Turnverein Altstetten - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021

 
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Turnverein Altstetten - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021
Turnverein Altstetten
                                                     c/o Frei Peter
                                                     Loogartenstrasse 52
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                                                     www.tvaltstetten.ch

Turnverein Altstetten
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021
Version 8.0:   Gültig ab 26. Juni 2021

Ersteller:     Yvonne Bergmaier

Corona-
Beauftragte:   Yvonne Bergmaier
               Mobile +41 79 346 15 12
               vizepraesident@tvaltstetten.ch
Turnverein Altstetten - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021
1. Allgemeines

1.1    Ausgangslage
Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 23. Juni 2021 und den
Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und dem Schweizerischen Turnverein
STV. Es zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport
(Bereich Breitensport) stattfinden kann.

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschrän-
kungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die
Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Für die Durchführung von Anlässen und Wettkämpfen gibt es Vorlagen auf der STV-Website bzw. der Website
der Stadt Zürich.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde ebenfalls mit den Bestimmungen der kantonalen und regionalen Behör-
den sowie dem Schutzkonzept des Betreibers der Sportanlagen, dem Schulamt der Stadt Zürich, abgeglichen.

1.2    Zielsetzung
Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen beim Turnverein Altstetten bei den einzelnen
Personengruppen wie Vorstand, J+S-Coaches, Leiterinnen und Leiter sowie den Turnerinnen und Turner.

2     Übergeordnete Grundsätze im Sport
Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiter-
verbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind:

A       Symptomfrei ins Training
B       Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5m Abstand)
C       Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
D       Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
E       Schutzmaskenpflicht
F       Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

Die im Dokument verwendeten männlichen Formen gelten immer auch für weibliche Personen

Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV Altstetten                                                              2
Turnverein Altstetten - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021
3    Erläuterungen

A | Symptomfrei ins Training
Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen dürfen
nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in
Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe
ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

B | Distanz und Gruppengrösse einhalten
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen
keine Einschränkungen mehr.

Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben werden und
die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine
Einschränkungen mehr. Falls keine Kontaktdaten erhoben werden, sind Masken auch bei
Sportaktivitäten indoor Pflicht.

In den öffentlich zugänglichen Gebäudenteilen der städtischen Sportanlagen der Stadt Zürich (Indoor) gilt eine
Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren.

Kraftraum
In Krafträumen kann auf die Maske verzichtet werden, wenn Kontaktdaten erhoben werden.

Garderoben
Alle Garderoben und Duschen für Teams sind geöffnet. Die Garderoben können uneingeschränkt genutzt
werden, wenn Kontaktdaten erhoben werden.

C | Einhalten der Hygieneregeln
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und
nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

Im Eingangsbereich der verschiedenen Trainingshallen stellt der TV Altstetten weiterhin
eigenes Desinfektionsmaterial für Hände und Geräte zur Verfügung.

D | Protokollierung der Teilnehmenden
Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden.
Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausge-
wiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämt-
liche Trainingseinheiten Präsenzlisten.

Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrekt-
heit der Liste und garantiert, dass diese der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur
Verfügung steht (siehe Punkt F). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, Papier usw.) ist dem
Verein freigestellt.

Zutrittsbeschränkungen:
    • In der Trainingsinfrastruktur halten sich nur die für den Turnbetrieb notwendigen Personen auf.
         Während der Trainingszeiten haben nur die folgenden Personen Zugang zur Trainingshalle (= Gebäude-
         komplex): Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner, Funktionäre, Reinigungspersonal und
         Lieferanten.
    • Begleitperson und Aussenstehende (Eltern, Freunde, …) haben nur sofern nötig Zutritt.
    • Beim Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern warten die Eltern vor der Sporthalle.

Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV Altstetten                                                                  3
Turnverein Altstetten - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 26. Juni 2021
E | Schutzmaskenpflicht
Die Maskenpflicht im Sport ist aufgehoben worden.

In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden
(Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

F | Bezeichnung verantwortlicher Person, Einhaltung Schutzkonzept
Jede Organisation, welche die Fortführung des Trainingsbetriebes plant, muss eine/n
Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden
Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Yvonne Bergmaier. Bei
Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Mobile +41 79 346 15 12 oder
vizepraesident@tvaltatetten.ch)

Corona-Beauftragte:
    • Hat die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts.
    • Informiert die betroffenen Personen (Funktionäre, Trainer, Athleten, Eltern, …) über die getroffenen
        Massnahmen und definierten Abläufe.
    • Ist die Ansprechperson gegen innen und aussen.
    • Stellt sicher, dass im Eingangsbereich sowie an weiteren Orten im Gebäude die Verhaltensregeln vom
        BAG (Plakat) aufgehängt werden und genügend Desinfektionsmaterial vorhanden ist.

Leiterinnen und Leiter:
     • Unterstützen die Corona-Verantwortliche und planen die Trainings unter Einhaltung der Punkte A-F.
     • Aktives Eingreifen/ Hilfestellung erfolgt nur, wenn es zwingend notwendig ist (mit den entsprechen-
         den Schutzmassahmen).
Alle:
     • Halten sich an die geltenden Abstandsegeln und Hygienevorschriften.
     • Zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverantwortung ein.

4     Besondere Bestimmungen

4.1    Betriebszeiten
Alle Sportanlagen sind offen. Die Sportanlagen und die Schulschwimmanlagen auf Schularealen sind ab Montag,
28. Juni 2021, auch in den schulischen Betriebszeiten (vor 18 Uhr) wieder gemäss dem ordentlichen Beleg-
ungsplan geöffnet.

4.2    Garderoben
Alle Garderoben und Duschen für Teams sind geöffnet. Die Garderoben können uneingeschränkt genutzt
werden, wenn Kontaktdaten erhoben werden.

4.3    Wettkämpfe und Veranstaltungen mit Publikum
Für Wettkämpfe und Veranstaltungen gibt es Vorlagen auf der STV-Website bzw. der Website der Stadt Zürich.

Für Wettkämpfe und Veranstaltungen müssen Schutzkonzepte mindestens eine Woche im Voraus an
schutzkonzepte.sport@zuerich.ch eingereicht werden.

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4.4        Information

aktuelles BAG Plakat                                   allgemeine Bestimmungen ab 23.06.2021

5     Vorgehen bei einem Coronafall innerhalb der Trainingsgruppe
Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in angeordnete Quarantäne.
Falls Sie in Quarantäne müssen, wird sich die zuständige kantonale Behörde bei Ihnen melden und Sie zum
weiteren Vorgehen informieren. Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Distanz von weniger als 1.5m)
einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz (Hygienemaske oder physische Barriere wie
Plexiglasscheibe) aufgehalten haben.

Weitere Infos auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit.

6     Kommunikation

6.1        Gegenüber dem Betreiber der Sportanlagen
Das vorliegende Schutzkonzept des Turnverein Altstetten wird bei Trainings in Papierform mitgeführt.

6.2        Innerhalb des Turnverein Altstetten
Der Turnverein Altstetten kommuniziert das Schutzkonzept in schriftlicher Form gegenüber seinem Vereins-
vorstand, der technischen Kommission und den Riegenverantwortlichen. Dabei erfolgt die primäre Kommuni-
kation per E-Mail und umfasst folgende Verteiler:

      •     Vereinsvorstand
      •     Krisenstab
      •     Infoverantwortliche TurnInfo und Website
      •     Leiterinnen und Leiter/ J+S-Coach

Das Konzept wird zudem auf folgenden Kanälen publiziert:

      •     Website TV Altstetten
      •     soziale Medien TV Altstetten (Facebook/Instagramm) mit Verlinkung zur Website
      •     TurnInfo Turnverein Altstetten mit Vereinsversand

7     Beilagen
      1.    210623_STV_Covid-19_Schutzkonzept_Turnen_Turnsport_d
      2.    210531_BAG_Plakat_So schützen wir uns_d
      3.    210623_Übersichtsgrafik

Zürich, 31. Mai 2021                                               Vorstand Turnverein Altstetten
Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV Altstetten                                                              5
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