Turnverein Altstetten - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Turnverein Altstetten c/o Frei Peter Loogartenstrasse 52 8048 Zürich Tel. +41 44 342 09 60 praesident@tvaltstetten.ch www.tvaltstetten.ch Turnverein Altstetten Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021 Version 8.0: Gültig ab 26. Juni 2021 Ersteller: Yvonne Bergmaier Corona- Beauftragte: Yvonne Bergmaier Mobile +41 79 346 15 12 vizepraesident@tvaltstetten.ch
1. Allgemeines 1.1 Ausgangslage Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 23. Juni 2021 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und dem Schweizerischen Turnverein STV. Es zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann. Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschrän- kungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben. Für die Durchführung von Anlässen und Wettkämpfen gibt es Vorlagen auf der STV-Website bzw. der Website der Stadt Zürich. Das vorliegende Schutzkonzept wurde ebenfalls mit den Bestimmungen der kantonalen und regionalen Behör- den sowie dem Schutzkonzept des Betreibers der Sportanlagen, dem Schulamt der Stadt Zürich, abgeglichen. 1.2 Zielsetzung Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen beim Turnverein Altstetten bei den einzelnen Personengruppen wie Vorstand, J+S-Coaches, Leiterinnen und Leiter sowie den Turnerinnen und Turner. 2 Übergeordnete Grundsätze im Sport Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiter- verbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind: A Symptomfrei ins Training B Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5m Abstand) C Einhaltung der Hygieneregeln des BAG D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten E Schutzmaskenpflicht F Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins Die im Dokument verwendeten männlichen Formen gelten immer auch für weibliche Personen Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV Altstetten 2
3 Erläuterungen A | Symptomfrei ins Training Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren. B | Distanz und Gruppengrösse einhalten Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine Einschränkungen mehr. Falls keine Kontaktdaten erhoben werden, sind Masken auch bei Sportaktivitäten indoor Pflicht. In den öffentlich zugänglichen Gebäudenteilen der städtischen Sportanlagen der Stadt Zürich (Indoor) gilt eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren. Kraftraum In Krafträumen kann auf die Maske verzichtet werden, wenn Kontaktdaten erhoben werden. Garderoben Alle Garderoben und Duschen für Teams sind geöffnet. Die Garderoben können uneingeschränkt genutzt werden, wenn Kontaktdaten erhoben werden. C | Einhalten der Hygieneregeln Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Im Eingangsbereich der verschiedenen Trainingshallen stellt der TV Altstetten weiterhin eigenes Desinfektionsmaterial für Hände und Geräte zur Verfügung. D | Protokollierung der Teilnehmenden Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausge- wiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämt- liche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrekt- heit der Liste und garantiert, dass diese der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (siehe Punkt F). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, Papier usw.) ist dem Verein freigestellt. Zutrittsbeschränkungen: • In der Trainingsinfrastruktur halten sich nur die für den Turnbetrieb notwendigen Personen auf. Während der Trainingszeiten haben nur die folgenden Personen Zugang zur Trainingshalle (= Gebäude- komplex): Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner, Funktionäre, Reinigungspersonal und Lieferanten. • Begleitperson und Aussenstehende (Eltern, Freunde, …) haben nur sofern nötig Zutritt. • Beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern warten die Eltern vor der Sporthalle. Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV Altstetten 3
E | Schutzmaskenpflicht Die Maskenpflicht im Sport ist aufgehoben worden. In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Maskenpflicht. F | Bezeichnung verantwortlicher Person, Einhaltung Schutzkonzept Jede Organisation, welche die Fortführung des Trainingsbetriebes plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Yvonne Bergmaier. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Mobile +41 79 346 15 12 oder vizepraesident@tvaltatetten.ch) Corona-Beauftragte: • Hat die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts. • Informiert die betroffenen Personen (Funktionäre, Trainer, Athleten, Eltern, …) über die getroffenen Massnahmen und definierten Abläufe. • Ist die Ansprechperson gegen innen und aussen. • Stellt sicher, dass im Eingangsbereich sowie an weiteren Orten im Gebäude die Verhaltensregeln vom BAG (Plakat) aufgehängt werden und genügend Desinfektionsmaterial vorhanden ist. Leiterinnen und Leiter: • Unterstützen die Corona-Verantwortliche und planen die Trainings unter Einhaltung der Punkte A-F. • Aktives Eingreifen/ Hilfestellung erfolgt nur, wenn es zwingend notwendig ist (mit den entsprechen- den Schutzmassahmen). Alle: • Halten sich an die geltenden Abstandsegeln und Hygienevorschriften. • Zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverantwortung ein. 4 Besondere Bestimmungen 4.1 Betriebszeiten Alle Sportanlagen sind offen. Die Sportanlagen und die Schulschwimmanlagen auf Schularealen sind ab Montag, 28. Juni 2021, auch in den schulischen Betriebszeiten (vor 18 Uhr) wieder gemäss dem ordentlichen Beleg- ungsplan geöffnet. 4.2 Garderoben Alle Garderoben und Duschen für Teams sind geöffnet. Die Garderoben können uneingeschränkt genutzt werden, wenn Kontaktdaten erhoben werden. 4.3 Wettkämpfe und Veranstaltungen mit Publikum Für Wettkämpfe und Veranstaltungen gibt es Vorlagen auf der STV-Website bzw. der Website der Stadt Zürich. Für Wettkämpfe und Veranstaltungen müssen Schutzkonzepte mindestens eine Woche im Voraus an schutzkonzepte.sport@zuerich.ch eingereicht werden. Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV Altstetten 4
4.4 Information aktuelles BAG Plakat allgemeine Bestimmungen ab 23.06.2021 5 Vorgehen bei einem Coronafall innerhalb der Trainingsgruppe Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in angeordnete Quarantäne. Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Behörde bei Ihnen melden und Sie zum weiteren Vorgehen informieren. Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Distanz von weniger als 1.5m) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz (Hygienemaske oder physische Barriere wie Plexiglasscheibe) aufgehalten haben. Weitere Infos auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit. 6 Kommunikation 6.1 Gegenüber dem Betreiber der Sportanlagen Das vorliegende Schutzkonzept des Turnverein Altstetten wird bei Trainings in Papierform mitgeführt. 6.2 Innerhalb des Turnverein Altstetten Der Turnverein Altstetten kommuniziert das Schutzkonzept in schriftlicher Form gegenüber seinem Vereins- vorstand, der technischen Kommission und den Riegenverantwortlichen. Dabei erfolgt die primäre Kommuni- kation per E-Mail und umfasst folgende Verteiler: • Vereinsvorstand • Krisenstab • Infoverantwortliche TurnInfo und Website • Leiterinnen und Leiter/ J+S-Coach Das Konzept wird zudem auf folgenden Kanälen publiziert: • Website TV Altstetten • soziale Medien TV Altstetten (Facebook/Instagramm) mit Verlinkung zur Website • TurnInfo Turnverein Altstetten mit Vereinsversand 7 Beilagen 1. 210623_STV_Covid-19_Schutzkonzept_Turnen_Turnsport_d 2. 210531_BAG_Plakat_So schützen wir uns_d 3. 210623_Übersichtsgrafik Zürich, 31. Mai 2021 Vorstand Turnverein Altstetten Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV Altstetten 5
Sie können auch lesen