Schutzkonzept Badeanlagen Mooshüsli Frei- und Hallenbad

 
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Schutzkonzept Badeanlagen Mooshüsli
Frei- und Hallenbad                               (Version 3 / fge 24. Juli 2020)

GRUNDREGELN SCHUTZKONZEPT

Die Gemeinde Emmen setzt alles daran, die Sicherheitsbestimmungen für die Mitarbeitenden
sowie die Kunden und Besucherinnen weiterhin zu gewährleisten. Um die BAG Richtlinien
umsetzen zu können, braucht es ein entsprechendes Schutzkonzept für die
Gemeindeverwaltung als auch alle Aussenstellen. Das Schutzkonzept für die Badeanlagen
Mooshüsli lehnt sich an dasjenige des Verband Hallen- und Freibäder (VHF Version 24.6.2020)
an. Ebenso kommt die Muster Checkliste des Schweizerischen Badmeister Verband (SBV) zur
Anwendung.

Es müssen die Grundregeln des BAB beachtet werden:
   Es gilt die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen
   Alle Personen waschen sich regelmässig die Hände
   Die Abstandsregel von 1,5 m soll eingehalten werden
   Benutzte Oberflächen oder Gegenstände werden bedarfsgerecht gereinigt und desinfiziert
   Für besonders gefährdete Personen/Personal wird ein angemessener Schutz gewährleistet
   Personen mit Krankheitssymptomen haben in den Badeanlagen nichts zu suchen
   Die Räumlichkeiten und Anlagen werden durch regelmässiges patrouillieren überwacht,
   gereinigt und desinfiziert
   Es findet ein regelmässiger, gegenseitiger Austausch intern sowie extern statt

1. HÄNDEHYGIENE

   Die Mitarbeitenden waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife und
   desinfizieren sich die Hände mit Händedesinfektionsmittel. Dies erfolgt insbesondere bei der
   Ankunft am Arbeitsplatz oder nach Terminen mit externen Personen.
   Für die externen Personen stehen Wasser und Seife als auch Händedesinfektionsmittel beim
   Eingang zur Verfügung.

2. DISTANZ HALTEN

2.1 Gestaltung Arbeitsplätze
   Die Räumlichkeiten sind so einzurichten, dass die Richtlinien vom BAG umgesetzt und
   eingehalten werden können. Insbesondere auch beim Schichtwechsel.
2.2 Hallenbad: Eingangsbereich / Garderobensektoren / Schwimmhalle / Duschen /
Fön Platz / WC / Waschtisch

   Das Hallenbad bleibt gemäss Gemeinderatsbeschluss bis am 17. August 2020
   geschlossen.

   Die Räumlichkeiten sind so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten
   werden kann. Zu den Wasserflächen darf auch die Umgangsfläche gezählt werden (Vorgabe
   VHF). Die Schwimmhalle hat eine Gesamtfläche 1200 qm. Es gelten folgende
   Personenzahlbeschränkungen:

   Eingangshalle            Vor der Kasse                          Max. Pers.    14
                            WC Herren 1                            Max. Pers.    1
                            Pissoir 2 reduziert auf 1              Max. Pers.    1
                            WC Damen 1                             Max. Pers.    1
   Garderobensektoren je 5: Erdgeschoss (EG) Damen pro Sektor      Max. Pers.    10
                            Untergeschoss (UG) Herren pro Sektor   Max. Pers.    10
   Schwimmbecken            312 qm          (5/qm)                 Max. Pers.    62
   Sprungbecken             74 qm           (5/qm)                 Max. Pers.    15
   Lehrschwimmbecken        183 qm          (5/qm)                 Max. Pers.    36
   Planschbecken            15 qm           (5/qm)                 Max. Pers.    4
   Duschen EG 4 Geschlossene, 13 Offene - reduziert auf 7          Max. Pers.    10
   Duschen EG 4 Geschlossene, 13 Offene - reduziert auf 7          Max. Pers.    10
   Fön Platz EG 10 reduziert auf 5 Föns                            Max. Pers.    5
   Fön Platz UG 10 reduziert auf 5 Föns                            Max. Pers.    5
   WCs       Erdgeschoss Damen Nass Zone 6                         Max. Pers.    6
             Untergeschoss Herren Nass Zone 4                      Max. Pers.    4
             Pissoir Nass Zone 4 - reduziert auf 2                 Max. Pers.    2
   Waschtische Nass Zone EG: 2 - reduziert auf 1                   Max. Pers.    1
   Waschtische Nass Zone UG: 2 - reduziert auf 1                   Max. Pers.    1

   (EG = Erdgeschoss, UG = Untergeschoss)
2.3 Wellnessbereich
   Der Wellnessbereich im Hallenbad bleibt bis am 1. September 2020 geschlossen.
   Die Belegung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

        Es gelten 1,5 Meter Abstand und die allgemeinen Regeln des BAG.

        Garderoben      Herren                                        Max. Pers.
                        Damen                                         Max. Pers.
        Sauna                                                         Max. Pers.
        Sanarium                                                      Max. Pers.
        Dampfbad                                                      Max. Pers.
        Nass Zone                                                     Max. Pers.
        Ruheraum                                                      Max. Pers.
        Frischlufthof                                                 Max. Pers.

2.4 Restaurant Hallenbad
   Das Restaurant muss ein eigenes Hygienekonzept erstellen, es handelt sich dabei um einen
   Pachtbetrieb.

2.5 Freibad: Eingangsbereich / Garderoben / Schwimmbecken / Sprungbecken /
Rutschbahnbecken / Planschbecken / Duschen / WC / Liegewiesen
   Die Räumlichkeiten sind so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten
   werden kann. Zu den Wasserflächen darf auch die Umgangsfläche gezählt werden (Vorgabe
   VHF). Es gelten folgende Personenzahlbeschränkungen:

   Eingangsbereich Kasse                                       Max. Pers.     20
   Garderoben           Herren                  (5/qm)         Max. Pers.     40
                        Damen                   (5/qm)         Max. Pers.     40
   Schwimmbecken                 1800 qm        (5/qm)         Max. Pers.     360
   Nichtschwimmerbecken 250 qm                  (5/qm)         Max. Pers.     50
   Sprungbecken                  300 qm         (5/qm)         Max. Pers.     60
   Rutschbahnbecken              1500 qm        (5/qm)         Max. Pers.     300
   Planschbecken                 300 qm         (5/qm)         Max. Pers.     60
   Duschen      Herren 3 geschlossen                                  Max. Pers.    3
                Damen 4 geschlossen                                   Max. Pers.    4
   WC           Herren 5 geschlossen                                  Max. Pers.    5
                Pissoire 4 reduziert auf 2                            Max. Pers.    2
                Damen 5 geschlossen                                   Max. Pers.    5
   Saisonkabinen                       (5/qm)                         Max. Pers.    30
   Liegewiese ca. 16'000 qm            (5/qm)                         Max. Pers.    3200
   Spielplatz ca. 100 qm               (10/qm)                        Max. Pers.    20
   Fussballwiese                                                      Offen
Volleyfeld                                                          Offen
   Beachsoccer                                                         Offen

   Die Liegeflächen, Wasserflächen und die Bassin Umgänge ergeben die maximale
   Besucherzahl.

   Die Gesamtanzahl an Badegästen im Freibad beträgt demnach 4000.

2.6 Restaurant Freibad
   Das Restaurant muss ein eigenes Hygienekonzept erstellen, es handelt sich dabei um einen
   Pachtbetrieb.

2.7 Vereine
   Die Vereine und Schwimmschulen verfügen über ihr eigenes Schutzkonzept welches sich auf
   die jeweiligen Verbände abstützt. Eine Kommunikation zwischen den Vereins- und
   Trainingsverantwortlichen findet laufend statt.

3. REINIGUNG

   Die Reinigung und Hygiene ist Grundlage eines jeden Badbetriebs und muss den
   gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben entsprechen. Der Hygienestandard ist in einer
   Badeanlage grundsätzlich hoch. Die Einzelheiten werden gemäss den kantonalen
   Vorschriften und dem Merkblatt SBV umgesetzt und sind in den internen
   Veratwortlichkeitslisten erfasst.

3.1 Lüften
   Neben den automatischen Lüftungsanlagen im Hallenbad und Wellnessbereich, die wärend
   dem Badebetrieb immer laufen, müssen die anderen Arbeitsplätze regelmässig gelüftet
   werden. Dies geschieht mindestens 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten.

3.2 Oberflächen und Gegenstände
   Die Oberflächen des Arbeitsplatzes sind durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
   regelmässig mit entsprechendem Reinigungsmaterial zu reinigen. Insbesondere beim
   Schichtwechsel.

   Benutzte Oberflächen in den Aufenthaltsräumen sind nach der Benutzung mit Oberflächen-
   Desinfektionsmittel zu behandeln.
   Türgriffe, Liftknöpfe und das Treppengeländer werden regelmässig durch das Badpersonal
   gereinigt und desinfiziert.

3.3 WC-Anlagen/Duschen/Nasszonen
   Diese werden mehrmals pro Tag durch das Garderobenpersonal gereinigt und desinfiziert.
   Während dem Betrieb findet eine laufende Sichtkontrolle statt um notwendige Massnahmen
   auszuführen.
3.4 Zwischenreinigung
   Mehrmals am Tag findet eine Zwischenreinigung der stark frequentierten Anlagen und
   Räume statt. Falls notwendig wird der Reinigungsrythmus erhöht.

4. ZUTRITT UND AUFENTHALT

Der Zutritt zu den Badeanlagen erfolgt grundsätzlich über den Haupteingang. Alle anderen
möglichen Eingänge sind geschlossen. Es besteht ein elektronisches Eintritts- und
Austrittssystem welche die maximale Besucherzahl garantiert und mit einer Anzeige STOP oder
GO anzeigt.

Es gelten folgende Regeln:
Der Aufenthalt von externen Personen und Handwerkern wird durch die Betriebsleitung
organisiert und geregelt.
Externe Personen wie Handwerker usw. werden persönlich empfangen und wieder nach
draussen begleitet. Diese haben sich vorgängig anzumelden.
Es finden bis auf weiteres keine externen Führungen in den Badeanlagen statt.

5. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN

Gefährdete Arbeit nehmende sollen besonders geschützt werden. Es soll ihnen ermöglicht
werden, die Arbeit von zu Hause aus (Homeoffice) zu erledigen. Kann eine besonders
gefährdete Person nur vor Ort arbeiten, ist die Gemeinde dafür besorgt den Arbeitsablauf oder
den Arbeitsplatz so anzupassen, dass die betroffene Person geschützt ist. Wenn dies nicht
möglich ist, wird zusammen mit der vorgesetzten Person, dem zuständigen Gemeinderat und
dem Personalamt eine Lösung erarbeitet.

6. COVID-19 UND WANN SELBST-ISOLATION UND SELBST-QUARANTÄNE
   ANGEZEIGT SIND

Wenn Mitarbeitende an einer akuten Atemwegsinfektion und/oder einen plötzlichen Verlust des
Geruchs- und/oder Geschmacksinns leiden, ist Folgendes einzuhalten:

   Selbst-Isolation zu Hause, damit andere Personen nicht angesteckt werden. Das BAG
   empfiehlt, sich dann testen zu lassen, um die Dauer der Isolation definieren zu können.

   Falls der Test positiv ist, müssen die im gleichen Haushalt lebenden Personen oder
   Intimkontakte sich zu Hause in Quarantäne begeben (Selbst-Quarantäne).

   Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall umgehend zu orientieren.
Detaillierte Informationen und Anweisungen zur Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne sind
unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/selbst-isolierung-und-selbst-
quarantaene.html

Der zuständige Gemeinderat als auch die Kerngruppe Pandemie ist umgehend zu informieren.

7. INFORMATION

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Badeanlagen werden regelmässig über die aktuelle
Situation durch die Gemeinde wie auch durch ihre eigene Organisation informiert.

Bei den Eingängen in die Badeanlagen sind die geltenden Schutzmassnahmen gemäss BAG
angebracht.

Die Räumlichkeiten und Aufenthaltsorte in den Badeanlagen sind mit der maximalen
Personenbelegung beschriftet.

8. BESONDERES

Können in besonderen Situationen oder bei gewissen Arbeiten die Verhaltensanweisungen und
Hygienemassnahmen des BAG nicht eingehalten werden, steht entsprechendes Schutzmaterial
vom Betrieb aus zur Verfügung. Dieses kann, wenn notwendig auch über die Kerngruppe
Pandemie GFS per Mail unter corona@emmen.ch beantragt werden.

Beim Badebetrieb können dementsprechend einzelne Anlagen, Attraktionen und Flächen ausser
Betrieb genommen oder abgesperrt werden.
Es werden regelmässig Durchsagen gemacht um auf die BAG Richtlinien hinzuweisen.

Im Weiteren gilt die aktuelle Badeordnung der Badeanlagen Mooshüsli Emmen.

Das Schutzkonzept wurde durch den Leiter Badeanlagen Mooshüsli erstellt und allen Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen per Mail und schriftlich zugestellt.

Emmenbrücke, 25. Juli 2020

Franz Geisseler
Leiter Badeanlagen Mooshüsli

Genehmigt durch die Kerngruppe Pandemie GFS am ______________________
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