Travel Card Jahresversicherung VIP - Reiseversicherung Vergleich
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Travel Card Jahresversicherung VIP Versicherte Reisen: Versichert sind alle Ihre Reisen Information zum Versicherer: bis 365 Tage, die Sie weltweit unternehmen. Dauert die einzelne Reise länger als 52 Tage, endet der Ver- BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG sicherungsschutz in der Auslandsreisekrankenversi- Thomas-Dehler-Str. 25 cherung, der Reisegepäckversicherung und im Rei- 81737 München seabbruchschutz mit Ende des Tages 52 der Reise. Tel: 089 6787-0 Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren Fax: 089 6787-9150 gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss die Entfernung E-Mail: info@diebayerische.de zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen. Reisen Sie innerhalb des Landes, Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Alexander Hemmelrath in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die Entfer- Vorstand: Martin Gräfer (Vorsitzender), nung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr Thomas Heigl, Dr. Herbert Schneidemann als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendienst- Registergericht: München HR B 262 tätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen dem Ust-ID-Nr.: DE 129 274 448 gewöhnlichen Aufenthalt und der Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Ihr Ansprechpartner für Vertragsfragen TMG Reiseversicherungen Abschlussfristen: Versichert sind alle Reisen deren Kölner Str. 16 Beginn bei Vertragsbeginn noch mindestens 30 Tage 42119 Wuppertal in der Zukunft liegt. Wenn zwischen Reisebuchung Tel.: 0202 243 19 617 und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die E-Mail: dl@versicherungspaket.de Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versiche- Ihr Ansprechpartner im Schadenfall rungsbeginn abzuschließen. TravelProtect GmbH Alfred Nobel Str. 20 Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene (unabhängig 97080 Würzburg vom Wohnsitz). Tel.: 0931 304298-04 E-Mail: schaden@travelprotect.de Familie: Als Familie gelten bis zu zwei Erwachsene und in der Versicherungspolice genannte Kinder bis Hilfe im Notfall? zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Es muss kein Bei medizinischen Notfällen im Ausland gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. kontaktieren Sie unsere 24 Std. Notfall Hotline: Tel: +49 (0) 89 / 4 55 60 – 307 Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs- jahres in Textform (z.B. Brief, E-Mail) gekündigt wird. Erreichen der Altersgrenze 65 Jahre: Erreicht eine versicherte Person die Altersgrenze von 65 Jahren während der Laufzeit des Vertrages, fällt die Prämie ab 65 Jahren bei der folgenden Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an. Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 1
Travel Card Jahresversicherung VIP Allgemeine Bedingungen für die Travel Card Rei- seversicherung der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG (im Folgenden kurz die Bayerische A (Allgemeine Bestimmungen) genannt). Die Regelungen gelten für alle Reiseversi- cherungen der Bayerischen. Artikel 1. Wer ist versicherte Person? Sie sind versicherte Person, wenn Sie im Versiche- rungsschein namentlich genannt sind oder zum dort Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männ- beschriebenen Personenkreis gehören. liche Form gewählt. Nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Artikel 2. Wer kann Versicherungsnehmer sein? 2.1. Versicherungsnehmer kann sein, wer einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder Inhaltsverzeichnis eine vertragliche Erklärung in Deutschland vornimmt. 2.2. Die Voraussetzungen sind auf unser Ver- A (Allgemeine Bestimmungen) langen nachzuweisen. Sind diese nicht gegeben, Hier finden Sie insbesondere Erläuterungen zu Ab- kommt ein Versicherungsvertrag, trotz Prämienzah- schlussfristen, dem versicherten Personenkreis, zur lung, nicht zustande. Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang, sowie allgemeine Hinweise, Artikel 3. Was passiert, wenn eine Altersgrenze die Sie im Schadenfall beachten müssen. erreicht wird? 3.1. Hat ein versichertes Kind (Familientarif) wäh- rend der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollen- B (Besonderer Teil) det (= 21. Geburtstag), so endet der Versicherungs- schutz mit Ende des Versicherungsjahres. I) Reiserücktrittversicherung (inkl. Rei- seabbruchschutz) 3.2. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Alter der ältesten versicherten Person. II) Reisegepäckversicherung Hat der Versicherungsnehmer oder eine versi- cherte Person während der Vertragslaufzeit das III) Reisekrankenversicherung (inkl. As- 65. Lebensjahr vollendet (= 65. Geburtstag), besteht sistance) der Versicherungsschutz bis zum Ende des Versi- cherungsjahres. Für das darauffolgende Versiche- Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der rungsjahr wird die Prämienhöhe neu berechnet. versicherten Leistungen und der versicherten Ereig- Hierauf und auf das damit verbundene Sonderkün- nisse. digungsrecht weisen wir Sie spätestens 6 Wochen vor Ende des Versicherungsjahres ausdrücklich hin. Wird der Vertrag nicht gekündigt, ist mit Beginn C (Glossar) des neuen Versicherungsjahres die dann geltende Hier finden Sie Erläuterungen zu einzelnen Begriffen Prämie für Ihren neuen Tarif zu zahlen. aus den Abschnitten A und B. 3.3. Hat eine der versicherten Personen während der Vertragslaufzeit das 80. Lebensjahr vollendet (= 80. Geburtstag) besteht der Versicherungsschutz bis In den Wichtigen Verbraucherinformationen finden zum Ende des Versicherungsjahres unverändert Sie Informationen zum Widerrufsrecht und zu Be- weiter. Danach endet der Versicherungsschutz auto- schwerdemöglichkeiten. matisch mit Ende des Versicherungsjahres. Artikel 4. Für welche Reisen gilt der Versiche- In den DSGVO Informationen für Kunden der Baye- rungsschutz? rischen, finden Sie Hinweisen und Informationen zur Datenverarbeitung. 4.1. Versichert sind alle Ihre Reisen, die Sie welt- weit innerhalb eines Versicherungsjahres unter- Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 2
Travel Card Jahresversicherung VIP nehmen. der versicherten Reise. 4.2. Dauert die einzelne Reise länger als 52 Tage, 5.4. Der Versicherungsschutz verlängert sich über endet der Versicherungsschutz in der Auslandreise- das planmäßige Ende hinaus, wenn Sie Ihre Reise krankenversicherung, der Reisegepäckversicherung aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, und im Reiseabbruchschutz mit Ende des Tages 52 nicht wie geplant beenden können. der Reise. Eine Reise im Sinn der Bedingungen liegt vor, wenn: Artikel 6. Wie ist die Vertragslaufzeit? Wie kann der Zielort mindestens 50 km von Ihrem der Vertrag beendet werden? Wohn-/ Abreiseort entfernt ist. 6.1. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der sie mindestens ein gebuchtes Transportmit- Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um tel oder eine gebuchte Unterkunft beinhaltet. ein weiteres Jahr, wenn dem Versicherer oder dem Versicherungsnehmer nicht einen Monat vor Ablauf diese innerhalb des Versicherungszeitrau- des Versicherungsjahres eine Kündigung in Text- mes stattfindet. form zugeht. Fahrten und Gänge zwischen Ihrem Wohn- ort und Ihrer Arbeitsstätte, sowie berufliche 6.2. Tritt ein Versicherungsfall ein, können sowohl Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise. der Versicherungsnehmer, als auch der Versi- cherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist bis 4.3. Ihre Reise kann auch aus mehreren Baustei- einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen nen bestehen. Eine Reise ist erst mit Rückkehr zum über die Entschädigung zulässig. Der Versiche- Heimatort beendet. rungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu 4.4. Endet das Versicherungsjahr während der einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf Reise, besteht Versicherungsschutz nur fort, wenn des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Der der Vertrag ungekündigt ist. Versicherer kann mit einer Frist von einem Monat kündigen. Artikel 5. Wann beginnt und wann endet der Ver- sicherungsschutz? Artikel 7. Wann ist die Prämie zu zahlen? Was müssen Sie beachten? Beginn ist der in Ihrer Versicherungspolice ausgewie- sen Versicherungsbeginn. 7.1. Die erste oder einmalige Prämie ist sofort nach Beginn des Versicherungsvertrags fällig. Sie ist 5.1. Reiserücktrittversicherung mit Erhalt des Versicherungsscheins im Lastschrift- a. Sie haben die Reise nach Versicherungs- verfahren zu zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, beginn gebucht? Ihr Versicherungsschutz be- wenn wir die Prämie zum Fälligkeitstag abbuchen ginnt bei Reisen, die innerhalb der Vertragslauf- können und der Kontoinhaber einem berechtigten zeit gebucht wurden, mit der Reisebuchung. Einzug nicht widerspricht. b. Sie haben Ihre Reise vor Vertragsab- 7.2. Wird die Erstprämie oder Einmalprämie nicht schluss gebucht? Es besteht Versicherungs- rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherer, solange die schutz, sofern zwischen Versicherungsbeginn Zahlung nicht erfolgt ist, vom Versicherungsvertrag und Reiseantritt noch mindestens 30 Tage zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versiche- liegen. Für Reisebuchungen, bei denen zwi- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten schen Buchung und Reisebeginn weniger als hat. Ist die Erst- oder Einmalprämie bei Eintritt des 30 Tagen liegen, besteht Versicherungsschutz, Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer wenn der Versicherungsvertrag spätestens drei nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Tage nach Reisebuchung mit sofortigem Versi- der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht cherungsbeginn abgeschlossen wird. zu vertreten hat. 5.2. Bei den übrigen Versicherungsbausteinen und 7.3. Die Folgeprämien sind zum Beginn des Sparten beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Antritt vereinbarten Prämienzeitraumes fällig und werden, der Reise. wenn nicht anders vereinbart, vom Konto des Versi- 5.3. Ihr Versicherungsschutz endet mit dem verein- cherungsnehmers abgebucht. Kann die Folgeprä- barten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beendigung mie zu diesem Termin nicht abgebucht werden, oder Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 3
Travel Card Jahresversicherung VIP wird die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der und die Folgen der Nichtausübung hin. Der Versi- Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zah- cherungsnehmer kann dann den Versicherungsver- lungsfrist in Textform von mindestens zwei Wochen trag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum setzen.Diese Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, Zeitpunkt der Wirksamkeit der vorgenannten Ände- wenn der Versicherer darin die rückständigen Beträ- rung kündigen. Die Änderung wird wirksam, wenn ge der Prämie einzeln beziffert. der Versicherungsnehmer das Versicherungsver- hältnis nicht fristgemäß kündigt. Die Kündigungs- 7.4. Tritt nach Ablauf der Frist ein Versicherungs- möglichkeit besteht für den Versicherungsnehmer fall ein, ist der Versicherer von der Leistungspflicht nicht, sofern sich lediglich die Versicherungssteuer befreit. erhöht. Zur Wahrung der vorgenannten Frist durch 7.5. Der Versicherer kann den Vertrag fristlos kün- den Versicherungsnehmer genügt die rechtzeitige digen, wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf Absendung. der Frist noch mit der Zahlung in Verzug ist. Wird die Zahlung des angemahnten Betrags innerhalb eines Artikel 9. In welchen Fällen besteht für Sie kein Monats nach Wirksamkeit der Kündigung nachge- Versicherungsschutz? holt, entfällt die Kündigung und der Vertrag besteht 9.1. Es besteht kein Versicherungsschutz bei fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Schäden durch: Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten a. Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnah- sind, besteht kein Versicherungsschutz. men Artikel 8. Wann ändert der Versicherer die Beiträ- b. Kernenergie oder sonstige ionisierende ge und die Versicherungsbedingungen? Strahlung 8.1. Der Versicherer ist berechtigt, den Versiche- c. Maßnahmen der Staatsgewalt (z.B. Be- rungsbeitrag (Prämie) mit Wirkung ab Beginn der schlagnahmung, Sperrung des öffentlichen nächsten Versicherungsperiode ohne Änderung des Verkehrs, Einreiseverweigerung) Umfangs des Versicherungsschutzes einseitig anzu- d. Einsatz von CBRN-Waffen passen, soweit der Versicherungsvertrag zum Ände- e. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereig- rungszeitpunkt für den Versicherer ordentlich kündbar nisse, innere UnruheBefinden Sie sich in ei- ist. Bei einer Erhöhung des Beitrags darf der neue nem Land, in dem überraschend eines dieser Beitrag den zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung für Ereignisse ausbricht? Dann haben Sie für die Neuverträge mit gleichem Deckungsumfang gelten- ersten 14 Tage nach Beginn des jeweiligen Er- den Beitragssatz nicht übersteigen. Es gilt Abs. 8.2. eignisses Versicherungsschutz. Diese Erweite- 8.2. Der Versicherer ist berechtigt, die Versi- rung gilt nicht, wenn Sie aktiv an einem dieser cherungsbedingungen mit Wirkung ab Beginn der Ereignisse teilnehmen. nächsten Versicherungsperiode zu ändern, wenn 9.2. Für Schäden, die von Ihnen vorsätzlich herbei- dies der Umstellung der Versicherungsbedingungen geführt wurden. auf die zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit vom Versi- cherer im Neugeschäft verwendeten Bedingungen 9.3. Expeditionen sind, sofern nicht anders verein- dient und der Versicherungsvertrag zum Änderungs- bart, nicht im Versicherungsschutz enthalten. zeitpunkt für den Versicherungsnehmer ordentlich 9.4. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn kündbar ist. Die angepassten Versicherungsbedin- Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. gungen werden dem Versicherungsnehmer unter Embargos der Europäischen Union oder der Bundes- Kenntlichmachung der Unterschiede zum bisherigen republik Deutschland, die auf die Vertragsparteien Vertragsinhalt schriftlich bekannt gegeben und erläu- direkt anwendbar sind, dem Versicherungsschutz tert. entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, 8.3. Der Versicherer unterrichtet den Versiche- Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die rungsnehmer rechtzeitig, mindestens einen Monat durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen vor deren Wirksamkeit, über eine Beitragserhöhung werden, soweit diese nicht europäischen oder deut- nach Abs. 8.1 oder einer Bedingungsänderung nach schen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Abs. 8.2 und weist diesen auf sein Kündigungsrecht 9.5. Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 4
Travel Card Jahresversicherung VIP jeweiligen Besonderen Teil genannten Ausschlüssen. sere Entscheidung zugegangen ist. Artikel 10. Was müssen Sie im Schadenfall unbe- Artikel 12. Wann und in welcher Höhe erhalten dingt unternehmen (Obliegenheiten)? Sie Ihre Entschädigung? Sie sind verpflichtet: 12.1. Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, zahlen wir die Entschädigung innerhalb von zwei 10.1. alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten Wochen an Sie aus. Die Erstattung erfolgt aus- führen könnte (Schadensminderungspflicht). schließlich per Überweisung auf das Konto eines 10.2. uns den Schaden unverzüglich anzuzeigen. Kreditinstituts. 10.3. uns das Schadenereignis und die Folgen 12.2. Für die Reiserücktrittversicherung gilt: Ist die wahrheitsgemäß zu schildern. Versicherungssumme (versicherter Reisepreis) bei Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als der 10.4. uns jede zumutbare Untersuchung über die Reisepreis (Unterversicherung) ersetzen wir den Ursache und die Höhe des Schadens und über den Schaden nur anteilig nach dem Verhältnis der Versi- Umfang unserer Leistungspflicht zu ermöglichen. cherungssumme zum Reisepreis. 10.5. uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge- mäß zu erteilen. Artikel 13. Was gilt, wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte haben? 10.6. uns das Schadenereignis durch geeignete Nachweise zu belegen. Zum Nachweis haben Sie 13.1. Ist im Versicherungsfall ein Dritter Kraft Ge- die Originalrechnungen und -belege einzureichen setzes ersatzpflichtig? Dann gehen diese Ansprüche und gegebenenfalls die Ärzte von der Schweige- auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen und pflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis der Daten Ihnen hierdurch kein Nachteil entsteht. für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder 13.2. Falls Ansprüche im Sinne des Abs. 13.1 nicht unseres Leistungsumfangs erforderlich ist. Kraft Gesetzes auf uns übergehen, können wir von Ihnen verlangen, dass Sie diese an uns abtreten, Artikel 11. Wann verlieren Sie den Anspruch auf sofern wir Sie entschädigen. Versicherungsleistung durch Obliegenheitsver- letzung und Verjährung? 13.3. Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus ande- ren privatrechtlichen Versicherungsverträgen oder 11.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn vom Sozialversicherungsträger zu, dann geht die Sie die oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich Leistungspflicht des anderweitigen Vertrags diesem verletzen. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir Vertrag vor. Dies gilt auch, wenn der andere Vertrag berechtigt, die Leistung in einem Umfang zu kürzen, ebenfalls eine solche (Subsidiaritäts-) Klausel bein- welcher der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. haltet. Wenn Sie den Versicherungsfall unter Vorlage Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Oblie- von Originalbelegen bei uns melden, treten wir in genheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Vorleistung. 11.2. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung Artikel 14. Welche Form gilt für die Abgabe von weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- Willenserklärungen oder Anzeigen? sicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Anzeigen und Willenserklärungen bedürfen der Text- Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, form (Brief, Fax, E-Mail), soweit nicht ausdrücklich wenn Sie arglistig gehandelt haben. etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt für den Versi- 11.3. Ihr Anspruch auf Versicherungsleistung ver- cherungsnehmer und uns. jährt nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten Kenntnis haben müssen. Wenn Sie Ihre Ansprüche bei uns angezeigt haben, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis Ihnen un- Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 5
Travel Card Jahresversicherung VIP Artikel 15. Welches Gericht ist zuständig und 3. Welche Ereignisse sind versichert? welches Recht wird angewandt? Medizinische Ereignisse: Sie können zwischen dem Gerichtsstand München, 3.1. unerwartet schwere Erkrankung oder dem Ort in Deutschland, an welchem Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder Ihren a. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn gewöhnlichen Aufenthalt haben, wählen. sie nach Versicherungsbeginn oder bei beste- hendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. B (Besonderer Teil) b. Eine physische Erkrankung gilt als schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträch- tigung so stark ist, dass die Reise nicht wie ge- I. Reiserücktrittversicherung plant durchgeführt werden kann. c. Eine psychische Erkrankung gilt dann 1. Welche Versicherungsbausteine sind enthalten? als schwer, wenn: 1.1. Reiserücktrittversicherung der gesetzliche oder private Kran- Im Rahmen der Reiserücktrittversicherung bekom- kenversicherungsträger eine ambulante men Sie Kosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise stor- Psychotherapie genehmigt, oder nieren oder umbuchen müssen. Außerdem werden sie durch Attest eines Facharztes für über diesen Baustein Kosten für einen verspäteten Psychiatrie nachgewiesen wird, oder Reiseantritt und die Umbuchung eines Doppelzim- eine stationäre Behandlung erfolgt mers in ein Einzelzimmer erstattet. d. Eine Erkrankung eines nicht mitreisenden 1.2. Reiseabbruchschutz Verwandten ist schwer, wenn Ihre Anwesen- Im Rahmen des Reiseabbruchschutzes bekommen heit vor Ort erforderlich ist Sie Kosten erstattet, wenn ein Abbruch der Reise 3.2. unerwartete Verschlechterungen bereits be- erfolgen muss oder Sie Ihren Aufenthalt außerplan- stehender Erkrankungen, wenn in den letzten sechs mäßig verlängern müssen, oder Sie eine Rundreise Monaten vor Reisebuchung keine Behandlung dieser unterbrechen müssen. Erkrankung erfolgt ist. Nicht als Behandlung zählen 1.3. Verspätungsschutz Kontrolluntersuchungen. Im Rahmen des Verspätungsschutzes bekommen 3.3. Tod Sie Mehr- und Verpflegungskosten erstattet, wenn 3.4. schwere Unfallverletzung Sie aufgrund der Verspätung eines öffentlichen Ver- kehrsmittels oder eines Unfalls Ihres KFZ ein ge- 3.5. Eintritt einer Schwangerschaft buchtes Anschlussverkehrsmittel verpassen. 3.6. Unverträglichkeit von Impfungen 2. Wer kann einen Versicherungsfall auslösen? 3.7. Bruch von Prothesen bzw. unerwartete Versichert ist, wenn eines der unter Abs. 3 genannten Lockerung von implantierten Gelenken Ereignisse eine der folgenden Personen betrifft eine: 3.8. Termin zur Spende von Organen oder Gewe- 2.1. Versicherte Person ben (z. B. Knochenmark) 2.2. Risikoperson 3.9. Termin für eine Transplantation Verwandte Berufliche oder schulische Ereignisse: Betreuungspersonen 3.10. Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender mitreisende Personen Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebs- bedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber 3.11. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ein- schließlich Arbeitsplatzwechsel Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 6
Travel Card Jahresversicherung VIP 3.12. Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung Verspätung: ist: Sie oder eine bei uns versicherte Risikoperson 3.21. Sie versäumen ein gebuchtes und versicher- ist für einen Zeitraum von mindesten drei aufein- tes Anschlussverkehrsmittel wegen Verspätung eines anderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der Stunden monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mind. 35% verringern. 3.22. Sie versäumen ein gebuchtes und versicher- tes Anschlussverkehrsmittel wegen eines Verkehrs- 3.13. Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, unfalls Ihres KFZ (bzw. eines Firmen- oder Leasing- des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen fahrzeuges, welches Sie privat nutzen dürfen) Ökologischen Jahres 4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, 3.14. Wiederholung von nicht bestandenen Prü- damit die Versicherungsleistungen erbracht fungen an einer Schule/Universität, die wiederholt werden? werden müssen, um eine Verlängerung des Schul- Sie erhalten die unter Abs. 5 aufgeführte Leistung, besuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ wenn alle folgenden Voraussetzungen während der Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, Dauer des Versicherungsschutzes erfüllt sind: dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin 4.1. Das versicherte Ereignis tritt vor der Stornie- für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versi- rung ein und betrifft Sie oder eine Risikoperson cherte Reisezeit fällt 4.2. Bei Abschluss der Versicherung war mit die- 3.15. Nichtversetzung eines Schülers, wenn sich um sem Ereignis nicht zu rechnen eine Schul- oder Klassenreise handelt 4.3. Sie haben die Reise storniert oder abgebro- Weitere Ereignisse: chen, weil dieses Ereignis eingetreten ist 3.16. Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feu- 4.4. Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zumutbar er, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat oder möglich, Ihre Reise planmäßig durchzuführen eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der 5. Welche Kosten werden übernommen? Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist. Reiserücktrittversicherung Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer 5.1. Was ist versichert, wenn Sie eine Reise mitreisenden Risikoperson am Schadenort ist erfor- stornieren? Sofern nachfolgend keine abweichende derlich, um den Schaden festzustellen Summe genannt ist, erstatten wir Ihnen insgesamt 3.17. Gerichtliche Ladung einer versicherten Per- maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme: son, sofern das zuständige Gericht einer Verschie- a. die nachweislich vertraglich geschuldeten bung des Termins, aufgrund der gebuchten Reise Stornokosten. nicht zustimmt b. zusätzliche Reisevermittlungsentgelte 3.18. Einreichung der Scheidungsklage einer ver- bis zu 100 EUR pro Person und Versicherungs- sicherten Person (bei einvernehmlicher Trennung, fall, sofern diese bei Buchung vertraglich mit der dementsprechende Antrag) beim zuständigen dem Reisevermittler vereinbart wurden. Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise c. Gebühren zur Erteilung eines Visums bis der betroffenen Ehepartner 100 EUR pro Person und Versicherungsfall, sofern die Visaausgabestelle das Visum erteilt 3.19. Diebstahl von Reisedokumenten, die für die hat. Ausreise erforderlich sind, sofern diese in der bis zur Abreise verbleibenden Zeit nachweislich nicht 5.2. Sie müssen Ihre Reise verspätet antreten? wiederbeschafft werden können Wir erstatten insgesamt maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung 3.20. Unerwartete und schwere Erkrankung, schwe- der Reise angefallen wären (maximal jedoch bis zur re Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Höhe der Versicherungssumme): eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze a. zusätzlich entstandene Anreisekosten. Die Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 7
Travel Card Jahresversicherung VIP neue Anreise muss der Art und Qualität des ur- erstattet. sprünglich gebuchten Verkehrsmittels entspre- 5.8. Auf Grund eines Feuers oder Elementarer- chen. eignisses am Urlaubsort können Sie Ihre Reise b. anteilige Reisepreise nicht genutzter Rei- nicht planmäßig beenden? Wir erstatten die Mehr- seleistungen. Dies gilt nicht für die Kosten der kosten der versicherten Person für die außer- ursprünglichen Anreise. planmäßige Rückreise sofern dies mitgebucht und 5.3. Sie müssen die Reise umbuchen? Dann versichert wurde. Des Weiteren übernehmen wir die erstatten wir Ihnen die Umbuchungsgebühren. Kosten für den zwingend notwendigen, verlängerten Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokos- Aufenthalt am Urlaubsort. Die Kosten werden nach ten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise gleicher Art und Qualität der ursprünglich gebuch- angefallen wären (maximal jedoch bis zur Höhe der ten und versicherten Reiseleistung erstattet. Die Versicherungssumme). Leistung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme, höchstens jedoch 4.000 EUR 5.4. Sie müssen ein Doppelzimmer zum Einzel- je Versicherungsfall, begrenzt. zimmer umbuchen? Sie haben mit einer bei uns ver- sicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht, Verspätungsschutz und diese Person muss die Reise nun stornieren? In 5.9. Wir übernehmen die nachweislich entstande- diesem Fall erstatten wir Ihnen den Einzelzimmer- nen Mehrkosten der Reise nach Art und Qualität der zuschlag. Wir leisten höchstens bis zur Höhe der ursprünglich gebuchten Reisekosten bis zu 1.000 Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung EUR je Versicherungsfall. der Reise angefallen wären (maximal jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme). 5.10. Wir beteiligen uns an notwendigen und ange- messenen Aufwendungen (Verpflegung und Unter- Reiseabbruch kunft) bis 150 EUR pro Versicherungsfall. 5.5. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden? 6. Welche Ereignisse sind nicht versichert? Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Quali- 6.1. Psychische Reaktion auf: tät der gebuchten und versicherten Reise, sofern a. ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen An- und Abreise mitgebucht und versichert wurden. Terrorakt oder ein Flugunglück. Maximal wird jedoch bis zur Höhe der Versiche- b. die Befürchtung von Kriegsereignissen, in- rungssumme erstattet. neren Unruhen oder Terrorakten. Außerdem erstatten wir den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten 6.2. Suchterkrankungen Reiseleistungen vor Ort. Sofern sich die Kosten für 6.3. Bestehende Erkrankungen, die innerhalb der einzelne Reiseleistungen (z.B. Pauschalreise) nicht letzten sechs Monate vor Reisebuchung behandelt nachweisen lassen, erstatten wir die Kosten für die wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Erkrankung nicht genutzten Tage nach folgender Formel: Anzahl bei üblichem Verlauf zum Reisezeitpunkt hätte aus- der nicht genutzten Reisetage / ursprüngliche Anzahl geheilt sein sollen. der Reisetage x Reisepreis = Kostenersatz. 6.4. Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen, 5.6. Eine versicherte Person oder eine mitrei- wenn diese auf Verlust, Beschädigung oder Erneue- sende Person können nicht wie geplant zurückrei- rung medizinischer Hilfsmittel beruht (z.B. Sehhilfen, sen (Verlängerung der Reise)? Wir übernehmen orthopädische Anfertigungen) die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicher- 7. Welche Kosten werden nicht übernommen ten Person bis max. 750 EUR. Sofern eine stationäre Behandlung erfolgt bis max. 1.500 EUR. 7.1. Storno-Entgelte und sonstige Bearbeitungsge- bühren, die vom Reisevermittler/Reiseunternehmen 5.7. Sie müssen eine Rundreise unterbrechen? erst in Folge der Reisestornierung erhoben werden. Wir erstatten die Nachreisekosten zum Wieder- anschluss an die Reisegruppe, bis zur Höhe der 7.2. Gebühren oder der Verlust von Nutzungsrech- noch nicht genutzten Reiseleistungen. Maximal ten bei Time-Sharing-Vermittlung. wird jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 8
Travel Card Jahresversicherung VIP 7.3. Abschussprämien bei Jagdreisen. 9.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschul- 8. Was müssen Sie im Schadenfall beachten? Wel- dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass che Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt Versicherungsfalls? haben. 8.1. Sie sind verpflichtet, Ihre Reise unverzüglich zu stornieren oder umzubuchen um die Kosten mög- 9.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn lichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung eingetreten, müssen Sie deshalb unverzüglich; spä- weder für den Eintritt, die Feststellung des Versi- testens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhö- cherungsfalles noch für die Feststellung oder den hen, stornieren. Dies gilt auch bei Erkrankungen, die Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei üblichem Heilungsverlauf bis zum Reisezeitpunkt bei Arglist. ausgeheilt sein sollten. Wir unterstützen Sie über 10. Wie hoch muss die Versicherungssumme ge- unseren Telefonservice bei der Entscheidung, ob und wählt werden? wann Sie Ihre Reise stornieren sollten. 10.1. Die Versicherungssumme pro versicherte 8.2. Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu kön- Reise muss Ihrem vereinbarten Reisepreis inklusive nen, benötigen wir die folgenden Unterlagen: Reisevermittlungsentgelt entsprechen. a. die ausgefüllte Schadenanzeige 10.2. Was passiert, wenn Sie eine zu niedrige Versi- b. die Buchungsunterlagen cherungssumme wählen? Ist bei Eintritt des Versi- c. die originalen Stornierungsrechnungen so- cherungsfalls die Versicherungssumme niedriger wie den Nachweis, dass diese gezahlt wurden. als der Reisepreis der betroffenen Reise, liegt eine Im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung, Unterversicherung vor. Wir entschädigen Sie dann eines Ferienhauses, eines Mietwagens, ei- nur anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme nes Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei zum Reisepreis. Bootscharter muss eine Bestätigung des Ver- 11. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? mieters darüber eingereicht werden, dass das Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt Objekt nicht weitervermietet werden konnte haben, werden die anerkannten Kosten nicht in voller d. bei medizinischen Gründen ist eine ärztli- Höhe übernommen. Sie tragen dann einen Teil des che Bescheinigung mit Diagnose und Behand- Schadens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20% der er- lungsdaten vorzulegen. Bitte beachten Sie, stattungsfähigen Kosten; mindestens aber 25 EUR je dass die Ereignisse nur nachgewiesen werden Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als können, wenn ein Arzt Sie unmittelbar vor der Maximalerstattung festgelegt sind. Stornierung oder Umbuchung persönlich unter- sucht hat. Bei Tod eine Sterbeurkunde II. Reisegepäckversicherung e. alle weiteren versicherten Ereignisse müs- sen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen 1. Was ist versichert? nachweisen. Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Be- Reisebedarfs der versicherten Person, einschließ- scheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behand- lich Geschenke und Reiseandenken, die auf der Rei- lungshistorie (Krankenblatt, Patientenquittung) oder se erworben wurden. ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie 2. Wann besteht Versicherungsschutz für mitge- auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fach- führtes Reisegepäck? ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. Wir leisten Entschädigung, wenn mitgeführtes Reise- 9. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- gepäck während der Reise abhandenkommt, zerstört heiten? oder beschädigt wird, durch: 9.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn a. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räu- Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet- berische Erpressung, vorsätzliche Sachbe- zen. schädigung durch Dritte. Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 9
Travel Card Jahresversicherung VIP b. Unfall, bei dem das Transportmittel zu 6.1. Motorgetriebene Land-, Luft- und Wasserfahr- Schaden kommt. zeuge einschließlich Zubehör und Motoren. c. Feuer und Elementarereignisse. 6.2. Fahrräder, Inline-Skates, Hängegleiter und 3. Wann besteht Versicherungsschutz für aufgege- Gleitschirme, Segelsurfgeräte und Wintersportgerä- benes Reisegepäck? te, Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände ein- schließlich deren Zubehör. Wir leisten Entschädigung, wenn aufgegebenes Rei- segepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt 6.3. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und wird. Sofern es sich in Gewahrsam eines Beförde- Dokumente aller Art; Ausweispapiere sind jedoch rungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes versichert (vgl. Abs. 5.4). oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. 6.4. Sachen mit überwiegendem Kunst- oder Lieb- 4. Was passiert wenn mein Reisegepäck verspätet haberwert. ankommt? 6.5. Mobiltelefone (Handys/Smartphones), EDV- Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde nicht fristge- Geräte (Laptops, Notebooks, Palm, mobile Navi- recht befördert und erreicht den Bestimmungsort gationssysteme etc.), sonstige Geräte der Unter- mind. 12 Std nach der versicherten Person. Dann haltungs- und Kommunikationselektronik, jeweils erstatten wir Ihre Auslagen für Ersatzkäufe, die not- einschließlich Zubehör, Datenträger und Software. wendig sind, um die Reise fortzuführen, bis max. 250 EUR. 6.6. Kontaktlinsen, Brillen, Prothesen, Zahnspan- gen und Hilfsmittel jeder Art. 5. In welcher Höhe wird entschädigt? 6.7. Sachen, die üblicherweise nur zu beruflichen Sofern nachfolgend keine abweichende Summe ge- Zwecken mitgeführt werden. nannt ist, entschädigen wir Sie bis insgesamt maxi- mal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden 6.8. Schäden, die durch die natürliche oder man- Fällen: gelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß verursacht werden. 5.1. Für zerstörte oder abhandengekommene Sa- chen erstatten wir den Zeitwert. 6.9. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen. 5.2. Für beschädigte Sachen werden notwendige Reparaturkosten, höchstens jedoch der Zeitwert 6.10. Schäden, die während des Zeltens oder übernommen. Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes eintreten. 5.3. Den Materialwert von Filmen, Bild-, Ton- und Datenträgern. 6.11. Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt. 5.4. Die amtlichen Gebühren für die Wiederbe- 7. Was ist nur eingeschränkt versichert? schaffung von Personalausweisen, Reisepässen, 7.1. Nicht motorisierte Falt- und Schlauchboote Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapie- sowie andere nicht in Abs. 6.1 und 6.2 genannte ren. Sportgeräte und deren jeweiliges Zubehör sind nur 5.5. Die Höchstentschädigung beträgt für: dann versichert, solange sie sich nicht in bestim- mungsgemäßem Gebrauch befinden. a. Schmucksachen und Sachen aus Edel- metall, Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate 7.2. Schmucksachen und Sachen aus Edelmetall, einschließlich Zubehör je Versicherungsfall Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich maximal 50% der vereinbarten Versicherungs- des jeweiligen Zubehörs sind im Gepäck, das zur summe. Beförderung aufgegeben ist oder sich in abgestellten b. Geschenke und Reiseandenken, die auf Fahrzeugen sowie deren Anhängern befinden, nicht der versicherten Reise erworben wurden, je versichert. Versicherungsfall 10% der Versicherungssum- 7.3. Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate me einschließlich Zubehör sind bis zu der in Abs. 5 6. Was ist nicht versichert? genannten Entschädigungsgrenze, jedoch dann mitversichert, wenn sie in persönlichem Gewahrsam Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 10
Travel Card Jahresversicherung VIP sicher verwahrt mitgeführt werden, einem Beher- das Beförderungsunternehmen nach der Entde- bergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben ckung unverzüglich, unter Einhaltung der jeweiligen sind, bestimmungsgemäß getragen oder benutzt Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben werden, in einem ordnungsgemäß verschlossenen Tagen, schriftlich über den Schaden zu informieren Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes und aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und verwahrt sind oder sich in einer bewachten Gardero- zu bescheinigen. be befinden. Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate 9.4. Die versicherte Person ist verpflichtet, Schä- einschließlich Zubehör sind auch dann versichert, den nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern, wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht insbesondere Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B. einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunter- Bahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft) form- und nehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben fristgerecht geltend zu machen oder auf andere Wei- sind. se sicherzustellen, den Schadenfall unverzüglich 7.4. Schmucksachen sowie Sachen aus Edelmetall bei uns anzuzeigen und Weisungen der Bayerischen sind bis zu der in Abs. 5 genannten Entschädigungs- zu beachten. grenze mitversichert, wenn sie in persönlichem Ge- 10. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- wahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden, einem heiten? Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind, bestimmungsgemäß getragen oder benutzt 10.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn werden oder in einem ordnungsgemäß verschlosse- Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet- nen Raum eines Gebäudes oder eines Passagier- zen. schiffes verwahrt und außerdem in einem Safe oder 10.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere einem anderen ortsfesten, verschlossenen Behältnis Leistung entsprechend der Schwere des Verschul- untergebracht sind. dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass 7.5. Reisegepäck – außer die in Abs. 7.2 und 7.3 Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt sowie die in Abs. 6 genannten Sachen – ist in einem haben. unbeaufsichtigten Wasserfahrzeug gegen Diebstahl, 10.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Einbruchdiebstahl sowie vorsätzliche Sachbeschädi- Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung gung durch Dritte (s. Abs.2) nur versichert, wenn sich weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- die Sachen in einem fest umschlossenen und durch sicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Sicherheitsschloss gesicherten Innenraum (z. B. Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht Kajüte) des Wasserfahrzeuges befinden. bei Arglist. 8. Was passiert, wenn Sie eine zu niedrige Versi- 11. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? cherungssumme wählen? Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt Ist die Versicherungssumme niedriger als der Zeit- haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr wert des versicherten Reisegepäcks (Versicherungs- Eigenanteil beträgt 100 EUR je versicherten Fall. Dies wert), zahlen wir in Folge der Unterversicherung nur gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstat- nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tung festgelegt sind. Versicherungswert (Unterversicherung). 9. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt III. Reisekrankenversicherung (inkl. Assistance) des Versicherungsfalls? 9.1. Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemei- 1. Was ist versichert? nen Bestimmungen beachten. 1.1. Sie erkranken oder erleiden einen Unfall wäh- rend Ihrer Reise im Ausland? 9.2. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck müssen dem Beförderungsunternehmen oder Be- Wir erstatten die Kosten der Heilbehandlung im Aus- herbergungsbetrieb unverzüglich gemeldet werden. land, sowie den Krankentransport für eine versicher- Hierüber ist eine Bescheinigung des betreffenden te Person. Unternehmens einzureichen. 1.2. Eine versicherte Person verstirbt im Aus- 9.3. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist land? Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 11
Travel Card Jahresversicherung VIP Wir erstatten die Bestattungskosten im Ausland, oder vertretbaren Rücktransports der versicherten Per- die Überführung. son in das Ihrem Wohnort nächstgelegene geeigne- te Krankenhaus. 2. Welche Kosten werden bei einer Heilbehandlung im Ausland übernommen? 4.2. Wir übernehmen die Kosten für den medizi- Der Versicherer übernimmt die Kosten für medizi- nisch notwendigen Krankentransport zur stationä- nisch notwendige Heilbehandlungen, sowie ärztlich ren Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus verordnete Arzneimittel. Hierzu zählen: im Ausland. 2.1. Ambulante Heilbehandlungen durch einen Arzt 5. Welche Kosten werden im Todesfall übernom- (nicht aber durch einen Heilpraktiker). men? 5.1. Bestattung der versicherten Person am Ster- 2.2. Stationäre Behandlung im Krankenhaus ein- beort im Ausland, bis 10.000 EUR. schließlich unaufschiebbarer Operationen. 5.2. Alternativ die unmittelbaren Kosten für die 2.3. Schulmedizinisch anerkannte und ärztlich Überführung der verstorbenen versicherten Per- verordnete Heilmaßnahmen, Arznei- und Verbands- son, bis 10.000 EUR. mittel. 6. Was ist nicht versichert? 2.4. Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung bis 250 EUR Der Versicherer übernimmt keine Kosten für: je Versicherungsfall. 6.1. Heilbehandlungen oder andere ärztlich ange- 2.5. Provisorischer Zahnersatz oder provisorische ordnete Maßnahmen, wenn zum Zeitpunkt Ihres Rei- Zahnprothese nach einem Unfall bis 250 EUR je seantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Versicherungsfall. der Bundesrepublik Deutschlands für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland bestand. 2.6. Medizinisch notwendige Hilfsmittel (z.B. Gehstütze, Miete eines Rollstuhls) bis 1.000 EUR 6.2. Heilbehandlungen, die Grund der Reise wa- pro Versicherungsfall. ren. Dies gilt auch wenn diese ärztlich angeordnet sind. 2.7. Übersteigt eine Heilbehandlung oder Sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß? 6.3. Heilbehandlungen oder andere ärztlich ange- ordnete Maßnahmen, die vor Antritt der versicher- Dann können wir unsere Leistung auf einen angemes- ten Reise feststanden oder mit denen die versi- senen Betrag reduzieren. Die berechneten Honorare cherte Person nach den ihr bekannten Umständen und Gebühren dürfen den, in dem betreffenden Land rechnen musste. als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Anderenfalls können wir 6.4. Behandlungen von Alkohol-, Drogen-, oder die Erstattung auf die landesüblichen Sätze kürzen. anderen Suchterkrankungen einschließlich Entzug- und Entwöhnungsbehandlungen. Erkrankungen und 3. Welche Kosten werden bei Schwangerschaft im Unfälle, die ursächlich auf Alkohol-, Drogen-, oder Ausland übernommen? Medikamentenmissbrauch der versicherten Person 3.1. Ärztliche Behandlung von akuten Schwanger- zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht versichert. schaftskomplikationen. 6.5. Massagen, Lymphdrainagen, Fango, Akupunk- 3.2. Unaufschiebbare medizinisch indizierte tur oder Wellnessbehandlungen. Schwangerschaftsunterbrechungen. 6.6. Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen 3.3. Entbindung von Frühgeburten bis zur 36. oder Prothesen. Schwangerschaftswoche. 6.7. Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende 3.4. Fehlgeburten bis zu 36. Schwangerschaftswo- Behandlungen oder Reparaturen von Zahnprothesen che. und Provisorien hinausgehen. 4. Welche Kosten werden bei Krankentransport und 6.8. Psychoanalytische und psychotherapeutische Krankenrücktransport übernommen? Behandlungen, sowie Hypnose. 4.1. Die Kosten des medizinisch sinnvollen und Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 12
Travel Card Jahresversicherung VIP 6.9. Untersuchungen und Behandlungen wegen zentrale aufnehmen: Schwangerschaft. Entbindungen nach Schwanger- a. vor Beginn einer stationären Heilbehand- schaftswoche 36. lung. 6.10. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. b. vor Durchführung von Krankenrücktrans- porten. 6.11. Behandlungen durch Ehe-/Lebenspartner, Eltern oder Kinder. c. vor Bestattungen im Ausland oder vor Überführungen im Todesfall. 6.12. Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Ver- letzungen und deren Folgen. 10.3. Eingereichte Rechnungen müssen den Na- men des Rechnungsausstellers sowie den Vor- und 6.13. Versuchten oder vollendeten Suizid und des- Zunamen sowie das Geburtsdatum der behandel- sen Folgen. ten Person tragen, ferner die Krankheitsbezeich- 6.14. Pflegebedürftigkeit und Verwahrung. nung enthalten und nach Behandlungsdaten und vorgenommenen Leistungen spezifiziert sein. Hat 7. Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten ver- sich ein anderer Versicherer oder eine gesetzliche sichert? Krankenversicherung an den Kosten beteiligt, so Erleidet eine versicherte Person im Ausland einen sind Zweitschriften der Belege bzw. Rechnungen mit Unfall und muss deshalb gesucht, gerettet oder ge- Leistungsvermerk und Erstattungsbetrag oder Ableh- borgen werden? Wir übernehmen hierfür nachweis- nungsvermerk erforderlich. Rezepte sind zusammen lich angefallene Kosten bis 10.000 EUR pro Versiche- mit der Arztrechnung einzureichen, die Rechnung rungsfall. über Heilmittel zusammen mit der Verordnung, aus 8. Sie haben Fragen zur ärztlichen Versorgung im der das verordnete Medikament, der Preis und der Ausland? Quittungsvermerk deutlich hervorgehen müssen. Bei Zahnbehandlung müssen die Belege die Bezeich- Wir informieren Sie vor oder während Ihrer Reise über nung der behandelten Zähne und der daran vorge- die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung. Soweit nommenen Behandlung tragen. möglich benennen wir Ihnen einen deutsch oder eng- lisch sprechenden Arzt. 11. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten? 9. Wie helfen wir Ihnen bei Krankenhausaufenthal- ten? 11.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet- 9.1. Falls es erforderlich wird, stellen wir über zen. einen von uns beauftragen Arzt den Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Krankenhaus her, und zie- 11.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere hen Ihren Hausarzt hinzu. Wir sorgen für die Über- Leistung entsprechend der Schwere des Verschul- mittlung von Informationen zwischen den beteiligten dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Ärzten. Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. 9.2. Wir stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen dem Hausarzt der versicherten Person 11.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn und dem behandelnden Arzt im Krankenhaus her. Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, in dem Sie weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- behandelt werden, sofern erforderlich, eine Kos- sicherungsfalles noch für die Feststellung oder den tenübernahmeerklärung ab. Wir übernehmen dann Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht insoweit auch die Abrechnung mit dem Krankenhaus. bei Arglist 10. Welche Obliegenheiten haben Sie im Schaden- 12. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? fall? Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt 10.1. Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemei- haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr nen Bestimmungen beachten. Eigenanteil beträgt 100 EUR je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstat- 10.2. Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger tung festgelegt sind. müssen unverzüglich Kontakt zu unserer Notfall- Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 13
Travel Card Jahresversicherung VIP Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchge- führte medizinische Untersuchungen. Sie werden C (Glossar) durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Pa- tienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blutzu- Abbruch der Reise: ckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn Sie den Auf- Medizinisch notwendig: enthalt außerplanmäßig endgültig beenden und nach Hause zurückreisen müssen. 1. Behandlungen und diagnostische Verfahren sind nur versichert, wenn sie alle folgenden Voraus- Antritt der Reise/Reiseantritt: setzungen erfüllen: Im Rahmen der Reiserücktritts- und Reiseabbruch- a. Sie dienen einem diagnostischen, kurati- versicherung ist die Reise angetreten, wenn Sie Ihre ven und/oder palliativen Zweck. erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch nehmen. b. Sie sind schulmedizinisch anerkannt und Arbeitsplatzwechsel: angemessen. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer c. Die medizinische Diagnose und/oder die sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeit- verschriebene Behandlung müssen mit allge- geber auflöst und ein neues Arbeitsverhältnis be- mein akzeptierten medizinischen Verfahren ginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens übereinstimmen. Nicht medizinisch notwendig zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel. sind insbesondere Behandlungen, die Sie ge- gen ärztlichen Rat vornehmen lassen. Arbeitsverhältnis: 2. Medizinische Leistungen oder Versorgungen Arbeitsverhältnis bezeichnet das, durch einen Ar- müssen medizinisch notwendig und angemessen beitsvertrag geregelte, sozialversicherungspflichtige sein. Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Punkte Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeit- erfüllt sind: geber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die a. Sie sind erforderlich, um Ihren Zustand, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit Ihre Erkrankung oder Verletzung zu diagnosti- einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. zieren oder zu behandeln. Sie müssen zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sein. b. Die Beschwerden, die Diagnose und die Behandlung stimmen mit der zugrundeliegen- Ausland: den Erkrankung überein. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, c. Sie stellen eine angemessene Art und Stu- in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. fe der medizinischen Versorgung dar. Auswärtiges Amt: d. Sie werden über einen angemessenen Be- Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Aus- handlungszeitraum hinweg erbracht. landsvertretungen den Auswärtigen Dienst. Das Aus- Mitreisende Personen: wärtige Amt veröffentlicht umfangreiche Informatio- Sie haben Ihre Reise auf einer Buchungsbestätigung nen zu allen Staaten der Welt (Beispiel: Reise- und Si für maximal sechs andere Personen (davon maximal cherheitshinweise;Reisewarnungen). vier Erwachsene) gebucht? Dann können zusätzlich Betreuungspersonen: Ihre Mitreisenden sowie deren Verwandte einen Ver- Betreuungspersonen sind Diejenigen, die Ihre mitrei- sicherungsfall auslösen. Diese Begrenzung gilt nicht senden oder nicht mitreisenden minderjährigen Kin- für mitreisende versicherte Personen im Familientarif. der oder pflegebedürftigen Verwandten offiziell be- Öffentliche Verkehrsmittel: treuen. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Elementarereignisse: Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel; Wasserfahrzeuge, die einem festen Fahrplan folgen. Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawi- Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transport- nen; Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch. mittel, die im Rahmen von Rundfahrten/ Rundflügen verkehren; Mietwagen; Taxis; Kreuzfahrtschiffe. Kontrolluntersuchungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2021 .1 JV VIP | Stand 01.03.2021 Seite 14
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