Teneriffa 2021 melia hacienda del conde - bis 16. Januar 2021 - golf und genuss abseits der grossen touristenströme - Classic Golf Tours
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golf und genuss abseits der grossen touristenströme teneriffa 2021 melia hacienda del conde 09. bis 16. Januar 2021 Pauschal - Stressfrei - Begleitet Inklusive Corona-Versicherung und Flügen mit Lufthansa
teneriffa 2021 I hotel melia hacienda del conde - luxus im nordwesten der nordwesten teneriffas - gebirge, meer und spektakuläres golf Der Süden Teneriffas ist den meisten Golfern sehr gut bekannt. Etwas exotischer und auf einen blick noch nicht so auf der Golf-Landkarte ist hingegen der Buenavista Golf im Nordwesten von Teneriffa. Ein Meisterwerk von Seve Ballesteros, auf dem jede Runde eine echte Challenge ist. Reisedatum: 09. bis 16. Januar 2021 Mindestteilnehmerzahl: 11 Personen Direkt am Golfplatz befindet sich das luxuriöse 5-Sterne-Hotel Melia Hacienda del Anmeldeschluss: 21.12.2020 Conde, das durch seine herrliche Lage und auch durch seinen sehr exklusiven Service besticht. Das Hotel ist ausschließlich erwachsenen Gästen vorbehalten. Einreisebestimmungen: Deutsche Wir haben für unsere Gruppe Premium Zimmer mit Meerblick und Zugang zur Level- Staatsangehörige benötigen für die Lounge mit Getränken, Snacks und täglicher Cocktail-Stunde gebucht, damit es Ihnen an nichts fehlt. Das Abendessen im Hotel für die Golfwoche haben wir ebenso Einreise auf die Kanaren mit Stand eingerechnet wie die Getränekauswahl zum Essen. 07.12.2020 einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bei Einreise ist Am golffreien Tag bieten wir optional einen Ausflug zum Abama Golf an. Dabei absolvieren wir eine der beiden STrecken durch die einzigartige Landschaft der ein negativer PCR-Test vorzulegen, der Masca-Schlucht. nicht älter als 72 Stunden ist. Außerdem muss ein Einreiseformular im Spain Tra- Es wird eine sehr schöne Golfwoche und wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Dieter Lindner wird diese Reise begleiten und das Programm vor Ort gestalten. Zur vel-Health Portal ausgefüllt und die Co- Sichereit aller Gäste haben wir bereits ein umfangreiches Versicherungspaket mit rona-App Radar Covid heruntergeladen Corona-Schutz in den Reisepreis eingeschlossen! werden. Weitere Informationen erhalten Sie stets aktuell unter www.auswaerti- ges-amt.de. Gäste mit anderen Staats- das melia hacienda del conde der Buenavista Golf angehörogen erhalten die Bedingungen von uns mitgeteilt. Eingebettet zwischen dem Teno-Gebirge Der Buenavista Golf ist ein Meister- und dem spektakulären Buenavista Golf werk des spanischen Golfidols Seve direkt am Atlantik thront das Melia Ha- Ballesteros. Impfbestimmungen: Bei einer Einrei- cienda del Conde über dem Golfplatz in se aus der EU und der Schweiz sind Richtung Meer. Einige Fairways verlaufen direkt an der mit Stand 07.12.2020 keine Impfungen Felsküste und die Brandung des Atlan- schrieben. Die Premium Zimmer mit Zugang zur lu- tiks schwappt immer wieder fast bis xuriösen Level-Lounge sind ca. 50qm groß an die Grüns hoch. und sehr geschmackvoll eingerichtet. Der Platz, der mit je 6 Par 3, Par 4 und Kulinarisch bietet das Hotel in den beiden Par 5 Löchern konzipiert ist, spielt Restaurants Buenavista und Salazar kana- sich sehr abwechslungsreiche, fordert rische und internationale Küche. Die Gäste Technik und der Wind, der meist vom der Premium-Zimmer frühstücken dabei Atlantik kommt, muss bei so man- im edlen Salazar-Restaurant. chem Schlag eingerechnet werden. Wenn die Windrichtung dreht, dann Nach dem Essen sind die IKKO-Bar und bietet der Platz plötzlich eine ganz die Weinbar die idealen Plätze, um noch neue Herausforderundg ein Glas (oder zwei) zu genießen. Wir spielen hier 5 Golfrunden. Für un- Das Spa bietet derzeit einen eingeschränk- sere Gruppe haben wir E-Carts reser- ten Service unter Berücksichtigung aller viert. Hygiene-Standards an.
spektakulärer golfplatz der reiseverlauf 1.Tag - 9. Januar 2021 Anreise mit Lufthansa nachTeneriffa Süd. Der Flug ist - für die in der Reiseanmeldung angegebenen Flüge - bereits im Reisepreis enthalten. Nach Erledigung der der Einreiseformalitäten erfolgt der Transfer zum Hotel. Wir buchen für Sie auch gerne optional über “Clubs to Hire” Leihschläger. Die Kosten liegen ja nach Marke bei € 70,- bis € 90,- reisepreis (pro person in euro): pro Schlägersatz. ❙❙ DZ Deluxe Garden View: € 2.290,- Am ersten Abend treffen wir uns gemütlich zum “Get Together” und ❙❙ Zuschlag EZ Garden View: € 280,- zum gemeinsamen Abendessen. Alle wichtigen Informationen zu den Tagesabläufen erhalten Sie von mir im Hotel. Die Startzeiten für die einzelnen Golftage teile ich Ihnen jeweils am Abend vorher eingeschlossene leistungen: mit. ❙❙ Flug mit Lufthansa in der Economy Class ab/bis München 2. Tag bis 7. Tag - 10. bis 15. Januar 2021 Wir spielen während unserer Golfwoche insgesamt 5 Runden Golf ❙❙ 23kg Freigepäck (Golfgepäck € 80,- auf dem Buenavista Golf. Für alle, die Lust auf das ein e oder andere pro Strecke, zahlbar am Flughafen) kleine Turnier haben, werde ich gerne einige freiwilligeWettbewerbe ❙❙ 7 Nächte Hotel Melia Hacienda del organisieren. Wir haben für alle fünf Golfrunden E-Carts reserviert. Conde im Premium Sea View Zimmer An den Abenden treffen wir uns jeweils in der Level-Lounge auf einen ❙❙ Transfers ab/bis Flughafen Teneriffa Drink und die kleinen Siegerehrungen, bevor es zum Abendessen Süd bei Buchung der angebotenen geht. Die Abendessen finden jeweils in einem der Hotel-Restaurants Flugverbindungen statt. ❙❙ Täglich Frühstück und Abendessen Am golffreien Tag bieten wir optional einen Ausflug zum Abama im Hotel inklusive Getränekauswahl Golf im Süden der Insel an. Auch dort erwartet uns ein spektakulärer ❙❙ Zugang zur edlen LEVEL-Lounge mit Platz mit herrlichem Blick auf La Gomera. Getränken, Snacks und Canapes 8. Tag - 16. Januar 2021 ❙❙ 5 Runden Golf auf dem Buenavista Am Vormittag - vorbehaltlich Flugplan - erfolgt der Check Out, Golf inklusive E-Cart anschließend der Transfer zum Flughafen Teneriffa Süd und der ❙❙ Versicherungspaket Hanse-Merkur Rückflug zu Ihrem Heimatflughafen. Wir bieten wir Ihnen alternativ gerne eine individuelle Verlängerung an. Bitte beachten Sie, dass in ❙❙ Teilnahme an den Golfturnieren diesem Fall der Flug separat gebucht werden muss, denn unsere ❙❙ Nutzung des Fitness-Centers Kontingente haben wir nur für die Reisetage 09.01.2021 und ❙❙ Classic Golf Tours - Reisebegleitung 16.01.2021. Hinzu kommen dann auch Kosten für den individuellen ❙❙ Reisepreis-Sicherungsschein R+V Transfer. Ich bin sicher, dass es eine sehr schöne Golfwoche mit spannenden nichT eingeschlossene leistungen: Golfrunden wird und freue mich schon heute auf Sie! ❙❙ Alle nicht genannten Leistungen (Minibar, weitere Verpflegung, Spa, - Ende der Reise - © Classic Golf Tours 2020 Pro Shop, Golfschläger, sonstige Kos- ten des persönlichen Verbrauchs) ❙❙ Trinkgelder veranstalter: Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH Uferstr. 24 / 61137 Schöneck gruppen@classicgolftours.de Tel.: +49 (0)6187 - 9959020 www.classicgolftours.de Anreise Wir haben Flüge mit Lufthansa für die Gruppe ab/bis München vorgesehen. Zubringerflüge sind gegen Aufpreis möglich. Flüge mit anderen Airlines sind bei separater Buchung der Flüge möglich. Sie können Ihr Golfgepäck bei LH gegen eine Gebühr von € 80,- pro Strecke mitnehmen oder optional bei uns Leihschläger von “Clubs to Hire” (ca. € 70,- bis € 90,- je nach Marke) buchen. Preise für Business Class auf Anfrage.
Buchung und Informationen: Bitte beachten Sie, dass wir die in diesem Angebot aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Classic Golf Tours Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. CGT Reisen GmbH Uferstr. 24 Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestand- teile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte 61137 Schöneck Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch gruppen@classicgolftours.de Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorge- Tel.: +49 (0)6187 - 9959020 schriebene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemein vor Ort www.classicgolftours.de (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswür- digkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
r eise b e d i ngu n g e n Die nachfolgenden Bestimmungen werden, pier oder per Email), sofern der Rei- Änderungsgrund auf einem dauerhaf- ist. Der Reiseveranstalter hat die nach- soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- sende nicht Anspruch auf eine Reise- ten Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, folgenden Entschädigungspauschalen schen dem Kunden und dem Reiseveran- bestätigung in Papierform nach Art. SMS oder Sprachnachricht) klar, ver- unter Berücksichtigung des Zeitraums stalter zu Stande kommenden Pauschalrei- 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil ständlich und in hervorgehobener Weise zwischen der Rücktrittserklärung und severtrages. Sie ergänzen die gesetzlichen der Vertragsschluss in gleichzeitiger zu informieren. dem Reisebeginn sowie unter Berück- Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerli- körperlicher Anwesenheit beider Par- sichtigung der erwarteten Ersparnis von ches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und teien oder außerhalb von Geschäfts- 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung Aufwendungen und des erwarteten Er- 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum räumen erfolgte. einer wesentlichen Eigenschaft einer werbs durch anderweitige Verwendun- BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingun- Reiseleistung oder der Abweichung von gen der Reiseleistungen festgelegt. Die gen gelten folglich nicht, wenn der Kunde kei- 1.3 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, besonderen Vorgaben des Kunden, die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt ne Pauschalreise (sondern z.B. verbundene dass nach den gesetzlichen Vorschrif- Inhalt des Pauschalreisevertrags ge- des Zugangs der Rücktrittserklärung wie Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht ten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz worden sind, ist der Kunde berechtigt, folgt mit der jeweiligen Stornostaffel be- hat, da er hierüber eine entsprechende andere 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträ- innerhalb einer vom Reiseveranstalter rechnet: Information erhält. Abweichungen in der je- gen nach § 651a und § 651c BGB, die gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung weiligen Reiseausschreibung sowie individu- im Fernabsatz abgeschlossen wurden gesetzten angemessenen Frist - entwe- Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des elle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teleko- der die Änderung anzunehmen - oder Reisepreises, Reisebedingungen. pien, E-Mails, über Mobilfunk versendete unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag Kurznachrichten (SMS) sowie Rund- zurückzutreten - oder die Teilnahme an 30 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages funk, Telemedien und Onlinedienste), einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der des Reisepreises, / Verpflichtung für Mitreisende kein Widerrufsrecht besteht, sondern Reiseveranstalter eine solche Reise an- 1.1 Für alle Buchungswege (z.B. im Reise- lediglich die gesetzlichen Rücktritts- geboten hat. 14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt 75% büro, direkt beim Veranstalter, telefo- und Kündigungsrechte, insbesondere des Reisepreises, nisch, online etc.) gilt: das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittei- (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufs- lung des Reiseveranstalters zu reagieren recht besteht jedoch, wenn der Vertrag 7 Tage bis 3 Tage vor Reiseantritt 85% a) Grundlage dieses Angebots sind die oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber über Reiseleistungen nach § 651a BGB des Reisepreises, Reiseausschreibung und die ergän- dem Reiseveranstalter reagiert, dann außerhalb von Geschäftsräumen ge- kann er entweder der Vertragsänderung zenden Informationen des Reiseve- schlossen worden ist, es sei denn, die ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nicht ranstalters für die jeweilige Reise, zustimmen, die Teilnahme an einer Er- mündlichen Verhandlungen, auf denen satzreise verlangen, sofern ihm eine antritt der Reise 95% des Reisepreises soweit diese dem Kunden bei der Bu- der Vertragsschluss beruht, sind auf chung vorliegen. solche angeboten wurde, oder unent- vorhergehende Bestellung des Verbrau- geltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der chers geführt worden; im letztgenann- der Kunde gegenüber dem Reiseveran- Nachweis gestattet, die dem Reiseve- b) Der Kunde hat für alle Vertragsver- ten Fall besteht kein Widerrufsrecht. stalter nicht oder nicht innerhalb der ge- ranstalter zustehende angemessene pflichtungen von Reisenden, für die er setzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Entschädigung sei wesentlich niedriger die Buchung vornimmt, wie für seine 2. Bezahlung Änderung als angenommen. Hierauf ist als die von ihm geforderte Entschädi- eigenen einzustehen, soweit er diese der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer gungspauschale. Verpflichtung durch ausdrückliche 2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis 3.2 in klarer, verständlicher und hervor- und gesonderte Erklärung übernom- gehobener Weise hinzuweisen. vor Beendigung der Pauschalreise 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, men hat. nur fordern oder annehmen, wenn ein anstelle der vorstehenden Entschädi- wirksamer Kundengeldabsicherungs- 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche gungspauschalen eine höhere, indi- c) Weicht der Inhalt der Reisebestäti- bleiben unberührt, soweit die geänder- viduell berechnete Entschädigung zu vertrag besteht und dem Kunden der gung des Reiseveranstalters vom ten Leistungen mit Mängeln behaftet fordern, soweit der Reiseveranstalter Sicherungsschein mit Namen und Kon- Inhalt der Buchung ab, so liegt ein sind. Hatte der Reiseveranstalter für nachweist, dass ihm wesentlich höhe- taktdaten des Kundengeldabsicherers neues Angebot des Reiseveranstal- die Durchführung der geänderten Reise re Aufwendungen als die jeweils an- in klarer, verständlicher und hervor- ters vor, an das er für die Dauer von bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be- wendbare Entschädigungspauschale gehobener Weise übergeben wurde. zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag schaffenheit geringere Kosten, ist dem entstanden sind. In diesem Fall ist der Nach Vertragsabschluss wird gegen kommt auf der Grundlage dieses Kunden der Differenzbetrag entspre- Reiseveranstalter verpflichtet, die ge- Aushändigung des Sicherungsschei- neuen Angebots zustande, soweit der chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. forderte Entschädigung unter Berück- nes eine Anzahlung in Höhe von 25 % Reiseveranstalter bezüglich des neu- sichtigung der ersparten Aufwendungen des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die en Angebots auf die Änderung hin- sowie abzüglich dessen, was er durch Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebe- 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reise- gewiesen und seine vorvertraglichen anderweitige Verwendung der Reiseleis- ginn fällig, sofern der Sicherungsschein beginn/Rücktrittskosten Informationspflichten erfüllt hat und tungen erwirbt, konkret zu beziffern und übergeben ist und das Rücktrittsrecht 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe- der Kunde innerhalb der Bindungsfrist zu begründen. des Reiseveranstalters aus dem in Zif- ginn vom Pauschalreisevertrag zurück- dem Reiseveranstalter die Annahme fer 8 genannten Grund nicht mehr aus- treten. Der Rücktritt ist gegenüber dem durch ausdrückliche Erklärung oder geübt werden kann. 4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Anzahlung erklärt. Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Rücktritts zur Rückerstattung des Reise- Reise über einen Reisevermittler ge- 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/ preises verpflichtet, hat er unverzüglich, d) Die vom Veranstalter gegebenen bucht wurde, kann der Rücktritt auch oder die Restzahlung nicht entspre- auf jeden Fall aber innerhalb von 14 vorvertraglichen Informationen über diesem gegenüber erklärt werden. Dem chend den vereinbarten Zahlungsfäl- Tagen nach Zugang der Rücktrittserklä- wesentliche Eigenschaften der Rei- Kunden wird empfohlen, den Rücktritt ligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter rung zu leisten. seleistungen, den Reisepreis und alle auf einem dauerhaften Datenträger zu zur ordnungsgemäßen Erbringung der erklären. zusätzlichen Kosten, die Zahlungs- vertraglichen Leistungen bereit und in 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, ge- modalitäten, die Mindestteilnehmer- der Lage ist, seine gesetzlichen Infor- mäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter zahl und die Stornopauschalen (gem. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück mationspflichten erfüllt hat und kein durch Mitteilung auf einem dauerhaften Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und oder tritt er die Reise nicht an, so verliert gesetzliches oder vertragliches Zurück- Datenträger zu verlangen, dass statt sei- 7 EGBGB) werden nur dann nicht Be- der Reiseveranstalter den Anspruch auf behaltungsrecht des Kunden besteht, ner ein Dritter in die Rechte und Pflichten standteil des Pauschalreisevertrages, den Reisepreis. Stattdessen kann der so ist der Reiseveranstalter berechtigt, aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, sofern dies zwischen den Parteien Reiseveranstalter eine angemessene nach Mahnung mit Fristsetzung vom bleibt durch die vorstehenden Bedingun- ausdrücklich vereinbart ist. Entschädigung verlangen, soweit der Pauschalreisevertrag zurückzutreten gen unberührt. Eine solche Erklärung ist Rücktritt nicht von ihm zu vertreten und den Kunden mit Rücktrittskosten in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- ist oder am Bestimmungsort oder in gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belas- Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebe- nisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder dessen unmittelbarer Nähe außerge- ten. ginn zugeht. per Telefax erfolgt, gilt: wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor die Beförderung von Personen an den 5. Umbuchungen a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) Reisebeginn, die nicht den Reisepreis bietet der Kunde dem Reiseveranstal- Bestimmungsort erheblich beeinträchti- 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertrag- betreffen gen; Umstände sind unvermeidbar und sabschluss auf Änderungen hinsichtlich ter den Abschluss des Pauschalreise- vertrages verbindlich an. 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigen- außergewöhnlich, wenn sie nicht der des Reisetermins, des Reiseziels, des schaften von Reiseleistungen von dem Kontrolle des Reiseveranstalters unter- Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- liegen, und sich ihre Folgen auch dann oder der Beförderungsart (Umbuchung) b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle vertrages, die nach Vertragsabschluss besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die der Reisebestätigung durch den Rei- zumutbaren Vorkehrungen getroffen notwendig werden und vom Reisever- Umbuchung erforderlich ist, weil der severanstalter zustande. Bei oder worden wären. anstalter nicht wider Treu und Glauben Reiseveranstalter keine, eine unzurei- unverzüglich nach Vertragsschluss herbeigeführt wurden, sind dem Reise- chende oder falsche vorvertragliche wird der Reiseveranstalter dem Kun- veranstalter vor Reisebeginn gestattet, 4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB den eine den gesetzlichen Vorgaben soweit die Abweichungen unerheblich sich nach dem Reisepreis abzüglich gegenüber dem Reisenden gegeben entsprechende Reisebestätigung sind und den Gesamtzuschnitt der Reise des Werts der vom Reiseveranstalter er- hat; in diesem Fall ist die Umbuchung auf einem dauerhaften Datenträger nicht beeinträchtigen. sparten Aufwendungen sowie abzüglich kostenlos möglich. Wird in den übrigen übermitteln (welcher es dem Kunden dessen, was er durch anderweitige Ver- Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch ermöglicht, die Erklärung unverändert 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, wendung der Reiseleistungen erwirbt, eine Umbuchung vorgenommen, kann so aufzubewahren oder zu speichern, den Kunden über Leistungsänderungen welche auf Verlangen des Kunden durch der Reiseveranstalter ein Umbuchungs- dass sie ihm in einem angemessenen unverzüglich nach Kenntnis von dem den Reiseveranstalter zu begründen entgelt erheben, das sich wie folgt be- Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Pa-
stimmt: bis 31 Tage vor Reiseantritt 25% anderweitigen Verwendung der nicht in 10. Beschränkung der Haftung Er muss unverzüglich alle angemesse- des Reisepreises. Anspruch genommenen Leistung erlangt, 10.1 Die vertragliche Haftung des Reisever- nen Schritte einleiten, um sicherzustellen, einschließlich der ihm von den Leistungs- anstalters für Schäden, die nicht Körper- dass der Kunde so rasch wie möglich 5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die trägern gutgebrachten Beträge. schäden sind und nicht schuldhaft her- über den Wechsel unterrichtet wird. Die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Liste der Fluggesellschaften mit EU-Be- sofern ihre Durchführung überhaupt 9. Mitwirkungspflichten des Reisepreis beschränkt. Möglicherweise triebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pau- Reisenden darüber hinausgehende Ansprüche nach früher „Black List“) ist auf folgender In- schalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den internationalen Übereinkünften oder auf ternetseite abrufbar: http://ec.europa. Bedingungen und gleichzeitiger Neuan- 9.1 Reiseunterlagen solchen beruhenden gesetzlichen Vor- eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ meldung durchgeführt werden. Dies gilt Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder schriften bleiben von der Beschränkung index_de.htm nicht bei Umbuchungswünschen, die nur seinen Reisevermittler, über den er die unberührt. geringfügige Kosten verursachen. Pauschalreise gebucht hat, zu informie- 13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschrif- ren, wenn er die notwendigen Reiseun- 10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für ten terlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) Leistungsstörungen, Personen- und 13.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/ 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter Sachschäden im Zusammenhang mit Reisenden über allgemeine Pass- und mitgeteilten Frist erhält. Leistungen, die als Fremdleistungen le- Visaerfordernisse sowie gesundheitspo- Nimmt der Reisende einzelne Reiseleis- diglich vermittelt werden (z. B. vermittelte lizeiliche Formalitäten des Bestimmungs- tungen, zu deren vertragsgemäßer Er- 9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea- landes einschließlich der ungefähren Fris- bringung der Reiseveranstalter bereit Wird die Reise nicht frei von Reisemän- terbesuche, Ausstellungen), wenn diese ten für die Erlangung von gegebenenfalls und in der Lage war, nicht in Anspruch geln erbracht, so kann der Reisende Abhil- Leistungen in der Reiseausschreibung notwendigen Visa vor Vertragsabschluss aus Gründen, die dem Reisenden zuzu- fe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter und der Reisebestätigung ausdrücklich sowie über deren evtl. Änderungen vor rechnen sind, hat er keinen Anspruch auf infolge einer schuldhaften Unterlassung und unter Angabe der Identität und An- Reiseantritt unterrichten. anteilige Erstattung des Reisepreises, der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen schrift des vermittelten Vertragspartners soweit solche Gründe ihn nicht nach den konnte, kann der Reisende weder Minde- als Fremdleistungen so eindeutig ge- 13.2 D er Kunde/Reisende ist verantwortlich gesetzlichen Bestimmungen zum kos- rungsansprüche nach § 651m BGB noch kennzeichnet wurden, dass sie für den für das Beschaffen und Mitführen der be- tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung Schadensersatzansprüche nach § 651n Reisenden erkennbar nicht Bestandteil hördlich notwendigen Reisedokumente, des Reisevertrages berechtigt hätten. Der BGB geltend machen. Der Reisende ist der Pauschalreise des Reiseveranstalters eventuell erforderliche Impfungen sowie Reiseveranstalter wird sich um Erstat- verpflichtet, seine Mängelanzeige unver- sind und getrennt ausgewählt wurden. das Einhalten von Zoll- und Devisenvor- tung der ersparten Aufwendungen durch züglich dem Vertreter des Reiseveranstal- Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB schriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬- die Leistungsträger bemühen. Diese Ver- ters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseve- befolgen dieser Vorschriften erwachsen, pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort ranstalter haftet jedoch, wenn und soweit z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, unerhebliche Aufwendungen handelt. nicht vorhanden und vertraglich nicht ge- für einen Schaden des Reisenden die Ver- gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. schuldet, sind etwaige Reisemängel dem letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstal- 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Organisationspflichten des Reiseveran- ter nicht, unzureichend oder falsch infor- Mindestteilnehmerzahl Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur stalters ursächlich war. miert hat. Kenntnis zu bringen; über die Erreichbar- 7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nicht- keit des Vertreters des Reiseveranstalters 11. Geltendmachung von Ansprüchen: Ad- 13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die erreichens der Mindestteilnehmerzahl nur bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in ressat, Information über Verbraucher- rechtzeitige Erteilung und den Zugang dann vom Pauschalreisevertrag zurück- der Reisebestätigung unterrichtet. Der streitbeilegung notwendiger Visa durch die jeweilige di- treten, wenn er Reisende kann jedoch die Mängelanzeige plomatische Vertretung, wenn der Kunde auch seinem Reisevermittler, über den er 11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es a) in der jeweiligen vorvertraglichen Un- die Pauschalreise gebucht hat, zur Kennt- 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen- sei denn, dass der Reiseveranstalter eige- terrichtung die Mindestteilnehmerzahl nis bringen. Der Vertreter des Reiseveran- über dem Reiseveranstalter geltend zu ne Pflichten verletzt hat. beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu stalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sor- machen. Die Geltendmachung kann auch welchem vor dem vertraglich verein- gen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch über den Reisevermittler erfolgen, wenn 14. Wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie barten Reisebeginn dem Kunden spä- nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. die Pauschalreise über diesen Reisever- testens die Erklärung zugegangen sein Bitte beachten Sie, dass wir die auf unserer mittler gebucht war. Eine Geltendma- muss, angegeben hat und 9.3 Fristsetzung vor Kündigung Webseite aufgeführten Leistungen nur dann chung auf einem dauerhaften Datenträ- ger wird empfohlen. bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie Will ein Kunde/Reisender den Pauschal- es die behördlichen Vorschriften in Deutsch- b) in der Reisebestätigung die Mindest- reisevertrag wegen eines Reisemangels land und in Ihrem Urlaubsland bzw. auf Ihrem teilnehmerzahl und die späteste Rück- der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten 11.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick Kreuzfahrtschiff rechtlich zulassen. trittsfrist angibt. Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l auf das Gesetz über Verbraucherstreitbei- BGB kündigen, hat er dem Reiseveran- legung darauf hin, dass er nicht an einer Davon betroffen können unmittelbar von uns Ein Rücktritt ist dem Kunden ge- stalter zuvor eine angemessene Frist freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung angebotene Leistungsbestandteile (z.B. ein- genüber spätestens an dem Tag zu zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit- geschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, erklären, der dem Kunden in der vor- nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom beilegung nach Drucklegung dieser Rei- eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und vertraglichen Unterrichtung und der Reiseveranstalter verweigert wird oder sebedingungen für den Reiseveranstal- Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Reisebestätigung angegeben wurde. wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. ter ver-pflichtend würde, informiert der Einschränkungen bei der Einreise (z.B. On- Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt Reiseveranstalter den Kunden hierüber line-Formulare, zwingend vorgeschriebene ersichtlich sein, dass die Mindestteilneh- in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie merzahl nicht erreicht werden kann, hat 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäck- weist für alle Reiseverträge, die im elek- allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Ge- der Reiseveranstalter unverzüglich von verspätung bei Flugreisen; besondere tronischen Rechtsverkehr geschlossen schäften, Restaurants, geschlossene Sehens- seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu ma- Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen wurden, auf die europäische Online-Streit- würdigkeiten, Einschränkungen bei Startzeiten chen. a) D er Reisende wird darauf hingewiesen, beilegungs-Plattform http://ec.europa. oder Landausflügen). dass Gepäckverlust, -beschädigung eu/consumers/odr/ hin. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche 7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht und –verspätung im Zusammenhang bleiben hiervon unberührt. durchgeführt, hat der Reiseveranstalter mit Flugreisen nach den luftverkehrs- 12. Informationspflichten über die Identität unverzüglich, auf jeden Fall aber inner- rechtlichen Bestimmungen vom 15. Gerichtsstand / Reiseveranstalter: des ausführenden Luftfahrtunterneh- halb von 14 Tagen nach dem Zugang Reisenden unverzüglich vor Ort mittels mens Auf das Vertragsverhältnis zwischen der CGT der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän- Reisen GmbH und dem Reisenden findet Kunden auf den Reisepreis zurückzuer- digen Fluggesellschaft anzuzeigen Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von ausschließlich deutsches Recht Anwendung. statten. sind. Fluggesellschaften können die Fluggästen über die Identität des ausfüh- Gerichtsstand für Personen, die keinen allge- Erstattungen aufgrund internationaler renden Luftfahrtunternehmens verpflich- meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Übereinkünfte ablehnen, wenn die tet den Reiseveranstalter, den Kunden Deutschland haben, ist der Sitz des Reisever- 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor- über die Identität der ausführenden Flug- anstalters. Der Reisende kann die CGT Reisen Gründen den ist. Die Schadensanzeige ist bei gesellschaft sämtlicher im Rahmen der GmbH nur an ihrem Sitz verklagen. Der Reiseveranstalter kann den Pauschal- Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, gebuchten Reise zu erbringenden Flug- reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, beförderungsleistungen bei der Buchung Reiseveranstalter: kündigen, wenn der Reisende ungeachtet nach Aushändigung zu erstatten. zu informieren. Steht bei der Buchung die CGT Reisen GmbH einer Abmahnung des Reiseveranstalters ausführende Fluggesellschaft noch nicht Uferstr. 24, 61137 Schöneck, Deutschland nachhaltig stört oder wenn er sich in sol- b) Zusätzlich ist der Verlust, die fest, so ist der Reiseveranstalter verpflich- Beschädigung oder die Fehlleitung Telefon 06187 / 9959020 chem Maß vertragswidrig verhält, dass tet, dem Kunden die Fluggesellschaft Fax 06187 / 9959032 die sofortige Aufhebung des Vertrages von Reisegepäck unverzüglich dem bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, Reiseveranstalter, seinem Vertreter E-Mail: reservierung@classicgolftours.de gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit die wahrscheinlich den Flug bzw. die Geschäftsführer Dieter Lindner das vertragswidrige Verhalten ursächlich bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Flüge durchführen wird bzw. werden. So- Reisevermittler anzuzeigen. Dies Eintragung: HRB Hanau 97230 auf einer Verletzung von Informations- bald der Reiseveranstalter weiß, welche pflichten des Reiseveranstalters beruht. entbindet den Reisenden nicht davon, Fluggesellschaft den Flug durchführen Stand: 18.08.2020 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält die Schadenanzeige an die Fluggesell- wird, muss er den Kunden informieren. er den Anspruch auf den Reisepreis; er schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der Wechselt die dem Kunden als ausführen- muss sich jedoch den Wert der ersparten vorstehenden Fristen zu erstatten. de Fluggesellschaft genannte Fluggesell- Aufwendungen sowie diejenigen Vor- schaft, muss der Reiseveranstalter den teile anrechnen lassen, die er aus einer Kunden über den Wechsel informieren.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2301. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die CGT Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungs- gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die CGT Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab- sicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbrin- gung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person über- tragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrück- lich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück- treten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we- sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden An- spruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Seite 1 von 2
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal- reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisen- de kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise- veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder-in einigen Mitgliedsstaaten- des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die CGT Reisen GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raif- feisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter der Rufnummer 0611-5330, per E-Mail unter info@ruv.de oder per Post an die oben genannte Anschrift kontaktieren, wenn ihnen Leistun- gen aufgrund der Insolvenz von der CGT Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der das nationale Recht um- gesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de. Seite 2 von 2
Anmeldung bitte an 06187-9959032 oder gruppen@classicgolftours.de CGT Reisen GmbH / Classic Golf Tours Verbindliche Reiseanmeldung Eingeschlossene Leistungen: „Melia Hacienda del Conde 2021“ • Flug mit Lufthansa ab/bis München in der 09. bis 16. Januar 2021 Economy Class inkl. 23kg Freigepäck (weitere Flughäfen via München gegen Aufpreis möglich) Teilnehmer: • Flughafentransfers ab/bis Flughafen Teneriffa Süd bei Ankunft Lufthansa ab/bis München Nachname Vorname HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) • 7 Nächte im Melia Hacienda del Conde im Premium-Zimmer Sea View LEVEL • Täglich Frühstück • Halbpension mit Getränkeauswahl Nachname Vorname HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) • Zugang zur LEVEL-Lounge mit Getränken/ Snacks • 5 Runden Golf auf dem Buenavista Golf Straße, Hausnummer PLZ, Ort • E-Cart zu den Golfrunden (je 2 Personen) • Versicherungspaket Hanse-Merkur Telefon Telefax/Email • Reisebegleitung durch Classic Golf Tours • Reisepreis-Sicherungsschein R+V Vers. Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Leistungen an: Nicht eingeschlossene Leistungen: • Spa-Anwendungen Reisepreis pro Person: • sonstige nicht aufgeführte Leistungen (zusätz- liche Greenfees, optionale Ausflüge, Wäsche Unterbringung im Doppelzimmer (DZ) Premium Sea View € 2.290,- rei, Bar, etc...) Zuschlag Einzelzimmer (EZ) Premium Sea View € 280,- • Trinkgelder Mindestteilnehmerzahl: 11 Optionaler Ausflug Abama Golf (min. 8 Teilnehmer) € 195,- Anmeldeschluss: 20.12.2020, anschließend auf Zuschlag für Business Class Auf Anfrage Anfrage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so erhalten alle angemeldeten Kunden spätestens 18 Tage vor Reisebeginn Preise für individuelle Verlängerungsnächte, Flüge ab weiteren Abflughäfen Bescheid, ob die Reise durchgeführt wird. und individuell erforderliche Transfers erhalten Sie gerne auf Anfrage. Reisebedingungen: Es gelten die Reisebedingungen der CGT Reisen GmbH. Abweichend von Bitte bieten Sie mir einen Flug ab/bis an. den allgemeinen Reisebedingungen gelten fol- gende besondere Storno- und Zahlungsbedin- gungen für diese Reise: Bitte bieten Sie mir Business Class an. Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Anreise 25% des Reisepreises, 31 bis 15 Tagen vor Anreis 50% des Reisepreises, Bitte beachten Sie, dass wir Flüge - außer den in unserer Ausschreibung angegebenen Flü- Ab 14 Tagen vor Anreise 95% des Reisepreises. gen mit Lufthansa ab bzw. via München - nur in unserer Eigenschaft als Vermittler buchen Sollte die Durchführung der Reise aufgrund können. Wir können in diesem Fall nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung rechtlicher Einschränkungen durch Corona haften. Eventuell durch Stornierungen oder Änderung der Flugzeiten/Tage durch die Flugge- nicht möglich sein, treten die dann gültigen sellschaften entstehenden Mehrkosten können von uns nicht übernommen werden. gesetzlichen Bestimmungen zum Reiserücktritt in Kraft. Eingeschlossenes Versicherungspaket: Zahlungsbedingungen: Wir haben in unser Reisepaket bereits folgende Versicherungen bei der Hanse-Merkur Bei Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von Krankenversicherung AG für Sie eingeschlossen: Reise-Rücktrittskostenversicherung, Reise- 25% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) und eine Auslands-Reisekrankenversicherung, jeweils wird 21 Tage vor Anreise fällig. inklusive Corona-Schutz. Die AGB zu Ihrer Versicherung finden Sie im Informationsflyer und Hinweis: erhalten diese mit Ihrer Bestätigung. Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter körperlicher Mobilität nicht geeignet (dieser Die Zahlung mit Kreditkarte ist bei der CGT Reisen GmbH möglich. Für die Zahlung mit MASTER Hinweis ist seit 01.07.2018 vom Gesetzgeber CARD und VISA erheben wir keine Gebühren. Für die Zahlung mit AMERICAN EXPRESS werden zwingend vorgeschrieben). 2% vom Reisepreis als Gebühren fällig. Die CGT Reisen GmbH hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung eine Bitte senden Sie uns diese Reiseanmeldung für die verbindliche Buchung unterschrieben zurück. Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Ich habe die Reisebedingungen sowie die besonderen Zahlungs- und Stornobedingungen des Wiesbaden abgeschlossen. Sie erhalten mit Veranstalters gelesen und erkenne diese sowie die Beförderungsbedingungen der beteiligten Ihrer Reisebestätigung einen Reisepreis- Verkehrsträger mit meiner Unterschrift für mich und alle angemeldeten Personen an. Sicherungsschein. Die Anzahlung wird erst mit Erhalt des Reisepreis-Sicherungsscheins fällig. Ich habe auch das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § Veranstalter: 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Hinweise zur Gesundheitsovorsorge und zu den Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH Einreisebedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen. Uferstr. 24, 61137 Schöneck Geschäftsführer: Dieter Lindner HRB Frankfurt 56739 Tel.: 0 61 87 / 9959020 Fax: 0 61 87 / 9959032 Email: gruppen@classicgolftours.de Internet: www.classicgolftours.de Ort / Datum / Unterschrift Kunde
Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D) Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Versicherungsnehmer ist der Veranstalter oder eine andere Institution, die mit uns den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Sie sind die versicherte Person, solange Sie in dem Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers aufgenommen sind. Für eine leichtere Lesbarkeit verwenden wir in der Regel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form. Inhalt Teil A – allgemeine Regelungen .................................................................................................................................................................................................................................................... 2 1 Der Versicherungsschutz.......................................................................................................................................................................................................................................................... 2 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz?............................................................................................................................................................................................................... 2 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ........................................................................................................................................................................................................... 2 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 2 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?.......................................................................................................................................................................................... 2 2 Allgemeine Hinweise für Entschädigungszahlungen und zum geltenden Recht ...................................................................................................................................... 2 2.1 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 2 2.2 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 3 2.3 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 3 2.4 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................. 3 2.5 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 3 3 Einschränkungen des Versicherungsschutzes.............................................................................................................................................................................................................. 3 4 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 3 4.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden?.................................................................................................................................................................................................... 3 4.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? .................................................................................................................................. 3 4.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 3 Teil B – Regelungen zu den einzelnen Versicherungen ................................................................................................................................................................................................... 3 RRV – Reise-Rücktrittsversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................... 3 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 3 1.1 Welche Leistungen sind versichert? ...................................................................................................................................................................................................................... 3 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?..........................................................................................................................................................................................................................4 1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?...................................................................................................................................................................................................................4 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ...............................................................................................................................................................................................................................4 3 Wann leisten wir nicht? ..............................................................................................................................................................................................................................................................4 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)?..............................................................................................................................................................................4 4.1 Unverzügliche Stornierung .........................................................................................................................................................................................................................................4 4.2 Nachweise zur Schadenhöhe .....................................................................................................................................................................................................................................4 VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D) 2020.10.14 4.3 Nachweis für versicherte Ereignisse ......................................................................................................................................................................................................................4 4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten .............................................................................................................................................................................................4 UG – Reiseabbruch-Versicherung.................................................................................................................................................................................................................................................4 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ..............................................................................................................................................................................................................4 1.1 Welche Leistungen sind versichert? ......................................................................................................................................................................................................................4 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?.......................................................................................................................................................................................................................... 5 1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?................................................................................................................................................................................................................... 5 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 5 3 Wann leisten wir nicht? .............................................................................................................................................................................................................................................................. 5 3.1 Lockdown, regionale oder überregionale Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen ................................................................................................................ 5 3.2 Quarantäne nach Einreise............................................................................................................................................................................................................................................ 5 3.3 Reisewarnung ..................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)?.............................................................................................................................................................................. 5 4.1 Nachweise zur Schadenhöhe ..................................................................................................................................................................................................................................... 5 4.2 Nachweis für versicherte Ereignisse ...................................................................................................................................................................................................................... 5 4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................. 5 RKV – Reise-Krankenversicherung .............................................................................................................................................................................................................................................. 5 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 5 1.1 Was ist versichert? ........................................................................................................................................................................................................................................................... 5 HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 1 von 9
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