"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 01.01.2022

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"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 01.01.2022
TV Rapperswil BE                                                          DTV Rapperswil BE
 3255 Rapperswil (BE)                                                      3255 Rapperswil (BE)

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«TV und DTV Rapperswil BE»
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 01.01.2022

Erstellt:       15. Juni 2020
Version:        01. Januar 2022

Ersteller:      Christine Heller, Seline Vils, Christian Zingg, Kurt von Burg (Corona-Beauftragter)
"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 01.01.2022
Rahmenbedingungen
Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 20. Dezember 2021 und
den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen
der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport stattfinden kann.

Neu haben zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch
geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Wo die Maske nicht getragen
werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die
zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren
Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von
dieser Testpflicht ausgenommen.

Allgemeine Grundsätze:
Folgende 6 Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

    •    Symptomfrei ins Training
    •    Distanz und Gruppengrösse einhalten
    •    Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
    •    Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
    •    Schutzmaskenpflicht
    •    Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

        1. Nur symptomfrei ins Training
Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training
teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und
befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu
orientieren.

        2. Distanz und Gruppengrösse einhalten
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine
Einschränkungen. Für alle sportliche Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt für Personen ab 16
Jahren grundsätzlich die 2G Zertifikatspflicht. Diese ist unabhängig vom Platzangebot und von der
Gruppengrösse.
Ein 2G-Zertifikat erhalten Geimpfte und Genesene. Es kann aber auch auf 2G+ (Geimpft, Genesen plus
Testzertifikat) ausgeweitet werden, damit die Maskenpflicht entfällt.

Gemischte Trainingsgruppen
In Trainingsgruppen mit Personen unter 16 Jahren und Teilnehmer:innen über 16 Jahren, gilt für alle über 16
Jahren die 2G-Zertifikatspflicht.

Muki-Turnen
Im Muki-Turnen in Innenräumen gilt die 2G-Zertifikatspflicht für alle über 16 Jahren.

Leitersituation
Für Trainer und Trainerinnen ab 16 Jahren gilt die 2G-Zertifikatspflicht.

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                 2/4
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3. Einhalten der Hygieneregeln des BAG
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training
gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

       4. Protokollierung der Teilnehmenden
Es wird empfohlen weiterhin die Kontaktdaten der anwesenden Personen zu sammeln, um sie im Falle einer
Infektion rasch kontaktieren zu können. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während
14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche
Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit
und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung
steht.

       5. Schutzmaskenpflicht
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen
Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind
(2G+). Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage
zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Kinder und Jugendliche müssen im Sport ab der ersten Klasse eine Maske tragen.
Es ist nicht möglich in ein und demselben Innenraum ein Training mit Teilnehmenden mit Zertifikat 2G (mit
Maske) und 2G+ (ohne Maske) durchzuführen.

       6. Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n
bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unseren beiden Vereinen ist dies Kurt von Burg - Tel. 079 444 04 71 - kurt.vonburg@bluewin.ch
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden.

Die Leiterinnen und Leiter Unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter
Einhaltung der sechs Grundsätze (vgl. Seite 2).

Alle Vereinsmitglieder zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher
Eigenverantwortung ein. Den Weisungen der Leiter/-innen und des Corona-Beauftragten sind Folge zu leisten.

       7. Vorgaben der Gemeinde Rapperswil BE bezüglich Sportanlagenbenützung

Zugang und Verhalten auf der Anlage
 − In den Innenräumen der Schulanlage gilt eine Maskentragpflicht. Davon ausgenommen ist nur die
    eigentliche Sportausübung

Garderoben, Duschen und WC-Anlagen
 − Die Garderoben, Toiletten und Duschen können gemäss den kantonalen Vorgaben benutzt werden.

Reinigung und Hygiene
 − Vor und nach dem Training müssen die Hände zwingend gemäss BAG-Vorgaben gewaschen und
     desinfiziert werden.
 − Am Ende des Trainings ist die Turnhalle zu lüften.

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                   3/4
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8. Vorgehen bei einem Corona Fall innerhalb der Trainingsgruppe
Bei einem positiven Resultat ist umgehend der Kontakt mit dem Corona-Verantwortlichen aufzunehmen. Er
kennt die aktuellen Vorgaben, kann über das weitere Vorgehen informieren und allenfalls notwendige Schritte
veranlassen.

       9. Grundlage und Inkrafttreten
Dieses Konzept basiert auf dem «Musterkonzept für Vereine» des STV. (Version 28. Mai 2020)

Weiter wurden folgende Konzepte und Vorgaben berücksichtigt und integriert:
 − Rahmenvorgaben (Verhaltensregeln) für den Sport, swiss olympic (Version: Gültig ab 6. Juni 2020)
           o aktualisiert gemäss Version: Gültig ab 01.10.2020
 − Covid-19 Schutzmassnahmen im Turnsport Bereich Breitensport (Trainingsbetrieb) (Version: 2.0, 03.06.2020)
           o aktualisiert gemäss Version: 15.1, 20.12.2021
 − «Schutzkonzept Covid-19 für die Sportanlagen und Vereinslokale der Gemeinde Rapperswil BE»
     (Version: vom 1. März 2021)
 −   «Schutzmassnahmen für die Benützung der Schulanlage Rapperswil für Vereine und Privatorganisationen»
     (Version: vom 06. Dezember 2021)

Inkrafttreten: Dieses Schutzkonzept gilt ab 01. Januar 2022.

Aktualisierungen:
    − 27.06.2020 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic
    − 11.08.2020 – Aktualisierungen von Seite Anlagebetreiber implementiert
    − 01.03.2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben
         (Gemeinde & Kanton)
    − 19.04.2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben
         (Gemeinde & Kanton)
    − 28. Juni 2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben
         (Gemeinde & Kanton)
    − 16. September 2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen
         Vorgaben (Gemeinde & Kanton)
    − 6. Dezember 2021 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen
         Vorgaben (Gemeinde & Kanton)
    − 1. Januar 2022 - Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic und den Behördlichen Vorgaben
         (Gemeinde & Kanton)

Das Konzept steht allen öffentlich zugänglich auf den Webseiten beider Vereine zur Verfügung.

Rapperswil BE, 03.01.2022                                         Vorstände TV und DTV Rapperswil BE

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                4/4
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