz (FM-GwG) die Identität von Kunden oder ten gemäß § 11c Abs 1 Z 2 VersVG an diese zu schi- von wirtschaftlichen Eigentümern oder allfälligen cken. Notwendig ist das, damit der Rückversicherer Treugebern von Kunden festzustellen und zu prüfen, selbstständig das Risiko oder den Versicherungsfall den Zweck und die Art der vom Kunden angestreb- einschätzen kann. Es ist auch möglich, dass uns der ten Geschäftsbeziehung zu bewerten, Informationen Rückversicherer aufgrund seiner besonderen Expertise über die Herkunft der eingesetzten Mittel einzuholen bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter- und zu prüfen, sowie die Geschäftsbeziehung und stützt. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur die in ihrem Rahmen durchgeführten Transaktionen weiter, wenn das für die Erfüllung Ihres Vertrages oder Seite 2 von 4
zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwen- Versicherungsunternehmen im berechtigten Interesse dig und verhältnismäßig ist. (Art. 6 (1) lit. f DSGVO) der teilnehmenden Versiche- rer und der Versichertengemeinschaft zur koordinier- 3.2 Versicherungsvermittler: Falls der Abschluss Ihres ten Gewährleistung eines beitrags- und leistungsum- Versicherungsverhältnisses mit UNIQA durch einen fangangepassten Versicherungsschutzes betrieben. Agenten oder Makler erfolgt und/oder eine Agentur Der VVO agiert als Auftragsverarbeiter, die teilneh- oder Makler Ihren Versicherungsvertrag bei UNIQA menden Versicherungen als gemeinschaftlich zur Ver- betreut, erhebt der Versicherungsvermittler Ihre per- arbeitung Verantwortliche. Dieses wird von uns in der sonenbezogenen Daten und leitet uns diese zur Prü- Sparte der Lebensversicherung (inkl. Berufsunfähig- fung Ihres Versicherungsrisikos zum Abschluss bzw. keitsversicherung) zur Prüfung von Versicherungsrisi- der Erfüllung des jeweiligen Vertrags notwendigen ken im Antrags- oder Leistungsfall genutzt. Wird ein Daten weiter. Ebenso übermitteln wir an den Vermitt- Versicherungsantrag im Rahmen der Lebensversiche- ler Ihre personenbezogenen Daten in jenem Ausmaß rung abgelehnt, unter erschwerten Bedingungen an- als dies zu Ihrer Betreuung benötigt wird. genommen, wird ein Versicherungsvertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung beendet 3.3 Tilgungsträger Datenbank: Im Falle der Verwendung oder wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abge- des Vertrages zur Kreditbesicherung werden Daten, schlossen (versicherte Jahresrente > 9.000 Euro) so die zum Zweck der Sicherstellung eines kontinuierli- kann die versicherte/zu versichernde Person ab unter- chen Informationsflusses über die Werthaltigkeit und fertigter Antragstellung (ungeachtet einer allfälligen ordnungsgemäße Bedienung des Tilgungsträgers bei Antragsrückziehung) für längstens sieben Jahre im Kreditgewährung notwendig sind, an den Kreditgeber System erfasst werden. Erfasst werden: Name, Ge- weitergegeben. burtsdatum, Art und Datum der Meldung (Neu-, Än- derungs- oder Stornomeldung), Versicherungssparte, 3.4 Datenübermittlung innerhalb der UNIQA Unter- numerisch kodierter Meldefall, allfälliger Bestreitungs- nehmensgruppe: Einzelne Datenverarbeitungen kön- vermerk. Erfolgt ein Eintrag in das Zentrale Informati- nen wir an spezialisierte Bereiche oder Unternehmen onssystem der Versicherungsunternehmen, wird eine innerhalb unserer Unternehmensgruppe weitergeben. entsprechende Benachrichtigung vorgenommen. Das geschieht, damit UNIQA Ihre Kundendaten zent- ral verwalten kann. Eine Auflistung der Unternehmen, Jedes teilnehmende Versicherungsunternehmen und die zur UNIQA-Unternehmensgruppe gehören, finden damit auch UNIQA trägt hinsichtlich seiner Nutzung Sie auf www.uniqagroup.com in dem aktuellen UNI- des Informationssystems Sorge, dass dabei die zur An- QA Konzernbericht. wendung gelangenden datenschutzrechtlichen Vor- schriften wie auch die datenschutzbehördlich zu die- 3.5 Externe Dienstleister: Wir halten uns an gesetzliche sem System erteilten Registrierungsauflagen und vertragliche Pflichten. Dazu arbeiten wir mit ex- eingehalten werden. Die im Informationssystem ge- ternen Dienstleistern (Auftragsverarbeitern) zusam- speicherten Daten werden gelöscht, sobald die im In- men und übermitteln an diese Ihre personenbezoge- formationssystem gespeicherten Daten nicht mehr für nen Daten im für die Leistungserbringung erforderli- die in Punkt 3.7. dargestellten Zwecke gebraucht wer- chen Umfang. Zu unseren Auftragsverarbeitern zählen den und keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungs- insbesondere IT-Dienstleister, Dienstleister im Rahmen fristen greifen. Im Rahmen der Lebensversicherung der Kundenbetreuung, Vertragsverwaltung und Scha- werden die Daten nach Ablauf einer Frist von sieben densabwicklung, Marktforschungsinstitute, Werbe- Jahren automatisiert gelöscht. agenturen und Entsorgungsunternehmen, die daten- schutzkonform unsere Geschäftsunterlagen Ein bestehender Systemeintrag kann von den teilneh- entsorgen). menden Versicherungsunternehmen abgefragt wer- den und dazu führen, dass von der betreffenden Per- 3.6 Gerichte und Behörden: Es gibt auch gesetzliche son unter Umständen weitere Informationen Verpflichtungen, die UNIQA nur erfüllen kann, wenn eingeholt werden müssen. Es kann Auskunft über die wir Ihre personenbezogenen Daten an Behörden (wie in dem Informationsverbund zur Person des Aus- Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Straf- kunftswerbers verarbeiteten Daten sowie die Berichti- verfolgungsbehörden) oder Gerichte im erforderli- gung oder Löschung unrichtiger Daten verlangt und chen Ausmaß übermitteln. deren Verarbeitung in begründeten Einzelfällen wider- sprochen werden. In diesen Fällen ersuchen wir um 3.7 Zentrales Informationssystem: Beim Verband der Kontaktaufnahme unter info@uniqa.at. Weiters kann Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), (gemäß DSGVO) Beschwerde an die Datenschutzbe- Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, wird in der Perso- hörde erhoben und die Einschränkung der Verarbei- nenversicherung ein Zentrales Informationssystem der tung der Daten bis zur Klärung deren Richtigkeit so- Seite 3 von 4
wie die Übermittlung der Daten an Dritte beantragt gegen UNIQA geltend gemacht werden. Solange es werden. je nach möglichem Anspruch und zur Ausübung un- serer Rechtsansprüche notwendig ist, können wir Ihre Die zur Person des Versicherten oder zu Versichernden dafür erforderlichen personenbezogenen Daten auf- im System gespeicherten Daten sind zur Erfüllung des bewahren. Versicherungsvertrags erforderlich. Werden diese nicht bereitgestellt, so kann das Versicherungsverhält- 5.3 Aufgrund unternehmensrechtlicher Vorgaben müssen nis nicht begründet werden. Ihre Vertragsdaten nach Vertragsende für mindestens sieben Jahre gespeichert werden (§ 212 UGB). Dane- 3.8 Bonitätsauskünfte: UNIQA kann Ihre personenbezo- ben greifen auch besondere zehnjährige Aufbewah- genen Daten im Rahmen der Bonitätsprüfung an Un- rungspflichten nach § 12 VersVG. ternehmen für Bonitätsauskünfte (wie Kreditschutz- verband und CRIF GmbH) übermitteln und 5.4 Gesundheitsdaten, die nicht mehr für einen rechtlich Informationen zu Ihrer Bonität von diesen abfragen. zulässigen Zweck (wie Vertragserfüllung oder Ab- wehr von Rechtsansprüchen) benötigt werden, wer- 3.9 Weitere Empfänger: Im Rahmen der Vertragsbezie- den umgehend von uns gelöscht. Besonders trifft das hung und insbesondere in Zusammenhang mit unse- Daten im Zusammenhang mit einem abgelehnten rer Leistungsverpflichtung, kann es – je nach Einzelfall Versicherungsantrag oder wenn ein Versicherungsver- – zu weiteren Übermittlungen Ihrer personenbezoge- trag aus anderen Gründen nicht zustande kommt. nen Daten kommen (wie Ärzte, Krankenanstalten, Mitversicherer, Sachverständige, Gutachter, Rechtsan- 6. Welche Rechte haben Sie? wälte, Interessensvertretungen, beteiligte Unterneh- 6.1 Wenn Sie möchten, dann geben wir Ihnen jederzeit men im Rahmen der Schadensregulierung, Kreditinsti- Auskunft über alle Ihre personenbezogenen Daten, tute, Finanzdienstleister und die wir verarbeiten. Zusätzlich haben Sie auch in eini- Kapitalanlagegesellschaften, Post-, Botendienste und gen Fällen ein Recht auf Datenportabilität und somit Logistikpartner, Gläubiger, im Falle einer Sicherstel- Herausgabe Ihrer uns bekannt gegebenen personen- lung des Vertrags, Partnerunternehmen zur Unwetter- bezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen warnung, falls Sie diesen Service in Anspruch neh- und maschinenlesbaren Format. men, Wirtschaftsprüfer). 6.2 Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Eine Übersicht der Empfänger (Dritter wie auch von Einschränkung der Verarbeitung sowie Berichtigung uns als Auftragsverarbeiter eingesetzten Dienstleister) und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ver- finden Sie auf www.uniqa.at im Bereich „Daten- langen. schutz“. 6.3 In einigen oben genannten Fällen ist UNIQA durch 4. Dürfen Ihre Daten auch an ein anderes Land (auch Ihre Einwilligung berechtigt Ihre personenbezogenen außerhalb der EU) weitergeben werden? Daten zu verarbeiten. Die Einwilligung können Sie je- 4.1 Ja, wenn diesem Drittland durch die Europäische derzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau die Zukunft widerrufen, bis dahin verarbeiten wir Ihre bestätigt wurde oder andere geeignete Datenschutz- Daten rechtmäßig. garantien vorhanden sind (z.B. verbindliche unterneh- mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Stan- 6.4 Sie möchten sich beschweren? In diesem Fall können darddatenschutzklauseln). Detaillierte Information Sie sich an den unter Punkt 1.3. genannten Daten- dazu und wie Sie eine Kopie der geeigneten Garanti- schutzbeauftragten wenden. Zusätzlich haben Sie en erhalten können finden Sie auf www.uniqa.at im eine Beschwerdemöglichkeit bei der Osterreichischen Bereich „Datenschutz“. Sie können sich auch gerne Datenschutzbehörde: Österreichische Datenschutzbe- diese Informationen unter der oben genannten Kon- hörde, Wickenburggasse 8 -10, 108 0 Wien. taktadresse schicken lassen. 7. Ihr Widerspruchsrecht 5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Sie können als Betroffener jederzeit der Verwen- 5.1 Sobald UNIQA Ihre personenbezogenen Daten nicht dung Ihrer Daten widersprechen, wenn die Verar- mehr für die oben dargestellten Zwecke braucht, beitung Zwecken des Direktmarketings dient. löscht sie diese, sofern keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen greifen. Soweit wir Ihre Daten im Interesse von UNIQA oder einem Dritten verarbeiten, haben Sie zusätzlich das 5.2 Die gesetzliche Verjährungsfrist liegt zwischen drei Recht jederzeit zu widersprechen, wenn sich aus Ih- und dreißig Jahren. In dieser Zeit können Ansprüche rer besonderen Situation Gründe dafür ergeben. Seite 4 von 4
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