Travel Card Jahresversicherung VIP - Reiseversicherung Vergleich

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Travel Card Jahresversicherung VIP - Reiseversicherung Vergleich
Travel Card Jahresversicherung VIP

                                                                      Versicherte Reisen: Versichert sind alle Ihre Reisen
Information zum Versicherer:                                          bis 365 Tage, die Sie weltweit unternehmen. Dauert
                                                                      die einzelne Reise länger als 52 Tage, endet der Ver-
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG                          sicherungsschutz in der Auslandsreisekrankenversi-
Thomas-Dehler-Str. 25                                                 cherung, der Reisegepäckversicherung und im Rei-
81737 München                                                         seabbruchschutz mit Ende des Tages 52 der Reise.
Tel: 089 6787-0                                                       Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren
Fax: 089 6787-9150                                                    gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss die Entfernung
E-Mail: info@diebayerische.de                                         zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als
                                                                      50 km betragen. Reisen Sie innerhalb des Landes,
Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Alexander Hemmelrath             in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die Entfer-
Vorstand: Martin Gräfer (Vorsitzender),                               nung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr
Thomas Heigl, Dr. Herbert Schneidemann                                als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendienst-
Registergericht: München HR B 262
                                                                      tätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen dem
Ust-ID-Nr.: DE 129 274 448
                                                                      gewöhnlichen Aufenthalt und der Arbeitsstätte gelten
                                                                      nicht als Reise.
Ihr Ansprechpartner für Vertragsfragen
TMG Reiseversicherungen
                                                                      Abschlussfristen: Versichert sind alle Reisen deren
Kölner Str. 16
                                                                      Beginn bei Vertragsbeginn noch mindestens 30 Tage
42119 Wuppertal
                                                                      in der Zukunft liegt. Wenn zwischen Reisebuchung
Tel.: 0202 243 19 617
                                                                      und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die
E-Mail: dl@versicherungspaket.de
                                                                      Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei
                                                                      Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versiche-
Ihr Ansprechpartner im Schadenfall
                                                                      rungsbeginn abzuschließen.
TravelProtect GmbH
Alfred Nobel Str. 20
                                                                      Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene (unabhängig
97080 Würzburg
                                                                      vom Wohnsitz).
Tel.: 0931 304298-04
E-Mail: schaden@travelprotect.de
                                                                      Familie: Als Familie gelten bis zu zwei Erwachsene
                                                                      und in der Versicherungspolice genannte Kinder bis
Hilfe im Notfall?
                                                                      zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Es muss kein
Bei medizinischen Notfällen im Ausland
                                                                      gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
kontaktieren Sie unsere 24 Std. Notfall Hotline:
Tel: +49 (0) 89 / 4 55 60 – 307
                                                                      Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt ein
                                                                      Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils
                                                                      um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens einen
                                                                      Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs-
                                                                      jahres in Textform (z.B. Brief, E-Mail) gekündigt wird.

                                                                      Erreichen der Altersgrenze 65 Jahre: Erreicht eine
                                                                      versicherte Person die Altersgrenze von 65 Jahren
                                                                      während der Laufzeit des Vertrages, fällt die Prämie
                                                                      ab 65 Jahren bei der folgenden Verlängerung des
                                                                      Vertrages um ein weiteres Jahr an.

Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021                                       Seite 1
Travel Card Jahresversicherung VIP

Allgemeine Bedingungen für die Travel Card Rei-
seversicherung der BA die Bayerische Allgemeine
Versicherung AG (im Folgenden kurz die Bayerische                     A (Allgemeine Bestimmungen)
genannt). Die Regelungen gelten für alle Reiseversi-
cherungen der Bayerischen.                                            Artikel 1. Wer ist versicherte Person?
                                                                      Sie sind versicherte Person, wenn Sie im Versiche-
                                                                      rungsschein namentlich genannt sind oder zum dort
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männ-                    beschriebenen Personenkreis gehören.
liche Form gewählt. Nichtsdestoweniger beziehen
sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.                   Artikel 2. Wer kann Versicherungsnehmer sein?
                                                                      2.1. Versicherungsnehmer kann sein, wer einen
                                                                      gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
Inhaltsverzeichnis                                                    eine vertragliche Erklärung in Deutschland vornimmt.
                                                                      2.2. Die Voraussetzungen sind auf unser Ver-
A (Allgemeine Bestimmungen)                                           langen nachzuweisen. Sind diese nicht gegeben,
Hier finden Sie insbesondere Erläuterungen zu Ab-                     kommt ein Versicherungsvertrag, trotz Prämienzah-
schlussfristen, dem versicherten Personenkreis, zur                   lung, nicht zustande.
Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum
Versicherungsumfang, sowie allgemeine Hinweise,                       Artikel 3. Was passiert, wenn eine Altersgrenze
die Sie im Schadenfall beachten müssen.                               erreicht wird?
                                                                      3.1. Hat ein versichertes Kind (Familientarif) wäh-
                                                                      rend der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollen-
B (Besonderer Teil)                                                   det (= 21. Geburtstag), so endet der Versicherungs-
                                                                      schutz mit Ende des Versicherungsjahres.
I) Reiserücktrittversicherung (inkl. Rei-
seabbruchschutz)                                                      3.2. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich
                                                                      nach dem Alter der ältesten versicherten Person.
II) Reisegepäckversicherung                                           Hat der Versicherungsnehmer oder eine versi-
                                                                      cherte Person während der Vertragslaufzeit das
III) Reisekrankenversicherung (inkl. As-                              65. Lebensjahr vollendet (= 65. Geburtstag), besteht
sistance)                                                             der Versicherungsschutz bis zum Ende des Versi-
                                                                      cherungsjahres. Für das darauffolgende Versiche-
Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der                    rungsjahr wird die Prämienhöhe neu berechnet.
versicherten Leistungen und der versicherten Ereig-                   Hierauf und auf das damit verbundene Sonderkün-
nisse.                                                                digungsrecht weisen wir Sie spätestens 6 Wochen
                                                                      vor Ende des Versicherungsjahres ausdrücklich
                                                                      hin. Wird der Vertrag nicht gekündigt, ist mit Beginn
C (Glossar)                                                           des neuen Versicherungsjahres die dann geltende
Hier finden Sie Erläuterungen zu einzelnen Begriffen                  Prämie für Ihren neuen Tarif zu zahlen.
aus den Abschnitten A und B.                                          3.3. Hat eine der versicherten Personen während
                                                                      der Vertragslaufzeit das 80. Lebensjahr vollendet (=
                                                                      80. Geburtstag) besteht der Versicherungsschutz bis
In den Wichtigen Verbraucherinformationen finden                      zum Ende des Versicherungsjahres unverändert
Sie Informationen zum Widerrufsrecht und zu Be-                       weiter. Danach endet der Versicherungsschutz auto-
schwerdemöglichkeiten.                                                matisch mit Ende des Versicherungsjahres.

                                                                      Artikel 4. Für welche Reisen gilt der Versiche-
In den DSGVO Informationen für Kunden der Baye-                       rungsschutz?
rischen, finden Sie Hinweisen und Informationen zur
Datenverarbeitung.                                                    4.1. Versichert sind alle Ihre Reisen, die Sie welt-
                                                                      weit innerhalb eines Versicherungsjahres unter-

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Travel Card Jahresversicherung VIP

nehmen.                                                               der versicherten Reise.
4.2. Dauert die einzelne Reise länger als 52 Tage,                    5.4. Der Versicherungsschutz verlängert sich über
endet der Versicherungsschutz in der Auslandreise-                    das planmäßige Ende hinaus, wenn Sie Ihre Reise
krankenversicherung, der Reisegepäckversicherung                      aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben,
und im Reiseabbruchschutz mit Ende des Tages 52                       nicht wie geplant beenden können.
der Reise. Eine Reise im Sinn der Bedingungen liegt
vor, wenn:                                                            Artikel 6. Wie ist die Vertragslaufzeit? Wie kann
     der Zielort mindestens 50 km von Ihrem                          der Vertrag beendet werden?
    Wohn-/ Abreiseort entfernt ist.                                   6.1. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der
     sie mindestens ein gebuchtes Transportmit-                      Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um
    tel oder eine gebuchte Unterkunft beinhaltet.                     ein weiteres Jahr, wenn dem Versicherer oder dem
                                                                      Versicherungsnehmer nicht einen Monat vor Ablauf
     diese innerhalb des Versicherungszeitrau-
                                                                      des Versicherungsjahres eine Kündigung in Text-
    mes stattfindet.
                                                                      form zugeht.
     Fahrten und Gänge zwischen Ihrem Wohn-
    ort und Ihrer Arbeitsstätte, sowie berufliche                     6.2. Tritt ein Versicherungsfall ein, können sowohl
    Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise.                    der Versicherungsnehmer, als auch der Versi-
                                                                      cherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist bis
4.3. Ihre Reise kann auch aus mehreren Baustei-                       einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen
nen bestehen. Eine Reise ist erst mit Rückkehr zum                    über die Entschädigung zulässig. Der Versiche-
Heimatort beendet.                                                    rungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu
4.4. Endet das Versicherungsjahr während der                          einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf
Reise, besteht Versicherungsschutz nur fort, wenn                     des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Der
der Vertrag ungekündigt ist.                                          Versicherer kann mit einer Frist von einem Monat
                                                                      kündigen.
Artikel 5. Wann beginnt und wann endet der Ver-
sicherungsschutz?                                                     Artikel 7. Wann ist die Prämie zu zahlen? Was
                                                                      müssen Sie beachten?
Beginn ist der in Ihrer Versicherungspolice ausgewie-
sen Versicherungsbeginn.                                              7.1. Die erste oder einmalige Prämie ist sofort
                                                                      nach Beginn des Versicherungsvertrags fällig. Sie ist
5.1.   Reiserücktrittversicherung                                     mit Erhalt des Versicherungsscheins im Lastschrift-
       a. Sie haben die Reise nach Versicherungs-                     verfahren zu zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig,
       beginn gebucht? Ihr Versicherungsschutz be-                    wenn wir die Prämie zum Fälligkeitstag abbuchen
       ginnt bei Reisen, die innerhalb der Vertragslauf-              können und der Kontoinhaber einem berechtigten
       zeit gebucht wurden, mit der Reisebuchung.                     Einzug nicht widerspricht.
       b. Sie haben Ihre Reise vor Vertragsab-                        7.2. Wird die Erstprämie oder Einmalprämie nicht
       schluss gebucht? Es besteht Versicherungs-                     rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherer, solange die
       schutz, sofern zwischen Versicherungsbeginn                    Zahlung nicht erfolgt ist, vom Versicherungsvertrag
       und Reiseantritt noch mindestens 30 Tage                       zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versiche-
       liegen. Für Reisebuchungen, bei denen zwi-                     rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten
       schen Buchung und Reisebeginn weniger als                      hat. Ist die Erst- oder Einmalprämie bei Eintritt des
       30 Tagen liegen, besteht Versicherungsschutz,                  Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer
       wenn der Versicherungsvertrag spätestens drei                  nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn
       Tage nach Reisebuchung mit sofortigem Versi-                   der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht
       cherungsbeginn abgeschlossen wird.                             zu vertreten hat.
5.2. Bei den übrigen Versicherungsbausteinen und                      7.3. Die Folgeprämien sind zum Beginn des
Sparten beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Antritt                   vereinbarten Prämienzeitraumes fällig und werden,
der Reise.                                                            wenn nicht anders vereinbart, vom Konto des Versi-
5.3. Ihr Versicherungsschutz endet mit dem verein-                    cherungsnehmers abgebucht. Kann die Folgeprä-
barten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beendigung                    mie zu diesem Termin nicht abgebucht werden, oder

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wird die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der                   und die Folgen der Nichtausübung hin. Der Versi-
Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zah-                         cherungsnehmer kann dann den Versicherungsver-
lungsfrist in Textform von mindestens zwei Wochen                     trag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum
setzen.Diese Zahlungsaufforderung ist nur wirksam,                    Zeitpunkt der Wirksamkeit der vorgenannten Ände-
wenn der Versicherer darin die rückständigen Beträ-                   rung kündigen. Die Änderung wird wirksam, wenn
ge der Prämie einzeln beziffert.                                      der Versicherungsnehmer das Versicherungsver-
                                                                      hältnis nicht fristgemäß kündigt. Die Kündigungs-
7.4. Tritt nach Ablauf der Frist ein Versicherungs-
                                                                      möglichkeit besteht für den Versicherungsnehmer
fall ein, ist der Versicherer von der Leistungspflicht
                                                                      nicht, sofern sich lediglich die Versicherungssteuer
befreit.
                                                                      erhöht. Zur Wahrung der vorgenannten Frist durch
7.5. Der Versicherer kann den Vertrag fristlos kün-                   den Versicherungsnehmer genügt die rechtzeitige
digen, wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf                       Absendung.
der Frist noch mit der Zahlung in Verzug ist. Wird die
Zahlung des angemahnten Betrags innerhalb eines                       Artikel 9. In welchen Fällen besteht für Sie kein
Monats nach Wirksamkeit der Kündigung nachge-                         Versicherungsschutz?
holt, entfällt die Kündigung und der Vertrag besteht                  9.1. Es besteht kein Versicherungsschutz bei
fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem                        Schäden durch:
Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten
                                                                            a. Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnah-
sind, besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                            men
 Artikel 8. Wann ändert der Versicherer die Beiträ-                         b. Kernenergie oder sonstige ionisierende
 ge und die Versicherungsbedingungen?                                       Strahlung
8.1. Der Versicherer ist berechtigt, den Versiche-                          c. Maßnahmen der Staatsgewalt (z.B. Be-
rungsbeitrag (Prämie) mit Wirkung ab Beginn der                             schlagnahmung, Sperrung des öffentlichen
nächsten Versicherungsperiode ohne Änderung des                             Verkehrs, Einreiseverweigerung)
Umfangs des Versicherungsschutzes einseitig anzu-                           d. Einsatz von CBRN-Waffen
passen, soweit der Versicherungsvertrag zum Ände-                           e. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereig-
rungszeitpunkt für den Versicherer ordentlich kündbar                       nisse, innere UnruheBefinden Sie sich in ei-
ist. Bei einer Erhöhung des Beitrags darf der neue                          nem Land, in dem überraschend eines dieser
Beitrag den zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung für                          Ereignisse ausbricht? Dann haben Sie für die
Neuverträge mit gleichem Deckungsumfang gelten-                             ersten 14 Tage nach Beginn des jeweiligen Er-
den Beitragssatz nicht übersteigen. Es gilt Abs. 8.2.                       eignisses Versicherungsschutz. Diese Erweite-
8.2. Der Versicherer ist berechtigt, die Versi-                             rung gilt nicht, wenn Sie aktiv an einem dieser
cherungsbedingungen mit Wirkung ab Beginn der                               Ereignisse teilnehmen.
nächsten Versicherungsperiode zu ändern, wenn                         9.2. Für Schäden, die von Ihnen vorsätzlich herbei-
dies der Umstellung der Versicherungsbedingungen                      geführt wurden.
auf die zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit vom Versi-
cherer im Neugeschäft verwendeten Bedingungen                         9.3. Expeditionen sind, sofern nicht anders verein-
dient und der Versicherungsvertrag zum Änderungs-                     bart, nicht im Versicherungsschutz enthalten.
zeitpunkt für den Versicherungsnehmer ordentlich                      9.4. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn
kündbar ist. Die angepassten Versicherungsbedin-                      Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
gungen werden dem Versicherungsnehmer unter                           Embargos der Europäischen Union oder der Bundes-
Kenntlichmachung der Unterschiede zum bisherigen                      republik Deutschland, die auf die Vertragsparteien
Vertragsinhalt schriftlich bekannt gegeben und erläu-                 direkt anwendbar sind, dem Versicherungsschutz
tert.                                                                 entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,
8.3. Der Versicherer unterrichtet den Versiche-                       Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die
rungsnehmer rechtzeitig, mindestens einen Monat                       durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen
vor deren Wirksamkeit, über eine Beitragserhöhung                     werden, soweit diese nicht europäischen oder deut-
nach Abs. 8.1 oder einer Bedingungsänderung nach                      schen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Abs. 8.2 und weist diesen auf sein Kündigungsrecht                    9.5.   Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im

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jeweiligen Besonderen Teil genannten Ausschlüssen.                    sere Entscheidung zugegangen ist.

Artikel 10. Was müssen Sie im Schadenfall unbe-                       Artikel 12. Wann und in welcher Höhe erhalten
dingt unternehmen (Obliegenheiten)?                                   Sie Ihre Entschädigung?
Sie sind verpflichtet:                                                12.1. Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt,
                                                                      zahlen wir die Entschädigung innerhalb von zwei
10.1. alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten
                                                                      Wochen an Sie aus. Die Erstattung erfolgt aus-
führen könnte (Schadensminderungspflicht).
                                                                      schließlich per Überweisung auf das Konto eines
10.2. uns den Schaden unverzüglich anzuzeigen.                        Kreditinstituts.
10.3. uns das Schadenereignis und die Folgen                          12.2. Für die Reiserücktrittversicherung gilt: Ist die
wahrheitsgemäß zu schildern.                                          Versicherungssumme (versicherter Reisepreis)
                                                                      bei Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als der
10.4. uns jede zumutbare Untersuchung über die
                                                                      Reisepreis (Unterversicherung) ersetzen wir den
Ursache und die Höhe des Schadens und über den
                                                                      Schaden nur anteilig nach dem Verhältnis der Versi-
Umfang unserer Leistungspflicht zu ermöglichen.
                                                                      cherungssumme zum Reisepreis.
10.5. uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge-
mäß zu erteilen.                                                      Artikel 13. Was gilt, wenn Sie Ersatzansprüche
                                                                      gegen Dritte haben?
10.6. uns das Schadenereignis durch geeignete
Nachweise zu belegen. Zum Nachweis haben Sie                          13.1. Ist im Versicherungsfall ein Dritter Kraft Ge-
die Originalrechnungen und -belege einzureichen                       setzes ersatzpflichtig? Dann gehen diese Ansprüche
und gegebenenfalls die Ärzte von der Schweige-                        auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen und
pflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis der Daten                   Ihnen hierdurch kein Nachteil entsteht.
für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder                     13.2. Falls Ansprüche im Sinne des Abs. 13.1 nicht
unseres Leistungsumfangs erforderlich ist.                            Kraft Gesetzes auf uns übergehen, können wir von
                                                                      Ihnen verlangen, dass Sie diese an uns abtreten,
Artikel 11. Wann verlieren Sie den Anspruch auf                       sofern wir Sie entschädigen.
Versicherungsleistung durch Obliegenheitsver-
letzung und Verjährung?                                               13.3. Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus ande-
                                                                      ren privatrechtlichen Versicherungsverträgen oder
11.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn
                                                                      vom Sozialversicherungsträger zu, dann geht die
Sie die oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich
                                                                      Leistungspflicht des anderweitigen Vertrags diesem
verletzen. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir
                                                                      Vertrag vor. Dies gilt auch, wenn der andere Vertrag
berechtigt, die Leistung in einem Umfang zu kürzen,
                                                                      ebenfalls eine solche (Subsidiaritäts-) Klausel bein-
welcher der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
                                                                      haltet. Wenn Sie den Versicherungsfall unter Vorlage
Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Oblie-
                                                                      von Originalbelegen bei uns melden, treten wir in
genheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
                                                                      Vorleistung.
11.2. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung                      Artikel 14. Welche Form gilt für die Abgabe von
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-                 Willenserklärungen oder Anzeigen?
sicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den                  Anzeigen und Willenserklärungen bedürfen der Text-
Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,                   form (Brief, Fax, E-Mail), soweit nicht ausdrücklich
wenn Sie arglistig gehandelt haben.                                   etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt für den Versi-
11.3. Ihr Anspruch auf Versicherungsleistung ver-                     cherungsnehmer und uns.
jährt nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit
dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch
entstanden ist und Sie von den Umständen, die den
Anspruch begründen, Kenntnis hatten oder ohne
grobe Fahrlässigkeit hätten Kenntnis haben müssen.
Wenn Sie Ihre Ansprüche bei uns angezeigt haben,
ist die Verjährung so lange gehemmt, bis Ihnen un-

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     Artikel 15. Welches Gericht ist zuständig und                    3.   Welche Ereignisse sind versichert?
     welches Recht wird angewandt?
                                                                           Medizinische Ereignisse:
     Sie können zwischen dem Gerichtsstand München,
                                                                           3.1. unerwartet schwere Erkrankung
     oder dem Ort in Deutschland, an welchem Sie zur
     Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder Ihren                            a. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn
     gewöhnlichen Aufenthalt haben, wählen.                                      sie nach Versicherungsbeginn oder bei beste-
                                                                                 hendem Versicherungsvertrag nach Buchung
                                                                                 der Reise erstmals auftritt.
     B (Besonderer Teil)                                                         b. Eine physische Erkrankung gilt als
                                                                                 schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträch-
                                                                                 tigung so stark ist, dass die Reise nicht wie ge-
I.   Reiserücktrittversicherung                                                  plant durchgeführt werden kann.
                                                                                 c. Eine psychische Erkrankung gilt dann
1.   Welche Versicherungsbausteine sind enthalten?
                                                                                 als schwer, wenn:
     1.1. Reiserücktrittversicherung
                                                                                       der gesetzliche oder private Kran-
     Im Rahmen der Reiserücktrittversicherung bekom-                                  kenversicherungsträger eine ambulante
     men Sie Kosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise stor-                              Psychotherapie genehmigt, oder
     nieren oder umbuchen müssen. Außerdem werden                                      sie durch Attest eines Facharztes für
     über diesen Baustein Kosten für einen verspäteten                                Psychiatrie nachgewiesen wird, oder
     Reiseantritt und die Umbuchung eines Doppelzim-
                                                                                       eine stationäre Behandlung erfolgt
     mers in ein Einzelzimmer erstattet.
                                                                                 d. Eine Erkrankung eines nicht mitreisenden
     1.2.    Reiseabbruchschutz                                                  Verwandten ist schwer, wenn Ihre Anwesen-
     Im Rahmen des Reiseabbruchschutzes bekommen                                 heit vor Ort erforderlich ist
     Sie Kosten erstattet, wenn ein Abbruch der Reise                      3.2. unerwartete Verschlechterungen bereits be-
     erfolgen muss oder Sie Ihren Aufenthalt außerplan-                    stehender Erkrankungen, wenn in den letzten sechs
     mäßig verlängern müssen, oder Sie eine Rundreise                      Monaten vor Reisebuchung keine Behandlung dieser
     unterbrechen müssen.                                                  Erkrankung erfolgt ist. Nicht als Behandlung zählen
     1.3.    Verspätungsschutz                                             Kontrolluntersuchungen.
     Im Rahmen des Verspätungsschutzes bekommen                            3.3.   Tod
     Sie Mehr- und Verpflegungskosten erstattet, wenn                      3.4.   schwere Unfallverletzung
     Sie aufgrund der Verspätung eines öffentlichen Ver-
     kehrsmittels oder eines Unfalls Ihres KFZ ein ge-                     3.5.   Eintritt einer Schwangerschaft
     buchtes Anschlussverkehrsmittel verpassen.                            3.6.   Unverträglichkeit von Impfungen
2.   Wer kann einen Versicherungsfall auslösen?                            3.7. Bruch von Prothesen bzw. unerwartete
     Versichert ist, wenn eines der unter Abs. 3 genannten                 Lockerung von implantierten Gelenken
     Ereignisse eine der folgenden Personen betrifft eine:                 3.8. Termin zur Spende von Organen oder Gewe-
     2.1.    Versicherte Person                                            ben (z. B. Knochenmark)
     2.2.    Risikoperson                                                  3.9.   Termin für eine Transplantation
             Verwandte                                                    Berufliche oder schulische Ereignisse:
             Betreuungspersonen                                           3.10. Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender
             mitreisende Personen                                         Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebs-
                                                                           bedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch
                                                                           den Arbeitgeber
                                                                           3.11. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ein-
                                                                           schließlich Arbeitsplatzwechsel

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3.12. Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung                    Verspätung:
ist: Sie oder eine bei uns versicherte Risikoperson                   3.21. Sie versäumen ein gebuchtes und versicher-
ist für einen Zeitraum von mindesten drei aufein-                     tes Anschlussverkehrsmittel wegen Verspätung eines
anderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter                        öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei
Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der                          Stunden
monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der
Kurzarbeit um mind. 35% verringern.                                   3.22. Sie versäumen ein gebuchtes und versicher-
                                                                      tes Anschlussverkehrsmittel wegen eines Verkehrs-
3.13. Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes,                      unfalls Ihres KFZ (bzw. eines Firmen- oder Leasing-
des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen                    fahrzeuges, welches Sie privat nutzen dürfen)
Ökologischen Jahres
                                                                 4.   Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
3.14. Wiederholung von nicht bestandenen Prü-                         damit die Versicherungsleistungen erbracht
fungen an einer Schule/Universität, die wiederholt                    werden?
werden müssen, um eine Verlängerung des Schul-
                                                                      Sie erhalten die unter Abs. 5 aufgeführte Leistung,
besuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/
                                                                      wenn alle folgenden Voraussetzungen während der
Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist,
                                                                      Dauer des Versicherungsschutzes erfüllt sind:
dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht
bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin                      4.1. Das versicherte Ereignis tritt vor der Stornie-
für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versi-                 rung ein und betrifft Sie oder eine Risikoperson
cherte Reisezeit fällt
                                                                      4.2. Bei Abschluss der Versicherung war mit die-
3.15. Nichtversetzung eines Schülers, wenn sich um                    sem Ereignis nicht zu rechnen
eine Schul- oder Klassenreise handelt
                                                                      4.3. Sie haben die Reise storniert oder abgebro-
Weitere Ereignisse:                                                   chen, weil dieses Ereignis eingetreten ist
3.16. Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feu-                      4.4. Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zumutbar
er, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat                    oder möglich, Ihre Reise planmäßig durchzuführen
eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der
                                                                 5.   Welche Kosten werden übernommen?
Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage
und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.                      Reiserücktrittversicherung
Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer                    5.1. Was ist versichert, wenn Sie eine Reise
mitreisenden Risikoperson am Schadenort ist erfor-                    stornieren? Sofern nachfolgend keine abweichende
derlich, um den Schaden festzustellen                                 Summe genannt ist, erstatten wir Ihnen insgesamt
3.17. Gerichtliche Ladung einer versicherten Per-                     maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme:
son, sofern das zuständige Gericht einer Verschie-                          a. die nachweislich vertraglich geschuldeten
bung des Termins, aufgrund der gebuchten Reise                              Stornokosten.
nicht zustimmt                                                              b. zusätzliche Reisevermittlungsentgelte
3.18. Einreichung der Scheidungsklage einer ver-                            bis zu 100 EUR pro Person und Versicherungs-
sicherten Person (bei einvernehmlicher Trennung,                            fall, sofern diese bei Buchung vertraglich mit
der dementsprechende Antrag) beim zuständigen                               dem Reisevermittler vereinbart wurden.
Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise                             c. Gebühren zur Erteilung eines Visums bis
der betroffenen Ehepartner                                                  100 EUR pro Person und Versicherungsfall,
                                                                            sofern die Visaausgabestelle das Visum erteilt
3.19. Diebstahl von Reisedokumenten, die für die
                                                                            hat.
Ausreise erforderlich sind, sofern diese in der bis
zur Abreise verbleibenden Zeit nachweislich nicht                     5.2. Sie müssen Ihre Reise verspätet antreten?
wiederbeschafft werden können                                         Wir erstatten insgesamt maximal bis zur Höhe der
                                                                      Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung
3.20. Unerwartete und schwere Erkrankung, schwe-
                                                                      der Reise angefallen wären (maximal jedoch bis zur
re Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod
                                                                      Höhe der Versicherungssumme):
eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer
zur Reise angemeldeten Katze                                                a. zusätzlich entstandene Anreisekosten. Die

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       neue Anreise muss der Art und Qualität des ur-                 erstattet.
       sprünglich gebuchten Verkehrsmittels entspre-
                                                                      5.8. Auf Grund eines Feuers oder Elementarer-
       chen.
                                                                      eignisses am Urlaubsort können Sie Ihre Reise
       b. anteilige Reisepreise nicht genutzter Rei-                  nicht planmäßig beenden? Wir erstatten die Mehr-
       seleistungen. Dies gilt nicht für die Kosten der               kosten der versicherten Person für die außer-
       ursprünglichen Anreise.                                        planmäßige Rückreise sofern dies mitgebucht und
5.3. Sie müssen die Reise umbuchen? Dann                              versichert wurde. Des Weiteren übernehmen wir die
erstatten wir Ihnen die Umbuchungsgebühren.                           Kosten für den zwingend notwendigen, verlängerten
Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokos-                     Aufenthalt am Urlaubsort. Die Kosten werden nach
ten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise                     gleicher Art und Qualität der ursprünglich gebuch-
angefallen wären (maximal jedoch bis zur Höhe der                     ten und versicherten Reiseleistung erstattet. Die
Versicherungssumme).                                                  Leistung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
                                                                      Versicherungssumme, höchstens jedoch 4.000 EUR
5.4. Sie müssen ein Doppelzimmer zum Einzel-                          je Versicherungsfall, begrenzt.
zimmer umbuchen? Sie haben mit einer bei uns ver-
sicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht,                      Verspätungsschutz
und diese Person muss die Reise nun stornieren? In                    5.9. Wir übernehmen die nachweislich entstande-
diesem Fall erstatten wir Ihnen den Einzelzimmer-                     nen Mehrkosten der Reise nach Art und Qualität der
zuschlag. Wir leisten höchstens bis zur Höhe der                      ursprünglich gebuchten Reisekosten bis zu 1.000
Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung                      EUR je Versicherungsfall.
der Reise angefallen wären (maximal jedoch bis zur
Höhe der Versicherungssumme).                                         5.10. Wir beteiligen uns an notwendigen und ange-
                                                                      messenen Aufwendungen (Verpflegung und Unter-
Reiseabbruch                                                          kunft) bis 150 EUR pro Versicherungsfall.
5.5. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden?
                                                                 6.   Welche Ereignisse sind nicht versichert?
Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen
zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Quali-                      6.1. Psychische Reaktion auf:
tät der gebuchten und versicherten Reise, sofern                           a. ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen
An- und Abreise mitgebucht und versichert wurden.                          Terrorakt oder ein Flugunglück.
Maximal wird jedoch bis zur Höhe der Versiche-                             b. die Befürchtung von Kriegsereignissen, in-
rungssumme erstattet.                                                      neren Unruhen oder Terrorakten.
Außerdem erstatten wir den anteiligen Reisepreis
der gebuchten und nicht genutzten versicherten                        6.2.   Suchterkrankungen
Reiseleistungen vor Ort. Sofern sich die Kosten für                   6.3. Bestehende Erkrankungen, die innerhalb der
einzelne Reiseleistungen (z.B. Pauschalreise) nicht                   letzten sechs Monate vor Reisebuchung behandelt
nachweisen lassen, erstatten wir die Kosten für die                   wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Erkrankung
nicht genutzten Tage nach folgender Formel: Anzahl                    bei üblichem Verlauf zum Reisezeitpunkt hätte aus-
der nicht genutzten Reisetage / ursprüngliche Anzahl                  geheilt sein sollen.
der Reisetage x Reisepreis = Kostenersatz.                            6.4. Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen,
5.6. Eine versicherte Person oder eine mitrei-                        wenn diese auf Verlust, Beschädigung oder Erneue-
sende Person können nicht wie geplant zurückrei-                      rung medizinischer Hilfsmittel beruht (z.B. Sehhilfen,
sen (Verlängerung der Reise)? Wir übernehmen                          orthopädische Anfertigungen)
die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicher-
                                                                 7.   Welche Kosten werden nicht übernommen
ten Person bis max. 750 EUR. Sofern eine stationäre
Behandlung erfolgt bis max. 1.500 EUR.                                7.1. Storno-Entgelte und sonstige Bearbeitungsge-
                                                                      bühren, die vom Reisevermittler/Reiseunternehmen
5.7. Sie müssen eine Rundreise unterbrechen?                          erst in Folge der Reisestornierung erhoben werden.
Wir erstatten die Nachreisekosten zum Wieder-
anschluss an die Reisegruppe, bis zur Höhe der                        7.2. Gebühren oder der Verlust von Nutzungsrech-
noch nicht genutzten Reiseleistungen. Maximal                         ten bei Time-Sharing-Vermittlung.
wird jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme

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     7.3.   Abschussprämien bei Jagdreisen.                                9.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere
                                                                           Leistung entsprechend der Schwere des Verschul-
8.   Was müssen Sie im Schadenfall beachten? Wel-                          dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass
     che Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des                        Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt
     Versicherungsfalls?                                                   haben.
     8.1. Sie sind verpflichtet, Ihre Reise unverzüglich
     zu stornieren oder umzubuchen um die Kosten mög-                      9.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
     lichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis               Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung
     eingetreten, müssen Sie deshalb unverzüglich; spä-                    weder für den Eintritt, die Feststellung des Versi-
     testens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhö-                     cherungsfalles noch für die Feststellung oder den
     hen, stornieren. Dies gilt auch bei Erkrankungen, die                 Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht
     bei üblichem Heilungsverlauf bis zum Reisezeitpunkt                   bei Arglist.
     ausgeheilt sein sollten. Wir unterstützen Sie über               10. Wie hoch muss die Versicherungssumme ge-
     unseren Telefonservice bei der Entscheidung, ob und                  wählt werden?
     wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.                              10.1. Die Versicherungssumme pro versicherte
     8.2. Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu kön-                   Reise muss Ihrem vereinbarten Reisepreis inklusive
     nen, benötigen wir die folgenden Unterlagen:                         Reisevermittlungsentgelt entsprechen.
           a. die ausgefüllte Schadenanzeige                               10.2. Was passiert, wenn Sie eine zu niedrige Versi-
           b. die Buchungsunterlagen                                       cherungssumme wählen? Ist bei Eintritt des Versi-
           c. die originalen Stornierungsrechnungen so-                    cherungsfalls die Versicherungssumme niedriger
           wie den Nachweis, dass diese gezahlt wurden.                    als der Reisepreis der betroffenen Reise, liegt eine
           Im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung,                   Unterversicherung vor. Wir entschädigen Sie dann
           eines Ferienhauses, eines Mietwagens, ei-                       nur anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme
           nes Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei                        zum Reisepreis.
           Bootscharter muss eine Bestätigung des Ver-                11. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
           mieters darüber eingereicht werden, dass das                   Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt
           Objekt nicht weitervermietet werden konnte                     haben, werden die anerkannten Kosten nicht in voller
           d. bei medizinischen Gründen ist eine ärztli-                  Höhe übernommen. Sie tragen dann einen Teil des
           che Bescheinigung mit Diagnose und Behand-                     Schadens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20% der er-
           lungsdaten vorzulegen. Bitte beachten Sie,                     stattungsfähigen Kosten; mindestens aber 25 EUR je
           dass die Ereignisse nur nachgewiesen werden                    Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als
           können, wenn ein Arzt Sie unmittelbar vor der                  Maximalerstattung festgelegt sind.
           Stornierung oder Umbuchung persönlich unter-
           sucht hat. Bei Tod eine Sterbeurkunde                      II. Reisegepäckversicherung
           e. alle weiteren versicherten Ereignisse müs-
           sen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen                1.   Was ist versichert?
           nachweisen.                                                     Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen
     Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Be-                 Reisebedarfs der versicherten Person, einschließ-
     scheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behand-                  lich Geschenke und Reiseandenken, die auf der Rei-
     lungshistorie (Krankenblatt, Patientenquittung) oder                  se erworben wurden.
     ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie           2.   Wann besteht Versicherungsschutz für mitge-
     auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fach-                führtes Reisegepäck?
     ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.                            Wir leisten Entschädigung, wenn mitgeführtes Reise-
9.   Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-                        gepäck während der Reise abhandenkommt, zerstört
     heiten?                                                               oder beschädigt wird, durch:
     9.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn                           a. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räu-
     Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet-                         berische Erpressung, vorsätzliche Sachbe-
     zen.                                                                         schädigung durch Dritte.

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            b. Unfall, bei dem das Transportmittel zu                      6.1. Motorgetriebene Land-, Luft- und Wasserfahr-
            Schaden kommt.                                                 zeuge einschließlich Zubehör und Motoren.
            c. Feuer und Elementarereignisse.                              6.2. Fahrräder, Inline-Skates, Hängegleiter und
3.   Wann besteht Versicherungsschutz für aufgege-                         Gleitschirme, Segelsurfgeräte und Wintersportgerä-
     benes Reisegepäck?                                                    te, Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände ein-
                                                                           schließlich deren Zubehör.
     Wir leisten Entschädigung, wenn aufgegebenes Rei-
     segepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt                     6.3. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und
     wird. Sofern es sich in Gewahrsam eines Beförde-                      Dokumente aller Art; Ausweispapiere sind jedoch
     rungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes                       versichert (vgl. Abs. 5.4).
     oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
                                                                           6.4. Sachen mit überwiegendem Kunst- oder Lieb-
4.   Was passiert wenn mein Reisegepäck verspätet                          haberwert.
     ankommt?
                                                                           6.5. Mobiltelefone (Handys/Smartphones), EDV-
     Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde nicht fristge-                     Geräte (Laptops, Notebooks, Palm, mobile Navi-
     recht befördert und erreicht den Bestimmungsort                       gationssysteme etc.), sonstige Geräte der Unter-
     mind. 12 Std nach der versicherten Person. Dann                       haltungs- und Kommunikationselektronik, jeweils
     erstatten wir Ihre Auslagen für Ersatzkäufe, die not-                 einschließlich Zubehör, Datenträger und Software.
     wendig sind, um die Reise fortzuführen, bis max. 250
     EUR.                                                                  6.6. Kontaktlinsen, Brillen, Prothesen, Zahnspan-
                                                                           gen und Hilfsmittel jeder Art.
5.   In welcher Höhe wird entschädigt?
                                                                           6.7. Sachen, die üblicherweise nur zu beruflichen
     Sofern nachfolgend keine abweichende Summe ge-
                                                                           Zwecken mitgeführt werden.
     nannt ist, entschädigen wir Sie bis insgesamt maxi-
     mal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden                      6.8. Schäden, die durch die natürliche oder man-
     Fällen:                                                               gelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen,
                                                                           Abnutzung oder Verschleiß verursacht werden.
     5.1. Für zerstörte oder abhandengekommene Sa-
     chen erstatten wir den Zeitwert.                                      6.9. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-
                                                                           oder Stehenlassen.
     5.2. Für beschädigte Sachen werden notwendige
     Reparaturkosten, höchstens jedoch der Zeitwert                        6.10. Schäden, die während des Zeltens oder
     übernommen.                                                           Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes
                                                                           eintreten.
     5.3. Den Materialwert von Filmen, Bild-, Ton- und
     Datenträgern.                                                         6.11. Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt.
     5.4. Die amtlichen Gebühren für die Wiederbe-                    7.   Was ist nur eingeschränkt versichert?
     schaffung von Personalausweisen, Reisepässen,                         7.1. Nicht motorisierte Falt- und Schlauchboote
     Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapie-                     sowie andere nicht in Abs. 6.1 und 6.2 genannte
     ren.                                                                  Sportgeräte und deren jeweiliges Zubehör sind nur
     5.5.   Die Höchstentschädigung beträgt für:                           dann versichert, solange sie sich nicht in bestim-
                                                                           mungsgemäßem Gebrauch befinden.
            a. Schmucksachen und Sachen aus Edel-
            metall, Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate                  7.2. Schmucksachen und Sachen aus Edelmetall,
            einschließlich Zubehör je Versicherungsfall                    Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich
            maximal 50% der vereinbarten Versicherungs-                    des jeweiligen Zubehörs sind im Gepäck, das zur
            summe.                                                         Beförderung aufgegeben ist oder sich in abgestellten
            b. Geschenke und Reiseandenken, die auf                        Fahrzeugen sowie deren Anhängern befinden, nicht
            der versicherten Reise erworben wurden, je                     versichert.
            Versicherungsfall 10% der Versicherungssum-                    7.3. Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate
            me                                                             einschließlich Zubehör sind bis zu der in Abs. 5
6.   Was ist nicht versichert?                                             genannten Entschädigungsgrenze, jedoch dann
                                                                           mitversichert, wenn sie in persönlichem Gewahrsam

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     sicher verwahrt mitgeführt werden, einem Beher-                       das Beförderungsunternehmen nach der Entde-
     bergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben                            ckung unverzüglich, unter Einhaltung der jeweiligen
     sind, bestimmungsgemäß getragen oder benutzt                          Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben
     werden, in einem ordnungsgemäß verschlossenen                         Tagen, schriftlich über den Schaden zu informieren
     Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes                      und aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und
     verwahrt sind oder sich in einer bewachten Gardero-                   zu bescheinigen.
     be befinden. Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate
                                                                           9.4. Die versicherte Person ist verpflichtet, Schä-
     einschließlich Zubehör sind auch dann versichert,
                                                                           den nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern,
     wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht
                                                                           insbesondere Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B.
     einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunter-
                                                                           Bahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft) form- und
     nehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben
                                                                           fristgerecht geltend zu machen oder auf andere Wei-
     sind.
                                                                           se sicherzustellen, den Schadenfall unverzüglich
     7.4. Schmucksachen sowie Sachen aus Edelmetall                        bei uns anzuzeigen und Weisungen der Bayerischen
     sind bis zu der in Abs. 5 genannten Entschädigungs-                   zu beachten.
     grenze mitversichert, wenn sie in persönlichem Ge-
                                                                      10. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
     wahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden, einem
                                                                          heiten?
     Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben
     sind, bestimmungsgemäß getragen oder benutzt                         10.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn
     werden oder in einem ordnungsgemäß verschlosse-                      Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet-
     nen Raum eines Gebäudes oder eines Passagier-                        zen.
     schiffes verwahrt und außerdem in einem Safe oder                     10.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere
     einem anderen ortsfesten, verschlossenen Behältnis                    Leistung entsprechend der Schwere des Verschul-
     untergebracht sind.                                                   dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass
     7.5. Reisegepäck – außer die in Abs. 7.2 und 7.3                      Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt
     sowie die in Abs. 6 genannten Sachen – ist in einem                   haben.
     unbeaufsichtigten Wasserfahrzeug gegen Diebstahl,                     10.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
     Einbruchdiebstahl sowie vorsätzliche Sachbeschädi-                    Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung
     gung durch Dritte (s. Abs.2) nur versichert, wenn sich                weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
     die Sachen in einem fest umschlossenen und durch                      sicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
     Sicherheitsschloss gesicherten Innenraum (z. B.                       Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht
     Kajüte) des Wasserfahrzeuges befinden.                                bei Arglist.
8.   Was passiert, wenn Sie eine zu niedrige Versi-                   11. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
     cherungssumme wählen?                                                Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt
     Ist die Versicherungssumme niedriger als der Zeit-                   haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr
     wert des versicherten Reisegepäcks (Versicherungs-                   Eigenanteil beträgt 100 EUR je versicherten Fall. Dies
     wert), zahlen wir in Folge der Unterversicherung nur                 gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstat-
     nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum                       tung festgelegt sind.
     Versicherungswert (Unterversicherung).
9.   Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt                    III. Reisekrankenversicherung (inkl. Assistance)
     des Versicherungsfalls?
     9.1. Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemei-                 1.   Was ist versichert?
     nen Bestimmungen beachten.                                            1.1. Sie erkranken oder erleiden einen Unfall wäh-
                                                                           rend Ihrer Reise im Ausland?
     9.2. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck
     müssen dem Beförderungsunternehmen oder Be-                           Wir erstatten die Kosten der Heilbehandlung im Aus-
     herbergungsbetrieb unverzüglich gemeldet werden.                      land, sowie den Krankentransport für eine versicher-
     Hierüber ist eine Bescheinigung des betreffenden                      te Person.
     Unternehmens einzureichen.
                                                                           1.2. Eine versicherte Person verstirbt im Aus-
     9.3.   Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist                    land?

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     Wir erstatten die Bestattungskosten im Ausland, oder                  vertretbaren Rücktransports der versicherten Per-
     die Überführung.                                                      son in das Ihrem Wohnort nächstgelegene geeigne-
                                                                           te Krankenhaus.
2.   Welche Kosten werden bei einer Heilbehandlung
     im Ausland übernommen?                                                4.2. Wir übernehmen die Kosten für den medizi-
     Der Versicherer übernimmt die Kosten für medizi-                      nisch notwendigen Krankentransport zur stationä-
     nisch notwendige Heilbehandlungen, sowie ärztlich                     ren Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus
     verordnete Arzneimittel. Hierzu zählen:                               im Ausland.

     2.1. Ambulante Heilbehandlungen durch einen Arzt                 5.   Welche Kosten werden im Todesfall übernom-
     (nicht aber durch einen Heilpraktiker).                               men?
                                                                           5.1. Bestattung der versicherten Person am Ster-
     2.2. Stationäre Behandlung im Krankenhaus ein-
                                                                           beort im Ausland, bis 10.000 EUR.
     schließlich unaufschiebbarer Operationen.
                                                                           5.2. Alternativ die unmittelbaren Kosten für die
     2.3. Schulmedizinisch anerkannte und ärztlich
                                                                           Überführung der verstorbenen versicherten Per-
     verordnete Heilmaßnahmen, Arznei- und Verbands-
                                                                           son, bis 10.000 EUR.
     mittel.
                                                                      6.   Was ist nicht versichert?
     2.4. Schmerzstillende Zahnbehandlungen und
     Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung bis 250 EUR                   Der Versicherer übernimmt keine Kosten für:
     je Versicherungsfall.                                                 6.1. Heilbehandlungen oder andere ärztlich ange-
     2.5. Provisorischer Zahnersatz oder provisorische                     ordnete Maßnahmen, wenn zum Zeitpunkt Ihres Rei-
     Zahnprothese nach einem Unfall bis 250 EUR je                         seantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
     Versicherungsfall.                                                    der Bundesrepublik Deutschlands für Ihr Reiseziel
                                                                           oder Ihr Reiseland bestand.
     2.6. Medizinisch notwendige Hilfsmittel (z.B.
     Gehstütze, Miete eines Rollstuhls) bis 1.000 EUR                      6.2. Heilbehandlungen, die Grund der Reise wa-
     pro Versicherungsfall.                                                ren. Dies gilt auch wenn diese ärztlich angeordnet
                                                                           sind.
     2.7. Übersteigt eine Heilbehandlung oder Sonstige
     Maßnahme das medizinisch notwendige Maß?                              6.3. Heilbehandlungen oder andere ärztlich ange-
                                                                           ordnete Maßnahmen, die vor Antritt der versicher-
     Dann können wir unsere Leistung auf einen angemes-                    ten Reise feststanden oder mit denen die versi-
     senen Betrag reduzieren. Die berechneten Honorare                     cherte Person nach den ihr bekannten Umständen
     und Gebühren dürfen den, in dem betreffenden Land                     rechnen musste.
     als allgemein üblich und angemessen betrachteten
     Umfang nicht übersteigen. Anderenfalls können wir                     6.4. Behandlungen von Alkohol-, Drogen-, oder
     die Erstattung auf die landesüblichen Sätze kürzen.                   anderen Suchterkrankungen einschließlich Entzug-
                                                                           und Entwöhnungsbehandlungen. Erkrankungen und
3.   Welche Kosten werden bei Schwangerschaft im                           Unfälle, die ursächlich auf Alkohol-, Drogen-, oder
     Ausland übernommen?                                                   Medikamentenmissbrauch der versicherten Person
     3.1. Ärztliche Behandlung von akuten Schwanger-                       zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht versichert.
     schaftskomplikationen.
                                                                           6.5. Massagen, Lymphdrainagen, Fango, Akupunk-
     3.2. Unaufschiebbare medizinisch indizierte                           tur oder Wellnessbehandlungen.
     Schwangerschaftsunterbrechungen.
                                                                           6.6. Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen
     3.3. Entbindung von Frühgeburten bis zur 36.                          oder Prothesen.
     Schwangerschaftswoche.
                                                                           6.7. Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende
     3.4. Fehlgeburten bis zu 36. Schwangerschaftswo-                      Behandlungen oder Reparaturen von Zahnprothesen
     che.                                                                  und Provisorien hinausgehen.
4.   Welche Kosten werden bei Krankentransport und                         6.8. Psychoanalytische und psychotherapeutische
     Krankenrücktransport übernommen?                                      Behandlungen, sowie Hypnose.
     4.1. Die Kosten des medizinisch sinnvollen und

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     6.9. Untersuchungen und Behandlungen wegen                            zentrale aufnehmen:
     Schwangerschaft. Entbindungen nach Schwanger-                               a. vor Beginn einer stationären Heilbehand-
     schaftswoche 36.                                                            lung.
     6.10. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.                                     b. vor Durchführung von Krankenrücktrans-
                                                                                 porten.
     6.11. Behandlungen durch Ehe-/Lebenspartner,
     Eltern oder Kinder.                                                         c. vor Bestattungen im Ausland oder vor
                                                                                 Überführungen im Todesfall.
     6.12. Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Ver-
     letzungen und deren Folgen.                                           10.3. Eingereichte Rechnungen müssen den Na-
                                                                           men des Rechnungsausstellers sowie den Vor- und
     6.13. Versuchten oder vollendeten Suizid und des-                     Zunamen sowie das Geburtsdatum der behandel-
     sen Folgen.                                                           ten Person tragen, ferner die Krankheitsbezeich-
     6.14. Pflegebedürftigkeit und Verwahrung.                             nung enthalten und nach Behandlungsdaten und
                                                                           vorgenommenen Leistungen spezifiziert sein. Hat
7.   Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten ver-                         sich ein anderer Versicherer oder eine gesetzliche
     sichert?                                                              Krankenversicherung an den Kosten beteiligt, so
     Erleidet eine versicherte Person im Ausland einen                     sind Zweitschriften der Belege bzw. Rechnungen mit
     Unfall und muss deshalb gesucht, gerettet oder ge-                    Leistungsvermerk und Erstattungsbetrag oder Ableh-
     borgen werden? Wir übernehmen hierfür nachweis-                       nungsvermerk erforderlich. Rezepte sind zusammen
     lich angefallene Kosten bis 10.000 EUR pro Versiche-                  mit der Arztrechnung einzureichen, die Rechnung
     rungsfall.                                                            über Heilmittel zusammen mit der Verordnung, aus
8.   Sie haben Fragen zur ärztlichen Versorgung im                         der das verordnete Medikament, der Preis und der
     Ausland?                                                              Quittungsvermerk deutlich hervorgehen müssen. Bei
                                                                           Zahnbehandlung müssen die Belege die Bezeich-
     Wir informieren Sie vor oder während Ihrer Reise über                 nung der behandelten Zähne und der daran vorge-
     die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung. Soweit                   nommenen Behandlung tragen.
     möglich benennen wir Ihnen einen deutsch oder eng-
     lisch sprechenden Arzt.                                          11. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
                                                                          heiten?
9.   Wie helfen wir Ihnen bei Krankenhausaufenthal-
     ten?                                                                 11.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn
                                                                          Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet-
     9.1. Falls es erforderlich wird, stellen wir über                    zen.
     einen von uns beauftragen Arzt den Kontakt zu den
     behandelnden Ärzten im Krankenhaus her, und zie-                      11.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere
     hen Ihren Hausarzt hinzu. Wir sorgen für die Über-                    Leistung entsprechend der Schwere des Verschul-
     mittlung von Informationen zwischen den beteiligten                   dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass
     Ärzten.                                                               Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt
                                                                           haben.
     9.2. Wir stellen, soweit erforderlich, die Verbindung
     zwischen dem Hausarzt der versicherten Person                         11.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
     und dem behandelnden Arzt im Krankenhaus her.                         Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung
     Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, in dem Sie                       weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
     behandelt werden, sofern erforderlich, eine Kos-                      sicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
     tenübernahmeerklärung ab. Wir übernehmen dann                         Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht
     insoweit auch die Abrechnung mit dem Krankenhaus.                     bei Arglist
10. Welche Obliegenheiten haben Sie im Schaden-                       12. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
    fall?                                                                 Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt
    10.1. Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemei-                     haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr
    nen Bestimmungen beachten.                                            Eigenanteil beträgt 100 EUR je versicherten Fall. Dies
                                                                          gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstat-
     10.2. Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger                    tung festgelegt sind.
     müssen unverzüglich Kontakt zu unserer Notfall-

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                                                                      Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchge-
                                                                      führte medizinische Untersuchungen. Sie werden
C (Glossar)                                                           durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Pa-
                                                                      tienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blutzu-
Abbruch der Reise:                                                    ckerspiegels bei Diabeteserkrankung.
Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn Sie den Auf-
                                                                      Medizinisch notwendig:
enthalt außerplanmäßig endgültig beenden und nach
Hause zurückreisen müssen.                                            1.    Behandlungen und diagnostische Verfahren
                                                                      sind nur versichert, wenn sie alle folgenden Voraus-
Antritt der Reise/Reiseantritt:                                       setzungen erfüllen:
Im Rahmen der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-                            a. Sie dienen einem diagnostischen, kurati-
versicherung ist die Reise angetreten, wenn Sie Ihre                        ven und/oder palliativen Zweck.
erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch nehmen.                            b. Sie sind schulmedizinisch anerkannt und
Arbeitsplatzwechsel:                                                        angemessen.
Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer                        c. Die medizinische Diagnose und/oder die
sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeit-                        verschriebene Behandlung müssen mit allge-
geber auflöst und ein neues Arbeitsverhältnis be-                           mein akzeptierten medizinischen Verfahren
ginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens                          übereinstimmen. Nicht medizinisch notwendig
zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.                                        sind insbesondere Behandlungen, die Sie ge-
                                                                            gen ärztlichen Rat vornehmen lassen.
Arbeitsverhältnis:
                                                                      2.     Medizinische Leistungen oder Versorgungen
Arbeitsverhältnis bezeichnet das, durch einen Ar-
                                                                      müssen medizinisch notwendig und angemessen
beitsvertrag geregelte, sozialversicherungspflichtige
                                                                      sein. Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Punkte
Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeit-
                                                                      erfüllt sind:
geber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die
                                                                              a. Sie sind erforderlich, um Ihren Zustand,
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit
                                                                              Ihre Erkrankung oder Verletzung zu diagnosti-
einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden.
                                                                              zieren oder zu behandeln.
Sie müssen zumindest auf eine Dauer von einem Jahr
angelegt sein.                                                                b. Die Beschwerden, die Diagnose und die
                                                                              Behandlung stimmen mit der zugrundeliegen-
Ausland:                                                                      den Erkrankung überein.
Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land,                        c. Sie stellen eine angemessene Art und Stu-
in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.                               fe der medizinischen Versorgung dar.
Auswärtiges Amt:                                                              d. Sie werden über einen angemessenen Be-
Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Aus-                               handlungszeitraum hinweg erbracht.
landsvertretungen den Auswärtigen Dienst. Das Aus-                    Mitreisende Personen:
wärtige Amt veröffentlicht umfangreiche Informatio-
                                                                      Sie haben Ihre Reise auf einer Buchungsbestätigung
nen zu allen Staaten der Welt (Beispiel: Reise- und Si
                                                                      für maximal sechs andere Personen (davon maximal
cherheitshinweise;Reisewarnungen).
                                                                      vier Erwachsene) gebucht? Dann können zusätzlich
Betreuungspersonen:                                                   Ihre Mitreisenden sowie deren Verwandte einen Ver-
Betreuungspersonen sind Diejenigen, die Ihre mitrei-                  sicherungsfall auslösen. Diese Begrenzung gilt nicht
senden oder nicht mitreisenden minderjährigen Kin-                    für mitreisende versicherte Personen im Familientarif.
der oder pflegebedürftigen Verwandten offiziell be-                   Öffentliche Verkehrsmittel:
treuen.
                                                                      Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche
Elementarereignisse:                                                  Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder
Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel;                    Wasserfahrzeuge, die einem festen Fahrplan folgen.
Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawi-                        Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transport-
nen; Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch.                             mittel, die im Rahmen von Rundfahrten/ Rundflügen
                                                                      verkehren; Mietwagen; Taxis; Kreuzfahrtschiffe.
Kontrolluntersuchungen:

Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021                                       Seite 14
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