Schutzkonzept Badeanlagen Mooshüsli Frei- und Hallenbad
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Schutzkonzept Badeanlagen Mooshüsli Frei- und Hallenbad (Version 3 / fge 24. Juli 2020) GRUNDREGELN SCHUTZKONZEPT Die Gemeinde Emmen setzt alles daran, die Sicherheitsbestimmungen für die Mitarbeitenden sowie die Kunden und Besucherinnen weiterhin zu gewährleisten. Um die BAG Richtlinien umsetzen zu können, braucht es ein entsprechendes Schutzkonzept für die Gemeindeverwaltung als auch alle Aussenstellen. Das Schutzkonzept für die Badeanlagen Mooshüsli lehnt sich an dasjenige des Verband Hallen- und Freibäder (VHF Version 24.6.2020) an. Ebenso kommt die Muster Checkliste des Schweizerischen Badmeister Verband (SBV) zur Anwendung. Es müssen die Grundregeln des BAB beachtet werden: Es gilt die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen Alle Personen waschen sich regelmässig die Hände Die Abstandsregel von 1,5 m soll eingehalten werden Benutzte Oberflächen oder Gegenstände werden bedarfsgerecht gereinigt und desinfiziert Für besonders gefährdete Personen/Personal wird ein angemessener Schutz gewährleistet Personen mit Krankheitssymptomen haben in den Badeanlagen nichts zu suchen Die Räumlichkeiten und Anlagen werden durch regelmässiges patrouillieren überwacht, gereinigt und desinfiziert Es findet ein regelmässiger, gegenseitiger Austausch intern sowie extern statt 1. HÄNDEHYGIENE Die Mitarbeitenden waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife und desinfizieren sich die Hände mit Händedesinfektionsmittel. Dies erfolgt insbesondere bei der Ankunft am Arbeitsplatz oder nach Terminen mit externen Personen. Für die externen Personen stehen Wasser und Seife als auch Händedesinfektionsmittel beim Eingang zur Verfügung. 2. DISTANZ HALTEN 2.1 Gestaltung Arbeitsplätze Die Räumlichkeiten sind so einzurichten, dass die Richtlinien vom BAG umgesetzt und eingehalten werden können. Insbesondere auch beim Schichtwechsel.
2.2 Hallenbad: Eingangsbereich / Garderobensektoren / Schwimmhalle / Duschen / Fön Platz / WC / Waschtisch Das Hallenbad bleibt gemäss Gemeinderatsbeschluss bis am 17. August 2020 geschlossen. Die Räumlichkeiten sind so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Zu den Wasserflächen darf auch die Umgangsfläche gezählt werden (Vorgabe VHF). Die Schwimmhalle hat eine Gesamtfläche 1200 qm. Es gelten folgende Personenzahlbeschränkungen: Eingangshalle Vor der Kasse Max. Pers. 14 WC Herren 1 Max. Pers. 1 Pissoir 2 reduziert auf 1 Max. Pers. 1 WC Damen 1 Max. Pers. 1 Garderobensektoren je 5: Erdgeschoss (EG) Damen pro Sektor Max. Pers. 10 Untergeschoss (UG) Herren pro Sektor Max. Pers. 10 Schwimmbecken 312 qm (5/qm) Max. Pers. 62 Sprungbecken 74 qm (5/qm) Max. Pers. 15 Lehrschwimmbecken 183 qm (5/qm) Max. Pers. 36 Planschbecken 15 qm (5/qm) Max. Pers. 4 Duschen EG 4 Geschlossene, 13 Offene - reduziert auf 7 Max. Pers. 10 Duschen EG 4 Geschlossene, 13 Offene - reduziert auf 7 Max. Pers. 10 Fön Platz EG 10 reduziert auf 5 Föns Max. Pers. 5 Fön Platz UG 10 reduziert auf 5 Föns Max. Pers. 5 WCs Erdgeschoss Damen Nass Zone 6 Max. Pers. 6 Untergeschoss Herren Nass Zone 4 Max. Pers. 4 Pissoir Nass Zone 4 - reduziert auf 2 Max. Pers. 2 Waschtische Nass Zone EG: 2 - reduziert auf 1 Max. Pers. 1 Waschtische Nass Zone UG: 2 - reduziert auf 1 Max. Pers. 1 (EG = Erdgeschoss, UG = Untergeschoss)
2.3 Wellnessbereich Der Wellnessbereich im Hallenbad bleibt bis am 1. September 2020 geschlossen. Die Belegung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Es gelten 1,5 Meter Abstand und die allgemeinen Regeln des BAG. Garderoben Herren Max. Pers. Damen Max. Pers. Sauna Max. Pers. Sanarium Max. Pers. Dampfbad Max. Pers. Nass Zone Max. Pers. Ruheraum Max. Pers. Frischlufthof Max. Pers. 2.4 Restaurant Hallenbad Das Restaurant muss ein eigenes Hygienekonzept erstellen, es handelt sich dabei um einen Pachtbetrieb. 2.5 Freibad: Eingangsbereich / Garderoben / Schwimmbecken / Sprungbecken / Rutschbahnbecken / Planschbecken / Duschen / WC / Liegewiesen Die Räumlichkeiten sind so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Zu den Wasserflächen darf auch die Umgangsfläche gezählt werden (Vorgabe VHF). Es gelten folgende Personenzahlbeschränkungen: Eingangsbereich Kasse Max. Pers. 20 Garderoben Herren (5/qm) Max. Pers. 40 Damen (5/qm) Max. Pers. 40 Schwimmbecken 1800 qm (5/qm) Max. Pers. 360 Nichtschwimmerbecken 250 qm (5/qm) Max. Pers. 50 Sprungbecken 300 qm (5/qm) Max. Pers. 60 Rutschbahnbecken 1500 qm (5/qm) Max. Pers. 300 Planschbecken 300 qm (5/qm) Max. Pers. 60 Duschen Herren 3 geschlossen Max. Pers. 3 Damen 4 geschlossen Max. Pers. 4 WC Herren 5 geschlossen Max. Pers. 5 Pissoire 4 reduziert auf 2 Max. Pers. 2 Damen 5 geschlossen Max. Pers. 5 Saisonkabinen (5/qm) Max. Pers. 30 Liegewiese ca. 16'000 qm (5/qm) Max. Pers. 3200 Spielplatz ca. 100 qm (10/qm) Max. Pers. 20 Fussballwiese Offen
Volleyfeld Offen Beachsoccer Offen Die Liegeflächen, Wasserflächen und die Bassin Umgänge ergeben die maximale Besucherzahl. Die Gesamtanzahl an Badegästen im Freibad beträgt demnach 4000. 2.6 Restaurant Freibad Das Restaurant muss ein eigenes Hygienekonzept erstellen, es handelt sich dabei um einen Pachtbetrieb. 2.7 Vereine Die Vereine und Schwimmschulen verfügen über ihr eigenes Schutzkonzept welches sich auf die jeweiligen Verbände abstützt. Eine Kommunikation zwischen den Vereins- und Trainingsverantwortlichen findet laufend statt. 3. REINIGUNG Die Reinigung und Hygiene ist Grundlage eines jeden Badbetriebs und muss den gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben entsprechen. Der Hygienestandard ist in einer Badeanlage grundsätzlich hoch. Die Einzelheiten werden gemäss den kantonalen Vorschriften und dem Merkblatt SBV umgesetzt und sind in den internen Veratwortlichkeitslisten erfasst. 3.1 Lüften Neben den automatischen Lüftungsanlagen im Hallenbad und Wellnessbereich, die wärend dem Badebetrieb immer laufen, müssen die anderen Arbeitsplätze regelmässig gelüftet werden. Dies geschieht mindestens 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten. 3.2 Oberflächen und Gegenstände Die Oberflächen des Arbeitsplatzes sind durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin regelmässig mit entsprechendem Reinigungsmaterial zu reinigen. Insbesondere beim Schichtwechsel. Benutzte Oberflächen in den Aufenthaltsräumen sind nach der Benutzung mit Oberflächen- Desinfektionsmittel zu behandeln. Türgriffe, Liftknöpfe und das Treppengeländer werden regelmässig durch das Badpersonal gereinigt und desinfiziert. 3.3 WC-Anlagen/Duschen/Nasszonen Diese werden mehrmals pro Tag durch das Garderobenpersonal gereinigt und desinfiziert. Während dem Betrieb findet eine laufende Sichtkontrolle statt um notwendige Massnahmen auszuführen.
3.4 Zwischenreinigung Mehrmals am Tag findet eine Zwischenreinigung der stark frequentierten Anlagen und Räume statt. Falls notwendig wird der Reinigungsrythmus erhöht. 4. ZUTRITT UND AUFENTHALT Der Zutritt zu den Badeanlagen erfolgt grundsätzlich über den Haupteingang. Alle anderen möglichen Eingänge sind geschlossen. Es besteht ein elektronisches Eintritts- und Austrittssystem welche die maximale Besucherzahl garantiert und mit einer Anzeige STOP oder GO anzeigt. Es gelten folgende Regeln: Der Aufenthalt von externen Personen und Handwerkern wird durch die Betriebsleitung organisiert und geregelt. Externe Personen wie Handwerker usw. werden persönlich empfangen und wieder nach draussen begleitet. Diese haben sich vorgängig anzumelden. Es finden bis auf weiteres keine externen Führungen in den Badeanlagen statt. 5. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN Gefährdete Arbeit nehmende sollen besonders geschützt werden. Es soll ihnen ermöglicht werden, die Arbeit von zu Hause aus (Homeoffice) zu erledigen. Kann eine besonders gefährdete Person nur vor Ort arbeiten, ist die Gemeinde dafür besorgt den Arbeitsablauf oder den Arbeitsplatz so anzupassen, dass die betroffene Person geschützt ist. Wenn dies nicht möglich ist, wird zusammen mit der vorgesetzten Person, dem zuständigen Gemeinderat und dem Personalamt eine Lösung erarbeitet. 6. COVID-19 UND WANN SELBST-ISOLATION UND SELBST-QUARANTÄNE ANGEZEIGT SIND Wenn Mitarbeitende an einer akuten Atemwegsinfektion und/oder einen plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns leiden, ist Folgendes einzuhalten: Selbst-Isolation zu Hause, damit andere Personen nicht angesteckt werden. Das BAG empfiehlt, sich dann testen zu lassen, um die Dauer der Isolation definieren zu können. Falls der Test positiv ist, müssen die im gleichen Haushalt lebenden Personen oder Intimkontakte sich zu Hause in Quarantäne begeben (Selbst-Quarantäne). Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall umgehend zu orientieren.
Detaillierte Informationen und Anweisungen zur Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/selbst-isolierung-und-selbst- quarantaene.html Der zuständige Gemeinderat als auch die Kerngruppe Pandemie ist umgehend zu informieren. 7. INFORMATION Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Badeanlagen werden regelmässig über die aktuelle Situation durch die Gemeinde wie auch durch ihre eigene Organisation informiert. Bei den Eingängen in die Badeanlagen sind die geltenden Schutzmassnahmen gemäss BAG angebracht. Die Räumlichkeiten und Aufenthaltsorte in den Badeanlagen sind mit der maximalen Personenbelegung beschriftet. 8. BESONDERES Können in besonderen Situationen oder bei gewissen Arbeiten die Verhaltensanweisungen und Hygienemassnahmen des BAG nicht eingehalten werden, steht entsprechendes Schutzmaterial vom Betrieb aus zur Verfügung. Dieses kann, wenn notwendig auch über die Kerngruppe Pandemie GFS per Mail unter corona@emmen.ch beantragt werden. Beim Badebetrieb können dementsprechend einzelne Anlagen, Attraktionen und Flächen ausser Betrieb genommen oder abgesperrt werden. Es werden regelmässig Durchsagen gemacht um auf die BAG Richtlinien hinzuweisen. Im Weiteren gilt die aktuelle Badeordnung der Badeanlagen Mooshüsli Emmen. Das Schutzkonzept wurde durch den Leiter Badeanlagen Mooshüsli erstellt und allen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen per Mail und schriftlich zugestellt. Emmenbrücke, 25. Juli 2020 Franz Geisseler Leiter Badeanlagen Mooshüsli Genehmigt durch die Kerngruppe Pandemie GFS am ______________________
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