Todesfall Bestattung Grabpflege - Wegleitung der Friedhofverwaltung - Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) - Stadt Winterthur
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Todesfall Bestattung Grabpflege Wegleitung der Friedhofverwaltung Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) Am Rosenberg 5 8400 Winterthur Tel. 052 267 30 30 E-Mail: friedhof@win.ch www.friedhof.winterthur.ch Januar 2018
2 Inhalt Beilagen Eintritt des Todes 4 • Letztwillige Verfügung betreffend Meldung des Todes 4 der Bestattung Anzeigepflicht 4 • Ermächtigung zur Anzeige eines Anordnungen für die Bestattung 4 Todesfalls Aufgaben der Angehörigen 5 • Voranmeldung eines Todesfalls Einsargen und Transport 5 Aufbahrung 6 Trauerfeier 6 Grabarten 7 Grabmale 8 Grabbepflanzung und Grabpflege 8 Erbschaft und Inventaraufnahme 10 Betreuung und Beratung 10 Erleichterungen für Gehbehinderte 10 Leistungen der Stadt Winterthur 10 Leistungen der Angehörigen 11 Gesetzliche Grundlagen 11 Das Wichtigste in Kürze 11 Übersichtsplan 12 / 13 Notizen 14
Vorwort 3 Der Verlust eines Angehörigen ist für die Hin- terbliebenen nicht nur mit belastenden Fra- gen des Abschiednehmens verbunden. Es sind auch innert kurzer Zeit eine Reihe von Formalitäten betreffend die Meldung des To- desfalls, die Organisation der Trauerfeier, die Art der Bestattung, die künftige Bepflan- zung und Pflege des Grabes zu erledigen. Das sind Aufgaben, mit denen man sich in der Regel wenig auseinandersetzt und die deshalb vielfach schwierig zu lösen sind. Die Friedhofverwaltung von Stadtgrün Win- ter thur ist Ihre erste Anlaufstelle für Fragen rund um Tod, Bestattung und Grabpflege. Sie hat auch die Funktion des Bestattungs- amts für die Stadt Winterthur. Die Friedhof- verwaltung ist bestrebt, die individuellen Be- dürfnisse der Verstorbenen und ihrer An- gehörigen zu erfüllen. Es ist jedoch unum- gänglich, Gesetze und Vorschriften einzuhal- ten. Die vorliegende Wegleitung soll dazu beitragen, sich in den rechtlichen und organi- satorischen Bereichen zurechtzufinden und Möglichkeiten der Bestattung aufzuzeigen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Friedhofverwaltung ist es ein grosses Anlie- gen, Ihnen hilfreich zur Seite zu stehen. Sie helfen Ihnen Lösungen zu finden die Ihren Wünschen entsprechen und beantworten gerne weitere Fragen. Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt)
4 Eintritt des Todes (Leichenschau) Tritt der Todesfall am Wochenende oder an einem Feiertag ein, erteilt die Stadtpolizei Beim Eintritt des Todes zu Hause muss der Winterthur weitere Auskünfte. Hausarzt, allenfalls ein Notfallarzt, sofort be- Telefonnummer: 052 267 51 52. nachrichtigt werden. Der Arzt nimmt die Lei- chenschau vor und stellt die Todesbescheini- gung aus. Anordnungsberechtigte Personen des Todesfalls Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder einem Heim, erhalten die Angehörigen Zur Anzeige berechtigt und verpflichtet sind: von der Spital - oder Heimverwaltung das For- a) Ehepartnerin oder Ehepartner, einge- mular Todesanzeige und /oder die Todesbe- tragene Partnerin oder eingetragener scheinigung. Partner oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner Diese Dokumente (Todesbescheinigung / An- b) Kinder über 16 Jahre zeigeformular) sind für die Meldung des c) Eltern und Geschwister über 16 Jahre Todesfalls bei der Friedhofverwaltung mit- d) Grosseltern und Grosskinder über zubringen. 16 Jahre e) andere Personen über 16 Jahre, die der verstorbenen Person nahestanden. Meldung des Todes Andere Personen können nur mit schriftli- Der Todesfall ist der Friedhofverwaltung tele- cher Ermächtigung eines Anzeigepflichtigen fonisch anzumelden, dabei wird ein Bespre- den Tod anzeigen (siehe Beilage «Ermächti- chungstermin mit den Angehörigen verein- gung zur Anzeige eines Todesfalls und zur bart. Telefonnummer: 052 267 30 30 Regelung der Bestattung»). Folgende Dokumente sind mitzubringen: • ärztliche Todesbescheinigung und/oder Anordnungen für die Bestattung Formular Todesanzeige • Ausweis der verstorbenen Person: CH- Die zur Anzeige des Todes verpflichteten An- Bürger/in: Familienbüchlein (sofern vor- gehörigen geben verbindliche Anordnungen handen) Ausländische Staatsangehörige: für die Bestattung ab. Hat die/der Verstorbe- Aufenthaltsbewilligung, Ausländerausweis, ne eine Verfügung über die gewünschte Be- Pass stattungsart hinterlegt, sind diese Wünsche • Ausweispapiere der anzeigeberechtigten vorrangig zu befolgen (siehe Beilage «letzt- Person. willige Verfügung»).
Die Bestattung (Erdbestattung oder Krema- Die Friedhofverwaltung informiert folgende 5 tion) soll nicht früher als 48 Stunden nach Amtsstellen direkt: eingetretenem Tod stattfinden. Die Friedhof- • Einwohnerkontrolle verwaltung setzt die Bestattungszeit fest, • Zivilstandsamt wobei den Wünschen der Angehörigen so • Steueramt weit als möglich Rechnung getragen wird. • AHV-Ausgleichskasse. Spezielle Wünsche betreffend Bestattung werden im Rahmen des Ortsüblichen und der vorhandenen Einrichtungen und Mittel gerne Einsargen und Transport erfüllt. Allfällige Kosten dafür gehen zu Las- ten der Auftraggebenden. Das Einsargen am Sterbeort geschieht im Auftrag der Friedhofverwaltung. Diese ist Gehörte die/der Verstorbene der katho- auch Ansprechpartnerin für besondere Wün- lischen oder der reformierten Landeskirche sche in Bezug auf den Sarg oder die Beklei- an, orientiert die Friedhofverwaltung die An- dung der/des Verstorbenen. gehörigen über den jeweiligen Pfarrkreis so- wie die zuständige Pfarrperson. Die Friedhof- Der «Winterthurer Sarg» ist aus Fichtenholz verwaltung informiert diese direkt über die gefertigt und umweltgerecht behandelt. Er Personalien der/des Verstorbenen. ist für die Erdbestattung ebenso geeignet wie für die Kremation. Wichtig: Für die organisatorischen Anord- nungen der Bestattung, insbesondere die Neben dem Winterthurer Sarg, welcher für Festsetzung der Bestattungszeit, sind nicht Einwohner/-innen von Winterthur kostenlos die Seelsorger/-innen zuständig, sondern die abgegeben wird, stehen gegen Aufpreis wei- Friedhofverwaltung. tere Sargmodelle und spezielle Urnen zur Auswahl. Aufgaben der Angehörigen Die/der Verstorbene wird mit dem Leichen- wagen zu der vereinbarten Zeit vom Sterbe- Nach der Besprechung mit der Friedhof- ort in die Aufbahrungshalle Rosenberg über- verwaltung und der Festsetzung der Bestat- führt. Die Überführung erfolgt in der Regel in tungszeit ist es Aufgabe der Angehörigen: Absprache mit den Angehörigen. • die privaten Todesanzeigen aufzugeben • Rücksprache mit der Pfarrperson betref- fend der Bestattung und/oder der Trauer- feier zu nehmen.
6 Aufbahrung Aufträge für Sargbuketts oder Trauerkränze nehmen die Blumenfachgeschäfte in Win- In der Aufbahrungshalle des Friedhofs Rosen- terthur gerne entgegen. Ihren Wunsch, den berg wird der Leichnam auf Wunsch der anord- Sarg und/oder den Aufbahrungsraum mit Blu- nungsberechtigten Person im offenen oder ge- men zu schmücken, nehmen die Mitarbeiter schlossenen Sarg aufgebahrt und kann zur Ab- und Mitarbeiterinnen am Schalter «Blumen schiednahme besucht werden. Annahme» entgegen. Die Aufbahrungshalle im Friedhof Rosenberg ist durchgehend – 24 Stunden pro Tag und 7 Trauerfeier Tage in der Woche – geöffnet. Gehbehinderte melden sich bei der Friedhofverwaltung, am Die mit der Friedhofverwaltung vereinbarte Rosenberg 5. Ausserhalb der Öffnungszeiten Trauerfeier findet entweder in der religiös neu- kann der Zugang über Telefon 052 355 00 11 tralen Abdankungskapelle des Friedhofs Ro- (Gerber Bestattungsdienste) ermöglicht wer- senberg oder in einer der Kirchen in Winterthur den. statt. Die Trauerfeier kann auch direkt am Grab stattfinden. Eine Aufbahrung zuhause ist mit Zustimmung des behandelnden Arztes oder der behandeln- Für die Gestaltung der Trauerfeier in der Ab- den Ärztin und in Absprache mit der Friedhof- dankungskapelle stehen eine Organistin, eine verwaltung möglich. Orgel sowie eine Musikanlage mit CD-Gerät zur Verfügung. Hörgeräte werden über die indukti-
ve Höranlage versorgt. Auf Wunsch kann ein Grabarten 7 Beamer gemietet werden. Die Abdankungska- pelle ist mit WLAN ausgerüstet. In den meisten Winterthurer Friedhöfen stehen folgende Grabarten zur Verfügung: Der Trauerfamilie steht vor und nach der Trau- • Reihengräber für Erdbestattungen erfeier – in Absprache mit der Friedhofverwal- • Reihengräber für Urnenbestattungen tung – ein schön eingerichteter Angehörigen- • Kindergräber raum zur freien Verfügung. Für Gehbehinderte • Nischen in Mauern für eine oder zwei Urnen kann ein kostenpflichtiger Fahrdienst organi- • Gemeinschaftsgräber. siert werden. Im Friedhof Rosenberg besteht die Möglich- Für das spezielle Ausschmücken der Abdan- keit, Grabplätze in verschiedenen Grössen als kungskapelle mit Blumen und Pflanzen nehmen Privatgräber (z.B. Familiengräber) für eine die Blumenfachgeschäfte gerne Aufträge ent- festgelegte Dauer zu mieten. Baumgräber und gegen. Wiesengräber sind ebenfalls Privatgräber und werden im Friedhof Rosenberg angeboten. Zu- dem steht im Friedhof Rosenberg ein Grabfeld für muslimische Gläubige zur Verfügung.
8 Grabmale Bepflanzung Für die Bepflanzung der Reihengräber gelten Jedes neue Grab wird mit einer Grabfeld - die Bestimmungen der Bestattungs- und und Grabnummer versehen. Die Gräber wer- Friedhofverordnung, welche im Internet oder den nach der Beisetzung mit einem Holz- bei der Friedhofverwaltung bezogen werden kreuz mit Namensschild, Nischengräber mit können. Die wesentlichsten Regelungen be- einem Namensschild der/des Verstorbenen treffend die Bepflanzung sind die folgenden: gekennzeichnet. Die Gräber werden mit Rasen oder einer den Grabmale sind Gedächtniszeichen, welche Boden deckenden Pflanze eingefasst. Diese Erinnerungen an einen lieben Mitmenschen darf weder beschädigt noch entfernt wer- wachhalten. Deren Gestaltung richtet sich den. Für die individuelle Bepflanzung der nach den Vorgaben der Grabmalverordnung. Gräber steht die Fläche innerhalb der Einfas- Für das Aufstellen eines neuen und das Ab- sung zur Verfügung. ändern oder Neubeschriften eines bestehen- den Grabmals ist eine Bewilligung erforder- Pflanzen, die Nachbargräber beeinträchtigen, lich. Die Friedhofverwaltung berät Sie in die- werden zu Lasten der Angehörigen zurück- sen Fragen gerne. Die Anschaffung und der geschnitten oder wenn notwendig entfernt. Unterhalt der Grabmale ist Sache der An- gehörigen. Für das Abräumen der Saisonblumen bzw. das Neubepflanzen der Gräber gelten folgen- Im Fall der Urnennischen und bei den Ge- de Termine (witterungsbedingte Verschiebun- meinschaftsgräbern erfolgt die Beschriftung gen sind möglich): der Platten im Auftrag der Friedhofverwal- • Abräumen Winterschmuck: Ende Februar tung zu Lasten der Angehörigen. • Pflanzen Frühjahrsblumen: Anfang März (vor Ostern) • Pflanzen Sommerblumen: Mitte Mai bis Grabbepflanzung und Grabpflege Mitte Juni • Erstellen Winterdekoration: Oktober (vor In Winterthur obliegt die Bepflanzung und die Allerheiligen). Pflege der Gräber den Angehörigen der/des Verstorbenen. Diese können die Arbeiten sel- Spezielle Pflanzungen können auch ausser- ber ausführen oder Stadtgrün Winterthur da- halb dieser Termine ausgeführt werden. mit beauftragen. Die Friedhofverwaltung berät Sie gerne und schliesst mit Ihnen einen Grab- pflegevertrag ab. Unsere Friedhofgärtnerinnen und Friedhofgärtner führen die Pflanz- und Pfle- gearbeiten rechtzeitig und umweltschonend durch.
Bepflanzungsaufträge Kosten 9 Die Bepflanzung und die Pflege eines Grabes Die Kosten für die Bepflanzung und die Pfle- können Sie von der Friedhofgärtnerin und ge eines Grabes sind von der Grabgrösse vom Friedhofgärtner ausführen lassen. Die und der Art der Bepflanzung abhängig. Die Friedhofverwaltung unterbreitet Ihnen gerne Friedhofverwaltung unterbreitet Ihnen gerne folgende Möglichkeiten: Vorschläge. Einzelauftrag Der Einzelauftrag beinhaltet eine jährliche Bepflanzungs- und Pflegeleistung oder auch eine nur einmal zu erbringende Leistung. Eine Erneuerung des Auftrags muss jeweils ver- einbart werden. Jahresauftrag Beim Jahresauftrag werden die Kosten auf- grund der gewünschten Bepflanzung und Grabgrösse für ein Jahr errechnet und in ei- nem unbefristeten, aber jederzeit kündbaren Auftrag vereinbart. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Herbst. Mehrjahresvertrag mit Vorauszahlung Der Mehrjahresvertrag mit Vorauszahlung wird für die Laufzeit der Gräber (z.B. 25 Jah- re) abgeschlossen. Die Pflegekosten werden aufgrund der gewünschten Bepflanzung und der Grabgrösse für ein Jahr errechnet und diese mit der Laufdauer multipliziert. Der Ge- samtbetrag ist bei Vertragsabschluss auf ein Fondskonto bei der Stadt einzuzahlen. Die Pflegeleistungen werden dem Fondskonto belastet und die Zinsen gutgeschrieben. Der Mehrjahresvertrag hat den Vorteil, dass die Grabpflege langfristig gesichert ist. Stadt- grün Winterthur garantiert eine einwandfreie Bepflanzung und die fachgerechte Pflege bis die Ruhefrist des Grabes abgelaufen ist.
10 Hinweise zu Erbschaft Erleichterungen für und Inventaraufnahme Gehbehinderte Hat die/der Verstorbene ein Testament hin- Für die Teilnahme an einer Trauerfeier oder terlassen, so ist dieses unverzüglich dem für einen Besuch im Friedhof Rosenberg Bezirksgericht einzureichen. steht Ihnen – auf telefonische Voranmeldung – ein kostenpflichtiger Fahrdienst zur Verfü- Unmittelbar nach dem Ableben einer steuer- gung. pflichtigen Person muss ein steueramtliches Inventar aufgenommen werden. Ohne aus- Der Zugang zur Aufbahrungshalle ist für Geh- drückliche Zustimmung der Inventarbehörde behinderte nur über den Diensteingang mög- darf vor der Inventaraufnahme nicht über lich. Dazu wenden Sie sich während der Öff- das Vermögen verfügt werden. Insbesondere nungszeiten an die Friedhofverwaltung. Aus- dürfen Tresorfächer, Kassenschränke und an- serhalb der Öffnungszeiten rufen Sie die dere verschlossene Behälter, in denen Ver- Telefonnummer 052 355 00 11 an, dann mögensobjekte der/des Verstorbenen lie- werden Sie zur Aufbahrung begleitet. gen, erst in Gegenwart der Inventarbeamten geöffnet werden. Weitere Auskünfte erteilt die Inventarabteilung des Steueramtes. Leistungen der Stadt Winterthur Für Verstorbene, die in Winterthur gewohnt Betreuung und Beratung haben, übernimmt die Stadt die Kosten für: von Trauernden • die Leichenschau • das Einsargen Zur Begleitung in schwerer Zeit stehen Ihnen • den Winterthurer Sarg die Seelsorgerinnen und Seelsorger der • das Überführen des Leichnams Kirchgemeinden gerne zur Verfügung. Bitte vom Sterbeort zur Aufbahrungshalle wenden Sie sich an das entsprechende Pfarr- resp. zum Friedhof innerhalb des amt oder direkt an Ihre Pfarrperson oder Stadtgebiets Ihren/Ihre Seelsorger/-in. Auch weitere, psy- • die Erdbestattung oder die Kremation chologisch geschulte Personen, die sich in- • die Zuweisung eines Reihen- und Gemein- tensiv mit dem Sterben auseinander setzen, schaftsgrabs bieten Hilfe an. • die amtliche Publikation (auf Wunsch). Im Falle einer auswärtigen Bestattung über- nimmt die Stadt einen Kostenanteil gemäss den kantonalen Bestimmungen.
Leistungen der Angehörigen 11 Das Wichtigste in Kürze • Mehrkosten bei besonderem Sarg oder • Termin für die Anmeldung des Urne Todesfalls mit der Friedhofverwaltung • Überführen des Leichnams von/nach vereinbaren (052 267 30 30). auswärts • Dekoration der Abdankungskapelle, des Mitzubringende Unterlagen: Aufbahrungsraumes und des Sarges • ärztliche Todesbescheinigung oder • Nischenplatte und Inschrift bei Formular Todesanzeige. Nischengräbern • Familienbüchlein und/oder Ausländer- • Gemeinschaftsgrabplatte und Inschrift bei ausweis der verstorbenen Person. Gemeinschaftsgräbern • Ausweis der verstorbenen Person: • Grabstein und Platten bei Urnen- und Erd- CH-Bürger/in: Familienbüchlein (sofern gräbern vorhanden). Ausländische Staatsan- • Pflege und Bepflanzung des Grabes. gehörige: Aufenthaltsbewilligung, Ausländerausweis, Pass. Gesetzliche Grundlagen Fragen, die bei der Anmeldung zu beantworten sind (siehe Formular Diese Wegleitung basiert auf folgenden «Voranmeldung eines Todesfalls»): gesetzlichen Bestimmungen: • Wann und wo kann die verstorbene • Eidgenössische Zivilstandsverordnung Person abgeholt werden? • Kantonale Zivilstandsverordnung • Wird eine Aufbahrung gewünscht? • Verordnung über die Bestattungen • Kremation oder Erdbestattung? (Kanton Zürich) • Welche Grabart wird gewünscht? • Verordnung über das Bestattungs- • Wann und wo soll die Beisetzung und Friedhofwesen (Stadt Winterthur) stattfinden? • Ausführungsrichtlinien über das • Wann und wo soll die Trauerfeier Aufstellen von Grabmalen auf den stattfinden? Friedhöfen von Winterthur. • Amtliche Publikation erwünscht?
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Übersichtsplan 13 1 Friedhof Rosenberg Am Rosenberg 5, 8400 Winterthur Der Friedhof Rosenberg ist über die Schaffhauserstrasse und die Abzweigung «Am Rosenberg» bequem zu erreichen. Busverbindung vom Bahnhof: Linie 3, «Rosenberg», Haltestelle: Friedhof Anzahl Parkplätze: 95 (max. 4h Parkzeit) 2 Friedhof Oberwinterthur Unterwegli 50, 8404 Winterthur Der Friedhof Oberwinterthur liegt oberhalb der Frauenfelderstrasse und kann über das Unterwegli und die Hohlandstrasse erreicht werden. Busverbindung vom Bahnhof: Linie 1, «Oberwinterthur», Haltestelle: Hohlandweg Anzahl Parkplätze: 14 + Parkhaus 2 3 Friedhof Seen Tösstalstrasse 278, 8405 Winterthur Der Friedhof Seen ist über die Tösstalstrasse erreichbar. Busverbindung vom Bahnhof: Linie 2, «Seen», Haltestelle: Schulhaus Seen Anzahl Parkplätze: 8 13 4 Friedhof Töss Friedhofstrasse 27, 8406 Winterthur Der Friedhof Töss liegt an der Friedhofstrasse. Busverbindung vom Bahnhof: Linie 7, «Bahnhof Wülflingen», Haltestelle: Nägelsee Anzahl Parkplätze: 15 5 Friedhof Wülflingen Holzlegistrasse 34, 8408 Winterthur Der Friedhof Wülflingen liegt an der Holzlegistrasse. Busverbindung vom Bahnhof: Linie 2, «Wülflingen», Haltestelle: Autobahn Anzahl Parkplätze: 15 3
14 Notizen
Todesfall Bestattung Grabpflege Wegleitung der Friedhofverwaltung Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) Am Rosenberg 5 8400 Winterthur Tel. 052 267 30 30 E-Mail: friedhof@win.ch www.friedhof.winterthur.ch Januar 2018
Departement Technische Betriebe Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) Januar 2018 Ermächtigung zur Anzeige eines Todesfalls und zur Regelung der Bestattung Diese Ermächtigung ist von den Vollmachtgebenden eigenhändig auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Ermächtigung muss bei der Anmeldung des Todesfalls von den Bevollmächtigten der Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) abgegeben werden. Die nachfolgend aufgeführte Person (Vollmachtgeber/-in) Familienname Vorname Geburtsdatum Strasse PLZ /Ort ermächtigt in der Eigenschaft als ö Ehepartner/-in ö Lebenspartner/-in ö Tochter/Sohn ö Nichte/Neffe ö Bekannte/-r ö andere: folgende Person (Bevollmächtigte/-r) Familienname Vorname Geburtsdatum Strasse PLZ /Ort den Tod der folgenden Person bei der Friedhofverwaltung Winterthur anzuzeigen und die Bestattung zu regeln. Familienname Vorname Geburtsdatum Strasse PLZ /Ort Ort , Datum: Unterschrift:
Departement Technische Betriebe Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) Januar 2018 Letztwillige Verfügung betreffend der Bestattung Diese Verfügung ist eigenhändig auszufüllen und zu unterzeichnen. Sie kann bei der Friedhofverwaltung, Am Rosenberg 5, 8400 Winterthur, hinterlegt werden. Wo keine Wahl getroffen wird und/oder kein entsprechendes Grab zur Verfügung steht, sind die Angehörigen in der Entscheidung frei. Persönliche Angaben Familienname Vorname Strasse PLZ /Ort Geb.Datum/Bürgerort Konfession Bestattungsart ö Kremation ö Erdbestattung Friedhof /Grabart Rosenberg ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Birkenhain ö Gemeinschaftsgrab Wald ö Gemeinschaftsbaum ö Privatgrab ö Baumgrab ö Wiesengrab ö Themengrab (ab Herbst 2018) Oberwinterthur ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Seen ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Töss ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Wülflingen ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Bestehendes Grab Nummer Grabname (Name/ Vorname der bestatteten Person): Aufbahrung / Trauerfeier/ Pfarrer/-in Aufbahrung ö ja / ö nein Gestaltung ö keine ö am Grab ö in Abdankungskapelle Rosenberg der Trauerfeier ö in Kirche: Pfarrer/-in ö keinen ö sofern möglich, Pfarrer/-in: ö Pfarrer/in, der/die Dienst hat (Amtswoche) Amtliche Publikation ö ja / ö nein Besondere Wünsche Ort , Datum: Unterschrift:
Departement Technische Betriebe Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) Januar 2018 Voranmeldung eines Todesfalls Diese Voranmeldung beim Todesfallgespräch mitbringen, bitte füllen Sie nur diejenigen Angaben aus, bei denen die Entscheidung bereits klar ist. Die Voranmeldung dient als Grundlage beim Besprechungstermin. Sind Sie unsicher, können diese Punkte im Gespräch entschieden werden. Persönliche Angaben der verstorbenen Person der anordnungsberechtigten Person Familienname Familienname Vorname Vorname Strasse Strasse PLZ /Ort PLZ /Ort Geb.Datum/Bürgerort Geb.Datum Konfession Telefon Todesdatum/-zeit E-Mail Todesort Anordnungsberechtigt 1 in der Eigenschaft als ö Ehepartner/-in ö Lebenspartner/-in ö Tochter/Sohn ö Nichte/Neffe ö Bekannte/-r ö Grosseltern/Grosskinder ö andere: ö Vollmacht/Ermächtigung vorhanden Bestattungsart ö Kremation ö Erdbestattung Friedhof /Grabart Rosenberg ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Birkenhain ö Gemeinschaftsgrab Wald ö Gemeinschaftsbaum ö Privatgrab ö Baumgrab ö Wiesengrab ö Themengrab (ab Herbst 2018) Oberwinterthur ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Seen ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Töss ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Wülflingen ö Urnengrab ö Nischengrab ö Erdbestattungsgrab ö Gemeinschaftsgrab Bestehendes Grab Nummer Grabname (Name/ Vorname der bestatteten Person): 1 Anordnungsberechtigte Person gem. kantonaler Bestattungsverordnung §20 a) Ehepartnerin oder Ehepartner, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner, b) Kinder über 16 Jahre, c) Eltern und Geschwister über 16 Jahre, d) Grosseltern und Grosskinder über 16 Jahre, e) Andere Personen über 16 Jahre, die der verstorbenen Person nahestanden. Seite 1
Departement Technische Betriebe Stadtgrün Winterthur Friedhofverwaltung (Bestattungsamt) Januar 2018 Aufbahrung / Trauerfeier/ Pfarrer/-in Aufbahrung ö ja / ö nein Gestaltung ö keine ö am Grab ö in Abdankungskapelle Rosenberg der Trauerfeier ö in Kirche: Pfarrer/-in ö keinen ö sofern möglich, Pfarrer/-in: ö Pfarrer/-in, der/die Dienst hat (Amtswoche) Amtliche Publikation ö ja / ö nein Besondere Wünsche Diese Voranmeldung beim Todesfallgespräch mitbringen, bitte füllen Sie nur diejenigen Angaben aus, bei denen die Entscheidung bereits klar ist. Die Voranmeldung dient als Grundlage beim Besprechungstermin. Sind Sie unsicher, können diese Punkte im Gespräch entschieden werden. Seite 2
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