Countdown für die eIDAS-Verordnung - Wie Vertrauensdienste die Behördenkommunikation verändern werden - Fachkongress des IT-Planungsrats
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Countdown für die eIDAS-Verordnung – Wie Vertrauensdienste die Behördenkommunikation verändern werden 4. Fachkongress des IT-Planungsrats Datum: 02.-03.05.2016 Ort: Berlin Verfasser: Christian Seegebarth 07.06.2016 1
IN EUROPA ELEKTRONISCH ZU SIGNIEREN IST HEUTE NOCH SCHWIERIG… WWW 13 Millionen EU Bürger arbeiten in einem anderen EU- Land 150 Millionen EU Bürger kaufen online ein 07.06.2016 2
…INSBESONDERE WEGEN DER VIELZAHL AN REALISIERUNGEN Keine Einheitlichkeit in Europa!!! 1999 2006 2005 2002 2009 2013 2006 2010 2003 2013 2004 2009 2006 2007 2006 2007 verpflichtend freiwillig Jahr = Start 07.06.2016 3
KERNPUNKTE DER EIDAS-VERORDNUNG (REGULATION NO 910 / 2014) Schaffung eines digitalen Binnenmarkts der eID-Mittel und TSP in Europa Gegenseitige Anerkennung der notifizierten eID – Systeme Ziel Festlegung eines Rechtsrahmens für betroffene Dienste Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für sichere elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen Notifizierte Systeme (eID) (Identifizierung/Authentisierung) Betroffene und Vertrauensdienste (TSP) Dienste Ausgenommen: Geschlossene Nutzergruppen der Privatwirtschaft oder der Behörden, z.B. EGVP, Firmenkarten, Register In Kraft getreten August 2014 - Durchführungsrechtsakte als Verbindung von technischen Normen und Status Verordnung sind geschaffen worden Im Forum elektronische Vertrauensdienste AK A (TeleTrusT) und AK B (Bitkom) wurden aktuelle Vorschläge der Durchführungsakte kommentiert. Durch den gesetzgeberischen Charakter für die Mitgliedsstaaten i müssen SigG/SigV angepasst werden 07.06.2016 4
ROADMAP DER EIDAS-VERORDNUNG REICHT BIS IN 2018 HINEIN 2014 2015 2016 2017 2018 2019 eIDAS-Verordnung 17.09.2014 Inkrafttreten eIDAS-Verordnung Trust Services 01.07.2016 Inkrafttreten Regelung Vertrauensdienste Elect. Identification 18.09.2018 Inkrafttreten eID-Anerkennung Übergangsphase 30.06.2017 Beendigung der alten Dienste 07.06.2016 5
EIDAS-VERORDNUNG WIRD ÜBER DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE UND TECHNISCHE STANDARDS SPEZIFIZIERT Chapter I. General II. Electronic IV. Electronic V. Delegation of power III. Trust Services and Implementing VI. Final Provisions Provisions Identification Documents Provision Sections 1. General 3. Qualified 4. Electronic 5. Electronic 6. Electronic 7. Electronic 8. Website 2. Supervision registered delivery Provisions trust services signatures seals time stamps services authentication Article Legal 13-16 17-19 20-24 25-34 35-40 41-42 43-44 45 Durchführungsrechtsakte (Implementing Acts) Art. 17(8) Art. 19(4) Art. 20(4) Art. 21(4) Art. 22(5) Art.23(3) Art. 24(5) Art. 27(4) Art. 27(5) Art. 28(6) Art. 29(2) Art. 30(3) Art. 31(3) Art. 32(3) Art 33 (2) Art. 34(2) Art 37 (5) Art. 38(6) Art. 42(2) Art.44(2) Art45 (2) ETSI Conformity Assessment Framework Req. for General Policy Conformity Website Certs Qulified Certs Pub. Key Certs Attribute Certs Time Stamps Requirements Assessments Technical 319 401 319 403 319 411-1 319 411-2 319 411-3 319 411-4 319 421 07.06.2016 6
VERTRAUENSDIENSTE GEMÄß EIDAS FÜR DIE UNTERSCHIEDLICHSTEN BEREICHE Fortgeschrittene / qualifizierte Signaturen (auch fernausgelöst) Qualifizierte Websitezertifikate Fortgeschrittene/ qualifizierte Siegel Elektronische Einschreib- Vertrauens- Zustelldienste dienste qualifizierte Zeitstempel Elektronisches Prüf – und Dokument Bewahrungsdienste 07.06.2016 7
NEU: DIE FERNSIGNATUR (FÜR NATÜRLICHE PERSONEN) Vertra Vertrag Natürliche g Behörde / Person Signieren Unternehmen 2-Faktor-Authentisierung Vertrauensdiensteanbieter (TSP) Vertrag für Signaturerzeugung Signaturauslösemechanismus befindet sich unter alleiniger Kontrolle des Technische Schlüsselinhabers (natürliche Person) Umsetzung Schlüsselmaterial und Zertifikat wird im HSM unter Hoheit eines Vertrauensdiensteanbieters (TSP) gespeichert Unsere Orchester von Identifikations- und Authentifizierungs- Vision mechanismen ermöglichen die Signatur in der Cloud 07.06.2016 8
FERNSIGNATUREN BIETEN EINE EINFACHERE NUTZBARKEIT UND PROFESSIONELLES SCHLÜSSEL-MANAGEMENT Einsatz durch natürliche Personen Anwendungs- bereich bei Transaktionen und Kommunikation mit Unternehmen und Behörden Potential für hohe Marktdurchdringung, da einfachere Nutzbarkeit und professionelles Management der Schlüssel Vorteile Schnelle Verfügbarkeit für potentiellen Unterzeichner Voraussichtlich kostengünstiger, da keine spezifische Hardware auf Seiten des Unterzeichners notwendig eIDAS (Erwägungsgrund 52): i Die Erstellung elektronischer Fernsignaturen […] soll aufgrund der vielfältigen damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile ausgebaut werden. 07.06.2016 9
NEU: DAS SIEGEL – DIE ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT FÜR DIE JURISTISCHE PERSON Dienen als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument Definition von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegen die Unversehrtheit und den Ursprung des Dokuments Fortgeschrittenes Siegel Ausprägungen Qualifiziertes Siegel (Unterschied: Sichere Siegelerstellungseinheit + qualifiziertem Zertifikat) Ersatz für persönliche Unterschrift Technische Fernsiegelung analog Umsetzung zu der Fernsignierung Herkunftsnachweis Rechts- eIDAS Art. 35 (2): Für ein qualifiziertes elektronisches Siegel gilt die Vermutung wirkung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten, mit denen das qualifizierte elektronische Siegel verbunden ist. Behördensiegel und Unternehmensstempel werden ins Internetzeitalter i überführt – rechtsverbindlich und europaweit anerkannt 07.06.2016 10
NEU: DER ZEITSTEMPEL - DEFINIERTES BEWEISMITTEL VOR GERICHT Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form mit einem Definition bestimmten Zeitpunkt verknüpfen und dadurch den Nachweis erbringen, dass diese anderen Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren. Ausprägungen Qualifizierter Zeitstempel Betrieb des qualifizierten Zeitstempeldienstes ausschließlich beim Technische Vertrauensdiensteanbieter (Sicherheitsniveau nach EN 319 421) Umsetzung Anbindung des Dienstes gemäß internationalem Standard: RFC 3161 Rechts- eIDAS Art. 41 (2): Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung wirkung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der mit dem Datum und der Zeit verbundenen Daten. Zeitstempel konservieren die Zeit verknüpft mit der koordinierten Weltzeit: i Änderungen sind nicht unbemerkt möglich! 07.06.2016 11
NEU: DAS QUALIFIZIERTE WEBSITE-ZERTIFIKAT Definition Ermöglicht die Authentifizierung einer Website und verknüpft die Website mit der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde. Ausprägungen Qualifiziertes „SSL/ TLS“-Zertifikat, welches den Besitz der angegebenen Domain garantiert Funktionsweise analog zum klassischen SSL/ TLS-Zertifikat Technische Vertrauensstellung wird durch europäischer Vertrauensliste (Trusted Services List) Umsetzung erbracht Der Vertrauensstatus eines qualifizierten Website-Zertifikats ist i unabhängig vom Rootstore der Betriebssysteme und Browser. 07.06.2016 12
EIDAS WIRKT AN MEHREREN STELLEN IN EINEM TYPISCHEN E-TRANSAKTION-WORKFLOW – BEISPIEL BUNDESMELDEGESETZ Website besuchen Website-Authentifizierung Ver- Einloggen / mieter eID/ Identifikation Registrieren Formular ausfüllen eSignatur (Fernsignatur) und unterzeichnen Antragseingang Zeitstempel Formular erstellen bestätigen Bestätigung Siegel erstellen Behörde Bescheinigung E-registrierte Zustellung zustellen Vorgang Aufbewahrung archivieren 07.06.2016 xxx eIDAS relevante Komponente 13
DISCLAIMER Christian Seegebarth Senior Expert Trusted Solutions Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstr. 18 10969 Berlin E-Mail: christian.seegebarth@bdr.de Telefon: +49-30-2598 3942 Hinweis: Diese Präsentation ist Eigentum der Bundesdruckerei GmbH. Sämtliche Inhalte – auch auszugsweise – dürfen nicht ohne die Genehmigung der Bundesdruckerei GmbH vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Copyright 2016 by Bundesdruckerei GmbH. 07.06.2016 14
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