Countdown für die eIDAS-Verordnung - Wie Vertrauensdienste die Behördenkommunikation verändern werden - Fachkongress des IT-Planungsrats

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Countdown für die eIDAS-Verordnung –
  Wie Vertrauensdienste die
  Behördenkommunikation verändern werden

   4. Fachkongress des IT-Planungsrats

   Datum: 02.-03.05.2016
   Ort: Berlin
   Verfasser: Christian Seegebarth

07.06.2016                                 1
IN EUROPA ELEKTRONISCH ZU SIGNIEREN IST HEUTE NOCH SCHWIERIG…

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      13 Millionen EU Bürger arbeiten in einem
      anderen EU- Land
      150 Millionen EU Bürger kaufen online ein

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…INSBESONDERE WEGEN DER VIELZAHL AN REALISIERUNGEN

     Keine Einheitlichkeit in Europa!!!

                                                                              1999

                                                               2006 2005
                                                                                2002

                                                                                2009

                                                 2013
                                                         2006
                                                                2010
                                                        2003
                                                                       2013

                                                                       2004
                                                           2009
                                                                2006
                                                                                2007

                                                 2006
                                          2007

           verpflichtend
           freiwillig
 Jahr = Start

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KERNPUNKTE DER EIDAS-VERORDNUNG (REGULATION NO 910 / 2014)

                    Schaffung eines digitalen Binnenmarkts der eID-Mittel und TSP in Europa
                    Gegenseitige Anerkennung der notifizierten eID – Systeme
       Ziel         Festlegung eines Rechtsrahmens für betroffene Dienste
                    Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für sichere elektronische
                    Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen

                    Notifizierte Systeme (eID) (Identifizierung/Authentisierung)
    Betroffene      und Vertrauensdienste (TSP)
     Dienste        Ausgenommen: Geschlossene Nutzergruppen der Privatwirtschaft oder der
                    Behörden, z.B. EGVP, Firmenkarten, Register

                    In Kraft getreten August 2014 -
                    Durchführungsrechtsakte als Verbindung von technischen Normen und
     Status         Verordnung sind geschaffen worden
                    Im Forum elektronische Vertrauensdienste AK A (TeleTrusT) und AK B (Bitkom)
                    wurden aktuelle Vorschläge der Durchführungsakte kommentiert.

              Durch den gesetzgeberischen Charakter für die Mitgliedsstaaten
i                         müssen SigG/SigV angepasst werden

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ROADMAP DER EIDAS-VERORDNUNG REICHT BIS IN 2018 HINEIN

         2014        2015           2016             2017           2018               2019

                                           eIDAS-Verordnung

       17.09.2014 Inkrafttreten eIDAS-Verordnung

                                                            Trust Services

                                  01.07.2016 Inkrafttreten Regelung Vertrauensdienste

                                                                             Elect. Identification

                                                                     18.09.2018 Inkrafttreten
                                                                            eID-Anerkennung
                         Übergangsphase

                                                   30.06.2017 Beendigung der alten Dienste

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EIDAS-VERORDNUNG WIRD ÜBER DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE UND
TECHNISCHE STANDARDS SPEZIFIZIERT

              Chapter
                 I. General            II. Electronic                                   IV. Electronic         V. Delegation of power
                                                             III. Trust Services                                  and Implementing       VI. Final Provisions
                 Provisions            Identification                                    Documents                    Provision

              Sections
               1. General                        3. Qualified      4. Electronic      5. Electronic       6. Electronic       7. Electronic       8. Website
                               2. Supervision                                                                              registered delivery
               Provisions                       trust services      signatures            seals           time stamps            services
                                                                                                                                                 authentication

              Article
     Legal
                 13-16             17-19           20-24                25-34               35-40             41-42             43-44                 45

              Durchführungsrechtsakte (Implementing Acts)

               Art. 17(8) Art. 19(4) Art. 20(4) Art. 21(4) Art. 22(5) Art.23(3) Art. 24(5) Art. 27(4) Art. 27(5) Art. 28(6)
               Art. 29(2) Art. 30(3) Art. 31(3) Art. 32(3) Art 33 (2) Art. 34(2) Art 37 (5) Art. 38(6)                     Art. 42(2) Art.44(2)
               Art45 (2)

              ETSI Conformity Assessment Framework
                                     Req. for
              General Policy
                                    Conformity          Website Certs      Qulified Certs           Pub. Key Certs     Attribute Certs           Time Stamps
              Requirements
                                   Assessments
  Technical

                 319 401             319 403             319 411-1              319 411-2             319 411-3           319 411-4                319 421

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VERTRAUENSDIENSTE GEMÄß EIDAS
FÜR DIE UNTERSCHIEDLICHSTEN BEREICHE

                                       Fortgeschrittene /
                                          qualifizierte
                                       Signaturen (auch
                                         fernausgelöst)

    Qualifizierte Websitezertifikate                               Fortgeschrittene/
                                                                   qualifizierte Siegel

 Elektronische Einschreib-
                                   Vertrauens-
       Zustelldienste                dienste                       qualifizierte
                                                                   Zeitstempel

                             Elektronisches             Prüf – und
                               Dokument              Bewahrungsdienste

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NEU: DIE FERNSIGNATUR (FÜR NATÜRLICHE PERSONEN)

                                Vertra                           Vertrag
     Natürliche                   g                                                    Behörde /
      Person            Signieren                                                     Unternehmen

                  2-Faktor-Authentisierung

                                         Vertrauensdiensteanbieter (TSP)    Vertrag

                                                  für
                                          Signaturerzeugung

                   Signaturauslösemechanismus befindet sich unter alleiniger Kontrolle des
    Technische     Schlüsselinhabers (natürliche Person)
    Umsetzung      Schlüsselmaterial und Zertifikat wird im HSM unter Hoheit eines
                   Vertrauensdiensteanbieters (TSP) gespeichert

       Unsere      Orchester von Identifikations- und Authentifizierungs-
       Vision      mechanismen ermöglichen die Signatur in der Cloud

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FERNSIGNATUREN BIETEN EINE EINFACHERE NUTZBARKEIT UND
PROFESSIONELLES SCHLÜSSEL-MANAGEMENT

                     Einsatz durch natürliche Personen
    Anwendungs-
      bereich        bei Transaktionen und Kommunikation
                     mit Unternehmen und Behörden

                      Potential für hohe Marktdurchdringung, da einfachere Nutzbarkeit und
                      professionelles Management der Schlüssel
      Vorteile        Schnelle Verfügbarkeit für potentiellen Unterzeichner
                      Voraussichtlich kostengünstiger, da keine spezifische Hardware auf
                      Seiten des Unterzeichners notwendig

     eIDAS (Erwägungsgrund 52):
i    Die Erstellung elektronischer Fernsignaturen […] soll aufgrund der vielfältigen
     damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile ausgebaut werden.

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NEU: DAS SIEGEL – DIE ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT FÜR
DIE JURISTISCHE PERSON

                   Dienen als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument
     Definition    von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegen
                   die Unversehrtheit und den Ursprung des Dokuments

                    Fortgeschrittenes Siegel
    Ausprägungen    Qualifiziertes Siegel
                    (Unterschied: Sichere Siegelerstellungseinheit + qualifiziertem Zertifikat)

                                                               Ersatz für persönliche Unterschrift
     Technische     Fernsiegelung analog
     Umsetzung      zu der Fernsignierung
                                                               Herkunftsnachweis

      Rechts-       eIDAS Art. 35 (2): Für ein qualifiziertes elektronisches Siegel gilt die Vermutung
      wirkung       der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten,
                    mit denen das qualifizierte elektronische Siegel verbunden ist.

        Behördensiegel und Unternehmensstempel werden ins Internetzeitalter
i             überführt – rechtsverbindlich und europaweit anerkannt

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NEU: DER ZEITSTEMPEL - DEFINIERTES BEWEISMITTEL VOR
GERICHT

                    Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form mit einem
     Definition     bestimmten Zeitpunkt verknüpfen und dadurch den Nachweis erbringen, dass
                    diese anderen Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren.

    Ausprägungen    Qualifizierter Zeitstempel

                    Betrieb des qualifizierten Zeitstempeldienstes ausschließlich beim
     Technische     Vertrauensdiensteanbieter (Sicherheitsniveau nach EN 319 421)
     Umsetzung
                    Anbindung des Dienstes gemäß internationalem Standard: RFC 3161

      Rechts-       eIDAS Art. 41 (2): Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung
      wirkung       der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der
                    Unversehrtheit der mit dem Datum und der Zeit verbundenen Daten.

      Zeitstempel konservieren die Zeit verknüpft mit der koordinierten Weltzeit:
i                    Änderungen sind nicht unbemerkt möglich!

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NEU: DAS QUALIFIZIERTE WEBSITE-ZERTIFIKAT

     Definition      Ermöglicht die Authentifizierung einer Website und verknüpft die Website mit der
                     natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde.

    Ausprägungen      Qualifiziertes „SSL/ TLS“-Zertifikat, welches den Besitz der angegebenen Domain
                      garantiert

                      Funktionsweise analog zum klassischen SSL/ TLS-Zertifikat
     Technische
                      Vertrauensstellung wird durch europäischer Vertrauensliste (Trusted Services List)
     Umsetzung
                      erbracht

             Der Vertrauensstatus eines qualifizierten Website-Zertifikats ist
i             unabhängig vom Rootstore der Betriebssysteme und Browser.

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EIDAS WIRKT AN MEHREREN STELLEN IN EINEM TYPISCHEN
E-TRANSAKTION-WORKFLOW – BEISPIEL BUNDESMELDEGESETZ

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07.06.2016                                                                 xxx   eIDAS relevante Komponente   13
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     Christian Seegebarth
     Senior Expert Trusted Solutions
     Bundesdruckerei GmbH
     Kommandantenstr. 18
     10969 Berlin
     E-Mail: christian.seegebarth@bdr.de
     Telefon: +49-30-2598 3942

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